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Comp. Chef des 2. Pion. Bats., vom 1. September d. J. auf die — eines Jahres zum Königl. preuß. Großen Generalstabe kom⸗ mandirt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 30. Juli. Frhr. v. Speidl, Gen. Major a. D., der Tharakter als Gen. Lt. mit dem Prädikat Excellenz verliehen.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps.
Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen. Im aktiven Heere. 2. August. v. Sarwey, Oberst⸗Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 126 und beauftragt mit der Führung desselben, zum Commandeur dieses Regts. ernannt. Haas, Oberst⸗Lt. z. D., zum Bez. Commandeur des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 122 er⸗ nannt. v. Pfaff, Oberst⸗Lt. im Generalstabe des XIII. Armeecorps, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 125, Graf v. Nor⸗ mann⸗Ehrenfels, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. im Gren. Regt. Nr. 123, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 124, Peuerle, Major und etatsmäß. Stabsoffizier im Inf. Regt. Nr. 126, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 122, versetzt. Rummel, Hauptm. im Gren. Regt. Nr. 123, Goez, Hauptm. im Inf. Regt. Nr. 126, zu Majors und etatsmäß. Stabsoffizn. befördert. v. Camerer, Hauptm. und Comp. Chef im Gren. Regt. Nr. 119, in die älteste Hauptmannsstelle des Inf. Regts. Nr. 126, Schmidt, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 120, in die älteste Hauptmannsstelle des Grenadier⸗ Regiments Nr. 123, versetzt. Keßler, Pr. Lt. im Inf. Regiment Nr. 120, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Haag I., Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 122, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef in das Gren. Regt. Nr. 119, Wibbekink, Pr. Lt. im Gren. Regt. Nr. 123, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 124 versetzt. Scharpff, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 125, zum Hauptm. u. Comp. Chef, Oßwald, Bockshammer, Sec. Lts. im Inf. Regt. Nr. 125, zu Pr. Lts. befördert. v. Brand, Sec. Lt. im Gren. Regt. Nr. 119, Schwab, Sec, Lt. im Inf. Regt. Nr. 124, unter Beförder. zu Pr. Lts, in das 4. Inf. Regt. Nr. 122, Hetzel, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 121, unter Beförder. zum Pr. Lt., in das Inf. Regt. Nr. 120, versetzt. Miller, Sec. Lt. im Gren. Regt. Nr. 123, zum Pr. Lt. befördert. Graf v. Schéler, Major und etatsmäß. Stabs⸗ offizier im Inf. Regt. Nr. 122, Breymann, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 126, Krauß, Pr. Lt. im Gren. Regt. Nr. 119, Wiest, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 120, Schäfer, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 122, Eisele, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 126, ein Patent ihrer Charge verliehen. Feucht, Pr. Lt. im Fuß⸗Art. Bat. Nr. 13, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, Frech, Pr. Lt. im e Regt. Nr. 29, in das Fuß⸗Art. Bat. Nr. 13, Löffler,
eimerdinger, Sec. Lts. im Fuß⸗Art. Bat. Nr. 13, in das . Regt. Nr. 13, Lotterer, Schabel, Sec. Lts. im Felbd⸗ Art. Regt. Nr. 13, Roth, Sec. Lt. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, in das Fuß⸗Art. Bat. Nr. 13, sämmtlich zum 1. Oktober d. J. versetzt. — 4. August. v. Woelckern, Oberst und Commandeur des Inf. Regts. Nr. 125, unter Stellung à la suite dieses Regts., mit der Führung der 54. Inf. Brig beauftragt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 2. August. v. Roschmann, Oberst z. D., von der Stellung als Bez. Com⸗ mandeur des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 122 entbunden. Haas, Oberst⸗Lt. und Bats. Commandeur im Inf. Regt. Nr. 124, mit Pens. zur Disp. gestellt.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 11. August. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat, wie „W. T. B.“ aus Coblenz meldet, heute früh die Rückreise nach Potsdam an⸗ getreten. Zur Verabschiedung von Ihrer Majestät waren die Spitzen der Behörden auf dem Bahnhof erschienen.
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— Von Reichswegen ist beschlossen, eine wissenschaft⸗ liche Expedition nach Egypten zu entsenden, welche die Aufgabe hat, die Entstehung, Natur und den Verlauf der Cholera, sowie die zur Verhütung derselben geeigneten Maßregeln an Ort und Stelle zu erforschen. Die Expedition, welche unter der Leitung des Mitgliedes des Kaiserlichen Gesundheitamts, Geheimen Regierungs⸗Raths Dr. Koch steht, wird im Laufe der nächsten Woche abreisen, um sich zunächst nach Alexandrien zu begeben.
— Vom Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Me⸗ dizinal⸗Angelegenheiten ist unter dem 19. v. M. folgende Ver⸗ fügung an die Regierungen ergangen:
„Das Auftreten der Cholera in Egypten legt in An⸗ betracht der leichten Verschleppbarkeit dieser Krankheit den Sanitätsbehörden die Pflicht auf, den öffentlichen Ge⸗ sundheitsverhältnissen die größte Sorgfalt zuzuwenden und sanitäre Uebelstände in geeigneter Weise und energisch zu bekämpfen, damit nirgends Zustände entstehen, welche die Entwicklung epidemischer Krankheiten begünstigen.
Die prophylaktischen Maßnahmen, welche zu diesem Zwecke zu ergreifen, sind der Königlichen Regierung bekannt. Sie beziehen sich zunächst auf die Reinhaltung des Bodens durch ordnungsmäßige Beseitigung oder Unschädlichmachung der Dejektionen und Abfälle aller Art, durch Reinhaltung und Desinfektion der öffentlichen Bedürfnißanstalten im Freien, wie in geschlossenen Räumen.
Auf die Fernhaltung gesundheitswidriger Nahrungs⸗ und Genußmittel ist zu achten, insbesondere auf die Beschaffung eines ausreichenden und gesunden Trinkwassers Sorgfalt zu verwenden.
Die Beschaffenheit der Brunnen und der anderweitigen
Bezugsquellen für das Trinkwasser, die Lage der Aborte, Dungstellen und sonstigen zur Aufnahme von fäulnißerregen⸗ den Substanzen bestimmten Anlagen ist erneut in sorgfältige Kontrole zu nehmen. NNiicht minder bedürfen die Wohnungen, namentlich die⸗ jenigen, welche von einer dichtgedrängten oder einer fluktuiren⸗ den Wohnbevölkerung benutzt werden, eingehendere Beobachtung, wie Massenquartiere, Herbergen, Pennen, Logier⸗ und Kost⸗ häuser, ferner Privatquartiere, welche von mehreren Parteien bewohnt werden, sodann Räume, welche bei öffentlichen Bauten von Arbeitern zum Wohnen benutzt werden.
Gewerbliche Anlagen, in welchen, sei es Fäulniß erregende, sei es zur Verbreitung ansteckender Krankheiten geeignete Stoffe sich befinden, bedürfen einer erhöhten Baufsichtigung.
Auch auf die vagirende Bevölkerung sowie auf die aus Nachbarstaaten im Grenz⸗, namentlich im Flußverkehr auf diesseitiges Staatsgebiet übertretenden Personen ist die Auf⸗ merksamkeit der Exekutiv⸗Organe zu richten.
Märkte, Messen und andere Veranstaltungen, welche Ge⸗ legenheit zur Anhäufung größerer Menschenmassen geben, werden eingehender Beobachtung bedürfen. .
Es liegt nicht in meiner Absicht, durch vorstehende An⸗ führungen die Richtungen abschließend zu bezeichnen, in
welchen die mit der Wahrung der gesundheitlichen Interessen des Staates betrauten Landespolizeibehörden ihre Fürsorge zu entfalten haben. Ich vertraue vielmehr, daß sie auch über die angedeuteten Beziehungen hinaus nach den eigen⸗ thümlichen Verhältnissen ihrer Bezirke die geeigneten prophylaktischen Maßnahmen treffen werden. Auch wünsche ich, daß keine Maßregeln ergriffen werden, welche geeignet sind, die Bevölkerung zu beunruhigen, daß vielmehr überall nur die Ueberzeugung erweckt und bestärkt werde, daß es sich lediglich um vorbeugende Anordnungen handele, welche zur Beseitigung der erfahrungsmäßig den Ausbruch und die Ver⸗ breitung ansteckender Krankheiten befördernden Mißstände be⸗ stimmt sind.
Sollten irgend welche Wahrnehmungen gemacht werden, welche den Ausbruch von Seuchen befürchten lassen, so sehe ich umgehender Berichterstattung entgegen.“
— In Nr. 175 des „Staats⸗Anzeigers“ ist das Ergebniß der in Preußen im Etatsjahr 1882/83 stattgehabten Bau⸗ führerprüfungen mitgetheilt, dabei jedoch versehentlich die Zahl derjenigen Kandidaten, welche die Prüfung bestanden haben, auf 123 angegeben, während diese Zahl nur diejenigen umfaßt, welche vor der Königlichen technischen Prüfungs⸗ Kommission in Berlin die Prüfung bestanden haben. Von den 228 Kandidaten, welche vor den drei Prüfungskommissi⸗ nen in Berlin, Hannover und Aachen als Bauführer bezw. Maschinenbauführer geprüft worden sind, haben nämlich im Ganzen 160 ein günstiges Resultat erzielt.
Uebrigens stellt sich, wie die nachstehende Zusammen⸗ stellung der Prüfungsergebnisse aus den fünf letzten Geschäfts⸗ jahren zeigt, der Prozentsatz der Nichtbestandenen im Jahre 1882/83 nicht ungünstiger als in den Vorjahren, bleibt viel⸗ mehr hinter dem Durchschnittssatz noch etwas zurück.
Prozent⸗ satz der Nicht be⸗ standenen
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Davon haben Geschäfts⸗ 1 jahr. be⸗ anden
1878//9 245 55 22 322 ] 218 104 32,3 1879/80 250 52 13 315 229 86 27,3 1880/81 277 18 374 26860 114 30,5 1881/82 265 20 329 208 121 36,8 1882z/63 178 37 13 228 160 68 2988 zusammen 1215 267 88 1568 11075 495 31,4
— Ein Dieb, welcher in der irrthümlichen Meinung, daß die Thür zu dem Raume, in welchem er stehlen will, ver⸗ schlossen sei (während dies thatsächlich nicht der Fall ist), die Thür gewaltsam eröffnet und sodann den Diebstahl ausführt, ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 25. Mai d. J., wegen Einbruchsdiebstahls aus §. 243 Strafgesetzouchs zu bestrafen.
— Jedes Gemeindemitglied hat nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom 16. Juni d. J., an den Gemeindewegen ein selbständiges privates Ge⸗ brauchsrecht und ist berechtigt, störende oder verhindernde Eingriffe in dasselbe Seitens Dritter, möge denselben auch ein gleiches Recht zustehen, im ordentlichen Rechtswege ab⸗ zuwehren.
— Der Kaiserliche Gesandte am Königlich rumänischen Hofe, Freiherr von Saurma⸗Jeltsch, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit von Bukarest fungirt der Legations⸗Sekretär, Graf von Monts, als interimistischer Geschäftsträger.
Frankfurt a. M., 10. August. (W. T. B.) Der König Ferdinand von Portugal, Vater des regieren⸗ den Königs Ludwig von Portugal, ist mit dem Herzog von Coimbra auf der Durchreise heute hier angekommen.
Mecklenburg. Schwerin, 10. August. (W. T. B.) Der Großherzog und die Großherzogin sind heute, von Rippoldsau kommend, hier eingetroffen und von der zahlreich versammelten Bevölkerung lebhaft begrüßt worden. Die hohen Herrschaften begaben sich alsbald nach der Ankunft vom Bahn⸗ hof nach dem Dom zu dem Grabe des verewigten Großherzogs und von dort nach dem Neustädtischen Palais, ihrer bisheriger. Residenz. Oeffentliche Festlichkeiten fanden nicht statt.
OesterreichUngarn. Wien, 10. August. (W. T. B.) Heute Abend hatte sich eine größere Anzahl von Arbeitern vor dem Polizeigebäude angesammelt, wie es heißt, zum Zweck einer Demonstration wegen der erfolgten Kon⸗ fiskation eines Arbeiterblattes. Durch das energische Einschreiten der Sicherheitswache, welche von der blanken Waffe Gebrauch machte, wurde der Hause sofort zerstreut. Es wurden 38 Verhaftungen vorgenommen. Unter den Verhafteten befinden sich 11 Verwundete; von der Wach⸗ mannschaft sind 4 verletzt. Der Polizei⸗Präsident und der die Wachmannschaft kommandirende Polizeibeamte waren von den Ruhestörern mit einem Steinhagel empfangen worden. Um 10 Uhr Abends wurde die Wachmannschaft und das zum Bei⸗ stand ausgerückte Militär zurückgezogen.
Pest, 9. August. (Wien. Ztg.) Ein starker Militärkordon sperrt den Schauplatz des gestrigen TDumults ab. Die Kauf⸗ leute in der Kerepeser Straße, am Karlsring, in der Hat⸗ vanergasse und den Nebengassen haben bei Hereinbrechen der Dämmerung ihre Waarenläden geschlossen. Patrouillen, be⸗ 5 aus berittenen Militärs, durchziehen die Straßen. Jede dieser Patrouillen wird von einem Sicherheitswachmann gefüyrt. Die Kommunikation ist ungemein erschwert. Bis 11 Uhr Nachts wurde die Ruye im Allgemeinen nicht gestört. Mehrere Verhaftungen wurden vorgenommen. Das Militär und die Polizei verhindern energisch jede Ansammlung.
Großbritannien und Irland. London, 10. August. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Oberhauses erklärte der Staatssekretär des Auswärtigen, Lord Gran⸗ ville, auf eine Anfrage Lord Salisbury's: der Regierung sei ein großer Theil der Correspondenz über die Vorgänge in Tamatave zugegangen. Die französische Re⸗ gierung erwarte täglich Nachrichten darüber, und der französische Botschafter Waddington werde dieselben, so⸗ bald sie eingegangen seien, der englischen Regie⸗ rung sofort mittheilen. Da beide Regierungen von dem aufrichtigen Wunsche einer befriedigenden Lösung des Zwischenfalles beseelt seien, könne er sich keinen Grund denken, weshalb die Lösung keine befriedigende sein sollte. Eine solche Lösung würde aber nicht gefördert, sondern eher erschwert wer⸗
den, wenn er die eingegangene Information gegenwärtig mit⸗ theilen wollte. — Dem Bischof von Rochester erwiderte Lord Granville auf eine bezügliche Anfrage: in der Frage der Wieder⸗ besetzung des Bisthums von Jerusalem habe er sich mit dem deutschen Botschafter in Verbindung gesetzt, und er habe allen Grund, eine befriedigende Antwort zu erwarten. — Das Oberhaus erledigte die Spezialberathung der englischen Pachtbill. Mehrere von der Regierung bekämpfte Amen⸗ dements wurden mit großer Majorität angenommen.
Das Unterhaus genehmigte in dritter Lesung die Wahlbeeinflussungs⸗Bill.
Frankreich. Paris, 10. August. (W. T. B.) Der „Telegraphe“ meldet: Der französische Gesandte in China, Tricou, habe aus Gesundheitsrücksichten um seine Rückberusung nach Frankreich nachgesucht.
Die „Agence Havas“ berichtet: Zur Verstärkung der Garnison von Tamatave sollen demnächst 600 Marinesoldaten abgehen. Eine Aenderung der ursprünglichen Pläne ist mit der Absendung von Verstärkungen nicht beab⸗ sichtigt. Gegen Tananarivo soll durchaus nichts unter⸗ nommen werden. Als Nachfolger des Contre⸗Admirals Pierre in dem Oberbefehl über die französischen Streitkräfte in Mada⸗ gaskar wird Contre⸗Admiral Galiber genannt.
Spanien. Madrid, 11. August. (W. T. B.) Der König und die Königin sind gestern Abend hier ange⸗ kommen und auf der Fahrt nach dem Königlichen Palast von der Bevölkerung mit enthusiastischen Zurufen begrüßt worden. Der König wird einem Ministerrath präsidiren und sich morgen nach San Ildefonso begeben.
Barcelona, 10. August. (W. T. B.) In Seu de Urgel ist gleichfalls ein Pronunciamento der Auf⸗ ständischen erschienen. Zehn Bataillone resp. Escadrons und sechs Batterien sind gegen die Insurgenten von Seu de Urgel gesandt worden; auch die Garnison von Barcelona ist in großer Erregung. Nachrichten aus Santander melden von einer unbedeutenden Revolte unter den Strafgefangenen in Santona, welche sofort unterdrückt wurde. Der Gouver⸗ neur von Santander habe 250 Gensd'armen um sich versam⸗ melt, für den Fall einer Erhebung der Garnison. Der Ge⸗ neral Querada besetzt die Hauptstraßen der Provinz Logronoo, in das Erscheinen karlistischer Emissäre signalisirt wird.
Eine telegraphische Meldung des „Temps“ aus Barcelona, vom 10. früh, besagt: in den Vorstädten von Barcelona habe eine große Anzahl von Arbeitern unter den Rufen: es lebe die Republik! revoltirt, und die Fabriken seien in Folge dessen geschlossen worden. Die Aufrührer hätten die Stadt verlassen und sich in der Richtung auf Valles und Bruch entfernt; sie würden von zwei Regimentern ver⸗ folgt. Die Provinz Catalonien sei in Belagerungs⸗ zustand erklärt worden. — Die zirkulirenden Gerüchte, daß auch die Garnison von Lerida gemeutert habe und daß in Valencia eine aufständische Bewegung stattgefunden habe, wobei die Bevölkerung mit den Truppen fraternisirt hätte, sind bis jetzt unbestätigt.
Barcelona, 10. August, Abends 8 Uhr. (W. T. B.) Die Stadt ist ruhig; das Kriegsrecht ist verkündet. In Sen de Urgel ist die Ruhe wiederhergestellt.
Italien. Rom, 10. August. (W. T. B.) Das „amt⸗ liche Blatt“ meldet: Se. Majestät der Deutsche Kaiser habe seine herzliche Theilnahme wegen des Unglücks von IJIschia Sr. Majestät dem König Humbert in einem Telegramm von Gastein aus aus⸗ gebrückt und dabei hinzugefügt: die Seelengröße und das Mitgefühl des Königs habe sich im größten Glanze gezeigt, als er sich selbst an den Schauplatz des Unglücks begeben habe; Gott werde ihn dafür segnen. graphisch geantwortet: das Wort des Kaisers tröste und stärk ihn und knüpfe die Bande der Bewunderung und Freund⸗ schaft noch enger, die ihn mit dem Kaiser verbänden.
Rumänien. Bukarest, 9. August. (Presse.) Der „Romanul“ dementirt entschieden die Nachricht des „Standard“, daß die Donaukonferenz am 25. August behufs Revision des Londoner Vertrages unter der Betheiligung Rumäniens zusammentrete. — Bratiano beabsichtigt eine Reise nach London.
Bulgarien. Sofia, 9. August. (Presse.) Der Justiz⸗ Minister Teocharon wurde in Folge der Beschwerde des Staatsraths gegen die bisherige Verwaltung seines Postens enthoben und durch Kristo Stojnow als Leiter dieses Ministeriums ersetzt. — Ein Ukas ordnet für den 2. Sep⸗ tember in 6 Kreisen die Vornahme von Ergänzungs⸗ wahlen für das am 14. September (n. St.) zusammentretende Sobranije an.
Zeitungsstimmen. Der Münchener „Allgemeinen Zeitung“ wird aus Berlin geschrieben: 1“
Die in den letzten Tagen von der Tagespresse vielbesprochenc Kontroverse über die Eventualität der Inkraftsetzung des Handels⸗ vertrags mit Spanien ist, wie telegraphisch angezeigt, nunmehr ent⸗ schieden.. .. Während auf diese Weise den Interessen und Wünschen des Handelsstandes Genüge gethan wird, treten andererseits die kon⸗ stitutionellen Bedenken zurück, welche dem von gewisser Seite in Aus⸗
sicht gestellten Versuche, sofort den ganzen Vertrag in Kraft zu setzen,
durch die gesetzliche Nothwendigkeit der vorherigen Genehmigung des Vertrags Seitens des Reichstags und durch die Inopportunität einer des letzteren in der gegenwärtigen Jahreszeit entgegen⸗ standen. “ . — Die „Germania“ äußert sich in Bezug auf die vor⸗ läufige Inkraftsetzung der im deutsch⸗spanischen Handelsvertrage vereinbarten Zollsätze, wie folgt:
Der Reichstag wird natürlich die Rechtsfrage pflichtmäßig prüfen müssen; es kann das aber unseres Erachtens in aller Friedlichkeit und Ruhe ohne jeden Konfliktsklang erfolgen, da das gegenwärtige Vorgehen der Regierung offenbar nur vom rein formalen Stand⸗ punkte in Betracht zu ziehen und jedes materielle Bedenken oder der Verdacht eines Dolus ausgeschlossen ist.
— Der heutige „Berliner Börsen⸗Courier“ bring einen Artikel über die Vereinbarung mit Spanien, dem wi folgende Stellen entnehmen:
... Die deutsche Reichsregierung hat sich in dieser Angelegenheit streng auf den verfassungsmäßigen Standpunkt gestellt. Derselbe gebot ihr, entweder den Bundesrath und Reichstag zu berufen, den Vertrag zur schleunigen Berathung dieser Körperschaften zu stellen und ihn nach stattgefundener Zustimmung derselben zu ratifiziren und in Kraft treten zu lassen, oder die spanische Regierung zu bestimmen, eine vorläufige und widerrufliche Einführung des dereinharten Tarifs zu
Der König habe tele⸗
genehmigen. Sie versuchte es zunächst mit der letzteren Alternative...
Nun wäre freilich noch ein anderer Ausweg möglich gewesen. Die deutsche Reichsregierung hätte den Vertrag, ohne zuvor die verfassungs⸗ mäßige Genehmigung für denselben Seitens der legislativen Faktoren einzuholen, ratifiziren, in Kraft setzen und wegen dieser Eigenmächtig⸗ keit später Indemnität nachsuchen können, wie dies in Fällen einer dringenden Zwangslage verfassungsmäßig zulässig erscheint. Allein man darf es unserer Reichsregierung Dank wissen, daß sie von diesem immerhin bedenklichen Auswege keinen Gebrauch gemacht hat
— Das „Deutsche Tageblatt“ bringt folgenden, „die Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs in Preußen und
im Ausland“ überschriebenen Leitartikel: “ Wir verglichen kürzlich auf Grund einer neuen statistischen Arbeit
Gerstfeldts (in Conrads „Jahrbüchern für National⸗Oekonomie und
Statistik“ VII. Bd. 1. und 2. Heft vom 25. Juli 1883) die öffent⸗ lichen Ausgaben Preußens mit denen Frankreichs und Großbritan⸗ niens. In der Verwendung der Ausgaben waren die drei Großstaaten nicht so sehr verschieden von einander. Um so mehr weichen sie von einander ab in der Art, wie sie ihren Finanzbedarf decken.
Auf den ersten Blick fällt beim Vergleich zwischen dem preußi⸗
sscchen und dem französischen und englischen Budget eines auf: das sttarke Hervortreten der Einnahmen aus Domänen und Forsten, aus Berg⸗, Hütten und Salzwerken, aus Post, Telegraphen und Eisen⸗ bahnen, aus Verwaltungsleistungen und Aehnlichem oder, um mit Gerstfeldt zu reden, das starke Hervortreten der nichtsteuerrechtlichen EFinnahmen“ in Preußen. Aus den eigentlichen „steuerrechtlichen“ Einnahmen, also dem Ertrag der Zölle und Verbrauchssteuern, der
Verkehrssteuern und der direkten Steuern deckten: 59,0 % aller Einnahmen Preußen hat noch nicht jeglichen Wirthschaftsbetrieb an die Privaten abgetreten, es vereinigt gewaltige Massen von Produktions⸗
mitteln, landwirthschaftlichen und industriellen, in seinen Händen, es
hat gerade in den letzten Jahren wichtige Zweige der nationalen
Wirthschaft wieder für den Staat zurückerobert, die in anderen Län⸗ dern noch den Privaten überlassen sind — und diese wirthschaftliche
Selbständigkeit Preußens übt, wie man sieht, einen maßgebenden Einfluß auf das ganze Budget. b etrachten wir nunmehr die eigentlichen steuerrechtlichen Ein⸗ nahmen für sich. Auch diese setzen sich in den herangezogenen Län⸗ dern ganz verschieden aus direkten und indirekten Steuern zusammen.
Von allen erhobenen Staatssteuern, resp. allen Staatssteuern und
den Antheilen an den Reichssteuern, betrugen: 1) die direkten Steuern: in Preußen e in Großbritannien. ““ 2) die Zölle und Verbrauchssteuern: in Preußen v in Großbritannien . in Frankreich 3) Die Verkehrssteuern: in Preutekn. in Großbritannien . in Frankreich
England erscheint darnach in seinen staatlichen Finanzen als das Land
der Zölle und Verbrauchssteuern. Frankreich hat die Verkehrssteuern zu besonderer Entwickelung gebracht. Preußen hat ganz unverhältniß⸗
mäßig das direkte Steuersystem ausgebildet.
Die letzten Zahlen gelten für die Reichs⸗ und Staatseinnahmen. Diese Zahlen können von der gesammten Abgabenbelastung, wie sie für öffentliche Zwecke eintritt, noch kein zulängliches Bild gewähren, weil die Finanzbedeckung der Selbstverwaltungskörper, der Provinzen, Kreise und Gemeinden in Preußen, Großbritannien und Frankreich
nicht gleichartig ist. Die Eigenartigkeit der Gemeindebesteuerung verleiht in der That erst dem ganzen Finanzsysteme Preußens sein
hervorstechendes Gepräge. In der Gemeindebesteuerung sind die Ge⸗
gensätze zwischen Preußen und den beiden westlichen Großstaaten die
denkbar schärfsten. Die Gemeinden deckten von ihren Abgaben 1) durch indirekte Steuern: in Preufen.. in Großbritannien 1 in Frankreich... 2) durch direkte Steuern: in Preußen . 1 in Großbritannien in Frankreich. . . 46,5 „ Durch Kombination der Gemeindesteuern mit den Staatssteuern
erhalten wir nunmehr solgendes Bild. Von sämmtlichen öffentlichen,
steuerrechtlichen Einnahmen betrugen 1) die Zölle und Verbrauchssteuern:
in Preußen 116166
in Großbritannien . ’
8 i ra........601 4.
2) die Verkehrssteuern (Stempel und Gebühren):
in Preußen CECbgE116
in Großbritannien. E11I1““
in Frankreich. 26,9 „ irekten Steuern: in Preußen “ 50,6 %, in Großbritannien. 40,2 „ 8 11ö1ö16A4“ G Aus den vorstehenden Angaben ergiebt sich schlagend, wie ein⸗ seitig in Preußen das direkte Steuersystem zur Entfaltung gekommen ist, während die westlichen Großstaaten ihre Hand viel schwerer auf die indirekten Einnahmequellen legten und dadurch befähigt wurden, zum Wohle der Gesammtheit relativ viel größere Lasten ohne allzu großen Druck auf sich zu nehmen. Absolut hoch belastet sind wir in Preußen nicht, denn während von allen Ausgaben in Staat und Ge⸗ meinde auf den Kopf der Bevölkerung in Großbritannien 77,4 ℳ, in Frankreich 97,1 ℳ entfielen, macht die gleiche Ausgabe in Preußen pro Kopf nur 41,7 ℳ aus. Trotzdem empfindet der preußische Bürger diese Ausgabe als eine schwere Last, nicht wegen der Höhe des öffent⸗ lichen Bedarfs, sondern wegen der unrichtigen Art seiner Bedeckung.
Reichstags⸗Angelegenheiten.
Wiesbaden, 10. August. (W. T. B.) Offizielles Resultat der Reichstagswahl vom 6. d. M.: Von 12 509 im Ganzen ab⸗ egebenen Stimmen erhielt Rechtsanwalt Schenk (Fortschr.) 7014, rhr. von Spies⸗Büllesheim (Cenrr.) 3250, Contre⸗Admiral a. D. Werner (kons.) 886, Schreiner Franz Joest (Sozialdemokrat) 1338 Stimmen. Schenk ist sonach gewählt.
Centralblatr für das Deutsche Reich. Nr. 32.— Inhalt: Zoll⸗ und Steuerwesen: Bekanntmachung, betreffend den deutsch⸗ spanischen Handelsvertrag. — Veränderungen im Bestande und in den Befugnissen von Steuerstellen. — Justizwesen: Aenderung der Nachweisung der zur Führung von Strafregistern bestimmten Be⸗ hörden. — Konsulatwesen: Bestellung von Konsularagenten. — Exequaturertheilungen. — Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Justiz⸗Ministerial⸗Blatt. Nr. 30. — Inhalt: All⸗ gemeine Verfügung vom 6. August 1883, betreffend die Führung der Landgüterrollen im Bezirke des Kammergerichts.
Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 32. — Inhalt: Amtliches: Ertheilung von Reiseprämien an Regierungs⸗Baumeister und Regierungs⸗Bauführer in Preußen. — Nichtamtliches: Der Cimbria⸗Unfall. — Neuere gewölbte Rindviehställe auf Königlichen Domänen⸗Vorwerken. — Gewölbte Straßenbrücke bei Collet in Frankreich. — Bewegliches Versetzgerüst, ausgeführt beim Neubau des
Joachimsthalschen Gymnasiums in Berlin. — Wirthschaftliche
Fragen des Eisenbahnwesens. (Fortsetzung.) — Vermischtes: Ergebniß der Bauführer⸗Prüfungen in Preußen. — Die Fußgänger⸗Brücke im Zuge der Hohenzollern⸗Straße in Berlin. — Konturrenz, betreffend Bebauungsplan für das Auefeld bei Cassel. — Die X. Hauptver⸗ sammlung des Mittelrheinischen Architekten⸗ und Ingenieur⸗Vereins. — Eine neue Unterrichtsweise für Baukonstruktionslehre und Ent⸗ werfen von Gebäuden. — Ober⸗Baurath Boose . — Recht⸗ sprechung.
Statistische Nachrichten.
Aus den vorläufigen Ergebnissen der Berufszählung enthält das neueste Monatsheft des Kaiserlichen Statistischen Amts wieder eine Reihe von Tabellen, nämlich über die Gliederung der Erwerbs⸗ thätigen nach Altersklassen, die Zahl der in ihren Berufen erwerbsunfähig gewordenen Personen und die Wittwen, gruppirt nach der Berufsart ihrer verstorbenen Ehemänner. Neben
17 631 887 (dem Hauptberuf nach) Erwerbsthätigen (ohne Berück⸗
sichtigung der im Hause ihrer Herrschaft lebenden, nicht gewerblichen Dienstboten und der Personen, deren Beruf unermittelt blieb) bat die Berufszählung für das Deutsche Reich 620 680 wegen hohen Alters, in Folge von Verletzung oder Krankheit dauernd erwerbsunfähige Per⸗ sonen nachgewiesen. Urproduktion, Industrie und Handel haben neben 16 203 181 erwerhsthätigen Personen 550 893 arbeitsunfähig gewordene; Staats⸗, Gemeinde⸗ und Kirchendienst neben 1 031 125 Erwerbsthätigen 47734 erwerbsunfähiggewordene; Lohnarbeit wechselnder Art und die Ver⸗ richtung häuslicher Dienste (das eigentliche Hausgesinde hier nicht einge⸗ schlossen)neben 397 581 Erwerbsthätigen 22 053 erwerbsunfähig gewordene Personen. Was die Altersverhältnisse betrifft, so finden sich unter den 17 631 887 Erwerbsthätigen 460 456 Kinder unter 15 Jahren und 1 552 928 Personen über 60 Jahre. Der Rest entfällt auf die an⸗ deren Altersklassen, unter welchen die Gruppe der 20 bis 30jährigen Personen die zahlreichste ist, da auf sie allein 4 560 595 Köpfe ent⸗ fallen. Nach dem Familienstande sind unter den sämmtlichen Er⸗ werbsthätigen 8 280 423 Ledige (und Geschiedene), 8 076 555 Verhei⸗ rathete und 1 274 909 Verwittwete. Die Zahl der Wittwen ist 1 909 540, und von diesen sind 856 925 mit irgend einer Haupt⸗ beschäftigung erwerbsthätig, während 1 052 615 überhaupt nicht oder nur nebensächlich erwerbsthätig sind. 1
— Die überseeische Auswanderung aus dem Deutschen Reich über deutsche Häfen und Antwerpen hat im Monat Juni d. J. 13 331 Personen betragen, im Juni des Vorjahrs 15 477; im ersten Halbjahr 1883 wanderten über diese Häfen 94 145, im entsprechenden Zeitraum des Vorjahrs 117 801 Deutsche aus.
Dresden, im Juli 1883. Soeben erschien das Doppelheft III. und 1V. der Zeitschrift des Königlich sächs. statistischen Bureaus pro 1882, redigirt von dessen Direktor, Geheimen Regierungs⸗Rath Professor Dr. Böhmert. Dasselbe enthält zunächst einen Aufsatz des Dr. med. Arthur Geißler über „Die Bewegung der Bevölkerung im Königreiche Sachsen während des Jahres 1881“, worin die Eheschließungen, Geburts⸗ und Sterbefälle unter Ver⸗ gleichung mit früheren Jahren nach rerschiedenen Richtungen hin tabellarisch zusammengestellt und einer wissenschaftlichen Prüfung unterzogen worden sind. — Hierauf folgt ein Aufsatz des Stabsarztes im Königl. sächs. Sanitäts⸗Corps Dr. Evers: „Die sanitären Ver⸗ hältnisse des XII. (Königl. sächs.) Armee⸗Corps in den Jahren 1878 — 1881 nebst einem vergleichenden Rückblick auf das Jahrzehnt von 1872 — 1881“. Dieser Aufsatz behandelt unter A. die Iststärke des Königl. sächs. Armee⸗Corps in den Jahren 1878—1881, den Kranken⸗ bestand, den Krankenzugang, die Behandlungsdauer der Krankheit im Allgemeinen, die Morbidität nach den einzelnen Krankheitsgattungen, die Behandlungsdauer der einzelnen Krankheitsgattungen, die Morbi⸗ dität der einzelnen Garnisonen, der einzelnen Truppengattungen, der verschiedenen Altersklassen und der verschiedenen Jahreszeiten ꝛc. Ferner enthält dieser Aufsatz unter B. einen „Rückblick auf das Jahr⸗ zehnt von 1872 — 1881“, in welchem namentlich die Krankenbewegung, die Behandlungsdauer der vorgekommenen Krankheiten und der Ver⸗ lust durch Sterblichkeit besprochen werden. — Hieran reiht sich ein Aufsatz von Dr. Victor Bohmert: „Die Resultate der Einkommensteuer in Sachsen von 1875 — 82 im Vergleiche mit Preußen“. Dieser Aufsatz enthält zunächst die Grundzüge des sächsischen Einkommensteuer⸗ gesetzes und des Abschätzungsverfahrens, die Methode der statistischen Bearbeitung des Urmaterials, die Resultate der statistischen Zu⸗ sammenstellungen, die Hauptresultate der sächsischen Einkommens⸗ statistik und die Vertheilung des Volkseinkommens auf die einzelnen Klassen. Die Hauptresulrate nach den Individualkarten bei den sechs Abschätzungen der Jahre 1875, 1877, 1878, 1879, 1880 und 1882 ergeben 1875 971 886 eingeschätzte Personen, 1877 999 217, 1878 1010 959, 1879 1 088 002, 1880: 1 119 546 und 1882 1 162 694 eingeschätzte Personen. Das eingeschätzte Einkommen derselben betrug 1875 1 017 580 784 ℳ, 1877 948 372 943, 1878 927 472 650, 1879 959 442 075, 1880 982 451 967 und 1882 1 058 778 851 ℳ, und das Normal⸗Steuersoll belief sich im Jahre 1875 auf 14 309 060 ℳ, 1877 auf 12 315 909, 1878 auf 11 704 578, 1879 auf 11 891 253, 1880 auf 12 116 044 und 1882 auf 13 446 335,75 ℳ Von den Beitragspflichtigen im König⸗ reiche Sachsen kommen im Jahre 1882 806 944 Personen = 74,32 % auf die unbemittelten Klassen, welche nur ein Einkommen bis zu 800 ℳ haben, 245 792 Personen = 22,63 % auf die mittleren Klassen, welche nur ein Einkommen von über 800 — 3300 ℳ haben, 26 697 Personen = 2,46 % auf die wohlhabenden Klassen, welche ein Einkommen von über 3300 — 9600 ℳ haben und 6378 Personen = 0,59 % auf die reichen Klassen, welche mehr als 9600 ℳ Ein⸗ kommen haben. Die ärmeren und mittleren Klassen der Bevölkerung (1 052 736 steuerpflichtige Personen), also 96,95 % der sämmtlichen Beitragspflichtigen zahlen 5 316 999 ℳ von einem Gesammtein⸗ kommen in der Höhe von 744 272 191 ℳ, während die 33 075 Personen der wohlhabenden und reichen Klassen (3,05 % der Beitrags⸗ pflichtigen) 8 129 336 ℳ von einem Gesammteinkommen in der Höhe von 297 577 959 ℳ zahlen. In den ärmeren und mittleren Klassen zahlt mithin die Person durchschnittlich 5,5 ℳ, in den wohlhabenden und reicheren Klassen aber 245,78 ℳ oder ca. 48 Mal mehr. Die Zahl der Reichen mit mehr als 9600 ℳ Einkommen, welche sich im Jahre 1875 auf 6798 Personen mit einem Gesammteinkommen von 195 Millionen Mark belief, sank 1878 bis auf 5191 mit einem Ge⸗ sammteinkommen von 129 Millionen Mark und ist im Jahre 1882 erst auf 6378 Personen mit einem Gesammteinkommen von 161 Millionen Mark gestiegen. Die Zahl der Personen, welche den mittleren und wohlhabenden Klassen angehören und ihr Gesammteinkommen ist ziemlich stationär geblieben, während die Zahl der beitragspflichtigen Personen in der unbemittelten Klasse bis zu 800 ℳ Einkommen erheblich gestiegen ist. — Höchst beachtenswerth ist, daß das Gesammteinkommen in der Zeit von 1875—1882 in der Kreishauptmannschaft Dresden stationär geblieben und in der Kreis⸗ hauptmannschaft Bautzen nicht unerheblich gefallen ist, während es sich in der Kreishauptmannschaft Leipzig um 20 Mill. Mark und in der Kreis⸗ hauptmannschaft Zwickau um 42 Mill. Mark gehoben hat. Den Schluß des Aufsatzes bildet ein besonderer Abschnitt: „Die sächsische Einkommen⸗ steuer im Vergleich mit der preußischen Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer“, woraus sich zu ergeben scheint, daß die Einkommen oder die Abschätzungen in Sachsen weit höher sind als in Preußen. Endlich folgt noch ein Aufsatz des Regierungs⸗Assessors Dr. Arrhur von Studnitz: „Die Fremden im Königreiche Sachsen“. Derselbe behandelt unter I die Statistik der Staatsangehörigkeit, unter II die Geburtsländerstatistik und unter III die Statistik der Aufnahmen in den sächsischen Staatsverband und die Entlassungen aus demselben. Während wir aus Abschnitt I ersehen, daß von den bei der Zählung am 1. Dezember 1880 ermittelten 2 972 805 Bewohnern Sachsens 2 760 205 (92,85 %) sächsische Staatsangehörige 175 413 (5,90 %) An⸗ gehörige anderer Bundesstaaten, 37 038 (1,25 %) Bundesausländer waren und bei 149 (0,00 %) die Staatsangehörigkeit nicht zu ermitteln war, ersehen wir aus dem Abschnitte II., daß von sämmtlichen Bewohnern Sachsens. 266 152 (8,95 %) Personen außerhalb Sachsens geboren
wurden. Aus Abschnitt III. geht hervor, daß die Aufnahmen in den sächsischen Staatsverband von 730 Personen im Jahre 1871 auf 1872 Personen im Jahre 1882, und die Entlassungen aus dem sächsischen Staatsverbande von 239 Personen im Jahre 1871 auf 395 Personen im Jahre 1882 gestiegen sind. In einem „Anhang“ ist die Auswanderung aus Sachsen nach überseeischen Ländern näher nachgewiesen. — Den Abschluß des Doppelheftes bilden „Repertorische Rückblicke auf das Jahr 1882, das Königreich Sachsen betreffend“.
Die Zeitschrift erscheint im Kommissionsverlage der Königlichen Expedition der „Leipziger Zeitung“ in Leipzig und der Buchhandlung von R. v. Zahn in Dresden und kostet bei einem Umfange von jähr⸗ lich cirea 3)0 Bogen nur 3 ℳ
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Von den „Beiträgen zur Erläuterung des Deutschen Rechts in besonderer Beziehung auf das Preußische Recht mit Ein⸗ schluß des Handels⸗ und Wechselrechts“, begründet von Dr. J. A. Gruchot, herausgegeben von dem Reichsgerichts⸗Rath Rassow und dem Kammergerichts⸗Rath Küntzel, sind kürzlich zwei weitere Hefte erschienen (dritte Folge, siebenter Jahrgang, viertes und fünftes Heft. Verlag von Franz Vahlen, Berlin). Das vorliegende Doppelheft enthält acht Abhandlungen über folgende Themata: Die sicherstellende Hypothek in ihrem Verhältniß zu den übrigen sicherstellenden Rechts⸗ verhältnissen und zur selbständigen Hypothek (Schluß), — Das
ypotheken: und Grundschuldrecht an den Früchten und tutzungen des Pfandgrundstückes, — Das Recht des Auf⸗ sichtsraths einer Aktiengesellschaft (Schlus), — Auslegung es §. 13 Nr. 3 des Bebauungsgesetzes vom 2. Juli 1875, — Die heutige Geltung des dritten Theils der Allgemeinen Gerichtsordnung für die preußischen Staaten vom 6. Juli 1793, — Die Unmöglichkeit der Vollziehung eines Arrestes und einer einstweiligen Verfügung in das Vermögen einer Person, deren Aufenthalt unbekannt ist, resp. gegen eine solche Person, — Der Tenor im Pfandprozesse, — §. 94 der Reichs⸗Civilprozeßordnung. An diese Abhandlungen, welche den Hauptinhalt des Doppelheftes bilden, schließen sich mehrere Mit⸗ theilungen aus der Praxis sowie Besprechungen juristischer Werke.
— Als Organ des Vereins der deutschen Strafanstaltsbeamten erscheinen in zwangslosen Heften von 3 bis 6 Bogen im Preise von 1 — 2 ℳ jährlich 3 bis 6 Mal die „Blätter für Gefängniß⸗ kunde“, von denen kürzlich ein Doppelheft, 1. und 2. Heft des sieben⸗ zehnten Bandes, ausgegeben worden ist (Universitäts⸗Buchhandlung von G. Weiß, Heidelberg). Die Zeitschrift ist bestimmt, die Ver⸗ handlungen der Vereinsversammlungen, die Gutachten und Anträge für dieselben, Berichte von Strafanstalten und andere Mittheilungen über Strafanstalten und aus dem Gebiete der Gefängnißkunde zu veröffentlichen. Die vorliegenden Hefte enthalten einen Auf⸗ satz über das neue Landesgefängniß zu Freiburg i. B. sowie Mittheilungen über die Gefängnißanstalten Ichtershausen, aus dem Jahresberichte der bremischen Strafanstalt zu Oslebshausen pro 1882 und aus der Praxis. Ferner sind in dem Doppelheft die meisten Gutachten für die diesjährige Vereinsversammlung, welche am 20. und 21. September in Wien stattfindet, abgedruckt. Diesel⸗ ben behandeln folgende Themata: Ueber Zellengefängnißbauten (von Zatscheck), Arbeitsbelohnungen (3 Gutachten von Lütgen, Wirth und Miglitz), Unterbringung irrer Verbrecher (2 Gutachten von Knecht und Pinder), Schutzwesen für entlassene Strafgefangene (Krauß).
— Unter dem Titel: Die Organisation der Kranken⸗ versicherung für Arbeiter auf Grund der Bestimmun⸗ gen des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883 — ist von dem Direktor der Lebensversicherungsgesellschaft zu Leipzig Dr. W. Gallus eine als „Beitrag zur Ausführung dieses Gesetzes“ bezeichnete Schrift herausgegeben worden (Verlag von Carl Reißner, Leipzig. Preis 1,20 ℳ) Der Verfasser hat sich die Aufgabe gestellt, die Organisa⸗ tion der verschiedenen Krankenkassen, wie sie das gedachte Gesetz vorschreibt, in ihren Grundzügen darzulegen, und seine Darstellung zum Theil durch praktische Beispiele — wie den Statutentwurf einer Ortskrankenkasse für die in Gärtnerei und Landwirthschaft beschäftig⸗ ten Personen — erläutert. Die Schrift ist bestimmt, Verwaltungs⸗ beamten, Gemeindevorstehern und anderen Personen, welchen eine Mitwirkung bei der Ausführung des Gesetzes obliegen wird, eine leicht faßliche und kurze Information zu gewähren.
— Die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden, Erläuterungen, Rathschläge und Beispiele in Anlehnung an das Gesetz vom 20. Juni 1875, für katholische Kirchen⸗ vorstände und Gemeindevertretungen zusammengestellt von F. Schuppe, Regierungs⸗Rath. Verlag der M. Du Mont⸗Schaubergschen Buch⸗ handlung, Cöln. (Preis 1,80 ℳ) — Der Verfasser, welcher als König⸗ licher Kommissarius für die erzbischöfliche Vermögensverwaltung der Diözese Cöln praktische Erfahrungen über die gedachte Materie zu sammeln Gelegenheit hatte, bietet in der vorliegenden Schrift eine Darstellung des eigentlich kirchlichen Geschäftsbetriebes in den katholischen Kirchengemeinden. Er ist hierbei von der Annahme ausgegangen, daß jeder Kirchen⸗ vorstand sich in Rechtsangelegenheiten eines Rechtsverständigen bedienen werde, hat daher die juristischen Gesichtspunkte weniger eingehend erörtert. Die Schrift enthält im ersten Abschnitt einen Kommentar zu dem Gesetz am 20. Juni 1875, im zweiten Abschnitt eine Darstellung der am häufigsten vorkommenden Geschäfte der Gemeindeorgane und ihrer Beamten (des Vorsitzenden und des Rendanten). Beiden Abschnitten sind Beispiele und Formulare
beigegeben. Land⸗ und Forstwirthschaft.
Stralsund, 7. August. Auf den in diesem Jahre im diessei⸗
tigen Verwaltungsbezirk abgehaltenen Remontemärkten sind
139 Pferde zum Verkauf gestellt, von welchen 36 Pferde angekauft worden sind.
Washington, 10. August. (W. T. B.) Der August⸗ Bericht des landwirthschaftlichen Departements spricht sich über den zu erwartenden Ertrag der Baumwollernte weniger günstig aus und nimmt den gegenwärtigen Durchschnitts⸗ stand der Baumwolle auf 84 an, gegen 90 im Juli. Die Pflanze hat unter der außerordentlichen Unbeständigkeit dieser Saison gelitten. In mehreren Bezirken herrscht Trockenheit, und in zahlreichen Staaten wurde das Auftreten der Raupe konstatirt. Jedenfalls hängt die Ernte aber noch zum großen Theil von der kritischen Periode vom August bis zum Oktober ab. Der Stand der Maisernte wird auf 89 angegeben; man erwartet eine Produktion von 700 Mill. Scheffel. Der Durchschnittsstand des Frühjahrs⸗ weizens beträgt 97, des Hafers 100, der Gerste 95, des Tabacks 88.
Gewerbe und Handel.
Antwerpen, 10. August. (W. T. B.) Wollauktion Der Schluß der Auktion war recht fest. Im Ganzen waren 28 620 B. La⸗Plata⸗Wolle und 15 103 B. australische Wolle ange⸗ boten, verkauft wurden 15 339 B. La⸗Plata⸗Wolle und 14 575 8. australische Wolle. Der Vorrath beträgt 27 286 B. La⸗Plata⸗Wolle.
Verkehrs⸗Anstalten.
Bremen, 11. August. (W. T. B.) Der Dampfer des Nord⸗ deutschen Lloyd „Oder“ ist gestern Nachmittag 5 Uhr in New⸗York eingetroffen. 8
Hamburg, 10. August. (W. T. B.) Der Post dampfer „Rhenania“ der Ham burg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft ist gestern von Hamburg in St. Thomas eingetroffen und der Postdampfer „Allemannia“ derselben Gesellschaft hat, von New⸗York kommend, heute Vormittag 11 Uhr Kap Lizard passirt. 8
Hamburg, 11. August. (W. T. B.) Der Postdampfer „Bohemia“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrts⸗ Aktiengesellschaft ist, von New⸗York kommend, heute früh 4 Uhr auf der Elbe eingetroffen. “