1886 / 47 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Feb 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Provinz Ostpreußen hat 1862,8 km Provinzialchausseen, deren Unterhaltung pro 1885/86 auf 1 250 000 veranschlagt ist. Die Unterhaltungskosten pro Kilometer schwanken zwischen 350 (Kreis Neidenburgz) und 1453 (Kreis ilsit). Die wenigsten Provinzialchausseen (17,9 km) hat der Kreis F. olland, die meisten (109,3 km) der Kreis Insterburg.

ie Provinzialchausseen in den Kreisen Wehlau (90,5 km), Tilsit (86,7 km), Ragnit (87,8 km) und Niederung (49,7 km) werden von der Provinz selbst, in den Kreisen Braunsberg (25,4 km), Gerdauen (74,0 km), Goldap (25,3 km), Gumbinnen (64,6 km), Heiligenbeil 42,8 km), Königsberg (98,4 km), Lötzen (28,8 km) und Osterode 828 km) von den betreffenden Kreisen für Rechnung der Provinz, in den Kreisen Friedland (48,4 km), Heilsberg (28,4 km), Pr. Holland 98 km), Labiau (39,1 km), Memel (50,4 km), Mohrungen 20,8 km), Neidenburg (24,8 km), Ortelsburg (78,3 km), Rasten⸗ burg (68,0 km), Rössel (82,3 km), Angerburg (23,0 km), Darkehmen (56,1 km), Heydekrug (75,0 km), Insterburg (109,3 km), Johannis⸗ burg (34,7 km), Lyck (32,8 km), Oletzko (62,8 km) Pillkallen 83,0 km), Sensburg (63,6 km), Pr. Eylau (51,1 km), Stallupönen 6889 km) und Allenstein (36,7 km) von den betreffenden Kreisen gegen ein Pauschqauantum verwaltet.

8 Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Der mehrfach erwähnte, zu Weimar unter dem Schutze Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen gegründete „Deutsche Sprachverein“ hat mit dem „Allgemeinen deutschen Sprachverein“, dessen Gründung auf Anregung von Riegel in Braunschweig betrieben wird, nichts gemein. Der „Deutsche Sprachverein“ beschränkt seine Wirksamkeit auf das Großherzogthum Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.

Die Feier des siebzigsten Geburtstages von Adolph Menzel hat in der illustrirten deutschen Presse zahlreiche Publikationen veranlaßt, doch keine glänzendere als die von der „Illustrirten

rauen⸗Zeitung“ veranstaltete. Die neueste Nummer dieses

Blattes ist in ihrem illustrativen Theile ausschließlich dem Meister gewidmet. Außer dem von Julius Ehrentraut gezeichneten, über⸗ raschende Lebenswahrheit bekundenden Porträt Menzels enthält das Blatt eine Fülle von Abbildungen aus seinen Werken und von Studien zu denselben, darunter Vieles, das hier zum ersten Male publizirt wird. Adolph Menzel hat bereitwillig seine an künst⸗ lerischen Schätzen so reiche Mappe geöffnet und manch kostbares Blatt daraus dem Verlage zur Verfügung gestellt, wie er denn auch die hier gebotene Auswahl aus seinen Werken selbst getroffen hat. Auf die Einzelheiten einzugehen, würde zu weit führen; nur eines der Original⸗Blätter, die Studie „Marokkaner“, sei besonders erwähnt. Dieselbe stellt einen Mann aus dem Gefolge der marokkanischen Ge⸗ sandtschaft dar, welche im Frühjahr 1878 in Berlin weilte. Die Aus⸗ führung aller dieser Holzschnitte ist mustergültig, und so auch von Menzel, welcher sich selbst der Korrektur der einzelnen Blätter unter⸗ zogen hat, anerkannt worden. An künstlerisch werthvollen Abbildungen bietet die Menzel⸗Nummer der „Illustrirten Frauen⸗Zeitung“, die sich im Abonnement auf 12 stellt, so viel wie ein Prachtwerk im Werthe von doppelt so viel Mark. Ein Einzelverkauf der Nummer findet übrigens nicht statt. 8 1 1 Zu dem im Verlage von Bruer u. Co., hierselbü, erschienenen „Reichsgesetzbuch für Industrie, andel und Gewerbe“ ist ein Nachtrag ausgegeben worden, welcher die Bestimmungen über die Erhebung der Reichsstempelabgaben, Zolltarif, Unfall⸗ und Kranken⸗ versicherung u. s. w. bis Ende 1885 ergänzt. 8 1

Die „Entscheidungen des Reichsgerichts für Industrie,

andel und Gewerbe“ (desselben Verlags), bearbeitet von Leopold Auerbach und herausgegeben von der Redaktion des vorgenannten

Reichsgesetzbuchs sind in der vorliegenden 7. Auflage bis auf die neueste Zeit fortgeführt worden. Das Werk soll die Geschäfts⸗ treibenden über die sie interessirenden wichtigeren Rechtssprüche des höchsten Gerichtshofs auf dem Laufenden erhalten und hat sich seine Grenzen möglichst weit gesteckt, indem es das gesammte Handels⸗ recht, die Wechsel⸗, Konkurs⸗ und Gewerbeordnung, das Genossenschafts⸗ wesen, die Haftpflicht, den Marken⸗ und Musterschutz, das Patentrecht, Zoll⸗ und Steuerwesen, die Versicherung, Grundeigenthums⸗, Hyp theken⸗, Subhastations⸗ und Enteignungssachen, Mieths⸗ und Pacht⸗, Familien⸗, Ehe⸗ und Erbschaftssachen, Prozeß⸗ und Strafrecht u. a. umfaßt. Die ausführlich mitgetheilten Entscheidungen sind gemein⸗ verständlich bearbeitet; überdies ist noch eine Erklärung der Fremd⸗ wörter beigegeben. Ein nach Materien geordnetes und ein alphabetisches Register erleichtern den praktischen Gebrauch des umfangreichen Werkes. Um den weiten Kreisen, denen dasselbe von Nutzen ist, die Beschaffung zu erleichtern, ist der Preis für die beiden 794 bezw. 456 Seiten groß 80° (ohne die Register) umfassenden, sauber gebundenen Bände nur auf zusammen 15 angesetzt. b

Eine beachtenswerthe Neuheit des Bruerschen Verlags ist das Werk: „Preußisches bürgerliches und öffentliches Recht“, 3 Bände groß 80: I. Allgemeines Landrecht, II. Rheinisches bürger⸗ liches Gesetzbuch, III. Besondere Landesgesetze, bearbeitet und heraus⸗ egeben von der obengenannten Redaktion. Auf allen Gebieten des hüe ekichen und öffentlichen Rrechte sind durch die neuere Gesetzgebung so bedeutende Veränderungen geschaffen, daß es für den Juristen äußerst schwer, für den Laien aber unmöglich ist, ohne Hilfsmittel zu wissen, welche der in Frage kommenden gesetzlichen Bestimmungen noch gültig, welche aufgehoben und abgeändert worden sind. Diesem Mangel hilft das vorliegende Werk in geeigneter Weise ab. In den hier zunächst wiedergegebenen Grundgesetzen des bürgerlichen Rechts, dem Allgemeinen Landrecht und dem Rbeinischen bürgerlichen Gesetzbuch, sind sorg⸗ fältig und gewissenhaft alle noch gültigen Bestimmungen auf⸗ geführt und durch zahlreiche Anmerkungen ergänzt und erläu⸗ tert. Durch den steten Hinweis auf die im dritten Bande wiedergegebenen Ergänzungs⸗ und Abänderungsgesetze gewährt das Werk in übersichtlichster und zuverlässigster Weise ein richtiges, klares und vollständiges Bild von dem gesammten preußischen bürgerlichen Recht und ermöglicht die praktische Anwendung der jetzt gültigen Gesetze, insbesondere auch der Reichsgesetze überall da, wo die Landesgesetze eine unentbehrliche Ergänzung zu den reichs⸗ gesetzlichen Bestimmungen bilden. Das Werk umfaßt 1280 Seiten Text. Ausführliche und korrekt gearbeitete Sachregister, eine chrono⸗ logische und ein Inhaltsverzeichniß machen es auch dem Un⸗ geübtesten leich

und sicher zu finden und entsprechend anzuwenden. Der Preis von nur 12 l(einschließlich des dauerhaften Einbands) sichert diesem nützlichen, eigenartigen Werke eine weite Verbreitung.

Toeche, Theod., Leopold von Ranke an seinem neun⸗ zigsten Geburtstage am 21. Dezember 1885. (Als Manufkript gedruckt.) 80 4. E. S. Mittler & Sohn, Königl. Hofbuchhandlung, Berlin SW., Kochstraße 68—70. Auf Wunsch der Verehrer Leopold v. Ranke's sind in diesem Festbericht über die Feier des neunzigsten Geburtst ages, den der Altmeister der Geschichtsschreibung am 21. De⸗ zember 1885 beging, die Ansprachen und Zuschriften, welche ihm zu demselben gewidmet worden sind, gesammelt und insbesondere die in⸗ haltsvollen Worte wiedergegeben, in denen der Jubilar dem ihn umgebenden Freundeskreise die großen und wichtigen Zeit⸗ ereignisse schilderte, unter welchen sein Leben und sein Lebenswerk sich

estaltet haben, die „Konfessionen,“ wie er selbst es nannte, die er den reunden machte. 8

Geschichte des römischen Kaiserreichs von der Schlacht bei Aktium und der Eroberung Egyptens bis zu dem Ein⸗ bruch der Barbaren von Victor Duruy. Uebersetzt von Professor Dr. Gustav Hertzberg. Mit ca. 2000 Illustrationen. 27.— 29. Heft (je 80 ). Verlag von Schmidt & Günther in Leipzig. Diese neuesten Lieferungen enthalten die Geschichte des Kaisers Vespasian und die Schilderung. des furchtbaren Krieges der Juden unter sich, sowie die endliche Vernichtung des jüdischen Reichs durch Titus. Darauf folgt die kurze Geschichte des Kaisers Titus. Zahlreiche und schöne Illustrationen schmücken diese Hefte; besonders interessant sind diejenigen, die Pompeji betreffen, welches, wie bekannt, im Jahre 79

durch den Vesuv verschüttet und dadurch m Th I die N lt

erhalten wurde.

t, die gerade gewünschten Bestimmungen jedesmal schnell

Gewerbe und Handel

Posen, 23. Februar. (W. T. B.) Der heutige Saaten⸗ markt war namentlich von Verkäufern stark besucht, die Kauflust dagegen sehr gering. Gesucht war rother Klee in Mittelwaare von 30 44 ℳ, in feiner 45 52 hezahlt, weißer sehr vernachlässigt, ebenso Grassamen. Das Geschäft blieb bei mäßigem Umsatz bis zum Schluß schleppend.

Nürnberg, 20. Februar. (Hopfenmarktbericht von Leopold Held.) Am Hopfenmarkt zeigt sich keinerlei Veränderung. Nach wie vor sind gutfarbige Hopfen gesucht und in Folge der knaxpen Vorräthe etwas besser bezahlt. Der Hauptstock besteht nur noch in gelber, scheckiger oder geringer Waare, welche inde schwer verkäuflich und selbst bei den größten Preiskonzessionen nicht eliebt werden. Der Tagesumsatz schwankte in letzter Woche zwischen 200 bis 300 Ballen, wovon ein' großer Theil für Rechnung des Exportes abging. Die Notirungen lauten: Bayerische Hopfen: Markthopfen prima 30 35 ℳ, mittel 20 30 ℳ, gering 12 —18 ℳ; Gebirgshopfen prima 40 50 ℳ; Aischgründer prima 40 50 ℳ, mittel 20 30 ℳ, gering 12 18 ℳ;

allertauer prima 70 85 ℳ, mittel 25 40 ℳ, gering 12 18 ℳ:

allertauer Siegelgut Ia. 70 90 ℳ; Spalter, je nach Lage und

ualität, 20 70 ℳ; Württemberger prima 70 85 ℳ, mittel 25 40 ℳ, gering 12 18 ℳ; Badische mittel 20 30 ℳ, gering 12 18 ℳ; Elsässer 12 35 ℳ; Posener prima 70 85 ℳ, mittel 25 4 ℳ, gering 12 18 ℳ; Saazer Kreis und Bezirk, je nach Qualität, 60 130 84

Bradford, 22. Februar. (W. T. B.) Wolle ruhig, unver⸗ ändert, Garne ruhig, Stoffe unverändert, besserer Begehr für das Inland.

Berlin, 23. Februar 1886.

Die vor einigen Monaten von Privaten mit Unter⸗ stützung des Centralvereins für das Wohl der arbeitenden Klassen ins Leben gerufene Speiseanstalt für Frauen, Kronenstr. 12/13, Hof I, ist mit dem 1. Januar d. J. in die Verwaltung des Vereins der Berliner Volksküchen von 1866 übergegangen. Die Anstalt wird in derselben Weise wie bisher fortgeführt. Der Verein erweitert hiermit seinen Wirkungskreis um die Abtheilung: „Speiseanstalt für Frauen“. Im ersten Monat der Uebernahme wurden 4413 Portionen abgegeben, sodaß bereits die Exrichtung einer zweiten derartigen Anstalt vom Vorstande ins Auge gefaßt ist. Um vielfachen Wünschen aus dem Publikum entgegenzukommen, ist seit Anfang Februar versuchsweise in 9 Berliner Volksküchen 15 Küchen sind Mittags im Betriebe die bereits seit Jahren in den Wintermonaten ein⸗ geführte Abendspeisung, die bisher aus Suppen resp. Thee mit Zucker und 1 Brödchen à Portion 6 bestand, dahin erweitert, daß in den Volksküchen außerdem für 6 eine Portion Bratkartoffeln oder Kartoffeln und Hering, oder Kartoffelsalat, sowie für 10 eine Portion Bratkartoffeln mit 1 Wurst, auch eine einzelne Wurst à 5 verabreicht werden, welches bei den Besuchern der Volksküchen, wie die große Anzahl der Konsumenten des Abends von 6— ½8 Uhr zeigt, großen Anklang gefunden hat. ““

8

Den „Mittheilungen der Central⸗Kommission für wissenschaftliche Landeskunde von Deutschland“, welche dieselbe neben dem dem Deutschen Geographentage zu erstattenden Jahresbericht seit Mitte d. M. herausgiebt, entnehmen wir Folgendes:

Da der 5. deutsche Geographentag zu Hamburg die von der Kom⸗ mission gewünschte Ergänzung durch eine bibliothekarisch geschulte Kraft ihr selbst überlassen hat, so hat dieselbe den Königlichen Bibliothekar Hrn. P. Richter in Dresden kooptirt. Derselbe ist der Kommission als Mitglied beigetreten und hat die gesammten auf die Zusammenstellung der landeskundlichen Literatur bezüglichen Arbeiten und Correspondenzen derselben als seinen besonderen Wirkungskreis übernommen. Man wolle daher fortan in allen derartigen Angelegen⸗ heiten sich mit ihm in Verbindung setzen und auch die für die Kom⸗ mission bestimmten Zusendungen, sofern ihr Inhalt ein bibliogra⸗ phischer ist, freundlichst an ihn richten.

Dagegen bleibt im Uebrigen die Geschäftstheilung innerhalb der Kommission wie bisher, und hat demnach die Vertretung der Kom⸗ mission nebst allen bezüglichen Correspondenzen u. s. w.: 8

Prof. Dr. R. Credner, Greifswald, für die Provinzen Ost⸗ und Westpreußen, Brandenburg und Schleswig⸗Holstein, sowie für beide Mecklenburg, Lübeck und Hamburg, außerdem die deutschen Sprachinseln in den Ostseeprovinzen Rußlands;

Prof. Dr. S. Ruge, Dresden, für die Provinzen Feflen und Schlesien, sowie für das Königreich Sachsen, Böhmen, Mähren und Oesterreichisch⸗Schlesien; Ar ahh

Prof. Dr. A. Kirchhoff, Halle a. S., für die Provinzen Sachsen und Hannover, sowie für die thüringischen Staaten, Anhalt, Braun⸗ schweig, Bremen, Oldenburg, die Niederlande und Belgien;

Prof. Dr. R. Lepsius, Darmstadt, für die Provinzen Hessen⸗ Nassau, Westfalen und die Rheinprovinz, das Großherzogthum Hessen, Waldeck und beide Lippe;

Prof. Dr. F. Ratzel, München, für das Königreich Bayern, für Oesterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Krain, das Küstenland, Tirol mit Vorarlberg, die deutschen Sprachinseln in Ungarn und Siebenbürgen und die Schweiz; 1

Hauptmann im Königlich preußischen Ingenieur⸗Corps G. Kollm, Straßburg i. E., für Württemberg, Hohenzollern, Baden, Elsaß⸗ Lothringen und Luxemburg.

Man wolle daher gegebenen Falles sich jedesmal mit dem be⸗ treffenden zuständigen Mitgliede der Kommission in Verbindung setzen. Nur die centralen Geschäfte der ganzen Kommission und die Redaktion der „Forschungen zur deutschen Landes⸗ und Volkskunde“ besorgt Prof. Dr. R. Lehmann in Münster i. W., und sind darauf bezügliche Zu⸗ schriften und Sendungen an ihn zu richten.

Von den „Forschungen zur deutschen Landes⸗ und Volkskunde“, welche im Auftrage der Kommission von Prof. Dr. Lehmann heraus⸗ gegeben werden (Verlag von J. Engelhorn in Stuttgart), sind bis jetzt folgende Hefte erschienen:

Heft 1. Der Boden Mecklenburgs, von Dr. E. Geinitz, ord. Prof. der Mineralogie und Geologie an der Univ. Rostock. 1885. 32 Seiten. Preis 80 ₰.

Heft 2. Die oberrheinische Tiefebene und ihre Randgebirge, von Dr. Richard Lepsius, ord. Prof. der Geologie und Direktor der Großherzoglich hessischen geologischen Landesanstalt in Darmstadt. Mit Uebersichtskarte des oberrheinischen Gebirgssystems. 1885. 58 Seiten. Preis 2 b

Heft 3. Die Städte der norddeutschen Tiefebene in ihrer Be⸗ ziehung zur Bodengestaltung, von Dr. F. G. Hahn, Prof. der Erd⸗ kunde an der Univ. Königsberg. 1885. 76 Seiten. Preis 2

Heft 4. Das Münchener Becken. Ein Beitrag zur physikalischen Geographie Südbayerns, von Chr. Gruber. Mit einer Kartenskizze und zwei Profilen. 1885. 46 Seiten. Preis 1,60

Heft 5. Die mecklenburgischen Höhenrücken (Geschiebestreifen) und ihre Beziehungen zur Eiszeit, von Dr. E. Geinitz, ord. Prof. der Mineralogie und Geologie an der Univ. Rostock. Mit zwei Ueber⸗ sichtskärtchen und zwei Profilen. 1886. 96 Seiten. Preis 3,10

In wenigen Wochen erscheint Heft 6: Der Einfluß der Gebirge auf das Klima von Mitteldeutschland, von Dr. R. Aßmann, Docenten der Meteorologie an der Univ. Halle. Mit mehreren Karten und Tafeln. 1 -

1 Die weiteren Hefte werden unter Anderem folgende Arbeiten ringen:

Geh. Rath F. Baer (Großherzogl. bad. Direktor des Wasser⸗ und Straßenbaues, der Landeskultur⸗Arbeiten, Landesvermessung und Topographie in Karlsruhe), Die Entwickelung des Verkehrs und der Verkehrswege am Oberrhein.

Dr. G. Berendt (Königl. Landesgeologe und Prof.

Berlin), Die norddeutschen ÜUrstromsysteme.

8 2 8 8

rische Nehrung. 8 I 1

Dr. H. J. Bidermann (Prof. an der Univ. Graz), Die Natio⸗ nalitäten in Tirol und die wechselnden Schicksale ihrer Verbreitung.

Dr. A. Birlinger (Prof. an der Univ. Bonn), Alemannisches; Grenzen, Sprache, Eigenart. 8

Dr. R. Blasius (Braunschweig), Ueber Zugverhältnisse und Ver⸗ breitung der Vögel in Deutschland.

Dr. G. Gerland (Prof. an der Univ. Straßburg), Ueber Thal⸗ bildung in den Vogesen.

Dr. K. Jansen (Prof. in Kiel), Poleographie der cimbrischen ein Versuch, die Ansiedlungen Schleswig⸗Holsteins in ihrer

edingtheit durch Natur und Geschi te nachzuweisen.

Dr. A. Jentzsch (Docent an der Univ. Königsberg), Der Boden Ost⸗ und Westpreußens. 1

Dr. C. M. Kan (Prof. an der Univ. Amsterdam), Die Eigen⸗ thümlichkeiten des niederländischen Bodens. 1

Dr. A. von Koenen (Prof. an der Univ. Göttingen), Ueber die Dislokationen und Störungen, welche den Bau der deutschen Mittel⸗ gebirge bedingen. 3

Dr. F. Krones Ritter von Marchland (Prof. an der Univ. Graz), Die deutsche Besiedelung der östlichen A penländer, insbesondere Steiermarks, Kärntens und Krains, nach ihren historischen und topischen Verhältnissen. 4

Dr. A. Leskien (Prof. an der Univ. Leipzig), Mittheilungen über das ausgestorbene Slaventhum in Norddeutschland.

Dr. Th. Liebe (Landesgeologe und Prof. in Gera), Der Zu⸗ sammenhang zwischen den orographischen und hydrographischen Ver⸗ hältnissen Ostthüringens und dessen geologischem Schichtenaufbau.

Dr. A. Makowsky (Prof. an der techn. Hochschule zu Brünn), Das Höhlengebiet des Devon in Mähren.

Dr. A. Nehring (Prof. an der landwirthschaftl. Hochschule zu Berlin), Die diluviale Fauna Deutschlands und ihr Verhältniß zur jetzigen Fauna.

Dr. J. Ottmer (Prof. an der techn. Hochschule zu Braunschweig), Der Boden der nördlichen Vorlande des Harzes. , 1

Dr. J. Partsch (Prof. an der Univ. Breslau), Die Oder in Schlesien. 8

Dr. Fr. Pfaff (Prof. an der Univ. Erlangen), Der Aufbau des fränkischen Jura. . 8

Dr. F. Ratzel (Prof. an der techn. Hochschule zu München), Die Schneegrenze im Karwendelgebirge. 8

Dr. L. Schlesinger (Direktor in Prag), Die ethnologischen Ver⸗ hältnisse Böhmens. 88 b 8

Dr. F. Wahnschaffe (Assistent bei der Königl. geolog. Landes⸗ anstalt zu Berlin), Die Quartärbildungen des norddeutschen Flach⸗ landes und ihr Einfluß auf die Oberflächengestaltung desselben.

Dr. K. Weinhold (Prof. an der Univ. Breslau), Ueber die Her⸗ kunft der deutschen Schlesier. 1

Außerdem haben freundlichst ihre Mitwirkung zugesagt die Herren Dr. K. Freiherr von Fritsch, Prof. an der Univ. Halle; Dr. F. G. Hahn, Prof. an der Univ Königsberg; Dr. G. Hellmann, Mitglied des Königl. Statistischen Bureaus in Berlin; Hofrath Dr. von Inama⸗Sternegg, Präsident der K. K. Statistischen Central⸗Kom⸗ mission und Prof. an der Univ. Wien; Dr. O. Krümmel, Prof. an der Univ. Kiel; Dr. F. Löwl, Docent an der deutschen Univ. Prag; Dr. E. Petri, Docent an der Univ. Bern; Dr. J. Ranke, Prof. an der Univ. München; Dr. P. Schreiber, Direktor des Königl. sächs. meteorolog. Instituts in Chemnitz; Dr. A. Streng, Prof, an der Univ. Gießen; Dr. F. Wieser, Prof. an der Univ. Innsbruck u. A.

Dieses so nutzbringende Unternehmen, welches nach und nach aus allen Theilen der Landes⸗ und Volkskunde Mitteleuropas eine Reihe tüchtiger Facharbeiten bringen soll, hat jedoch noch nicht den Absatz gefunden, welcher nothwendig ist, um sein dauerndes Fortbestehen vollständig sicher zu stellen. Die Kommission wendet sich daber auch in dieser Beziehung an die Unterstützung aller Freunde der landes⸗ kundlichen Sache und bittet namentlich dahin wirken zu wollen, daß außer den großen wissenschaftlichen Bibliotheken auch die bei der heimischen Landes⸗ und Volkskunde interessirten Vereine sowie die Lehrer⸗Bibliotheken der höheren Lehranstalten möglichst auf die Samm⸗ lung abonniren.

Die Sammlung erscheint in zwanglosen Heften von in der Regel 2—5 Bogen Groß⸗Oktav; jedes Heft enthält eine vollständige Arbeit und ist für sich käuflich. Eine entsprechende Anzahl von Heften wird jedesmal zu einem Bande vereinigt und soll im Jahre etwa ein Band im Umfange von 40— 45 Bogen erscheinen.

Die Fertigstellung des gleichfalls bereits auf dem Hamburger Geographentage angekündigten „Verzeichnisses von Forschern in wissen⸗ schaftlicher Landes⸗ und Volkskunde Mitteleuropas“ mit Angabe des besonderen Forschungsgebietes jedes Einzelnen ist durch mancherlei Schwierigkeiten verzögert worden; doch ist dasselbe, von Hrn. Biblio⸗ thekar Richter fachmännisch bearbeitet und redigirt, nunmehr so weit gediehen, daß seine Ausgabe unmittelbar bevorsteht. Während die beträchtlichen Kosten der Beschaffung des umfangreichen Stoffes aus der Seitens des Königlich preußischen Kultus⸗Ministeriums gütigst der Kommission bewilligten Beihülfe gedeckt werden konnten, ist die Drucklegung durch das großmüthig opferwillige Entgegenkommen des Vereins für Erdkunde zu Dresden ermöglicht worden.

Das Ballfest des Vereins „Berliner Presse“ am Sonnabend nahm einen schönen Verlauf. Die Arrangements des Comités waren ebenso originell wie poetisch. Der weite Raum des Wintergartens war durch des Gärtners Kunst in einen hochstämmigen Fichtenhain verwandelt, der den Besucher ebenso überraschend wie anheimelnd anmuthete. Zahlreiche von der Decke, also gleich⸗ sam vom Himmel, herabhängende Blumenkörbe und Ampeln verliehen dem Bilde eine maßvolle Farbenpracht, so daß der Besucher wirklich nicht nur den Reiz der Neuheit empfand, sondern sicherlich schon von dem äußern Gewande des Festes einen tieferen Eindruck empfing, der ihm als schöne Erinnerung verbleibt. Anstatt des sonst üblichen Festspiels hatte man diesmal für die Unterhaltung der Gäste während der Pause durch lebende Bilder gesorgt, welche vom Professor Doepler mit gewohnter Meister⸗ chaft erfunden waren und eine Geschichte des Schriftthums zu lebens⸗ voller Darstellung brachten. In poetischer und zuweilen humorvoller Weise begleitete der Vortrag Trojanscher Verse die Bilder, welche hier⸗ durch an Wirkungskraft auf den Beschauer noch gewannen. Pünktlicher als zu anderen ähnlichen Veranstaltungen füllten sich hier die festlichen Räume mit Besuchern aus allen Schichten der Gesellschaft; die Zahl der kostbaren, farbenprächtigen und geschmackvollen Toiletten war wieder eine recht große, aber ein Vorzug dieses Festes war und blieb es, daß die Zahl der Gäste keine übermäßig große war, so daß auch der wesentlichste Theil des Festes, der „Ball“, zu seinem vollen Rechte kommen konnte. Ungekünstelte Fröhlichkeit herrschte denn auch allerorten, und die tanzlustige Jugend entschloß sich erst sehr spät, das schöne Fest zu beendigen.

Fr. Amalie Joachim, welche auf die Einladung Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen⸗Meiningen nach Meiningen gereist ist, um daselbst eine Reihe Schubert'scher und Brahms'scher Lieder vorzutragen, wird in ihrem hiesigen zweiten und letzten Concert, am 27. Februar, u. a. mehrere neue, noch nicht veröffentlichte Lieder von Brahms singen.

Dr. A. Bezzenberger (Prof. an der Univ. Königsberg), Die Ku⸗

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Scholz). Druck: W. Elsner.

Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

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Berlin, Dienstag, den 23. Februar

Nichtamtliches. 1

Preußen. Berlin, 23. Februar. In der gestrigen

5 Sitzung des Hauses der Abgeordneten bemerkte

ei Berathung des g betreffend die Beförde⸗ rung deutscher Ansiedlungen in den Provinzen Westpreußen und Posen, der Abg. von Wierzbinski, diese Vorlagen seien der Ausfluß der politischen Leidenschaft, eine künstlich in Szene gesetzte Polenhetze. Da die Polen einmal da seien, so hätten sie auch ihre nationalen Gefühle und Bestrebungen, den Trieb der Selbsterhaltung. Der große Staatsmann Fürst Bismarck vergesse, daß die Polen nicht, wie behauptet werde, eine physisch und moralisch vermoderte Nation seien, sondern einen lebendigen und lebensfähigen Organismus repräsentirten. Einen Leichnam würde man nicht mit solchem Hasse verfolgen. Redner wisse sehr wohl, daß seine Landsleute Naturkräften gegenüberständen, die * mit gleichen Waffen nicht bekämpfen könnten. Aber das mit Füßen getretene Nationalitätsprinzip bleibe trotzdem eine

affe. Mit welchen Gründen man auch immer die Ver⸗ folgung der Polen vertheidigen möge, das Urtheil er Geschichte könne nicht zweifelhaft sein. Wie werde ein deutscher Lehrer seinen Schülern moralische Ent⸗ rüstung gegen die Ausweisungen und Verfolgungen unter Ludwig XIV. einflößen können, wenn in seinem Vaterlande, dem aufgeklärten Deutschland, diese Ausnahmemaßregeln gegen die Polen beständen? Nicht das polnische Element, das Deutschthum sei im Osten in stetigem Vordringen begriffen, und diese Gesetze würden immer den Charakter einer verfol⸗ gungssüchtigen Ausnahmemaßregel tragen. Solle die Berufung auf die den Polen feierlich garantirten nationalen Rechte wirklich keinen Pfifferling werth sein? Letztere wüßten sehr wohl, daß ihnen ein Kampf auf Leben und Tod bevorstehe. Aber ein Volk, welches eine tausendjährige Geschichte habe und trotz hundertjähriger Knechtschaft so lebensfähig sei, werde nie untergehen. Den Polen werde der Sieg, den Deutschen Unehre und Schande bleiben.

Der Präsident erwiderte, er habe dem Abgeordneten wirk⸗ lich einen weiten Spielraum gelassen, aber dessen letzte Worte über die parlamentarische Sitte hinaus; er rufe ihn

eshalb zur Ordnung.

Hierauf erklärte der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius:

Meine Herren! Ich finde es so vollkommen begreiflich, daß der Herr Vorredner diese Vorlage mit einer gewissen Erregung behandelt hat, daß ich mich umsomehr verpflichtet fühle, über die ganze Frage äußerst nüchtern und praktisch zu sprechen. Ich glaube umso⸗ weniger auf die politische Seite der ganzen Vorlage eingehen zu sollen, als sie in der früheren Diskussion über den Antrag Achenbach in der ausgiebigsten Weise behandelt worden ist. Ich glaube mich daher auf die agrar⸗ und sozialpolitische Seite der Vorlage im Wesentlichen be⸗ schränken zu dürfen.

Das aber muß ich doch dem Herrn Vorredner erwidern, daß diese ganze Vorlage nicht eine der Offensive ist, sondern eine der De⸗ fensive. Wodurch motivirte sich denn das Vorgehen der preußischen Staatsregierung in diesem Falle? Doch sicher dadurch in erster Linie, daß der durch Geburt, durch Besitz, durch Bildung leitende Theil der polnischen Nationalität der preußischen Unterthanen sich in das Gefüge des preußischen Staatswesens nicht einleben will, daß er die Segnungen, die die preußische Staatsregierung diesem, als es unter die preußische Herrschaft kam, in der tiefsten Zerrüttung be⸗ findlichen Lande gebracht hat, nicht anerkennt, sondern nach wie vor die Herstellung eines selbständigen polnischen Reichs erstrebt. Wenn das mit wenigen Worten hier in Abrede gestellt wird, so weise ich doch nur auf die Geschichte der letzten 50 Jahre hin, und hier han⸗ delt es sich nicht um Anekdoten, sondern um blutige Aufstände, meuchelmörderische Thaten der krassesten Art, die von 1830 bis 1865 gespielt haben. Ich verweise Sie auf das aktenmäßige Material, was Sie finden werden in dem Buch des Majors Knorr, welcher die Geschichte der polnischen Aufstände von 1830 1865 behandelt. Meine Herren, wenn diese Aufstände auf preußischem Gebiet keine Erfolge gehabt haben, wenn sie nicht Boden gegriffen haben, so ist das doch offenbar die SFatg der Wachsamkeit der preußischen Regierung; an dem bösen Willen der politischen Gegner, an der Agitation hat es ficher nicht gefehlt, um denselben Aufruhr auf preußischem Gebiet auflodern zu lassen. In dieser Beziehung ist die Vorlage weiter nichts als ein Akt der Nothwehr, ein Akt der Vertheidigung, dem sich keine lebensfähige Nation entziehen kann, am allerwenigsten eine so kräftige und auf⸗ blühende wie die preußische, wie die deutsche.

Meine Herren! Die Vorlage fordert große Staatsmittel zum Ankauf von Ländereien; sie knüpft in dieser Beziehung an an die Tradition, die von der Zeit Friedrichs des Großen nach der Theilung Polens von 1772 mit gewissen Unterbrechungen von den nachfolgenden preußischen Regenten verfolgt worden ist. In welchem tiefen Zustand des Verfalls Friedrich der Große seine Landestheile fand, ist in der früheren Diskussion auch berührt und erörtert worden. Es ist be⸗ kannt, in welcher gänzlichen Auflösung, in welcher Armuth, in welcher Zerrüttung jene Landestheile an Preußen kamen, und ebenso ist bekannt, wie unausgesetzt die Bemühungen gerade dieses ersten preußischen Königs darauf gerichtet waren, durch Meliorationen, durch aktive Maß⸗ regeln auf dem Gebiet der Agrarpolitik diese Landestheile zu heben, und merkwürdigerweise betrifft eine seiner letzten Kabinetsordres, die er zwei Tage vor seinem Tode, am 15. August 1786 unterzeichnet hat, e polnische Landestheile, die Hebung der Industrie des Netze⸗ istriktes.

In dieser Beziehung knüpft also die Vorlage lediglich an die früheren preußischen Traditionen an. Es wurde nach demselben Svstem in diesem Jahrhundert von 1830 bis 1841 unter dem Ober⸗ e Flottwell schon ein Fonds ausgewiesen, der denselben

wecken dienen sollte, wie etwa der gegenwärtige. Dieser Fonds betrug nur 1 Million Thaler, trotzdem hat er, so lange er mit Konsequenz angewandt ist, eine Reihe von sehr nützlichen Dingen ins Leben ge⸗ rufen. Allein diese Verwendung von Staatsmitteln hat einmal in nicht genügender Weise stattgefunden, die ausgewiesenen Mittel waren nicht groß genug, und dann wurden auch insofern andere Zwecke verfolgt, als in der gegenwärtigen Vorlage: man ging damals wesentlich darauf aus, Grundbesitz zu kaufen und daraus größere Rittergüter zu bilden und die allmählich in deutschen Besitz übergehen zu lassen. Mit diesen geringfügigen Mitteln ist indeß immerhin Er⸗ hebliches geschaffen worden, und wenn, wie es damals auch war, die Wiedereinnahmen aus dem Fonds immer wieder für gleichartige Zwecke verwendet worden wären, so zweifle ich nicht, daß wir einen sehr er⸗ heblichen Schritt weiter wären, als wir gegenwärtig sind.

Die gegenwärtige Vorlage verfolgt also den Zweck, Landankäufe zu machen, um das deutsche nationale Element im Osten zunächst zu stärken; sie beabsichtigt aber, diese Ankäufe nicht zu verwenden zur Bil⸗

dung großen Besitzes, zur Bildung größerer Königlicher Domänen,

sondern sie beabsichtigt, dieselben aufzutheilen, um einen leistungsfähigen Bauernstand und eine seßhafte Arbeiterbevölkerung dort zu etabliren. Meine Herren, wenn wir diesen Gesichtspunkt festhalten und dabei uns vergegenwärtigen, wie die Grundbesitzverhältnisse sich in der preußischen Monarchie gestaltet haben unter der Herschaft der preu⸗ ßischen Agrargesetzgebung, so können wir uns glücklicherweise sagen, daß 821,8 des Grundbesitzes im Großen und Ganzen eine ge⸗ sunde ist, daß die Latifundienbildung sich nur in einem beschränkten Raum befindet, und daß auch dort sie nicht einen dem Landeskultur⸗ interesse drohenden Umfang gewonnen hat. Auf der anderen Seite ist es etwas, was durch die ganze letzte Generation hindurch geht, haf man anerkennt, daß es wünschenswerth ist, daß ein Thei unserer überschüssigen Kräfte, der sich jetzt der Auswanderung zu⸗ wendet, daß dem die Gelegenheit in der Heimath geboten würde, sich hier ansässig und seßhaft zu machen. Daß die Realisirung dieses Gedankens eine sehr schwierige ist, das verkennt gewiß Niemand; daß andererseits die Königliche Staatsregierung den hier gebotenen Moment benutzt, um in großem Maßstab den Versuch zu machen, diesen Ge⸗ danken zu realisiren, das scheint mir ebenso richtig und sachgemäß vom rein agrarpolitischen Standpunkte aus. Nach der im Jahre 1883 aufgenommenen landwirthschaftlichen Betriebsstatistik vertheilt sich der Grundbesitz in der Monarchie in folgender Weise. Wenn als größerer Grundbesitz derjenige bezeichnet wird, der ein Areal von über 100 Hektaren umfaßt, so kommt auf den großen Grundbesitz in der Pro⸗ vinz Pommern 57,4 %, in der Provinz Posen 55,3 %, in Westpreußen 47,1. %, in Ostpreußen 38,6 %, in Schlesien 34,5 %, in Sachsen 27, in Schleswig geht der größere Besitz bereits auf 16 % herab, in Hannover, Westfalen, Hessen⸗Nassau, in der Rheinprovinz, in Hohen⸗ zollern sinkt er auf 6 % und bis auf 2 % herab. Meine Herren, ich glaube, daß dieses Gesammttableau das jedenfalls erziebt, daß, wenn überhaupt von dem Vorhandensein eines größeren Besitzes die Rede sein fann, überhaupt blos die drei Provinzen Pommern, Posen und Westpreußen in Frage kommen; Posen und Westpreußen stehen dabei in zweiter und dritter Linie. In Posen kommen auf den Besitz zwischen 10 und 100 ha 32,5, auf den zwischen 1 und 10 ha 10,8, auf den unter 1 ha 1,4 %. In Westpreußen kommt auf den Besitz zwischen 10 und 100 ha 42,5, auf den zwischen 1 und 10 ha 9,1, auf den unter 1 ha 1,3 %. Es findet sich also: in diesen beiden Pro⸗ vinzen würden also, wenn irgendwo, die Verhältnisse dazu auffordern, dünc Versuch einer Kolonisirung in dem angedeuteten Sinne zu machen.

Es wird durch die Vorlage der Zweck verfolgt, einen leistungs⸗ fähigen Bauernstand und eine seßhafte Arbeiterbevölkerung zu eta⸗ bliren. Unter einem leistungsfähigen Bauernstande wird man einen solchen verstehen können, der einen Grundbesitz hat, der ihm eine auskömmliche Existenz gewährt mit Benutzung von fremden Hülfskräften, mit Benutzung von Spannkräften; im Sinne der alten Terminologie würde man den spannfähigen Be⸗ sitz als denjenigen bezeichnen, der diesen Besitz revpräsentirt. Wie groß das Areal für die Abgrenzung der bäuerlichen Stellen zu bemessen sein würde, das ist naturgemäß abhängig von der Güte des Bodens; es kann das variiren von 5 bis zu 10 ha, ja es kann 50 ha noch übersteigen. Es würde außerdem richtig sein, daß man, je nach den verschiedenen Besitzklassen, je nach der Prästationsfähigkeit Der⸗ jenigen, die als Reflektanten erscheinen, sich in jenen Gegenden seßhaft zu machen, daß man auch schon aus diesem Gesichtspunkte Stellen von verschiedener Größe bildet. Es wird richtig sein, diese Bildung, soweit es möglich ist, im Anschluß an vorhandene Gemeinden zu machen, so daß in den Gemeinden die kirchlichen, Schul⸗ und Kom⸗ munikationsverhältnisse eine völlige Regelung von vornherein finden können. Es wird vielleicht auch in Aussicht genommen werden, daß auf größeren Komplexen, die erworben werden, ganze Landgemeinden angesiedelt werden. In diesem Falle würde diesen etwa ein Verfahren vorauszugehen haben, wie es bei Gemeinheitstheilung durch die General⸗Kommission stattfinden muß, eine vollständige planmäßige Auftheilung der Flur, eine Dotirung der Geistlichen und Schulstellen u. s. w., so daß ein vollständiges Gemeindewesen ins Leben gerufen wird. Daß das keine einfachen, sondern recht schwierige Aufgaben sind, liegt auf der flachen Hand.

Was die Bildung von Arbeiterstellen betrifft, so werden die so zu bemessen sein, daß sie eine Häuslichkeit gewähren: etwas Grabeland, ein Stück Wiese, so viel wie dazu gehört, um einen ländlichen Ar⸗ beiter in die Lage zu setzen, das noͤthige Hausvieh zu halten. Es wird dieses voraussichtlich in der mannigfaltigsten Weise sich zu ge⸗ stalten haben. Man wird einmal diese verschiedenen Besitzklassen un⸗ bebaut weggeben können; man wird auch Bauten möglicherweise aus⸗ zuführen haben und wird die bebauten Kolonien zu übergeben haben. Es wird ferner möglicherweise sich empfehlen, den Kolonisten für den Anbau selbst entsprechende Vorschüsse zu machen und ihnen den Auf⸗ bau selbst zu überlassen. .

Es ist das eine Mannigfaltigkeit von Formen, die ich heute nicht erschöpfend andeuten kann, sondern die ich glaube, nur in kurzen Umrissen bezeichnen zu sollen.

„Wo, geeignete Kolonisten zu finden sind, das ist jeden⸗ falls eine der schwierigsten Fragen. Ob jene Hundert⸗ tausende, die alljährlich über das Meer auswandern, gerade das geeignete Material bilden, sich unter den dortigen günstigen Verhältnissen anzusiedeln, wird Niemand in der Lage sein schon jetzt zu übersehen; ein Theil davon geht wahrscheinlich darauf ein. Allein, es ist auch schon in der neulichen Diskussion darauf hin⸗ gewiesen worden, daß ein ziemlich konstanter Abfluß der Bevölkerun aus den östlichen Provinzen nach den westlichen stattfindet, und ü9 glaube, daß unter dieser flottirenden Bevölkerung allerdings vielfa das Material gefunden werden kann und zu finden sein wird, sich unter diesen ihr gebotenen günstigen Verhältnissen anzusiedeln. Unter welchen Modalitäten diese Grundstücke kauf⸗ und pachtweise auszugeben sein werden, auch das darf ich blos andeutungsweise jetzt aus ügeen.

Es wird zunächst in Frage kommen die Veräußerung gegen Annuitäten, also gegen Renten, wodurch allmählich der Besitz erworden wird. Es wird ferner, und zwar in großem Maßstabe, in Frage kommen, daß diese Grundstücke parzellirt verpachtet werden, und daß denjenigen Pächtern, die in ihrer Besitzung vorangekommen sind, eine gewisse Erleichterung für die Uebernahme, den endlichen Erwerb dieser Grundstücke gewährt wird. Es wird auf der anderen Seite auch Fürsorge zu treffen sein, daß die ausgetheilten Grundstücke in dem Besitzumfang nach Möglichkeit erhalten werden, in dem sie ausgegeben werden. Es ist also möglicherweise vorzubehalten ein Rückkaufsrecht des Staats, um einmal der zu weit gehenden Parzelli⸗ rung vorzubeugen, andererseits dem Zusammenkaufen und Aufkaufen der Grundstücke auf Spekulation wieder vorzubeugen. Es erziebt sich hieraus gewiß eine Reihe von höchst komplizirten und höchst schwie⸗ rigen Verhältnissen; allein die Königliche Staatsregierung ist der Meinung, daß die Schwierigkeiten, die diesem vöbnrefhen Plane ent⸗ gegenstehen, nicht davon abhalten dürfen, mit Energie an diese Auf⸗ gabe zu gehen.

Nun liegt ja die sseugs nahe und sie ist auch in der Be⸗ sprechung in der Presse über die gesammte Frage schon wieder⸗ holt aufgeworfen worden —: wenn der Staat die Zwecke der inneren Kolonisirung perfolges warum benutzt er dazu nicht zunächst die vorhandenen Königlichen Domänen? Meine Herren, darauf ist zuerst zu antworten, daß die Königlichen Domänen in dem Umfange, den sie zur Zeit haben, und den sie im Wesentlichen

auch bereits im Jahre 1820 hatten, verpfändet sind für die damaligen Staatsschulden, daß nach der Verordnung vom 17. Januar 1820 eine Veräußerung von Domänengut nur unter gewissen Kautelen und Weitläufigkeiten geschehen kann und daß die Erträge, die aus solchem Verkauf gewonnen werden, zur Staatsschuldentilgung an die General⸗ Staatskasse abgeführt werden. Der Artikel 3 der Verordnung vom 17. Januar 1820 lautet:

Für die sämmtlichen jetzt vorhandenen und in dem von Uns vollzogenen Etat angegebenen Staatsschulden und deren Sicherheit, in⸗ soweit letztere nicht chon durch Spezialhypotheken gewährt ist, garantiren

Wir hierdurch für Uns und Unsere Nachfolger in der Krone mit dem gesammten Vermögen und Eigenthum des Staats, insbesondere mit den sämmtlichen Domänen, Forsten und säkularisirten Gütern im ganzen Umfange der Monarchie, mit Ausschluß der⸗ jenigen, welche zur Aufbringung des Jahresbedarfs von 2 500 000 Thalern für den Unterhalt Unserer Königlichen Familie, Unseren Hofstaat und sämmtliche prinzliche Hofstaaten, sowie auch für alle dahin gehörigen Institute erforderlich sind. I“ Staatsschulden, für welche die Domänen verpfändet sind, sind allerdings zur Zeit nach dem vorliegenden Etat reduzirt auf 84 491 400 ℳ, die unter dieselbe Rubrik fallenden Kur⸗ und Neumärkischen Kriegsschulden auf 1 388 817 Die Tilgung dieser Staatsschulden aber wird ungefähr erst nach Ablauf von 20 Jahren erfolgt sein, also etwa in dem ersten Jahrzehnt des fol⸗ genden Jahrhunderts. 1

Also es steht diese Bestimmung der Verordnung vom 17. Ja⸗ nuar 1820 an und für sich der Veräußerung von Staatsdomänen im größeren Umfange entgegen. Es würde aber auch durch die Ver⸗ äußerung durchaus nicht das Material gewonnen werden, um für die Kolonisation die Mittel zu gewinnen. Um den nationalen Gesichts⸗ punkten dabei zu genügen, ist außerdem hervorzuheben, daß in den beiden in Frage kommenden Provinzen der Staatsdomanialbesitz kein erheblich großer ist und daß er in dem jetzigen Umfange jedenfalls dem nationalpolitischen Theil durchaus schon jetzt dient. enn die sämmt⸗ lichen Königlichen Domänen sind von deutschen Wirthen bewirth⸗ schaftet und sind schon jetzt durchweg wohl Mittelpunkt deutscher Kultur und deutschen Fleißes. Also würde in jedem Falle durch eine Zertheilung dieser Domänen nach der Seite hin gar nichts gewonnen werden, sondern wenn man nach der Seite hin vorgehen will, so kann nur eine Verstärkung und Ferorhhegenn des Staatsgrundbesitzes dem gewollten Zwecke dienen. 8

ie Staatsdomänen betragen ich nenne nur das Areal; ich

kann nicht umhin, eine Reihe von statistischen Zahlen zu geben, we

diese Zahlen den gedruckten Motiven nicht haben beigegeben werden können das vorhandene Areal an Staatsdomänen in jenen Pro⸗ vinzen beträgt im Regierungsbezirk Danzig nur 3380 ha, im Regie⸗ rungsbezirk Marienwerder 15 969 ha, im Regierungsbezirk Posen 18 329 ha, im Bezirk Bromberg 10 105 ha.

Abgesehen von dem geringen Umfang des Domänenareals ist aber noch darauf hinzuweisen, daß diese Domänen sämmtlich verpachtet sind, daß also die Verwirklichung einer planmäßigen Parzellirung doch nur möglich wäre nach Ablauf der Pacht gerade, und diese läuft zum Theil noch auf viele Jahre. Im Jahre 1888 werden in diese Provinzen überhaupt nur 2 Domänen pachtfrei, im Jahre 1889 nur eine einzige kleine, im Jahre 1890 ebenfalls wieder 2.

Ich glaube also, daß alle diese Umstände darauf hinweisen, daß durch eine Parzellirung des vorhandenen Domänenbesitzes in jedem der Zweck des Gesetzes nicht erreicht werden kann. Es empfiehlt ich also nach Meinung der Königlichen Staatsregierung lediglich der Erwerb von Gütern, die im polnischen Besitz zur Zeit sind. Hier⸗ über muß ich Ihnen auch wiederum eine Reihe von Zahlen angeben, die förderlich für den weiteren Verlauf der Diskussion sein werden. 8

Die Grundbesitzstatistik der Provinz Posen gestaltet sich folgen dermaßen in diese Zahlen sind die Stiftungsgüter, die den öffentlichen Instituten gehören, nicht eingeschlossen —: es befinden sich in der Provinz Posen wiederum nur von den größeren Gütern Pefprochen, die ein Areal von über 150 ha haben, in privatem Besitz 1 380 342 ha. Hiervon sind in deutschem Besitz 723 899 h also 45 % der in polnischem Besitz 656 443 ha. Somit i der deutsche Besitz in der Provinz Posen um 67 456 ha größer.

In den letzten 25 Jahren sind aus polnischem 8 in deutschen übergegangen 225 922 ha, aus dem deutschen Besitz in den polnischen 30 358 ha, so daß sich der polnische Besitz um 195 537 ha ver⸗ mindert hat. ee hört! links und im Centrum.) b

Ja, meine Herren, ich glaube, diese Zahlen hier sind von Werth, und ich glaube, sie nicht vorenthalten zu dürfen, um Ihnen ganz objektiv die Aetzige Lage des Grundbesitzes darzulegen, zu meinem persönlichen Vergnügen thue ich es nicht.⸗

Im Regierungsbezirk Marienwerder sind in privatem Besi G 420 651 ha. Hiervon sind im deutschen Besitz 336 536 ha oder 61 der Fläche, in polnischem Besitz 84 115 ha. In den letzten 25 Jahren sind in deten. Befgh übergegangen 36 834 ha, umgekehrt aus deutschem in polnischen Besitz 4902 ha, so daß der polnische Besitz sich verringert hat um 31 939 ha.

Im Regierungsbezirk Danzig beträgt der Privatbesitz 201 880 ha; der deutsche Besitz 183 411 ha, 58 %, der polnische Besitz 18 468 ha, 6 %, hier ist also der deutsche Besitz weit überwiegend und zwar um 164 943 ha schon seit langer Zeit.

In beiden Provinzen befanden sich sonach in deutschem Besitz zu⸗

sammen 1 243 847 ha, im polnischen S 759 026 ha. Der deutsche Besitz ist somit größer um 484 820 ha. demnach in beiden Provinzen zusammen reichlich 914 000 ha, also immerhin eine sehr erheblich große Fläche. Die statistischen Data über den kleineren Grundbesitz sind weniger sicher, weil bei den stati⸗ stischen Aufnahmen, die in den letzten Jahren stattgefunden haben, zuletzt im Jahre 1883, der Nationalität keine besondere Rücksicht ge⸗ schenkt worden ist. Ich folge in diesen Angaben zum Theil polnischen Quellen, die also jedenfalls eher mehr geneigt sind, den deutschen Besitz als groß darzustellen und nicht als zu klein. Danach kommen auf den größeren Besitz ⁄, auf den bäuerlichen etwa des gesammten Areals. Der spannfaͤhige Besitz ist im Posenschen größer als in den meisten übrigen Provinzen, das heißt, dem Umfange nach: er beträgt 84 Morgen für die spannfähige Stelle oder 21 ha. Es wird an⸗ gegeben und das stimmt mit den deutschen statistischen Zahlen daß seit dem Jahre 1816 von 48 151 spannfähigen Wirthschaften bis 1880 8765 gekauft, und theilweise zum größeren, theilweise zum klei⸗ neren Grundbesitz geschlagen worden sind. CEs verhält sich der kleinere Besitz unter 50 ha im Regierungs⸗ bezirk Posen folgendermaßen: im polnischen Besitz 434 100 ha, im deutschen Besitz 195 000 ha; im Bromberger Regierungsbezirk 221 600 im polnischen Besitz, 304 500 im deutschen Besis; also im polnischen Besitz 650 700 ha, im deutschen 399 500 ha.

Diese Zahlen ergeben, daß seit dem Jahre 1816 der polnische Großgrundbesitz erheblich mehr eingebüßt hat als der bäuerliche Daraus folgert der Artikel, der der polnischen Zeitung „Oredownik“ entnommen ist, daß es um so gebotener sei, diesen Besitz gewisser⸗ maßen als nationales Eigenthum zu behandeln und keine Hand breit dieses Besitzes mehr in deutsche Hand kommen zu lassen. Meine Herren, diese Thatsachen ergeben, daß der S- bäuerliche Besi sich im Wesentlichen in seinem Umfang erhalten hat, und daß er si in seinem Wohlstand unter der preußischen Herrschaft jedenfalls sehr gehoben hat. Gegen diesen 2 esitz sind auch ah

er polnische Besitz beträgt