* K⸗
“ 224 ½ 2982
3) das wechselseitige Testament des Tuchmacher⸗ meisters Gottfried Hunziger und dessen Ehefrau Dorothee, geb. Schubert, zu Neu⸗Ruppin vom 8. August 1817 und 24. August 1829, 8.
4) das Testament des Schulzensohns Christian Friedrich Kleemann zu Rübehorst vom 23. Oktober 1828.
5) das Testament des Tuchmachermeisters Gott⸗ fried Schüler sen. zu Neu⸗Rupvin vom 11. Juni 1826,
6) das Testament der verehelichten Tuchmacher⸗ meister Schüler Wilhelmine, geb. Haase, zu Neu⸗ Ruppin vom 12. Juni 1827,
7) das Testament der Lehrerin Schulz, Johanne, geb. Rellstab, zu Neu⸗Ruppin vom 2. August 1828,
8) das Testament der Wittwe Sasse, Gottliebe, geb. Schwanebeck, zu Lindow vom 25. Januar 1827,
9) das wechselseitige Testament des Prinzlichen Gartenarbeiters Joachim Ernst Schoff und dessen Chefrau Marie Dorothea, geb. Dintz, zu Rheinsberg
vom 24. August 1827, 1
10) das Testament der verwittweten Bauer⸗Alt⸗
sitzer Schley, Maria Elisabeth, geb. Schulze, zu Rüthnick vom 30. April 1825,
11) der Erbvertrag zwischen der unverehelichten Marie Elisabeth Schroeder zu Hohenofen und dem
Zimmermann und Hüttenarbeiter Carl Kroecher da⸗ selbst vom 26. Mai 1827,
12) das wechselseitige Testament des Schiffers Jo⸗ hann Martin Weiß und dessen Ehefrau Marie Elisabeth, geb. Holz, zu Schmelze vom 8. Februar 1827.
Nach Vorschrift des §. 218 Titel 12 Theil I. des
Allgemeinen Landrechts werden die Interessenten auf⸗
gefordert, die Publikation dieser Testamente nach⸗ zusuchen, widrigenfalls damit nach §. 219 a. a. O.
verfahren werden wird. 8
Neu⸗Ruppin, den 11. Februar 1886.
Königliches Amtsgericht.
[58452] 1 “ 8 Auf Antrag des Ackerwirths Heinrich O e aus sel ist gegen dessen Schwager Johann Christoph Berendes aus Kalenberg, welcher seit Anfang der 7oer Jahre fahnenflüchtig und verschollen ist, das Aufgebotsverfahren zwecks Todeserklärung eingeleitet. Es wird daher der Johann Christoph Berendes nd dessen unbekannte Erben aufgefordert, sich pätestens in dem
gam 30. Dezember 1886, Vorm. 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle stattfindenden Aufgebots⸗ ermin zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt nd sein Vermögen den sich legitimirenden Erben usgeantwortet wird. Warburg⸗ den 15. Februar 1886. Königliches Amtsgericht.
8
58427 ““ Amtsgericht hat beschlossen zum Zwecke der Kraftloserklärung der verloren gegangenen Pfandbriefe des Erbländischen ritterschaftlichen
reditvereins im Königreich Sachsen Ser. XIII. Litt. D. Nr. 1622, 1623 und 1624 à 100 ℳ — ₰ auf Antrag Amalie’n Louise’n Charlotte'n, verw. Reichel, in St. Michaelis das Aufgebotsverfahren einzuleiten, was in Gemäßheit §. 14 verb. mit §. 7 des Gesetzes vom 6. März 1879 vorläufig veröffent⸗ licht wird.
Leipzig, am 18. Februar 1886. 8
Das Königliche Amtsgericht, Abtheilung II. Steinberger.
[58458] “
Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßgläubiger und Vermächtnißnehmer des Bauunter⸗ nehmers und Hausbesitzers Heinrich Dreißig ist durch Eröffnung des Konkurses über den Nachlaß des Letz⸗ teren beendigt und der Aufgebotstermin am 2. März 1886 aufgehoben. 8
Breslau, den 17. Februar 1886.
Königliches Amtsgericht. [58459] Bekauntmachung. 8 3
Das Aufgebot der unbekannten Erben des Kranken⸗ wärters Adolph Kuhn aus Breslau (Generalaufgebot vom 11. Januar 1886) ist erledigt und das Ver⸗ fahren aufgehoben. 1
Breslau, den 6. Februar 1886.
Königliches Amtsgericht.
58435 6 B80Schuhmacher Ludwig Qualmann aus Nantrow, D. A. Neubuckow in Mecklenburg, welcher seit etwa 5 Jahren verschollen ist, wird hierdurch aufgefordert, seine Adresse mitzutheilen zwecks Ausantwortung der ihm zugefallenen väterlichen Erbschaften. Neubuckow i. M., den 19. Februar 1886. Großherzogliches Amtsgericht. 8 Der Gerichtsschreiber: L. Elies, A. G. Akt.
58426] Bekanntmachung. “ Dem Schlossergesellen Johann Heinrich Friedrich Liebig, unbekannten Aufenthalts, wird hierdurch bekannt gemacht, daß er in dem am 30. November 1885 publizirten Testamente seines Vaters, des Töpfergesellen Johann Heinrich Friedrich Liebig, zum Miterben in dessen Nachlaß berufen worden ist. Frankfurt a. O., den 17. Februar 1886. Königliches Amtsgericht, Abtheilung V.
[58465] Bekanntmachung. 8 Durch das Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 11. Februar 1886 sind die Hypothekendokumente über folgende Forderungen: 1) des folgenden Hypothekendokuments: über die im Grundbuche von Nattkischken Nr. 19 Abth. III. Nr. 7 auf Grund des rbtheilungsvergleichs vom 23. Juli 1833, 1 Verfügung vom 28. Oktober 1833 für ie Ewa Jankewitz, verehelichte Radminn, eingetragene, mit 5 % verzinsliche Erbtheils⸗ forderung von 8 Thlr. und 3 Pf., der folgenden Hypothekenposten und der darüber gebildeten Dokumente: 88 die im Grundbuche von Nattkischken Nr. 19 Abth. III. Nr. 1 für den Adoms Lensa auf Grund des Kaufvertrages vom 11. März 819 gemäß Verfügung vom 9. April 1824 ingetragene mit 5 % verzinsliche, väterliche d mütterliche Erbtheilsforderung von 180 Thlr., 1 b. die im Grundbuche von Nattkischken Nr. 19 Abth. III. Nr. 3, 5, 6 und 8 für die Geschwister Caroline, Marike, Vincenz und
1111“
Jons⸗Jankewitz auf Grund des Erbtheilungs⸗ vertrages vom 23 Juli 1833 gemäß Ver⸗ fügung vom 28. Oktober 1833 eingetragenen mit 5 % verzinslichen Erbgelder von je 8 Thlr. und 3 Pf. . für kraftlos ecklärt und die unbekannten Berechtigten der unter 2a. und b. aufgeführten Hypothekenposten mit ihren Ansprüchen auf dieselben ausgeschlossen. Tilsit, den 13. Februar 1886. Königliches Amtsgericht IV. 22 [58463] 8 Durch Urtheil vom 15. d. Mts. sind alle unbe⸗ kannten Berechtigten mit ihren Ansprüchen auf die für die verw. Thecla Fleischer auf dem Grundstück 95 Acker Tarnowitz Abth. III. Nr. 8 ein Post von 150 ℳ ausgeschlossen worden. Tarnowitz, 16. Februar 1886. Königliches Amtsgericht. 58461] Bekanntmachung. B61lgenn liche Amtsgericht Petleberg hat durch Ausschlußurtheil vom 22. Oktober 1885 die An⸗ sprüche der Rechtsnachfolger des Friedrich Wilhelm Schroeder an derjenigen Hvpothekenpost, welche auf dem dem Rentier Wilhelm Taap gehörigen, zu Perleberg gelegenen im Grundbuche von Perleberg Blatt Nr. 753 verzeichneten Grundstücke in Ab⸗ theilung 3 Nr. 2 mit 50 Thlr. eingetragen steht, für ausgeschlossen erklärt. 8 8 Perleberg, den 5. Februar 1886. Königliches Amtsgericht.
58437] Auf den Antrag des Eigenthümers Heinrich Schulz zu Czyschen hat das Königliche Amtsgericht zu Kolmar i. P. im Namen des Königs durch den Amtsrichter Boehme für Recht erkannt:
a. Das Hypothekendokument über die unter Nr. 3 Abtheilung III. des Grundbuchs von Czyschen Nr. 3 eingetragene Post von 100 Thlrn., zahlbar bei der Großjährigkeit für Christoph Schmidt aus dem Erbrezesse vom 16. September de approb. 13. Ok⸗ tober 1846, bestehend aus einem Hypothekenscheine in vim recognit. und dem Erbrezesse vom 16. Sep⸗ tember 1846 de approb. vom 13. Oktober 1846, welche Post eingetragen worden zufolge Verfügung vom 13. November 1846, b
b. das Hypothekendokument über die unter Nr. 4 Abtheilung III. des Grundbuchs von Czyschen Nr. 3 eingetragene Post von 500 Thlrn. nebst 5 % Zinsen rückständiges Kaufgeld für den Altsitzer Gottlieb Schmidt und dessen Ehefrau Wilhelmine, geb. Klu⸗ kas, aus Czyschen, aus dem Vertrage vom 5. Sep⸗ tember 1870, bestehend aus dem Duplikat der Aus⸗ fertigung des Vertrages vom 5. September 1870, sowie einem vollständigen Hypothekenbuchsauszuge,
wird für kraftlos erklärt und werden die sämmt⸗ lichen Kosten des Verfahrens dem Antragsteller auf⸗ erlegt.
[58470] Bekanntmachung. 1 Die Police der Lebensversicherungs⸗Aktiengesell⸗ schaft „Germania“ zu Stettin Nr. 39 946 vom 9. Juni 1865 über 2000 Gulden Süddeutscher Währung, ausgestellt für den praktischen Arzt Dr. med. Johann Gottfried Christian August Salomon Puff zu Rothenkirchen ist heute für kraftlos erklärt. Stettin, den 16. Februar 1886. 8 Königliches Amtsgericht. —
[58457] Verkündet am 11. Februar 1886. Voß, Gerichtsschreiber. 1 Im Namen des Königs! Auf den Antrag: 1) der Wittwe Gaafke, Sophie, geb. Müller, zu Stöcken als Vormünderin ihres minderjährigen Sohnes Johann Wilhelm Ernst Gaafke ebenda, 2) des Arbeitsmanns Johann Carl Gaafke in Rosche, 1 “ ““ 3) des Dienstknechts Heinrich Friedrich Hermann Gaafke in Stöcken, B 4) des Dienstknechts Heinrich Christian August Gaafke ebenda, 1 1 5) der Ehefrau des Viertelhöfners Heinrich Meyer, Luise Sophie Dorothee, geb. Gaafke, zu Riestedt, erkennt das Königliche Amtsgericht. 1II. zu Uelzen durch den Gerichts⸗Assessor Moser ꝛc. ꝛc. 18 8 für Recht: Das vom Amtsgericht Uelzen III. am 30. Juni 1877 aufgenommene Protokoll, laut welchem der Halbhöfner Georg Ernst Heinrich Gaafke aus Stöcken anerkannt hat, jedem seiner sechs Geschwister: Sophie Dorothee Elisabeth, Johann Karl, Heinrich Friedrich Hermann, Heinrich Christian August, Luise Sophie Dorothea und Johann Wilhelm Ernst, eine baare Abfindung von 4022 ¾ ℳ, in Buchstaben viertausend zweiundzwanzig ½ Mark, zahlen und solche Abfin⸗ dungen vom 15. Lebensjahre der Abfindlinge an mit 4 Prozent jährlich verzinsen zu müssen, und laut welchem derselbe seinen Geschwistern für die Abfin⸗ dungen und Zinsen Hypothek an seinem zu Stöcken unter der Hausnummer 4 belegenen Halbhofe nebst Zubehör bestellt und deren Eintragung beantragt hat, mit der unter dem Protokoll befindlichen Bescheini⸗ gung des Grundbuchamts III. zu Uelzen vom 2. Inli 1877, wonach die bestellte Hypothek an diesem Ege in das Hypothekenbuch zu Uelzen, Bezirk XV., Ab⸗ theilung I. Band I. Seite 312 Fol. 4 unter Nr. 2 eingetragen ist, 1 wird für kraftlos erklärt. (gez.) Moser. Für die Richtigkeit des Auszugs: (L. S.) Voß, Sekretär, . Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Uelzen. III. 1 8
Im Namen des Königs! Verkündet am 11. Februar 1886.
Wienandt, Gerichtsschreiber.
In Sachen, betreffend das Aufgebot von Hypothe⸗ ken⸗Dokumenten,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Bütow durch den Amtsrichter Kalischer
8 für Recht:
Die Hypothekenbriefe: 8 “
1) 38 18 Juni 1874 über 2100 ℳ Restkaufgeld auf dem Grundbuchblatt Nr. 46 Meddersin in der III. Abtheilung unter Nr. 7 8 die Eigenthümer Albert und Auguste, geb. Vielehr⸗Rosinschen Eheleute eingetragen, 1
9 5 13. Januar 1876 über 300 ℳ Darlehns⸗ forderung auf dem Grundbuchblatt Nr. 46 Meddersin
[58468]
Zinsen für die Vermögensmasse der Gärtner
8 * 8 8 b1 *
in der III. Abtheilung unter Nr. 8 für den Eigen⸗ thümer Albert Klatt eingetragen,
3) vom 13. Juni 1834 über 56 Thaler elterliche Abfindung auf dem Grundbuchblatt Jellentsch Nr. 2 in der III. Abtheilung unter Nr 1 für die Ge⸗ schwister Cuphrosine und Maria Mondry eingetra⸗
senen und von dort auf das Grundbuchblatt Jel⸗ entsch Nr. 4 in Abtheilung III. unter Nr. 1 a. über⸗ tragen,
4) vom 5. Dezember 1801 über noch 100 Thaler Darlehnsforderung auf dem Grundbuchblatt Bütow Nr. 90 in der III. Abtheilung unter Nr. 6 für die lutherische Kirchenkasse zu Bütow eingetragen und von dort auf das Grundbuchblatt Bütow Landung Nr. 207 in Abtheilung 1II. unter Nr. 1 übertragen,
5) vom 25. Juli 1848 über noch 140 Thaler auf dem Grundbuchblatt Bernsdorf Nr. 8 in der III. Ab⸗ theilung unter Nr. 1 für Thomas Wolski einge⸗ getragen
werden für kraftlos erklärt. 1
Die Kosten fallen den Antragstellern verhältniß⸗
mäßig zur Last. 1 Rechts Wegen.
Von
[58438] Bekanntmachnng. 1
Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Kosel vom 9. Februar 1886 ist für Recht erkannt worden: b . Das über die auf Nr. 172 Reinschdorf in Abthei⸗ lung III. sub Nr. 4 haftende, von da auf Nr. 101 Reinschdorf in Abtheilung III. sub Nr. 1 übertragene Post von 87 Thalern Erbengelder der Geschwister Carl, Lucia und Marianna Czysch, gebildete In⸗ strument, bestehend aus einer Ausfertigung der Ver⸗ handlungen d. d. Kosel 18. Februar 1850, Brieg 18. März 1850, Brieg 13. Mai 1850 und Kosel 22. Juni 1850, nebst Besitz⸗ titelberichtigungsvermerken vom 16. September 1850, 7. Oktober 1850 und 31. Oktober 1851, sowie einem Hypothekenschein betreffend Nr. 17 Pickau, einem Hypothekenbuchsauszug von Nr. 55 Lenschütz und Hypothekenscheinen von Nr. 135 und 172 Reinsch⸗ dorf vom 21. Oktober 1851 wird für kraftlos er⸗ klärt. 1““
Kosel, den 10. Februar 1886.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. [58469) Im Namen des Königs! 1“ Auf den Antrag des Büdners Carl Arndt 3 Franzhausen hat das Königliche Amtsgericht zu Alt⸗ Damm am 8. Februar 1886 für Recht erkannt, daß das dem Büdner Carl Arndt zu Franzhausen an⸗ geblich durch Verbrennen verloren gegangene Hypo⸗ thekendokument über die zur Gesammtschaft im Grundbuche von Alt⸗Damm Band III. Blatt 265 und Band IV. Blatt 73 in Abtheilung III. Nr. 5 bezw. Nr. 2 aus der Verpfändungsurkunde vom 6. Mai 18904 für die Wilhelmine Henriette Martha Weidemann als Vatererbe eingetragene, an ihn mit den Zinsen seit dem 1. Januar 1879 abgetretenen und für ihn am 10. Januar 1879 umgeschriebenen 390 — „Dreihundertundneunzig Mark“ — Hypo⸗ thek für kraftlos erklärt wird. “
[58460] Bekanuntmachugg.
Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Sagan vom 13. Februar 1886 sind 1
I. die etwaigen Berechtigten der auf der Gärtner⸗ nahrung Nr. 16 Dober Abtheilung III. Nr. 4 und 5 eingetragenen Posten, und zwar:
a. von 6 Thalern 10 Sgr. 6 Hellern mit 5 %
Walter'schen drei minorennen Kinder aus dem Schuld⸗ und Hypotheken⸗Dokument vom 20. Okto⸗ ber 1838,
b. von 95 Thalern 27 Sgr. 9 Hellern mit 4 % Zinsen für die Gärtner Walter'schen drei minorennen Kinder, Namens Johann Heinrich,
Friedrich Wilhelm und Johann Gustav aus
dem Schuld⸗ und Hypotheken⸗Dokument vom
mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen, und II. A. das Hypotheken⸗Dokument vom 5. August
1835 über 13 Thlr. 20 Sgr. 6 Pf Muttergut,
eingetragen auf der Häuslernahrung Nr. 94
Reichenau Abtheilung III. Nr. 1 für die Dorothea
Juliane Mühl,
B. die Hypotheken⸗Dokumente
a. vom 11. November 1847 zinsbar zu 5 %,
b. vom 21. November 1854 über 150 Thaler, ver⸗
zinslich zu 5 %, wovon 50 Thaler gelöscht sind,
eingetragen auf der Häuslernahrung Nr. 23 Loos
Abtheilung III. unter Nr. 4 und 5 für den Herzog⸗
lichen Revierförster Firl in Loos, und zwar zu a.
als Cessionar des Schullehrers Michael Pietsch zu
Groß⸗Logisch bei Glogau. 3 C. das Hypothekendokument vom 1. Oktober 1819
über 500 Reichsthaler Courant, zu 5 % verzinslich,
eingetragen auf dem Grundstück Nr. 64 Stadt Sagan
Abtheilung III. Nr. 2 für den Bürger und Stricker⸗
meister Carl Siegemund Hoffmann, und bei der
Theilung dessen Nachlasses nach dem gerichtlichen
Ueberweisungs⸗Atteste vom 17. Juni 1851 der
Juliane enriette, verehelichten Sattlermeister
Eschrich, geb. Hoffmann, zu Sagan D. das Hypotheken⸗Dokument vom 3. Oktober 1861
über 200 Thaler Darlehn, verzinslich zu 4 ½ %, ein⸗
etragen auf dem Grundstücke Nr. 92 Ober⸗Briesnitz
Abtheilung III. Nr. 1 für den Gerichtsscholzen
Ignatz Eckert in Ober⸗Briesnitz,
3 für kraftlos erklärt worden. Sagan, den 13. Februar 1886. Knetsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[58440]
über 100 Thaler,
Im Namen des Königs! “ Auf den Antrag des Eigenthümers Franz Splitt⸗ gerber zu Finkenwalde hat das Königliche Amts⸗ gericht zu Alt⸗Damm am 10. Februar 1886 für Recht erkannt, daß das Zweigdokument über 4800 ℳ, „geschrieben viertausend achthundert Mark“, nebst Zinsen seit dem 1. Januar 1882, welches von dem Haupt⸗ dokumente über 12 000 ℳ, geschrieben „Zwölf⸗ tausend Mark“, eingetragen auf dem im Kyows⸗ thal belegenen, im Grundbuche von Kvowsthal Band V. Blatt 9 verzeichneten Grundstücke in Abtheilung III. unter Nr. 3. gebildet und der verehelichten Fleischermeister Louise Schulze, ge⸗ borenen Krause, in Arnswalde wegen einer Kauf⸗ geldforderung in gleichem Betrage verpfändet
[58439]
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts Heldrungen vom §. Februar 1886 ist das nachbezeichnete Hypotheken⸗Inftrument und die Hypo⸗ thekenpost selbst, nämlich: der Hypothekenbrief über 20 Thaler Anlehn mit 5 % Zinsen aus der Obligation vom 16. Januar 1845 für den Polizeischulzen Chriftoph Schoene⸗ werk zu Sachsenburg, eingetragen zufolge Ver⸗ fügung vom 26. Januar 1845 auf Haus Etz⸗ leben Nr. 32 Vol. I. Nr. 16 H. H. B. von Etzleben .
und die Post selbst für kraftlos erklärt.
1 Königliches Amtsgericht. “ 8 Tacke.
* EEb“
5 1 * 158485]) Bekanntmachung. In Sachen Joseph Suindo, Realitätenbesitzer hier, gegen Wilhelm Haberstumpf, vormals n⸗ wesensbesitzer in München, z. 3. unbekannten Aufenthalts, wegen Löschung von Dispositions⸗ beschränkung, hat das K. Landgericht München I. mit Beschluß vom Gestrigen die öffentliche Zu⸗ stellung der Klage des K. Advokaten Aub bewilligt und ist zur Verhandlung über diese Klage die öffent⸗ liche Sitzung der II. Civilkammer vom “ Donnerstag, den 6. Mai lfd. Irs., Vormittags 9 Uhr, 8 bestimmt.
Hiezu wird der Beklagte mit der Aufforderung eladen, rechtzeitig, behufs seiner Vertretung, einen ei diesseitigem K. Landgerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen.
Der Antrag geht dahin:
Kgl. Landgericht wolle erkennen:
„I. Beklagter ist schuldig, die in der 2. Rubrik des Hypothekenfoliums für das Anwesen Haus⸗Nr. 5 an der Göthestraße in München — Hypoth.⸗Buch f. d. Ludwigsvorstadt, Thl. III., Bd. III., S. 381, eingetragene Dispositionsbeschränkung, inhaltlich deren auf dem erwähnten Anwesen ohne Zustimmung des Vorbesitzers, Kaufmann Wilhelm Haberstumpf, keine Bier⸗Wirthschaft errichtet und kein Durchgang in den Senefelderhof an der Senefelderstraße eröffnet werden, auch das Anwesen nur an Jemand ver⸗ äußert werden darf, welcher beim Erwerb diese Verpflichtung übernimmt, löschen zu lassen, widrigen⸗ falls das Hypotheken⸗Amt des K. Amtsgerichts München I., Abtheilung A. f. C. S., ermächtigt werde, 8 Tage nach Rechtskraft des Urtheils frag⸗ liche Dispositionsbeschränkung auf Antrag des Klä⸗ gers zu löschen.
II. Der Beklagte hat sämmtliche Kosten des Rechtsstreites zu tragen, bezw. dem Kläger zu erstatten. München, den 16. Februar 1886. Der Kgl. Ober⸗Sekretär: (L. 8.) Rodler.
(198476] Oeffentliche Zustellung.
Die Bürgermeister Johannes Engel Eheleute in Reimenrod, vertreten durch die Rechtsanwälte Diery und Metz in Gießen, klagen gegen den Johannes Schäfer von Reimenrod, zur Zeit unbekannt wo abwesend, 1 aus gerichtlich bestätigtem Uebergabsvertrag der genannten Kläger “ Eheleute in März 1872 “ Reimenrod vom .“ 1881 und Ersteigerung des gesammten Gutes der Letzteren durch den Be⸗ klagten laut gerichtlich bestätigten Steigbriefs vom 21. März 1885 nebst Uebergabe und Ueberschreibung mit dem Antrage: 1) den Beklagten schuldig zu erkennen, an den Kläger als Entschädigung fuͤr die zu Martini 1884 und Martini 1885 fällig gewesenen Auszugsleistungen die Summe von 943 Mark 40 Pfennigen nebst fuüͤnf Prozent Zinsen, 8 a. aus 471,70 Mark, vom 11. November 1884 an, b. aus 471,70 Mark vom 11. November 1885 an zu bezahlen, “ eventuell den Beklagten schuldig zu erkennen, die in der Anlage 3 dieser Klage verzeichneten zu Martini 1884 und zu Martini 1885 fällig gewesenen Aus⸗ zugsleistungen in Natur zu liefern, dem Kläger auch den durch nicht rechtzeitige Lieferung entstandenen und noch entstehenden Schaden, dessen Liquidation vorbehältlich zu ersetzen, oder statt dessen den Werth dieser Auszugsleistungen im Betrage von 943 Mark 40 Pfennigen nebst fünf Prozent Zinsen aus 471 Mark 70 Pfennigen von Martini 1884 und aus der⸗ selben Summe von 1885 an zu bezahlen, 2) den Beklagten schuldig zu erkennen, sich die zwangsweise Aufsteckung der Grundstücke Flur II. Nr. 18, 8919 Quadr.⸗Meter Acker im Stückfeld und Flur II. Nr. 31 3869 Quadr.⸗Meter daselbst .Nr. 14 und 20 des Gutsübergabsvertrags eventuell anderer geeigneter im Uebergabsvertrag vom 12. Mai 1881 bezeichneter Grundstücke Zwecks Befriedigung der Kläger mit ihren rückständigen Auszugsforderun⸗ gen von “ a. 373 Mark 50 Pfennigen nebst fünf Prozent Zinsen aus dieser Summe von Martini 1883 an, b. 471 Mark 70 Pfennigen nebst fünf Prozent Zinsen aus dieser Summe von Martini 1884 an, c. 471 Mark 70 Pfennigen nebst fünf Prozent Zinsen von Martini 1885 an, — d. aller entstehenden Kosten geschehen zu lassen und die Stuͤcke den Klägern zum Zweck der Zwangs⸗ versteigerung herauszugeben, “ 3) den Beklagten in alle Prozeßkosten zu ver⸗ urtheilen, “ und laden den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ kammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Gießen au 8 Montag, den 24. Mai 1886 Vormittags 8 Uhr, 8 mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gießen, den 17. Februar 18865. Die Gerichtsschreiberei des Großherzogl. Landgerichts 1 der Provinz Oberhessen: (L. S.) J. V.: Eberwein. [58506]
Oeffentliche Zustellung. 8 Die verehelichte Drahtbinder Friederike Beutler, geb. Reifegerste, aus Giebichenstein, jetzt in Halle
11I1“
ist, für kraftlos erklärt wird.
a. S., Weingärten 12, vertreten durch den Rechts⸗
Ge⸗
wegen Ehebruchs und böslichen
sttreits vor die Civilkammer I. des Königlichen Land⸗ 8 gerichts zu Hildesheim auf
8 4 mit der Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung
anwalt Jochmus zu Halle a. S., klagt gegen ihren Ehemann, den Drahtbinder Karl Beutler aus Gie⸗ bichenstein, zur Zeit in unbekannter Abwesenheit, wegen Versagung des Unterhalts, Ehebruchs und unüberwindlicher Abneigung mit dem Antrage auf Trennung der Ehe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halle a. S. auf
den 16. Juni 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.
Halle a. S., den 16. Februar 1886.
“ als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[58507] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Dorette Marcordes, geb. Ahrens, zu Peine, vertreten durch Rechtsanwalt Götting II. zu Hildesheim, klagt gegen ihren Ehemann Karl Mar⸗ cordes, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung Verlassens, mit dem Antrage, daß auf Kosten des Beklagten die Ehe der Parteien dem Bande nach getrennt und der Beklagte für den schuldigen Theil erklärt werde, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
den 24. Mai 1886, Vormittags 11 Uhr, Aufforderung, einen bei dem gedachten
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hildesheim, den 17. Februar 1886. 3 Ranke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 58499] Oeffentliche Zustellung. In Sachen der Ehefrau Elise Damlos, geb. Meßmacher, zu Heiligenhafen, Klägerin, gegen den Seefahrer Herrmann Hinrich Damlos, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ist zur Eidesleistung und weiteren mündlichen Verhandlung Termin auf Montag, den 10. Mai 1886, Mittags 12 Uhr, or der III. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts hierselbst bestimmt. Zum Zwecke der öffent⸗ ichen Zustellung wird diese Terminsbestimmung bekannt gemacht. Kiel, den 18. Februar 1886. Joens,
als Gerichtsschreiber des Koͤniglichen Landgerichts.
[58500] Oeffentliche Zustellung.
Die Losmannsfrau Justine Kryszahn, geb. Wenskat, in Nemonien, vertreten durch den Justizrath Schön⸗ doerffer, klagt gegen den Ehemann Losmann Johann Kryszahn, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schul⸗ digen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Königsberg i. Pr., Theaterplatz Nr. 3/4, Zimmer Nr. 49, auf
den 25. Mai 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Königsberg i. Pr., den 16. Februar 1886.
1 Hensel, Kanzlei⸗Rath,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[58508] Oeffentliche Zustellung.
Der Leo Schneider, Spinner, zu Gebweiler wohnend, zum Armenrechte zugelassen, vertreten durch Rechtsanwalt Becker, klagt gegen seine Ehefrau Eugenie Weiß, früher zu Paris, rue St. Maud Nr. 18, sich aufhaltend, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage auf Eheschei⸗ dung, und ladet die Beklagte zur müuͤndlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Abtheilung I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Kolmar i. E. auf
den 13. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Deer Landgerichts⸗Sekretär:
18 Jansen. [58496] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Arbeiters Tetau, Mathilde Marie, geb. Gorausdotter, zu Lüneburg, vertreten durch Rechtsanwalt v. Mangoldt, klagt gegen den Arbeiter Tetau, früher in Lüneburg, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthaltsorts, wegen Mißhandlung und bös⸗ lichen Verlassens mit dem Antrage: 2
„Die mit dem Beklagten geschlossene Ehe dem Bande nach zu scheiden und den Gegner für den schuldigen Theil zu erklären“,
des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Lüneburg auf
den 6. Mai 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
— v. Schüching, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
wird
[58509] Oeffentliche Zustellung. . In Sachen: Beck Matthaeus, Pechfabrikant in Nördlingen, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Mayr, gegen Beck Babette, geborene Schnell, Pech⸗ fabrikantens⸗Ehefrau von dort, dermalen unbekannten Aufenthalts, Beklagte, nicht vertreten, wegen Ehe⸗ trennung, hat Rechtsanwalt Mayr als Anwalt des Klägers Klage zum Kgl. Landgerichte Neuburg a. Donau, Civilkammer, eingereicht, welche mit dem Antrage schließt: 1 ö Kagl. Landgericht wolle Urtheil dahin erlassen, daß die Ehe der beiden Streitstheile als dem Bande nach getrennt, die Beklagte für den allein chuldigen Theil erklärt und zur Tragung der Kosten verurtheilt werde.
Verhandlungstermine, in die öffentliche Sitzung vom Samstag, den 15. Mai I. Js., 2 b Morgens 8 ⅛½ Uhr, dahier bestimmt ist. Da der Aufenthalt der Beklagten dermalen unbe⸗ kannt ist und die öffentliche Zustellung mit Beschluß vom 17. ds. Mts. bewilligt wurde, wird dieselbe biemit zu obigem Termine vorgeladen. Neuburg a. Donau, den 19. Februar 1886. Die Gerichksschreiberei des Kgl. bayer. Landgerichts Ziegler, Sekretär.
188894) Oeffentliche Zustellung.
Der Weinhändler Adolph Bloch, in Edenkoben wohnhaft, hat gegen den Gutsbesitzer Peter Großarth, in Rehborn wohnhaft, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, Klage zum Kgl. Amtsgerichte Obermoschel erhoben, und ladet denselben zum Zwecke der mündlichen Sachverhand⸗ lung in die Sitzung des erwähnten Gerichts auf
Freitag, den 2. April 1886,
3 4 Vormittags 9 Uhr, in dessen Sitzungssaal vor, wo er beantragen wird: eden Beklagten kostenfällig zu verurtheilen, in seiner Eigenschaft als Solidarbürgen und Selbst⸗ zähler der früher zu Grumbach wohnhaft gewesenen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort ab⸗ wesenden Eheleute Wilhelm Weiß, Bäcker und Kon⸗ ditor, und Anna Großarth, den dem Kläger auf Grund Vergleichsaktes unter Privatunterschrift, auf⸗ genommen zu Grumbach am 30. Januar 1883, an Restkapital und bis 9. Februar 1886 berechneten rückständigen 6 %igen Zinsen geschuldeten Betrag von 82 ℳ nebst weiteren Zinsen zu 6 % vom 9. Fe⸗ brugr 1886 an, an den Kläger zu bezahlen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.“ „Vorstehender Klageauszug wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten nachdem diese Zustellungsart richterlich bewilligt ist, hiemit veröffentlicht.
Obermoschel, den 20. Februar 1886.
Der Gerichtsschreiber: (L. S.) Cuno, Kgl. Sekretär.
[58ü491] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen des Franz Noblet, Wirth in Heinrichs⸗ dorf, gegen Sebastian Lamartin, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, und Genossen, wegen Theilung und Lizitation, ist durch den gerichtlich er⸗ nannten Notar Müller in Pfalzburg:
a. Termin zur Versteigerung des zum Nachlasse der zu Heinrichsdorf verlebten Eheleute Peter La⸗ martin und Magdalena Soulier gehörigen, in Hein⸗ richsdorf grande rue gelegenen Wohnhauses mit Zubehör und Garten von 5 Aren zum Anschlags⸗ preise von 110 ℳ auf
Donnerstag, den 1. April 1886, 1 Nachmittags 2 Uhr, in Heinrichsdorf und b. Termin zur Theilung in natura der zum glei⸗ chen Nachlasse gehörigen Immobilien auf Donnerstag, den 1. April 1886, NNachmittags 3 Uhr, ebendaselbst anberaumt.
Der Beklagte Sebastian Lamartin wird hierdurch vorgeladen, dem obigen Termine beizuwohnen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieses bekannt gemacht. “
Pfalzburg, den 20. Februar 18888.
1“ Brucker, 8 Gerichtsschreiber des Kais. Amtsgerichts. [58492]⁄% SDOeffentliche Zustellung.
Der Eigenkäthner und Tischler Gottlieb Karjetta zu Czierspienten, vertreten durch Rechtsanwalt Amort in Sensburg, klagt gegen 1) die Wirthsfrau Wil⸗ belmine Slopianka, geb. Kloß, pr. vot. Sdrenka in Czierspienten im ehelichen Beistande, 2) die unver⸗ ehelichte Heinriette Sdrenka daselbst, 3) den Käthner⸗ sohn Johann Sdrenka in Rußland, 4) den Käthner⸗ sohn Friedrich Sdrenka in Czierspienten, 5) die minderjährigen Geschwister Marie, Michael und Gustav Sdrenka, bevormundet durch den Wirth Samuel Dzinbiella in Czierspienten, mit dem An⸗ trage, die Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, dem Kläger die Todtenscheine der Altsitzer Fried⸗ rich und Louise, geb. Marczynczik⸗Sdrenkaschen Eheleute auszuhändigen und die in Abtheilung III. des Grundbuchs von Czierspienten Bl. 145 sub Nr. 1—12 eingetragenen Hypotheken löschungsfähig zu machen, auch die hierzu erforderlichen Urkunden dem Kläger zu übergeben und das Ürtheil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Sens⸗ burg auf den 20. April 1886, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Sensburg, den 9. Februar 1886.
8 Bury, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[58505]) SOeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Töpfers Kühn, Hanne Christine Charlotte, geb. Scheele, zu Arneburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Staude in Stendal, klagt gegen ihren Ehemann, den Töpfer Johann Traugott Küßn⸗ zuletzt in Arneburg, jetzt nnbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen, den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und demselben die Kosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stendal auf den 27. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zug klssgen Anwalt zu bestellen.
um Sa e der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Stendal, am 20. Februar 1886.
Schreckenberger, Sekretär,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[58480) SOeffentliche Zustellung. 8 Die Johanna Börder, ohne Stand zu Heddesdorf, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrath Wenzel, klagt gegen 1
1) Anna Maria Drauzburg, Wittwe von Wil⸗
welcher
Die Klage enthält die Aufforderung an die Be⸗ klagte, einen beim Kgl. Landgerichte dahier zugelassenen Anwalt zu bestellen, und zugleich die Ladung zum
helm Knopp, sie ohne Stand zu Wittlich
2) Franz Knopp, Bürgermeister zu Zell, 3) Jacob Knopp, Buchdrucker zu Wittlich, 4) Anna Knopp und deren Ehemann Peter Bol⸗ 273 Cigarrenfabrikant und Kaufmann da⸗ elbst, 5) Magdalena Knopp und deren Ehemann Jo⸗ seph Wagner, Kaufmann zu Wittlich, 6) Nicolaus Knopp, Mechanikus, 82 7) Wilhelm Knopp, Metzger, * die beiden letztgenannten ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, Beklagte, wegen Theilung mit dem Antrage:
Wolle das Königliche Landgericht die Theilung
und Auseinandersetzung verordnen:
) der zwischen der Beklagten Anna Maria Drauzburg und ihrem verstorbenen Ehemann Wilhelm Knopp bestandenen ehelichen Güter⸗ gemeinschaft in der Weise, daß die Anna Maria Drauzburg die Hälfte, der Nachlaß des Wilhelm Knopp die andere Hälfte erhält; des Nachlasses des Wilhelm Knopp so, daß jedes seiner sechs Kinder ein Sechstel be⸗ kommt.
Die Wittwe Antheils des Früchten seil theilen, einen Sachverständigen ernennen, den Königlichen Notar Saaßen zu Wittlich mit den Theilungsoperationen beauftragen, die Kosten der Masse zur Last legen, und ladet die Beklagten ad 6 und 7 Nicolaus Knopp und Wilhelm Knopp zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier auf den 27. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
Knopp zur Herausgabe des Wilhelm Knopp Sohn mit dessen 18. Lebensjahre verur⸗
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Februar 1886. 8
8 —
ichts.
Trier, den 18. Oppermann 8 — 2 Gerichtsschreiber des Königlichen Landger
1ösn78] Oeffentliche Zustellung.
Die Eheleute Isidor Isay, Kaufmann, und Babette Roos, Wittwe I. Ehe des Handelsmannes Sen Cahn, zeitlebens zu Wittlich, sie ohne Stand, Beide zu Trier wohnhaft,
vertreten durch Rechtsanwalt Rheinart,
klagen gegen:
.1) Johann Simon, Schreiner, früher zu Badem, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort,
2) Nicolaus Huschens, Ackerer zu Badem,
wegen Auflösung einer Immöbel⸗Versteigerung, mit dem Antrage: Wolle Königliches Landgericht den Immobilarversteigerungsakt vor Notar Niesen in Dudeldorf, vom 21. August 1879, errichtet auf An⸗ stehen der Ehe⸗ und Ackersleute Mathias Neisen und Anna Schmitz in Badem, insoweit wegen Nicht⸗ zahlung des Steigpreises für aufgelöst erklären, als darin der Erstbeklagte Simon die nachbezeichneten
2 Grundstücke: Gemeinde Badem:
A. Flur XI. Nr. 997/349, Ackerland, hinter dem Kalkofen, groß 15 a 82 m, neben Gerhard Cillien 8 Christian Schmitz II. zum Preise von 354 ℳ un
B. Flur XII. Nr. 1638/919, Flur XII. Nr. 1639/920, ein Garten, unter der btei, groß 1 a 23 m und ein Garten daselbst, groß 1 a 28 m, Beide ein Ganzes bildend, neben Gerhard Cillien und Mathias Schmitz für 84 ℳ angesteigert hat; den Zweitbeklagten als nunmehrigen Drittbesitzer der fraglichen Grundstücke verurtheilen, dieselben sofort frei von allen dinglichen Lasten an die Kläger her⸗ auszugeben;
den Beklagten die Prozeßkosten zur Last legen, das Urtheil für vorläufig vollstreckbar erklären, und laden den Beklagten Johann Simon zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier auf den 27. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Trier, den 18. Februar 1886.
1A161A“”“
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[58510]
In Sachen der Ehefrau des Opladen, Josefine, geb. Schloemer, ohne Geschäft, zu Kalk, Victoriastraße 23 wohnend, zum Armen⸗ rechte zugelassen,
Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Gam⸗ mersbach,
egen den Adolf Opladen, Victoriastraße 23 wohnend,
Beklagten, wegen Gütertrennung. hat das Königliche Landgericht, III. Civilkammer in Köln, durch rechtskräftiges Urtheil vom 21. Ja⸗
nuar 1886 für Recht erkannt:
Die zwischen den Parteien bestehende gesetzliche Gütergemeinschaft wird für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung mit allen gesetz⸗ lichen Folgen ausgesprochen, die Parteien zum wecke der Auseinandersetzung vor den Kgl. Notar Lustodis in Köln verwiesen und die Kosten dem Beklagten zur Last gelegt.
Köln, den 17. Februar 1886. Gammersbach, Rechtsanwalt. Vorstehender Auszug wird veröffentlicht. Köln, den 19. Februar 1886. Rustorff, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Restaurateur zu Kalk,
[58511] In Sachen der Ehefrau Ernst von Maltitz, Doro⸗ thea, geb. Hülse, ohne Geschäft in Ehrenfeld, zum Armenrechte zugelassen, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Gammersbach, gegen den früheren Wirth, jetzigen Asphaltirer Ernst von Maltitz, früher zu Bensberg, jetzt zu Ehrenfeld, Beklagten, weges Gütertrennung, 8
hat das Königliche Landgericht, III. Civilkammer, in Köln durch rechtskräftiges Urtheil vom 21. Ja⸗
nuar 1886, 1 für Recht erkannt: 1 Die zwischen den Parteien bestehende gesetzliche
wohnhaft,
Gütergemeinschaft wird für aufgelöst erklärt, an deren
1 8 ““
Wirth Gerhard van QAckern, ohne Geschäft, Beide zu Uerdingen wohnhaft,
an ausgesprochen worden.
Restaurateurs Adolf
Stelle völlige Gütertrennung mit allen gesetzlichen olgen ansgesprochen; die Parteien werden behufs Auseinandersetzung vor den Königl. Notar Custodis in Köln verwiesen und Beklagter verurtheilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Köln, den 17. Februar 1886. Gammersbach, Rechtsanwalt. Vorstehender Auszug wird veröffentlicht: 8 Köln, 19. Februar 1886. — Rustorff, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichtzs.
—
atrc 8. 658512]2 Gütertrennung. Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts Mül- hausen i. E. vom 13. Februar 1886 ist zwischen Rosalie, geborene Ullmann, ohne Gewerbe, und ihrem Ehemann Josef Wirler, Viehhändler, mit welchem sie zu Huͤningen i. E. wohnt, die Güte trennung ausgesprochen worden. Mülhausen i. E., den 20. Februar 1886. 1“ Der Landgerichts⸗Sekretär: Herzog.
[5851322 Die Ehefrau des Stellmachers August Bihl, Ja⸗ cobine, geborene Gehlen, zu Düsseldorf wohnhaft, hat gegen ihren genannten, daselbst wohnenden Ehemann die Gütertrennungsklage erhoben und ist hierzu Ver⸗ handlungstermin auf den 20. April 1886, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor der I. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts hierselbst anberaumt. Düsseldorf, den 18. Februar 1886. Der Gerichtsschreiber: Steinhäuser.
[58514]
Durch rechtskräftiges Urtheil der zweiten Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 26. Januar 1886 ist zwischen den Eheleuten Ackern und Dina, geborene van
die Gütertrennung mit allen gesetzlichen Folgen vom Tage der Klagezustellung, dem 17. Dezember 1885,
Düsseldorf, den 20 Februar 1886.
Vater, Gerichtsschreibergehülfe des Königlichen Landgerichts. [58515]
Die Ehefrau des Kleinhändlers Conrad Maria Josepha, geborene Deny, ohne besonderes Gewerbe zu M.⸗Gladbach, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Stapper zu Düsseldorf, klagt gegen 1) ihren genannten Ehemann daselbst, 2) den Rechtsanwalt Dr. Körfer ebendaselbst in seiner Eigenschaft als Verwalter des Konkurses von Conrad Jansen, auf Gütertrennung, und ladet die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsselvorf auf
den 20. April 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Vater,
Gerichtsschreibergeh. des Königlichen Landgerichts.
[58516] Armensache.
Die Ehefrau Philipp Stockem, Adelheid, geb. Renaur, ohne Gewerbe zu Königswinter, zum Armen⸗ rechte zugelassen, vertreten durch Rechtsanwalt Hum⸗ broich in Bonn, klagt gegen ihren Ehemann Philipp Stockem, Schiffer zu Königswinter, wegen Güter⸗ trennung, mit dem Antrage auf Auflösung der zwischen ihnen beste henden ehelichen Gütergemeinschaft.
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf den 5. April 1886 Vormittags 10 Uhr, bestimmt.
Bonn, den 18. Februar 1886.
Der Gerichtsschreiber der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts. Klein,
andgerichts⸗Sekretär.
Jansen,
[58517] Bekauntmachung.
„Durch Urtheil der Abtheilung II. der Civil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Kolmar i. E. vom 9. Februar 1886 wurde die Trennung der zwischen den Eheleuten Victorine Vogt, Haar⸗ kräuslerin, und Alerander Roth, Kellner, beide in Kolmar wohnhaft, bestehenden Gütergemeinschaft
ausgesprochen.
Dem
Ehemanne wurden die Kosten zur Last ge⸗ legt. 8
8
8 ⸗ . — „ 2,
Der Landgerichts⸗Sekretär Kasper.
Oeffentliche Zustellung.
Der Jakob Botzung, Monteur in Poissy (Seine et Oise), vertreten durch Rechtsanwalt Engelhorn, klagt gegen die Marie Botzung, Ehefrau Givry, und diesen selbst der ehelichen Gütergemeinschaft wegen, beide ohne
t
[58518]
bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ begen Theilung, mit dem Antrage: Es wolle dem Kaiserl. Landgerichte gefallen, die durch Notar Schneider am 9. Januar 1886 vorgenommene Theilung und Liquidation zu genehmigen, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserl. Landgerichts zu Saargemünd auf 3 den 5. Mai 1886, Vormittags 9 uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Saargemünd, 16. Februar 1886. Der Obersekretär; Erren.
16“
29510— 3 8 ”58519]° Bekanntmachung. In der Untersuchungssache gegen den Füsilier der 9. Compagnie Johann Drechsel aus Bibersfeld, O.⸗A. Hall, geboren 27. November 1863, ein Schuhmacher, hat das Königl. Militär⸗Revisionsgericht zu Stutt⸗ gart am 11. Februar 1886 zu Recht erkannt: „es solle das dem Angeschuldigten gegenwärti zu⸗ stehende oder künftig anfallende Vermögen unbeschadet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt sein. Heilbronn, den 18. Februar 1886. 4. Württ. Infanterie⸗Regiment Nr. 122.