1886 / 13 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Jan 1886 18:00:01 GMT) scan diff

malige Präsident des Herren „Schönhausen⸗Stiftung“ führe.

entwürfe einer Kreis⸗ und Provinzial⸗Ordnung für Westfalen und einer Landgüter⸗Ordnung für Schleswig⸗Holstein, sobald dieselben eingehen, besonderen Kommissionen von 15 Mit⸗ gliedern zur —* überwiesen werden sollen. Hierauf wurde die Sitzung um 12 ¾ Uhr geschlossen. Nächste Sitzung unbestimmt.

Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung der auf deutschen Eisenbahnen ausschließlich Bayerns im Monat November v. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vorgekommenen Unfälle waren im Ganzen az 7 Entgleisungen und 2 Zusammenstöße auf reier Bahn, 21 Entgleisungen und 20 Zusammenstöße in Stationen und 173 sonstige Unfälle (Ueberfahren von Fuhr⸗ werken, Feuer im Zuge, Kesselexplosionen und andere Betriebs⸗ ereignisse, sofern bei letzteren Personen getödtet oder verletzt worden sind). Bei diesen Unfällen sind im Ganzen, und zwar

EEEEEö Verschulden, 179 Personen ver⸗ unglückt, sowie 37 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 120 uner⸗ heblich beschädigt. 5 1

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gt. Es wurden von den 18 157 405 überhaupt örderten Reisenden 3 getödtet, 6 verletzt (hiervon ent⸗ len je 1 Tödtung auf die Bahnstrecken im Verwaltungs⸗ ezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion Berlin und Breslau und auf die Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen, je eine Verletzung auf die Bahnstrecken im Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion Berlin, Hannover, Breslau und auf die Hessische Ludwigs⸗Eisenbahn und 2 Verletzungen auf die Württembergischen Staatseisenbahnen); von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 31 getödtet und 86 verletzt und bei Nebenbeschäftigungen 10 verletzt; von Steuer⸗ ꝛc. Beamten 1 getödtet, 2 verletzt; von Fimn Personen (einschließlich der nicht im Dienst befindlichen ahnbeamten und Arbeiter) 17 getödtet und 9 verletzt; sowie bei Selbstmordversuchen 13 Personen getödtet und 1 verletzt. Von den sämmtlichen Verunglückungen mit Ausschluß der Selbstmorde entfallen auf: . Staatsbahnen und unter Stagatsverwahtung stehende Bahnen (bei zusammen 28 727,26 km Betriebslänge und 723 191 017 geförderten Achskilometern) 154 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Bahnstrecken im Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Direktion Berlin (23), Erfurt (21) und Hannover (19); verhältnißmäßig, d. h. unter Berücksichtigung der geför⸗ derten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Längen sind jedoch auf den Bahnstrecken im Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion Erfurt, auf den Badischen Staatseisenbahnen und auf den Bahnstrecken im Verwal⸗ tungsbezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion Hannover die meisten Verunglückungen vorgekommen. B. Größere Pei se haahen mit je über 150 km Betriebslänge bei zusammen 1477,85 km Betriebslänge und 21 923 861 geförderten Achskilometern) 7 Fälle, und zwar auf die Hessische udwigsbahn. C. Kleinere Privatbahnen mit je unter 150 km Betriebslänge (bei zusammen 1615,89 km Betriebslänge und 1 674 393 geförderten Achskilometern) 4 Fälle, und zwar auf die Lübgck⸗Büchener Eisenbahn 2 Fälle die Unterelbesche und Weimar⸗Geraer Eisenbahn je Fall.

Der Kaiserliche Gesandte am Königlich schwedisch⸗

hauses die Aufsicht über die Endlich beschloß das Haus, daß die angekündigten Gesetz⸗

Allgemeine Zeitung“ weist auf die zahlreichen ökono⸗ mischen Vorlagen hin und sagt: die Thronrede sei eine der bedeutendsten, mit welchen je ein preußischer Landtag eröffnet be; Pest, 13. Januar. (Wien. Ztg.) Im Reichstage wurde die Generaldebatte über das 88 9ge. für 8 Jahr 1886 heute fortgesetzt.

Großbritannien und Irland. London, 13. Januar. (Allg. Corr.) Zur Lage schreibt die Pall Mall Gazette“ u. A.: Was die irische Politik der Regierung im Ee betrifft, so wird eine Bill zur Ausdehnung der Lokalregierung in Irland angekündigt werden, worauf die zum Beginn einer Session üblichen versöhnlichen Ver⸗ sicherungen von beiden Seiten folgen werden. Es wird aber erklärt werden, gerade wie im Falle der Vorlage über die Neuvertheilung der Sitze und anderer Bills, daß die irische Vorla e nicht in die Hand genommen werden werde, ehe nicht die englische erledigt worden ist. Diese letztere wird nothwendigerweise ein sehr großes und komplizirtes Stück Arbeit bilden, und von der irischen Bill dürfte daher für längere Zeit nichts gehört werden. Wir brauchen demnach kaum zu erwähnen, daß alle Umrisse der irischen Regierungsbill, die in gewissen Journalen erschienen sind, lediglich auf Muthmaßungen beruhen. Wenn man die unvermeidlichen Gefahren berücksichtigt, denen die Regierung V ausgesetzt ist, dann darf man mit Recht zweifeln, ob sie sich

jemals in der unangenehmen Nothwendigkeit befinden wird überhaupt ihre irische Politik zu definiren. 8

Frankreich. Paris, 14. Januar. (W. T. B.) Der Präsident Grévy unterzeichnete heute die Dekrete, durch welche alle diejenigen, die seit dem Jahre 1870 wegen poli⸗ tischer Verbrechen oder Vergehen verurtheilt worden sind und gegenwärtig noch deshalb Strafen verbüßen,

begn adigt werden. Auch einer Anzahl Anderer, die wegen Verbrechen oder Vergehen nach dem gemeinen Strafrecht zu Strafen verurtheilt waren, sind vom Präsidenten Straf⸗ ermä ßi gungen bewilligt worden.

Die heute Nachmittag im Senat und in der Kammer verlesene Botschaft des Präsidenten Grévy lautet nach der Uebersetzung des „W. T. B.“, wie folgt:

Inndem Frankreich zum zweiten Male mich durch seine National⸗ versammlung zum Präsidenten der Republik berief, hat es mir eine neue Ehre zuerkannt, deren ganzen Werth ich empfinde, eine Ehre, welche, wenn dies möglich wäre, meine Dankbarkeit und meine Hin⸗ gebung noch erhöhen würde. Frankreich hat vielleicht bekunden wollen, daß es zufrieden ist mit den Bemühungen welche ich gemacht habe, um im Sinne des Landes die mir über⸗ tragenen hohen Befugnisse auszuüben. Das Land hat aber gleichzeitig besonders zeigen wollen, welch' hohen Werth es auf die Stabilität der republikanischen Regierungsform legt indem es auf diese Weise denen eine Antwort ertheilte, welche ihm die von ihnen gehegten Wünsche nach einer Regierungsänderung unterstellen. Durch die Lehren einer langen und harten Erfahrung weiß Frank⸗ reich, daß die Republik, welche es aus seinem Unglück emporgehoben hat, heute mehr als jemals die ihm nothwendige Regierungsform ist die einzige, welche fähig ist, dem Lande Ruhe und Gedeihen, Kraft und Größe zu sichern, die einzige, welche dauern kann weil sie allein dem demokratischen Zustande des Landes angepaßt, allein mit der nationalen Souveränetät ver⸗ träglich ist. Frankreich hat in einem halben Jahrhundert erlebt, wie zwei Mal die Monarchie Und zwei Mal das Kaiserteich in Revolutionen zu Grunde gingen; und wenn man ihm jetzt eine neue Restauration vorschlagen würde, so weiß das Land, daß das,

norwegischen Hofe, von Pfuel, ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaube nach Stockholm zurückgekehrt und has die

Geschäfte der dortigen Gesandtschaft wiever übernommen.

Der der Generalkommission in Frankfurt a. O. an⸗ gehörende Regierungs Rath Stöckel ist als kommissarischer Hülfsarbeiter in das Ober⸗Landeskulturgericht berufen worden.

Der Zusammentritt des Lehr⸗Inf 8 8 mme L Infanterie⸗ Bataillons findet in diesem Jahre am 15. April statt.

Sachsen. Dresden, 14. Januar. (Dr. J.) Die weite Kammer bewilligte in ihrer heutigen Sitzung auf ntrag der zweiten Finanzdeputation Tit. 19 bis 21 des

außerordentlicen Staatshaushalts⸗Etats unverändert nach der Regierungsvorlage, nämlich für Centralisirung der 8 Weichen und Signale, sowie gegenseitige Abhängigmachung der spitzbefahrenen Weichen und der Ein⸗ bez. Ausfahrtssignale auf einer größern Anzahl von Stationen 655 700 ℳ, für Ein⸗ führung der Luftdruckbremse nach dem System Carpenter bei den Eilzügen 170 000 und zur Erweiterung der Dampf⸗ heizung und der Gasbeleuchtung in den Zügen 97 200 . Gestern fand der erste diesjährige große Hof⸗ ball statt, welchem Ihre Majestäten der König und die Königin, Se. Hoheit der Erbprinz und Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen sowie Se. Hoheit der Prinz Alexander von Sachsen⸗Weimar .“ und zu dem über 800 Einladungen ergangen

Desterreich⸗Ungarn. Wien, 14. Januar. (Wien.2 8 eic garn. „14. ar. (Wien. Abdp. Der niederösterreichische hielt gestern 18. Schlußsitzung, in welcher eine lange Reihe von Vorlagen der verschiedenen Ausschüsse größtentheils in zustimmendem Sinne erledigt wurde. Unter begeistert aufgenommenen Hochrufen auf den Kaiser wurde hierauf die Session durch den Land⸗ marschall für geschlossen erklärt. 15. Januar. (W. T. B.) Sämmtliche hiesigen r besprechen die preußische Thronrede in der anerkennendsten Weise, namentlich den auf die aus⸗ wärtigen Beziehungen bezüglichen Passus. Das „Fremdenblatt“ betont: Wenn der Herrscher dieses großen Reiches in ernster feierlicher Stunde seinem vollen Vertrauen auf die gesicherte Fortdauer des Friedens Aus⸗ druck giebt, so werden diese Worte nicht verfehlen, eine mächtige Wirkung auszuüben; sie bezeugen, daß die lokalen Störungen auf der Balkan⸗Halbinsel auf den Frieden des Welttheils ohne Einfluß geblieben sind, daß die Prundlaße des europäischen Friedens, die Einigkeit der Mächte, fortbesteht, und daß wir in dem Deutschen Kaiser einen nächti en Schirmer des Friedens verehren können. Die „Presse“ findet: durch das Hinweggehen über den serbisch⸗bul⸗ garischen Zwischenfall manifestire die Thronrede, daß für die egenwärtige Politik der Großmächte die Rivalitäten der kleinen alkanstaaten in Setzeff des europäischen Friedens irrelevant sein sollen. Das Blatt sagt ferner: die angekündigten wirthschaftlichen Vorlagen eröffnen eine Campagne zur wirth⸗ schaftlichen Einigung Deutschlands.. Die „Wiener

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was man ihm vorschlägt, nur eine neue Revolution und zwar die furchtbarste von allen bedeutet und zu einer von jenen ephemeren Re⸗ gierungen führt, welche das Land bereits gehabt und gestürzt hat Das ist der Grund, weshalb Frankreich sich der republikanischen Regierungsform zugewendet hat und weshalb es die Stetigkeit seiner Regierung will. Das Parlament wird sich mit diesem Gedanken Frankreichs durchdringen, wenn es an seinem Theile auch einer ministeriellen Stetigkeit besondere Fürsorge zuwendet da eine solche so nothwendig ist für eine gute Führung der Geschäfte der Republik, für die Würde der republikanischen Regierung, für Frank⸗ reichs Kredit und für seine Achtung vor der Welt. Diese so wünschenswerthe Stetigkeit hängt ab von der Bildung einer gouver⸗ nementalen Majorität, der gebieterischen Nothwendigkeit des gegen⸗ wärtigen Augenblicks. Dieselbe ist gesichert, wenn die Freunde der Republik es nur wollen. Möchten sich dieselben nur fest zusammen⸗ schließen auf dem Gebiete, welches ihnen gemeinsam ist. Dasselbe ist weit und fruchtbar genug, daß sie durch ihre Einigung darin alle für die Bedürfnisse und die Wünsche des Landes nothwendige Befriedigung finden können. Die französische Republik ist seit den Friedensschlüssen mit China, Anam und Madagaskar im Frieden mit allen Nationen; sie hat niemals aufgehört, in Frieden zu sein mit den Völkern Europas und Amerikas, in deren Vereinigung Frankreich den Platz wieder eingenommen hat, der ihm gebührt.

Ich habe jetzt noch die Anerkennung auszusprechen, die das Land seinen Armeen zu Lande und zu Wasser schuldet, indem ich hervor⸗ hebe, daß Frankreich stolz auf seine Heere ist, und daß es ihnen mit mütterlicher und vertrauensvoller Theilnahme gefolgt ist bei jenem Feldzuge im fernen Osten, wo sie den Geist der Opferwilligkeit, die und alle jene militärischen Eigenschaften in so hohem Beche se chen aben⸗ die den Stolz Frankreichs ausmachen und seine

Die Borschaft wurde im Senat durchweg beifällig auf⸗

genommen, während in der Kammer bei der Stelle, wo von der Ohnmacht monarchischer Regierungssormen die Rede ist Proteste der Rechten sich vernehmen ließen. 1 Der Senat hat mit 149 von 173 abgegebenen Stimmen Leroyer zum Präsidenten gewählt. Zu Vize⸗Prä⸗ sidenten wurden Humbert, Teisserenc de Bort, Peyrat und Magnin gewählt. Der Präsident Leroyer richtete eine An⸗ sprache an die Versammlung, in welcher er für seine Wahl dankte und den Wunsch aussprach, daß der Senat bei seinen Verhandlungen auch ferner vom Geist der Weisheit und des Patriotismus geleitet werden möge.

In der Deputirtenkammer nahm Floquet den Präsidentensitz ebenfalls mit einer Ansprache ein, in welcher er seine Wahl weniger seinem Verdienst als dem Wunsch nach Stabilität und dem republikanischen Geist zuschrieb, welcher lebhaft nach Fortschritt und Reformen verlange.

Senat und Kammer haben sich auf nächsten Sonnabend vertagt.

Die Leiche des Präfekten des Eure⸗Departe⸗ ments zeigt zwei Verletzungen am Kopfe, von denen die eine von einem Revolver, die andere von einem scharf schnei⸗ denden Instrument herrührt. Die Ermittelung der Mörder ist noch nicht gelungen.

(Köln. Ztg.) Paul Bert, welcher Ende dieses Monats mit seiner Familie nach Haiphong abreist, wo er Mitte März eintreffen wird, erhält den Titel eines „außerordentlichen Gesandten in Hus, betraut mit dem Auftrage, die Schutz⸗ herrschaft in Anam, Tongking und Kambodscha einzurichten“. Der neue Resident wird seinen amtlichen

bereisen, um sich persönlich über das, was Noth t unterrichten. Die Zahl der europäischen auf das Allernothwendigste beschränkt werden, um das Sparsystem praktisch in Anwendung zu bringen; außer; 1 früheren Residenten in Hué, de Champeaux und Rheinhe. und dem Sekretär der Regierung von Cochinchina, Klur⸗ wosky, werden nur einige Unterbeamte sich im Gefolgen Residenten befinden. Bert wird ungefähr mit densen h Vollmachten ausgerüstet werden, wie der General⸗Resident Tunis, wird also alle Civil⸗ und Militärbeamten unter haben. Seine Entlassung als Deputirter braucht er ne zu geben, da sein Auftrag nur für einen „zeitweiliae gilt und das Gesetz von 1875 gestattet, Deputirten für sn Monate solche Aufträge anzuvertrauen; nach Ablauf dics Zeit aber müssen seine Vollmachten erneuert werden. 2 Kriegs⸗Minister Boulanger glaubt, um das Gesam budget von 1886 um 40 Millionen zu entlasten, die Er⸗ dernisse des Kriegsbudgets um 62 Millionen verringe zu können, zumal es noch immer um 200 Millionen 7 sei als 17 8 d eutsche. Hohc 15. Januar. (W. T. B.) Die Mehrzahl der r blikanischen Bl ätter spricht sich anerkennend übenn Botschaft des Präsidenten aus; die monarchistischen Zeitungen dagegen bezeichnen dieselbe als nichtssagend Ueber die Ermordung des Präfekten des En Departements melden die Blätter: der muthmafln Mörder sei ein Individuum, das in Mantes den Eisenbahng verlassen habe. Dasselbe habe die Reisedecke des Präftth getragen, die später in Mantes auf der Straße gefunze worden sei. Der Präfekt habe in Paris 20 000 Fr. eins nommen; es scheine daher die Annahme gerechtfertigt daß Beraubung des Präfekten das Motiv des Mordes gewesen s

Spauien. Madrid, 14. Januar. (W. T. B.) Königin-Regentin unterzeichnete heute das Dekre betreffend die Personalveränderungen im diplom 1 schen Corps. en

Nachrichten aus Saragossa zufolge sind heute vdr 10 gb häng er z orilla's verhaftet worden; die 8 gesen uu“*“ erhafteten sind wieder in Freiheit gese SFerbien. Belgrad, 14. Januar. (W. T. B.) Gesten sind bei Sukovmost 2541 gefangene bulgarische Sal daten und ein bulgarischer Offizier gegen 1073 serbist

Soldaten ausgewechselt worden. Ueber die Auswechselung chricht we⸗

der Gefangenen bei Bregowo liegt noch keinerlei Na Schweden und Norwegen. Christiania, 9. Janun⸗

(Hamb. Nachr.) Nach der Staatsabrechnung Nor⸗ wegens für das Finanzjahr 1884—85 haben die Einnahme 44 995 000 Kr. oder 2 763 000 Kr. mehr als veranschlagt, m die Staatsausgaben, die auf 41 192 000 Kr. angesetzt wan 5 234 000 Kr. betragen. Die Einnahmen haben also Ausgaben um 3 761 000 Kr. überstiegen. Der Bestand ie Staatskasse war am 30. Juni v. J. 14 842 000 Kr. D.

Staatsschulden betrugen zur selben Zeit 108 639 000 Kr.

Dänemark. Kopenhagen, 11. Januar. (Ham Nachr.) Die drei vorläufigen Gesetze über Zusatzbestin mungen zum Strafgesetz, außerordentliche Polize⸗ Ausgaben und die Errichtung des Gendarmerie Corps standen vorgestern im Landsthing zur ersten de rathung. Alle Redner der Mehrheit billigten die Vorlagn und sprachen sich für deren Aufrechterhaltung aus. I Finanz⸗Minister erklärte heute zu der Zollg esetzvorlage⸗ er sei sehr geneigt, in der Zollschutzfra ge bei der geger wärtigen europäischen Strömung weiter zu gehen, als w Vorlage es bezeichne. 1

Egypten. Kairo, 14. Januar. (W. T. ) Das T üudget pro 1886 veranschlagt die Einnahmen amf 9 290 000 egyptische Pfd. Sterl., die Ausgaben auf 9 282 00, In dem Budget ist die unverkürzte Zahlung aller Coupom vorgesehen.

en Zeitum“

hut, Beamten

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11“ 8 Zeitungsstimmen.

In der „Norddeutschen Allgemein lesen wir: Wir lenkten die Aufmerksamkeit der deutschen Politiker auf Nu⸗ lassungen des „Chamber of commerce Journal“, welche, anknüpfen an die Untersuchung der Ursachen der Handelsstockung in Englad Vorschläge enthielten, die auch für nichtenglische Kreise Beachtas⸗ werthes enthielten. Diese Auslassungen sanden wir im Januarhefk” in seinem Dezemberhefte aber hatte das Organ der Londoner Handel⸗ kammer bereits ebenfalls dasselbe Thema behandelt und wo möglit noch deutlicher gesprochen. Damals sagte es: „Zu Hause, wie in unserer auswärtigen und Kolonialvpolitt haben wir versäumt, die zukünftigen Erfordernisse unseres Handelsn berücksichtigen. Ueberzeugt, daß eine ausländische Konkurrenz m nicht berühren könne, haben wir die Löhne erhöht und die Arbeitstm der arbeitenden Klassen abgekürzt, ohne Rücksicht auf die Bedingunne der auswärtigen Produktion. 8

Von unsern Vätern mehr nach dem Grundsatz des Rechts deß Stärkeren als nach dem der Erwerbung von Spezialkenntnissen e zogen, fangen wir erst allmählich an zu fühlen, daß spezielle technisch Bildung ebenso nothwendig für die Kaufleute als für die Mänm der Wissenschaft und der Gesetzgebung ist. Vertrauend auf unser Macht, unsere Waaren den Käufern aufzudrängen, verachten wir unsere Fabrikate den Anforderungen der ausländischen Märkte aud- passen, und sind in Folge dessen durch die hervorragendere Adaption⸗ fähigkeit, welche ven den Deutschen und Amerikanern gezeigt nitd verdrängt worden. . . .

Der Geift des „laisser aller“ hat, da Niemand in Europa ke Aufgabe hat, für ihn zu sorgen, dieses unser Handeksland zum al⸗ zigen in Europa gemacht, dessen Handel nicht wirksam durch d wohlorganisirtes Handels⸗Ministerium repräsentirt ist, und in welchen die Handelsgerichtsbarkeit des Schutzes durch ein schnelles, bilii und wirksames System von Handelsgerichten entbehrt. Den⸗ selben Gefühl, verbunden vielleicht mit industrieller Eifersucht, boba wir die Abwesenheit eingehender Untersuchungen in unseren wisse schaftlichen und industriellen Centren zu verdanken. Dem laisser aller und dem daraus folgenden Mangel an aufsicht in den nationalen Interessen, getrennt von den privaten ge⸗ dacht, verdanken wir das Vorherrschen eines Eisenbahnsystemsen welchem besonders erdachte Differenzialtarife der Einführung un Ne. förderung ausländischer Produkte einen absoluten Vortheil über n einheimischen geben. Eben derselben Ursache verdanken wir de daß unsere Posttarife, trotz ihrer Regulirung durch 8 Departement, das größeren Nutzen zieht als das e anderen alten Nation, mit Ausnahme der Brieftaxen bäte üind. als diejenigen aller anderen Postanstalten. Selbst in B Normirung der Brieftaren ha

Weltpostvereins überflügelt, den

Ihn Okbe⸗

ben uns verschiedene Mitglieder e in Deutschland, Dänemark, Rumäͤnlel,

Wohnsitz in Hué haben, von dort aus aber die Schutzländer

ieder de Schweiz, Oesterreich⸗Ungarn, Schweden, Kanada und Japan besitzen

1h Ankaufspreises w

1 stramontanen

Sweitens aus

Macht des Reichs er

Briefbeförderungen zu reisen, die zwischen ½ und 3⁄10 Penny während ber. un. als niedrigste die allgemeine aufrecht erhalten wird. 7 Sätze dürften deutschen chestermänner werth sein. Die „Kölnische Zeitung“ bemerkt: 1 Der deut che Landwirthschaftsrath hat sich mit allen gegen vier zumen mit dem preußischen Branntweinmonopol⸗Entwurf im Grund⸗ im mverstanden erklärt und dem Reichskanzler nur noch eine Wünschen untergeordneter Bedeutung wegen besserer ü ssichtigung der Interessen der Brenner ans Herz ge⸗ rne Ein Antrag auf Hinaufsetzung der niedrigsten Grenze 8 urde abgelehnt. Diese freudige Begrüßung b Branntweinmonopols Seitens der großen Mehrheit des Land⸗ schaftsraths ist gewiß eine Thatsache, deren Gewicht nicht zu ver⸗ rthsch,. Hervorzuheben ist noch, daß im Landwirthschaftsrath mer, es Gewicht auf die sittlichen Wirkungen des Branntwein⸗ gr⸗ gelegt wurde. Namentlich von elsaß⸗lothringischer Seite man sich von ihm viel für die Bekämpfung der Brannt⸗ inpest. Unter diesem Gesichtspunkte befürwortete man auch einen 2 höhern Verkaufspreis, als der Entwurf ihn A4“

Die „Badische Landeszeitung“ schreibt: Von fachmännischer, sehr geschätzter Seite gehen uns mit Bezug den vorgelegten Branntweinmonopol⸗Entwurf äußerst beachtens⸗ othe Ausführungen zu, denen wir das Wesentliche hiermit ent⸗ 9 Unser Herr Gewährsmann bemerkt in seiner Zuschrift an üueh: treffend, daß der veröffentlichte Gesetzentwurf uns wieder sehre, wie richtig die Annahme sei, daß Alles, was den Unwillen der bünen errege, für das Wohl des Reichs ganz hervor⸗ Bedeutung haben müsse! Der Gesetzentwurf scheint so ge⸗ hickt und durchdacht abgefaßt zu sein, von nebensächlichen Bestim⸗ ungen oder denjenigen über die Entschädigungen etwa abgesehen, die Annahme durch den Reichstag wohl vorauszusehen ist. Die zuschrift erklärt weiterhin, daß der Verfasser aus fünf Gründen ir die Annahme des Gesetzes sei: 1) als deutscher Vaterlands⸗ eund, weil dem Reiche trotz der Franckensteinschen Klausel id des Huene'schen Verwendungsgesetzes dadurch so große Ein⸗ ahmen geschaffen würden, daß es auf eigene Füße gestellt würde. gesundheitlichen, sozialpolitischen Gründen wegen der des Fusels und der Vertheuerung des gewöhnlichen Trink⸗

Drittens als Politiker überhaupt, weil das Gesetz die höht, ohne große Zerstörung bestehender Industrien, einer Zeit, da viele Etablissements der Branntwein⸗ einer schweren Krisis sich befinden, bei welcher des Monopols geradezu eine Rettung bedeutet. Viertens spricht sich gedachter Fachmann für den Entwurf aus als badischer Politiker, weil er uns vor dem Tabackmonopol bewahrt, velches, energisch weiter verfolgt, jetzt durchgehen würde, da es für ie Landwirthschaft günstiger ist als die jetzige Besteuerungs⸗ art. Unser badisches Land wird aber durch das Branntweinmonopol weit weniger in Mitleidenschaft gezogen, als dies durch das Taback⸗ menopol geschehen würde. Fünftens müͤsse man als Landwirth An⸗ nahme des Gesetzes erwünschen, weil es auf einem für die Landwirth⸗ schaft sehr wichtigen Gebiete den derselbeu so schädlichen Zwischenhandel durch einen direkten, ihr Gedeihen fördernden Käufer ersetzt. Was endlich unsere badischen Kleinbrennereien feinerer alkoholischer Ge⸗ trinke anbetrifft, so dürfte durch die Mitwirkung der Landesbehörden und andere Bestimmungen unser badisches Interesse ausreichend ge⸗ wahrt sein. Ein abschließendes Urtheil über die Vorlage sei jedoch eit nach Bekanntgabe der Motive zu fällen. Bis jetzt aber habe man auf Grund der vorstehenden Erwägungen a e Ursache, die Vor⸗ lage in wohlwollendem Sinne zu behandeln. Soweit unser Herr Gewährsmann, dem wir in allen Punkten r.

ückhaltslos beipflichten. Die „Rheinisch⸗Westfälische Zeitung

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der Beachtung unserer

nopols sprach

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Beseitigung ranntweines.

nndustrie in Einführung

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sagt: Zur Branntweinfrage ist ein Ausspruch des berühmten Arztes Hufeland bemerkenswerth. „Ich kenne nichts, was den völligen Fharakter der stumpfsinnigen Brutalität im Menschen so erzeugen und ihn dergestalt degradiren könnte, als der häufige, fortgesetzte Genuß von Branntwein. Andere Laster lassen doch noch die Hoffnung auf Besserung übrig, aber dieses verdirbt durch und durch ohne alle Rettung. Ich sollte glauben, diese Betrachtungen wären der Aufmerksamkeit jeder Dbrigkeit würdig, um dem immer stärker werdenden, einreißenden Genuß des Branntweins beim Volke zu steuern, anstatt ihn, wie es häufig geschieht, durch Vervielfältigung der Branntweinläden und Brannt⸗ weinbrennereien noch mehr zu fördern.“ Wer die Augen offen hat fir das Elend unseres Volkes, wer den Verhandlungen der deutschen Vereine gegen den Mißbrauch geistiger Getränke folgt und wer den Bericht der Petitionskommission des Deutschen Reichs⸗ tages über die Alkoholfrage liest, den dieselbe Anfang vorigen Jahres erstattet hat, der wird den Ausspruch von Hufeland für richtig erachten und nicht vor der Aufgabe zurückschrecken, auch durch die einschneidendsten Gesetzgebungsthaten gegen die Leib und Leben unseres Volkes verderbende Branntweinpest vorzugehen. Als Friedrich der Große ein Gesuch um Anlage einer Rumfabrik genehmigen sollte, schrieb er an den Rand desselben: „Ich will den Teufel thun. Ich wünsche, daß das giftig garstige Zeug gar nicht da wäre und gar nicht getrunken würde.“ Das giftig garstige Zeug ist aber da und getrunken wird es in einem solch zunehmenden Maße, daß beispielsweise im Jahre 1880 in Preußen 261 Millionen Mark in Branntweingenuß verausgabt wurden, während die ge⸗ sammten direkten Staatssteuern nur 150 Mill. aufbrachten. Dieser entsetmzliich hohe Verzehr hat seinen ersten Grund in dem durch eine viel zu niedrige Besteuerung gestatteten billigen Preise des Brannt⸗ weins. Nach den Angaben desDeutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke“ beträgt die Steuer für ein Hektoliter hundertpro⸗ zentigen Alkohol in Belgien 45 ℳ, in Frankreich 60 ℳ, in Rußland 170 ℳ, in den Niederlanden 180 ℳ, in England 368 bei uns aber nur 17 Damit haben wir denn erreicht, daß das Liter Schnaps im Faß bezogen für 35 geliefert werden kann und daß durch den Versandt in kleinen Gebinden der Haustrunk, an dem oft genug Frau und Kinder theil⸗ nehmen, in ungemessenster Weise befördert wird. Die Zahl der Branntweinschenken hat trotz aller vorbeugenden Maßregeln der Ge⸗ meinden innerhalb des enggezogenen Rahmens der Gewerbeordnung nicht abgenommen; es giebt Orte, wo schon auf 71 Seelen eine Schenke kommt. Alle Versuche, den Branntweingenuß dadurch zu verringern, daß man diese Schenken höher besteuerte und damit zugleich eine größere Einnahme für die Gemeinden verbinden wollte, sind mißglückt. Nach einer Berechnung, welche Gladstone 1880 dem englischen Parlamente vorlegte, bringt die Besteuerung des Alko⸗ bols in seinen verschiedenen Formen, als Branntwein, Bier und

zein, ein Drittel sämmtlicher Staatsausgaben des vereinigten König⸗ reichs auf. Nach einer sich daran anschließenden weiteren Berechnung bringt die Steuer auf Spirituosen auf: in England 12,71 ℳ, in Frankreich 10,12 ℳ, in Amerika 7,40 ℳ, in Deutschland 2,86 auf den Kopf der Bevölkerung.

stehend Gesagten wird sich der Leser selbst ziehen.

betreffend die Rechtspflege in den deutschen gebieten, vorgelegt worden:

1. Aehnli iegen die Verhältnisse in Portugal, EEEEe Aehnlich liegen die Verhältnisse in Portug

Dem Reichstage ist folgender Entwurf eines (

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Die Ausübung der Gerichtsbarkeit in den deutschen Schutz⸗ gebieten, sowie die Mitwirkung der deutschen Behörden bei der Ausübung dieser Gerichtsbarkeit und die hierbei zur Anwendung kommenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts und des Strafrechts werden durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundes⸗ raths geregelt. Die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen sind dem Reichstag sofort beziehungsweise bei dessen nächstem Zusammen⸗ treten zur Kenntnißnahme vorzulegen. 8

Begründung.

Nachdem ausgedehnte Gebiete in Ost⸗ und Westafrika und der Südsee unter den Schutz Seiner Majestät des Kaisers gestellt und Kaiserliche Beamte dorthin entsendet worden sind, um die Befugnisse wahrzunehmen, welche aus der Natur der übernommenen Schutzherr⸗ schaft sich ergeben, ist es erforderlich, für die Einrichtung und Aus⸗ übung einer geordneten Rechtspflege in jenen Gebieten Sorge zu tragen. Bei einer Regelung dieser Gerichtsbarkeit werden voraussichtlich zu einem großen Theile die Vorschriften des Konsulargerichtsbarkeits⸗ gesetzes vom 10. Juli 1879 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 197) zu Grunde ge⸗ legt werden können. Die unmittelbare Anwendung dieses Gesetzes in den Schutzgebieten würde zu rechtlichen Zweifeln Anlaß geben können und auch aus Gründen der Zweckmäßigkeit nicht zu empfehlen sein. Zunächst sind der Konsulargerichtsbarkeit nach §. 1 des Gesetzes nur diejenigen Reichsangehörigen und Schutzgenossen unterworfen, welche in dem Gerichtsbezirk wohnen oder sich aufhalten. Hiernach könnten, auch wenn in den fraglichen Gebieten alle Angehörigen befreundeter Staaten als Schutzgenossen dem Konsulargerichtsbarkeitsgesetz unterstellt werden, doch die im Handelsverkehr mit ausländischen Firmen entstehenden Rechtsstreitigkeiten, für welche an und für sich nach der Civilprozeßordnung der Gerichtsstand der Niederlassung (§. 22), des Vermögensbesitzes (§. 24), des Erfüllungsortes (§. 29) u. s. w. gegeben wären, vor den Gerichten der Schutzgebiete nicht zum Austrage gebracht werden, sofern der Handlungsinhaber selbst seinen Wohnsitz und Aufenthalt nur außerhalb dieser Gebiete hat, und auch die Erwirkung von Arresten auf Schiffe oder Güter solcher Firmen wäre unter dieser Voraussetzung ausgeschlossen. Eine derartige Be⸗ schränkung der Gerichtsbarkeit, welche für die bestehenden Konsular⸗ jurisdiktionsbezirke nach Lage der dortigen Verhältnisse unbedenklich erscheint, würde in den Schutzgebieten nicht ohne empfindliche Beein⸗ trächtigung der Rechte und Interessen deutscher Angehöriger fest⸗ gehalten werden können. Auf der anderen Seite würde auf dem Boden des Konsulargerichtsbarkeitsgesetzes, welches in allen Be⸗ ziehungen das im Inland geltende Recht auf die betreffenden Juris⸗ diktionsbezirke überträgt, cine Ordnung der Rechtsverhältnisse der Ein⸗ geborenen überhaupt nicht zu ermöglichen sein. Hiernach erscheint es angezeigt, die zur Regelung der Gerichtsbar⸗ keit in den Schutzgebieten erforderlichen Bestimmungen durch selb⸗ ständige Anordnung zu treffen.

Im Hinblick auf den rechtlichen Inhalt der in der übernommenen Schutzherrschaft liegenden Befugnisse würde die Regelung der Gerichts⸗ barkeit wie der sonstigen inneren Verhältnisse der Schutzgebiete lediglich im Verordnungswege erfolgen können, soweit nicht die Bewilligung von Geldmitteln des Reichs in Frage steht. Da aber gleichzeitig bei Regelung der Gerichtsbarkeit in den Schutzgebieten einerseits die Mit⸗ wirkung inländischer Gerichte und sonstiger Behörden des Reichs wie der Bundesstaaten nicht zu entbehren und andererseits den in den Schutzgebieten ergehenden Akten der Gerichte innerhalb des Reichs⸗ inlandes und der diesem gleichgestellten konsularischen Jurisdiktions⸗ bezirke dieselbe Wirkung wie den gleichen Akten deutscher Gerichte zu sichern sein wird: so e ehlt es sich, durch eine allgemeine gesetzliche Ermächtigung eine Grundlage zu schaffen, welche die Erreichung aller dieser Ziele in unzweifelhafter Weise ermöglicht. 8 8 Betretung dieses Weges soll durch den gegenwärtigen Gesetz⸗ entwurf angebahnt werden.

Der Entwurf sieht davon ab, über die in Frage kommenden Punkte, über die Bildung der Gerichte, das Verfahren vor denselben, die zur Anwendung kommenden materiellen Rechtsnormen u. s. w. Einzelvorschriften zu geben. Es liegt in der Natur der Sache, daß bei den noch wenig entwickelten Zuständen der Schutzgebiete die Regelung der Jurisdiktionsverhältnisse im Einzelnen und die allmähliche Aus⸗ gestaltung derselben an der Hand der Erfahrung am zweckmäßigsten dem Verordnungswege vorbehalten bleibt. Auch in den übrigen europäischen Staaten mit Kolonialbesitz hat die Rechtsentwickelung fast durchweg diesen Gang genommen.

Was zunächst Großbritannien betrifft, so hat das englische Recht für die durch Krieg oder Abtretung erworbenen Kolonien von jeher die Befugniß der Krone anerkannt, die Gesetzgebung, soweit solchen Kolonien nicht eine Repräsentativverfassung gewährt ist, durch orders in council auszuüben.

Dieselbe Rechtsanschauung hat auch in den letzten Menschenaltern für die durch Ansiedelung (occupancy) entstandenen Kolonien Geltung erlangt.

Durch eine Parlamentsakte vom 11. April 1843

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(23 et 24 viet. chapt. 121) diese Be⸗

(7 & vict. chapt. LXIX) blon das Recht eingeräumt, durch orders in council der Gerichtsab de

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tragen und das

Urtheilsvollstreckung zu regeln. Auch in Frankreich werden di

der Hauptsache im Verordnungswege geregelt

bildet abgesehen von Algier, wo ein gleicher R

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welchem die Gesetzgebung in den Kolonien durch Dekrete des Staats

geübt werden soll, indem nur für die drei Kolonien Guadelo Martinique und Réunion in Bezug auf einzelne gelegenheiten der Weg des Senatuskonsults vorbehalten blieb.

Dänemark, wo überall, sofern nicht, wie in einzel Kolonien, die Verfassung des Mutterlandes eingeführt ist, dem

fül Armee⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 1. jührung eines neuen Schemas für die Stärkerapporte.

der Gewehr⸗Prüfungskommission. tommission. sammentritt im Jahre 1886.

arde⸗Corps am diesjährigen Aushebungsgeschäft. Wohlthätigkeit Erlaß Sa bah n⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 2. Inhalt 186 es Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 5.

ormen für die Konstruktion und Ausrüstung der Eisenbahnen

Inhalt: Ein⸗ hrung Informations⸗ 8 für Regiments⸗Commandeure bezw. ältere Stabs⸗Offiziere ꝛc. bei er Militär⸗Schießschule. Formation der Militär⸗Schießschule und Vorlagen für die Musterungs⸗ Lehr⸗Infanterie⸗Bataillon; Zusammensetzung und Zu⸗ Theilnahme von Stabs⸗Offizieren des

OCr 8 Januar fir bibetreffend das Bahnpolizei⸗Reglement und die Signalordnung

ie Eisenbahnen Deutschlands vom 30. November 1885 und die

gebungsgewalt in Kolonialangelegenheiten zusteht.

*) Die betreffende Bestimmung des Gesetzes lautet:

couneil,

to be by her made, with the advice of her privy and

establish all such laws, institutions, and ordinances,

land good government of Her Majesty' subjects and e the said present or future them; apy law, statute, or

notwithstanding.

(6 et 7 viet. chapt. XIII.) ist der Krone zunächst für die westafrikanischen Ansiede⸗ lungen und die Falklandsinseln ein durch orders in conncil auszu⸗ übendes, unbeschränktes Recht der Gesetzgebung und Organisation über⸗ tragen*) und demnächst durch eine weiterer Akte vom 28. August 1860 fugniß auf alle übrigen oceupancy colonies, soweit sie eine Repräsentativverfassung noch nicht besitzen, ausgedehnt worden. Außerdem ist durch ein Gesetz vom 6. August 1844 in Beziehung auf alle Kolonien der Krone theilung Staatsraths (judicial committee of the privy council) die Ent⸗ scheidung über Berufungen gegen Urtheile der Kolonialgerichte zu über⸗ hierbei stattfindende Verfahren einschließlich der

e Angelegenheiten der Kolonien in Die Grundlage hierfür echtszustand sich aus dem militärischen Charakter der Verwaltung entwickelt hat —, das noch gegenwärtig maßgebende Senatuskonsult vom 3. Mai 1854, nach oberhauptes, und zwar im Allgemeinen ohne jede Beschränkung, aus⸗

upe, bestimmte An⸗

Spanien und in einzelnen spanischen Staats⸗

oberhaupte eine mehr oder weniger umfangreiche selbständige Gesetz

It shall be lawful for Her Majesty, by any order or orders to

to constitute such courts and officers, and to make such provisions and regulations for the proceedings in such courts, and for the

. administration of justice, as may be necessary for the peace, order, thers within

settlements respectively, or any of usage to the contrary in anywise

Statistische Nachrichten.

Im Anschluß an die bereits im vorigen Sommer erschienene I. Abtheilung von Band 17 neuer Folge der „Statistik des Deutschen Reichs“, enthaltend die Schiffsunfälle an der deutschen Küste im Jahre 1884, den Nachweis der im Jahre 1884 als verunglückt angezeigten deutschen Seeschiffe und den Bestand der deutschen Kauffahrteischiffe am 1. Januar 1885 sowie die Bestandsveränderungen während des Jahres 1884, hat das Kaiserliche Statistische Amt nunmehr die 11. Abtheilung dieses Bandes veröffentlicht, welche eingehende Angaben über den Seeverkehr in den deutschen Hafen⸗ plätzen und die Seereisen deutscher Schiffe im Jahre 1884 enthält und die Statistik der deutschen Seeschiffahrt für das Jahr 1884 vervollständigt. Der gesammte Seeverkehr des Deutschen Reichs zu Handelszwecken stellte sich im Jahre 1884 auf 120 548 ange⸗ kommene und abgegangene Schiffe mit 20 408 717 Reg.⸗T., gegenüber 113 966 Schiffen mit 18 858 548 Reg.⸗T. im Vorjahre. Es ergiebt dies eine Zunahme des Seeverkehrs für das Jahr 1884 um 6582 Schiffe und 1 550 169 Reg.⸗T. Raumgehalt. An dieser Zunahme ist nach der Zahl der Schiffe der Verkehr der Segler mit 925, derjenige der Dampfer mit 5657 Schiffen betheiligt, wäh⸗ rend die Zunahme des Tonnengehalts fast lediglich auf Rechnung des Dampferverkehrs kommt. Derselbe hat sich um 1 547 373 Reg.⸗T vergrößert, wogegen die Vermehrung des Seglerverkehrs nur 2790 Reg.⸗T. betrug. In Bezug auf die drei Hauptverkehrsrichtungen er giebt die Vergleichung mit den entsprechenden Zahlen des Vorjah folgende Resultate: 1 Es vergrößerte sich 1) der Verkehr der deutschen Häfen unter sich um 6278 Schiffe und 391 243 Reg.⸗T. 2) der Verkehr mit außerdeutschen europäischen Häfen um dagegen zeigte 3) der Verkehr mit außereuropäischen Häfen nur im Raumgehal eine Steigerung um 199 749 Reg.⸗T, während in der Zahl de Schiffe eine Abnahme um 104 eingetreten ist. Bezüglich der Zunahme des Verkehrs der deutschen Häfen unte sich muß bemerkt werden, daß dieselbe fast zur Hälfte auf die Steige rung des Wattenverkehrs (hauptsächlich Fährverkehrs) zwischen de ostfriesischen Häfen und zwischen den Häfen an der Westküste v Schleswig⸗Holstein zurückzuführen ist. Von der Gesammtzahl der ein⸗ und ausgegangenen Schiffe waren 65,8 % Segelschiffe und 34,2 % Dampfschiffe, und von je 100 Reg.⸗T.

2 70 „. . der verkehrenden Schiffe kommen auf Segelschiffe 24,9 %, auf Dampf⸗ schiffe 75,1 %.

Der Flagge nach waren darunter 74 % deutsche und 26 % fremde Schiffe; in Bezug auf den Tonnengehalt stellt sich da Verhältniß der deutschen Schiffe zu denen fremder Nationalität wie 49.51. Den bei weitem bedeutendsten Seeverkehr unter den deutschen Häfen hat sowohl der Zahl wie dem Raumgehalt der ein⸗ und aus⸗ gegangenen Schiffe nach Hamburg, demnächst folgen nach der Gesammt⸗ zahl der verkehrenden Schiffe die Häfen Stettin, Kiel, Norderney (fast nur Watten⸗ und Fährverkehr), Lübeck und Neufahrwasser (Danzig), nach dem Raumgehalt sämmtlicher verkehrenden Schiffe dagegen Stettin, Bremerhaven, Neufahrwasser, Kiel und Lübeck.

Die Gesammtzahl der von deutschen Schiffen gemachten See⸗ reisen betrug im Jahre 1884 66 711 und der entsprechende Tonnen⸗ ehalt 17 017 557 Reg.⸗T.; dies ergiebt im Vergleich mit den im Jahre 1883 nachgewiesenen Reisen eine Zunahme in der Zahl der Seereisen um 3259 und eine Vergrößerung des Gesammtraumgehalts um 1 421 659 Reg.⸗T. Werden die in Ballast oder leer fahrenden Schiffe (zusammen 14 447) außer Betracht gelassen und nur die be⸗ ladenen Schiffe berücksichtigt, so belief sich im Jahre 1884 die Zahl der Reisen deutscher Schiffe zwischen deutschen Häfen auf 27 393 mit 1 248 219 Reg.⸗T. (25 196 Reisen und 1 102 628 Reg.⸗T. im Vor⸗ jahr), vom Auslande nach deutschen Häfen auf 8160 mit 3 253 998 Reg.⸗T. (7819 Reisen und 2 879 746 Reg.⸗T. im Vorjahr), von deutschen Häfen nach dem Auslande auf 7273 mit 2 745 020 Reg.⸗T. (7672 Reisen und 2614 693 Reg.⸗T. im Vorjahr) und zwischen außerdeutschen Häfen auf 9438 mit 7 268 837 Reg.⸗T. (8976 Reisen und 6 573 845 Reg.⸗T. im Vorjahr).

Dabei ist selbstverständlich jedes Schiff so oft gezählt, als es die betreffende Reise machte.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 3. Januar bis incl. 9. Januar 1886 zur Anmeldung gekommen: 177 Eheschließungen, 961 Lebendgeborene, 37 Todtgeborene, 588 Sterbe⸗

fälle.

Im Herbst eines jeden Jahres wird vom englischen Kriegs⸗ Ministertum ein statistischer Bericht über die Vorgänge in der engli⸗ schen Armee veröffentlicht und als General Annual Return of the British Army beiden Häusern des Parlaments vorgelegt. Wir ent⸗ nehmen dem neuesten Bande dieser Berichte die folgenden Angaben über das stehende englische Heer (ohne die von mehreren Kolonien besonders gehaltenen Kolonialtruppen):

Im Laufe des Jahres 1884 hatte das englische Heer eine Durch⸗ nittsstärke von 183 004 Mann; die höchste Ziffer wurde am 1. De⸗

Nach Chargen befanden sich im

zember mit 188 216 Mann erreicht. Heere 7097 Offiziere, 623 sogenannte Warrants Officers (eine be⸗ stimmte Klasse der Subalternoffiziere), 12 186 Unteroffiziere, 3302 Spielleute und Musiker und 159 796 Gemeine; nach Waffen zählte man (ohne die Offiziere) 121 079 Mann Infanterie, 31 724 Mann Artillerie, 5573 Mann Pioniere und 16 908 Mann Kavallerie. Am 1. Januar 1885 hatte die Armee eine Stärke von 165 255 Mann; gegen den Etat war ein Defizit von 2509 Mann vorhanden. Ueberzählige fanden sich bei der Kavallerie, der Fußgarde, dem Train und den Pionieren, zusammen 1407 Mann; Manquements gab es bei der Artillerie und Infanterie in Höhe von 4016 Mann. Am 1. Januar 1884 beliefen sich die Manquements auf 7357 Mann. Die Dislokation der Armee wird für den 1. Januar 1885 wie folgt angegeben. Es betrug: die Zahl der Kavallerie⸗ Bataillone Regimenter

Gesammt⸗ annschaft

59 203

Pionier⸗ tterien Compagnien m 66 23

in Ba England. den Kanal⸗ Inseln Schottland. Irland Egypten . . den Mittel⸗ meer⸗Gar⸗ nisonen den Kolonien 2 6 1 Ostindien 48 9 3 58 753. Mithin standen in Großbritannien 66 Bataillone Infanterie, 19 Kavallerie⸗Regimenter, 82 Batterien und 26. Pionier⸗Compagnien, zusammen 87 999 Mann (einschließlich der Depots und Train Compagnien); außerhalb Großbritanniens standen 80 Bataillone Infanterie, 12 Kavallerie⸗Regimenter, 114 Batterien und 20 Pionier⸗ Compagnien mit zusammen 100 58 Mann. Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Universität zu Breslau im Winter⸗ Semester 1885/86. A. Im Sommer⸗Semester 1885 sind immatri⸗ kulirt gewesen 1407. Davon sind a. verstorben 1, b. abgegangen mit Ermatrikel 320, c. weggegangen ohne sich abzumelden und daher ge⸗ strichen 2, d. gestrichen auf Grund des §. 13 der Vorschriften für die Studirenden ꝛc. vom 1. Oktober 1879 —, e. gestrichen aus sonstigen Gründen 5, zusammen 328. Es sind demnach geblieben 1079, dazu sind in diesem Semester gekommen 305, die Gesammtzahl der im⸗ matrikulirten Studirenden beträgt daher 1384. Die evangelisch⸗ theologische Fakultät zählt 156 Preußen, 3 Nichtpreußen, zusammen 159; die katholisch⸗theologische Fakultät zählt 167 Preußen, 2 Nicht⸗ preußen, zusammen 169; die iuristische Fakultät zählt 198 Preußen, ß s die medizinische Fakultat zählt 365

Deutschlands vom 30. November 1885.

4 Nichtpreußen, zusammen 202; nische, rat zaͤl 1 Preußen, 10 Nichtpreußen, zusammen 375; die philosophische Fakultät