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[194988 “ Die verwittwete Bauergutsbesitzer Herbst, Elisa⸗ beth, geb. Mann, zu Lindenau, Kreis Grottkau, ver⸗
vor das Königliche Amtsgericht zu Münsterberg auf
117693
weiler, zur Zeit in Glokenthal bei Thun in der
Hannover die Specialtheilung der Gemeinheiten und die Verkoppelung der zur Feldmark Wussegel, Amts
[195171 Oeffentliche Zustellung.
In dem beim Königlichen Landgerichte zu Coblenz anbängigen Kollokationsverfahren des zu Antweiler
bestehenden Darlehnskassen⸗Vereins gegen Johann Esch II., Ackerer, früher zu Hümmel, dann zu Mechernich, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗
enthaltsort, kehufs Vertheilung des Erlöses aus der gegen Johann Esch II. unter dem 21 Juni 1880
beim Königlichen Amtsgerichte zu Adenau stattge⸗ habten Immobilarzwangsversteigerung hat der mit der Leitung des Verfahrens beauftragte Richter⸗ Kommissar, Herr Landgerichtsrath Johaentgen unterm 29. Januar 1883 den provisorischen Ver⸗ theilungsplan auf der Gerichtsschreiberei der III. Ab⸗ theilung des Königlichen Landgerichts hierselbst zur Einsicht der Betbeiligten hinterlegt.
Der genannte Gemeinschuldner Johann Esch II. wird hiermit aufgefordert, binnen der gesetlichen Frist von einem freien Monat a dato von diesem Ver⸗ theilungsplane Einsicht zu nehmen und seine etwaigen Einwendungen dagegen durch Klageerhebung geltend zu machen, auch den Nachweis zu liefern, daß dies in der angegebenen gesetzlichen Frist ge⸗ schehen ist.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieses hiermit bekannt gemacht.
Coblenz, den 26. April 1883.
8 Brennig,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 119499] Oeffentliche Zustellung.
Die Handelsfrau, geschiedene Clara Enge zu Alt⸗ wasser bei Waldenburg i. Schl., vertreten durch den Justiz⸗Rath Wentzel zu Hirschberg, klagt gegen den Tischlergesellen Gustav Enge, früher zu Liebau i Schl., jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 600 ℳ nebst Zinsen, mit dem Antrage:
den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, so⸗
sort an Klägerin 600 ℳ nebst 5 % Zinsen da⸗
von seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen
und das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für
vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Hirschberg i. Schl. auf den 6. Juli 1883, Varmittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird di Auszug der Klage bekannt gemacht. 1 Hirschberg i. Schl., den 27. April 1883.
Thater, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[19500] Oeffentliche Zustellung.
Der frühere Wirth Johann Gottlieb Kohlwald aus Kroßno, vertreten durch den Rechtsanwalt Kar⸗ pinski zu Schrimm, klagt gegen die Kinder der in Neu Demanczewo verstorbenen Johann Gottlieb und Johanna Eleonora Reich'schen Eheleute, zu welchen auch der Arbeiter August Reich — jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts — gehört, wegen Ertheilung einer Löschungsbewilligung, mit dem Antrage, die Beklagten zu verurtheilen, die Löschung der im Grundbuche von Petzen⸗Hld. Nr. 3, früher Nr. 12A. in Abtheilung III. Nr. 1 für den Johann Georg und Anna Rosine Kohlwaldschen Eheleute eingetra⸗
gene Kaufgelder⸗Restforderung von 1200 ℳ auf Kosten des Klägers zu bewilligen und die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen und ladet die Beklagten, resp. den Arbeiter August Reich, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Posen auf
den 2. Oktober 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Posen, den 26. April 1883.
Pruefer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung.
durch den Rechtsanwalt Dr. Nicolaus zu Münsterberg, klagt gegen den Schrneidermeister August Kaupert, früher zu Liebenau, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthaltsorts, wegen einer auf dem dem Beklagten gehörigen Grundstücke Blatt Nr. 51 Liebenau in Abtheilung III. Nr. 5 eingetragenen Darlehnsforderung von 300 ℳ, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 300 ℳ nebst fünf Prozent Zinsen seit dem 25. Ja⸗ nuar 1882 bei Vermeidung der Subhastation des Grundstücks Nr. 51 Liebenau, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits
treten
den 26. Juni 1883, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Münsterberg, den 30. April 1883. Schreyer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II.
Oeffentliche Zustellung. Die Marie Bailer, geb. Gerber, aus Bechtolds⸗
Schweiz, Kanton Bern, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Justiz⸗Rath Walk zu Sigmaringen, klagt gegen ihren Ehemann Constantin Bailer in Bech⸗ toldsweiler wegen Mißhandlung böslicher Verlassung und Ehebruchs mit dem Antrage auf Scheidung: die unter den Parteien bestehende Ehe dem Bande
digen Theil zu erklären und insbesondere das Er⸗ ziehungsrecht des minderjährigen Kindes Julius Herr⸗ mann der Klägerin zuzusprechen, dem Beklagten auch s die Prozeßkosten aufzuerlegen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
treits vor die erste Civilkammer des Königlichen 26 qm.
Landgerichts zu Hechingen auf
den 5. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser [ Auszug der Klage bekannt gemacht.
3 Schwinn, G Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[19506] Oeffentliche Fesenß. 8 Nachdem die Königliche General⸗Kommission zu
Verkaussobjekten Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigungen zu haven vermeinen, aufgefordert, dem als Aufgebotsrermin damit bestimmten Verkaufs⸗ termin anzumelden, bei Vermeidung des Rechtsnach⸗ nach zu trennen, den Beklagten für den allein schul⸗ theils, daß für den sich nicht Meldenden das Recht 7. April 1883 für todt erklärt. im Verhältnisse zum neuen Erwerber verloren geht
Kartenblatt 2, Parzellen 206/1, 207/1, 208/2, 209/2,
Dammenbera, gehörenden privativen Grundstücke —
Neuhaus, belegenen 13 ha 95,8 a großen Gemein⸗ heitsreviers und einschließlich ferner der Dorfs⸗ gärten und Hofplätze ausschließlich jedoch der, zum Viertelhofe Nr. 3 des Joh. Joach. Blanck ge⸗ hörenden, nach §. 11 des Gesetzes über die Zusam⸗ menlegung der Grundstücke vom 13. Juni 1842, ge⸗ setzlich von der Verkoppelung ausgeschlossenen Grund⸗ stücke — für stattnehmig erkannt und den Unter⸗ zeichneten mit der Bearbeitung und Ausführung dieser Theilungssache beauftragt hat, so ist zur Er⸗ mittelung der Betheiligten und ihrer Rechte auch der Eigenthums⸗Verhältnisse Termin auf Dienstag, den 26. Juni d. J., 8 Morgens 9 Uhr, im Hause des Gemeindevorstehers zu Wussegel ange⸗ setzt, in welchem zu erscheinen, außer den bekannten Interessenten, alle Diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Theilungsgegenstände, namentlich auch an das Grundeigenthum zu machen haben, imgleichen auch die unbekannt gebliebenen Landeigenthümer zur Anmeldung und Klarmachung ihrer An⸗ oder Widersprüche unter der Verwarnung vorgeladen werden: daß im Falle des Ausbleibens ihre Berech⸗ tigungen nur nach Angabe der übrigen Bethei⸗ ligten berücksichtigt und sie in sonstigen Bezie⸗ hungen als zustimmend angesehen werden sollen. Zugleich wird den aus irgend einem Grunde be⸗ theiligten dritten Personen, insbesondere den Gutsherren, Pfandgläubigern, Hütungs⸗, Fischerei⸗, Wege⸗ oder sonstigen Servituts⸗Berechtigten nach⸗ gelassen, ihre etwaigen Interessen in dem anbe⸗ raumten Termine wahrzunehmen, widrigenfalls sie es sich selbst beizumessen haben, wenn deren Sicherstellung unterbleibt. Lüneburg, den 28. April 1883. SDie Theilungs Kommission. G. Honig.
[194771 1 272 „ b Verkaufsanzeige nebst Aufgebot. In Sachen der Wittwe des weiland Häuslings Wilbelm Mattfeld, Anna, geb. Krämer, in Achim, Gläubigerin, gegen die Anbauerin Ehefrau Lorenz, Hedwig, geb. Osmer zu Schneiderburg, Schuldnerin, soll die der Letzteren gehörige, unter Hs. Nr. 46 zu Schneiderburg belegene Anbauerstelle nebst Zu⸗ ehör, bestehend in den unter Artikel 43 und 202 er Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Baden eingetragenen Grundgütern mit einem Ge⸗ sammtflächeninhalte von 1 ha 88 a 57 qm und dem unter Nr. 46 der Gebäudesteuerrolle eingetragenen Wohn hause mit Stallungen zwangsweise in dem dazu auf Donnerstag, den 14. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden. Die Verkaufsbedingungen liegen auf hiesiger Ge⸗ richtsschreiberei zur Einsicht offen. Kaufliebhaber werden damit geladen. Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden auf⸗ gefordert, selbige im obigen Termine anzumel⸗ den und die darüber lautenden Urkunden vorzu⸗ legen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmel⸗ dungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Er⸗ werber des Grundstücks verloren geht. Achim, den 24. April 1883. Königliches Amtsgericht. Abtheilung
8½0
Kucks.
[19502]
A1 2 „ 5 3 1
Verkaufsanzeige und Aufgebot.
In Sachen, betreffend die Zwangsvollstreckung
gegen die minderjährigen Kinder des weiland Bäckers
Hermes zu Restrup, nämlich:
a. Hermann Hermes, geb. 10. August 1873,
b. Wilhelm Hermes, geb 18. Dezember 1875,
vertreten durch den Vormund, Bäcker Wilhelm Tie⸗
mann zu Bippen — sollen auf Antrag des Kauf⸗
manns Friedric Vennemann zu Quakenbrück —
vertreten durch die Rechtsanwälte Wellenkamp und
Dr. Klußmann zu Osnabrück — die nachstehend be⸗
zeichneten, angeblich den Schuldnern gehörigen, unterm
27. März 1883 gepfändeten Immobilien, als:
Art. 8 von Restrup, Kartenblatt 2, Parzellen
206/1, 207/1 (Wiese), 208/2, 209/2 (Acker) zu
einem Gesammtflächeninhalt von 1 ha 43 a
26 qm (Reinertrag 3 Thlr. 41/100)
gerichtsseitig verkauft werden.
Verkaufstermin wird hierdurch anberaumt auf den 28. Juni 1883, b
Vormittags 10 Uhr,
hiesiger Gerichtsstelle.
Die Verkaufsbedingungen sind 4 Wochen vor dem
kaufstermine auf hiesiger Gerichtsschreiberei ein⸗
ehen, auch gegen Schreibgebühr abschriftlich zu
Ferner werden alle Diejenigen, welche an den
Die Verkaufsobiekte sind verzeichnet in der Grund⸗ teuermutterrolle des Gemeindebezirks Restrup Art. 8,
nit einem Gesammtflächeninhalte von 1 ha 43 a
9 Bersenbrück, den 20. April 1883. Königliches Amtsgericht. Mende.
194890) Alufgebot.
Behufs Anlegung eines neuen Grundbuchblattes zaben folgende zu Boberow wohnhafte Grundbesitzer: 1) der Vierhüfner Ferdinand Makel, 2) der Dreihüfner Friedrich Krambeer, 3) die verehe⸗ lichte Dreihüfner Dorothea Schumacher, gebo⸗ rene Schulz, 4) der Dreihüfner F. Nagel, 5) der Zweihüfner Johann Martins, 6) die verehelichte
einschließlich des in der Feldmark Herrenhof, Amts
solche Rechte bis zu Brandt, geb. Buck, in Mahnckenwerder ist, da er seit vielen Jahren verschollen, nach erlassenem Pro⸗ klam vom 18. September 1882 durch Beschluß vom
desselben, welche hier aufgetreten und sich legitimirt haben, sind
* II. 2 Kinder seiner verstorbenen Schwester Catha⸗ rina Dorothea Becker, geb. Brandt, Arbeiters Heinrich Becker in Vorbleckede,
7) der Zweihüfner Friedrich Bade, 8) der Zwei hüfner Friedrich Guhl, 9) die verehelichte Zwei
Bartels,
Hans Joachim Düverth,
Miteigenthümer der zu Boberow belegenen, im Grundbuche noch nicht eingetragenen sogenannten Aaskuhle — Kartenblatt 1, Flächenabschnitte 835/608, 836/608 der Gemarkungskarte von Boberow — von 17 a 60 qm Größe und 0,20 Thaler Reinertrag veranlagt, zu sein, das Aufgebot der unbekannten Eigenthumsprätendenten dieses Grundstücks beantragt. Es werden demgemäß alle unbekannten Eigen⸗ thumsprätendenten aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf dieses Grundstück an hiesiger Gerichts⸗ stelle spätestens im Aufgebotstermin am:
19. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren An⸗ sprüchen und Rechten auf das Grundstück würden ausgeschlossen werden.
Lenzen, den 14. April 1883. Königliches Amtsgericht.
[19497] Aufgebot.
Der Schreiber Karl Gustav Krause, geboren am 11. September 1839 zu Reichenau i. Schl., Sohn des Schullehrers Karl Gottlieb Krause und dessen Ehefrau Anna Elisabeth, geborenen Drölse, welcher von Berlin, Wilhelmstraße 38, ohne Angabe wohin, am 27. April 1870 polizeilich abgemeldet ist und seitdem verschollen sein soll, wird auf Antrag seiner Schwester, der separirten Auguste Hanpft, geborenen Krause, das Todeserklärungsverfahren wider ihn einzuleiten, hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. Februar 1884, Vormittags 11 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58, Saal 21, anberaumten Aufgebotstermin persönlich oder schriftlich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird. Berlin, den 17. April 1883.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 54.
[19514] Aufgebot. Für Adam Pfeuffer von Gramschatz, z. Z. unbe⸗ kannten Aufenthalts, sind im Hypothekenbuch für Gramschatz Bd. I. S. 251 ꝛc. auf den nunmehr im Besitze des Georg Kaufmann von Gramschatz be⸗ findlichen Grund⸗Realitäten Pl. Nr. 110, 3601, 3601 ½, 1762 ½ a. b., 1722 a. b., 1723 a. b., 1718, 1719, 1720, 112 5. b., 119 —
180 Fl. Sondergut u. 60 Fl. Erbtheil eingetragen. Wegen fruchtloser Nachforschungen nach dem recht⸗ mäßigen Forderungsinhaber wird in Gemäßheit des §. 82 des Hyp.⸗Ges. neuerer ffassung Derjenige, welcher auf besagte Forderung ein Recht zu haben glaubt, aufgefordert, solches spätestens in dem vom K. Amtsgericht Arnstein auf Samstag, den 1. Dezem ber 1883,
Vormittags 9 Uhr, dahier anberaumten Aufgebotster nine mündlich oder schriftlich anzumelden, widrigenfalls fragliche Forde⸗ rungen für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht werden. Arnstein, 30. April 1883. Gerichtsschreiberei. “ Sekretär. [44244 Aufgebot. ““ Der Herr Kanzleirath Buschkötter von hier hat als Pfleger des Nachlasses des am 20. September 1880 im Krankenhause zu Hagen verstorbenen Malers Wilhelm Sennewald aus Hohenlimburg, angeblich geboren zu Lennep, da bekannte Erben nicht vorhan⸗ den sind, das öffentliche Aufgebot der Erben bean⸗ tragt. Dieselben werden daher aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 13. November 1883, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte auf den Nachlaß unter Nachweis ihrer Legitimation anzumelden, widrigen⸗ falls derselbe dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus ver⸗ abfolgt werden und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig sein, auch weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vochandenen fordern dürfen wird. Hohenlimburg, 13. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.
[19496] Der am 23. August 1812 geborene Johann Hein⸗ rich Wilhelm Brandt, Sohn des Einwohners Jo⸗ hann Heinrich Brandt und der Catharina Maria
Die Intestaterben
I. 2 Schwestern und zwar
1) die Ehefrau des Arbeitsmanns Schoof, Jo⸗ 1ö Maria Henrica, geb. Brandt, in Rade⸗ gast,
2) die Ehefrau des Pantoffelmachers Rinck, Ca⸗ tharina Margaretha Friederike, geb. Brandt, in Hamburg,
Ehefrau des
3) die Ehefrau des früheren Arbeitsmanns, jetzigen Fuhrmannes Schultz, Margaretha Dorothea Louise, geb. Becker zu Bleckede,
4) die Ehefrau des Zimmermanns Neumann, Anna Margaretha Dorothea, geb. Becker, in Hamburg.
Zweihüfner Dorothee Bade, geborene Düverk,
hüfner Marie Wöllmer, geborene Pump, 10) die verhelichte Zweihüfner Marie Düvert, geborene Blütmann, 11) der Zweihüfner August Lüdke, 12) der Zweihüfner Friedrich Hagelstrin, 13) der Zweihüfner Friedrich Jesse, 14) der Zweihüfner H. Stech, 15) der Rentier Friedrich Koepke in Rambow, 16) der Einhüfner Friedrich Stech, Wittwe Paul und deren Sohn Ernst Paul und die verehelichte Mühlenbesitzer Osten, geborene Martins, 17) die verehelichte Einhüfner Sophie Schrader, geborene Wulff, 18) der Einhüfner Johann Schulz, 19) die Wittwe Stech, geborene 20) der Kossäth Friedrich Stech, 21) die verehelichte Kossäth Marie Guhl, ge⸗ borene Scheide, 22) der Kaufmann Ferdinand Makel, 23) die Kossäthen Johann Lange und
mit der durch Bescheinigung der Ortsbehörde nach⸗ gewiesenen Behauptung, gleichantheilig berechtigte
* nisses erbeten haben, so werden durch dies Proklam „ alle Diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht an dem Nachlaß des durch Beschluß vom 5 April 1883 für todt erklärten Johann Heinrich Wilhelm Brandt in Mahnckenwerder zu haben ver⸗ meinen, aufgefordert, solche Ansprüche im Termin
am 13. Juli d. Js., Vormittags 12 Uhr, anzumelden, bei dem Nachtheil, daß die Antragsteller oder der sich Meldende und Legitimirende für die rechten Erben angenommen, ihnen als solchen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, daß ferner die sich nach der Präklusion meldenden näheren oder gleich nahen Erben alle Handlungen und Dispositionen desjenigen, welcher in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu über⸗ nehmen schuldig sein sollen.
Boizenburg, 27. April 1883.
Großherzogliches Amtsgericht. W. Büchner.
[19516] Oeffentliche Bekanntmachung.
Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz vom 12. März 1883 ist die bisher zwischen den Ehe⸗ leuten Peter Betz, Ackerer, und Martha, geb. Bootz,
aufgelöst erklärt worden. Coblenz, den 25. April 1883. ) Heinnicke,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [19515] Oeffentliche Bekanntmachung.
Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz vom 9. April 1883 ist die bisher zwischen den Eheleuten Adolf Kettermann Wirth und Katharina, geborene Nieders⸗ berg zu Coblenz, bestandene Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden.
Coblenz, den 28. April 1883. Heinnicke, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[15831] In Sachen der Gertrude Beil, Ehefrau des Cigarrenfabrikanten Valentin Junk, sie ohne besonderes Gewerbe zu Trier, Klägerin, gegen den Valentin Junk, Cigarrenfabrikant, früher zu Trier, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort, Beklagten, ladet der unterzeichnete Rechtsanwalt der Klägerin, den Beklagten Valentin Junk hiermit vor: bt
am Dienstag, den 3. Juli 1883, — Nachmittags 3 Uhr, in der Amtsstube des 898 Notars Wahl zu er⸗ scheinen, um bei der Auseinandersetzung und Liqui dation der durch das Urtheil des Kgl. Landgerichts zu Trier vom 2. Januar 1883 für aufgelöst er⸗ klärten ehelichen Gütergemeinschaft, welche bis dahin zwischen ihm und der Klägerin bestanden hat, zu⸗ gegen zu sein und seine Interessen wahrzunehmen. Trier, den 31. März 1883.
Rechtsanwalt.
[194950 Das unterzeichnete Amtsgericht hat beschlossen, zum Zwecke der Kraftloserklärung der abhanden ge⸗ kommenen, unter den Nummern 44486— 44490 sowie 70433 — 70439 ausgestellten Aktien der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt zu Leipzig nebst Dividendenscheinen in Gemäßheit des von dem Architekten Herrn Ernst Friedrich Zeißig hier gestellten Antrags, das zuleiten, was in Gemäßheit §. 14 verb. mit §. 7 des Gesetzes vom 6. Maärz 1879 vorläufig bekannt gemacht wird. Leipzig, am 26. April 1883.
Das Königliche Amtsgericht, Abtheilung 11
Steinberger.
[19508] Brkanntmachung.
Im Namen des Königs!
In Sachen betreffend das Aufgebot der Hypothekenurkunde über die auf dem Rittergute Wartenberg eingetragene Hypothek von 3302 Thlr. 5 Sgr. des Generals der Infanterie a. D. August Hans Ferdinand Grafen von Voß,
erkennt das Königliche Amtsgericht II., Ab⸗
theilung IX., durch den Gerichtsassessor
Hirsekorn für Recht:
Die Hypothekenurkunde, welche für den General
der Infanterie a. D. Grafen August Hans Ferdinand
von Voß zu Berlin über dessen Forderung von
3302 Thlr. 5 Sgr. Kosten des Stiftungs⸗
stempels, der Verlautbarung und Bestätigung
der Stiftungsurkunde vom 24. November 1864
— nebst 5 % Zinsen von 3282 Thlr. 5 Sgr.
seit dem 3. Oktober 1864 und von 20 Thlr.
seit dem 2. Mai 1865 — eingetragen auf den
im Nieder⸗Barnimschen Kreise belegenen, im
Grundbuche von den Rittergütern des Nieder⸗
Barnimschen Kreises Band II. Seite 337 ver⸗
zeichneten Rittergute Wartenberg 1 und 2 An⸗
theils in Abtheilung III. unter Nr. 25 — ge⸗ bildet ist, und aus einer Ausfertigung der
Stiftungsurkunde vom 24. November 1864 —
7. und 12. April 1865, der Kassenquittung
vom 2. Mai 1865 und dem Hypothekenbuchs⸗
Auszuge vom 19. Januar 1866 besteht, wird
für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden den An⸗ tragstellern auferlegt. gez. Hirsekorn.
Verkündet am 27. April 1883. Wierweitzki, Gerichtsschreiber.
Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Zimmermeisters Johannes Braunschweig von hier, vertreten durch den Justiz⸗ Rath Bank, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marienburg durch den Amtsgerichts⸗Rath Krebs für Recht: Die Hypothekendokumente über die im Grund⸗ buche, von Marienburg Blatt 747 in Abthei⸗ luug III. Nr. 16 und Nr. 18 für den Ernst Hyronymus Braunschweig resp. für die Bertha Catharina Braunschweig eingetragenen 680 Thlr. 13 Sgr. 5 Pf. und 680 Thlr. 13 Sgr. 1 Pj. üütterqe Erbtheile werden für kraft⸗ os erklärt.
[19487]
Da diese Erben die Ausstellung des Erbenzeug⸗
kommiss
zu Rümmelsheim, bestandene Gütergemeinschaft für
Aufgebotsverfahren ein⸗-
.
zum Deutschen Reichs⸗A
2
Zweite Beilage
8 2. Mai
Berlin, Mittwoch, den
teiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1883.
————
2. H» Aiicchtamtliches
Preußen. Berlin, 2. Mai. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (76.) Sitzung des Reichstags nahm das Haus die weiteren Berichte der Wahlprüfungs⸗ ion entgegen.
Die Wahl des Abg. Dr. von Schwarze (IV. Sachsen) war von der Wahlprüfungskommission wegen verschiedener Unregel⸗ mäßigkeiten, namentlich ungesetzlicher Belästigung resp. Ver⸗ haftung von Stimmzettelvertheilern, Konsiskationen von Stimmzetteln u. s. w. beanstandet worden.
Der Abg. Liebknecht benutzte die Prüfung dieser Wahl zu Klagen über die Ausführung des Sozialistengesetzes Seitens der Reichsbehörden, und insbesondere Seitens der sächsischen Polizeiorgane. Bei der vorliegenden Wahl, deren Einzelheiten er genau kenne, da er dem Abg. von Schwarze als Gegen⸗ kandidat gegenüber gestanden habe, seien gerabezu unerhörte Uebergriffe der Polizei vorgekommen; man habe die Wahlversammlungen der Sozialdemokraten auf alle Weise hintertrieben, die Vertheilung sozialdemokrati⸗ scher Stimmzettel vielfach unmöglich gemacht. Die Wahl habe der Polizei auch zu zahlreichen Verhaftungen von Personen Veranlassung gegeben wegen angeblicher Verstöße gegen das Sozialistengesetz. Die von den Verhasteten ver⸗ büßte Untersuchungshaft betrage, die einzelnen Fälle zusammen⸗ gerechnet, 382 Tage; außerdem sei von den Gerichten aus Veranlassung der Wahl gegen Sozialdemokraten auf insge⸗ sammt 2 Jahre und 2 Monate Gefängniß erkannt worden. Er selbst müsse sofort nach Schluß der Session zwei Monate Gefängniß verbüßen, und doch sei die Ursache dieser Bestrafung, eine von ihm in einer Wahlversammlung gethane Aeußerung, nicht etwa schlimmer, als diejenige, wegen deren der Abg. Mommsen freigesprochen sei. Die Vorkommnisse bei den letzten Reichstagswahlen seien sür Sachsen ein Schandfleck. Redner wünschte sodann ein schnelleres Verfahren bei den Wahl⸗ prüfungen. Innerhalb sechs Monaten spätestens nach Zusammentritt des Reichstages müßten alle Wahlen geprüft sein. Bei dem jetzigen langsamen modus procedendi in der Kommission würden die Wahlprüfungen zu einer Farce, Mit der Beanstandung der Wahl des Abg. von Schwarze sei er einverstanden.
Der Abg. v. Köller erklärte, wenn der Vorredner der Wahl⸗ prüfungskommission zu langsames Arbeiten vorgeworfen habe, so sei dieser Vorwurf durchaus unberechtigt. Die Kommission habe alle Beschwerden und Proteste eingehend geprüft; es liege an der Unübersichtlichkeit und dem Umsange gerade der sozialdemokratischen Proteste, wenn die Kommission trotz angestrengter Arbeit bezüglich der Wahl des Abg. von Schwarze nicht früher zu einem Beschluß gekommen sei.
Auch die Abgg. Frhr. von Heereman (Vorsitzender der Wahlprüfungskommission), Wölfel und Günther (Sachsen) nahmen die Wahlprüfungskommission gegen die Beschuldi⸗ gung zu langsamen Arbeitens in Schutz.
Der Abg. Günther (Sachsen) bedauerte außerdem, daß kein sächsisches Bundesrathsmitglied anwesend sei, um die An⸗ griffe des Abg. Liebknecht gegen die Königlich sächsischen Be⸗ hörden gebührend abzuweisen. 1
Der Abg. Liebknecht erklärte darauf, er habe der Wahl⸗ prüfungskommission durchaus keinen Vorwurf machen wollen, und protestire dagegen energisch. Er könne den Fleiß und die Unparteilichkeit der Kommissionsmitglieder nur anerkennen, und sei fern davon, diesen hochachtbaren Männern Insulten zu sagen. Er habe nur ein abgekürztes Verfahren für Wahl⸗ prüfungen verlangt.
Das Haus trat dem Antrage seiner Kommission bei, und beanstandete die Wahl des Abg. Dr. von Schwarze. Die Wahl des Abg. Schmidt (II. Düsseldorf) wurde ohne Debatte nach dem Antrage der Kommission beanstandet, und die Wahl des Abg. Grafen von Kwilecki (2 Posen) für gültig erklärt.
Es folgte die Berathung des Antrages der Abgg. Kayser und Liebknecht wegen Einleitung eines Strafver⸗ fahrens gegen Polizeibeamte, welche Abgeordnete gewaltsam verhindert hätten, an den Berathungen und Beschlußfassungen des Reichstags theilzunehmen. Derselbe lautet:
. Der Reichstag wolle beschließen: v den Herrn Reichskanzler aufzufordern, zu veranlassen, daß gegen die Polizeibeamten, welche in Kiel die Abgeordneten von Vollmar und Frohme entgegen dem Artikel 31 der Reichsverfassung ver⸗ hafteten und sie so gewaltsam verhinderten, an den Berathungen und Beschlußfassungen des Reichstags theilzunehmen, das Straf⸗ verfahren wegen Verletzung der einschlagenden Bestimmungen des Reichs⸗Strafgesetzbuches eingeleitet werde. Von dem Resultat des Versahrens ist dem Reichstag schleunigst Mittheilung zu machen.
Der Abg. Kayser befürwortete seinen Antrag. Es scheine,
als ob die Regierung in der letzten Zeit geradezu systematisch gegen den Parlamentarismus vorgehe, da habe der Reichstag um so mehr Veranlassung, sein Recht auf das Entschiedenste gegen alle Uebergriffe zu wahren. Deshalb hoffe er auf An⸗ nahme seines Antrages. Der Reichstag müsse es unbedingt durchsetzen, daß alle seine Mitglieder während der Dauer der Session vollkommen ungestört ihren parlamentarischen Ver⸗ pflichtungen nachkommen könnten; Polizeiorgane dürften sie daran unter keinen Umständen verhindern. Wenn von der Regierung gesagt sei, man habe die Abgeordneten Frohme und von Vollmar im Verdacht hochverrätherischer Handlungen ge⸗ habt, so begreife er nicht, wie man den Sozialdemokraten die Dummheit zutrauen könne, daß sie auf einem großen Kongreß Hochverrath berathen würden. Der Kongreß in Kopenhagen sei auch nicht international, sondern nur eine Parteiversamm⸗ lung gewesen. Wenn ein Mitglied des Centrums während des Kulturkampfes eine Reise nach Rom mache, so könnte man es ja mit demselben Recht wegen Verdachtes hoch⸗ verrätherischer Konspirationen mit der römischen Centralgewalt verhaften. Ebenso unbegründet sei die fernere Behauptung der Regierung, die Sistirung habe während der Vertagung des Reichstages stattgefunden, als ob es nicht sogar den Schaff⸗ nern, die die Sozialdemokraten auf ihre Freikarten reisen ließen, bekannt wäre, daß der Reichstag sich heut noch in der bereits vor einem Jahre begonnenen Session besinde. Die bei⸗
hier an den Reichstagsverhandlungen theilzunehmen. Ein Be⸗ amter, welcher einen Abgeordneten auf solcher Reise aufhalte, wie es in Kiel geschehen, begehe eine Verfassungsverletzung, welche unter §. 106 bezw. §. 339 des Strafgesetzbuchs falle. Wenn er die Erhebung der öffentlichen Klage gegen die be⸗ treffenden Beamten verlange, so geschehe dies nur, um die versassungsmäßigen Rechte des Hauses zu wahren. Der Reichstag, der dem Reichskanzler behülflich gewesen sei, als dieser einen stärkeren Schutz der geheiligten Person des Schutzmanns für nöthig gehalten habe, sollte nun wirklich durch Annahme seines (des Redners) Antrages zeigen, daß der⸗ selbe auch gesonnen sei, seine eigene Integrität gegen Uebergriffe der in Deutschland jetzt allmächtigen Polizei krästig zu schützen.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, da diese Angelegenheit nicht so einfach liege, beantrage er, den Antrag Kayser mit dem Schreiben des Reichskanzlers der Geschäftsordnungs⸗ kommission zu überweisen. Diese möge prüfen, ob die gegen die sozialdemokratischen Abgeordneten ergriffenen Maßregeln zulässig gewesen seien, und wenn es nicht der Fall gewesen sei, ob gegen irgend welche Personen eingeschritten werden müsse. Daß die Kommission diese Sache schnell erledigen werde, dafür bürge die Rücksicht, die jeder Abgeordnete zu ver⸗ langen habe.
Der Abg. Frohme erklärte sich mit dem Antrag Windt⸗ horst einverstanden. Bei seiner Verhastung sei seiner Be⸗ merkung, er reise zum Reichstag und dürfe nicht aufagehalten werden, der Einwand entgegengesetzt, er hätte erst im Moment der Verhaftung den deutschen Boden betreten; später habe er gehört, er sei verhaftet, um den nachkommenden Genossen keine Nachricht geben zu können. Die Bestimmung, daß ein Abge⸗ ordneter, auf frischer That ertappt, arretirt werden dürfe, passe nicht auf seinen Fall, wo aus den bei ihm gesuchten Schriftstücken u. s. w. erst ein Vergehen habe konstruirt werden sollen. Von dem Einwand, daß er während der Vertagung arretirt werden dürfte, sei ihm in Kiel nichts gesagt, dies scheine überhaupt nur ein Verlegenheitsgrund der Regierung zu sein, wie ihm deren ganzes Verhalten ihr Bewußtsein da⸗ von zu dokumentiren scheine, daß bei seiner Verhaftung die Verfassung verletzt sei. Er sei überzeugt, daß die Kom⸗ mission zu einem ihm erwünschten Resultat kommen werde. Der Antrag wurde fast einstimmig der Geschäftsordnungs⸗ kommission überwiesen. Es folgte die Berathung folgenden Antrags Rickert und Gen.: Der Reichstag wolle beschließen: die Kommission, welcher der Krankenkassen⸗ und Unfallver⸗
b““ zur Vorberathung überwiesen ist, zu er⸗
uchen:
8 dem Plenum über die grundlegenden §§. 1 bis 14 des Unfall⸗
versicherungs⸗Gesetzentwurfs baldigst und vor der Durchberathung
der übrigen Paragraphen Bericht zu erstatten.
Hierzu lag ein Antrag des Abg. Dr. Buhl vor, auch über die §§. 33 (Umlageverfahren) und 97 und 98 (Zahlung der Renten durch die Post) vorab Bericht zu verlangen.
Der Abg. Rickert befürwortete seinen Antrag. Der Abg. Windthorst habe gestern — und er danke demselben dafür — zugestanden, daß sein Antrag heute berathen werde, da sich dann zeigen würde, daß derselbe nicht so schlimm sei, wie er scheine. Wem sei denn der Antrag so schlizam erschienen? Der Abg. Windthorst müsse in den letzten Tagen — und wahrscheinlich aus anderen Ursachen — viel die „Kreuz⸗ Zeitung“ gelesen haben. Diese habe allerdings dem Antrage eine ganz eigenthümliche Bedeutung gegeben. Als die Botschaft erschienen sei, habe die konservative Presse gejubelt, und darin einen Schlag gegen die Liberalen gesehen, von dem sie sich nicht erholen würden. Man habe die Liberalen verleumdet, als ob sie der Berathung der sozialpolitischen Vorlagen alle erdenklichen Hindernisse in den Weg legen wollten. Nachdem der Abg. Richter hier, und er im Abgeordnetenhause für die Beschleunigung der Unfallversicherungsvorlage eingetreten seien, da habe wiederum die konservative Presse die Linke an⸗ gegriffen, und als er gar diesen Antrag hier eingebracht habe, da erst recht. Die Liberalen könnten eben machen was sie wollten, angegriffen würden sie immer. Er sei der Meinung, paß das Mittel, den neuen Etat jetzt in die Berathung der sozialpolitischen Fragen hineinzuschieben, kein geeignetes sei, um die Berathungen zu beschleunigen. Wie viel könne denn dabei erspart werden? Der Etat habe bisher nicht 13 vole Sitzungen gebraucht, in diesem Jahr ausnahmsweise wegen der Frage der zweijährigen Etatsperiode etwas länger. Könne denn eine solche kurze Zeit in das Gewicht sallen? Diese 14 Tage könnte man doch sehr leicht einbringen, wenn man sie jetzt noch auf das Unfallversicherungsgesetz verwende. Das Ziel der Kaiserlichen Botschaft sei das letztere, und dann die weiteren sozialpolitischen Vorlagen. Berathen werde das Haus ja auch den neuen Etat, aber es werde sehr bald klar werden, daß man den Etat nicht richtig feststellen könne, es fehlten die nothwendigen Abschlüsse in Betreff des Ueber⸗ schusses der Zölle und Verbrauchssteuern, die Kenntniß der Ernte. Den Etat jetzt festzustellen halte er für sachwidrig, es würde zu einer finanziellen Schädigung des Reichs und der Einzelstaaten führen; es würde in mehreren Hauptposten nur
eine kalkulatorische Arbeit sein. Werde man denn aber in der
nächsten Session die Zeit srei haben? Die Etatsüberschreitungen und die Rechnungen würden ebenso gut Arbeit und Diskussion veranlassen wie der Etat, sie würden dann mehr in den Vordergrund treten. Außerdem würden durch Nachtrags⸗Etats
des Abg.
Korrekturen vorgenommen werden müssen. Sein Antrag sei nichts, als was derselbe seinem Wortlaut nach besage: die
die Kommission selbst in dem Sinne seiner Partei vor⸗ gehen, wäre er ja zufrieden. Er wolle noch in dieser Session eine Entscheidung des Plenums, welches⸗ doch anders zusammengesetzt sei, als die Kommis⸗ sion, über die Hauptparagraphen des Gesetzes, damit die Regierung, wenn, wie er annehme, die Regie⸗ rungsvorlage in einigen Hauptpunkten nicht angenommen und verändert werde, bis zum Herbst auf Grund der Beschlüsse die Vorlage umarbeiten könne. Andernfalls gehe dem Hause⸗ vielleicht die ganze nächste Sefsion verloren. Er wolle schon jetzt Auskunft, ob die Reichsregierung an der Bedingung des Reichszuschusses festhalte? Der Reichszuschuß sei gegen eine kleine Zahl von Stimmen früher verworfen. Derselbe werde es wieder werden. Hielten die Bundesregierungen an der dreizehnwöchentlichen Karenzzeit sest? Auch auf diese könne der Reichstag nicht eingehen; das wäre eine Mehrbelastung der Arbeiter, statt einer Erleichterung. Halte die Regierung. an dem komplizirten System der Gefahrenklassen und der Betriebsgenoffenschaft fest? Ueber alles das habe die Regierung keinen Aufschluß gegeben. Man brauche, solle die Vorlage beschleunigt werden, baldigst darüber ein Votum des Hauses, und eine Erklärung der Re⸗ gierung und zwar hier vor dem Lande, damit es volle larheit über die Wege und Absichten derselben erhalte. Die Liberalen seien bereit, zu diesem Zweck gern das Opfer einer Fortsetzung der Arbeiten zu bringen. Die Botschaft stelle für die nächste Session auch die Invaliden⸗ und Alters⸗ versorgungskassen in Aussicht. Das Haus habe das größte Interesse daran, sobald als möglich darüber näheren Auf⸗ schluß zu erhalten. Die Motive des Unfallversicherungsgesetzes von 1881 erklärten hierzu die Arbeit eines Menschenalters für nöthig. Es fehle noch das Verbindungsglied. Handele es sich bei der in Aussicht gestellten Vorlage um die von seiner Partei seit lange gewünschten Normativbestimmungen über diese Kassen oder um die Einrichtung allgemeiner obligato⸗ rischer Invaliden⸗ und Altersversorgungskassen. Er könne das letztere kaum annehmen, da es sich um eins der schwie⸗ rigsten und tief eingreifendsten Probleme handele. Seine Partei sei bereit, mit aoller Kraft Bestrebungen zu unterstützen, welche auf die Förderung des Wohls der arbeitenden Klassen gerichtet seien. Aber das Maß der Verantwortlichkeit wachse mit dem Maß der Schwierigkeiten, welche sich auf diesem Gebiete zeigten. Nach seiner Ueberzeugung wäre keine Gefahr größer als die, daß Hoffnungen und Wünsche erweckt würden, die nicht in Erfüllung gebracht werden könnten, wenn man an die realen Verhältnisse herantrete. Es sei die Pflicht der Liberalen, Alles daran zu setzen, um baldigst volle Klar⸗ heit über die Absichten der Bundesregierungen und die Aus⸗ führbarkeit derselben herbeizuführen. Er bitte daher, seinen Antrag anzunehmen.
Der Abg. von Kardorff erklärte, der Abg. Rickert habe nur wiederholt, was der Abg. Richter früher klarer, präziser und besser gesagt habe. Derselbe wolle zeigen, daß seine (des Abg. Rickert) Partei ebenso liberal und entschieden vorgehe, wie die Fort⸗ schrittspartei, um dies bei den Wahlen gebrauchen zu können. Es sei bezeichnend, daß der Ton, den die Abgg. Richter und Rickert früher der Botschaft gegenüber angeschlagen hätten, unter dem Eindruck, den dieselbe allgemein im Lande gemacht habe, vollständig geschwunden sei. Der Eifer der Liberalen, das Unfallgesetz jetzt zu erledigen, sei um so anerkennenswerther, als dasselbe wohl nicht in ihrem Sinne zur Erledigung kommen werde. Es seri ein altes Wort: „Man suche Keinen hinter der Thür, wenn man nicht selbst dahinter gesteckt habe.“ So könne auch er, indem die Liberalen der Botschaft blos die Absicht unterschöben, der Kanzler wolle 1 ½ Jahre ohne Reichstag regieren, nicht umhin, auch dem Antrage des Abg. Rickert andere Motive unter⸗ zuschieben, als derselbe angebe. Die Liberalen wollten nämlich vor dem Lande den Schein erwecken, als hätten sie den großen Eifer für die sozialpolitischen Gesetze, und als seien die Kon servativen das Hinderniß derselben. Wenn das Haus nach⸗ dem Antrage Rickert verfahren wollte, würde das Resultat sein, daß das Haus weder Budget noch Unfallgesetz erledigen werde, was freilich dem Abg. Rickert sehr angꝛnehm wäre. Dem Einwand gegenüber, die jetzige Berathung des Etats⸗ habe nur den Zweck, 1 ½ Jahre ohne Reichstag zu regieren, weise er auf den Wortlaut der Kaiserlichen Botschaft him, welche eine Einberufung des Reichstages im Herbst in Aussiche stelle, zurück. Wenn der Abg. Rickert keine schwerer wiegenden Gründe gegen die zweijährigen Etats habe, als die heute vorgebrachten, dann seien dessen Gründe sehr schwach. Die von dem Abg. Rickert für zu hoch gehaltenen Matrikularbeiträge hätte derselbe ja gerin⸗ ger in Vorschlag bringen können, und er glaube wonl, daß. die Mehrheit sie genehmigt hätte. Recht gebe er dem Abg. Rickert darin, daß es hier mehr darauf ankomme, die Rechnun⸗ gen zu prüfen, als den Etat zu berathen. Er sei zu dieser Meinung durch die vielen Etatsüberschreiungen gekommen ; der Etat selbst troste viel zu sehr zuruck gegen die bei. seiner Berathung vorgebrachten allgemeinen Landesllagen und. Kirchthurmsbeschwerden. Es sei nicht richtig, daß die Abgg. Richter und Rickert die richtigen Interpreten der Kaiserlichen Botschaft seien, sondern er sehe als selche weit cher die Re⸗ gierung an. Wenn auch die jetzige Berathung des Etats. Nachtragsetats u. s. w. nöthig machen sollte, so werde das doch weniger Zeit kosten, als die Berathung des ganzen Etats, und dieser Gewinn komme der Berathung des Unfall⸗ gesetzss zu Gute. Er sei nicht der Meinung, die erst rürzlich auf der Linken ausgefprochen sei, daß die Sozialdemokratie nur eine Folge dessen sei, daß man
Liberalen seien bereit so schnell als möglich in die Berathung des Unfallversicherungsgesetzes einzutreten. Seine Partei wolle aus dem Gebiet der Hoffnungen und Wünsche heraus, und ausführbare Vorlagen haben. Sein Antrag habe kein Mißtrauen gegen die Kommission. Die diplomatischen Kräfte könnten es freilich nicht verstehen, wenn andere Leute auf dem einfachsten und natürlichsten Wege vorgingen. Im Diplomatisiren sei seine Partei dem Centrum nicht gewachsen. Ob das Centrum oder der Reichskanzler die Palme verzdiene, werde sich ja bald zeigen. Seine Partei habe nicht die Sehn⸗ sucht, mitzuringen in diesem Wettkampf. Der einfachste,
den Abgeordneten seien auf der Reise nach Berlin gewesen, um
klarste und direkteste Weg sei seiner Partei der liebste. Würde
anstatt der freien Kassen Zwangsorganisationen errichtet habe; das könne ja mitgewirkt haben, zum großen Theil aber habe die Sozialdemokratie ihre Wurzel auf dem Gebiet, auf dem das Unfallgesetz sich bewege, und dies werde diese Wurzeln vernichten. Er hoffe, daß die Konservativen zusammen mit den Nationalliberalen und dem Centrum diese Gesetzgebung zum Abschluß bringen werden. Er sehe ja, daß Mitglieder aller Fraktionen zu diesem Ende energisch helfen würden, und. namentlich dem Centrum danke er für seine Hülfe dabei. Der Abg. Rickert werde freilich wieder sagen, er wolle ein poli⸗ tisches Geschäft mit dem Centrum machen, wie der Abg.