1883 / 48 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Feb 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 24. Februar. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (33.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die zoweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Staatsbaus⸗ halts⸗Etats pro 1883/84, und zwar mit dem Etat des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Me⸗ dizinal⸗Angelegenheiten fortgesetzt. Der Abg. Dr. Windt⸗ horst erklärte dem Abg. Cremer, daß er bei seinen Worten ein tiefes Bedauern empfunden habe. Wer so lange einer Partei angehört habe, an allen Versammlungen theilgenom⸗ men, ihm niemals ein Wort des Widerspruchs gesagt habe, der komme nun hierher und wolle versuchen, eine Anklage zu machen. Es sehe immer etwas sonderlich aus, wenn ein Sohn das Haus verlasse, und nachher auf das Haus schimpfe. Uebrigens bemerke er, daß es eine Unwahrheit sei, wenn be⸗ hauptet werde, daß jemals von ihm ein Antrag eingebracht wor⸗ den sei, ohne daß die Unterzeichneten ihnauch genehmigt hätten. Ob nun diese orario pro statu den Konservativen genüge, sei deren Sache; damit beschäftige er sich nicht, und hiermit wolle er vom Akg. Cremer Abschied nehmen. Es thue ihn nur leid, daß der Abg. Cremer auf diese Wege gegangen sei, derselbe werde es büßen. Dem Abg. Stöcker müsse er an⸗ erkennen, daß derselbe nicht den Versuch gemacht habe, die gestrige Ministerrede zu vertreten; sie sei demselben zu wenig durchsichtig. Sonst pflege der Abg. Stöcker scharfsichtiger zu sein; er (Redner) glaube wirklich, die Rede sei demselben so sehr durchsichtig gewesen, daß demselben nichts davon übrig geblieben sei; denn sie sei leer gewesen. In irgend einer klaren, präzisen Weise hätte der Abg. Stöcker seine Sym⸗ pathien für die Beendigung der kirchlichen Wirren aussprechen sollen. Bezüglich der Mischehenfrage habe der Abg. Stöcker sich viel gemäßigter und objektiver heute, als zu der Zeit ge⸗ äußert, wo die Frage brennend gewesen sei. Dann wäre der Lärm nicht so groß geworden, die Amtsbrüder des Abg. Stöcker in Kammin und die Herren der Mittelpartei hätten dann nicht so stark ins Horn gestoßen. Bei seinen getadelten Wahl⸗ agitationen habe er stets eifrig für den konfessionellen Frieden gesprochen und gewirkt, das werde aber vom Kultus⸗Minister nicht erwähnt er wolle auch keinen Dank dafür, es sei seine heilige Christenpflicht, es sei seine deutsche Pflicht ge⸗ wesen. Denn wenn es mit der Zerstörung des Friedens so fortgehe, dann wisse er nicht, ob Deutschland nicht direkt in den dreißigjährigen Krieg zurückkomme! Man sehe und höre ja nicht, wie es im Volke gähre und koche, welche Gefühle in den verwaisten Gemeinden die herrschenden würden! Was nun die Mischehen betreffe, so seien sie unzweifelhaft der allerempfindlichste Berührungspunkt der beiden Konfessionen, und ein auf dem ehelichen Gebiet entstehender konfessioneller Konflikt sei höchst bedauerlich. In seiner (des Redners) Familie seien viele Mischehen, darunter recht glück⸗ liche, aber die Mehrzahl seien nicht glückliche, es sei im Allgemeinen nicht anders und darum könne man niemals wünschen, daß Mischehen bestehen. Dasselbe Recht und dieselbe Pflicht habe auch die evangelische Kirche. In dem Streite sei aber eine Unkenntniß des kanonischen Rechts hervorgetreten, die er bei Pastoren nicht vermuthet hätte; er sei schon nahe daran gewesen, auf der Universität Berlin ein Kolleg über kanonisches Recht für alle Konfessionen anzukündigen, und dazu hätte er dann auch den Abg. Stöcker eingeladen. Auf dem Tridentinischen Konzil sei namentlich vom französischen Gesandten die absolute Ungültigkeit aller jener formlosen Ehen verlangt. Das Konzil habe lange be⸗ rathen, und der Gedanke der Ungültigkeitserklärung habe viel Beifall gefunden. Aber der Jesuitengeneral habe wider⸗ sprochen, indem derselbe darauf hingewiesen habe, daß damit in den protestantischen Landen alle Ehen für ungültig erklärt würden. Darauf habe das Konzil beschlossen, die Ehen sollten coram parocho et duobus estibus geschlossen werden und diese Verfügung habe 30 Tage nach der Publikation in Kraft treten sollen. Im Delegaturbezirke sei nun diese Verfügung nicht publizirt, und darum sei sie angesichts des Reichs⸗Civilehegesetzes durch Proklama bekannt gemacht worden. Diese Seite der Sache sei also vollkommen abgethan; die Ehen seien trotz eines Irrthums im Proklama völlig gültig gewesen. Die Anspielung des Abg. Stöcker auf das Cölibat verstehe er nicht; er müsse denselben auf den ersten Brief Pauli an die Korinther verweisen, der demselben ja wohl zugänglich sein werde. Die Doppeltrauungen wolle ja der Abg. Stöcker auch nicht; die evangelische Kirche sollte sie eben so abweisen, wie die katholische. Daß die Doppeltrauungen ihre Bedenken haben, werde selbst von kulturkämpferischen Kirchen⸗ rechtslehrern ausgeführt; der Abg. Stöcker und seine Kollegen hätten sich in der ganzen Frage sehr unnütz echauffirt. Wenn äaber in jedem solchen Falle die Regierung die diskreditionären Gewalten gegen die Katholiken geltend machen könne, so zeige sich dieses System in seiner ganzen Verwerflichkeit. Uebrigens habe doch wohl die evangelische Kirche auch die Kraft, diese Dinge allein für sich zu ordnen; in der Provinz Hannover wenigstens sei das der Fall. Auch die Regierung sollte dies alles anerkennen. Was die übrigen Punkte betreffe, über die der Abg. Stöcker gesprochen habe, so werde er diese später noch ausführlich behandeln können; im Allgemeinen sei er hier mit dem Abg. Stöcker einverstanden. An der hiesigen Universität müsse es wirklich recht schlimm aussehen, wenn hier, unter den Augen der höchsten Autoritäten, solche Dinge gelehrt wür⸗ den, wie man gehört habe; wenn in Gegenwart des Ministers eine solche Rede gehalten werde, ohne daß der Minister sie ausdrücklich reprobirt, oder sofort mit Unwillen das Lokal verlassen habe. Er verlange, daß auf den Universitäten, die das Land unterhalte, das Christenthum hochgehalten werde, daß die Regierung dazu ihre Hand energisch biete. Zum Schluß danke er dem Abg. von Schorlemer für die freundlichen Worte, die derselbe an ihn gerichtet habe. Derselbe dürfe versichert sein, daß das Bündniß, welches ihn mit dem Centrum vereine, unauflöslich sei. Es könne bei ihm nur durch den Tod gelöst werden! Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, die Rede des Abg. Cremer habe auf die Linke denselben Eindruck gemacht, wie ihn der Abg. Windthorst charakterisirt habe. Ob das Vorgehen des Fürstbischofs von Breslau nach kanonischem Recht zulässig ge⸗ wesen sei, könne er nicht beurtheilen, aber auch in anderen Kreisen, als in denen des Abg. Stöcker, habe es ein unliebsames Aufsehen gemacht. In allen diesen Fragen sei die Situation jetzt so ungewiß, daß Niemand ein bestimmtes Wort auszu⸗ sprechen wage, weil die nächsten Ereignisse es denselben bereuen lassen könnten. Daraus erkläre sich das Schwei⸗ gen seiner Partei bei dieser Debatte. Der Abg. Stöcker habe, und zu seinem Bedauern habe ihm darin der Abg.

Windihorst sekundirt, einen Angriff gegen einen hoch⸗ angesehenen Gelehrten gemacht. Der Vergleich mit seinem (des Redners) Vorgchen gegen den Abg. Wagner sei unzu⸗ treffend, denn er habe dessen hier vorgetragene Rede kritisirt und denselben davor gewarnt, das Katheder zur Behandlung von politischen Tagesfragen zu mißbrauchen; der Abg. Stöcker habe sich aber gegen eine außerhalb dieses Hauses gehaltene wissenschaftliche Rede gewandt, und sei zu dem, was man Denunziation nenne, übergegangen, denn derselbe habe den Minister aufgefordert, irgendwelche Schritte gegen Hrn. Dubois⸗ Reymond zu thnn. Der Abg. Stöcker selbst habe zugegeben, daß derselbe seinen Angriff nur auf Zeitungsnachrichten stütze, die doch für die Beurtheilung wissenschaftlicher Deduktionen unzulänglich seien. Wollte er den Abg. Stöcker nach den Zeitungsberichten über seine Reden gegen Dubois⸗Reymond beurtheilen, so müßte er dem Abg. Stöcker nicht nur Skurri⸗ lität, sondern die Rohheit eines Clowns vorwerfen. Und wie wegwerfend habe sich derselbe über die sittliche Bedeutung einer Weltanschauung geäußert, deren Begründer die vom Abg. Stöcker als kirchlich gepriesenen Engländer in der Westminster⸗ abtei beigesetzt hätten. Der Abg. Stöcker könne als Theologe ebenso wenig wie er als Jurist die auf unendlich vielen und exakten Beobachtungen begründeten Lehren Darwins verstehen und beurtheilen, derselbe müßte denn ein schlechter Theologe sein. Und sei denn diese Lehre von der Entwickelung der organisirten Materie bis zum Menschen hinauf weniger wunderbar als die biblische, berühre sie die sittliche Natur des Menschen und den Glauben an Gott? Er enthalte sich jedes Urtheils über ihren Werth, aber die Religiosität werde von ihr so wenig berührt, wie von der Copernikanischen Lehre. Die Rede habe Hr. Dubois am Geburtstage jenes großen Königs ge⸗ halten, den man den Philosophen auf dem Thron nenne, und der mit den Ansichten des Abgeordneten Stöcker durchaus Nichts habe zu thun haben wollen, sondern eben jenem Monismus sehr nahe gestanden habe. Dem Abg. Stöcker aber sei dies, wie er glaube, nur ein Vorwand, um, nachdem derselbe ein Vorgehen des Ministers gegen den als Sturmbock benutzten Hrn. Dubois veranlaßt habe, von der Regierung auch ein weiteres Tanzen nach seiner Pfeife, nämlich in Betreff der Besetzung der theologischen Professuren, zu erlangen; er hoffe aber, daß der Minister sich dazu nicht hergeben werde, sondern daß der Verfassungsartikel auch praktisch gelte, welcher den Satz möge derselbe nun richtig sein oder nicht enthalte: „Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei.“

Der Abg. Cremer erklärte, wenn der Abg. Windthorst sage, er (Redner) hätte das Haus beschimpft, in dem er lange gewohnt habe, so entgegne er, daß er nicht freiwillig aus demselben gegangen sei, sondern Alles gethan habe, um darin zu bleiben; er habe sich vorhin von allem Persönlichen ferngehalten. Bis jetzt habe er keine positive Antwort auf seine Frage nach dem Grunde des Vorgehens gegen ihn erhalten, sondern sei mit leeren Phrasen abgespeist. Er wolle den Glauben zerstören, daß Patriotismus mit gutem Katholizismus unverträglich sei, und deshalb habe er auch vorhin seinen kirchlichen Standpunkt betont. Was die Stöckerschen Worte gegen die Rede Dubois anlange, so handele es sich nicht um eine Einschränkung der Wissenschaft, sondern nur darum, eine noch nicht be⸗ gründete unfertige Wissenschaft nicht zu popularisiren, und dadurch dem Volk den Glauben und den sitt⸗ lichen Halt zu nehmen. Der Abg. Virchow selbst sei auf der Naturforscherversammlung gegen solche Versuche des Professors Häckel, den Darwinismus als Volks⸗ religion einzuführen, aufgetreten. Auf dem Anthropologen⸗ kongreß zu Frankfurt sei festgestellt, daß die Lücke zwischen dem höchst entwickelten Thier und dem Menschen in keiner Weise ausgefüllt sei. Es handele sich nicht um einen Vor⸗ trag auf dem Katheder, sondern um einen öffentlichen Vor⸗ trag für weitere Kreise. Uebrigens sei der Große Friedrich der Philosoph auf dem Throne wohl für seine Person gewesen, aber in Betreff seines Landes habe derselbe einem Minister gesagt: sie sollten ihm wieder Religion ins Land schaffen oder sich zum Teufel scheeren.

Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst bemerkte, auf die Reden des Abg. Cremer erwidere er nicht, weil, wenn auch sein (des Abg. Cremer) Takt zulasse, in der gehörten Weise über seine Vergangenheit zu sprechen, doch sein (des Redners) Takt nicht zulasse, demselbden darauf zu antworten.

Hierauf ergriff der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ n Goßler, wie folgt, das Wort: eine Herren! Es ist eine über große Zahl von einzel in de iskussion berichtet worden. Ich will mein Int bekunden, daß ich, soweit es nur mögli ngeregten Themata streife. er ist, wie ich vernehme, nicht mehr an seinen er nur ganz flüchtig auf eine Reihe der die er antizipirt hat, indem er schon auf allen Desiderata formulirt hat.

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en, welche im Ressort des Mini eiten neu organisirt sind, obligatorische Fortbildungsschulen waren, entgegen der Jahrzehnte lang im Ressort der Unterrichtsverwal⸗ tung festgehaltenen Grundsätzen den Unterricht während der Gottes⸗ dienststunden hielten. Ich wiederhole, daß, soweit ich die Materie habe zurückverfolgen können, die Kultus⸗Minister daran festgehalten haben, daß obligatorische Fortbildungsschulen niemals während des Sonntagsgottesdienstes abgehalten werden und daß sie nur eine gewisse Latitüde zugestanden haben bei denjenigen Unterrichtsanstalten, bei welchen die Theilnahme am Unterricht fakultatisb war. Um eine Unterrichtsanstalt dieser Art handelt es sich auch in dem mir vom leßten Herrn Vorredner vorgehaltenen Charlottenburger Fall, auf den

näher einzugehen im Moment zu weit führen würde.

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Waäas nun die Stellung der Professoren der Theologie auf unseren höchsten Bildungsanstalten anbelangt, so besteht seit der Mitte der fünfziger Jahre hierin für unsere alten Landestheile die Ordnung, daß bei jeder Anstellung eines Professors die höchste evangelische Kirchen⸗ behörde, der evangelische Ober⸗Kirchenrath, mit seinem Gutachten darüber gehört wird, ob er Einwendungen gegen Lehre und Bekennt⸗ niß des Anzustellenden hat, und damit liegen auch auf diesem Gebiet volle Garantien vor, welche die Besorgnisse, die hier geäußert sind, als unbegründet erscheinen lassen.

Was Ayndlich den Punkt anbetrifft, der den Gegenstand einer ein⸗ gehenderen Diskussion gebildet hat, nämlich eine Rede des Hrn. Dubois⸗Reymond, so habe ich aus den Aeußerungen der verschiedenen Herren mich überzeugen müssen, daß die thatsächlichen hältnisse dabei nicht ausreichend bekannt, mindestens nicht im vollen Maße gewürdigt sind. Meine Herren, wenn man so schwerwiegende Behauptungen aufstellt, wie wir sie hier gehört haben, halte ich es, und vorzugsweise in einer Frage, die eine so eminent ethische und religiöse Bedeutung hat, ig. daß man zuerst den Thatbestand ganz genau firirt. In dieser Beziehung will i . zur Auf⸗ klärung anführen, daß die 8. an dem Geburtstage Friedrich des Großen ge das Thema gesetzt hatte: Friedrich den Große Urtheile so ungefähr wird der Titel lauten. An diese einstündige Rede knüpfte sich ein Nekrolog, in dem auch der2 Darwin vorkam. In einer längeren Bemerkung wurde darin auch ein flüchtiger Ueberblick über diesen Gelehrten gegeben und zwar mit der ausdrücklichen Einleitung, daß angesichts des frischen Verlustes und der Unmöglichkeit, die Bedeu⸗

ng dieses Mannes sofort zu würdigen, jedes Urtheil nun ein subjektives sein könne und müßte. Ich erwähne dies, weil mir hierin ein versöhnliches Element vorzuliegen scheint. ke, daß die Rede im Druck erschienen ist, und zwar sowohl als se

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dige Rede als auch in dem gedruckten Sitzungsbericht der Akademie der Wissen⸗ schaften. V diese Rede und den Sitzungsbericht gelesen haben, ine § dann den Wunsch haben sollten, darüber zu dis⸗ der Diskussion nicht ausweichen. Das kann ich mmt versichern, daß ich den Rath, den der Hr.

mir gab, auch wenn er mir vorher gegeben

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8488 2 wäre, nicht befolg Der Hr. Abg.

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hat meines Erachtens in sehr anerkennens⸗ thatsächlichen Verhältnisse in der Mise in meiner Rede, die ja naturgemäß ni Angelegenheit ex professo zu erörtern, uf die es ankommt, unterschieden, und ich Stöcker, daß er die Güte gehabt hat, mir in dief insicht gegen die Angriffe des Hrn. Abg. Reichensperger bei handelte sich in meinen gestrigen Ausführungen, wie ervor⸗ geboben habe und jetzt wiederhole, nicht um das sogenannte proclama, sondern um die instructio: non latet, um die als Hildesheimer oder hannoversche bezeichnete Konstitution oder Instruktion. Und das füge ich als Ergänzung sehr dankens⸗ hinzu, daß

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werthen Ausführung des p Proklama erlassen ist im obwohl bereits im 1877 der Hr. Fürstbischof Förster atte, die f elementina als Einrichtung für Holland galt, zu erlassen und ihn clementina in den Delegaturbezirk einzuführen. Von diesem Rechte machte der Herr Bischof keinen Gebrauch; dagegen gestattete er im Jahre 1879 die Anschlagung des von dem Hrn. Abg. Windthorst scharf kritisirten Proklamas in allen Kirchen des Delegaturbezirks.

barerweise tauchte es sogar in Schlesien selbst auf, wo es n von dem Hrn. Abg. Dr. Windthorst entwickelten Grund⸗ us nicht hingehörte.

Es ist mir sodann ein Unrecht wiederfahren, wenn mir die Auffassung untergelegt worden ist, als wenn die Staatsregierung dem Hrn. Fürstbischof gegenüber, als er das Proklama zurücknahm, in einem Momente, wo es durch die „National⸗Zeitung“ Gemeingut und Gegenstand der allgemeinen Diskussion geworden war, den Vor⸗ wurf gemacht hätte, daß es nicht früher geschehen sei.

Die Bemerkung, die der Hr. Abg. Stöcker gemacht bat, liegt aber, wie ich meine und wie ich gestern auch meinerseits bereits an⸗ gedeutet habe, auf einem anderen Gebiet. Die Hildesheimer Instruk⸗

der Königlichen Staatsregierung unbekannt

ins vorige Jahr hinein. Sie wurde im Jahre 1864

und Osnabrück erlassen, und wurde vom Bischof in

er nur so, daß sie in keiner Weise nach

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hs Gebrauch gemaͤcht. itere Definition, die der Hr. Abg. E betraf, angab, richtig ist, will sondern will nur konstatiren, wie der Geschichte ausnimmt; und da bedauern, daß es so, wie geschehen, gekommen ist. sind auch heute Stimmen laut geworden, die ß im Interesse der Förderung des kirch⸗ gewesen wäre, wenn gerade in dem in dem Vordergrunde der politischen Dis⸗ stand, die 9 ng von denjenigen Fakultäten Gebrauch ge⸗ macht hätte, die ihr durch die Gesetze in die Hand gegeben sind. Meine Herren! Ich gehe nun auf eine Bemerkung über, welche der Herr Abg. Dr. Reichensperger hier gemacht hat; seine Bemer⸗ kungen sind sehr mannigfaltig und er hat ja versprochen, auf einzelne dieser Punkte bei Gelegenheit der einzelnen Etatstitel zurückzukommen. Meine Herren! Es ist schwer, auf alle jene allgemeinen Be⸗ merkungen Worte zu finden, welche die Situation nicht etwas wärmer erscheinen lassen, als man es vielleicht für erwünscht aber ich möchte, anknüpfend an die Reihenfolge seiner Er⸗ doch darauf hinweisen, daß es, ie ich glaube, und nicht gerechtfertigtes Wort ist, wenn er sagt, daß Falksche Gesetzgebung auf Zerstörung des Christenthums ge⸗ et gewesen sei. Ich darf, anknüpfend an das Gesetz vom 11. Mai 1873, daran erinnern, daß unter diesem Gesetz sämmtliche christliche Kirchengemeinschaften leben. Aber wenn auch die evan⸗ gelische Kirche das Gesetz nicht grade mit Freuden begrüßt hat, so ist sie doch niemals so weit gegangen, daß sie geglaubt hätte, sie werde in der Ausübung ihrer Heilsmission so behindert, daß dadurch das Christenthum in ihrem Bereiche gefährdet werde. Der Hr. Abg. Dr. Reichensperger hat meines Erachtens ganz richtig darauf hin⸗ gewiesen. daß unsere Aufgabe die sein müsse, alle Zeit die richtige Grenze zwischen Staat und Kirche zu finden. Das ist ja das Be⸗ mühen, in dem wir uns ebenso heute zusammenfinden, wie wir uns in demselben im Jahre 1848 und 1850 begegnet sind. Es ist aber dabei ein historischer Irrthum unterlaufen, wenn angenommen werde, daß zu einer Zeit, wo unser Erlauchter König die gute Ordnung der Verhältnisse der katholischen Kirche besonders betont hatte auf der Seite derjenigen Partei, welche von dem Hrn. Reichensperger lange Zeit den Namen getragen hatte, Zufriedenheit geherrscht hätte.

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Ich habe mir, anknüpfend an Bemerkungen. die gerade über diesen Punkt im vorigen Jahre gemacht waren, die Mühe genommen, die stenographischen Verhandlungen der 50 er Jahre durchzugehen, und da mus ich bekennen, daß, wenn jemals über den in tbesi gesegneten Zustand der katholischen Kirche auf Grund der Verfassung harte Worte gefallen sind, sie damals gebraucht sind. Es kamen Aeuße⸗ rungen vor von einer Stärke, wie sie in den bewegtesten Debatten bei der Berathung der neueren Gesetze nicht gefallen sind. Ich würde in der Lage sein, mit Beispielen aufzuwarten.

Meine Herren! In dem Bemühen, die richtige Grenze zwischen Staat und Kirche zu finden, begegnen wir uns ja, und wenn wir diesen Gedanken festhalten, werden wir vielleicht die Möglichkeit haben, in dieser großen Aufgabe einen Schritt weiter zu kommen. Wie es aber richtig ist und bleibt, daß der Knoten bei der Anzeigepflicht liegt, so ist es gründlich verkehrt, meine Herren, wenn hierbei der Spieß der Staatsregierung immer entgegengehalten wird. Ich habe mir gestern bereits gestattet, in Kürze darauf hinzuweifen, daß die FSesetzgebung des vorigen Jahres keinen anderen Zweck hatte, als in den wichtigsten Punkten nämlich in der Frage der Wiederherstellung

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Daß alle sonstigen Versuche, so gern die Regierung auch bereit wäre, noch weitere Milderungen eintreten zu lassen, nicht zu dem er⸗ sehnten Zustande des Friedens führen konnken, liegt klar auf der Hand; denn so lange dieser Punkt nicht geregelt ist, ist es schwer, die allge⸗ meine Beunruhigung, welche in Betreff dieser Frage in der katbo⸗ lischen Bevölkerung aufrecht erhalten wird, zu beseitigen. Der Hr. Abg. Reichensperger schloß an seine Ausführungen an die Staatsregierung, sie ginge davon aus, vom Papst erpressen. Meine Herren, das ist u glaube ich, niemals und die Noten sind ja vi öffentlich worden es ist niemals irgendwie der preußischen Staatsregierung in den Sinn gekommen, vom Papste etwas zu erpressen. Im Gegen⸗ theil, meine Herren, die preußische Staatsregierung hat in zwei Ge⸗ setzen und vor allen Dingen in zwei Gesetzentwürfen ein so reich be⸗ setztes Tablet von Offerten gereicht, daß nur hätte zugegriffen zu werden brauchen, um in positiver Weise eine ganze Reihe von Fragen organisch zu regeln. Darum ist dieser Vorwurf gänzlich unzutreffend. Ebensowenig ist es meines Erachtens gerecht, wenn der Regierung vorgeworfen wird, sie habe keine andere Absicht, als die Kirche so lange schlecht zu behandeln, bis sie sich den Falkschen Gesetzen unter⸗ werfe. Dieser Einwand ist seit dem Mai 1880 absolut nicht mehr zutreffend. Ohne alle Rücksicht auf die Neigung der katholischen Kirche oder unserer katholischen Mitbürger oder des Centrums, ob man sich auf den Boden neuer Zustände stellen wolle, hat die Regie⸗ rung ihre Gesetzentwürfe vorgelegt. Diese Thatsache läßt sich unter keinen Umständen mehr aus der Welt schaffen. Es ist, wie der Hr. Abg. Reichensperger in zutreffender Weise verlesen hat, das Wort aus der Kölnischen Zeitung für die Regierung eine Wahrheit gewor⸗ den, daß die Regierung aus freiem Entschluß hervorgetreten ist und versucht hat, durch ihre einseitigen, ohne Bedingung einer Gegen⸗ leistung gemachten Offrten einen besseren Zustand in unserem Vater⸗ lande herbeizuführen.

Der Abg. Dr. Windthorst entgegnete, die Befürchtung der hannoverschen Regierung wegen der Verordnung vom Jahre 1864 habe sich als unbegründet erwiesen. Er bedauere, daß der Minister dem Hause noch nicht gesagt habe, ob und in welchem Sinne der Brief Sr. Heiligkeit vom 30. Januar beantwortet sei, eventuell in welchem Sinne derselbe beant⸗ wortet werden solle; die gestrigen Aeußerungen des Ministers hätten ihn im Dunkel darüber gelassen, und er müsse seine Frage wiederholen. In die Sackgasse sei man nicht im vorigen Jahre gerathen, sondern als bei Beginn des Kultur⸗ kampfes der Staat in die inneren Verhältnisse der katholischen Kirche eingegriffen habe; freilich, wer in ein fremdes Haus einsteige, dürfe sich nicht wundern, wenn derselbe den Ausgang nicht wiederfinde; er wolle dies Bild heut nicht drastischer durchführen. Wollte er die Gründe, warum das Centrum auf die im vorigen Jahr vorgeschlagene Gesetzgebung nicht eingegangen sei, ausführen, so müßte er die ganze vorjährige Diskussion wiederholen. Es sei kein Friede ge⸗ schaffen worden, sondern nur eine Möglichkeit, zu athmen, aber die Regierung habe den Druck, der auf die Katholiken laste, nicht erleichtert, vielleicht in der Hoffnung, daß den Katholiken der Athem ausgehe, allein sie lebten noch. Es sei selbstverständlich, daß in Fragen, die den Katholizismus selbst berühren, die höchste katholische Autorität, der heilige Vater, die Entscheidung haben müsse, freilich brauche derselbe nicht befragt zu werden, wenn es sich um Lösung von Fesseln der Kirche handele, wohl aber, sowie es sich um Anlegung von Fesseln handele. Jedenfalls aber müsse das Centrum wissen, ob der Briefwechsel mit dem heiligen Vater fortgesetzt werde oder nicht, damit das Centrum wisse, welche Schritte es jetzt thun solle. 1

Der Staats⸗Minister von Goßler erwiderte, die direkte Frage des Abg. Windthorst, die er vorhin zu beantworten vergessen habe, beantworte er dahin: Der Briefwechsel habe seinen Fortgang genommen und werde fortgesetzt; aber mit Rücksicht auf den Zeitpunkt, in welchen diese Fortsetzung falle, könne er eine materielle Mittheilung nicht machen.

Der Abg. Dr. Windthorst entgegnete, er habe immer noch keine direkte Antwort erhalten, ob der Brief vom 30. Ja⸗ nuar beantwortet, und in welchem Sinne die Antwort gehal⸗ ten sei. So lange diese Antwort nicht erfolgt sei, nehme er an, es handele sich darum, das Centrum hinzuhalten und demselben für ein Jahr jede Handhabe zum Vorgehen zu nehmen, indem man seine Partei mit dem Briefwechsel zu beruhigen suche. Nach allem diplomatischen Gebrauch müsse ein Brief vom 30. Januar schon beantwortet sein, oder der Gesandte von Schlözer wissen, ob und in welchem Sinne der Brief beantwortet werden solle.

Der Staats⸗Minister von Goßler erwiderte, er wolle kein Dunkel aufkommen lassen und konstatire, daß der Briefwechsel fortgesetzt werde, und daß der Brief vom 30. Januar schon beantwortet sei, aber die Rücksicht auf die Zeit lasse eine Ver⸗ öffentlichung des materiellen Inhalts nicht zu. Es sei ja möglich, daß dieser Brief erst in den letzten Tagen beant⸗ wortet sei; und es sei eine Forderung der Courtoisie, den Brief nicht eher zu veröffentlichen, als bis wenigstens der Adressat Kenntniß davon genommen habe.

Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) erklärte sich mit

dieser Auskunft zufrieden. Was die Klagen der Katholiken betreffe, so gründeten sich diese eben erst seit Erlaß der Mai⸗ gesetze darauf, daß der katholischen Kirche ihre verfassungs⸗ maßigen Rechte in Preußen genommen seien. Die Worte des Königs, die der Abg. Reichensperger (Olpe) vorhin erwähnt habe, seien eine Antwort auf eine Rede des Kardinals Geißel, und wer diese Rede gelesen habe, müsse zugeben, daß vor Erlaß der Maigesetze auch der Episkopat die Lage der Katho⸗ liken in Preußen für wohlgeordnet angesehen habe.

Die Debatte wurde geschlossen. Es folgte eine Reihe persönlicher Bemerkungen.

Der Abg. Cremer hielt seine Behauptung aufrecht, daß der Abg. Windthorst Anträge eingebracht habe, ohne daß die⸗ selben vorher von der Fraktion unterschrieben wären.

Der Abg. Stöcker bemerkte, er habe sich nicht, wie der Abg. Hänel behaupte, bei seiner Kritik der Duboisschen Reden auf unbegründete Zeitungsnachrichten gestützt, sondern aus⸗ drücklich erklärt, daß die früheren Reden gedruckt seien; die letzte Rede sei noch nicht gedruckt, aber nach den unwider⸗ sprochenen Zeitungsberichten habe Hr. Dubois eine Rede für den Materialismus gehalten.

Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst versicherte als Vor⸗ sitzender der Centrumsfraktion, daß der Abg. Windthorst nie Anträge eingebracht habe, die nicht vorher der Fraktion vor⸗ gelegen hätten.

Der Abg. Dr. Wagner bemerkte, der Abg. Hänel habe er⸗ wähnt, daß derselbe ihm gestern eine Verwarnung habe zu⸗ kommen lassen. Er wisse nichts davon, sonst würde er schon gestern dagegen protestirt haben. Der Abg. Hänel scheine den Unterschied zwischen einem Lehrer des Rechts und einem der Politik nicht machen zu können.

Der Abg. Dr. Hänel hielt seine gestrige Verwarnung des Professor Wagner aufrecht. Die Politik dürfe ebensowenig wie die Rechtslehre in der Universität auf die Behandlung von Tagesfragen eingehen. Bezüglich des Abg. Stöcker be⸗ merke er, daß dieser ja nun zugegeben habe, seine Kritik der bewußten Rede nur auf Zeitungsnachrichten gestützt zu haben.

Der Abg. Cremer hielt auch dem Abg. von Schorlemer gegenüber seine Behauptung bez. des Abg. Windthorst aufrecht.

Der Abg. Stöcker erklärte, der Abg. Hänel wisse nicht, was citiren heiße citiren, das heiße vorlesen, er habe aber nicht aus dem Zeitungsbericht vorgelesen, sondern er habe sich eben auf die faktisch gehaltene Rede gestützt. Auch wisse der Abg. Hänel nicht, was denunciren heiße: eine öffentlich gehaltene Rede öffentlich besprechen, wie er es gethan habe, sei doch nicht denunciren. Er denke freilich noch oft das zu thun, was der Abg. Hänel denunciren nenne, nämlich ver⸗ borgene Fehler ans Licht zu ziehen; damit hoffe er der Fort⸗ schrittspartei noch viel zu schaden.

Der Abg. Dr. Wagner erklärte die Warnung des Pro⸗ fessors Hänel für eine Anmaßung, und wiederholte, daß Letz⸗ terer, wahrscheinlich weil derselbe so lange seiner akademischen Thätigkeit entfremdet und nur Professor in partibus infidelium sei, den Unterschied zwischen Rechtslehre, Staatswissenschaft nicht kenne; Letztere müsse eben auf die Tagesfragen ein⸗ gehen.

Der Abg. Dr. Hänel gab zu, daß seine parlamentarische Thätigkeit ihn der Lehrthätigkeit in letzter Zeit entzogen habe, um so objektiver aber könne er die Vergiftung der akademi⸗ schen Jugend beurtheilen, die leider zum Theil von akademi⸗ schen Lehrern ausgehe. Den Abg. Wagner zu warnen, sei er autorisirt durch seine Liebe zur Wissenschaft, deren Wahr⸗ heit leider in jüngster Zeit durch Publikationen und auch vom Katheder herab verletzt sei. Auch die Staatswissenschaft sei, wie jede andere Wissenschaft, nach wissenschaftlicher Methode und nach nicht Sentiments, wie der Abg. Wagner es wolle, zu be⸗ handeln. Was den Abg. Stöcker anlange, so habe er mit der Denunziation nicht das Kritisiren der Rede des Professor Dubois⸗Reymond gemeint, sondern die an den Minister er⸗ gangene Aufforderung, gegen den genannten Herrn vorzu⸗ gehen. Was das „Citiren“ anlange, so frage er den Abg. Stöcker nochmals, ob derselbe die Rede im Original oder nur nach einem Zeitungsbericht kennen gelernt habe?

Der Abg. Stöcker erklärte, er habe die Rede nicht im Original kennen lernen können, weil das Original noch gar nicht gedruckt erschienen sei.

Der Abg. Dr. Wagner bezeichnete die Unterstellung des Abg. Hänel, er treibe die Lehre der Staatswissenschaft tendenziös, als eine Denunziation.

Der Abg. Dr. Hänel entgegnete, daß der Abg. Wagner „kritisiren“, was er vorgenommen habe, mit „denunziren“ ver⸗ wechsele, und daß, wie der Minister vorhergesagt habe, die Rede des Professors Dubois⸗Reymond zweimal im Original gedruckt sei, der Abg. Stöcker also nicht auf Zeitungsberichte beschränkt ewesen sei.

Der Titel wurde bewilligt. Bei dem Titel „Kirchlicher Gerichtshof“ bat der Abg. Dr.

Reichensperger (Cöln) um Ablehnung der Position, indem er

die Thätigkeit des Gerichtshofes kritisirte und die Remune⸗ ration seiner Mitglieder im Verhältniß zu ihren Leistungen für viel zu hoch erklärte.

Die Position wurde bewilligt.

Beim Kapitel „Evangelische Konsistorien“ sprach der Abg. Freiherr von Minnigerode der Regierung dafür Dank aus, daß sie für Ost⸗ und Westpreußen einen zweiten General⸗ superintendenten fordere. Die außerordentliche Ausdehnung der beiden jetzt getrennten Provinzen rechtfertige das durch⸗ aus. Er nehme an, daß damit keine kirchliche Trennung zwischen Ost⸗ und Westpreußen eingeführt werden solle, son⸗ dern daß beide Herren nebeneinander wirken würden.

Der Staats⸗Minister von Goßler entgegnete, die Frage über die Geschäftseintheilung und den Amtssitz des neuen General⸗Superintendenten sei in der Regierung noch nicht zum Austrag gelommen. Es werde das erst geschehen, wenn das Haus die Forderung bewilligt haben werde.

Der Abg. Dr. Langerhans bat, die Position abzulehnen, denn sonst würden in den nächsten Jahren immer mehr Superintendenten verlangt werden. Die Kirchen, die jetzt sehr hohe Kirchensteuern für sich erhöben, sollten ihre Beamten selbst besolden und nicht mit immer höheren Forderungen an den Staat herantreten. Ferner beantrage er, einen weiteren Wohnungsgeldzuschuß von 600 für den Konsistorial⸗Prä⸗ sidenten in Berlin nicht zu bewilligen.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode bemerkte, er müsse prinzipiell der Auffassung widersprechen, daß die Kirche wie ein Bettler an den Staat herantreten solle. Das Verhältniß sei eher umgekehrt. Ein erheblicher Theil des Staats⸗ vermögens sei ehemaliges Kirchengut. Nach seiner (des Redners) Auffassung habe auch der Staat ein eigenes Inter⸗

die Kirche möglichst stark herzustellen, damit sie ihrer Auf⸗

nügen könne.

Der Abg. Frhr. von Hammerstein betonte, auch auf liberaler Seite sei in früheren Jahren anerkannt worden, daß der Staat die Pflicht habe, die Kirchen zu dotiren. Der Abg. Langerhans beschwerte sich über die hohen Kirchensteuern. Leugne derselbe etwa, den kirchlichen Nothstand in Berlin?

Der Abg. Dr. Langerhans bemerkte, er leugne dies aller⸗ dings. Er beschwere sich auch nicht über die absolute Höhe der Kirchensteuern, er sei im Gegentheil bereit noch höhere zu bezahlen, denn er meine, wer eine Kirche haben wolle, solle sie auch bezahlen. Er glaube nur, daß die jetzt erhobene Kirchensteuer über die Bestimmungen des Gesetzes hinausgehe.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, er nehme an,

Abg. Langerhans damit den Standpunkt seiner ertrete und lege Werth darauf, dies zu konstatiren.

Abg. Knörke erklärte dieser Annahme gegenüber, ür seinen Theil den kirchlichen Nothstand in Berlin

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Kapitel wurde unter hans bewilligt. m Kapitel „Zuschüsse en aufmerksam, welche

Gemeinden erhalten werde. Es h dorthin zu ziehen, da ihre Thätigkeit zu an⸗

strengend sei. gebe dort Sprengel, die 87 Ortschaften umfassen und 5 Quadratmeilen groß seien.

Kapitel 113 und 114 wurden bewilligt.

Kapitel 115 verlangt für katholische Bisthümer 1 254 261⸗ und zwar in Titel 1, Bisthum Ermland 105 240

Der Abg. Dr. Reichensperger (Olpe) erklärte, obgleich es in der Hand der Regierung liege, die Sperre aufzuheben, so habe sie in unbegreiflicher Härte doch noch keinen Gebrauch davon gemacht, und nach wie vor flössen mehr als 1 ½ Mil⸗ lionen Mark jährlich in den Sammelfonds, welche nach Recht und Gerechtigkeit der katholischen Kirche gebührten. Die heilige Schrift sage, der Priester solle vom Altare leben, bei den Ka⸗ tholiken habe das aufgehört. Die katholischen Priester seien, nachdem sie ihr Privatvermögen aufgezehrt, zu Almosen⸗ empfängern geworden, ja selbst auf die Emeritirten werde dieser Zustand der Dinge ausgedehnt, auf Greise, die mit einer cura animarum nichts mehr zu thun hätten. Das könne doch selbst der verbissenste Kulturkämpfer nicht billigen. In den rheinischen Niederungen klopfe die Noth an alle Thüren, die Regierung wisse das, aber sie hebe trotzdem das Sperrgesetz in der Erzdiözese Cöln nicht auf. Der Fonds werde weiter angesammelt, während die Noth so groß und gewaltig sei. In diesem Moment könnte der Minister die Gehaltssperre aufheben, ohne in den Verdacht zu kommen, Wohlwollen für die katholische Kirche zu hegen. Das Centrum könne den Minister nicht zwingen, von der demselben verliehenen Voll⸗ macht Gebrauch zu machen, müsse dagegen die Entscheidung der Humanität und dem Gewissen des Ministers anheimstellen.

Der Abg. Bachem bemerkte, das Schweigen des Ministers zeige, daß die Katholiken keine Aussicht hätten, daß das Sperr⸗ gesetz beseitigt werde. Der Minister scheine kein Verständniß zu haben für die Ehrenschuld, von der Ladenberg einst ge⸗ sprochen. Man betrachte aber das Sperrgesetz als Kompen⸗ sationsobjekt, und er sehe jeden Tag die „Norddeutsche All⸗ gemeine“ nach, ob sie nicht einen festen Tarif über Leistung und Gegenleitung auf diesem Gebiete publizire. Alle Mit⸗ glieder dieses Hauses, die unter dem Odium litten, dieses Gesetz mitbeschlossen zu haben, seien verpflichtet, wenigstens in den Punkten Remedur eintreten zu lassen, wo die Regierung über das Gesetz hinausgehe und Mittel in den Sammelfonds fließen lasse, die nicht unter das Sperrgesetz fallen. Zum Theil sei ja in dieser Beziehung schon Abhülfe geschaffen. Der Minister Falk habe auf Grund des Sperrgesetzes alles mit Beschlag belegt, das Centrum habe aber Einiges aus seinem Rachen wieder herausgerissen nämlich aus dem des Gesetzes. Er erkenne die Hülse, die dem Centrum die Liberalen dabei geleistet hätten, dankbar an, z. B. in Bezug auf die Pfarr⸗ dotalgüter. Er behaupte aber, daß noch heute bedeutende Betrage mit Unrecht unter das Sperrgesetz gestellt würden. Es seien das die Vakaturgehälter, d. h. die Pfarrgehälter welche nach dem Tode eines Pfarrers bis zur Neubesetzung der Stelle sich angesammelt hätten. Diese Vakaturgehälter sollten in den altpreußischen Bisthümern nach den Bestimmungen des Allgemeinen Landrechtes „der Kirche“ zufallen. In den Bisthümern auf der rechten Rheinseite gelte die Bestimmung, daß sie zum Besten des „Benefiziums’“ zu ver⸗ wenden seien. Man behaupte nun, daß diese Bestimmungen durch das Sperrgesetz beseitigt seien. Nun spreche aber das Sperrgesetz in §. 1 nur von Einstellung der Leistungen für Bisthümer, bischöfliche Institute und Geistliche, nicht aber da⸗ von, daß auch die Leistungen an Kirchen und Benefizien ein⸗ gestellt werden sollten. Er denke, es liege auf der Hand, daß man ein so scharfes Gesetz, wie das Sperrgesetz, nicht aus⸗ dehnen und interpretiren dürfe. Die Petitionskommission habe bei einem bestimmten Falle sich dieser Ansicht ange⸗ schlossen. Sie habe angenommen, daß es die ratio legis des Gesetzes sei, auf die Geistlichen durch Einstellung der Leistungen einen Zwang auszuüben, den man aber doch nicht mehr gegen Verstorbene geltend machen könne. Sein ver⸗ storbener Kollege Jacoby habe damals als Vorsitzender der Petitionskommission erklärt, daß er selbst, wenn er über die Rechtsfrage zweifelhaft wäre, sich doch im Sinne der Petition entscheiden würde, um eine Brücke zu bauen, aus diesem miß lichen Gesetz herauszukommen. Die Regierung sei auf diese Brücke nicht getreten; er hoffe, sie thue es noch heute nach⸗ träglich, sonst stehe sie an Wohlwollen gegen die Kirche weit hinter den liberalen Kulturkämpfern zurück. 1b

Der Regierungskommissar Geh. Regierungs⸗Rath Löwenberg wandte sich gegen die seiner Meinung nach irrthümliche Inter⸗ pretation des Abg. Bachem. Das Landrecht ordne nicht an, daß die Vakaturgehälter an die Kirche fallen, sondern an das Pfarrvermögen. Das sei doch ein Unterschied. Das Pfarr⸗ vermögen sei für Geistliche bestimmt, und deshalb falle das Vakaturgehalt als „Leistung für Geistliche“ unter das Sperr⸗ esetz. Ebenso sei das Benefizium zu Leistungen für die Geist⸗ ichen bestimmt. g mache er darauf aufmerksam, daß das Sperrgesetz nicht nur aus dem §. 1 bestehe, auf den sich der Abg. Vachem stütze, sondern daß aus den weiteren Pa⸗ ragraphen klar hervorgehe, daß die Vakaturgehälter unter das Sperrgesetz fallen. 8

Der Abg. Bachem entgegnete, er hätte gewünscht, daß in dieser Rechtsfrage auch Redner anderer Fraktionen sich geäußert hätten, er bedauere, daß private Anregungen, die er gegeben habe, ohne Erfolg geblieben seien. Der Regie⸗