vN‚Aenn 2.
raschlebenden Tagen nicht lange vorgehalten. Auf den Antrag der Fortschrittspartei ist der gesammte Etat an die Budgetkommission verwiesen und damit den Obstruktionskünsten der Linken ein sehr weiter Spielraum eröffnet worden ....
Statistische Nachrichten.
In dem kürzlich angezeigten zweiten Vierteljahrsheft XXXIII. Jahrgangs 1883 der „Zeitschrift für Bauwesen“, (heraus⸗ gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten; Verlag von Ernst und Korn (Gropiussche Buch⸗ und Kunsthandlung) hierselbst), werden die Statistischen Nachweisungen über die Preußischen Staatsbauten fortgesetzt, welche in den Jahren 1871 bis ein⸗ schließlich 1880 vollendet und abgerechnet worden sind. Die im Auftrage des Ministers der öffentlichen Arbeiten von dem Regierungs⸗ und Baurath Endell und dem Regierungs⸗Baumeister Frommann auf⸗ gestellte Uebersicht läßt in dieser Fortsetzung zunächst eine Tabelle folgen, mit einzelnen Angaben über Neubauten von Kirchthürmen, die gleichfalls in den Jahren 1871 — 1880 zur Ausführung gelangt sind. Daran reihen sich sodann die Tabellen über die Pfarrhäuser⸗Neu⸗ bauten. Die Zahl dieser Bauten betrug in Summa 109. Die meisten davon entfielen auf den Regierungsbezirk Marienwerder (16); dann folgen die Regierungsbezirke Magdeburg (14), Potsdam (12), Cöslin (11), Frankfurt a. O. (10), ferner Tanzig (6), Stettin, Liegnitz und Oppeln (je 5), Breslau (4), Bromberg und Erfurt (se 3), Königsberg, Posen und Minden (je 2) ꝛc. Die Kosten für diese 109 Bauten beliefen sich im Ganzen auf 2 176 376 ℳ (gegen 2 220 729 ℳ im Anschlage). — Die folgenden Tabellen, denen, wie bei den Pfarrhäusern, kleine, sorgfältig ausgeführte instruktive Grundrißskizzen eingedruckt sind, verzeichnen sodann die Schulhäuserbauten. Von dieser Kategorie sind in dem Jahrzehnt von 1871 bis einschließlich 1880 in Preußen 151 Bauten vollendet und abgerechnet worden. Diese vertheilen sich der Zahl nach auf die einzelnen Regierungs⸗ bezirke bezw. Landdrosteien der Monarchie folgendermaßen: Oppeln 19, Marienwerder und Potsdam je 17, Danzig 15, Königsberg 14, Er⸗ furt 13, Frankfurt a. O. und Trier 8, Stettin vnd Cöslin je 2* Merseburg 5, Liegnitz, Magdeburg und Düsseldorf je 4, Breslau 3, Gumbinnen, Stralsund, Bromberg, Hildesheim, Minden Cassel je 1. Die Kosten dieser 151 Schulhausbauten beanspruchten 2 374 526 ℳ (gegen 2 421 699 ℳ nach dem Anschlage).
Gewerbe und Handel.
Mittelst Cirkulars des Kaiserlich russischen Zolldepartements vom 12. April 1883 sind die Zollämter in Kenntniß gesetzt worden, daß der Finanz⸗Minister in Abänderung des Art. 8 §. 2 der Bestimmun⸗ gen uͤber die Erhebung des Zolles in Gold sämmtlichen Zoll⸗ ämtern gestattet hat, alle ausländischen Goldmünzen, soweit die⸗ selben bei Zollzahlungen zulässig und in Nr. 113 der Gesetz⸗Samm⸗ lung de 1880 und in späteren Verfügungen bekannt gemacht sind, an⸗ zunehmen, unter Beobachtung der hierfür geltenden Vorschriften.
Durch Cirkulare vom 22. und 28. März und 21. und 23. April 1883 hat das Kaiserlich russische Zolldepartement die Zollämter an⸗ gewiesen:
A. Bei der Verzollung von Talg und Thran in Fässern und Kisten die Tara mit 9 % des Bruttogewichts zu berechnen.
B. Die nachstehend benannten Handelsartikel bei Erhebung der Zollgebühren nach dem Taris, wie folgt zu klassifiziren:
a. Kaviar, in Fässern importirt unter Artikel 65 Puukt 1 (4 Rub. vom Pud Brutto), 1
b. Gereinigte Karbolsäure, krystallisirte sowohl, als auch in Form von farbloser Flüssigkeit unter Ar⸗ tikel 140 (2 Rub. vom Pud), Karbolsäure in jeder anderen Gestalt aber unter Art. 16 (5 Kop. vom Pud Brutto).
c. Geschliffene und polirte Kupfer⸗ und Meising⸗ tafeln unter Art. 161 (3 Rub. 30 Kop. vom Pud).
d. Gedruckte Transvarente zum Schreiben unter Art. 183, Punkt 4 (8 Rub. 80 Kop. vom Pud), dagegen Bristol⸗ papier, wenn es zu Visitenkarten zugeschnitten ist, unter Art. 183, Punkt 2 (3 Rub. 30 Kop. vom Pud).
e. Seidene Spitzenartikel in der Gestalt von Fichus unter Art. 215 (3 Rub. 30 Kop. vom Pfund).
f. Leinene Bettlaken mit gestickten Merkzeichen, desgleichen baumwollene Taschentücher ebenfalls mit .“ Merkzeichen unter Art. 219 Punkt 2 (2 Rub. vom
und).
g. Bekleidungsgegenstände mit Garnitur in der Gestalt gemusterten Besatzes aus Seidenband oder E ““ unter Art. 219 Punkt 7 (3 Rub. 50 Kop. vom
fund).
h. Schweißblätter aus verschiedenem Material — auf Grund der zweiten Anmerkung zu Art. 219, je nach dem Haupt⸗ material, aus welchem dieselben angefertigt sind.
i. Seidene Knöpfe mit metallenen Reifen unter Art. 220, Punkt 1 (55 Kop. vom Pfund).
k. Zu Uhrwerken gehörige Glöckchen, die mit den Uhr⸗ werken zusammen importirt sind, unter Art. 234, Punkt 6 (10 Kop. vom Pfund).
1. Pfropfenlack aus Kolophonium und Kreide wie Siegellack unter Art. 240 (2 Rub. 20 Kop. vom Pud).
m. Celluloid in Plättchen unter Art. 11 (2 Rub. vom Pud).
n. Lederband zum inneren Besatz von Hüten und Mützen, gesteppt oder mit gepreßten Rändern, desgleichen zu Fußbekleidung zugeschnittenes gestepptes Leder unter Art. 187, Punkt 4 (45 Kop. vom Pfund).
Artikel aus Bronze und anderen Kupfer⸗ legirungen, mit Ausnahme von Messing, wenn sie im Stück weniger als 1 Pfund wiegen und weder vergoldet noch versilbert sind, unter Art. 160, Punkt 1 (13 Rub. 20 Kop. vom Pud).
p. Papierrüll jeder Art, unter Art. 214 (45 Kop. resp. 2 Rub. 20 Kop. vom Pfund). Dagegen Gewebe aus anderem Material, welche nach der Art der Herstellung Tüll imitiren, unter die entsprechenden Artikel je nach dem Material.
— Eine britische Geheime⸗Raths⸗Verordnung vom 22. d. M. gestattet für die Zeit vom 2. Juni bis 31. Dezember d. J. die Landung von Vieh aus Schleswig⸗Holstein in den Foreign animals wharves von England, Wales und Schottland zum Zweck des Schlachtens.
Prag, 30. Mai. (W. T. B.) Die Generalversammlung der Aktionäre der Böhmischen Nordbahn beschloß, von dem Reingewinn, welcher 991 683 Fl. beträgt, 5 % Dividende für das Aktienkapital zu vertheilen, von dem Rest 10 % als Tantième für den Verwaltungsrath und von dem sodann verbleibenden Rest 15⁄10 % als Superdividende zu verwenden und den schließlich verbleibenden
Ueberrest von 138 224 Fl. für das nächste Jahr vorzuschreiben.
.“ Verkehrs⸗Anstalten.
Vreiten, 30,. Mai W. . 898) Der Hampfer des Norddeutschen Lloyd „Donau“ ist heute Morgen 3 Uhr in Southampton eingetroffen.
Hamburg, 30. Mai. (W. T. B.) Der Postdampfer „Westphalia“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packet⸗ fahrt⸗Aktiengesellschaft ist heute früh, von New⸗York kommend, auf der Elbe eingetroffen.
Beerlin, 30. Mai 1883.
Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung der Vereinigten Kreissynoden Berlins wurde die Etatsberathung durch folgende Beschlußfassung beendet: „Die vereinigten Berliner Kreissynoden be⸗
sscchließen: 1) Zur theilweisen Deckung der in dem heute beschlossenen
Etat unter Ausgabe spezifizirter Bedürfnisse für das laufende Etats⸗ jahr eine Umlage im Gesammtbetrage von 285 000 ℳ auszuschreiben. 2) Sie beschließen mit Ausschluß der Gemeinde Stralau von allen Mitgliedern der evangelischen Landeskirche, welche zu einer der in den 4 vereinigten Kreissynoden vertretenen Kirchengemeinden gehören, 5 ½ % ihrer Einschätzung zu der an den Staat zu entrichtenden klassi⸗ fizirten Einkommensteuer und Klassensteuer einzuziehen, dabei jedoch diejenigen Personen, welche zu den 6 untersten Stufen der Klassen⸗ steuer veranlagt sind, gänzlich frei zu lassen, und als Fälligkeitstag den 1. Juli zu bestimmen.“ — Es folgte hierauf die Berathung des folgenden Antrages des Vorstandes, die kirchlichen Nothstände Berlins betreffend: „Die vereinigten Kreissynoden wollen beschließen: In Er⸗ wägung der kirchlichen Nothstände, welche sich in der Stadt Berlin da⸗ durch entwickelt haben, daß bei dem Wachsthum der Stadt von den damals allein für die entsprechenden Maßnahmen berechtigten und daher auch dazu verpflichteten kirchenregimentlichen, staatlichen und städtischen Behörden nicht regelmäßig und rechtzeitig auf die Abgrenzung und Bildung neuer Parochien Bedacht genommen worden ist, erklären die⸗ selben: I. Auch nach dem Inslebentreten der neuen Kirchenverfassung kann den vorhandenen Nothständen nur bei opferwilligem Zusammen⸗ wirken der genannten Behörden, der verfassungsmäßigen kirchlichen Gemeindeorgane und der vereinigten Kreissynoden von Berlin abgeholfen werden. II. Die vereinigten Kreissynoden sind bereit, bei solchem Zusammenwirken der genannten Behörden kirchliche Umlagen zum Zwecke der Abstellung jener Nothstände zu bewilligen, wenn 1) ihnen eine Mitwirkung bei der Bildung und Abgrenzung neuer Parochien eingeräumt und 2) die als nothwengig zu erkennende Neu⸗ bildung von Parochien und Dotation neuer geistlicher Stellen pa⸗ tronatsfrei ins Leben gerufen werden. III. Die vereinigten Kreis⸗ synoden ermächtigen ihren Vorstand und ihren geschäftsführenden Ausschuß geeignetenfalls durch Deputirte an Berathungen Theil zu nehmen, welche etwa von den mehrgedachten Behörden zum Zweck der Abstellung der erwähnten Berliner Nothstände in der bezeichneten Richtung eingeleitet werden möchten, auch ihrerseits die Anregung zu solchen Berathungen zu geben, und erwarten einen Bericht über das desfalls Geschehene.“
Hierzu lagen viele Anträge vor, namentlich ein Gegenantrag des Synodalen Bartsch und vieler Mitglieder der Rechten, welcher das gleiche Ziel wie der Antrag des Vorstands verfolgt, aber den in dem letzteren ausgesprochenen Tadel beseitigt und den Antrag in Bezug auf das Patronat u. s. w. juristisch richtig stellt. Das Resultat der sehr eingehenden Diskussion war, daß alle Gegenanträge abgelehnt wurden und dagegen der Antrag des Vorstandes zunächst in seinen Erwägungen und sodann im Ganzen zur Annahme gelangte. — Es folgte hierauf die Berathung über den Antrag des Superintendenten Buttmann: „Die vereinigten Kreissynoden wollen den geschäfts⸗ führenden Ausschuß ermächtigen, auch Anträge auf Dotirung neuer geistlicher Stellen an den bestehenden Kirchen künftig bei Aufstellung des Etats mit in Erwägung zu ziehen.“ Bei der Abstimmung über diesen Antrag ergab sich die Beschlußunfähigkeit der Versammlung. Der Vorsitzende wird deshalb die Mitglieder zum Dienstag nächster Woche zu einer Extrasitzung zusammenberufen und schloß die Sitzung um 4 ½ Uhr.
Von der Hygiene⸗Ausstellung.
Unter den Tausenden von Gegenständen, welche auf der allge⸗ meinen deutschen Hygiene⸗Ausstellung kundthun, wie rege in allen Kreisen das Bestreben ist, Leben und Gesundheit des Menschen gegen Krankheit und Unglücksfälle möglichst zu schützen, seien die von den Behörden ausgestellten zuerst erwähnt, weil sie beweisen, wie tief die Behörden von jenen humanen Grundsätzen durchdrungen sind, weil ferner diese von den Behörden ausgehenden Bestrebungen die größte praktische Bedeutung haben und am ehesten auf Nacheiferung rechnen dürfen.
Beginnen wir bei dem Deutschen Reiche, so ist dasselbe durch den Pavillon des Kaiserlichen Gesundheitsamts würdig vertreten. Derselbe enthält zwei vollständig ausgestattete Labora⸗ torien, das eine zu Untersuchungen von Nahrungs⸗“ und Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, das andere zu Untersuchungen über In⸗ fektionskrankheiten und Desinfektion. Dort sind außer Barometern, Thermometern und anderen bekannteren Instrumenten der Laktobuty⸗ rometer, der Sorfletsche Apparat zur Fetthestimmung der Milch, der Abelsche Petroleumprüfer, der Laktodensimeter, hier das Mikrotom, der Thermostat und zahlreiche andere Instrumente zu finden, deren Anwendung und Nutzen von anwesenden Beamten des Kaiserlichen Gesundheitsamts bereitwilligst erklärt werden.
Die Kaiserliche Marine (Marinestation der Ostsec) hat Rettungsbojen von Kork und Kupfer, eine Korkschwimmweste Sucher und Dragge, ferner (im Stadtbahnbogen 19) ein Schiffslazareth und eine Schiffsapotheke mit Einrichtung ausgestellt.
Das preußische Kriegs⸗Ministerium zeigt (im Stadt⸗ bahnbogen 20 und im Freien) vollständig ausgestattete mustergültige Truppen⸗Medizinwagen und Feldlazarethe, Packwagen, Batterie⸗, Medizin⸗ und Bandagenkästen, Strohverbandmittel, Lagerungsapparate und Transporteinrichtungen nach Dr. Beck, Fußbekleidungsgegenstünde, Gipsabgüsse von Füßen, Zeichnungen und Beschreibnngen von Ka⸗ sernen, Lazarethen, militärischen Einrichtungen u. s. w., K anken⸗ transportwagen verschiedener Art, Kranken⸗ und Verbindezelt mit Operationstisch, Räderbahre u. s. w.
Im Stadtbahnbogen 18 ist auch eine Sammlung von Hufeisen, Beschlagwerkzeugen u. A. aufgestellt.
Das preußische Ministerium des Innern veranschau⸗ icht seine Fürsorge für die Strafgefangenen durch die Modelle, Pläne und Zeichnungen der Strafanstalt zu Herford. Das preußische Justiz⸗Ministerium hat aus seinem Ressort die Modelle, Pläne und Zeichnungen der Strafgefängnisse von Plötzensee, des Kriminal⸗ gerichts⸗Etablissements in Moabit und des Gerichts⸗ und Gefängniß⸗ gehäudes in Flensburg, ferner im Gefängniß von Plötzensee ange⸗ fertigte und gebrauchte Kleidungsstücke, sowie zwei Gefängnißzellen in wirklicher Größe und mit vollständiger Einrichtung ausgestellt.
Alle diese und die nächstfolgenden interessanten Gegenstände haben, soweit nicht ein Anderes dabei bemerkt ist, gleich am Haupteingang des Gebäudes einen bevorzugten Platz erhalten.
Das preußische Ministerium für öffentliche Arbeiten stellt das Modell und die Zeichnungen des Ober⸗ Präsidialgebäudes zu Danzig zur Schau, dann, was besonders anspricht, einen großen Reliefplan der Hafenaulage von Swinemünde mit Modellen des Leuchtthurms, des Lootsenwartthurms, der Ostmole, der Baaken, Boyen, Seetonnen ꝛc., ebenso Pläne und Modelle vom Pillauer Hafen und dem Wester⸗Markelsdorfer Leuchtthurm, ferner eine statistische Zusammenstellung über Centralheizungen, eine Küsten⸗ karte der Ostsee mit sämmtlichen Leuchtfeuern und Rettungsstationen und einen Apparat zur Rettung von Menschen innerhalb der Häfen. Dierhin gehört auch die ganze Gruppe 26: „Bergbau und Hütten⸗ wesen“, welches alle Veranstaltungen und Einrichtungen veranschaulicht, die von der Königlichen Verwaltung für Leben und Gesundheit gegen die Gefahren des technischen Betriebes, dann aber auch diejenigen, die zur allgemeinen Förderung der Wohlfahrt der Arbeiter in geistiger und leiblicher Hinsicht getroffen sind. Den für den Laien interessantesten Theil dieser Abtheilung bildet das bereits erwähnte Steinkohlenberg⸗ werk in natürlicher Größe. Sehr reichhaltig ist die Ausstellung des preußischen Ministeriums der geistlichen ꝛc. Angelegen: heiten. Sie zeigt theils in Modellen, theils in Zeichnungen folgende Institute, theils vollständig, theils in einzelnen Anlagen⸗ Königliche Charité, Universitätsinstitute Berlins, Astrophysikalisches Observatorium zu Potsdam, Joachimthalsches und Luisengymnasium, sowie Taubstummenanstalt zu Berlin, Blindenanstalt zu Steglitz, Turnlehrer⸗Bildungsanstalt, Lehrerseminar und Technische Hochschule zu Berlin, Technische Hochschule zu Aachen, Universitätsinstitute von Bonn, Halle, Kiel, Königsberg und Marburg.
Das preußische Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten ist vertreten durch eine historisch⸗geo⸗
graphische und moderne wissenschaftliche Hufeisensammlung der König⸗ lichen Thierarzneischule zu Hannover; Zeichnungen über Ent⸗ und
Bewässerungsanlagen der Erft und der Dr. Freytagschen Ein richtungen zur Beseitigung der schädlichen Bestandtheile des Hütten⸗ rauchs, beides von der Königlichen landwirthschaftlichen Akademie in Poppelsorf; geographische Karten, Untergrundsprofile von Berlin und Umgegend, Bodenanalysen, Apparate u s. w. von der land⸗ wirthschaftlichen Hochschule und vom mineralogischen Institut (Berlin); 64 Wandtafeln in Aquarell, Pilze aller Art darstellend, vom Botanischen Institut; Nahrungsmittel und deren Verfälschungen, von dem Museum der landwirthschaftlichen Hochschule und den Agrikultur⸗ chemischen Versuchsstationen in Münster und Bonn; Apparate von der Königlichen Thierarzneischule in Berlin, dem Agrikultur⸗ chemischen Laboratorium in Kiel und dem Königlichen pomologischen Institut zu Proskau, ferner Zeichnungen und Beschreibungen von verschiedenen Meliorationsanlagen (z. B. der Caymen⸗Lablackener Niederung), der Ems⸗Nivellements u. s. w.
Das preußische Ministerium für Handel und Ge⸗ werbe hat in Gruppe 25 eine sehr umfangreiche Ausstellung von Vorrichtungen, die bei dem Gebrauch von Maschinen zum Schutz der Arbeiter zu verwenden, sowie von anderen Einrichtungen, die zum Wohle der Arbeiter zu treffen sind, in zahlreichen Zeichnungen und Modellen veranstaltet.
„Von dem Königlichen Polizei⸗Präsidium zu Berlin sind die Modelle einer Normal⸗Feuerwache der Berliner Feuerwehr, von Fahrzeugen und Spritzen derselben ausgestellt. An der Invaliden⸗ straße, ganz im Nordwesten des Terrains ist ein Steigerhaus errichtet, an welchem die Berliner Feuerwehr ihre Erxerzitien zeigt.
Das physiologische Institut der Königlichen Uni⸗ versität zeigt in Gruppe 1 verschiedene seiner feinen Apparate, die Königliche Porzellan⸗Manufaktur zu Berlin in Gruppe 16 eine Sammlung von Porzellangeschirren zu Lazaretbh⸗ ausstattungen; das Königliche landwirthschaftliche In⸗ stitut der Universität Halle in Gruppe 20 geologische Profile, Boödenarten aus der Umgegend von Halle u. dgl.; die Königliche Eisenbahn⸗Direktion zu Berlin in Gruppe 28 (theils in der Eisenbahnhalle, theils im Freien) einen Eisenbahn⸗ wagen zum Buttertransport. Modelle verschiedener anderer Eisen⸗ bahnwagen, Bekleidungsgegenstände, zahlreiche Maschinen, Apparate und Schutzvorrichtungen, in derselben Gruppe die Kaiserliche General⸗Direktion der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothrin⸗ gen, einen zum Transport von Verwundeten eingerichteten Personen⸗ wagen III. Klasse u. A.; die deutsche Seewarte in Hamburg in Gruppe 30, ein Schiffsmodell, Wetterberichte, Wetterkasten, Sturm⸗ warnungskasten u. dgl.
Die Stadtverwaltung von Berlin hat ein übersichtliches Bild ihrer Gesammtleistungen auf allen Gebieten der öffentlichen Ge⸗ sundheitspflege geliefert und deshalb die Ausstellungsgegenstände nicht in die einzelnen Gruppen vertheilt, sondern, soweit ihre Natur es zuließ, auf einem Punkte, und zwar gleich am Haupteingang des Ge⸗ bäudes verelnigt. Was die Stadt Berlin hier zur Schau gestellt hat, bezeugt, daß die Verwaltung derselben von der Wichtigkeit ihrer Auf⸗ gabe auf dem Gebiete der Hygiene durchdrungen ist und daß sie keine Kosten scheut, das auszuführen, was sie für heil⸗ sam erachtet. Ein sehr sorgfältig ausgearbeiteter Spezial⸗ katalog, der diese Ausstellung erläutert, orientirt gleichzeitig über die Zwecke der veranschaulichten Einrichtungen wie über die dadurch ent⸗ standenen Kosten. Zunächst finden wir reiches statistisches Material in Plänen, graphischen Darstellungen, Tabellen und Büchern über Bevölkerungsdichtigkeit, Sterblichkeit, Wohlhabenheit, Eheschließung, Geburten, Sterbefälle, Witterung, Grund⸗ und Spreewasserstände, kurz über alle Grundlagen der Hygiene. Daran schließt sich ein Plan von Berlin, auf welchem alle Krankenhäuser mit Farbe gekennzeichnet sind, Pläne und zahlreiche Zeichnungen von dem 600 Betten um⸗ fassenden städtischen Krankenhause im Friedrichshain, auch das Modell eines einstöckigen Pavillons der chirurgischen Abthei⸗ lung, ebenso Zeichnungen von dem auf 720 Betten berechneten städtischen Krankenhause Moabit, sowie Modelle einer Krankenbaracke und des Desinfizirungsapparates daselbst, enolich Zeichnungen von der Frauen⸗Siechenanstalt in der Gitschinerstraße. Die städtische Fürsorge für die Irren und idiotischen Kinder veranschaulichen viele Pläne und Zeichnungen von der für 1020 Irre und 100 Kinder ein⸗ gerichteten Irrenanstalt in Dalldorf, auch Modelle eines Dampf⸗ Wasserheizkörpers, eines Pavillons einer Tobzelle sind beigefügt, ebenso ein Kasten mit konservirten Gehirnen. Die Waisenhauspflege verdeutlichen Pläne, Zeichnungen und ein großes Modell (1: 20) einer Häusergruppe des Waisenhauses zu Rummelsburg mit 500 Kin⸗ dern, sowie Photographien u. s. w. des Waisenhauses in der Alten Jakob⸗ straße (Francke'sche Stiftung, 150 Kinder). Auf der rechten Seite er⸗ blickt man das auf 916 Köpfe berechnete Arbeitshaus zu Rummels⸗ burg in Vogelperspektive und neben Situations⸗ und Bauzeichnungen auch das Modell von einem Theile des Pavillons für Korrigenden. Weiterhin in der Abtheilung für Schul⸗ und Turnwesen inkl. Heizung (linker Hand) sind Photographien und Zeichnungen sämmtlicher städtischen Gymnasien, Real⸗ und Töchterschulen und mehrerer Ge⸗ meindeschulen, die Modelle einer Lang⸗ und einer Tiefklasse (55 bzw. 58 qm groß und 4 bzw. 4,30 m hoch) mit der inneren Einrichtung, Normal⸗ zeichnungen zur Anlage von Schulklosets mit Gesammt⸗Wasserspülung, ein Plan von Berlin mit Einzeichnung sämmtlicher 83 Turnhallen, die Photographie und die Zeichnungen der städtischen Centralhalle in der Prinzenstraße, das Modell der Turnhalle des Askanischen Gymna⸗ siums mit der vollständigen inneren Einrichtung, einschließlich der Anordnung der Luftheizung und Ventilation und die Normalzeich⸗ nung einer Turnhalle für Gemeindeschulen mit beweglichen Turn⸗ gerüsten, endlich die Zeichnungen bezw. Modelle verschiedener Heiz⸗ anlagen ausgestellt. Gegenüber (rechts) präsentirt sich der großartige Central⸗Viehmarkt und Schlachthof in vogelperspektivischer Ansicht, in Photographien und Zeichnungen aller einzelnen Gebäude und zwei Modellen von Schlachthäusern. Die Mikokroskope und sonst zur Fleischbeschau nothwendigen Instrumente und Utensilien sowie zahlreiche Präparate von Objekten der Fleischbeschau (Trichinen in den verschiedenen Stadien der Entwickelung, Finnenköpfe, Band⸗ würmer, Strongylus paradoxus. Tuberkeln u. s. w.), die hier eben⸗ falls gezeigt werden, bilden keinen zwar ästhetisch schönen, aber einen sehr werthvollen und lehrreichen Theil der städtischen Gesammtaus⸗ stellung. Wohlthuender wirken die in der Nähe befindlichen Pläne der Gartenanlagen und des neuen städtischen Friedhofs bei Friedrichs⸗ felde, denen eine historisch interessante Karte der früheren und gegen⸗ wärtigen Begräbnißstätten in und um Berlin, die mit der heid⸗ nischen Zeit beginnt, beigefügt ist. In der dahinter liegenden Abthei⸗ lung Straßenbau kann man von den Bebauungs⸗, Pflasterungs⸗ und Baumpflanzungsplänen, Straßenprofilen, Grundwasserständen, Pflasterungsmethoden und Bedürfnißanstalten Einsicht nehmen. Die Einrichtungen der städtischen Wasserwerke (Pläne, Darstellung des Wasserverbrauchs, Bau⸗ und Maschinenzeichnungen der Wasserwerke, Wassermesser, Hydranten, Hausleitungsanschlüsse u. A.) bilden auf dieser, die Kanalisation (Gesammtplan der Entwässerungs⸗ und Be⸗ rieselungsanlagen, Pläne der Entwässerungssystemen, und von Osdorf, zahlreiche Maschinen und Modelle) auf der anderen Seite den Ab⸗ schluß dieser reichhaltigen Ausstellung. Außerdem sind im Stadt⸗ bahnbogen Nr. 17 noch Kanalprofile in natürlicher Größe und anderer größerer Zubehör zum Kanal untergebracht, und nördlich der Stadt⸗ bahn neben dem Kesselhause ist eine Filterregulirungskammer nebst einer Abtheilung der überwölbten Filter in Station Tegel in natür⸗
licher Größe erbaut. (Schluß folgt.)
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.
Vier Beilagen einschließlich Börsen⸗Beilage).
Ber
zum Deutschen Reichs⸗A
Erste Beilage
nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. BVerlin, Mittwoch, den 30. Mai
1883.
No — 124. Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 30. Mai. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (89.) Sitzung des Reichstags wurde die dritte Berathung des Entwursfs eines Gesetzes, betreffend
die Abänderung der Gewerbeordnung, auf Grund
s ste iter Berathung über den⸗ r Zusammenstellung der in zweiter 18. gefaßten Beschlüsse mit §. 33 c. fortgesetzt. 1 Nach dem Abg. Büchtemann ergriff der Bundeskommissar
Geheime Regierungs⸗Rath Boediker das Wort:
Meine Herren, dem Herrn Vorredner möchte ich zunächst er⸗ widern, daß der in Frage stehende §. 30c. Seitens der Kommission des Reichskags nicht deshalb in die Vorlage eingefügt ist, um Zweifel darüber zu beseitigen, daß wie jetzt, so auch fortan die Tanzlustbar⸗ keiten landesrechtlich geregelt werden können: dies Recht steht zweifel⸗ los fest, — sondern um einer allenfalls denkbaren Interpretation e contrario aus §. 33a. Abs. 1 in der kommissionsseitig angenommenen Fassung der Regierungsvorlage entgegenzutreten, als ob die Tanzlust⸗ barkeiten nach der Regicrungsvorlage unter das Reichsgesetz gestellt wären. Der Reichstag hat in der zweiten Lesung den betreffenden Wortlaut der Regierungsvorlage beseitigt, d. h. das Wort „Lustbarkeit“ aus dem
§. 33a. entfernt. Nachdem dies geschehen ist, kann ein Zweifel hin⸗
sichtlich der Tanzlustbarkeiten gar nicht mehr Platz greifen, und der §. 33c. hat nunmehr auch keinen Zweck mehr. Streichen Sie den §. 33 c. — was das Beste sein wird —, so bleibt es beim Landes⸗ recht; denn wie gesagt im Absatz 1 des §. 33 a. kommt das Wort „Lustbarkeit“ nicht mehr vor, und man kann e contrario nicht mehr schließen, daß die Veranstaltung von Tanzlustbarkeiten, beziehungsweise die Hergabe der Lokale zu denselben unter den §. 33 a. falle, mithin als folche konzessionspflichtig sei. Dies hat auch der Herr Bericht⸗ erstatter des hohen Hauses bei der zweiten Lesung ausdrücklich kon⸗ statirt. Dann hat der Herr Voͤrredner einen Fall aus dem Kreise Prignitz hier vorgeführt — zur Begründung seines Antrags — und dabei ein Reskript des preußischen Herrn Ministers des Innern an⸗ gezogen, welches diesen horrenden Fall decke.
Der preußische Herr Minister des Innern wird sehr wohl gewußt haben, was er that, wenn er in dem betreffenden Falle, dessen Um⸗ stände mir natürlich nicht bekannt sind, die an sich durchaus he⸗ gründete Unterscheidung zwischen den arbeitenden Klassen und den sonstigen Bevölkerungsschichten ausrecht erhielt. Ich provrozire auf das allgemeine Urtheil, ob nicht gewisse soriale Unterschiede unter den Ständen, mit oder ohne die Anerkennung der Polizei bestehen, und ob nicht diese Unterschiede mächtig genug sind, um im Leben sich Geltung zu verschaffen. Es kommt nicht darauf an, hier von Gleich⸗ berechtigung vor dem Gesetz zu sprechen, sondern darauf, den thatsächlichen Zuständen, öö1ö1“ verschiedenen Ge⸗ genden sich sehr verschieden gestalten, Rechnung zu tra⸗ gen. In dieser Hinsicht möchte ich nun dem Herrn Vor⸗ redner ein recht schlagendes Beispiel aus der ihm und seinem Mitantragsteller näher bekannten Rheinprovinz vorführen, wo man unter Führung fehr freisinniger Bürgermeister (Rufe: Namen nennen!), des Bürgermeisters der Stadt Odenkirchen im Kreise Gladbach und seiner Gesinnungsgenossen seit Jahren daran gearbeitet, die soge⸗ nannten Kirmessen möglichst auf dieselben Tage innerhalb desselben Kreises zu verlegen, damit der Fabrikarbeiter nicht womöglich jeden Sonntag Tanzlustbarkeiten in den benachbarten dicht gedrängten Orten vorfinden und auf diese Weise sich übermäßig der Vergnügungssucht hingeben könne. Diese Bestrebungen werden von den dortigen freisinnigen Bürgermeistern — ich habe nur den Führer bezeichnet, die Andern stehen aber hinter ihm — durchaus vertreten. Es wird allerdings von anderer Seite dagegen geltend gemacht, man möge dem Volke die Vergnügen nicht zu sehr beschränken; Sie sehen aber, daß dort von freisinnigen Leuten im Wesentlichen dieselben Gesichtspunkte vertreten werden, die in dem Reskript des Herrn Ministers des Innern, soweit ich dessen Wortlaut habe vernehmen können, und zwar gewiß mit allem Recht zur Geltung gebracht sind. Der jetzige Antrag ist gestern während der Sitzung, als der Gegenstand zur Berathung stand, handschriftlich hier eingebracht worden, ex abrupto, nachdem vor 7 bis 8 Wochen die zweite Lesung dieses Gesetzesparagraphen stattgefunden hat. Der Herr Vorredner — ich glaube, er war es, oder einer seiner Freunde bemängelte gestern die mangelhafte Vorbereitung der Reichsgesetze. Ist denn das etwa eine gründliche Vorbereitung der Reichsgesetze, wenn in der Sitzung der 3. Lesung, wo die Frage zur Berathung steht, eine so weitgehende Bestimmung in das Gesetz lancirt werden soll, eine Entscheidung über Dinge, die ganz naturgemäß im Reich, ja in den Einzelstaaten kaleidoskopisch verschieden liegen, über die ein Urtheil zu gewinnen, welches zu einer Entscheidung berechtigt, nur möglich ist auf Grund umfassender Erhebungen? Es wird aber hier in der Sitzung selbst — ich kann nur sagen zur Ueberrumpelung — ein solcher Antrag gestellt. (Oho! links. Unruhe. Sehr richtig! rechts. Glocke des Präsidenten. Rufe links: Unterschiebung.) Unter⸗ schiebung? Sie haben es gerade so gemacht bei der Frage der Mi⸗ litärkantinen und der Beschäftigung der Militärpersonen; in dem Augenblick, wo die Sache hier zur Sprache stand, sollte hier die Militärverwaltung überrascht werden. (Unruhe. Ruf: Hier wird nicht überrumpelt! Glocke des Präsidenten.) Indeß, meine Herren, wie sich unser Militär nicht überrumpeln läßt, so lernen wir Andern davon; denn daß Sie uns wirklich überrumpelt hätten, werden Sie doch nicht annehmen. 3
Wie denken denn die Herren über die Wirksamkeit eines solchen Paragraphen? Wie soll der Absatz 1 gehandhabt werden in See⸗ plätzen, in den an den Häfen liegenden Straßen, in den Matrosen⸗ quartieren? Sie binden hier der Polizei den Arm gegenüber von Orgien und Schlägereien, die dort bekanntlich sehr leicht vorkommen. Nach diesem Absatz 1 ist es nicht möglich, für die Matrosenquartiere irgendwelche Ausnahmebestimmungen in der hier fraglichen Hinsicht ergehen zu lassen. Nach Absatz 2 des Antrages sollen in den Ge⸗ meinden alle Gast⸗ und Schankwirthe gleich behandelt werden. Es würde also nicht mehr möglich sein, demnächst einem Gastwirth, auf dessen Tanzboden wiederholt Schlägereien, vielleicht mit tödtlichem Ausgange, stattgefunden haben — ich spreche aus Erfahrung — also einem solchen Manne, der keine Ordnung hält, vielleicht nicht einmal halten will, die Konzession zu einer Tanzlustbarkeit für einen einzelnen Abend zu versagen. Der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Ein⸗ wohner, welcher eine Pflicht der Polizei ist, erheischt es aber einfach, die Möglichkeit zu haben, in solchen Fällen energisch vorzugehen und einem solchen Wirthe die Tanzerlaubniß zeitweise zu entziehen, was mit bestem Erfolge wiederholt geschehen ist im Interesse Aller, denen daran liegt, daß die Ordnung aufrecht erhalten wird. Es heißt in dem Antrage: innerhalb der einzelnen Gemeinden sollen alle
und Schankwirthe gleichmäßig behandelt werden. —
der Rheinprovinz giebt es Gemeinden, die aus einer
Wund 10 bis 20 kleinen ländlichen Ortschaften
1 Sollen nun die großen Städte gerade so behandelt werden, wie alle die kleinen zu ihnen gehörenden ländlichen Ortschaften? Wenn die Ober⸗Bürgermeister, Bürgermeister und Gastwirthe in den Städten diese Bestimmung im Absatz 2 lesen werden, werden sie sagen: „Was soll denn das? es liegt keine Veranlassung zu solcher Uniformirung vor.“ Soll z. B. Düsseldorf behandelt werden, wie das zu ihm gehörende Dörfchen Hamm oder Volmerswerth? Ich glaube, der Unterschied zwischen großen Städten und solchen kleinen Dörfern, die mit ihnen einen Gemeindeverband bilden, in denen
20 bis 30 Gemüsebauern wohnen, ist nicht zu verkennen und verlangt die Möglichkeit der Berücksichtigung.
Auch hier wieder zeigt es sich, wie ohne die nöthige Berück⸗ sichtigung der thatsächlichen Verhältnisse von einseitigen Gesichts⸗ punkten aus Anträge von dort aus (links) gestellt werden. In Bayern haben überhaupt die Schankwirthe regelmäßig gar nicht die Befugniß, Tanzlustbarkeiten abzuhalten; in dem Antrage heißt es: Gast⸗ und Schankwirthe sollen jetzt gleich behandelt werden. Sie stoßen mit Ihrem Antrage also die bagyerische Verordnung von 1868 und den darauf bexuhenden Rechtszustand, ohne ibn zu kennen, über den Haufen. Aehnlich liegen die Ver⸗ hältnisse auch in anderen Staaten. Ich wiederhole, meine Herren, am besten wird es sein, den §. 33 c. ganz abzulehnen, weil er eine Ruine innerhalb des Gesetzentwurfs jetzt geworden ist, nachdem Sie den Wortlaut des §. 33 a., an welchen dieser Paragraph sich anlehnte, beseitigt haben. Wollen Sie das nicht, so bitte ich jedenfalls, den Antrag der Herren Büchtemann und Richter, welcher in dieser Form für die verbündeten Regierungen aus den angeführten Gründen unan⸗ nehmbar ist, abzulehnen.
Der Abg. Ackermann bekämpfte ebenfalls den Antrag Büchtemann.
Der Abg. Dr. Blum erklärte sich im Allgemeinen mit der Tendenz des Antrags einverstanden, da aber nach seiner An⸗ sicht diese Angelegenheit je nach den provinziellen Eigenthüm⸗ lichkeiten geregelt werden müßte, werde er gegen den Antrag stimmen.
Der Abg. Stolle bemerkte, Unsittlichkeiten kämen nicht allein bei den niederen Klassen bei Tanzlustbarkeiten vor, sondern auch bei den höheren Klassen. Als er in der zweiten Lesung das Treiben in den Offizierkasinos beleuchtet habe, sei er von konservativer Seite heftig angegriffen und auf⸗ gefordert worden, seine Behauptungen zu beweisen. Er sei jetzt bereit, den Beweis anzutreten, daß das, was er vor⸗ getragen habe, durch Dutzende von Beispielen bestätigt werde. Er möchte hier ganz ausdrücklich konstatiren, daß er nicht daran gedacht habe, den ehrenwerthen Offizierstand anzu⸗ greifen. Wenn er dessen Ausmüchse bekämpfe, so handele er als dessen Freund und nicht als dessen Feind.
Der Präsident von Levetzow erklärte, er vermöge einen unmittelbaren Zusammenhang dieses Themas mit der Ange⸗ gelegenheit, welche das Haus beschäftige, nicht zu erkennen. Es habe mit diesem Antrage absolut nichts zu thun, ob ein Offizier oder ein anderer Mensch irgend einmal die Sittlich⸗ keit gefährdet habe.
Der Abg. Stolle (fortfahrend): Er gebe das zu, aber der Bundeskommissar habe auf die Unsittlichkeit der niederen Volksklassen hingewiesen, und er habe sich deshalb für berech⸗ tigt gehalten, auch von den höheren Ständen zu sprechen.
Der Präsident von Levetzow entgegnete, der Bundes⸗ kommissar habe nicht die Absicht gehabt, von der Unsittlichkeit bei Tanzlustbarkeiten zu sprechen. Niemand im Hause werde bezweifeln, daß die Moral unter Umständen gefährdet werde nicht blos von Seiten der niederen Bevölkerung, sondern auch von der höheren.
Der Abg. Stolle (fortfahrend): Dann müsse er sich die Sache für eine andere Gelegenheit vorbehalten. Er erlaube sich das ihm zugegangene Material auf den Tisch des Hauses niederzulegen.
Der Abg. Dr. Braun (Wiesbaden) erklärte, es handele sich hier nicht um eine Beschränkung der bürgerlichen Gesellschaft, sondern um eine Beschränkung der Polizeiwillkür, wie sie im Interesse der Nation liege. Wenn eine solche Willkür in Baden, dem Heimathlande des Abg. Blum, nicht vorhanden sei, so möchten die Baͤdenser sich dazu gratuliren, möchten aber auch den andern Mithürgern im Reich gestatten, daß ihnen die⸗ selben Wohlthaten zu Theil würden. Sein Antrag habe den Zweck, zu verhindern, daß Tanzbelustigungen nicht der einen Klasse des Volkes gestattet, und der anderen verboten würden, daß die Reichen tanzen dürften und die Armen nicht. Er wolle für Alle gleiches Recht! Wenn es sich um die Beschrän⸗ kung der bürgerlichen und wirthschaftlichen Gesellschaft handele — da seien die Herren von der Rechten mit ihrem Votum schnell bei der Hand, sollte aber auch einmal gegen die Polizei⸗ willkür vorgegangen werden, dann heiße es: „Nur um Gottes⸗ willen keine Unisormirung!“ Was habe es denn für einen Sinn, daß man die Reichen und Vornehmen tanzen lassen wolle, die Armen aber nicht? Es sollten doch Diejenigen, die mit ihrem Loos zufrieden seien, die heilige Pflicht haben, auch Denjenigen zu helfen, die von der Natur weniger mit Glück und Zufriedenheit bedacht worden seien. Er bitte, den Antrag anzunehmen.
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, der Geheime Rath Boediker habe sich Namens der verbündeten Regierungen auf den Standpunkt gestellt, daß man für die niederen Klassen andere Bestimmungen treffen müsse für die Tanzlustbarkeiten als für die höheren. Damit sei die schlechte Behandlung der arbeitenden Klassen geradezu als Grundsatz der Reichsregie⸗ rung proklamirt. Dem gegenüber fühle er sich veranlaßt, einen Antrag auf namentliche Abstimmung zu stellen. Der Ge⸗ heime Rath Boediker habe eines freisinnigen Bürgermeisters am Rhein Erwähnung gethan. Er kenne dessen Liberalismus nicht, aber so weit wäre derselbe den Rheinländern gegenüber sicherlich nicht gegangen, wie der Landrath inOstpriegnitz es gethan. Man müsse sich in die Lage dieser Klassen versetzen. Es ständen ihnen keine Vergnügungsreisen, Badereisen, Theater und Concerte zu Gebote wie den Wohlhabenden. Die Tanzlustbarkeiten seien das einzige Vergnügen, auf das sie während der saueren Arbeit der Woche als auf ein frohes Fest hofften. Wenn man wirklich für die Sozialdemokraten arbeiten wolle, so müsse man eine solche Verordnung erlassen. Wem verdanke man denn jenes Verwaltungsprinzip, daß nur an einzelnen Tagen getanzt werden könne? Wem anders als dem Abg. von Kleist⸗ Retzow in den 50 er Jahren? Dessen Verwaltung sei typisch geworden für solche Polizeiverordnungen. Derselbe habe als Ober⸗Präsident für die Rheinprovinz verordnet, daß die Tanz⸗ lustbarkeiten auf 3 Tage im Jahre beschränkt werden sollten, um den verderblichen Einfluß öffentlicher Tanzmusik auf die unteren Volksklassen zu verhüten. Am Königs⸗Geburtstag sei die Unsitte des Tanzes zu dulden. (Große Heiterkeit.) Da⸗ mals habe das Centrum eine andere Stellung eingenommen. Heute wolle das Centrum die Polizeiwirthschaft zurückführen; kirchenpolitische Zwecke ständen dem Centrum ja höher.
Er achte und liebe die Geistlichen, und wolle ihnen jeden Rechtsschutz gewahren, es gebe aber auch andere Menschen als Geistliche, die auch Anspruch auf Rechtsschutz hätten. 1859 habe der Abg. Reichensperger geholfen, daß jene Verornung aus der Welt geschafft sei. Graf von Schwerin — daran möchte er die Nationalliberalen erinnern, habe die Kleistsche Verordnung als eine verderbliche Polizeimaßregel bezeichnet, dazu geeignet, die Sittlichkeit zu gefährden. Man erziehe dadurch eine Nation von Kopfhängern und rufe Erbitterung gegen die Regierung hervor. Er meine, es wäre richtig, wenn die Re⸗ gierung mit dem System breche, wonach die Tanzvergnügungen nur ausnahmsweise stattfinden dürften, und zu dem alten Grundsatz zurückkehrte, daß dieselben, wo nicht gewichtige Gründe dagegen sprächen, zu erlauben seien. Er bitte wenig⸗ stens seinen Antrag anzunehmen, und damit der Polizeiwillkür die Svitze abzubrechen.
Der Abg. von Kleist⸗Retzow bemerkte, der Abg. Richter habe in einem ganz ungewöhnlichen Tone gesprochen, und sei so aufgeregt gewesen, daß er aus der Rede des Abg. Richter von dem, was ihn betroffen habe, fast nur seinen Namen verstanden habe. Die Ausführungen des Abg. Richter über die Erlaubniß der Tanzlustbarkeiten gehörten eigentlich gar nicht in die Gewerbeordnungsnovelle. Wenn ein einzelner Landrath eine dem Abg. Richter nicht richtig erscheinende Ver⸗ fügung erlasse, so sei doch das Aufnehmen einer besonderen Bestimmung dagegen in die Reichs⸗Gewerbeordnung nicht das richtige Mittel der Bekämpfung. Man müsse bei der Er⸗ laubniß der Tanzvergnügungen nicht nur auf die Wünsche der Tanzlustigen Rücksicht nehmen, sondern besonders auch auf die Förderung des Familienlebens — das Tanzvergnügen dürfe nicht in zu weitem Umfange gestattet werden — sonst fördere es das Saufen, Prügeln u. s. w. An jedem Sonntag, an jedem kirchlichen Feiertag solle das Tanzvergnügen gestattet sein — das sei nicht die richtige Art der Feier, sondern das sei nur eine Begünstigung der Aus⸗ beutung der Bevölkerung durch die Selbstsucht der Wirthe.
Der Abg. Dr. Blum erwiderte dem Abg. Braun, daß die Süddeutschen, speziell er, auf die preußischen Verhältnisse, wo es irgend zulässig sei, jede Rücksicht nehmen; diese Fragen aber gehörten nicht vor den Reichstag, sondern, wenn die Preußen ähnlich günstige Zustände wünschten wie die Badener, so sollten sie sich an das preußische Abgeordnetenhaus wenden. Außerdem möge man bedenken, daß, je mehr man schablonen⸗ mäßig Einrichtungen träfe, ohne zu bedenken, wie sie auf die Einzelnen wirkten, um so mehr würden die partikularistischen Neigungen gestärkt.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er ergreife sehr ungern das Wort; aber die Methode, die der Abg. Richter neuerdings gegen ihn und seine Fraktionsgenossen anwende, zwinge ihn, Einiges zu erwidern. Wenn man den Abg. Richter heute hörte, sollte man glauben, es handele sich hier um Bestim⸗ mungen, kraft deren man jede Tanzlustbarkeit ohne Weiteres beseitigen könnte, in Wirklichkeit solle aber über diese Frage hier gar nicht entschieden werden, weil diese ganze Materie der Landesgesetzgebung überwiesen bleibe. Das halte er auch für ganz zweckmäßig, weil die Gewohnheiten der Deutschen glücklicher Weise noch nicht uniformirt seien. Er wundere sich über dies Vorgehen des Abg. Richter um so mehr, als der⸗ selbe in Hamburg kürzlich gesagt habe, er wünsche keine Reichs⸗ Tanzordnung — hier aber erstrebe derselbe eine solche. Es handele sich in der That um Wahlangelegenheiten, und er wisse sehr wohl, warum man sich jetzt schon auf der linken Seite mit der Wahl so intensiv beschäftige, daß er fürchten müsse, die Freude eines ruhigen Sommers und einer Schonzeit werde ihm diesmal nicht zu Theil werden. Der Abg. Richter sage, es seien ihm aus Centrumskreisen Zuschriften zugegangen, wonach das Verhalten des Centrums hier den Wunsch rege machte, das Centrum müßte selbst einmal von einer Konzession abhängig gemacht werden, um die ganze Bedeutung der Sache zu erkennen — wenn der Abg. Richter aber auf dem jetzt be⸗ tretenen Wege fortfahre, so könne derselbe vielleicht aus dem ganzen Lande Zuschriften erhalten, ob es nicht besser wäre, wenn der Abg. Richter selbst von einer Konzession abhängig gemacht würde. Das Centrum sei nicht bemüht, die Polizeigewalt zu stärken, aber nachdem die Maigesetze, bei denen die Fortschritts⸗ partei lebhaft mitgewirkt habe, die Zügelung der Volksaus⸗ schreitungen durch die Kirche vernichtet habe, müsse man die Polizeigewalt eben vermehren. Er sei überzeugt, daß aus diesem Grunde die Gewerbeordnungsnovelle allen Menschen, die auf Ordnung und Sitte hielten, willkommen sei. (Wider⸗ spruch links.) Er wisse wohl, daß es Theile der Bevölkerung gebe, die sich unangenehm betroffen davon fühlten, denn Jeder, der gezügelt werden solle, empfinde das Unangenehme der Zügelung. Also gebe die Linke der Kirche die ihr ge⸗ nommene Macht und seinetwegen möge dann Jeder tanzen, wo und so oft er wolle — aber immer unter Assistenz einer geistlichen Aufsicht. Die Gewerbeordnung kenne auch jetzt schon Polizeibestimmungen, und es sei merkwürdig, daß dem Abg. Richter immer gerade die Bestimmung am unangenehm⸗ sten sei, die gerade zur Verhandlung stehe. Also weil das Centrum gegen die Zügellosigkeit sei, sei das Centrum für die Vorlage — für die Freiheit aber sei auch seine Partei, aber Zügellosigkeit und Freiheit sei nicht dasselbe.
Der Abg. Rittinghausen sprach sich für den Antrag Büchtemann aus, indem er ausführte, daß eine allzu große Polizeigewalt schädliche Wirkungen hervorrufen könnte. So sei es gekommen, daß in der Rheinprovinz sehr viele ruhige Leute wegen der großen Polizeigewalt in das sozialdemokra⸗ tische Lager übergegangen seien.
Hierauf ergriff der Bundeskommissar, Geheime Regierungs⸗ Rath Boediker das Wort:
Der geehrte Herr Vorredner hat seine Rede begonnen mit einer Darlegung von Mißbräuchen, die vorgekommen seien. Ich bin nicht in der Lage, die einzelnen Fälle prüfen zu können, das Material dazu liegt nicht vor; ich kann aber auch hier nur sagen: wenn solche Mißbräuche vorkommen, dann möge man sich beschweren bei den vor⸗ gesetzten Behörden, und es wird Remedur eintreten. Den gleichen Einwand habe ich bereits vor einiger Zeit einem Parteigenossen des geehrten Herrn Vorredners zu machen gehabt, der sich über eine Ver⸗ fügung einer Königlich sächsischen Behörde beschwerte. Ich habe ihm
w
1“ K. v. Srnmebeeneenmmease RNMrfeneegr. 8.
8 8* 8s
Sab.
1