werbe das Privilegium haben, das Publikum zu bedienen — die reine Kastenverfassung, und dabei — erinnere man sich doch — schreibe man 1883! Der Behörde die Pflicht aufzu⸗ legen, für die Reinlichkeit eines Standes zu sorgen, sei doch mindestens gewagt, und der Stand werde auch selbst ein schlechtes Geschäft damit machen, wenn sich die Polizei überall in seine Angelegenheiten mischen könne. Die Hausirer z. B. seien arme Teufel, die nicht von den Hohen und Mächtigen protegirt würden; deshalb nehme seine Partei sich ihrer an, nicht, wie man seiner Partei vorwerfe, weil sie etwa dächte, es seien nur edelgesinnte Leute. Es werde ja bei den Hau⸗ sirern wie in anderen Ständen Leute geben, die sich kompro⸗ mittirten; aber deshalb diesen Stand unter ein ganz besonderes Interdikt zu stellen, dafür sehe er keine Nothwendigkeit. So sei es auch bei den Handlungereisenden. Mit der Hebung der Stände durch den Korporationsgeist sei es eine sehr zweifel⸗ hafte Sache. Wenn er sehe, daß gewisse Berufszweige um Korporationsrechte petitionirten, dann denke er immer: sie wollten nur deshalb zusammengefaßt sein, um mit gemein⸗ samen Kräften das Publikum mehr oder weniger zu unter⸗ drücken. So sei es mit den alten Zünften und Zunftver⸗ fassungen gewesen, gegen welche als einen Schaden die Reichs⸗ verfassung 200 Jahre lang angekämpft habe, wie noch der Reichsrezeß von 1731 beweise. Der vorliegende Paragraph wolle nun die Annäherung zwischen Produzenten und Konsu⸗ menten verhindern. In der Zollgesetzgebung habe man gegen das, was man heute wolle, polemisirt. Da habe man über die Bäcker geklaat, daß diese sich zwischen Konsumenten und Pro⸗ duzenten drängten und allein das Getreide vertheuerten. Ja, man habe sogar in höheren Regionen das Stigma dafür erfunden, daß das, was nicht unmittelbar Produzent oder Konsument sei, mit dem Namen unproduktive Klassen bezeichnet werde. In welcher Nation lebe man denn, daß man sich heute noch dafür erwärmen müsse, daß der Handel ein Kulturmoment, eines der größten und edelsten Kultur⸗ momente sei. Handele es sich darum, eine arme entfernte Kolonie zu erwerben, dann ströme Alles in Entzücken über die Bedeutung des Handels, wenn es sich aber um den nächsten Nachbarn handele, der sein Brod verdienen solle, so finde man taube Ohren. Er könne ja die Bestrebungen der⸗ jenigen Mitbürger verstehen, die glaubten, mit einigem Nach⸗ denken und gesammelten Geldern eine blühende Kolonie zu gewinnen, die sämmtliche überflüssige Untergebene der säch⸗ sischen Industrie zur Bekleidung der Wilden aufnehmen werde. Aber wichtiger erscheine es ihm doch, dafür zu sorgen, daß der nächste Nachbar sein Brod verdienen könne. Mit diesem Gesetz lege man für Diejenigen, die dem Lande dienen wollten, indem sie dessen Bedüfnissen Befriedigung ge⸗ währen wollten, überall Wolfsfallen, Fuchseisen und Selbst⸗ schüsse! Daß man auf diese Weise aus dem großen Deutsch⸗ land nun ein großes Krähwinkel mache, sollte man sich doch zweimal überlegen. Man spreche von der freien Konkurrenz wie von einem überwundenen Standpunkt und dabei stehe in dem Sozialistengesetz von 1878, daß jeder Angriff auf den auf dem Grundsatz der freien Konkurrenz errichteten Staat verboten sein solle. Daß Deutschland noch jetzt ein armes Land sei, erkläre sich zum Theil daraus, daß im deutschen Vaterlande Handel und Gewerbe länger als anderswo in Fesseln gelegen hätten. Der Aufschwung sei nicht Folge der Schutzzollpolitik von 1879, sondern Folge der Entfesselung von Handel und Gewerbe, Folge der Aufhebung jener kleinlichen Polizeimaßregeln, die man jetzt wieder einführen wolle. Ueber⸗ lege man sichs doch zweimal, ehe man die möglichste Freiheit der Bewegung auf wirthschaftlichem Boden, die man wünschen n.gc durch so einschneidende Bestimmungen wie §. 44 wieder aufhebe.
SDer Abg. Dr. Windthorst erklärte, die eben gehörte Rede habe sich wenig mit dem Gegenstand beschäftigt, um den es sich handele; es sei eine geistreiche Vertheidigung des Frei⸗ handels gewesen, der auch bei den Bewegungen, um die es sich hier handele, betheiligt sei. Ueberall und nach allen Richtungen hin volle Freiheit des Handels, das sei das Re⸗ sulta; der Rede des Abg. Bamberger. Nichtsdestoweniger habe derselbe nicht so allgemeine Konklusionen gezogen, son⸗ dern gesagt: möglichste Freiheit! Die ganzen Differenzen zwischen dem Abg. Bamberger und dem Centrum lägen in der Auffassung über diese Möglichkeit. Auch er wolle mög⸗ lichste Freiheiten, aber so, daß auch die Nachbrn nicht be⸗ schränkt würden. Die vom Abg. Bamberger für Einzelne verlangte Freiheit hebe die Freiheit Aller auf. Das Cen⸗ trum wolle die Gewerbeordnung nach den gemachten Erfah⸗ rungen revidiren, nicht aber sie aufheben; die Worte des Regierungskommissars, wie die Motive selbst, bestätigten das. Die vom Abg. Bamberger geforderte Freiheit würde die größten Mißstände herbeiführen, wie man jetzt schon unter den Mißbräuchen dieser Freiheit zu leiden habe, Betrügerei, Belästigung, viel herumziehendes Gesindel seien die Folge gewesen. Man sei in Deutschland
in ein Krähwinkel gerathen, wie der Abg. Bamberger
nicht in ein kel — r meine, sondern eher in ein Tollhaus. Wo Menschen zusammen schlimmen Eigenschaften
wohnten und arbeiteten, müßten ihre durch Gesetze zurückgehalten werden. Das müsse man jetzt um so mehr, als die Wirkungen der Religiosität sich ver⸗ ringert haben, die früher allgemein geachteten zehn Gebote würden seit dem Bestehen des Kulturkampfes nicht mehr gehalten, und die früher von der Kirche nieder⸗ gehaltenen wilden Gewalten seien jetzt nur durch Polizei⸗ gewalt zu dämpf n. Haben die Herren so wenig Gedächtniß, daß sie nicht wüßten, was die Kirche für Deutschlands Kultur gethan habe? Er frage: welcher Grad von Freiheit dürfe gewährt werden? Der Abg. Bamberger meine auch, es sei in diesem Gesetz eine partikularistische Richtung zu finden; er gebe das nicht zu, und seine Worte von neulich hätten sich eben nur auf Einzelnheiten und estimmte Fälle bezogen, im Allgemeinen finde er sogar, daß das Gesetz dem Reich mehr Gewalt gebe, als demselben eigent⸗ ich zukomme. Es sei keine nothwendige Eigenschaft der inzelstaaterei, daß sie die Polizeinörgeleien sich entwickeln lasse. Zum Beweise dafür verweise er auf das frühere König⸗ reich Hannover; hätte man dessen Gewerbeordnung auf das Reich übertragen, so hätte man alle diese Streitigkeiten ver⸗
mieden. Nirgends habe man eine so starke Entwickelung der
Polizeigewalt als in Preußen in den letzten zehn Jahren. In diesem vorliegenden Paragraph sei aber keine Beschränkung der legitimen Freiheit nachgewiesen; man wolle nur Garan⸗
tien dafür, daß der Handel nicht von ungeeigneten Individuen ausgeübt werde. Da keine Bestimmung das Versehen mehre⸗ rer Geschäfte durch einen einzigen Reisenden untersage, so seien die meisten der gehörten Einwendungen gegenstandslos; wer neben seinem stehenden Gewerbebetriebe
welche die Zahlen vorliegen, dieselben mit.
gewerbe betreiben wolle, brauche sich dazu nur einen Hausir⸗ schein zu lösen, und die Handelsfreiheit sei gewahrt. Die Rede des Abg. Bamberger sei ein Angriff so ziemlich auf alle Parteien gewesen, denn die Abstimmungen drehten sich nur um das Maß der aufzuerlegenden Beschränkungen, nicht aber um das Prinzip, daß überhaupt Beschränkungen auferlegt werden sollten. Durch die Nothwendigkeit, einen Hausirschein zu nehmen, sehen die Handlungsreisenden ihren Stand vor unlauteren Elementen geschützt. TDarum glaube er, es sei am besten die Vorschläge der Kommission anzunehmen. Er sei nicht für eine absolute Freiheit, sondern nur für eine relative. Den Wünschen der Handlungsreisenden könnte man jedoch nach einer gewissen Hinsicht mehr Rechnung tragen, als es die Kommission thue. Man könnte denjenigen Reisenden, welche sich nur auf das Anbieten von Waaren beschränkten, den Hausirschein erlassen und darum wünsche er, die Worte des Schlußsatzes, welche sich auf das Aufsuchen von Bestellungen bezögen, gestrichen zu sehen. Auch die Schlußworte des Para⸗ graphen, wonach der Bundesrath Ausnahmen gestatten könne, müßten wegfallen, damit nicht das Reich in die Kompetenz der Einzelstaaten gar zu sehr eingreife. Er bitte den Präsidenten, über diese beiden Sätze besonders abstimmen zu lassen.
Der Abg. von Kleist⸗Retzow bemerkte, der Zustand, den der Abg. Bamberger im Anfang seiner Rede geschildert habe, zeige, daß der Parlamentarismus nicht das Heil der Welt sei, und daß die Linke nicht mehr auf die Majorität unbe⸗ dingt schwöre. Auch die Linke rufe jetzt nach Autorität und nicht mehr nach Majorität. Auch den Andeutungen, die er in der Rede des Abg. Bamberger finde, man solle nur im Großen und Ganzen über die Gesetze abstimmen, könne er nur bei⸗ pflichten. Freilich gebe es hier Abgeordnete, die ihre eigene Meinung über jede andere Autorität stellten, und die ver⸗ langten, man solle ihnen darin Recht geben. Der Abg. Bam⸗ berger mit dem niagaraartigen Strom seiner Rede wünsche, man möge den Handlungsreisenden nicht zum Hausirer degra⸗ diren; aber seine Partei wolle ja nur das, wofür sich auch große kaufmännische Korporationen selber ausgesprochen hätten. Der Abg. Buhl habe sich gegen die Polizeimaßregeln und gegen die Art der Besteuerung gewendet, um diese handele es sich hier aber in zweiter Linie, den springenden Punkt treffe der Abg. Baumbach, nämlich den letzten Satz §. 44. Man habe nun einmal rechtlich den Unterschied zwischen Hausir⸗ und stehendem Gewerbe, man müsse demselben also auch thatsächliech Ausdruck geben, und er wundere sich, daß der Abg. Windthorst in seinem Mitleid mit den Kauf⸗ leuten diesen Unterschied zu verwischen strebe. Das Hausir⸗ gewerbe habe keine stehende Niederlassung wie das stehende, und ein Reisender sei ganz so wie ein Hausirer zu betrachten, nur daß derselbe seine Waaren nicht bei sich führe, sondern später sende. Die ursprüngliche Regierungsvorlage scheine auch ihm in den Beschränkungen etwas zu weitgehend, die Kommissionsfassung habe das Richtige getroffen. Die Be⸗ schränkungen, vor denen der Abg. Rée gewarnt habe, würden nach dieser letzteren Fassung gar nicht eintreten. Ganz besonders müsse er betonen, daß die internationalen Handelsverträge die Vorlage nicht verbieten, da Deutschland nach jenen Verträgen unzweifelhaft so viel Rechte habe, wie die jetzige Vorlage be⸗ anspruche. Er könne dem Hause drastische Beispiele aus dem Leben für die Belästigung des Publikums durch die Reisen⸗ den anführen; als er als Beamter in Coblenz gewesen sei, habe ein Reisender seiner Frau Waaren zum Kauf angeboten, und als derselbe gehört häbe, er (Redner) sei nicht anwesend, sei derselbe nicht weggegangen, sondern habe sich auf einen Stuhl gesetzt, um ihn zu erwarten! — Einer seiner Freunde habe um Jemanden zu besuchen, einen Wagen benutzen müssen dessen Handlungsreisende sich zu bedienen pflegten; vor dem Gehöft angekommen, habe er den Zuruf hören müssen: „er möge nur erst gar nicht absteigen, man brauche seine Waaren nicht!“ — Der Hausherr habe ihn für einen jener Reisenden gehalten, die durch Aufdringlichkeit ihn sehr oft störten! Wie oft verkauften Reisende Insolventen Waare, blos um eine hohe Tantiéme zu erhalten! Wie oft erhielten die Käufer ganz andere Waaren zugesandt, als sie bestellt hätten! Man könne den Handlungsreisenden schon darum keine anderen Verkehrsbedingungen anweisen als den Hausirern, weil letztere sonst an irgend einem Orte ihre Waaren niederlegten, und unter dem Anschein von Handlungsreisenden ganz frei ihr Hausir⸗ geschäft betreiben könnten. Darum bitte er, die Kommissions⸗ vorschläge anzunehmen. Den Regierungskommissar möchte er bitten, dem Hause, wenn es ihm möglich sei, einige statistische Daten über die Ausdehnung und Entwickelung des Standes der Handlungsreisenden zu geben.
Der Abg. Schneider bat, den Antrag Baumbach anzu⸗ nehmen, wenngleich er anerkenne, daß das Amendement Windthorst die Kommissionsvorschläge erheblich mildere. Wenn, was Zedermann zugeben werde, der Volkswohlstand durch den Kaufmannsstand beeinflußt werde, dann müsse man hier auch auf die Eingaben der Kaufleute gegen diesen Para⸗ graphen achten. Allerdings wünschten auch einige Kaufleute die hier vorgeschlagenen Beschränkungen, aber diese gelangten dazu nur durch ein völliges Verkennen der Verhältnisse, die nach Erlaß dieses Gesetzes eintreten müßten. Die Konkurrenz werde durch solche Beschränkungen gewiß nicht gemildert. Durch die Polizeibeschränkungen werde man höchstens er⸗ reichen, daß kleine Städte, die sich nicht für alle Zweige des Bedarfs Läden halten könnten, in Zukunft auch nicht durch Reisende ihren Bedarf erhalten könnten. Er bitte also noch⸗ mals, aus diesen Gründen die Anträge Baumbach anzu⸗ nehmen.
Hierauf nahm der Bundeskommissar Geheime Regierungs⸗ Rath Bödiker das Wort:
Meine Herren! Der Hr. Abg. von Kleist⸗Retzow wünschte eine Statistik zu haben in Bezug auf die Ausdehnung, welche der Gewerbebetrieb der Handungsreisenden, inkl. Detoilreisenden, ge⸗ wonnen habe. Ich bin in der Lage, dem Wunsche entsprechen zu können und theile Ihnen bezüglich einiger Staaten, für Preußischerseits können die Zahlen nicht erbracht werden aus dem Grunde, weil, seitdem im Jahre 1874 die Gesetzgebung geändert und die betreffenden Hand⸗ lungsreisenden steuerfrei gestellt wurden, eine Kontrole nicht mehr
geführt worden ist. len angeführt werden.
ein Hausir⸗
Dagegen für einige andere Staaten können Zah⸗
In Bayern ist die Zahl der Legitimationskarten — es werden dort fast nur Legitimationskarten gelöst — gestiegen seit 1873 von 1400 — ich lasse die anderen Stellen weg — auf 4300, in Würt⸗ temberg von 1500 auf 4000, in Baden von 900 auf 2800, in Mecklenburg (Schwerin) die Zahl der Hausir⸗Legitimationsscheine von 1800 auf 3000, die der Legitimationskarten fur Handlungsreisende von 200 auf 800, also eine Vervierfachung für die Handlungsreisenden, in Lübeck von 94 auf 198.
Meine Herren! Sie sehen daraus, wenn Sie mit hinzunehmen, was diesseits schon bei einer anderen Gelegenheit gesagt wurde, daß
8 “ J11XX““ . 88
anzunehmen ist, daß nach der preußischen Statistik in Folge der Aenderung der Gesetzgebung im Jahre 1874 zwölftausend Hausirer in die Kategorie der Handlungsreisenden übergegangen sind, daß die Vermehrung eine ganz außerordentliche gewesen ist.
Ich kann übrigens diesen Anlaß nicht vorübergehen lassen, ohne dem Hrn. Abg. Bamberger — ich würde sonst nicht noch besonders ums Wort dieserhalb gebeten haben — mit zwei Worten zu antworten. Der Herr Abgeordnete sagte, es müssen wohl politische Gründe der Vor⸗ lage zu Grunde liegen, die sachlichen reichen nicht aus. Ich erkläre auf das Bestimmteste, daß irgend welche politischen Rücksichten, oder was 22 so nennen könnte, bei der Vorlage in keiner Weise mitgesprochen haben.
Der Herr Abgeordnete sagte, die Vorlage sei eine Arbeit im Sinne Derer, die ein Interesse daran haben, daß kein Reich zu Stande kam oder bestehen bleibe. Meine Herren! Wer ist besser im Stande, die Wirkungen dieser Vorlage zu beurtheilen, insbesondere die Wir⸗ kung auf das Interesse am Bestehen des Reiches zu beurtheilen, und zwar darüber ein maßgebendes Urtheil abzugeben, als die ver⸗ bündeten Regierungen? Die verbündeten Regierungen, Preußen in erster Linie, haben diese Vorlage eingebracht. Darum kann in keiner Weise zugegeben werden, daß mit der Vorlage im Interesse derer gearbeitet wird, welche ein Interesse daran haben, daß kein Reich bestehe oder zu Stande gekommen sei.
Der Herr Abgeordnete sagte, aus einem Reich der Freiheit werde ein Reich „Krähwinkel“ gemacht werden. Meine Herren! Der Aus⸗ druck ist nicht neu. Im Jahre 1880, als die Wanderlagersteuer⸗ Gesetzgebung im Abgeordnetenhause berathen wurde, wurde von einem Freunde des Herrn Abgeordneten in Bezug auf eine übrigens vortreff⸗ liche Eingabe der Handelskammer in Osnabrück, einer Handelskammer, die in jeder Beziehung vorzüglich arbeitet, wenn ich auch nicht alle ihre Ansichten vertrete, auch gesagt: „Die Eingabe ist die reinste „Krähwinkelei“ Wir sind gewohnt, diese und ähnliche Ausdrücke zu hören. Inzwischen erkläre ich: Wenn das ein Reich der „Kräh⸗ winkelei“ ist, welches die verbündeten Regierungen wollen, aber ein Reich, in welchem es Denjenigen, die darin wohnen, wohl wird, so ist ein solches praktisch wohnliches Reich „Krähwinkel“ dem grau⸗theo⸗ retischen Reiche des Hrn. Dr. Bamberger vorzuziehen.
Was den Antrag des Hrn. Dr. Windthorst anlangt, so ist es außerordentlich zu bedauern, daß derselbe gestellt worden ist; derselbe bricht der Vorlage die Spitze ab und widerstreitet auch den An⸗ schauungen gerade der Handelskammer seiner Heimath, welche diesseits vorhin genannt worden ist.
Ich würde Sie bitten, da ich einmal das Wort habe ergreifen müssen, den Antrag Dr. Windthorst abzulehnen und die Regierungs⸗ vorlage in der Fassung der Kommissionsbeschlüsse anzunehmen.
Die Diskussion wurde geschlossen und nach einer Reihe persönlicher Bemerkungen zur Abstimmung geschritten.
Der Antrag Baumbach, im Absatz 1 des §. 44 die Worte „für die Zwecke seines Gewerbebetriebes zu streichen“, wurde mit 150 gegen 144 Stimmen angenommen. Ebenso wurden die Streichungen im Absatz 3 nach dem Antrage Windthorst genehmigt. Der Absatz 3 des Antrages Baumbach mit Stimmengleichheit (146 gegen 146) abgelehnt, und der §. 44 in dieser Form angenommen.
§. 44 a lautet nach dem Kommissionsbeschlusse:
Wer in Gemäßheit des § 44 Absatz 1 und 2 Waarenbestel⸗ lungen aufsucht oder Waaren aufkauft, bedarf hierzu einer Legiti⸗ mationskarte, welche auf den Antrag des Inhabers des stehenden Gewerbebetriebes von der für dessen Niederlassungsort zuständigen Verwaltungsbehörde für die Dauer des Kalenderjahres und den Umfang des Reichs ausgestellt wird. Die Legitimationskarte ent⸗ hält den Namen des Inhabers derselben, den Namen der Person oder der Firma, in deren Diensten er handelt, und die nähere Be⸗ zeichnung des Gewerbebetriebes.
Der Inhaber der Legitimationskarte ist verpflichtet, dieselbe während der Ausübung des Gewerbebetriebes bei sich zu führen, auf Erfordern der zuständigen Behörden oder Beamten vorzu⸗ zeigen und, sofern er hierzu nicht im Stande ist, auf deren Ge⸗ heiß den Betrieb bis zur Herbeischaffung der Legitimationskarte einzustellen.
Die Legitimationskarte ist zu versagen, wenn bei demjenigen, für welchen sie beantragt wird, eine der im §. 57 Ziffer 1 bis 4 bezeichneten Voraussetzungen zutrifft, außerdem darf sie nur dann versagt werden, wenn die im §. 57 b. Ziffer 3 bezeichnete Voraus⸗ setzung vorliegt.
Die Legitimationskarte kann durch die Behörde, welche sie aus⸗ gestellt hat, zurückgenommen werden, wenn sich ergiebt, daß eine der im §. 57 Ziffer 1 bis 4 bezeichneten Voraussetzungen zur Zeit der Ertheilung derselben vorhanden gewesen, der Behörde aber un⸗ bekannt geblieben, oder nach Ertheilung derselben eingetreten ist, oder wenn bei dem Geschäftsbetriebe die im §. 44 gezogenen Schranken überschritten werden.
Wegen des Verfahrens gelten die Vorschriften des §. 63 Ab⸗ satz 1. * Einer Legitimationskarte bedürfen diejenigen Gewerbetreibenden
nicht, welche durch die in den Zollvereins⸗ oder Handelsverträgen vorgesehene Gewerbelegitimationskarte bereits legitimirt sind. In Betreff dieser Gewerbetreibenden finden die vorstehenden Bestim⸗ mungen über die Verpflichtung zum Mitführen der Legitimations⸗ karte, über die Folgen der Nichterfüllung dieser Verpflichtung, sowie über die Versagung und Zurücknahme der Karte entsprechende Anwendung. 8
Die Abgg. Dr. Baumbach und Genossen beantragten:
Der Reichstag wolle beschließen:
In Absatz 1 die Worte: „und die nähere Bezeichnung des Gewerbebetriebes“ zu streichen, und die Absätze 3 und 4 ganz zu streichen.
Der Abg. Richter (Hagen) beantragte, diesen ganzen Paragraphen abzulehnen, weil es sich ja nur darum handele, die Handlungsreisenden den Hausirern vollständig gleich zu stellen, ein Prinzip, welches der Reichstag eben bei der Ab⸗ stimmung über §. 44 verworfen habe.
Der Abg. von Köller wünschte diese so wichtige Sache doch nicht so schnell ubers Knie gebrochen zu sehen. Daß der Stand der Handlungsreisenden herabgedrückt werden solle, daß der ganze Handelsverkehr unter Polizeiaufsicht gestellt werden solle, seien Uebertreibungen, vor denen sich gerade die Berliner Kaufmannschast, von der eine Petition in dieser Sache dem Hause vorliege, hüten sollte. Welches seien denn die Versagungs⸗ gründe? Wer an einer ansteckenden Krankheit leide, unter Polizeiaufsicht stehe, sein Gewerbe zu schwindelhaften Zwecken mißbrauchen wolle, notorisch an Trunksucht leide, oder mit Zuchthaus bestraft sei, dem solle der Legitimationsschein versagt werden. Vor derartig charakterisirten Elementen werde doch der Handelsstand selbst bewahrt bleiben wollen. Durch die Verpflichtung, eine Legitimationskarte zu lösen, werde kein Ansehen gehoben, noch entwürdigt. Die Einwendungen gegen diesen Paragraphen seien eben über⸗ trieben, er bitte daher den Antrag Baumbach abzulehnen.
Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, allerdings sei es richtig, daß man nicht Uebertreibungen, namentlich in Beschuldigung eines Standes vorbringen sonte, aber der Abg. von Köller möge sich nur an seinen Nachbar wenden, damit dieser es sich für seine christlich⸗sozialen Versammlungen zu Herzen nehme. Wenn die Petition der Berliner Kaufmann⸗ schaft die Bestimmungen der Vorlage so aufgefaßt habe, werde sie wohl Ursache haben, anzunehmen, daß in denselben ein schwerer Angriff auf die Rechte und die Stellung der Kor⸗ porationen und ihrer Untergebenen liege. Es wäre falsch,
Mensch weder im
8
₰
wenn die Korporationen ihre Gefühle in dieser Beziehung ver⸗ schweigen wollten. Niemals sei dem Handelsstande mehr zugemuthet worden, wie in der jetzigen Vorlage. Derartige Bestimmungen hätten weder in der Zeit vor 1869, noch vor der Gewerbeordnung von 1845 gegolten. Unter den Versagungsgruünden seien solche, daß jeder politisch mißliebige Mensch von der Polizei als
andlungsreisender nicht zugelassen werden brauche. Das sei der alte Polizeistandpunkt, wonach Jedermann, der seinen Wohnsitz verlasse, als verdächtig erscheine, weil derselbe sich da nicht wohl fühle, wo er geboren sei und lange gelebt habe. Es bestehe doch auch ein bedeutender Unterschied zwischen Hausirern und Handlungsreisenden. Bei jenen könne es allerdings vorkommen, daß derselbe ein schwindelhaftes Ge⸗ schäft betreibe; derselbe verschwinde dann aus dem Orte und die Sache sei nicht zu repariren. Ein Handlungsreisender aber mache niemals ein Geschäft direkt fertig, sondern der⸗ selbe nehme nur Bestellungen an, und wenn die Waare nachher dem Abnehmer nicht konvenire, so sei das Geschäft immer noch rückgängig zu machen.
Der Abg. Dr. Windthorst führte aus, daß für den Betrieb als Handlungsreisender nicht Jeder oyne Weiteres die Legiti⸗ mationskarte erhalten solle. Deshalb werde er für die Kom⸗ missionsbeschlüsse stimmen im Interesse der Handlungsreisenden und des Handelsstandes selbst.
Der Bundeskommissar Geheime Regierungs⸗Rath Bödiker entgegnete:
Meine Herren! Ich habe den zu Gunsten der Vorlage vorgetragenen sachlichen und erschöpfenden Ausführungen der Hrn. Abgg. Dr. Windthorst und von Köller materiell nichts hinzuzufügen. Ich bitte Sie nur, gefälligst das Eine bedenken zu wollen, daß, wenn der Hr. Abg. Richter sagte, wir wollen auch den Legitimations⸗ zwang, er damit den Ausdruck, der eigentlich der Sache entsprochen hätte, in so weit nicht getroffen hat, als es sich nicht um einen Legitimationszwang handelt, sondern darum, daß jeder Reisende, er mag gewesen sein oder noch sein, was er will, ein Recht hat, die Legitimation zu verlangen. Der Mann kommt zum Büreau und sagt: Ich komme freilich aus dem Zuchthaus, ich bin freilich ein Mann, der keineswegs Vertrauen verdient, aber ich wünsche eine Legi⸗ timationskarte. 4 langt’, Pässe werden sehr häufig versagt, aber hier soll der einzige Fall sich ereignen, daß die Behörde ohne Rücksicht auf alle Verhältnisse gezwungen ist, Jedermann eine Legitimation mit auf den Weg zu geben. Das ist, wie gesagt, beim Passe nicht der Fall. Hier aber wird ein solcher außerordentlicher Fall statuirt. Man hat bei Berathung der Gewerbeordnung nicht Alles so genau bedenken können; damals handelte es sich darum, das Gebäude erst Mal unter Dach und Fach zu bringen. (Zuruf links.) — Wie meinen Sie? (Zuruf links: Man wollte nicht!) — Ich meine, daß man nicht daran gedacht hat an solche extraordinäre und exorbitante Verhältnisse, daß die Behörden geswungen sind, Leute mit Legitimaltionsscheinen auszu⸗ rüsten, welche Pässe und andere Legitimationspapiere nicht bekommen würden. (Zuruf links.) — Wie meinen Sie? Ich verstehe Sie nicht. Sprechen Sie nachher und unterbrechen Sie mich nicht. (Nach einer Bemerkung des Abg. Richter, daß er gar nicht ge⸗ sprochen habe, und Intervention des Präsidenten, man habe den Redner nicht zu unterbrechen, fortfahrend):
— Sie haben mich zweimal unterbrochen, Herr Abgeordneter! — Also es soll hier in der Gesetzgebung der exorbitante Fall konstituirt werden, daß die Behörden gezwungen sein sollen, einem Manne, der in keiner Weise einen Legitimationsschein verdient, den Schein doch auszustellen. Ich bitte Sie namens der Behörden Deutschlands nachdrücklichst, sie in eine solche Zwangslage nicht zu bringen.
„Der Abg. Schmidt (Elberfeld) erklärte, als Industrieller dürfe er sich wohl ein Urtheil in dieser Sache anmaßen. Die Versagung der Legitimation solle erfolgen, wenn sittenpolizei⸗ liche Bedenken vorlägen. Diese möchten bei weiblichen Hand⸗ lungsreisenden, deren es geben solle, in Frage kommen, aber doch nicht bei männlichen. Man würde mit dieser Beschrän⸗ kung allerdings eine Herabsetzung des Handelsstandes errei⸗ chen. Mit Recht sage die Hamburger Handelskammer: „Dier moralische Haltung einzelner Stände richte sich nach der Selbst⸗ achtung und der Achtung, die derselbe bei Andern genieße. Nichts sei der Sittlichkeit eines Standes gefährlicher, als wenn das Gesetz ihm diejenige Achtung versage, die ihm zukomme und damit seine Selbstachtung untergrabe.“ Die Kaufleute und Industrielle bedürften dieser Fürsorge der hohen Polizei nicht. „Auswüchse beschneiden“, heiße hier Jemandem den Kopf abschneiden. Wer entscheide, was ein „schwindel⸗ hafter Zweck“ sei? Die Polizei und der Konkur⸗ rent. Wenn ein junger Mann einen Nachtwächter prügele, und dafür 6 Wochen Haft verbüßen müsse, könne ihm die Le⸗ gitimation entzogen, und derselbe dem Proletariat in die Arme getrieben werden. Jeder Reisende solle seine Legitimations⸗ karte bei sich führen und sie der Polizeibehörde zeigen. Wel⸗ chen Chikanen könne da nicht nur der Reisende, sondern auch das Publikum ausgesetzt werden! Die Einführung der Legiti⸗ mationskarten werde die kleinen Kaufleute belästigen, die großen nicht. Der Chef werde sie ebenso gut haben müssen, wie der Reisende. Wenn Krupp hier beim Kriegs⸗Minister Geschäfte machen wolle, so müsse derselbe sich beim Bürger⸗
Ein Paß wird nicht Jedem gegeben, der ihn ver⸗
straft sei. Das Ganze laufe auf nichts Anderes hinaus, als
auf eine Bevormundung der Produzenten und Konsumenten.
Man wolle die Unabhängigkeit eines Standes schmälern, der
vn ur aonftrte , gemacht habe. Er bitte „ diesen Angriff zurückzuweisen durch 2
Antrages Baumbach. 1X1“
Die Worte „und die nähere Bezeichnung des Gewerbe⸗ betrieves“ im Absatz 1 des §. 44a. wurden mit 149 gegen 142 Stimmen nach dem Antrage Baumbach gestrichen.
UMeber den Absatz 3 des §. 44a., den Abg. Baumbach zu streichen beantrage, wurde auf Antrag des Abg. Richter namentlich abgestimmt. 3
Der Absatz 3 wurde mit 149 gegen 142 Stimmen abge⸗ lehnt, ebenso der Absatz 4 mit geringer Majorität, der so gestaltete §. 44 a. wurde mit großer Majorität angenommen.
9 LZIZ““ wurde abgelehnt.
Der Art. 10 a. ist von der Kommission ingefü
derselbe lautet: “ “ An die Stelle der §§. 83 und 86 der Gewerbeordnung treten folgende Bestimmungen:
§. 83 Von dem Eintritt in eine Innung können diejenigen ausgeschlossen werden: welche sich nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte be⸗
2) derg,
2) welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfüg über ihr Vermögen beschränkt sind. “
„§. 86. Durch Beschluß der Innung kann von Ausübung des Stimmrechts, sowie der Ehrenrechte innerhalb der Innung, Der⸗ jenige ausgeschlossen werden, welcher in einem der in §. 83 unter 1, 2 bezeichneten Verhältnisse sich befindet.“
„Der ganze Artikel wurde ohne Diskussion unverändert mit großer Majorität angenommen.
Hinter Artikel 10a. beantragten die Abgg. Dr. Hirsch und Genossen die Einschaltung eines Artikels 10 b. in 11 Para⸗ Sö lautet: 8
„Diejenigen, welche jn einem Gewerbe gegen Lohn ode . halt beschäftigt sind, können zur Förderung 8- 1- werblichen Interessen zu einer Geselleninnung zusammentreten.
Aufgabe der Geselleninnungen ist:
1) Die Pflege des Gemeingeistes sowie die Aufrechterhaltung und Stärkung der Berufsehre unter den Mitgliedern;
2) die Förderung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meistern und Gesellen, sowie die Fürsorge für das Herbergswesen der Gesellen und für die Nachweisung von Gesellenarbeit, wo⸗ möglich in Gemeinschaft mit den Meisteriunungen;
.3) die Unterstützung der Meister in der Fürsorge für die tech⸗ nische, gewerbliche und sittliche Ausbildung der Lehrlinge;
4) die Unterstützung der reisenden und arbeitslosen Mitglieder.“
Die übrigen Paragraphen stellen in Anlehnung an die bezüglichen Bestimmungen des Innungsgesetzes die Modali⸗ täten fest, unter denen die Geselleninnungen bestehen und funktioniren sollen.
Der Abg. Dr. Hirsch empfahl seinen Antrag mit dem
Hinweis darauf, daß es sich hier nicht um Beschränkungen der Gewerbefreiheit handle, wie bei den Zünsten, sondern daß der Antrag den Gesellen die Möglichkeit organischer Vereinigung zum Schutze ihrer Interessen gewähren wolle. Pflege des Gemein⸗ geistes und der Berufsehre, Herbeiführung eines guten Verhält⸗ nisses zwischen Meistern und Gesellen, Ausbildung der Lehrlinge, Unterstützung Bedürftiger, das seien die Hauptaufgaben für die Geselleninnungen. Man möchte namentlich bedenken, daß die Gesellen heute nicht wie früher sämmtlich später Meister würden, sondern daß sie zum großen Theil ihr ganzes Leben lang Gesellen, d. h. Arbeiter blieben. Das gebe ihnen eben⸗ falls einen erhöhten Anspruch auf korporative Vereinigungen.
Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Lohmann das Wort:
Meine Herren! Ich bedaure, Sie noch mit einigen Worten auf⸗ halten zu muͤssen.
Wenn man von der Voraussetzung ausgeht, daß von den Be⸗
stimmungen, die hier beantragt werden, ein irgend erheblicher Ge-
brauch von den Betheiligten gemacht werden sollte, so muß ich dem
Herrn Vorredner darin beistimmen, daß es sich hier um eine handelt. Um so mehr, meine Herren, würden die verbündeten Regierungen in ob überhaupt dieser Weg zu betreten
sehr bedeutungsvolle und einschneidende Neuerung
der Lage sein, schon die Frage, w sei, nur auf Grund sehr eingehender Erwägungen ihrerseits zu ent⸗
scheiden. Zu solchen Erwägungen sind die verbündeten Regierungen erst nachdem die
bisher nicht in der Lage gewesen; dieser Antrag ist in letzter Stunde vor das Haus gebracht, Kommisstonsverhandlungen völlig abgeschlossen und schon ein Theil der zweiten Berathung erledigt war. Ich glaube, daß es auch bis zur dritten Berathung den verbündeten Regierungen
nicht möglich sein würde, über die Frage, ob dieser Weg zu betreten
betreten wird, der richtige sei, sich soweit zu entscheiden, daß sie bei der dritten Lesung eine bestimmte Stellung dazu einnehmen könnten.
Das würde ja nun unerheblich sein, wenn die Herren Antrag⸗ steller diese Bestimmungen als einen besonderen Gesetzentwurf ein⸗ gebracht hätten, die verbündeten Regierungen würden dann die Be⸗ schlußnahme des hohen Hsuses abwarten und sich dann ihrerseits
darüber schlüssig machen können, ob sie diesem Wege zustimmen wol⸗
sei, und ob die Art und Weise, wie er von den Herren Antragstellern
len. Ganz anders stimmungen in einen Gesetzentwurf eingeschoben von den verbündeten Regierungen nach langer dem Hause vorgelegt und von dem hohen Hause se mission eingehend berathen ist.
aber liegt die werden,
selbst in der Kom Sollten Sie, meine Herren, die jetz
lage versetzt werden. Reform der Gewerbegesetzgebung, die Sie Ihrerseits für dringend noth
gehalten wird, lediglich deshalb nicht zu Stande kommen lassen können
der Weise verbunden wäre, daß ohne denselben auch der Entwur nicht angenommen werden könnte. Unter diesen Umständen, mein Herren, glaube ich, mich der Aufgabe überhoben zu sehen, auf di
sich liegen und auf die sehr verwickelten Einzelbestimmungen dieses
verbündeten Regierungen liegen kann, die
. d xgierꝛ mir Situation herbeizuführen.
von dargelegt
Bestandtheile des jetzt zur Berathung ent d 1g er Abg. Dr. Windthorst wünschte gründliche Dur berathung des Antrages und deshalb Verweisung 8 die m. A Das Haus beschloß demgemäß. erauf vertagte sich das Haus f Sonn⸗ ühen f. hr h das Haus um 6 Uhr auf Sonn
Literarische Neuigkeiten undperiodische Schriften.
Deutsche Landwirthschaftliche Presse. Nr. 29. — In⸗ halt: Schultz⸗Lupitz und kein Ende. Ein IE. zur Versiändigung über die Anwendung der Lehre Liebigs in der modernen Ersatzwirth⸗ schaft. Von H. Settegast, Geheimer Regierungs⸗Rath und Rektor der Königl. landw. Hochschule in Berlin. II. — Molkerei⸗Ausstellung in Danzig. — Die Fowlerschen Dampfpflüge auf der großen Pflug⸗ konkurrenzen zu Lundenburg und Agard. — Hauswirthschaft. Wirth⸗ schaftsplaudereien für Landwirthsfrauen. — Fischerei. — Die nutz⸗ bringendsten Hühnerarten. (Mit Abbildungen.) — Ist die Schlempe⸗
spondenzen. Aus der Provinz Sachsen. — Personalien. — irth⸗ schaftliche Lehranstalten. — Sprechsaal. 8 Deutscher Sae = Ts,t eh. und Verkehr. ilch⸗ Zeitung. Nr. 15. — Inhalt: Ueber präservir
Butter, Vortrag von Prof. Dr. Fleischmann⸗Raden. — Wrülerndirte Mittheilungen. Deutschland. Breslau. Handel mit Butter. — An⸗ steckende Hausthierkrankheiten. Deutschland. Einfuhrverbot Schweine. — Ausstellungen. Deutschland.
V Danzig vom 15. bis 18. März 1883. — Erfahrungen in der Praxis.
Versuche über Cooleys System. — Die Schafräude und ihre Ver⸗ tilgung. — Statistik. Niederlande. den Niederlanden während des Jahres 1882. — Geräthe, Maschinen⸗ und Baukunde. Centrifugen. — Biologie.
von Fett bei gemästeten Thieren. — Sprechsaal: Einheitliche gesetz⸗
liche Regelung des gesammten Abdeckereiwesens in Der
2. 1* L 8 C 72 — 1 üt land. Kälbersterben. — Harpoon Horse Hay Ferk Improved. 8 Milch⸗ transportkannen. — Marchands Laktobutyrometer. — Die Bedeutung
sder Medaille für das Ausstellungswesen. — Deutsche Viehzucht⸗ und
Faetete. 8 Illustrirte erliner Wochenschrift „Der Bär Verlag von Gebrüder Paetel in Berlin 2 Nr. 28 9. — Inhalt: Die Erstürmung und Plünderung der Stadt Cottbus vom Jahre 1631, historische Erzählung von Heinrich Busch (Fort⸗ setzung). — Vom Berliner Weißbier, wie es gebraut und getrunken wird (mit zwei Illustrationen: Die Braustube der Weißbierbrauerei von A. Landré und Trinkgefäße von früher und heute). — Der Wechsel im preußischen Kriegs⸗Ministerium von Emil Dominik (mit dem Portrait des Kriegs⸗Ministers Bronsart von Schellendorff). — Die Prophezeihungen des Schlossermeisters Rhode (Schluß). — Rafael Sanzio. — Die neue Bauordnung. — Unser Zoologischer Garten. Gottfried Leygebe. — Friedrich der Große als Operettenheld. — Am Berliner Hofe ꝛc. ꝛc. — Inserate.
Die gefiederte Welt. Zeitschrift für Vogelliebhaber, Züchter
Zum Vogelschutz: Gesetzliche Regelung (Fortsetzung und Schluß). An den Verein für 1 Die 14. allgemeine Geflügel⸗Ausstellung in München (Schluß). — Nordamerikanische Vögel im Freileben geschildert: Der blaue Bischof oder Kernbeißer (Fortsetzung). — Mein Jako. — Der wilde Kanarienvogel und seine Veredelung in der Gefangenschaft (Fort⸗ setzung). — Aus Haus, Hof, Feld und Wald. — Anfragen und Aus⸗ kunft. — Aus den Vereinen: München, Rostock, Ludwigsburg, Stavenhagen, Heidenheim, Niederoderwitz. Ausstellungen. — Ehren⸗ bezeigung. — Mancherlei. 1
Isis. Zeitschrift für alle naturwissenschaftlichen Liebhabereien. Herausgegeben von Dr. Karl Ruß und Bruno Dürigen. Nr. 15. — Inhalt: Zoologie: Der Milu oder Davidshirsch. — Züchtung aus⸗ und inländischer Schmetterlinge (Schluß). — Botanik: Varietäten⸗
Flora des deutschen Sprachgebiets (Fortsetzung). — Die Kakteen.
Chemie: Ueber die Anwendung der Flußsäure zum Aetzen des Glases.
— Anregendes und Unterhaltendes: Ein zoologischer Garten. — Reisen
und Forschungen. — Nachrichten aus den Naturanstalten: Hamburg. —
Mancherlei. — Thiermarkt.
—
meister bescheinigen lassen, daß er nicht mit sechs Wochen be⸗
- Hesffentli Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. 5 eut t
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Zrutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebore, Vorladungen n. dergl.
3. Verkäafe, Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
2 u. s. w. von öffentlichen Papieren.
A
G
7
5. Industrielle Etablissements, und Grosshandel.
7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen.
9. Familien-Nachrichtep.“ bei
er Anzeiger.
— . 6. Verschiedene Bekanntmachungen. G
In der Börsen-
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haaseustein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
lage. R̊ *
Fabriken
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Pulverarbeiter Albert Hintze, zuletzt wohnhaft in Spandau, geboren am 12. Dezember 1843 zu Damen, weicher flüchtig ist, ist die Untersuchungs⸗ haft wegen schweren Diebstahls in den Akten c./a. Hintze und Genossen, II. J. 632/83. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 9. April 1883. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Land⸗ gerichte II. Beschreibung: Größe 1,72 m, Statur breitschultrig, Haare blond, Bart, Vollbart, aus⸗ rasirtes Kinn, Augen finsterer scheuer Blick. Klei⸗ dung: schwarzer Filzhut, blauer Winterüberzieher, dunkle Hose, weißes Oberhemde, neue Schaftstiefeln.
[16730]
haben,
hierselbst auf Der gegen den Kahnknecht Friedrich Wilhelm Carl Schneiditzth am 23. März. 1882 wegen schweren Diebstahls erlassene Steckbrief wird hier⸗ mit erneuert. Oranienburg, den 12. April 1883. Königliches Amtsgericht.
1) Der Buchbinder Max Wendt, aus Perleberg gebürtig, zuletzt in Waltershausen wohnhaft, z. Z. unbekannten Aufenthalts,
2) der Klempner Wilhelm Reinhold Sahlender von Waltershausen, z.
welche hinreichend verdächtig erscheinen,
als beurlaubter Landwehrmann ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein,
als Ersatzreservist I. Klasse ausgewandert zu sein, ohne von seiner bevorstehenden Auswan⸗ derung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu
Uebertretung gegen §. 360 z. 3 des St. G. B. werden auf Anordnung des Herzogl. Amtsgerichts
den 29. Juni 1883,
Vormittags 9 Uhr, vor das Herzogl. Schöffengericht Tenneberg zur Hauptverhandlung Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf
Grund der nach §. 472 der St
883 verurtheilt werden.
ringen, den 12. April 1883.
Z. unbekannten Aufenthalts, 18889. Der Gerichtsschreibe
Ersterer
bekannt ist, und welchem zur Last
haben, Uebertretung gegen §§. 1, Ges. v. 3. Juli 1876, wird auf
geladen.
von dem Königlichen Landwehr⸗Bezirks⸗Kommando zu Gotha ausgestellten Erklärungen vom 31. März
Schloß; Tenneberg bei Waltershausen in Thü⸗
des Herzogl. Sächs. Amtsgerichts. II. Brohmeyer.
Ladung. Der Drahtbinder Spehan Schüczteck, 25 Jahre alt, aus Petrowiz in Ungarn, zuletzt in Stolp und Umgegend gesehen, dessen Aufenthalt un⸗
Umherziehen Draht⸗ und Blechwaaren, ohne im Be⸗ sitze eines Gewerbescheins zu sein,
Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 7. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr, vor Schöffengericht zu Stolp zur Hauptverhandlung ge⸗
laden. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wir zur Hauptverhandlung geschritten werden. E. 9/82. Stolp, den 31. Januar 1883. Reinhardt, Ge richtsschreiber des Königlichen Amtsgericht.
rafprozeßordnung
Ediktalladung.
In Disziplinar⸗Untersuchungssachen wider den Stations⸗Assistenten Ferdinand Barrall, früher zu Nieder⸗Wöllstadt, zuletzt zu Marburg, ist Termin zur mündlichen Verhandlung auf Dienstag, den 22. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, im Ge⸗ schäfslokale der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Hannover anberaumt.
Zu diesem Termine wird der Angeschuldigte, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, hierdurch unter der Warnung vorgeladen, daß im Falle seines Ausbleibens ein Vertheidiger zu seiner Vertretung nicht wird zugelassen werden.
Haunover, den 10. April 1883.
isenbahn⸗Direktions⸗Präsident. v. Schmerfel
v C
gelegt wird, im feilgeboten zu 18, 23, 26 des
Anordnung des
das Königliche
- Vorbereitung
beantragten Bestimmungen in diesen Gesetzentwurf einzuschieben bee. schließen, so würden die verbündeten Regie ’. 3w —
† ie verbündeten Regierungen in eine Zwang- Sie würden nämlich möglicher Weise eine
wendig halten, und die auch von der Mehrheit des Hauses für nothwendig
weil ein ganz neuer gesetzgeberischer Gedanke mit diesem Entwurfe in
Schwierigkeiten, welche in dem Antrage der Herren Antragsteller an
5 2 968 5 6 3 f s 8“ näher einzugehen. Ich kann mich darauf beschränken, hervorzu⸗ deben, daß es eben so wenig im Interesse dieses Hauses wie der
Zit . Ich bitte Sie deshalb, meine Herren
b Antrage Ihre Zustimmung nicht zu geben und unter allen mständen die beantragten Bestimmungen nicht zu einem integrirenden stehenden Gesetzentwurfes
fütterung vom sanitären Standpunkt aus zu beanstanden? — Corre⸗-
1— 1 Molkereiausstellung in
Käse⸗ und Butterausfuhr aus
Ueber die Ablagerung
Herdbuch⸗Gesellschaft. — Milchwirthschaftlicher Verein. — Markt⸗
und Händler. Herausgegeben von Dr. Karl Ruß. Nr. 15. — Inhalt:
Vogelschutz und Naturkunde in Forst i. L. — 8