1886 / 28 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Feb 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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8 hen, die im Reichstage ihre weitere Erörterung finden werden. Kün komme ich auf den wichtigsten Punkt, weswegen ich mir heute das Wort erbeten habe. Es hat gestern der Hr. Abg. Dr. Windt⸗ horst in einer Rebe, die ich nicht gehört habe es ist mir aber von verschiedenen Seiten berichtet worden, und ich dabe in den Zeitungen diese Worte, die mir gesagt wurden, bestätigt gefunden hat der Abg. Dr. Windthorft auf die Frage, die hier der Herr Reichs⸗ kanzler angerührt hat, indem er sagte, daß der polnische Adel nicht in gleichem Maße dem Waffendienst sich widmete und seine Pflichten egen das Vaterland erfüllte, wie die anderen Klassen der polnischen Bevölkerung bat der Herr Abg. Dr. Windthorst gesagt, die Er⸗ klärung läge eben darin, daß der polnische Adel katholisch wäre, und daß er also keine Aussicht hätte, in gleichem Maße, wie andere Offi⸗ ziere befordert zu werden, wie denn überhaupt die Katholiken in der allgemeinen Verwalteng, als auch in der Armee in Bezug auf ihre Beförderung u. s. w. schlechter behandelt würden, wie die einem anderen Glanben Angehörigen. Er hat ja auch den schon öfter berührten Punkt von der Majorsecke angeführt, so ist mir gesagt worden, sollte ich in dieser Voraussetzung mich irren, dann würde ich bitten, mir das in irgend einer Weise zu erkennen zu geben. Ist aber das, mus ich hier anführe, in diesem Sinne wirklich aus⸗ gesprochen, dann muß ich Ihnen sagen, daß ich auf das tiefste darüber entrüstet bin. Funächst. meine Herren, sage ich, daß eine Beziehung zwischen dem Dienst des polnischen Adels und der Frage der Be⸗ förderung katholischer Offiziere gar nicht besteht, aus dem einfachen Grunde, weil, wie ich schon vorher sagte, allerdings aus dem pol⸗ nischen Adel des Großherzogthums Posen nur einige Herren bei uns dienen die sind an den Fingern herzuzählen daß aber der berschlesische Adel polnischen Ursprungs, der katholisch ist, in größerer Zahl dient. Das liegt einfach darin, daß der oberschlesische katholische Adel sich den preußischen Verhältnissen besser assimilirt hat, als der Adel, der im Großherzogthum Posen sitzt. Mit dem Katholizismus hat das an undfür sich gar nichts zu thun. Meine Herren! Im Uebrigen sage ich Ihnen ferner, daß die wenigen Offiziere, welche aus dem im Groß⸗ herzogthum sitzenden Adel bei uns dienen, ein hervorragend gutes Avancement gemacht haben, so daß gar nicht davon zu sprechen ist, daß sie zurückgesetzt werden. Ich muß mich nun hier allerdings gegen die Unterstellung verwahren, als ob wir, um sie heranzulocken, mit diesen Herren besonders gut umgegangen wären. Nein, die Sache liegt sehr natürlicher Weise auf einem anderen Gebiete: bei diesen Herren ist der Drang, in den Waffendienst dauernd zu treten und sich ihm für das ganze Leben zu widmen, größer gewesen als die volnischen Velleitäten. Das sind Leute, die von dem preußischen Soldaten⸗ thum durchdrungen gewesen sind, und wer einen Beruf mit be⸗ sonderer Passion ergreift, der kommt auch immer darin fort. Und wenn sich unter dem Adel des Großherzogthums Posen mehr Herren finden möchten was ich aufrichtig. wünsche die bei uns dienen wollen, aber als preußische Offiziere und unter Fest⸗ haltung der Pflichton, die ihnen diese Stellung auferlegt, dann würde es ihnen ebenso gut gehen wie jedem Anderen. Jetzt komme ich aber auf den Hauptpunkt, daß hier die Behauptung aufgestellt worden ist, unsere katholischen Offiziere würden in den Avancements⸗ verhältnissen schlechter behandelt, als die evangelischen Offiziere. Meine Herren, das ist absolut unrichtig. Auf Grund meiner be⸗ sonderen Kenntniß dieser Verhältnisse und der Hr. Abg. Dr. Windthorst, der gewiß in vielen Dingen mehr weiß als ich, wird mir zugeben müssen, daß ich. diese Sachen doch wohl besser kemne als er wenn er nun bei mir die gleiche Aufrichtig⸗ keit voraussetzt, wie sie ihm eigen ist (Heiterkeit) ich spreche im Ernst wenn er bei mir die gleiche Aufrichtigkeit voraussetzt, so kann ich ihm auf der breiten und sicheren Grundlage meines guten Gewissens und meines Pflicht⸗ und Ehrgefühls versichern, daß diese Anschuldigung, die hier ausgesprochen worden ist, eine vollständig un⸗ begründete ist. Ich will davon absehen, meine Herren, daß der Herp Abgeordnete vielleicht nicht die Konsequenz im Augenblick genau erfaßt hat, wem er eigentlich damit den schweren Vorwurf gemacht, ich will nur sagen: welche Gründe sollte denn die Armee über⸗ haupt haben, die katholischen Offiziere in ihrem Avancement weniger zu fördern, als die evangelischen? Das wäre doch nur möglich, wenn wir Verhältnisse hätten, wie sie vielleicht die englische Armee in Indien oder die französische Armee in Algier hat, wo es darauf ankommt, eine mißmuthige, widerwillige Bevölkerung, die man nichtsdestoweniger aus klimatischen und an⸗ deren Gründen zum Heeresdienst heranzieht, sicher in der Hand zu behalten dadurch, daß man ihr keine eingeborenen Offiziere oder wenigstens nicht in den höheren Stellen giebt. Meine Herren, kann bei uns ein derartiger Gedanke überhaupt aufkommen, daß wir sagen könnten: wir können katholische Offiziere nicht in die höheren Stellen bringen? Denn wir werden es doch nicht thun aus Haß gegen die katholische Religion, sondern wir könnten es nur thun aus sachlichen Bedenken. Diese Gründe bestehen absolut nicht, und wenn ich mich nicht darauf einlassen werde, hier viele Zahlen zu bringen denn wir führen eben, obgleich wir viele Listen führen, noch keine Listen über evangelische und katholische Offiziere so will ich sagen, daß gerade in einer der katholischen Provinzen augenblicklich der kommandirende General und beide Divi⸗ sions⸗Commandeure Katholiken sind. 8 1u“ 1 Worum handelt es sich dabei? Was sollten wir für Gründe haben? Es wäre wirklich gar nicht zu verantworten ich will keinen schlimmeren Ausdruck gebrauchen wenn irgend eig Offizier, dem die Pflicht auferlegt ist, über die Quali⸗ scnen seiner Untergebenen zum Aufrücken in höhere Stellen zu be⸗ richten, sich von dem Gedanken leiten ließe, daß er die protestanti⸗ schen Offiziere zu bevorzugen und einen katholischen Offizier zurück⸗ zusetzen hätte. Meine Herren, werfen Sie doch nicht um Gottes⸗ willen den Kulturkampf auch in die Armee! 2 Meine Herren! ich glaube zwar, der Panzer ist fest genug gefugt, daß derartige Spitzen nicht durchdringen werden, aber trotz alledem thun Sie es doch lieber nicht! Lassen Sie doch die Armee aus diesen Dingen heraus. Das Bestreben der Armeeverwal⸗ tung ist es ja immer gewesen, von diesen Fragen, die wir jetzt eine Reihe von Jahren durchlebt haben, nichts in die Armee hinein⸗ kommen zu lassen, und ich möchte daher auch den Hrn. Abg. Windt⸗ horst bitten, selbst wenn er es glaubt, derartige Dinge hier nicht aus⸗ zusprechen, ohne den Beweis zu bringen. Ja, meine Herren, den wird der Herr Abgeordnete natürlich nicht führen können, denn er wird in dem einzelnen Falle, der ihm vielleicht vorschwebt, der Ueber⸗ zeugung sein: der Maun ist nicht weiter vorwärts gekommen, weil er katholisch war. Das bildet sich vielleicht Mancher ein. Mir ist es schan vorgekommen, daß ein Graf mir gesagt hat: Jetzt ist es ja Mode, es wird ja immer geredet, die bürgerlichen Offiziere würden benachtheiligt; wenn ich nur bürgerlich wäre, dann wäre ich jetzt gemiß avancirt. Das war ja eine sehr unverständige Bemerkung, aber sie ist schließlich meiner Ueberzeugung nach nicht weniger unverständig, als wenn sich Jemand einbildet, wenn er in der Armee nicht vorwärts komme, liege es nicht an ihm, an seinen persön⸗ Jichen Leistungen, sondern an dem Glauben, in welchem er geboren und erzoger lis Meine Herren, es sind in früherer Zeit der Armee⸗ wverwaltung mehrfach auch andere Punkte entgegengehalten worden, so das Verhältniß der Bürgerlichen und Adligen Ich habe die Ehre gehabt, einmal dem Abg. Richter gegenüber, ich glaube im Reichs⸗ tage, mich dawüber hnszusprechen, jetzt mit dem Abg. Dr. Windthorst über den Unterschied zwischen katholisch und TFen läsc Meine Herren, ich mwerde mich nicht wieder mit dem Abg. Windthorst darüher aussprechen, es muß genügen, meine Herren, wenn ich als preußischer Kriegs⸗Minister hier einmal auf Aöte und Pflicht eine Erklärung abgebe. Ich könnte mich über diese Frage nur noch einmal mit ihm unterhalten, das würde nämlich dann sein, wenn über den Gesichtspunkt, daß in der Armee nach anderen Rücksichten als nach den rein sachlichen in Beziehung auf die Kvancements der höheren Offiziere verfahren würde, zwischen dem Hrn. Abg. Dr. Windthorst und dem Hrn. Abg. Richter vollständiges Einverstaͤndniß nicht erzielt worden wäre. Das entnehme ich jetzt schon, beide Herren werden darin einig sein von ihrem Standpunkt aus, daß der adlige evpangelische Offizier die besten

Chanten bei uns hat,

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daß der unadelige katbolische Offizier die ge⸗ jeag Chancen hat. Aber ich möchte die Herren bitten, sich darüber

noch auseinander zu setzen, wer nun eine bessere Chance hat, der katholische Adlige oder der bürgerliche Evangelische. Ich würde bitten, auch diese Frage zu verfolgen und zu einem vollständigen Abschluß in derselben zu kommen. Wenn die beiden Herren darüber zum Ein⸗ verständniß gelangt sein werden, bin ich bereit, mich mit Ihnen noch einmal darüber zu unterhalten. 15 Der Abg. von Jazdzewski wiederholte die Behauptung, die Theilung Polens sei ein Verbrechen gewesen und bleibe es. Wenn die Polen damit auch aufgehört hätten, eine Nation zu sein, so seien sie doch eine Nationalität geblieben. Der vom Vorredner gemachte Versuch, nachzuweisen, daß die Proklamation den. Polen keine Rechtsansprüche gewähre, ver⸗ stoße gegen jede gesunde Rechtsanschauung. Was gelte denn noch, wenn dieses nichts werth sei. Die Nationalität der Polen dürfe man nicht anfechten. Die Hauptsache bleibe in dieser Sache die Ausweisungsmaß⸗ regel. Mit drohender Polonisirung könne man sie nicht recht⸗ fertigen, denn von 1850 bis 1870 habe das deutsche Element erheblich im Osten zugenommen. Nun solle seit 1870 nach Minister von Puttkamer eine erhebliche Verschiebung statt⸗ gefunden haben. Allerdings hätten, verlockt durch die Gründer⸗ jahre, nach 1871 innerhalb 10 Jahren über 180 000 Menschen den Osten verlassen, um sich den Industriebezirken zuzuwenden. Könnten denn aber die Polen dafür? Warum sollten sie dafür büßen? Redner halte es für einen höchst unpolitischen Schritt, gerade jetzt mit den in Aussicht gestellten Vorlagen zu kommen, und darum auch für unklug, wenn man die Regierung ermuntere und unterstütze. Was den Minister des Innern betreffe, so gebe er gern zu, daß derselbe Härten nicht habe angewendet wissen wollen; aber sie seien eben doch vorgekommen und hätten vorkommen müssen. Einzelne Fälle habe der Minister widerlegt, die schlimmsten aber hätten von seiner Seite keinen Widerspruch erfahren. Solche Maßregeln müßten die tiefste Erschütterung der Gemüther her⸗ vorrufen. Was das Ministerialreskript betreffe, so wisse Redner, daß eine Oberpräsidial⸗Verfügung nach dem Mini⸗ sterialreskript vom 26. Juli 1885 existire, in welcher klare Hindeutungen gegeben seien, wer von den Ausweisungen be⸗ troffen werden solle und wer nicht. Diese Sachen seien eben später durch Kommissare des Herrn Ministers anders verab⸗ redet worden. Heute habe Redner allerdings das Blatt nicht hier, werde aber wohl noch Gelegenheit haben, darauf zurück⸗ zukommen. 16 Der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer, erwiderte: Meine Herren! Nur wenige Worte der Erwiderung auf die eben gehörten Ausführungen. Ichzenthalte mich, in die allgemeine Diskussion dieser Frage wieder einzutreten, eine Verständigung mit dem Abg. von Jazdzewski das wird er mir selbst einräumen ist unmöglich. Ich beschränke mich auf die Beleuchtung der am Schlusse seiner Ausführung noch einmal wieder vorgebrachten angeb⸗ lichen Thatsache. Ich halte hiermit ausdrücklich aufrecht und habe urkundliche Beweise vor mir zu liegen, daß die Beleuchtung der ein⸗ zelnen Ausweisungsfälle, die ich gestern gegeben habe, buchstäblich auf Wahrheit beruht. .“ Was die Frau, die er zuletzt nannte, betrifft, so liegt mir hier ein Telegramm ich wußte ja von der Sache auch gar nichts, son⸗ dern habe telegraphisch Nachricht eingezogen des Landraths des Kreises Thorn vor, worin ausdrücklich erklärt wird, daß die betreffende Frau sich selbst und nach bestandenem Wochenbette gesund gemeldet und dann freilich das Land verlassen hat. Zweitens die Frage mit dem kleinen Kinde Marianne Tomaszeck. Ich habe behauptet und behaupte das noch jetzt, daß es sich hier um einen einfachen Akt der Armenpflege handelt, und daß die Maßregel, welche von dem Abg. von Jazdzewski in so schwarzen Farben geschildert ward, genau ebenso geprüft und genau ebenso getroffen wäre, wenn von einer allgemeinen Ausweisungsmaßregel überhaupt niemals die Rede gewesen wäre. Die Autorität, auf welche sich der Herr Abgeordnete be⸗ ruft, ist eben eine trübe. Ich muß dem Herrn Pfearrer, von dem er diese Nachricht hat, hier öffentlich zum Vorwurf machen, daß er mit den Thatsachen, um die es sich handelt, überaus leicht umgegangen ist, wie ich ihm urkundlich hier beweisen werde. Er hat auch die Empfindung davon gehabt, denn er ist, als der Landrath des Kreises Schildberg ihm seine Verwunderung ausgesprochen hat, daß er das Protokoll ohne Prüfung der Thatsachen aufgenommen habe, und ihm erklärt hat, daß es seine Verpflichtung wäre, nachdem der Landrath ihm die entgegengesetzten Thatsachen mitgetheilt hätte, seinerseits eine unumwundene Berichtigung in den Zeitungen zu veröffentlichen, dieser Verpflichtung nicht L sondern er hat eine von den That⸗ sachen abweichende abgegeben, welcher nunmehr der Land⸗ rath in der Lage ist, offiziell in öffentlichen Blättern zu begegnen; die Herren werden in den nächsten Tagen darüber eine Mittheilung erhalten. Ich will übrigens nun, da dieser Fall zum Gegenstand der Erörterung gemacht ist, gar keinen Anstand nehmen, Ihnen dasjenige mitzutheilen, was der Landrath dem „Kuryer Poznanski“, aus dem die Sache stammt, zur Berichtigung zugesendet hat. Ob die Zeitung es thun wird, das ist nach unseren bisherigen Erfahrungen sehr zweifelhaft. Dann aber wird sie im Wege des Strafverfahrens dazu gezwungen werden also diese Berichtigung des Landraths von Scheele in Kempen wird folgendermaßen lauten: Wenn eine Berichtigung der in dem vom Probst Iwaszkiewicz im „Kuryer Poznanski“ vom 1. d. M. die Ausweisung der sieben⸗ jährigen Marianne Tomaszek betreffenden Protokolle gemachten Angaben bisher von hier anus nicht erfolgt ist,

so sagt der Landrath so geschah dieses, weil der Prohs Iwaszkiewicz, nachdem ihm über die näheren Verhältnisse Aufklärung geworden, die Berichtigung selbst bewirken wollte. Hr. Probst Iwaszkiewicz legte dem unterzeichneten Landrathe einen Schriftsatz vor, welchen er dem „Kuryer Poznanski“ zu übersenden versprach. Nachdem in dieser Zeitung unterm 9. d. M. eine abweichende Darstellung des Herrn Probstes erschienen ist, sehe ich mich veranlaßt, hiermit zu er⸗ klären, daß die angebliche Ausweisung der Marianne Tomaszek sich lediglich als ein Akt der Armenpflege darstellt, wovon übrigens der Herr Probst genügend aufgeklärt war. Der mit Armenlasten schwer bedrückten Kommune Kempen konnte nicht zugemuthet werden, die Verpflegung des Kindes zu übernehmen. Die Mutter, die Stiefmutter des Kindes, die Wittwe Janik, welche vorher dieses Gesuch um Gewährung von Erziehungsgeldern damit motivirt hatte, daß sie völlig fremd zu dem Kinde sei, stellte allerdings in letzter Stunde das Anerbieten, mit ihrer Tochter die Verpflegung des Kindes zu über⸗ nehmen. Der Magistrat zu Kempen sah sich nun aber deshalb nicht ver⸗ anlaßt, hiexauf einzugehen, als er überzeugt war, daß weder die p. Janik noch ihre Tochter hierzu gewillt und im Stande seien. Wie richtig diese seine Annahme war, dürfte daraus hervorgehen, daß bereits wenige Tage nach der Ueberführung des Kindes in seine Heimath⸗ gemeinde ein Gesuch der p. Janik um Bewilligung von Unter⸗ stützung für die dem Kinde in den letzten Monaten gewährten Pflege einging.

8 Nun, so leidenschaftlich wird die Dame das wohl nicht betrieben

haben.

Das an mich gerichtete, vom Herrn Probst Iwaszkiewiez er⸗

wähnte Gesuch hob in erster Linie hervor, daß das Kind von den

russischen Behörden nicht angenommen werden würde. Diese Befürchtung war jedoch grundlos, da die Unterbringung des Kindes in seiner Heimathsgemeinde von der russischen Behörde bereits zugesichert worden war.

Nun meine Herren, frage ich Sie: wie will der Hr. Abg. von

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nung des Reichstags auf Seite d

Jazdzewski es verantworten, bei dieser jetzt vollkommen aufgeklärten Sachlage, der Regierung irgend einen Vorwurf aus diesem Falle a machen? Ich wiederhole: die Sache würde sich 1870 oder ich wei nicht wann, früher genau so abgespielt haben, d. b. der betreffente Nachbarstaat würde nach freundnachbarlichem Einvernehmen mit unserer Regierung seine Verpflichtung auf Uebernahme einer vater⸗ und mutterlosen Waise erfüllt haben. Das ist auch heute geschehe

Nun komme ich noch auf den letzten erwähnten Punkt. & nehme an, daß der Hr. Abg. von Jazdzewski in meine persönliche Glaubwürdigkeit keinen Zweifel setzt, denn sonst würde sich die Sate so gestalten, daß die Bank, an der ich hier auf Befehl Sr. Majestit zu sitzen die Ehre habe, eine Anklagebank wäre, und daß die Minister Sr. Majestät sich noch besonders dafür verantworten müssen, wem sie bestimmte Thatsachen vorführen. Nein, meine Herren, ich verlange ven dem Herrn Abgeordneten und auch von diesem hohen Hause, diß Sie auch ohne Vorlesung von Aktenstücken meinen Worten glauber wenn ich Thatsachen daraus anführe. Ich glaube, unser gegenseitigs Verhältniß würde vollständig unhaltbar sein, wenn dieses Vertrauen nicht bestände. r

Ich habe also erklärt, und will es zum Mehreren Abg. von Jazdzewski noch einmal ausdrücklich erklären:

Die Verfügung vom 26. Juli, die ich an die Herren Ober⸗Pris⸗ denten erlassen habe, enthält kein Wort davon, daß die Ausweisun⸗ gen anders als in dem nationalpolitischen Sinne gehandhabt werden sollen; sie enthält kein Wort von Ausnahmen von Protestanten und Orthodoxen. b

Nun sagt der Herr Abgeordnete: ja, es sind aber inzwischg die Kommissarien des Ministers des Innern in der Provinz gewesan und die haben mit dem Ober⸗Präsidenten etwas Anderes verabredet Meine Herren, wie ist es möglich, so leichthin so wichtig Sachen zu behandeln? Weiß denn der Herr Abgeord⸗ nete nicht oder, wenn er es weiß, hat er sich gege seine Pflicht nicht darum gekümmert daß die Verfügung von 26. Juli eine Frucht der in meinem Auftrage von Kommissarien mit dem Herrn Ober⸗Präsidenten geführten Verhandlungen gewesen is Meine Kommissarien sind im Juni in der Provinz gewesen, es kam also unmöglich eine nachherige Verabredung die Wurzel dieser angeh⸗ lichen Verfügung gewesen sein. Heut ist es nun mit einem Mal der Ober⸗Präsident, der das gemacht haben soll. Ja, meine Herren, ich weiß nicht, was der Herr Ober⸗Präsident von Westpreußen verfügt hat; mir ist von einer Verfügung in diesem Sinne, die der Hr. Abg. von Jazdzewski unterlegt, nichts bekannt. Ich werde selbstverständ⸗ lich den Herrn Ober⸗Präsidenten bitten, mir die Verfügung mitza⸗ theilen. Sollte sie von den von mir gegebenen Direktiven abweiche was anzunehmen ich in der That von vornherein keine Mer⸗ anlassung habe so werde ich allerdings den Herrn Ober⸗Präsidente ersuchen müssen, diese Verfügung zu modifiziren, und würde ihm n

für den Hrn.

erkennen geben, daß ich nicht billigen könne, daß eine Abweichung⸗

von meiner Direktive erfolge. Aber bis zum Beweise des Gegen⸗ theils werde ich nicht ohne weiteres einem hohen Provizigl⸗ beamten in die Schuhe schieben lassen, daß er von den ihm in eine so hochwichtigen Angelegenheit gegebenen Direktive abgewichen ist und ich glaube das auch nicht, der Herr Ober⸗Präsident ist ein viel a vorsichtiger Mann und einsichtsvoller Beamter, um so etwas zu thm, und deshalb wiederhole ich: es war sehr unvorsichtig von dem Hm. Abg. von Jazdzewski, und ich muß auch sagen, es war dem Ernse der Verhandlungen nicht angemessen, wenn er im Reichstage ohne i⸗ gend eine thatsächliche Basis, ohne irgend eine Spur eines Beweistz von der Verfügung, die der Minister des Innern erlassen hätte, sprah, welche natürlich aus einem bestimmten Gesichtspunkte heraus ihm senr in den Kram paßte; denn diese angebliche Verfügung würde gen selbstverständlich den ganzen Charakter der Ausweisungsmaßregel zuge⸗ spitzt haben auf eine feindselige Handhabung derselben gegen die ie⸗ spoische Bevölkerung, wovon ausdrücklich nicht die Rede sein konnt. Also ich denke, wir werden uns darüber noch zu unterhalten halcn, und ich bin sehr begierig, die Verfügung zu sehen; meines Erachtens wird sie wesentlich anders ihrem Inhalt nach lauten, als der Ag⸗ von Jazdzewski sie dargestellt hat. Der Abg. von Hammerstein meinte, er habe den Antrap nicht unterschrieben, werde aber für ihn stimmen. In de Presse und im Hause herrsche die Meinung, daß er und e Herren, welche mit ihm nicht den Antrag unterschrieben hätten, sich der Minorität anschließen würden; nichts liege im ferner. Der Antrag sei ihm nur zu eng gefaßt. E hätte den Versuch des Reichstages, in die Vermaltung Preußens einzugreifen, energisch zurückweisen wollen. Wem der Antrag nach dieser Richtung hin nicht präzis genug ge⸗ faßt worden sei, so seien die Bedenken dagegen geschwunden, nachdem Antragsteller wie Regierung kundgegeben hätten, wie sie darüber dächten. Es bedürfe außerordentlicher Maßregel zum Schutz der deutschen Nationalität; Redner wisse nihh, ob die in dem Antrag in den Vordergrund geschobenen dͤe wichtigsten seien. Die Diskussion habe einigermaßen Klärumg geschaffen. Die Frage, ob es grundsätzlich zulässig sei, die por⸗ nischen Grundbesitzer einfach zu xpropriiren, habe der Reichskanzle nur zur Erwägung gestellt. Je mehr Redner sich die Sache über⸗ lege, desto ernstere Bedenken stiegen ihm dagegen auf. G. abe gegen eine Immediatkommission unter Zuziehung ven⸗ titgliedern des Landtags wesentliche Bedenken. Sie möge einmal ein Gutachten über die Kolonisation abgeben; dl dauernde Institution, berufen zum Mitregiment in der Prr⸗ vinz Posen, wäre sie bedenklich, zumal für eine spätere el in welcher vielleicht die Hände, welche heute am Stil des politischen Besens seien, nicht so stark seien Leider seien sehr wichtige Gesichtspunkte nicht äl Sprache gekommen, namentlich auch nicht die Besse rung der kirchlichen Verhältnisse. Für die deutschen Kathol⸗ ken wie Protestanten sei die Seelsorge eine viel zu spärlie Er sei mit seinen Ansichten nicht durcgerrupgen, er lege abcs absolut darauf Werth, darüber keinen Zweifel zu lassen, daß er in dieser Frage, wo der preußische Staat die Nationalict zu schützen berufen sei, auch gegenüber der irregeleiteten Ne f er Staatsregierung stehe.

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Zweite Beilage

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zum Deutschen Reichs⸗An

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zzeiger und Königlich Preußischen Staats

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v 28.

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(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer, erklärte: Meine Herren! Ich habe heute am Eingang der Sitzung an den Ober⸗Präsidenten von Ernsthausen zu Danzig telegraphirt, um mir Klarheit über den vom Abg. Jazdzewski behaupteten Fall zu ver⸗ schaffen. Dieses Telegramm ist eben eingegangen; ich werde es wort⸗ getreu dem hohen Hause mittheilen. Ich bitte aber zuvor um die Frlaubniß, auch jetzt zunächst einmal den Wortlaut dessen mitzutheilen, was der Abg. Jazdzewski in der Reichstagssitzung vom 15. Januar über diesen Gegenstand gesagt hat, damit Sie völlig au fait sind.

sagte: Er sagti; , den Ausgewiesenen befinden sich auch mehrere jüdische Familien, besonders aus Galizien, und verschwindend wenig Deutsche und Protestanten und Schismatiker, weil durch eine neue Ver⸗ fügung vom 26. Juli 1885 der preußische Minister des

Innern die Provinzialbehörden angewiesen hat, Angehörige von

Kußland und Oesterreich, wenn sie deutsch, protestantisch oder

schismatisch sind, mit dieser Maßregel möglichst zu verschonen.

Also ein deutlicher Hinweis auf die Konfession der einzelnen Aus⸗

gewiesenen. Nun telegraphirt mir der Herr Ober⸗Präsident heut

folgendes:

folgen Die Angaben Jazdzweski’'s im Reichstage sind unrichtig. Ich habe Ihr Reskript vom 26. Juli am 8. August den Regierungs⸗ Präsidenten mit Erläuterungen mitgetheilt. Die Erläuterung zu Kr. 1 Ihres Reskriptes lautet wie folgt: 8 .

Ich werde mir nun zuerst erlauben, diese Nr. 1 meines Reskriptes vorzulesen. Ich kann das übrigens nicht aus der Hand geben und bitte die Herren Stenographen, genau nachzuschreiben.

Nr. I lautet: *

Zweck der Maßregel ist die Verhinderung eines stetigen An⸗ wachsens des polnischen Elementes in unseren Grenzprovinzen und das Zurückdrängen desselben, soweit es bereits in einem für unsere politischen Verhältnisse gefährlichen Umfange im Lande sich fest⸗ gesetzt hat. Die Maßregel richtet sich daher nicht nur gegen russische Unterthanen polnischer Nationalität, sondern sie wird auch auf Aus⸗ länder polnischer Zunge aus anderen Ländern, insbesondere aus Galizien, auszudehnen sein.

Und diese Nr. 1 hat nun der Ober⸗Präsident den Regierungs⸗ Präsidenten folgendermaßen erläutert: Zu Nr. 1 hier sagt er also wörtlich ist bestimmt, 1

daß diese Maßregel auf Ausländer polnischer Zunge auch aus anderen Ländern als Rußland, also insbesondere auch aus Galizien, sich erstrecken soll, während sie sich andererseits auf russische Unter⸗ thanen nicht polnischer Nationalität, also insbesondere russischer und deutscher Nationalität, nicht bezieht. Diese letzteren bleiben daher aus den statistischen Angaben fort und werden als polnische Ueberläufer im Sinne dieses Erlasses nicht mitgezählt. Erweisen sie sich als lästig, so erfolgt ihre Ausweisung nach Maßgabe des Ministerial⸗ reskripts vom 28. Mai 1881.

Meine Verfügung enthält nichts auf Konfessionen Bezügliches. Ich enthalte mich jeden Kommentars.

Darauf schloß die Debatte.

Der Abg. Dr. Windthorst konstatirte, daß nach allen Aeußerungen katholischer Offiziere, die ihm zu Ohren gekommen, der Kulturkampf nicht in die Armee eingedrungen sei. Doch liebbe immer noch die Thatsache der Absetzung des Armee⸗

an

Berrlin, Montag, den 1. Februar

bischofs übrig, und die drei katholischen Generale, auf die der

Kriegs⸗Minister sich berufen habe, machten den Wunsch nach einer Statistik der Avancementsverhältnisse nach Konfessionen nicht überflüssig.

Als Antragsteller für den Antrag Achenbach sprach der

Abg. Hobrecht (welcher für den durch Heiserkeit verhinderten Abg. von Benda das Schlußwort übernommen hatte), der wichtigste Vorwurf gegen den Antrag sei, daß er eine Demon⸗ stration gegen den Beschluß des Reichstages enthalte. Die Widerlegung dieses Vorwurfs werde erleichtert durch den letzten Redner, den gerade der Mangel einer Spitze gegen den Reichstag von der Unterzeichnung des An⸗ trages abgehalten habe. Die Antragsteller seien überzeugt, daß neben dem Kaiser der Reichstag der beste Zeuge unserer nationalen Einheit, unserer Macht und Größe sei; ihnen liege nichts ferner, als daran zu rütteln. Wenn der Abg. Rickert ihnen Liebedienerei gegen den Reichskanzler vorwerfe, so bitte Redner ihn, sich in stiller Stunde einmal zu fragen, welchem Herrn er denn diene, wenn er allen Fleiß darauf verwende, den Riß zwischen den liberalen Parteien zu vertiefen. Die Frage der Kritik über die bereits ausgeführten Ausweisungen trenne er völlig von der Frage der weiteren aßnahmen auf diesem Gebiete. Der Antrag enthalte durchaus keine Billigung dessen, was geschehen sei. Man habe auch das Recht des Reichstages, die Maßregeln zu kritisiren, nicht bestritten, wenn man auch den nicht genügend vorbereiteten Mehrheitsbeschluß bedauere. Redner habe persön⸗ lich erhebliche Zweifel in Bezug auf die Nothwendigkeit der Generalisirung der Ausweisungsmaßregeln. Es sei auch noch nicht genügende Auskunft darüber gegeben worden. Jetzt handele es sich um die positiven Maßregeln. Wären die Polen bereit, die Stellung einzunehmen, welche die Réfugiés ein⸗ nähmen, so würde es keine polnische Frage geben. Die Kritik der preußischen Regierung im Reichstage könne nur zur Stärkung und Ermuthigung der polnischen Elemente führen. Die Gefahr des polnischen Elements im Osten sei vom Reichs⸗ kanzler und dem Kriegs⸗Minister schon dargelegt worden. Der Zwiespalt der kirchlichen und staatlichen Autoritäten mache die Bevölkerung. unsicher und mißtrauisch; dafür sorge auch die stetige polnische Agitation. Die Staatsregierung müsse dem⸗ gegenüber energisch vorgehen. Mit der Annahme des Antrages binde sich die nationalliberale Partei keineswegs die Hände für die zu erwartenden Vorlagen. Die Abgg. Windthorst und Hänel wünschten als Antrag⸗ steller das Schlußwort für ihre Anträge zu erhalten; der Präsident versagte es ihnen, weil diese Anträge nur Unter⸗ anträge seien. .

Der Abg. Richter erklärte, nach §. 27 der Geschäftsord⸗ nung könnten „Anträge von Mitgliedern des Hauses, welche eine Geldbewilligung in sich schließen oder in Zukunft herbei⸗ zuführen bestimmt sind, sofern sie nicht durch Tagesordnung beseitigt werden, nur dann zur Abstimmung gelangen, nach⸗

dem eine Kommission mit ihrer Vorberathung betraut worden ist und einen Bericht über dieselben erstattet hat“. Sollte es bisher unterlassen sein, einen dahingehenden Antrag zu stellen,

so beantrage er, sämmtliche Anträge der Budgetkommission zu

überweisen. 8

Deerr Abg. Frhr. von Zedlitz⸗Neukirch erwiderte, die Anträge seien nicht zur Herbeiführung von Bewilligungen bestimmt, sondern sprächen nur von der Bereitwilligkeit; sie fielen also nicht unter den §. 27. 8

Es entspann sich hierüber eine längere Debatte. sch Sefieblich ließ Präsident von Köller zur Abstimmung

reiten, horst, ob die Frage der kommissarischen Vorprüfung der Ge⸗ ö. überwiesen werden solle, gegen die

timmen der Freisinnigen, des Centrums, der Polen, der kon⸗ servativen Abgg. von Meyer (Arnswalde) und von der Reck des nationalliberalen Abg. Graf (Elberfeld) abgelehnt wurde.

In namentlicher Abstimmung wurde der Antrag Richter⸗ Schorlemer, sämmtliche Anträge (Achenbach u. s. w.) an die Budgetkommission zu verweisen, mit 234 gegen 153 Stimmen abgelehnt.

Hierauf erklärte von Schorlemer⸗Alst, seine Freunde und er seien der Ansicht, daß nach dem eben erfolgten Votum der Majorität eine weitere Behandlung der Abstimmung, weil der Geschäftsordnung dem entgegenstehe, nichtig sei.

ie würden sich daher an der weiteren Abstimmung nicht betheiligen. .

Desgleichen erklärte der Abg. Kantak, seine Landsleute seien ebenso wenig in der Lage, sich an der Abstimmung zu betheiligen. b

„Der Abg. Virchow meinte, auch seine Partei sei der Meinung, daß, nachdem die Geschäftsordnung außer Geltung gesetzt sei, sie nicht mehr in der Lage sei, sich an der Abstim⸗ mung zu betheiligen.

Darauf verließen die Mitglieder des Centrums, der pol⸗

nischen und der deutschfreisinnigen Fraktion den Saal, und die 8 6

Konservativen, Freikonservativen und Nationalliberalen, welche für sich allein ein beschlußfähiges Haus ausmachten, lehnten einstimmig die motivirten Tagesordnungen der Polen und des Centrums, sowie den Antrag der Deutschfreisinnigen ab und nahmen den Antrag Achenbach in nament⸗ licher Abstimmung, wie sie das Haus vor der Sezession der drei Fraktionen beschlossen hatte, mit 244 von 245 Stimmen an. Ein Mitglied hatte sich der Abstimmung ent⸗ halten. Die beiden beim Namensaufruf zufällig fungirenden Schriftführer Imwalle und Worzewski schwiegen bei dem Aufruf ihres Namens.

Schluß 6 ¾ Uhr. Nächste Sitzung Montag 11 Uhr.

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers: 3.

Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 4

1 8

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 54038] Steckbrief.

abzuliefern.

.Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 5.

. Zwangsvollstreckungen, ladungen u. dergl.

Berpachtungen, Verdingungen ꝛc.

. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Verkäufe, TW

das Amtsgerichts⸗Gefängniß zu Niederwüstegiersdorf zu

Niederwüstegiersdorf, den 25. Januar 1886.

Oeffentlicher Anzeiger.

Industrielle Etablissements, Fabriken

Aufgebote, Vor⸗ Großhandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen 7. Literarische Anzeigen.

6. Theater⸗Anzeigen.

9. Familien⸗Nachrichten.

in Berlin wohnhaft,

1 In der Börsen-⸗† Beilage. * b 8 8

Rosen, Kreis Kreuzburg O.⸗S., geboren, zuletzt

9) Valentin Biniek, am 14. Februar 1863 zu

] nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen . „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureanx 8

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

in welcher der Präjudizialantrag des Abg. Dr. Windt:

Gegen den unten beschriebenen früheren Bäckergesellen, ett Arbeiter Heinrich Teschke aus Konitz, zuletzt in Berlin, welcher sich verborgen hält, ist die Unter⸗ uchunghaft wegen qualifizirter Körperverletzung, Diebstahls und versuchter Erpressung ver⸗ nangt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Potsdam abzuliefern. Potsdam, den 27. Januar 1886.

Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte. Beschreibung: Alter: geb. am 4. März 1859, pröße 1,7 m, Statur schlank, Haare dunkel⸗ lond, Bart: kleiner hellblonder Schnurr⸗ arf Augen dunkel, Gesicht hager, Gesichtsfarbe ah. Kleidung: dunkelblauer, gut erhaltener Stoff⸗ nug, kleiner, runder schwarzer Filzhut, mit weißer Leide gefüttert, weißer, vorn offener Stehkragen, hwarzseidene Kravatte, Schaftstiefel.

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e 90, 40 g. 9

53946] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Viehscheerer Carl LEtto Wilhelm Schmidt, geboren am 21. Juli 86 zu Berlin, welcher sich verborgen hält, el eine durch vollstreckbares Urtheil des König⸗ ichen Landgerichts I., Strafkammer III., zu Berlin, dem 23. September 1885 in den Akten J. IV. a. 13. 85. erkannte Gefängnißstrafe von vier Monaten olstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu cechaften und in das Amtsgerichtsgefängniß des heffungsorts abzuliefern.

Zerlin, den 20. Januar 1886.

nigliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I. Beschreibung: Alter 29 Jahre, Größe 1 m 75 cm, Ulatur kräftig, Haare blond, kraus, Stirn hoch, bvüͤlbt, Bart, hellblonden Schnurrbart, Augen⸗ 89 hellblond, Augen blau, tiefliegend, Nase hald” Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn al, Gesicht länglich oval, Gesichtsfarbe gesund, prache deutsch.

—,.—

9918¼ Steckbriefs⸗Erneuerung. wegen den früheren Leinwandfabrikanten Carl rger aus Rudolfswaldau, welcher flüchtig ist,

gzen Untersuchungshaft wegen Urkundenfälschung

Königliches Amtsgericht.

[53947] Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Kaufmann Hermann Noack wegen Unterschlagung in den Akten J. III. B. 734. 80, unter dem 7. Oktober 1880 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. 0 Berlin, den 25. Januar 1886. Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht I.

[54039] K. Landgericht Ravensburg.

Die am 30. Dezember 1885 an Karl Robert Kolb aus Bayreuth ergangene Aufforderung wird zurückgenommen. .

Ravensburg, den 28. Januar 1886.

Der Untersuchungsrichter. Ast.

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53 Bekanntmachung.

Im Anschluß an die diesseitige Bekanntmachung vom 17. Januar cr., betreffend Diebstahl von Taschenuhren zum Nachtheile des Uhrmachers Raßkopff wird mitgetheilt, daß der Bestohlene auf

Er wird ersucht, denselben zu verhaften und in

die Ermittelung der Thaͤter und die Herbeischaffung der gestohlenen Uhren eine Belohnung von 300 Mark ausgesetzt hat. T. B. II. 657/86. Koblenz, den 27. Januar 1886. Königliche Staatsanwaltschaft

[48304] Oeffentliche Ladung.

Nachstehende Personen:

1) Johann Robert Wittek, am 5. Juli 1862 zu Coßstefs ienah⸗ Kreis Kreuzburg O.⸗S., geboren,

2) Michael Syska, am 27. September 1862 zu Goslau, Kreis Kreuzburg O.⸗S., geboren, zuletzt in Golkowitz desselben Kreises wohnhaft,

3) Thomas Pielarski, am 28. November 1862 zu Lowkowitz, Kreis Kreuzburg O.⸗S., geboren,

4) Friedrich Arthur Alfred Milenz, am 14. Mai 1862 zu Pitschen, Kreis Kreuzburg O.⸗S., geboren,

5) Michael Siegmund, am 5. Feptenrer 1862 daselbst geboren,

6) Thomas Granda, am 29. Dezember 1862 zu Prsschlih, Kreis Kreuzburg O.⸗S., geboren,

7) Josef Wlocka, am 2. Juli 1862 zu Prosch⸗ litz, Kreis Kreuzburg O.⸗S., geboren,

Nieder⸗Kunzendorf, Kreis Kreuzburg O.⸗S., geboren, werden angeklagt: Hin den Jahren 1882 bis 1884 als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet verlassen zu haben, oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter ich außerhalb des Bundesgebietes aufzuhalten, Vergehen gegen §. 140 Nr. 1 R.⸗Str.⸗G.⸗B.

Dieselben werden auf

den 5. April 1886, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Amts⸗ gerichte zu Kreuzburg O.⸗S. zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Haupt⸗ verhandlung geschritten werden und werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Civil⸗Vorsitzenden der Kreis⸗Ersatz⸗Kom⸗ mission des Aushebungsbezirks Kreuzburg O.⸗S. am 15. August 1885 über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung ver⸗ urtheilt werden. M. 2 46/85.

Kreuzburg O.⸗S., den 21. Dezember 1885.

. Der Königliche Staatsanwalt. 8

[48356] Der ehemalige Füsilier (Reservist) Arbeiter Carl Friedrich Hermann Prodehl, am 5. Oktober 1860 zu Langens⸗Theerofen, Kr. Friedeberg N. M., ge⸗ boren, zuletzt in Karzig, Kr. Soldin wohnhaft ge⸗ wesen, wird beschuldigt, als beurlaubter Reservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein ohne von der be⸗ vorstehenden Auswanderung der Militärbehörde An⸗ zeige erstattet zu haben. veen gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetz⸗ buchs. Derselbe wird auf den 11. März 1886, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht in Berlinchen zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigten Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks⸗Kommando zu Küstrin aus⸗ gestellten Erklärungen verurtheilt werden. Berlinchen, den 23. Dezember 1885. Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

8) Franz Paul Binienda, am 25. Februar 1862

539881 % esteiger 1539881l1 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Louisenstadt Band 66 Nr. 3164 auf den Namen des Maurermeisters Robert Nie⸗ meyer eingetragene, in der Wassergasse Nr. 38a. hierselbst belegene Grundstück am 27. März 1886, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße 13, Hof parterre, Zimmer 40, versteigert werden.

Das Grundstück ist mit 4770 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie befondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Neue Friedrichstraße 13, Hof part., Zimmer 42, einge⸗ sehen werden.

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, Cfalls der betreibende Gläu⸗ biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und hei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Berfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

L Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wir

am 27. März 1886, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof par⸗ terre, Zimmer 40, verkündet werden. Berlin, den 23. Januar 1886. 8 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.

[539862 Anfgebot. Die Söldnersehefrau Maria Nieberle von Neu⸗

stadt a. Donau

soll vor circa 40