1886 / 47 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Feb 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Die Provinz Ostpreußen hat 1862,8 km Provinzialchausseen, deren Unterhaltung pro 1885/86 auf 1 250 000 veranschlagt ist. Die Unterhaltungskosten pro Kilometer schwanken zwischen 350 Neidenburg) und 1453 (Kreis Tilsit). Die Provinzialchausseen (17,9 km) hat der Kreis meisten (109,; km) der Kreis Insterburg. ie Provinzialchausseen in den Kreisen Wehlau (90,5 km), Tilsit (86,7 km), Ragnit (87,8 km) und Niederung (49,7 km) werden von der Provinz selbst, in den Kreisen Braunsberg (25,4 km), Gerdauen (74,0 km), Goldap (25,3 km), Gumbinnen (64,6 km), Heiligenbeil 888 km), Königsberg (98,4 km), Lötzen (28,8 km) und Osterode 54,2 km) von den betreffenden Kreisen für Rechnung der Provinz, in den Kreisen Friedland (48,4 km), Heilsberg (28,4 km), Pr. Holland 8828 km), Labiau (39,1 km), Memel (50,4 km), Mohrungen 20,8 km), Neidenburg (24,8 km), Ortelsburg (78,3 km), Rasten⸗ burg (68,0 km), Rössel (82,3 km), Angerburg (23,0 km), arkehmen (56,1 km), Heydekrug (75,0 km), Insterburg (109,3 km), Johannis⸗ burg (34,7 km), Lyck (32,8 km), Oletzko (62,8 km), Pillkallen 83,0 km), Sensburg (63,6 km), Pr. Eylau (51,1 km), Stallupönen 6481 km) und Allenstein (36,7 km) von den betreffenden Kreisen gegen ein Pauschauantum verwaltet.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Der mehrfach erwähnte, zu Weimar unter dem Schutze Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen gegründete „Deutsche Sprachverein“ hat mit dem „Allgemeinen deutschen Sprachverein“, dessen Gründung auf Anregung von Here Riegel in Braunschweig betrieben wird, nichts gemein. Der „Deutsche Sprachverein“ beschränkt seine Wirksamkeit auf das Großherzogthum Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.

Die Feier des siebzigsten Geburtstages von Adolph Menzel hat in der illustrirten deutschen Presse zahlreiche Publikationen veranlaßt, doch keine glänzendere als die von der „Illustrirten

rauen⸗Zeitung“ veranstaltete. Die neueste Nummer dieses Blattes ist in ihrem illustrativen Theiler ausschließlich dem Meister gewidmet. Außer dem von Julius Ehrentraut gezeichneten, über⸗ raschende Lebenswahrheit bekundenden Porträt Menzels enthält das Blatt eine Fülle von Abbildungen aus seinen Werken und von Studien zu denselben, darunter Vieles, das hier zum ersten Male publizirt wird. Adolph Menzel hat bereitwillig seine an künst⸗ lerischen Schätzen so reiche Mappe geöffnet und manch kostbares Blatt daraus dem Verlage zur Verfügung gestellt, wie er denn auch die hier gebotene Auswahl aus seinen Werken selbst getroffen hat. Auf die Einzelheiten einzugehen, würde zu weit führen; nur eines der Original⸗Blätter, die Studie „Marokkaner“, sei besonders erwähnt. Dieselbe stellt einen Mann aus dem Gefolge der marokkanischen Ge⸗ sandtschaft dar, welche im Frühjahr 1878 in Berlin weilte. Die Aus⸗ führung aller dieser Holzschnitte ist mustergültig, und so auch von Menzel, welcher sich selbst der Korrektur der einzelnen Blätter unter⸗ zogen hat, anerkannt worden. An künstlerisch werthvollen Abbildungen bietet die Menzel⸗Nummer der „Illustrirten Frauen⸗Zeitung“, die sich im Abonnement auf 12 stellt, so viel wie ein Prachtwerk im Werthe von doppelt so viel Mark. Ein Einzelverkauf der Nummer findet übrigens nicht statt. 8 3 1 Zu dem im Verlage von Bruer u. Co., hierselbü, erschienenen „Reichsgesetzbuch für Industrie, H andel und Gewerbe“ ist ein Nachtrag ausgegeben worden, welcher die Bestimmungen über die Erhebung der Reichsstempelabgaben, Zolltarif, Unfall⸗ und Kranken⸗ versicherung u. s. w. bis Ende 1885 ergänzt. 4 8

Die „Entscheidungen des Reichsgerichts für Industrie, und Gewerbe“ (desselben Verlags), bearbeitet von Leopold Puerbach und herausgegeben von der Redaktion des vorgenannten

Reichsgesetzbuchs sind in der vorliegenden 7. Auflage bis auf die neueste Zeit fortgeführt worden. Das Werk soll die Geschäfts⸗ treibenden über die sie interessirenden wichtigeren Rechtssprüche des höchsten Gerichtshofs auf dem Laufenden erhalten und hat sich seine Grenzen möglichst weit gesteckt, indem es das gesammte Handels⸗ recht, die Wechsel⸗, Konkurs⸗ und Gewerbeordnung, das Genossenschafts⸗ wesen, die Haftpflicht, den Marken⸗ und Musterschutz, das Patentrecht, volr und Steuerwesen, die Versicherung, Grundeigenthums⸗, Hypo⸗ theken⸗, Subhastations⸗ und Enteignungssachen, Mieths⸗ und Pacht⸗, Familien⸗, Ehe⸗ und Erbschaftssachen, Prozeß⸗ und Strafrecht u. a. umfaßt. Die ausführlich mitgetheilten Entscheidungen sind gemein⸗ verständlich bearbeitet; überdies ist noch eine Erklärung der Fremd⸗ wörter beigegeben. Ein nach Materien geordnetes und ein alphabetisches Register erleichtern den praktischen Gebrauch des umfangreichen Werkes. Um den weiten Kreisen, denen dasselbe von Nutzen ist, die Beschaffung zu erleichtern, ist der Preis für die beiden 794 bezw. 456 Seiten groß 80 (ohne die Register) umfassenden, sauber gebundenen Bände nur auf zusammen 15 angesetzt. 8

Eine beachtenswerthe Neuheit des Bruerschen Verlags ist das Werk: „Preußisches bürgerliches und öffentliches Recht“, 3 Bände groß 80. 1. Allgemeines Landrecht, II. Rheinisches bürger⸗ liches Gesetzbuch, III. Besondere Landesgesetze, bearbeitet und heraus⸗ egeben von der obengenannten Redaktion. Auf allen Gebieten des und öffentlichen Rechts sind durch die neuere Gesetzgebung so bedeutende Veränderungen geschaffen, daß es für den Juristen äußerst schwer, für den Laien aber unmöglich ist, ohne Hilfsmittel zu wissen, welche der in Frage kommenden gesetzlichen Bestimmungen noch gültig, welche aufgehoben und abgeändert worden sind. Diesem Mangel hilft das vorliegende Werk in geeigneter Weise ab. In den hier zunächst wiedergegebenen Grundgesetzen des bürgerlichen Rechts, dem Allgemeinen Landrecht und dem Rheinischen bürgerlichen Gesetzbuch, sind sorg⸗ fältig und gewissenhaft alle noch gültigen Bestimmungen auf⸗ geführt und durch zahlreiche Anmerkungen ergänzt und erläu⸗ kert. Durch den steten Hinweis auf die im dritten Bande wiedergegebenen Ergänzungs⸗ und Abänderungsgesetze gewährt das Werk in übersichtlichster und zuverlässigster Weise ein richtiges, klares und vollständiges Bild von dem gesammten preußischen bürgerlichen Recht und ermöglicht die praktische Anwendung der jetzt gültigen Gesetze, insbesondere auch der Reichsgesetze überall da, wo die Landesgesetze eine unentbehrliche Ergänzung zu den reichs⸗ gesetzlichen Bestimmungen bilden. Das Werk umfaßt 1280 Seiten Text. Ausführliche und korrekt gearbeitete Sachregister, eine chrono⸗ logische Uebersicht und ein Inhaltsverzeichniß machen es auch dem Un⸗

(Kreis wenigsten . ,—— die

geübtesten leicht, die gerade gewünschten Bestimmungen jedesmal schnell

und sicher zu finden und entsprechend anzuwenden. Der Preis von nur 12 (einschließlich des dauerhaften Einbands) sichert diesem nützlichen, eigenartigen Werke eine weite Verbreitung.

*—— TDoeche, Theod., Leopold von Ranke an seinem neun⸗ zigsten Geburtstage am 21. Dezember 1885. (Als Manufkript gedruckt.) 80 . E. S. Mittler & Sohn, Königl. Hofbuchhandlung, Berlin SW., Kochstraße 68 70. Auf Wunsch der Verehrer Leopold v. Ranke's sind in diesem Festbericht über die Feier des neunzigsten Geburtst ages, den der Altmeister der Geschichtsschreibung am 21. De⸗ zember 1885 beging, die Ansprachen und Zuschriften, welche ihm zu demselben gewidmet worden sind, gesammelt und insbesondere die in⸗ haltsvollen Worte wiedergegeben, in denen der Jubilar dem ihn umgebenden Freundeskreise die großen und wichtigen Zeit⸗ ereignisse schilderte, unter welchen sein Leben und sein Lebenswerk sich Pbels haben, die „Konfessionen,“ wie er selbst es nannte, die er den

reunden machte. 1 Geschichte des römischen Kaiserreichs von der Schlacht bei Aktium und der Eroberung Egyptens bis zu dem Ein⸗ bruch der Barbaren von Victor Duruy. Uebersetzt von Professor Dr. Gustav Hertzberg. Mit ca. 2000 Illustrationen. 27.—29. 188 (je 80 ₰). erlag von Schmidt & Günther in Leipzig. iese neuesten Lieferungen enthalten die Geschichte des Kaisers Vespasian und die Schilderung des furchtbaren Krieges der Juden unter sich, sowie die endliche Vernichtung des jüdischen Reichs durch Titus. Darauf folgt die kurze Geschichte des Kaisers Titus. Fablreiche und schöne Illustrationen schmücken diese Hefte; besonders interessant sind welches, wie bekannt, im Jahre 79

diejenigen, die Pompeji betreffen, dadurch zum Theil für die Nachwelt

durch den Vesuv verschüttet und erhalten wurde. 8—

Gewerbe und Handel.

Posen, 23. Februar.

dagegen sehr gering. Gesucht war rother Klee in ebenso Grassamen. Schluß schleppend. Nüͤrnberg, 20. Leopold Held.) Am Nach wie vor sind gutfarbige Hopfen gesu Vorräthe etwas besser bezahlt. gelber, scheckiger oder geringer Waare,

Februar. t und in

welche indeß

wovon ein großer Theil für Rechnung des Notirungen lauten: Bayerische Hopfen: Markthopfen mittel 20 30 ℳ, gering 12 18 ℳ; Gebirgshopfen

25 45 ℳ, gering 12 18 ℳ; Qualität, 60 130

Bradford, 22. Februar. (W. T. B.) Wo

(W. T. B.) Der heutige Saaten⸗ markt war namentlich von Verkäufern stark besucht,

20 44 ℳ, in feiner 45 52 hezahlt, weißer sehr vernachlässigt, Fe Das Geschäft blieb bei mäßigem Umsatz bis zum

(Hopfenmarktbericht von opfenmarkt zeigt ün keinerlei Veränderung.

Der Hauptstock besteht nur noch in

und selbst bei den größten Preiskonzessionen nicht beliebt werden. Der Tagesumsatz schwankte in letzter Woche zwischen 200 bis 300 Ballen, Exportes abging.

Aischgründer prima 40 50 ℳ, mittel 20 30 ℳ, gering 12 18 ℳ; Hallertauer prima 70 85 ℳ, mittel 25 40 ℳ, gering 12 —18 ℳ: Balertane Siegelgut Ia. 70 90 ℳ; Spalter, je nach Lage und Qualität, 20 70 ℳ; Württemberger prima 70 85 ℳ, 25 40 ℳ, gering 12 18 ℳ; Badische mittel 20 30 ℳ, gering 12 18 ℳ; Elsässer 12 35 ℳ; Posener prima 70 85 ℳ, mittel Saazer Kreis und Bezirk, je nach

ändert, Garne ruhig, Stoffe unverändert, besserer Begehr für das

die Kauflust Mittelwaare von

Folge der knavrpen schwer verkäuflich

Die prima 30 35 ℳ, prima 40 50 ℳ;

mittel

Ile ruhig, unver⸗

Berlin, 23. Februar 1886.

Die vor einigen Monaten von

Hof I, ist mit dem 1. 2 der Berliner Volksküchen von 1866 übergegangen.

in derselben Weise wie bisher fortgeführt. Der hiermit seinen Wirkungskreis um die Abtheilung: Frauen“.

abgegeben, ist seit

aus dem Publikum entgegenzukommen,

Kartoffeln und Hering, Portion Bratkartoffeln

wie die große Anzahl der Konsumenten des Abend zeigt, großen Anklang gefunden hat.

B“

Da der 5. deutsche Geographentag

Kraft ihr 1 dies Bibliothekar Hrn. P. Richter in Dresden kooptirt. Kommission als Mitglied

und Correspondenzen derselben als übernommen.

mission bestimmten Zusendungen, phischer ist, freundlichst an ihn richten.

für beide Mech 2 s Sprachinseln in den Ostseeprovinzen Rußlands;

FEE

Oesterreichisch⸗Schlesien;

schweig, Bremen, Oldenburg, die Niederlande und Prof. Dr.

Waldeck und beide Lippe; Prof. Dr. F.

Siebenbürgen und die Schweiz;

Straßburg i. E., Lothringen und Luxemburg.

treffenden zuständigen Mitgliede der Kommission in

Dr. R. Lehmann in Münster i. W., schriften und an ihn zu richten. Von den „Forschungen zur deutschen Landes⸗

jetzt folgende Hefte erschienen: Heft 1.

32 Seiten. Heft 2. Dr. Richard Lepsius, ord. Großherzoglich hessischen geologischen Mit Uebersichtskarte des oberrheinischen 58 Seiten. Preis 2 Heft 3. ziehung zur Bodengestaltung, kunde an der Univ. Königsberg. Heft 4. Das Geographie Südbayerns, von Chr. Gruber. und zwei Profilen. 1885. 46 Seiten. Heft 5.

Preis 80 Prof. der Geologie

1885.

Mineralogie und Geologie an der Univ. Rostock.

sichtskärtchen und zwei eee.

auf das Klima von Mitteldeutschland, von Dr. R. der Meteorologie an der Univ. Halle. Tafeln.

Die weiteren Hefte werden unter Anderem

bringen: und Straßenbaues, der Landeskultur⸗Arbeiten,

Verkehrswege am Oberrhein. Dr. G. Berendt (Königl. Landesgeologe und

Berlin), Die norddeutschen Urstromsysteme.

Privaten te stützung des Centralvereins für das Wohl der arbeitenden Klassen

ins Leben gerufene Speiseanstalt für Frauen, Januar d. J. in die Verwaltung des Vereins

Im ersten Monat der Uebernahme wurden 4413 Portionen sodaß bereits die Errichtung einer zweiten derartigen Anstalt vom Vorstande ins Auge gefaßt ist. Um vielfachen Wünschen

versuchsweise in 9 Berliner Volksküchen 15 Küchen sind Mittags im Betriebe die bereits seit Jahren in den Wintermonaten ein⸗ geführte Abendspeisung, die bisher aus Suppen resp. Thee mit Zucker und 1 Brödchen à Portion 6 bestand, dahin erweitert, daß in den Volksküchen außerdem für 6 eine Portion Bratkartoffeln oder 2 oder Kartoffelsalat, sowie für 10 eine mit 1 Wurst, auch eine einzelne Wurst à 5 verabreicht werden, welches bei den Besuchern der Volksküchen,

Den „Mittheilungen der Central⸗Kommission für wissenschaftliche Landeskunde von Deutschland“, welche dieselbe neben dem dem Deutschen Geographentage zu erstattenden Jahresbericht seit Mitte d. M. herausgiebt, entnehmen wir Folgendes: zu Hamburg die von der Kom⸗ mission gewünschte Ergänzung durch eine bibliothekarisch geschulte selbst überlassen hat, so hat dieselbe den Königlichen

beigetreten und hat die gesammten auf die Zusammenstellung der landeskundlichen Literatur bezüglichen Arbeiten seinen besonderen Wirkungskreis Man wolle daher fortan in allen derartigen Angelegen⸗ heiten sich mit ihm in Verbindung setzen und auch die für die Kom⸗ sofern ihr Inhalt ein bibliogra⸗

Dagegen bleibt im Uebrigen die Geschäftstheilung innerhalb der Kommission wie bisher, und hat demnach die Vertretung der Kom⸗ mission nebst allen bezüglichen Correspondenzen u. s. w.:

Prof. Dr. R. Credner, Greifswald, für die Provinzen Ost⸗ und Westpreußen, Hüeihlern Brandenburg und Schleswig⸗Holstein, sowie

lenburg, Lübeck und Hamburg, außerdem die deutschen

Prof. Dr. S. Ruge, Dresden, für die HLE“ und Schlesien, sowie für das Königreich Sachsen, Böhmen,

““ Prof. Dr. A. Kirchhoff, Halle a. S., für die Provinzen Sachsen und Hannover, sowie für die thüringischen Staaten,

R. Lepsius, Darmstadt, für die Provinzen Hessen⸗ Nassau, Westfalen und die Rheinprovinz, das Großherzogthum Hessen,

7. Ratzel, München, für das Königreich Bavern, für Oesterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Krain, das Küstenland, Tirol mit Vorarlberg, die deutschen Sprachinseln in Ungarn und

Hauptmann im Königlich preußischen Ingenieur⸗Corps G. Kollm, für Württemberg, Hohenzollern, Baden, Elsaß⸗

Man wolle daher gegebenen Falles sich jedesmal mit dem be⸗

Nur die centralen Geschäfte der ganzen Kommission und die Redaktion der „Forschungen zur deutschen Landes⸗ und Volkskunde“ besorgt Prof. und sind darauf bezügliche Zu⸗

welche im Auftrage der Kommission von Prof. Dr. Lehmann heraus⸗ gegeben werden (Verlag von J. Engelhorn in Stuttgart), sind bis

Der Boden Mecklenburgs, von Dr. E. Geinitz, ord. Prof. der Mineralogie und Geologie an der Univ. Rostock. 1885.

Die oberrheinische Tiefebene und ihre Randgebirge, von

Landesanstalt in Darmstadt. Gebirgssystems.

Die Städte der norddeutschen Tiefebene von Dr. F. G. Hahn, Prof. der Erd⸗ 76 Seiten. Preis 2 Münchener Becken. Ein Beitrag zur phvysikalischen Mit einer Kartenskizze Preis 1,60

Die mecklenburgischen Höhenrücken (Geschiebestreifen) und ihre Beziehungen zur Eiszeit, von Dr. E. Ffein. ord. Prof. der

1886. 96 Seiten. In wenigen E erscheint Heft 6: Der Einfluß der Gebirge

Mit mehreren Karten und

Geh. Rath F. Baer (Großherzogl. bad. Direktor des Wasser⸗ Landesvermessung und

Topographie in Karlsruhe), Die Entwickelung des Verkehrs und der

mit Unter⸗

Kronenstr. 12/13,

Die Anstalt wird Verein erweitert Speiseanstalt für

Anfang Februar

s von 6— ½8 Uhr

Derselbe ist der

Fähren und

Anhalt, Braun⸗ Belgien;

Verbindung setzen.

und Volkskunde“,

und Direktor der 1885.

in ihrer Be⸗

it zwei Ueber⸗ Preis 3,10

Aßmann, Docenten

folgende Arbeiten

88

Dr. A. Bezzenberger (Prof. an der Univ. Königsberg), Die Ku⸗ rische Nehrung.

Dr. H. J. Bidermann (Prof. an der Univ. Graz), Die Natio⸗ nalitäten in Tirol und die wechselnden Schicksale ihrer Verbreitung. Dr. A. Birlinger (Prof. an der Univ. Bonn), Alemannisches; Grenzen, Sprache, Eigenart.

Dr. R. Blasius (Braunschweig), Ueber Zugverhältnisse und Ver⸗ breitung der Vögel in Deutschland.

Dr. G. Gerland (Prof. an der Univ. Straßburg), Ueber Thal⸗ bildung in den Vogesen.

Dr. K. Jansen (Prof. in Kiel), Peleographie der cimbrischen lbinsel, ein Versuch, die Ansiedlungen Schleswig⸗Holsteins in ihrer Bedingtheit durch Natur und Geschichte nachzuweisen.

Dr. A. Jentzsch (Docent an der Univ. Königsberg), Der Boden Ost⸗ und Westpreußens.

Dr. C. M. Kan (Prof. an der Univ. Amsterdam), Die Eigen⸗ thümlichkeiten des niederländischen Bodens.

Dr. A. von Koenen (Prof. an der Univ. Göttingen), Ueber die Dislokationen und Störungen, welche den Bau der deutschen Mittel⸗ gebirge bedingen.

Dr. F. Krones Ritter von Marchland ( rof. an der Univ. Graz), Die deutsche Besiedelung der östlichen Alpenländer, insbesondere Steiermarks, Kärntens und Krains, nach ihren historischen und topischen Verhältnissen.

Dr. A. Leskien (Prof. an der Univ. Leipzig), Mittheilungen über das ausgestorbene Slaventhum in Norddeutschland.

Dr. Th. Liebe (Landesgeologe und Prof. in Gera), Der Zu⸗ sammenhang zwischen den orographischen und hydrographischen Ver⸗ hältnissen Ostthüringens und dessen geologischem Schichtenaufbau.

Dr. A. Makowsky (Prof. an der techn. Hochschule zu Brünn), Das Höhlengebiet des Devon in Mähren.

Dr. A. Nehring (Prof. an der landwirthschaftl. Hochschule zu Berlin), Die diluviale Fauna Deutschlands und ihr Verhältniß zur jetzigen Fauna. 8 Dr. J. Ottmer (Prof. an der techn. Hochschule zu Braunschweig), Der Boden der nördlichen Vorlande des Harzes.

Dr. J. Partsch (Prof. an der Univ. Breslau), Die Oder in Schlesien. 8

Dr. Fr. Pfaff (Prof. an der Univ. Erlangen), Der Aufbau des fränkischen Jura.

Dr. F. Ratzel (Prof. an der techn. Hochschule zu München), Die Schneegrenze im Karwendelgebirge.

Dr. L. Schlesinger (Direktor in Prag), hältnisse Böhmens. 88 8

Dr. F. Wahnschaffe (Assistent bei der Königl. geolog. Landes⸗ anstalt zu Berlin), Die Quartärbildungen des norddeutschen Flach⸗ landes und ihr Einfluß auf die Oberflächengestaltung desselben.

Pr. K. Weinhold (Prof. an der Univ. Breslau), Ueber die Her⸗ kunft der deutschen Schlesier. B

Außerdem haben freundlichst ihre Mitwirkung zugesagt die Herren Dr. K. Freiherr von Fritsch, Prof. an der Univ. Halle; Dr. F. G. Hahn, Prof. an der Univ Königsberg; Dr. G. Hellmann, Mitglied des Königl. Statistischen Bureaus in Berlin; Hofrath Dr. von Inama⸗Sternegg, Präsident der K. K. Statistischen Central⸗Kom⸗ mission und Prof. an der Univ. Wien; Dr. O. Krümmel, Prof. an der Univ. Kiel; Dr. F. Löwl, Docent an der deutschen Univ. Prag; Dr. E. Petri, Docent an der Univ.

Bern; Dr. J. Ranke, Prof. an

der Univ. München; Dr. P. Schreiber, Direktor des Königl. sächs.

meteorolog. Instituts in Chemnitz; Dr. A. Streng, Prof. an der

Univ. Gießen; Dr. F. Wieser, Prof. an der Univ. Innsbruck u. A. Dieses so nutzbringende Unternehmen,

Die ethnologischen Ver⸗

welches nach und nach aus allen Theilen der Landes⸗ und Volkskunde Mitteleuropas eine Reihe tüchtiger Facharbeiten bringen soll, hat jedoch noch nicht den Absatz gefunden, welcher nothwendig ist, um sein dauerndes Fortbestehen vollständig sicher zu stellen. Die Kommission wendet sich daber auch in dieser Beziehung an die Unterstützung aller Freunde der landes⸗ kundlichen Sache und bittet namentlich dahin wirken zu wollen, daß außer den großen wissenschaftlichen Bibliotheken auch die bei der heimischen Landes⸗ und Volkskunde interessirten Vereine sowie die Lehrer⸗Bibliotheken der höheren Lehranstalten möglichst auf die Samm⸗ lung abonniren. 1

Die Sammlung erscheint in zwanglosen Heften von in der Regel 2—5 Bogen Groß⸗Oktav; jedes Heft enthält eine vollständige Arbeit und ist für sich käuflich. Eine entsprechende Anzahl von Heften wird jedesmal zu einem Bande vereinigt und soll im Jahre etwa ein Band im Umfange von 40—45 Bogen erscheinen.

Die Fertigstellung des gleichfalls bereits auf dem Hamburger Geographentage angekündigten „Verzeichnisses von Forschern in wissen⸗ schaftlicher Landes⸗ und Volkskunde Mitteleuropas“ mit Angabe des besonderen Forschungsgebietes jedes Einzelnen ist durch mancherlei Schwierigkeiten verzögert worden; doch ist dasselbe, von Hrn. Biblio⸗ thekar Richter fachmännisch bearbeitet und redigirt, nunmehr so weit gediehen, daß seine Ausgabe unmittelbar bevorsteht. Während die beträchtlichen Kosten der Beschaffung des umfangreichen Stoffes aus der Seitens des Königlich preußischen Kultus⸗Ministeriums gütigst der Kommission bewilligten Beihülfe gedeckt werden konnten, ist die Drucklegung durch das großmüthig opferwillige Entgegenkommen des Vereins für Erdkunde zu Dresden ermöglicht worden.

Das Ballfest des Vereins „Berliner Presse“ am Sonnabend nahm einen schönen Verlauf. Die Arrangements des Eomités waren ebenso originell wie poetisch. Der weite Raum des Wintergartens war durch des Gärtners Kunst in einen hochstämmigen Fichtenhain verwandelt, der den Besucher ebenso überraschend wie anheimelnd anmuthete. Zahlreiche von der Decke, also gleich⸗ sam vom Himmel, herabhängende Blumenkörbe und Ampeln verliehen dem Bilde eine maßvolle Farbenpracht, so daß der Besucher wirklich nicht nur den Reiz der Neuheit empfand, sondern sicherlich schon von dem äußern Gewande des Festes einen tieferen Eindruck empfing, der ihm als schöne Erinnerung verbleibt. Anstatt des sonst üblichen Festspiels hatte man diesmal für die Unterhaltung der Gäste während der Pause durch lebende Bilder gesorgt, welche vom Professor Doepler mit gewohnter Meister⸗ schaft erfunden waren und eine Geschichte des Schriftthums zu lebens⸗ voller Darstellung brachten. In poetischer und zuweilen bumorvoller Weise begleitete der Vortrag Trojanscher Verse die Bilder, welche hier⸗ durch an Wirkungskraft auf den Beschauer noch gewannen. Pünktlicher als zu anderen ähnlichen Veranstaltungen füllten sich hier die festlichen Räume mit Besuchern aus allen Schichten der Gesellschaft; die Zahl der kostbaren, farbenprächtigen und geschmackvollen Toiletten war wieder eine recht große, aber ein Vorzug dieses Festes war und blieb es, daß die Zahl der Gäste keine übermäßig große war, so daß auch der wesentlichste Theil des 7 estes, der „Ball“, zu seinem vollen Rechte kommen konnte. Ungekünstelte Fröhlichkeit herrschte denn auch allerorten, und die tanzlustige Jugend entschloß sich erst sehr spät, das schöne Fest zu beendigen.

Fr. Amalie Joachim, welche auf die Einladung Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen⸗Meiningen nach Meiningen gereist ist, um daselbst eine Reihe Schubert'scher und Brahms'scher Lieder vorzutragen, wird in ihrem hiesigen zweiten und letzten Concert, am 27. Februar, u. a. mehrere neue, noch nicht veröffentlichte Lieder von Brahms singen.

Verlag der Expedition (Scholz). Druck: W. Elsner. Sechs Beilagen

Prof. an der Univ.

2

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N

la

Berlin, Dienstag, den 23. Februar

ge

chs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Staats⸗

Nichtamtliches.

Prenßen. Berlin, 23. Februar. In der gestrigen 25 Sitzung des Hauses der E86 beeeen ei Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Beförde⸗ rung deutscher Ansiedlungen in den Provinzen Westpreußen und Posen, der Abg. von Wierzbinski diese Vorlagen seien der Ausfluß der politischen Leidenschaft, eine künstlich in Szene gesetzte Polenhetze. Da die Polen einmal da seien, so hätten sie auch ihre nationalen Gefühle und Bestrebungen, den Trieb der Selbsterhaltung. Der große Staatsmann Fürst Bismarck vergesse, daß die Polen nicht, wie behauptet werde, eine physisch und moralisch vermoderte Nation seien, sondern einen lebendigen und lebensfähigen Organismus repräsentirten. Einen Leichnam würde man nicht mit solchem Hasse verfolgen. Redner wisse sehr wohl, daß seine Landsleute Naturkräften gegenüberständen, die 1 mit gleichen Waffen nicht bekämpfen könnten. Aber das mit Füßen getretene Nationalitätsprinzip bleibe trotzdem eine Baffe. Mit welchen Gründen man auch immer die Ver⸗ folgung der Polen vertheidigen möge, das Urtheil der Geschichte könne nicht zweifelhaft sein. Wie werde ein deutscher Lehrer seinen Schülern moralische Ent⸗ rüstung gegen die Ausweisungen und Verfolgungen unter Ludwig XIV. einflößen können, wenn in seinem Vaterlande, dem aufgeklärten Deutschland, diese Ausnahmemaßregeln gegen die Polen beständen? Nicht das polnische Element, das Deutschthum sei im Osten in stetigem Vordringen begriffen, und diese Gesetze würden immer den Charakter einer verfol⸗ gungssüchtigen Ausnahmemaßregel tragen. Solle die Berufung auf die den Polen feierlich garantirten nationalen Rechte wirklich keinen Pfifferling werth sein? Letztere wüßten sehr wohl, daß ihnen ein Kampf auf Leben und Tod bevorstehe. Aber ein Volk, welches eine tausendjährige Geschichte habe und trotz hundertjähriger Knechtschaft so lebensfähig sei, werde nie untergehen. Den Polen werde der Sieg, den Deutschen Unehre und Schande bleiben. Deer Präsident erwiderte, er habe dem Abgeordneten wirk⸗ lich einen weiten Spielraum gelassen, aber dessen letzte Worte gingen über die d en ate sch⸗ Sitte hinaus; er rufe ihn eshalb zur Ordnung.

Frrrauf erklärte der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius:

Meine Herren! Ich finde es so vollkommen begreiflich, daß der Herr Vorredner diese Vorlage mit einer gewissen Erregung behandelt hat, daß ich mich umsomehr verpflichtet fühle, über die ganze Frage äußerst nüchtern und praktisch zu sprechen. Ich glaube umso⸗ weniger auf die politische Seite der ganzen Vorlage eingehen zu sollen, als sie in der früheren Diskussion über den Antrag Achenbach in der ausgiebigsten Weise behandelt worden ist. Ich glaube mich daher auf die agrar⸗ und sozialpolitische Seite der Vorlage im Wesentlichen be⸗ schränken zu dürfen. 1

Das aber muß ich doch dem Herrn Vorredner erwidern, daß diese ganze Vorlage nicht eine der Offensive ist, sondern eine der De⸗ fensive. Wodurch motivirte sich denn das Vorgehen der preußischen Staatsregierung in diesem Falle? Doch sicher dadurch in erster Linie, daß der durch Geburt, durch Besitz, durch Bildung leitende Theil der polnischen Nationalität der preußischen Unterthanen sich in das Gefüge des preußischen Staatswesens nicht einleben will, daß er die Segnungen, die die preußische Staatsregierung diesem, als es unter die preußische Herrschaft kam, in der tiefsten Zerrüttung be⸗ findlichen Lande gebracht hat, nicht anerkennt, sondern nach wie vor die Herstellung eines selbständigen polnischen Reichs erstrebt. Wenn das mit wenigen Worten hier in Abrede gestellt wird, so weise ich doch nur auf die Geschichte der letzten 50 Jahre hin, und hier han⸗ delt es sich nicht um Anekdoten, sondern um blutige Aufstände, meuchelmörderische Thaten der krassesten Art, die von 1830 bis 1865 gespielt haben. Ich verweise Sie auf das aktenmäßige Material, was Sie finden werden in dem Buch des Majors Knorr, welcher die Geschichte der polnischen Aufstände von 1830 1865 behandelt. Meine Herren, wenn diese Aufstände auf preußischem Gebiet keine Erfolge gehabt haben, wenn sie nicht Boden gegriffen haben, so ist das doch offenbar die Folge der Wachsamkeit der preußischen Regierung; an dem bösen Willen der politischen Gegner, an der Agitation hat es sicher nicht gefehlt, um denselben Aufruhr auf preußischem Gebiet auflodern zu lassen. In dieser Beziehung ist die Vorlage weiter nichts als ein Akt der Nothwehr, ein Akt der Vertheidigung, dem sich keine lebensfähige Nation entziehen kann, am allerwenigsten eine so kräftige und auf⸗ blühende wie die preußische, wie die deutsche.

Meine Herren! Die Vorlage fordert große Staatsmittel zum Ankauf von Ländereien; sie knüpft in dieser Beziehung an an die Tradition, die von der Zeit Friedrichs des Großen nach der Theilung Polens von 1772 mit gewissen Unterbrechungen von den nachfolgenden preußischen Regenten verfolgt worden ist. In welchem tiefen Zustand des Verfalls Friedrich der Große seine Landestheile fand, ist in der früheren Diskussion auch berührt und erörtert worden. Es ist be⸗ kannt, in welcher gänzlichen Auflösung, in welcher Armuth, in welcher

Zerrüttung jene Landestheile an Preußen kamen, und ebenso ist bekannt, unter

wie unausgesetzt die Bemühungen gerade dieses ersten preußischen

Königs darauf gerichtet waren, durch Meliorationen, durch aktive Maß⸗

regeln auf dem Gebiet der Agrarpolitik diese Landestheile zu heben,

und merkwürdigerweise betrifft eine seiner letzten Kabinetsordres, die

er zwei Tage vor seinem Tode, am 15. August 1786 unterzeichnet hat,

büracse polnische Landestheile, die Hebung der Industrie des Netze⸗ riktes.

In dieser Beziehung knüpft also die Vorlage lediglich an die früheren preußischen Traditionen an. Es wurde nach demselben Syvstem in diesem Jahrhundert von 1830 bis 1841 unter dem Ober⸗ Peeeecihn Flottwell schon ein Fonds ausgewiesen, der denselben

wecken dienen sollte, wie etwa der gegenwärtige. Dieser Fonds betrug nur 1 Million Thaler, trotzdem hat er, so lange er mit Konsequenz angewandt ist, eine Reihe von sehr nützlichen Dingen ins Leben ge⸗ rufen. Allein diese Verwendung von Staatsmitteln hat einmal in nicht genügender Weise stattgefunden, die ausg ewiesenen Mittel waren nicht groß genug, und dann wurden auch insofern andere Zwecke verfolgt, als in der gegenwärtigen Vorlage: man ging damals wesentlich darauf aus, Grundbesitz zu kaufen und daraus größere Rittergüter zu bilden und die allmählich in deutschen Besitz übergehen h lassen. Mit diesen geringfügigen Mitteln ist indeß immerhin Er⸗ ebliches geschaffen worden, und wenn, wie es damals auch war, die Wiedereinnahmen aus dem Fonds immer wieder für gleichartige Zwecke verwendet worden wären, so zweifle ich nicht, daß wir einen sehr er⸗ heblichen Schritt weiter wären, als wir gegenwärtig sind.

Die gegenwärtige Vorlage verfolgt also den Zweck, Landankäufe zu machen, um das deutsche nationale Element im Osten zunächst zu stärken; sie beabsichtigt aber, diese Ankäufe nicht zu verwenden zur Bil⸗ dung großen Besitzes, zur Bildung größerer Königlicher Domänen,

sondern sie beabsichtigt, dieselben aufzutheilen, um einen leistungsfähi

Bauernstand und eine seßhafte Arbeiterbevölkerung dort 8 Mhhee Meine Herren, wenn wir diesen Gesichtspunkt festhalten und dabei uns vergegenwärtigen, wie die Grundbesitzverhältnisse sich in der preußischen Monarchie gestaltet haben unter der Herrschaft der preu⸗ ßischen Agrargesetzgebung, so können wir uns glücklicherweise sagen daß des Grundbesitzes im Großen und Ganzen eine ge⸗ sunde ist, daß die Latifundienbildung sich nur in einem beschränkten Raum befindet, und daß auch dort sie nicht einen dem Landeskultur⸗ interesse drohenden Umfang gewonnen hat. Auf der anderen Seite ist es etwas, was durch die ganze letzte Generation hindurch geht, daß man anerkennt, daß es wünschenswerth ist, daß ein Theil unserer überschüssigen Kräfte, der sich jetzt der Auswanderung zu⸗ wendet, daß dem die Gelegenheit in der Heimath geboten würde, sich hier ansässig und seßhaft zu machen. Daß die Realisirung dieses Gedankens eine sehr schwierige ist, das verkennt gewiß Niemand; daß andererseits die Königliche Staatsregierung den hier 8- Moment benutzt, um in großem Maßstab den Versuch zu machen, diesen Ge⸗ danken zu realisiren, das scheint mir ebenso richtig und sachgemäß vom rein agrarpolitischen Standpunkte aus. Nach der im Jahre 1883 aufgenommenen landwirthschaftlichen Betriebsstatistik vertheilt sich der Grundbesitz in der Monarchie in folgender Weise. Wenn als größerer Grundbesitz derjenige bezeichnet wird, der ein Areal von über 100 Hektaren umfaßt, so kommt auf den großen Grundbesitz in der Pro⸗ vinz Pommern 57,4 %, in der Provinz Posen 55,3 %, in Westpreußen 47,1, %, in Ostpreußen 38,6 %, in Schlesien 34,5 %, in Sachsen 27, in Schleswig geht der größere Besitz bereits auf 16 % herab, in Hannover, Westfalen, Hessen⸗Nassau, in der Rheinprovinz, in Hohen⸗ zollern sinkt er auf 6 % und bis auf 2 % herab. Meine Herren, ich glaube, daß dieses Gesammttableau das jedenfalls ergiebt, daß, wenn überhaupt von dem Vorhandensein eines größeren Vefies die Rede sein kann, überhaupt blos die drei Provinzen Pommern, Posen und Westpreußen in Frage kommen; Posen und Westpreußen stehen dabei in zweiter und dritter Linie. In Posen kommen auf den Besitz zwischen 10 und 100 ha 32,5, auf den zwischen 1 und 10 ha 10,8, auf den unter 1 ha 1,4 %. In Westpreußen kommt auf den Besitz zwischen 10 und 100 ha 42,5, auf den zwischen 1 und 10 ha 9,1, auf den unter 1 ha 1,3 %. Es findet sich also: in diesen beiden Pro⸗ vinzen würden also, wenn irgendwo, die Verhältnisse dazu auffordern,

Fns Versuch einer Kolonisirung in dem angedeuteten Sinne zu machen.

„Es wird durch die Vorlage der Zweck verfolgt, einen leistungs⸗ fähigen Bauernstand und eine seßhafte Frrteitergevelterung 2 h bliren. Unter einem leistungsfähigen Bauernstande wird man einen solchen verstehen können, der einen Grundbesitz hat, der ihm eine auskömmliche Existenz gewährt mit Benutzung von fremden Hülfskräften, mit Benutzung von Spannkräften; im Sinne der alten Terminologie würde man den spannfähigen Be⸗ sitz als denjenigen bezeichnen, der diesen Besitz repräsentirt. Wie groß das Areal für die Übgrenzung der bäuerlichen Stellen zu bemessen sein würde, das ist naturgemäß abhängig von der Güte des Bodens; es kann das variiren von 5 bis zu 10 ha, ja es kann 50 ha noch übersteigen. Es würde außerdem richtig sein, daß man, je nach den verschiedenen Besitzklassen, je nach der Prästationsfähigkeit Der⸗ jenigen, die als Reflektanten erscheinen, sich in jenen Gegenden seßhaft zu machen, daß man auch schon aus diesem Gesichtspunkte Stellen von berschiegfner. Srohe bildet. Es wird richtig sein, diese Bildung, soweit es möglich ist, im Anschluß an vorhandene Gemeinden zu machen, so daß in den Gemeinden die kirchlichen, Schul⸗ und Kom⸗ munikationsverhältnisse eine völlige Regelung von vornherein finden können. Es wird vielleicht auch in Aussicht genommen werden, daß auf größeren Komplexen, die erworben werden, ganze Landgemeinden angesiedelt werden. In diesem Falle würde diesen etwa ein Verfahren vorauszugehen haben, wie es bei Gemeinheitstheilung durch die General⸗Kommission stattfinden muß, eine vollständige planmäßige Auftheilung der Flur, eine Dotirung der Geistlichen und Schulstellen u. s. w., so daß ein vollständiges Gemeindewesen ins Leben gerufen wird. Daß das keine einfachen, sondern recht schwierige Aufgaben sind, liegt auf der flachen Hand.

Was die Bildung von Arbeiterstellen betrifft, so werden die so zu bemessen sein, daß sie eine Häuslichkeit gewähren: etwas Grabeland, ein Stück Wiese, so viel wie dazu gehört, um einen ländlichen Ar⸗ beiter in die Lage zu schen, das nöthige Hausvieh zu halten. Es wird dieses voraussichtlich in der mannigfaltigsten Weise sich zu ge⸗ stalten haben. Man wird einmal diese verschiedenen Besitzklassen un⸗ bebaut weggeben können; man wird auch Bauten möglicherweise aus⸗ zuführen e und wird die bebauten Kolonien zu übergeben haben. Es wird ferner möglicherweise sich empfehlen, den Kolonisten für den Anbau selbst entsprechende Vorschüsse zu machen und ihnen den Auf⸗ bau selbst zu überlassen.

„Es ist das eine Mannigfaltigkeit von Formen, die ich heute nicht erschöpfend andeuten kann, sondern die ich glaube, nur in kurzen Umrissen bezeichnen zu sollen.

Wo, geeignete Kolonisten sind, das ist jeden⸗ falls eine der schwierigsten jene Hundert⸗ tausende, die alljährlich über das Meer auswandern, gerade das geeignete Material bilden, sich unter den dortigen günstigen Verhältnissen anzusiedeln, wird Niemand in der Lage sein, schon jetzt zu übersehen; ein Theil davon geht wahrscheinlich darauf ein. Allein, es ist auch schon in der neulichen Diskussion darauf hin⸗ gewiesen worden, daß ein ziemlich konstanter Abfluß der

zu finden Fragen.

aus den östlichen Provinzen nach den westlichen stattfindet, und i glaube, daß unter dieser flottirenden Bevölkerung allerdings vielfa das Material gefunden werden kann und zu finden sein wird, sich diesen ihr gebotenen günstigen Verhältnissen anzusiedeln. Unter welchen Modalitäten diese Grundstücke kauf⸗ und pachtweise sein werden, auch das darf ich blos andeutungsweise jetzt ausführen.

Es wird zunächst in Frage kommen die Veräußerung gegen Annuitäten, also gegen Renten, wodurch allmählich der Besitz gergsge wird. Es wird ferner, und zwar in großem Maßstabe, in Frage kommen, daß diese Grundstücke parzellirt verpachtet werden, und daß denjenigen Pächtern, die in ihrer Besitzung vorangekommen sind, eine

ewisse Erleichterung für die Uebernahme, den endlichen Erwerb dieser

rundstücke gewährt wird. Es wird auf der anderen Seite auch Fürsorge zu treffen sein, daß die ausgetheilten Grundstücke in dem Besitzumfang nach Möglichkeit erhalten werden, in dem sie ausgegeben werden. Es ist also möglicherweise vorzubehalten ein Rückkaufsrecht des Staats, um einmal der zu weit gehenden Parzelli⸗ rung vorzubeugen, andererseits dem Zusammenkaufen und Aufkaufen der Grundstücke auf Spekulation wieder vorzubeugen. Es erziebt sich hieraus gewiß eine Reihe von höchst komplizirten und höchst schwie⸗ rigen Verhältnissen; allein die Königliche Staatsregierung ist der Meinung, daß die Schwierigkelten, die diesem großartigen Plane ent⸗ gegenstehen, nicht davon abhalten dürfen, mit Energie an diese Auf⸗ gabe zu gehen. Nun liegt ja die Frage nahbe und sie ist auch in der Be⸗ sprechung in der Presse uüber die gesammte Frage schon wieder⸗ holt aufgeworfen worden —: wenn der Staat die Zwecke der inneren Kolonisirung verfolgt, warum benutzt er dazu nicht zunächst die vorhandenen Königlichen Domänen? Meine Herren, darauf ist zuerst zu antworten, daß die Königlichen Domänen in dem Umfange, den sie zur Zeit haben, und den sie im Wesentlichen

auch bereits im Jahre 1820 hatten, verpfändet sind für die damaligen Staatsschulden, daß nach der Verordnung vom 17. Januar 1820 22 Veräußerung von Domänengut nur unter gewissen Kautelen und Weitläufigkeiten geschehen kann und daß die Erträge, die aus solchem —* Fwosmen u“ zur A“ an die General⸗ aatskasse abgeführt werden. eer Artikel 3 der V. 17. Januar 1820 lautet: Für die sämmtlichen jetzt vorhandenen und in dem von Un vollzogenen Etat angegebenen Staatsschulden und deren Sicherheit, in soweit letztere nicht chon durch Spezialhypotheken gewährt ist, garantire Wir hierdurch für Uns und Unsere Nachfolger in der Krone mit dem gesammten Vermögen und Eigenthum des Staats, insbesondere mit den sämmtlichen Domänen, Forsten und säkularisirten Gütern im ganzen Umfange der Monarchie, mit Ausschluß der⸗ jenigen, welche zur Aufbringung des Jahresbedarfs von 2 500 000 Thalern für den Unterhalt Unserer Königlichen Familie, Unseren Hofstaat und sämmtliche prinzliche Hofstaaten, sowie auch für alle dahin gehörigen Institute erforderlich sind. 8 Die Staatsschulden, für welche die Domänen verpfändet sind, sind allerdings zur Zeit nach dem vorliegenden Etat reduzirt auf 84 491 400 ℳ, die unter dieselbe Rubrik fallenden Kur⸗ und Neumärkischen Kriegsschulden auf 1 388 817 Die Tilgung s wird ungefähr erst nach Ablauf von

zahren erfolgt sein, also etwa in dem ersten Jahrzehnt 1 . genden Jahrhunderts. 3

Also es steht diese Bestimmung der Verordnung vom 17. Ja⸗ nuar 1820 an und für sich der Veräußerung von Staatsdomänen im größeren Umfange entgegen. Es würde aber auch durch die Ver⸗ äußerung durchaus nicht das Material gewonnen werden, um für di Kolonisation die Mittel zu gewinnen. Um den nationalen Gesichts⸗ punkten dabei zu genügen, ist außerdem hervorzuheben, daß in den beiden in Frage kommenden Provinzen der Staatsdomanialbesitz kein erheblich großer ist und daß er in dem jetzigen Umfange jedenfalls dem nationalpolitischen Theil durchaus schon jetzt dient. Henn die sämmt⸗ lichen Königlichen Domänen sind von deutschen Wirthen bewirth⸗ schaftet und sind schon jetzt durchweg wohl Mittelpunkt dentscher Kultur und deutschen Fleißes. Also würde in jedem Falle durch eine Zertheilung dieser Domänen nach der Seite hin gar nichts gewonnen werden, sondern wenn man nach der Seite hin vorgehen will, so kann nur eine Verstärkung und Vergrößerung des Staatsgrundbesitzes dem gewollten Zwecke dienen.

Die Staatsdomänen betragen ich nenne nur das Areal; ich kann nicht umhin, eine Reihe von statistischen Zahlen zu geben, wei diese Zahlen den gedruckten Motiven nicht haben beigegeben werden können das vorhandene Areal an Staatsdomänen in jenen Pro⸗ 1aen Betita 8 Nesienh. Danzig i 3380 ha, im Regie⸗ rungsbezirk Marienwerder L ha, im Regierungsbezirk Posen 18 329 ha, im Bezirk Bromberg 10 105 ha.

Abgesehen von dem geringen Umfang des Domänenareals ist aber noch darauf hinzuweisen, daß diese Domänen sämmtlich verpachtet sind, daß also die Verwirklichung einer planmäßigen Parzellirung doch nur möglich wäre Ablauf der Pacht gerade, und diese läuft zum Theil noch auf viele Jahre. Im Jahre 1888 werden in diesen Provinzen überhaupt nur 2 Domänen pachtfrei, im Jahre 1889 nur eine einzige kleine, im Jahre 1890 ebenfalls wieder 2.

Ich glaube also, daß alle diese Umstände darauf hinweisen, daß durch eine Parzellirung des vorhandenen Domänenbesitzes in jedem 8 der Zweck des Gesetzes nicht erreicht werden kann. Es empfiehlt ich also nach Meinung der Königlichen Staatsregierung lediglich der Erwerb von Gütern, die im polnischen Besitz zur Zeit sind. Hier⸗ über muß ich Ihnen auch wiederum eine Reihe von Zahlen angeben, bs förderlich für den weiteren Verlauf der Diskussion sein

erden. .

Die Grundbesitzstatistik der Provinz Posen gestaltet sich folgen⸗ dermaßen in diese Zahlen sind die Stiftungsgüter, die as öffentlichen Instituten gehören, nicht eingeschlossen —: es befinden sich in der Provinz Posen wiederum nur von den größeren Gütern h heochen, die ein Areal von über 150 ha haben, in privatem Besitz 1 380 342 ha. Hiervon sind in deutschem Besitz 723 899 ha, also 45 % der Fläche, in polnischem Besitz 656 443 ha. Somit ist der deutsche Besitz in der Provinz Posen um 67 456 ha größer. In den letzten 25 Jahren sind aus polnischem Besitz in deutschen übergegangen 225 922 ha, aus dem deutschen Besitz in den polnischen 30 358 ha, so daß sich der polnische Besitz um 195 537 ha ver⸗ mindert hat. e hört! links und im Centrum.)

Ja, meine Herren, ich glaube, diese Zahlen hier sind von Werth und ich glaube, sie nicht vorenthalten zu dürfen, um Ihnen ganz objektiv die jetzige Lage des Grundbesitzes darzulegen, zu meinem persönlichen Vergnügen thue ich es nicht.⸗ Im Regierungsbezirk Marienwerder sind in privatem Besi 420 651 ha. Hiervon sind im deutschen Besitz 336 536 ha oder 61. c 1 der Fläche, in netgg Besitz 84 115 ha. In den letzten 25 Jahren sind in deutschen Besitz übergegangen 36 834 ha, umgekehrt aus deutschem in polnischen Besitz 4902 ha, so daß der polnische Besitz sich verringert hat um 31 939 ha.

Im Regierungsbezirk Danzig beträgt der Privatbesitz 201 880 ha; der deutsche Besitz 183 411 ha, 58 %, der polnische Besitz 18 468 ha, 6 %, hier ist also der deutsche Besitz weit überwiegend und zwar um 164 943 ha schon seit langer Zeit.

In beiden Provinzen befanden sich sonach in deutschem Besitz zu⸗ sammen 1 243 847 ha, im polnischen Besitz 759 026 ha. Der deutsche Besitz ist somit größer um 484 820 ha. Der polnische Besitz beträgt demnach in beiden Provinzen zusammen reichlich 914 000 ha, also immerhin eine sehr erheblich große Fläche. Die . Data über den kleineren Grundbesitz sind weniger sicher, weil bei den stati- stischen Aufnahmen, die in den letzten Jahren stattgefunden haben, seletg im Jahre 1883, der Nationalität keine besondere Rücksicht ge⸗ chenkt worden ist. Ich folge in diesen Angaben zum Theil polnischen Quellen, die also jedenfalls eher mehr geneigt sind, den Besitz als groß darzustellen und nicht als zu klein. Danach kommen auf den größeren Besitz ⁄1, auf den bäuerlichen etwa des gesammten Areals. Der spannfaͤhige Besitz ist im Posenschen größer als in den meisten übrigen Provinzen, das heißt, dem Umfange nach: er beträgt 84 Morgen für die spannfähige Stelle oder 21 ha. Es wird an⸗ gegeben und das stimmt mit den deutschen statistischen Zahlen daß seit dem Jahre 1816 von 48 151 spannfähigen Wirthschaften bis 1880 8765 gekauft, und theilweise zum größeren, theilweise zum klei⸗ neren Grundbesitz geschlagen worden sind.

„Es verhält sich der kleinere Besitz unter 50 ha im Regierungs⸗ bezirk Posen folgendermaßen: im polnischen Besitz 434 100 ha, im 8 deutschen Besitz 195 000, ha; im Bromberger Regierungsbezirk 221 600 im polnischen Besitz, 204 500 im deutschen Begt; also im polnischen Besitz 650 700 ha, im deutschen 399 500 ha.

Diese Zahlen ergeben, daß seit dem Jahre 1816 der polnische Großgrundbesitz erheblich mehr eingebüßt hat als der bäuerliche Besitz. Daraus folgert der Artikel, der der polnischen Zeitung ‚Orodownik⸗ entnommen ist, daß es um so gebotener sei, diesen Vefit gewisser⸗ maßen als nationales Eigenthum zu behandeln und keine Hand breit dieses mehr in deutsche Hand kommen zu lassen. Meine Herren, diese Thatsachen ergeben, daß der sen h bäuerliche Besi

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sich im Wesentlichen in seinem Umfang erhalten hat, und daß er si in seinem Wohlstand unter der preußischen Herrschaft jedenfalls sehr gehoben hat. Gegen diesen Besitz sind auch ab