1886 / 258 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Nov 1886 18:00:01 GMT) scan diff

sammt Zubehör dem Chorsänger Henry Kühne 5250 nebst 5 % Zinsen schuldet; e. 25. April 1850, Inhalts dessen der Tischler⸗ meister Georg Heinrich Adam Barth dem Gärtner Heinrich Julius Alten 2500 Thlr. gegen Verpfändung des Nr. 497 an der Süd⸗ straße gelegenen Hauses und Hofes nebst da⸗ hinter befindlichem Garten und übrigem Zu⸗ behör der Prediger⸗Wittwen⸗Kasse der kon⸗ föderirten reformirten Kirche Nieder⸗Sachsens schuldet; .10. Januar 1861 und 9. Juni 1865, In⸗ halts welcher der Tischlermeister Ernst Lud⸗ wig Christian Barth gegen Verpfändung des in der Glümertwete Nr. 884 gelegenen Hauses und Hofes sammt dem Altpetrithor⸗ feldmark Blatt III. Nr. 115 (Nr. 158 VIII. der Separationskarte) gelegenen Abfindungs⸗ plane dem Obergerichts Advokat Egmont Lucius 200 Thlr. und 300 Thlr. nebst 5 % Zinsen schuldet, beantragt. Die Inhaber dieser Urkunden werden hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. Mai 1887, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Zimmer 27. angesetzten Termine ihre Rechte anzumelden und ie Urkunden vorzulegen, widrigenfalls solche für kraft⸗ los erklärt werden werden. Braunschweig, 18. Oktober 1886. Herzogliches Amtsgericht. L. Rabert.

1“

[37612] Aufgebot betreffend Todeserklärung.

Der Heinrich Diedrich Reiners’, geboren am 9. August 1843 zu Vilsen, später wohnhaft zu Bruch⸗ hausen, Sohn des weiland Bürgers und Leinewebers

ermann Diedrich Reiners und dessen Ehefrau Adel⸗ Hem geborenen Kese, welcher vor 18 bis 20 Jahren nach Amerika auswanderte und seit Anfang 1875 verschollen ist, wird auf Antrag:

1) des über sein Vermögen bestellten Pflegers,

des Maurers Heinrich Wedekind hierselbst, 2) bezw. seines in Clarinda, Staat Jowa, Nord⸗ Amerika, weilenden Bruders Heinrich Reiners, hiermit aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 18. November 1887, Morgens 10 Uhr, angesetzten Termin bei dem hiesigen Gericht zu mel⸗ den, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nach⸗ folgern überwiesen werden soll.

Zugleich werden alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung und für den Fall der demnächsti⸗ gen Todeserklärung etwaige Erb⸗ und Nachfolge⸗ Berechtigte, zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß im Falle der Nichtanmeldung bei Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll. .“

Bruchhausen, den 22. Oktober 1886.

8 Königliches Amtsgericht. Wiegrebe.

[37421]

Vom k. 16 del. Bezirksgerichte Alsergrund in Wien werden hiemit über Einschreiten der in Wien befindlichen Bertha Jurist als Erbsansprecherin nach dem am 20. Oktober 1884 in Tabris (auch Tauris) in Persien mit Hinterlassung einer letzwilligen An⸗ ordnung ddo. Tauris 1. Jänner 1883 im Alter von 60 bis 62 Jahren verstorbenen, früher in Wien IX. Bezirk wohnhaft gewesenen Med. Dr. Josef Jurist aus Udenheim im Großherzogthum Hessen gebürtig und dahin zuständig, die allfälligen auswärtigen Erben und Vermächtnißnehmer nach Dr. Josef Jurist, auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche bis längstens 1. De⸗ zember 1886 bei Gericht anzumelden, widrigens die Verhandlung über den hierlands befindlichen Nachlaß des Vorgenannten an diesem Gerichte mit denjenigen Betheiligten, welche darum eingeschritten sind, vorgenommen werden würde.

K. k. st. del. Bezirksgericht Alsergrund.

Wien, am 22. Oktober 1886. Der k. k. Landesgerichtsrath: (L. S.) Chmielewski. 8

8

[374222 Bekauntmachung.

Das Sparkassenbuch Nr. 1711 der Sparkasse des Kreises Johannisburg, ausgestellt für Auguste, Charlotte und Carl Krosta über: 43,60 ℳ, ist an⸗ geblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Wirthen Friedrich Dudda aus Abbau Hexdik, als des Abwesenheitsvormundes der Losmann August und Charlotte, geborenen Bombosch⸗Krostaschen Ehe⸗ leute aus Heydik, für kraftlos erklärt werden.

Es wird daher der Inhaber des Sparkassenbuches aufgefordert, spätestens im Termine

den 14. Juni 1887, Vormittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 8, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Johannisburg, den 11. Oktober 1886.

Königliches Amtsgericht

[37609] Bekanntmachung. In unserer Verwahrung befinden sich folgende letztwillige Verfügungen: 1 1) Der von dem früheren Patrimonial⸗Gericht Dölzig und Kuhdamm aufgenommene und wie folgt überschriebene Erbvertrag: „Hierin befindet sich der Erbvertrag des Lein⸗ webers Ernst Ludwig Sperber und dessen Ehe⸗ frau Louise, geborene Boetke, aus Kuhdamm vom heutigen Tage. Soldin, den 29. April 1830. Das Patrimonial⸗Gericht Dölzig und Kuhdamm. 2) Der von dem früheren Patrimonial⸗Gericht Wuthenow und Justinenhof aufgenommene Erb⸗ ertrag mit folgender Aufschrift: Erbvertrag der verwittweten Generalmajor von Schaeffer, Henriette Dorothee, geborene Hanow, und deren Tochter Emilie Margarete Henriette Auguste von Schaeffer, auch letztwillige Ver⸗ fügung der erstern, in welcher die Siegelung

ihres künftigen Nachlasses verboten ist, d. d. Justinenhof, den 11 Juli 1830. Soldin, den 18. August 1830. Das Patrimonial⸗Gericht zu Wuthenow und Justinenhof“. 2 Die betreffenden Interessenten werden aufgefordert, die Publikation dieser letztwilligen Verfügungen binnen 6 Monaten nachzusuchen. Geschieht dies nicht, so wird die Eröffnung und Einsicht jener Ver⸗ fügungen von Amtswegen erfolgen. Soldin, den 29. Oktober 1886. Königliches Amtsgericht.

[37443]

Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Münster vom 26. Oktober 1886 ist auf Antrag des Freiherrn von Elverfeldt, gt. von Beverförde⸗Wer⸗ ries zu Loburg für Recht erkannt:

Die ihrer Person und dem Aufenthalt nach un⸗ bekannten Inhaber der im Grundbuch von Münster Band 10 Bl. 262 Abtheilung III.:

a. unter Nr. 8 für die Eheleute Kriminalrichter Clemens Borggrewe und Lissette, geb. Cörmann, zu Magdeburg aus der Obligation vom 12. Mai 1869 nebst 4 % Zinsen eingetragenen Hypothek von 1050 Thaler Courant,

unter Nr. 13 für den Notar Peter Anton

Meyer aus der Obligation vom 29. September 1813 bez. Cession vom 30. August 1830 nebst 4 % Zinsen eingetragenen Hypothek von 1500 Reichsthaler Konventionsmünze werden mit ihren Rechten und Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen.

Münster, den 26. Oktober 1886.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6.

8—

Im Namen des Königs! Verkündet am 27. Oktober 1886. Stefauski, Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot der auf dem Grundstücke Zegowo Nr. 6 in Abtheilung III. Nr. 1 und 2 eingetragenen Hypotheken⸗Posten von 55 Tha⸗ lern und resp. 16 Thalern nebst 5 % Zinsen und Kosten II. F. 9/86,

erkennt das Königliche Amtsgericht durch den Amtsrichter Döhner für Recht:

I. die etwaigen Berechtigten an folgenden Hypo⸗ theken⸗Posten, welche im Grundbuch des dem Eigen⸗ thümer Carl Martin Eichler gehörigen Grundstücks Zegowo Nr. 6 in der III. Abtheilung für den Kauf⸗ mann Meyer Berg zu Buk eingetragen stehen:

1) unter Nr. 1 55 Thlr. nebst 5 % Zinsen seit dem 11. August 1853, sowie das Recht auf Er⸗ stattung der Prozeß ꝛc.⸗Kosten auf Grund des in Sachen Meyer Berg wider Gottfried und Dorothea Eichler ergangenen Erkenntnisses vom 4. März 1854,

2) unter Nr. 2 16 Thlr. nebst 5 % Zinsen seit 1. März 1854 auf Grund des Zahlungsbefehls vom 18. Februar 1854 in Sachen Berg wider Eichler nebst dem Recht auf Erstattung von Eintragungs⸗ und Einziehungs⸗Kosten

werden mit ihren Ansprüchen auf die

07

geschlossen. Grätz, den 27. Oktober 1886. Königliches Amtsgericht.

zu Grätz

Posten aus⸗

37456

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts hierselbst vom 21. September 1886; .

werden die Rechtsnachfolger des verstorbenen Joachim Sievert mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die auf 20 Thlr. veranschlagte Kaution in der Joachim Sievert'schen Vormundschaft, eingetragen am 15. Juli 1789 in Abtheilung III. Nr. 1 des jetzt dem minderjährigen Friedrich Karl Gustav Heller gehörigen, im Grundbuche von Wusterhausen a. Dosse Nr. 1090 verzeichneten Grundstücks, aus⸗ geschlossen.

Wusterhausen a. D., den 21. Oktober 1886.

Königliches Amtsgericht.

[37615]

Das Hypothekendokument über die im Grundbuch von Bobersberg Stadt Band I. Blatt Nr. 11 Ab⸗ theilung III. Nr. 4 für Karl Wilhelm Stein aus dem Vertrage vom 25. April 1848 und 2. Oktober 1849 eingetragenen 900 Restkaufgelderrückstand ist durch Urtheil vom 28. Oktober d. Is. für kraft⸗ los erklärt worden.

Krossen a. O., den 29. Oktober 1886.

Königliches Amtsgericht.

[37438] Im Namen des Königs! Verkündet am 22. Oktober 1886. Hase, Gerichtsschreiber.

Auf Antrag des Handelsmanns Georg Rosenthal zu Langenberg, 1

vertreten durch den Rechtsanwalt Harssewinckel zu Wiedenbrück, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wieden⸗ brück durch den Amtsrichter Latour,

da der Antragsteller den Verlust des Hypotheken⸗ Instruments, welches gebildet ist über die auf seiner Grundbesitzung Band II. Blatt 107 Abth. III. Nr. 4 des Grundbuchs von Langenberg I. einge⸗ tragene Kaufgelderforderung von 1400 Thalern urnd 4 ½ % jährlichen Zinsen aus dem Vertrage vom 26. Juni 1872 für den Arzt Conrad Schwale zu Langenberg, sowie auch die Berechtigung zum Auf⸗ gebots⸗Antrage glaubhaft gemacht hat, da das Auf⸗ gebot nach §. 110 ff. G. B. O., §. 116 Th. I. Tit. 51 A. G. O., §. 839 C. P. O. zulässig ist,

da das Aufgebot durch Anheftung an die Gerichts⸗ tafel sowie durch einmalige Einrückung in den öffentlichen Anzeiger des Regierungs⸗Amtsblattes zu Minden bekannt gemacht ist, auch seit der Ein⸗ rückung bis zum Aufgebotstermine 3 Monate ver⸗ flossen sind §. 20 des Ausf. Gesetzes zur C. P. O.,

da weder in dem Aufgebotstermine vom 22. Ok⸗ tober 1886 noch seitdem Rechte Dritter auf die Urkunde angemeldet sind, und der Antragsteller Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt hat,

für Recht:

I. Das Hypotheken⸗Instrument, welches über die im Grundbuch von Langenberg I. Band II. Bl. 107 Abth. III. Nr. 4 für den Arzt Conrad Schwale zu Langenberg eingetragene Kaufgelderforderung von 1400 Thalern und 4 ½ % jährlichen Zinsen aus dem Vertrage vom 26. Juni 1872 kraftlos erklärt.

2 gebildet ist, wird für

II. die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller, Handelsmann Georg Rosenthal zu Langen⸗ berg, zur Last gelegt.

Von Rechts Wegen. Latour.

Im Namen des Königs! Verkündet am 29. Oktober 1886. Wawrowski. Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Besitzers Mathias Lemanski aus Abbau Radonsk, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Nowoczyn aus Zempelburg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Zempelburg durch den Amtsrichter Kobow

für Recht:

Die Hypothekenurkunde über die aus den Rezessen vom 21. Februar 1831, 25. September 1841 und 5. April 1843 für die Geschwister Anna, Paul und Martin Tarlach zu gleichen Theilen auf dem Grund⸗ stücke Grundbuchs von Klein⸗Lutau Band 2 Blatt Nr. 76 Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen 108. Thaler 18 Silbergroschen 5 Pfennige nebst 5 Pro⸗ zent Zinsen, wird, soweit sie sich auf den Antheil des Paul Tarlach bezieht, für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen Antragsteller zur Last. .“

Kobow.

[37455]

Im Namen des Königs!

Verkündet am 23. Oktober 1886.

Pudelko, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Brauereibesitzers Albert Kempa zu Kreuzburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Rosenthal daselbst, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Kreuzburg durch den Gerichts⸗Assessor Goldfeld

c. 2c.

[37452]

““ für Recht:

I. die Susanna Steuer sowie ihre unbekannten Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Kreuzburg auf Blatt 278. in Abthl. III. unter Nr. 1 für die Susanna Steuer eingetragene Antheilspost von 50 Thalern an fol⸗ gender Hypothek:

100 Thaler maternum für die Schwarzfärber Steuer'schen Minorennen II. Ehe, Namens Susanna und Samuel Heinrich, zu gleichen Theilen auf Grund des Erbrezesses über den Nachlaß der verstorbenen Barbara Steuer auf so hoch festgesetzt, ex decreto vom 31. Januar 1824 eingetragen, hierdurch ausgeschlossen;

II. das über die vorgedachte Hypothek von 100 Thalern aus einer Ausfertigung des Schwarz⸗ färber Steuer'schen Erbrezesses vom 13., 15./17. Ja⸗ nuar 1824 und dem Hypothekenscheine vom 31. Ja⸗ nuar 1824 gebildete Hypvthekeninstrument, wird für kraftlos erklärt.

Goldfeld. [37445] Im Namen des Königs!

In der Müller'schen Aufgebotssache F. 4/85 erkennt das Königliche Amtsgericht Negenwalde durch den Gerichts⸗Assessor Bröcher am 30. Sep⸗ tember 1886

für Recht:

Das Hypotheken⸗Dokument über 120 ℳ, ein⸗ getragen für den Brauer Karl Müller zu Regenwalde in Abtheilung III. unter Nr. 1 des Grundbuchs von Regenwalde Band VI. Blatt 443, wird für

kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens trägt Wittwe Müller, Friederike, geb. Wegner.

[374400 Im Namen des Königs! Verkündet am 20. Oktober 1886.

Bettin, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Besitzers Friedrich Lubnau zu Rosenau erkennt das Königliche Amtsgericht zu Rosenberg Westpr. durch den Amtsrichter Rölle,

da der Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeichneten Urkunden und die Berechtigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat,

da das Aufgebot nach §. 103 der Grundbuch⸗ ordnung vom 5. Mai 1872 zulässig ist,

da das Aufgebot durch Anheftung an die Gerichts⸗ tafel sowie durch Einrückung in den Oeffentlichen Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Marienwerder vom 30. Juni 1886 bekannt ge⸗ macht ist, .

da weder in dem Aufgebotstermine vom 21. Ok⸗ tober 1886, noch seitdem Rechte Dritter auf die Ur⸗ kunde angemeldet sind, und der Antragsteller Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt hat,

für Recht:

Die Abtheilung III. Nr. 1 und 2 Blatt 23 des Grundbuchs von Rosenau eingetragenen Gläubiger der dasigen Posten von 97 Thlr. 9 Sgr. resp. 48 Thlr. 9 Sgr. 75⁄7 Pf. sowie deren unbekannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die angeführten Posten ausgeschlossen und werden die über diese Posten gebildeten Dokumente für kraft⸗ los erklärt.

Rosenberg Westpr., den 21. Oktober 1886.

Königliches Amtsgericht. I.

[37433] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 1. d. M. ist das nachbezeichnete Hypo⸗ theken⸗Instrument: Hypothekenbrief vom 10. Mai 300 Thlr. Darlehnsforderung, Band IX. Blatt 108 G. für den Pastor Brand daselbst, zum Zwecke der Anfertigung einer neuen Urkunde für kraftlos erklärt. Heldrungen, den 1. Oktober 1886 Königliches Amtsgericht.

1859 über haftend auf Kannawurf

N

v“ [37450]

Durch Urtheil vom heutigen Tage wird die Hy⸗ pothekenurkunde vom 5. Juli 1862, inhaltlich deren vor dem vorhinnigen Kurfürstlichen Justizamt zu Rinteln der Maurergeselle Carl Friedrich August Benditte Nr. 36 sowie dessen Ehefrau Louise Caro⸗ line Wilhelmine, geb. Clausing, von Ostendorf, der Wittwe des Apothekers Pape Christine Wilhelmine, geb. Lindinger, zu Obernkirchen, wegen eines Dar⸗ lehns von 250 Thaler nebst 4 % Zinsen, die in der Gemarkung Ostendorf belegenen Immobilien Kbl. 2 Parc. 14, Kbl. 3 Parc. 5, verpfändet haben, für kraftlos erklärt.

Rinteln, den 15. Oktober 1886.

Königliches Amtsgericht: D

[37439] Im Namen des Königs! Verkündet am 20. Oktober 1886. Gruch, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Halbbauern Peter Böttcher zu Wobeser, vertreten durch den Rechtsanwalt Kochann hier,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stolp durch den Amtsgerichtsrath Dunst

für Recht: 8

Das Hypothekendokument über die für den Tischler Friedrich Hildebrandt zu Lüllemin auf dem früher dem Halbbauern Christian Gerson gehörigen Grund⸗ stück Wobeser Band II. Bl. Nr. 22 unter Abthei⸗ lung III. Nr. 1 eingetragenen und bei Schließung des Grundbuchblatts dieses Grundstücks auf das dem Antragsteller gehörige Grundstück Band I. Bl. Nr. 13 des Grundbuchs von Wobeser unter Abtheilung III. Nr. 5 übertragene, zu 5 % verzinsliche Dar⸗ lehnsforderung von 200 Thalern, bestehend aus der Ausfertigung der Schuldurkunde vom 6. Mai 1854, dem Hypothekenbuchs⸗Auszug und der Ingrossations⸗ note vom 12. April 1858, wird für kraftlos erklärt und die Kosten des Verfahrens werden in Gemäßheit des §. 89 des Gerichtskostengesetzes dem Antragsteller

auferlegt. Rechts

Von Wegen.

5 8

8. 8

[37451] Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage sind die auf dem v. Münchhausen'schen Grundvermögen in Bd. VII. Art. 284 Abth. I. Nr. 237, 238, 239 in Abth. III. daselbst unter Nr. 2 des Grundbuchs von Rinteln eingetragene Hypothek über sechshundert Mark Darlehn an den Commerz⸗Assessor Knipping zu Rinteln, sowie die über diesen Pfandeintrag ge⸗ bildete Schuld⸗ und Pfandverschreibung des früheren Kurfürstlich Hessischen Landgerichts zu Rinteln vom 18. November 1814 bezw. 12. Dezember 1835 für kraftlos erklärt worden. Rinteln, den 15. Oktober 1886. Königliches Amtsgericht. Dunker.

[37446] Bekanntmachung. 3 Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Kosel vom 17. September 1886 ist für Recht erkannt worden:

Die Hypotheken⸗Urkunde über die auf dem Grund⸗ stücke Blatt 99, Kostenthal, Abtheilung III. Nr. 4 für die Johann und Theresia Janetzko'schen Erben eingetragene Kaufgelderpost von 6291 Thalern 4 Silbergroschen 2 Pfennigen wird für kraftlos

Kosel, den 28. Oktober 1886.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

[374488 Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Wirths Friedrich Pietrzyk zu Turowen, vertreten durch Rechtsanwalt Skrodzki hier, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Johannis⸗ burg durch den Amtsrichter Rosenthal für Recht:

Das Hypotheken⸗Dokument über die für die Wittwe Regine Turowski, später verwittwete Pokroppa, ge⸗ borne Scesny, auf den Grundbuchblatt Turowen 9 eingetragenen 57 Thaler 25 Sgr. 5 Pf., Ueberrest des väterlichen und großmütterlichen Erbtheils, ein⸗ getragen auf Grund der Erbrezesse vom 18. Juni 1816, 29. November 1820 und der Quittungsver⸗ handlung vom 26. April 1842 gemäß Verfügung vom 1. Juni 1842, bestehend aus den Ausfertigungen der vorbezeichneten Verhandlungen, dem Hypotheken⸗ buchs⸗Auszug und Eintragungs⸗Vermerk, wird für raftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem steller auferlegt.

Johaunisburg, den 14. Oktober 1886.

Königliches Amtsgericht.

Antrag⸗

[37447] Ausfertigung. Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern.

Auf Antrag des Kreisvereins oberfränkischer Aerzte erkennt das Königliche Amtsgericht Bamberg I. unterm 23. Oktober 1886 zu Recht:

J. Der Schein der Sparkasse Bamberg vom 11. November 1875 Nr. 810 über Dreihundert Gulden, auf den Kreisverein oberfränkischer Aerzte als Gläubiger lautend, wird für kraftlos erklärt.

1I. Die Kosten des Verfahrens hat Antragsteller, der Kreisverein oberfränkischer Aerzte, zu tragen.

Bamberg, den 23. Oitober 1886. 1

Königliches Amtsgericht. I Der Königliche Amtsrichter. gez. Loewenheim. Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Bamberg, den sechsundzwanzigsten Oktober ein⸗

tausend achthundert sechs und achtzig. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts Bamberg I. Der Königliche Sekretär: (L S.) (Unterschrift.)

3

Im Namen des Königs! Verkündet am 23. Oktober 1886. Pudelko, Gerichtsschreiber.

Auf Antrag: 9*

1) der Kaufleute Rudolf Guttmann und Salomon Raphael zu Kreuzburg, vertreten durch den Justizrath Libawski daselbst, 1 der Stellenbesitzer Johann und Karoline Sgonina'schen Eheleute zu Naßadel IV., ver⸗ treten durch denselben, der Häusler Friedrich und Johanna Bragulla⸗

schen Eheleute zu Schmardt IV., vertreten durch den Rechtsanwalt Rosenthal zu Kreuzburg O.⸗S., der Bauerfrau Johanna Wohlmann, gebornen Boehm, zu Ober⸗Kunzendorf, vertreten durch den Justizrath Libawski zu Kreuzburg O.⸗S., erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kreuzburg durch den Gerichtsassessor Goldfeld, pp. für Recht: Nachstehende Hypothekenurkunden: 8 1) über 350 Thlr. mit 5 % verzinsliches und nach Zmonatlicher Kündigung rückzahlbares Darlehn, aus der Schuldurkunde vom 30. März 1855 für die Ge⸗ fangenwärter Gottlieb und Anna Graeserschen Ehe⸗ leute zu Kreuzburg auf dem den Kaufleuten Rudolf Guttmann und Salomon Raphael zu Kreuzburg gehörigen Bauergute Nr. 4 Schloß⸗Ellguth in Abth. III. unter Nr. 4 am 5. April 1855 eingetra⸗ gen und auf Grund der Cession vom 25. Juni 1857 auf den Mühlendirector Rudolf von Sydow zu Schloß⸗Ellguth zufolge Verfügung vom 9. Septem⸗

1 Fhörigen

er, 1

ber 1857 umgeschrieben; gebildet aus der Ausferti üb kund B6 kung der Schuldurkunde vom 4 April 1855, den

Ingrossationsvermerken vom 5. April 1855 und

September 1857 und den Hypothekenbuchauszügen 4. April 1855

dom 9. September 1857;

2) über 100 Thlr. mit 6 % in halbjährigen Raten erzinsliches und nach 6monatlicher Kündigung rück⸗ ahlbares Darlehn, eingetragen aus der Schuld⸗ kunde vom 3. September 1858 zufolge Verfügung om 11. September 1858 auf der den Stellen⸗ esitzern Johann und Caroline Sgoninag'schen Ehe⸗ zuten gehörigen Freigärtnerstelle Nr. 1 Naßadel IV.

Abthl. III. unfer Nr. 2 für den Einlieger Jacob Zulok zu Pszonke und umgeschrieben auf Grund des rbrezesses vom 29. Oktober 1864 auf die Wittwe nna Bulok mit 25 Thlr. 18 Sgr. und auf die Geschwister Franz, Michael und Sophie Bulok mit

24 Thlr. 24 Sgr., zusammen mit 74 Thlr. 2 Sgr.; eingetragen auf Grund der Verfügung om 17. November 1864; gebildet aus der Aus⸗ rtigung der Schuldurkunde vom 3./11. September 858, den Ingrossationsvermerken vom 13. Sep⸗ mber 1858 und 17. November 1864, sowie den Hhypothekenbuchauszügen vom 11. September 1858 ind 17. November 1864;

3) über 150 Thlr. mit 5 % in halbjährlichen

erminen zu Johanni und Weihnachten verzinsliches und nach vierteljährlicher Kündigung rückzahlbares Darlehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 25. April 1862 zufolge Verfügung vom 30. April 1862 für die Kreuzburger Kreissparkasse auf der der Friedrich und Johanna Bragulla'schen Eheleuten Häuslerstelle Nr. 5 Schmardt IV. in bthl. III unter Nr. 4; gebildet aus der Ausfer⸗

tigung der Schuldurkunde vom 25./30. April 1862,

der Ingrossatur vom 3. Mai 1862 und dem Hypo⸗ thekenbuchauszuge vom 30. April 1862;

4) über 25 Thlr. 9 Sgr. festgesetzte gerichtliche und außergerichtliche Kosten, eingetragen aus dem rechtskräftigen Erkenntnisse 8. April 1862 28. April 1863 und der Festsetzungsverfügung vom 3. Februar 1863 für den Hüttenrendanten Eduard Gallinek zu Lands⸗ berg auf dem der Bauerfrau Johanna Wohlmann, eborene Boehm gehörigen Bauergute Nr. 22, Ober⸗

zunzendorf in Abthl. III unter Nr. 18; gebildet 2 8 Ausfertigung des Erkenntnisses vom 28 April 1863 der Festsetzungsverfügung 3. Februar 1863 28. April 18631 1863 und dem Hypothekenbuchauszuge vom 9. 1863,

werden hierdurch für kraftles erklärt.

Goldfeld.

vom

vom

Mai

Mai

der Registratur vom 16.

Bekanntmachung.

In Sachen betreffend das Aufgebot von kassenbüchern hat das Königliche Amtsgericht zu Salzwedel unter dem 23. Oktober 1886 für Recht erkannt, daß die Sparkassenbücher der Sparkasse zu Salzwedel:

a. Nr. 17561, ausgestellt für Ferdinand Gädke zu Gr. Wieblitz über 42 71 ₰, b. Nr. 17900, ausgestellt für Joachim Kersten zu Tylsen über 163 47 für kraftlos zu erklären. Meinhard.

Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Münster vom 26. Oktober 1886 ist das Hypotheken⸗ dokument über die im Grundbuche von Münster

Band 20 Blatt 94 und Band 24 Blatt 38 in Ab⸗

theilung III. unter Nr. 3 bezw. 4 aus dem notariellen Vergleiche vom 24. April 1863 nebst 4 % Zinsen für den Handelsmann Johann Heinrich Thörner zu Münster eingetragene Hypothek von für kraftlos erklärt. . Münster, den 26. Oktober 1886 8 Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI.

[37444]

Durch Ausschlußurtheil vom 25. Oktober 1886 sind die beiden Kurscheine über die in dem Gewerken⸗ buche der Gewerkschaft „Ver. Westphalia“ hier für die Wittwe Buchhändler Eduard Jansen zu Münster eingetragenen 2 Kuxen Nr. 417 und 418 für kraftlos erklärt.

ortmund, den 25. Oktober 1886. Königliches Amtsgericht.

[37453 Im Namen des Königs! Verkündet am 23. Oktober 1886. 1 Pudelko, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Häusler Franz und Franciska Pernol'schen Eheleute zu Kuhnau, vertreten durch den Rechtsanwalt Mücke zu Kreuzburg,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kreuzburg durch den Gerichtsassessor Goldfeld

7G für Recht: 1)

Folgende Personen und ihre Rechtsnachfolger: ) die Franz, Michael, Simon, Johann und Gregor, Geschwister Tylla,

2) die Knecht Franz Gromotka'schen Erben, nämlich die Wittwe Marie Gromotka und die Daniel, Susanna und Thomas Geschwister Gromotka,

werden mit ihren Ansprüchen:

zu 1) auf die auf Blatt 11 Kuhnau in Abthl. III. unter Nr. 1 eingetragene Post 12 Thlr. 21 Sgr. 6 Pf. einem jeden mit 2 Thlr. 16 Sgr. 3 6 Pf. zustehende väterliche Erbegelder der 5 minorennen Kinder des Daniel Tylla, Namens Franz, Michael, Simon, Johann und Gregor, nebst 5 % Zinsen, eingetragen auf Grund des Erbrezesses vom 12. Oktober „0.

19. November 1839;

zu 2) auf die auf Blatt 11 Kuhnau in Abthl. III.

unter Nr. 2 eingetragene Post: 0 Thlr. mit 5 % vom 1. Juli 1851 an verzins⸗ es und nach †jährlicher Kündigung rückzahlbares rlehn für die Knecht Franz Gromotka'schen Erben, lich die Wittwe Marie Gromotka und die drei der Daniel, Susanna und Thomas Geschwister motka, eingetragen auf Grund der Schuldurkunde 20. Juni 1851 sowie auf die daselbst in hl. III. unter Nr. 3 eingetragene Post: Thlr. 25 Sgr. für die Zeit vom 30. August 8 bis 1. Junk 1851 rückständige Zinsen von den er Nr. 2 eingetragenen 20 Thlr. für die Gro⸗

410 Thalern

motka'schen Erben eingekragen auf Grund de tragsverhandlung vom 21. Oktober 1851, hierdurch ausgeschlossen. 8 II. Folgende Hypothekeninstrumente: ü8 1) das über die vorgenannte auf Blatt 11 Kuhnau in Abtheilung III. unter Nr. 1 eingetragene Post, und zwar über die Antheile des Johann und Gregor Tylla von zusammen 5 Thlr. 2 Sgr. 7 Pf. zu⸗ folge Verfügung vom 18. August 1844, aus der 8 12. Oilbtz. Ausfertigung des Erbrezesses vom 19 Nopbr. 1839, nebst Ingrossationsvermerk gebildete Hypothen⸗ instrument, 8 2) das über die vorgenannten, eben aselbst in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 2 und 3 für die Gromotka⸗ schen Erben aus der Ausfertigung der Schuldver⸗ schreibung vom 20. Juni 1851, der Registratur vom 11. November 1851 und dem Hypothekenschein vom 8. November 1851 gebildete Hypothekeninstrument, werden hierdurch für kraftlos erklärt. Goldfeld.

[37623 Oeffentliche Zustellung. Der Arbeiter Johann Wilbelm Kortmann zu Altona, Lerchenstraße, Gerlachs⸗Terrasse Nr. 5 I., links, vertreten durch Rechtsanwalt Tetens in Altong, klagt gegen seine Ehefrau Auguste Marie Friederike Kortmann, geborene Rademacher, unbekannten Aufent⸗ halts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestebende Ehe dem Baude nach zu trennen und die Beklagte für den schul⸗ digen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer II. des Königlichen Landgerichts zu Altona auf Sonnabend, den 26. Februar 1887, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird t

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Altona, den 30. Oktober 1886. C Stahl, 3 G Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[37474] Oeffentliche Zustellung.

Die Maurerfrau Auguste Müller, geb. Brose, zu Hohendorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Tolki, klagt gegen ihren Ehemann, den Maurer Carl Müller, früher in Hohendorf wohnhaft, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen böswilliger Verlassung auf Ehescheidung, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe und Er⸗ klärung des Beklagten für den allein schuldigen Theil,⸗ und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Allenstein auf den 5. Febrnar 1887, Vormittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wronka,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung. Zwangsversteigerung.

Das im Grundbuche von Schoenwitz, Nr. 55 auf den Namen des Häuslers Franz Wicher, sowie der Geschwister Anna und Karoline Wicher eingetragene Grundstück, soll auf Antrag der Dienst⸗ magd Karoline Wicher zu Rosenthal, zum Zwecke der Auseinandersetzung unter den Miteigenthümern am 20. Januar 1887, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 21. Jannar 1887, Vormittags 9 Uhr, an Gerichtsstelle verkündet werden.

Die eingetragene Miteigenthümerin Anna Wicher aus Schoenwitz, jetzt angeblich verwittwete Tage⸗ löhner Ziak, zuletzt in Syltberg (Russisch⸗Polen), jetzt unbekannten Aufenthalts, wird hiermit zu den obigen Terminen vorgeladen.

Löwen, den 19. Oktober 1886.

L “““ 3 als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[37614] Oeffentliche Zustellung.

Der Besitzer Andreas Goertz in Gurske, vertreten durch den Justizrath Pancke in Thorn, klagt gegen den Arbeitsmann Johann Karl und Genossen, Ersterer unbekannten Wohnortes, wegen Löschungsbewilligung mit dem Antrage, die Beklagten, und zwar den Arbeitsmann Johann Karl als gütergemeinschaft⸗ lichen Ehemann nach der Caroline Wilhelmine Barke, geb. Hapke, demnächst wieder verehelicht ge⸗ wesene Karl, zu verurtheilen, über die für dieselbe im Grundbuche von Gurske Nr. 40 Rubrica III. Nr. 3 eingetragenen 32 Thaler = 96 nebst Zu⸗ behör, und zwar gegen Hinterlegung des dem Johann Karl an der qu. Post zustehenden Antheils nebst Zinsen von zusammen 81 20 löschungsfähig zu quittiren, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Thorn auf den 4. Januar 1887, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Thorn, den 27. Oktober 1886.

Titius, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. VI.

[37621] Zust

37611]

Blatt

Oeffentliche Zustellung. Die Bergmannsfrau Julianna Scholkowska, geb. Richter, zu Berlin, Langestraße 102, vertreten durch den hiesigen Rechtsanwalt Werth, klagt gegen den Bergmann Anton Scholkowskt, zuletzt in Kolonie Brinsk, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗ willigen Verlassens auf Ehescheidung mit dem An⸗ trage: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 4. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Thorn auf

den 1. Febrnar 1887, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Thorn, den 27. Oktober 1886. Krause, 8

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

1 ö11e“

[376200 SOeffentliche Zustellung.

Die Frau Kaufmann und Hotelbesitzerin Ottilie Marquardt, geb. Goritzka, zu Lautenburg, vertreten durch den hiesigen Rechtsanwalt Werth, klagt gegen den Kaufmann und Hotelbesitzer Ferdinand Mar⸗ quardt, früher zu Lautenburg, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehebruchs und böswilligen Ver⸗ lassens auf Ehescheidung, mit dem Antrage, das Band der Ehe zwischen Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, auch die Wiederverheirathung mit der Anna Schmidt aus Adamsdorf für unzulässig zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Thorn auf den 1. Februar 1887, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Thorn, den 30. Oktober 1886.

Krause, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[37617] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Charlotte Luise Elisabeth Lehmann, geb. Diersche, hier, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Modler hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Maler Johann August Benjamin Lehmann, zu⸗ letzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen gesundheits- und lebensgefährlicher Mißhandlung, Versagung des Unterhalts und böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung:

die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schul⸗ digen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 10. März 1887, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung w Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 28.

ird dieser I“

Oktober 1886. Buchwald, des Königlichen Landgerichts I

Civilkammer 13.

Gerichtsschreiber

Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Louise Therese Clara Mauriczat, geb. Peitsch, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Woelbling hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Gärtner Christoph Mauriczat, früher hier, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehescheidung:

die Ehe der Parteien zu trennen,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüdenstraße 59, II. Treppen, Zimmer 75, auf den 15. Februar 1887, Nachmittags 12 ½¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 19. Oktober 1886.

Funke,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

Civilkammer 13.

[37481]

[37464] Oeffentliche Zustellung.

Die „City“, Aectien⸗Baugesellschaft zu Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Sauer hier, Kommandantenstraße 24, klagt gegen den Schrift⸗ steller Friedrich Israel, unbekannten Aufenthalts, wegen Zahlung von 522,05 für Logis und Kost, in den Akten 0. 419. 86 C. K. I. 6273 mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu ver⸗ urtheilen, an Klägerin 522 5 nebst 6 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen, und das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts I. zu Berlin, Jüdenstr. 59, Zimmer 46, auf

den 5. März 1887, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 23. Oktober 1886.

Becker, des Königlichen Landge ichts I

Gerichtsschreiber des H M Tivilkammer I.

[37460] Oeffentliche Zustellung.

Die Erben des verstorbenen Holzhändlers S. Cohn a. die Wittwe Lina Cohn, geb. Cohn, b. die mino⸗ rennen Geschwister Cohn: 1) Georg Jacob, 2) Minna, 3) Hirsch Hans, 4) Margarethe; zu b. vertreten durch die Wittwe Lina Cohn als Vormünderin, sämmtlich zu Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Fränkel hier, Königstr. 39, klagen gegen den Herrn F. Herrmann, früher zu Berlin, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen der von dem Erblasser der Kläger an den Verklagten vom Februar 1885. bis Februar 1886 erfolgten Holzlieferungen und der am 4. April 1885 erfolgten Einlösung eines Acceptes über 255 mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurtheilen, an die Kläger 1200 nebst 6 % Zinsen seit 21. April 1885 zu zahlen und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Kammer für Handels⸗ sachen des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüdenstraße 59 II., Zimmer Nr. 67, auf den 10. Januar 1887, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 22. Oktober 1886. b Stuhr, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts Erste Kammer für Handelssachen. [37418] 1— Oeffentliche Zustellung mit Ladung. Der K. Advokat und Rechtsanwalt Kaiser in Kro⸗ nach hat Namens und im Auftrage des K. Pfarrers Joseph Bastian und des Faktors J. Hagen, Beide in Nordhalben, als Vertreter des Arbeiterbeschäf⸗

tigungs⸗Comiteés dortselbst, gegen

1) den Kaufmann Andreas Franz Föhrweiser von Neufang, zuletzt in London, dermalen unbe⸗ kannten Aufenthaltes,

2) den Oekonomen Andreas Föhrweiser, und

3) den Oekonomen Johann Föhrweiser,

letztere Beide in Neufang, beim K. Landgericht dahier Klage wegen Aufhebung eines Erbverzichtes und Theilung eingereicht unter dem Vorbringen, daß

der Beklagte A. F. Föhrweiser laut eines mit der Vollstreckungs⸗Klausel versehenen Versäumnißurtheils der Handelskammer des K. Landgerichts Bamberg vom 3. Januar 1884 an das Arbeiterbeschäftigungs⸗ Comité Nordhalben folgende Beträge schulde:

a. 1697 19 Hauptsache nebst 6 % Zinsen hieraus seit 20. Mai 1880,

b. 2330 81 weitere Hauptsache mit des⸗ gleichen Zinsen seit 10. Oktober 1880 sowie gemäß gleichfalls vollstreckbar erklärten Gerichtsbeschlusses vom 22. April 1884 die bis dorthin erwachsenen Kosten im genehmigten Betrage von 172 35 ₰, ferner,

daß eine Vollstreckung des nicht stattgefunden habe, daß jedoch mit Be⸗ schluß des K. Amtsgerichts Kronach vom 30. Mai 1884 zu Gunsten des genannten Arbeiter⸗ beschäftigungs⸗Comités für seine bezeichneten An⸗ sprüche und 100 muthmaßliche weitere Kosten der Erbantheil des Schuldners bis zum Betrage von 4200 35 gepfändet und demgemäß den Eltern des Beklagten den Johann und Barbara Föhr⸗ weiser'schen Eheleuten als Drittschuldnern verboten worden sei, bis zu dieser Summe an A. F. Föhr⸗ weiser zu bezahlen; ferner daß genannte Dritt⸗ schuldner inzwischen verstorben seien, allein Verhand⸗ lungen behufs Auseinandersetzung des Nachlasses an dessen drei hinterlassene Söͤhne nicht stattgefunden haben, weil von Andreas und Johann Föhrweiser eine Urkunde, d. d. London, 13. Juni 1883, in Vor⸗ lage gebracht worden sei, wonach A. F. Föhrweiser unter Anerkennung des Empfanges verschiedener Be⸗ träge w f

erwähnten Urtheils

118 dans

elterlichen Vermögen auf jeden wei⸗ teren Anspruch auf dasselbe verzichtet habe, welcher Erbtheilsverzicht jedoch von den bezeichneten Vertre⸗ tern des Arbeiterbeschäftigungs⸗Comités als rechts⸗ unwirksam angefochten werde.

Es wird nun vom klägerischen Anwalte beantragt, es wolle nach verhandelter Sache zu Recht erkannt werden:

1) die Erbverzichtserklärung des A. Föhrweiser von Neufang, d. d. London, 13./15. Juni 1883, sei als rechtsunwirksam aufzubeben, und haben demgemäß Andreas und Johann Föhrweiser, Beide Oekonomen zu Neufang, nach vorgängiger Theilung des elter⸗ lichen Vermögens mit ihrem Bruder A. F. Föhrweiser, zuletzt in London, nun unbekannten Aufenthalts auf Rechnung des gepfändeten Pflichttheiles des letzteren die Summe von 4200 35 nebst 6 % Zinsen aus 1697 19 vom 20. Mai 1880 und aus

1 81 vom 10. Oktober dess. Is. an, an

dem dem

& ).

Si9

2230 ℳ.

die Klagspartei zu bezahlen, sodann 2) die Beklagten unter solidarischer Haftung auch

sämmtliche Kosten des Verfahrens zu tragen.

Mit Gerichtsbeschluß vom 16. Oktober lfd. Is. wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt und wurde von dem Vorsitzenden der II. Civilkammer Termin zur Verhandlung der Sache aust 1

Dienstag, den 18. Januar 1387, früh 9 Uhr, im Sitzungssaale für Civilsachen des K. Landgerichts Bamberg bestimmt.

Zu diesem Termine wird Beklagter Franz Föhrweiser hiermit mit der Aufforderung ge⸗ laden, bis dahin einen beim K. Landgerichte dahier zugelassenenen Rechtsanwalt zu bestellen. 1

Bamberg, 28. Oktober 1886.

Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts Bamberg. Der Ober⸗Sekretär: Schwemmer.

(L. S.)

[37480]

Oeffentliche Zustellung. Di 3

verehelichte früherer Revierförster Mari Gottschalk, geborene Stalberg, zu Zawodzie, ver treten durch den Rechtsanwalt Toepffer zu Beu⸗ tben O.⸗S, klagt gegen ihren Ehemann, vormaligen Revierförster Gotthard Gottschalk, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslichen Verlassens, mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erachten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Beuthen O.⸗S. auf 8 den 26. Februar 1887, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Beuthen O.⸗S., den 23. Oktober 1886.

Barbarino, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

37336] Oeffentliche Zustellung.

Der Weingroßhändler Paul Woesthoff zu Breslau, Junkernstraße Nr. 11, vertreten durch den Rechts anwalt Dr. Mamroth zu Breslau, klagt gegen den Dr. phil. M. Pomorski, früher in Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, 1) wegen einer Darlehns⸗ restforderung aus dem Jahre 1883 in Höhe von 50 ℳ, 2) wegen einer Darlehnsrestforderung des Kaufmanns Siegert zu Breslau in Höhe von 20 ℳ, die letzterer durch Cession vom 30. September er. an den Kläger abgetreten hat, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an den Kläger 70 nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen und das Urtheil für vor läufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Be klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Konigliche Amtsgericht zu Breslau auf den 23. Februar 1887, Vormittags 9 ½ Uhr,

Zimmer Nr. 12. Zum Zwecke der offentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Breslau, den 28. Oktober 1886. 1 Prudlo,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[37471] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann M. Pohly zu Wolfenbüttel, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Spanjer⸗Herford hier, klagt gegen den Kaufmann Fritz e. aus Gittelde, zuletzt in Braunschweig, jetzt unbe⸗

kannten Aufenthalts, wegen eines im Jahre 1884 ge