1883 / 146 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

vNvageent . 8

Getreidemarkt

Sgpiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 % loco ohne Fass 57,1 bez.

Weizenmehl No. 00 27,50 25,25. No. 0 24,75 23.25. No. 0 u. 1 23,00 21,00. Roggenmehl No. 0 22.25 21.25, No. 0 u. 1 20,75 20,00 per 100 Kilogramm brutto incl. Sack. Feine Marken über Notiz bez.

Berichtigung. Gestern: Roggen. inländ. gut. 144 - 145. fein. 148 ab Bahn u. Kahn bez.; Kartoffelmehl per diesen Monat 27,50 ℳ; Trockene Kartoffelstärke 27.50 ℳ; Rüböl per Septbr.- Oktbr. 60,7 60.8 bez., per Oktbr.-Novbr. 61 ℳ; Spiritus m. F. per Septbr.-Oktbr. 54,7 54,4 54,5 bez.

Stettin, 22. Juni. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen matt, loco 180,00 193,00, pr. Juni-Juli 192,00, pr. Juli-August 192,00 per September- Oktober 195,00. Roggen loco matt, 138,00 141,00, pr. Juni-Juli 142,50, pr. Jult-August 142,50, per September. Oktober 14 00. Rüuübsen per September-Oktober 287,00. Rüböl matt, 100 Kilogramm pr. Juni 69,00, pr. September-Oktober 61,00. Spiritus ruhig. loco 57,00. pr. Juni-Jnli 57.00, per August- September 57,40, pr. September Oktober 54,50. Petroleum 100° 7,75.

Posen, 22. Juni. (W. T. B.)

Spiritus loce ohne Fass 55,40, pr. Juni 55,20, pr. Juli 55,40, pr. August 55,90. pr. September 55,50. Matt.

Breslan, 23. Juni. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Spiritus per 100 Liter 100 % per Juni- Juli 55,50, per Augast-September 55,50, per September-Oktober 5.,30. Waizen per Juni 188,00. Roggen per Juni 145.00, per Juni Juli 144 00, per September-Oktober 148 00. Rüböl loco per Juni 73,00, per Juni-Juli —.—., per September-Oktober 61,50.

Zink: umsatzlos. Wetter: Veränderlich.

Cöln, 22. Juni. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 21,00, fremder iocoh 21,50, pr. Juli 19.50, per November 20,25. Rogæzen loco 15 00. pr. Juli 14,35, pr. November 15,15. Hafer loco 15,50. Rüböl 1oco 36 00. pr. Oktober 31,90.

Bremen, 22. Juni. (W. T. B.)

Petroleum (Schlussbericht) fester. Standard white loco 7,45 bez. u. Käufer, pr. Juli 7,55 Br., pr. August 7,70 Br., pr. Angust-Oezember 7.95 Br.

Hamburg, 22. Juni. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine ruhig, pr. Juni-Juli 186.00 Br., 185,00 Gâä., pr. September-Oktober 194,00 Br. 193,00 Gd. Roggen loco unverändert, auf Termine ruhig, pr. Juni-Juli 146,00 Br., 145,00 Gd, pr. September Oktober 145,00 Br. 147,00 Gd. Hafer und Gerste unverändert. Rüböl ruhig, 100 71,50, pr. Oktober 61,50. Spiritus still, pr. Juni 45 Br, pr. Juli-August 46 ½ Br., pr. August-September 46 ¾ Br., pr Septem- ber-Oktober 46 ½ Br. Kaffee fest, Umsatz 3000 Sack. Petroleum fest. Standard white loco 7,55 Br., 7,50 Gd., pr. Juni 7,50 Gd., pr. August-Dezember 8,00 Gd. Wetter: Wolkig.

vwWien, 22. Juni. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen pr. Juni 9,95 Gd., 10.05 Br., ve. Herbst 10,75 Gd., 10,80 Br. Roggen pr. Juni —,—. pr. Herbst 8,23 Gd., 8,28 Br. Hafer pr. Juni 6,95 G., 7 Br., Herl 6.95 Gd., 7,00 Br. Mais pr. Juni 7,17 Gd., 7,22 Br.

Pest, 22. Juni. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco matt, pr. Herbst 10.66 G., 10,68 Br. Hafer pr. Herbst 6,62 Gd., 6.64 Br. Mais pr. Juni- Jali 6,62 Gd., 6,64 Br., pr. Juli-August 6,52 Gd, 6,55 Br. Kohl-

pr. Angust-September 14 .

Amsterdam, 22. Juni. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen auf Termine niedriger, pr. November 277. Roggen loco flauer, auf Termine unverändert, per Oktober 170. Rüböl loco 42 ¼, pr. Herbst 36 ½. 1

Amsterdam, 22. Juni. (W. T. B.)

Bancszinn 57 ¼

Antwerpen, 22. Juni. (W. T. B.)

(Schlussbericht). Weizen flau. Roggen vernachlässigt. Hafer unverändert. Gerste ruhig.

Antwerpen, 22. Juni. (W. T. B.)

Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffnirtes, Type weiss loco 18 ½ bez., 18 ½ Br., pr. Juli 18 ¾ Br., ipr. September 19 ¼ pr. September-Dezember 20 bez., 20 Br. Ruhig. 8 1

London, 22. Juni. (W. T. B.)

Havannazucker 23 nominell.

London, 22. Juni. (W. T. B.)

An der Küste, angeboten 9 Weizenladungen.

Künl.

London, 22. Juni. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 102 150, Gerste 9750, Hafer 53 320 CQrts.

Weizen gedrückt, Preise unverändert, angekommene Ladungen träge, Mais und Gerste weichend, Hafer ruhig, Mehl träge, Erbsen und Bohnen fest.

Manchester, 22. Juni. (W. T. B.)

12r Water Armitage 6 ¼, 12r Water Taylor 7 V⅜, 20r Water Micholls 8 ¾, 30r Water Clayton 9 ½, 32r Mock Townhead 9 ½,. 40 r Mule Mayoll 9 ¼, 40r Medio Wilkinson 10 ½, 32r Warpcops Lees 35, 36r Warpcops Qual. Rowland 9 ⅜, 40r Double Weston 10 ½, 60r Double courante lualität 14 ¼, Printers ¹6/⁄16 31 ⁄§560 8ꝛ pfd. 85 ⅛. Ruhig.

Liverpool, 22. Juni. (W. T. B.)

(Baumwollen-Wochenbericht.) Wochenumsatz 38 000 B. (v. W. 41 000 B.), desgl. von amerikanischen 29 000 B. (v. W. 30 000 B.), desgl. für Spekulation 1000 B. (v. W. 2000 B.), desgl, ür Export 2000 B. (v. W. 2000 B.), desgl. für wirkl. Kons. 35 000 B. (v. W. 37 000 B.), desgl. unmittelbar ex Schiff 11 000 B. (v. W. 15 000 B.), wirklicher Export 4000 B. (v. W. 5000 B.), Import der Woche 43 000 B. (v. W. 59 000 B.), davon amerikanische 34 000 B. (v. W. 40 000 B.), Vorrath 982 000 B. (v. W. 988 000 B.), davon amerikanische 739 000 B. (v. W. 742 000 B.), schwimmend nach Grossbritannien 261 000 B. (v. W. 260 000 B.),

Liverpool, 22. Juni. (W. T. B.)

Baumwolle. (Schblussbericht.) Umsatz 7000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Ruhig. Middl. amerika- nische September-Lieferung 55 1 4., September-Oktober-Lieferung 522⁄2, Oktober-November-Lieferung? 5⁴¹⁄161 d.

Liverpool, 22 Juni. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen stetig, Mais 1 d. höher. Mehl. ruhig. Wetter: Regnerisch.

Glasgow, 22. Juni. (W. T. B.)

Roheisen (Schluss) Mixed numbers warrants 47 sh.

Paris, 22. Juni. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen ruhig, per Juni 26,50, per Juli 26,30, per Juli-August 26,40, pe- September Dezember 27,30. Mehl 9 Harques behauptet, per Juni 57,75. per Juli 58.10, per Juli-August 58,25, pr September-Dezember 59,60. Rüböl ruhig, pr. Juni 101,00, pr. Juli 80,50, pr. Juli-August 79,75, pr. September- Dezember 77,00. Spiritus matt, pr. Inni 48,00, per Juli 48,50, per Juli-August 48,75, per September-Dezember 49,75.

Paris, 22. Juni. (W. T. B.)

Rohzucker 88 ° loco ruhig, 53,50 à 53.75 Weisser Zucker ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Juni 61.25, pr. Juli 61,50, pr. Juli-August 61.60. pr. Okteber-Januar 59,75.

St. Petersburg, 22. Juni. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Talg loce 77,00, pr. August 74,00. Weizen loco 13,75. Roggen loco 9.25. Hafer loco 5,10. Hanf loco 35,00. Leinsaat (9 Pud) loco 13,75. Wetter: Warm.

New-YXork, 22. Juni. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-Nork 10 ½, do. in New-Orleans 9 ⅞, Petroleum Standard white in New-York 7 ¼¾ Gd., do. in Philadelphia 7 ½ Gd., rohes Petroleum in New-York 7, do. Pipe line Certifitcates 1 D. 17 C. Mehl 4 D. 10 GC. Rother Winterweizen loco 1 D. 18 ½ C., do. pr. Juni 1 D. 17 C., do. do. pr. Juli 1 D. 17 C., do. pr. August 1 D. 20 ¾ C., HMais (New) D. 62 GC. Zucker (Fair refning Muscovadoes) 6 ⅛. Kaffee (fair Rio-) 9 ½. Schmalz (Wilcox) 10 ¼, do. Fairbanks 10 ½⅛, do. Rohe & Brother 107/16. Speck 10. Getreidefracht nach Liver- pool 3.

New-York, 21. Juni. (W. T. B)

Visible Supply an Weizen 20 625 000 Bushel, do. do. an Hais 14 925 000 Busbel.

New-⸗York, 22. Juni. (W. T. B.)

Baumwollenwochenbericht. Zufuhren in allen Unions- häfen 12 000 B. Ausfuhr nach Grossbritannien 32 000 B., Ausfunr nach dem Kontinent 3000 B., Vorrarh 411 000 B.

Zuckerbericht der HMagdeburger Börse, 22. Juni. (Magdeb. Ztg.) Rohzucker. Die schon in der Vor- woche vorherrschende matte Stimmung des Marktes hat sich in den letzten 8 Tagen noch mehr verschärft; von Kornzuckern kamen nur einzelne kleinere Partien zum Verkauf, die durch- schnittlich 30 billiger erlassen werden mussten während Nach- produkte, den ungünstigen Auslandsberichten entsprechend, sogar 50 verloren. Der Markt schliesst bei geringer Frage zu nomi- nellen Preisen recht flau, wodurch aucb das Lieferungsgeschäft stark beeinflusst wird. Umsatz in effektiver Waare 13 500 Ctr., auf Lieferung in nächster Campagne 170 9000 Ctr., theils höchste laufende Preise, theils 30 96 % exclusive ab Station und franko Raffinerie. Raffinirte Zucker. Im Laufe dieser Woche wurden bei vollständig unverändertem sehr ruhigem Geschäfts- gange 7000 Brode und 1800 Ctr. gemahlene Zucker zu nachstehend verzeichneten Preisen aus dem Markt genommen. Melasse, bessere Qualität, zur Entzuckerung geeignet, 42 43⁰0 Bö., excl. Tonne 4,50 4,80 ℳ, geringere Qualität, nur zu Brennerei-

zwecken passend, 42 430 Bê. excl. Tonne 4,10 4,50

Ab Stationen:

Krystallzucker, I., über 98 % per 50

do. v1““ do.

Kornzucker, excl., von 97 do.

do. 8 G--”-. 30,50 31,00 do.

do. 95 29,50 30,00 do.

do. 28,60 29,00 do.

n 2 5 94 do. 880 Rendem. 1 do. Nachprodukte, 92 22,25 25,00 do. Bei Posten aus erster Hand: Raffinade, ffein, excl. Fass per 50 do. fein, Melis, ffein. 38,00 8 do. mittel 16 8 do. ordinar 1 8 Würfelzucker, I., incl. Kiste 8 do. II., 5 ;50 5 Gem. Raffinade, I., incl. Fas 86 do. I 36,00 37,00 Gem. Molis, I 35,25 35,50 do. II., 2 Farin 31,00 34,50 Die Aeltesten der Kaufmannschaft.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt des städtischen Central- Vieh- homs vom 22. Juni 1883. Auftrieb und Marktpreise (nac. Schlachtgewicht).

Rinder. Auftrieb 216 Stück. (Durchschnictspr. für 100 kg): I. Qualität ℳ, II. Qualität 104 112 ℳ, III. Qualität 92 96 ℳ, IV. Qualität 86 90

Sehwesne. Auftrieb 139 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg): Mecklenburger resp. Pommern 98 ℳ, Bakony 106 110 ℳ, Landschweine: a. gute 96 ℳ, b. geringere 92 94 ℳ, Russen h, Serben 92 100

Külber. Auftricb 686 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg): I. Qualität 0,90 1,00 ℳ, II. Qualität 0,60 —0,80

Schafe. Auftrieb 444 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg) 1. Qualität —,— ℳ. II. Qualität —,— ℳ, III. Qualität —.—

Berlin, 23. Juni. Die Marktpreise des Kartoffel-Spiritus per 10 000 % nach Tralles (100 Liter à 100 %), frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze

am 15. Juni 1883 57, 8 16. 8 867.5—579 18. oEER

it 8 5 57,5 57,8 88q. 8 „8— Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Eisenbahn-Einnahmen.

Sochleswig-Holsteinische Eisenbahnen. Altona-Kieler Bahn. Einnahme pro Mai 1883 640 257 (+ 42 039 ℳ), bis ult. Mai er. + 86 566 Schleswigsche Bahnen. Einnahme pro Mai ecr. 289 731 (+ 31 264 ℳ), bis ult. Mai cr. + 67 102 Kreis Oldenburger Bahn. Einnahme pro Mai cr. 6415 (+ 718 ℳ). bis ult. Mai cr. + 1261 Holsteinische Marschbahn. Einnahme pro Mai cr. 64 680 (+ 4633 ℳ), bis ult. Mai cr. 1352 Westholsteinische Bahn. Einnahme pro Mai cr. 36 145 (+ 7272 ℳ), bis ult. Mai cr. 1029

Schweizerische Nordostbahn. Hauptbahn. Einnahme pro Mai cr. 1 224 000 Frcs. (+ 60 047 Frcs.), Einnahme bis ult. Mai cr. 2 238 638 Frcs. (+ 262 276 Frcs.). Zürich-Zug-Luzern Eisenbahn. Einnahme pro Mai cr. 173 000 Frcs. (+ 27 549 Frcs.), Einnahme bis ult. Mai cr. 663 068 Frcs. (+ 103 866 Frcs.) Bötzbergbahn. Einuahme pro Mai cr. 193 000 Frcs. (— 1092 Frcs.), Einnahme bis ult. Mai cr. 860 669 Fres (+ 6922 Frcs.). Effretikon-Hinweil Eisenbahn. Einnahme pro Mai cr. 14 000 Fres. (+ 337 Frcs.), Einnahme bis ult. Mai cr. 64 429 Frcs. (+ 1256 Frcs.)

Seneralversammlungen. Sommerfelder Tuchfabrik, Appretur, Färberei und Dampfmühle vormals Fischer & Co., Aktien- Gesellschaft in Sommerfeld. Ord. Gen.-Vers. zu Sagan.

7. Null

Usance.

Die Sachverständigen-Commission beschloss, sowohl die steuer- freien als die steuerpflichtigen 4 % Mark-Obligationen der Kaise- rin Elisabeth-Westbahn pr. Erscheinen im nichtamtlichen Theil des amtlichen Courszettels notiren zu lassen, sobald Geschäfte in diesen Effekten pr. Erscheinen abgeschlossen werden. Die Notiz für die 5 % Silber-Prioritäten der Elisabeth-Westbahn bleibt einstweilen bestehen.

Wetterbericht vom 23. Juni 1883, 8 Uhr Morgens. Barometer auf

Temperatur 0 Gr. u. d. Meeros- . n 3 Wind. Wetter. in ° Celsius

Millimeter. 50 C. =40 R.

bedeckt 12 wolkig 16 heiter 16 bedeckt 8 wolkenlos wolkenlos bedeckt

Stationen.

Mullaghmore 756 Aberdeen.. 758 Christiansund 760 Kopenhagen. 760 Stockholm.. 761 Haparanda. St. Petersbg.

dWCFohghg

bedeckt Dunst ¹) bedeckt wolkig halb bed. Regen²) Regen bedeckt ³) bedeckt wolkenlos heiter wolkig⁴) wolkig halb bed. bedeckt, wolkenlos Regenb)

2.

’Ö-U”U;

town.. ö1““ Helder.... St Hamburg Swinemünde. 58 N Neufahrwass. 754 NNO Memel. 752 NO 11“ 766 M'inster... 765 Karlsruhe.. 766 Wiesbaden . 765 München.O 766 Chamnitz. 763 WNW Berlin... 7565 W 761 WNW Breslau 758 767 NN ““ 762

¹) Seegang mässig. ²) Seegang leicht. ³) Nachmittags an- dauernd Regen. ⁴) Nachmittags Gewitter, Regen und Hagel. 5) Sprühregen.

Anmerkung: Die Staticnen sind in 4 Gruppen geordner: 1) Nordenropa, 2) Küetenzone von Irland bis Ostpreussen, 9) Mittel- guropa südlich dieser Zone, 4) Südeurops. Innerbalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für dice Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 ‧= 8teif, 3 ztürmisch, 9 =z Sturm, 10 = starker Sturm, 11 ²w heftiger Sturm, 12 = Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Der höchste Luftdruck erstreckt sich über Frankreich und West- Centraleuropa, während westlich von Britannien und im westlichen Russland umfangreiche Depressionen lagern. Ueber West- und Süddeutschland, sowie über Oesterreich-Ungarn ist das Wetter ruhig, vorwiegend heiter und trocken bei meist langsam steigen- der Pemperatur, dagegen im östlichen Deutschland und im west- lichen deutschen Ostseegebiete bei mässigen bis steifen nordwest- lichen und westlichen Winden trübe und wieder vielfach regnerisch. Gestern fanden in Süddeutschland und Oesterreich fast überall Niederschläge statt, vielfach in Begleitung von Gewittern. Prag meldet 35 mm Regen.

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Deutsche Seeswarte

davon amerikanische 103 000 B. (v. W. 107 000 B.). wWallner-Theater. Sonntag: Gastspiel des Ein verdächtiger Schwiegersohn.

Montag: Dieselbe Vorstellung. Verkaufsstellen.

Don Juan.

Kroll's Theater. Sonntag:

K. K. Hofopernsängers und Königlich Bayer. Vaterfrenden.

Kammersängers Hrn. Theodor Reichmann. Haus Döpler von H. Busse. (Letztes Sonntags⸗Gastspiel Heiling. Romantische Oper in 3 Akten von des Hrn. Engels). Concert. 4 Sängergesellschaften. Brillante Illu⸗ Montag: Der Wildschütz. Komische Oper in mination durch 20,000 Gasflammen. Anfang des Concerts Uhr, Anfang der Vorstellung 7 Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung.

1 Dienstag: Erstes großes National⸗Concert der Sommergartens „Großes Doppel⸗Concert“, aus⸗ ungarischen Zigeuner⸗Kapelle, unter Leitung des Hra. geführt von der Kapelle des Hauses unter Leitung Domby Karoly aus Turoz Szt. Marton

Marschner. (Hans Heiling: Hr. Th. Reichmann.)

3 Akten von Lortzing. Bei günstigem Wetter vor und nach der Vor⸗ stellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des

des Herrn Kapellmeisters Ph. Fahrbach jun. aus Wien und dem Musikcorps des 4. Garde⸗ Regiments z. F. unter Leitung des Königl. Musik⸗

direktors Hrn. G. Roßberg. Anfang des Concerts * r. Sonntag 4, Montag 5 ½, der Vorstellung 6 ½ Uhr. Verlobt: Frl. Amalie Kalrdorff mit Hrn. Reg.⸗ secsg 8 Entrées e zu dem f 4 8 Fa Gastspiel des Hrn. Reichmann, mit Ausnahme für Hrn. Emil Thomas. Z. 10. Male: Kleine Hünde. 88 Herren Vertreter der Presse, keine

Billets und Abonnementsbillets à Dutzend 9 sind vorher zu haben an der Kasse und den bekannten

Dienstag: Gastspiel des Hrn. Reichmann und der K. K. Hofopernsängerin Frl. Hermine Braga.

Belle-Alliance-Theater. Sonntag: Gast⸗ Gastspiel des spiel des Hrn. Engels. Zum 4. Male: Müllers

Sekretariats⸗Assistent Theodor Gumbinnen).

(Stettin).

deburg). Eine Tochter:

Familien⸗Machrichten.

[27933] Oeffentliche Zustellung. In Sachen der verehelichten Arbeitsmann Zehle,

Herford (Lyck-] Wilhelmine Auguste Dorothee Elisabeth, geh.

Bernau, zu Wittenberge, vertreten durch den Rechts⸗

Verehelicht: Hr. Hauptmann und Compagnie⸗ anwalt Laemmel zu Neu⸗Ruppin, gegen ihren Ehe⸗ Chef B. von Raven mit Frl. Agnes von Lewinski mann, den Arbeitsmann Heinrich Zehle, unbekannten

Aufenthalts wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin

Geboren: Ein Sohn: Hrn Regierungs⸗Bau⸗ den Beklagten von Neuem zur mündlichen Ver⸗ meister O. Stegmüller (Berlin). Hrn. Major handlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ und Bataillons⸗Commandeur von Helldorf (Mag⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Neu⸗

Hrn. Hauptmann Ruppin auf

und Batterie⸗Chef Müller (Neumünster). Hrn. den 6. November 1883, Vormittags 9: ¾ Uhr,

Rektor Dr. Rostalski (Trebnitz). Hrn. Premier⸗ mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗

(Dessau).

Im Sommergarten: Doppel⸗

Lieutenant a. D. Hermann von Dewitz (Hannover). richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Hrn. Premier⸗Lieutenant Frhr. von Forstner I.

In diesem Termine wird die Klägerin unter Bezugnahme auf die eingereichte amtliche Bescheini⸗

Schwank in 4 Akten nach J. Gestorben: Konventualin Gräfin Fanny Revent⸗ gung der Polizeiverwaltung zu Wittenberge vom 9

lou (Preetz). Verw. Fr. General Ida von 29. Mai 1883 ferner behaupten, daß der Beklagte Knobloch, geb. von Parpart (Rawitsch). Hr. sich durch unordentlichen Lebenswandel, insbesondere Pastor Gustav Woelffer (Prießen).

durch Trunksucht, außer Stande gesetzt hat, die

[27901]

300 an. Grabgitter ꝛec.

Grabdenkmäler. Wiederverk. Rabatt. Größte Auswahl beste Ausführ. Preise. Kissenst. u. Tafeln à 5 Kreuzdenkm. u. dieser Auszug der Ladung bekannt gen 1 1— 8 82 nt gemacht. Obelisken v. 100 Granit⸗Obelisken von 8 .

Herrnberg & Seemann. Friedrichstr. 238, Quergeb., Granit⸗ u. Marmor⸗Schleiferei u. Steinmetzgesch.

Klägerin zu ernähren und ihr auch nur den noth⸗

dürftigsten Unterhalt zu gewähren und daß er ihr

solchen seit Jahren auch nicht mehr gewährt hat. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

““ Krämer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

58

für das Uierteljahr.

für den Raum einer Druczeile 30

—— ——

chs⸗Anzeiger

Alle Post⸗Anstalten uehmen Brstellung an; für Berlin außer den Post⸗-Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

Juni, Abends. 1884.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Komthurkreuzes zweiter Klasse des König⸗ lich württembergischen Friedrichs⸗Ordens: dem Major von Dresky, à la suite des 8. Westfälischen Infanterie Regiments Nr. 57 und Direktor der Militär⸗Turn⸗ anstalt, und dem Major von Borell du Vernay, aggregirt dem Grenadier⸗Regiment König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pom⸗ Pilgen) Nr. 2 und zweiten Stabsoffizier der Militär⸗Schieß⸗ schule; des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich hessischen Verdienst⸗Ordens Philipps des Groß⸗ müthigen: dem ehemaligen Hofstaats⸗Sekretär Sr. Königlichen Hoheit des hochseligen Prinzen Carl von Preußen, Hofrath Linde; sowie der Ritter⸗Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrechts des Bären: dem Ersten Staatsanwalt Oppenhoff zu Aachen.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend die ärztliche Prüfung Vom 2. Juni 1883.

Auf Grund der Bestimmungen im §. 29 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 hat der Bundesrath beschlossen, wie folgt: A. Centralbehörden, welche Approbationen ertheilen.

1.

Zur Ertheilung der Approbation als Arzt für das Reichsgebiet sind befugt:

1) die Centralbehörden derjenigen Bundesstaaten, welche eine oder mehrere Landesuniversitäten haben, mithin zur Zeit die zuständigen Ministerien des Königreichs Preußen, des Königreichs Bayern, des Königreichs Sachsen, des Königreichs Württemberg, des Großherzog⸗ thums Baden, des Großherzogthums Hessen, des Großherzogthums Mecklenburg⸗Schwerin und in Gemeinschaft die Ministerien des Großherzogthums Sachsen und der sächsischen Herzogthümer;

2) das Ministerinm für Elsaß⸗Lothringen.

Die Approbation wird nach dem beigefügten Formular ausgestellt.

B. Vorschriften über den Nachweis der Befähigung als Arzt.

Die Approbation wird demjenigen ertheilt, welcher die ärztliche Prüfung vollständig bestanden hat.

S. 0. Die Prüfung kann vor jeder ärztlichen Prüfungskommission bei einer Universitöt des Deutschen Reichs abgelegt werden. Die Kommission einschließlich des Vorsitzenden und seines Stell⸗ vertreters, wird von der zuständigen Behörde (§. 1) für jedes Prü⸗ fungsjahr (§. 4 Abs. 1) nach Anhörung der medizinischen Fakultät der betreffenden Universität aus geeigneten Fachmännern ernannt. Der Vorsitzende leitet die Prüfung, ist berechtigt, derselben in allen Abschnitten beizuwohnen, achtet darauf, daß die Bestimmungen der Prüfungsordnung genau befolgt werden, ordnet bei vorübergehen⸗ der Behinderung eines Mitgliedes dessen Stellvertretung an, berichtet unmittelbar nach dem Schlusse jedes Prüfungsjahres der vorgesetzten Behörde über die Thätigkeit der Kommission und legt Rechnung uͤber die Gebühren. 81 §.

Die Prüfungen beginnen jährlich im November und sollen nicht über Mitte Juli des folgenden Jahres ausgedehnt werden.

Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind bei der zuständigen Behörde (§. 1) bis zum 1. November jedes Jahres einzureichen. Ver⸗ 11. Meldungen können nur aus besonderen Gründen berücksichtigt werden.

Kandidaten, welche die vorgeschriebene Studienzeit zu Ostern be⸗ endigen, bedürfen für die Zulassung zur Prüfung in dem laufenden Prüfungsjahre einer besonderen Genehmigung, welche nur ausnahms⸗ weise und jedenfalls nur dann ertheilt wird, wenn die Meldung bis zum 12 April erfolgt ist. öö

Der Meldung sind in Urschrift beizufügen:

1) das Zeugniß der Reife von einem humanistischen Gymnasium des Deutschen Reichs.

Das Zeugniß der Reise von einem humanistischen Gymnasium außerhalb des Deutschen Reichs darf nur ausnahmsweise als aus⸗ reichend erachtet werden; 8

2) der durch Universitäts⸗Abgangszeugnisse zu führende Nachweis eines medizinischen Studiums von mindestens neun Halbjahren auf Universitäten des Deutschen Reichs. 8

Nur ausnahmsweise darf das medizinische Studium auf einer Universität außerhalb des Deutschen Reichs oder die einem anderen Universitätsstudium gewidmete Zeit theilweise oder ganz in Anrechnung gebracht werden;

3) der Nachweis, daß der Kandidat bei einer Universität des Deutschen Reichs die ärztliche Vorprüfung vollständig bestanden und demnächst noch mindestens vier Halbjahre dem medizinischen Univer⸗ sitätsstudium gewidmet hat; 18 4]) der durch besondere Zeugnisse der klinischen Dirigenten ge⸗ führte Nachweis, daß der Kandidat mindestens je zwei Halbjahre hindurch an der chirurgischen, medizinischen und geburtshülflichen Klinik als Praktikant theilgenommen, mindestens zwei Kreißende in

Gegenwart des Lehrers oder Assistenzarztes selbständig enthunden und Fin teke als Praktikant die Klinik für Augenkrankheiten be⸗ sucht hat.

Für die Studirenden der militärztlichen Bildungsanstalten in Berlin werden die zu 2 und 4 erforderten Zeugnisse von der Direk⸗ tion der Anstalten ausgestellt;

5) ein kurzer Lebenslauf.

Der Zulassungsverfügung ist ein Abdruck der gegenwärtigen Bekanntmachung beizulegen.

Der Kandidat hat sich binnen drei Wochen nach Empfang der Zulassungsverfügung, unter Vorzeigung derselben sowie der Quittung uͤber die eingezahlten Gebühren (§. 24), bei dem Vorsitzenden der Prüfungskommission ohne besondere Aufforderung persönlich zu melden.

8. 5. Die Prüfung umfaßt folgende Abschnitte: I. die anatomische Prüfung; II. die physiologische Prüfung; III. die Prüfung in der pathologischen Anatomie und in der allgemeinen Pathologie; IV. die chirurgisch⸗ophthalmiatrische Prüfung; V. die medizinische Prüfung; VI. die geburtshülflich⸗gynäkologische Prüfung; II. die Prüfung in der 8v

I. In der anatomischen Prüfung hat der Kandidat

1) die in einer der Haupthöhlen des menschlichen Körpers befind⸗ lichen Theile nach Form, Lage und Verbindung (Situs) an der Leiche zu demonstriren, oder eine Region des Stammes oder der Ertremi⸗ täten bloßzulegen und topographisch zu beschreiben;

2) ein von ihm selbst gefertigtes anatomisches Präparat zu er⸗ läutern und demnächst über eine Aufgabe aus der Knochenlehre, sowie über eine Aufgabe entweder aus der Eingeweide⸗ oder der Nerven⸗ 8 der Gefaͤßlehre an den ihm vorgelegten Präparaten Auskunft zu geben;

3) ein mikroskopisch⸗anatomisches Präparat anzufertigen und zu

erklären, und eine histologische Vegbe zu lösen. 7 II. In der physipologischen Prüfung hat der Kandidat seine Kenntnisse an zwei Aufgaben mündlich nachzuweisen. 8”9

III. In der Prüfung über pathologische Anatomie und all⸗ gemeine Pathologie muß der Kandidat sich befähigt zeigen,

1) an der Leiche die vollständige Sektion mindestens einer der Haupthöhlen zu machen und den Befund sofort zu Protokoll zu bringen;

2) ein oder mehrere pathologisch⸗anatomische Präparate, darunter jedenfalls eines mit Hülfe des Mikroskops zu erläutern und demnächst je eine Aufgabe aus der allgemeinen Pathologie und aus der pathologischen Anatomie zu erledigen.

1

88 Jeder der Prüfungsabschnitte I. bis III. sowie der Prüfungs⸗ abschnitt VII. (§§ 6 bis 8 und 13) wird von einem Eraminator abgehalten. In keinem Abschaitt dürfen gleichzeitig mehr als vier Kandidaten geprüft werden. Z⸗ -.

IV. Die chirucgisch⸗ophthalmiatrische Prüfung umfaßt vier Theile, von denen drei die Chirurgie im allgemeinen, einer die Augenheilkunde insbesondere betreffen.

A. Die drei chirurgischen Theile dieses Prüfungsabschnitts werden von zwei Eraminatoren in der chirurgischen Abtheilung eines größeren Krankenhauses oder in einer Universitätsklinik oder an Kranken der Poliklinik abgehalten. Der Kandidat hat

la. an zwei auf einander folgenden Tagen je einen Kranken in Gegenwart des betreffenden Examinators zu untersuchen, die Anam⸗ nese, Diagnose und Prognose des Krankheitsfalles, sowie den Heilplan festzustellen; den Befund sofort in ein von dem Examinator gegen⸗ zuzeichnendes Protokoll aufzunehmen und noch an demselben Tage zu Hause über den Krankheitsfall einen kritischen Bericht anzufertigen, welcher mit Datum und Namensunterschrift versehen, am nächsten Morgen dem Examinator zu übergeben ist;

1 b. beide ihm überwiesene Kranke im Laufe der nächsten sieben Tage täglich wenigstens einmal, auf Erfordern des Examinators auch zweimal täglich zu besuchen, im Anschluß an den ihm vom Erxami⸗ nator zurückgegebenen Bericht den Verlauf der Krankheit mit Angabe der Behandlung in Form eines Krankenjournals zu beschreiben und im Falle des vor Ablauf der sieben Tage erfolgenden Todes des Kranken eine schriftliche Epikrise unter Berücksichtigung des Sektions⸗ befundes zu geben.

Scheidet der dem Kandidaten überwiesene Kranke vor Ablauf der sieben Tage aus der Behandlung aus, so bestimmt der Examinator, ob der Kandidat einen anderen Kranken zu übernehmen hat.

Gelegentlich der Krankenbesuche hat der Kandidat noch an sonsti⸗ gen Kranken seine Fähigkeit in der Erkenntniß und Beurtheilung der chirurgischen Krankheitsformen, sowie seine Fertigkeit in der Ausfüh⸗ rung kleiner chirurgischer Operationen nachzuweisen;

2) eine Aufgabe aus dem Gebiete der Operationslehre unter Angabe und Würdigung der bezüglichen Methoden mündlich zu er⸗ ledigen, die entsprechende Operation, sowie eine Arterien⸗Unterbindung an der Leiche zu verrichten und für einen praktischen Arzt hinreichende Kenntnisse in der Instrumentenlehre darzulegen;

3) über eine Aufgabe aus der Lehre von den Knochenbrüchen und Verrenkungen ebenfalls mündlich Auskunft zu geben, das angezeigte Verfahren am Phantom oder am Menschen auszuführen und den Verband kunstgerecht anzulegen.

H Aufgaben Ziffer 2, 3 sind in Gegenwart beider Examinatoren zu lösen.

Jeder Examinator hat den Krankenbesuchen (Ziffer 1 b.) mindestens dreimal beizuwohnen, hierbei den Krankheitsbericht mit dem Kandi⸗ daten durchzugehen und ihn nöthigenfalls zu Nachträgen zu ver⸗ anlassen.

Die erforderlichen Kranken (Ziffer 1a. und 1b.) werden von der Direktion der Anstalt dem Examinator zugewiesen. Die Benutzung desselben Kranken für mehrere Kandidaten im Laufe des Prüfungs⸗ jahres Ist nur ausnahmsweise gestattet.

Zu dem klinischen Theile dieses Prüfungsabschnittes (Ziffer 1a. und 1 b.) dürfen höchstens drei, zu den technischen Theilen (Ziffer 2 und 3) höchstens sechs Kandidaten gleichzeitig zugelassen werden.

B. Der die Augenheilkunde insbesondere betreffende vierte Theil wird von einem Examinator abgehalten.

In Gegenwart desselben hat der Kandidat einen Augenkranken zu untersuchen, die Anamnese, Diagnose und Prognose des Krank⸗ heitsfalles, sowie den Heilplan festzustellen, den Befund sofort in ein von dem Examinator gegenzuzeichnendes Protokoll aufzunehmen und noch an demselben Tage zu Hause über den Krankheitsfall einen Be⸗ richt anzufertigen, welcher, mit Datum und Namensunterschrift ver⸗ sehen, am nächsten Morgen dem Erxaminator zu übergeben ist. So⸗ dann hat er den Kranken drei Tage hindurch unter Aufsicht des Eraminators zu behandeln und während dieser Zeit auch an anderen 5 nachzuweisen, daß er sich mit den Grundzügen der Augenheil⸗ unde vertraut gemacht hat.

Zu einem Prüfungstermin sind höchstens drei Kandidaten zu⸗ zulassen. §. 11.

V. Die medizinische Prüfung wird von zwei Examinatoren in der medizinischen Abtheilung eines größeren Krankenhauses oder einer Universitätsklinik oder an Kranken der Poliklinik abgehalten.

Behufs dieser Prüfung hat der Kandidat: 1

La. an zwei auf einander folgenden Tagen je einen Kranken in Gegenwart des betreffenden Eraminators zu untersuchen, die Anamnese, Diagnose und Prognose des Falles, sowie den Heil⸗ plan festzustellen, den Befund sofort in ein von dem Examinator ge⸗ genzuzeichnendes Protokoll aufzunehmen und noch an demselben Tage zu Hause über den Krankheitsfall einen kritischen Bericht anzuferti⸗ gen, welcher, mit dem Datum und Namensunterschrift versehen, am

nächsten Morgen dem Eraminator zu übergeben ist;

1b. die beiden ihm überwiesenen Kranken im Laufe der nächsten sieben Tage wenigstens einmal, auf Erfordern des Examinators auch zweimal täglich zu besuchen, dabei im Anschluß an den ihm vom Examinator zurückgegebenen Bericht den Verlauf der Krankheit mit Angabe der Behandlung in Form eines Krankenjour⸗ nals zu beschreiben und im Falle des vor Ablauf der sieben Tage erfolgenden Todes des Kranken eine schrift⸗ liche Epileise unter Berücksichtigung des Sektionsbefundes zu geben. Scheidet der dem Kandidaten überwiesene Kranke vor Ab lauf der sieben Tage aus der Behandlung aus, so bestimmt der Exa minator, ob der Kandidat einen anderen Kranken zu übernehmen hat.

Gelegentlich der Krankenbesuche hat der Kandidat noch an sonstigen Kranken seine Fähigkeit in der Erkenntniß und Beurtheilung der inneren Krankhelten, namentlich mit Einschluß der Kinderkrankheiten und der Geisteskrankheiten nachzuweisen;

2) in einem besonderen Termin in Gegenwart eines Examinators einige Aufgaben zu Arzneiverordnungen schriftlich zu lösen, zu mehreren von dem Examinator bestimmten Arzneisubstanzen die Marimaldosen aufzuzeichnen und mündlich darzuthun, daß er in der Pharmakologie und Torikologie die für einen Arzt erforderlichen Kenntnisse besitzt.

Dieser Prüfungsabschnitt kann einem dritten Examinator über⸗ tragen werden.

In Betreff der Besuche, denen die Examinatoren beizuwohnen haben, der Besprechung der Krankheitsberichte und in Betreff der Zuweisung der Kranken, finden die Bestimmungen des § 10 A. ent⸗ sprechende Anwendung.

Jedem Prüfungstermin sind höchstens drei Kandidaten zu über weisen.

VI. Die geburtshülflich⸗gynäkologische Prüfung wird von zwei Eraminatoren in einer öffentlichen Gebäranstalt

Der Kandidat hat:

l1 a. eine Gebärende in Gegenwart eines der Eraminatoren oder im Behinderungsfalle in Gegenwart eines Assistenzarztes der Anstalt zu untersuchen, die Geburtsperiode und Kindeslage, die Prognose und das einzuschlagende Verfahren zu bestimmen; bei normaler Geburt und auf Erfordern auch bei normwidriger Geburt die nothwendige Hülfe einschließlich der etwaigen Operationen selbst zu leisten, sowie auch nach Beendigung der Geburt im Laufe der nächsten 24 Stunden zu Hause einen kritischen Bericht anzufertigen und solchen, mit Datum und Unterschrift versehen, am anderen Tage dem betreffenden Exami⸗ nator zu übergeben;

1 b. die Wöchnerin im Laufe der nächsten sieben Tage täglich zweimal zu besuchen, dabei den Bericht in Beziehung auf die Pflege der Wöchnerin und des Neugeborenen, sowie auf die etwaigen Krankheiten beider zu verrollständigen, während dieser Zeit noch seine Fähigkeit in der Diagnose der Schwangerschaft, des Wochenbetts und der Frauenkrankheiten vor demselben Exami⸗ nator zu bekunden und im Falle des vor Ablauf der sieben Tage erfolgenden Todes der Entbundenen eine schriftliche Epikrise unter Berücksichtigung des Sektionsbefundes zu geben

Scheidet die dem Kandidaten überwiesene Wöchnerin vor Ablauf der sieben Tage aus der Behandlung aus, so bestimmt der Exami⸗ nator, ob der Kandidat eine andere Wöchnerin zu übernehmen hat;

2) in einem besonderen Termin in Gegenwart beider Exami⸗ toren seine Bekanntschaft mit denjenigen Operationen nachzuweisen, welche wissenschaftlich anerkannt sind; sodann am Phankom die Diagnose verschiedener regelwidriger Kindeslagen zu stellen, die Ent⸗ bindung durch die Wendung auszuführen und seine Fertigkeit im Ge⸗ brauch der Zange darzulegen.

Dem dirigirenden Arzt steht es beim Mangel an Gebäͤrenden oder Kranken in der Anstalt frei, solche aus der poliklinischen Praxis zur Prüfung heranzuziehen. Die Benutzung derselben Gebärenden zur Prüfung (Ziffer 1 a.) für zwei oder mehrere Kandidaten ist in keinem Falle gestattet. 8

Zur technischen Prüfung am Phantom dürfen gleichzeitig nicht mehr als vier Kandidaten zugelassen werden.

VII. In der hygienischen Prüfung ist der Kandidat von einem Eraminator über zwei Aufgaben (§. 14) in Gegenwart des Vorsitzenden mündlich zu prüfen.

In diesem Prüfungsabschnitte soll jeder der Kandidaten nicht länger als 15 Minuten geprüft werden. E .““