kabinet, i.
hof zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte, n. Seammlungs⸗Amt in Berlin, 28 zkonflikte, n
Angelegenheiten, a. Für Zwecke der Landesvermessung.
— Ober⸗Rechnungskammer, k. Prüfungskommission für höhere Verwaltungsbeamte, 1. Bisziplinarhof, m. veisfüen Henscher, grichs segh Preußischer Staats⸗Anzeiger“, p. Ministerium der auswärtigen
16 Stück Litt. A. à 100 Fl. 8
4747 4839 = 2742 ℳ 88 ₰. 90 Stück über 65 485 ℳ 79 ₰. u Hierzu: 83 Stück Litt. D. über „yLE115 2 B. 1
65 400 ℳ 07 ₰ 65 400 „ 06 65 400 ⸗07 „
ͤbnqpp—“;
Alle diejenigen jungen Männer, welche in einem der zum Deutschen
Reich gehörigen Staaten heimathsberechtigt und
1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 31. De⸗
sich noch nicht bei
zember 1866 —2 sind, 2) dieses Alter bereits überschritten, aber einer Ersatzbehörde zur Musterung gestellt, 3) sich zwar gestellt, eine endgültige Entscheidung erhalten haben
und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz sich auf⸗ halten, werden, soweit sie nicht von der persönlichen Getclung in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch auf Grund des §. 23 der
Ersatzordnung vom 28. September 1875 angewiesen: sich, behufs ihrer Aufnahme in die Rekrutirungsstammrolle, in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Königlichen v ihres Reviers persönlich zu melden und ihre Geburtsscheine, sowie die etwaigen sonstigen
Atteste, welche bereits ergangene Entscheidungen über ihr „Miilitärverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen.
Für diejenigen hiesigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit ab⸗ wesend sind (auf der Reise begriffene Handlungsdiener, auf See be⸗ findliche Seeleute ꝛc.), haben die Eltern, Vormünder, Lehr⸗, Brot⸗ und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art zu bewirken.
8 Wer die vorgeschriebene Anmeldung versäumt, wird nach §. 33 des Reichs⸗Militärgesetzes vom 2. Mai 1874 mit einer Geldbuße bis
u 30 ℳ, oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.
Reklamationen sind gemäß §. 31 Nr. 1 der Ersatzordnung vor eem Musterungsgeschäft, oder bei Gelegenheit desselben anzubringen; hätes mefbenchte “ nur dann berücksichtigt, wenn ie Veranlassung zu denselben erst nach Beendi 8 Muste 3 eschäfts entstanden ist. 8 v
hüi. “ 1886.
ie Königlichen Ersatzkommissio E11 E e- Berlin.
Bekanntmachung.
Durch Erkenntniß des Bezirksausschusses vom 29. Dezember 1885 ist der bisherigen Hebamme Joachim, Bertha Alwine⸗ geb. Lux, auf Grund des §. 53 der Reichs⸗Gewerbeordnung das Prüfungs⸗ Zeugniß entzogen worden; die ꝛc. Joachim ist daher als Hebamme Hnicht eh anzusehen. 8
olches wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß . Berlin, den 19. Januar 1886. 8
Königliches Polizei⸗Präsidium. von Richthofen.
ngg
8 betreffend das Staats⸗Anlehen der vormals Stadt Frankfurt a. Main von 8 500 000 Fl. 1 d. d. 9. April 1839.
Bei der am 9. d. M. stattgefundenen Verloosung des 3 ½ %ige Staats⸗Anlehens der vormals Freien Stadt Fraosng. a. vom 9. April 1839 wurden für die zur Kapitaltilgung in 1886/87 vorge⸗ sehene Summe die nachverzeichneten Obligationen gezogen:
1) zur Rückzahlung auf den 1. April 1886 C11“ 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰ Nr. 63 109 2 3198 263 313 319 490 564 580 661 672 779 896 933 1it, sc24 4 32571, 215113 564 580 661 672 779 1. 9:
9 Stück Litt. B. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 Nr. 1176 12 1273 1351 1455 1461 1510 1539 1603 1642 1702 1711 1178 1381 1851 1908 1967 1988 2034 = 16 285 ℳ 66 ₰.
18 Stück Litt. B. à 300 Fl. = 514 ℳ 29 ₰ Nr. 2 2217 2284 2338 2362 2367 2s 2443 2534 2625 228* . 2788 2815 18 2970 3036 = 9257 ℳ 22 ₰.
19 Stück Litt. B. à 150 Fl. = 257 ℳ 14 — 1 3185 3346 3359 3361 3469 3496 3547 3559 3579 3694 Nr — 3385 .8. 3890 4053 = 4885 ℳ 66 ₰.
Stück Litt. B. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰ Nr
4198 4215 4337 4500 4535 4554 4667 4721 4747 4771 1188 8 88 535 4554 4667 4721 4747 4771 89 Stück über 65 400 ℳ 07 ₰. 2) Zur Rückzahlung auf den 1. Juli 1888. 0, 19 Stück Litt. C. a 1000 Fl. = 1714 7,,18hir 12 199 225 270 304 312 491 529 562 579 722 725 739 763 778 974 993 1019 10828 — 33571 ℳ 51, 3 .
20 Stück Litt. C. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰ Nr. 11 1215 1228 1326 1330 1331 1534 1559 1660 1752 1760 1184 1798 1828 1840 1841 2051 2096 = 17 142 ℳ 80 ₰ 2204122 Stüc Tütt C. à 300 Fl. = 514 ℳ 29 ₰ Nr. 2204 2210 2257 2465 2497 2564 2596 2701 2702 2728 277 2811 * 3092 = 8742 ℳ 93 b1“
19 Stück Litt. C. à 150 Fl. = 257 ℳ 14 ₰ Nr. 31 3223 3340 3390 3402 3449 3519 3637 3654 7cc 81ß 3239 3293 8885 39918 989 3963 4015 = 4885 ℳ 66 ₰. 8
ück Litt. C. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 Nr. 415
2 4295 4379 4401 4600 4629 4766 4813 1877 4834 e. 87 Stück über 65 400 ℳ 06 ₰.
3) zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1886. 8 20 Stüct Litt. 8. 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰ Nr. 2 15 279 26 331 352 423 505 543 611 612 657 667 773 795 937 971 9 19, — 3 1 8 ) 57 667 773 795 937 977 L tück Litt. D. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 Nr. 1175 1202 1223 1249 1271 1325 1334 1376 1397 1505 sbi 1591 1579 170 16 285 ℳ 66 ₰. ₰ Nr.
82 1875 1939 1967 2091 = Stück Litt. D. à 300 Fl. = 514 ℳ 29 2257 2318 2347 2374 2457 2460 2571 2596 269J 2657 2764 292 2993 = ,8742 ℳ 93 1 v 1 tück Litt. D. à 150 Fl. = 257 ℳ 14 G 21: 3191 3339 3360 3407 3453 3507 3508 3597 v7158 3789 3221 3483 8980 4046 1055 = 4371 ℳ 38 ₰. Stück Litt. D. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰ 2 3 4293 4311 4346 4394 4455 4485 4587 4607 — S14 r. “ “ 8 Stuͤs über 65 400 ℳ 07 ₰. 8 zur Rü zahlung auf den 1. Ja 1887. 19,thce s 8.4 1000 Fl. = 1714 82 291,8 84 7 32 39 5 609 673 677 824 907 945 955 107 128 — 32 571 ℳ 51 . 1116“ 9 Stück Litt. A. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰ 2 26 1160 1220 1306 1315 1370 1438 1465 1505 1640 17039 1E. 1126 188 2005 2009 2010 2090 2092 = 16 285 ℳ 66 ₰. 1u“ Stsr 21** “ g 514 ℳ 29 ₰ Nr. 2227 2274 2376 2424 2585 2651 2770 276 — 32 2949 2002 2964 30838 — 9937 ℳ 22 2. .—4 2815 2816 2911 18 Stück Litt. A. à 150 Fl. = 257 ℳ 14 ₰ Nr. 3104 3110
4184
3 2128 2201 2810
3204
2190
22092* 2233 07
über ihr Militärverhältniß aber noch
Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon
nur bis zum betreffenden Rü
Stellen erhoben werden können:
bei der Königlichen Kreiskasse in a. Main, 8
hlungstermine erfolgt,
“ b in Berlin,
bei jeder Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse. Die Auszahlung erfolgt bei vsß 1, 2 A
Obligationen mit den Zinsscheinen Reihe II Nr. 2
Anweisung, bei
Zinsscheinen Reihe II Nr. 3—8 und Zinsschein⸗Anwei
Zinsscheine wird am Kapital
Königlichen Kreiskasse in Re gierungs⸗Hauptkasse in Kassen bewirkt werden, so sind die
zahlungstermin eingereicht werden können.
1 Zurück stehen noch aus der: Verloosung: C. 3248, A. 1711. Verloosung: C. 1608, A. 636. Verloosung: C. 2787, D. 647, 385
39. Verloosung: D. 3852. 40. Verloosung: B. 4016, 4079 4084 4142, A. 1958 3720.
36. 37. 38.
2885 3116 3908, A. 3133. 42. Verloosfung
3941. A. 1059 2365 3825 4098 4199.
3. Verloosung B. 2415 2477. C. 4563. D. 2445
A. 2200 4429.
Verloosung C. 3251 3626 4285 4605. D. 2394
2168 2170 2191 2282 2293 2370 2551 2555 2560 2743 2763 2827 3040 3077 3172 3243 3255 3292 3463 3596 3612 3653 3704 3733 3751 3792 3956 178 4430 4437 4450 4516 4521 4588 4611 4658 Wiesbaden, den 13. Januar 1886. Der Regierungs⸗Präsident. In Vertretung: de la Croix.
2603 2677 3316 3384
667
76 477
171 ℳ 43 ₰ Nr. 4116 4180 4182 4206 4252 4259 4279 4284 4320 4490 4501 4550 4602 4693
“
349 Stück in Summa über 261 85 ℳ 00 9h. 11“ . 8. blig, 1 mit dem Bemerken benachrichtigt, daß die Kapitalbeträge, deren Verzinsung
za bei
Frankfurt bei der Königlichen Staatsschuldentilgungskasse
und 3 gegen Rückgabe der 1 b — 8 und Zinsschein⸗ Pos. 4 gegen Rückgabe der Obligationen mit den
ung. Der Geldbetrag der “ ; 824 fehlenden wird a etrage der Obligationen zurückbehalten. Soll die Einlösung von vFe Obligationen weder bei der 189 rt a. M., noch bei der Königlichen iesbaden, Aden . der anderen etreffenden igationen vor der Auszahlung durch diese Kasse an den ““ Prüfung einzusenden, weshalb diese Obligationen einige Zeit vor dem Rück⸗
C. 1362 1792 4281, D. 488 688 855 41. Verloosung: B. 1890, C. 871 3371, D. 1720 2567 2873 B. 2687 4025 4428. C. 3005. D. 1803 3334 3107 4312.
2938 3007 30 A. 99 132 267 375 395 417 451 470 658 692 714 748 762 776 798 832 883 954 1109 1129 1156 1393 1412 1429 1481 1514 1530 1535 1639 1754 1768 1861 1883 1894 1930 1970 2040 2140 2720 3404 4117 4191 4222
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 19. Januar. Hoesch 1I., Sec. Lt. von der Res. des Train⸗Bats. Nr. 8, kommandirt zur Dienst⸗ leistung bei diesem Bataillon, im aktiven Heere, und zwar als Sec. Lt. mit Patent vom 15. April pr. bei dem Train⸗Bat. Nr. 8, an⸗ gestellt. Frhr. v. Berg, Pr. Lt. vom 1. Garde⸗Regt. z. F., unter Belassung in seinem Kommando, zur Diceestleistung bei dem Prinzen E1“ beeeges Hoheit, à la suite des Re⸗ giments gestellt. v. Suckow, Sec. Lt. vom 1. Garde⸗R F. zum deedert Juu.u“ iedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Berlin, 19. Januar. Kirschner, Pr. Lt. a. D., zuletzt hs der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 59, der Charakter als Hauptmann verliehen.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 23. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen im Laufe des heutigen Vor⸗ mittags militärische Meldungen entgegen und ließen Sich vom Chef des Militärkabinets, General⸗Lieutenant von Albedyll Vortrag halten. 1
empfing Majestät vie und Königin mpfing gestern Se. Durchlaucht den Prinzen Adolf zu Schaumburg⸗Lippe. Prins f zu
Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin wohnten gestern mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Victoria der Vorstellung im Deutschen Theater bei.
— Der Bundesrath trat heute zu ei 1 sitzung zusammen. h zu einer Plenar⸗
— Der Bericht über die gestrige Sitzung des hechstag⸗ 18 7* Ersten, 58* Bericht
e gestrige Sitzung des Hauses der A — neten in der Zweiten Beilage. Fcg “
— In der heutigen (32.) Sitzung des Reichs⸗ tages, welcher der Staatssekretär des gichs Scebiche⸗ von Burchard, sowie mehrere Bevollmächtigte zum Bundes⸗ rath nebst Kommissarien desselben beiwohnten, stand auf der Tagesordnung: die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1886/87 gus chrund der Kommission für den haushalts⸗Etat, und zwar speziell A. Zöl 2 bralchsseuern z pez Zölle und Ver Die Berathung wurde fortgesetzt bei Tit. 6 der Einnahme Dras gene und Ixööeeh- von Bier. hme. Dierzu lag eine Resolution der Abgg. Zei h wenosen . ogg. Zeitz, Ulrich und ie verbündeten Regierungen um baldmögliche Abänd Gesetzes wegen Erhebung der Brausteuer v b Mai 71878 1 der Richtung zu ersuchen, daß bei der Bierbereitung zum Ersatz vm ee vr. ü nicht mehr Fervendet werden dürfen. e iteren lag vor eine Resoluti es 8 hn Beposen: g e solution des Abg. Auer ie verbündeten Regierungen um baldmögliche des Gesetzes wegen Erhebung der Brausteuer Mai 1872 in der Richtung zu ersuchen, daß bei der Bierbereitung nur Wasser Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden darf. 1 Der 872 Ulrich begründete kurz die von ihm in Vor⸗ e
Abänderung
3140 3152 3170 3288 3358 3392 3395 3622 3715 3740 3742; 3867 3883 4062 4076 = 4628 ℳ 52 ₰. 9 3740 3742 3805
8
I“ “ “ — Am 21. Januar hielt die Königliche A der Wissenschaften hie öffentliche Crlkaden Feier des Geburtstages Friedrichs des Groß er vorsitzende Sekretar, Hr. Mommsen, eröffnete die S welcher der Staats⸗Minister Dr. von Goßler und der Gen. Feldmarschall Graf von Moltke beiwohnten, mit einen u leitenden Ansprache, und gab sodann Bericht über die seit letzten Jahrestage eingetretenen Personal⸗Veränderungen der Akademie. Darauf hielt Hr. Wattenbach einen Vort 8 über die Waldenserprozesse in Pommern und Brandenburg 8
— Die Beschimpfung der Bibel oder einzelner 9 oder Erzählungen derselben ist nach einem Urtheil des Feehe erichts, III. Strafsenats, vom 12. November v. 8 ann als eine Beschimpfung von Einrichtungen der ürift lichen Kirche aus §. 166 des Strafgesetzbuchs zu bestrast wenn der Thäter sich bewußt war, durch seine Beschimpfun, die christliche Kirche in den Grundlagen ihres Wesens unh schimpfen. 1
— Die Uebersichtskarte der Eisenbahn⸗ bindungen im Preußischen Staate, 8 de graphischen Bureau des Königlichen Ministeriums der üffen lichen Arbeiten bearbeitet und periodisch herausgegeben minh liegt in neuer Ausgabe vom Dezember vor. Die Karte ns den Umfang der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionsbezirke, de eingleisigen und mehrgleisigen Bahnen, die Bahnen 8* geordneter Bedeutung und mit Vollbetrieb sowie anden Wissenswerthe in schwarzem und farbigem Druck anschaulih Wie früher sind zwei Spezialkarten des Oberschlesischen Bern und Hüttenreviers und des Ruhr⸗Kohlenreviers mit ihrem 8 sonders reichverzweigten Bahnnetz in größerem Maßstabe b gefügt und vervollständigen die Nützlichkeit der Karte. G
wze. — Den Kommunal⸗Landtag der Kurmark ho⸗ schäftigten in seiner zweiten Sitzung, am 20. Januar er die jenigen 23 Vorlagen, welche die Berathung der Ausschüsfe in zwischen für die Entscheidung in pleno vorbereitet hatte Unter den Feuersozietäts⸗Angelegenheiten weist der Verwal⸗ tungsbericht der Generaldirektion pro 1884 eine Zunahme von nur 127 200 ℳ nach. — Von zahlreichen Gesuchen um Bewilligung von Beihülfen zur Anschaffung von Feuerlösch⸗ geräthen konnte nur ein Theil bewilligt werden, weil bei einer Anzahl derselben es an jedem näheren Nachweise namentlich auch uͤber die Bedürftigkeit der antragenden Gemeinden, fehlte. — Die gegen Entscheidungen der General⸗ direktion und der Kreistage eingelegten Rekurse in Brand⸗ entschädigungssachen wurden sämmtlich für rechtlich unbegründet befunden, und nur in einigen Fällen auf Verwendung der Generaldirektion aus Billigkeitsrücksichten den Petenten eine Brandentschädigung gewährt. — Eine Anzahl Gesuche frei⸗ williger städtischer Feuerwehren um Gewährung von Beihülfen zur Anschaffung von Feuerlöschgeräthen aus dem Dispositions⸗ 8 der Kurmärkschen Hülfskasse mußte mit Rücksicht auj je Beschränktheit und anderweite Bestimmung dieses Fonde abgewiesen werden. — Dieselbe Entscheidung erging auf einen An⸗ trag wegen Unterstützung eines durch Brand beschädigten Etif⸗ tungsgebäudes, weil überdies die Verhältnisse derselben nicht ge⸗ nügend klargelegt waren. — Im vergangenen Jahre haben allge⸗ meine Gebäudetaxrevisionen in den Kreisen Ostprignitz und Ober⸗ barnim stattgefunden, von deren Resultaten der Landtag Kenntniß nahm. In acht Kreisen haben Neu⸗ resp. Wieder⸗ wahlen von Kreis⸗Feuersozietäts⸗Direktoren und Stellvertretern stattgefunden, welche sämmtlich die Bestätigung des Landtages fanden. Von anderen Angelegenheiten lagen dem Landtage der Verwaltungsbericht der Kurmärkischen Hülfskasse für das Jahr 1884 und die Rechnung des Kommunal⸗Landtagsfonde pro 1884/85 vor, gegen welche Erinnerungen nicht gezogen wurden. — Seine nächste Sitzung wird der Landtag heute Mit tag 12 Uhr abhalten.
— Der General⸗Lieutenant von Alvensleben, Com⸗ mandeur der 10. Division, ist zur Abstattung persönlicher Meldungen aus Posen hier angekommen.
Buagyern. München, 21. Januar. (Allg. Ztg.) Hier eingetroffener Nachricht zufolge ist die Frau Fürstin Na⸗ thilde Sophie von Thurn und Taxis nach langem Leiden in Meran gestorben. Sachsen. Dresden, 22. Erste Kammer beywilligte
ibung
Januar.
ge. (Dr. 1 Die heute nach kurzer allgemeiner Debatte, nach dem Vorgange der Zweiten Kammer, die für
Ausführung der Eisenbahnlinien Klingenthal-— Landesgrenze, Stollberg — Zwönitz, Mügeln-— Nerchau — Trebsen und Leipzig⸗Plagwitz gefeor⸗ derten Summen, ebenso die Postulate für Bauten und An⸗ lagen auf verschiedenen Bahnhöfen, Einführung der Carpenter⸗ bremse bei den Eilzügen und Erweiterung der Dampfheizung und der Gasbeleuchtung in den Zügen.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 21. Januar. (Thür. Corr.) Der Bericht des Rechnun 11“ über die Prüfung der Staatsrechnungen aus der Finanzperiode 1881/83 ergiebt, daß in den genannten drei Jahren die Ist⸗Einnahme die Soll⸗Einnahme um 366 ℳ 0, 325 959 und 551 156 ℳ, im Ganzen also um 1 244 156 ℳ übertroffen hat. Der Geheime Staatsrath Vollert hob 11 in der gestrigen Landtagssitzung hervor, daß von diesen Ueberschüssen der weitaus größere Theil vom Landtage bereits für bestimmte Zwecke festgelegt, thatsächlich daher nur ein Ueberschuß von 469 104 ℳ vorhanden ist. Jene ansehn⸗ lichen Mehr⸗Einnahmen sind zum Theil bedingt durch einen mäßigen Ueberschuß bei den Sporteln und den direkten Steuern, sowie durch bedeutend höhere Erträge aus den Aktienzinsen und vor Allem durch die Steigerung der Zahlungen aus der Reichskasse an das Großherzogthum. Die Reichs⸗Gesetzgebung ist auch darin von günstigem Einfluß auf den Staatshaus⸗ halts⸗Etat gewesen, daß ihr eine wesentliche Steigerung der Einnahmen aus den Forsten im Jahre 1883 mitbeizu⸗
messen ist. Ohne diese Steigerung würde das Kapitel des Etats: „Einnahme aus dem Grundbesitz“, das jetzt schon in Durchschnitt der drei Jahre mit 1 708 898 ℳ um etwa 26 0000 ℳ hinter der Soll⸗Einnahme zurückbleibt, mit einem erheblichen Minus abschließen. Die Ist⸗Einnahme überstieg die Soll⸗Einnahme bei den Aktienzinsen im Durchschnitt der drei Jahre um 126 000 ℳ, bei den Sportel⸗Erträgen um etwa 53 000 ℳ, bei der Einkommensteuer um über 41 000 ℳ Der bedeutendste Unterschied zwischen Soll⸗ und Ist⸗Einnahme ergiebt sich, wie gesagt, bei dem Antheil des Großherzogthums an den indirekten Steuern. Die Soll⸗Einnahme war eingeste mit 359 060 ℳ Die Ist⸗Einnahme betrug dagegen 188
schlag g 8a Resolution. ei Schluß des Blattes sprach der Abg. Auer.
508 808, 1882 663 503, 1883 669 769 ℳ%ℳ Die Herauszah⸗ lungen aus der Reichskasse betrugen, statt der vorgesehenen
16 C1111“ W 27,8520 ℳ 1881 330 165, 1882 566, 620, 1883 563 975 ℳ Allerdings sind auch die Matrikularbeiträge in der Ist⸗Aus⸗ abe weit über die Soll⸗Ausgabe hinaus gewachsen und be⸗ ifferten sich statt 449 615 auf 566 003, 601 955, “
en drei Jahren der Finanzperiode 1881/83. 8 8 —
8
8 .“ düien vt. hanwan (Bles 1bn.) Oesterreich⸗Ungarn. ien, 21. Januar. (Wien. p.) gestern auch der Landtag von Böhmen seine Session abgeschlossen hat, sind derzeit nur mehr die Landes⸗ vertretungen von Ober⸗Oesterreich, Krain, Tirol und Galizien versammelt. Auch diese Körperschaften dürften übrigens noch in dieser Woche ihre Verhandlungen zum Ab⸗
ß bringen. schluts dr en⸗ 10. Januar. (Prag. Ztg.) Unter Vorsitz des Präsidenten Vukotinovic hielt heute Vormittag die
Regnikolar⸗Deputation ihre erste Sitzung
35 489 1* ein Modus procedendi far die folgenden
Sitzungen und die Geheimhaltung der Beschlüsse vereinbart.
Großbritannien und Irland. London, 21. Januar. Die Thronrede, mit welcher die Königin heute das Par⸗ lament eröffnet hat, lautet, nach der „Allg. Corr.“, wie folgt:
Mylords und Gentlemen! Meine Beziehungen mit anderen Mächten sind fortgesetzt freundlicher Natur. .
Die Differenz, welche, als ich zum letzten Mal eine Ansprache an Sie richtete, zwischen meiner Regierung und der russischen über die Grenzen Afghanistans bestand, ist befriedigend beigelegt worden. In Verfolg einer Konvention, die Ihnen vorgelegt werden wird, sind die englischen und russischen Kommissäre mit der vollen Zustimmung meines Bundesgenossen, des Emirs von Afghanistan, mit der Ab⸗ steckung der Grenze jenes Landes beschäftigt gewesen. Ich hoffe, daß Ihre Arbeit, die bereits weit vorgeschritten ist, dazu beitragen wird, die Fortdauer des Friedens in Central⸗Asien zu sichern. 1
Eine Erhebung in Ost⸗Rumelien hat den Wunsch der Einwohner nach einer Veränderung in den politischen Anordnungen zum Ausdruck
ebracht, unter denen sie durch den Berliner Vertrag. gestellt wurden. In den darauf gefolgten Unterhandlungen ist es mein Bestreben ge⸗ wesen, dieselben ihren Wünschen gemäß unter die Herrschaft des Fürsten von Bulgarien zu bringen, während gleichzeitig die wesent⸗ lichen Rechte Sr. Kaiserlichen Majestät des Sultans aufrecht er⸗ halten werden. 1 6 1 8 In Gemäßheit einer Konvention, die mit der ottomanischen Pforte geschlossen wurde, sind von Seiten Englands und der Pforte Kommissäre ernannt worden, die mit Sr. Hoheit dem Khedive kon⸗ feriren und sich über die Maßregeln äußern sollen, welche erforderlich sind, um die Vertheidigung Egyptens sowie die Stabilität und Wirk⸗ samkeit der Regierung in diesem Lande zu sichern.
Zu meinem großen Bedauern war ich im Monat November ge⸗ zwungen, gegen Thibo, den König von Ava, den Krieg zu erklären. Seit seiner Thronbesteigung hatten fortgesetzt und vorsätzlich feindselige Handlungen seinerseits gegen meine Unterthanen und die Interessen meines Keiches stattgefunden. Diese hatten die Abberufung meines Vertreters von seinem Hofe nothwendig gemacht; und meine Forderungen um Genug⸗ thuung wurden systematisch umgangen und unbeachtet gelassen. Ein Versuch, das Eigenthum meiner Unterthanen lzu konfisziren, die in Gemäßheit eines Abkommens in seinen Besitzungen Handel treiben, sowie die Weigerung, den Streit durch eine schiedsrichterliche Entscheidung beizulegen, überzeugten mich, daß der Schutz von britischem Leben und Eigenthum und das Aufhören einer gefährlichen Anarchie in Ober⸗Birma nur durch Waffengewalt bewerkstelligt werden könnte. Die Tapferkeit meiner europäischen und indischen Streitkräfte unter dem Befehl des General⸗ Lieutenants Sir Henry Prendergast brachte das Land rasch in meine Gewalt, und ich habe beschlossen, daß die sicherste Methode zur Siche⸗ rung des Friedens und der Ordnung in jenen Regionen in der dauernden Einverleibung des Königreichs Ava mit meinem Reich gefunden wer⸗ den soll. Es werden Ihnen unverzüglich Schriftstücke über diesen Gegenstand vorgelegt werden.
Die Zeit, welche verstrichen ist, seitdem ich die direkte Regierung Indiens übernahm, macht es wünschenswerth, daß die Wirksamkeit der Gesetze, durch welche jener Wechsel bewerkstelligt wurde, sorgfältig geprüft werde. Ich empfehle diesen wichtigen Gegenstand Ihrer ernsten Aufmerksamkeit.
In die Länge gezogene Unterhandlungen betreffs der Rechte der Republik Frankreich an den Küsten von Neufundland unter dem Ver⸗ trage von Utrecht sind zu einem befriedigenden Abschluß gebracht worden durch ein Abkommen, welches Ihnen und der Legislatur von Neufundland, sobald diese zusammentritt, vorgelegt werden wird. Auch ist ein Abkommen mit Spanien getroffen worden, welches diesem Lande (Großbritannien) in den Karolinen⸗Inseln alle kommer⸗ ziellen Rechte sichert, die Deutschland daselbst gewährt wurden.
Ihre Zustimmung wird nachgesucht werden zu legislativen Maß⸗ regeln, welche durch eine internationale Konvention zum Schutz des literarischen Eigenthums, der ich beigetreten bin, nothwendig ge⸗ worden sind.
Gentlemen vom Hause der Gemeinen! Es werden Ihnen die Voranschläge für die Ausgaben des kommenden Jahres, die mit ge⸗ höriger Rücksicht auf Wirksamkeit und Sparsamkeit ausgearbeitet worden sind, unterbreitet werden.
Mpvlords und Gentlemen! Ich bedauere, sagen zu müssen, daß keine wesentliche Besserung in der Lage des Handels oder der Land⸗ wirthschaft verzeichnet werden kann. Ich empfinde die tiefste Theil⸗ nahme für die große Menge von Personen in vielen Lebensstellungen, die unter einem Drucke leiden, der, wie ich hoffe, sich als vorüber⸗ gehend erweisen wird. Ich habe, seitdem ich zuletzt eine Anrede an Sie gerichtet, mit tiefem Leidwesen den Versuch wahrgenommen, das Volk Irlands zur Feindseligkeit gegen die legislative Union zwischen diesem Lande und Großbritannien aufzu⸗ reizen. Ich bin entschieden gegen jedwede Störung dieses Grundgesetzes, und ich hege die Ueberzeugung, daß ich in dem Wider⸗ stande gegen dieselbe von meinem Parlament und meinem Volke herz⸗ lich unterstützt werden dürfte. Nicht minder als die materielle Lage des Landes nimmt die soziale meine besondere Aufmerksamkeit in An⸗ spruch. Obwohl während des verflossenen Jahres ernste Verbrechen sich nicht wesentlich vermehrt haben, besteht in vielen Orten ein verabredeter Widerstand gegen die Erzwingung gesetzlicher Ver⸗ bindlichkeiten, und ich bedauere, da egäatänüe Einschüch⸗ terung fortgesetzt existirt. Ich habe veranlaßt, daß jede Anstrengung zur Entdeckung und Bestrafung dieser Verbrechen gemacht werde; und es wird auch auf Seiten meiner Regierung keine An⸗ strengung gescheut werden, um meine irischen Unterthanen in der Ausübung ihrer gesetzlichen Rechte und dem Genuß individueller Frei⸗ heit zu schützen. Wenn, wie meine Information mich zu besorgen verleitet, die bestehenden Bestimmungen des Gesetzes sich als unzu⸗ länglich zur Bewältigung dieser wachsenden Uebelstände erweisen sollten, erwarte ich mit Zuversicht, daß Sie bereit sein werden, meine Regierung mit allen nothwendigen Gewalten zu bekleiden.
Es werden Ihnen Vorlagen unterbreitet werden für die Ueber⸗ tragung der örtlichen Geschäfte, die jetzt von den Quartals⸗Assisen⸗ gerichten und anderen Behörden erledigt werden, an Reprä⸗ sentativ⸗Räthe in den Grafschaften Großbritanniens. Eine Maßregel für die Reform der Grafschafts⸗Regierung in Ir⸗ land befindet sich ebenfalls in der Vorbereitung. Diese Maß⸗ nahmen werden die Erwägung der gegenwärtigen Zufälle der lokalen Steuerlasten in sich schließen. Ein Entwurf für die Er⸗ leichterung des Verkaufs von Kirchenländereien in einer den Bedürf⸗ nissen der ländlichen Bevölkerung angepaßten Weife wird Ihnen ebenfalls unterbreitet werden; sowie auch Vorlagen für die Beseitigung der Schwierigkeiten, welche die leichte und billige Uebertragung von Grund und Boden verhindern; für die Linderung der traurigen Lage der ärmeren Klassen in den nestlichen Hochlanden und Inseln Schottlands; für die wirksamere Verhütung von Unfällen in Berg⸗
werken; für die Ausdehnung der Gewalten der Eisenbahnkommission in Betreff der Regelung der Tarife; und endlich für die Kodifikatisn des Strafgesetzes. Ich hoffe, daß segensreiche Ergebnisse für die Sache des Unterrichts ersprießen mögen aus einer Königlichen Kom⸗ mission, die ich ernannt habe, um Erhebungen über die Wirksamkeit der Unterrichtsgesetze anzustellen. Die rasche und wirksame Erledigung der wichtigen Geschäfte, deren Erledigung in stets wachsendem Ver⸗ hältnisse Ihnen zufällt, wird zweifelsohne Ihre Aufmerksamkeit be⸗ schäftigen. In diesen und allen übrigen zu Ihren hohen Obliegen⸗ heiten gehörigen Dingen empfehle ich Sie ernstlich der Obhut und Führung des allmächtigen Gottes. .
— (A. C.) Der Korrespondent der „Times“ dalay (Birma) berichtet unterm 19. d.:
Die telegraphische Verbindung zwischen Mandalay und den unteren Provinzen, die zwei Tage lang offen war, ist wiederum unter⸗ brochen worden, indem die Freibeuter die Drähte durchschnitten haben. Mr. Bernard begiebt sich heute nach Rangun. Während seines Aufenthalts in Mandalay hat er viel dazu beigetragen, um ein provisorisches Verwaltungssystem herzustellen. Er hat einen voll ständigen Plan für die künftige Civil⸗ und Militärverwaltung von Ober⸗Birma entworfen, der nur der Genehmigung Seitens des Vize⸗Königs harrt. Mr. Bernard hat seine Ernennung zum Ober⸗Kommissär für Unter⸗ und Ober⸗Birma abgelehnt, man hofft indeß, daß die beiden Provinzen fortgesetzt unter ihm als Vize⸗Gouverneur verbleiben werden, da deren Interessen identisch, und abgesonderte Verwaltungssysteme aus vielen Gründen unerwünscht sind. Während Mr. Bernards Ab⸗ wesenheit wird Mandalay und dessen Distrikt von dem Hlutdaw regiert werden, der unter die Obhut Oberst Sladens gestellt worden ist. In Mandalay herrscht fortgesetzt sehr gute Ordnung, obwohl die umliegenden Distrikte durch viel Freibeuterei beunruhigt werden. Der unlängst gefangen genommene sogenannte Alompra⸗Prinz wurde schuldig befunden, gegen die Königin⸗ Kaiserin Krieg geführt zu haben, und mit zweien seiner S. erschossen. Bei dem Prozeß wurde festgestellt, daß er keinen An⸗ spruch darauf hatte, zu der Familie Alompra zu gehören. Eine Kolonne mit zwei Geschützen geht heute nach Kyuksai ab, um dort den Alompra⸗Prätendenten anzugreifen. Mr. Colquhoun, der wohlbekannte Reisende, ist in Ava als Civil⸗Beamter angestellt, und wird s. Zt. nach Mogayoung, der nächsten Station an der chine⸗ sischen Grenze, versetzt werden. Man hofft, er werde im Stande sein, eine Route zwischen Bhamo und Assam zu öffnen. 8
— 22. Januar. (W. T. B.) Der Lord⸗Präsident des Geheimen Raths, Viscount Cranbrook, ist an Stelle Smiths zum Staatssekretär des Krieges ernannt worden.
Im Unterhause theilte der Unter⸗Staatssekretär Bourke heute mit, daß wegen Birma's Verhandlungen mit China stattfänden. Sodann wurde die Ad reßdebatte
fortgesetzt.
8—
Frankreich. Paris, 21. Januar. (Fr. Corr.) Die Minister hielten heute früh im Auswärtigen Amt einen Kabinetsrath. Der Conseil, welchem der Justiz⸗Minister Demole nicht beiwohnte, befaßte sich mit dem Amnestie— Antrage, der in der heutigen Kammersitzung durch Henri Rochefort eingebracht werden sollte und auch eingebracht worden ist. Er beschloß, sich gegen das Votum des Antrages auszu⸗ sprechen, und beauftragte den Minister Goblet damit, diesen Entschluß der Regierung der Kammer bekannt zu geben. Die Minister des Unterrichts und der öffentlichen Arbeiten unter⸗ breiteten den Text der ereihen, welche sie an ihre Beamten geschickt haben, um diese aufzufordern, den Präfekten ergebenen Beistand zu leisten und so die Einheit der Verwaltung zu sichern. Diese Rundschreiben erhielten die Genehmigung des Kabinetsraths. Nach Erledigung einer Reihe laufender Geschäfte machte der Minister des Innern die Mittheilung, daß er beschlossen habe, Hrn. Bernard, Depu⸗ tirten des Doubs, zum Unter⸗Staatssekretär für sein Ressort anzunehmen. Hierauf beschäftigten sich die Minister mit den verschiedenen Anfragen und Interpellationen, zu denen die Rechte der Kammer die Initiative ergriffen hat. — 22. Januar. (W. T. B.) Der Präsident Grévy empfing heute den neuen spanischen Botschafter, Albareda, welcher sein Beglaubigungsschreiben überreichte, und erwiderte auf dessen Ansprache mit der Versicherung seiner lebhaften Sympathie und seiner besten Wünsche für die Königin, welcher durch den frühzeitigen Tod ihres Gemahls eine so hohe Aufgabe zugefallen sei.
Der Marine⸗Minister hat die Suspendirung des Baues der beiden großen Panzerschiffe angeordnet, mit welchem in diesem Jahre begonnen werden sollte.
Spanien. Madrid, 22. Januar. (W. F. B.) Die Königin hütet in Folge einer leichten Erkältung seit zwei Tagen das Zimmer.
in Man⸗
Zeitungsstimmen.
In der „Deutschen Reichspost“ lesen wir:
Einer vergleichenden Uebersicht über die Ein⸗ und Ausfuhr der wichtigsten Waarenartikel während der Zeit vom 1. Januar bis ult. November 1885 resp. 1884 ist wiederum zu entnehmen, wie haltlos und schlecht begründet die von freihändlerischer Seite neuerdings wieder in Scene gesetzten Angriffe gegen unsere Zoll⸗ und Wirth⸗ schaftspolitik sind, wie sehr namentlich die mit so großer Bestimmtheit ausgesprochene Behauptung „in allen Artikeln nimmt die Einfuhr zu und nimmt die Ausfuhr ab“ der Wahrheit widerspricht. — Bei der überall herrschenden Ungunst wirthschaftlicher Verhältnisse, die zu beseitigen nicht in unserer Macht liegt, vollauf befriedigende Ergebniße zu verlangen, ist unsinnig; ein Vergleich mit anderen Ländern lehrt, daß überall Grund zur Klage ist, zeigt aber auch, daß wir um unsere Situation noch von mehr als einer Seite uns beneiden lassen können. Im Laufe des Jahres blieb die Ausfuhr von Fabrikaten unserer Eisenindustrie bis zu 30 000 t hinter dem Vorjahr zurück, und noch im Oktober hatten wir ein Minus von 6000 t zu notiren; jetzt aber ist das vorjährige Ouantum um nahezu 5000 t überschritten, daneben die Einfuhr auch um einige hundert Tonnen geringer geworden. Beim Roheisen ging die Einfuhr noch weiter zurück — um 50 000 t —, während das Minus der Ausfuhr in der alten Höhe von 27 000 t verblieb. In Betreff der Textilindustrie ist zu bemerken, daß der Export namentlich von Baumwollwaaren sich um ein Bedeutendes gebessert und die vorjährige Höhe bis auf ca. 200 t wieder erreicht hat, während Wollen⸗ und Leinenwaaren noch immer über die Mengen des Vorjahres hinaus exportirt wurden; Seiden⸗ und Halb⸗ seidenwaaren bleiben dagegen unverändert um ein nicht geringes Quantum in der Ausfuhr zurück. Beim Getreide macht die Abnahme der Einfuhr mehr und mehr sich geltend: für Weizen, Roggen und Hafer beziffert sich dieselbe gegenüber dem vorigen Jahre bereits auf etwa vier Mill. Doppelcentner. Auch in Betreff der Ein⸗ und Ausfuhr von Mehl hat nach und nach eine durchgreifende Veränderung Platz gegriffen; die Einfuhr hat um 27 000 t abgenommen, während das Minus der Ausfuhr bis auf 3000 t herabgegangen ist. Die Ein⸗ fuhr von Butter — ungefähr den vierten Theil unserer Ausfuhr von diesem Artikel betragend — ist eine etwas größere geworden, nament⸗ lich aus Oesterreich⸗Ungarn, welches überhaupt zu ⁄ an der gesammten Einfuhr partizipirt; dem gegenüber stieg aber auch unsere Ausfuhr um 550 t. — Eier gehen fort und fort in steigenden
Mengen ein, hauptsächlich aus dem obengenannten Grenzlande, und
bilden einen an Bedeutung nicht zu unterschätzenden Handelsartikel. Vieh aller Art geht in der Ein⸗ wie in der Ausfuhr nicht unbeträcht⸗ lich zurück; namentlich die Einfuhr von Schweinen zeigt eine sehr bedeutende Abnahme und ist wohl nur dadurch zu erklären, daß unsere eigene Schweineaufzucht sich sehr wesentlich gehoben hat. Die Aus⸗ fuhr von Zucker ging abermals um 30 000 t zurück, was angesichts der genugsam bekannten Verhältnisse leicht zu erklären und unseres Dafürhaltens als etwas Unerfreuliches auch nicht zu betrachten ist. — Sprit ging abermals um 5000 t mehr ins Ausland und ist dadurch die vorjährige Ausfuhr nunmehr um 13 000 t überstiegen.
— Die „Mecklenburgischen Landesnachrichten“ schließen eine Reihe von Artikeln über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend das Branntwein⸗Monopol, mit folgenden Aus⸗ führungen:
Sollen wir am Schlusse zu den eingestreuten Bemerkungen ein Urtheil über den ganzen Gesetzentwurf fällen, so können wir nicht umhin, denselben als eine sehr brauchbare Grundlage zur weiteren Durchführung der 1879 begonnenen Reichssteuerreform zu bezeichnen. Mit dem Monopolprinzip: der Reinigung, der Verarbeitun und des Verkaufs allen Branntweins durch das Rei sind wir völlig einverstanden und ziehen dasselbe der Fabrikat⸗ steuer, welche, wenn sie noch so hoch bemessen wird, alle Mängel und Schäden des gegenwärtigen Zustandes bestehen läßt, bei Weitem vor. Das Verlangen nach einer höheren Besteuerung des Branntweins ist seit Jahren von allen Seiten gestellt; würde dem⸗ selben in irgend einer anderen Form, als durch den Monopolgedanken, der preußischen Vorlage genügt, insbesondere durch die schon erwähnte Fabrikatsteuer, so würden zwar vielleicht gleich hohe Einnahmequellen eröffnet werden können, aber bei gleicher Preissteigerung für den Kon⸗ sumenten würde die volksvergiftende Fuselmantscherei nur größeren Boden gewinnen, und der Kleinhändler würde die neue Gelegenheit nur dazu benutzen, nicht nur die höhere Steuer auf den Kon⸗ sumenten abzuwälzen, sondern aus dem noch mehr verschlechterten Schnapse für sich noch mehr Profit zu erzielen. An der Vorlage ist gerade das Gute, daß sie neben der Preissteigerung die Güte des Stoffes verbürgt und dadurch in sanitärer, wie in sittlicher Hinsicht im Vergleich zu dem jetzigen und jedem anderen Besteuerungsmodus nur heilsame Wirkungen übt. Ob das Monopol durch Verminderung der Schankstätten zu einer wirksamen Bekämpfung der Trunksucht führt, wird von der Handhabung des Gesetzes Seitens der Landes⸗ behörden abhängen, welchen ein weiter Spielraum in Aus⸗ führung der Ausnahmebestimmungen eingeräumt ist. Da da⸗ durch diese Frage eine rein territoriale wird, haben wir die Vorlage ad hoc vom mecklenburgischen Standpunkte aus nicht zu bemängeln. . .. Im Allgemeinen kann allerdings dem Gesetzentwurfe der Vorwurf gemacht werden, daß er dem Belieben der Verwaltungs⸗ behörden ein größeres Feld gestattet, als partikular je nach den poli⸗ tischen Strömungen wünschenswerth sein mag. Das Schlagwort der Vernichtung sehr zahlreicher Existenzen schreckt uns andererseits nicht. Wir sind zwar grundsätzlich gar nicht dafür eingenommen, daß der Staat, wie es durch jedes Monopol geschieht, in die private Erwerbsthätigkeit eingreift, aber im konkreten Falle, wo es sich um den Schnaps mit allen seinen Gefahren für Familie und Staat handelt, können wir uns sehr wohl mit dem Monopolgedanken befreunden. Auch scheint uns die Entschädigung derjenigen, welche durch das Monopol ihren früheren Erwerb einbüßen, ausreichend bemessen zu sein. Ist dies bei Einigen nicht der Fall, so möge man immerhin den Kreis der Entschädigungsberechtigten erweitern und die Schadloshaltung selbst erhöhen. Bei den kolossalen Erträgen des Monopols wird man auch einen noch kostspieligeren Uebergang leicht verschmerzen. Ganz ohne subjektive Härten lassen sich übrigens große Aenderungen im Staatsleben überhaupt selten durchführen.
Endlich sind wir auch kühl bis ans Herz gegen den Vorwurf, welcher dem Gesetze jedenfalls von den Oppositionsparteien nicht er⸗ spart werden wird, daß der den Rohproduzenten pro Hektoliter Kar⸗ toffelspiritus bewilligte Preis auf eine Begünstigung der kartoffel⸗ brennenden „Großgrundbesitzer“ hinauslaufe. Die Richterschen Redens⸗ arten von „Reichspensionären“ ꝛc. verfangen nicht mehr. Wird durch das Monopol in Folge der für den rohen Branntwein zu zahlen⸗ den Preise eine Verbesserung der Lage der Landwirthschaft wirklich herbeigeführt, so werden wir uns der Neueinrichtung gerade um so mehr freuen. Der Spiritus könnte unseres Erachtens noch mehr tragen, um der Landwirthschaft, dem bisherigen Stiefkinde der Gesetzgebung, dem von Steuern aller Art ausgeklopften „Mehl⸗ sacke“, aufzuhelfen. Außerdem ist nicht zu übersehen, daß gerade den kleinen Brennereien im Gesetze erhebliche Bevorzugungen zugesprochen werden. Freilich wird man sich auf gewissen Seiten nicht scheuen, dies lediglich als Köder zu qualifiziren. Immerhin! Wir legen der Beweisführung durch freisinnige Schlagworte nicht die geringste Be⸗ deutung bei.
Auf dem Boden sachlicher Prüfung erhoffen wir dagegen nach den nothwendigen Emendationen die Annahme des Gesetzes. . ..
— Zum Schluß ihrer Betrachtungen über die Alkoholfrage berechnet „La République française“ den finanziellen Rein⸗ ertrag des Branntwein⸗Monopols, welchen sie für Frankreich auf nicht weniger denn 810 Millionen Francs beziffert. Die „Berliner Politischen Nachrichten“ schreiben hierüber:
Sie gelangt zu diesem erstaunlichen Resultat auf folgendem Wege: Die jährlich vom französischen Volke konsumirten anderthalb Millionen Hektoliter Branntwein bringen im Kleinverkauf — ein Schnäpschen = 2 Sous — 1000 Fr. pro Hektoliter, also Summa Summarum anderthalb Millionen Francs. Da nach ein⸗ geführter Verstaatlichung des Kleinverkaus von Brannt⸗ wein die jetzige Preisnormirung unverändert bleiben würde, so flösse alsdann der gleiche Betrag dem Monopol zu. Es handelt sich nur noch um Berechnung des dem Staate verbleibenden Netto⸗ gewinnes. Denselben erhält das genannte Blatt durch Abzug 1) des Einkaufspreises des Materials, 2) der Regierungsverwaltungskosten, 3) der Kosten des Uebergangs an die Verschleißer. Das Hektoliter absoluten Alkohols wird an der Börse des Louvre mit 55 Fr. notirt; darnach repräsentirt der französische Gesammtkonsum einen Betrag von 82 Mill. Fr. Da aber das Monopol einen ungleich reineren Sprit liefern wird, als der jetzt in den Handel gelangende, so be⸗ willigt „La République frangaise“ einen Aufschlag von 20 Fr. pro Hektoliter über den jetzigen Börsencours. Mithin würde der Staat den Produzenten 75 Fr. per Hektoliter oder 113 Millionen im Jahre zahlen. Die Regieverwaltungskosten würden, da der Haupt⸗ sache nach das Personal und die Einrichtungen des jetzigen Systems genügen, sich einzig um die Entrepotkosten erhöhen. Letztere finden wir — übermäßig hoch — mit 20 Fr. den Hektoliter berechnet, ob⸗ wohl der Gewährsmann der Republicue frangaise“ den vierten Theil dieses Betrages schon für ausreichend hält. Das ergiebt also einen Ge⸗ sammtbetrag von 30 Millionen. Die Kosten des Uebergangs in die Hände der Verschleißer würden, meint „La République frangaise“, mit 10 % sehr reichlich für einen Geschäftsbetrieb bemessen sein, mit welchem
Verschleiß der Waare Kredit giebt. Aber, um ganz sicher zu gehen, berechnet sie diesen Kostenpunkt mit 20 % = 300 Millionen. Das giebt zusammen 443 Millionen, abzüglich deren dem Staat noch 1 Milliarde und 57 Millionen Francs verblieben. Da nun letzterer aus der jetzt erhobenen Branntweinsteuer schon 247 Millionen Francs zieht, so ergiebt sich als Netto⸗Ueberschuß, wie oben erwähnt, das hübsche Sümmchen von 810 Millionen Francs.
„Achthundert Millionen“ — ruft „La République frangaise“ — „ohne daß sie den Konsumenten einen einzigen Centime kosten, noch die Fabrikation oder den Großhandel im In⸗ und Auslande im ge⸗ ringsten schädigen! Achthundert Millionen, welche auf einen Schlag unsere Finanzen herstellen und sie auf eine bis jetzt nie dagewesene Prosperitätsstufe heben würden!“
Nachdem das Blatt dann eine Reihe der wichtigsten Aktionen aufgezählt hat, welche Frankreich mittelst dieser Summen werde durch⸗
führen können, fährt es fort:
keinerlei Risiko verknünft ist und wo der Lieferant bis zum erfolgten
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