Visser (C.), Noorderstraat, 17.
Vricssem (R.), Haringoliet. J.
Verschoor (Pieter), Sophiastraat, 4S.
Wagner (F.-C.), Crooswykschekade, 2.
Weidheim (J.-C. von), Boomgaardlaan, 45.
Werth (Gustaf). Hillesluis.
Westmaas, Hugo de, Grootstraat, 111.
Westerveld (C.). Czaar Peterstraat, 159, à Am
Wink (A.-E.), Nieuwstraat, 34.
Wirtz (Gottfried), Koningsteeg, NT.
Wk (Jean Holland), Maastricht.
Wolff Wilhelm (mari de Ph. Uylen), Delfshaven.
Zalm (P.), Holkade 4.
— Die von dem Aufsichtsrath der Preußischen Hypo⸗ theken⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft eingesetzte Kom⸗ mission zur Vorprüfung der Bilanz hat die Vorlagen der Direktion genehmigt und sich mit der Vertheilung einer Dividende von 5 1 % = 20,25 ℳ pro Aktie einverstanden erklärt. — Der Aufsichtsrath der Nordhausener Tapetenfabrik, Aktiengesellschaft, hat, dem Vorschlage der Direktion entsprechend, beschlossen. der Generalversammlung der Aktionäre die Vertheilung einer Dividende von 4 ½ % (1884 5 ½ %) vorzuschlagen. 8 — Die Feuerversicherungsbank für Deutschland in Gotha hat im Geschäftsjahr 1885 eine Gesammteinnahme von 16 082 470 ℳ gehabt, darunter 10 459 824 ℳ Prämieneinnahme, 4 806 067 ℳ Prämienübertrag, 501 042 ℳ Zinseneinnahme und Agio. Die Ausgaben bezifferten sich auf 8 012 478 ℳ, worin enthalten sind 2 701 578 ℳ Brandschäden, Abgaben, Provisionen ꝛc., 4 941 931 ℳ Prämienreserve und 368 968 ℳ Reserve für unerledigte Schäden ꝛc. Der reine Ueberschuß stellt sich mithin auf 8 069 992 ℳ und ent⸗ spricht einer Dividende von 77 % für die Betheiligten. Die Ge⸗ sammtsumme der in Kraft gewesenen Versicherungsverträge beläuft ssiich auf 3 502 235 000 ℳ Königsberg i. Pr., 5. Februar. (W. T. B.) Die Betriebs⸗ einnahme der ostpreußischen Südbahn für Januar 1886 be⸗ trug nach vorläufiger Feststellung im Personenverkehr 56 023 ℳ, im Güterverkehr 173 869 ℳ, an Extraordinarien 15 000 ℳ, zusammen 244 892 ℳ, darunter auf der Strecke Fischhausen —Palmnicken 3405 ℳ, im Monat Januar 1885 definitiv 304 748 ℳ, mithin gegen den entsprechenden Monat des Vorjahres weniger 59 856 ℳ . London, 4. Februar. (W. T. B.) Wollauktion. denz stetig. 1 Bradford, 4. Februar. (W. T. B.) Wolle ruhig, Tendenz zu Gunsten der Käufer, Garne ruhig bei niedrigeren Preisen, Stoffe ruhig.
iet Heinstraat, 36,
Ten⸗
Submissionen im Auslande. 8
Rumänien. 20. Februar (n. St.) 11 Uhr. Comité dirigeant der Lemberg⸗ Czernowitz⸗Jassy⸗Eisenbahngesellschaft. (Rumänische Linien.) Bukarest (Strada Gloriec 7). Lieferung von annähernd 655 t Stahlschienen in der Normal⸗ von 8 m, ferner G“ 19,4 Tonnen Außenlaschen, 11,4 „ Innenlaschen, Unterlagsplatten, Laschenschrauben, Fixirungsplättchen, 8 Schienennägel. Näheres an Ort und Stelle, sowie beim Ver⸗
Verkehrs⸗Aunstalten.
(W. T. B.) Der Dampfer des „Ems“ ist heute Nachmittag in .
A
Bremen, 4. Februar. Norddeutschen Lloyd Southampton eingetroffen.
Berlin, 5. Februar 1886.
Die Thätigkeit der preußischen Staatsarchiv im Jahre 1885.
Im Laufe des Jahres 1885 haben in den preußischen Staatsarchiven 578 amtliche und 1389 außeramtliche Be⸗ nutzungen stattgefunden. Letztere setzen sich zusammen aus 517 persönlichen Benutzungen an Ort und Stelle und 872 Be⸗ nutzungen, welche auf schriftlichem Wege durch Uebersendung on Bescheiden und Berichten ihre Erledigung gefunden haben. Die Anzahl der Tage, welche die persönlichen Be⸗ nutzer in den Archiven gearbeitet haben, beträgt zusammen⸗ genommen 7538, die Zahl der Privatbenutzer überhaupt 1209. Die entsprechenden Daten des Vorjahres waren 653 amtliche und 1335 außerordentliche, 440 persönliche und 895 schrift⸗ liche Benutzungen, 5945 Arbeitstage und 1176 Privatbenutzer.
Die auf Veranlassung und mit Unterstützung der Archiv⸗ verwaltung im Verlage von S. Hirzel in Leipzig erscheinen⸗ den „Publikationen aus den preußischen Staatsarchiven“ sind in der Berichtszeit um 3 Bände weiter geführt worden,
nämlich:
Band XXIV. Preußen und die katholische Kirche seit 1640. Fünfter Theil. 1775 — 1786. Herausgegeben von Max Lehmann.
Band XXV. Preußens Könige in ihrer Thätigkeit für die Landeskultur. Dritter Theil. Friedrich Wilhelm II. Herausgegeben von Rudolph Stadelmann.
Band XXVI. Briefwechsel der Herzogin Sophie von⸗ Hannover mit ihrem Bruder, dem Kurfürsten Karl Ludwig von der Pfalz, und des Letzteren mit seiner Schwägerin, der Pfalzgräfin Anna. Herausgegeben von Eduard Bodemann.
Archivbeamte haben außerdem die Redaktion verschiedener historischer Zeitschriften allein oder in Verbindung mit Anderen geführt, zur „Allgemeinen deutschen Biographie“ und zu an⸗ deren Zeitschriften Beiträge geliefert, endlich folgende theils größere, theils kleinere Aufsätze und Bücher veröffentlicht:
Bailleu: ‚Fritz Reuters Universitäts⸗ und Festungszeit“ in der „Deutschen Rundschau“, Juniheft; ferner „Prinz Louis Ferdinand“ ebenfalls in der „Deutschen Rundschau“, Oktober⸗ und Novemberheft.
von Bülow: „Die Wolliner Bursprake von 1538“; „Der Komet von 1618“; „Beiträge zur Geschichte des Herzoglichen Schlosses in Wollin“; „Die Klosterordnung von Kühn 1581“; „Die allgemeine deutsche Biographie und Pommern“; ‚„Bei⸗ träge zur Geschichte Stettins“; „Das Kelchtuch von Schöningen“ in den „Baltischen Studien“. 1885.
Doebner: Memeiren der Königin von England. Leipzig, Veit u. Comp.
Ehrenberg: „Zur Geschichte der geistigen Getränke, insbesondere des Bieres in Stadt und 2 Posen“ in der „Zeitschrift der historischen Gesellschaft für die Provinz
osen“.
Endrulat: „Ueber die Aufgaben der historischen Gesell⸗ schaft für die Provinz Posen“; „Westpreußische Trüffeln für eine Königstafel“ — in vorgenannter Zeitschrift.
Göcke: „Zur Geschichte Französischer Herrschaft am Rhei 1792. 1793. 1797“ in den „Forschungen zur Deutschen Ge⸗ schichte“ Bd. XXV.
„Das siebzehnte Preußische Staatsarchiv“ (Wetzlar, In⸗ haltsübersicht desselben) im „Correspondenzblatt der Westdeutschen Heitscheif für Geschichte und Kunst“ und in der „Archivalischen
eitschrift“, herausgegeben von Fr. von Löher.
Goerz: „Mittelrheinische Regesten“ Theil 4. Koblenz bei Wilhelm Groos.
Grünhagen: Schlesien unter der Fersschaft König Ferdinands 1527 — 1564“ in der „Zeitschrift für schlesische Ge⸗ schichte und Alterthum Schlesiens“ Bd. XIX.
Harleß: „Erkundigung über die Eöe im Herzogthum Berg vom Jahre 1555“, zuerst vollständig ver⸗ öffentlicht und eingeleitet in der „Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins“ Bd. XX.
erquet: „Die Renaissance⸗Decke im Schlosse zu Jever, ihre Entstehungszeit und ihr Verfertiger“. Emden; W. Haynel. „Der Kaiserliche Lehnbrief für Ostfriesland von 1454 noch einmal“ in dem „Jahrbuch der Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Alterthümer“. Bd. VI. Heft 2.
Hille: „Zur Geschichte des Schulwesens“, Auszug aus einem Promemoria des Kieler Kanzlers J. A. Cramer vom 22. September 1778, in den „Geschichtsblättern für Stadt und Land Magdeburg“. „Aus Dahlmanns Personalakten zum 13. Mai 1885 mitgetheilt“ in der „Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig⸗Holstein⸗Lauenburger Geschichte“.
Ilgen: „Rheinisches Archiv; Wegweiser durch die für die ischichte des Mittel⸗ und Niederrheins wichtigen Hand⸗ schriften. I. Theil: Der Niederrhein.“ (Westdeutsche Zeit⸗ schrift; Ergänzungsheft II.)
Keller: „Die Reformation und die älteren Reform⸗ parteien.“ Leipzig. S. Hirzel.
Kohlmann: „Das Tabaksmonopol im Gottorper An theil von Schleswig⸗Holstein 1670 — 1674“ in der „Zeitschrift 88 8 Fiiscet für Schleswig⸗Holstein⸗Lauenburgische Geschichte“ 9 8₰ 4
Krusch: Monumenta Germaniae; simi IV. 2. (Fortunati opera. Pars II.)
Meinardus: „Münzurkunde der Stadt Hameln 1436“ in dem „Numismatisch⸗sphragistischen Anzeiger“ Nr. 11. Hannover.
Meyer (Breslau): „Die Entwickelung unserer bürger⸗ lichen Freiheit“ I. und II. in der „Zeitschrift für allgemeine Geschichte“. „Zwei fürstliche Frauen des 18. Jahrhunderts“ in den „Grenzboten“.
von Mülverstedt: „Regesta archiepiscopatus Magde- burgensis“. 3. Bd. Bogen 28—37. „Ueber den Propst Heinrich von Kalen und sein vermeintliches Siegel“ im „Deutschen Herold“. „Quellensammlung zur Geschichte des Hauses Stolberg“ Bogen 34—72.
Pfotenhauer: „Die Pförtner von Neumarkt und ihre Aufzeichnungen“ in der „Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthum Schlesiens“ Bd. XX.
Prümers: „Die angebliche Verpfändung des Landes Stavenhagen durch Herzog Bogislav IV. an den Fürsten Nicolaus von Werle im J. 1282“ in den „Baltischen Studien“. „Bemerkungen zum zweiten Bande des Pommerschen Urkunden⸗ buches“ ebendort. Pommersches Urkundenbuch Bd. II. Abth. 2.“ Stettin. Theodor von der Nahmer.
Ribbeck: „Gerhoh von Reichersberg“ in den „Forschungen zur Deutschen Geschichte“. 1b
Sauer: Nassauisches Urkundenbuch Bd. I. Abth. 1. Wiesbaden 1885. „Archivalische Mittheilungen“, sowie „Zur älteren Geschichte der Herren von Eppenstein und Homburg“ in den „Annalen des Nassauischen Alterthumsvereins“ Bd. XIX.
Sello: „Dubegnewe —Arnswalde —Woldenberg. Sphra⸗ gistischer Beitrag zur mittelalterlichen Topographie der Neu⸗ mark nebst Exkurs über den Brandenburgischen Wappenhelm“ im „Deutschen Herold“. „Die Rolands⸗Statuen zu Magdeburg und Brandenburg a. H.“, sowie „Jaczo der “ Branden⸗ 655 sein Doppelgänger Jaczo von Cöpenick und sein Gegner Erz⸗ bischof Wichmann und Markgraf Albrecht der Bär“ in den „Blättern für Handel, Gewerbe und soziales Leben“: Magde⸗ 8 „Das Halberstädter Schlummerlied“ in den „Mit⸗ theilungen des Vereins für Anhaltische Geschichte und Alter⸗ thumskunde“ Bd. IV. „Katharina, Herzogin von Sachsen (Gemahlin Kurfürst Friedrichs II. von Brandenburg) und ihr Haus“ im „Neuen Archiv für Sächsische Geschichte und Alter⸗ thumskunde“ Bd. VI. 1
Tumbült: Von dem Werke: „Die Westfälischen Siegel des Mittelalters“ 2. Heft. 1. Abth. „Die Siegel der Bischöfe“. Münster. Regensberg. 1885.
Veltman: „Die Münzfunde in der Umgegend von Ba⸗ renau und die Oertlichkeit der Varuskatastrophe“. Osnabrück. „Funde von Römermünzen in Westfalen und Oberschlesien“. Osnabrück.
Wachter: „Entschuldigung der Breslauer des Interims halben“ in der „Zeitschrift für Geschichte und Alterthum Schlesiens“. Bd. XIX.
Warschauer: „Die mittelalterlichen Innungen zu Posen“ in der 2Jecgn der historischen Gesellschaft für die Provinz Posen“, sowie „Die Manuscripte und Urkunden der öö Bibliothek zu Posen“, ebendort.
Winter: „Hans Joachim von Zieten“. Eine Biographie. 2 Bde. Duncker u. Humblot.
Auctores antiquis-
Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.) Bei der heute fartgesebten Ziehung der 4. Klasse 173. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen: 2 Gewinne von 30 000 ℳ auf Nr. 43 261. 67 840. 18 88 Gewinne von 15 000 ℳ auf Nr. 35 975. 64 697. 1402 . 8 Gewinne von 6000 ℳ auf Nr. 19 506. 22 403. 27 606. 52 101. 63 332. 69 835. 74 716. 94 931. 48 Gewinne von 3000 ℳ auf Nr. 1713. 2342. 4686. 22 361. 31 511.
4986. 5353. 5850. 6654. 9679. 13 813. 19 666. 31 810. 34 650. 34 683. 36 024. 37 666. 45 186. 47 590. 48 510. 48 922. 51 469. 52 569. 52 623. 52 752.
73 753. 74 932. 78 281. 80 259. 85 211. 85 494. 86 463. 86 912. 91 743. 91 910. 5561. 5574. 6938. 10 814. 11 363. 13 021. 15 484. 18 191. 19 235. 19 651. 21 117. 23 911. 29 872. 30 013. 30 682.
22 622. 24 101. 25 052. 25 751. 28 381. 28 780. 53 341.
54 737. 57 949. 60 024. 64 495. 67 708. 70 531. 52 Gewinne von 1500 ℳ auf Nr. 862. 4309. 4715. 31 442. 32 785. 34 878. 34 910. 37 908. 38 769. 38 851.
46 147. 52 918.
39 647. 44 017. 50 752. 52 836. 71 257. 73 851.
54 551. — 76 867. 78 115. 83 025. 87 194. 88 856. 91 202. 91 500, 92 143. 92
69 Gewinne von 550 ℳ auf Nr. 5404. . 5ohb 7158. 8270. 10 158. 11 860. 12 598. 12 887. 14 225. 15 11 17205. 19 627. 19 763. 20 486. 21 072. 23 043. 23 9, 24 641. 25 024. 25 865. 25 962. 30 694. 30 722. 30 79 32 575. 34 716. 36 387. 57 385. 38 720. 39 206. 41 19 41 196. 41 762. 42 796. 43 477. 45320. 47 205. 47 0 48 145. 49 875. 50 214. 50 606. 54 092. 56 932. 62 29 62 565. 63 383. 66 967. 68 290. 75 236. 76 111. 7982 80 818. 80 840. 82 656. 83 985. 85 967. 86 571. 8799, 87 751. 89 814. 90 634. 90 816. 91 854. 92 669. 9289 93 387 35. g. 88 8 “
Soeben versendet der Hoflieferant Sr. Majestät des Kajsen⸗ und Königs, der Blumen⸗ und Samengroßhändler J. C. Schmiht in Erfurt, seinen elegant ausgestatteten Katalog für das Iof. 1886. Derselbe beweist durch seinen reichen Inhalt und die angewand Sorgfalt von Neuem, daß das Schmidtsche Etablissement eine weit⸗ Entwickelung genommen hat und im Stande ist, auch den höchs⸗ Anforderungen Genüge leisten zu können. Dem Katalog sind in farbia Ausführung zwei Tafeln beigegeben; die eine derselben bringt eine Strauß großblumiger englischer Sommerlevkoyen, die andere drei na Kartoffelarten, nämlich „Early Sunrise“, welche einen Ertrag von 52 Ct. aus einem einzigen Centner ergiebt und deren Preis sich für 100 kg an 120 ℳ, für 1 kg auf 2 ℳ beläuft; die zweite Sorte, gelbeSechswochen⸗ (Rigault), liefert pro Hektar einen Ertrag von 500 Ctr.; die drite⸗ „Schottische Königin“, weist gleichfalls stattliche Erträge auf. Dae Katalog giebt ferner gleich auf der ersten Seite Winke über da Säen, bringt sodann Skizzen zum Gemüsegarten und einen Garter⸗ arbeitskalender, welcher für alle Gartenbesitzer von Interesse sen dürfte. Von Neuheiten aus 1885 wird erwähnt und abgebildet der Lathyrus odoratus „Vesuv“ (J. C. Schmidt), welcher sich zur Gartendekoration sehr empfiehlt, u. a. m. Sodann werden mh Qualität, Zweck und Preis eine ganze Reihe Gemüsesamen, meist nit Abbildung der Pflanzeu aufgeführt; ihnen schließen sich, in gleiche Weise landwirthschaftliche, Blumen⸗ und Gehölzsamen an. Ein rac illustrirtes Pflanzenverzeichniß macht den Beschluß des interessanten und gediegenen Katalogs. Derselbe wird von der Handlung gratis und franko auf Wunsch überall hin versendet. 8 ““
““
Das Ballfest des Vereins „Berliner Presse“ findet an 20. Februar im Central⸗Hotel statt. Anmeldungen für Billetz (10 99 zu dem Ballfest nehmen bis 16. Februar cr. die nachstehend namhaft gemachten Herren Comitsmitglieder an: Dr. Hopfen Brücken⸗Allee 1, Dr. Jacobson, Bellealliance⸗Platz 18, Dr. Kastan Victoriastr. 16, Schmidt⸗Cabanis, Puttkamerstr. 16, G. Schweitzer Taubenstr. 53, Dr. Sierke, Zimmerstr. 7, Stettenheim, Lützowstr. 70.
Paris, 5. Februar. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Meldungen aus St. Quentin fanden daselbst gestern Abend in Folge einer Zusammenrottung von strikenden Arbeitern Ruhestörungen statt, zu deren Beseitigung Gendarmerie ein⸗ schreiten mußte.
Im Walhalla⸗Theater wird am Sonntag auf vielseitigen Wunsch „Nanon“ wiederholt.
Am vorgestrigen 4. Komponisten⸗Abend im Coneert⸗ hause dirigirte Hr. Heinrich Hoffmann eine Reihe eigener Or⸗⸗ chester⸗Kompositionen. Es waren — außer älteren gefälligen Sachen, wie ein graziöses, zierlich gearbeitetes Charakterstück „Im Sonnenschein“, einer dreisätzigen ungarischen Suite, deren zweiter romanzenartiger Satz nur manchmal eine zu raffinirte, nicht farbenecht magyarisch genng gehaltene Harmonisation zeigt, und zwei Theilen aus einer „Italienischen Liebesnovelle“, von denen namentlich die Karnevals⸗ scene originell erdacht und rythmisch wirkungsvoll behandelt ist, — vornehmlich eine Serenade von reizvoller Erfindung und sorgfältiger Faktur, sowie ein glanzvoller Festmarsch aus seiner Oper „Aennchen von Tharau“, welche den meisten Beifall fanden. Der piaezicato be⸗ handelte Scherzosatz aus der Serenade wurde da capo verlangt. Hr. H. Hoffmann bewährte sich in allen diesen Kompositionen als ein vielseitig durchgebildeter musikalischer Eklektiker, dem zwar die melo⸗ dische Erfindung nicht in breitem Strome zufließt, der aber dafür in der Behandlung durch fleißiges Studium der Partituren der großen neueren Meister zur Herrschat über alle instrumentalen Mittel gelangt ist und damit, ohne jemals trivial zu werden, meist schöne, vornehme Wirkungen erreicht und stets anzuregen und zu fesseln versteht. — Der Abend vermit⸗ telte uns ferner noch die Bekanntschaft mit einer sehr jungen anmuthigen Sängerin, Signora Raffaela Pattini, welche mit angenehmer, in der Coloratur sicher und virtuos ausgebildeter Sopranstimme das „Are Maria“ von Gounod sowie den Walzer aus dessen Oper „Mar⸗ garethe“ sang und dafür so reichen Beifall erntete, daß sie auf Ver⸗ langen einen Theil des letzteren wiederholen mußte. — Hrn. Musit⸗ direktor Mannsfeldt und seiner trefflichen Kapelle gebührt für die W dynamisch fein schattirte Wiedergabe des poesievollen „Waldwebens“ aus „Siegfried“ besondere Anerkennung. — Dar Schluß des genuß⸗ und abwechselungsreichen Abends bildete Beethobens prächtige, humorvolle F-dur⸗Symphonie.
Der noch jugendliche Komponist Hr. Arthur Bird aus Amerika, ein Schüler Heinrich Urbans, gab gestern im Saal der Sing⸗Akademie ein Concert, in welchem er unter Mitwirkung der Philharmonischen Kapelle mehrere seiner Kompositionen für das Orchester zu Gehör brachte. Die Concert⸗Ouverture (D-dur), en schwungvolles, originell erfundenes Werk, zeigte zugleich besonden Vorzüge im Styl der Arbeit, klare Durchführung 9 Motive, maßvolle Anwendung der Blechinstrumente, und vor Allem eine nicht zu lange Ausdehnung der Form, wie sie hei neueren Komponisten öfters zu tadeln ist — Das Andante und Presih aus einer Suite für Streichorchester waren voll melodischer Anmutt und rhythmischer Lebendigkeit, verbunden mit tief eingehender Kenntniß der Klangwirkung der gewählten Instrumente. — Als hervor⸗ ragendstes Werk erschien eine Symphonie, deren Hauptsat; roßartig angelegt und durchgeführt sind, und deren Andante mit dsas reizenden Flötensoli gleichwie das höchst originelle Vivo n Zuhörer zum rauschenden Beifall hinriß, so daß Letzteres wieder 8 werden mußte. — Ein Klavierconcert von Ludwig Schptte, einen dänischen Komponisten, stand nicht auf gleicher Höhe künstlerische Werths, da bei nicht zu verkennender, reicher Erfindungsgabe doc die zu gewaltsamen und oft gesuchten Effekte dem Eindruck schadeten — Hr. Arthur Friedheim trug die Klavierpartie mit virtug 8 Beherrschung der technischen Schwierigkeiten vor. Das zahlreich l schienene Publikum spendete bei allen Leistungen reichliche Beifall bezeugungen.
Redacteur: Riedel.
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D 4 2 8 Berlin: Z. Elsner
Fünf Beilagen 1 (einschließlich Börsen⸗Beilage).
der Kosten des Heilverfahrens gewährt wissen.
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nzeiger und Königlich Preuß
Freitag, den 5. Februar
Berlin,
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Nichtamtliches.
reußen. Berlin, 5. Februar. In der gestrigen
1)8n des Reichstages lag dem Hause der Gesetz⸗ ntwurf, betreffend die Fürsorge für Beamte und gersonen des Soldatenstandes in Folge von Be⸗ riebsunfällen, zur zweiten Berathung vor. 8 §. 1 der Vorlage bestimmt, daß Reichsbeamte und Per⸗ onen des Soldatenstandes, die durch einen Betriebsunfall hHauernd dienstunfähig geworden sind, % ihres Gehalts als Pension erhalten sollen, soweit sie nicht nach anderweiter eichsgesetzlicher Vorschrift einen höheren Anspruch geltend
en können. achees Kommission fügte dem hinzu, daß Beamte u. s. w., welche nicht dauernd dienstunfähig geworden seien, aber trotz⸗ bem aus dem Dienste entlassen würden, bei gänzlicher Er⸗ werbsunfähigkeit ⅞ ihres Gehalts, bei theilweiser eine nach dem Maße derselben zu bemessende Pension erhalten sollten.
Die Abgg. Struckmann und Dr. Buhl wollten auch Ersatz
Die Abgg. Barth und Genossen beantragten, den Reichsbeam⸗ en bei Unfällen die Kosten des Heilverfahrens und den Verlust an Diensteinkommen zu ersetzen, sowie ihnen eine Pension zu gewähren, welche bei völliger Erwerbsunfähigkeit gleich dem ganzen Diensteinkommen, bei theilweiser gleich der Hälfte bis iwei Drittel desselben sein solle. Die Personen des Soldaten⸗ standes sollten nach diesem Antrage in der gegenwärtigen Vor⸗ age noch nicht berücksichtigt werden. 8
Der Abg. Struckmann meinte, die Vorlage halte daran est, den Beamten die Entschädigung bei Unfällen in Form einer Pension zu gewähren. Die Kommission gehe weiter, sie wolle auch den Beamten die Bezüge im Sinne des großen
nfallversicherungsgesetzes gewähren. Nur in einem Punkt, n dem sie diesem Prinzip nicht treu bliebe, wolle sein Antrag ihre Vorschläge ergänzen. Es handele sich um Gewährung der Kosten des Heilverfahrens. Warum sollten die Beamten hier chlechter gestellt sein, als die unter die allgemeine Unfall⸗ versicherung fallenden Personen? Umsomehr empfehle sich die Annahme seines Antrags, als zahlreiche Beamtenkategorien zur Zeit bereits einen Anspruch auf Ersatz der Heilkosten hätten, dieses Anspruches aber durch die Kommissionsvorlage verlustig gehen und jedenfalls sehr unzufrieden sein würden. Es liege auch nicht der geringste Grund vor, die von ihm befürwortete Gleichstellung der Beamten mit allen anderen eichsgesetzlich gegen Unfälle versicherten Personen abzulehnen.
Der Abg. Schrader erklärte, es sei der Kommission nur n ganz geringem Maße gelungen, in das den Deutschfrei⸗ sinnigen sehr sympathische Gesetz die Erfüllung einer alten For⸗ derung hineinzutragen, daß nämlich für die Beamten bei dienst⸗ ichen Unfällen ausreichend gesorgt werde. Auch durch den An⸗ rag Struckmann werde das Gesetz nicht erheblich verbessert, daher die Deutschfreisinnigen den Antrag Barth eingebracht hätten, für den zwar eine ziemlich lebhafte Stimmung im Hause, aber bei der Abneigung der Regierungen an ihren Vorlagen selbst bei guten Gegengründen etwas ändern zu lassen, kaum eine Aussicht auf Zustimmung der Mehrheit vorhanden sei. Durch das Gesetz würden die Beamtenklassen, die bisher überhaupt keine Unfall⸗ ansprüche hätten, besser gestellt, andere aber erheblich schlechter: nämlich die, welche dem Haft ichtgesetz unterstellt seien (das seien namentlich die Eisenbahnbeamten), und die, welche bereits in das frühere Unfallversicherungsgesetz aufgenommen gewesen wären. Daß man jetzt einen Theil der letzteren wieder in das neue Gesetz hinübernehme, beweise, wie wenig sicher man seines auf diesem Gebiet sei. Die nicht mit festem ehalt und Pension angestellten Be⸗ amten würden aus dem ersten Unfallgesetz in das zweite hinübergeschoben, und im zweiten noch 85 warm geworden, jetzt in das dritte, das ihnen eine Verschlechterung ihrer Lage bringe. Lasse man sich in diese Gesetzgebung ein, dann könne es nur in der Annahme geschehen, daß für alle Beamten ausreichend gesorgt werde. Daher bezweckten die deutschfreisinnigen Anträge, die Fürsorge nicht auf die Unfälle in versicherungspflichtigen Betrieben zu beschränken, sondern sie allgemein auszudehnen, da der Beamte von allen ohne Unterschied schwer betroffen werde. Der Einwand, daß damit eine nicht übersehbare finanzielle Belastung verbunden wäre, sei nicht stichhaltig, da man wisse, daß bei Weitem der größte Theil sämmtlicher Unfälle im Reichsdienst auf die Versicherungspflich⸗ tigen entfallen werde. Es könne sich also hier nur um ein Mini⸗ mum, jedenfalls um viel weniger handeln, als man jetzt auf die Schultern des Reichs lege. Auch der zweite Einwand sei nicht zutreffend, daß man mit den Arbeitern pari passu gehen müsse; denn warum solle man nicht mit den Beamten etwas schneller gehen? Der wahre Grund dagegen sei nach seiner Auffassung ein ganz anderer, der leider in der Reichsgesetz⸗ gebung jetzt so oft, offen und versteckt, entgegentrete: die einzelnen Landesregierungen wünschten die Unfallfürsorge für
ie Beamten möglichst beschränkt zu sehen, weil sie die finanziellen Lasten, die ihnen daraus erwüchsen, nicht zu übernehmen wünschten. Anders sei die Zurückhaltung ihrer Vertreter dem offen eingestandenen Bedürfnisse gegen⸗ über nicht zu erklären. Dex deutschfreisinnige Antrag spreche wiederholt und bestimmt die Forderung aus, daß man jetzt ie Unfallfürsorge allgemein gewähren, ganze Arbeit machen und nicht immer stückweise vorgehen möge. Man sage, daß man doch nicht allgemein für die Beamten durch solche Gesetze orgen könne, weil die Krankheiten nicht darunter fielen. Aber rankheiten und Betriebsunfälle seien sehr verschiedene Dinge: ei der Krankheit sei die Verbindung mit dem Dienst nur in ehr wenigen Fällen nachzuweisen, bei dem Unfall immer. Man thue also nichts Unrechtes, wenn man nur für den Unfall und 88 für die Krankheit sorge, für die letztere vielleicht nur in demn venfang des Militärpensionsgesetzes. Allerdings wünschten Ar Deutschfreisinnigen eine Beschränkung des Gesetzes: ihr Intrag schließe die Personen des Soldatenstandes aus, nicht 8 ob sie ihnen nicht dasselbe gewähren möchten, wie den divilbeamten, sondern weil die Militärpersonen in das System ieses Gesetzes sehr schlecht hineinpaßten. Für sie sei bereits,
gesorgt, und die Deutschfreisinnigen wünschten Novelle zu demselben die Unfallfürsorge na dem System der Vorlage auch für die Militärpersonen eingeführt werde. Sie hielten es ferner für bedenk⸗ lich, nur für Betriebsunfälle der Militärpersonen Für⸗ sorge zu treffen und gerade in der Armee und der Marine zwischen Betrieben und dem eigentlichen Militärdienst einen Unterschied zu machen. Auch der Dienst sei nothwendig mit Unfällen verbunden, und es würde einen wunderlichen Eindruck machen, wenn ein in eine Militairfabrik versetzter Soldat oder Offizier besser behandelt würde, als wenn er im eigentlichen Dienst, im Kriege verletzt worden sei. Sie wollten also allgemeine Fürsorge auch für die Militärpersonen auch bei Unfällen im Dienst, aber auf Grundlage des Militärpensionsgesetzes, wo⸗ durch die Gesetzgebung sich den Verhältnissen besser anpassen würde.
Der Direktor im Reichsamt des Innern, Bosse, bemerkte, es seien hier die Beamten hineingenommen, welche nicht mit festem Gehalt angestellt seien, weil die verbündeten Re⸗ gierungen von 16 die gesetzgeberische Behandlung dieser Materie nur bei einem schrittweisen Prozediren für möglich gehalten hätten; sonst kämen sie zu gar nichts. Der Abg. Schrader verlange auch eine Entschädigung für vor⸗ übergehende Dienstunfähigkeit. Es gebe in der That Fälle, in denen dies außerordentlich wünschenswerth wäre, dafür beständen besondere Unterstützungsfonds. Vor allen Dingen sei doch hier zu beachten, daß der Beamte in solchen Fällen sein vollständiges Gehalt behalte und damit wesentlich anders stehe, als der Arbeiter, dessen Bezüge wegfielen. Er (Redner) könne nur bitten, innerhalb der vom Unfallversicherungs⸗ und
ensionsgesetz gezogenen Grenzen zu bleiben, nur dann lasse ich etwas Gedeihliches zu Stande bringen.
Der Abg. Frhr. von Maltzahn war der Ansicht, daß, wenn man das Gesetz zur Verabschiedung bringen wolle, man jetzt nicht mehr Detailfragen diskutiren, sondern auf dem Boden der Vorlage bleiben solle. Deshalb würden er und seine politischen Freunde den Antrag Schrader ablehnen, da⸗ gegen den des Abg. Struckmann, vorbehaltlich einiger in dritter Lesung zu bewirkenden Aenderungen, annehmen.
Der Abg. Schrader meinte, die Antwort des Vertreters der verbündeten Regierungen stelle die Sache so dar, als gehörten die nicht mit festem Gehalt angestellten Beamten nicht unter die durch das zweite Unfallgesetz Betroffenen. Sie fielen aber thatsächlich heute noch darunter und sollten durch das vorliegende herausgenommen werden. Damals habe man also etwas Anderes für zulässig era 888 als heute. Inner⸗ halb eines Iace erlebe man diesen Wechsel und beklage diese Unsicherheit. Gründe seien ihm nicht entgegengehalten worden. Es sei einmal die Meinung der verbündeten Regierungen, dieses Gesetz nicht wesentlich ändern zu lassen, und deshalb werde sein Vorschlag unberücksichtigt bleiben, auch wenn sich Viele seiner 111 sollten.
Der Direktor im Reichsamt des Innern, Bosse, betonte, das sei ja ganz richtig, daß die nicht fest angestellten Beamten unter das zweite Unfallwersicherungsgeset fielen. Der Grund für die Aenderung scheine ihm aber doch leicht zu finden zu sein. Damals habe man wenigstens für die nicht fest angestellten Be⸗ amten eine gewisse Fürsorge treffen wollen, jetzt, wo man die Hoffnung habe, überhaupt für Beamte ein solches Gesetz zu bekommen, nähmen die Regierungen jene hier auf. Er glaube, daß seine Antwort ganz gerechtfertigt sei, daß das schrittweise Prozediren nothwendig und konsequent zu einer Behandlung der Sache, wie geschehen, habe führen müssen.
Der §. 1 wurde hierauf unter Ablehnung des Antrags Schrader mit der vom Abg. Struckmann vorgeschlagenen Aenderung nach dem Kommissionsantrage angenommen.
§. 2 sichert den Hinterbliebenen der in Folge eines Be⸗ triebsunfalles verstorbenen Beamten ein Sterbegeld, eine Rente für die Wittwe, für jedes Kind sowie für Ascendenten des Verstorbenen, wenn dieser ihr einziger Ernährer war. So⸗ weit den Hinterbliebenen nach reichsgesetzlicher Vorschrift ein höherer Betrag, als der in diesem Gesetz aus⸗ geworfene, zusteht, erhalten sie diesen höheren.
Derselbe wurde mit einer vom Abg. Struckmann vorge⸗ schlagenen Ergänzung angenommen, daß das Sterbegeld dem einmonatlichen Dienst⸗ oder Pensionseinkommen entsprechen, mindestens aber 30 ℳ betragen müsse, nachdem Seitens der verbündeten Regierungen die Erklärung abgegeben war, daß ihrerseits keine Bedenken dagegen erhoben würden.
§. 3 wurde ohne Debatte genehmigt.
Nach §. 4 soll der Bezug der Pension, bezw. sollen die sonstigen Bezüge mit dem Wegfall des Diensteinkommens be⸗ ginnen. Gehört der Verletzte einer Krankenkasse an, so soll bis zum Ablauf der 13. Woche die Pension um den Betrag des Krankengeldes gekürzt werden.
Der Abg. Frohme hielt die letztere Bestimmung für ungerecht, da dem einer Krankenkasse angehörigen Beamten für seine Bei⸗ träge auch Bezüge zustehen müßten; man solle ihn also nicht um die ihm aus dem Unfallgesetz zustehende Pension schädigen oder kürzen. —
Der Geheime Regierungs⸗Rath von Woedtke begründete die Bestimmung mit dem Hinweis auf die in den früheren Unfallgesetzen aufgenommenen konformen Festsetzungen und fügte hinzu, daß die Belastung der Kranestlafen dadurch nur eine ganz minimale werden könne, da die durch Unfälle herbeigeführte Inanspruchnahme der Krankenkassen nur ¼½ aller übrigen Fälle ausmache.
Der Abg. Schrader stimmte dem Abg. Frohme zu. Von einer Uebersicht über die Belastung der Krankenkassen könne jetzt noch gar nicht gesprochen werden, dazu sei die Erfahrung, wie man den Einwendungen seiner Freunde ja Seitens der zuch ehne auch gern entgegenhalte, noch viel zu kurz. Erst
pensionsgesetz daß in einer
nach einigen Jahren, und wenn die Unfallversicherung im vollen Gange sei, könne ein Urtheil denkbar sein.
Der Geheime Postrath Sydow erklärte, bei den Reichs⸗ Post⸗ und Telegraphenbeamten, welche hier ein Hauptkontin⸗ pent liefern würden, stelle sich die Sache so, daß die älteren
eamten, welche einer Krankenkasse nicht angehörten, auf
wenn auch in sehr beschränktem Maße, aber nach einem ganz anderen 4, ne sebn shrfnler durch das bestehende Militär⸗
13 Wochen ihr Gehalt Frcheiehan würden, die jüngeren würden aus der Betriebskrankenkasse ihre Bezüge haben.
Streiche man nun die Bestimmung, daß die Krankenkassen⸗
bezüge beim Unfall in den ersten 13 Wochen zur Verrechnung
kämen, so erhielten gerade die jüngeren Beamten ⁄¼ des
Diensteinkommens aus der Betriebskrankenkasse und ¼ auf
Grund dieses Gesetzes, d. 9. also ½⅛ mehr als das volle Ge⸗
Zu solchen Bedenklichkeiten dürften die Antragsteller eranlassung geben.
Nachdem noch die Abgg. Frohme und Schrader hervor⸗ gehoben, daß man doch nicht einen Fehler, der in den früheren Unfallgesetzen enthalten sei, hier wieder begehen müsse, was den Vertreter der verbündeten Regierungen zu der Entgegnung veranlaßte, daß hier von keinem Fehler die Rede sein könne, — wurde §. 4 angenommen. .
” besagt, daß ein Anspruch auf Pension, Sterbegeld und Renten dem Verletzten nicht zufehen soll, der den Unfall vorsätzlich oder durch ein Verschulden herbeigeführt hat, wegen dessen auf Dienstentlassung oder auf Verlust des Titels und Pensionsanspruchs erkannt worden ist.
Der Abg. 2 2e., legte Werth darauf zu konstatiren, daß hiernach die Unfallentschädigung gezahlt werden müsse, wenn die Dienstentlassung nicht lediglich wegen der den Unfall herbei⸗ führenden Fahrlässigkeit, sondern gleichzeitig aus anderen Gründen en olt sei. 1
§. 5 wurde in der Kommissionsfassung angenommen, desgleichen §§. 6—9 ohne Debatte. 1 .
Nach §. 10 gehen die dem Verletzten oder dessen Hinter⸗ bliebenen auf Grund des Haftpflichtgesetzes gegen Eisenbahn⸗ unternehmer zustehenden Ansprüche auf die zur nnsalens schädigung 9 Pensions⸗ und Rentenzahlung verpflichtete Betriebsverwaltung über. Weitergehende Ansprüche als auf diese Pensionen oder Renten, stehen dem Verletzten und dessen Hinterbliebenen gegen das Reich und die Bundesstaaten nicht zu.
1 Auf eine Anfrage des Abg. Schrader erläuterte der Staatssekretär von Boetticher die letztere Bestimmung dahin, daß die Entschädigung dem Verletzten nur einmal und zwar eben nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes gewährt werden solle. Wenn z. B. ein Postbeamter auf einer dem Reiche oder einem Bundesstaate gehörenden Bahn verunglücke und von der Postverwaltung nach Maßgabe dieses Gesetzes abgefunden worden sei, solle ihm kein weiterer Anspruch gegen die resp. Bahnverwaltung zustehen.
Der Abg. Schrader fürchtete, daß in Folge dieser Aus⸗ legung des §. 11 eine Ungleichheit insofern eintreten werde, als hiernach Privatbahnen anders als Staats⸗ oder Reichs⸗ bahnen behandelt würden; die Privatbahnen würden schließ⸗ lich für den Reichsfiskus mitbezahlen. Redner behielt sich die Stellung besonderer Amendements bis zur dritten Lesung vor.
. 11 wurde darauf mit einigen unwesentlichen, von Struckmann beantragten redaktionellen Verbesserungen ange⸗ nommen.
§. 12 setzt für die Staats⸗ und Kommunalbeamten, für welche durch die Landesgesetzgebung oder durch Kommunal⸗ statuten eine gleiche Fürsorge, wie in dem vorliegenden Gesetz für die Reichsbeamten getroffen wird, das Haftpflichtgesetz außer Kraft.
Der Abg. Barth betonte: der Antrag auf Streichung des
. 12 solle den Standpunkt der Deutschfreisinnigen markiren. urch das vorliegende Gesetz werde die Situation für die unter das Haftpflichtgesetz fallende Kategorie von Reichs⸗ beamten verschlechtert. Der Antrag solle verhüten, daß die Beamten der Einzelstaaten und Kommunen in die leiche Lage geriethen. Auch in formaler Beziehung ägen schwere Bedenken gegen §. 12 vor. Die Fassung, welche derselbe jetzt I“ habe, sei noch unglücklicher, als die der ursprünglichen Regierungsvorlage. Es heiße jetzt, daß für die Beamten der Einzelstaaten und Kommunen „mindestens die in den Vorschriften der §§. 1 bis 5 des gegenwärtigen Gesetzes angeordnete Fürsorge“ getroffen werden müsse. Aber wer solle hierüber entscheiden? Dem Richter dürfte damit eine zu schwere Last aufgebürdet werden. Es 88 also weiter bestimmt werden, daß die landesgesetzlichen resp. kom⸗ munalstatutarischen Feststellungen dem Bundesrath und dem Reichstage zur Beschlußfassung darüber unterbreitet werden müßten, ob jene Feststellungen auch allen Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes entsprechen. So ohne Weiteres, wie das hier im 8. 12 geschehe, könne den Einzelstaaten oder Kommunen nicht die Anordnung dieser Fürsorge überlassen werden. Deshalb hätten die Deukschfreisinntgen eine Streichung des Paragraphen vorgeschlagen.
Hierauf bemerkte der Staatssekretär von Boetticher:
Meine Herren! Ich muß den Ausführungen des Herrn Vorredners egenüber bei dem Antrage bleiben, daß Sie die Guüͤte haben mögen, G für die Annahme des 8 12 zu entscheiden. Der Herr Vorredner hat am Ende seiner Ausführungen es bedenklich gefunden, daß durch den §. 12 in die Hand der Einzelstaaten und sogar in die Hand von Kommunalverbänden die Befugniß gelegt wird, Reichsgesetze außer Kraft zu setzen. Dies, meine Herren, ist nicht richtig; den Kommunalverbänden wird eine solche Befugniß nicht gegeben, sondern der Paragraph sagt nur: wenn die Einzelstaaten, wenn die Kommunen für ihre Beamten im Wege der Landesgesetzgebung resp. im Wege des Statuts ähnliche Wohlthaten schaffen, wie sie durch die gegen⸗ wärkige Vorlage für die Reichsbeamten geschaffen werden sollen, dann tritt ipso jure die Folge ein, daß die Ansprüche, welche die einzelstaatlichen resp. Kommunalbeamten zu erheben haben, C nach Maß⸗ gabe der Vorschriften der §§. 8 bis 10 des Gesetzes, daß also dann die Vorschriften des Haftpflichtgesetzes für diese Beamten außer Kraft treten. Es ist also damit die Recbtsfolhe eines gesetzgeberischen einzel⸗ staatlichen, resp. eines statutarischen Schrittes bereits durch das Gesetz bezeichnet, und man kann dem Hrn. Abg. Barth nur insofern Recht geben, als es nun freilich von der einzelstaatlichen Gesetzgebung resp. den⸗ enigen Kommunalkörpern, welche statutarische Festsetzungen vorzunehmen aben, abhängt, ob sie ihren Beamten die Wohlthaten, wie sie dieses Gesetz vorschreibt, zu Theil werden lassen wollen, und als damit indi⸗ rekt dann für diese Beamten das Haftpflichtgesetz außer Kraft tritt.
Der Hr. Abg. Barth hat dann weiter gemeint, daß es außer⸗ ordentlich schwer sein werde, in easu concreto abzuwägen, ob landesgesetzliche Vorschriften bezw. statutarische Festsetzungen gleich⸗ werthig 8 mit den Bestimmungen dieses Gesetzes, und er hat namentlich gemeint, daß dem Richter eine außerordentlich schwierige Aufgabe gestellt werde, wenn er zu prüfen habe, ob nun die Fest⸗ setzungen, die durch Landesgesetz resp. durch Statut getroffen sind, wirklich mindestens äquivalent sind den Festsetzungen der Vorlage.