lichen Hausirer keineswegs eine Falle stellen, Elemente fern halten.
Wir würden nicht in der Zwangslage gewesen sein, mit dieser Vorlage an Sie heranzutreten, wenn der Reichstag die Vorlage von 1869 angenommen hätte; dann wäre die ganze Debatte heute nicht Die Vorlage von 1869 verlangte vom Hausirer die Zuverlässigkeit. Dieses Erforderniß der Zuverlässigkeit ist vom Reichstage damals aber nicht konzedirt worden, sondern wir sind in jetzt die Gewerbe⸗
nothwendig gewesen.
die bedauerliche Kasuistik hineingerathen, die ordnung enthält.
Nun sind es
der Magistrat einer großen Stadt sagt: „ULUnbestritten sind die tionsscheins nicht erschöpfend.
daß der in §. 57, bestraft
rechtfertigen, Bedingungen muß, die
nicht der werden
sich Erfüllung ertheilt
läßt cs bei
nen
Dann fährt der Magistrat fort:
Die Gesetze sollen in erster Linie zum Schutze der ehrlichen §. 57 der Gewerbeordnung scheint aber das Interesse verbrecherischer und gemeingefährlicher wenn ganzen
Menschen dienen.
Menschen Klassen der
zu sehr zu berücksichtigen,
Veranlassung. Meine Herren!
sondern nur die schlechten
abermals gerade Verwaltungsbehörden großer Städte, welche erklären, mit diesen Bestimmungen nicht auskommen zu können, und da von den Herren Vorrednern die Vorlage so heftig angegriffen ist, so erlaube ich mir wenigsten Eine derartige Aeußerung vorzulesen.
sind die Gründe zur Versagung des Legitima⸗ Nach §. 57, 2 und 4, kann Personen der Legitimationsschein nicht versaat werden, die gleich gefährlich, ja oft viel gefährlicher als diejenigen sind, welche wegen der da⸗ selbst aufgeführten strafbaren Handlungen bestraft sind. d 8 s Legitimationsschein
worden sind wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, wegen Verbrechen oder Ver⸗ ehen gegen die öffentliche Ordnung, wegen Meineids, wegen Ver⸗ brechen oder Vergehen gegen die persönliche Freiheit, wegen gemein⸗ gefährlicher Verbrechen oder Vergehen außer der im §. 57, 2 der Gwerbeordnung bezeichneten vorsätzlichen Brandstiftung u. s. w.
Letzteren das Rechtt auf mationsschein zugesprochen wird, wodurch sie das Recht auf den Zutritt in alle Behausungen erlangen und die übrigen Menschen verleitet werden, jenen mit Vertrauen zu begegnen.
Das ist der Ausspruch des Magistrats einer großen Stadt.
(Ruf links: Welcher?) — Ich bin bereit, dem Herrn Abgeordneten
den Bericht hier zu zeigen, aber die Namen zu nennen, habe ich keine
Sie sehen, daß die verbündeten Regierungen nur den Anregungen, die von außerhalb mehrseitig an sie herangetreten sind, Folge leisten, wenn sie Ihnen eine Aenderung vorschlagen.
Die Herren Vorredner sagten, die verbündeten Regierungen setzen hier an die Stelle eines vollkommen klaren einfachen Prinzips ein
sehr schwieriges, ein Redner. Meine H
sagen
oder nicht versagen? Mann
für dies Mal
die Bestimmungen
ist eine Thatsache, behörden die Ausstellung den höheren Behörden
aus ihren Bezirken
von Sicherlich dieser Leute in ihren Gemeinden.
solchen Perso⸗
zu erzwingen.
Zwecke“ und „liederlicher
den Legiti⸗ verständlicher ist.
liegende Gedanke ist klar genug.
Anwendung gefunden hat. vom 16. Oktober 1880 heißt es:
hat, auf dem Gebiete des
„‚kaum zu begreifendes“ sagte der erren, die verbündeten Regierungen nehmen im Gegentheil den Polizeibehörden, die mit der Sache zu thun haben, einen Theil ihrer Arbeit ab. Die erste Frage, die ein Polizeibeamter sich vorlegen muß, ist doch die: soll ich dem Habe laufen zu sehen Sie nun, daß die Bestimmungen der Vorlage in vielen Fällen den Beamten des Schwankens überheben wollen, indem dem Beamten gesagt wird: hier mußt du eingreifen oder wenigstens in der Regel eingreifen und da kannst du eingreifen nach Lage des Falls. — Und dann, meine Herren, ist auch schon in den Motiven hervorgehoben: sollen zum Theil auch Front machen gegen eine zu lare Anwendung des Gesetzes Seitens der Polizeibehörden. daß manche Gewerbelegitimationsscheinen befürworten, loszuwerden, namentlich aus dem Grunde der Vermeidung der Armenverpflegung Da soll nun diesen Behörden ge⸗ sagt werden: in diesen und jenen Fällen verbietet es das Gesetz, daß solchen Leuten Legitimationsscheine gegeben werden, die sie berechtigen, in andere Häuser zu gehen, und die von ihnen nur zum Betteln, zur Auskundschaftung von Diebsgelegenheiten u. s w. Da haben die Polizeibehörden einen ganz anderen Anhalt, und die höheren Behörden haben eine viel bessere Macht in den Händen, die richtige Anwendung des Gesetzes Seitens der unteren Polizeiorgane
Ausdrücken zu Grunde liegenden Begriffe seien keine Meine Herren! Es kommt nur darauf an — das hat der Hr. Abg. von Köller bereits angeführt — ob ein Ausdruck im allgemeinen Die Sprache ist dazu da, die Gedanken auszu⸗ drücken, die man sagt, und der den fraglichen Worten zum Grunde Ich kann Beispiele anführen, daß in der Gesetzgebung der Schweiz der Ausdruck „schwindelhaft“ bereits In der Verordnung des Kantons Luzern 1 „schwindelhafte Anpreisungen von Arzneien oder Geheimmitteln durch Annonziren, Broschüren oder Annonzirung der Broschüren sind verboten“; und ähnliches finden Sie in anderen Gesetzen deutscher Sprache.
That viel geschwindelt wird, ohne daß steht fest, und gerade auf dem Gebiete, welches uns vorhin beschäftigt Vertriebes Loosen u. f. w., wird die ländliche Bevölkerung in einer
28
letzte
Manne den Schein ver⸗ ich dafür Gründe, den lassen? Und da
Es bezw. Gemeinde⸗ bei um gewisse Subjekte aus verschiedenen Gründen,
Polizei⸗
benutzt werden.
Dann sind von den — Rednern die Ausdrücke „schwindelhafte ebenswandel“ bemängelt worden. Die diesen
feststehenden.
Meine Herren, daß in der man die Leute fassen kann,
von Staatspapieren,
Herr
Weise beschwindelt, die haarsträubend ist. Ich habe gerichtliche Erkenntnisse aus Pommern vor mir, wonach eine Reihe von Bankiers ihre Hausirer aufs Land schickt, den Leuten Lo - der Städte Barletta, Florenz, Mailand 2. s. w. anbieten läßt mit Ratenzahlungen auf 35 Monate mit einer bestimmten Anzahlung Wenn die Leute bei der zweiten oder dritten Zahlung im Rückstand sind, so ist alles vorausbezahlte verloren; ja wenn sie bei der 34. Zahlung im Rückstande bleiben, ist alles verloren, obgleich sie den Werth der Loose längt doppelt bezahlt haben. In dieser Weise sind Schullehrer, Gastwirthe, Schlosser⸗ und Bäckermeister beschwindelt worden. Die Gerichte sind nicht im Stande gewesen, die betreffenden Hausirer — Handlungshausirer, wenn Sie wollen — wegen Betruget zu fassen, so gern sie es auch gethan hätten. Das ist ein Schwindel allerärgster Sorte. Auf Schwindeleien anderer Art, wie man schlechte Gewebe, die wie Damast aussahen, unter die Leute brachte, während die ganzen Damastfiguren nur in Appretur bestanden, auf Schwinda mit Wahrsagerei, Traumdeuterei, besonderen Spielen, will ich nicht weiter eingehen. H Endlich ist der Ausdruck „liederlicher Lebenswandel“ bemangell worden. Dieser Ausdruck findet sich bereits in der Gewerbeordnung in dem §. 123 u. s. w., er ist auch in dem neuesten Musterstatut für Unterstützungskassen, herausgegeben vom französischen Ministerium des Innern im Jahre 1881, angewandt, und zwar in der Art, daß Leute wegen liederlichen Lebenswandels von den Kassen, denen sie bis dahin angehört haben, zu denen sie ihre Beiträge gezahlt haben, ohne Ent⸗ schädigung definitiv ausgeschlossen werden. Der Paragraph des Normalstatuts sagt unter Nr. 4 ausdrücklich:
wegen ungeregelten, Aergerniß erregenden Lebenswandels findet der
Ausschluß der Mitglieder aus dem Verein statt.
Meine Herren! Ich glaube hiernach den Angriffen gegenüber, welche aus den Worten „schwindelhaft“ und „liederlich“, sowie auz dem sonstigen Inhalte und der Gesammthaltung der Vorlage ent⸗ nommen sind, — ich glaube diesen Angriffen gegenüber die Vorla genügend vertheidigt zu haben, und bitte Sie zum Schluß, dieselde annehmen zu wollen.
Die Diskussion wurde geschlossen und bei der Abstim⸗ mung der Antrag Baumbach, betreffend die Einleitung des Paragraphen mit 137 gegen 133 Stimmen abgelehnt. Ebenso wurde der Antrag zu Nr. 3 mit 138 gegen 136 Stimmen, sowie der Antrag zu Nr. 4 mit 138 gegen 135 Stimmen ab⸗
gelehnt. Auch der Zusatz wurde abgelehnt und dann der §. 57 in der Kommissionsfassung angenommen.
1s vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Mittwoch 2 Uhr.
—
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Börsen⸗Beilage Nr. 16860) pro 1881 hinter den
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an:
die Königliche Expedition
F Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.
Desfentlicher Anzelger.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
Preußischen Staats-Auzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
x
des Deutschen Reichs⸗-Anzeigers und KAöniglich
2. Subhastationen Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung X u. s. w. von öffentlichen Papieren.
3. Verkäafe, Verpachtungen, Submissionen etc.
und Grosshandel.
V 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen.
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9. Familien-Nachrichten.
In der Börsen- beilage. R
& Vogler, G. L. Daube & Co., 8 Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
E. Schlotte,
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R
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 11e0o8.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Handelsmann Friedrich Wilhelm Lonis Stroh⸗
————-——
korb weßzen Vollstreckung einer Gefängnißstrafe von
6 Woche! unter den 25.
richtsgefängniß zu Potsdam abzuliefern.
Februar 1882, in den Akten IV. c. 85, 81 erlassene Steckbrief wird zurückge⸗ nommen. Berlin, den 29. März 1883. Staats⸗ anwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I. Steckbrief. Gegen den Maurer Robert Wag⸗ ner, zuletzt in Nowaweß, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Ge⸗ Signale⸗
meut des Wagner kann nicht angegeben werden. Pots⸗
dam, den 7. April 1883. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte.
[16150]
Der gegen den Wachbach am 17. v. Mts. erledigt.
Frankfurt a./ M., den 5. April 1883.
Der Untersuchungs ichter am Königlichen Landgericht. Dr. Fabricius
Techniker Carl Walter aus
[16151] Steckbrief. .
Gegen den Handarbeiter Otto Karl Berg⸗ mann, genannt Schlauch, aus Naumburg a. S., welcher sich verborgen hält, soll eine durch Urtheil des Königlichen Schöffengerichts zu Naumburg a. S. vom 15. März 1883 erkannte Gefängnißstrafe von 4 Monaten und Haftstrafe von 3 Tagen vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Naumburg a. S.
8 abzuliefern. Naumburg a. S., den 9. April 1883.
Königliches Amtsgericht. [16097] 8 Gegen den früheren Förster Carl Engel aus
Dziedzkowitz, 26 Jahre alt, welcher sich verborgen
bält, soll eine durch Urtheil des Königlichen Schöffen⸗
gerichts zu Myslowitz vom 26. Januar 1882 wegen
Gefängnißstrafe von 10
Unterschlagung erkannte Es wird ersucht, den⸗
Tagen vollstreckt werden. —
selben zu verhaften und an die naächste Gerichts⸗
8
behörde abzuliefern, welche ergebenst um Strafvoll⸗ streckung und Nachricht ersucht wird. D. 9/82.
Muyslowitz, den 5. April 1883. Königliches Amts⸗ gericht.
Oeffentliche Aufforderung. Die verehelichte Klempner Wilhelmine Gramm, zuletzt in Pichels⸗ dorf wohnhaft, wird hierdurch aufg fordert, ihren jetzigen Aufenthaltsort dem unterzeichneten Gericht zu den Akten D. 219/82 anzuzeigen. Spandau, den 3. Axril 1883. Königliches Amtsgericht.
Eubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. [16012] Oeffentliche Zustellung.
Der Sattler Carl Ferdinand Loich aus Trebnitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Belitz dafelbst, klagt gegen die Ehefrau des pensionirten Steuer⸗ boten Carl Anders, Pauline Anders, geborenen Walter, jetzt unvekannten Aufenthaltsorts, aus einer auf dem Grundstücke Samter Nr. 123 in Abthei⸗ lung III. eingetragenen Forderung mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von
125 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1882 an ihn bei Vermeidung der Subhastation des
erlassene Steckbrief ist
Kosten des Rechtsstreits, sowie vorläufige Vollstreck⸗ barkeitserklärung des ergehenden Urtheils und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu
Samter auf 8 den 3. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr 30 Minuten. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Samter, den 22. März 1883. 8 Jeschner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[16011] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann A. Haselbach zu Breslau, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Lewald zu Breslau, klagt gegen den Restaurateur Robert Raede, früher zu Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus dem am 12. Juni 1882 von dem Kläger auf den Beklagten gezogenen Wechsel über 700 ℳ mit dem Antrage:
1) den Verklagten im Wechselprozesse kostenpflichtig
zu verurtheilen, dem Kläger 700 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem in Gemäßheit des § 189 Civil⸗ Prozeß⸗Ordnung zu bestimmenden Tage der Zu⸗ stellung der Ladung zu verurtheilen,
2) 1. Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗
lären
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Erste Kammer für Handelssachen des Könglichen Landgerichts zu Breslau, Ritterplatz 15, I. Stock, Sitzungssaal Nr. 1 auf
den 21. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Breslau, den 2. April 1883.
Püschel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Landgericht Hamburg.
[16013] Oeffentliche Zustellung.
Moritz Philipp zu Hamburg (vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. J. Cohen) klagt gegen Moritz Herzfeldt, frü⸗ her zu Hamburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Auslieferung von Werthpapieren, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, dem Kläger 2 Hamburger 3 % Prämien⸗Obligationen à 50 Thlr. Ser. 1107 Nr. 4 und Ser. 3499 Nr. 14 nebst Coupons, sowie 6 Braunschweiger 20 Thlr.⸗Loose, Ser 1005 Nr. 32, Ser. 3597 Nr. 25, Ser. 7912 Nr. 16, Ser. 7984 Nr. 46, Ser. 8017 Nr. 17, Ser. 8129 Nr. 39 und 1 Badische 4 % Prämien⸗Obligation à 100 Thlr. Ser. 1552 Nr. 77585 nebst Coupon kostenfrei aus⸗ zuliefern und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus)
auf den 7. Inli 1883, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 9. April 1883. S
Schlieckau, Gerichtsschreiber des Landgerichts, Cioilkammer II. 8 [16014] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.
Der Banquier Mathias Pels zu Hamburg, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dres. S. Israel und M Cohen, klagt gegen den Commis Hugo Heit⸗ mann, früher zu Hamburg, jetzt unbekannten Auf⸗ enthaltes, aus Forderung für Fonds⸗ und Darlehns⸗ geschäfte, mit dem Antrage, den Beklagten zur
Grundstücks Nr. 123 zu Samter und Tragung der Zahlung von ℳ 1629 30 ₰ nebst 6 % Zinsen vom
8 1—
1. Januar d. Js. zu verurtheilen, auch das Urtheil gegen Sicherheitsbestellung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 7. Juli 1883, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 5. April 1883. 1 Schlieckau, Gerichtsschreiber des Landgerichts,
[16022]
Verkaufsanzeige und Aufgebot.
In Zwangsvollstreckungssachen des Gastwirths H. Tietien in Osterholz
— Anwalt Dr. Mallet — wider “ Hinrich Hellweg in Scharmbeck, Haus Nr. 244,
soll auf Antrag des Gläubigers die dem Schuldner gehörige, unter Haus⸗Nr. 244 in Scharmbeck auf dem Sandberge belegene Anbaustelle,
bestehend aus einem Wohnhaus mit Stallung, Backhaus und Hofraum von 1a 81 qm Flächen⸗ inhalt, einem Garten „im Wallhoch“ von 4 a. 63 qm Flächeninhalt, einem Ackergrundstück „Kleine Sodentheile“ von 69 a 03 qm Flächen⸗ inhalt, in der Westecbecker Feldmark belegen, und einem Weide Grundstück „Kleine Soden⸗ theile“ von 16 a 54 qm Flächeninhalt, ebenfalls in der Westerbecker Feldmark belegen, in welche laut Beschlusses des unterzeichneten Königl. Amtsgerichts vom 22. Februar 1883 die Zwanssvoll⸗ streckung eingeleitet ist, in dem auf Mittwoch, den 4. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine öffentlich meistbietend verkauft werden, wozu Kauf⸗ lustige sich einfinden wollen.
Zugleich werden Alle, welche an dem Verkaufs⸗ gegenstande Eigenthums⸗, Naͤher⸗, lehnrechtliche, fidei⸗ kommissarische, Pfand⸗ oder sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten oder Realberechtigungen zu haben vermeinen, zur Anmeldung derselben unter der Verwarnung aufgefordert, daß dieselben andernfalls ihrer gedachten Rechte im Verhältniß zum neuen Er⸗ ne des Grundstücks verlustig erkannt werden sollen.
Osterholz, 13. März 1883.
Königliches Amtsgericht. II.
gez. Roscher.
1 Ausgefertigt:
gLgLidecke
Eerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts
[16180] Aufgebot.
Der Kaufmann August Schwager und der Kauf⸗ mann Otto Schwager zu Burg haben für sich und ihre Geschwister das Aufgebot der folgenden in Ab⸗ theilung III. des Grundbuches von Burg,
II.
(Artikel 386, eingetragenen Hypothekenposten bean⸗
tragt: Nr. 1 und 2, je 50 Thlr. in Golde, gegen dreimonatliche Aufkündigung und 4 % Zinsen ex obligatione de 5. September 1793 für den Herrn Hoffiscal Uhde.
Nach Angabe der Antragsteller sind Hypotheken⸗ dokumente über die Forderungen nicht gebildet, die letzteren längst getilgt und der eingetragene Glaubi⸗ ger oder dessen Rechtsnachfolger nicht zu ermitteln.
Es werden demgemäß alle Diejenigen, welche an
den bezeichneten Hypothekenposten Rechte zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf
den 14. Juli d. Js., Morgens 10 Uhr, bestimmten Aufgebotstermine anzumelden, widrigens sie damit ausgeschlossen und die Poften im Grund⸗ buche gelöscht werden sollen.
Burg, den 10. April 1883.
Königliches Amtsgericht.
[160999)9) Bekanntmachung.
In der Liste der beim hiesigen Königlichen Land⸗ gerichte zugelassenen Rechtsanwalte ist der Name des am 7. d. Mts. verstorbenen Rechtsanwalts Justiz⸗ Rath Leyde zu Pr. Stargardt gelöscht worden.
Danzig, den 9. April 1883.
Königliches Landgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
[16095] Kasernen⸗Neubau.
Zur Verdingung der zum Neubau eines Kaserne⸗ für 3 Batterien Artillerie hierselbst erforder⸗ ichen
a. Erd⸗, Maurer⸗ und Asphaltarbeiten, veranschlagt
auf 81 297 ℳ, b. Herstellung eiges Pfahlrostes für das Haupt⸗ gebäude, veranschlagt auf 52 704 ℳ, .Lieferung von 2192 cbm georensten lagerhaften Feldsteinen un 40 chm großen regelmäßigen Sprengsteinen ist auf den 23. April er., V. M. 10 Uhr, in unserem Bureau, Heil.⸗Geistgasse 108, 2 Treppen, ein unbeschränkter Submissionstermin anberaumt.
Unternehmer können hierselbst die bezüglichen Be⸗ dingungen, Kostenanschlagsauszüge ꝛc. einsehen und sind Offerten, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zum Termin hier ei zureichen.
Dauzig, den 9. April 1883.
Königliche Garnison⸗Verwaltung.
[16096] B Die für den Neubau des Infanterie⸗Kasernements hierselbst erforderliche Herstellung des Traufpflasters um die einzelnen Baulichkeiten dieses Kasernements veranschlagt auf 10,085 ℳ 84 ₰, soll in öffentlicher Submission vergeben werden, wozu Termin auf Sonnabend, den 21. April 1883, Vormittags 10 ½ Uhr, im diesseitigen Bureau, Großer Wall Nr. 17, fest⸗ gesetzt ist. Bedindungen und Kostenanschlag, welche daselbst zur Einsicht ausliegen, sind von den Sub⸗ mittenten zum Zeichen des Einverständnisses vor den Termin zu unterschreiben und können in Abschrift gegen Erstattung der Kopialien vom Garnison⸗ E.-ga gc zu Stettin, Rosengarten 25/26 bezogen werden.
Portofrei, mit entsprechender Aufschrift versehene und postmäßig verschlossene Offerten sind bis zu obigem Termine an die unterzeichnete Verwaltung einzureichen.
Stargard i. Pomm., den 10. April 1883.
Königliche Garnison⸗Verwaltung.
Dienstag, den 24. April 1883, Vormittags 11 Uhr, werden auf dem hiesigen Strafanstaltshofe 8 Stück kupferne Kessel verschiedener Größe (Gewicht 31 bis 103 kg pro Stück) sowie kupferne Kessel⸗ deckel und eine Parthie Messing öffentlich meist⸗ bietend unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen verkauft werden. Luckau, den 29. April 1883. Königliche Strafanstalt.
“ ö
111“ *8 Zweit
öXX“ Beil 9 zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗?
eilage
Berlin, Mittwoch, den 11. April
“
“
Inzeiger.
2 85.
des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Prrußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
½— 28 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe. Verpachtungen. Sbmissionen etc.
4. Verloosung, Amortisation Zinszahlung
8 u. s. w. von öffentlichen Papieren.
(—
Deffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Iuvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen⸗Bureaux.
8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten. beilage. R
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 15912] Strafvollstreckungs⸗Erneuerung. 3 Das Strafvollstreckungs⸗Ersuchen vom 16. Mai 1881 Nr. 116 — Erst. s Beiblatt (Nr. 16220) hin⸗ er den Füsilier, Knecht Wilhelm Friedrich Huhn, uͤletzt in Hohengrape, und den Musketier, Fabrik⸗ arbeiter, auch Müller, Friedrich Zarwell aus Man⸗ elkow, wird erneuert. Berlinchen, den 7. April 1883. Königliches Amtsgericht.
5910 1910-onstreckungs⸗Erneuerung. Das Straf⸗
ollstreckungs⸗Ersuchen vom 19. Mai Nr. 118
Schuhmacher Mechalias Plenert zu Krappitz, Fr. Oppeln, wird erneuert. Berlinchen, den 7. April 1883. Königliches Amtsgericht.
5911 “ “ Der Drahtbindermeister Johann Sokoa der Sokalla aus Oestreich, dessen Aufenthalt unbe⸗ annt ist, und welchem zur Last gelegt wird, im November 1882 in der Provinz Preußen den Draht⸗ binder Andreas Barczick zum Handel mit Blech und Drahtwaaren im Umherziehen ausgesandt zu haben, bwohl derselbe keinen Legitimationsschein zum Hau⸗ firgewerbe besaß und die Steuer von 48 ℳ nicht binterlegt war, Uebertretung gegen §§. 18, 23 Ges. om 3. Juli 1876, wird auf Anordnung des König⸗ ichen Amtsgerichts hierselbst auf den 4. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr, vor das Königliche
chöffengericht zu Allenstein, Zimmer Nr. 6, zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschul⸗ digtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung ge⸗ chritten werden. Allenstein, den 7. April 1883. Biernath, Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 15990] Aufgebot.
Der Kötter Bernard Janning zu Oflum, Kirch⸗
spiel Neuenkirchen,
der Kötter Bernard Flüthmann zu Dorfbauer⸗
schaft Neuenkirchen und
der Fabrikarbeiter Engelbert Woltering daselbst baben als angebliche Rechtsnachfolger der verstorbenen Eheleute Bernard Hermann Asseler und Therese, geborene Laubuhr, das öffentliche Aufgebot der auf den Namen der Letzteren im Grundbuch von Neuen⸗ irchen Band I. Blatt 142 eingetragenen Grundstücke
629 630 631
lur 2 Nr. 7. 7 5
8 (54) 426 (54) 426 (54) 463 Kataster. Gemeinde Neuenkirchen zur Erlangung eines Ausschluß⸗Erkenntnisses beantragt.
Demnach werden alle Diejenigen, welche Eigen⸗ hum oder anderweite zur Wirksamkeit gegen Dritte er Eintragung in das Grundbuch bedürfende Real⸗ echte geltend zu machen haben, insbesondere auch die ihrem Namen und Aufenthalte nach unbekannten übrigen Erben der Eheleute Asseler hierdurch auf⸗ ö. dieselben spätestens in dem am Amtsgericht auf den
„20. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr, anstehenden Termin anzumelden, widrigenfalls die Eintragung des Besitztitels für die Antragsteller, und zwar von Flur 2 Nr. (54) 426 für Kötter . 630 18 r. (54) 226 für Flüthmann und von Flur 2 N. fü Biüulh un von Flur Nr. (54) 463 für
Fabrikarbeiter Woltering erfolgen wird und Den⸗ jenigen, die sich nicht gemeldet haben, überlassen bleibt, ihre Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu verfolgen. Burgsteinfurt, den 31. März 1883. Königliches Amtsgericht.
Panning, von Flur 2 N. Kötter
— — 8 16152] Amtsgericht Hamburg. u“ Aufgebot. 8 Der Schuhmacher Peter Heinrich Mener, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Otto Meier, hat das Aufgebot, zur Kraftloserklärung des von der St. Pauli Credit⸗Bank auf Namen des Antrag⸗ steller Peter Heinrich Meyer ausgestellten angeb⸗ ic verbrannten Sparkassenbuchs Nr. 0,1239 groß k,1183. 50 ₰ beantragt. 8 „Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird aufge⸗ jerdert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 20. Dezember 1883, Vormittags 10 Uhr, . bor dem unterzeichneten Gerichte, Dammthorstraße 29, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des⸗ selben erfolgen wird. Hamburg, den 6. April 1883. SDas Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung V. Zur Beglaubigung: Faasrr Se
Gerichts⸗Sekretär.
16153. 5 uf Antrag von Wilhelm Fans „ als Testa⸗ Uitsvollstrecker der Frau Maria Christiane klisabeth. geb. Heyn, des Peter Heinrich August naack Wittwe, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den Nachlaß der am
1. März 1883 hieselbst verstorbenen Frau Maria
Christiane Elisabeth, geb. Heyn, des Peter Heinrich August 899, ℳ Wittwe, Erb⸗ oder
sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von der genannten Erb⸗ lasserin am 7. September 1882 errichteten, am 8. März 1883 hieselbst publizirten Testaments, wie auch der Bestellung des An⸗ tragstellers zum Testamentsvollstrecker und den demselben als solchem ertheilten Befugnissen, insbesondere der Umschreibungsbefugniß des⸗ selben widersprechen wollen, hiemit aufge⸗ fordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Mittwoch, den 30. Mai 1883, 10 Uhr V.⸗M., 1 anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 24, anzumelden und zwar Aus⸗ wärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗ stellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. 8 Hamburg, den 29. März 1883.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung IV. Zur Beglaubigung:
Romberg, Dr., Gerichts⸗Sekretär.
8
[16154] Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von C. P. L. Hansen, als curator des am 21. April 1832 hierselbst geborenen, im Ok⸗ tober 1852 von Hamburg nach Sidney ausgewan⸗ derten und seitdem verschollenen Johann Christoph Koop, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
I. daß der genannte Johann Christoph Koop
hiemit aufgefordert wird, sich spätestens in
dem auf Montag, 7. Januar 1884 10 Uhr V.⸗M.,
anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichne⸗
ten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer
Nr. 24, zu melden, unter dem Rechtsnachtheil,
daß er für todt werde erklärt werden,
daß alle unbekannten Erben und Gläubiger des
genannten Verschollenen hiemit aufgefordert
werden, ihre Ansprüche spätestens in dem
obbezeichneten Aufgebotstermin im unterzeichneten
Amtsgericht anzumelden — und zwar Auswär⸗ hrttige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs⸗
bevollmächtigten — unter dem Rechtsnachtheil
des Ausschlusses und ewigen Stillschweigens.
Hamburg, den 31. März 1883.
Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung IYV. Zur Beglaubigung: Riomberg, Dr., Gerichts⸗Sekretär. [16155] Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Inlins Nathanson und Rechts⸗ anwalt Julius Benfey zu Hannover, als Testa⸗ mentsvollstrecker von Frau Sophia, geb. Sußmann, des Moses Israel Nathanson Wittwe, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. J. Cohen, wird ein Aufgebot dahin erlassen: 8
daß Alle, welche an den Nachlaß der am 15. Januar 1883 hieselbst verstorbenen Frau Sophia, geb. Sußmann, des Moses Israel Nathanson Wittwe, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von der genannten Erblasserin am 17. Februar 1882 errichteten, am 25. Ja⸗ nuar Asss hiejelbst, publizirten Tase⸗ ments, insbesondere den den Antragstellern als estamentsvollstreckern ertheilten Befugnissen widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, olche An⸗ und Widersprüche und Forderungen
pätestens in dem auf
Sonnabend, 26. Mai 1883, 10 Uhr Vorm.,
nberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 2, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 6. April 1883.
Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung V. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts⸗Sekretär.
[16156] Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Eggert Kähler un Hinrichsen, als Testamentsvollstrecker der Eheleute Theodor Ahrens und Therese Ahrens, geb. Grote, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Hachmann, Embden und Schröder, wird ein Auf⸗ gebot dahin erlassen: 1 8 aß Alle, welche an den Nachlaß des am 3. Januar 1883 hieselbst verstorbenen Wein⸗ maklers Theodor Ahrens, alleinigen Inhabers der hiesigen Firma Th. Ahrens, Erb⸗ oder
onstige Ansprüche und Forderungen zu haben
ermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser in Gemeinschaft mit einer Ehefrau Therese, geb. Grote, am
„Dezember 1879 errichteten, mit einem Zu⸗ satz vom 21. April 1881 versehenen, am 25. Januar 1883 hierselbst publizirten Testaments, insbesondere der Bestellung der Antragsteller zu Testamentsvollstreckern und den
enselben als solchen ertheilten Befugnissen widersprechen wollen, hiemit aufgefordert wer⸗ den, solche An⸗ und Widersprüche und Forde⸗ rungen spätestens in dem auf
Mittwoch, 30. Mai 1883, 10 Uhr V.⸗M., 8 anberaumten Aufgebotstermin im unterzeich⸗ neten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zim⸗ mer Nr. 23, anzumelden — und zwar Aus⸗ wärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗ stellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Aus⸗ schlusses. Hamburg, den 31. März 1883. Das Amtsgericht Hamburg, “ Civil⸗Abtheilung I. 8 Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts⸗Sekretär.
8 8 “ [16157] Amtsgericht Hamburg. 1 Auf Antrag des hiesigen Rechtsanwaltes Dr. Osecar Gobert und des Kaufmanns Gottfried Nicolaus Speer als Testamentsvollstrecker der Ehe⸗ leute Joachim Hinrich Behrmann und Bertha Maria Elisabeth Behrmann, geb. Döscher, ver⸗ wittwet gewesene Walkotte, wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß des am 7. Fe⸗ bruar 1883 hierselbst verstorbenen Joachim Hinrich Behrmann Ansprüche zu haben ver⸗ meinen, oder den Bestimmungen des von dem obgenannten Erblasser in Gemeinschaft mit seiner Ehefrau Bertha Maria Elisabeth, geb. Döscher, verwittwet gewesene Walkotte, am 13. April 1881 errichteten, am 1. März 1883 hieselbst publizirten Testaments wider⸗ sprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Mittwoch, 30. Mai 1883, 10 Uhr V.⸗M., 8 anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 23, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten bei Strafe des Aus⸗ schlusses. 8 Hamburg, den 31. März 1883. Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung I. Zur Beglaubigung: 8 Romberg, Dr., SGHerichts⸗Sekretär.
[16158] Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Carl Wilhelm Ferdinand Michahelles und Otto Wilhelm Conrad Berke⸗ feld als Testamentsvollstrecker von Ernst Heinrich Jacob Michahelles, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Dres. Stammann, Nolte und Schroe⸗ der, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den Nachlaß des mit Hinterlassung eines am 26. Mai 1877 errich⸗ teten, mit Additamenten vom 12. Oktober 1880 und 25. Januar 1881 versehenen, am 8. Februar 1883 hieselbst publizirten Testa⸗ ments, am 19. September 1882 in Lausanne verstorbenen Ernst Heinrich Jacob Micha⸗ helles Ansprüche zu haben, oder der Bestellung der Antragsteller zu Vollstreckern des obgenann⸗ ten Testaments widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Wider⸗ sprüche spätestens in dem auf Sonnabend, den 2. Juni 1883,
10 Uhr V.⸗M., anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 2, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevoll⸗ mächtigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 6. April 1883.
SDSDas Amtsgericht Hamburg, t(Civil⸗Abtheilung V. Zur Beglaubigung: Riomberg, Dr., Gerichts⸗Sekretär.
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[16025] Bekanntmachung.
Durch das am 2. März 1883 verkündete Aus⸗ schlußurtheil sind die nachstehenden Hypothekenurkun⸗ den resp. Posten für erloschen erklärt:
1) das Zweighypothekendokument über 2000 Tha⸗ ler Darlehn nebst 4 ½ % Zinsen, eingetragen für den Schneidermeister Heinrich Westphal hier Abth. III. Nr. 7 Band 33 Blatt 1970 des Grundbuchs von Madgeburg aus der Schuld⸗ und Hypothekverschrei⸗ bung vom 2. September resp. 2. Oktober 1844 und der Cession vom 17. Juni 1865.
2) a. Das Stammdokument über ursprünglich 500 Thaler Kaufgelder nebst 4 % Zinsen, jeßt noch gültig über 350 Thaler für die unverehelichte Magda⸗ lene Charlotte Otto hier (250 Thaler) und den Privatsekretär Johann Christian Otto zu Cöln (100 Thaler) Abth. III. Nr. 3 Band 28 Blatt 1662 des Grundbuchs von Magdeburg aus dem Kaufkontrakt vom 24. Januar 1849, der letztwilli⸗ gen Verfügung vom 20. Juli 1850, dem Erbes⸗ Legitimationsattest vom 19. Juli 1854 und den Verhandlungen vom 11. April, 20. Mai und 28. Juni 1854, sowie b 8
b. das Zweigdokument über die anderweiten 150 Thaler, ebenda aus denselben Urkunden eingetragen für Wilhelmine Sophie Louise Otto, jetzt Ehefrau des Ober⸗Telegraphen⸗Assistenten Wilhelm Witte
ier. b 3) Das Zweigdokument über 2250 Thaler Gold Kaufgelder, abgezweigt von den Abtheilung III. Nr. 7 Band 35 Blatt 2058 des Grundbuchs von
Magdeburg aus dem Kaufkontrakt vom 2. Sep⸗ tember 1833 für den Kaufmann Gottfried Chri⸗ stian Zimmermann und dessen Ehefrau Marie Sara, geb. Laaß, eingetragenen 4500 Thaler Gold und verpfändet laut Urkunde vom 13. März 1843 von dem Ehemanne Zimmermann als Erben seiner genannten Ehefrau nach deren Tode für eine dem Handelsmann Jacob Friedrich Lilie, ge⸗ nannt Oppel, zu Berlin zustehende Lega⸗ tenforderung von 2250 Thaler Gold, welche dieser laut Cession vom 27. April 1843 an den Kaufmann Carl August Jacoby hier abgetreten hat.
4) a. Das Hypothekendokument über 300 Thaler Illaten, eingetragen für die Ehefrau des Drechsler⸗ meisters Kramer, Marie Elisabeth, geb. Reinecke, Abth. III. Nr. 6 Band 1 Blatt 18 des Grund⸗ buchs von Irxleben aus der Urkunde vom 18. No⸗ vember 1836, sowie
b. das Hvpothekendokument über 150 Thaler Darlehn nebst 4 % Zinsen, eingetragen Abth. III. Nr. 7 desselben Grundbuchblattes für den Oekonomen Andreas Jacob Reinecke, früher zu Wellen, jetzt zu Schwaneberg, aus der Schuld⸗ und Hypothekver⸗ schreibung vom 18. November 1836.
5) Das Hypothekendokument über 1000 Thaler Darlehn nebst 4 ½ % Zinsen, eingetragen mit 915 Thaler für die Geschwister Merling, nämlich Margarethe, jetzt verehelichte Ingenieur Kapp zu Engers bei Neuwied, den Banquier Paul Merling zu Berlin, das Fräulein Gertrud Merling hier und den Kaufmann Heinrich Merling zu Berlin, und mit 85 Thaler für die Wittwe Merling, Emilie, geb. Philippsoh, jetzt verehelichte Rektor Bochdanetzky bier, Abth. III. Nr. 3 Band 4 Blatt 225 des Grundbuchs von Sudenburg auf Grund der Schuld⸗ urkunde vom 15. April 1841, der Verfügung vom 19. Oktober 1858 und der Verhandlung vom 21. Dezember 1867.
6) 500 Thaler nebst 5 % Zinsen und Kosten, ein⸗ getragen für den Kornhändler Daniel Kühne hier Abth. III. Nr. 4 Band 20 Blatt 1178 des Grund⸗ buchs von Magdeburg aus der Correal⸗Schuld⸗ und Hypothekverschreibung vom 12. Dezember 1832 und der Cession vom 2. November 1833.
7) 100 Thaler nebst 4 % Zinsen, eingetragen ohne Bildung einer Hypothekenurkunde für den Posa⸗ mentier Johann Samuel Heinecke hier Abth. III. Nr. 4 Band 2 Blatt 54 des Grundbuchs von Schnarsleben aus der Obligation vom 27. März 1799, konfirmirt den 20. März 1800,
8) 90 Thaler, nämlich 60 Thaler Gold und 30 Thaler Courant Kaufgelder nebst 5 % Zinsen eingetragen ohne Ausfertigung für die Erben des verstorbenen Bäckermeisters Johann Daniel Thier, nämlich:
Die Wittwe Thier, Dorothee Christiane, geb. Giese, und deren Kinder: den Bäcker Johann Franz Andreas Thier, die unverehelichte Johanne Marie Friederike Thier, den Bäckermeister Ernst David Daniel Thier, den Bäcker Christoph Heinrich Da⸗ niel Thier und die unverehelichte Sophie Dorothee Magdalene Thier, Abthl. III. Nr. 2 Band 1 Blatt 33 des Grundbuchs der Feldmark Magdeburg aus dem Kaufkontrakt vom 13. Juni 1817.
Magdeburg, den 7. März 1883.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IVa.
[16029] Kaiserliches Landgericht Straßburg. Auszug. 3 1 Philomena Josefine Pimbel, Ehefrau des Bäckers Anton Daul zu Hagenau, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Leiber, klagt gegen ihren genannten Ehemann, auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt in die Sitzung der II. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Straßburg vom 26. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr. Straßburg, den 3. April 1883. Sekretariat der II. Civilkammer. Weber. [16030] Kaiserliches e Straßburg. uszug. 1 Maria Bonn, Ehefrau des Michael Mammosser, früher Bäcker zu Hermersweiler, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Petri, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Güter⸗ trennung. h Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt in die Sitzung der II. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Straßburg vom 25. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr. Straßburg, den 3. April 1883. Sekretariat der II. Civilkammer. eber. [16031] Kaiserliches Landgericht Straßburg. Auszug.
In Sachen der Johanna Caroline Keßler in Hagenau, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Reinhard, gegen ihren Ehe⸗ mann Heinrich Ried, Fabrikant auf dem Schlössel bei Hagenau, hat die II. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Straßburg durch Beschluß vom 30. März 1883 8 .
die Gütertrennung zwischen den Parteien aus⸗ gesprochen und dieselben zur Auseinandersetzung ihrer Vermögensrechte vor Notar Weber i Hagenau verwiesen. 83 8 Straßburg, den 4. April 1883. 1 Sekretariat der 87 Civilkammer. Weber.