Nr. 16, Ziehm, Sec. Lt. vom Inf. Regt Sec. Lt. vom 2. Garde⸗Regt. z. F., v. Nordeck, Sec, Lt. vom Inf. Regt. Nr. 98, als Comp. Offize. zur Unteroff. Schule in Sttlingen, sämmtlich vom 1. April cr. ab kommandixt. — 13. Fe⸗ bruar. Schultze, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 22, in das Inf. Regt. Nr. 60 versetzt. v. Rosenberg⸗Gruszcezynski, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 60, von dem Kommando zur Dienstleistung bei dem Festungsgefängniß in Spandau entbunden. — 16. Februar. v. Rauch I., Gen. der Kav. und Chef der Land⸗Gend., ein Patent seiner Charge verliehen. 1“ bschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 13. Februar. v. Radecke, Oberst⸗Lt. a. D., zuletzt im Inf. Regt. Nr. 118, der Charakter als Oberst verliehen. Graf Droste zu Vischering, Rittm. a. D., zuletzt Pr. Lt. im Hus. Regt. Nr. 11, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des genannten Regts, ertheilt.
Im Beurlaubtenstande. Berlin, 13 Februar. Stietzel, Sec. Lt. a. D., zuletzt von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 75, die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗ Uniform ertheilt.
Königlich Bayerische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Durch Verfügung der Inspektion des Ingenieur⸗Corps und der
estungen.) esold. Sec. Lt. des Beurlaubtenstandes, beim 1. Pion. zat.,, Stappel, Sec. Lt. des Beurlaubtenstandes, beim 2. Pion. Bat., eingetheilt.
Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. 10. Februar. Den Sec. Lts. des Beurlaubtenstandes: Wörlein des 2. Inf. Regts., Hartling des 5. Inf. Regts., Bamler, Prößl des 6. Inf. Regts., Trey des 16. Inf. Regts., Scherer des 3. Jäger⸗Bats., Frhr. v. Grote des 3. Chev. Regts., diesem behufs Uebertritts in Königl. preuß. Militärdienste, der Abschied ertheilt.
Im Sanitäts⸗Corps. 8. Februar. Dr. Wingefelder, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl., Regts. Arzt des 4. Chev. Regts. und beauf⸗ traft mit Wahrnehmung der Funktion als Divisionsarzt der 2. Div., mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt. — 10. Februar. Dr. Strauß, Stabsarzt vom 15. Inf. Regt. zum 5. Inf. Regt. versetzt.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Prenßen. Berlin, 20. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute vor dem Vortrag des Chefs des Militärkabinets militärische Meldungen entgegen.
Um 4 ½ Uhr erschien Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen nebst Prinzessin Tochter zur Begrüßung der Majestäten im Palais.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Mittag 12 Uhr den Bürger⸗ meister Thewalt von Köln und wohnte Abends mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Victoria der Vorstellung im Opernhause bei.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten, der Schluß⸗ bericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten in der Zweiten Beilage.
— In der heutigen (51.) Sitzung des Reichs⸗ tages, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗ Minister von Boetticher, der Staatssekretär des Reichs⸗Post⸗ amts, Dr. von Stephan, der Staats⸗Minister, General⸗ Lieutenant Bronsart von Schellendorff, sowie andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, fand die erste und zweite Lesung folgender Vorlagen statt: 1) der Zusatzabkommen: a. zum Weltpost⸗ vertrage vom 1. Juni 1878 nebst Schlußprotokoll, b. zum Uebereinkommen vom 1. Juni 1878, betreffend den Aus⸗ tausch von Briefen mit Werthangabe, c. zum Ueber⸗ einkommen vom 4. Juni 1878, betreffend den Austausch von Postanweisungen, d. zur Uebereinkunft vom 3. No⸗ vember 1880, betreffend den Austausch von Postpacketen, nebst Schlußprotokoll; 2) des Uebereinkommens, betreffend den Postauftragsdienst.
Eine Debatte fand nicht statt; die einzelnen Artikel wur⸗ den genehmigt.
Darauf begann die zweite Berathung des Gesetzentwurfes, Eee eh c die Herstellung eines Nord⸗Ostsee⸗Kanals.
n der Diskussion über §. 1 fragte der Abg. Graf Behr⸗ Behrenhoff, ob die Bestimmung, daß Preußen 50 000 000 ℳ im Voraus gewähren solle, dahin zu verstehen sei, daß es diesen Betrag sofort bei Beginn des Baues erlegen, oder ob auch diese Summe auf die einzelnen Baujahre vertheilt werden solle. Ferner wünschte Redner zu wissen, ob Preußens 2bb bei etwaigen Ersparnissen auch ermäßigt werden olle.
Der Staatssekretär von Boetticher verneinte die letzte Frage; es handle sich bei der ganzen Bausumme nur um einen Anschlag, bei dem Präcipuum Preußens aber um ein Fixum. Die 50 Millionen würden von Preußen nicht auf gefordert, sondern auf die einzelnen Baujahre vertheilt werden.
Der Abg. Behm sprach die Befürchtung aus, daß die Fahrstraße auf der Unterelbe zwischen der Mündung des Kanals und Kuxhaven nach Ausführung des Kanals, namentlich wenn die in Aussicht genommene starke Frequenz eintreten sollte, ünberlastet werden könnte. In der Kommission sei allerdings die Hoffnung ausgesprochen worden, daß von hamburgischer Seite die nöthige Fahrtiefe auf der Unterelbe erhalten werden würde; in Hamburg selbst scheine man aber für etwaige Ar⸗ beiten einen Zuschuß Seitens des Reichs oder Preußens zu erwarten.
Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. von Schalscha.
— In der heutigen (24.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der öffentlichen Arbeiten, Maybach, nebst Kommissarien beiwohnte, theilte der Präfident mit, daß der Rechenschaftsbericht über die Verwen⸗ dung flüssig gemachter Gelder aus dem Hinterlegungsfonds eingegangen sei.
Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand die Fortsetzung der zweiten Berathung des Entwurfs des Staatshaushalts⸗Etats für 1886/87 war, und zwar wurde zunächst der Etat der Eisen⸗ bahnverwaltung, Kap. 23 der dauernden Ausgaben Tit. 1—9, berathen.
Hierzu lag eine Reihe von Petitionen vor, bezüglich deren die Kommission beantragte, zur Tagesordnung über⸗ vegesön; nur die Petition von Eisenbahn Kanzleiassistenten wünschte sie der Königlichen Staatsregierung als Material uͤberwiesen zu sehen.
Nr. 61, v. Eberhardt,
„Imwalle und Dr. Freiherrn von Heereman wurde beantragt, diese letztere Petition der Königlichen Staats⸗ regierung zur 1*— u Überweisen.
Die Abgg. Dr. Sattler und Dr. Hammacher beantragten, die Petition von Eisenbahn⸗Betriebssekretären der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen.
Endlich lag Antrag der Abgg. Berger (Witten) und Büchtemann vor:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
Die Petitionen II Nr. 173 des Eisenbahn⸗Telegraphisten Krüger in Posen, soweit sich dieselbe auf Versetzung der Eisenbahn⸗Tele⸗ graphisten in die II. Klasse der Subalternbeamten bezieht, der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Nach der Begründung des von den Abgg. Imwalle und Genossen gestellten Antrags durch die Abgg. Imwalle und Dr. Freiherrn von Heereman hob der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach Herder daß die Eisenbahnverwaltung, wie es ja auch von allen Seiten anerkannt werde, es an Wohl⸗ wollen für die ihr unterstellten Beamten nicht fehlen lasse. Er hoffe, in seinem Entgegenkommen noch weiter gehen zu können. Was das Petitioniren betreffe, so sehe er es stets als einen Beweis des Vertrauens an, wenn die Beamten sich direkt an ihn wendeten. Doch solle den Beamten auch der Weg an das hohe Haus nicht verschränkt werden, wenn dabei nicht agita⸗ torisch vorgegangen werde. Er wiederhole nochmals, daß die Eisenbahnverwaltung es sich zur Pflicht gemacht habe, mit der Zeit allen gerechten Wünschen entgegenzukommen.
Der Abg. Graf bat, auf ein möglichst gleichmäßiges Avancement aller Beamten Gewicht zu legen. 8
Der Abg. Berger befürwortete den von ihm gestellten Antrag. B
Bei Schluß des Blattes sprach der Geheime Regierungs⸗ Rath Dr. Dückers.
— Durch Allerhöchste Ordre vom 15. v. M. ist der Stadt⸗ gemeinde M.⸗Gladbach das Recht verliehen worden, zum Zweck der Erweiterung des städtischen Begräbnißplatzes vier⸗ zehn Grundstücke des Gemeindebezirks Gladbach, zusammen 4 ha 75 a 83 qm groß, im Wege der Enteignung zu erwerben.
— Die in den deutschen Landesgesetzen enthaltenen Vor⸗ schriften für die Form der Intercession oder Bürg⸗ schaft einer Frau (beispielsweise in dem württembergischen Gesetz vom 21. Mai 1828, nach welchem die Intercession oder Bürg⸗ schaft einer Frauensperson formell nur dann gültig ist, wenn sie vor einer mit Gerichtsbarkeit versehenen Stelle übernommen wird) sind nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Civilsenats, vom 3. November v. J., bei Handelsgeschäften durch Art. 317 des Handelsgesetzbuchs („Bei Handelsgeschäften ist die Gültigkeit der Verträge durch schriftliche Abfassung oder andere Förmlichkeiten nicht bedingt“) aufgehoben.
„— Der General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, General der Infanterie, von Boyen, ist gestern in Jena an einer Lungen⸗Entzündung gestorben.
— Der Staats⸗Archivar Dr. phil. Bernhard Endrulat in Posen ist am 17. d. M. gestorben.
— Das „ZJustiz⸗Ministerial⸗Blatt“ macht in Nr. 8 die Gerichtsschreiberordwang vom 10. Februar 1886 bekannt.
—— S. M. Brigg „Musquito“, Kommandant Korvetten⸗ Kapitän Piraly, ist am 19. Februar cr. in Jamaica einge⸗ troffen und beabsichtigt, am 2. März cr. wieder in See zu gehen.
Bayern. München, 19. Februar. der Kammer der Abgeordneten erklärte heute bei Berathung von Eisenbahnpetitionen der Staats⸗ Minister Freiherr von Crailsheim bezüglich der Eisenbahn Jossa—Brückenau: er stehe dieser so nothwendigen Bahn durchaus wohlwollend gegenüber, es seien aber noch mehrere Vorbedingungen zu erfüllen, wie z. B. die Abtretung von Grund und Boden auf preußischem Gebiet und die Ermög⸗ lichung des Anschlusses in Jossa; er rechne dabei indeß auf das stets bethätigte Entgegenkommen des preußischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten.
Sachsen. Dresden, 19. Februar. (W. T. B.) Die Finanzdeputation der Zweiten Kammer empfiehlt im Einvernehmen mit der Regierung den Ankauf der Gaschwitz⸗Meuselwitzer Bahn von Seiten des Staats, wenn auf Grund der neuen Regierungsofferte, welche 733 200 ℳ weniger beträgt, als das frühere Gebot, bis zum 1. Juni c. ein Abkommen erzielt wird, andernfalls aber sofort mit dem Bau einer Bahn von Meuselwitz nach Kieritzsch zu beginnen.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 18. Februar. Uenn Corr.) Seitens des Staats⸗Ministeriums ist dem ier neuerdings gebildeten Deutschen Sprachverein der Auftrag geworden, die Vorarbeiten für die Reinigung der amtlichen Sprache im Schulwesen, in der Volksschule wie in der gelehrten Schule auszuführen. Seitens des Vorstandes ist ein aus Lehrern, Direktoren und Männern der Wissenschaft bestehender Ausschuß mit dieser Arbeit betraut worden. Gleich⸗ zeitig ist Seitens verschiedener Zweige der Hofverwaltung sowie des Theaters die Mitwirkung des Vereins bei der Ver⸗ degetsezunh der dort bisher üblichen Fremdwörter nachgesucht worden.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 19. Februar. (Lds.⸗Ztg. ß Els.⸗Lothr.) In der gestrigen 12. Plenarsitzung des andesausschusses wurde die Debatte über die drei Ge⸗
setze, betreffend das Grundeigenthum und Hepechekenwesen,
das Grundbuch und die Ausstellung gerichtlicher Erbbescheini⸗ gungen ꝛc., zu Ende geführt. Zunächst ergriff der Ministerial⸗ Rath Dr. Hoseus das Wort, um die Vorlagen von der juristischen Seite zu beleuchten. Nach den Ausführungen der Gegner der Entwürfe scheine es sich bei ihnen zu vätsnf um einen unbesieglichen Gegensatz gegen das Grund⸗ uchprinzip, welches den gutgläubigen Erwerber in seinen Rechten schützt, und um einen 1“ Widerstand gegen die neuen Vorschläge auf dem Gebiete des Schutzes der Min⸗ derjährigen und Ehefrauen. Die Reformbeduͤrftigkeit der Bestimmungen des Code civil in diesen Richtungen sei auch in Frankreich durchaus anerkannt, und wenn man zu Reformen nicht gelangt sei, so seien daran die unruhigen politischen Verhältnisse des Landes Schuld gewesen. Der Redner wider⸗ legte darauf eingehend die einzelnen Einwürfe, welche gegen die Vorlagen gemacht worden sind. Der Abg. Dr. Raeis wandte sich gegen die Vorlagen, welche er zur Zeit für inopportun hält. Er gab im Namen der
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lothringischen Abgeordneten die Erklärung ab, daß dieselben so⸗ wohl gegen eine Ueberweisung an eine Spezialkommission, als auch in zweiter Lesung gegen das ganze Gesetz stimmen wür⸗ den. Nachdem der Unter⸗Staatssekretär Dr. von Mayr einige Angaben des Vorredners bezüglich der Katasterbereinigung richtig gestellt hatte, trat der Abg. Kleinclaus für die Vorlagen ein, indem er durch Beispiele aus seiner notariellen Praxis die Reformbedürftigkeit des geltenden Rechts illustrirte. Der Abg. Baron Zorn von Bulach (Sohn) betonte die Noth⸗ wendigkeit der vorgeschlagenen Reformen, die unabweis⸗ bar seien, und forderte das Haus auf, wenn nicht das Ganze, so doch wenigstens die Reform des Hypotheken⸗ rechts zu votiren, da dieselbe allseitig als nothwendig aner⸗ kannt sei. Nach einer kurzen Pause entwarf der Abg. Fis bach ein Bild von den muthmaßlichen Kosten des Grundb 9 systems, welchen Ausführungen der Unter⸗Staatssekretär von Puttkamer entgegen trat. Der Letztere schloß seine Darlegungen, indem er die Versammlung nochmals auf⸗ forderte, der Regierung auf dem betretenen Wege zu folgen. Der Abg. Winterer erklärte, daß er sich nicht habe überzeugen können, daß die Einführung der vorgelegten Gesetze zur Zeit opportun sei. Bei der folgenden Abstimmung wurden die Anträge, die einzelnen Gesetze an eine Spezial⸗ kommission zu überweisen, abgelehnt, und zwar bezüglich der beiden ersten Gesetze mit großer Majorität, während sich für die Ueberweisung des letzten Gesetzes (betreffend die Ausstel⸗ lung gerichtlicher Erbbescheinigungen ꝛc.) eine stattliche Mino⸗ rität erhoben hatte. Die zweite Lesung der Gesetzentwürfe wird also im Plenum stattfinden.
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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 19. Februar. 8 T. B.) Der Fürst von Montenegro ist heute früh hier ein⸗ getroffen und machte heute Nachmittag dem Minister des Aus⸗ wärtigen, Grafen Kalnoky, einen längeren Besuch..
Das Abgeordnetenhaus ertheilte der Generalakte der Berliner Konferenz vom vorigen Jahre seine Zu⸗ stimmung. Vom Abg. Sueß war bemängelt worden, daß in der Akte ein Verbot der Branntwein⸗Einfuhr nicht ent⸗ sei. Der Abg. Neuwirth sprach sich gegen die Zu⸗ assung der Congo-Loose aus und kündigte einen Antrag an, wonach au porteur lautende Prämienpapiere nur auf Grund eines Gesetzes sollen zugelassen werden können. Die Berathung der Vorlage, betreffend die Verstaatlichung der Prag⸗Duxer und der Dux⸗Bodenbacher Bahn, wurde heute zu Ende geführt. — Der Handels⸗Minister wies im Laufe der Debatte die seit drei Tagen gegen ihn erhobenen Beschuldigungen auf das bestimmteste zurüch und forderte die Linke auf, Anklage auf Grund des Ministerverantwortlichkeitsgesetzes gegen ihn zu erheben, falls man auf den ihm gemachten Beschuldigungen beharre. Der Antrag Kronawetters auf Uebergang zur Tagesordnung wurde abgelehnt und in namentlicher Abstimmung mit 166 gegen 135 Stimmen das Eingehen auf die Spezialdebatte beschlossen.
— 20. Februar. (W. T. B.) Der Fürst von Montenegro empfing gestern Nachmittag längere Besuche von dem Minister des Aeußern, Grafen Kalnoky, und dem russischen Botschafter, Fürsten Lobanoff⸗Rostowski. Heute Vormittag wird der Fürst von dem Kaif er in Privataudienz empfangen werden.
Großbritannien und Irland. London, 19. Februar. (W. T. B.) In einer heute Abend stattgehabten Plenar⸗ versammlung des liberalen Wahlcomités von Chelsea, in welcher gegen 300 Personen anwesend waren, machte Dilke genaue Mittheilungen über den Crawford⸗ schen Ehescheidungsprozeß und gab auf zaͤhlreiche Fragen Auskunft. Schließlich wurde eine Resolution ange⸗ nommen, dahin gehend, daß die Versammlung nach Kenntniß⸗ nahme der Erklärungen Dilke's gern dem Dementi zu⸗ stimme, das Dilke den gegen ihn erhobenen Anschuldigungen entgegengesetzt habe, und daß ihr Vertrauen zu ihm unge⸗ mindert sei.
— 20. Februar. (W. T. B.) Nach hier vorliegenden offiziellen Nachrichten ist das russische Geschwader in der Sudabay eingetroffen.
(Allg. Corr.) broke lief am 17. das neue britische Kriegsschiff „Anson“ vom Stapel. Es ist ein doppelschraubiges Panzer⸗ schiff von 380 Fuß Länge, 68 Fuß Breite und 10 000 t Tragkraft und hat Maschinen von 7500 Pferdekraft, die eine Fahrgeschwindigkeit von 16 Knoten in der Stunde erzielen werden. Die Besatzung wird aus 430 Mann und die Arma⸗ tur aus 32 Kanonen verschiedenen Kalibers bestehen.
Paris, 18. Februar. (Fr. Corr.) Der Auswärtigen, de Freyeinet, gab Nachmittag dem Ausschuß für den Friedens⸗ mit Madagascar die gewünschten Auf⸗ klärungen. Nach denselben wird die Rolle des französischen Residenten am Hofe der Königin der Hovas eine durchaus friedliche sein, und werden die ihm mitzugebenden Weisungen jede Möglichkeit eines Konflikts ausschließen. Hr. de Freycinet will dahin wirken, daß der Hafen von Diego⸗ Suarez zu einem Handelshafen umgestaltet werde. Das französische Budget wird durch den Vertrag keine Mehr⸗ belastung erleiden: die zur Unterhaltung der Residentschaft erforderlichen 200 000 Fr. werden den Mitteln des Aus⸗ wärtigen Amts entnommen werden. Es wird auch keine Be⸗ satzung in das Innere des Landes gelegt, sondern dem Resi⸗ denten blos eine Ehrenwache nach Tananariva mitgegeben, etwa 20 oder 30 Mann Kavallerie. Der Admiral Miot habe erklärt, das genüge, um dem Residenten das nöthige äußere Ansehen zu geben; wenn man militärische Streit⸗ kräfte auf Madagascar unterhalten wolle, „ man mindestens 3000 Mann dorthin schicken. Rivet und de Lanessan ersuchten den Premier um Auskunst darüber, wie die Frage des Abschlusses von Landpachtungen
Frankreich. Minister des heute vertrag
auf lange Dauer geregelt worden sei, welche bekanntlich den
Krieg mit den Hovas hervorgerufen hatte, nachdem die Re⸗ gierung der letzteren den Verkauf oder die Verpachtung von Land an Franzosen bei Kerkerstrafe verboten hatte. Hr.
zielt worden sei; man dürfe überhaupt nicht annehmen, n etwa ein Vertrag zu erreichen war, wie man ihn etwa nach
einem erfochtenen Siege erlangt hätte. Es hänge von der
Residenten ab, den Zunächst sei an den⸗ Nachdem sich längere Debatte
Geschicklichkeit des zu ernennenden Vertrag allmählich zu erweitern. selben ein Handelsvertrag anzuknüpfen. Hr. de Freycinet entfernt, fand eine
unter Zuziehung der Minister den
Auf der Staatswerft in Pem⸗
wonach die Pforte Vo behu Verständigung mitGriechenland eingeleitet hätte, ent⸗
so müsse
de Freycinet gab zu, daß in dieser Frage kein Zugeständniß er⸗
*
statt, an der sich auch Bischof Freppel betheiligte. ließli beauftragte der Ausschuß seinen Velichetheligt —— die Genehmigung des Friedensvertrags zu befürworten. — Der Kammerausschuß, welchem die Prüfung des Antrages auf Verbannung der ,Ir. obliegt, ist für die In⸗ betrachtnahme desselben. elbst die Gegner des letzteren wünschen, daß er zur Berathung einen Gegenantrag zu demselben einbringen zu können. Sie wollen, wie vor zwei Jahren der Senator Barbey, anstatt die Prinzen ohne weiteres zu verbannen, der Regierung die Machtbefugnisse übertragen, „jedes Mitglied der ehemaligen Regentenfamilien, dessen Kund⸗ gebungen oder Akte die Sicherheit des Staats zu gefährden geeignet wären, aus dem Gebiet der Republik auszuweisen“. Dieser im Jahre 1883 von Barbey im Senat eingebrachte Antrag, welchen jetzt der Abg. Rivet wieder aufnimmt, wurde seiner Zeit in der Kammer von Floquet und Lockroy vertheidigt; auch die jetzigen Minister Granet und Sarrien stimmten für denselben. Der Kammerausschuß beschloß, die Minister über den Antrag zu hören, bevor er über die Inbetrachtnahme desselben sein Gutachten abgebe.
— 18. Februar. (Köln. Ztg.) Der Kriegs⸗Minister wird der Kammer keinen Gesetzentwurf über die Beförde⸗ rung im Heere vorlegen, sondern sich mit dem bestehenden Gesetz begnügen, da auch dieses ihm gestattet, durch einfache ministerielle Verordnung die Art und Weise der jährlichen Aufstellung der Beförderungstabellen abzuändern. Die beson⸗ deren Ausschüsse für die Kavallerie, die Festungs⸗Artillerie, die Verwaltungsbeamten und die Militärärzte werden abge⸗ schafft und durch berathende Ausschüsse aus fähigen jungen Offizieren ersetzt werden. Bei allen Waffengattungen sollen die Beförderungen durch die Corps⸗Kommandanten geregelt werden. Die betreffenden Erlasse werden Ende dieses Monats erscheinen, und die Generäle, welche bisher Mitglieder dieser Ausschüsse waren, werden mit Kommandos in der “ abgefunden werden. — Der „Temps“ berichtet: „Die Waffenfabrik von St. Etienne hat Befehl erhalten, 3000 Repetirgewehre, und zwar 1500 nach dem System Gras⸗Kropatscheck und 1500 nach dem System Gras⸗Lee an⸗ zufertigen. Die Gewehre werden an die Jäger zu Fuß ver⸗ theilt werden, welche vergleichende Versuche mit den beiden Systemen anstellen sollen. Daraus erhellt zur Genüge, daß endgültige Bestimmungen noch nicht getroffen sind, und daß man uicht daran denkt, schon jetzt die Bewaffnung unserer Infanterie umzugestalten.“
— 19. (W. . B) Die Initiativ⸗ Kommission der Deputirtenkammer berieth heute auf Ausweisung der Prinzen gerichteten Antrag und hat denselben, entsprechend den von den Ministern dargelegten Ansichten, mit 10 gegen 7 Stimmen abgelehnt. Mit 11 gegen 6 Stimmen wurde hierauf ein Antrag Rivets ange⸗ nommen, welcher dem Ministerium das Recht zur Aus⸗ weisung der Prinzen verleiht, falls die Umtriebe der Prinzen die Sicherheit des Staates gefährden sollten. — Bei den Berathungen der Initiativ⸗Kommission wies der
gelange, um
Minister⸗Präsident de Freyecinet nach, daß der Antrag Nauf Ausweisung der Prinzen inopportun sei, und erklärte: die
Behauptungen von der Existenz eines Komplotts entbehrten jeder Begründung. Was die Verlegung der Kavallerie⸗ Regimenter von Tours anbelange, so sei dieselbe durch unangemessenes Verhalten von Angehörigen dieser Regimenter hervorgerufen worden, indem dieselben sich geweigert hätten, den Präfekten zu grüßen. Die jüngst stattgehabten Wahlen bewiesen, wie leicht das Land die Anhöhe, von der es bei den Wahlen vom 4. Oktober v. J. herabgestiegen sei, wieder er⸗ klommen habe. Die Kammer dürfe volles Vertrauen haben
zu der Energie der Regierung und zu der Lebensfähigkeit der
Republik.
20. Februar. (W. T. B.) Der Großfürst Wla⸗ dimir wird am nächsten Montag nach Rußland zurückkehren. — Fürst Gregor Ypsilanti ist hier gestorben.
Griechenland. Athen, 19. Februar. (W. T. B.) Ein Telegramm des „Reuterschen Bureaus“ meldet: Die dem englischen Admiral als Oberbefehlshaber des aus Schiffen der Mächte kombinirten Geschwaders ertheilten Instruktionen sollen im Wesentlichen dahin gehen, alle erforderlichen Maß⸗ regeln zu ergreifen, um unter scharfer Ueberwachung der griechischen Flotte jede Kollision zwischen türkischen und griechischen Kriegsschiffen zu verhin⸗ dern. Die Befehlshaber der Schiffe derjenigen Mächte, welche im Einvernehmen mit England handeln, sind angewiesen worden, in entsprechender Weise vorzugehen. — Eine neue Kollektivp⸗ note ist bis jetzt der griechischen Regierung nicht überreicht worden. Der hiesige englische Gesandte ist von Lord Rosebery angewiesen, sich die letzte Kollektivnote auch weiter als Richtschnur dienen zu lassen. Wie man annimmt, soll eine neue Kollektiv⸗ note nur in dem Falle ergehen, wenn aus den Berichten des englischen Admirals hervorgeht, daß eine Aktion zur See dringend geboten und zu befürchten sei, daß ein Zu⸗ sammenstoß zwischen den Schiffen Griechenlands und der übrigen Mächte erfolgen könne. In diesem Falle würden die Mächte der griechischen Regierung gegenüber sich von jeder Verantwortlichkeit für die etwaigen Folgen lossagen. In⸗ zwischen dauern die Vorstellungen der Mächte fort, um Griechenland zu einem Eingehen auf die gestellten Forderungen zu bewegen.
Türkei. Regierungsseitig
(W. T. B.) Gerüchte, behufs einer
Konstantinopel, 19. Februar. wird bekannt gegeben: Die Vorbesprechungen
behren gänzlich der Begründung. Die Pforte hat nichts mit der griechischen Regierung zu verhandeln, sie hält vielmehr ihre in den schon bekannten Cirkularnoten nieder⸗ gelegten Erklärungen aufrecht.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 19. Februar. (W. T. B.) Das Gesetzblatt macht bekannt, daß die zwischen Rußland und Frankreich und Rußland und Belgien bestehenden Konventionen, betreffend den Schutz des literarischen und künstlerischen Eigen⸗ thums, zum 14. Juli 1886 und resp. 14. Januar 1887 von Seiten Rußlands gekündigt worden sind. 116
Moskau, 19. Februar. (W. T. B.) Wie die „Mos kauer Zeitung“ meldet soll das russische Schiffs geschwader gegen den 21. Februar bei Syra eintreffen.
Amerika. Washington, 17. Februar. (Allg. Corr.)
Im Senat wurde heute ein Gesetzentwurf eingebracht, welcher auf Waaren und Produkte, die aus Ländern
östlich vom Kap der guten Hoffnung importirt werden, einen Lonl von 25 Proz. ad valorem legt; ausgenommen davon sind Wolle, Rohbaumwolle und Rohseide.
Afrika. Egypten. Kairo, 19. Februar. (W. T. B.) Mukhtar Pascha unterbreitete dem Khedive und Drum⸗ mond Wolff ein Memorandum, in welchem er sich entschieden für die Wiederbesetzung von Dongola, als strategischer Nothwendigkeit, ausspricht und sagt: Dongola sei die einzige wirksame Schranke zwischen Egypten und den auf⸗ tändischen Araberstümmen; die egyptische Armee , eine Organisation haben, die derjenigen der türkischen ana og sei; der Posten eines Serdars müsse beseitigt und eine muhamedanische Militärverwaltung eingerichtet werden. Die egyptische Armee müsse aus 18 Bataillonen mit eingeborenen Offizieren bestehen. 1“ E“
Zeitungsstimmen.
Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ meldet: Der nationalliberale Bezirksverein für Berlin N. hielt am Montag seine Generalversammlung unter dem Vorsitz des Prof. Dr. Lortzing ab. Der Landtagsabgeordnete Dr. Reinhold sprach sehr eingehend und unter großem Beifall über die Polenfrage im Reichstage und im Ab⸗ geordnetenhause. Nach einer lebhaften Diskussion, an der sich u. A. auch der Abg. Dr. Sattler betheiligte, wurde folgende Erklärung ein⸗ stimmisg ang noneme. :
„Die Versammlung erklärt ihre rückhaltlose Zustimmung zu der wahrhaft nationalen Politik der Regierung in der Polenfrage und zu dem Beschluß des Abgeordnetenhauses vom 30. Januar, durch welchen diese Politik auf das Kräftigste unterstützt wird, insbesondere spricht sie den Abgeordneten der nationalliberalen Partei ihren Dank für ihr patriotisches Verhalten in dieser Angelegenheit aus.“
Demselben Blatt wird aus Leipzig, u. d. 18. Februar,
geschrieben: Das⸗Leipziger Tageblatt“, das seiner freihändlerischen Tendenz gemäß immer bemüht ist, die wirthschaftliche Lage in ungünstigem Lichte er⸗ scheinen zu lassen, kann nicht umhin, in seiner heutigen Nummer einen besseren Geschäftsgang in der Textilindustrie zu konstatiren. Die jetzt wieder lohnendere Beschäftigung der Handweber im Vogtlande übe natur⸗ gemäß einen günstigen Einfluß auch auf die Spinnereien aus. Auch die Exporteure in Chemnitz seien in Wirkwaare mit Aufträgen derart versorgt, daß sie die Lieferzeiten kaum innezuhalten im Stande seien. Für manche Artikel in der Textilindustrie mache sich schon jetzt ein Mangel an Arbeitskräften fühlbar, der zu Lohnsteigerungen Veran⸗ lassung gebe. Allerdings sollen die Resultate der Frühjahrsreisen den Erwartungen nicht ganz entsprochen haben.
— Die „Danziger Allgemeine Zeitung“ schreibt:
Als Beispiel, wie Indien den europäischen Weizenmarkt mit Zu⸗ fuhren überschwemmt, mögen folgende Zahlen dienen: Es schwimmen augenblicklich von Indien nach Großbritannien 340 000 Quarters (à 290 1) gegen 105 000 Quarters in 1884, und nach dem Kontinent 200 000 Quarters gegen 10 000 Quarters in 1884. Diese Ziffern kennzeichnen aufs schärfste die bedenkliche Lage, in welcher sich unsere Landwirthschaft befindet. Sie erklären aber auch hinreichend die That⸗ sache, daß dem Danziger Getreidehandel sein Hauptabsatzmarkt, Groß⸗ britannien, mehr und mehr verloren geht.
— Die telegraphisch nur kurz erwähnte Antwort des braun⸗ schweigischen Staats⸗Ministers, Grafen Görtz⸗Wrisberg, auf die im Landtage gestellte Frage, welche Haltung die Herzogliche Regierung dem Branntwein⸗Monopolprojekt gegenüber ein⸗ nehme, hat nach der „Schlesischen Zeitung“ folgenden Wortlaut:
„Die Herzogliche Landesregierung hat nicht verkannt, daß die Vorlage der preußischen Regierung, das Branntwein⸗Monopol be⸗ treffend, eine in hohem Grade wichtige sei, und zwar für das ganze Deutsche Reich. Sie hat nicht verkennen können, daß diese Vorlage vielfachen Angriffen ausgesetzt sein werde, sie hat sich aber auch für verpflichtet erachtet, diese Vorlage auch von dem Standpunkte aus gewissenhaft zu prüfen, der für die Königlich preußische Re⸗ gierung für die Einbringung dieser Vorlage maßgebend ge⸗ wesen ist. Es sind im Wesentlichen drei Gesichtspunkte, die der Vorlage offenbar zu Grunde liegen und denen auch die Herzogliche Landesregierung eine eingehende Erwägung hat zu Theil werden lassen, und diese Erwägungen haben schließlich dahin geführt, daß die Landes⸗ regierung zu dieser Vorlage im Großen und Ganzen eine sympa⸗ thische Stellung eingenommen hat. Ich bedauere daher keine Aeuße⸗ rung in dieser Richtung (antimonopolistisch) abgeben zu können, welche der Abg. Krampe am Schlusse seiner Ausführun⸗ gen angedeutet hat. Die vorerwähnten drei Gesichtspunkte der Vorlage sind folgende: Erstens ist es die finanzielle Seite der Sache, der Wunsch, aus dem Monopol große Einnahmen für das Reich zu erzielen. Es ist überall in ganz Deutschland be⸗ kannt, daß manche der deutschen Bundesstaaten hinsichtlich ihres Budgets sich in einer mißlichen Situation insofern befinden, als sie die Einnahmen und Ausgaben nicht in volles Gleichgewicht zu bringen im Stande sind, namentlich ist hierzu die preußische Regierung nicht im Stande. Sie wissen Alle, daß die Steuerpflichtigen in Preußen gegenüber denen anderer Staaten außerordentlich beschwert sind mit Kommunallasten und Schulbaulasten, und da die Gesetze die einzelnen Staaten daran hindern, indirekte Steuern einzuführen, diese sich vielmehr auf direkte Steuergesetzgebung beschränken müssen, so hat eben zur Zeit kein anderer Ausweg gefunden werden können, um die Einnahmen des Reichs zu vermehren, und dadurch das Reich in den Stand zu setzen, den Einzelstaaten zu Hülfe zu kommen, als das Branntwein⸗Monopol. Es ist auch der Branntwein allerseits als eins der passendsten Steuerobjekte aner⸗ kannt. Wenn nun dies einer der wesentlichsten Punkte der ganzen Vorlage ist, so hat die Landesregierung nicht umhin gekonnt, diesem Grunde ein sehr wesentliches Gewicht beilegen zu sollen. Der zweite Grund ist der, dem übermäßigen Branntweingenuß entgegenzuwirken. Es ist allseitig anerkannt, daß gerade der über⸗ mäßige Branntweingenuß sowohl in moralischer, wie in physischer Beziehung für die Bevölkerung in hohem Grade gefährlich und nach⸗ theilig ist. Sie alle werden die üblen Folgen des Branntweingenusses zu beobachten Gelegenheit haben. Sehen Sie nur einmal die Menschen an, die von dem Branntweingenusse in ihrer ganzen Kon⸗ stitution geschädigt sind. Nur das Monopol wird im Stande sein, nach Ansicht der Regierungen, dem übermäßigen Branntweingenuß entgegenzuwirken, und die Monopolverwaltung wird im Stande sein, die schädlichen Stoffe, welche vielfach im Branntwein enthalten sind, thunlichst zu beseitigen und ihre Wirkung aufzuheben. Der dritte Grund liegt darin, daß die Regierungen geglaubt haben, durch das Monopol, wie es von der preußischen Regierung vorgelegt worden ist, auch der Landwirthschaft, die schwer bedrängt ist, eine Unterstützung zu gewähren. Und aus allen diesen drei Gründen hat die Landes⸗ regierung nicht umhin gekonnt, ihrer Ueberzeugung nach dem Monopol im Großen und Ganzen sympathisch gegenüberzutreten und demgemäß dem Vertreter im Bundesrath ihre Instruktion zu ertheilen.“
— Die „Karlsruher Zeitung“ vom 19. d. M. bringt den Schluß des Berichts über die am 16. d. M. statt⸗ gehabten Verhandlungen der Zweiten Kammer, das Brannt⸗ wein⸗Monopol betreffend. Nach diesem Bericht erklärte der Staats⸗Minister Turban:
. .. Bei dieser Auffassung möchte es denn doch wenigstens angezeigt erscheinen, auch die vesst apodiktische Form des Antrags selbst entsprechend einzuschränken. Denn wenn es zur Einführung des Monopols zunächst auch nur in der norddeutschen Branntweinsteuer⸗
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gemeinschaft kommen sollte, würden auch die übrigen Staaten nachfolgen müssen. Er wolle hier nur das Eine noch bemerken. Auf allen Seiten herrsche Einstimmigkeit darüber, daß der Branntwein ein außerordentlich besteuerungsfähiges Objekt sei und daß er in höherem Maße als bisher herbeigezogen werden müsse; nur darüber bestehe Meinungsverschiedenheit, auf welchem der denkbaren Wege man suchen
solle, dieses Ziel zu erreichen. Es sei heute nicht der Tag und hier nicht
der Ort, an welchem diese Frage eingehend geprüft und zur endgülti en Entscheidung geführt werden könne. Soviel aber vermöge er jetzt schon zu sagen, daß nach dem Resultat seiner Studien und nach dem, was er aus dem Munde unbefangener Sachverständiger vernommen habe, es für unsere badischen Verhältnisse, zumal soweit es sich um die Kleinbrennereien handle, keine Art der Besteuerung des Branntweins gebe, welche allen Interessen in gleichem Maße gerecht würde und gerade jene kleinen Betriebe vor dem Untergang bewahre, als eben das Monopol.
Justiz⸗Ministerial⸗Blatt. Nr. 8.— Inhalt: Allgemein Verfügung vom 13. Februar 1886, betreffend die Beschäftigung etats⸗ mäßiger oder diätarischer Beamten im Gerichtsvollzieherdienste. — Allgemeine Verfügung vom 10. Februar 1886, betreffend den Erlaß einer Gerichtsschreiberordnung.
Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 8. — Inhalt Amtliches: Personal⸗Nachrichten. — Nichtamtliches: Eiserne Fuß⸗ gängerbrücke im Schloßgarten von Meiningen. — Uebersichtliche Dar⸗ stellung der Flächen von Fluß⸗Sammelgebieten. — Erweiterungsbau des Gerichtsgebäudes in Breslau. — Die Vyrnwy⸗Thalsperre bei Liverpool. — Umbau des Bahnhofs Saint⸗Lazare in Paris. — Ueber die Bestimmung der Zähigkeit der Materialien. — Heizbare Güter⸗ wagen. — Vermischtes: Anlage von Sockeln an Schornsteinen. — Wiener Stadtbahn. — Herstellung bezw. Vollendung der Fagade von 8 S. Petronio in Bologna. — Fußgängerbrücke über den Donaukanal in Wien. — Rhein⸗Marne⸗Kanal und Ost⸗Kanal in Frankreich. — II. Internationaler Binnenschiffahrts⸗Kongreß in Wien. — Schneiden von Steinen mittels Drahtseil. — Spurmaß und Libelle mit Selbst⸗ einstellung. — V. Generalversammlung des Ziegler⸗ und Kalkbrenner⸗ Vereins.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Erweiterung und Vervollstän⸗ digung des Staatseisenbahnnetzes und die Betheili⸗ gung des Staates bei mehreren Privat⸗Eisen bahn⸗ unternehmungen, vorgelegt worden:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt:
Die Staatsregierung wird ermächtigt: I. Zur Herstellung von Eisenbahnen und der durch dieselbe bedingten Vermehrung des Fuhr⸗ parks der Staatsbahnen, und zwar: a. zum Bau einer Eisenbahn: 1) von Wrist nach Itzehoe die Summe von 1 900 000 ℳ, 2) von Garnsee nach Lessen die Summe von 442000 ℳ, 3) von Wreschen 6 nach Strzalkowo die Summe von 1 160 000 ℳ, 4) von Meseritz nach Rokietnica die Summe von 6 000 000 ℳ, 5) von Altdamm be⸗ ziehungsweise Gollnow nach Kammin mit Abzweigung nach Wollin die Summe von 4 000 000 ℳ, 6) von Wriezen nach Jädickendorf die Summe von 4 000 000 ℳ, 7) von Ratibor bis zur Landes⸗ grenze in der Richtung auf Troppau die Summe von 1 600 000 ℳ. 8) von Deutsch⸗Wette nach Groß⸗Kunzendorf die Summe von 1 023 000 ℳ, 9) von Ottmachau bis zur Landesgrenze in der Rich⸗ tung auf Lindewiese die Summe von 1 080 000 ℳ, 10) von Striegau nach Bolkenhain die Summe von 1 418 000 ℳ, 11) von Grunow nach Beeskow die Summe von 460 000 ℳ, 12) von Teutschenthal nach Salzmünde die Summe von 400 000 ℳ, 13) von Schönebeck nach Blumenberg die Summe von 1 308 000 ℳ, 14) von Oebisfelde h Salzwedel die Summe von 3 600 000 ℳ, 15) von Braunschweig noch Gifhorn die Summe von 2 320 000 ℳ, 16) von Wulften na Duderstadt die Summe von 1 567 000 ℳ, und von Duderstadt na Leinefelde die Summe von 1 433 000 ℳ, 17) von Fulda nach Tann die Summe von 3 250 000 ℳ, 18) von Sarnau nach Frankenberg die Summe von 1 950 000 ℳ, 19) von Schmallenberg nach Frede⸗ burg die Summe von 640 000 ℳ, 20) von Wiesbaden nach Langen⸗ schwalbach die Summe von 1 210 000 ℳ, 21) von Krebsöge nach Radevormwald die Summe von 1 520 000 ℳ, 22) von Elberselb nach Cronenberg die Summe von 890 000 ℳ, 23) von Wülfrath nach Velbert die Summe von 625 000 ℳ; b. zur Beschaffung von Betriebsmitteln die Summe von 9 111 000 ℳ, zusammen 52 907 000 ℳ;
II. Zur Betheiligung an dem Bau: 1) einer normalspurigen Eisenbahn von Themar nach Schleufingen durch Gewährung einer unverzinslichen, nicht rückzahlbaren Beihülfe an die Werra⸗Eisenbahn⸗ gesellschaft die Summe von 150 000 ℳ, 2) schmalspuriger Eisen⸗ bahnen: a. von Altena zach Lüdenscheid, b. von Werdohl nach Augusten⸗ thal, c. von Schalksmühle nach Halver, durch Uebernahme von Aktien der zu gründenden Gesellschaft die Summe von 400 000 ℳ, zusammen 550 000 ℳ;
III. Zur Anlage des zweiten Geleises auf den nachstehend bezeich⸗ neten Strecken und zu den dadurch bedingten Ergänzungen und Geleis⸗ veränderungen auf den Bahnhöfen: 1) Neviges⸗Kupferdreh die Summe von 810 000 ℳ, 2) Duisburg⸗Styrum die Summe von 290 000 ℳ, 3) Deutz (Schiffbrücke)⸗Kalk die Summe von 135 000 ℳ, zusammen 1 235 000 ℳ;
IV. Zu nachstehenden Bauausführungen: 1) für den Ausbau der Bahnstrecke Vienenburg⸗Goslar⸗Grauhof die Summe von 440 000 ℳ, 2) für die Erweiterung des Bahnhofes Erfurt die Summe von 2 350 000 ℳ, 3) für die Herstellung einer Bahnverbindung zwischen Stolberg und Münsterbusch die Summe von 260 000 ℳ, zusammen 3 050 000 ℳ, insgesammt 57 742 000 ℳ, zu verwenden.
Mit der Ausführung der vorstehend unter Nr. I Litt. a 2 — 14 und 16—23 aufgeführten Bahnen ist erst dann vorzugehen, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind:
A. Der gesammte zum Bau der Bahnen und deren Nebenanlagen nach Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten oder im Enteignungsverfahren festzustellenden Projekte erforderliche Grund und Boden ist der Staatsregierung in dem Umfange, in welchem der⸗ selbe nach den gesetzlichen Bestimmungen der Enteignung unterworfen ist, unentgeltlich und lastenfrei — der dauernd erforderliche zum Eigenthum, der vorübergehend erforderliche zur Benutzung für die Zeit des Bedürfnisses — zu überweisen, oder die Erstattung der sämmtlichen staatsseitig für dessen Beschaffung im Wege der freien Vereinbarung oder Enteignung aufzuwendenden Kosten, einschließlich aller Nebenentschädigungen für Wirthschaftserschwernisse und sonstige Nachtheile, in rechtsgültiger Form zu übernehmen und sicher zu stellen.
Vorstehende Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auch auf die unentgeltliche und lastenfreie Hergabe des für die Ausführung derfenigen Anlagen erforderlichen Terrains, deren Herstellung dem Eisenbahnunternehmer im öffentlichen Interesse oder im Interesse des benachbarten Grundeigenthums auf Grund gesetzlicher Bestimmungen obliegt oder auferlegt wird.
Zu den Grunderwerbskosten für die unter Nr. 20 bezeichnete Bahn von Wiesbaden nach Langenschwalbach soll staatsseitig ein Zuschuß von 150 000 ℳ gewährt werden.
B. Die Mitbenutzung der Chausseen und öffentlichen Wege ist, soweit dies die Aufsichtsbehörde für zulässig erachtet, Seitens der daran betheiligten Interessenten unentgeltlich und ohne besondere Ent⸗ schädigung für die Dauer des Bestehens und Betriebes der Bahnen zu gestatten.
C. Für die unter Nr. I Litt. a 10, 11, 12 und 13 benannten Bahnen muß außerdem von den Interessenten zu den Baukosten ein
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