Ablasses ist, bestehe. Eben gegen die Lehre der römischen Kirche von der Reue und Buße habe das an dem Worte Gottes geschärfte Gewissen Luthers reagirt und reagiren müssen. D. Dieckhoff geht geschichtlich zuwerke: er behandelt nach einer eingehenden Einleitung zunächst die Thesen, dann den Schriftenstreit, weiter die Verhandlun⸗ gen mit Casetan, den Sermon von der Buße, den Vertrag zwischen zuther und Miltitz, und fügt dann ein Schlußwort hinzu. Nicht bloß das protestantisch apologetische Interesse, sondern auch das lehrge⸗ Fence hat ihn, wie er sagt, zur Ausarbeitung seiner Schrift mmt.
— „Handbuch des Oeffentlichen Rechts der Gegen⸗ wart“ in Monographien herausgegeben unter Mitwirkung namhafter Rechtslehrer von W. G. Marquardsen.⸗Vierter Band: das Staatsrecht der außerdeutschen Staaten. Erster Halbband, zweite Ab⸗ theilung: das Staatsrecht derschweizerischen Eidgenossen⸗ schaft. Bearbeitet von Dr. Alois Orelli, ord. Professor der Rechte an der Universität Zürich. gr. 80 S. VI und 160. Dritte Abtheilung: das Staatsrecht der Vereinigten Staaten von Amerika. Bearbeitet von W. G. v. Holst, Geh. Hof⸗ rath und Professor an der Universität in Freiburg. gr. 80 S. VII und 189. Freiburg i. B. 1885. Akademische Verlagsbuchhandlung von F. L. B. Mohr, Paul Sabeck. — Diese bereits mit ungetheiltem Beifall aufgenommene wissenschaftliche Bearbeitung des Oeffentlichen Rechts deutscher und außerdeutscher Staaten, welche bestimmt ist, eine dem Verständniß aller politisch Gebildeten zugängliche Darstellung des Staatsrechts dieser Länder zu geben, behandelt auf vollkommen befriedigende Weise in den genannten beiden Abtheilungen das Staats⸗ recht der beiden republikanischen Staaten in Europa und Amerika. Die Verfasser der beiden Schriften genießen ein hervorragendes Anschen je auf dem bearbeiteten Gebiete und haben die Ergebnisse ihrer langjährigen Forschungen mit musterhafter Kürze in klarer allgemein verständlicher Form niedergelegt. Beide Bücher, obgleich juristischen Inhalts, sind doch gleichzeitig angenehm unterhaltend. In der Behandlung des Stoffs gehen die Verfasser freilich abweichende Wege: Orelli geht von der Ansicht aus, daß wer das Staatswesen der einzelnen schweize⸗ rischen Kantone nicht kennt, sondern blos die Bundeseinrichtungen, nur ein unvollständiges Bild der schweizerischen Zustände besitzt. Man muß die Individualität der einzelnen Kantone kennen und wissen, wie sehr der Schweizer am Alten hängt, um zu beagreifen, weshalb und wie sehr die einzelnen kleinen Republiken an einer gewissen Selbst⸗ ständigkeit festhalten und daß das Volk sich jederzeit nur in dem Bundesstaat, nie aber in einem Einheitsstaat glücklich fühlen wird. Nach einer historischen Einleitung von den Zeiten der alten Eid⸗ genossenschaft bis zum Jahre 1874 ist daher in dem ersten Abschnitt das schweizerische Bundesstaatsrecht auf Grundlage der Bundes⸗ verfassung von 1874, in dem zweiten das Kantonalstaatsrecht je nach den Grundzügen eingehend dargestellt. Nach Einsicht der beiden mit Umsicht und Gründlichkeit ausgearbeiteten Theile wird man sich leicht zu der schon ausgesprochenen Ueberzeugung des Verfassers bekennen, daß Bund und Hhentsene se. gegenseitig durchdringen, beide ihre Impulse von einander empfangen, beide an der Lösung der dem modernen Staate gestellten vielseitigen Aufgaben arbeiten. — Dagegen legt Professor v. Holst für das Staatsrecht der Vereinigten Staaten von Amerika das Hauptgewicht auf die Verfassung der Union, erörtert ausführlich deren grundlegende Prinzipien, die Organisation der Bundesregierung, Rechte, Privilegien und Rechtsbeschränkungen der Bundesgewalten sowie ihrer einzelnen Mitglieder, die Befugnisse des Präsidenten sowie die Kompetenz der Bundesgerichte; im letzten Abschnitt wird das Staatsrecht der Einzel⸗ staaten nur in 10 kurzen Paragraphen besprochen. Mit Rücksicht auf den Raum konnte lediglich in großen Umrissen eine allgemeine Charakte⸗ ristik des Staatsrechts der 38 Unionsstaaten gegeben und das besonders hervorgehoben werden, was allen oder den meisten gemeinsam ist, die wichtigsten Verschiedenheiten kurz andeutend. In Amerika sind die Aufgaben des Staates erheblich enger gesteckt und darum hat auch das Staatsrecht nicht nur einen anderen, sondern auch einen weit kleineren Inhalt; nur die eigentlich verfassungsrechtliche Seite desselben ist weit höher entwickelt, als in irgend einem Staate des europäischen „Es ist daher auch kaum überraschend, daß es bis jetzt ein Werk giebt, das nach dem, was man in Deutschland darunter verstehen würde, ein amerikanisches „Staatsrecht“ genannt werden könnte. Alle in Betracht kommenden Schriften behandeln nur das Verfassungsrecht oder bestimmte Theile desselben und streifen höchstens hier und da diejenigen Seiten des Staatsrechts, die nicht im engeren Sinne des Wortes Verfassungsrechte sind. Der Verfasser faßt trotz aller noch so scharfen Kritik über Einzelheiten sein Gesammturtheil in das Wort zusammen: in höherem Grade hat kein Volk alter oder neuer Zeit den Genius staatenbildender Kraft bekundet.
Erster
— Bernhard von Weimar. Von G. Droysen. Band, gr. 8⁰, S. VII a. 444. Zweiter Band S. VI a. 575. Leipzig, Verlag von Duncker und Humblot. 1885. Preis 18 ℳ — Kein geringerer deutscher Geist als Goethe hat das Leben des Herzogs Bern hard von Weimar erzählen wollen. Aber als er, nachdem viele „Dokumente und Collektionen“ zusammengebracht waren, daran ging, „den Scheiterhaufen gedruckter und ungedruckter Nachrichten, Urkunden und Anekdoten zierlich zusammenzulegen und eine Menge schönes Rauchswerks und Wohlgeruchs darauf herumzustreuen“, meinte er zu erkennen, daß es schwer, wenn nicht unmög⸗ lich sein würde, dem Helden eine bestimmte, anständige Physiognomie zu geben. Goethe veranlaßte darauf im Jahre 1806 den eben als außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät nach Jena berufenen Dr. Luden (wie dieser selbst erzählt: „Rückblicke in mein Leben“, Jena 1847, S. 105 — 113) die Biographie des Herzogs zu übernehmen; aber auch alle seine Entwürfe mißlangen. Dann ließ 1828 der Archivar in Weimar, Dr. Röse, ein Leben Bernhards in zwei Bänden erscheinen, das aber, ungeachtet fleißiger Benutzung der archivalischen Quellen, den höheren Anforderungen doch nicht entsprach. Dem deshalb immer noch zu befriedigenden Bedürfnisse nach einer dem Süen. Stande der Wissenschaft sich anschließenden Biographie will durch das genannte Werk Professor Droysen in Halle — ein Sohn des Historikers Johann Gustav Droysen — genügen. Gestützt auf das von seinem Vorgänger Röse bereits benutzte Material, überdies auf ein sehr reiches und werthvolles, namentlich aus schwedischen und französischen Akten gewonnenes neues Material, hat er den außer⸗ ordentlich schwierigen Stoff mit vollkommener Herrschaft bewältigt und wichtige Momente des Herzoglichen Lebens, welche bisher dunkel bleiben mußten, aufgehellt. Mit neuen schlagenden Belegen wird gezeigt, wie unauflöslich enge bereits im siebenzehnten Jahrhundert die Verbindung aller politischen und religiösen Lebensfragen in den Ländern des Abendlandes geworden war und das, was Deutschlands Verhängniß war, auch das seine wurde. Es ist Droysens Verdienst, neben den umsichtig ausgenutzten Archivalien auch auf Berichte und Flugblätter der damaligen Zeit die zusammenhängende Darstellung gestützt, die klar gezeichneten Bilder gerade durch Wiederaufnahme des Eindrucks der Feitgenossen neu für die Gegenwart belebt zu haben. Aus dem Werke hebt sich in voller Lebenswahrheit die leuchtende Gestalt des Ernestiner Herzogs hervor, der allerdings nach der zutreffenden Ansicht des Verfassers nicht zu jener kleinen Reihe welthistorischer Persönlich⸗ keiten, die ihrer Zeit den Stempel ihres Genius aufgedrückt haben, wohl aber zu jenen hervorragenden Naturen gehört, welche nicht anders können, als die Verhältnisse in ihrem vollen Anhalt erfassen und bei ihrem Wirken stets der großen Zusammenhänge einge⸗ denk sind. Daher sank er nie unter das Niveau seiner Bedeutung, und sein stark ausgeprägter Sinn für Ehre und Ruhm fühlte sich durch die gewohnlichen Trophäen des Krieges nicht befriedigt. In allem Mißgeschick stand ihm unverdunkelt das Vaterland vor der
Seele, dessen er auch in den Tagen des Glücks nicht vergaßs Dazu war er eine durch und durch liebenswürdige Persönlichkeit, Kavalier vom Scheitel bis zur Sohle, von einer Anmuth des Benehmens, die etwas Bestrickendes hatte und rasch jedes Vorurtheil entwaffnete. Der erste Beand behandelt die Jugendzeit Bernhards bis zum Feldzug von 1734 bezw. die Schlacht bei Nördlingen, umfaßt also, von der am 6. August 1604 erfolgten Geburt des Herzogs an gerechnet, einen dreißigjährigen Zeitraum. Erzählt werden charakteristische Einzel⸗ heiten von der Erziehung durch seine edle Mutter — eine anhalkische SLrinzessin — zu fester Frömmigkeit und edler Sitte wie von dem
großen und nachhaltigen Einfluß, welchen der durch Gelehrsamkeit und gewissenhafte Pflichterfüllung ausgezeichnete Lehrer Hortleber auf ihn ausübte. Das als kostbares Vermächtniß von der am 18. Juli 1617 an den Folgen eines Sturzes gestorbenen Mutter hiuterlassene Testa⸗ ment ist wörtlich mitgetheilt. Das mütterliche Erziehungswerk hat seine Probe bestanden: „nicht genug kann der Geist, der unter den Kindern herrschend blieb, gepriesen werden.“ Recht lebendig ist der Beginn des Soldatenlebens geschildert: Der siebenzehn Jahre alte Jüngling hat sich bei Wiesloch und bei Wimpfen im Kampfe gegen Tilly die Sporen verdient; bei Stadtlohn führte er ein Infanterie⸗ Regiment; als Gustav Adolf bei Lützen 1632 fiel, übernahm der 2 7. die Führung der Truppen; sie wollten „ihm folgen, wohin er ie sa hre, selbst bis an das Ende der Welt“. „Nicht ein Siegeszug, ondern ein Leichenzug, setzte sich das schwedische Heer von der ützener Wahlstatt in Bewegung“, bemerkt treffend unser Ver⸗ gfer Die Veränderungen nach des Königs Tode sind klar und er⸗ schöpfend dargestellt. Nicht minder begriedigend ist Bernhards Verhalten Wallenstein gegenüber aufgefaßt, sowie seine Stellung zu der Wallensteinschen Katastrophe: er hatte ganz in dem Ge⸗ danken der Fortsetzung des Kampfes gegen die friedländische Macht gelebt; nach dem Blutbade in Eger wollte er sich „der vorangegangenen Massacre und unter dem Feinde entstandener Konfusion jedes gemeinen Wesens Vortheil bedienen.“ (I. 369.) — Im zweiten Bande werden das Heilbronner Bundesgeneralat, die Feldzüge von 1636, 1637 und 1687, der Anschluß an Frankreich, die Schlacht bei Rheinfelden und die Einnahme von Breisach 1638, Bernhards Aufenthalt in dieser Festung und sein am 6. Juli 1639 erfolgter Tod genau in Anlehnung an die Quellen erzählt. Mitten aus der Arbeit, mitten aus großen länen wurde er abberufen. „Gewiß, schließt der Verfasser die
iographie, ist mit Herzog Bernhard von Weimar der einzige Deutsche dahin, der es, auf seine Siege weisend und das Gewicht seiner Persönlichkeit einsetzend, hatte unternehmen können, das von dem habsburgischen Joche erlöste Vaterland vor den Anmaßungen rankreichs zu bewahren. Sein Tod war ein unermeßlicher, unersetz⸗
icher Verlust.“ 288
Plus ultra. Schicksale eines deutschen Katho⸗ 1869 — 72. Erzählt von Reinhold Baumstark. Zweite Auflage. Straßburg, Verlag von Karl J. Trübner, 1885. 80. S. 392. Der Verfasser dieser Erlebnisse, jetzt Amtsgerichts⸗Rath zu Freiburg im Breisgau, trat im Jahre 1869 zur katholischen Kirche über. In den fünfzehn Jahren seit dem Eintritt, welche wahrlich Mühe und Arbeit gewesen sind, hat er festgehalten an der doppelten Aufgabe, ein Katholik zu sein und zugleich ein Deutscher. Sein ganzes geistiges Streben und Trachten war gerichtet auf Ueberwindung derjenigen Geistesrichtung innerhalb der katholischen Kirche, welche er mit dem Namen politischer Katholizismus bezeichnet. Der tief⸗ denkende, mit Geist und vielseitigen Kenntnissen begabte Ver⸗ fasser erzählt fesselnd die Erfahrungen von „zwölf Tagereisen“, „wie er in den unbedeutendsten Lebensverhältnissen mit sich selbst und mit der Welt um die höchsten Ziele der Menschheit gerungen habe, um als politischer Einsiedler und einsamer Amtsrichter im stillen Landstädtchen die Arbeit durchmachen zu müssen, einsam zu sein mit Gott.“ Er veröffentlicht die Schrift in der Hoffnung, daß Andere aus seinen Schicksalen lernen mögen, bei gleicher grundsätzlicher Hingebung an die idealen Güter des Daseins die Dinge im praktischen Leben tadelloser anzugreifen, als ihm beschieden war. Er betont, daß seine vielen schriftstellerischen Arbeiten niemals kühle Rechenexempel, sonsdern lebendige Bestandtheile seines Ichs gewesen sind, und wiederholt aus erfahrungsreicher Ueberzeugung bei jeder sich darbietenden Gelegenheit, daß er den politischen Katho⸗ lizismus, auf dessen Wege der Friede zwischen Staat und Kirche nie und nirgends liege, als ein Unglück betrachte.
— Der V. Katalog des medizinischen Antiquariats von M. Boas (Berlin, Louisenstraße 30) bildet die Fortsetzung des bereits im vorigen Jahre erschienenen Katalogs IV und enthält alle die in letzterem nicht aufgenommenen Fächer der Medizin in ebenfalls seltener Vollständigkeit; Dissertationen und Separatabdrücke aus dem Gebiete der Chirurgie, Ophthalmologie, Otiatrik, Gynaekologie, Paediatrik, Forensischen Medizin, Hygiene, Pharmacie, ferner eine große Anzahl selten antiquarisch vorkommender medizinischer Zeitschriften, einzelner Hefte und ganzer Serien der Sammlung klinischer Vor⸗ träge, sowie einen reichhaltigen Nachtrag zu allen Abtheilungen.
— Die soeben ausgegebene Nummer 2 der von Paul Lindau neu begründeten Wochenschrift „Das Neue Berlin“, Verlag von W. Spemann, hat folgenden Inhalt: Für die Nothwendigkeit, die öffentlichen Krankenhäuser in Berlin zu vermehren, tritt der Geheime Regierungsrath B. Spinola, Direktor der Königlichen Charité, mit sachlicher Begründung ein. Unter der Ueberschrift: „Moabit“ berichtet Rechtsanwalt Dr. Fritz Friedmann über das ungeheure Arbeitspensum der Strafabtheilungen unseres Land⸗ und Amtsgerichts und über die Anstrengungen, die zu dessen Bewältigung gemacht werden. Ein an⸗ muthiges Genrebild schildert den „Thiergarten im Schnee“. Der Herausgeber Paul Lindau widmet dem interessanten Schauspiel „Denise“ von Alexander Dumas eine eingehende Besprechung. Der Kapellmeister Martin Roeder erstattet unter dem Titel „Musikalische Streifzüge“ Bericht über die zahlreichen und interessanten Auf⸗ führungen in den verschiedenen Concertsälen, und Ludwig Pietsch bespricht, anknüpfend an die Ausstellung des „Vereins der Künst⸗ lerinnen und Kunstfreundinnen“, die Bestrebungen des weiblichen Geschlechts auf dem Gebiete der Kunst. An diese größeren Aufsätze reihen sich unter dem Titel: „Verschiedene Mittheilungen“ kürzere Artikel über den Fasching in Berlin und verschiedene andere Notizen. Eine dankenswerthe neue Einrichtung der Wochenschrift „Das Neue Berlin“ ist der Vormerk⸗Kalender, in dem alle Ereignisse, die im Laufe der kommenden Woche für die Oeffentlichkeit von Interesse sind, verzeichnet werden sollen.
Gewerbe und Handel.
In der gestrigen Generalversammlung der Aktionäre der
Deutschen Portland⸗Cement⸗Fabrik „Adler“ wurde außer der Genehmigung der Bilanz und der Decharge⸗Ertheilung beschlossen, aus dem erzielten Reingewinn eine Dividende von 10 % für das letzte Geschäftsjahr zur Vertheilung zu bringen. Dem Geschäftsbericht entnehmen wir, daß eine Mehrproduktion gegen das Vorjahr von ca. 12 % stattgefunden hat. Die von der letzten Generalversammlung projektirte Vergrößerung der Anlagen ist fast fertiggestellt; die Neuanlagen, welche die Produktionsfähigkeit auf 150 000 Faß erhöhen, sollen im nächsten Monat dem Betrieb über⸗ geben werden. — Die Generalversammlung Deutscher Jute⸗ Industrieller, welche am Montag und gestern hier tagte, beschloß: zin Anbetracht, daß zur Bildung des geplanten Syndikats die Zu⸗ stimmung aller Verwaltungsorgane nicht zu erreichen war, weil die Befürchtung naheliegt, es möchten gerade durch diese Vereinigung Neugründungen provozirt werden, vorläufig von der Bildung dieses Syndikats abzusehen. Daaber andererseits durch die jetzt konstatirte Ueber⸗ produktion die Lage der deutschen Jute⸗Industrie eine sehr bedrängte geworden ist, so wurde eine Produktionseinschränkung vereinbart, um dadurch Angebot und Nachfrage wieder in das richtige Verhältniß zu bringen. Weiter beschloß die Versammlung, künftige Abschlüsse, be⸗ treffend die Native⸗Marken von Jute mit Qualitätsgarantie zu voll⸗ ziehen, und endlich wurde beschlossen, in Zukunft eine Preisabstufung bei Geweben nach einer festen Skala als Üsance einzuführen“.
— In der gestrigen ordentlichen Generalversammlung des „Böhmi⸗ schen Brauhauses, Kommanditgesellschaft auf Aktien A. Knoblauch“, wurde die vorgelegte Bilanz und das Gewinn⸗ und Verlustkonto sowie die Vertheilung der vorgeschlagenen Dividende von 11 % genehmigt und Decharge ertheilt.
— Der Aufsichtsrath der Deutschen Continental⸗Gas⸗ Gesellschaft in Dessau hat beschlossen, nach reichlicher Dotirung des Reservefonds, der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 12 % vorzuschkagen
„Amsterdam, 2. Februar. (W. T. B.) Die heute von der niederländischen Handelsgesellschaft abgehaltene Kaffee⸗ auktion eröffnete für Nr. 1 zu 29 ྠà 30 ¼, Nr. 2 27 ½ à 28, Nr.?
liken.
26 ¼ à 26 ½, Nr. 4 25 à 26, Nr. 5 25 à 25 ¼, Nr. 6 30½ 8 z Nr. 7 30 à 30 ¼, Nr. 8 à 32 ½, Nr. 9 31 à 31 ⅛, Nr. 13 27% à A Nr. 18 28 ½ à 29 Cenk. A
London, 2. Februar. (W. T. B.) Wellauktion. Tend stetig, Preise unverändert. ü8
k. Petersburg, 2. Februar. (W. T. B.) Das Gef blatt“ veröffentlicht das vom Kaiser bestätigte Statut für 82% Nikolajeff zu errichtende Börse für Handel und Industrie 1
New⸗York, 1. Februar. (W. T. B.) Weizen⸗Pen schiffungen der letzten Woche von den atlantischen bͤfen der Ver⸗ einigten Staaten nach Großbritannien 36 000, do. nach Fran⸗ reich 2000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 32 000, do. pe⸗ Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 84 000, do. nach Häfen des Kontinents 10 000 Orts.
— 2. Februar. (W. T. 8 Der Werth der in der der gangenen Woche ausgeführten Produkte betrug 5 755 000 Del gegen 5 452 000 Doll. in der Vorwoche. — Morgen geht eine Golx. sendung im Werth von 125 000 Doll. von hier nach Europa,
. nn 5
Hamburg, 2. Februar. (W. T. B. er Postdam „Suevia“ der Hamburg⸗Amerikanischen Hacketfahft Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, gestern Na⸗ mittag 2 Uhr in New⸗York eingetroffen.
Odessa, 3. Februar. (W. T. B.) Die Rhede von Kertsz ist zugefroren.
Sanitätswesen und Quarantänewesen.
Dänemark. 1 Nach einer Bekanntmachung des Königlich dänischen Jusit
Ministeriums ist die unter dem 8. August 1885 für Schiffe aus da französischen Mittelmeerhäfen (äReichs⸗Anzeiger“ Nr. 1g vom 26. August 1885) und unter dem 12. September 1885 fu Schiffe aus den sizilischen Häfen („Reichs⸗Anzeiger Nr. M vom 26. September 1885) angeordnete Quarantäne aufgehoben war⸗ den. Es kommen fortan die Bestimmungen im 2. Abschnitt I Ne Gesetzes vom 2. Juli 1880, betreffend Maßregeln gegen die Einfit⸗ rung ansteckender Krankheiten, für Schiffe aus den gedachten Hifn zur Anwendung.
Brasilien.
In Rio de Janeiro sind die reglementsmäßigen sanitären Mai⸗
da anden
bereits seit dem 15. Dezember 1885 wieder in Kraft getreten. (Vergl „R.⸗A.“ Nr. 287 vom 5. Dezember 1884.)
regeln gegen das gelbe Fee für die daselbst ankernden Schifeg
Berlin, 3. Februar 1886.
[Preußischez] Klassenlotterie. ““ (Ohne Gewähr.)
Bei der heute fürigesesten Ziehung der 4. Klase 173. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen:
1 Gewinn von 30 000 ℳ auf Nr. 5 824.
2 Gewinne von 15 000 ℳ auf Nr. 12 400 42 046.
45 Gewinne von 3000 ℳ auf Nr. 543. 1055. 258 7399. 8906. 9406. 13 707. 13 944. 19 682. 21 056. 23 150 24 024. 24 537. 32 752. 32 973. 33 524. 34 146. 34534 39 623. 41 732. 42 429. 43 164. 45 533. 46 058. 50 767 51 349. 55 778. 55 834. 55 889. 63 597. 65 541. 67 49⁄ 67 571. 73 296. 74 002. 76 905. 83 365. 84 736. 8640 87 528. 87 944. 88 080. 91 137. 91 503. 93 569.
54 Gewinne von 1500 ℳ auf Nr. 141. 762. 1908 2059. 2335. 5393. 9409. 11 620. 12 729. 15 003. 15 90, 16 255. 18 933. 20 642. 20 788. 21 188. 24 231. 24 2. 26 969. 28 755. 32 724. 35 402. 39 309. 40 175. 40 Nl. 42 564. 42 638. 45 266. 50 947. 51 018. 51 667. 52 007 53 012. 54 306. 60 187. 64 984. 66 545. 68 352. 69 754 69 912. 77 350. 77 843. 78 836. 79 280. 81 063. 81 516. 81 647. 83 186. 88 050. 89 272. 89 348. 89 702. 90 800. 91 022.
80 Gewinne von 550 ℳ auf Nr. 95. 648. 1314. 2100, 2167. 4279. 4670. 4794. 8242. 9113 10 466 11 978. 12 48 16 592. 16 895. 16 996. 17 073. 17 428. 17 829. 18 164 20 274. 20 443. 22 245. 24 181. 24 714. 24 772. 25 243. 26 651. 27 493. 28 725. 29 981. 30 924. 32 580. 32 762. 35 453. 37 352. 37 707. 37 711. 39 507. 39 935. 41 461. 41 559. 41 836. 42 716. 44 654. 44 700. 45 577. 46 171. 50 578. 51 015. 58 551. 59 064. 64 125. 66 937. 67 295. 70 948. 71 740. 73 484. 73 701. 74 247. 74 504. 74 671. 77 288. 78 402. 78 510Q. 79 205. 79 688. 80 206. 81 795. 90 211. 90 608. 94 439.
31 499 38 590. 51 641. 71149. 76 031. 81 619.
Ein öffentlicher Vortrag über die Geschichte und das Wesen de Stenographie am Dienstag, den 9. d. M., im Hörsaal der Königlichen Kunst⸗Akademie am 1 früheren Bau⸗Akademie), bietet Jedermann unentgeltlich Gelegenbät sich über die Eigenart dieser Kunst zu orientiren. Der Vortragende Hr. L. Loepert, durch seine langjährige Unterrichtsthätigkeit bekamt, wird an diesen Vortrag seinen 37. öffentlichen theoretischen Unterrichte Kursus in der im Abgeordnetenhause amtlich gelehrten und verver⸗ deten vereinfachten Stolze'schen Stenographie anschließa. Der Unterricht findet Dienstag und Freitag Abends von 8 bi 9 ½ Uhr in demselben Saale statt. Eintrittskarten (Honorar 6 ℳ pränumerando) und ausführliche Prospekte sind im Abgeordneten hause, Leipzigerstraße 75, beim Hauswart in der Bau⸗Akademie um vor Beginn im Hörsaal zu erhalten.
Der Moonsche Blinden⸗Verein hielt gestern unter Vorsz des Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Elsasser im christlichen Hoft in der Behrenstraße seine 26. Jahresversammlung ab, welche Em⸗ Bernstorff mit Gebet eröffnete. Der Verein hat, wie der Jahresberikt konstatirte, sich wieder der besonderen Hen Ihrer Majestaͤten des Kaises und der Kaiserin, der Kronprinzlichen Herrschaften, der Prinzen Wülhbeln, Alexander und Georg, sowie anderer erlauchter Personen zu erfreuch gehabt. Auch das Ministerium des Innern hat seine Bestrebungen finanziell zu unterstützen gesucht. Die Gesammteinnahme, einschliezlin 1487 ℳ Bestand, betrug 18 078 ℳ 7898 ℳ gingen an Beitrise 8½ 1400 ℳ brachten zwei Concerte, 2696 ℳ wurden aus Anlaß de Weihnachtsfestes gegeben, 1713 ℳ wurden an Zinsen ver⸗ einnahmt. Verausgabt wurden: zu Unterstützungen an Blinden 6164 ℳ, für die Weihnachtsbescheerung 1 für Andachtsstunden, Sommerspaziergänge, Singstunden, ta gelder u. dergl. 2802 ℳ, während sich die geschäftli Ausgaben auf 3508 ℳ beliefen. Der aus Blinden gebildeten Stuke⸗ flechter⸗Genossenschaft wurde ein Darlehen von 100 ℳ gewährt. &. verblieb schließlich ein Bestand von 2760 ℳ baar. Das Vermöse des Vereins beläuft sic auf 42 703 ℳ Der Asylfonds verfügt ide . Die ausscheidenden Vorstandsmitglieder wurden wiede gewählt.
Redacteur: Riedel.
6
Berlin:
Verlag der Expedition (Scholz). Druck: W. Elzner Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
B. 687 85 — unter dem
SS. 18 Ges. vom 3. Juli 1876 wird der Thomas
25 104
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Erste⸗
Beilage Anzeiger und Königlich Preuß
Berlin, Mittwoch, den 3. Februar
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n 8 Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handel
register nimmt an: des Deutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
2 für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.
die Königliche Expedition
S⸗ 8. * 8
2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗
ladungen u. dergl. 3 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 4. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung 8 u. s. w. von öffentlichen Papieren.
E.—
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 66 Steckbriefs⸗Erneuerung. 82* In den Strafakten J. II. d. 735. 82. gegen e unverehelichte Adelheid Kolinski, geboren am August 1857 zu Danzig, wegen Verdachts der rkundenfälschung und unbefugten Annahme des delsprädikats unterm 8. November 1882 erlassene, nterm 20. Juni 1883 erneuerte Steckbrief wird iermit nochmals erneuert. Berlin, den 25. Januar 1886. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.
54662] Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Arbeiter Richard Friedrich Schmidt gen wiederholten schweren Diebstahls in den Akten
Fk. I. 651. 84 — J. II a. 489. 84 am 4. Oktober
884 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 30. Januar 1886.
Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht I.
Steckbriefs⸗Erledigung.
Der gegen den Arbeiter Otto Franz Louis gritschow, am 10. September 1859 zu Berlin eboren, wegen schweren Diebstahls von dem Unter⸗ uchungsrichter bei dem hiesigen Königlichen Land⸗ ericht I. in den Akten U. R. II. 870 85 — J. III.
2. Dezember 1885 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. 2
Berlin, den 28. Januar 1886. 1 Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht I.
54663 Bekanntmachung. In 9 Strafsache gegen den Bildermacher Thomas Swiderski aus Schrimm wegen Uebertretung des
4660]
Swiderski auf den 16. März 1886, Mittags 12 ½ Uhr, vor die Straffammer bei dem Königlichen Amts⸗ gerichte zu Wollstein zur mündlichen Hauptverhand⸗ kung über die von der Königlichen Staatsanwaltschaft gegen das Urtheil des Königlichen Schöffengerichts zu Wollstein vom 5. November 1885 eingelegte Be⸗ ufung geladen. Derselbe kann sich durch einen mit
2
chriftlicher Vollmacht versehenen Vertheidiger ver⸗
treten lassen. Im Falle seines unentschuldigten Ausbleibens wird, wenn auch ein Vertheidiger nicht erscheint, über die Berufung der Königlichen Staatsanwaltschaft ver⸗ handelt werden. Meseritz, den 1. Februar 1885. Königliche Staatsanwaltschaft.
[54659.] 8—
Der Bierbrauer Julius Eckhard, zuletzt in Niederhone wird beschuldigt, als Ersatz⸗Reservist erster Klasse ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Millitärbehörde Anzeige erstattet zu haben.
Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Straf⸗ gesetzbuchs.
Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf
den 12. April 1886, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht, Zimmer Nr. 13, dahier zur danzterhanug geladen, mit der Warnung, daß bei unentschuldigtem Ausbleiben des Angeklagten zur Hauptverhandlung werde geschritten und derselbe auf Grund der nach §. 472 der Straf⸗ prozeßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando ausgestellten Erklärung verurtheilt werden wird.
Eschwege, den 1. Februar 1886. Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts, Abth. II.
Humburg.
[54193] 1 Der Johann Tobias Ernst von Löhlbach, Kreis cerg. eboren am 27. November 1858, wird eschuldigt, als Ersatzreservist erster Klasse aus⸗ ewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden uswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben. Hheetretmg gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetz⸗ 9. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf d 9* April 1886, Vormittags 9 Uhr, a Hauptverhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe
auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung
von dem Königlichen Bezirkskommando zu Arolsen
ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Rosenthal, den 28. Januar 1886.
b. Assistent, 88 richtsschreibes de⸗ „Assisten
8 G sehen werden.
Königliche Schöffengericht zu Rosenthal zur
etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Neue Friedrichstraße 13, Hof parterre, Zimmer 42, eingesehen werden. 1 2 Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige orderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläu⸗ biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ sprüche im Range zurücktreten. 8 Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. 8 Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 6. April 1886, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof part., Zimmer 40, verkündet werden. Berlin, den 26. Januar 1886. — Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.
42 2 ₰ „5 2
1544961=1 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 66 Nr. 3372 auf den Namen der ⸗Kaufleute Max, Oscar und Waldemar Gebrüder Lüpschütz eingetragene, Admiral⸗ straße 26, hierselbst belegene Grundstück
am 3. April 1886, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — Neue Friedrichstraße 13, Hof parterre, Zimmer 40, versteigert werden.
Das Grundstück ist mit 7610 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Neue Friedrichstraße 13, Hof part., Zimmer 42, einge⸗
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige orderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläu⸗ biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. 8 Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor S des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 3. April 1886, Mittags 12 Uhr, an obenbezeichneter Gerichtsstelle, Zimmer 40, ver⸗ kündet werden. Berlin, den 26. Januar 1886. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.
142522] Aufgebot. Folgende Sparkassenbücher:
a. Litt. V. Nr. 2041 der Oberlausitzer Neben⸗ sparkasse V. in Görlitz ult. 1883 über 180 ℳ lautend auf Gottgetreu von Gersdorf zu Görlitz, 6 Nr. 23093 der hiesigen städtischen Sparkasse ult. März 1885 über 359,65 ℳ lautend auf Hagfes e Auguste Louise Mücke in Holten⸗ dorf,
sind in Verlust gerathen und sollen auf Antrag zu a. des Dr. Paul von Gersdorf zu Görlitz, zu b. der Mücke zu Holtendorf, zum Zwecke der Ausfertigung neuer Bücher amor⸗ tisirt werden. 8 Es werden daher die Inhaber dieser Sparkassen⸗ bücher aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 11. Juni 1886, Vormittags 11 Uhr,
des Königlichen Amtsgerichts. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
[54497]
5
auf den Namen
hierselbst belegene Grundstück
a 6. April 1886, Vormittags 10 nnhrj
rsteigert werden.
Das Grundstück ist mit 9470 ℳ Nüsangswertg
teuer
svsvpoorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der⸗ Zwangsversteigerung. Gr im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im rundbuche von Alt⸗Schöneberg Band 14 Nr. 676 G des Tischlermeisters Theophil irchner eingetragene, in der Bülowstraße Nr. 97
em unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, eue Friedrichstraße 13, Hof parterre, Zimmer Nr. 40,
bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 59, ihre Rechte auf dieselben anzumelden und die Bücher
selben erfolgen wird. 1 Görlitz, den 20. November 1885. Königliches Amtsgericht.
[54499) Aufgebot.
Auf Antrag des Bauunternehmers Angust Smigula in Berg bei Muskau wird der Inhaber des angeb⸗ lich verloren gegan enen Prima⸗Wechsels d. d. Mus⸗ kau, den 13. August 1885, über 831,78 ℳ, zahlbar am 13. November 1885 bei Herren Heoemesster & Co. zu Görlitz und gezogen auf C. H. Pötschke in
Deffentlicher Anzeiger.
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 5.
bei dem unterzeichneten Gericht (Postplatz 18, Zim⸗ mer Nr. 59) anzumelden und den Wechsel vorzule⸗ gen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt wer⸗ den wird.
[54510)
burg, Band I. Blatt Nr. 72, auf den Namen des Flei⸗ schers Gottlob Ergmann eingetragen gewesene „Aus⸗ zügler⸗Häusel“ nebst Grundfläche. Steuerbuch unter Artikel 43 der Grundsteuermutter⸗
Alt⸗Laessig Nr. 128 übertragen. (Das Blatt Nr. 72 ist geschlossen.)
Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.
.Verschiedene Bekanntmachungen.
.Literarische Anzeigen.
In der Börsen⸗
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Eyxpeditionen 8*.
„Invalidendank“, Nudolf Mosse, Haasensteiun & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Aunoncen⸗Burraux.
Theater⸗Anzeigen.
. Familien⸗Nachrichten. Beilage.
den 11. Angust cr., Vormittags 11 Uhr,
Görlitz, den 28. Januar 1886. Königliches Amtsgericht.
Es wird hiermit öffentlich aufgeboten: Das im Grundbuch von Alt⸗Laessig, Kreis Walden⸗
Dasselbe ist im rolle mitenthalten und auf das Grundbuchblatt von
Der Artikel 43 der Mutterrolle, unter dem auch das aufgebotene Grundstück ein⸗ begriffen ist, enthält folgenden Hofraum und sind auf letzterem gegenwärtig folgende in Nr. 49 der Steuer⸗ rolle verzeichneten Gebäude aufgeführt: auf der Parzelle Kartenblatt 5 Parzelle 36: a. Wohnhaus mit Kuhstall, Hofraum, Haus⸗ garten und zwei abgesonderten Kohlenschuppen, b. Scheune, c. Schmiedewerkstatt, 0 Größe: 7,70 Ar. 1b Das Aufgebot erfolgt auf Antrag des Schmiede⸗ meisters Lucas Hanel zu Alt⸗Laessig, vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Behrends in Walden⸗
burg.
Nie Eigenthumsprätendenten werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf das Grundstück späte⸗ stens im Aufgebotstermine den 29. Mai 1886, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Richter im Richterzimmer anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten auf das Grundstück werden ausgeschlossen
2
werden und der Antragsteller als Eigenthümer ein⸗ getragen wird. Gottesberg, den 22. Januar 1886. 8 Königliches Amtsgericht. “ gez. Wilutzky.
[48839] Bekanntmachung. Auf den Antrag des Kaufmanns Salomon Gold⸗ stand zu Loebau wird der Inhaber des angeblich ver⸗ loren gegangenen Wechsels d. d. Bromberg, den 10. April 1861, aus welchem der Rittergutsbesitzer Körig zu Skludzewo durch Urtheil des früheren Königlichen Kreisgerichts hierselbst vom 5. September 1861 zur Zahlung von 1800 Thalern nebst 6 % Zinsen seit dem 12. April 1861 verurtheilt worden ist, hier⸗ durch aufgefordert, chs Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Aufgebotstermine am 12. Juli 1886, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Terminszimmer 4, anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung des⸗ selben erfolgen wird. . Thoru, den 23. Dezember 1885.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 20. Januar 1886. Referd. Dr. Schoeps, als Gerichtsschreiber. In der Dondorffschen Aufgebotssache — F. 50/84 — erkennt das Königliche Amtsgericht zu Breslau durch den Amtsrichter Dr. Weil für Recht: der am 12. November 1829 zu Breslau geborene Carl Friedrich Gustav Salomon Dondorff aus Breslau wird für todt erklärt. Die Kosten des Verfahrens sind aus dem Vermögen desselben zu entnehmen. Königliches Amtsgericht. [545162 Bekanntmachung. ““ Nachfolgendes Urtheil wird hiermit bekannt ge⸗ macht: 8 In Sachen, betreffend des abwesenden Friedrich heim wird erkannt: 1) Friedrich Adolf Schmitz, geboren * Hildes⸗ heim am 16. August 1827, Sohn des Arbeitsmanns Conrad Schmitz und Frau, Elisabeth, geborene Behling, wird für todt erklärt; “ 2) dessen Vermögen soll den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden. 8. Gleichzeitig werden etwaige zum Nachlaß des für todt Erklärten Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte noch⸗ mals zur Anmeldung ihrer Ansprüche binnen 90 Tagen unter der Verwarnung aufgefordert, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll. Hildesheim, 28. Januar 1886. Königliches Amtsgericht. I. (gez.) Bening. Ausgefertigt: “ Gade, Kanzleirath, als Gerichtsschreiber.
Antrag auf Todeserklärung Adolf Schmitz aus Hildes⸗
(L. S.)
[54550] Saznaß Das Königli
Auszug. 8 mit öffentlicher Zustellung.
unehelichen Kindes Johann Baptist,
Waldaufseher Johann Zweyer von dort ledigen Bauernsohn M
——
ch bayerische Amtsgericht Bamberg II. hat in der Klagsache der Bauerntochter Margaretha Kutzelmann von Trunstadt und der Kuratel deren geboren am 24. Juni 1885, Letztere vertreten durch den Vormund gegen den ichael Schug aus Weilher, dies Gerichts, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes,
Mittwoch, den 24. März 1886, Vormittags 8 Uhr,
im Sitzungssaale Num. 5 gnberaumt, wozu der ge⸗ nannte Beklagte Michael Schug unter Bezugnahme auf die Ladung vom 14. Nomember 1885 hiemit ge⸗
laden wird. Bamberg, den 28. Januar 18856.. Der geschäftsleitende Gerichtsschreiben am Königlichen Amtsgericht Bamberg W.: (L. S.) Hirth.
[54522] Oeffentliche Zustellung. 85 Die verehelichte Tuchmachergesell Heinrich, Ernestine, eb. Milde, zu Sommerfeld, vertreten durch den Rechtsanwalt Franz zu Guben, klagt gegen ihren Ehemann, den Tuchmachergesellen Oswald Heinrich aus Sommerfeld, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldi⸗ gen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Guben auf den 3. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. — 8
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. M“ Guben, den 22. Januar 1886.
Wesenfeld Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[54551 Oeffentliche Zustellung. 8 In Sachen der Anna Voltzenlogel zu Hördt, Ehe⸗ frau von Nicolaus Meyer, Ackerer, früher zu Gries, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort. Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Riff, gegen ihren genannten Ehemann, Beklagten, wegen Güter⸗ trennung, hat der Kaiserliche Notar Diemer in Brumath zur Auseinandersetzung der Vermögens⸗ verhältnisse der Parteien Termin bestimmt auf den 18. März 1886, Vormittags 9 Uhr, auf seiner Amtsstube, wozu der Beklagte hiermit vorgeladen wird. 88 Straßburg, den 26. Januar 1886. (L. S.) eber, 1 Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts. [54552]¹
Mit Beschluß der Strafkammer des K. Landgerichts Würzburg vom 22. Januar? 1886 wurde die mit. Beschluß dess. Gerichts vom 3. März 1885 in der Anklagesache gegen den abwesenden Christian Wolzo verh. Schmied von Höchberg bei Würzburg wegen Vergehens des strafbaren Eigennutzes durch unbefugte gewerbsmäßige Jagdausübung verfügte Beschlag⸗ nahme des im Deutschen Reiche befindlichen „Ver⸗ mögens des obengenannten Wolz in Folge Rückkehr aus Amerika wieder aufgehoben. - Würzburg, den 30. Januar 1886.
Der Kgl. I. Staatsanwalt:
8 (Unterschrift.)
54527 Oeffentliche Ladung. In -. der Verkoppelung der Feldmark Nin⸗ dorf, Kreis Neuhaus a. d. Oste, ist zur förmlichen Eröffnung und zugleich zur Vollziehung des von Königlicher Gencral⸗Kommission zu Hannover ge⸗ nehmigten, die Stelle des Theilungsplans mit ver⸗ tretenden Rezesses abseiten des Johann Hadeler Sohn. weiland Anbauers Heinrich Hadeler zu Rindorf,, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, Termin auf Sonnabend, den 27. Mänz dieses Jahres Morgens 11 Uhr, 8
im Geschäftszimmer des Unterzeichneten zu Lünebu angesetzt, in welchem zu erscheinen der Johaumm Hadelerr unter der Androhung hiedurch verabladet wird:
daß im Ausbleibungsfalle er mit seinen Eim⸗
reden gegen die planmäßige Ausführung aus⸗
geschlossen. und der Rezeß für ihn als vollzogen
angenommen werden wird. ü; 88 Lüneburg, den 30. Januar 1886.
Die Theilungg⸗Kommission. G. Honig.
Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
Holz⸗/ Verkanuf in der Königlichen Oberförsterm Salmünstrw. Am Montag, den 15. Fabruar 1886, Morgens 8 Uhr, kommen im Gasthoft „Zuum Löwen“ in Salmürnster zum öffentlich meisthietenaen Verkauff:
4
[54209]
A. Nutzholz. 1 Eichen: 371 Abschnitte mit 547,00 Festmeter, 1 .ecan I. ls III. Kl., 2 Rmtr. Nutz⸗Scheit II. Kl.; 4 Buchen: 583 Abschnitte mit 1005,00, Festmeter, 26 Rmtr. Nutzscheit I. bis M. Kl. (Haimuchen); Fichten: 9 Abschnitte mit 1,20 Festmeter. 39 Stangen I. bis III. Kl. B. Brenndolz. Eichen: 172 Rmtr. gesundes Scheit. Die Herren Förster sind angewiesen, das Holz auf Wunsch vorzuzeigen. 1 Numenerverzeichnisse und Looseintheilungen können durch das Bureau der Oberförsterei gegen Erstattung der Schreibgebühren bezogen werden. Salmünster, den 28. Jannar 1886.
Reflektansten
O.⸗L., aufgefordert, seine Rechte auf
nun Gehändesteuer veranlagt. Auszug aus der
beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, diesen Wechs
„ Rothenburg B spätestens im Aufgebotstermine
Ptrag der Klagspartei im Termine vom 20. 11886 1 euerlichen Verhandlungstermin auf
wegen Vaterschaft und Kindesalimentation a,uf An⸗ Januar
Der Königliche Oberförster;: Knorr.