Für. Regt. Nr. 35, Hauptm. und Comp. Chef, Lutteroth, ec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., befördert Zarnack, Pr. Lt. von demselben Regt., ein Patent seiner Charge verliehen. v. Rochow, Pr. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 1, unt. Beförd. z. Rit tm. und Escadr. Chef, vorläufig ohne Patent, in das Kür. Regt. Nr. 1 versetzt. v. Hinckeldey, Hauptm. à la suite des Kaiser Alexander Garde⸗ Gren. Regts. Nr. 1, unter Entbindung von dem Kommando als Ad⸗ jutant bei der Kommandantur von Berlin, als Comp. Chef in das Regt. einrangirt. v. Baumbach, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 19 und kommandirt als Ordonnanz⸗Offiz. bei des Erbgroßberzogs von Oldenburg K. H., zum Pr. Lt. befördert. Weygand, Major vom Gren. Regt. Nr. 3, zum Bats. Commandeur ernannt. Schroeder, Major, aggreg. dem Gren. Regt. Nr. 3, in dieses Regt. einrangirt.
Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere. Berlin, 24. Februar. Köpke, Hauptm. a. D., zuletzt Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 18, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des genannten Regts., zur Disp. gestellt. 1
Berlin, 26. Februar. Schonis, Sec. Lt. a. D., zuletzt im Ulan. Regt. Nr. 8, unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Armee⸗Uniform, der Charakter als Pr. Lt. verliehen.
XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Corps. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 22. Februar. Prinz Albert Herzog zu Sachsen Königliche Hoheit, zum Sec. Lt. im Jäger⸗Bat. Nr. 13 ernannt. Wahle, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 134, unterm 15. März cr. bei diesem Regt. wiedereingestellt. Teich⸗ mann, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 104, zum Hauptm. und Comp. Chef, vorläufig ohne Patent, Claus, charakteris. Pr. Lt. in dem⸗ selben Regt., zum etatsmäß. Pr. Lt., mit einem Patent vom Tage der Charakterisirung, v. Erdmannsdorf, Sec. Lt. im Jäger⸗Bat. Nr. 12, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, befördert.
Im Beurlaubtenstande. 22. Februar. Rohde, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 106, zu den Offizieren der Res. des 2. Ulan. Regts. Nr. 18 versetzt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 3. Fe⸗ bruar. Legler, Major und Bats. Commandeur im Gren. Regt. Nr. 100, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, unter Verleihung des Charakters als Oberst⸗Lt., mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubniß zum Forttragen der Regts. Uniform mit den vorgeschriebe⸗ nen Abzeichen, zur Disp. gestellt. 8
22. Februar. v. Stransky v. Stranka und Greiffen⸗ fels, charakteris. Oberst z. D., v. Plate, charakteris. Rittm. z. D.,
ehl, Pr. Lt. z. D., diesem unter Verleihung des Charakters als
auptm., unter Fortgewährung der gesetzlichen Pension und mit der
rlaubniß zum Forttragen der bisher. Regts. Uniformen mit den vorgeschriebenen Abzeichen, der erbetene Abschied bewilligt.
Im Beurlaubtenstande. 3. Februar. Schneider, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 101, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform, der er⸗ betene Abschied bewilligt. 1
22. Februar. Schulze, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 106, Dr. Meier, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Regts. Nr. 101, Meißner, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 134, Szezesny, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 107, Ilgner, Sec. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Nr. 18, von Zehmen, Hauptm. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 108, mit der Erlaubniß zum Forttragen der bisherigen Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen, Baumgarten⸗Crusius, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 102, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform, der erbetene Abschied bewilligt.
Nichtamtliches. Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 5. März. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen im Laufe des heutigen Vor⸗ mittags den Obersten und Flügel⸗Adjutanten von Winterfeld, nahmen militärische Meldungen entgegen und arbeiteten längere Zeit mit dem Chef des Militärkabinets, General von Albedyll.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag militärische Meldungen entgegen und wohnte Abends dem Concert in der Sing⸗ Akademie sowie später der Vorstellung im Schauspielhause bei.
“
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie
der Ausschuß und Steuerwesen heute
Sitzungen.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages sowie die von den Staats⸗Ministern Dr. Lucius und von Boetticher im Hause der Ab⸗ geordneten gehaltenen Reden befinden sich in der Ersten Beilage.
— Eine Cession behufs Sicherstellung des Gläubigers hinsichtlich der Wiedererstattung eines von diesem gewährten Darlehns an Stelle der Verpfändung, ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Civilsenats, vom
4. Dezember v. J., im Geltungsbereich des Preuß. Allg. Landrechts eine wirksame, im Konkurse über das Vermögen des Darlehnsnehmers ohne Weiteres nicht anfechtbare Ueber⸗ tragung des Eigenthums an den cedirten Sachen oder For⸗ derungen, welche allerdings im Falle der Wiedererstattung des Darlehns zur Rückcession verpflichtet.
— Der Minister des Innern hat unter dem 10. Februar d. J. in Uebereinstimmung mit den Ministern für Handel und Gewerbe, für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten eine Beschwerde der Fleischer⸗Innung zu Frankfurt a. M. über eine polizeiliche Anordnung, nach welcher das Tödten des Hornviehs auf dem Schlachthofe ausschließlich durch die von der Schlachthof⸗Verwaltung angestellten Schläger zu erfolgen hat, nicht für begründet erachtet. „ Daß es für den ordnungsmäßigen Betrieb eines öffent⸗ lichen Schlachthauses an sich förderlich sei, wenn das Tödten der Schlachtthiere durch eigens hierfür angestellte Personen erfolge, könne ebensowenig bezweifelt werden, als daß eine solche Anordnung geeignet sei, die auf Vermeidung der Thier⸗ quälerei gerichteten Bestrebungen zu unterstützen, und es müsse durchaus gebilligt werden, daß die um der öffentlichen Schlachthäuser auch im Sinne ieser letzteren Bestrebungen verwerthet werde. Geschehe letzteres mit Erfolg, wie die angestellten Ermittelungen im vorliegenden Falle ergeben hätten, so könne es nicht darauf ankommen, daß die in Rede stehende Anordnung von der her⸗ kömmlichen Gewohnheit abweiche. Wenn der Vorstand der Fleischer⸗Innung dagegen einwende, daß den Lehrlingen da⸗ urch die Gelegenheit entzogen werde, sich in dem zu den Ob⸗
für Zoll⸗ hielten
8 51 liegenheiten ihres Handwerks gehörigen Schlagen der Thiere zu üben, so sei hierauf zu erwidern, daß die Einrichtung nicht ausschließe, den durch zuvorige Anschauung vorgebildeten Lehr⸗ lingen zu ihrer Uebung gelegentlich auch das Schlagen der Thiere unter Kontrole und Leitung des öffentlich bestellten Schlägers zu gestatten. Daß die Autorität der Fleischer⸗ meister dadurch beeinträchtigt werde, daß die Lehrlinge den Weisungen des Schlägers bezüglich der Fesselung der - jere nachzukommen hätten, könne nicht zugegeben werden.
Noch weniger treffe der von dem Vorstande der Fleischer⸗ aus der Freiheit des Gewerbebetriebes entnommene Einwand zu, da die Ausübung des Gewerbebetriebes durch die in Rede stehende Anordnung Niemandem verwehrt werde. Was aber die durch die Annahme des Schlägers vermehrten Kosten der Schlachthausverwaltung betreffe, so stellten sich die Mehrkosten, wie die angestellten Ermittelungen ergeben hätten, nur auf wenige Pfennige für jedes Stück Schlachtvieh heraus, so daß dieselben für die Beurtheilung der Zweckmäßigkeit der Maßregel nicht wohl in Betracht kommen könnten.
Zu der von dem Vorstande angeregten Wiedereinführung der Schlachtmaske liege von Aufsichtswegen keine Veranlassung vor. Das geschlagene, nur betäubte Vieh verende beim Ver⸗ bluten unter Muskelkontraktionen, welche die Auspressung des Blutes befördern; letztere träten bei der Tödtung unter Be⸗ v. der Schlachtmaske in geringerem Maße ein, so daß das Fleisch blutreicher bleibe und, wie die Erfahrung lehre, von geringerer Haltbarkeit sei. Abgesehen von diesem hygie⸗ nischen Gesichtspunkte, erfordere die Benutzung der Schlacht⸗ maske besondere Sachkenntniß und könne zu unnöthiger Thier⸗ quälerei Anlaß geben, wenn, was leicht vorkommen könne, eine nicht passende Maske gewählt werde.
— In den Bundesstaaten und in Elsaß⸗Lothringen sollen Aufnahmen in Bezug auf das Heil⸗ personal, das pharmazeutische Personal und die pharmazeutischen Anstalten nach dem Stande vom 1. April 1887 ausgeführt werden.
Sachsen. Dresden, 5. März. (W. T. B.) Die Erste Kammer genehmigte heute ebenfalls den Ankauf der Bahnstrecke Dresden —Elsterwerda. Der Land⸗ tag wurde hierauf um 11 ½ Uhr geschlossen.
Württemberg. Stuttgart, 4. März. Der „St.⸗A. f. W.“ schreibt: Sicherem Vernehmen nach werden sich Ihre König⸗ lichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Wilhelm mit Gefolge zum 90jährigen Geburtstage Sr. Majestät des Kaise rs nach Berlin begeben.
Der Kabinets⸗Chef, Staatsrath Dr. von Griesinger, ist heute behufs Uebernahme des Dienstes bei Sr. Majestät wieder nach Nizza abgereist, wogegen der Legations⸗Rath Freiherr von Herman von da hierher zurückkehrt.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 4. März. (Lds.⸗Ztg. f. Els⸗Lothr.) In der gestrigen Sitzung des Landes⸗ Ausschusses Fand zunächst auͤf der Tagesordnung die zweite Lesung der Gese entwürfe, bekreffend die Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der Feld⸗ und Fährpolizei und die Versetzung erkrankter Richter in den Ruhestand; dieselben gaben zu keinen Debatten Anlaß. Die zweite Lesung des Etats der Forstverwaltung wurde nach einer größeren Debatte über die Lage der waldberechtigten Gemeinden und der Jagd⸗ scheine der Gemeindeförster angenommen.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 3. März. Die in Rom erscheinende „La Capitale“ veröffentlicht unter dem 22. Fe⸗ bruar ein Telegramm aus Wien, laut welchem vom Kaiserlichen Reichs⸗Kriegs⸗Ministerium Truppenverschie⸗ bungen angeordnet worden sein sollen. Die „Pol. Corr.“ ist ermächtigt, diese Nachricht als vollkommen aus der Luft gegriffen zu bezeichnen.
— 5. März. (W. T. B.) Das „Fremdenblatt“ sagt bezüglich der letzten Vorgänge in Bulgarien: die Nieder⸗ werfung des Aufstandes sei der Sieg der Ordnung, löse aber die bulgarische Frage nicht; gerade die letzten Ereignisse sollten für die Regentschaft eine dringende Mahnung bilden, eine Verständigung mit der Pforte und dadurch mit den übrigen Mächten eifrig zu suchen und durch ein thatsächliches Entgegenkommen zu erleichtern; es liege in ihrem eigensten Interesse, den Schein exklusiver Parteiherrschaft möglichst bald abzustreifen und sich den ihr diesbezüglich ertheilten Rathschlägen nicht ganz zu verschließen.
Pest, 4. März. (W. T. B.) Der Ausschuß der ungarischen Delegation hat den geforderten Militär⸗ kredit einstimmig bewilligt. Der bezügliche Bericht des Ausschusses wurde alsbald festgestellt. Derselbe soll morgen Vormittag dem Plenum unterbreitet werden und bereits morgen Nachmittag zur Verhandlung im Plenum gelangen.
Großbritannien und Irland. London, 4. März. (W. u der heutigen Sitzung des Sberhe erklärte Lord Salisbury seine Zustimmung dazu, daß die Depesche des Lieutenants Parr, vom 17. Januar 1886, Sir Drummond Wolff vorgelegt werde, weil sich aus ihr ergebe, daß der egyptische Fellah unter der Führung englischer Offiziere und bei gehöriger Schulung ein guter, zuverlässiger und braver Soldat sei.
Im Unterhause erwiderte der Unter⸗Staatssekretär Fergusson auf eine bezügliche Anfrage: die aufständischen Bewegungen in Bulgarien seien vollständig unter⸗ drückt; dieselben wären auf einen kleinen Theil der Truppen in Silistria und Rustschuk beschränkt und dem Anschein nach durch Emissäre der Flüchtlinge angezettelt gewesen. In Rust⸗ schuk seien die Truppen⸗Abtheilungen, welche sich an dem Aufstande nicht betheiligten, von der Bevölkerung eifrig unter⸗ stützt worden. In anderen Orten sei es zu keiner Ruhestörung gekommen.
X½ Frankreich. Paris, 3. Marz. (Köln. tg.) Um das Gleichgewicht im Budget für 1888 herzustellen, wird der Finanz⸗Minister eine leichte Zusatzerhöhung des Zolles auf Alkohol vorschlagen. Das außerordentliche udget wird für 1888 aufrecht Feütten werden. Dieses außerordentliche Budget wird 160 Millionen betragen, wovon 105 für das Kriegs⸗Ministerium und der Rest für öffent⸗ liche Arbeiten. Das gesammte Budget für 1888 wird der Deputirtenkammer wahrscheinlich zu Anfang April vorgelegt werden können
8
Türkei. Der „Polit. Corresp.“ wird aus Skutari, vom 1. d., gemeldet: der Mutessarrif von Ipek, Ali Pascha aus Gussinje, habe in Folge der montenegrinischen Rüstungen den Montenegrinern den Eintritt in seinen Sandschak und den Albanesen jeden Verkehr mit Montenegro untersagt, so daß die Kommunikation zwischen Gussinje, Plava und Montenegro gegenwärtig abge⸗ brochen sei; auch habe sich Ali Pascha mit den albanesischen Bergstämmen behufs gemeinsamer Abwehr etwaiger mon⸗ tenegrinischer Angriffe in Verbindung gesetzt.
Bulgarien. (W. T. B.) Nachrichten zufolge, welche aus Giurgewo in Poris am 4. März eingetroffen sind wurde die aufständische Bewegung in Rustschuk durch ein Genie⸗Bataillon hervorgerufen. Die dort liegende Infanterie habe sich an der Bewegung nicht betheiligt, sondern im Gegentheil die Genietruppen angegriffen; sie sei aber von Letzteren zurückgewiesen worden. Als sodann Miliztruppen der Infanterie zu Hülfe gekommen, seien die Aufständischen geschlagen worden. Die Milizen hätten etwa 10 Aufständische füsilirt.
Wie aus Sofia gemeldet wird, hätte die dortige Po lizei seit mehreren Wochen ein Komplot beobachtet, das am 3. März zum Ausbruch kommen sollte. Die Polizei habe nunmehr geglaubt, sich durch strenge Ueberwachung und durch Verhaftungen gegen irgendwelche Unternehmungen gewisser Persönlichkeiten der Opposition sichern zu sollen.
Ueber die Vorgänge in Rustschuk geht der „Kölnischen Zeitung“ folgendes Telegramm aus Rustschuk, vom 3. März, zu:
Heute Nacht verhaftete der Kommandant von Rustschuk und Comman⸗ deur der 3. Brigade, Major Usunow, den Präfekten und viele der Regentschaft treue Offiziere der Garnison Rustschuk und ver⸗ suchte dann, die zwei noch treu verbliebenen Bataillone des 5. Regiments zu entwaffnen. Dieser Versuch mißglückte und beide Bataillone, meist aus Rekruten bestehend, besetzten unter dem Kommando des Hauptmanns Vulkow einen großen Theil der Stadt und die Kasernen, welche von 5 Pionier⸗Compagnien umstellt wurden. Früh um 6 Uhr begann ein lebhaftes Gefecht, welches bald in der ganzen Stadt wogte und an welchem sich nach und nach unaufgefor⸗ dert mehrere hundert Bürger zu Gunsten der Regentschaft betheiligten. Der Kampf wurde mit Erbitterung geführt; an Todten und Verwundeten zählt man auf beiden Seiten etwa 70 bis 80. Am Nachmittage, nachdem die Aufständischen versucht hatten, mit dem Hauptmann Vulkow zu unterhandeln, begannen die Bürger einen nachdrücklichen Angriff unter lautem Hurrah, während die in der Kaserne einge⸗ schlossenen Soldaten trotz des Feuers aus 2 Geschützen und trotz der heftigsten Salven der Pioniere zum Ausfall vorgingen. Es kam zum Bajonnetgefecht, in dem die Aufständischen sehr bald geworfen wurden und theils sich ergaben, theils aus der Stadt flüchteten.
Eine weitere Meldung der „Köln. Ztg.“ aus Rustschuk, vom 4. März, sagt:
Von Rasgrad sind 200 Freiwillige hier eingetroffen, um gegen die Feinde der Regentschaft zu kämpfen. Aus Tirnowa ist ein Bataillon des dortigen Regiments und Major Petrow, Chef des Ce zur Uebernahme des Oberbefehls in Rustschuk ange⸗ ommen.
„Aus Sofia, vom 4. März, wird berichtet: Nach hier eingegangenen Nachrichten ist der Militäraufstand in Rustschuk unterdrückt; die daran betheiligten Offiziere sind entweder getödtet oder gefangen genommen worden. Die Insurgenten versuchten sich in Booten zu retten; es wurde aber Feuer auf sie gegeben, und ein Kanonenboot verhinderte die weitere Flucht. Unter den schwer verwundeten aufständischen Offizieren befinden sich Oberst Filow und der Kommandant Usunow.
Die Regierung hat heute Vormittag durch öffentlichen Anschlag bekannt gemacht, daß in Silistria und Rustschuk die Ordnung wieder hergestellt sei, und daß die Regierung im Namen der Regentschaft die Einwohner von Rustschuk und die Milizsoldaten zu der erfolgten Herstellung der Ruhe beglückwünscht habe. Der An⸗ schlag enthält die weitere Mittheilung, daß die Führer der Opposition die Absicht verrathen hätten, gestern in Sofia Ruhestörungen hervorzurufen und den Bürgerkrieg herbei⸗ zuführen; die Polizei habe deshalb energische Maßnahmen er⸗ griffen und die Urheber des Komplots verhaftet. Die gerichtliche Untersuchung gegen die Verhafteten sei bereits im Gange.
Eine Meldung der „Polit. Corresp.“ aus Sofia, vom 4. d. Abends, sagt: die Verhaftungen in Sofia seien erfolgt, weil die Regierung Beweise dafür habe, daß die aufständischen Bewegungen in Silistria und Rustschuk mit einem weit zurückreichenden Komplot in Zusammen⸗ hang stünden. Unter den Verhafteten befänden sich außer Karavelow auch Tsanow, Nikiforow und Sarafow.
Der „Agence Havas“ wird aus Sofia vom 4. d. ge⸗
meldet, daß sich unter den daselbst Verhafteten auch Zankow befinden solle. 8 Nach einer in Bukarest eingetroffenen Meldung aus Widdin, von heute, ist Oberst Linbowsky gestern ver⸗ haftet und nach Sofia gebracht worden. In Widdin herrscht Ruhe.
8 Rußland und Polen. St. Petersburg, 4. März. (W. T. B.) Der Botschafter Lobanow ist heute aus Wien hier eingetroffen.
Der „Regierungs⸗Anzeiger“ enthält eine Be⸗ sprechung des Militär⸗Aufstandes in Silistria, in welcher es heißt: „Soweit nach allen eingegangenen Infor⸗ mationen geurtheilt werden kann, war der Aufstand die Folge des Druckes, welcher auf Bulgarien seit dem vergangenen Jahre, namentlich aber seit jener Zeit lastet, wo die Gewalt
von den Führern einer gewissen Partei ergriffen wurde, die ihre Stärke aus der Anwendung nicht wählerischer Mittel schöpft. Viele zur Auswanderung gezwungene bulgarische Offiziere, welche zu den besten militärischen Elementen gehörten, konnten nicht kaltblütig zusehen, wie die bulgarische Armee, um deren gute Organisation sie sich nicht wenig abgemüht, ihre ur⸗ sprüngliche Bestimmung vergaß und das blinde Werk⸗ zeug einer politischen Partei wurde. Das Gefühl des Un⸗ willens veranlaßte dieselben, ungeachtet ihrer geringen Mittel, sich zu einem tollkühnen Unternehmen zu entschließen.“ Sehr wahrscheinlich sei es, daß der Mißerfolg der in Konstan tinopel zwischen Zankow und den Delegirten der Regentschaft stattgehabten Unterhandlungen den Aus⸗ bruch des Unwillens der emigrirten Offiziere und ihrer Ge⸗ sinnungsgenossen beschleunigt habe. „Die Kais erliche Regierung, welche das unnütze Blutvergießen aufrichtig be dauert, erblickt in dem ufstande in Silistria einen neuen Beweis der anormalen Verhält nisse, in denen sich Bulgarien befindet. Indem sie trotzdem die Hoffnung nicht aufgiebt, daß es in Bulgarien zu einer Wiederherstellung der Ord
5 8 1 ““ nung kommen wird, bei welcher echte des bulgarischen Volkes in zuverlässiger Weise gesichert werden, beabsichtigt die Kaiserliche Regierung fortgesetzt bei derselben Art und Weise ihrer Aktion zu beharren, welche sie bis⸗ lang in der bulgarischen Frage zur Anwendung brachte, und die bereits in mehreren früheren Mittheilungen dargelegt war.“
Das „Journal de St. Pétersbourg“ erklärt die Nachricht, daß der russische Botschafter in Konstan⸗ tinopel, Nelidow, sich gegen die Mission Riza Paschas nach Sofia ausgesprochen habe, für unrichtig; das Journal glaubt nicht, daß diese Mission irgend welchen Erfolg haben werde, billigt jedoch das von der Pforte be⸗ kundete Bestreben, zur Beruhigung in Bulgarien beizutragen.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 4. März. (W. T. B.) Der König ist heute Nachmittag 5 Uhr von Christiania hierher zurückgekehrt und hat unmittelbar nach seiner Ankunft einen Ministerrath abgehalten, in welchem wegen des Beschlusses über die Getreidezölle die Auf⸗ lösung der Zweiten Kammer beschlossen wurde. Der Zusammentritt des neuen Reichstages ist auf den 2. Mai festgesetzt.
Amerika. Washington, 2. März. (A. C.) Das Repräsentantenhaus kam heute überein, die Annahme seiner Fischerei⸗-Repressalien⸗Vorlage, die an Stelle des Senats⸗Entwurfs gesetzt worden, in nochmalige Erwägung zu ziehen, und es wurde nach langer Debatte der Beschluß gefaßt, den Senats⸗Entwurf zu genehmigen, der mithin den Kongreß passirt hat. Der Kongreß genehmigte ferner die Vorlage, welche eine Prüfung der Bücher der Pacific⸗ 21 8”“ nen anordnet und die nöthige Ermächtigung dazu ertheilt.
Asien. China. Shanghai, 4. März. (W. T. B.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold von Preußen ist gestern Abend hier eingetroffen. 8
Zeitungsstimmen.
Trotz aller gegen sie aus dem eigenen Lager erhobenen Anfeindungen sagt die „Königsberger Hartungsche Zeitung“ über die dortige Stichwahl:
Die sozialdemokratische Partei ist geschlagen, und zwar mit einer Mehrheit, auf die man kaum rechnen konnte. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß dieses erfreuliche Ergebniß nur dadurch erreicht wurde, daß die weitaus große Mehrheit der deutschfreisinnigen Partei sich entschloß, diesmal Hrn. Bürgermeister Hoffmann ihre Stimme zu geben. Wir verzeichnen diese Thatsache mit aufrichtiger Genugthuung, nicht aus persönlichen Rücksichten, sondern lediglich, weil wir die feste Ueberzeugung hegen, daß ein solcher Entschluß, so schwer er auch Manchem fallen mochte,
dem allgemeinen Interesse wie dem der freisinnigen Partei entsprach.
— In der „Berliner Börsen⸗Zeitung“ lesen wir: Für unsere Stadt ist jetzt wieder derjenige Zeitpunkt eingetroffen,
welcher uns fremde Einkäufer aus allen Ländern in großer Anzahl
zuführt — man zählte in den letzten beiden Wochen über Fünf⸗ hundert —, welche alle hierher kommen, um ihre Saisonbedürfnisse zu decken, denn Berlin ist jetzt unbedingt der Centralpunkt für alle diejenigen Erzeugnisse geworden, welche mit der Mode irgendwie in Berührung stehen Paris hat sich in dieser Beziehung seine Oberhoheit nur noch für sehr wenige Artikel erhalten, und auch diese werden, wenn auch oft ihr Ursprung auf Paris zurückzuführen ist, meistens für den Gebrauch des Massenkonsums hier hergestellt und nehmen ihren Weg von hier aus nach denjenigen Staaten, welche früher nur in Paris zu kaufen ge⸗ wohnt waren. Dies trifft nicht nur zu bezüglich der seit lange in der vordersten Reihe stehenden Erzeugnisse der Berliner Textilindustrie, sondern auch bezüglich solcher Fabrikate, die erst seit einigen Jahren hier Boden gefunden haben; so ist es Berlin gelungen, einen bedeuten⸗ den Export von künstlichen Blumen, Federn, Schirmen, Weiß⸗ waaren ꝛc. großzuziehen, wie überhaupt diejenigen Geschäftszweige, welche mit der Konfektion in Berührung stehen, augenblicklich sehr stark beschäftigt sind. In der Mäntel⸗Konfektionsbranche steht der deutsche Verkehr im Vordergrund. Die deutschen Einkäufer, meist aus Süddeutschland und vom Rhein, haben ihre Anschaffungen in vollständig normaler Weise gemacht, besonders wurden Regen⸗ mäntel und farbige Jaquets sehr stark gekauft, auch für Umhänge in schwarzen Konfektionsstoffen (Gera, Greiz, Elberfeld) zeigt sich guter Bedarf. Das Vertrauen zum Frühjahrsgeschäft hat sich schnell wieder befestigt, wenn wir günstige Witterung haben, gehen wir einer Geschäftsperiode entgegen, welche zu den lebhaftesten der letzten Jahre gehören wird, denn überall tritt jetzt der lange Zeit zurückgehaltene Bedarf hervor. In England vollzog sich das Geschäft bis jetzt zwar nicht hervorragend gut, es steht aber trotzdem hinter dem vorjährigen nicht zurück, es sind Anzeichen vorhanden, daß schon die nächsten Wochen uns größere Ordres bringen werden. In der Wollenwaarenbranche liegt das Geschäft augenblicklich ebenfalls ziemlich gut, Berlin hat erst seit zwei Jahren wieder begonnen, Sommerwaare in größerem Umfange zu fabriziren, der erzielte Erfolg ist derartig ausgefallen, daß ein großer Theil der Fabrikanten augenblicklich für farbige Regenmäntel⸗ und Jaquetstoffe stark engagirt ist. Die Hauptaufmerksamkeit richtet sich übrigens bereits auf das Wintergeschäft, es liegen aller⸗ dings bis jetzt nur vereinzelt größere feste Ordres vor, trotzdem werden bestimmte Stapelqualitäten stark gearbeitet. Für Krimmer und Plüsche liegen für Amerika recht belangreiche Aufträge vor. Die Vereinigten Staaten sind für unsere Plüschwaarenfabrikation ein so großes und dankbares Absatzgebiet geworden, daß die Anstrengungen nur zu 8e9h sind, welche gemacht werden, um die Aus⸗ dehnung des Verkehrs dorthin immer mehr zu vergrößern. Die Tricot⸗ waarenbranche arbeitet ziemlich gut, aber nicht besser als im Vorjahr. Die Größe der zu erwartenden Aufträge hängt hauptsächlich von der Entwickelung des englischen und amerikanischen Geschäfts ab; das erstere, wenn auch in seinen Umsätzen belangreich, in seinem Nutzen aber wenig ergiebig, dürfte mit größerem Bedarf bald hervortreten, das amerikanische Geschäft dagegen dürfte den großen gestellten Erwartungen weniger entsprechen. Gestreifte und karrirte Tricotstoffe sind begehrt, für den Herbst werden sie mit Futter gearbeitet. Für die Herbstsaison will man übrigens auch Versuche mit seidenen und halbseidenen Tricot⸗ stoffen machen. Recht lebhaft ist auch das Geschäft in der Manu⸗ fakturwaarenbranche, der Bedarf nach Waare, besonders nach Saison⸗ neuheiten, ist ein starker, es wurde anfänglich nur wenig bestellt, umso mehr ist man jetzt um Waare verlegen, besonders gesucht sind karrirte und Brochs⸗Effekte, auch baumwollene gemusterte Kleiderstoffe erfreuen sich starken Begehrs.
— Das päpstliche Organ, der „Moniteur de Rome“,
bringt einen „Das eeoe sen der Sozialdemokratie in Berlin“
betitelten Artikel. Derselbe weist zunächst darauf hin, daß nach
den Ergebnissen der deutschen Wahlen die revolutionären Ge⸗
fahren noch größer als die Kriegsgefahren seien, da in Berlin
dni “] über bedeutende Kräfte gebiete, und ießt:
„Wenn die Sozialdemokraten in Berlin redlich denken, warum haben sie sich denn nicht schon einmal gefragt, welche Regierung mehr für das Wohl des Arbeiters und die Hebung des Proletariats gethan hat, die monarchische Regierung, deren Oberhaupt Kaiser Wilhelm und deren Minister Fürst Bismarck ist, oder die demokratische Regie⸗ rung, welche seit 16 Jahren Frankreich mit Steuern überbürdet, ohne
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1““ 8 “ ““ 1 daß in den revublikanischen Parlamentsversammlungen irgend ein Sesc zu Stande gebracht worden wäre, welches von der Fürsorge derselben für das öffentliche Wohl und für die Interessen des vierten Standes Zeugniß abgelegt hätte, sei
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n einer Demokratie All “ 1“ E“
Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 9. — Inhalt: Marine und Schiffahrt: Erscheinen eines weiteren Heftes der Ent⸗ scheidungen des Ober⸗Seeamts und der Seeämter. — Zoll⸗ und Steuerwesen: Abänderungen des Niederlage⸗Regulativs. — Statistik: Statistische Aufnahme des Heilpersonals, des pharmazeutischen Per⸗ sonals und der pharmazeutischen Anstalten. — Polizeiwesen: Verbot einer ausländischen Druckschrift; — Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
Justiz⸗Ministerial⸗Blatt. Nr. 9. — Inhalt: Erkenntniß des Reichsgerichts vom 4. Oktober 1886.
Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 7. — Inhalt: Allerhöchste Konzessions⸗Urkunde, betr. den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Neuhaldensleben über Nordgermersleben nach Eils⸗ leben durch die Neuhaldensleber Eisenbahn⸗Gesellschaft. Vom 5. Juli 1886. — Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: Vom 21. Februar 1887, betr. Uebergangsbestimmungen zu den Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst im Baufache vom 6. Juli 1886. Vom 23. Februar 1887, betr. Anträge auf anderweite Abgrenzung der bestehenden Verwaltungsbezirke. — Vom 26. Februar 1887, betr. Uebersichten und Rechnungsabschlüsse der Krankenkassen. — Entscheidungen und Vorschriften der Königlichen Ober⸗Rechnungskammer. — Nachrichten.
Centralblatt der Abgaben⸗Gesetzgebung und Ver⸗ waltung in den Königlich preußischen Staaten. Nr. 5. — Inhalt: Anzeige der im Reichs⸗Gesetzblatt erschienenen Gesetze und Verordnungen. — Veränderungen in dem Stande und in den Befug⸗ nissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. — III. Indirekte Steuern: Er⸗ kenntniß des Reichsgerichts. Tabacksurrogate. Defraudationsstrafe. — Abänderung der Ausführungsvorschriften zu dem Gesetze, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben. — VI. Personalnachrichten.
Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 10. — Inhalt: Amtliches: Personal⸗Nachrichten. Nichtamtliches: Neubau der Frauenklinik der Universität in Breslau. — Aus dem neuen Rom. (Fortsetzung.) — Die Gestaltung von Schneeschutzanlagen. — Eiffel's Weltausstellungs⸗Thurm in Paris. — Vermischtes: Verein Berliner Künstler. — Eisenbahnen der Erde. “ ö“
Reichstags⸗Angelegenheiten.
—
Ueber weitere Stichwahl⸗Resultate meldet „W. T. B.“:
Marienwerder⸗Stuhm. Ober⸗Bürgermeister Müller (Reichsp.) ewählt. Merseburg⸗Querfurt. Neubart (Reichsp.) und Panse (dfr.) erhielten ein jeder 12 047 Stimmen; die Entscheidung hat also durch das Loos zu erfolgen. b
Norder⸗Dithmarschen. Thompson (natl.) gewählt.
eiel. Hänel (dfr.) gewählt. 8
München II. Landes (Centr.) gewählt.
Schwerin. Im 3. mecklenburgischen Wahlkreise (Parchim) von Oertzen (kons.) mit 6788 St. gewählt. Hermes (dfrs.) erhielt 6642 St.
Gotha. Henneberg (natl.) mit einer Mehrheit von etwas über 1000 Stimmen gegen Bock (Soz.) gewählt.
Lag Siemens (dfr.) mit einer Mehrheit von 50 Stimmen ewählt. Detmold. von Lengerke (natl.) gewählt.
Hamburg. 3. Wahlkreis. Wörmann (natl.) mit 19 841 Stimmen gegen Heinzel (Soz.) mit 19 139 Stimmen gewählt.
Statistische Nachrichten.
Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 20. Februar bis inkl. 26. Februar 1887 zur Anmeldung gekommen: 186 Eheschließungen, 891 Lebendgeborene, 42 Todtgeborene, 562 Sterbefälle.
— Staatsangehörigkeit der Berliner Bevölkerung (Stat. Corr.) — Von der ortsanwesenden Bevölkerung des preußi⸗ schen Staates waren nach dem Ergebnisse der letzten Volkszählung 98,32 % Preußen, 1,68 % andere Deutsche und 0,55 % Reichs⸗ Ausländer; die Bevölkerung Berlins bestand dagegen aus 96,18 % Preußen, 2,74 % anderen Deutschen und 1,08 % Reichsausländern. Unter den 36 089 in Berlin am 1. Dezember 1885 als anwesend ge⸗ zählten „anderen“ Deutschen befanden sich 1396 aktive Militärpersonen. Die 14 207 Reichsausländer Berlins vertheilten sich ihrer Staats⸗ angehörigkeit nach folgendermaßen. Es befanden sich darunter:
m. m. w. 999 Nbe . . .806 45 Oesterreicher .2911 2169 Russen . 1481 1265 Ungarn . .66883281 Run er 93 53 Italiener 80o0 .ä15 8 Schweizer 490909 . . 416468 2 59 12 SI 55 16 Bürger der Verein. Portugtesen.. 8 4 Ssttaaten v. Amerika 528 451 Briten x. 4060 68 6 9 11121ö121“ 55 Brastiligner 26 19 Holländer 161 92 andere Nichteuropäer 130 53 Dänen . 332 157 isammen 8078 5120 Schweden. . . . 327 185 Futscsnecen 1
Nur bei den Franzosen, Briten und — wohl nur zufällig — Mexikanern überwiegt das weibliche Geschlecht, und 9273 der in Berlin ermittelten Reichsausländer waren Angehörige germanischer Staaten. Auf ungefähr ebenso hoch, d. h. auf 65 ½ % aller an⸗ wesenden Reichsausländer, läßt sich die Zahl der in Berlin anwesenden fremden Staatsangehörigen germanischer Abstammung schätzen; denn es mögen wohl unter den Russen, Ungarn und Belgiern ebenso viele Personen deutscher Abkunft wie unter den Oesterreichern, Schweizern und Bürgern der Vereinigten Staaten von Amerika solche romanischer oder slawischer Rasse sein.
Wie sich die Reichsausländer innerhalb der Stadt auf die ein⸗ zelnen Standesamtsbezirke vertheilt haben, zeigt folgende Tabelle. Es Prrth im Standes⸗ ; ; amtsbezirk in den Stadttheilen
I. Berlin, Kölln, Friedrichswerder, Dorotheenstadt 872
168ö61616166
III. Friedrich⸗ und Schöneberger Vorstadt. 568
IV. 8 „ Tempelhofer . 475 Va. Luisenstadt jenseit des Kanals: westlich 360 Vb. 5 8 1 „ k östlich. 105 80 VI. Luisenstadt diesseit des Kanals G 866 507 VIIa. Stralauer Viertel: westlich 343 262 VIIb. * „ k östlich. 101 71 Königsviertel 1“
8 1 —. 416 291 Spandauer Viertel .. .1146 825 Rosenthaler Vorstadt: südlich.
Reichsausländer
m. w. 598 761 815 486 225
461 342 8 „ * nördlich. . 690 Oranienburger Vorstadt 409 Friedrich⸗Wilhelmstadt, Thiergarten, Moabit 585 Wedding, Gesundbrunnen .. 12] auf dem Wasser... 123
— Das 3. Heft des 26. Bandes der „Beiträge zur Sta⸗ tistik des Großherzogthums Hessen“, herausgegeben von der Großherzoglichen Centralstelle für die Landes⸗ statistik (Darmstadt 1886, G. Jonghaus sche Hofbuchhandlung) enthält die Kriminalstatistik des Großherzogthums Hessen für die Jahre 1881 — 84, bearbeitet von dem Gerichts Assessor W. Welcker. Dieser interessanten, mit reichem statistischen Material ausgestatteten Arbeit entnehmen wir für die Jahre 1882 und 1883, daß die Zahl der strafbaren Handlungen, bezüglich welcher Eatschei⸗ dungen der Gerichte des Großherzogthums Hessen rechtskräftig wur⸗ den, von 6826 in 1882 auf 6335 in 1883 (7 ½ %) gesunken, im Deutschen Reich aber von 456 647 auf 470 216 (3 %) gestiegen ist. Die häufigsten Verbrechen und Vergehen, die in Hessen ab⸗ geurtheilt wurden, waren Diebstahl und Unterschlagung (30,6 % in 1882, 31,3 % in 1883), Beleidigung (16,6 bezw. 10,5 %o), Betrug und Untreue (14,1 bezw. 6,3 %), Koörperverletzung (10,7 bezw. 13,1 %), wider die öffentliche Ordnung (7,4 bezw. 9,6 %). Von allen Verbrechen und Vergehen gegen Reichs⸗ gesetze waren gerichtet gegen Staat, Religion und öffentliche Ord⸗ nung 11,3 bezw. 13,2 % (im Deutschen Reich 13,4 bezw. 13,2 %), die Person 31,2 bezw. 37,7 % (28,8 bezw. 29,2 %), das Vermögen 56,4 bezw. 48,7 % (56,6 bezw. 56,5 %), die Pflichten des Amts 1,1 bezw. 0,4 % (1,2 bezw. 1,1 %). Im Ganzen kamen auf die An⸗ klagen 88,9 bezw. 87 % Verurtheilungen vor (im Deutschen Reich 85,3 bezw. 85,1 %), und zwar wider den Staat ꝛc. 83 bezw. 89,4 00 (88,0 bezw. 88,4 %), die Person 83,8 bezw. 83,3 % (82,1 bezw. 81,9 %), das Vermögen 92,8 bezw. 89,2 % (86,3 bezw. 85,9 %), die (Pflichten des Amts 92,2 bezw. 87,5 % (89,0 bezw. 85,3 %).
Die Zahl der abgeurtheilten Personen ist von 5694 auf 6009 ,5. %), im Deutschen Reich von 403 604 auf 404 082 (0,1 %) estiegen.
Vorbestraft waren 26,4 bzw. 26,1 % der Verurtheilten (24,9 bzw. 25,9 %).
Von 100 Verurtheilten wurden verurtheilt: zum Tode 0 bzw. 0,02 (im Deutschen Reich 0,03 bzw. 0,03); zu Zuchthaus von mehr als 5 Jahren 0,21 bzw. 0,10 (0,34 bzw. 0,28), von 2 bis 5 Jahren 0,79 bzw. 1,0 (1,25 bzw. 1,18), bis zu 2 Jahren 2,53 bzw. 1,77 (2,48 bzw. 2,28); zu Gefängniß von mehr als 2 Jahren 0,35 bzw. 0,30 (0,36 bzw. 0,34), von 1—2 Jahren 1,03 bzw. 0,89 (1,16 bzw. 1,10), von 3 Monaten bis 1 Jahr 8,07 bzw. 7,21 (9,19 bzw. von 3 Monaten und darunter 58,02 bzw. 53,91 (58,42 bzw. 5 zu Festungshaft 0,04 bzw. 0,02 (0,03 bzw. 0,05); zu H 1,03 bzw. 0,95 (0,44 bzw. 0,44); zu Geldstrafe 26,83 bzw. 32, (25,33 bzw. 26,70); zu Verweis 1,10 bzw. 1,31 (0,97 bzw. 1,04); zum Verlust der bürgerlichen Ehre 4,68 bzw. 3,40 (6,21 bzw. 5,78); zur Polizeiaufsicht 1,95 bzw. 1,55 (2,50 bzw. 2,21). Auf 100 000. Einwohner, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kamen Verurthei⸗ lungen auf Handlungen 931 bzw. 828 (1214 bzw. 1239) gegen Per⸗ sonen 734 bzw. 753 (1028 bzw. 1023); auf 1 Verurtheilten kamen 1,27 bzw. 1.10 (1,18 bzw. 1,21) bestrafte Handlungen. Auf 10 000 Einwohnee im Alter von 12 —18 Jahren kamen 47 bzw. 45 (57 bzw. 55) Bestrafte des⸗ selben Alters, auf 10 000 weibliche Einwohner über 12 Jahre 246 bzw. 228 (380 bzw. 381) Bestrafte desselben Geschlechts, auf 100 männliche Verurtheilte, 20,4 bzw. 18,1 (23,4 bzw. 23,7) weibliche, auf 10 000 evangelische Einwohner 48,6 bzw. 49,7 (67,5 bzw. 66,3) verurtheilte Evangelische, auf 10 000 Katholiken 59,8 bzw. 58,2 (77,3 bzw. 78,7) verurtheilte Katholiken, auf 10 000 Juden 46,5 bzw. 42,0 (61,7 bzw. 61,1) verurtheilte Juden.
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Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Der aufsichtführende Richter bei den preußischen Amtsgerichten, seine Rechte und Pflichten. Eine systematische Darstellung der für den aufsichtführenden Amtsrichter wissenswerthen Vorschriften der Justizaufsicht und Justizverwaltung. Von P. Ma⸗ gunna, aufsichtführendem Richter bei dem Königlichen Amtsgericht in Schwetz a. W. Verlag von H. W. Müller in Berlin. Pr. 4 ℳ — Die Vorschriften der Justizverwaltung sind bereits in vielen, zum Theil sehr umfangreichen Werken gesammelt worden, so daß es fast der Herausgabe eines weiteren erübrigen möchte. Die mehrjährige Erfahrung des Verfassers als aufsichtführender Richter hat ihm aber die Ueberzeugung verschafft, daß ein Buch, wie das vorliegende, für den praktischen Gebrauch dennoch nicht unzweckmäßig sein dürfte. Während nämlich die großen Werke eine eingehende Darstellung der gesammten Justizverwaltung geben, ist in diesem nur derjenige Kreis berührt worden, in welchem sich die Thätigkeit des aufsichtführenden Richteers bewegt. Es giebt keine einheitliche gesetzliche Vorschrift, welche dem aufsichtführenden Amtsrichter gewissermaßen als Instruktion für die Aufsichtführung dienen könnte. Der Richter, der mit diesen Geschäften betraut wird, muß daher seine Rechte und Pflichten erst durch die Praris kennen lernen; er wird sich zunächst naturgemäß auf den Ersten Gerichtsschreiber verlassen und im einzelnen Falle sich die einschlägigen Bestimmungen erst aus den Werken der allgemeinen Justizverwaltung, aus den Justiz⸗ Ministerialblättern, aus den Generalakten ꝛc. heraussuchen müssen. Dieser Umstand hat den Verfasser veranlaßt, die für den aufsicht⸗ führenden Amtsrichter wissenswerthen Vorschriften der Justizaufsicht und Justizverwaltung zu sammeln und in systematischer Weise dar⸗ zustellen, einerseits um seinen jüngeren Kollegen von vornherein einen Ueberblick über das Gebiet ihrer Thätigkeit zu verschaffen, anderer⸗ seits um den erfahreneren ein zuverlässiges Handbuch darzubieten, welches indeß keineswegs den Gebrauch der allgemeinen Werke der Justizverwaltung und der Gesetzbücher unnöthig machen will; im Gegentheil sind dieselben an geeigneter Stelle angeführt, um aus ihnen eingehendere Information schöpfen zu können.
— Das gerichtliche Rechnungslegungswesen in Preußen. Systematische Zusammenstellung aller die Rechnungs⸗ legung bei den Kassen der preußischen Justizbehörden betreffenden gesetzlichen und administrativen Vorschriften. Mit Erläuterungen und Beispielen herausgegeben von Johannes Wollenzien, Rendant der Königlichen Gerichtskasse zu Pleschen, und Heinrich Walter, Rechtsanwalt und Notar a. D. zu Berlin. Lieferung 1. Berlin 1887. Franz Siemenroth. — „Das gerichtliche Rechnungslegungswesen von Wollenzien und Walter“ bildet zu dem im vorigen Jahre in demselben Verlage erschienenen Buche: „Das Gerichtskassenwesen in Preußen von J. Wollenzien“ die nothwendige Ergänzung. Wie dieses alle das Kassenwesen der preußischen Gerichte neu regelnden Vor⸗ schriften zum Gegenstande hat, so umfaßt das vorliegende Buch alle auf das Rechnungslegungswesen bei den Kassen der preußischen Justiz⸗ behörden bezüglichen Bestimmungen in ihrer heutigen Gestaltung und Geltung. Diese vollständig in ihrer amtlichen Textfassung wieder⸗ gegebenen Bestimmungen sind in 3 Theilen systematisch zusammen⸗ gestellt. Der Inhalt der einzelnen Theile und deren Gliederung ergiebt sich aus nachfolgender Uebersicht: Erster Theil. z preußische Etatswesen im Allgemeinen. (I. Gesetz, be⸗ treffend die Einrichtung und die Befugnisse der Ober⸗Rechnungskammer, vom 27. März 1872. II. Regulativ über den Geschäftsgang bei der Ober⸗Rechnungskammer, vom 22. September 1873. III. Instruktion für die Ober⸗Rechnungskammer, vom 18. Dezember 1824). Zweiter Theil. Das gerichtliche Rechnungslegungswesen in seinen Grundbestimmungen. (A. Anweisung der Ober⸗Rech⸗ nungskammer für die Rechnungslegung über die Ausführung des Etats der Justizverwaltung, vom 4. Juni 1886. B. Formulare zur An⸗ weisung vom 4. Juni 1886. C. Bestimmungen der Ober⸗Rechnungs kammer in Betreff der den Justizbehörden zur eigenen Revision und Dechargirung überlassenen Rechnungen, vom 4. Juni 1886, nebst 2 An fügungen [I. Provinzial⸗Waisenfonds, II. Gefangenen⸗Arbeitsverdienst Kassen]. D. Buch⸗ und Rechnungsführung bei der Gefängniß Oekonomie⸗Verwaltung.) Dritter Theil. Zusatzbestimmunge n über das Rechnungslegungswesen im Bereiche de Justizverwaltung (über 60 Nummern in chronologischer Folg enthaltend). — Sämmtliche Bestimmungsakte sind, soweit erforderli mit erläuternden Anmerkungen bezw. erklärenden Hinweisen auf Parallel stellen versehen, und die Formulare mit anschaulichen Beispielen ausge stattet. Die in der Anweisung vom 4. Juni 1886 in Bezug ge,