1886 / 248 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Oct 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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ein Bauplatz in dieser bevorzugten Stadtgegend von der hier ge⸗ wonnenen Größe bei etwa 600 Qu⸗Rth. Fläche, wenn man ihn kausen müßte, mindestens 2 Millionen Mark kosten. Dagegen spielen die Kosten des Unterbaues der Kirche und der Hafenänderung keine Rolle.

Da für die nächsten Jahre wesentliche Umgestaltungen für die Berliner Wasserverkehrsanlagen durch die großartigen, Seitens des Staats und der Stadt geplanten Verkehrserleichterungen und Er⸗ weiterungen bevorstehen, so wäre es zur Zeit zweckmäßig, auch obige Fragen, wenigstens aber so weit, mit erörtert zu sehen, um den genialen Gedanken Friedrich Wilhelms IV. nicht dauernd auszuschließen und ihn auf die Möglichkeit der Durchführung zu prüfen. Wird jetzt dieses versäumt, so würde derselbe praktisch vielleicht auf immer. aus⸗ geschlossen werden.

Die Frage, welche an die Wasserbautechnik zu stellen wäre, würde lauten:

„Ist der Gedanke Friedrich Wilhelms IV. für die Herstellung des Humboldthafens noch jetzt ohne Beeinträchtigung des Hafen⸗ verkehrs durchzuführen?“

II. Bedeutung der von Friedrich Wilhelm IV. ent⸗ worfenen Situation für die Stadtgestaltung. Was dieser geniale Gedanke des hochbegabten Königs für die Stadt⸗ gestaltung, ganz abgesehen von der hier durchgeführten architekto⸗ nischen Ausbildung, bedeutet, muß jetzt allerdings Jedem einleuchten, welcher sieht, wie dieser großartige Straßenzug der Siegesstraße nebst Alsenstraße schließlich an der Alsenbrücke ins Leere ausklingt. Es fehlt an dieser Stelle ein großer monumentaler Körper von her⸗ vorragender Masse, welcher hier in mächtiger Wirkung nur durch eine Kirche von breiter Frontbildung geschaffen werden kann. Friedrich Wilhelm IV. sah dieses vorahnend bereits in seinem Entwurfe voraus. Unfertig würde die ganze Anlage erscheinen, auch wenn man von der gut konstruirten, aber außerordentlich unschön disponirten Stadtbahnbrücke über den Humboldthafen absieht. Dieselbe macht das Vild von der Alsenstraße her zu einem geradezu häßlichen. Die Brücke bildet ein außerordentlich störendes Element in dieser sonst großartigen Situation. Architekten in maßgebender Stellung lehnen alle Verantwortung für diese architektonische Disposition ab, und ist es sehr zu bedauern, daß Dircksen's Konstruktionen an dieser Stelle von Architektenseite keine Modifikation erfahren haben. Diese Stadt⸗ bahnbrücke macht es jetzt doppelt wünschenswerth, den Abschluß, welchen der Hochselige Koͤnig an dieser Stelle in großartiger Vor⸗ aussicht der Entwickelungen dem Stadtbilde geben wollte, noch jetzt ausgeführt oder wenigstens in seiner künftigen Durchführbarkeit nicht gehindert zu sehen. Die Ueberzeugung von dieser Nothwendig⸗ keit, dann Pietät gegen den Hochseligen König, dessen persönlicher Initiative, wie dies der Minister von der Heydt auf dem Schinkelfeste des Architektenvereins 1856 aussprach, ich die wesentliche Erhöhung des mir vom Architektenverein ertheilten ersten Preises und dadurch die wesentliche Ausdehnung meiner italienischen Studienreise verdankte, sind die Hauptgründe gewesen, weshalb ich diesen Gebanken auf Grund der früheren Arbeit, aber mit wesentlich verändertem Grundriß für die Jubiläums⸗Ausstellung in einem großen Modell bearbeitet habe. Zugleich maßgebend war dafür meine Verpflichtung als Architekt und Mitglied der Akademie der Künste, die Architektur bei dieser außergewöhnlichen Gelegenheit in einer auch für das größere Publikum verständlichen Weise nach meinen Kräften repräsentiren zu belfen.

Der Verfasser erörtert dann weiter die III. Möglichkeit der Parochiebildung, IV. die Unschädlichkeit des Baues der Friedenskirche bezüglich der Kirchennoth der ärmeren Berliner Gemeinden, wenn die Geldmittel, durch eine Lotterie beschafft werden, dann V. die Nothwendigkeit größerer Kirchen für Berlin. Man fragt aber wohl: „Sind denn so große Kirchen für den protestantischen Gottesdienst nothwendig?“

Wenn man ganz davon absieht, daß für diese Stelle monumen⸗ tale Maße durchaus nothwendig sind, es erfordert dieses die ganze Umgebung, das nahe Reichstagsgebäude, die nahe Siegessäule, sowie die Maße der ganzen Anlage, so fehlen auch der protestantischen Kirche in Berlin größere Kirchenräume in mehrfacher Beziehung.

Ich will hier zunächst die Frage kirchlicher Musik fürs Volk be⸗ rühren.

Ich habe in dieser Beziehung mit hoher Freude kürzlich von städtischer Seite in hervorragender Stellung sich scharf darüber aus⸗ sprechen hören, wie eigentlich die kirchliche Musik fürs Volk so wenig geübt werde. Es wurde warm hervorgehoben, daß es nicht genüge, nur den oberen Zehntausend unsere großen idealen Tonschöpfungen zugänglich zu machen; wir hätten geradezu eine Verpflichtung, dieses den großen Massen zu ermöglichen.

In umfassender Weise ist dieses nur in den Kirchen möglich, und dazu bedarf es größerer Räume. Wenn man in katholischen Ge⸗ genden Abends in den Kirchen eine künstlerisch vollendete kirchliche Musik hört, so bedauert man, daß unserer Kirche dazu die Mittel, die Initiative und auch, wie es scheint, der entwickelte Sinn fehlt. Kann nicht, wie in der katholischen Kirche, solches auch hier ohne Eintrittsgeld geschehen, daß auch dem Aermsten die Kunst zu⸗ gänglich wird und diese, gegenüber den so heftig geschürten Klassen⸗ gegensätzen, versöhnend, die Sitten mildernd auf die Gemüther ein⸗ wirkt? Würde die Kunst mehr in den Dienst der Kirche gezogen werden, so würde sicher ein großer Theil der Bevölkerung der Kirche mehr erhalten bleiben. Um aber kirchliche Musik in größerem Umfange auch der ärmeren Bevölkerung und ohne Eintrittsgeld mehr zugänglich zu machen, dazu gehören vor allem auch größere Räume.

Aber auch für den Gottesdienst ist es bei den so stark anschwellen⸗ den Kirchengemeinden wünschenswerth, ja nothwendig, mehr größere Kirchenräume zu besitzen und zwar so groß, als die Stimme sie ohne Ueberanstrengung derselben ausfüllt und zugleich bequem ge⸗ hört wird. Daß dieses in viel weiterem Umfange möglich ist, als man sonst annimmt, zeigten kürzlich die Hauptversammlungen der Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte im Circus Renz, woselbst bis auf die äußersten Bänke die Stimme gut verstanden sein soll, ohne daß doch besondere techrlische Hülfsmittel dazu in An⸗ spruch genommen waren. Der Raum wird gewiß gegen 4000 Menschen gefaßt haben. Würde man bei geeigneter Raumbildung die Stimme durch richtig konstruirte Schalldeckel noch wesentlich verstärken, so dürfte es nicht zweifelhaft sein, daß man für ebenso⸗ viel Menschen auch in einer Kirche bequem hörbar sprechen kann. Wie weit in freier Natur, also unter Beseitigung aller störenden Ein⸗ flüsse von Wänden und Decke, die menschliche Stimme ohne Ueber⸗ anstrengung bei richtigem Schalldeckel bequem hörbar ist, werde ich wohl in nicht zu ferner Zeit Gelegenheit haben zu untersuchen. Es ist eine technische 1 die sich jedenfalls feststellen läßt. Beseitigt man dann in Kirchen alle schädlichen Einflüsse der Raumumschließung, so müßten diese Resultate auch dafür um so mehr maßgebend sein, als man die Wände und Sitze zum Theil auch nützlich wirksam machen kann. Nach meinen vielfachen Erfahrungen auf dem Gebiete der Akustik bezweifle ich nicht, daß die Stimme des Predigers sich in der Friedenskirche im ganzen Umfange des Raumes bequem hörbar machen ließe. Dann aber ist die Größe des Raumes nur ein Vortheil.

Die Anzahl bequemer Sitzplätze, welche sich in der Friedens⸗ kirche ausschließlich der beiden breiten Seitenschiffe erreichen läßt, be⸗ trägt gegen 3000.

VI. Die Stilfrage für protestantische Kirchen in Berlin. Was die Stilfrage betrifft, so fragt man mich oft: GFefrn bauen Sie nicht gothisch, weshalb nicht im deutschen

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Ist der gothische Stil wirklich der deutsche? Ich will nicht ein vielgebrauchtes Witzwort darauf anwenden, daß er als der⸗ zeit neuestes Produkt der Pariser Mode zu uns gekommen sei. Aber was für Einflüsse durch syrische Bauten auf diese Stilbildung auch in neuerer Zeit vorausgesetzt werden, zu uns ist der Stil jedenfalls als ein fertiger gekommen; derselbe zeigt sich gerade in den frühesten Bauten als ein vollständig geschlossenes System. Seine Bildung hat

Stil wesentlich in Frankreich erfahren Dieses vermindert jedoch

nicht mein warmes Interesse für denselben. Ich bin aufgewachsen im Anschauen gothischer Kirchen; meine Jugendträume verknüpfen sich damit und verdanke ich denselben meine frühesten künstlerischen An⸗ regungen, vielleicht die Neigung, Architekt zu werden. Dann habe ich später, zeichnend, messend und studirend, diesem Stil viel Zeit gewidmet, mehrere Kirchen darin ausgeführt und vor allem an den kühnen Konstruktionen desselben konstruiren gelernt. Wenn also Aufträge oder der örtliche Baucharakter dieses ver⸗ anlassen, würde ich durchaus nicht ungern in gothischem Stil be⸗ sonders kirchliche Gebäude errichten. Sehe ich jedoch von dieser persönlich technisch künstlerischen Jugendneigung ab, so kann ich auch für kirchliche Gebäude einer wesentlich modernen Stadt, be⸗ sonders aber der protestantischen Kirche den gothischen Stil nicht für den vorzugsweise geeigneten halten. Wir leben nicht mehr im Mittelalter, wir denken und empfinden nicht mehr wie dieses: das zeigt schon die Bildung und Entwickelung unseres neuen deutschen, an das alte, also mittelalterliche Kaiserthum anknüpfenden Reiches. Alles daran ist eigenartig, ist aus den Bedürfnissen und Verhält⸗ nissen der Gegenwart erwachsen, und ist es gerade dadurch zu einer unvergleichlichen Machtentwickelung gelangt. Auch an neuer Stelle hat es seinen Sitz, und hat auch aus diesem Boden einen Theil der Fülle seiner Macht.

Das Urtheil der Jury über die Konkurrenz zum Berliner Dombau, welches vom 27. März und 2. April 1869 datirt ist, zeigt schon in den 10 preisgekrönten Arbeiten nur einen gothischen Entwurf, dessen Verfasser aber in seinem schönen Kuppelbau nicht dem Wege gothischer Tradition folgt. Es heißt bezüglich des Stils im Pro⸗ tokoll: „Uebergehend auf die Stilfrage, beschloß dann die Kommission nach längeren Verhandlungen mit 12 gegen 4 Stimmen: „daß ein Dom im Spitzbogenstil an der betreffenden Stelle wegen des architektonischen Charakters der umgebenden Gebäude nicht zulässig sei.“ Es wurde dieses unter Zustimmung des berühmten Gothikers Hase und, wie derzeit erzählt wurde, auf dessen Antrag beschlossen.

Bei der Ausstellung der preisgekrönten Entwürfe zum Berliner Dom in München äußert sich die Zeitschrift des Bayerischen Archi⸗ tekten⸗ und Ingenieur⸗Vereins im Jahrgang 1869 über die Stil⸗ frage in besonders eingehender interessanter Weise, wie folgt:

„Ueberblickt man im großen Ganzen die durchweg auf der höchsten Höhe architektonischer Durchbildung stehenden Dombauprojekte, so kommt man zu dem Schluß, daß doch nur diejenigen Arbeiten un⸗ seren Anforderungen vollkommen entsprechen, die frei bearbeitet, das romantische Formenprinzip mit vorherrschend antik⸗hellenischer Auf⸗ fassung nachweisen; dieses Freibearbeiten muß es gestatten, wenn es die Wirkung des Bauwerkes erfordert, sowohl in die roman⸗ tische wie spät romanische und selbst in die gothische Bauperiode überzugreifen; und hiermit thun wir, was uns die Architekturgeschichte in vielen Fällen sogar vorschreibt; so imponirte in der sogenannten nachromanischen Zeit die schnell herangebildete und ausgezeichnete maurische Bildung den christlichen Landen dergestalt, daß sie sich sofort vieles davon aneigneten und daß auch die Architektur zuerst einzelne Formen, allmählich aber selbst allgemeine Tendenzen der maurischen Bauweise annahm.“ Dann heißt es weiter: „Nach diesen kurzen Betrachtungen, Angesichts der zur Vergleichung vorliegenden Dombaupläne, scheint es keineswegs mehr gewagt zu behaupten, daß die romantischen Baustile ebensowenig wie der ausschließlich antik⸗ hellenische diejenige Wirkung hervorzubringen vermögen, die wir von einem neuen, unserer Zeit angehörenden Dombaue verlangen; die über⸗ wältigende Wirkung der gothischen Dome muß einerseits, wenn auch in vollständig umgestalteter Weise, das Ideal für jeden Dombau bleiben; die ideale Kunstform aber kann andererseits ohne antik⸗hellenisches Gefühl nicht gedacht werden; es beantwortet sich die Frage, in welcher Stilweise der Berliner Dom zu bauen ist, schon jetzt ziemlich klar durch die Pläne von Orth, Eggert⸗Burg, Kyllmann u. Hevyden, Ende und Böckmann, und möchte ein eingehendes Studium dieser Arbeiten den Weg vorzuzeichnen im Stande sein, der endlich zum er⸗ sehnten Ziele führen wird.“

Was hier allgemein über die Stilentwickelung gesagt ist, wird noch unterstützt durch das, was über meinen Entwurf zum Berliner Dom im Besonderen gesagt wird.

Wenn ich selbst auch weiß, daß, was so viele Jahre hinter uns liegt, der Vergangenheit angehört, daß, wenn der Berliner Dom einmal zum Bau kommt, vielleicht neue Gedanken, neue Kräfte auf⸗ treten, die auch diese wie die gesammte übrige Vergangenheit frei be⸗ nutzen, wie wir es gethan haben: so möge mir doch noch gestattet sein, mit Rücksicht auf die Stilfrage, wie ich sie für die protestan⸗ tische Kirche und für Berlin vertrete, das Urtheil eben dieser Zeit⸗ schrift über meine Entwürfe anzuführen, während ich es sonst nicht gewohnt bin, über meine eigene Thätigkeit Urtheile, besonders wenn sie anerkennend sind, vorzuführen. Es hat ja hier außerdem wesent⸗ lich eine grundsätzliche Bedeutung, indem das, was eben allgemein gesagt ist, noch durch den speziellen Fall erläutert wird. Es heißt da:

„An gewaltiger monumentaler Wirkung des Aeußern sowohl als des Innern zeichnet sich Orth's zweiter Dombau⸗Entwurf höchst vor⸗ theilhaft aus und liegt hier in Bezug auf die ästhetische Seite des Projekts unserem Gefühle nach eine vollendete Lösung der Auf⸗ gabe vor. Mit äußerst feinem Gefühl sind in Orth's Arbeit alle Formen in freier Konzeption der größtmöglichen Wirkung dienstbar gemacht und verdanken sie innerster Ueberzeugung ihr durchaus harmo⸗ nisches Dasein; sie tragen alle freibearbeitet romanischen Charakter mit vorherrschend gräcisirender Umgestaltung und geben Zeugniß von der hohen künstlerischen Begabung des Autors. Bedürfen wir aber zur Ausführung eines so bedeutungsvollen Bauwerkes, wie es der Ber⸗ liner Dom nun eben ist, einer neu zu schaffenden Ausdrucksweise, die nicht unmittelbar einem der abgeschlossenen Baustile entnommen werden kann, so wird diese Ausdrucksweise wohl auch folgerichtig auf die Profanarchitektur zu überführen sein, wenn anders die frühere Macht der Architektur sich bewährt, nach der die ihrer Zeit entsprechenden Kultusgebäude auch auf den Stil der profanen Baukunst zurück⸗ wirkten.“

Ich habe nur deshalb so vollständig obiges Urtheil angezogen, weil zur Zeit von manchen Seiten, was auf kirchlichem Gebiete nicht gothisch ist, scharf angegriffen wird. Ich habe deshalb auch geglaubt, ein Urtheil früherer Jahre mit anziehen zu dürfen. Für die Aus⸗ schließung des gothischen Stils für den Berliner Dom hatten in der Jury folgende Mitglieder gestimmt: Herrmann, Strack, Hitzig, Erbkam, Lucä, Hase, Engelhard, von Ritgen, Semper, Ziebland, Lübke und Gruner. Es dürfte an und für sich hiernach berechtigt sein, wenn man annimmt, daß nicht an jeder Stelle der gothische Stil der geeignetste ist. Bei der hervorragenden Bedeutung desselben ihn auszuschließen, ist nicht meine Absicht; vielmehr wünsche ich, daß bei den vielfach bezüglich des Stils so weit auseinander gehenden Anschauungen dem Publikum, der gebildeten Bevölkerung durch eigene Anschauung der Vergleich der verschiedenen Richtungen ermöglicht werde. Schließlich ist die Ration, für die gebaut wird, das Entscheidende, in welchem Stil gebaut wer⸗ den soll. Dieselbe kann nicht wohl nach Zeichnungen urtheilen, sehr wohl aber auf Grund ausgeführter Beispiele. Mag ein noch so großer Apparat aufgewendet werden, um öffentliche Meinung zu machen, die öffentliche Meinung, die Nation, bestimmt doch nach eigenem unmittelbarem Empfinden. Es wird seit lange in parlamentarischen und anderen Körperschaften, in der Presse und vorwiegend in einigen Architekturschulen so einseitig im Sinne der historischen Gothik auf das öffentliche Urtheil einzuwirken gesucht, daß ich es für Pflicht gehalten habe, mein Urtheil über die Grenzen der Berechtigung auszusprechen.

Es kommt dazu, daß praktisch der Boden der historischen Gothik selbst von den Gothikern vielfach verlassen wird, besonders auch unter Entlehnung von Ideen aus dem Gebiete der Renaissance.

Wie der hochberühmte Altmeister der Gothik, wie der Dombau⸗ meister Schmidt in Wien darüber denkt, hat er beim Baufest des Wiener Rathhauses in Erwiderung auf einen Toast nach einem Be⸗ richte der „National⸗Zeitung“ aus dem September 1883 wie folgt ausgesprochen: Sein Streben sei gewesen, die verschiedenen Ideen der Architektur, wie sie in ihm gelebt haben und wie sie anderer⸗ seits in dem Zeitbilde leben, zum Ausdrucke zu bringen. Für die stilistische Richtung des Baues möge das Ereigniß des heutigen Tages bezeichnend sein, daß er als Erbauer zwischen dem Bürgermeister von

Wien und dem von Rom am Tische sitze. „Wenn wir diesseit de Berge mit unseren Kräften stets zusammenhalten mit denen jensei der Berge mit ihrer Feinheit und Liebenswürdigkeit, dam muß alleweil etwas Großes geschaffen werden.“ Das sei seine modern Architektur, das sei sein architektonisches Glaubensbekenntniß. „EC steht vor Ihnen in Stein und damit habe ich Ihre⸗Herzen getroffen das haben Sie mir bewiesen durch tausendfältigen Beifall.“ 8

Auch die interessante Fünfhauskirche, ein klarer Centralbau, it nicht nach dem System des Chorschlusses gothischer Kathedralen ent⸗ wickelt, sondern weit mehr nach dem der Renaissancekuppel. Die Strebebogen verschwinden und sind in großentheils unterhalb ** Seitenschiffsdächer liegende Strebemauern umgebildet. In der Be⸗ schreibung des Baues in der Wiener „Allgemeinen Bauzeitung⸗ Jahrgang 1875 wird auch direkt ausgesprochen: w

„Es handelte sich daher bei Aufstellung des Bauprinzips, nach welchem der Centralbau durchgeführt werden sollte, um Uebertragung eines in andern Bauepochen zur Anwendung gebrachten Systems auf die gothische Bauweise.“

Auch der einzige bei der Berliner Domkonkurrenz preisgekrönt⸗ gothische Entwurf war auf Grund einer solchen Uebertragung einer Renaissance⸗Idee ins Gothische entstanden.

Wo wird nun überhaupt noch im streng historischen Sinn⸗ gothisch gebaut? Ferstel that es in der Votivkirche zu Wien, Stat im Dom zu Linz. Im Sinne Viollet⸗le⸗Duc's aber, eines der be⸗ deutendsten Meister und Kenner der Gothik, geschieht dieses, soweit der Strebebogen als Hauptsystem der Gothik verlassen wird, nicht.

Ich selbst tadle es nicht, wenn der Strebebogen aufgegeben wird So genial der Wurf war, aus den auvergnatischen das Widerlager bildenden halben Tonnengewölben nur den Strebebogen als Wider⸗ lager zu behalten und den übrigen Theil als unnöthig fortzulassen so ist es doch konstruktio viel richtiger, viel einfacher, die Widerstands⸗ massen gegen den Gewölbeschub in mäöglichst direkter Rit⸗ tung nach den festen Punkten der unteren Verstrebung u führen, wie dieses in neuerer Zeit vielfach, so auch von Oteen bei seiner Kreuzkirche, geschieht. Auch diese interessante, wenn auch vielleickt im Maßstab etwas vergriffene Kirche verdankt einem Kompromiß mi einer Renaissance⸗Idee ihren Ursprung, wie überhaupt die provinjill⸗ hannöversche Schule vielfach eigene Wege in Benutzung der gothischen Formen geht. Ich tadle alle diese Weiterbildungen nicht, vielmehr halte ich das Streben für voll berechtigt. Es trägt einmal eine jede Zeit ihr eigenes Kleid. Aber wer die Wege der historischen Gothit vertritt, vertritt nicht auch diese Beispiele.

Ich selbst glaube mich aber nach alledem selbst auch berechtigt in der Benutzung eines historischen Stils nach den Bedürfnissen unserer Zeit eine Umbildung, eine Weiterbildung eintreten zu lassen ich halte mich vor allem berechtigt und verpflichtet, eine Stilentwick⸗ lung, wie sie sich hier in Berlin unter wohlwollender Mitwirkung ja vielfach unter der Initiative Friedrich Wilhelms IV. durt Schinkel, beide Stiers, Stüler, Runge, Soller und Strack au kleinen Anfängen konsequent entwickelt hat, wo sie durch die Un⸗ gebung berechtigt ist, fortzuführen, nicht bloß aus Konsequenz oder weil ich die Formensprache beherrsche, sondern aus folgenden sachlichen Gründen.

Zuvor will ich aber noch anführen, daß der Stil, aus dem diee Bestrebungen großentheils entsprungen sind, eines Theils der alr⸗ christliche, anderntheils der romanische ist. Der letztere ist zudem de Stil unserer besten Kaiserzeit, der spezifisch nationale Stil, und zwr weit mehr als der gothische, sofern dieser überhaupt so genan werden kann, obwohl er in der Hallenkirche und im Backsteinbaun Deutschland ganz eigenthümliche Entwickelungen gefunden hat. Wem⸗ man demnach an den romanischen Stil anknüpft, so knüpft manm die besten Traditionen unserer Kaiserzeit an.

(Schluß folgt.)

Die Preußische Haupt⸗Bibelgesellschaft feierte gesten Abend in der Dreifaltigkeits⸗Kirche ihr 72. Jahresfest, welchem u. 1. der Konsistorial⸗Präsident Hegel und der General⸗Superintendent Brar beiwohnten. Die Liturgie hielt Superintendent Dryander, die Fei⸗ predigt über 1. Petri 1, 22 der Ober⸗Konsistorial⸗Rath Bayer. Da Bericht erstattete Lic. Breetz. Ihm zufolge hat die Gesellschaft süt ihrer Stiftung bereits 1 435 999 Bibeln und 258 281 Neu Testamente verbreitet. Im letzten Jahre wurden 80 694 Bibeln und 16 706 Testamente ausgegeben: 8000 Bibeln mehr und 728 Testamen. weniger als im Jahr vorher. Trau⸗ und Jubelbibeln wurden 16 99. 2000 mehr als im Vorjahr, Konfirmandenbibeln 1239 abgesetzt. Ar Kosten des Kriegs⸗Ministeriums erhielten 400 Bibeln die preußischen Militärschulen, fuͤr Erträge der Bibelpfennigbüchsen 217 Bibeln die Be⸗ liner Stadtschulen. Im Ganzen 50000 Bibeln sind an Schulen verkauft Der Ertrag der Pfingstkollekte (in Berlin 1828 ℳ, in ganz Pr. Fen 26 560 ℳ) ermöglichte eine namhafte Preisermäßigung. 364 Bibet

und 241 Testamente wurden ganz unentgeltlich abgegeben. Die Z9

der Tochtergesellschaften hat sich von 170 auf 173 vermehrt; neu be gründet ist je eine Gesellschaft in Westfalen, in Pommern und ir Brandenburg. In Berlin speziell zählt die Gesellschaft 800 Mitgliee⸗ Legate gingen leider nur in Höhe von 150 ein, während d amerikanische Gesellschaft 50 000, die englische sogar 900 000 ¹ hielt. Das Schlußgebet hielt alsdann Ober⸗Konsistorial⸗Ret Dr. Weiß.

Der Droguist Felix Meyer, Gollnowstraße Nr. 31 hierselbt empfiehlt und verkauft, wie das Königliche Polizei⸗Präsidium bekan⸗ macht, als Mittel gegen Rheumatismus eine flüssige Arzme mischung, à Fläschchen 2 ℳ, welche nach amtlicher Untersuchung al einer Jodkalium⸗Lösung in indifferentem Pflanzendekokt besteht und nn der Arzneitaxe Fläschchen) etwa 85 Werth hat.

Nach einer anderen Bekanntmachung derselben Behörde emn⸗ pfiehlt ein gewisser E. Funke, Friedrichstraße Nr. 217 frütc Adalbertstraße Nr. 67 hierselbst wohnhaft, durch gedruckte Uo preisungen und Zeitungsreklamen als wirksames Mittel gegen Brus⸗ und Lungenkrankheiten, Bluthusten, Schwindsucht ꝛc. das sogenannt „Spezifische Pflanzen⸗Heilpulver“, welches er selbst beret⸗ und in Blechbüchsen von etwa ½ Pfd. für 3 verkauft. Eine am⸗ liche Untersuchung hat ergeben, daß dieses vom Verkäufer 9- „Familiengeheimniß“ bezeichnete Mittel nichts Anderes als aut Feinste vermahlene Schafgarbe ist und daß der Inhalt der Büch etwa 50 Werth hat.

Wien, 20. Oktober. (W. T. B.) Cholerabericht. 8 Triest 9 Erkrankungen, 2 Todesfälle, in Pest 32 Erkrankunge 15 Todesfälle.

Walhalla⸗Theater. Der Verfasser des Textbuchs in Operette „Die Piraten“, Hr. F. Zell, ist in Berlin eingetroffen, cö;

emer Aufführung dieses Stücks beizuwohnen. Der Besuch der genanmes

Operette ist weit stärker als seinerzeit bei „Nanon“. Dieser Erfn. ist wohl zu einem nicht geringen Theil auf Rechnung des von ai⸗ Zweideutigkeiten freien Librettos zu setzen.

Am Sonnabend, den 23. Oktober, Abends 7 ½ Uhr, findet ie Saal der Sing⸗Akademie ein Concert des Cellisten . Sigmund Bürger unter Mitwirkung der Pianistin Frl. Häm. Leubuscher, der Concertsängerin Frl. Bertha Wichmann und dl Cello⸗Virtuosen Hrn. Heinrich Grünfeld statt.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Vier Beilagen einschließlich Börsen⸗Beilage)

Berlin:

““

Erste Beilage Anzeiger und Königlich Preußi

Berlin, Donnerstag, den 21. Oktober

schen Staats⸗Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung u. s. w. von

öffentlichen Papieren.

——— ———

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. [35490] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Handelsmann August Behnert aus Sandersleben, geboren am 27. Oktober 1841 zu Greifenhagen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Meineides verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in as Gerichtsgefängniß zu Sandersleben abzuliefern. Sandersleben, den 20. Oktober 1886. Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. Behr. Beschreibung: Alter 44 Jahre, Statur Mittel⸗ größe, Haare blond, Stirn niedrig und faltig, Bart schwacher blonder Schnurr⸗ und Backenbart, Augen graublau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Gesicht breit, Gesichtsfarbe blaß. Klei⸗ dung: Grünliches Jagdjaquet mit Hornknöpfen, grünlicher Winterüberzieher mit übersponnenen

Knöpfen, grünliche Weste, alles Stoffzeug, brauner

Filzhut, breitkrämpig, rindslederne Halbstiefeln, wollene Strümpfe, leinenes, weißes Hemd, Cylinder⸗

ihr an grüner Schnur, rother Gehstock.

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33646] Oeffentliche Ladung.

Der Knecht Bruno Carl August Jambrowsky von Kemminghausen, Kreis Dortmund, geboren am 17. Februar 1864 zu Anklam, wird beschuldigt,

als Wehrpflichtiger in der Absicht sich dem Eintritte

n den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet ver⸗ lassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 St.⸗G.⸗B.

Derselbe wird auf den 15. Dezember 1886, Vormittags 9 Uhr. vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund zur Hauptverhe ndlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeß⸗ ordnung von dem Königlichen Landraths⸗Amte zu Anklam über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. (M. 279 86.)

Dortmund, den 7. Oktober 1886.

Königliche Staatsanwaltschaft.

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

35352 68 stoj .

185352] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 84 Nr. 4352 auf den Namen des Fuhrherrn Johann Gottfried Zernikow zu Berlix eingetragene, in der Lothringer⸗

straße Nr. 75 belegene Grundstück

am 18. Dezember 1886, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße 13, Hof parterre, Saal 40, versteigert werden.

Das Grundstück ist mit 10 290 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbe⸗ dingungen können in der Gerichtsschreiberei, Neue

Friedrichstraße 13, Hof part., Zimmer 42, eingesehen werden.

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche,

deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige orderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden 8 ebungen 18g spätestens ermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten Erc c ae und, fäge der ..“ .“ widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des tbegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. 3

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 18. Dezember 1886, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle. Neue Friedrichstr. 13, Hof parterre, Saal 40, verkündet werden.

Berlin, den 15. Oktober 1886.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.

Zum öffentlich meistbietenden Verkauf der zum Zwecke der Zwangsversteigerung beschlagnahmten, dem Erbpächter Bening gehörigen, zu Userin bele⸗ genen, früher Meltz'schen Erbpachtstelle nebst Zu⸗ behör ist der Verkaufstermin auf:

Dounerstag, 23. Dezember 1886, Vormittags 11 Uhr, und der Ueberbotstermin auf Sonnabend, 22. Jannar 1887, Vormittags 11 Uhr, angesetzt. Zur Anmeldung aller dinglichen, gesetzlich von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen

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Ansprüche an das Grundstück und an die Immobiliar⸗ masse desselben gehörenden Gegenstände, sowie zur Vorle iginalie d sonstigen schriftlichen Vorlegung der Originalien und sonstigen schriftliche Beweismittel, auch zur etwaigen Prioritätsausführung steht Termin auf

Donnerstag, 23. Dezember 1886,

Vormittags 10 ½¼ Uhr,

an, zu welchem die betheiligten Gläubiger unter dem Nachtheil der Abweisung und des Ausschlusses hiemit geladen werden.

Dieser letztere Termin ist zugleich für die endliche Regulirung der gerichtsseitig zu entwerfenden Ver⸗ kaufsbedingungen, welche vom 1. Dezember 1886 in der hiesigen Gerichtsschreiberei II. zur Einsicht der Betheiligten ausliegen werden, bestimmt, und ist dem Sequester, dem Schuldner und den bei der Zwangsversteigerung betheiligten Gläubigern frei⸗ gelassen, in demselben zu erscheinen, sowie vom 16. Dezember 1886 ab Vorschläge für die Verkaufs⸗ bedingungen einzureichen.

Die Besichtigung des Grundstücks ist Kaufliebhabern nach zuvoriger Meldung bei dem Sequester, Schulzen Kley zu Userin, gestattet.

Neustrelitz, 22. Oktober 1886.

Großherzogliches Amtsgericht. II. C. Jacoby. (L. S.) Beglaubigt: L. Bucheld, A.⸗G.⸗Aktuar.

[35281]

„In Sachen, betreffend die Zwanssvollstreckung in die dem Erbpächter P. Rieckhoff zu Kleinen ge⸗ hörigen Stellen Nris. 3 und 4 daselbst, ist zur Ab⸗ nahme der Rechnung des Scequesters, zur Erklä⸗ rung über die Theilungspläne und zur Vornahme der Vertheilung Termin auf

Mittwoch, den 10. November 1886,

1 Vormittags 11 Uhr, (Zimmer Nr. 8) bestimmt, zu welchem die be⸗ theiligten Gläubiger, der Konkursverwalter im P. Rieckhoff'schen Konkursverfahren und der Sequester geladen werden.

Die Rechnung des Sequesters mit den Belegen und die Theilungspläne sind auf der Gerichts⸗ schreiberei (Zimmer Nr. 9) zur Einsicht der Bethei⸗ ligten niedergelegt.

Wismar, den 16. Oktober 1886.

Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: W. Burmeister int. Gerichtsschreiber.

1302800 Alnufgebot.

Auf Antrag des Kohlenhändlers A. Eggers zu Münster werden die unbekannten Inhaber folgender, dem Ersteren angeblich gestohlenen 4 % igen Pfand⸗ briefe der Landschaft der Provinz Westfalen, nämlich:

1 Stück à 2000 Nr. 1610.

11 Stück à 1000 Nr. 633 855 878 1065 1129 1219 1247 1295 1325 1478 1798,

10 Stück à 500 Nr. 710 711 846 847 1580 1581 1628 1645 1646 1647,

15 Stück à 200 Nr. 1146 1369 1370 1371 1372 1478 1479 1480 1481 1799 1800 1801 1802 1803 1831,

rdurch aufgefordert, spätestens in dem an hiesiger richtsstelle, Zimmer Nr. 35, auf den

7. Juli 1887, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und die Pfand⸗ briefe vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt werden.

Münster, den 16. September 1886.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6.

[15351] Aufgebot.

Die Sparkassenbücher der Sparkasse des Land⸗ kreises Liegnitz:

Litt. A. Nr. 1114, lautend auf Otto Göbel zu

Jacobsdorf über 254,03 ℳ, Litt. A. Nr. 1115, lautend auf Laura Göbel zu Jacobsdorf über 116,25 ℳ,

sind angeblich gestohlen worden und sollen auf An⸗ trag der Eigenthümerin, der miaderjährigen Laura Göbel Zu Jacobsdorf, vertreten durch ihren Vor⸗ mund, den Stellenbesitzer Gustav Grüttner zu Ja⸗ cobsdorf, zum Zweck der Neuausfertigung aufgeboten werden.

Es werden daher die Inhaber der Bücher aufge⸗ fordert, spätestens im Aufgeboistermine

am 6. Januar 1887, Vorm. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 29. ihre Rechte anzumelden und die Buͤcher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Liegnitz, den 11. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht.

Ge

Jxx Aufgebot.

Der Ober⸗Forstinspektor J. Garthe zu Rövers⸗ hagen, als Verwalter des Nachlasses seiner ver⸗ storbenen Ehefrau Johanna Caroline Wilhelmine, geb. Hintze, hat das Aufgebot der Aktie Nr. 93 der 1. Klasse der Rostocker Versorgungstontine, welche dem Herrn J. D. Hintze in Neustrelitz für Fräulein Johanna Caroline Wilhelmine Hintze unter dem 1. Juni 1831 ertheilt ist, beantragt.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf 8

Sonnabend, den 2. Juli 1887, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird. Rostock, den 18. September 1886. Hroßherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches 2 Amtsgericht, Civil⸗Abtheilung B. Zur Beglaubigung: Rudolf Krauel,

8

Oeffentlicher Anzeiger.

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[35350]

Amtsgerichts⸗Sekretär.

S9 85â

[35349] Aufgebot. Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. A. Brehmer für den Erbpächter Hans Jochen Christian Friedrich Siemers zu Klein⸗Schretstaken, werden alle Die⸗ jenigen, welche dingliche Rechte an die dem Antrag⸗

Familien⸗Nachrichten.

= —.—

Kommandir⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Berufs⸗Genossenschaften.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Theater⸗Anzeigen

In der Börsen⸗Beilage. Grabau zu Travemünde, als Vollbrüder der Oben⸗ genannten, ergeht Fierdurch, unter Anberaumung des Aufgebotstermins auf Sonnabend, den 30. April 1887, Vormittags 11 Uhr,

steller im Hypothekenbuche des Gemeindebezirks Klein⸗ein Aufgehct:

Schretstaken lib. 21 Fol. 5 zugeschriebene Erbpachts⸗ stelle zu haben oder Widerspruch dagegen erheben zu können vermeinen, daß. die Erbpachtsstelle der Stadt⸗ kasse für einen jährlichen Kanon von 24,53 zu Ostern im Voraus zahlbar, verpfändet wird, aufge⸗ fordert, ihre Rechte und Ansprüche späteftens in dem auf Donnerstag, den 10. Februar 1887, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine bei dem unterzeichneten Amts⸗ gerichte anzumelden unter dem Rechtsnachtheile, daß eine Geltendmachung nicht angemeldeter Rechte für die Folge denen gegenüber ausgeschlossen bleibt, zu deren Gunsten nach der auf Grund des Ausschluß⸗ urtheils gemachten Eintragung weitere Umschreibun⸗ gen im Hypothekenbuch erfolgt sind. Lübeck, den 15. Oktober 1886. 1 Das Amtsgericht Abth. II. Asschenfeldt, Dr. Veröͤffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber.

[35348] Aufgebot.

Die Maurerswittwe Auguste Emilie Haube, ge⸗ borene Hoppe, zu Baerwalde, hat durch ihren Sohn, den Bahnmeister⸗Aspiranten Emil Haube zu Neu⸗ stettin das Aufgebotsverfahren rücksichtlich der ab⸗ handen gekommenen letzten Prämienquittung vom 15. August 1876 zu der von der Deutschen Lebensver⸗ sicherungs⸗Gesellschaft zu Lübeck am 15. November 1856 auf das Leben des Adolph Friedrich Wilhelm Genzke, Kaufmann zu Berlin, in Höhe von 500 Thaler Cour. ausgestellten Police Nr. 13141 bean⸗ tragt.

Solchem Antrage gemäß wird der unbekannte In⸗ haber jener Prämienquittung aufgefordert:

seine Rechte und Ansprüche an dieselbe spätestens in dem auf Donnerstag, den 5. Mai 18827, Vormittags 11 Uhr,

angesetzten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht anzumelden, auch die Prämienquit⸗ tung selbst vorzulegen, unter dem Rechtsnach⸗ sGeit, daß dieselbe für kraftlos erklärt werden soll.

Lübeck, den 15. Oktober 1886.

Das Amtsgericht, Abth. II.

Asschenfeldt, Dr. Veröffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber.

[35347] Aufgebot.

In der Erbpachts⸗ und Eigenkäthnerstelle des Ziegeleibesitzers Johann Friedrich Heinrich Grube zu Genin früher dem Johann Peter Hinrich Maack gehörig steht nach Ausweis des Hypo⸗ thekenbuchs für die Landbezirke Lib. I Fol. 38 als erstes Geld (nach 57 jährlicher Abgaben) ein Pfandgeld von 180 auf Catharina Elisabeth Maack geschrieben.

Glaubhafter Angabe zufolge hat Catharina Elisa⸗ beth Maack, eine Schwester des obengenannten Maack, nachher verheirathet an einen Vogelhändler Schröder in Lübeck und vor diesem ihren Ehemann verstorben, die freie Verfügung über den gedachten Pfandposten dem genannten Maack, damaligem Besitzer der Stelle, dieser aber wiederum seine Rechte an dem Pfandposten seinem Besitznachfolger, dem Eingangs genannten Grube, übertragen.

Die auf das Protokollat bezügliche Obligation, d. d. 28. März 1845, ist verloren gegangen.

Zur Herstellung der Legitimation des Johann Friedrich Heinrich Grube, als Erwerbers des frag⸗ lichen Pfandposten, ergeht hiedurch auf Antrag dessel⸗ ben, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Conr. Plitt, ein Aufgebot:

a. an Alle, welche der ausschließlichen Berechtigung des Antragstellers auf den gedachten Pfandposten widersprechen wollen, insbesondere auch an die Erben der Catharina Elisabeth Maack, verehe⸗ lichten Schröder: ihren Widerspruch spätestens in dem auf

Donnerstag, den 5. Mai 1887, Vormittags 11 Uhr, angesetzten Aufgebotstermin bei dem unterzeich⸗ neten Amtsgericht anzumelden, unter dem Rechts⸗ nachtheil, daß die sich nicht Meldenden ihre MRechte zu Gunsten des Antragstellers verlieren, b. an den unbekannten Inhaber der gedachten Obli⸗ gationen vom 28. März 1845: seine Rechte an derselben spätestens in eben⸗ demselben Aufgebotstermin geltend zu machen, unter dem Rechtsnachtheil, daß die Obligation für kraftlos erklärt werden soll.

Lübeck, den 16. Oktober 1886.

Das Amtsgericht, Abtheilung II.

Aschenfeldt, Dr. Veröffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber.

Aufgebot.

Peter Wilhelm Andreas Grabau, geboren am 25. September 1830, und Johann Heinrich Christoph Grabau, geboren am 5. November 1834 Söhne der verstorbenen Eheleute Hans Hinrich Philipp Grabau und Anna Catharina, geb. Balck, zu Trave⸗ münde sind seit Januar 1852 verschollen. Ersterer war Matrose, Letzterer Jungmann auf dem Lübecki⸗ schen Schiffe „Maria“, Capitain Berkenthien, welcher damal von Reval auf hier in See gegangen, auf dieser Reise aber wahrscheinlich gesunken ist.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Peac ock für den Fischerältermann Heinrich Johannes Peter Grabau und den Fischer Johann Heinrich Nicolaus

a. an die genannten Abwesenden: sich spätestens im angezebenen Aufgebotstermin bei dem uimter⸗ zeichneten Amtsgericht zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß dieselben für todt erklärt und ihr Vermögen den in Folge ihres Todes dazu Berechtigten vsrabfolgt werden wird,

an die Gläubiger der Abwesenden: ihre An⸗ sprüche spätestens im Aufgebotstermin anzu⸗ melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß die nicht gemeldeten Ansprüche nur noch inso reit geltend gemacht werden können, als die Hinterlassen⸗ schaften nicht erschöpft sind,

c. an Alle, welche außer den Antragstellern, oder unter Ausschluß derselben, Erbansprüche an den Nachlaß der Werschollenen zu haben vermeinen, ihre Erbansprüche unter Beifügung der Beweis⸗ urkunden spätestens im Aufgebotstermin geltend u machen, widrigenfalls die nicht gemeldeten Ansprüche bei der Regelung der Hinterlassen⸗ schaften nicht berücksichtigt werden.

Alle, welche von dem Leben oder Tode der Ab⸗ wesenden Nachrichten besitzen, werden aufgefordert, dem unterzeichneten Amtsgericht davon Anzeige zu machen. 8

Lübeck, den 16. Oktober 1886.

8 Das Amtsgericht. Abtheilung II.

Asschenfeldt Dr. Veröffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber.

[35401] Aufgebot.

Creditkasse zu Altdoebern, lautend auf den Namer „Rittergutsbesitzer Blütchen⸗Altdöbern, Armenhaus“, beginnend mit einer am 14. Februar 1868 gebuchten Einlage von 70 Thalern, welcher bis in das Jahr

877 regelmäßige Einlagen gefolgt sind, sodaß der Bestand einschließlich der Einlagen und Zinsen Ende des Jahres 1877: 967 60 ₰, Ende des Jahres 1885 laut Conto der Ausstellerin 1336 75 betrug; gebildet aus den vorgedruckten „Bedingungen über Annahme, Verzinsung und Rükkzahlung der freiwilligen Einlagen bei der ECreditkasse zu Alt⸗ doebern, eingetragene Genossenschaft“ und dem aus⸗ gefüllten Schema über Ein⸗ und Rückzahlungs⸗ Monat und Tag; Quittung über Ein⸗ und Aus⸗ zahlung, Zinsenberechnung; Einzahlung und Zurück⸗ zahlung soll auf Antrag des Rentiers Berthold Blütchen zu Niederwartha bei Dresden für kraftlos erklärt werden.

Es werden daher die Inhaber dieses Buches auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermin

am 9. Juli 1887, 10 Uhr Vormittags, bei dem unterzeichneten Gericht ihre Rechte anzu⸗ melden und das qu. Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. 8

Kalau, den 15. Oktober 1886.

Königliches Amtsgericht. 1I. Abtheilung. 35277] Beschluß.

Die Stadtgemeinde zu Neustadt O.⸗S. hat den Antrag auf Aufgebot des in der Gemarkung von Kröschendorf, Kreis Neustadt O.⸗S., belegenen Jägerhauses, Hypotheken Nr. 7, bestehend in Wohn⸗ haus mit Hofraum und Garten, Kuhstall, Scheuer und Holzschuppen, Schwarzviehstall mit Abtritt und Backhaus, Kartenblatt 1, Parzelle 456/75 von 7 Ar 40 Quadrat⸗M.,

zum Zwecke ihrer Eintragung in das Grundbuch als Eigenthümerin beantragt.

Alle Diejenigen, welche an diesem Grundstücke Eigenthumsansprüche erheben, werden hiermit aufge⸗ fordert, dieselben spätestens in dem in dem Termins⸗ zimmer Nr. 4 unseres Gerichtsgebäudes anstehenden Termin am

11. Dezember 1886, Vormittags 10 Uhr, anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden würden und die Eintragung des Besitztitels für die Antragstellerin erfolgen würde.

Neustadt O.⸗S., den 11. Oktober 1886

Königliches Amtsgericht. Kollibay.

35276]

Das Sparkassenbuch des Spar⸗ und Vorschuß⸗ vereins, Eingetragene Genossenschaft zu Gommern, Nr. 274, ausgefertigt für den Arbeiter Christian Zippel in Gommern, ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag des Miteigenthümers, Maurers Wilhelm Zippel zu Gommern, zum Zweck der neuen Ausfertigung amortisirt werden.

Es wird daher der oder die Inhaber des oken⸗ gedachten Sparkassenbuchs aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine

den 8. April 1887, Vormittags 10 Uhr, ihre Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung daszelben erfolgen wird. b

Gommern, den 6. August 1886.

Königliches Amtsgericht. [35344] Amtsgericht Hamburg. vollstrecker der Eheleute Arend Conrad Hinrich Kiege und Anna Wilhelmine Francisca Kiegel, geb. Doel⸗

Wilhelmine Francisca Kiegel, geb. Doelnitz, früher verwittw. Bajans, sämmtlich vertreten durch den

dahin erlassen:

8. Juli 1886 hieselbst verstorbenen Arend

Das Quittungs⸗ und Abrechnungsbuch Nr. 23 der

Auf Antrag von 1) Georg Stockfleth, als Testaments⸗ nitz, früher verwittw. Bajans, 2) Wittwe Anna

Rechtsanwalt Dr. Otto Meier, wird ein Aufgebot Alle, welche an den Nachlaß des am Conrad Hinrich Kiegel Erb⸗ oder sonstige

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