eintrat, deren Thätigkeit nicht den Kosten entspreche; er würde der Spezialkommission einen Gesetzentwurf vorlegen, welcher eine durchführbare Vereinfachung der Verwaltung ins Auge fasse; dieselbe müsse vor Allem auf der Autonomie der Ge⸗ meinden bäͤsiren. Der Abg. Schneegans betonte, daß die olitische Seite der Frage sar ihn das Wesentliche sei; vor seitigung der Bezirke könne ein gemeinsames, elsaß⸗ lothringisches Staatsgefühl nicht entstehen. Der Abg. Nessel⸗ führte aus, daß Vereinfachung und Ersparnisse möglich seien durch Entlastun der Kreisdirektionen von zahlreichen Gemeinde⸗ e ⸗ — welche auf Grund einer neuen Gemeinde⸗Ordnung den Geneinden zu selbst⸗ ständiger Erledigung zu überlassen wären — und durch Ueber⸗ tragung eines Theils der Geschäfte der Bezirks⸗Präsidien auf die Kreisdirektoren, endlich durch weitere Centralisirung ein⸗ Nner eeeehens e. im 1n-vWgv., 2 An letzterer Stelle auchte trotzdem eine Vermehrung der Beamten nicht einzu⸗ treten, sondern es wäre eine Verminderung derselben durch⸗ führbar, wenn sich nur die Beamten des Ministeriums streng auf die dieser Instanz zukommende Thätigkeit beschränkten, wenn ferner ihre Zeit und Kraft nicht durch massenhafte roduktion von Gesetzen u. dergl. verschwendet würde. er Staats⸗Minister von Hofmann führte aus, daß an die Beseitigung der Bezirke schon deshalb nicht gedacht werden Lönnte, weil aus den Bezirkstagen verfassungsmäßig die Mehrzahl der Mitglieder des Landes⸗Ausschusses hervor⸗ gingen, daß aber trotzdem vielleicht eine Vereinfachung des Verwaltungsapparates möglich sei. Wenn man von der Re⸗ ierung eine so umfassende Gesetzgebungsarbeit, wie die Re⸗ orm der Gemeinde⸗Ordnung, fordere, so dürfe mag nicht gleich⸗ zeitig den Vorwurf erheben, daß Zeit und Kraft der Beamten mit Herstellung von Gesetzentwürfen verschwendet würden; er weise diese Behauptung ebenso wie die sonstigen Vorwürfe gegen die Thätigkeit der Beamten des Ministeriums mit aller Energie zurück. Der Vorschlag, mit einer Kommission des Landes⸗ Ausschusses — welche die abweichenden Ansichten innerhalb der Versammlung auszugleichen und die Regierung nach dieser Richtung zu haben würde — Reformen anzu⸗ streben, sei zu billigen, wenn es auch schwer halten würde, eine Uebereinstimmung herbeizuführen und wesentliche Ab⸗ riche zu ermöglichen. Nach einer weiteren Debatte brachte der rüftdent einen von dem Abg. Baron Zorn von Bulach Sohn) und Genossen eingebrachten Antrag zur Verlesung, welcher dahin geht, daß der Landes⸗Ausschuß die Frage der “ der Verwaltung an eine Spezialksmmission von 12 Mitgliedern verweisen solle: ferner einen Antrag des Abg. Köchlin, den eben erwähnten Antrag drucken zu lassen. Der Präsident erklärte, daß der Antrag Zorn von Bulach und Genossen gedruckt werden würde. Nach einer kurzen Pause wird die Sitzung wieder aufgenommen und Kapitel 19 (Kreis⸗ direktionen) Fenehmt t. Darauf wurde die Fortsetzung der Debatte auf Mittwoch, 3 Uhr Nachmittags, vertagt.
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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 10. Februar. (W. T. B.) Im Budgetausschuß erklärte heute der Minister⸗Präsident Graf Taaffe auf eine Anfrage Bareuthers, welche Be⸗ wandniß es mit dem Erlaß an die Bezirkshauptmann⸗ schaften in Betreff des deutschen Schulvereins habe, — daß es bei der eminent wichtigen Stellung des deutschen Schulvereins die Pflicht der Negierung gewesen sei, festzustellen, ob die verschiedenen diesbezüglichen Zeitungsberichte wahr seien; die Regierung habe daher, da Schulvereine einen gewissen Einfluß auf die Bevölkerung und das Schulwesen haben, von den Statthaltern eine Berichterstattung über die Thätigkeit aller Schulvereine, nicht bloß des deutschen Schulvereins ver⸗ langt. er Minister⸗Präsident wandte sich sodann noch gegen die Aeußerung, daß die daiseer. den Schulverein für einen politischen Verein zu erklären beabsichtige: die Regierung habe nur eine Umfrage gehalten, um sich ein Urtheil zu bilden.
Pest, 9. Februar. (Wien. Ztg.) Im Reichstage wurde heute die d. über den Voranschlag des Ministeriums für Kultus und Unterricht fortgesetzt.
Agram, 9. Februar. (Prag. Ztg.) Der Landtag E heute nach kurzer Sitzung auf unbestimmte Zeit ver⸗ tagt.
Großbritannien und Irland. London, 11. Februar. (W. T. B.) Lord Rosebery empfing gestern Nachmittag im Auswärtigen Amt die Mitglieder des diplomatischen Corps. Die „Morning Post“ erfährt: bei dem Empfange hätte Lord Rosebery erklärt, die Regierung sei Fne ce an der auswärtigen Politik Lord Salisbury's festzuhalten.
Lord Sandhurst ist zum Unter⸗Staatssekretär im Departement des Krieges ernannt worden.
Frankreich. Paris, 9. Februar. (Fr. Corr.) Ueber die Unterredung, welche zwei der Unterzeichner des Antrages, betreffend die Ausweisung der Prinzen, mit dem Conseils⸗Präsidenten hatten, erfährt man folgendes Nähere: Auf die Erklärung der Herren Duché und Crozet⸗Fourneyron, der Antrag richte sich keines⸗ wegs gegen die Regierung, sondern sei lediglich durch die höheren Interessen der Republik eingegeben, er⸗ widerte Herr de Freycinet: derselbe bringe aber Ver⸗ wirrung in die Befugnisse der öffentlichen Gewalten; er sei bei aller Achtung vor den Rechten der Gesetzgeber ent⸗ schlossen, denjenigen der vollstreckenden Gewalt Geltung zu verschaffen. Nun wäre die Ausweisung der Prinzen eine dHeheʒaßeee⸗ welche ausschließlich der Regierung zu⸗ käme, die entschlossen sei, gegen die Prätendenten ernstlich vorzugehen, wenn dieselben die Verfassung bedrohten. Durch die Aufrechterhaltung des Antrages würde man das Ansehen der Regierung und die Stellung des Kabinets erschüttern; nach dem eben stattgefundenen Meinungsaustausch könnte er mit Leichtigkeit zurückgezogen werden. — Diese Antwort des Conseils⸗Präsidenten hatte jedoch bei den siebzehn Unterzeichnern noch nicht den gewünsch⸗ ten Erfolg; nur beschlossen se, vorläufig die Drucklegung und die Vertheilung des Antrages zu vertagen. Eine neue Zu⸗ sammenkunft mit dem Premier⸗Minister steht bevor.
8 dem heute unter dem Vorsitz des Präsidenten der Republik gehaltenen Ministerrath berichtete Hr. de Freycinet über die Lage im Orient. Der Minister des Innern brachte die Depeschen über den Strike von St. Quentin zur Kenntniß. Die Nacht blieb danach ruhig; die Arbeit wurde gestern im Hause Hamel wieder aufgenommen, und für heute erwartete man ein Gleiches in drei weiteren Häusern. Wahrscheinlich wird der Strike morgen vollständig beendigt sein. Hierauf beschäftigte sich der Ministerrath noch mit den Interpellationen, die in den Kammern auf der Tagesordnung steen.
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Der „Temps“ bringt folgende Privatd fsche. .
Hanoi, 9. Fabrunr 8 8 8 15 Minuten 8 ts. General Jamont hat am 4. Februar Thanquan, ohne Widerstand zu finden, besetzt. Augenc ickli durchziehen 4 Kolonnen die obere Songkoigegend und legen dort Posten an. Man schafft in Thanquan ein großes Depot für Lebensmittel und Munition. General Warnet hat den Kaufleuten gestattet, den Rothen Fluß hinauf zu fahren, was deutlich sein Vertrauen in die Sicherheit des Landes anzeigt. Die Straßenarbeiten werden unter der Aufsicht der Residenten und der Departements⸗Chefs rasch betrieben. Mehrere Kisten mit Piastern, welche aus der Kriegskasse der 2. Brigade stammen, die beim Rück⸗ zuge aus Langson im Stiche gelassen wurden, sind mittelst Tauch⸗ apparaten aus dem Songkicong gezogen worden. Oberst Moncier, Direktor des Genie⸗Corps, und der Oberst⸗Direktor der Artillerie werden nach Langson abreisen. .
Am Mittwoch wird Oberst⸗Lieutenant Herbinger sich wegen seines Verhaltens in Tongking vor dem Kriegs⸗ gericht in St. Malo verantworten. Der Angeklagte steht in Cherbourg, und dem Herkommen gemäß wird das Kriegs⸗ gericht der benachbarten Brigade zur Aburtheilung berufen. Die Verhandlungen finden bei geschlossenen Thüren statt und werden mehrere Tage dauern. Die Frage, die an das Kriegs⸗ gericht gestellt wird, ist, ob sich Oberst⸗Lieutenant Herbinger einer Ehrverletzung schuldig gemacht habe.
— 10. Februar. 3. T. B.) „National“ und „Liberté“ behaupten, daß die Regierung in der Angelegenheit, betreffkendd die Ausweisung der Prinzen, wenn es nöthig werden sollte, die Kabinetsfrage stellen werde.
Der Marine⸗Minister hat den Bau von 21 Tor⸗ pedobooten erster Klasse angeordnet.
In St. Quentin haben fast sämmtliche Arbeiter die Arbeit wieder aufgenommen. 3
Der „Agence Havas“ zufolge stimmt die französische Regierung der Herstellung einer Personal⸗Union zwischen Rumelien und Bulgarien zu unter der Vor⸗ aussetzung, daß alle anderen Mächte ebenfalls zustimmen. Andernfalls würde sich Frankreich seine Aktionsfreiheit wieder vorbehalten.
Das „Memorial de Loire“ erfährt: die Regierung habe definitiv beschlossen, die Grasgewehre in Repetir⸗ gewehre umwandeln zu lassen. Die Waffenfabrik in St. Etienne habe Befehl erhalten, sich für die Vornahme der Umwandlung einzurichten. Der Preis für die Umwandlung stelle sich auf 25 Frcs. per Gewehr.
— 11. Februar. (W. T. B.) Wie die Morgenblätter wissen wollen, hätte das Kriegsgericht, welches gestern in St. Malo zusammengetreten war, um über das Verhalten des Oberst⸗Lieutenants Herbinger zu urtheilen, eine dem Letzteren günstige Entscheidung gefällt.
Spanien. Madrid, 5. Februar. (Hamb. C.) Schon u Anfang des vorigen Winters beobachtete man die An⸗ shemlung der großen arbeitslosen Arbeitermassen in Madrid mit Unruhe. Die Privatwohlthätigkeit der Begüterten wurde in Anspruch genommen, um die Noth zu lindern, aber natürlich vergebens. Die höheren und die niederen Stände riefen nun den Staat und die Kom⸗ mune an. Die trostlose Finanzlage beider gewährte ihnen jedoch nicht die ö das Elend erfolgreich zu be⸗ schwören, wenngleich Hunderttausende von Peseten für an sich nicht dringende, zum Theil unnöthige öffentliche Arbeiten aus⸗ gegeben wurden, nur um einige Hundert oder Tausend be⸗ dürftiger Arbeiter zu beschäftigen. Die leitenden Kreise er⸗ wogen alle nur erdenklichen Mittel, wie dem Uebel zu steuern sei, und hauptsächlich wurde von vielen Seiten Dezentralisation der arbeitslosen Massen angerathen, da ihre Ansammlung in Madrid die Lage der Hauptstadt bei jeder aufständischen Bewegung ernstlich verschlimmern könnte. Die Provinzen 18 einen großen Theil der Arbeiter aufnehmen und durch lokale öffentliche Arbeiten finanziell die Regierung und die Kommune von Madrid entlasten. Aber auch die Pro⸗ vinzen verfügen über keine überschüssigen Gelder und für ihre Bedürfnisse reichen überall die vorhandenen Arbeitskräfte nicht nur aus, sondern sie sind vielmehr auch in EEö Ueberzahl vorhanden.
Es ist nun eine Eigenthümlichkeit der Spanier, daß sie, sobald die nächste Veranlassung dazu geschwunden ist, an die betreffende Sache nicht mehr denken. So kam die milde Jahreszeit, in der der Nothstand der niederen Klassen nicht so groß ist, wie im kalten Winter, und man dachte daher nicht mehr daran, sich für diesen Winter vorzubereiten. Es konnte mithin nicht ausbleiben, daß die Verlegenheiten der Regierung und der Kommunen heute noch bedeutend größer sind als im vorigen Jahr. Zwar wurde durch die Privat⸗ wohlthätigkeit das Institut der Volksküchen eingerichtet — doch damit ist noch nichts erreicht. Regierung und städtische Ver⸗ waltung haben alle nur möglichen öffentlichen Arbeiten in genommen; ihre Mittel reichen aber nicht entfernt zu dauernder Fortsetzung derselben. Die Versendung der Arbeiter in die Provinzen ist nicht ausführbar, denn diese weisen die hungrigen Gäste zurück. Unter solchen Umständen bieten denn diese großen beschöstigangslosen Massen der revolutionären Propaganda ein sehr schätzenswerthes Material; dessen wird man sich jest endlich in den leitenden Kreisen bewußt, nachdem handgreifliche unzweideutige Anzeichen dafür vorliegen. Bisher beschränkten sich die Arbeiter darauf, in kleinen Trupps Ar⸗ beit und Brod zu verlangen. Der Civilgouverneur und die betreffenden höheren städtischen Beamten spendeten, um dadurch ihre Popularitätzu erhöhen, beträchtliche Summen und machten die Arbeitslosen dadurch kühner. Die letzte Manifestation nahm bereits sehr bedenkliche Dimensionen an, und vor Allem wird von den Arbeitern jetzt dem Gedanken Ausdruck gegeben, daß die Be⸗ hörden die Verpflichtung haben, die Nothleidenden zu unter⸗ stüͤtzen. Der Minister der öffentlichen Arbeiten nahm daher Gelegenheit, am 1. Februar einer Arbeiter⸗ kommission zu Gemüthe zu führen, daß von einer solchen Perpflichtung Seitens der Regierung und der Behörden keine Rede sein, daß es sich nur um eine Gunst und Gnade handeln könne, wenn den Bedürftigsten durch Geldgeschenke, durch zeitweise freie Beköstigung gelegentlich Hülfe gewährt werde, und dann denjenigen, die wirklich arbeiten wollten, noch immer Gelegenheit genug dazu
eboten würde. Die Arbeiter mußten das Gerechte dieser
emerkungen zwar anerkennen, das Gros derselben ist aber dadurch wenig erbaut, und wenn die letzte große Manifestation schon deutlich einen politischen Charakter und die Wirkung der Aufreizungen der Anarchisten aufwies, so hat man jetzt guten Grund zu befürchten, daß weitere große Manifestationen nicht ausbleiben werden, und daß dieselben unter dem Einflu des wirklichen Nothstandes, der wachsenden Unzufriedenheit .
der eifrigen Thätigkeit Kafrscheerisoher Elemente leicht sehr be⸗ denklichen Charakter annehmen könnten. 86n “
Itabien. Rom, 10. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer verwies auf An⸗ fragen Marcoras und anderer Deputirter an die Regierung in Petreff der “ Frage der Ministex des Aeußern, Graf Robilant, auf seine Erklärung im Senat wonach er aus Rücksicht auf die anderen Mächte, mit denen Italien im vollen Einvernehmen in den griechischen Gewässern vorgehe, und um die wohlthätigen Wirkungen dieser Aktion nicht zu beeinträchtigen, keine Erklärungen abgeben könne Graf Robilant fügte hinzu: Griechenland fehlten die Sym⸗ pathien Italiens und der übrigen Mächte nicht; Griechenland werde nicht vergessen können, daß es diesen seine Verfassung und seine Vergrößerung verdanke, und daß es kein Interesse daran habe, sich durch unüberlegtes Handeln die Mächte zu entfremden.
Türkei. Konstantinopel, 11. Februar. (W. T. B) Der italienische Eßoter. Graf Corti, wurde gestern von dem Sultan in Abschiedsaudienz empfangen. Derselbe reist am 17. d. von hier ab.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 11. Februar (W. T. B.) Der Kaiser empfing gestern den neuen ser⸗ bischen Gesandten Gruic, welcher sein Beglaubigungs⸗ schreiben überreichte.
Dänemark. Kopenhagen, 10. Februar. (W. T. B) Das vom Könige erlassene provisorische Finanzgesetz ermächtigt die Regierung, für den noch übrigen Theil des gegenwärtigen MWerserres die bestehenden Steuern und Ahb⸗ gaben weiter zu erheben und alle nothwendigen Ausgaben aus der Staatskasse zu bestreiten.
Durch einen Königlichen Erlaß wird das Ministerium ermächtigt, zur Abhilfe der Arbeitslosigkeit die von der Regierung beantragten Arbeiten soweit möglich von dänischen Arbeitern ins Werk setzen zu lassen.
Zeitungsstimmen.
88 Die „ T“ beginnt einen Artikel über „die Kolonisation in Posen und Westpreußen“ mit folgenden Sätzen:
ben;⸗ und da hat die Forderung von 100 Millionen Mark zum Ankauf größerer Güter in den Provinzen Posen und Westpreußen behufs der Ansiedelung kleiner Landwirthe wegen der Höhe der Summe überrascht. An ihr ist aber unseres Erachtens am wenigsten Anstoß zu nehmen. Einmal weil das ganze Unternehmen einer Vermehrung der ansässigen deutschen Bevölkerung in den beiden Provinzen nur dann einen Sinn het, wenn eine solche in großem Maßstabe erfolgt; die Ansiedelung vereinzelter Familien oder einiger wenigen kleinen Gemeinden würde nichts helfen. Die Größe der in Aussicht genommenen Summe hat aber auch an sich nichts Bedenkliches, da es sich ja keineswegs um eine Ausgabe in diesem Betrage handelt, sondern um die Bereitstellung eines Betriebsfonds. Ein Privatmann, welcher mit ausreichendem Kapital eine Parzellirung im Großen, wie sie hier ins Auge gefaßt ist, unter⸗ nähme, würde wahrscheinlich ein sehr gutes Geschäft dabes machen. Für den Staat kann und soll es sich nicht um ein solches handeln; aber wenn die Maßregel nicht in ganz besonders ungeschickter Weise durch⸗ geführt wird, darf man mit Sicherheit erwarten, daß der Betriebs⸗ fonds sich angemessen verzinsen und vollständig ersetzen wird. Als unter dem Ober⸗Präsidenten Flottwell in den dreißiger Fnhven die Parzelli⸗ rung und Ansiedelung mit einem, den damaligen beschränkten Ver⸗ hältnissen entsprechend niedrig bemessenen Fonds von 3 Millionen Mark betrieben worden war, ergab sie, wie der Bericht Flottwells an den König feststellte, für den Staat einen nicht unbeträchtlichen Gewinn. Bei dem gegenwärtigen Ueberfluß an unbeschäftigtem Kapital kann die Aufnahme einer erheblichen Anleihe zu einem wirthschaftlich so nützlichen Zwecke, wie die Ansiedelung kleiner Landwirthe, nur als eine nationalökonomisch sehr empfehlenswerthe Operation angesehen werden. Wir heben das nur zur Widerlegung von Bedenken, welche auf den ersten Blick wegen der Höhe der beantragten Geldbewilligung laut geworden, hervor: der Anlaß und Zweck der Maßregel bleibt ein nationalpolitischer. . .. “
— Der „Reichsbote“ schreibt: 9
Das Sozialistengesetz soll nach dem Antrage der Regierung auf 5 Jahre verlängert werden. In den Zeitungen liest man zwar das herkömmliche Bedauern über das Ausnahmegesetz, allein Niemand weiß, wie man ohne dasselbe auskommen soll, und wie es zu machen wäre, durch allgemeine Gesetze der Regierung solche Handhaben zum Ein⸗ schreiten gegen die soztaldemokratische Agitation zu geben, wie sie das Sozialistengesetz darbietet — und ohne diese Handhaben kommt man dieser Agitation gegenüber nicht aus; denn die Hoffnung, daß die sozialdemokratische Agitation nicht wieder den Charakter an⸗ nehmen würde, welchen sie früher trug, ist eine Illusion. Die sozialdemokratischen Versammlungen und Zeitungen würden als⸗ bald wieder wie Pilze aus der Erde saebe und denselben Charakter tragen, wie die früheren — eben weil die Sozialdemokraten dieselben geblieben sind. Wo die sozialdemokratische Presse noch besteht, ist sie eher schlimmer als besser geworden. Daß das Sozialistengesetz die Sozialdemokratie nicht aus der Welt geschafft hat, ist bekannt; das hat wohl auch Niemand erwartet; aber es hat sie aus dem öffent⸗ lichen Leben entfernt und ihre gefährliche, verderbliche öffentliche Agi⸗ tation eingedämmt; daß sie im Geheimen agitirt, läßt sich nicht ganz hindern, aber jedenfalls hat das Sozialistengesetz geleistet, was es überhaupt leisten konnte....
— Die „Neue Reichscorrespondenz“ rügt, daß der „Deutschfreisinn“ dem Volke das Branntwein⸗Monopol als die Quelle seglichen Uebels schildere, dagegen auf das Sorgsamste verschweige, daß die Vorlage in Wahrheit einen ganz eminent volksfreundlichen Charakter trage, und sagt dann: —
Oder wäre es etwa nicht volksfreundlich, wenn wir in Folge des Branntwein⸗Monopols dahin gelangen würden, einen durchaus reinen, fuselfreien Alkohol zu dem de. Preise in den Verkehr zu bringen und durch den finanziellen Reinertrag des Monopols den Staat zur Durchführung dringender, längst mit Sehnsucht erwarteter steuerlicher und wirthschaftlicher Reformen zu befähigen? Der Deutschfreisinn aller⸗ dings drückt sich um diesen Punkt gern herum, und doch bildet derselbe den eigentlichen Haupt⸗und Kernpunkt der ganzen Frage. Tagtäglich wird die Last der direkten Besteuerung in den weitesten Schichten drüͤckenden empfunden; es sammelt sich auf diese Weise ein erheblicher Vorra von Mißmuth und Unzufriedenheit an. Die Gemeinden wissen den an sie herantretenden Verpflichtungen gegenüber nicht mehr aus nacs ein. Dort wie hier soll der Ertrag des Monopols ir Mittel an die Hand geben, reformirend, erleichternd, gerechter vertheilend wirken zu können. Es ist angesichts der Ungn träglichkeiten des gegenwärtigen Zustandes, die geradezu dt einer öffentlichen Kalamität herangewachsen sind, einfach Föric den Leuten zuzurufen, sc. sollten das Ihrige dazu thun, damit der Staat nur um des Himmels willen nicht hinsichtlich seiner Ci. nahmen so gestellt werde, daß er seiner Aufgabe, das Beste der n sammtheit in großem Maßstabe zu fördern, gewachsen sei. Als ts das Interesse jedes Einzelnen dem Interesse des Staates schnurftra x9 zuwiderliefe und eines das andere ausschlösse. Das ist deutschsetsen nige Anschauung. Wir aber, und mit uns alle Verständigen, wissee. daß das Gegentheil der Fall, daß auch der Einzelne nur dann 8 stehen und in seinen Verhältnissen gedeihen kann, wenn ich dem Ganzen gut geht, daß daher der Einzelne am besten für si
ülber sorgt, wenn er dem Staate giebt, was des Staates ist. Das sollte namentlich im Hinblick auf die Branntwein⸗Monopol⸗Vorlage Niemand unbeherzigt lassen, der nicht mit der blinden Oppositions⸗ vuth des Deutschfreisinns nur darnach trachtet, den Staat in wirth⸗ scaftlicher Ohnmacht, in steuergesetzlichem Stillstande zu erhalten. Will man den Staat zur Lösung des sozialen Problems in den Stand seßen, so . man ihm auch die Mittel dazu nicht versagen. Unter
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diesen Mitteln aber steht das Branntwein⸗Monopol oben an.
— Die „Deutsche Reichspost“ sagt in einem Artikel iber das Branntwein⸗Monopol⸗Projekt:
.. Daß, es denn doch auch im Reiche noch Leute genug giebt, die sich nicht im Interesse der Branntweinhändler und Branntwein⸗ brenner die Augen mit demokratischem Kleister verschmieren lassen, das sieht man aus der Monopolbewegung in den Reichslanden, welche ja aus früherer Zeit her wohl wissen, wie sichs mit den Nonopolen eigentlich verhält. Dort steht die Bevölkerung, welche die unseligen Folgen der Schnapspest immer mehr und mehr zu sehen bekommt, dem Monovpolentwurf sehr sompathisch gegenüber, und wir wünschten sehr, daß namentlich auch unsere Landbevölkerung, auf welche jetzt wieder ein demokratischer Sturm gegen das Monopol gemacht werden soll, sich die Vorzüge des Nonopols vor Augen führte, wie sie der Deutschland keineswegs sehr freundlich gesinnte „Lorrain“ in Metz zusammenfaßt, wenn er sagt: 21) Verschwindet das unter dem Namen „Petroleum“ bekannte Getränk, ein betrügerisch zusammengesetztes Gemisch, welches den Körper des Arbeiters vernichtet. 2) Erfolgt zu Gunsten der Entlastung der Landwirthschaft eine Vermehrung des Ertrages der indirekten Steuern. 3) Besserung der Lage der Winzer, welche in Gefahr sind, ihren Wein in kurzer Zeit nicht mehr zum Selbstkostenpreise verkaufen zu können. Wenn Branntwein weniger kostet als Wein, so wird natürlich Branntwein getrunken und der Wein bleibt ungekauft. — Werde mit dem Monopol die zunehmende Entsittlic3hung der Familien und der Individuen aufhören? Befreie uns das Monopol auch nur theilweise von diesen Uebeln, so verdiene 6 unterstützt zu werden. Gereinigter Alkohol werde, weniger schädlich und bei gesteigertem Preise der Verbrauch ein geringerer sein. Das Monopol müsse unterstützt werden, bis man etwas Besseres finde; man möge nicht zu lange suchen, damit man nicht Gefahr laufe, mit der Hülfe zu spät zu kommen: mit der Rettung des Volkes vor der Verdummung.“ “
Landtags⸗Angelegenheiten.
Das Handbuch fürdas preußische Herrenhaus, bearbei⸗ tt und herausgegeben von dem Büreau⸗Direktor des Haufes, Gehei⸗ men Regierungs⸗Rath Dr. Metzel, ist in einer Auflage erschienen, von welcher zuerst der II. Theil ausgegeben ist. Derselbe enthält die für Bildung und Zusammensetzung des Hauses maßgebenden Be⸗ simmungen, die Geschäftsordnung, die Personalverzeichnisse der Mit⸗ glieder und ein sehr sorgfältig gearbeitetes Sachregister. Der I. Theil des Handbuchs, enthaltend Aktenstücke und Erläuterungen, betreffend die Verfassungs⸗Urkunde für den preußischen Staat und betreffend die Verfassung, des Deutschen Reichs, wird erst später, nach Schluß der gegenwärtigen Sessionen beider Häuser des preußischen Landtages und des deutschen Reichstages, erscheinen, um eventuell auch die Ergeb⸗ nisse dieser Sessionen noch berücksichtigen zu können.
Dem gestern mitgetheilten Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Beförderung deutscher Ansiedelungen in den Provinzen Pestpreußen und Posen, ist nachstehende Begründung bei⸗ gefügt worden:
Notorisch sucht sich in einzelnen östlichen Landestheilen die pol⸗ nische Nationalität unter Verdrängung der vorhandenen deutschen Elemente mehr und mehr und nicht ohne Erfolg auszubreiten.
Solches Vordrängen einer, durch Sprache und Sitte dem preußi⸗ schen Staatsleben innerlich entfremdeten Nationalität in wichtigen Theilen der Monarchie fordert umfassende Abwehrmaßregeln auf allen Gebieten der Staatsverwaltung.
Es handelt sich darum, die Interessen der deutschen Bevölkerung zu wahren, die Ueberfluthung jener Landestheile mit polnischen Ele⸗ menten zu verhindern und deutschem Geiste und deutscher Bildung mehr und mehr Bahn zu öffnen.
Diesen Zweck verfolgt der anliegende Fessegfetahse zunächst nur auf einem, jedoch auf einem sehr bedeutsamen Gebiete. Sein ausge⸗ sprochenes Ziel ist Stärkung des deutschen Elements in jenen Landes⸗ theilen durch Ansiedelung deutscher Bauern und Arbeiter.
Der Gedanke, durch Erwerbung größerer Besitzungen, welche sich in polnischen Händen befinden, und durch Wiederveräußerung derselben in Theilstücken an Erwerber deutscher Abkunft jenen bedrohlichen polo⸗ nisirenden Bestrebungen entgegen zu treten, ist nicht neu.
Schon in der Mitte der dreißiger Jahre ist die preußische Staatsregierung zu demselben Zwecke auf gleichem Wege, nicht ohne Erfolg, vorgegangen.
Wenn aber die damals getroffenen Maßregeln nicht die erhoffte olle Wirkung gehabt haben, so lag der Grund theils in der nicht immer zielbewußten Ausführung, ganz vorzugsweise aber darin, daß der Fonds, welcher für diesen Zweck damals zur Verfügung stand, zu Feth eef en war. ie Maßregeln, mit denen die Staatsregierung gegenwärtig die Aufgabe, allmählich fortschreitend, zu lösen beabsichtigt, sind folgende: 8 1) Verwendung geeigneter Grundstücke des vorhandenen fiskalischen Domänen⸗ und Forstbesitzes zur Errichtung landwirthschaftlicher Stellen von mittlerem oder kleinem Umfange (Bauernhöfe, Arbeiterstellen). 2) Bereitstellung von Staatsmitteln zum käuflichen Erwerbe solcher Grundstücke, welche sich zur Errichtung der vorbezeichneten landwirthschaftlichen Stellen eignen.
3) Bereitstellung von Staatsmitteln zur erstmaligen Einrichtung
ind zur Regelung der Gemeinde⸗, Kirchen⸗ und Schulverhältnisse neuer Stellen und ganzer Gemeinden. 3u 1. Die geschlossenen Domänen bilden zumeist, in langjäh⸗ tiger Uebung, vollständig durchgebildete wirthschaftliche Einheiten und in der Mehrzahl Musterwirthschaften, welche für den Fortschritt in 1gS Zweigen der Landwirthschaft jederzeit von der größten Bedeu⸗ 99 gewesen sind. Eine Auflösung derselben in mehrere Einzelwirth⸗ chaften würde der Regel nach nicht ohne erhebliche Geldopfer und üicht ohne große sonstige wirthschaftliche Verluste möglich sein. ni heüin sind viele Domänen wegen ihrer Boden⸗ und sonstigen 9 aschaftlichen Verhältnisse zu einer Parzellirung ungeeignet. Auch 88 in Betracht, daß auf einer großen Zahl von Domänen ge⸗ 8 ise Verpflichtungen ruhen, welche eine Veräußerung derselben wrälsfig machen, und daß endlich sämmtliche Domänen zur Zeit Verha htet sind und jedenfalls erst das Ende der bestehenden, zum trösten Theil noch auf eine lange Reihe von Jahren laufenden Pacht⸗ neträge abgewartet werden müßte, bevor über sie anderweit perfügt verden könnte. hen. b von den Domänen⸗Vorwerken in den hier in Betracht kom⸗ 8sch 89 Landestheilen, welche in den nächsten Jahren pachtfrei werden, eigr 8 eine oder andere zur Verwendung für Zwecke dieser Vorlage 885 wird in Erwägung gezogen werden. 1 ühne Se läßt sich aber schon jetzt mit Sicherheit voraussehen, daß domä arzellirung von Staatsdomänen und die Verwendung sonstiger fan eeag und forstfiskalischer Grundstücke nur in beschränktem Um⸗ 8 ausführbar sein wird, und es ist außer Zweifel, daß die Zwecke b senenwärtigen Vorlage auf diesem Wege allein nicht erreicht wer⸗ Ehncn 2 und 3. Vielmehr bedarf es dazu der Bereitstellung von velche füitteln, sowohl zum käuflichen Erwerbe von Grundstücken, malige ür die Ziele dieser Vorlage geeignet sind, als auch zur erst⸗ lun s 8 inrichtung der zu errichtenden Stellen und Gemeinden und Dge ung ihrer Gemeinde⸗, Kirchen⸗ und Schulverhältnisse. des Str Gedanke, daß es sich dabei um eine weitgreifende Liberalität gats handeln könnte, ist von vornherein zurück zu weisen. Bei
allen ihren Operationen wird die Staatsregierung davon ausgehen, daß der Staat durch die Anzahlungen des Käufers oder durch die von ihm zu leistenden Geldrenten annähernd schadlos gehalten oder eine mäßige Verzinsung des aufgewendeten Anlagekapitals sicchergestellt werde; allen Erwerbungen von Grund und Boden für Zwecke dieser Vorlage wird eine sorgfältig geprüfte Rentabilitätsrechnung vorausgehen. — Andererseits handelt es sich bei dieser Vorlage nicht darum, finanzielle Vortheile für den Staat zu gewinnen, man wird sich vielmehr im Großen und Ganzen, wenn die Ziele dieser Vorlage erreicht werden sollen, mit einer mäßigen Verzinsung des aufgewendeten Kapitals be⸗ gnügen müssen, zumal man trotz der äußersten Sorgfalt auf ver⸗ einzelte Ausfälle gefaßt sein muß. Die Aufgabe, welche in dieser Vorlage gestellt ist, wird nur dann glücklich gelöst werden können, wenn der Staatsregierung in der bestimmungsmäßigen Disposition über die bereit zu stellenden Staatsmittel, vorbehaltlich der dem Land⸗ tage abzulegenden jährlichen Rechenschaft (§. 6), möglichst freie Hand gelassen wird; jede Beschränkung, welche über das Maß hinausgeht, welches der §. 2 des Gesetzentwurfs bezeichnet, kann nur hemmend wirken und die Staatsregierung verhindern, dem einzelnen Falle die nöthige Rücksicht zu schenken.
Was speziell die Kosten der erstmaligen Einrichtung und der erst⸗ maligen Regelung der Gemeinde⸗, Kirchen⸗ und Schulverhältnisse an⸗ langt, so wird dazu in manchen 2 ein Zuschuß aus Staatsmitteln nicht erforderlich sein, in zahlreichen Fällen wieder, namentlich, wenn es sich um die Errichtung ganzer Landgemeinden handelt, wird die Ausführbarkeit einer großen und durchgreifenden Maßregel ganz unab⸗ hängig sein von der Möglichkeit, Staatsmittel in irgend einer Form dafür flüssig zu machen. Es versteht sich jedoch von selbst, daß solche Aufwendungen bei Aufstellung der Rentabilitätsberechnung mit in Rechnung gezogen werden, und daß es nicht die Absicht sein kann, die⸗ selbe anders zu behandeln, als den übrigen Theil des vom Staate auf⸗ gewendeten Anlagekapitals.
Zu den einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurss ist Folgendes
zu bemerken: Zu den §§. 1 und 3.
Bei der Bemessung der Höhe des erforderlichen Kredits ist ein gewisser Grad von Willkür unter keinen Umständen zu vermeiden. Die Anhaltspunkte, welche die Königliche Staatsregierung für den von ihr beantragten Satz geben kann, sind etwa folgende:
Nach den Kaufgeschäften der letzten Jahre beläuft sich der durch⸗ schnittliche Preis für den Hektar in den betheiligten Provinzen auf ungefähr 560 ℳ Es ist möglich, daß die heutigen Konjunkturen der Landwirthschaft und die geschäftliche Lage, in welcher sich viele Be⸗ sitzer befinden, diesen Preis noch weiter herunterdrücken. Es ist auch möglich, daß die durch diese Vorlage zu schaffende Aussicht, an dem Staate für den schlimmsten Fall einen Abnehmer zu haben, die Preise zeitweise steigert. Für die erstere Alternative spricht der Umstand, daß allein innerhalb des Bezirks der Provinz Posen der Verkauf von gegen 100 größeren Besitzungen in Aussicht steht. Ob Anträge der Gläubiger auf Subhastation durch die Befürchtung zurückgehalten werden, daß bei Zwangsverkäufen in der gegenwärtigen Sachlage ein Theil der eingetragenen Schulden gänzlich ausfällt, entzieht sich jeder Berech⸗ nung. Andererseits wird das Auftreten des Staats als Käufer vor⸗ aussichtlich den Grundkredit befestigen und dadurch die Zahl der An⸗
träge auf Subhastation möglicherweise mindern. Wenn letzteres der
Fall ist, so steigt der Durchschnittspreis der Hektare vielleicht. Wirkt dagegen das Auftreten des Staats als Käufer darauf hin, daß sich die Anträge auf Subhastation steigern, so würde sich der Durch⸗ schnittspreis des Grund und Bodens verringern. Immerhin würde die Summe von 100 000 000 ℳ, wenn keine weiteren Ausgaben, als die für den Ankauf beabsichtigt würden, für die Erwerbung von mindestens 200 000 ha ausreichen. Soweit die Verhältnisse sich augenblicklich übersehen lassen, werden in den betheiligten Provinzen reichlich 100 000 ha schon heute zu den verkäuflichen gerechnet werden können, sei es im Wege des freiwilligen, sei es in dem des Zwangsverkaufs. Die schwierigen wirthschaftlichen Verhält⸗ nisse lassen befürchten, daß diese Zahl sich in kurzer Zeit erheblich steigert, vielleicht bis zur Verdoppelung. Zu den Ankaufskosten von Grund und Boden treten aber die unter Umständen nicht minder erheblichen der Besiedelung selbst. Es liegt auf der Hand, daß diese Kosten um so höher sein werden, je kleiner im Durchschnitt der dem einzelnen Kolonisten zu gewährende Besitz bemessen sein wird. In einem gleichen sh werden sich die Kosten steigern, welche durch die Heranziehung und Anwerbung der Kolonisten, durch die Errichtung der nothwendigen Baulichkeiten und die Regelung der neu einzu⸗ richtenden Kommunalverhältnisse entstehen müssen. Die zu erwerben⸗ den Grundstücke werden voraussichtlich vorwiegend in größeren Güterkomplexen bestehen, von, denen einzelne schon jetzt den Kaufwerth einer Million und mehr Mark nach Fläche und Bo⸗ nifikation beanspruchen würden. Solche Besitzungen werden vorläufig in der gleichen Art, wie jedes andere landwirthschaftliche oder forst⸗ liche Staatseigenthum zu bewirthschaften sein, die Landgüter durch Verpachtung, die Forsten durch Einrichtung Königlicher Oberförstereien. Die Besiedelung und Vertheilung solcher Komplexe und größerer Güter läßt sich überhaupt nicht sofort, sondern nur allmählich im Laufe der Jahre bewirken. Die vorläufige domaniale Bewirthschaftung unter Bedingungen, welche die Erhaltung und Kräftigung des deutschen Elements gewährleisten, wird so lange dauern müssen, bis es gelungen sein wird, die Kolonisten für die neuen Besiedelungen anzuwerben, die letzteren zu bebauen und zu überweisen. Für diese Operationen müssen die Kosten, welche sie nach ihrer Ausdehnung und nach der dadurch erforderlichen Zeit beanspruchen würden, disponibel sein, bevor sie begonnen werden können. Wollte man die Ankäufe nur in dem Maße bewirken und fortsetzen, wie es gelingt, die ersten derselben zu verwerthen und zu besiedeln, so würde die Entwickelung der ganzen politischen Maßregel eine unberechenbare Zeit erfordern. Die augen⸗ blicklich bedauerlich geringe Rentabilität von Grund und Boden und die geringe Höhe des gegenwärtigen Zinsfußes lassen den Augenblick für die Vorbereitung der beabsichtigten Reform als eine ungewöhnlich günstige erscheinen. Es ist deshalb die Summe, deren Verfügung beantragt wird, eine verhältnißmäßig hoch gegriffene. Aber sie wird immer nur Verwendung finden in dem Maße, in welchem sich durch Zwangsverkäufe oder durch vortheilhaft angebotene Geschäfte aus freier Hand nützliche Erwerbungen ohne wesentlichen Schaden für die Staatskasse machen lassen.
Es ist ferner in Aussicht genommen, die nach §. 1 bereit zu stellenden Mittel nicht lediglich fuür solche Stellen zu verwenden, werse auf den nach §. 1 Ziffer 1 neu anzukaufenden Grundstücken errichtet werden, sondern auch für diejenigen Stellen, welche auf bereits vor⸗ handenen domänen⸗ und forstfiskalischen Grundstücken neu begründet werden, denn der Domänen⸗ und Forstverwaltung stehen keine Fonds zur Verfügung, aus welchen bestimmungsmäßig die mit der ersten Einrichtung solcher Stellen oder mit der erstmaligen Regelung ihrer Gemeinde⸗, Kirchen⸗ und Schulverhältnisse verbundenen Kosten, wenn auch nur vorschußweise, bestritten werden könnten. Aus diesem Grunde ist im Schlußsatz dieses Paragraphen ausdrücklich ausge⸗ sprochen, daß auch in diesen Fällen der der Staatsregierung über⸗ wiesene besondere Fonds zur Verwendung kommen soll.
Es entspricht im Uebrigen der Natur der Sache, daß die im §. 1 ausgeworfene Summe nur arbiträr bemessen werden konnte.
Wenn aber die Beträge, welche der Staat als Schadloshaltung nach den §§. 2 und 3 der Vorlage erhält, zu dem im §. 1 bezeich⸗ neten Fonds zurückfließen und für die Zwecke der Vorlage wieder ver⸗ wendet werden können, so wird der geforderte Betrag voraussichtlich einigermaßen genügen, um bei gleichmäßiger Verwendung geeigneter Grundstücke der Domänen⸗ und Forstverwaltung in einer nicht zu langen Reihe von Jahren durchgreifende Erfolge für die Ziele dieser Vorlage zu gewinnen.
Zu §. 7.
Bei der demnächstigen Ausführung der beabsichtigten Maßregeln ist die einer mit den örtlichen und allen sonstigen ein⸗ schlagenden Verhältnissen genauer bekannten besonderen Kommission wünschenswerth. 1
Mit Rücksicht auf die große politische und wirthschaftliche Trag⸗ weite der Gesetzesvorlage, und um den bewilligenden Körperschaften
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in den Fortschritt der Unternehmungen einen jederzeit sicheren Einblick zu gewähren, erschien es angezeigt, dem Landtage eine geeignete Ver⸗ tretung in dieser Kommission durch das Gesetz zu sichern; im Uehrigen ist es aber für zweckdienlich erachtet, alle näheren Bestimmungen über die Zusammensetzung und den Geschäftskreis der Kommission König⸗
licher Verordnung vorzubehalten. 8*
— In dem Etat der Justizverwaltung pro 1886 —87 ermäßigen sich die Einnahmen (49 028 000 ℳ) gegen den laufenden
Etat um 1 442 000 ℳ, weil sich die Kosten (41 000 000 ℳ) um
1 563 000 ℳ verringern, dagegen erhöhen sich die Einnahmen, welche als Emolumente der Beamten zur Verwendung kommen, um 21 900 ℳ, der Arbeitsverdienst der Gefangenen um 76 000 ℳ und die sonstigen Einnahmen um 22 200 ℳ —
Bei den dauernden Ausgaben (85 463 000 ℳ), die sich gegen den Etat für 1885 — 86 um 200 000 ℳ ermäßigen, sind folgende Ver⸗ änderungen hervorzuheben. Die Gehaltzulagen für die 411 Dolmetscher in den Ober⸗Landesgerichtsbezirken Königsberg, Marienwerder, Posen und Breslau sollen um 100 ℳ (auf 200 ℳ) erhöhet werden, wodurch 41 100 ℳ Mehrausgaben entstehen. In Folge der erheblichen Zahl der Gefangenen ist eine Vermehrung des Beamtenpersonals (+ 24 900 ℳ) und des Aufsichtspersonals (+ 70 640 ℳ) nothwendig geworden. Der Fonds für Gefängnißverwaltungskosten ermäßigt sich um 300 000 ℳ Bei den Wartegeldern der in Folge der Organisation ausgeschiedenen Beamten tritt eine Ersparniß von 243 000 ℳ ein. Die Wittwen⸗ und Waisengelder erhöhen sich um 126 700 ℳ, die Kalkulaturgebühren um 23 000 ℳ
Zur Ausführung von 23 verschiedenen Bauten sind unter den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben 2 280 600 ℳ (+ 631 280 ℳ) ausgeworfen worden.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
In Quarantäne auf dem österreichisch⸗ungarischen Lloyd. Ein Sittenbild aus dem XIX. Jahrhundert. (0,50 ℳ, E. S. Mittler u. Sohn, Königliche Hofbuchhandlung) Berlin SW. 12, Koch⸗ straße 68 —-70. — Diese kleine Schrift ist eine Streitschrift, ein Protest gegen die Quarantäne, wie sie jetzt gegen die Reisenden aus⸗ geübt wird. Sie erzählt wahrheitsgetreu die Schicksale eines Lloyd⸗ schiffes, welches die österreichisch⸗ungarische Lloydgesellschaft ohne jeden Versuch einer Abhülfe oder Einrede 12 Tage in einer widerrechtlich verhängten Quarantäne zubringen ließ, und die Unbilden, denen die Passagiere während dieser Gefangenschaft ausgesetzt waren.
— Die in Leipzig und Berlin den 13. d. M. erscheinende Nr. 2224 der „Illustrirten Zeitung“ enthält folgende Ab⸗ bildungen: Liebeserklärung. Nach einem Gemälde von E. Lancerotto. — Der 100jährige französische Chemiker Michel Eugène Chevreul. — Julius Dinder, der designirte Erzbischof von Gnesen⸗Posen. — Der Winterkurort Davos⸗Dörfli in der Schweiz. Nach einer photographi⸗ schen Aufnahme von Rössinger⸗Jeanneret in Davos. — Die Eisbahn auf dem Neuen See bei Berlin. Originalzeichnung von Knut Ekwall. (Zweiseitig) — Bilder von den Samoa⸗Inseln. 11 Ab⸗ bildungen. Nach photographischen Aufnahmen. 1) Trinkgefäße aus Kokosnußschale. — 2) Junger Häuptling. — 3) Haarkämme aus Holz. — 4) Küstenansicht der Insel Manuai. — 5) Eine Samoa⸗ Kirche auf der Insel Tutuila. — 6) Blüthen der Kokospalme. — 7) Samoanisches Kriegscanoe. — 8) Tochter eines Häuptlings. — 9) Brodbäume mit Fruüͤchten. — 10) Straße in Apia (Wohnhiuser und Kaufläden). — 11) Brodbaumfrucht. — Karte der Samoa⸗ oder Schiffer⸗Inseln. — Friedrich von Tschudi, † am 24. Januar. — Aesop. Plastische Gruppe von Heinrich Möller. — Flagge der Deutsch⸗Ostafrikanischen Gesellschaft — Moden: Die prämiirte Wiener Ballfrisur für 1886. — Frauenzeitung: Frida Schanz.
Gewerbe und Handel.
„Kunst und Gewerbe“, Zeitschrift zur Förderung deutscher Kunst⸗Industrie, herausgegeben vom Bayerischen Ge⸗ werbe⸗Museum zu Nürnberg, redigirt von Dr. J. Stockbauer. Verlagsanstalt des Bayerischen Gewerbe⸗Museums (C. Schrag) in Nürnberg. XX. Jahrgang, 2. Heft. — In dem vorliegenden Februarheft giebt J. Folnesics eine Uebersicht über die Fortschritte und Erzeugnisse der heutigen Wiener Kunstindustrie, unter Beifügung mehrerer Abbil⸗ dungen solcher, nämlich eines schönen Schrankes im Renaissancestyl, von P. Leisz, sowie zweier Lederkassetten, von P. Pollak in Wien, von denen die eine mit Ornamenten in italienischem Renaissancestyl, die andere mit solchen orientalischen Charakters geziert ist. Dann folgt eine kunstgeschichtliche Untersuchung von Dr. Mare Rosenberg über Johann Rösner, einen Schüler Jamnitzers. Von einem der anmuthigsten Goldschmiedewerke dieses Künstlers, einem den Bogen spannenden Amor (aus der Sammlung des Frhrn. Karl von Rothschild in Frank⸗ furt a. M), ist eine zweiseitige Abbildung dem Text beigedruckt. Wie der Verfasser ausführt, kennen wir noch drei Werke von Rösner, sämmtlich Nautilus⸗Pokale, zwei in Kassel, einer in Dresden; auch die sog. Jamnitzer⸗Kassette im Berliner Kunstgewerbe⸗Mufeum ist er geneigt, diesem begabten Schüler Jamnitzers zuzutheilen. — Daran reihen sich Mittheilungen aus dem Bayerischen Gewerbe⸗ Museum, die Jahresberichte der Münchener Frauen⸗Arbeitsschule und des damit verbundenen Arbeitslehrerinnen⸗Seminars für das Schul⸗ jahr 1884/85, sowie die der Kunstgewerbeschule in Karlsruhe, Be⸗ richte über das Orientalische Museum in Wien, über die Waffen⸗ ausstellung des Mährischen Gewerbe⸗Museums in Brünn ꝛc. Be⸗ sonders interessant sind die Mittheilungen über die prächtigen, nach den besten persischen, levantinischen und altdeutschen Mustern aus Woll⸗ und Ziegenhaarfäden hergestellten Teppiche der Neustädter Teppichschule, welche in der vom Schlesischen Central⸗Gewerb⸗ verein im Provinzial⸗Museum zu Breslau veranstalteten kunstgewerblichen Ausstellung zu sehen waren und wohl dazu geeignet erscheinen, der Hausindustrie in Oberschlesien einen neuen Erwerbszweig zu eröffnen. Bisher haben Teppiche des Berliner Kunstgewerbe⸗Museums als Vorlagen gedient. Die Ein⸗ führung der. Teppichknüpferei in Deutschland als weibliche Haus⸗ industrie ist, wie des Weiteren dargelegt wird, um so aussichtsreicher, als einmal die Verwendung von Teppichen bei uns immer mehr zu⸗ nimmt, andererseits aber die altberühmte persische Teppichindustrie, nach Aussagen eines so genauen Kenners wie Brugsch⸗Pascha, welcher noch kürzlich an Ort und Stelle selbst Beobachtungen darüber anzu⸗ stellen Gelegenheit hatte, im Erlöschen begriffen erscheint, sodaß echte persische Teppiche in den dortigen Bazaren kaum mehr zu finden sind, schöne alte Arbeiten aber mit hohen Summen bezahlt werden. — Mittheilungen aus dem Kunsthandel, aus dem Buchhandel sowie die Uebersicht der periodischen Literatur der Kunst und des Kunst⸗ gewerbes bilden den übrigen Inhalt des Hefts. Von den beige⸗ gebenen Kunstblättern veranschaulicht das erste (in schöner Chromo⸗ lithographie) eine türkische Fayence⸗Platte von Jechil Djami in Brussa, die zweite (Lichtkupferdruck) eine Schließe von feinstem Silber⸗ hgran die dritte (Autotypie) eine italienische Holzschnitzerei (letztere erde Werke aus der Mustersammlung des Bayerischen Gewerbe⸗ Museums). — Auch im Tert fehlt schöner älterer und neuerer Erzeugnisse des Kunstgewerbes. Da finden wir einen schwungvoll modellirten Bild⸗ rahmen im Styl deutscher, an Aldegrevers Formensprache sich anlehnender Renaissance, entworfen von 8 Hellmuth, Fayence⸗Fußbodenplatten aus San Sebastiano in Venedig, eine Car⸗ touche von den Thüren der Uffizien in Florenz, eine Prunkwaffe mit geäzten Ornamenten, ein schönes Stoffmuster aus einem italienischen Madonnenbilde und mehrere schöne Probe⸗Illustrationen aus dem Georg Hirthschen Werke: „Das deutsche Zimmer ꝛc.“ — Dem Heft liegen die Nrn. 2 und 3 der „Mittheilungen des Bayerischen Gewerbe⸗Museums“ bei.
— Der Dortmunder Bankverein hat für das Geschäftsjahr 1885 eine erhebliche Zunahme seiner Geschäfte zu verzeichnen. Der Gesammt⸗Umsatz ist von 71 Millionen in 1884 auf 85 Millionen Mark in 1885 gestiegen, während der Bruttogewinn sich in 1885 auf 139 752 ℳ (1884 auf 111 410 ℳ) beläuft. Das Gewinn⸗ und Ver⸗
es nicht an Abbildungen