1883 / 70 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Mar 1883 18:00:01 GMT) scan diff

N

Guthaben am Tilgungsfonds bezw. der Zuschuß aus dem Sicherheits⸗

fonds nicht ausreicht.

2

§. 13. Erst nach Erstattung der auf sein Gut vertheilten Vo s nebst Zinsen durch diese Beiträge (§. 12) oder durch ihm jederzeit freistebende größere Abschlagszahlungen ist der einzelne e be⸗

rechtigt, Ermäßigung der Zinsen seiner Pfandbriefsschuld auf 4

und die Einwilligung zur Löschung im Grundbuche von der Landschaft

zu verlangen. 14

§. 14.

Nach Kündigung der 4 / prozentigen Pfandbriefe ist die General⸗ Direktion berechtigt, für die dabei betheiligten Güter, soweit ihr dies nach Verhältniß der gekündigten Summe zu den von den Pfandbriefs⸗ inhbabern eingehenden Beträgen 4 ½¶prozentiger Pfandbriefe erforderlich

erscheint, 4prozentige Pfandbriefe ausfertigen zu lassen.

Dieselben sind auf Vorlegung des Kündigungsaufrufs, einer Be⸗

scheinigung der Provinzial⸗Landschafts⸗Direktion,

daß diese Pfandbriefe nur in Gemäßheit dieses Regulativs ver⸗

wendet und daher nur zur Einlösung der gekündigten zentigen Pfandbriefe herausgegeben werden sollen,

und der Hypothekenurkunde über die 4 9prozentige Anleihe von dem Syndikus der Provinzial⸗Direktion zu beglaubigen, dies auch von demselben und von dem Pro vinzial⸗Direktor auf der Hypotheken⸗ urkunde zu vermerken. Nach Einlösung der 4 prozentigen Pfandbriefe sind dieselben den vorbezeichneten Beamten zur Kassation und zur

Abschreibung auf der Hypothekenurkunde vorzulegen.

§. 15.

Die Form und Wirkung der Kündigung bestimmt sich nach der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 11. Juli 1838 (Ges. S. S. 365 und 368), jedoch bedarf es nicht einer besonderen Bekanntmachung der Kündigung an die Präsentanten der Coupons zu den gekündigten

Pfandbriefen.

1 3 Pfandbrief II. Serie.

Nr... Mark.

Der Wesipreußischen Landschaft privilegirter Pfandbrief II. Serie

Litt über Mar

deutscher Reichswährung, verzinslich zu Vier Prozent jährlich, unkünd⸗ bar von Seiten des Inhabers, fundirt auf eine Hypothek für einen gleichen Betrag und auf einen Sicherheitsfonds in Gemäßheit der unterm 15. Mai 1868 und 14. März 1883 Allerhöchst bestätigten

Regulative. 18

2

Königliche Westpreußische Provinzial⸗Landschafts⸗Direktion.

(Unterschrift des Direktors.) sach Einsicht der entsprechenden Hypothekenurkunde beglaubigt

von dem Svndikus der Königlichen Westpreußischen Provinzial⸗Land⸗

(Siegel der Direktion.)

schafts⸗Direktion zu den (Siegel des Syndikus.)

se

Anlage II.

Von dem Westpreußischen Pfandbrief II. Serie öö .Z1116“ Mark werden hierauf an halbjährlichen Ferken

ar

Agenturen vom

Westpreußische Genetal⸗Landschafis⸗Direktion zu Marienwerder. (Faesimile des General⸗Landschafts⸗Direktors.) Dieser Coupon ved n wenn dessen Betrag nicht

(Stempel.)

bis zum ‚erhoben wird.

Anlage III. b 8

zu dem Pfandbriefe der Westpreußischen Landschaft II. Serie

b111M““ über

em Präsentanten dieses Talons die neue Coupons⸗Serie 8 bis Weihnachten bei der Westpreußischen General⸗Landschafts „Direktion zu

auf die Jahre von Johannis 18..

Marienwerder im Weihnachts⸗Zinsen⸗Auszahlungs⸗Termin 18 gereicht werden.

Das Porto für die Einsendung des Talons und für die Aus⸗

reichung der neuen Coupons⸗Serie trägt die Landschaft, jedoch

Werthsangaben bis zu 600 für sämmtliche sich in Einer Hand befindende Talons⸗Coupons Sendungen mit höherer Werthsangabe

geschehen nur auf Antrag und Kosten des Talonsinhabers.

trägt in allen Fällen die mit der Uebersendung der Coupons ver⸗ bundene Gefahr.

Westpreußische General⸗Landschafts⸗Direktion zu Marienw

(Stempel.) (Facsimile des General⸗Landschafts⸗Direktors.)

Kriegs⸗Ministerium Wohlthätigkeit.

Aus den Zinsen der von dem Kommerzien⸗Rath Salomon achmann in Berlin gegründeten Stiftung im Betrage von 30 000 sind nach dem Wunsche des Stifters und mit Dank für dessen patriotische Gabe am Geburtstage Sr. Majestät es Kaisers und Königs nachbenannte Invaliden aus den Feldzügen von 1864, 1866 und 1870/71 mit Geschenken von

2 50 bedacht worden: 1 1) Johann Sobiech aus Lvyck,

2) August Mendat aus Guhringen, Kreis Rosenberg,

Friedrich Reinhardt aus Grabowitz, Friedrich Lietzmann aus Bromberg, 5) Albert Spädtke aus Cammin, 6) Romanus Stössel aus Frankfurt a. O., 7) Martin Domke aus Peitz, 8) Karl Böde aus Papendorf, Kreis Prenzlau, 8 9) Friedrich August Niendorf Kreis Liebenwerda,

10) Friedrich Reinhold Deckert aus Unterfarnstädt,

Kreis Qursurt,

11) Benjamin Pohl aus Ransdorf, Kreis Glogau,

12) Eduard Kleinert aus Posen,

123) Oswald Giller aus Pudewitz, Kreis Schroda, 124) Gottlieb Schnell aus Lampersdorf, Kreis Oels,

15) Wilhelm Welz aus Ober⸗Weistritz,

Schweidnitz,

16) Friedrich Ignatz Ostermann aus Hummersen,

Amts Schwellenberg, 17) Wilhelm Buttermann aus Essen, 18) August Mathen aus Gleuel bei Cöln,

19) Philipp Zenner aus Dillingen, Kreis Saarlouis, 20) Heinrich Schnoor aus Mueß, Kreis Schwerin,

21) Dietrich Johannes Andresen aus kirchosterholz, Kreis Schleswig, 22) Karl Meinhardt aus Zellerfeld,

23) Karl Sattler aus Harburg,

.) (Unterschrift des Syndikus.) Eingetragen im Landschafts⸗Register für Pfandbriefe II. Serie

(Unterschrift des Sekretärs.)

aus Bomsdorf,

rschüsse

rozent

4 ʃpro⸗

Kapital

.. aus⸗ nur bei Letzterer

erder.

Kreis

Mohr⸗

gegründeten Stisftung im Betrage von 4650 sind nach dem Wunsche des Sti ters am Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers und Königs nachbenannte 13 Veteranen aus den Feldzügen von 1813/15 mit Geldgeschenken von je 16 be⸗ dacht worden:

Samter, stadt O./Schl.,

des Dankes hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.

24) Kaspar Joseph Erb aus Geisa, 1 25) Titus Klug aus Eckardtroth, Kreis Schlüchtern.

Berlin, den 22. März 1883. 11““ Kriegs⸗Ministerium, 8 8 Departement für das Invalidenwesen.

von Hartmann. Wischhusen.

Wohlthätigkeit. Aus den Zinsen einer von einem ungenannten Patrioten

1) Andreas Krohn aus Hussehnen, Kreis Pr. Eylau, 2) Gottlieb Kiehl aus Thiergarten, Kreis Angerburg, 3) Erdmann Domke aus Elbina, 4) Jacob Koll aus Fichthorst, Kreis Elbing,

5) Friedrich Wodtke aus Stargard i. Pomm.,

6) Jacob Feltzmann aus Ujzzd, Kreis Gnesen,

7) Johann Teske aus Jastrow, Kreis Dt. Krone, 8) Johann Kempendorf aus Karolin, Kreis

9) Gottlob Anders aus Giersdorf, Kreis Hirschberg,

10) Gottfried Blum aus Prinzdorf, Kreis Bunzlau,

11) Gottlieb Lochter aus Schnellewalde, Kreis Neu⸗

12) Thomas Gonschior aus Goslawitz, Kreis Oppeln, 13) Amand Larsch aus Kunzendorf, Kreis Frankenstein.

Das Kriegs⸗Ministerium bringt dies mit dem Ausdruck

Berlin, den 22. März 1883. 8 Kriegs⸗Ministeriutm, Departement für das Invalidenwesen. von Hartmann. Wischhusen.

auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21 Ok⸗ tober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in der Schweizerischen Genossenschaftsdruckerei zu Hot⸗ tingen⸗Zürich 1882 gedruckte nicht⸗periodische Druckschrift „Die Entwickelung des Sozialismus von der Utopie der Wissenschaft“, von Friedrich Engels, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten ver⸗ boten worden ist. b

Bekanntmachungen

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗

Berlin, den 21. März 1883. Der Königliche Polizei⸗Präsident. von Madai.

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗

Betrifft das Verbot der Einfuhr von Schafen aus bezirke herrschenden Schafräude die strenge Durchführung der durch das Reichs⸗Seuchengesetz vom 23. Juni 1880 und

veterinärpolizeilichen Maßregeln angeordnet worden, wird zur Verhütung des Einschleppens der Schafräude in diesseitige

Bekanntmachungen,

fuhr über die Reichsgrenze.

den Niederlanden. Nachdem zur Tilgung der im diesseitigen Verwaltungs⸗

das preußische Gesetz vom 12. März 1881 vorgeschriebenen

Schafbestände während der Dauer des Heilverfahrens unter Bezugnahme auf 8§. 3 des citirten Gesetzes vom 12. März 1881 mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirth⸗ schaft, Domänen und Forsten hierdurch Folgendes bestimmt:

1) Die Einfuhr von Schafen aus dem Königreiche der Niederlande wird vorläufig bis zum 1. Septemberd. 82* mit der Maßgabe verboten, daß zum Schlachten bestimmte Schaftransporte, nach vorgängiger Feststellung ihrer Gesund⸗ heit durch einen diesseitigen beamteten Thierarzt, eingelassen werden dürfen.

2) Wünscht Jemand zum Schlachten bestimmte Schafe einzuführen, so ist dem diesseitigen Königlichen Amts⸗ hauptmann, in dessen Amtsbezirk die Thiere eingeführt werden sollen, mindestens 8 Tage vor der Einfuhr Anzeige zu machen, und sind die Schafe in das diesseitige Gebiet nicht eher über⸗ zuführen, bis in Bezug auf Feststellung des Gesundheits⸗ zustandes, den Transport und die Tödtung derselben von dem Amtshauptmann Anordnungen getroffen sind. Die hierdurch entstehenden Konen, insbesondere die Kosten der thierärztlichen Untersuchung der einzuführenden Schafe, hat der Eigenthümer der letzteren zu tragen und in der vom Amtshauptmann vor⸗ läufig bestimmten Höhe vorzuschießen.

3) Zuwiderhandlungen werden gemäß 88. 66 und 67 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, sofern nicht nach den be⸗ stehenden gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe ver⸗ wirkt ist, mit Geldstrafen bis zu 150 oder mit Haft be⸗ ziehungsweise mit Geldstrafe nicht unter 50 bis zu 150 oder mit Haft nicht unter 3 Wochen bestraft.

4. Das gegenwärtige Einfuhrverbot tritt am 1. April d. J. in Kraft. Aurich, den 19. März 1883. 8

Der Landdrost. In Vertretung: Reinick, Regierungs⸗Rath.

8 Verordnung.

Mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirth⸗ schaft, Domänen und Forsten verordne ich behufs Ver⸗ hütung der Einschleppung der Schafräude aus dem vielfach verseuchten Auslande in inländische Schafbestände während der Dauer des im Laufe dieses Sommers bei den infizirten in⸗ ländischen Schafbeständen zur Tilgung der Seuche allgemein anzuwendenden Heilverfahrens auf Grund des §. 7 ad 1 und 2 des Gesetzes vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, und des 8. 3 des preu⸗

§. 1.

Die Einfuhr von Schafen aus dem Auslande wird vom 1. April d. J. ab, und zwa vorläufig bis zum 1. September d. J., mit der Maßgabe verboten, daß zum Schlachten be⸗ stimmte Schaftransporte, noch vorgängiger Feststellung ihrer Gesundheit durch einen diesseitigen beamteten Thierarzt, ein⸗ gelassen werden dürfen.

Verbotswidrig eingeführte Thiere unterliegen nach 8. 66 des oben bezeichneten Gesetzes vom 23. Juni 1880 der Ein⸗ ziehung und die dem Verbote zuwirerhandelnden Personen einer Geldstrafe bis zu 150 oder entsprechender Haft, so⸗ fern nicht nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist.

§. 2. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem 1. April d. J. in Kraft.

Alle Polizeibehörden diesseitigen Bezirks werden hiermit angewiesen, für sofortige thunlichste Verbreitung dieser Ver⸗ ordnung Sorge zu tragen.

Düsseldorf, den 16. März 1883.

Der Regferungs⸗Präsident: von Hagemeister.

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Richtamtliches. Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 22. März. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten heute Vormittag um 10 Uhr mit den Mitgliedern der engeren Königlichen Familie dem Gottesdienst bei, welcher im Palais aus Anlaß des Aller⸗ höchsten Geburtstages abgehalten wurde.

Um 12 ½ Uhr brachten die sämmtlichen Mitglieder der Königlichen Familie und die fremden Fürstlichkeiten Sr. Ma⸗ jestät Ihre Glückwünsche dar.

Hieran schloß sich um 1 Uhr die Gratulation der Ober⸗ sten und Ober⸗Hofchargen, der Generale und Flügel⸗Adjutan⸗ ten und des Hofstaats Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hohei⸗ ten der Kronprinz und die Kronprinzessin sowie Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Victoria nahmen gestern mit Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten im Palais das heilige Abendmahl.

8

Se. Majestät der Kaiser und König vollen⸗ den am heutigen Tage das sechsundachtzigste Lebensjahr.

Der hohen Bedeutung des Tages entspricht die auf⸗ richtige Theilnahme und Freude, mit welcher das gesammte deutsche Volk den Allerhöchsten Geburtstag begeht.

Da derselbe in die stille Woche fällt, so war auf Aller⸗

gangenen Sonnabend veranstaltet worden. b Se. Majestät der Kaiser und König nahmen deshalb im Laufe des heutigen Vormittags nur die Glückwünsche der Königlichen Familie, der fremden Fürstlichkeiten und Aller⸗ höchstihrer nächsten Umgebung entgegen. Die Königliche Universtät beging den Geburtstag Sr.

bei welcher Professor Dr. Curtius die Festrede hielt.

Fahnenschmuck; Büsten und Bildnisse Sr. Majestät des Kaisers zieren die Schaufenster. Vor dem Königlichen Palais hatte sich eine große Volksmenge versammelt, welche in vielfachen

Verehrung darbrachte.

In der am 21. März unter dem Vorsitze des Königlich preußischen Staats⸗ und Finanz⸗Ministers Scholz abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths legte der

Vorsitzende eine Mittheilung des Reichskanzlers vor,

lagen, betreffend den Abschluß eines Belgien wegen Bestrafung der von der Angehörigen begangenen Forst⸗, Feld⸗, Jagdfrevel; die Abänderung ments bezüglich Frachtgüter;

gegenseitigen

die Versammlung ihre Zustimmung.

durch die Beschlüsse des Landesausschusses abgeänderte Fassung. Mit den Vorschlägen der Ausschüsse wegen der Au legung des Gesetzes über die Reichsstempelabgaben vo 1. Ju i 1881 in Bezug auf Prioritätsobligationen der Hessische Ludwigs⸗Eisenbahn, sowie in Betreff des Abschlusses eine

verstanden.

Mehrere Eingaben von Privaten, richtung einer Zollniederlage für inländisches Getreide im Freihafengebiet Hamburg, Ermäßigung des Zoll⸗ und Steuersatzes für Tabackrippen, zollfreien Einlaß gebrauchter Flaschenkorke, wurden zurückgewiesen. Der Antrag wegen anderweiter Einrichtung der Zoll⸗ und Steuerverwaltung im bremischen Staatsgebiete wurde gemäß den Vorschlägen der Ausschüsse angenommen. Schließlich erfolgte die Ueberweisung mehrerer Privateingaben an die Ausschüsse.

Das Enteignungsrecht ist Allerhöchst verliehen worden: 1) unter dem 31. Januar 1883 der Gemeinde Wal⸗ denrath (Kreis Heinsberg), auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874, für ein der Wittwe Lennartz, geborenen Adel⸗ heid Reiners in Waldenrath gehöriges, zusammen 73,40 2 großes Terrain zum Zwecke der Anlegung eines neuen Kirch⸗ hofes; 2) unter dem 21. Februar 1883 der Stadtgemeinde

ßischen Ausführungsgesetzes vom 12. März 1881 für den Um⸗ fang des Regierungsbezirks Düsseldorf was folgt:

Rügenwalde im Regierungsbezirk Cöslin, welche nach In⸗ halt des Vertrages vom 7./15. September 1880 bezw. 18./28.

8 ““

höchsten Befehl die amtliche Feier des Tages bereits am ver⸗

Majestät um 12 Uhr in der großen Aula durch eine Feier, Die Straß n der Reichshauptstadt prangen in festlichem V

freudigen Zurufen Sr. Majestät den Ausdruck der Lie e und

betreffend die von dem Vorsteheramte der Kaufmannschaft zu Königsberg i./Ostpr. bezüglich des Verbots der Einfuhr von amerikanischem Speck eingereichte Eingabe. Den zuständigen Ausschüssen wurden zur Vorberathung überwiesen die Vor⸗ Vertrages mit

Fischerei⸗ und des Eisenbahn⸗Betriebsregle⸗ der Lieferungszeiten für Eil⸗ und die allgemeine Rechnung über den Landes⸗ haushalt von Elsaß⸗Lothringen für die Etatsperiode vom 1. Januar 1878 bis 31. März 1879. Dem Entwurfe einer Ver⸗ ordnung wegen Erhebung eines Zuschlagzolls für Artikel aus Spanien und aus spanischen Besitzungen, sowie dem Entwurf der hierzu vorgeschlagenen Ausführungsbestimmungen ertheilte Auch genehmigte dieselbe den Entwurf eines Gesetzes für Elsaß⸗Lothringen, betreffend die Feststellung des Landeshaushalts⸗Etats für 1883/84 in der

Literarkonvention mit Frankreich war die Versammlung ein⸗ betreffend Er⸗

Juni 1881 sich verpflichtet hat, dem Staate das in §. 2 des Vertrages bezeichnete Terrain zur Herstellung bezw. Erwei⸗ terung der Hafenanlagen in Rügenwaldermünde unentgeltlich zu überweisen, behufs Erwerbung der nicht in ihrem eigenen Besitz befindlichen Flächen jenes Terrains, nach Maßgabe des Gesetzes vom 11. Juni 1874.

Nach Mittheilungen aus Italien ist von der Direktion der Artillerie⸗Waffenfabrik zu Torre An⸗ nunziata für den 2. April d. J. bis Mittags 12 Uhr eine Submission auf die Lieferung von

1) 32 000 Stück geschmiedeter Eisenbarren zu Gewehr⸗ läufen zum Taxwerthe von 80 000 Lire und

2) 40 000 Stück Lederstücke in Trapezform zu Säbel⸗

bajonettfutter zum Taxwerthe von 50 000 Lire ausgeschrieben

worden. 1 8 Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort und Stelle einzusehen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsche Ober⸗Zolldirektor Oldenburg ist von hier wieder abgereist.

Greifswald, 19. März. Di⸗ hiesige Universität beging, am vergangenen Sonnabend in herkömmlicher Weise die Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers und Königs, zu welcher sich eine zahlreiche Versammlung aus allen Ständen in der großen Universitäts⸗Aula einge⸗ funden hatte. Die Festrede hielt der ordentliche Professor der Chemie, Dr. Hugo Schwanert. Nach einem Rückblick auf die Ereignisse innerhalb des ve flossenen Lebensjahres des Kalsers hob er hervor, wie Derselbe Wissenschaft und Geistes⸗ bildung als Grundlagen der äußeren und inneren Macht, die Pflege der Wissenschaften als einen mächtigen Faktor zum Gedeihen alles Volkslebens ansehe; er schilderte speziell den Einfluß, welchen chemische Forschung auf die Industrie wäh⸗ rend der Regierung des Kaisers in Deutschland ge⸗ haͤbt habe. Dabei berührte der Redner namentlich die Entwickelung der einheimischen Zucker⸗Industrie, den durch sie angebahnten Aufschwung in der Landwirthschaft, in der Ackerbaumaschinen⸗Industrie, den Verbrauch Staßfurter Abraumsalze für landwirthschaftliche Zweck und zur Dar⸗ stellung verschiedener Kaliumsalze. Endlich ging er auf die

etchnische Verwerthung von Abfallstoffen ein, sprach speziell

über die Benutzung von Steinkohlentheer zur Gewinnung von Anilin⸗ und Anthraceenfarbstoffen und wies darauf hin, wie gerade die Untersuchungen des Steinkohlentheers sowohl der Wissenschaft als der Industrie zu Gute gekommen sind und zu einer überaus fruchtbaren Wechselwirkung zwischen theoretischer Forschung und Praxis geführt haben. Der Redner schloß mit Segenswünschen für den erhabenen Kaiser. Die Feier wurde mit Festgesang eingeleitet und geschlossen.

Bayern. München, 23. März. (W. T. B.) Der König hat den Landtag auf den 5. April einberufen.

Nürnberg, 22. März. (W. T. B.) Zur Feier des Geburtstags des Kaisers veranstalteten die Stadt⸗ behörden gestern Abend ein Concert. Heute hat die Stadt geflaggt und fand im Rathhause unter Musikbegleitung die feierliche Enthüllung des vom Architekturmaler Retter im Auf⸗ trage der Stadt gemalten Treppenhausbildes statt, die Ein⸗ bringung der Reichskleinodien nach Nürnberg am 22. März 1424 darstellend. Der Enthüllung folgte ein Festmahl der Behörden im großen Rathhaussaale.

Hessen. Darmstadt, 21. März. (W. T. B.) Heute Vormittag hat hier die Konfirmation und Einsegnung der Prinzessin Irene, dritten Tochter des Großherzogs, statt⸗ gefunden.

Vom Kommando der Großherzoglich Hessi⸗

schen (25.) Division ist der „Darmst. Ztg.“ folgende Er⸗

klärung zugegangen.

„Die in dem „Berliner Tageblatt“ veröffentlichten „Denkwürdig⸗ keiten des Geheimen Regierungs⸗Rathes Stieber⸗ enthalten in dem in Nr. 106 d. Bl. vom 6. März d. J. gebrachten Abschnitt Mit⸗ theilungen über Vorgänge am 13. Auzust 1870 zu Faulquemont, in welchen den Angehörigen der großherzoglich hessischen Division der schwere Vorwurf der Plünderung gemacht und auch einer Verhaftung mehrerer Soldaten dieser Division aus Ver⸗ anlassung derartiger Erzesse erwähnt wird. Nach eingehen⸗ den dienstlichen Ermittelungen ist nunmehr definitiv fest⸗

gestellt worden, daß an dem genannten Tage in Faulquemont weder

Plünderungen noch irgend welche Unordnungen stattgefunden haben, und die angebliche Verhaftung von „sechs Hessen“ sich lediglich auf die einfache Thatsache zurückführen läßt, daß ein Unteroffizier und drei bis vier hessische Reiter, welche im Bivouak den Befehl zu einer Requisition in Faulquemont erhalten hatten, irrthümlich von einem im Ort anwesenden höheren Vorgesetzten angehalten wurden. Nach Aufklärung des Mißverständnisses wurde die betreffende Requisition in der beabsichtigten Weise durch dieselben Mannschaften sofort zu Ende geführt. Jede andere Darstellung der Begebenheiten in Faul⸗ Pgcct muß als der Wahrheit völlig widersprechend bezeichnet lden.“

Hamburg, 20. März. (Hamb. Corr.) In einer desfallsigen Mittheilungeroffnet der Senat der Bürgerschaft: der Reichs⸗ kanzler habe mit Schreiben vom 14. d. M., welches im Wort⸗ laut dem Präsidenten der Bürgerschaft bereits mitgetheilt sei, sich mit dem von Senat und Bürgerschaft aufgestellten Generalplan und Generalkostenanschlag für die Ausführung des Anschlusses Hamburgs an das deutsche Zoll⸗ gebiet einverstanden erklärt. Es werde nunmehr laut Be⸗ schluß von Senat und Bürgerschaft vom 26./21. Februar d. J. die Ausführungskommt sion einzusetzen sein, und ersucht der Senat die Bürgerschaft, die ihrerseits in diese Kommission zu entsendenden 10 Mitglieder zu wählen und dem Senat namhaft zu machen. Die Wahl dieser 10 Mitglieder ist auf die Tagesoronung der morgen stattfindenden Bürgerschafts⸗ sitzung gestellt worden.

* Desterreich⸗Ungarn. Wien, 21. März. (W. T. B.) In dem Sozialistenprozeß wurde heute das Urtheil ver⸗ kündigt. Die Hauptfrage auf Hochverrath wurde einstimmig verneint, die Eoentualfragen auf Ruhestörung theils ein⸗ stimmig, theils mit 10, 9 und 8 Stimmen verneint, die Fragen wegen Mitschuld am Hochverrath sind damit gleichfalls verneint. Die Frage auf Raub wurde be⸗ züglich der Angeklagten Engel und Pfleger einstimmig be⸗ jaht, ebenso die Frage, ob der Angeklagte Berndt an dem Raube mitschuldig sei. Bezüglich der Angeklagten eitzer und Hotze wurden die Fragen, ob dieselben mitschuldig des Raubes und schuldig des Diebstahls, verneint, bezüglich des Angeklagten Peukert die Frage wegen der Mitschuld am Raube und bezüglich Sommers die Frage wegen Vorschub⸗

leistung einstimmig verneint. Es wurden demgemäß Engel

und Pfleger zu je 15, Berndt zu 2 Jahren schweren Kerkers, bei ersteren Beiden verschärft durch Fasttage, verurtheilt, die übrigen Angeklagten freigesprochen; die Verurtheilten wurden außerdem zum Ersatz von 220 Fl., sowie der fehlenden Pre⸗ tiosen an Merstallinger und in die Kosten des Strafverfahrens verurtheilt.

„Schweiz. Bern, 20. März. (N. Zürch. Zta.) Mer⸗ millod hat dem Bundesrath eine an ihn (Mermillod) gerichtete Zuschrift des päpstlichen Staatssekretärs im Original präsentirt, in welcher die Funktionen eines apostolischen Vikars von Genf als ipso facto dahinfallend erklärt werden. Der Bundesrath hat sich damit befriedigt erklärt und das Exil Mermillo)s beendigt. In Bezug auf Genf werden aber Mer⸗ millods Funktionen als Bischof vermuthlich zu neuen Kon⸗ flikten führen und der Bundesrath sich daher wohl in dieser Hinsicht nochmals mit der Frage beschäftigen müssen. Dem Vernehmen nach wird Savoy in Freiburg zum Bischof von Hebron (in partibus infidelium) und Coadjutor Mermillods ernannt werden.

Großbritannien und Irland. London, 21. März. (W. T. B.) Nach einer Meldung der „St. James Gazette“ hat Aubyn, der Abgeordnete für Helston, einen anonymen, augenscheinlich von weiblicher Hand geschriebenen Brief empfangen, worin er gewarnt wire, sich zur Zeit der Wieder⸗ eröffnung des Unterhauses nach Ostern dort einzufinden, da eine Bande irländischer Mörder entschlossen sei, das Parlaments⸗ gebäude in die Luft zu sprengen.

Frankreich. Paris, 21. März. (W. T. B.) Der mit Serbien abgeschlossene 11— wird den Kammern bei ihrem Wiederzu ammentritt vorgelegt werden. Für einen analogen Handelsvertrag schweben Unterhandlungen mit Griechenland, desgleichen mit den Niederlanden, nachdem die niederländischen Kammern den früher abge⸗ schlossenen Vertrag nicht genehmigt haben.

Bordeaux, 21. März. (W. T. B.) Brazza ist heute früh auf dem Dampfer „Précurseur“ nach dem Kongo⸗ gebiet abgereist. Die hiesige geographisch⸗ Gesellschaft ver⸗ anstaltete gestern Abend zu Ehren desselben eine Abschieds⸗ festlichkeit. Die Mission Brazza's besteht aus etwa 30 Per⸗ sonen, von denen 15 Freiwillige der Marine sind.

Italien. Rom, 22. März. (W. T. B.) Der König hat dem Kaiser Wilhelm anläßlich des Geburts⸗ tages desselben seine Glückwünsche übermittelt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 22. März. (W. T. B.) Unter Bezugnahme auf die Aeußerungen russi⸗ scher Blätter über die neue Londoner Donaukon⸗ vention erklärt das „Journal de St. Péetersbourg“ Folgendes: Die Bemerkungen der russischen Blatter seien in⸗ korrekt; der Originaltext sei von der russischen Regierung noch nicht veröffentlicht, und verschiedene Bestimmungen figurirten nur im Protokoll, so z. B. die Hauptronzession, welche Oester⸗ reich Ungarn gemacht habe, um die Einigung mit den Staaten zweiten Ranges zu erleichtern, nämlich der Verzicht auf eine doppelte Stimme in der gemischten Kommission; dann eine andere Konzession, welche Oesterreich in versöhn⸗ lichem Geiste gewährt, nämlich die Ernennung von Unter⸗ Inspektoren durch die Uferstaaten u. s. w. Was Rußland betreffe, so glaube es Alles erreicht zu haben, was es wün⸗ schen könne. Damit seien die letzten Spuren des Pariser Vertrages verschwunden; aber indem Rußland in An⸗ spruch genommen habe, was ihm zukomme, habe es doch durchaus nicht vergessen, was es anderen Mächten schuldig sei, habe es nicht aus den Augen verloren, daß die Donau ein wesentlich internationaler und der Ver⸗ träge bedürfender Strom sei, besonders an seinen für den europäischen Handel so wichtigen Mündungen. Eine Ver⸗ ständigung mit den Maͤchten sei daher unumgänglich ge⸗ wesen, ganz wie eine ebensolche existire zwischen Oester⸗ reich Ungarn, Bayern und Württemberg für die Schiff⸗ fahrt stromaufwärts vom Eisernen Thore, welches ein unübersteigbares Hinderniß biete und die Donau in zwei verschiedene Hälften theile. Rußland werde künftig volle Freiheit haben, die natürlichen Vortheile des Kilia Armes so zu benutzen, wie es sie verstehe, mit der einzigen Bedingung, von seinen Rechten gegenüber seinen Nachbarn an der Sulina⸗Mündung keinen Mißbrauch zu machen; dadurch werde Rußland aber nicht gehindert, diesen Nachbarn eine rechtmäßige Konkurrenz zu machen, wenn es in derselben sein Interesse finde.

Zeitungsstimmen.

Die „Staatsbürger⸗Zeitung“ widmet dem heutigen

Tage folgenden Artikel: Ehre dem Kaiser und König! Von hoher Freude ist das Deutsche Reich am heutigen Tage erfüllt: gilt es doch den Geburtstag des⸗ jenigen zu feiern, dem es gelungen, ein Werk zu vollenden, nach sich jedes deutsche Herz viele Jahre vergebens gesehnt atte

Gleich einem Fels, der einen unerschütterlichen Hort gegen feind⸗ liche Mächte bildet, an dem die Brandung des füthenden Meeres emporbraust, ohne daß es ihr gelänge, auch nur den kleinsten Stein aus dem mächtigen, festgewurzelten Granitgefüge zu lösen, sehen wir Kaiser Wilhelm auf dem Throne Deutschlands. Der Segenswunsch, den das treue Volk heut voll Begeisterung darbringt, wirkt auf das⸗ selbe zurück; denn die Wohlfahrt und der Friede des Landes ist mit dem ruhmreichen Herrscher verknüpft, dem selbst die Widersacher des Landes ihre höchste Bewunderung und Ehrfurcht nicht versagen können.

„Wenns hoch kommt, sinds achtzig Jahre“, singt der Pfalmist. Unserm allverehrten Kaiser hat die Huld des Geschickes bereits eine Reihe von Jahren über achtzig hinaus verliehen. Lange schon sehen wir ihn auf dem Gipfel alles Erreichbaren im menschlichen Dasein, wo ein aus hohen Sphären gespendeter Glanz sein Haupt umstrahlt.

„Und wenn das Leben köstlich gewesen, ist es Mühe und Arbeit gewesen“, heißt es weiter im angeführten Spruch der Psalmen.

Mühe und Arbeit! Das eben ist es, was uns diesen greisen Monarchen so ehrenwerth macht. In seiner rastlosen Thätigkeit, in seinem nimmer ruhenden Schaffensdrange darf er Allen als ein leuch⸗ tendes Vorbild gelten, beschämt er gar Viele, die in den Ruhestand treten, sobald nur die Aussicht auf eine Versorgung vorhanden ist. Kaiser Wilhelm darf von sich sagen, daß er keine Stunde seines reichen Lebens unbenutzt vorübergehen ließ. Und vielleicht gerade in der fortdauernden Muͤhe und Arbeit ist der Segen enthalten, der seine Kräfte nicht erschlaffen ließ und dem Greise die männliche Frische bewahrte.

Welcher Bauherr möchte allerdings jemals von einem Werke, das er, beseelt von einer großen Idee, begonnen, zurücktreten, bis die letzte Sparre des Daches mit den das herrliche Innere schützenden bedeckt ist?

Was nützen die Riesenquadern nach außen, wenn das Innere nicht wohlverwahrt und trefflich bestellt ist? Das war der Gedanke unseres gefeierten Kaisers, als er die wirthschaftliche Sorge der politischen gleichstellte und die Besserung des Looses der arbeitenden Klassen dem Reiche zur Aufgabe als ein herrliches Werk des Friedens machte. Und obwohl es heute noch der Zweifler sehr viele an dem Gelingen der schönen Botschaft geben mag, die Zeit wird lehren, daß sie von einem einsichtsvollen Geiste gegeben ist, von einem Bauherrn,

der sein Werk mit allem, was darin ist, lieb hatte und deshalb einen

Schirm, der Ordnung und Frieden im Innern sichert, darüber aus⸗ breiten wollte.

Freilich ist das nichts für die unruhigen Köpfe, welche den Hader um des Handers willen lieben und meinen, daß ihnen das schützende Dach gegen die harten Stürme des Lebens die Sonne der Freibeit raube. Daß das in Wirklichkeit nicht der Fall ist, daß diese Sonne der Freiheit nur in der Einbildung derer lebt, denen die Grenzen immer noch zu eng gezogen sind, wenn es die Ausbeutung anderer gilt, wird nur von wenigen erkannt. Mitzubauen an dem großen Staatsgebäude, mitzuthaten an dem herrlichen Werke, das Kaiser Wilhelm aufgerichtet hat, scheint uns eine bessere Aufgabe, als die, zu zerstören und es zu versuchen, auch nur einen Stein des Gefüges zu durchlöchern.

1 Ehre dem greisen Bauherrn und Gedeihen seiner Arbeit zum Wohle des Volkes! laßt uns Alle aus tiefster Seele heut rufen.

Heeil dem Kaiser und König! Heil dem Staate, dessen Macht sich unter seinem Scapter entfaltet hat, den er mit weiser Fürsorge regiert, so daß auch der geringste der Staatsbürger in dem hohen Herrscher seinen Beschützer feiern darf. Möge ihm die Vollendung alles dessen, was er erstrebt, vergönnt sein, möge er noch lange leben und wirken als der Segeas⸗ und Friedenshort Deutschlands! „Süddeutsche Presse“ behandelt in For setzung ihrer sozialpolitischen Briefe weiter die Steuerfrage und sagt hierbei u A.:

Viel weniger Sorge hat man sich dagegen um das zu machen, was während der letzten Jahre in das Schlagwort der „unaus⸗ gesetzten Beunruhigung“ eines Geschäftszweiges gekleidet worden ist. Allerdings soll man den Betheiligten Zeit lassen, sich an eine eben eingeführte Steuer zu gewöhnen, ehe man an eine Erhöhung denkt; aber dazu bedarf es doch immer nur einiger Jahre, wenn eben die Wirkung der neuen Steuer keine geradezu wälzende gewesen ist Das „praktischste“ Volk Umgebung, die Engländer in Europa und Amerika, in solchen Dingen am wenigsten Federlesens und nehmen das Geld, welches sie nöthig haben, wo es eben am leichtesten zu finden 8 ist. Kaum hatten wir uns im Winter 1877—78 darauf besonnen, wie unglaublich viel höher die Tabacksteuer in England sei als bei uns, als der englische Schatzkanzler einen guten Theil der Kosten, welche die orientalische Politik des Lord Beaconsfield eben in An⸗ spruch nahm, auf die Tabacksteuer warf, ohne daß nur eine Feder sich dagegen rührte oder ein Wort im Parlament laut wurde Aller⸗ dings war auch das ein Vortheil der sehr hohen Tabacksteuer, daß eine weitere Erhöhung, über welche bei uns alle Welt in Aufruhr ge⸗ wesen wäre, fast unmerklich vor sich gehen und einen namhaften Er⸗ trag geben konnte.

Dem „Schwäbischen Merkur“ wird aus München, 20. März, gemeldet:

Die hiesigen Holzindustriellen stellten an den allgemeinen Ge⸗ werbeverein das Ansuchen, bei dem Reichstag eine Petition für Er⸗ höhung der Holzzölle einzureichen. Eine nach Ostern einzuberufende Versammlung von Holzindustriellen wird über die Frage Beschluß fassen. Auch der landwirthschaftliche Kreisverein hat sich in einer gestern gehaltenen Versammlung fuͤr Erhöhung der Holzzölle ausgesprochen.

Dem „Deutschen Tageblatt“ wird aus Biele⸗ feld geschrieben:

In der Sitzung des Verwaltungsrathes der mechanischen Weberei und der Ravensberger Spinnerei hierselbst ist die an die Aktionäre zu vertheilende Dividende für ersteres Etablissement auf 15, für letzteres auf 10 % festgestellt worden. Diese hohe Dividende ist jeden alls wieder ein Beweis dafür, daß der Schutzzoll segensreich für die Textilindustrie gewirkt und diesem Fabrikationszweige, der noch vor einigen Jahren infolge der englischen Konkurrenz und der gegenüber den böhmischen Fabriken ungeheuer hohen Löhne dem Ruin nahe war, zu neuer Blüthe verholfen hat. Daß der Schutzzoll aber nicht allein den Fabrikanten zu Gute kommt, wie es in Manchesterkreisen stets heißt, sondern auch⸗die Arbeiter ihren Vortheil daraus ziehen, beweist die Thatsache, daß erstlich die Arbeiter stets reell beschäftigt sind, dann aber auch sowohl auf der Ravensberger Spinnerei, wie besonders der mechanischen Weberei die Arbeiterlöhne in Folge des günstigen Geschäftsergebnisses erhöht werden konnten. Natürlich wird die hiesige freihändlerische Handelskammer bei Zusammen⸗ stellung ihres Jahresberichts wieder andere Gründe für diesen Aufschwung des Garn⸗ und Leinengeschäfts ausfindig machen und die ihr von den betreffenden Etablissements zugehenden Berichte nur soweit veröffentlichen, als dies in ihrem Kram paßt. Für diese Annahme spricht ein Vorkommniß, welches allgemein bekannt zu werden verdient. Die größte hiesige Nähmaschinenfabrik, gleichzeitig eine der bedeutendsten Deutschlands, sandte im vorigen Jahre einen Bericht an die Handelskammer, in welchem die für die Fabrik wohlthuenden Folgen des Schutzzolles besonders hervorgehoben, gleichzeitig auch angeführt worden war, daß die Zölle die aus Eng⸗ land noch immer bezogenen feineren Stahltheile für die Fabrikation nicht vertheuert hätten. Der den Schutzzoll rechtfertigende Bericht ist von der Handelskammer ignorirt und des Etablissements nur mit einigen Zeilen in dem Handelskammerbericht Erwähnung gethan, während die Berichte freihändlerischer Firmen von geringer Bedeu⸗ tung von der Handelskammer voll zum Abdruck gebracht wurden....

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Die illustrirte Prachtausgabe von Lessings Werken, welche⸗

von Heinrich Laube besorgt, im Verlage von Sigmund Bensinger in

Wien, Leipzig und Prag erscheint, ist bereits bis zur 50. Lieferung vorgeschritten. Die letzten Lieferungen enthalten den Schluß des „Sophokles“, die Fortsetzung der „Dramaturgie“ und das Ende des „Anti⸗Göze“. Auch diese Hefte sind, wo sich irgend eine günstige Gelegenheit bot, mit vortrefflich xylographirtem, bildlichem Schmuck ausgestattet.

Die in Leipzig am 24. d. Mts. erscheinende Nr. 2073 der „Illustrirten Zeitung“ enthält folgende Abbildungen: Früh⸗ lingsgruß. Gemälde von Rudolf Kenneberg. Nach einer Photo⸗ graphie aus dem Verlag der Photographischen Gesellschaft in Berlin. Osterbräuche. 7 Abbildungen. Nach einer Zeichnung von G Knapp: 1) Eierrollen. 2) Eiertupfen. 3) Osterwaschen. 4) Felder⸗ weihe. 5) Eierschenken. 6) Osterlamm. 7) Speisenweihe. Bronsart von Schellendorff, der neue preußische Kriegs⸗Minister. (Nach einer Photographie von Loescher u. Petsch in Berlin.) Die Feier der Silbernen Hochzeit des Deutschen Kronprinzenpaares. 2 Abbildungen: 1) Das Künstlerfest im Centralhotel zu Berlin am 4. März. Originalzeichnung von C. Koch. 2) Das Kostümfest im Königlichen Schloß zu Berlin am 28 Februar: Der Zug der Königin Minne. Originalzeichnung von H. Lüders. Ehrengaben zur Silbernen Hochzeit des Deutschen Kronprinzenpaares. 2 Abbil⸗ dungen: 1) Pokal der Berliner Künstlerschaft. 2) Jardinidère der Stadt Erfurt. Der neue Justizpalast in Hamburg. Nach einer photographischen Aufnahme. Der gefesselte Prometheus. Freske von Franz Simm im Treppenhaus des Kaukasischen Museums zu Tiflis. Amazonengruvpe. Freske von Franz Simm im Treppen⸗ haus des Kaukasischen Museums zu Tiflis. Karl Witte, am 6. März. Moden: Schmuck im Renaissancestil. Himmels⸗ erscheinungen: Gegenwärtiger Stand des Planeten Uranus. Polytechnische Mittheilungen: Erpreßkocher für Spiritus. Wenz⸗ lichs patentirte Stuhlbank.