1883 / 129 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

richt über die kirchlichen und sittlichen Zustände in der Diözese war Folgendes zu entnehmen: Die Zahl der Taufen hat in allen Ge⸗ meinden eine erfreuliche Steigerung erfahren. In geringerem Maße haben die Tranungen zugenommen. Die Zahl der Konfirmationen, vwelche überhaupt durch die Einführung der standesamtlichen Einrich⸗ rꝛungen nicht gelitten haben, hat sich auf gleicher Höhe gehalten. Die Zahl der Kommunikanten ist in allen Gemeinden in erfreulicher Weise gestiegen, in St. Thomas um 2596 Die Zahl der weiblichen Kommunikanten übersteigt die der männlichen durchgängig um das Doppelte, in einigen Gemeinden um das dreifache. Hierauf wurde er Etat festgestellt und alsdann gegen 7 ½ Uhr Abends die Synode it Gesang und Gebet geschlossen. Eckernförde, 4. Juni. (W. T. B.) Die neugebaute inesische Panzer⸗Korvette „Ting⸗Yuen“ ist gestern hier ngelangt und hat heute ihre Probefahrten begonnen.

Paris, 4. Juni. (W. T. B.) Heute Abend brach in einem mit chemischen Produkten gesüllten Waarenladen in der Rue Oberkampf ein Feuer aus, dessen Bewältigung zwar nach einiger Zeit gelang, bei welchem aber durch das wiederholte Explo⸗ diren von Chemikalien 1 Feuerwehrmann getödtet und 10 andere Feuerwehrmänner schwer verletzt wurden. Auch der eigentliche Feuer⸗. schaden ist ein sehr erheblicher.

Im Victoria⸗Theater ist „Frau Venus“ in neuem kleid⸗ sameren Gewande erschienen. Um die neu beschafften Gesangskräfte in diesem Ausstattungsstück verwenden zu können, ist dasselbe in eine Operette umgewandelt worden. Der Verfasser hat zu diesem Zweck besonders den ersten und zweiten Akt umgearbeitet und der Kapellmeister Raida zu dem neuen Terxt eine recht ansprechende Musik komponirt, wodurch das Stück entschieden gewonnen hat. Daß Ben Hafiz, der Märchenerzähler (Hr. Korschen) und Eros (Frl. Wegmann) ihre Partien sangen, ist ungleich poetischer, als das Sprechen der Rolle, und die Segen⸗ und Beschwörungsformel des Ben Hafi; ist durch den sym⸗ pathischen Gesang des Hrn. Korschen ein Glanzpunkt der Vorstellung geworden. Frl. Betty Münck, die Darstellerin der Titelrolle, ver⸗ bindet mit einer angenehmen Erscheinung und klangvollen Stimme

helmy (Maler Raimund) zeigte und einiger Coupletstrophen Tenorist. Die Rolle Ostend⸗Theater her seine kalte, vornehme Haltun

wieder den Preis davon.

wiederholen. der Wiedergabe dieser

angesetzt.

8 Aachen ¹) bis zum 26. Mai Baden⸗Baden bis zum 1. Juni.

Kissingen bis zum 30. Mat.. Kösen bis zum 25. Mai (42 Nry Lippspringe bis zum 29. Mai (N

Petersthal bis zum 29. Mai.

als des Guntram hat bekannt, übernommen und brachte sie durch trefflich zur Geltung. altjüngferliche g durch sein possirliches Spiel 8 Ballet waren befriedi⸗ te durch ihren graziösen

(Miß Singleton) fand für ihre Ausdruck und Hr. Pauli (Dr. Wupp) tru Der Chor und da gend, die Prima Ballerina Frl. Taube erziel Tanz reichen Beifall. Das dicht besetzte Haus Vorstellung so günstig auf mehrere Rheinweinlied, wurden da capo verlangt voraussichtlich noch wieder lange auf dem Repe In der Krollschen Oper wird morgen Hr. Emil Scaria seinen unübertrefflichen „Fallstaff“ in Nicolai's „Lustigen Weibern“ Auch am Sonntag hat der ausgezeichnete Künstler mit Rolle eine eminente

Donnerstag ist Rossini's „Tell“, mit Hrn. Na

Neuenahr bis zum 2. Juni (Fremde). Oeynhausen bis zum 1. Juni (nebst 252

Reinerz bis zum 30. Mai (nebst 143 Schandau bis zum 29. Mai (96 Parteien).

K

munteres, aber decentes Spiel und sprach allgemein an.

sich in dem begabter

8 Bäder⸗Statistik.

. .

Burtscheid 2²) bis zum 31. Mai (Kurgäste). Elmen ³) bis zum 31. Mai (221 Nrn.) Elster 4) bis zum 28. Mai (316 Nrn.) Karlsbad bis zum 1. Juni (Kurgäste).

82

Durchr.).

Wirkung erzielt. wiasky in der Titelrolle,

Hr. Wil⸗

Vortrage eines Liedes

und wohlgeschulter Hr. Litaschi, vom

Frl. Hänsel

Partie den richtigen

nahm überhaupt die

Gesangsnummern, u. A. ein daß sich „Frau Venus, rtoire erhalten wird.

Für

Personen.

(Fremde und Kurgäste).

303 616 436 603 1804 1““ 350 543 952 36 198 179

Vꝰ¹] Teplitz⸗Schönau bis zum 28. Mai Touristen und Kurgäste 7287 Personen, davon Kurgäste (Pers.) . . Warmbrunn bis zum 21. Mai (außer vielen Vergnügungs⸗ G ¹] Wiesenbad bei Annaberg bis zum 1. Juni (61 Parteien). 101 Wildungen ⁵) bis zum 30. Mai (228 Nrn.) .. . 277 Dr. Flechsig, Bäder⸗Lexikon, Darstellung aller bekannten Bäder, Heilquellen, Wasserheilanstalten und klimatischen Kurorte Europas und des nördlichen Afrikas in medizinischer, topographischer, ökono⸗ mischer und finanzieller Beziehung; für Aerzte und Kurbedürftig Leipzig, J. J. Weber. kl. 8. (40. B.) 5 Dr. Deutsch, Schlesiens Heilquellen und Kurorte. ein Führer durch das schlesische Gebirge. Mit 13 Ansichten schlesischer Kurorte und 1 Karte von Schlesien. Breslau, Korn. 50 ₰. (Inhalt: Flinsberg, Warmbrunn, Görbersdorf, Charlotten⸗ brunn, Salzbrunn, Cudowa, Reinerz, Landeck, Jastrzemb, Goczalkowitz, Muskau, Johannisbad in Böhmen, Altwasser, Nieder⸗Langenau, Carlsruhe, Gräfenberg, Carlsbrunn, Wilhelmsbad). ¹) Nachricht über die Kuren der Schwefel⸗Thermen zu Aachen und mit dem versendeten Wasser der dortigen Kaiserquelle, ausgegeben von der städtischen Badeverwaltung in Aachen. ²) Kurze Nachricht über die alkalischen Kochsalz⸗ und Schwefel⸗ Thermen in Burtscheid bei Aachen. (Burtscheid, 1882.) ³) Das Königliche Soolbad Elmen bei Groß ⸗Salze unweit Magdeburg. Eine balneologisch⸗statistische Skizze zum Gebrauch für Kurgäste. Amtliche Ausgabe. Schönebeck a. d. Elbe. 1878. ¹) Dr. Helmkampff, Bad Elster in Sachsen. Eine Dar⸗ stellung alles Wissenswerthen für Kurgäste und Freunde. Neun Briefe an einen Freund. Berlin 1883. E. Grosser- 1 Die Schrift ist ein Führer und Rathgeber für die in Elster weilenden und nach Elster eilenden Kurgäste; sie berichtet über Alles, was in Elster des Wissens und Beachtens werth ist: über den Charakter der Landschaft, die klimatischen Verhältnisse, Pflanzen⸗ und Thierwelt, Bewohner, Geschichte des Bades, Bade⸗ und Trinkanstalten, Bade⸗ leben und Kurgesellschaft, Wirkung und Anwendung der Heilmittel. 1b 7 Führer im Bade Wildungen. 7. Aufl. Bad Wildungen, 3. ₰.

472 1300 200

——

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Heutschen Rrichs⸗-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:

Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Amortisation, Zinszahlung

—— Seffentlicher Nazcgre

5. Industrielle Etablissements,

und Grosshandel.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ Zum Zwecke

ladungen u. dergl.

124783] Oeffentliche Zustellung.

In der Civil⸗Prozeßsache des Kaufmanns Paul Schlegel zu Stettin, Klägers, vertreten durch den Rechtsanwalt Beermann daselbst, gegen den Geschirr⸗ händler W. Schmadlewsky, früher zu Freienwalde i. Pom., jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Zahlung von 154 74 und Zinsen, ist das den Rechtsstreit in die erste Instanz zurückweisende Urtheil des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer zu Stargard i. Pom. vom 31. Januar 1883 rechts⸗ kräftig und ladet der Kläger den Beklagten mit dem Antrage: 1) den durch Beschluß des Königlichen Amtsgerichts zu Jacobshagen vom 17. Juni 1882 G. 3. 82 angelegten Arrest für begründet zu erachten, 2) den Beklagten zu verurtheilen: a. an Kläger 154,74 nebst 6 % Zinsen von 42,15 vom 14. Juni 1881 sbis 22 .; 79,50 vom 30. August 1881 „9ie Se. sai 83,09 vom 1. Februar 1882 8 154,74 seit 22. Mai 1882 zu zahlen, darin zu willigen, daß die vom Kläger am 9. Juni v. J. bei dem Königlichen Amts⸗ gericht zu Jacobshagen eingezahlte und dem⸗ nächst hinterlegte Arrestkaution von 250 nebst Depositalzinsen an denselben zurück⸗ gezahlt werde, darin zu willigen, daß sich Kläger aus den vom Beklagten in Sachen Schlegel c./a. Schmadlewsky bei dem Königlichen Amts⸗ gericht zu Jacobshagen eingezahlten und dem⸗ nächst hinterlegten 252 nebst Deposital⸗ zinsen wegen seiner gesammten Forderung an Kapital, Zinsen und Kosten befriedige, 3) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, ur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor as Königliche Amtsgericht zu Jacobshagen uf den 6. August 1883, Vormittags 10 Uhr. „Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser D. 1. Auszug der Ladungsschrift bekannt gemacht. Jacobshagen, den 25. Mai 1883.

Kopp, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Der

[24785]

dessen Ehefrau Truchtersheim,

dem Antrage,

vollstreckbar leistung. Termin

mittags 10 Uh forderung, einen Rechtsanwalt zu

Straßburg, d

[24759]

2

18 ϑ̈

[24782] Oeffentliche Zustellung.

Die Caroline Georgenthum, ohne Stand, Ehe- 19. frau von Ignatz Besserer, Eigenthümer, zu Kientz⸗ 29. heim wohnend, und dieser Letztere, vertreten durch Rechtsanwalt Ganser, klagen gegen: 1) den Carl Engel, Ackerer in Gemar, 2) die Maria Anna Engel, ohne Gewerbe, jetzige Ehefrau von Meunier, gard républicain in Paris, caserne de Cé'estin, 4. compagnie, sie bei ihrem Ehemann wohnend, 3) die Eugenie Maria Louise Herzog, 4) die Maria Melanie Herzog, beide Modistinnen, früher in St. Cloud, jetzt in Paris wohnend, 5) den Hilarius Eduard Herzog, früher Eigenthümer in St. Cloud, dann Feldwebel im 101. Infanterie⸗Regimente in Laval Mayenne (Frankreich), jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, 6) den Lorenz Engel und 7) den Christian Engel, beide ohne Stand und ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage auf Aufhebung zweier vor Notar Hommel in Rappoltsweiler am 7. Januar 1863 und 13. Juni 1868 aufgenommenen Uebertragungs⸗ resp. Schenkungsurkunden und auf Theilung und Auseinandersetzung des Nachlasses der verstorbenen Rosine Carlé, Wittwe 1. Ehe von Augustin Geor⸗ genthum und 2. Ehe von Johann Engel, beziehungs⸗ weise Veräußerung der zu diesem Nachlasse gehöri⸗ gen Liegenschaften, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Abth. I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar i. E. unter Bestimmung der Ein⸗ lassungsfrist auf 1 Monat auf den 12. Oktober 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richt zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Grundstücken zu

den 31. ihre Rechte anhe Eigenthümer in werden wird un meldung unterlass Ansprüche gegen j Glauben an die obenerwähnte

dung eingetragen Birstein, den 1 8 Kön

[24791] Vor dem Kgl. mann und dessen

Georg Peter Pfi Heuchelheim

errichtet,

Oeffentliche Zustellung. Kaiserliches Landgericht Straßburg.

Die Benefiziarerben des in Mülhausen verstorbenen Notars J. Lobstein, nämlich:

1) Referendar Lobstein in Straßburg,

2) Frau M. Lobstein, Ehefrau des Dr. Ruhlmann

in Straßburg,

klagen gegen 1) Aloys Hauswald, Magdalena Schweigert, m, 2) Catharina Carl Beck, früher zu Truchters Frankreich, eigenen Namens und als Vormünderin ihres noch minderjährigen Kindes Marie Beck, mit „die Beklagten solidarisch zu ver⸗ urtheilen an Kläger die Summe von 1619 06 nebst Zinsen zu 5 % vom 10. Januar 1883 und die Kosten zu bezahlen, zu erklären, event. gegen Sicherheits⸗

zur mündlichen Verhandlung, bezüglich der Beklagten sub 2, der II. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg vom 26. Oktober 1883,

Gerichtsschreibverei

Nachdem Leonhardt Vonderlöhr von Rebsdorf glaubhaft gemacht hat, daß er folgende Oberreichen⸗ bacher Grundstücke:

Die Obersalz, Acker 4

über 10 Jahre in Eigenthumsbesitz gehabt werden alle Diejenigen,

spätestens im Termin Juli 1883, Vormittags 9 Uhr,

Ablauf dieser Frist der

Grundvermögen erwirbt, geltend macen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren innerhalb der oben gesetzten

Oeffentliche 2 ustellung.

wurde am 8. August 1871 durch Georg Jacob Pfirr⸗ Eva Katharina Koch erzeugten Pfirrmann, ö

Ohio in Nordamerika wohnend, inhaltlich

der öffentlichen Zustellung an die Beklagten 3 bis incl. 7 wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Landgerichts⸗Sekretär: Jansen.

Auszug.

Metzger und Beide in Fettig, Wittwe von Heim. jetzt in Menton,

auch das Urtheil für vorläufig

ist bestimmt in die Sitzung

Vor⸗ r, wozu dieselbe unter der Auf⸗ bei diesem Gerichte zugelassenen

bestellen, hiermit vorgeladen wird.

en 30. Mai 1883. der II. Civilkammer.

do. do. 23 do. do. 8 do. 19

Holzung 4 30

Jacob Andreas

verpfändet:

von 2595

längstens drei falls nach Liegenschaften bracht werden.

Dies Pfirrmann, bekannt ist,

Anwesens

. habe, welche ein Recht an diesen

haben vermeinen, aufgefordert,

r anzumelden, widrigenfalls nach bisherige Besitzer als Grundbuch eingetragen die ihm obliegende An⸗ ende Berechtigte nicht nur seine eden Dritten, welcher im redlichen Richtigkeit des Grundbuchs das nicht mehr

dem d der

Rechte in Folge der Frist erfolgten Anmel⸗ sind, verliert. 5. Mai 1883. igliches Amtsgericht.

Ewald.

bayer. Norär Keßler in Landau verstorbenen Ehefrau großjährigen Sohn Beide Ackersleute in zu Gunsten von Andreas in Cineinnati im Staate eine Obligation

mit seiner

rrmann,

bestimmt. rung, binnen berücksichtigung

Haupt⸗ und

Ansprüche sich Vertheilung zu würde,

plane und mit

welcher die genannten Georg

975 Fl. schuldi

einer vierteljährlichen auf Kosten der S

Säumungsfalle.

verpflichtet haben versichert zu erhalten.

Diese Obligation wird anmit dem gedachten Georg Peter Pfirrmann, eigenen Namens und als Erbverzichts seines einzigen Bruders Conrad mann, einziger Erbe seines nunmehr verlebten Va⸗ ters, mit der Aufforderung zugestellt, mehrerwähntes Kapital inclusive bis zum 3. Dezember 1882 berech⸗ neter Zinsen und Verzugszinsen im Gesammtbetrage 52 nebst weiteren Zinsen vom an, somie die bisher entstandenen 24 unverzüglich und binnen zurückzubezahlen, widrigen⸗ if dieser Frist die verpfändeten werden zur Zwangsversteigerung ge⸗

3. Dezember 1882 Kosten mit 14

Ablar

dessen

Gütlerseheleute Wird nachdem der in Großkarolinen im Reste mit 3556 Sachen das gerichtliche Vertheilungsverfahren einge⸗ leitet und Tagsfahrt hiezu auf Freitag, den 6. Juli (sechsten Juli) 1883, X““ Vormittags 9 Uhr,

unter Vorlage de auf aktenmäßige

über den Vertheilunge⸗

plan⸗Entwurf

7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten.]

ein baares

Monaten

Hey, st. G.

Ausfertigung.

Aufforderung.

Subhastationsverfahren

gegen Wetzl, Georg und Maria, in Großkarolinenfeld. Ansteigerer des schuldnerischen feld den Strichschilling 30 baar

erscheinen,

n daß der Nichterscheinende stellten oder im Termine berichtigte

12 R 2 4 Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des

b 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

In der Börsen-

Pfirrmann und Georg Peter Pfirrmann dem Pfirrmann g geworden zu sein bekennen und sich verpflichten, dieses Kapital mit 5 % Zinsen nach beiden Theilen freistehenden, (L. S.) chuldner zu geschehenden Aufkuündi⸗ gung wieder heim zu zahlen mit Verzugszinsen im Gleichzeitig haben die Schuldner zur Sicherheit genanten Darlehens sammt Aeccessorien dem Gläubiger die nachbeschriebenen Liegenschaften Im Orte und Banne Heuchelheim:

Plan Nr. 182 und 182 ½ 20 Dez. Fläche, ein Wohnhaus mit Kelterhaus, Schweineställen, Hofraum und allen Zugehörungen, wobei sich noch die Schuldner die Gebäulichkeiten gegen Brand

Scheuer mit Stall, Pflanzgarten sammt

wird dem nehrgenannten Georg Aufentholtsort dermalen zufolge Beschlusses des k. Amtsgerichts dahier vom Gestrigen anmit zugestellt.

Bergzabern (Pfalz), den 1. Junr 1883. Der k. Amtsgerichtsschreiber:

Es ergeht an sämmtliche Gläubiger die Aufforde⸗ - zwei Wochen bei Meidung der Nicht⸗ in Aufstellung des Vertheilungsplanes r Beweisurkunden oder Bezugnahme Beweismittel ihre Ansprüche in Nebensache mit Angabe des Forderungs⸗ grundes und Ranganspruches bei Volltreckungsgerichte anzumelden. 8 Dieselben haben ferner im Vertheilungstermine zplan und die darin eingestellten zu erklären und zur Ausführung der widrigenfalls angenommen mit dem aufge⸗ 2 n Vertheilungs⸗ dessen Ausführung einverstanden sei. Im Falle Nichterscheinens eines Gläubigers im besagten Termine erfolgt gemäß Art. 121 S. O. die Ueberweisung der treffenden den Gerichtssekretär, vo Gefahr und Kosten werkstelligt wird. Für den Fall der Unbekanntheit des eines Gläubigers wird der diesen oder die Erhebungsanweisung wahrung überwiesen. Die erfolgten Anmeldungen, sowie Vertheilungs⸗ unen während der letzten Woche vor

n welchem die Zusendung auf des Gläubigers an diesen be⸗

treffende Betrag zur gerichtlichen Ver⸗

bem.

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Ahnnoncen⸗Bureaux.

F abriken

beilage.

dem Termine auf der Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Aibling eingesehen werden

Aibling, den 28. Mai 1883.

Königliches Amtsgericht. 8. Rauch.

Für die Richtigkeit der Ausfertigung, welche hie⸗ mit dem Johann Nepomuk Wetzl, Gütlerssohn von Großkarolinenfeld, öffentlich zugestellt wird.

Aibling, den Obigen.

Die Gerichtsschreiberei: Fluke, Kgl. Sekretär.

[24789]

Der Wegewärter Friedrich Jung von Oberlistingen klagt gegen 1) den Wasenmeister Franz Ewers zu Hellmarshausen, 2) den Ackermann Heinrich Wil⸗ helm Poetter zu Zierenberg, ad 2 jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, wegen Entschädigung für ihm von den Beklagten am 31. Juli 1882 zugefügter Körper⸗ verletzung mit dem Antrag auf solidarische Ver⸗ urtheilung zur Zahlung von 178 nebst 5 % Zinsen seit Klagzustellung und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht hier zu dem auf den 19. Juli l. J., Vormittags 10 Uhr, bestimmten Termine.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Be⸗ klagten ad 2 wird dieser Auszug der Klage ver⸗ öffentlicht. (C. 107/83.)

Volkmarsen, den 2. Juni 1883. Der Gerichtsschreiber des Königlichen

Necker. 1

Darlehen von

worauf

zufolge Pfirr⸗

Amtsgerichts:

Peter

9 C er 24797]

Auf die am 31. Mai d. J. abgehaltenen Liqui⸗ dationsprotokolle, betreffend die Errichtung von Hy⸗ pothekenbüchern über

1) das dem Eigenthümer Theodor Kittelmann zu Dalmsdorf gehörige, daselbst sub Nr. 1a. be⸗ legene Wohnhaus c. p.,

2) das dem Eigenthümer Heinrich Jarchow zu Granzow gehörige, daselbst sub Nr. 3 belegene Wohnhaus c. p.,

3) das der Ehefrau des Schlachters Lehnberg, Wilhelmine, geb. Schönfeld, gehörige, zu Mirowdorf sub Nr. 9 belegene Wohnhaus c. p.,

ist, nachdem die gesetzlichen Edictalien zu den Akten bescheinigt worden, auf Antrag der Provocanten so⸗ fort das Ausschlußurtheil erlassen und publicirt worden, welches hierdurch notificirt wird.

Mirow, den 1. Juni 1883.

Großherzogliches Amtsgericht. G C. Schumann.

erlegt hat, in

[24794] Bekanntmachung. Der Schuldschein des Bertram A. Lorenzen zu Braderup auf Sylt an die Moiken Teunis Gott⸗

gestellt im Jahre 1876, ist auf Antrag des Peter Thomas Petersen in Braderup durch Erkenntniß vom heutigen Tage für kraftlos erklärt. Tinnum, den 29. Mai 1883. 8 Königliches Amtsgericht. Spethmann.

dem gefertigten

Bekanntmachung. Die Kreiswundarztstelle

des bisherigen Inhabers zum Kreisphysikus vakant geworden. Qualifizirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und eines Lebenslaufes binnen 4 Wochen bei mir melden. Cöslin, den 29. Mai 1883. Der Regierungs⸗Präsident. In Vertretung: Böttcher.

Abs. 4 Beträge an

Redacteur: Riedel. Verlag der Expedition (Kessel.) Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Aufenthalts Berlin:

28

Personen.

„Anzeiger und K

age

Berlin, Dienstag, den 5. Juni

öniglich Preußischen Sta

Zugleich 1883. 2

Zusammenstellung der pro April

Königreich Preußen. Finanz⸗Ministerium.

0

Termin 1883

durch die Provinzial⸗Rentenbanken erzielten Resultate (exel.

Ratzeburg).

8

Am 24 April 1883 sind an Renten übernommen:

Die Berechtigten haben dafür Abfindungen erhalten:

Die Kapita⸗

zu ¼⁄10 des Betrages der vollen Rente

3 (4 ½ 0⁄%) Bezeichnung

von den Ver⸗ pflichteten

Rente

(4 ½ %o)

Summa

des Betrages

der vollen

iin Rentenbriefen

an Summa

vollen sämmtlicher

für die Summa 9 n n b Rente Rente Privat⸗

8 a. und .

(5 %)

rente

lien, welche von den Pflichtigen mit dem 18fachen Be⸗ trage der Rente an die Staatskasse eingezahlt sind und wo⸗ für die Be⸗ rechtigten die Abfindungen in Renten⸗ briefen ver⸗ langt haben, betragen:

An Renten⸗

Ablösungs⸗ Kapitalien

sind pro April⸗ Termin 1883 gekündigt

resp.

eingezahlt

Die im Mai 1882 ausge⸗ loosten, am 1. April 1883 fälligen Renten⸗ briefe betragen

Summa (Kapital⸗ der

spitzen) Abfindungen.

hardt daselbst über 225 nebst 4 % Zinsen, aus.

des Kreises Colberg⸗Coerlin ist durch Ernennung

65 73720 6 676 10 62 872 40

37 441 50 364 10

Königsberg. anun.. 1A6“; . Magdeburg, und zwar: aus der Provinz Sachsen Hannover Münster und zwar: aus Westfalen und Rhein⸗ 1“ aus der Provinz Hessen⸗ b ee““ 2 95 122 v* . 34 3 (Stetlin, und zwar: aus der Provinz Pom⸗ v“ aus der Provinz Schleswig⸗ Holeih . . ...

9

8 236 30 53 90 76 80 12 1 33 122 0

85 42220 6 676/10 62 n

37 484 02 ½

781 92 ½ 897947 12 276,85 34 424 05 12 179 70

34 534 02 ½

1 453 200 146 925 1 387 125

820 080 57 720

1 453 200 146 925 1 387 125

819 135 48 435

65 915 90 6 735/60 62 955 80

37 484 02 ½

2 807 22 ½

945 9 285

16 200 192 450

450 1 050

9 778 67 208 650

774 825 775 875

291830

15 195/ 15 1 186 80 5

35 610/8 272 010 272 670

761 430

291 20 660

1 033 30 24 705

786 135

10527 33 % 783 777 335 270 558 82 2 622 77% 149 547 77 % 76 690 60 11 707 44 ½% 1 398 832 44 ½% 28 230,37

850

832 978 33 8 306

57 882 11 ½

12 898 332 % 162 11 %

6 877 84

3 509 86 12 839 888 8

14 863

459 945

234 525

1 200 322 200

212 130 127 485

3 814—

1 953 777⁄9

276 48— 788 088 77 %

15 055 V 30

12 463 80 22 234 50

Summa 2 415 14 ½ ß273 227/60

Hierzu aus den früheren

Uebernahme⸗Terminen. 1 299 509 34

V5 672 772

17 162 047 40/ 18 461 556 74

8 878 70% 284 52 72 53 295¹¼ 6 182 760 ß6 236 055

263 565/78] 2 690 850

12 576 153 /99 1 60von rückgängig gewor⸗ denen Ahlösungen.

66 913 366⁄2 % 6 302 968 36 % 48 .

434 695 448 38

Summa

Außerdem sind an Renten

übernommen und haben die Berechtigten dafür an

Schuldverschreibungen er⸗

halten:

a. von der Paderborner

Tilgungskasse..

b. von der Eichsfeldschen

Tilgungskasse

1 301 924 48 ½ 17 435 275 18 737 199/ 48 ½

1 221 931 60119 683 488 34 [28 869 555 404 168 4157433 037 970 1 230 810/30]19 968 009 /781⁄2⁄728 922 850]410 351 1751439 274 025 1““ 8 8

6 090 000 3 437 745

128 970 37

2 576 152 39/82 493 175725 990 187— SASNSIS7S5 8107526 058 590—

38 PD95816 7s

V 893604 6098 93604 999 30501 6090 000

Lö84811“ 344 651 94] 1 555 920 [733 327 785s150 535 097 78*s17185675 1202 820 97550 0508 790—

Ueberhaupt

S770

Vv3vP1511672

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 5. Juni. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (95.) Sitzung des Reichstags wurde in dritter Berathung ohne Debatte die am 19. April 1883 mit Frankreich wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an Werken der Literatur und Kunst abge⸗ schlossene Uebereinkunft genehmigt.

Es folgte die zweite Berathung des Entwurfs eines Ge⸗ setzes, betreffkend die Steuervergütung für Zucker, in Verbindung mit dem Antrage Ausfeld u. Gen. auf Grund des Berichts der XIV. Kommission.

§. 1 u. §. 2 lauten nach dem Beschlusse der Kommission: §. 1. An die Stelle der im §. 3 des Gesetzes vom 26. Juni 1869, die Besteuerung des Zuckers betreffend (Bundes⸗Gesetzblatt Seite 282), bestimmten Sätze der Steuervergütung treten für a. dieses Gesetzes vom 1. August 1883, für b. und c. vom 1. Sep⸗ tember 1883 ab die nachstehenden Sätze für je 50 kg: a. für Rohzucker von mindestens 88 % Polarisation 9,00 b. für Kandis und für Zucker in weißen, vollen, harten Broden bis zu 12,5 kg Nettogewicht oder in 8 Gegenwart der Zollbehörde zerkleinett .. . 11,10 c. für allen übrigen harten Zucker, sowie für alle weiße trockene (nicht über 1 %; Wasser enthaltende) Zucker, in Krystall⸗, Krümel⸗ und Mehlform von minde⸗ stens 98 % Polarisation C1ö0 §. 2. Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten mit dem 1. August 1885 außer Kraft. Wird bis zu diesem Zeitpunkte ein anderweites Gesetz nicht erlassen, so treten mit diesem Zeitpunkte die Bestimmungen des Gesetzes von 1869 wieder in Kraft.

Hierzu lagen folgende Anträge vor:

Vom Abg. Dr. Stengel und Cen.:

Deerr Reichstag wolle beschließen: 8

an Stelle des §. 1 der Kommissionsbeschlüsse unter a) zu setzen: a) für Rohzucker von mindestens 88 % Polarisation . 8,80

Ferner von den Abgg. Büchtemann, Dr. Reichensperger

(Olpe) und Gen.: Der Reichstag wolle beschließen: a) die Ueberschrift ö zu eset wegen 1 Abänderung des Gesetzes vom 26. Juni 1869, betreffend die Be⸗ steuereng des Zuckers und die Steuervergütung für Zucker; b. §. 1 des Gesetzentwurfs g folgt zu fassen:

fassen: z

Dem §. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1869 (Bundes⸗Gesetzbl. de 1869 Seite 283) ist nach dem Worte „erhoben“ folgendes zweite Alinea hinzuzufügen: 1

Außerdem in 1. September 1883 ab von jedem Zoll⸗ zentner des aus Rüben, Melasse oder Füllmasse gewonnenen Zuckers eine Kontrolgebühr von 10 Pfennigen zu erheben.

Die Fabrikanten sind verpflichtet, der Steuerbehörde auf Er⸗ sordern die Quantität des gewonnenen Rohzuckers anzugeben. Im Fall einer unrichtigen Angabe ist eine Ordnungsstrafe bis fünfhun⸗ dert Markt verwirkt:

e. die §§. 1 resp. 2 der Kommissionsbeschlüsse als §§. 2 be⸗ ziehungsweise 3 zu bezeichnen. 1 Der Abg. Dr. Stengel bemerkte, es herrsche überall nur

eine Stimme darüber, daß die Frage der Regelung der Zucker⸗

steuer sehr vorsichtig angefaßt werden müsse. Die Zuckerindustrie habe eine ganz gewartige Bedeutung für den deutschen Ge⸗ sammtexport, sie beschöftige sehr viel Menschen, greife in viele Handwerke ein, diese Frage könne also nicht nur vom steuer⸗ politischen Standpunkt allein erledigt werden. Thatsächlich treffe bei dem Aufschwung der Zuckerindustrie das Steuergesetz für die jetzigen Fabrikationsverhältnisse nicht mehr zu. Der Zucker sei ein sehr brauchbares Steuerobjekt, da derselbe, wenn⸗ gleich ein Nährstoff, doch kein Nahrungsmittel und dabei sehr weit verbreitet sei. Unter diesen Umständen begrüße er den Vorschlag der Regierung mit Freuden; es sei ein Miß⸗ verhältniß vorhanden zwischen der vom Centner Zucker⸗ rüben gezahlten Steuersumme und der für den Centner Zucker gezahlten Bonifikation. Den Vorschlag der Regierung und der Kommission, die Bonifikation von 9 40 auf 9 herabzusetzen, halte er für zu geringfügig. Die Eingaben der württembergischen Zuckerfabriken, welche eine stärkere Vermin⸗ derung der Bonifikation für unverträglich mit der Existenz der Fabriken hielten, verdienten kaum Berücksichtigung; Fa⸗ briken, die eine geringere Exportvergütung nicht aushalten könnten, hätten überhaupt keine Existenzberechtigung. Die Art der Zuckerbesteuerung in Deutschland habe überhaupt den Zweck, die Technik der Zuckergewinnung zu verbessern, und wenn die württembergischen Fabriken der hohen Aus⸗ fuhrvergütung bedürften, so beweise das eben, daß sie noch nicht die hohe Stufe der Technik erreicht hätten, wie die zahlreichen anderen Zuckerfabriken Deutschlands. In Uebereinstimmung mit der Regierung lasse seine Partei also die Frage, ob Rohmaterial⸗ oder Fabrikatsteuer für Zucker vorzuziehen sei, unentschieden, wünsche aber die Exportbonifikation statt auf 9 auf 8 80 herabgesetzt. Die Folge seines Antra⸗ ges würde 1 ½ Millionen Mark Steuereingang sein, das sei an sich zwar nicht viel, habe aber die Bedeutung, daß die Zuckerfabrikanten den ihnen jetzt noch vielfach fehlenden Glauben bekommen würden, es sei eine energische Erhöhung der Zuckersteuer in Aussicht genommen, und der Fürst Bis⸗ marck halte nicht seine schützende Hand über die Zuckerfabri⸗ kation. Daß seine Partei nur die Position für Rohzucker ge⸗ ändert, bei den anderen aber die Positionen der Regierung beibehalten habe, habe seinen Grund darin, daß heute die Raffinade sich in einem großen Vortheil befinde dem Roh⸗ zucker gegenüber, und um dies auszugleichen, habe er nur die eine Aenderung vorgeschlagen. Die definitive Erledigung könne nur bei einer völligen Umänderung der Zuckersteuer ge⸗ funden werden. Ohne sich hier weiter darüber auszulassen, ob Rohmaterial⸗, oder, wie z. B. die Württemberger wollten, Fabrikatsteuer vorzuziehen sei, empfehle er seinen Antrag auch noch deswegen, weil derselbe in der ersten Lesung der Kommission mit 10 gegen 8 Stimmen angenommen, darauf in der zweiten Lesung mit 10 gegen 8 Stimmen abgelehnt und dem Hause hier von 11 Mitgliedern der aus 21 Mit⸗ gliedern bestehenden Kommission vorgeschlagen sei, also den eigentlichen Sinn der Kommission repräsentire.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Burchard das Wort:

Meine Herren! Die Stellung der verbündeten Regierungen in

Q„der Zuckersteuerfrage ist schon wiederholt und in eingehender Weise hier

zum Ausdruck gebracht, zunächst ist sie klar gestellt in der Gesetzes⸗ vorlage selbst, dann ist schon bei der ersten Lesung von hier aus wiederholt Veranlassung genommen, sie hervorzuheben; auch in der Kommission ist in erneuter Weise die Stellung der Regierungen näher bezeichnet worden. Ich halte es aber doch für nothwendig, noch einmal möglichst kurz hervorzuheben, welche Erwägungen die Regierungen bei dieser Vorlage geleitet haben.

Die verbündeten Regierungen erkennen die Reformbedürftigkeit der Zuckersteuer an; sie erkennen an, daß dee Grundlagen des Besteuerungssystems durch die Fortschritte der Zuckerindustrie wesentlich verschoben sind; sie erkennen ferner an, daß es unmöglich ist, zur Zeit in eine definitive Neuregelung der Zuckerbesteuerung einzutreten, daß die Ver⸗ hältnisse nicht klar genug liegen, um diesem wichtigen Industriezweig gegen⸗ über mit einer Steuerreform alsbald vorzugehen. Diese Erwägungen würden naturgemäß nicht dahin geführt haben, jetzt schon eine Vorlage zu machen; die verbündeten Regierungen haben es aber doch für an⸗ gezeigt erachtet, schon jetzt einen Schritt in dieser Beziehung zu thun; sie schlagen Ihnen vor eine Herabsetzung der Ausfuhrvergütung, soweit es nach der Auffassung der verbündeten Regierun⸗ gen zulässig ist, ohne daß vorher die Verhältnisse ein⸗ gehend geprüft iind, soweit es möglich ist, schon jetzt ein Urtheil dahin zu gewinnen, das kann die Zuckerindustrie unbedingt vertragen, dadurch werden die Interessen nicht gefährdet. Es ist ja gewiß sehr schwer, diese Grenze zu finden. Die verbündeten Regie⸗ rungen haben die Frage eingehend erwogen und sie haben geglaubt, die Verantwortung nicht tragen zu können, weiter zu gehen; denn sie würden meinen, es wäre eine große Inkonsequenz, der sie sich selber schuldig machten, wenn sie eine Enquete zusammenberufen, welche die Frage in einer eingehenden Weise zu prüfen hätte, und gleich⸗ zeitig ihrerseits Vorschläge machten, bei denen sie nicht mit voller Sicherheit der Ueberzeugung wären, das könne die Zuckerindustrie unbedingt ertragen. Das ist der Standpunkt der ver⸗ bündeten Regierungen gewesen, und ich glaube nicht meine Befugnisse zu überschreiten, wenn ich bestimmt ausspreche, an diesem Stand⸗ punkte werden die verbündeten Regierungen festhalten. Ich glaube nicht, daß sie jetzt ihre Zustimmung dazu geben werden, daß man weiter in der Herabminderung der Ausfuhrvergütung gehe, weil sie glauben, dieser hochwichtigen Industrie gegenüber die ernste Verpflich⸗ rung der eingehendsten Prüfung zu haben und auch bereits eine solche Prüfung der einschlägigen Verhältnisse eingeleitet hat. Es handelt sich ja dabei um sehr subtile Fragen, die außerordentlich schwankender Natur sind. Die Frage, wieviel Rüben sind nothwendig zur Her⸗ stellung eines Centners Zucker, läßt sich, glaube ich, in einem Jahre anders beantworten als in einem anderen. Es ist dieses Maß des Rübenverbrauchs auch durchaus verschieden in verschiedenen Gegenden und es ist sehr schwer, darüber ein Durchschnittsbild zu gewinnen. In der Ihnen vorliegenden Drucksache ersehen Sie das am allerbesten aus der Veranschlagung der Erträge im Betriebsjahre 1882/83. Es ist da cin⸗ gehend nachgewiesen worden, und in der Kommission hat diese von der Regicrung aufgestellte Berechnung eine eigentliche Beanstan⸗ dung nicht finden können es ist darin nachgewiesen worden, daß muthmaßlich zur Herstellung eines Centners Zucker im Betriebsjahr 1882/83 11,22 Ctr. Rüben, das sind ungefähr 9 Steuer, noth⸗ wendig sein werden. Das ist eben der Satz, den die Regierung Ihnen vorschlägt. Würde man unter diesen Satz heruntergehen, dann würde voraussichtlich für dieses und ähnliche Jahre weniger an Vergütung gewährt werden, als in der That in der Steuer auf Zucker liegt, und das kann die Regierung z. Z. unter keinen Umständen.

Meine Herren, ich muß mich also gegen den Antrag Stengelr auf das Allerbestimmteste aussprechen. Ich habe das schon in der