fehlenden Zins scheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlun gstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 und ff. der Civil⸗ prozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 83) bezw. nach §. 20 des Ausführungs⸗ gesetzes zur deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrat zu Mys⸗ lowitz anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vor⸗ zeigung des Anleihescheines oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit diesem Anleihescheine sind halbjährige Zinsscheine auf eine 10 jährige Zeitdauer, d. i. bis zum 30. September 1896, ausgegeben.
Die ferneren Zinsscheine werden gleichfalls für 10 jährige Zeiträume ausgegeben werden. 8 1
Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der städtischen Kämmereikasse zu Myslowitz gegen Ablieferung der, der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheines, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Mposlowitz mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. “
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Myslowitz, den . 1
Der Magistrat.
Anmerkung. Die Anleihescheine sind außer mit den Unter⸗ schriften des Bürgermeisters und zweier Magistratsmitglieder mit dem Siegel des Magistrats zu versehen.
z Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln. Zinsschein Reihe dem Anleihescheine der Stadt Myslowitz III. Aus⸗ gabe, Buchstabe.. . Nr. uüber. Mark zu 3 ½ Prozent Zinsen über Mark. Pf. Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 1. April (bezw.) 1. Oktober 18 . . ab die Zinsen des vorbenannten Anleihescheines für das Halbjahr vom 1 D1111 EEE6 . Mark .. Pf. bei der städtischen Kämmereikasse zu Myslowitz. Mpzslowitz, den .. ten Der Magistrat der Stadt Myslowitz. (Unterschriften.) Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.
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Herren *☚ —
Firma
der
Gleiwitz
bei
zahlbar
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Auch Delbrück, Leo & Co., Berlin, 3
bei der Breslauer Diskonto⸗ Bank, Hugo Heimann & Co., und
Breslau
Perls & Co.
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Magistrats können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppehn. Anweisung
zum Stadt⸗Anleiheschein der Stadt Myslowitz, III. Ausgabe, Buch⸗ EI“ Mark.
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Ruͤückgabe zu dem obigen Anleihescheine die Reihe von Zinsscheinen für die zehn Jahre 1896 bis 1906 bei der städtischen Kämmereikasse zu Myslowitz, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich aus⸗ ““ Inhaber des Anleihescheines dagegen Widerspruch erhoben wird.
Myslowitz, den .. ten v
Der Magistrat der Stadt Myslowitz. (Unterschriften.)
Anmerkung. Die Namensgunterschriften der Mitglieder des Magistrats können mit Lettern oder Faecsimilestempeln gedruckt wer⸗ den, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens⸗ unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken: “
... ter Zinsschein.
... ter Zinsschein.
Anweisung.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Oberlehrer am Gymnasium zu Krotoschin, Dr. Berthold Adolph Günther, ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Der Titular⸗Oberlehrer Johann Schrammen am Kaiser⸗Wilhelms⸗Gymnasium su Köln ist zum etatsmäßigen Oberlehrer bei derselben Anstalt befördert worden.
Am Schullehrer⸗Seminar zu Pr. Eylau ist der Rektor Lewin zu Friedland O.⸗Pr. als UErster Lehrer angestellt
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worden. £h
[Evangelischer Ober⸗Kirchenrath.s
mmrnhwmrmnmnmmne,, 8 Feraee⸗ gmüI PamDmEmmaemnmnàIEAEEnn 7 Die Konsistorial⸗Räthe Otto Wilhelm Ferdinand Kahle in Danzig, Heinrich Friedrich Wilhelm Alexander Hevelke daselbst und Moritz Friedrich Ludwig Koch, bisher in Dirschau, sind zu Mitgliedern des Königlichen Konsistoriums der Provinz Westpreußen, die beiden Ersteren im Nebenamt, berufen worden. Der General⸗Superintendent der Provinz Westpreußen, Dr. theol. Taube, bisher in Königsberg O.⸗Pr., und der Konsistorial⸗Assessor Kähler daselbst sind in gleicher Eigen⸗ schaft an das Königliche Konsistorium in Danzig versetzt worden.
Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Feorsten, Dr. Lucius, von Klein⸗Ballhausen. ö111““ G
Aiichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 5. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König machten, wie „W. T. B.“ aus Baden⸗ Baden meldet, gestern Nachmittag eine Spazierfahrt und be⸗ suchten wiederum die Wiese des Lawntennis⸗Klubs, wo Aller⸗ höchstdieselben längere Zeit verweilten. ö“
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— Alle zwischen dem Vater und seinen Hauskindern abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, auch die liberalen und Schenkungen, sind nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Civilsenats, vom 1. Juni d. J., im Geltungsbereich des Gemeinen Rechts wirksam und können vom Vater nicht ange⸗ fochten werden.
— Als Aerzte haben sich nicdergelassen die Herren: Dr. Hartwig in Liebenburg, Dr. Alfred Wolff in Schierstein a. Rh., Dr. Spaeth und Dr. Levi in Frankfurt a. M.
Bayern. München, 4. Oktober. (W. T. B.) Das heutige „Gesetz⸗ und Verordnungsblatt“ veröffentlicht ein Handschreiben des Prinz⸗Regenten mit den wärmsten und lebhaftesten Danksagungen für die zahllosen, überaus herzlichen Beweise treuer Liebe und Ergebenheit, nicht nur in den von ihm besuchten Städten, sondern auch in den von dem Zuge lediglich durcheilten benachbarten Gegenden und Orten und schließlich für den Willkommengruß der Münchener Ge⸗ meindekollegien, als würdigen Schluß aller patriotischen Kund⸗ gebungen.
Sachsen. Dresden, 4. Oktober. (W. T. B.) Erz⸗ herzog Otto ist mit seiner Gemahlin heute Nachmittag 4 Uhr, von dem König und der Königin sowie von dem Erzherzog Karl Ludwig und dessen Gemahlin bis zum Bahn⸗ hof begleitet, über München nach Schloß Persenburg an der
onau abgereist. Prinz Georg von Sachsen mit seiner Familie gab dem neuvermählten Paare bis nach Freiberg das Geleit.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 4. Oktober. (Th. C.) Der Großherzog und die Großherzogin, sowie der Erbgroßherzog sind am Sonntag bezw. Sonnabend hierher zurückgekehrt.
Am Sonnabend fand in Jena unter dem Vorsitz des Staats⸗Ministers Dr. Stichling eine Konferenz von Ver⸗ tretern der thüringischen Regierungen in Sachen des gemeinschaftlichen Ober⸗Landesgerichts statt.
ODesterreich⸗Ungarn. Wien, 2. Oktober. (Wien. Ztg.) Das Sub⸗Comité für das Zoll⸗ und Handelsbündniß beschloß auf Antrag der Abgeordneten Chlumecky und Czar⸗ toryski, vom Finanz⸗Minister Auskunft über den Stand der Zolltarifangelegenheit zu verlangen. Die Comiteé⸗ situng wurde bis nach der Sitzung des Herrenhauses unter⸗ rochen.
— 4. Oktober. (W. T. B.) Das „Fremdenblatt“ meint: Die bulgarische Regentschaft sei ihrer schwierigen Aufgabe, für die Erhaltung der Ruhe zu sorgen, bisher mit Geschick gerecht geworden. In dem Streben, den auf die Mächte zu nehmenden Rücksichten zu entsprechen, aber dabei doch den gesetzlichen Boden zu behaupten, könne sie ruhig die Ver⸗ antwortung tragen. Dagegen sei das Auftreten Kaulbars' in der Volksversammlung zu einer Versöhnung nicht geeignet gewesen, ebensowenig wie die geplante Reise in das bulgarische Land. Bevollmächtigte seien überall bei den Regierungen und nicht bei den Volksmassen akkreditirt. Jede Regierung müsse offene Unterhandlungen mit der Menge als eine Verletzung ihrer Autorität ansehen. Auch in St. Petersburg werde man das Bedauern über Aktionen theilen, welche den berechtigten moralischen Einfluß Rußlands schwächen müßten. Kaulbars' Auftreten entspreche nicht den Grundtendenzen des Berliner Vertrages.
Pest, 2. Oktober. (Prag. Ztg.) Das Abgeordneten⸗ haus nahm den Gesetzentwurf betreffs Verlängerung des Zoll⸗ und Handelsbündnisses in der General⸗ und Spezialdebatte unverändert an. Im Laufe der Debatte wies der Minister⸗Präsident von Tisza die Behauptung des Abg. Grafen Apponyi zurück, daß das von Tisza proponirte Vorgehen den Rechtskreis des Abgeordnetenhauses verletze, indem dem Abgeord⸗ netenhause das volle Recht der Entscheidung gewahrt bleibe. Tisza sprach die Ueberzeugung aus, daß, wenn einmal ein selb⸗ ständiges Zollgebiet etablirt würde, die interessirten Parteien nach Verlauf eines Jahres die ersten wären, welche die Resti⸗ tuirung des Zollbündnisses verlangen würden. Tisza ver⸗ theidigte sodann noch warm das gemeinsame Zollgebiet. — Die Verhandlung der Bankvorlage wurde für Donnerstag anberaumt.
Großbritannien und Irland. London, 4. Oktober. (W. T. B.) Mr. Gladstone empfing heute in Chester Deputationen der Munizipalbehörden von Cork, Limerick und Waterford, welche ihm das Ehren⸗ bürgerrecht der betreffenden Städte überbrachten. Gladstone hielt eine Ansprache an dieselben, in welcher er sagte: er sei von seiner Absicht, sich vom öffentlichen Leben zurückzuziehen,
nur durch die Hoffnung abgehalten worden, zur Regelung
der irischen Frage beizutragen, mit welcher das Interesse Englands in gleichem Maße verbunden sei wie dasjenige Irlands.
— (A. C.) Die Staatseinkünfte in dem am 30. September verflossenen 2. Quartal des laufenden Finanzjahres bezifferten sich auf 17 464 562 Pfd. Sterl. und überstiegen diejenigen des entsprechenden Quartals des Vor⸗ jahres um 487 466 Pfd. Sterl. Was die einzelnen Einnahme⸗ quellen betrifft, so lieferten die Zölle, verglichen mit dem gleichen Zeitraum von 1885, einen Mehrertrag von 478 000 Pfd. Sterl.; die Stempelgefälle brachten 5000 Pfd. Sterl., die Getränkesteuer 150 000 Pfd. Sterl., die Vermögens⸗ und Einkommensteuer 170 000 Pfd. Sterl., die Post 30 000 Pfd. Sterl. und der Telegraph 25 000 Pfd. Sterl. mehr als im entsprechenden Quartal des Vorjahres. Dagegen blieben verschiedene andere Einkünfte um 182 593 Pfd. Sterl. und der Zinsenertrag aus den vom Staat ge⸗ leisteten Vorschüssen um 52 941 Pfd. Sterl. hinter dem Er⸗ trägniß des entsprechenden Quartals von 1885 zurück. Die Staatseinnahmen in den ersten zwei Quartalen des laufenden Finanzjahres überstiegen die im entsprechenden Zeitraum des
Vorjahres um 536 477 Pfd. Sterl.
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Frankreich. Paris, 3. Oktober. (Fr. C.) Das Aus⸗ wärtige Amt erhielt gestern eine lange Depesche des Hrn. Le Myre de Vilers, und der Direktor der politischen Ab⸗ theilung, Francis Charmes, übersandte sie sofort dem augen⸗ blicklich in Bordeaux weilenden Hrn. de Freycinet. Le Myre de Vilers, dessen frühere Depeschen bekanntlich meldeten daß die Lage zwischen der Regierung von Madagascar und ihm sehr gespannt wäre, kündigt an, daß eine bedeutende Besserung in dieser Sachlage eingetreten ist. Der General⸗Resident bedient sich in seinem Telegramm des Wortes „détente“, um die jetzige Lage zu charakterisiren. Er schreibt dieses Ergebniß zum Theil der Entschlossenheit seiner letzten Instruktionen zu. Als Folgen dieses Umschwunges in der Haltung der Hovas⸗Regierung sieht Hr. Le Myre de Vilers das Scheitern des Versuches des Bankiers Kingdon und die demnächstige Lösung der auf die Niederlassung der Franzosen in Diego⸗Suarez bezüglichen Schwierigkeiten vor⸗ aus. Was den Anhang des Vertrages, die Erklärung der Herren Miot und Patrimonio, anlangt, auf welche die Mada⸗ gassen sich stützen wollten, so verweigerte Hr. Le Myre de Vilers, entsprechend seinen Instruktionen, jede Erörterung hierüber mit der Hovas⸗Regierung: die französische Regierung erkenne nur den Vertrag an, den sie unterzeichnet hat.
Vor seiner Abreise nach dem Süden hatte Hr. de Frey⸗ cenet eine Unterredung mit dem Berichterstatter des Budgets des Ministeriums des Aeußern, welcher ihm die von der Kommission in Betreff seines Budgets gefaßten Beschlüsse mittheilte. Hr. de Freycinet pflichtete diesen bei. Er verzichtete namentlich auf die von ihm beabsichtigten Streichungen an den Gehältern der Botschafter und nahm das System der Kommission an, das darin besteht, die Gehälter der Botschafter in zwei Theile zu sondern: der eine stellt das Gehalt als solches dar und der andere entspricht den Reprä⸗ sentationskosten, die erst nach erfolgter Rechnungsablegung ge⸗ zahlt werden sollen. Ein ähnliches System war 1882 einge⸗ führt worden; da man aber damals keinen Ausweis verlangte, so ergab es keinen merklichen Erfolg und mußte man darauf verzichten.
— 4. Oktober. (W. T. B.) Der König und die Königin von Griechenland sind heute Vormittag hier eingetroffen.
Mehrere Abendblätter veröffentlichen Schreiben aus Tongking, welche melden, daß die den französischen Delegirten für die Grenzabsteckungskommission beigegebene Eskorte, als sie den Rothen Fluß wieder hinauf⸗ fuhr, am 19. August 15 km oberhalb Laokais von Piraten, welche beide Ufer besetzt hielten, angegriffen wurde, wobei 2 Offiziere und 6 Soldaten der Fremdenlegion, sowie 5 Tonkinesen getödtet wurden. Die französischen Kommissäre seien nach Laokai zurückgekehrt.
Türkei. Konstantinopel, 4. Oktober. (W. T. B.) Der Kommandant des französischen Levante⸗Ge⸗ schwaders, Marquessac, ist zur Begrüßung des Sultans gestern Nachmittag hier eingetroffen, sofort vom Sultan in Privataudienz empfangen und mit einer Einladung zum Diner beehrt worden. Marquessac wird 3 Tage hier verweilen.
Bulgarien. Sofia, 4. Oktober. (W. T. B.) In einer gestern stattgehabten Versammlung wurde ein russischer Unterthan gemißhandelt, weeil er gerufen haben sollte: „Nieder mit Bulgarien!“ General von Kaul⸗ bars erschien in der Versammlung und hielt eine Ansprache an dieselbe, in welcher er sich näher über die Forderungen Rußlands, betreffend die Vertagung der Wahlen und die Befreiung der bei dem Staatsstreich betheiligten Offiziere, aussprach. Aus der Versammlung erhoben sich darauf Rufe, durch welche hiergegen protestirt und die Vornahme der Wahlen in acht Tagen sowie die Bestrafung der Offiziere ver⸗ langt wurde. Der General von Kaulbars erklärte dem gegen⸗ über: die Verantwortlichkeit würde auf diejenigen zurückfallen, welche das Volk auf solche Wege trieben. Hierauf verließ der General die Rednertribüne und die Versammlung. Zu einem weiteren Zwischenfall kam es nicht. — Die Regierung hatte Vorsichtsmaßregeln zum Schutz des russischen Konsulats getroffen, doch ist im Laufe des Tages die Ruhe nicht gestört worden.
— 4. Oktober, Abends. (W. T. B.) Die Regierung wird nach den bisherigen Bestimmungen die Wahlen zur großen Sobranje am nächsten Sonntag stattfinden lassen. General Kaulbars wird noch vor seiner Abreise der Regierung gegenüber die Erklärung wiederholen, daß Rußland die Wahlen zur Sobranje als nichtig und die etwaigen Be⸗ schlüsse derselben als nicht geschehen betrachte. Der General begiebt sich im Auftrage seiner Regierung heute in das Innere des Landes, um die Stimmung und die Zustände desselben aus eigener Anschauung kennen zu lernen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 5. Oktober. (W. T. B.) Das „Journal de St. Pétersbourg“ be⸗ spricht die Rede Churchill's und meint: dieselbe sei er⸗ muthigend für Irländer und Hindus. Wenn die Fürsorge Englands nur ein Exportartikel sei, so werde Egypten davon Vortheil ziehen. Das Interesse Englands für die bulgarische Union sei seiner Zeit durch die Aktion Beaconsfield's be⸗ kundet, auf dessen Veranlassung Bulgarien in zwei Theile gespalten wurde. Griechenland werde der Ansicht sein, daß die Zärtlichkeit Englands für die Balkanstaaten manche Unterbrechung erlitten habe und keine allgemeine sei. Dem Sultan werde es schwer werden, die von Churchill verkündete Politik mit der Fürsorge, welche die Tories für die In⸗ tegrität des ottomanischen Reiches hegten, in Ein⸗ klang zu bringen; die Scheidung, welche Churchill zwischen aggressiven und friedlichen Mächten mache, sei jedenfalls sehr originell. Welche Macht habe denn seit mehr als einem Jahre Revolution und Krieg auf der Balkanhalbinsel hervorgerufen? Welchen Mächten sei es endlich gelungen, die Anfänge eines allgemeinen Brandes zu ersticken? Wenn England dann entschlossen sei, das allgemeine Einvernehmen aufrechtzuerhalten und in fried⸗ licher Weise die internationalen Schwierigkeiten zu lösen, so dürfe man hoffen, daß es die Bemühungen der russischen Regierung in Bulgarien unterstützen werde, welche auf dasselbe Ziel gerichtet seien. In diesem kritischen Augen⸗ blick, wo in dem unglücklichen Lande, unter der Herr⸗ schaft von Staatsstreichen und revolutionären Abenteurern, die seit mehreren Jahren ihre demoralisirende Wirkung geübt hätten, alles umgestürzt sei — könne man da einer Bande von Agitatoren, welche die Gewalt in Händen hätten und sie miß⸗ brauchten, carte blanche lassen, könne man ihnen gestatten,
gewaltthätige Akte unter dem Schein eines gesetzlichen Urtheils 11““ 11“ ““ S 8
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egen Personen zu begehen, die nicht ihrer Partei angehörten, könne
man ihnen endlich die Zusammenberufung der Wähler unter der Herrschaft des Kriegszustandes und des Schreckens über⸗ lassen, um eine Versammlung zu wählen, welche die Misse⸗ thaten dieser Männer sanktioniren solle? Alles dies sei gewiß nicht das Mittel, um die von dem englischen Kabinet geträumten versöhnlichen und friedlichen Ziele u erreichen. Da Rußland keinen anderen Zweck habe, als Bulgarien vor solchen beklagenswerthen Eventualitäten zu bewahren, den Leidenschaften Zeit zur Beruhigung zu geben und den Wählern die Möglichkeit zu gewähren, nach reiflicher freier Ueberlegung die Abgeordneten zu wählen, welche die wirklichen Wünsche des Landes zur Kenntniß bringen sollten, und da das Werk der Beruhigung den Interessen Aller entspreche — ausgenommen vielleicht der Diktatoren, welche sich der Gewalt bemächtigt hätten und dieselbe auch behaupten wollten —, so sei anzunehmen, daß die Unterstützung Churchill's gesichert sei.
Dänemark. Kopenhagen, 4. Oktober. (W. T. B.) Der Reichstag ist heute eröffnet worden. Vom Lands⸗ thing wie vom Folkething wurden die bisherigen Mit⸗ glieder des Präsidiums wiedergewählt. Dem Folkething wird morgen das Budget für 1887/88 nebst einer Vorlage, betreffend die Konvertirung eines Theils der Staats⸗ schuld, zugehen.
Zeitungsstimmen.
Das „Deutsche Tageblatt“ schreibt:
Die weitere Entwirrung unserer Parteiverhältnisse wird sich im gewöhnlichen Laufe der Dinge naturgemäß nur ganz allmählich, sie kann sich aber einmal sehr rasch vollziehen, wenn eine sturm⸗ und drangvolle Zeit über uns hereinbrechen sollte, oder wenn die berufs⸗ mäßige Opposition eine Frage, wie die Militärfrage, dazu beautzen möchte, um die Positionen, welche sie im Ansehen des Volkes, ins⸗ besondere in den letzten Jahren ganz zweifellos verloren hat, mit Hülfe der Reichstagstribüne wiederzugewinnen.
Das deutsche Volk — in seiner einsichtigen Mehrheit glaubt nach unserem bescheidenen Ermessen auch nicht entfernt mehr in dem Maße wie früher an die ihm von freisinniger Seite noch immer wieder präsentirte „Wahrheit“: daß man gerade in der „jährlichen Bewil⸗ ligung gewisser Ausgaben für öffentliche Zwecke“ durch das Parlament ein Palladium der Freiheit des Vaterlandes zu erkennen habe. Es glaubt hieran etwa ebensowenig und ebenso sehr noch, wie an die Lehre, welche ihm den unbeschränkten Freihandel, die rücksichtslose Gewerbefreiheit oder die direkte Steuerschraube als die sichersten Fundamente oder besten Hülfsmittel seiner freiheitlichen Entwickelung anpreist. w“
Mit der Einführung des Septennats wurde die erste Bresche in die Barrière gelegt, hinter der sich die vermeintlichen Hüter des Volkswohls und der Volksfreiheit verschanzt hatten, die immer Nein schreien, wenn es die Weiterbildung unserer Institutionen im deutsch⸗ nationalen Sinne gilt Aus den Kämpfen, welche diese Neue⸗ rungen mit sich brachten, entsprang dann der Anfang der Umbildung unseres Parteiwesens. 1
Diese rückgängig zu machen, scheinen die vereinten Freisinnler und Welfen große Neigung zu haben, sobald die Frage, was nach dem Ablauf des zweiten Septennats Recht werden und sein soll, vor die gewählte Vertretung der Nation kommt.
Ihr geträumter Alexanderzug aber dürfte sich in jedem Falle als ein umgekehrter erweisen. Denn wenn in irgend einer Frage, wird die Mehrheit der Nation nach den mit den Septennaten lange genug ge⸗ machten Erfahrungen, da diese entschieden gegen die Doktrin der Frei⸗ sinnigen sprechen, daß es nothwendig sei, die Präsenzziffer jedes Jahr von Neuem festzustellen, und was dergleichen mehr ist, sich auf Seiten der verbündeten Regierungen stellen und selbst dann auch stehen bleiben, wenn die letzteren das Septennat, wie es neuerdings heißt, in eine Art dauernder Institution verwan⸗ deln und damit auch für spätere Zeiten die jährliche Wiederkehr von Erörterungen, welche die Sicherheit des Vaterlandes so nahe be⸗ treffen, daß man sie am liebsten hinter verschlossenen Thüren vor⸗ nehmen, geschweige denn zum Spielball der Parteien machen oder gar den Sozialdemokraten ausliefern möchte, zu verhüten bestrebt sein sollten, zum Heile des Vaterlandes.
Der „Reichsbote“ äußert über denselben Gegenstand:
Die Friedensstärke der deutschen Armee ist bekanntlich seit dem Jahre 1874 nach dem Prozentsatz von 1 % der Bevölkerung und einem Pauschqauantum von 225 Thlr. pro Mann, wie es 1867 fest⸗ gestellt wurde, immer nur auf je 7 Jahre gesetzlich bestimmt worden. Das erste Septennat lief vom 31. Dezember 1874 bis 31. Dezember 1881. Das zweite läuft von da bis zum 31. März 1888. Die Festsetzung auf je 7 Jahre ist uns von Anfang an als eine der Bedeutung der Armee nicht entsprechende Einrichtung erschienen und wir sind immer der Meinung gewesen: wenn irgend eine Institution von fester, bleibender Zuverlässigkeit sein und nicht von der Wandelbarkeit parlamentarischer Majoritätsbeschlüsse abhängig sein darf, so ist es die Armee, das Schwert und die Schutz⸗ wehr des Vaterlandes. Sie verträgt ein fortdauerndes Provisorium nicht, das den demokratischen Oppositionsparteien immer ein willkom⸗ menes Agitationsmittel darbietet und die Regierung nöthigt, entweder zum Schaden der Armee oder anderer Interessen des Vaterlandes mit jenen Parteien zu kompromittiren. Zu einem demokratischen Agita⸗ tionsmittel ist aber die deutsche Armee zu kostbar und zu wichtig. Deshalb ist dringend zu wünschen, daß das Provisorium nicht wieder erneuert, sondern ein Definitivum an seine Stelle gesetzt werde, wie es ja auch ursprünglich als selbstverständlich vorgesehen war. Die politische Lage ist wahrlich nicht dazu angethan, um die deutsche Armee als ein der Wandelbarkeit der Parteien unterworfenes Provisorium vor der Welt hinzustellen. Wir wollen deshalb hoffen, daß der Patriotismus des Deutschen Reichstages groß genug sein wird, den Widerspruch der demokratischen Oppositionsparteien zurück⸗ zuweisen und ein Definitivum zu schaffen
— Die „St. James Gazette“ bemerkt:
„Gestern konstatirte die „Times“ die Thatsache, daß eine japane⸗ sische Prinzessin eine europäische Ausstattung im Werthe von 100 000 Dollars bestellt habe und daß die irregeleitete Dame sich an die Mode⸗ händler in Berlin anstatt nach Paris gewandt habe. Heute erfahren wir, daß die chinesische Regierung die Schichauer Schiffswerfte mit dem Bau von 8 Torpedo⸗Booten betraut hat, anstatt den Auftrag an die Schiffsbauherren am Tyne zu senden. Beide Ereignisse dürften unsere übersorglosen Geschäftsleute daran erinnern, daß die Dinge im fernen Osten nicht sind, wie sie waren. Nirgends giebt es schätzbarere oder ausgedehntere Märkte, wenn wir sie nur beherrschen könnten; aber nirgends ist auch die internationale Konkurrenz schärfer. Die Deutschen vor Allen fördern ihren Handel im Stillen Ozean mit unbezähmbarer Energie und unermüdlicher Geduld. Sie kennen die Wichtigkeit, diese Centren eines nutzen⸗ bringenden Handels auszunutzen, und sparen keine Mühe, um ihre schwerfälligen altmodischen Rivalen aus dem Felde zu schlagen.“
Marine⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 19. — Inhalt: Rechtsverhältnisse in dem Schutzgebiete der Marschall⸗, Brown⸗ und Providence⸗Inseln. — Friedens⸗Geldverpflegungs⸗Reglement. — Nach⸗ sendung von Bekleidungsgegenständen. — Telegramme. — Proviant⸗ lieferungs⸗Verträge. — Verpflegungszuschuß. — Schiffsbücherkisten. — Personalveränderungen. — Benachrichtigungen.
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Mii8isterial⸗Blatt für die gesammte innere Verwal⸗ tung in den Königlich preußischen Staaten. Herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern. Nr. 8. — Inhalt: I. Allgemeine Verwaltungssachen: Inserate für den Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger. — Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz über Beibringung von Attesten zu Eheschließungen zwischen deutschen und schweizerischen Angehörigen. — II. Behörden und Beamte. Betreffend die Ladung öffentlicher Beamten als Zeugen. — III. Verwaltung der Kommunen, Korporationen und Institute. Errichtung von Filialen öffentlicher Sparkassen. — IV. Polizeiverwaltung. A. Sanitäts⸗ polizei. Anforderungen, welche in baulicher und gesundheitlicher Be⸗ ziehung an Gast⸗ und Schankwirthschaften zu stellen sind. — Aus⸗ stellung von Leichenpässen durch städtische Polizeiverwaltungen. — B. Gefängnißwesen, Straf⸗ und Besserungs⸗Anstalten. Berechnung der Kosten für Gefangenen⸗Transporte auf Landwegen. — Einschränkung der Fabrikation von Schuhobertheilen in den Strafanstalten. — Ver⸗ fahren bei Entlassung geisteskranker Gefangener aus der Haft. — V. Verwaltung der öffentlichen Arbeiten. Nebenarbeiten der Bau⸗ inspektoren der allgemeinen Bauverwaltung. — Entschädigungen für Baggerbeamte bei auswärtigen Beschäftigungen. — VI. Verwaltung für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Anweisung zur Aus⸗ führung des Reichsgesetzes, betreffend die Unfall⸗ und Kranken⸗ versicherung der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäf⸗ tigten Personen. — VII. Militär⸗ und Marine⸗Angelegenheiten. Reglement über die Ergänzung des Personals für den höheren Marine⸗Verwaltungsdienst. — Allerhöchste Ordre und Bekanntmachung, betr. Heirathskonsense der Offiziere des Seebataillons. Centralblatt der Abgaben⸗Gesetzgebung und Ver⸗ waltung in den Königlich preußischen Staaten. Nr. 20. — Inhalt: Anzeige der in der Gesetz⸗Sammlung erschienenen Gesetze und Verordnungen. — I. Allgemeine Verwaltungsgegenstände: Ver⸗ änderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. — III. Indirekte Steuern: Erkenntniß des Reichs⸗ gerichts. Aufbewahrung von Malzsurrogaten in der Braustätte ohne Anzeige eines dafür bestimmten Aufbewahrungsraumes. — Steuer⸗ freie Verwendung des M. Bauerschen Farbebieres zu anderweiter Bierbereitung. — VI. Personalnachrichten.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Der Wirkliche Geheime Rath Leopold von Schuhmann ist gestern früh verstorben. Derselbe war durch Allerhöchsten Erlaß vom 30. November 1872 aus besonderem Allerhöchsten Vertrauen in das Herrenhaus berufen.
Statistische Nachrichten.
Das soeben vom Kaiserlichen Statistischen Amt aus⸗ gegebene August⸗Heft seiner Monatshefte bringt folgende Beiträge zur Statistik des Deutschen Reichs: 1) Die Dampfkessel⸗ Explosionen während des Jahres 1885, 2) Die Schiffsunfälle an der deutschen Küste während des Jahres 1885, 3) Ver⸗ unglückungen deutscher Seeschiffe in den Jahren 1885 und 1884, 4) Ueberseeische Auswanderung bis Ende August 1886, 5) Erwerbung und Verlust der Reichs⸗ und Staatsangehörig⸗ keit durch Urkundenertheilung im Jahre 1885, 6) Die Schul⸗ bildung der im Ersatzjahre 1885/86 in die Armee und Marine eingestellten Rekrutenn, 7) Der Tabackbau und die Tabackernte für das Erntejahr 1885/86, 8) Die Betriebsergebnisse der Rüben⸗ zucker⸗Fabriken, Zuckerraffinerien und Melasse⸗Entzuckerungsanstalten und die versteuerten Rübenmengen im Monat August 1886, 9) Durchschnittspreise wichtiger Waaren im Großhandel, August 1886, 10) Ein⸗ und Ausfuhr der wichtigeren Waaren⸗ artikel für den Monat August und für die Zeit vom 1. Januar bis Ende August 1886.
— Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts sind in der Zeit vom 19. bis 25. September cr. von je 1000 Einwohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 32,3, in Breslau 32,3, in Königsberg 32,1, in Köln 32,6, in Frankfurt a. M. 19,5, in Wiesbaden 18,8, in Hannover 36,8, in Kassel 17,0, in Magdeburg 38,5, in Stettin 29,8, in Altona 35,3, in Straßburg 36,6, in Metz —, in München 36,2, in Nürnberg 30,8, in Augsburg 21,4, in Dresden 28,4, in Leipzig 27,5, in Stuttgart 19,6 in Karlsruße 28,1, in Braunschweig 26,9, in Hamburg 32,3, in Wien 20,8, in Pest 34,4, in Prag 26,0, in Triest —, in Krakau 27,5, in Basel 19,1, in Amsterdam 23,4, in Brüssel 30,6, in Paris 20,2, in London 16,0, in Glasgow 19,1, in Liverpool 27,5, in Dublin 24,7, in Edinburg 16,6, in Kopenhagen 36,5, in Stockholm 22,7, in Christiania 20,6, in St. Petersburg 24,3, in Warschau 28,7, in Odessa 39,5, in Rom —, in Turin 20,9, in Venedig —, in Madrid —, in Alexandria 48,9. Ferner in der Zeit vom 28. August bis 4. September cr.: in New⸗York 26,9, in Philadelphia 20,4, in Balti⸗ more 19,1, in San Francisco —, in Kalkutta 20,8, in Bombay 22,6, in Madras 37,0.
Die Sterblichkeitsverhältnisse gestalteten sich in der Berichtswoche in den meisten Großstädten Europas wieder etwas günstiger. Nur wenige Städte, wie Köln, Barmen, Aachen, Darmstadt, Karlsruhe, Leipzig, Magdeburg, Hannover, Altona, Brüssel, Krakau u. a. melden größere Sterblichkeitszahlen als in der vorangegangenen Woche. Ins⸗ besondere haben in Folge des Eintritts kühlerer Witterung Darm⸗ katarrhe und Brechdurchfälle in den meisten Städten abgenommen, wenn auch die Zahl der durch sie veranlaßten Todesfälle noch immer in vielen derselben eine bedeutende blieb. Nur wenige Städte, wie Han⸗ nover, Straßburg, Barmen, Altona, Karlsruhe, Basel, Brüssel, Warschau, zeigen eine Steigerung der Todesfälle an Darmkatarrhen. Der Antheil des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war, wenn auch noch immer ein großer, so doch im Vergleich zur vorangegangenen Woche ein ver⸗ minderter. Von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, in Berlin 163, in München 216 Säuglinge. Auch acute Entzündungen der Athmungsorgane zeigten in vielen Orten eine Ver⸗ minderung der durch sie hervorgerufenen Sterbefälle. — Von den Infektionskrankheiten erfuhren Masern und Pocken eine Ab⸗ nahme, während Scharlach, Diphtherie, typhöse Fieber und Keuchhusten mehr Todesfälle veranlaßten. — Todesfälle an Masern waren in Berlin und St. Petersburg vermindert, in Paris vermehrt; im Regierungsbezirk Königsberg kamen weniger, im Regierungsbezirk Schleswig mehr Erkrankungen zur Anzeige. — Das Scharlachfieber hat in Berlin,
annover, Danzig, London, St. Petersburg mehr, in Hamburg, Köln,
dessa, Pest, Warschau weniger Sterbefälle hervorgerufen; Erkran⸗ kungen an Scharlach waren in Breslau, Edinburg, Kopenhagen, Christiania nicht selten. — Die Sterblichkeit an Diphtherie und Croup war in Berlin, Hamburg, München, Breslau, Dresden, Leipzig, Hannover, Nürnberg, Magdeburg, Altona, Chemnitz, Wien, St. Petersburg, Warschau, Odessa eine gesteigerte, während sie in Danzig, Paris, Kopenhagen und Pest eine geringere wurde. Im Re⸗ gierungsbezirkt Schleswig traten Erkrankungen wieder etwas häufiger auf. — Typhöse Fieber kamen vielfach häufiger zum Vorschein, so besonders in Berlin, Paris, Odessa, Pest, Lyon, St. Petersburg. — Erkrankungen an Flecktyphus wurden aus dem Regierungsbezirk Aachen 3, aus den Regie⸗ rungsbezirken Düsseldorf und Marienwerder je 1 gemeldet. Aus St. Petersburg kamen 1 Todesfall und 5 Erkrankungen an Rückfalls⸗ fieber und 1 Todesfall in Folge von Rotzkrankheit zur Mittheilung. Aus Berlin wird eine Erkrankung an epidemischer Genickstarre be⸗ richtet. Sterbefälle an Kindbettfieber waren in Paris häufiger, Er⸗ krankungen an rosenartigen Entzündungen des Zellgewebes der Haut in Paris und Berlin nicht selten. — Die Zahl der Sterbefälle an Keuchhusten war in Berlin, Paris, London, Glasgow und St. Petersburg eine etwas gesteigerte. — Sterbefälle an Pocken kamen aus Hamburg, Wien, Prag je 1, aus Paris, St. Petersburg und Alexandria je 2, aus Warschau 5, aus Pest 35 zur Anzeige; Erkran⸗ kungen aus St. Petersburg 3, aus Wien 8, aus Pest 99. Die Nach⸗
richten über die Cholera lauteten in den letzten Tagen etwas günstiger. In Pest haben in den letzten Tagen des September Erkrankungen sehr erheblich nachgelassen. Vom 26. bis 30. September erkrankten daselbst 125 Personen, von denen 56 starben; in Triest in derselben Zeit 19, von denen 5 starben; in Fiume kam nur 1 Erkrankung in derselben Zeit zur Meldung. In der Fiumer Vizegespanschaft kamen um Mitte September nur wenige Erkrankungen zur Meldung, des⸗ gleichen aus Raab und dem Raaber Komitat. — In der Provinz Venetien sowie in der Stadt Venedig selbst ist gleichfalls ein bedeutender Umschlag zu konstatiren; in den Provinzen Pavia, Como und Mantua blieb die Epidemie auf die ergriffenen Orte beschränkt, in einigen Orten der Provinz Bergamo zeigte sie sich jedoch neuer⸗ dings. Auch aus den Nordprovinzen Italiens lauten die Mittheilungen günstiger, doch kamen noch in vielen Orten Cholerafälle vor. — In der Umgegend von Neapel (bes. in Torre Annunziata und Castella⸗ mare) zeigten sich zu Ende September wieder Cholerafälle. In Tarent kamen vom 19. bis 23. September 36 Erkrankungen und 15 Todesfälle vor.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die Fahnen des Infanterie⸗Regiments von Treskow (Nr. 17) im Gefecht bei Halle a. S. am 17. Ok⸗ tober 1806. Ein kriegsgeschichtlicher Beitrag zur Geschichte des Jahres 1806 und zur Lokalgeschichte von Halle a. S., von Otto Täglichs⸗ beck, Königlichem Ober⸗Bergrath. Halle, Max Niemeyer. — An⸗ gesichts der bevorstehenden Wiederkehr der beiden Gedenktage an den Herbst 1806 muß man es dem Verfasser doppelt Dank wissen, daß er auf Grund sorgfältiger quellenmäßiger Studien eine Episode aus jenen Unglückstagen klarstellt, die den Beweis liefert, daß es auch in jener unglücklichen Zeit nicht an glänzenden Beweisen altpreußischer Tapferkeit und Fahnentreue gefehlt hat. Die Erzählung ist durch zaͤhlreiche Anmerkungen verdeutlicht und historisch belegt, auch sind zwei Anlagen und ein Plan der Kröllwitzer Papiermühle und zwei Uniformbilder beigegeben. Besonderes Interesse wird das Buch für die Familienangehörigen der Offiziere des tapferen Regiments von Treskow Nr. 17 haben.
— Deutsches Heer⸗ und Wehrbuch. Zum Nachschlagen für Jung und Alt. Nach amtlichen Quellen zusammengestellt von Herrm. Vogt, Oberst⸗Lieutenant a. D. (Berlin, 1886, R. v. Decker's Verlag, G. Schenck. Preis eleg. kart. 3 ℳ6) — Der durch verschiedene militärische und patriotische Schriften der deutschen Leser⸗ welt bereits bekannte Verfasser giebt in dem vorliegenden handlichen Bändchen auf knappem Raum eine Fülle von Zahlen und Daten in übersichtlicher Anordnung, die das Wissenswertheste auf dem Gebiet des vaterländischen Heer⸗ und Flottenwesens enthalten. Von der Thatsache ausgehend, daß trotz der allgemeinen Wehr⸗ pflicht die einzelnen Institutionen des deutschen Heerwesens und ihr innerer Zusammenhang noch keineswegs allgemein oder auch nur in dem wünschenswerthen Maße bekannt sind, hat Oberst⸗ Lieutenant a. D. Vogt. fußend auf den Allerhöchsten Vorschriften und Bestimmungen, hier ein Nachschlagebuch über den vielgegliederten Organismus des deutschen Kriegswesens geschaffen, das nicht allein dem Berufssoldaten sich von Wichtigkeit erweisen wird, sondern in dem Jedermann aus dem Volke in Waffen die zuverlässige Antwort auf viele Fragen findet, die im täglichen Leben an ihn herantreten. Vor allen Dingen sind die Erfordernisse zum Eintritt in Heer und Flotte unter den verschiedensten Vorbedingungen berücksichtigt. Das „Heer⸗ und Wehrbuch“ füllt eine Lücke in unserer Literatur aus und wird sich in den weitesten Kreisen als ein zweckmäßiges Nachschlage⸗ buch erweisen.
— „Der Hüttenmeister, eine Erzählung aus dem Harz“ nennt sich ein bei Fr. Eberhardt in Nordhausen erschienener Roman (265 Oktavseiten umfassend, Preis, geheftet 4 ℳ,) von August Hesse, und eine Erzählung ist es allerdings im besten Sinne des Wortes, ohne Effekthascherei geschrieben, in einfachen, aber deshalb um so mehr eindringenden Worten. Die Seene ist der Harz, der historische Hintergrund die Zeit der französischen Fremdherrschaft von 1806 bis 1813. Es ist ein ernstes Buch, kein gewöhnlicher Feuilletonroman; von Liebesgetändel ist wenig darin die Rede, aber viel von Sorgen und Noth, von aufopfernder Treue und vom endlichen Siege des Guten. Gleich die Einleitung ist bedeutsam: sie erzählt von einem Apfelbaum, der im Garten des Hüttenmeisters zu Braunlage im Harz im Jahre 1806 mit der Schlacht von Jena verdorrte und im Völkerfrühling 1813 selt amer Weise plötzlich wieder Blüthen trieb. Dieser Baum ist der Typus der vaterländisch Gesinnten jener Zeit, auch des Hüttenmeisters Gerhard Robra. Mit dem Hereinbrechen französischer Marodeure in den Harz nach der Schlacht von Auerstädt fängt das Unglück des starren Patrioten an. Diese Marodeure nehmen ihm den Sohn mit, die Kreaturen Jérome's treiben ihn von Haus und Hof, ein französischer Parvenu verfolgt die Tochter mit An⸗ trägen — da, als der Becher des Unglücks überfließen will, erhebt sich das preußische Volk, und nun tagt es auch für Gerhard Robra, den begeisterten Anhänger seines braunschweigischen Heldenherzogs. Allegorisch spiegeln sich in den Schicksalen der Familie des Hütten⸗ meisters die weltgeschichtlichen Ereignisse der großen Zeit wieder. Die dem Werkchen gegebene Ausstattung läßt nichts zu wünschen übrig.
— Eine neue Groschen⸗Bibliothek erscheint von Ende Sep⸗ tember d. J. ab unter dem Titel: „Meyer's Volksbücher“ im Verlage des Bibliographischen Instituts in Leipzig. In guter Aus⸗ stattung soll sie zwanglos das Beste der unterhaltenden und belehren⸗ den Literatur in sich aufnehmen. Mit den bedeutenden Mitteln der berühmten Verlagshandlung ins Leben gerufen, darf ihr bei dem dafür in Aussicht genommenen billigen Preise von 10 ₰ pro Nummer ein bedeutender Erfolg und eine günstige Wirkung auf den litera⸗ rischen Geschmack der breitesten Massen des Volks vorausgesagt werden. 8
— „Die Heilighaltung der Ehe als eine Sache der Christenpflicht und der Mannesehre“, dargestellt von G. Huyssen, Militär⸗Oberpfarrer und Konsistorial⸗Rath in Münster (Berlin, J. H. Maurer⸗Greiner, Hofbuchhändler, 1886, 1 ℳ). — Der Verfasser will, in der Ueberzeugung, daß gesetzliche und polizeiliche Maßregeln der Unsittlichkeit einen wirksamen Damm entgegenzustellen nicht ver⸗ mögen, die sittliche Krankheit von innen heraus geheilt wissen. Zu diesem Zweck tritt er in dem vorliegenden kleinen Buch lare An- schauungen über die Ehe und über das geschlechtliche Verhältniß mit sittlichem Ernst entgegen, um die Männerwelt zu einem sozialen Selbstgericht zu veranlassen. Möchte die Mahnung des Verfassers in recht weiten Kreisen gelesen und verbreitet werden!
Gewerbe und Handel.
Die „Rheinisch⸗Westfäl. Ztg.“ berichtet vom rheinisch⸗ westfälischen Metallmarkt: Die Lage des rheinisch⸗westfälischen Eisenmarkts ist insofern eine unveränderte zu nennen, als die flottere Beschäftigung in vielen Branchen das Zunehmen der einlaufenden Aufträge angehalten hat. Auch mit Bezug auf die Preise ist die Marktlage als unverändert zu bezeichnen, weil trotz der Mehrarbeit die Preise noch immer gedrückt bleiben und jeder Versuch, höhere Preise durchzusetzen, von den Abnehmern zurückgewiesen wird. Ein anderer Faktor, die Ueberproduktion, wird, wenn die flotte Thätigkeit einige Zeit anhält, nicht mehr so sehr ins Gewicht fallen. Thatsache ist, daß zwar noch die Produktion den mittleren Bedarf übersteigt, doch dürfte dies vielleicht nicht lange mehr anhalten. Die Roheisenproduktion ist. im Jahre 1886 stetig geringer gewesen als im Vorjahre, auch der Monat August weist wieder eine erheblich niedrigere Ziffer auf als im Vorjahre (264 902 t gegen 308 956 t). Wir wollen nicht verfehlen, einer Anffasfeng entgegenzutreten, welche auf Seiten der Abnehmer häufig zu Fehlschlüssen Veranlassung ge⸗ geben haben mag. Durch die niedrigen Notirungen für Roheisen und die stets weichenden Preise des Roheisens veranlaßt, haben die Käufer jeden Abschlag in den Notirungen für Roheisen auch „prozent⸗ weise“ auf die Fertigfabrikate übertragen, ohne zu be⸗ denken, daß die Arbeitslöhne hier das 5⸗ bis 50 fache der Eisen⸗ und Stahlpreise oft noch übersteigen. Durch diese irrige Rechnungsweise blieben die Käufer vielfach zurückhaltend und es mag dies mitgewirkt haben, daß die Werke, um nur in Betrieb zu bleiben,
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