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privilegiun 8
veher Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗
nleihescheine des Kreises Pinneberg im Betrage von 845 000 ℳ
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem die Vertretung des Kreises Pinneberg auf den Kreis⸗ tagen am 23. September und 13. November 1882 beschlossen hat, die zur Ausführung des Baues der Marschchaussee erforderlichen Mittel
im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der
Kreisvertretung: 8 zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 845 000 ℳ ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 845 000 ℳ, in Buchstaben: Achthundertfünfundvierzig⸗ tausend Mark, welche in folgenden Abschnitten: 400 000 ℳ zu 1000 ℳ, WVWZ 650909. 289. zusammen 845 000 ℳ nach anliegenden Muster auszufertigen, mit vie zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplan mittelst Ver⸗ loosung jährlich vom Jahre 1883 ab mit wenigstens einem Prozent
des Kapitales, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld⸗
verschreibungen, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen.
Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 8
Gegeben Bad Ems, den 20. Juni 1883.
Wilhelm. von Puttkamer. von Scholz.
Provinz Regierungsbezirk
Schleswig⸗Holstein. “ Schleswig.
Anleiheschei
des Kreises Pinneberg.
r Anbgabe Beehltht e. ... N..
Mark Reichswährung. - Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 20. Juni 1883 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig vom .. ten 1883 Nr. . . Seite ... und Gesetz⸗Samm⸗
lung für 1883 Seite . laufende Nr
Auf Grund der von der Königlichen Regierung in Schleswig genehmigten Kreistagsbeschlüsse vom 23. September und 13. November 1882 wegen Aufnahme einer Schuld von 845 000 ℳ bekennen sich der Landrath und die unterzeichneten hierzu von der Kreisversamm⸗ lung des Kreises Pinneberg gewählten drei Kreistagsmitglieder Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von .Makrk, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 845 000 ℳ erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes mittelst Verloosung der Anleihescheine in den Jahren 1883 bis spätestens 1926 einschließ⸗ lich aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens Einem Prozent des Kapitales jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monate Juni jeden Jahres. Dem Kreise bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken, oder auch sämmt⸗ liche noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen. 3 8
Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗ falls dem Tilgungsstocke zu.
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffent⸗ lich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger“, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Schleswig und dem Kreisblatte des Kreises Pinneberg.
Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Kreisvertretung mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Schleswig ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli rvon heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Pinneberg und zwar arch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins fol⸗ genden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗ scheine wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rück⸗ zahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. Das Auf⸗ gebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Schuld⸗ verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 und folgende der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (R. Ges. Bl. S. 83), bezw, nach §. 20 des Ausführungs⸗ gesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 — Gesetz⸗Sammlung Seite 281.
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vor⸗ zeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise dar⸗ thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus⸗ gezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres .... ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige Ieinähme ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kreiskommunal⸗ kasse in Pinneberg, gegen Ablieferung der, der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuld⸗ verschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft.
Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer
Unterschrift ertheilt.
Pinneberg, den .. Der Königliche Landrath. „Die kreisständische Kommission. „Anmerkung: Die Anleihescheine sind, außer mit den Unter⸗ schriften des Landrathes und der drei Kreistagsmitglier nit Siegel des Landrathes zu versehen. 1
Provinz Regierungsbezirk Schleswig⸗Holstein. Schleswig.
zu der Schuldverschreibung des Kreises Pinneberg b..VV8“ über Mark zu Prozent Zinsen ü Mark Pf.
Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 2. Januar (beziehungsweise) 1. Juli 18 .. ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halb⸗ jahr vom bis Vö-—“ bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Pinneberg.
Pinneberg, den B 1
Der Königliche Landrath. Die kreisständische Kommission.
Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird. 8
Anmerkung: Die Namenzsunterschriften können mit Lettern oder Faecsimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver⸗ sehen werden.
Provinz Regierungsbezirk Schleswig⸗Holstein. 8 Schleswig. Anweisung zum Anleihescheine des Kreises Pinneberg Ausgabe Buchstabe Nr. über. . Mark.
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rück⸗ abe zu der obigen Schuldverschreibung die .. te Reihe von Zins⸗ . für die fünf Jahre 1.. . bis 1... bei der Kreis⸗Kom⸗ munalkasse zu Pinneberg, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen ich ausweisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Wider⸗ pruch erhoben wird.
Pinneberg, den
Der Königliche Landrath. Die kreisständische Kommisston.
Anmerkung: Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden; doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver⸗ sehen werden.
Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
ter Zinsschein. V ter Zinsschein.
Anweisung.
8
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Oberlehcer Dr. Schnippel vom Großherzoglichen Gymnasium in Oldenburg ist zum Oberlehrer an das Real⸗ gymnasium in Osterode berufen und der ordentliche Lehrer Dr. uun] a an dieser Anstalt zum Oberlehrer befördert worden.
Finanz⸗Ministerium.
Die Ziehung der 4. Klasse 168. Königlich preußischer Klassen⸗Lotterie wird am 20. Juli d. J., Morgens 8 nhs. im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen.
Die Erneuerungsloose, sowie die Freiloose zu dieser Klasse sind nach den §§. 5, 6 und 13 des Lotterieplans, unter Vorlegung der bezüglichen Loose aus der 3. Klasse, bis zum 16. Juli d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulösen. “
Berlin, den 10. Juli 1883.
Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion. Kriegs⸗Ministerium. 6
Der Militär⸗Intendantur⸗Sekretär Sperber vom IV. Armee⸗Corps ist zum Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator im Kriegs⸗Ministerium ernannt wordben.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Stamm⸗ Aktien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten 1667 Stück gezogen worden.
Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt,
den Kapitalbetrag zugleich mi: den Zinsen für das
2. Halbjahr 1883 vom 15. Dezember d. J. ab gegen Quittung und Rückgabe der Aktien nebst den dazu ge⸗ hörigen Anweisungen zur Abhebung der Zinsscheine Reihe IX. bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße 94, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die Fehg geschieht auch bei den Regierungs⸗Haupt⸗ kassen, den Bezirks⸗Hauptkassen der Provinz Hannover und der Kreiskasse zu Frankfurt a. M. Zu diesem Zwecke können die Aktien nebst Zinsschein⸗Anweisungen einer dieser Kassen schon vom 15. November d. J. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 15. De⸗ zember d. J. ab bewirkt.
Vom 1. Januar 1884 ab hört die Verzinsung der gekündigten Dokumente auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Dokumente wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren Verzinsung bereits mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat.
Der Betrag der etwa fehlenden, unentgeltlich abzuliefern⸗ den Zinsscheine wird von dem zu zahlenden Kapitalbetrage zurückbehalten.
Formulare zu den Quittungen werden von den oben⸗ bezeichneten Kassen unentgeltlich verabfolgt. 1
Berlin, den 2. Juli 1883.
Hauvytverwaltung der Staatsschulden. Merleker.
Sydom Hering
Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und
Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten
Dr. Lucius von Hamburg.
Die Nummer 19 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 8938 die Verordnung, betreffend die Ausführung des §. 5 der Verordnung wegen der Einführung der preußischen Fesetzgebung in Betreff der direkten Steuern in dem Gebiete der Herzogthümer Schleswig und Holstein vom 28. April 1867. Vom 7. Mai 1883; unter
Nr. 8939 den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Juni 1883, betreffend die Auflösung der Königlichen Eisenbahn kommission in Berlin, und unter
Nr. 8940 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für den Bezirk des Amts⸗ gerichts Neuenhaus und für einen Theil der Bezirke der Amts⸗ gerichte Hannover, Isenhagen, Liebenburg, Münden, Osterholz
) Quakenbrück. Vom 27. Juni 1883.
Berlin, den 11. Juli 1883.
Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Didden.
Personalveränderungen
Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Ems, 3. Juli. Recken, Pr. Lt. à la suite des Gren. Regts. Nr. 3 und Milit. Lehrer bei der Haupt⸗ Kadettenanstalt, zum Hauptm. befördert. v. Marschall, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 12, in das Regt. der Gardes du Corps versetzt. v. Pressentin, gen. v. Rautter, Sec. Lt. à la suite des Hus. Regts. Nr. 11, in das 3. Garde⸗Ulan. Regt. einrangirt. — 5. Juli. v. Heydebreck, Gen. Major und Commandeur der 4. Kav. Brig., in gleicher Eigenschaft zur 3 Kav. Brig. versetzt. Manché, Oberst Wund Commandeur des Drag. Regts. Nr. 1, unter Stellung à la suite dieses Regts.,, zum Commandeur der 4. Kav. Brig., v. Thiele, Oberst, beauftragt mit der Führung der 8. Kav. Brig., unter Belass. à la suite des Hus. Regts. Nr. 5, zum Commandeur dieser Brig., v. Kemnitz, Oberst⸗Lt. und etatsmäßig. Stabsoffiz. vom Drag. Regt. Nr. 13, zum Commandeur des Drag. Regts. Nr. 1 ernannt. Frhr. v. Türcke, Major, aggreg. dem Hus. Regt. Nr. 2, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Drag. Regt. Nr. 13 einrangirt. v. Niesewand, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. vom Hus. Regt. Nr. 7, mit der Führung des Hus. Regts Nr. 13, unter Stellung à la suite desselben, b t. Synold v. Schüz, Major vom Hus. Regt. Nr. 4, unter Entbind. von dem Kommando als Adjut. bei dem Generalkommando des X. Armee⸗Corps, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Has. Regt. Nr. 7 versetzt. v. Rauch, Rittmeister und Eskadron⸗Chef vom Ulanen⸗Regt. Nr. 13, als Ad⸗ jutant zum Generalkommando des X. Armee⸗Corps kommandirt. Pappritz, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 7, dem Regt., unter Be⸗ förder. zum Rittm, aggregirt. Forst, Pr. Lt. aggreg. dem Drag. Regt. Nr. 7, in das Regt. einrangirt. Braun, Sec. Lt. von dems. Regt., zum überzähl. Pr. Lt. befördert. — Coblenz, 7. Juli. v. Unruh, Major vom 4. Garde⸗Gren. Regt., zum etatsmäß. Stabs⸗ offiz. ernannt. v Kamptz, Major aggreg. dem 4. Garde⸗Gren. Regt., in das Regt. einrangirt. Frhr. v. Bleul, Pr. Lt. vom 4. Garde⸗Gren. Regt., zum Hauptm. und Comp. Chef, Frhr. v. Puttkamer, Pr. Lt. von dems. Regt., zum überzähl. Hauptm., v. Oidtman, Sec. Lt. von dems. Regt., Frhr. v. Schorlemer, Sec. Lt. à la suite desselben Regts,, zu Pr. Lts. befördert.
Im Beurlaubtenstande. Ems, 3. Juli. Gortzitza, Pr. Lt. a. D., zuletzt Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 5, unter Ueberweis. zu den beurlaubten Offizn. des gen. Landw. Bats., als Pr. Lt. mit einem Patent vom 3. Juli cr. bei der Landw. Inf. wiederangestellt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ems, 5. Juli. v. Möllendorff, Gen. Major und Commandeur der 3. Kav. Brig. in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pens., v. Bülow, Oberst und Commandeur des Hus. Regts. Nr. 13, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pens. und der Regts. Unif., zur Disp. gestellt. — Coblenz, 7. Juli. v. Derschau, Major vom 4. Garde⸗Gren. Regt. Königin, als Oberst⸗Lt. mit Pens. und der Regts. Unif., v. Barton gen. v. Stedman I., Hauptm. und Comp. Chef vom 4. Garde⸗Gren. Regt., als Major mit Pens. und der Regts. Unif, der Abschied bewilligt.
XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Corps.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 26. Juni. Frhr. 5 Byrn, Oberst und Commandeur des Gren. Regts. Nr. 101 unter Ernennung zum Com⸗ mandeur der Inf. Brig. Nr. 47, zum Gen. Major befördert. v. Treitschke, Oberst⸗Lieutenant im Generalstabe, als Bats. Com⸗ mandeur in das Gren. Regt. Nr. 100 versetzt. Frhr. v. Hoden⸗ berg, Oberst und Bats. Commandeur im Gren. Regt. Nr. 100, zum Commandeur des Grenadier⸗Regiments Nr. 101, Leusmann, Oberst und Bats. Commandeur im Inf. Regimente Nr 107, zum Commandeur des Inf. Regts. Nr. 106, v. Römer, Major un etatsmäß. Stabsoffiz. im Gren. Regt. Nr. 101, zum Bats. Com mandeur im Inf. Regt. Nr. 107, v. Löben, überzähl. Major in Gren. Regt. Nr. 100, zum etatsmäß. Stabsoffiz. im Gren. Regt Nr. 101, Meyer, überzähl. Major im letztgen. Regt., zum etatsmäß Stabsoffiz, im Inf. Regt. Nr. 133, v. Werlhof, Maj. u. Comp. Chef im Gren. Regt. Nr. 100, zum überzähl. Major in diesem Regt. ernannt Aster I., Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr 105, zum überzähl. Major im Inf. Regt. Nr. 103, Graf Vitzthum v. Eck städt, Pr. Lt. im Gren. Regt. Nr. 100, kommandirt im General stabe, zum Hauptm. im Generalstabe, vorläufig ohne Patent, beför dert. Schubarth⸗Engelschall, charakteris. Hauptm. im Inf Regt. Nr. 105, zum etatsmäß. Hauptm. und Comp. Chef, v. Bü nau, charakteris. Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 105, v. Suckow, charak⸗ teris. Pr. Lt. im Jäger⸗Bat. Nr. 13, zu etatsmäß. Pr. Lts., mit Paten vom Tage ihrer Charakterisirung, ernannt. Gehe, Pr. Lt. im Gren Regt. Nr. 100, Baasch, Puscher, Pr. Lts. im Inf. Regt. Nr
102, Wermuth, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 133, ein Patent ihrer
Charge, Oeser, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 105, v. Criegern Sec. Lt. im Schützen⸗ (Füs.) Regt. Nr. 108, der Charakter al Pr. Lt. verliehen. v. Polenz, Major und etatsmäßiger Stabs Offizier im Garde⸗Reiter⸗Regt., unter Stellung à la suite des 1. Ulan. Regts. Nr. 17, mit Führung dieses Regts. beauftragt Frhr. v. Hönning⸗O’'Carroll, Major und Escadr. Chef im Hus. Regt. Nr. 19, zum etatsm. Stabsoffiz. im Garde⸗Reiter⸗Regt.,
v. Buch, Major und Escadr. Chef im letztgen. Regt., zum etatsmäß. Stabsoffiz. im Ulan. Regt. Nr. 1 8, ernannt. v. Fabrice,
charakteris. Rittmeister à la suite des Garde⸗Reiter⸗Negts., unter weiterem Verbleiben in der Stellung à la suite des Regiments, in seinem Kommando zur Dienstleistung beim Militär⸗Bevollmächtigten in Berlin belassen. — 2. Juli. v. Kirchbach, Oberst und Com⸗ mandeur des Hus. Regts. Nr. 18, unter Stellung à la suite dieses Regts., mit der Führung der 1. Kav. Brig. Nr. 23, Schultze Major und etatsmäß. Stabsoffiz. im Ulanen⸗Regt. Nr. 18, unter Stellung à la suite des Hus. Regts. Nr. 18, mit Führung letztgen. Regts. beauftragt. von der Decken, v. Zezschwitz, Königl. preuß. Sec. Lts. a. D., als Sec. Lts. in der Königl. sächs. Armee, und zwar Ersterer beim Ulan. Regt. Nr. 17 mit einem Patent vom 14. Oktober 1880, Letzterer beim 2. Ulan. Regt. Nr. 18 mit einem Patent vom 11. Februar 1882, angestellt.
Im Beurlaubtenstande. 26. Juni. Hecht, Schluck⸗ werder, Fuchs, Frhr. v. Teubern, Altenburg, Geßler, Langbein, v. Funcke, Frhr. v. Streit, Schilling, Dr. v. Tischendorf, Lammert, Klopfer, Sec. Lts. der Res. des Inf. Regts. Nr. 107, Steiger, Sahrer v. Sahr, Sec. Lts. der Res. des Garde⸗Reiter⸗Regts., zu Pr. Lts. der Res. befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 21. Juni
Bo Gen. Major und Commandeur der Inf. Brig. Nr. 47,
unter Verleih. des Charakters als Gen. Lt., v. Schönberg, Gen. Major und Commandeur der Kav. Brig. Nr. 23, v. Kessinger, Oberst und Commandeur des Inf. Regts. Nr. 106, unter Verleih. des Charakters als Gen. Major, v. Gutbier, überzähl. Major im Inf. Regt. Nr. 103, unter gleichzeit. Anstellung als 2. Stabsoffiz. beim Bez. Kommando des Res. Landw. Bats. Nr. 108, v. Ein⸗ siedel, Oberst und Commandeur des Ulan. Regts. Nr. 17, v. Einsiedel, Major und Escadr. Chef im Ulan. Regt. Nr. 18, v. Arnim, Pr. Lt. im Hus. Regt. Nr. 19, unter Verleih. des Charakters als Rittmeister und gleichzeit. Anstell. als Bez. Adjut. beim 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 101, in Genehm. ihrer Abschieds⸗ gesuche, mit der gesetzl. Pens. und der Erlaubniß zum Tragen der resp. Generals⸗ bezw. Regts. Unif. mit den vorgeschriebenen Abzeichen zur Disp. gestellt. — 26. Juni. Bauer, Hauptm. und Comp. Chef im Schützen (Füs.) Regt. Nr. 108, in Genehm. seines Gesuches mit der gesetzl. Pens. und der Erlaubniß zum Forttragen der Regts. Uniform mit Inaktivitätsabzeichen, der Abschied bewilligt. Frhr. v. Hausen, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 104, in Genehmig. seines Abschiedsgesuches, unter Verleih, des Charakters als Hauptm. und gleichzeit. Anstellung als Bez. Adjut. beim 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 103, mit Pens. und Erlaubniß zum Tragen der Regts. Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen, zur Disp. gestellt. Krumpel, Sec. Lt. im Hus. Regt. Nr. 18, aus dem aktiven Dienst ausgeschieden und zu den Offizieren der Res. gen. Regts. übergetreten.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 11. Juli. Se. Majestät der Kaiser sind, wie „W. T. B.“ aus Konstanz meldet, gestern mit der Großherzogin, dem Erbgroßherzog und dem Prinzen Ludwig von Baden, sowie mit dem Kronprinzen und der Kronprinzessin von Schweden von Karlsruhe dort eingetroffen. Am Bahnhof der festlich geschmuckten Stadt wurde der Kaiser von dem Großherzog von Baden begrüßt und auf dem Dampf⸗ schiff nach der Insel Mainau begleitet.
Marmor⸗Palais, 10. Juli. 7 Uhr Abends. Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin Wilhelm haben in der vergangenen Nacht ziemlich gut ge⸗ schlafen; der Verlauf des Wochenbettes ist normal. Der junge Prinz befindet Sich ganz wohl. b Schröder. Friedel.
— Nach der im Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt aufgestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über die im Monat Mai 1883 auf deutschen Bahnen (aus⸗ schließlich der bayerischen) beförderten Züge und deren Verspätungen wurden auf 44 größeren Bahnen beziehungs⸗ weise Bahnkomplexen mit einer Gesammtbetriebslänge von 30 038,87 km befördert an fahrplanmäßigen Zügen: 12 803. Courier⸗ und Schnellzüge, 99 366 Personenzüge, 56367 gemischte Züge und 91 796 Güterzüge; an außerfahrplanmäßigen Zügen: 5088 Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischte Züge und 30 853 Güter⸗, Materialien⸗ und Arbeitszüge. Im Ganzen wurden 690 957 339 Achskilometer bewegt, von denen 215 574 902 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspäteten von den 168 536 ö“ Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischten Zügen im Ganzen 1986 oder 1,18 pCt., (gegen 1,23 Ct. in demselben Monat des Vorjahres, und 0,45 pCt. im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 948. durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, so daß den aufgeführten Bahnen nur 1038 Verspätungen (= 0,62 „Ct.) zur Last fallen (gegen 0,28 pCt. im Vormonat). In demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf den eigenen Strecken der in Vergleich zu ziehenden Bahnen von 159 174 beförderten fahrplanmäßigen Zügen mit Personen⸗ beförderung 1055, oder 0,66 pCt., mithin 0,04 pCt. mehr. In Folge der Verspätungen wurden 393 Anschlüsse versäumt (gegen 322 in demselben Monat des Vorjahres und 288 im Vor⸗ monat). Wird eine Gruppirung der Verwaltungen nach der auf je eine Anschlußversäumniß entfallenden Zugverspätun⸗ gen vorgenommen, so kommen in erster Reihe die Kiel⸗ Flensburger Eisenbahn (3 Anschluß⸗Versäumnisse auf 3 Verspätungen), die Eutin⸗Lübecker Eisenbahn (1 Anschluß⸗ Versäumniß auf 1 Verspätung), die Posen⸗Creuzburger Eisenvahn (1 Anschluß⸗Versäumniß auf 1 Verspätung) und die Rechte⸗Oderufer⸗Eisenbahn (10 Anschluß⸗Versäumnisse auf 10 Verspätungen) mit 1,00, während die Werra Eisen⸗ bahn (1 Anschluß⸗Versäumniß auf 13 Verspätungen) mit 13,00, die Hessische Ludwigs Eisenbahn (6 Anschluß⸗Versäum⸗ nisse auf 123 Verspätungen) mit 20,50 und die Badischen Staats⸗Eisenbahnen (8 Anschluß⸗Versäumnisse auf 174 Ver⸗ spätungen) mit 21,75 die letzten Stellen einnehmen und bei 13 Verwaltungen, welche im Ganzen 293 Zugverspätungen gemeldet haben, Anschluß⸗Versäumnisse überhaupt nicht vor⸗ gekommen sind.
— Dem Kreise Oschersleben ist durch Allerhöchste Ordre vom 1. v. Mts. für die im Bau begriffene Chaussee von Badersleben über Huy⸗Neinstedt bis zur Halberstadter Kreisgrenze in der Richtung auf Athenstedt gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung derselben das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Be⸗ stimmungen des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840
einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über
die Befreiungen sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften — vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen — verliehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeldtarise vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
— Durch Alleryhöchste Ordre vom 6. v. M. ist genehmigt worden, daß der grüne Graben und der Münzgraben zu Berlin auf Kosten des Staates zugeschüttet und das Enteignungsrecht auf diese Unternehmen angewendet
werde.
— Der Kaiserliche Gesandte am Königlich griechischen Hofe, Freiherr von den Brincken, hat einen ihm Aller⸗ höchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Ab⸗ wesenheit sungirt als interimistischer Geschäftsträger in Athen der Legations⸗Sekretär Graf von Wallwitz.
— Der hiesige Großherzoglich hessische Gesandte Dr. Neid⸗
e vot at Berb 88 Uelanb verlassen. Während seiner
- erden die Geschäfte von der Königlich bayerischen Gesandtschaft wahrgenommen. I1
“ Ich ergreife diese Gelegenheit u. s. w.
Bayern. München, 9. Juli. (Allg. Ztg.) Das protestantische Ober⸗Konsistorium hat nun nach Ein⸗ treffen der Allerhöchsten Genehmigung vorbereitende Anord⸗ nungen zur 400 jährigen Gedächtnißfeier des großen Refor⸗ mators Luther getroffen. Im Eingang der Entschließung heißt es: „Das Gedächtniß des Mannes voller Kraft und Glauben, dessen Lieder in unseren Kirchen gesungen werden, dessen Katechismus von unseren Kindern gelernt wird, dessen Bibelübersetzung in Aller Händen sich befindet und in täglichem Gebrauche steht, lebt im evangelischen Volke. Das Jubelgedächtniß seiner Geburt wird allent⸗ halben in Deutschland von der evangelischen Christenheit festlich gefeiert; wir dürfen und wir wollen nicht zurückbleiben. Da der 10. November auf einen Samstag fällt, so wird die Feier des diesjährigen Reformationsfestes, das auf den 4. fiele, auf den 11. November verlegt, und es soll damit die 400 jährige Jubelfeier der Geburt Luthers vereinigt werden. Am Vorabend, d. i. am Samstag, den 10. November, hat in allen lutherischen Pfarrkirchen ein vorbereitender Gottesdienst stattzufinden. Nähere Bestimmungen über die angeordnete kirchliche Feier, soweit sie nöthig erscheinen, werden erfolgen. Den reformirten Gemeinden bleibt ganz und gar anheim gegeben, ob und wie weit sie sich den getroffenen oder noch zu treffenden Anordnungen anschließen wollen.“
Sachsen. Dresden, 9. Juli. (Leipz. Ztg.) Auf Anordnung des evangelisch⸗lutherischen Landes⸗ konsistoriums ist am gestrigen Sonntage in allen evangelisch⸗lutherischen Kirchen des Landes in die im allge⸗ meinen Kirchengebet enthaltene Fürbitte sür Se. Majestät den König ein auf die Errettung des Königs bezügliches Dank⸗ gebet eingeschaltet worden.
Das „Dresd. Journ.“ theilt mit, daß dem Könige (außer schon früher angeführten Städten und Korporationen) bis heute die Städte Leipzig, Zwickau, Reichenbach i. V., Meerane, Großenhain, Schneeberg, Mittweida, Kamenz, Colditz, Bernstadt, die Provinzialstände der Oberlausitz, der Bezirksausschuß zu Annaberg, der Militärverein in Riesa, der Bezirkslehrerverein zu Stollberg, der Verein ehrenvoll entlasse⸗ ner Militärs in Mylau und die Gemeinde Böhrigen theils durch Deputationen, theils durch Telegramme aus Anlaß der Errettung aus der jüngsten Lebensgefahr ihre ehrfurchts⸗ vollen Glückwünsche überbracht haben.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 9. Juli. Die von dem rumänischen Minister Stourdza an den österreichischen Gesandten in Bukarest, Baron Mayr, gerichtete Note zur Erledigung des rumänisch⸗österreichischen Zwischenfalls wird von der „Wien. Abendpost“ im Urtext veröffentlicht. Dieselbe lautet in der Uebersetzung:
Herr Baron!
Unüberlegte, zu Jassy ausgesprochene Worte haben auf die öster⸗ reichisch-ungarische Regierung einen bedauerlichen Eindruck gemacht. Um denselben zu heben, hat der „Moniteur“ eine Mittheilung ge⸗ bracht, welche dazu bestimmt war, den Sinn und die Tendenz dieser Worte zu mißbilligen. Diese Mittheilung ist dessenungeachtet als verspätet und ungenügend befunden worden. Diese Zweifel an der Aufrichtigkeit der Erklärungen der Königlichen Regierung können uns nicht nur nicht unberührt lassen, sondern es liegt uns auch am Herzen, sie zu zerstreuen. Die Abwesenheit Sr. Majestät des Königs und die meine von der Hauptstadt verur⸗ sachten eine unfreiwillige Versoätung von einigen Tagen in Bezug auf die Erklärungen, denen es nicht an Aufrichtigkeit und Loyalität gefehlt hat; denn die Regierung Sr. Majestät des Königs hat niemals eine Haltung eingenommen, die an der österreichisch⸗ungarischen feind⸗ liche Absichten haͤtte glauben lassen können. Es ist in der That nicht von heute, daß die Regierung Sr. Maäjestät jede ungesetzliche Auf⸗ reizung, die gegen die Sicherheit und Ruhe benachbarter Staaten und demzufolge auch gegen die österreichisch⸗ungarischen Provinzen gerichtet ist, verdammt, und daß sie immer ein formelles Desaveu Denen hat zu Theil werden lassen, die dem König Ansprüche hätten zuschreiben können, die berechtigte Empfindlichkeit hervorrufen könnten. Unsere Haltung ist in jeder Hinsicht beständig gewesen und wir haben Beweise gegeben, daß wir uns der Beziehungen der Staaten untereinander und der Pflicht bewußt sind, die ihnen obliegt, Agitationen von der Art, die gute Nachbarschaft zu stören, nicht zu dulden. Rumänien und seine Regierung werden, nachdem sie in den Verband der unab⸗ hängigen europäischen Staaten eingetreten sind, diese Verhaltungslinie niemals verlassen, und bitte ich Sie, Herr Baron, Ihrer Regierung davon die bestimmtesten Versicherungen zu geben.
Bukarest, 23. Juni (5. Juli) 1883.
1 Stourdza m. p. Die „Wien. Abendpost“ bemerkt zu dieser Note: „Wir können diese Erklärungen des Kabinets von Bukarest nur mit aufrichtiger Befriedigung degrüßen, da die rumänische Regierung darin ihre durch die internationalen Beziehungen der Staaten zu einander gebotene Verpflichtung anerkennt und in positioster Weise verspricht, Agitationen, welche geeignet sind, die Be⸗ ziehungen guter Nachbarschaft zu stören, nicht dulden zu wollen. Wir sind in der Lage, gleichzeitig versichern zu können, daß die in der mitgetheilten Depesche enthaltene Erklärung von Seite der K. und K. Regierung als eine befriedigende anerkannt wird, und möchten nunmehr noch der Hoffnung Ausdruck geben, daß der durch die entgegenkommende Haltung der Königlich rumänischen Regierung beseitigte bedauerliche Zwischenfall dazu betragen möge, gewissen rumänischen Poli⸗
tikern darzuthun, wie wenig patriotisch eine Haltung und
Agitation ist, welche dem eigenen Lande nur Verlegenheiten und selbst Gefahren einbringen kann und wie wünschenswerth im allgemeinen Interesse ein aufrichtiges freundnachbarliches Ver⸗ bältniß wäre.“
Frohsdorf, 10. Juli. (W. T. B.) Graf Chambord hat den Tag etwas ruhiger verbracht als die letzte Nacht, auch im Laufe des Tages etwas geschlafen; der Schwäche⸗ zustand dauert fort.
Innsbruck, 10. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Landtagssitzung wurde vom Landeshauptmann eine Er⸗ klärung der Majorität bezüglich der Glaubenseinheit ver⸗ lesen. Der Landtagsabgeordnete Wildauer protestirte Namens der Linken gegen die verlesene Erklärung und gab eine Gegen⸗ erklärung ab.
Großbritannien und Irland. London, 9. Juli. (Allg. Corr.) Den gegenwärtigen Dispositionen zufolge wird der Marquis von Ripon bis Januar 1885 auf seinem Posten als Vizekönig von Indien beharren.
Am letzten Sonnabend eröffnete der Prinz von Wales das in Whitestreet, Finsbury, gelegene neue prächtige Schul⸗ gebäude, das City of London College, welches den Zweck hat, jungen Handelsbeflissenen und Anderen nach den Geschäftsstunden Gelegenheit zur weiteren Ausbildung zu geben. Die Prinzessin von Wales, der Lordmayor und an⸗
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5— hochgestellte Persönlichkeiten wohnten der Eröffnungs⸗ eier bei.
— 10. Juli. (W. T. B.) Oberhaus. Der Staats⸗ sekretär des Auswärtigen, Lord Granville, erklärte auf eine Anfrage, von der französischen wie von der englischen Regierung werde die Verpflichtung des getroffenen Abkommens, wonach weder Frankreich noch England in den neuen Hebriden interveniren dürfe, in vollem Umfange anerkannt.
Unterhaus. Der Präsident des Local Government Board Dilke erklärte, auf eine Anfrage in den Jahren 1832/33 habe sich die Quarantäne als wirkungslos gegen die Einschleppung der Cholera erwiesen, es sei daher jetzt keine Quarantäne beabsichtigt. Dagegen sei ein System ärzt⸗ licher Inspektion und Desinfizirung der verdächtigen Schiffe eingeführt worden. Die aus Indien kommenden Dampfer, welche den Suezkanal passiren, ohne infizirte Häfen zu berühren, seien nicht verdächtig; ebenso seien auch wegen der Länge der Fahrt Schiffe aus Alexandrien, wo nur ein Cholerafall stattgefunden, unverdächtig, außer wenn sich ein Kranker an Bord befinde. Unter⸗Staatssekre⸗ tär Fitzmaurice theilte mit, die Regierung habe keine Nach⸗ richt von dem Ausbruch der Cholera in China erhalten.
Die aus Mitgliedern des Ober⸗ und Unterhauses be⸗ stehende Kommission zur Vorberathung des Antrages, betreffend den Kanaltunnel, hat sich heute mit 6 gegen 4 Stimmen gegen den Bau des Tunnels ausgesprochen.
— Der Schatzkanzler Childers erklärte, daß er, wenn das provisorische Abkommen über die Erbauung eines zweiten Suezkanals — wie wahrscheinlich sei — noch heute zum Abschluß gelangen sollte, die einzelnen Punkte desselben mor⸗ gen Mittag dem Hause mittheilen werde.
„— 11. Juli. (W. T. B.) Chaplin beantragt die Einfuhr von lebendem Vieh aus solchen Ländern zu verbieten, deren Gesetze nicht hinreichende Sicherheit gegen die Einschleppung von Viehseuchen gewähren. Arnold bekämpfte diesen Antrag durch den Unterantrag, zu erklären, daß unter den gegenwärtigen Umständen eine sorgsame Durch⸗ führung der bestehenden Gesetze nothwendig sei, aber keine neuen Gesetze. Mundella sprach im Namen der Regierung gegen den Antrag Chaplins. Dodson erklärte, die Regierung unterstütze den Unterantrag Arnolds und sei auch mit Er⸗ nennung eines Untersuchungsausschusses einverstanden. Arnold zog hierauf seinen Unterantrag zurück, Barclay beantragte die Ernennung eines Untersuchungsausschusses. Dieser Antrag wurde mit 200 gegen 192 Stimmen abgelehnt und Chaplins Antrag angenommen.
— Dem ,Standard“ wird aus Paris vom 10. d. M. gemeldet, zwischen Lesseps und der englischen Regierung sei ein Abkommen getroffen worden, nach welchem letztere ihren Einfluß bei der egyptischen Regierung benutzen werde, um die Konzession für einen neuen Suezkanal zu erlangen und das hierzu erforderliche Kapital zu beschaffen. Die Kanal gesellschaft willigt in die Ernennung eines englischen See offiziers zum General⸗Inspektor der Kanalschiffahrt.
Frankreich. Paris, 9. Juli. (Köln. Ztg.) Das Postdampfschiff „Oxus“ ist gestern Morgen mit der chine⸗ sischen Post vor Marseille eingetroffen. Es wurde nach den Inseln von Frioul gesandt, um dort seine Quarantäne abzu⸗ halten. Die Regierungsdepeschen, welche der „Oxus“ mit⸗ brachte, wurden, nachdem man sie durchräuchert, sofort nach Paris gesandt. Sie melden, daß General Bouet, welcher bekanntlich den Oberbefehl in Tonkin führt, beim Abgang des Postschiffes 2100 Mann unter seinem Befehl hatte nnd sicher zu sein glaubte, bis zur Ankunft der Verstärkungen jeden Angriff zu⸗ rückweisen zu können. Mit dem „Oxus“ ist der Major Rheinhard, bisher französischer Gesandter in Hue, nach Europa zurückgekommen. Er verließ Hue, weil die Ein⸗ wohner ihn und seine Leute niederzumetzeln drohten. Aus den Regierungsdepeschen soll hervorgehen, daß die Berichte, welche man bis jetzt über den Kampf von Hanoi erhalten, falsch waren. Dieselben melden in der Hauptsache wie folgt: „Wir wurden nicht überfallen, alle Befehle des Kommandan⸗ ten Rivibre und des Oberst⸗Lieutenants Berthe de Villers wurden genau ausgeführt. Da der Vortrupp von stärkeren Streitkräften angegriffen wurde, die sich in den auf beiden Seiten des Weges von San⸗ Tay gelegenen Wäldern versteckt hielten, so zog er sich auf das Hauptcorps zurück. Man wollte alsdann die Gebirgskanonen der Kolonne (sie haben ein Kaliber von 6 ½ cm und wurden von den Matrosen der Victorieuse ge⸗ zogen) aufstellen, aber der Weg war schlecht und die Arbeit höchst mühselig. Der größte Theil der Offiziere und viele Leute fielen; die vom Feinde arg bedrohten Kanonen konnten
(nur mit größter Anstrengung zurückgebracht werden. Während
unsere Leute noch damit beschäftigt waren, gelang es den sehr zahlreichen Truppen von der „schwarzen Flagge“, die Ver⸗ wundeten hinwegzuschleppen. An einen Vorstoß war nach unseren Verlusten nicht zu denken, zumal alle Stabsoffiziere kampfunfähig geworden waren. Man trat in guter Ordnung den Rückweg an und töbtete dem Feinde, der vorzudringen suchte, viele Leute.“
— 10. Juli. (W. T. B.) Deputirtenkammer. In Beantwortung der Interpellation wegen der Tonkin⸗ Angelegenheit erklärte der Minister des Auswärtigen, Challemel⸗Lacour: die in Tonkin befindlichen militäri⸗ schen Streitkräfte seien gegenwärtig hinreichend, um jeder Nothwendigkeit der Lage zu entsprechen; sollten während der Kammerferien unerwartet Schwierigkeiten eintreten, so werde die Regierung die Kammer einberufen. Der Kaiser Tu⸗Duc sei gegenwärtig der Feind Frankreichs, es handle sich mithin nicht darum, mit demselben zu unterhandeln, sondern darum, ihn zu bekämpfen. Der Civilkommissar Harmand habe sehr bestimmte Instruktionen erhalten; derselbe vertrete die Ansichten der Regierung bei den militärischen Autoritäten, derselbe werde Unterhändler und zugleich Landesverwalter sein und werde sobald wie möglich mit Anam in Unterhandlung treten, die Leitung der militä⸗ rischen Operationen gehe den militärischen Befehlshaber an. Es bestehe die Absicht, lediglich das Delta zu besetzen; es sei nicht beabsichtigt, Anam zu erobern. Die Gerüchte von einem angriffsweisen Vorgehen Chinas seien unbegründet; er könne versichern, daß die friedlichen Beziehungen zu China aufrecht erhalten würden. Falls China unheilvollen Rathschlä⸗ gen Folge geben sollte, würde die Kammer sicher nicht zaudern, die Interessen des Landes energisch zu vertheidigen; aber nichts lasse auf derartige Absichten Chinas schließen. Die Absicht der französischen Regierung sei einfach darauf gerichtet, die Verträge auszuführen und ihre
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