kassen zu Altona, Braunschweig, Breslau, Bromberg, Elberfeld, Erfurt, Frankfurt a. M., Hannover, Köln (rechtsrheinisch) und Köln Chrtorheien).
Z) an die Königlichen Eisenbahn⸗Betriebs⸗ kassen zu Hamburg, Danzig und Königs⸗ berg i. Pr., sowie an die Königliche ver⸗ einigte Eisenbahn⸗Betriebskasse zu Stettin.
Die Obligationen und Zinsscheine sind mit Ver⸗ zeichnissen, in welchen die Obligationen nach den ver⸗ schiedenen Werthen getrennt einzutragen und die Nummern, sowie die Fälligkeitstermine etwa fehlender Zinsscheine dabei zu vermerken sind, einzureichen. Ueber jede Sorte Obligationen (also getrennt für a, b. ce, d und e) ist ein besonderes Ver⸗ zeichniß zu fertigen.
Die Werthpapiere müssen in der Reihenfolge ge⸗ ordnet sein, wie sie in dem Verzeichnisse eingetragen sind. Die zu einem Verzeichnisse gehörenden Obliga⸗ tionen und Zinsscheine sind je mit einem Papier⸗ streifen, auf welchem die Stückzahl und der Ein⸗ lieferer anzugeben ist, zu umschließen. Obligationen, welche außer Kurs gesetzt sind, bedürfen behufs der Abstempelung der Wiederinkurssetzung nicht.
Formulare zu den Verzeichnissen werden durch die vorgenannten Abstempelungs⸗ und Vermittelungs⸗ Stellen vom 25. November cr. ab unentgeltlich ver⸗ abfolgt. Verzeichnisse in anderer Form können nicht angenommen werden.
Der Einlieferer erhält über die eingereichten Obligationen und Zinsscheine von der annehmenden Kasse eine Empfangsbescheinigung, welche er bei der Wiederaushändigung der abgestempelten Obligationen und der neuen Zinsscheinbogen, mit der Quittung über den Rückempfang versehen, zurückzugeben hat. Der Rückempfang hat bei derjenigen Kasse zu er⸗ folgen, bei welcher die Einlieferung der Obligationen geschehen ist. Sobald die Werthpapiere zur Ab⸗ holung bereit liegen, werden die Einlieferer porto⸗ pflichtig benachrichtigt. Ueber die durch die Post ein⸗ gehenden Obligationen wird eine Empfangsbescheini⸗ gung nur auf Verlangen ertheilt; die Rücksendung erfolgt gleichfalls durch die Post unter voller Werth⸗ angabe, falls ein Anderes nicht bestimmt wird. Soll die Rücksendung nicht unter voller Werthdeklaration erfolgen, so werden die Zinsscheine und Talons ge⸗ trennt von den Obligationen an zwei aufeinander⸗ folgenden Tagen zur Absendung gelangen. Ueber den Rückempfang der Obligationen und der neuen Zins⸗ scheinbogen ist umgehend Quittung zu ertheilen.
Bei den Abstempelungsstellen wird die Wieder⸗ aushändigung der bei denselben direkt eingelieferten Stücke baldthunlichst erfolgen; bei den Vermittelungs⸗ stellen eingereichte Stücken werden bei diesen jedoch erst nach Ablauf einer etwa vierzehntägigen Frist in Empfang genommen werden können.
Hierbei bringen wir zur Kenntniß, daß die König⸗ liche Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Magdeburg auch die auf 4 % Zinsen abzustempelnden Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen der übrigen Eisenbahn⸗Direktions⸗Bezirke und die Stationskasse auf dem Magdeburg⸗Leipziger Bahnhofe in Leipzig die Prioritäts⸗Obligationen der Kottbus⸗Großenhainer Eisenbahn behufs Vermitte⸗ lung der Abstempelung entgegennehmen. Magdeburg, den 3. November 1885. —
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗ [53280] Gesellschaft.
Im Auftrage des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten und der Finanzen fordern wir in Aus⸗ führung des §. 7 des dem Gesetze vom 24. Januar 1884 (G. S. S. 11) beigedruckten Vertrages vom 12/16. October 1883, betreffend den Uebergang des Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahnunterneh⸗ mens auf den Staat, die Inhaber der Stamm⸗ Aktien der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft auf, diese Aktien vom 1. Juni 1885 ab gegen Empfangnahme der vertrags⸗ mäßigen Abfindung in Staatsschuldverschreibungen bei unserer Haupt⸗Kasse in Breslau oder bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse in Berlin (Leip⸗ ziger Platz 17) einzureichen.
Es werden für je vier Aktien à 600 ℳ Staats⸗ schuldverschreibungen der 4 % igen consolidirten An⸗ leihe zum Gesammtnennwerthe von 2700 ℳ. gewährt. Zu diesem Behufe sind Stücke von 5000, 2000, 1000, 500, 300 und 200 ℳ ausgefertigt worden. Wünsche auf Gewährung von Avpoints bestimmter Höhe werden, soweit es möglich ist, berücksichtigt werden.
Die Staatsregierung ist bis auf Weiteres bereit, auch eine nicht durch vier theilbare Anzahl von Aktien zu convertiren und zwar mit der Maßgabe, daß, sofern die Anzahl der eingereichten Stücke der vor⸗ bezeichneten Verhältnißzahl nicht entspricht, die Aus⸗ gleichung des in Staatsschuldverschreibungen nicht darstellbaren Ueberschußbetrages durch Baarzahlung bewirkt wird, wobei stets der nächst niedrigere dar⸗ stellbare Betrag in Staatsschuldverschreibungen ge⸗ währt, dagegen der baar zu zahlende Betrag nach dem um 1 % verminderten Kurse, welcher für Staats⸗ schuldverschreibungen der 4 % igen consolidirten An⸗ leihe vor dem Tage des Umtausches zuletzt an der Berliner Börse bezahlt worden ist, berechnet wird. Der in Staatsschuldverschreibungen nicht darstellbare Nominalbetrag, welcher nach Maßgabe der obigen Bestimmungen in baar umzurechnen ist, wird vom 1. Januar 1885 ab mit 4 % verzinst.
Die Staatsschuldverschreibungen sind mit laufenden, im Januar und Juli fälligen Zinskupons für den Zeitraum vom 1. Januar 1885 ab versehen. Da der letzte ausgefertigte Dividendenschein der Stamm⸗ Aktien der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft für das Jahr 1884 lautet, so sind bei dem Umtausche der Aktien nur die Talons miteinzuliefern.
Die Frist, innerhalb welcher die Aktien einzureichen sind, wird in Gemäßheit der Bestimmung im Ab⸗ satz 3 des §. 7 des Vertrages vom 12/16. October 1883 auf ein Jahr, also bis zum 31. Mai 1886 einschließlich mit der Maßgabe festgesetzt, daß die Inhaber der bis zu diesem Zeitpunkte nicht präsen⸗ tirten Aktien den Anspruch auf Gewährung von Staatsschuldverschreibungen verlieren. Die Inhaber der nicht umgetauschten Aktien sind im Liquidations⸗ verfahren, mit dessen Eintritt der Anspruch auf die Gewährung der ihnen für ihren Aktienbesitz zu⸗ gesicherten Rente, auch wenn die Aktien ab⸗ gestempelt worden sind, erlischt, lediglich auf den Antheil an dem vom Staate vertragsmäßig zu entrichtenden Kaufpreise angewiesen. 1
Bei der Königlichen Eisenbahn⸗Haupt⸗Kasse zu Berlin können die den Aktien entsprechenden Staats⸗ schuldverschreibungen ꝛc. nicht Zug um Zug, sondern erst einige Tage nach der Einreichung der Aktien
8
gegen Wiederablieferung der zu ertheilenden Interims⸗
quittung ausgehändigt werden.
Um das ganze Umtauschgeschäft möglichst schnell abwickeln zu können, erfuchen wir um genaue Beachtung folgender Formalitäten:
Die Aktien nebst zugehörigen Talons, sowie die gesammte darauf bezügliche Korrespondenz sind vom 1. Juni 1885 ab direkt an eine der vorbezeichneten beiden Haupt⸗Kassen — nicht aber nuter der Adresse der betreffenden Direktionen — kosten⸗ frei einzusenden.
Jeder Einlieferung umzutauschender Akkien ist ein Anmeldeschein mit Nummern⸗Verzeichniß beizufügen, wozu Formular vom 20. Mai cr. ab von den vorerwähuten Haupt⸗Kassen zu beziehen und welche entsprechend der auf den Anmeldescheinen gegebenen Anweisung auszufüllen sind.
Nach erfolgter specieller Prüfung der Aktien, Talons und der Anmeldescheine mit Nummernverzeichnissen findet die Ausgabe der Abfindungen gegen vorherige Quittungsleistung und Rückgabe der etwa ertheilten Interims⸗Quittung statt.
Anmeldescheine mit Nummer⸗Verzeichnissen, sowie Quittungen in anderer Form können nicht angenommen werden.
Auswärtigen Präsentanten werden die ihnen zu⸗ kommenden Abfindungen unter Angabe des Nominal⸗ werths der Effecten ꝛc., falls nicht etwa anderweite Deklaration ausdrücklich gewünscht wird, durch die Post auf ihre Kosten zugesandt.
Auch wird auf Verlangen der Eingang umzu⸗ tauschender Aktien portopflichtig bestätigt, sofern die Absendung der Gegenwerthe nicht bald geschehen kann.
Unter Hinweis auf die Bekanntmachung vom 31. Januar 1884 machen wir noch auf Folgendes aufmerksam:
Befinden sich bei den zum Umtausch einzuliefernden Aktien noch nicht auf Rente abgestempelte Stücke, so ist für diese ein besonderer Anmeldeschein mit Nunmern⸗Verzeichniß, wozu Formulare bei denselben mehrerwähnten Haupt⸗Kassen zu haben sind, aufzu⸗ stellen und beizufügen; die Aktien selbst sind jedoch nach Anleitung des Formulars für den Umtausch den übrigen umzutauschenden Aktien einzuordnen.
Die bei dieser Abstempelung fällig werdende Zu⸗ zahlung von 30 ℳ pro Aktie erfolgt mit der Aus⸗ händigung bezw. Uebersendung der vertragsmäßigen Abfindung für die convertirten Aktien.
Fehlen die hiernach für vorher auf Rente noch nicht abgestempelten Aktien nothwendigen besonderen⸗ Anmeldescheine, so erleidet der Umtausch durch die nachträgliche Aufstellung derselben eine entsprechende Verzögerung. 2 .
Breslau, den 24. April 1885. 1“
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Vorstehende Bekanntmachung wird mit dem Hin⸗ zufügen wiederholt, daß die Aktien der Breslau⸗ Freiburger Eisenbahn vom 1. Januar 1886 ab mit Rentenkoupons Nr. 2 bis 5 (pro 1886/89) und Talon umgetauscht werden und dementsprechend die darauf entfallenden Staatsschuldverschreibungen mit Zins⸗ genuß vom 1. Januar 1886 ab zur Ausgabe gelangen; etwaige zur Ausgleichung eintretende Baarzahlungen werden von demselben Termine ab mit 4 Prozent verzinst. Der Werth des Rentenkoupon Nr. 1 wird als Rente pro 1885 mit 27 ℳ für jede Aktie sofort baar ausgezahlt.
Aktionäre, die vom vertragsmäßigen Umtauschrecht keinen Gebrauch machen wollen, können die vor⸗ bezeichneten Rentenkuponsbogen gegen Ablieferung der Talons bei unserer Hauptkasse hierselbst in Empfang nehmen, werden jedoch darauf aufmerksam gemacht, daß mit Eintritt der Liquidation (Abs. 5 der vorstehenden Bekanntmachung) die Einlösung auch dieser Rentenkupons nicht mehr stattfinden kann.
Breslau, den 22. Januar 1886.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion. “ [53075] Bekanntmachung.
Die Inhaber der 4 ½ % igen Prioritäts⸗Obli⸗ gationen
a. der Oberschlesischen Eisenbahn Lit. G und H, ferner der Emission von 1874, der Emission von 1880 und der Neisse⸗Brieger Prioritäts⸗ Obligationen der Oberschlesischen Eisenbahn,
b. der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisen⸗ bahn Lit. D, E, F. G und K,
c. der Rechte⸗Over⸗Ufer Eisenbahn vom Jahre 1877, hinsichtlich welcher das durch die Bekannt⸗ machung des Herrn Finanzministers vom 25. Mai d. Is. auf Grund des Gesetzes vom 8. Mai d. IJs. (G.⸗S. S. 117) erfolgte Angebot der Herabsetzung des Zinsfußes dieser Obligationen auf 4 % als angenommen zu gelten hat, werden hierdurch auf⸗ gefordert, ihre Obligationen nebst den am 1. Januar 1886 noch nicht fälligen Zinscoupons und den Talons vom 1. December d. Js. ab in den Vormittags⸗ stunden von 9 bis 12 Uhr behufs Abstempelung auf den ermäßigten Zinsfuß, sowie Empfangnahme der neuen Reihe Coupons über die Zinsen vom 1. Januar 1886 ab einzureichen:
in Breslau bei unserer Haupt⸗Kasse, Effecten⸗ Verwaltung,
in Altona, Berlin, Brannschweig, Brom⸗ berg, Elberfeld, Erfurt, Frankfurt a. M., Hannover, Köln, Magdeburg bei den König⸗ lichen Eisenbahn⸗Hauptkassen,
in Danzig, Hamburg, Königsberg, Stettin, Glogau, Kattowitz, Neisse, Oppeln, Posen und Ratibor bei den Königlichen Eisenbahn⸗Betriebs⸗ kassen.
Die Obligationen sind getrennt nach den Bahnen und sonstigen Unterscheidungs⸗Bezeichnungen je für sich mit einem Nummern⸗Verzeichniß abzugeben, bezw. einzusenden. In dem Verzeichniß müssen die Obligationen nach der Nummernfolge und den Werth⸗ abschnitten geordnet aufgeführt werden. Die Gesammt⸗ Stückzahl und der Gesammt⸗Betrag jeder Werths⸗ gattung, sowie die Nummern und die Stückzahl sehlender Coupons nebst dem Werthe dieser im Einzelnen und im Ganzen sind anzugeben. Die Werthpapiere müssen gleichfalls nach der Nummern⸗ folge geordnet sein, auch sind die Obligationen und die Coupons, je für sich getrennt, nach der Werths⸗ gattung mit einem Papierbande zu umschließen, auf welchem die Stückzahl anzugeben ist.
Obligationen, welche außer Cours gesetzt sind, bedürfen behufs der Abstempelung der Wiederinkurs⸗ setzung nicht.
Formulare zu den Nummern⸗Verzeichnissen werden durch die vorgenannten Annahmestellen vom 25. November d. Js. ab unentgeltlich verabfolgt und können Verzeichnisse in anderer Form nicht angenommen werden.
Ueber die abgegebenen Werthpapiere erhalten die
2 8 4 8 Einlieserer eine Empfangsbescheinigung,
gegen deren Ablieferung unter gleichzeitiger Ausstellung einer Quittung über den Küdenpfang die abgestempelten Obligationen mit den neuen Couponsbogen aus⸗ gehändigt werden. Sobald die Werthpapiere zur Ab⸗ hebung bereit liegen, werden die Einlieferer porto⸗ pflichtig benachrichtigt.
Den auswärtigen Einlfeferern wir eine Empfangsbescheinigung nur auf Verlangen übersandt, andernfalls erhalten dieselben nach stattgehabter Prüfung und Abstempelung der eingesandten Werth⸗ paviere ein ausgefülltes Formular für die über den Rückempfang auszustellende Quittung übermittelt, welches von denselben mit Unterschrift zu versehen. und wieder zurückzusenden ist, wogegen ihnen alsdann die abgestempelten Werthpapiere mit den neuen Coupons übersandt werden. Die Uebersendung erfolgt unter voller Werthangabe, wenn nicht eine geringere Bewerthung ausdrücklich vorgeschrieben worden ist.
Fehlen bei Abgabe der Obligationen Zinscoupons, so muß der volle Werth derselben vor Wiederaus⸗ händigung der Obligationen baar eingezahlt werden. Eine Einbehaltung der entsprechenden Zinscoupons der neuen Zinsscheinreihe kann nicht erfolgen.
Breslau, den 11. November 1885.
Königliche Eiseubahn⸗Direktion.
Vorstehende Bekanntmachung wird mit dem Hinzu⸗ fügen wiederholt, daß in Beobachtung der nämlichen Bestimmungen, in gleicher Weise und bei denselben Kassen:
a. vom 1. März 1886 ah:
1) die 4 ½ % igen Prioritäts⸗Obligationen Lit. F. I. Emission und Lit. F. II. Emission der Ober⸗ schlesischen Eisenbahn,
2) die 4 ½ % igen Prioritäts⸗Obligationen Lit. H. und Lit. J. der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft. 8
3) die 4 ½2 % igen Prioritäts⸗Obligationen der Oels⸗Gnesener Eisenbahn⸗Gesellschaft, nebst den am 1. April 1886 noch nicht fälligen Zins⸗ Coupons und den Talons,
b. vom 1. April 1886 ab:
1) die 5 % igen Prioritäts⸗Obligationen der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eiserbahn⸗Gesell⸗ schaft von 1876 mit Talons und
9) die 5 % igen Prioritäts⸗Obligationen derselben Gesellschaft Emission von 1879 nebst den am 1. Oktober 1886 noch nicht fälligen Zinscoupons und den Talons,
behufs Abstempelung auf Vier Prozent Zinsen und Erhebung der neuen Zinscoupons einzureichen sind.
Breslau, den 21. Januar 1886.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
u d
[53714] Bekanntmachung. —
Die Inhaber der nachfolgend bezeichneten Priori⸗ täts⸗Obligationen der Bergisch⸗Märkischen⸗Eisenbahn⸗ Gesellschaft, nämlich:
1) der 4 ½ %o igen Prioritäts⸗Obligationen Serie I, 1. und 2. Emission,
2) der 4 ½ % igen Prioritäts⸗ Serie II, 1. und 2. Emission,
3) der 4 ½ % igen Prioritäts Serie IV, 1. und 2. Emission,
4) der 4 ½ % igen Prioritäts Serie V, 1. und 2. Emission,
5) der 4 ½ % igen Prioritäts Serie VII. 6) der Serie VIII,
7) der 5 % igen Prioritäts⸗Obligationen Serie IX,
8) der 4 ½ % igen Düsseldorf⸗Elberfelder Eisen⸗ bahn⸗Prioritäts⸗Obligationen Serie II,
9) der 4 ½ % igen Dortmund⸗Soester Eisenbahn⸗ Prioritäts⸗Obligationen Serie II,
10) der 4 ½ % igen Aachen⸗Düsseldorfer Eisen⸗ bahn⸗Prioritäts⸗Obligationen Serie III,
11) der 4 ½ % igen Ruhrort⸗Crefeld⸗Kreis Glad⸗ bacher Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen Serie I,
12) der 4 ½ „% igen Ruhrort⸗Crefeld⸗Kreis Glad⸗ bacher Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen Serie III,
13) der 4 ½ % igen Nordbahn⸗Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft, hinsichtlich welcher das durch die Bekannt⸗ machung des Herrn Finanz⸗Ministers vom 25. Mai d. J. auf Grund des Gesetzes vom 8. Mai d. J. (Ges. S. S. 117) erfolgte Angebot der Herabsetzung des Zinsfußes dieser Obligationen auf 4 % als an⸗ genommen zu gelten hat, werden hierdurch aufge⸗ fordert, ihre Obligationen nebst den am 1. Januar 1886 noch nicht fälligen Zinscoupons und den Talons vom 1. Dezember d. J. ab Behufs Abstempelung auf den ermäßigten Zinsfuß, sowie Empfangnahme der neuen Reihe von Coupons über die Zinsen vom 1. Januar 1886 ab einzureichen:
in Elberfeld bei der Königlichen Hauptkasse,
in Altona, Berlin, Braunschweig, Breslau, Bromberg, Erfurt, Frankfurt a. M., Hannvver, Köln, Magdeburg bei den Königlichen Eisenbahn⸗ Hauptkassen,
in Altena, Kassel, Daunzig, Düsseldorf, Essen, Hagen, Hamburg, Königsberg i. Pr., Stettin bei den Königlichen Eisenbahn⸗Betriebskassen und zwar in Kassel, Düsseldorf und Hagen bei denen für den Eisenbahn⸗Direktions⸗Bezirk Elberfeld.
Für eine schnelle und sichere Geschäftsbehandlung sind folgende Formen und Vorkehrungen nothwendig, um deren genaue Beachtung ersucht wird.
Die Obligationen sind getrennt nach den Bahnen und sonstigen Unterscheidungs⸗Bezeichnungen je für sich mit einem Nummern⸗Verzeichniß abzugeben be⸗ ziehungsweise einzusenden. In dem Verzeichniß müssen die Obligationen nach der Nummernfolge und den Werthabschnitten geordnet aufgeführt werden.
Die Gesammtstückzahl und der Gesammtbetrag jeder Werthgattung, fowie die Nummern und die Stückzahl fehlender Coupons nebst dem Werthe dieser im Einzelnen und im Ganzen sind anzugeben. Die Werthpapiere müssen gleichfalls nach der Nummernfolge geordnet sein, auch sind die Obliga⸗ tionen und die Coupons je für für sich getrennt nach der Werthgattung mit einem Papierbande zu um⸗ schließen, auf welchem die Stückzahl anzugeben ist.
Obligationen, welche außer Cours gesetzt sind, be⸗ dürfen behufs der Abstempelung der Wiederincours⸗ setzung nicht.
Formulare zu den Nummern⸗Verzeichnissen werden durch die vorgenannten Annahme⸗ stellen vom 25. November d. J. ab unent⸗ geltlich verabfolgt und können Verzeichnisse in anderer Form nicht angenommen werden.
Ueber die abgegebenen Werthpapiere erhalten die Einlieferer eine Empfangsbescheinigung, gegen deren Ablieferung unter gleichzeitiger Ausstellung einer
Obligationen Obligationen Obligationen Obligationen
4 ½ % igen Prioritäts⸗Obligationen
Eisenbahn⸗
8 Rü 4 8 „½ über den Rückempfang die abgestempelten Obligationen mit den neuen Couponbogen aus⸗ gehändigt werden. Sobald die Werthpapiere zur Abhebung bereit liegen, werden die Einlieferer porto⸗ pflichtig benachrichtigt.
Den auswärtigen Einlieferern wird eine Empfangsbescheinigung nur auf Verlangen übersandt: andernfalls erhalten dieselben nach stattgehabter Prüfung und Abstempelung der eingesandten Werth⸗ papiere ein ausgefülltes Formular für die über den Rückempfang auszustellende Quittung übermittelt welches von denselben mit Unterschrift zu versehen und wieder zurückzusenden ist, wogegen ihnen alsdann die abgestempelten Werthpapiere mit den neuen Coupons übersandt werden. Die Uebersendung er⸗ folgt unter voller Werthangabe, wenn nicht eine geringere Bewerthung ausdrücklich vorgeschrieben worden ist.
Fehlen bei Abgabe der Obligationen Zinscoupons so muß der volle Werth derselben vor Wiederaus⸗ händigung der Obligationen baar eingezahlt werden Eine Einbehaltung der entsprechenden Zinscoupons der neuen Zinsscheinreihe kann nicht erfolgen. 8
Ausgeschlossen von der Abstempelung sind diejenigen Prioritäts⸗Obligationen VII. Serie der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft und die⸗ jenigen Nordbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen derselben Gesellschaft, welche, weil sie in den Jahren 1879 beziehungsweise 1880 behufs Herabsetzung des Zins⸗ fußes von 5 auf 4 ½ % zur Abstempelung nicht vor⸗ gelegt sind, des die Zinsherabsetzung aussprechenden (rothen) Stempels entbehren. Die letztgedachten Obligationen werden von der hiesigen Eisenbahn⸗ Serefe gegen Baarzahlung des Nennwerthes ein⸗ gelöft.
Elberfeld, den 6. November 1885. *
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Quittung
[53715]3. Direktions⸗Bezirk Altona.
Die Inhaber der 4 ½ % igen Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen
a. der Verlin⸗Hamburger Eifenbahn III. Emission,
b. der Altona⸗Kieler⸗Eisenbahn II., III. und IV. Emission, — hinsichtlich welcher das durch die Bekanntmachung des Herrn Finanzministers vom 25. Mai 1885 auf Grund des Gesetzes vom 8. Mai 1885 (G.⸗S. S. 117) erfolgte Angebot der Herabsetzung des Zinsfußes dieser Obligationen auf 4 % als an⸗ genommen zu gelten hat, werden unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 10. November 1885 hierdurch aufgefordert, ihre Obligationen, soweit diese zur Abstempelung auf den ermäßigten Zinsfuß noch nicht eingereicht worden sind, nebst den am 2. Januar 1886 noch nicht fälligen Zinsscheinen und Talons, zwecks Abstempelung derselben, sowie Empfangnahme der neuen Reihe der Zinsscheine über die Zinsen vom 1. Januar 1886 ab, einzuliefern:
in Altona bei unserer Hauptkasse,
in Braunschweig, Breslau, Bromberg, Elberfeld, Erfurt, Frankfurt a’/M., Hannover, Köln, Magdeburg bei den Königlichen Eisenbahn⸗ Hauptkassen,
in Berlin, Danzig, Fleusburg, Hamburg, Kiel, Königsberg i’/Pr., Stettin bei den König⸗ lichen Eisenbahn⸗Betriebskassen,
(in Berlin bei der Betriebskasse des zum Eisen⸗ bahn⸗Directions⸗Bezirke Altona gehörigen Betriebs⸗ amts).
Die Obligationen sind getrennt nach den Bahnen und sonstigen Unterscheidungs⸗Bezeichnungen je für sich mit einem Nummern⸗Verzeichniß abzugeben bezw. einzusenden. In dem Verzeichniß müssen die Obliga⸗ tionen nach der Nummerfolge und den Werth⸗ abschnitten geordnet aufgeführt werden. Die Gesammt⸗ Stückzahl und der Gesammt⸗Betrag jeder Werths⸗ gattung, sowie die Nummern und die Stückzahl fehlender Zinsscheine nebst dem Werthe dieser im Einzelnen und im Ganzen sind anzugeben. Die Werthpapiere müssen gleichfalls nach der Nummer⸗ folge geordnet sein, auch sind die Obligationen und die Zinsscheine je für sich getrennt nach der Werths⸗ gattung mit einem Papierbande zu umschließen, auf welchem die Stückzahl anzugeben ist. 1
Obligationen, welche außer Kurs gesetzt sind, bedürfen behufs der Abstempelung der Wiederinkurs⸗ setzung nicht.
Formulare zu den Nummern⸗Verzeichnissen werden durch die vorgenannten Annahme⸗ stellen vom 25. November 1885 ab unent⸗ geltlich verabfolgt und können Verzeichnisse in anderer Form nicht angenommen werden.
Ueber die abgegebenen Werthpapiere erhalten die Einlieferer eine Empfangs⸗Bescheinigung, gegen deren Ablieferung unter gleichzeitiger Nssgellung einer Quittung über den Rückempfang die abgestempelten Obligationen mit den neuen Zinsscheinbogen aus⸗
ehändigt werden. Sobald die Werthpapiere zur lbhebung bereit liegen, werden die Einlieferer porto⸗ pflichtig benachrichtigt. 3
Den auswärtigen Einlieferern wird eine Empfangs⸗Bescheinigung nur auf Verlangen über⸗ sandt; andernfalls erhalten dieselben nach statt⸗ gehabter Prüfung und Abstempelung der eingesandten Werthpapiere ein ausgefülltes Formular für die über den Rückempfang auszustellende Quittung übermittelt, welches von denselben mit Unterschrift zu versehen und wieder zurückzusenden ist, wogegen ihnen alsdann die abgestempelten Werthpapiere mit den neuen Zinsscheinen übersandt werden. Die Uebersendung erfolgt unter voller Werthangabe, wenn nicht eine geringere Bewerthung ausdrücklich vorgeschrieben worden ist. “
Fehlen bei Abgabe der Obligationen Zinsscheine, so muß der volle Werth derselben vor Wiederaus⸗ händigung der Obligationen baar eingezahlt werden. Eine Einbehaltung der entsprechenden Zinsscheine der neuen Zinsscheinreihe kann nicht erfolgen.
Altona, den 27. Januar 1886.
Königliche Eisenbahn⸗Direction.
[38555] Bekauntmachung. 8 8
Die Inhaber der unterm 2. August 1858 Ben 26. November 1860 Allerhöchst privilegirten 4 ½ % igen Prioritäts⸗Obligationen der Rhei⸗ nischen Eisenbahn⸗Gesellschaft (Serie I.), 0ℳ8 gefertigt in Werthabschnitten zu 200 Thlr. = 600
unter den Nummern 1 — 20000 und 30001 — 49000
und in Werthabschnitten zu 100 Thlr. = 300 ℳ unter den Nummern 20001 — 30000, deren Finses auf Grund des Gesetzes vom 8. Mai d. Js. (0.2 S. 117) bezw. in Gemäßheit der Bekanntmachung ge⸗ Herrn Finanz⸗Ministers vom 25. Mai d. Js., vom 1. nrch nuar 1886 auf 4 Procent herabgesetzt ist werden hierdun
t, diese Obligationen mit den zugehörigen, aifgeserneh. Januar 1886 zahlfälligen Zinscoupons * en Talons vom 1. Dezember d. Js. ab be⸗ und Ahstempelung derselben auf den ermäßigten huss r sowie zur Erlangung einer neuen Serie Frpon über die Zinsen ab 1. Januar 1886 einzu⸗ rechen gzln bei unsexer Hauptkasse (linksrheinischen), Altona, Berlin, Braunschweig, Bres⸗ lau, Bromberg, Elberfeld, Erfurt, Frankfurt a. M., Hanunover, Magde⸗ burg bei den Königlichen Eisenbahn⸗Haupt⸗
ssen, in Machen „Krefeld, Koblenz, Danzig, Hamburg, Königsberg i. Pr., St. Jo⸗ hann⸗Saarbrücken, Stettin, Trier bei den Königlichen Eisenbahn⸗Betriebskassen.
Die Obligationen sind mit einem Nummern⸗Ver⸗ wichniß abzugeben bezw. einzusenden. In dem Ver⸗ eichnisse müssen die Obligationen nach der Nummern⸗ kolge und den Werthabschnitten geordnet aufgeführt vecden. Die Gesammtstückzahl, und der Gesammt⸗ betrag jeder Werthgattung, sowie die Nummerg und die Stückzahl fehlender Zinsscheine nebst dem Werthe dieser im Einzelnen und im Ganzen sind anzugeben. Die Obligationen und die zugehörigen Zinscoupons⸗ bogen sind nach der Nummernfolge geordnet, je für ich getrennt nach den Werthgattungen, mit einem Papierbande zu umschließen, auf welchem die Stück⸗ ahl anzugeben ist. Obligationen, welche außer Fours gesetzt sind, bedürfen behufs der Abstempelung der Wiederincourssetzung nicht. Formulare zu den Verzeichnissen werden durch die vorgenannten Annahmestellen vom 25. November d. Js. ab unentgeltlich verab⸗ folgt. Ve zeichnisse in anderer Form können nicht angenommen werden..
Die Abstempelung der Obligationen und Aus⸗ reichung der dazu gehörigen neuen Zinscouponsbogen wird bei unserer Hauptkasse hier an allen Wochentagen in den Vormittagsstunden von 9—12 Uhr thunlichst Jug um Zug erfolgen. In den Fällen, in welchen sich dies nicht ermöglichen lassen wird, erhalten die Einlieferer eine Empfangs⸗ bescheinigung, gegen deren Rückgabe unter gleichzeitiger Ausstellung einer Quittung die, Obligationen mit den neuen Zinscouponsbogen einige Tage später werden ausgehändigt werden. 1
Von den übrigen Annahmestellen wird in allen Fällen den Einlieferern eine Empfangsbescheinigung ertheilt werden, weil die Abhebung der Werthpapiere bei diesen frühestens nach Ablauf von acht Tagen seit der Abgabe gegen Rücklieferung der Empfangs⸗ bescheinigung und Quittungsertheilung bewirkt werden kann. Sobald die Werthpapiere zur Abhe⸗ bung bereit liegen, werden die Einlieferer porto⸗ pflichtig benachrichtigt werden. Bei Uebermittelung der Obligationen ꝛc. durch die Post wird den Einsendern eine Empfangs⸗ bescheinigung nur auf Verlangen ertheilt werden; dieselben erhalten nach stattgehabter Prüfung und Abstempelung der eingesandten Werthpapiere eine vorbereltete Quittung zur Vollziehung übersandt, nach deren Wiedereingang die Zusendung. der abge⸗ stempelten Obligationen mit den neuen Zinscoupons⸗ bogen erfolgen wird, und zwar in Ermangelung einer Fölglichen anderweiten Bestimmung unter voller Werthangabe.
een n den zur Abstempelung vorgelegten Obli⸗ gationen nach dem Zinsherabsesangeteemine zahl⸗ fällige Zinscoupons, so muß der I erthbetrag desselben in Baar eingezahlt werden.
Zufolge unserer Bekanntmachung vom 10. September d. Is. werden die 4 ½ % igen Köln⸗Krefelder Eisenbahn⸗ Prioritäts⸗ Obli⸗ gationen und die unter dem 3. Oktober 1865 privilegirten 4 ½ % igen Rheinischen Eisenbahn⸗ Prioritäts⸗Obligationen III. Emission (letz⸗ tere ausgefertigt in Werthabschnitten zu 200 Thlr. -600 ℳ unter den Nummern 70 001 —85 000) bereits seit dem 15. Okto⸗ ber d. J. auf den ab 1. Januar bezw. 1. April 1886 auf 4 % herabgesetzten Zinsfuß abge⸗ stempelt und sind diese Obligationen nebst den zugehörigen Talons behufs der Abstem⸗ pelung bezw. zur Erlangung der neuen Cou⸗ pons über die Zinsen ab 1. Juli bezw. 1. Ok⸗ tober d. J. entweder bei unserer Hauptkasse (linksrheinischen) hierselbst oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkassen zu Berlin (Leipziger Platz 17) und zu Frankfurt am Main oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗ Betriebskassen zu Aachen, Krefeld, Koblenz, Trier und St. Johann⸗Saarbrücken einzu⸗ reichen.
Der Termin zur Abstempelung
in
g der übrigen, der Herabsetzung des Zinsfußes auf 4 % unterliegenden bligationen der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft, nämlich der 4 ½ %igen Rheinischen Eisenbahn⸗ ettsöekigot oönen II. Ser. ex privil. de 30. Dezember 1861 8 W1öu“ 1864 und der 4 0 /%sigen (früheren 5 %igen) Rheinischen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obli⸗ gationen I., II. und III. Emission ex privil. de 14. Oktober 1869, 19. Juli 1871 und 4. November
1872, sowie der 4 ½ %igen Bonn⸗Kölner Eisenbahn⸗ Prioritäts⸗Obligationen wird voraussichtlich auf den
15. Februar 1886 festgesetzt und demnächst öffentlich bekannt gegeben werden. 8 Köln, den 10. November 18è825. . Königliche Eisenbahn⸗Direktion (liuksrheinische). 8
[53453 Bekanntmachung. 8
Unter Bezugnahme auf unsere vorstehende Be⸗ kanntmachung vom 10. November 1885 bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß wir den Zeit⸗ punkt für den Beginn der Abstempelung der
a. unterm 4. August 1854 Allerhöchst privilegirten 4 ½ %igen Bonn⸗Kölner Eisenbahn⸗Prioritäts⸗ Obligationen, —
b. unterm 30. Dezember 1861 und 29. Februar 1864 Allerhöchst privilegirten 4 ½ %igen Prioritäts⸗ Obligationen II. Serie der Rheinischen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft, “
c. unterm 14. October 1869, 19. Juli 1871 und 4. November 1872 Allerhöchst privilegirten 5 %igen, vom 1. Janunar 1880 ab in 4 ½2 % ige um⸗ gewandelten Prioritäts⸗Obligationen I., II. und III. Emission der Rheinischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft, 88
auf den zufolge des Gesetzes vom 8. Mai 1885
G. S. S. 117) beziehungsweise in Gemäßheit der unter dem 25. Mai 1885 erlassenen Bekanntmach n
des Herrn Finanzministers, vom 1. April 1886 ab auf 4 % herabgesetzten Zinsfuß, auf den 15. Februar dss. Is. festgesetzt haben.
Wir fordern daher die Inhaber der vorbezeichneten Obligationen hiermit auf, diese mit den zugehörigen nach dem 1. April 1886 zahlfälligen Zinskupons und den Talons von dem genannten Tage ab behufs Ab⸗ stempelung derselben auf den ermäßigten Zinsfuß, 9 zur Erlangung einer neuen Serie Kupons über
ie Zinsen ab 1. April 1886 bei einer der in der vorstehenden Bekanntmachung aufgeführten Kassen einzureichen. —
Hinsichtlich der Einlieferung der Obligationen und der Erledigung des Abstempelungs⸗ bezw. Zinskupons⸗ bogen⸗Ausreichungs⸗Geschäfts sind auch die in der vorstehenden Bekanntmachung enthaltenen diesbezüg⸗ lichen Bestimmungen maßgebend. Für die unter a, b und c bezeichneten drei Gattungen von Obligationen ist je ein besonderes Nummern⸗Verzeichniß aufzu⸗ stellen.
Die Formulare zu den Verzeichnissen werden von den Annahmestellen unentgeltlich verabfolgt werden.
Köln, den 25. Januar 1886.
Königliche Eisenbahn⸗Direction (Linksrheinische).
381568 A 1 1881563 Bekanntmachung. Die Inhaber der 4 ½ „%Kigen Prioritäts⸗Obli⸗ gationen 1) der Köln⸗Mindener Eisenbahn, I. und VII. Emission und 2) der Münster⸗Enscheder Eisenbahn, hinsichtlich welcher das durch die Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗Minifters vom 25. Mai d. J. auf Grund des Gesetzes vom 8. Mai d. J. (G. S. S. 117) erfolgte Angebot der Herabsetzung des Zins⸗ fußes dieser Obligationen auf 4 % als angenommen zu gelten hat, werden hierdurch aufgefordert, ihre Obligationen nebst den am 1. Januar 1886 noch nicht fälligen Zinskupons und den Talons, vom 1. De⸗ zember d. J. ab behufs Abstempelung auf den er⸗ mäßigten Zinsfuß, sowie Empfangnahme der neuen Reihe Kupons über die Zinsen (zu 1 vom 1. Januar 1886 ab; zu 2 vom 1. Juli 1885 ab) einzureichen: in Köln bei unserer Hauptkasse (Domhof Nr. 48); in Dortmund, Düsseldorf, Essen, Münster, Neuwied und Wesel bei unseren Betriebs⸗ kassen; in Berlin bei der Königlichen Eisenbahn⸗Haupt⸗ kasse, Abtheilung für Werthpapiere, Leipziger Platz Nr. 17; in Altoua, Braunschweig, Breslan, Brom⸗ berg, Elberfeld, Erfurt, Frankfurt a. M., Hannover und Magdeburg bei den König⸗ lichen Eisenbahn⸗Hauptkassen; in Dauzig, Hamburg, Königsberg i. Pr. und Stettin bei den Königlichen Eisenbahn⸗Be⸗ triebskassen.
Die Obligationen sind getrennt nach den Bahnen und sonstigen Unterscheidungsbezeichnungen je für sich mit einem Nummern⸗Verzeichniß abzugeben bezw. einzusenden. In dem Verzeichniß müssen die Obli⸗ gationen nach der Nummernfolge und den Werth⸗ abschnitten geordnet efäefgbe⸗ werden. Die Ge⸗ sammt⸗Stückzahl und der Gesammtbetrag jeder Werthgattung, sowie die Nummern und die Stückzahl fehlender Kupons nebst dem Werthe dieser, im Einzelnen und im Ganzen sind an⸗ zugeben. Die Werthpapiere müssen gleich⸗ falls nach der Nummernfolge geordnet sein, auch sind die Obligationen und die Kupons je für sich
etrennt nach der Werthgattung mit einem Papier⸗ 8. zu umschließen, auf welchem die Stückzahl anzugeben ist. — 3
Obligationen, welche außer Kurs gesetzt sind, be⸗ dürfen behufs der Abstempelung der Wiederinkurs⸗ setzung nicht.
Formulare zu den Nummern⸗Verzeichnissen werden durch die vorgenanuten Annahme⸗ stellen vom 25. November d. J. ab unent⸗ geltlich verabfolgt und können Verzeichnisse in anderer Form nicht angenommen werden.
Ueber die abgegebenen Werthpapiere erhalten die Einlieferer eine Empfangsbescheinigung, gegen deren Ablieferung unter gleichzeitiger Ausstellung einer Quittung über den Rückempfang die abgestempelten Obligationen mit den neuen Kuponsbogen ausge⸗ händigt werden. Sobald die Werthpapiere zur Ab⸗ hebung bereit liegen, werden die Einlieferer porto⸗ pflichtig benachrichtigt. 1
Den auswärtigen Einlieferern wird eine Em⸗ pfangsbescheinigung nur auf Verlangen übersandt; andernfalls erhalten dieselben nach stattgehabter Prü⸗ fung und Abstempelung der eingesandten Werth⸗ papiere ein ausgefülltes Formular für die über den Ruͤckempfang auszustellende Quittung übermittelt, welches von denselben mit Unterschrift zu versehen und wieder zurückzusenden ist, wogegen ihnen alsdann die abgestempelten Werthpapiere mit den neuen Kupons übersandt werden. Die Uebersendung erfolgt unter voller Werthangabe, wenn nicht eine geringere Bewerthung ausdrücklich vorgeschrieben worden ist.
Fehlen bei Abgabe der Obligationen Zinskupons, so muß der volle Werth derselben vor Wiederaus⸗ händigung der Obligationen baar eingezahlt werden. Eine Einbehaltung der entsprechenden Zinskupons der neuen Zinsscheinreihe kann nicht erfolgen. .
Köln, den 14. November 1885. 1
Königliche Eisenbahn⸗Direktion 8 (rechtsrheinische). [38993]
Die Inhaber gationen
der Thüringischen Eisenbahn II., IV., und VI. Emission, der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn I. und II. Emission und Litt. B. und C., der Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn I. und II. Emission und Litt. B. und C., hinsichtlich welcher das durch die Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗Ministers vom 25. Mai d. auf Grund des Gesetzes vom 8. Mai d. J. (G.⸗S. S. 117) erfolgte Angebot der Herabsetzung des Zinsfußes dieser Obligationen auf 4 % als ange⸗ nommen zu gelten hat, werden hierdurch auf efordert, ihre Obligationen, und zwar die Thüringischen, Ber⸗ lin⸗Anhaltischen und Halle⸗Sorau⸗Gubener Litt. C. nebst den am 1. Januar 1886 noch nicht fälligen Zinscoupons und den Talons, ferner die Halle⸗Sorau⸗ Gubener I. und II. Emission sowie Litt. B. nebst den am 1. April 1886 noch nicht fälligen Zinskupons und den Talons vom 1. Dezember d. J. ab be⸗
der 4 ½ %õ igen Prioritäts⸗Obli⸗ V.
einzureichen:
in Halle
wie Empfangnahme der neuen Reihe Coupons über die Zinsen vom 1. Januar bezw. 1. April 1886 ab
in Erfurt bei unserer Hauptkasse, in Berlin bei der Königlichen vereinigten Eisen⸗
bahn⸗Betriebskasse, Askanischer Platz Nr. 5,
bei der Königlichen Eisen⸗ in Weißenfels bahn⸗Betriebskasse daselbst,
in Kassel bei der Königlichen Eisenbahn⸗Be⸗ triebskasse des Direktionsbezirks Elberfeld daselbst, ferner in Altona, Braunschweig, Breslau, Bromberg, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hannover, Köln, Magdeburg bei den Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkassen; sowie in Hamburg, Danzig, Königsberg i. Pr. bei den Königlichen Eisenbahn⸗Betriebskassen und in Stettin bei der Königlichen vereinigten Eisenbahn⸗Betriebskasse.
Die Obligationen sind getrennt nach den Bahnen und sonstigen Unterscheidungs⸗Bezeichnungen je für sich mit einem Nummerverzeichniß abzugeben bezw. ünzusenden. In dem Verzeichniß müssen die Obli⸗ gationen nach der Nummernfolge und den Werth⸗ abschnitten geordnet aufgeführt werden. Die Gesammt⸗ Stückzahl und der Gesammtbetrag jeder Werth⸗ gattung sowie die Nummern und die Stückzabl fehlender Kupons nebst dem Werthe dieser im Ein⸗ zelnenzund im Ganzen sind anzugeben. Die Werth⸗ papiere müssen gleichfalls nach der Nummern⸗ folge geordnet sein, auch sind die Obligationen und die Kupons je für sich getrennt nach der eeih mit einem Papierbande zu um⸗ schließen, auf welchem die Stückzahl anzuͤgeben ist.
Obligationen, welche außer Kurs gesetzt sind, be⸗
in Dessau
dürsen behufs der Abstempelung der Wiederinkurs⸗ setzung nicht.
Formulare zu den Nummern⸗Verzeichnissen werden durch die vorgenannten Annahme⸗ stellen vom 25. November d. J. ab unent⸗ geltlich verabfolgt und können Verzeichnisse in anderer Form nicht angenommen werden.
Ueber die abgegebenen Werthpapiere erhalten die Einlieferer eine Empfangs⸗Bescheinigung, gegen deren Ablieferung unter gleichzeitiger Ausstellung einer Quittung über den Rückempfang die abgestempelten Obligationen mit den neuen Conponsbagen ausge⸗ händigt werden. Sobald die Werthpapiere zur M⸗ hebung bereit liegen, werden die Einlieferer porto⸗ pflichtig benachrichtigt.
Den auswärtigen Einlieferern wird eine Empfangs⸗ bescheinigung nur auf Verlangen übersandt; andern⸗ falls erhalten dieselben nach stattgehabter Prüfung und Abstempelung der ejngesandten Werthpapiere ein ausgefülltes Formular für die über den Rück⸗ empfang auszustellende Quittung übermittelt, welches“ von denselben mit Unterschrift zu versehen und wieder zurückzusenden ist, wogegen ihnen alsdann die abge stempelten Werthpapiere mit den neuen Coupons übersandt werden. Die Uobersendung erfolgt unter voller Werthangabe, wenn nicht eine geringere Be⸗ werthung ausdrücklich vorgeschrieben worden ist.
Fehlen bei Abgabe der Obligationen Zinscoupons, so muß der volle Werth derselben vor Wieder⸗ aushändigung der Obligationen baar einge⸗ zahlt werden.
Eine Einbehaltung der entsprechenden Zins⸗ Loupons der neuen Zinsscheinreihe kann nicht er⸗ folgen. 3
Erfurt, den 72 November 1885.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
[53967] 8
Aetiengesellschaft⸗Hac
Et.l. N N rltlts tas
erbräu.
Passiva.
Activa.
ℳ ₰
ℳ 3,525,513. 86
76,444. 25 32,000. — 1. 3,633,958 11 1,596,821 48 252,788 47 80,131 19 1,248,282 06
Immobilien. Haus a. d. Thal⸗
kirchnerstraße 41 Grundstücke Laim
v14“*“ Debitoren für Bier, Treber u. Hefe 1112541* Hypotheken, Wechsel u. Cassa. EE1X“
.
5,957,164 10
ö
3 3,000,000 —
. ℳ
Hypotheken . ℳ 1,399,914. 78. Haus a. d. Thal⸗
kirchnerstraße 41 „ 69,777. 26
Diverft Crebitoren
Cautionen u Guthaben der Wirthe I“
Bankcreditoren. 1
Malz⸗Aufschlag.
Amortisation ..
Reservefond
Spezial⸗Reservefond
Deleredere 5
LE88 “
Gewinn⸗Vortrag 1883/784
Brutto⸗Gewinn 1884/85.
1,459,692 252,071 02
100,670 79 277,108/11 294,964 87 491,772 96 147,537 84 104,000 — 50,000 — 360, — 116,311/35 662,675 51 8 6,957,164 49
Die Direetion. Georg Kappelmeier.
8 1““
innahmen.
Ausgaben.
ℳ. 1,728,783 151,699 /98 50,729 68 871,264 35 229,459 96 61,907 62. 36,279 53 42,478 56 8,930 —
Gerste, Malz u. Hopfen. Brennmaterialien .. Malz⸗Aufschlag . . Gehalte, Löhne incl. Fuhrwesenbetrieb 384“ Beleuchtung, Versicherung, Steuern . Unterhaltung der Immobilien u. des v16666“ Hypotheken⸗Zinsen. Zinsen des Reservefond Verlorene Forderungen Brutto⸗Gewinn.
.
Haustrunk
261,883 95 66,344 16 9,674 53 8,281 36 662,675 51 71100,595 66
81 16
30. September 1885 die Einlösung 8 des Coupons Nr. IV.
beschlossen worden.
München, den 28. Januar 1886.
“
Die Direection.
Georg Kappelmeier. 8
iengesellschaft⸗Hack München.
In der heute stattgehabten Generalversammlung ist auf Grund des Rechnung unserer Actien mit ℳ 40. Es gelangt Coupon Nr. IV. von heute ab mit ℳ 40. — zur Auszahlung
bei der Bayr. Hypotheken und Wechselbank in München und bei den Herren Seb. Pichler sel. Erben in München.
3,842,927 64 166,865 148,136 31
32,463
Brau⸗Conto. 88 8 Treber, Keime u. Hefe “ Malz⸗Aufschlag⸗Rückvergütung.
Einnahmen aus eigenen Wirthschaften
“
1190,392 50
Abschlusses vom
8
etiengesellschaft Hackerbrän.
Georg Kappelmeier.
folgenden Herren: Herrn Kaufmann „
als Mitglieder, Kaufmann Emil Kittel,
Es wird dies äßhe 8 Eibenstock, den 27. Januar 1886.
als Stellvertreter.
Louis Unger hier als Vorsitzendem,
Karl Gottfried Dörffel hier als Stellvertreter des Karl Lipfert hier, 8 Schnittwaarenhändler L. 8— Commerzienrath M. Hirschberg hier Kaufmann L. Kühn hier,
Wilhelm Dörffel
1 - 2 A 8 9 23 Gasbeleuchtungs⸗Aktien⸗Verein Eibenstckxk. Nachdem in der 8Z“ vom 28. Oktober 1885 die statutengemäße Ergänzungs⸗ wahl des Ausschusses, sowie in der am 21. Dezember 1885 stattgeh des die Konsti⸗ b desselben efolgt ist, so besteht der Ausschuß des Gasbeleuchtungs⸗Aktien⸗Vereins zu Eibenstock aus
stattgehabten Sitzung des Letzteren die Konsti⸗
Vorsitzenden,
G. Seidel hier,
v1111“ “
114“
in Gemäßheit von §. 39 der Statuten hierdurch bekannt gemacht.
Das Directorium des Gasbeleuchtungs⸗Aktien⸗Vereins. Th. Löscher.
hufs Abstempelung auf den ermäßigten Zinsfuß, so⸗