1887 / 65 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Mar 1887 18:00:01 GMT) scan diff

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demokratischerseits vorgeworfen, er sei als Vertreter des herz⸗ losen Manchesterthums und des Kapitalismus für die Zu⸗ lassung der Kinderarbeit in der Hausindustrie im Interesse der betheiligten Industrie und der Arbeitgeber. Nein, er sei dafür im Interesse der betreffenden Familien und der Kinder selbst; er sinde es humaner, den Kindern die Möglichkeit zu geben, durch redliche Arbeit zum Unterhalt der Familien als sie betteln zu lassen oder sie als Ortsarme unterstützen zu lassen. Wo wirklich eine Ausbeutung der Kinder in der Hausindustrie vorkommen sollte, könnten die Fabrikinspektoren einschreiten. Gegen eine solche Ausdehnung der Befugnisse derselben habe er nichts einzuwenden. Aber man sollte nicht so weit gehen, die Kinderarbeit in der Hausindustrie schlechthin zu verbieten. Ueber eine Beschränkung der Kinderarbeit in den Fabriken ließe sich reden. In Bezug hierauf und in Bezug auf das Verbot der Frauenarbeit gehe der sozialdemokratische Redner doch weiter als seine Kollegen in früherer Zeit. Er gehe zu weit, wenn er sage, die verheiratheten Frauen sollten aus den Fabriken verbannt werden. Ihm (Redner) sei die Ar⸗ beit der verheiratheten Frauen in den Fabriken viel lieber als in anderen Berufszweigen. Eine Fabrik⸗ arbeiterin sei viel besser daran als eine Waschfrau oder eine Tagelöhnerin auf dem Lande. Der sozialdemokratische Redner scheine die Frauenbewegung in Berlin nicht recht verfolgt zu haben. Die Damen, welche hier in Berlin für die Frauen⸗ bewegung thätig gewesen, hätten eigentlich nahezu auf einem manchesterlichen Standpunkte gestanden; sie hätten sich mit Recht verwahrt gegen den Ausschluß aus den Fabriken. Sie sagten: „Schützen Sie uns gegen den Schutz, den man uns aufdrängen will!“ Sie hätten freilich Fiasko gemacht, weil sie sich mit der Politik beschäftigt hätten und weil sich die Sozialdemokratie der Bewegung bemächtigt habe. Das Be⸗ dürfniß nach einem Maximalarbeitstage sei auch heute nicht nachgewiesen worden. Der Sozialdemokratie gebe er zu, daß, wo sich eine Verkürzung der Arbeitszeit als nothwendig herausstelle, die Arbeiter durch das Versammlungs⸗ recht und die Koalitionsfreiheit selbst helfen müßten. Die Erfahrungen in Oesterreich mit dem Marximalarbeitstage seien noch zu neu, um sich über die Durchführung desselben ein Urtheil bilden zu können. In der Schweiz seien in der letzteren Zeit günstigere Resultate des Maximalarbeitstages hervorgetreten. Diese erklärten sich aber aus der großen Depression der dortigen Industrie. Die Schweizer Arbeiter hätten ihm gesagt, sie wären froh, wenn sie nur Ueberstunden hätten. Außerdem mache die laxe Handhabung die Vorschrift des Gesetzes geradezu illusorisch. In der Schweiz sei die Arbeit der Kinder unter 14 Jahren verboten; trotzdem stelle ein Fabrik⸗ inspektor eine Tabelle auf, wie viel Kinder in seinem Bezirkbeschäf⸗ tigt würden. In Berlin und Charlottenburg komme nur ein Kind auf 1000 Arbeiter, trotzdem bestehe kein Verbot der Kinder⸗ arbeit. Man erreiche hier weit mehr durch die fortschreitende Kultur als durch die schönsten Gesetzesparagraphen. Für den nationalliberalen Redner scheine der elfstündige Maximal⸗ arbeitstag eine offene Frage zu sein. Der Abg. Oechelhäuser stelle sich in einer Schrift über die Arbeiterfrage diesem Maximalarbeitstag erheblich freundlicher gegenüber. Darin stimme Redner mit ihm überein, daß eine Maximalarbeitszeit von 11 oder 10 ½ Stunden im Großen und Ganzen wenig an den gegenwärtigen Verhältnissen ändern werde, weil der elfstündige Normalarbeitstag längst in der Praxis überholt sei. In Berlin wenigstens sei eine kürzere Arbeitszeit schon jetzt die Regel. Eine längere komme meist nur in handwerks⸗ mäßigen und landwirthschaftlichen Betrieben vor. Um so be⸗ fremdlicher sei es, wenn der Abg. Oechelhäuser trotzdem den elfstündigen Arbeitstag eingeführt wissen wolle. Jener meine, die Sache bedeute an sich wenig, aber man müsse den Ar⸗ beitern doch diese Konzession machen. Er (Redner) sei über⸗ zeugt, daß jener damit die Lage der Arbeiter nicht verbessere, sondern verschlechtere. Thatsächlich sei jetzt bereits in vielen Betrieben eine kürzere Arbeitszeit üblich, als 11 Stunden. Was hindere die Industriellen nun, eine I1Istündige Arbeitszeit einzuführen? Konzedire man aber eine 11stündige Arbeitszeit überhaupt, dann sei kein Halten mehr. Mit Konzessionen gegen die Sozialdemokratie erreiche man nichts. Die Feststellung des Minimallohnes, welche damit in Verbindung stehe, scheine aus dem sozial⸗ demokratischen Programm gestrichen zu sein. Auch hier sei alles auf dem Wege des Koalitionsrechtes der Arbeiter zu erreichen. In einzelnen Fällen, wo wirklich krasse Ausdehnungen der Arbeitszeit vorkämen, wäre es viel richtiger, sich diese Fälle speziell anzusehen. Sache der Fabrikinspektoren sei es, der Angelegenheit näher zu treten und Abhülfe zu schaffen. Das wäre keine große sozialdemokratische That, eine mühevolle Arbeit, aber es würde eher zum Ziele führen, als noch so schöne Gesetzesparagraphen. Er glaube, daß nicht eher eine Besserung der Arbeitsverhältnisse zu erwarten sei, als bis im Arbeiterstande selbst die Ueberzeugung sich Bahn breche, daß er vor allen Dingen durch eigene Kraft und Tüchtigkeit weiter⸗ kommen könne.

Der Abg. Hartmann erklärte: Einige seiner Freunde seien bedenklich, auf diesem Gebiete zu rasch weiter zu gehen, weil es leicht dahin kommen könnte, daß man die Henne, welche goldene Eier lege, tödte und daß man den Arbeitern, welchen man helfen wolle, Nachtheile bringe, statt Vortheile. Ein anderer Theil seiner Freunde stehe aber auf dem Boden der Anträge, welche das Haus beschäftigten. Bestimmte Stel⸗ lung würden seine Freunde erst in zweiter Lesung nehmen. Besonders bedenklich erscheine es ihm, daß man die Kinder

durch Verbot der Fabrikarbeit in die Hausindustrie treibe. Bezüglich der Sonntagsruhe habe die Kommission vor zwei Jahren zwar einen Beschluß gefaßt, aber seitdem die Resul⸗ tate der Enquete bekannt geworden seien, werde es sich fragen, ob man diese Beschlüsse noch aufrecht erhalten könne. Es ergebe sich aus der Enquete, daß die bestehenden Vorschriften in den Einzelstaaten allerdings ziemlich ausreichend seien, um die nöthige Sonntagsruhe herbeizuführen. Bezüglich des Normalarbeitstages seien verschiedentliche Versuche von privater Seite gemacht worden, um eine Beschränkung der Arbeitszeit herbeizuführen. In der Maschinenstickerei sei leider eine Einigung noch nicht erzielt, weil einige hervorragende Firmen sich fern hielten. Vielleicht sei auch auf dem Gebiete der be⸗ stehenden berufsgenossenschaftlichen Organisation etwas Weiteres zu erreichen. Der Antrag des Abg. Lohren entspreche ja seinen Wünschen; ob er vollständig ausreichend sei, werde ja in der kommissarischen Berathung festgestellt werden müssen. Er be⸗ dauere, daß jener den Kindern keinen Schutz gegenüber ihren eigenen Eltern gewähre. Der Antrag Hitze, welcher die Bestimmungen der Fabrikgesetzgebung auch auf die Werkstätten mit anderer elementarer Kraft, als der Dampfkraft ausdehen wolle, entspreche einem dringenden Bedürfniß. Eine Be⸗

schränkung auf die Dampfkraft sei nicht ständlich und jedenfalls unzureichend der modernen Technik gegenüber. Gerade in der Maschinenstickerei in Plauen, die ihm näher bekannt sei, ergäben sich große Uebelstände. Der Maschinensticker, welcher mit gemietheter Dampfkraft arbeite, falle unter das Fabrikgesetz; derjenige, welcher mit einer Gas⸗ kraft oder Heißluftmaschine arbeite, falle nicht unter das Fabrikgesetz; er könne z. B. Kinder unter 12 Jahren unbestraft beschäftigen. So leicht, wie der Antrag Hitze die Sache zu machen gedenke, gehe es allerdings nicht; es werde Sache der Kommission sein, hier eine Aenderung herbeizuführen. Die Sozialdemokraten unterschätzten die Bedeutung der sozial⸗ politischen Gesetzgebung. Was schon jetzt den Arbeitern ge⸗ währt werde, sei noch nie einem Volke gewährt worden. Das sei dem Volke durch eine starke Monarchie gewährt worden. Durch die natürliche Entwickelung der Dinge werde man weitergetriebben werden. Die Sozialdemokraten hätten dem Volke vorgeredet, der Arbeiterschutz sei wichtiger als die Versicherung. Wenn die Arbeiter so schutzlos daständen wie in Belgien, dann würde man den Arbeiterschutz für noth⸗ wendiger halten. Aber man sei auf diesem Gebiete des Ar⸗ beiterschutzes weiter als alle anderen Staaten, und Deutsch⸗ land sei am weitesten auf dem Gebiet der Sozialreform. Der Initiative des Kaisers werde es die Welt zu danken haben, wenn man weiter komme. Nach der Versicherung solle man auch den Arbeiterschutz nicht vergessen.

Der Abg. Cegielski äußerte: Wenn man auf dem Gebiet der Arbeiterschutz⸗Gesetzgebung sich immer noch im Stadium der Wünsche befinde, so liege das daran, daß die verbündeten Regierungen sich dazu, wenn auch nicht gerade ablehnend, so doch unsympathisch verhalten hätten. Das einzige Resultat aller Verhandlungen sei die Enquete über die Sonntagsruhe, von der er sich auch nicht viel verspreche. Vom moralischen und christlichen Standpunkt sei sie über⸗ flüssig. Es sei sonderbar, daß eine christliche Regierung darüber eine Enquete anstelle, ob ein Gottesgebot streng oder locker behandelt werden solle. Alle anderen Rücksichten müßten in dieser Frage der Rücksicht auf das moralische und physische Wohl der Arbeiter weichen. Was die Frauen⸗ und Kinderarbeit betreffe, so verlange seine Partei auch hier eine größere Rücksichtnahme; die materielle Ausbeutung der Frauen und Kinder müsse aufhören, die Frau ihrem Beruf in Haus und Familie zurückgegeben werden. Unbedingt nothwendig sei eine Trennung der männlichen und weiblichen Arbeiter in den Fabriken. Er hoffe, daß die Kommission ein praktisches Ergebniß liefere, und die Arbeiter endlich sagen könnten, daß den Worten auch Thaten folgten.

Der Abg. Oechelhäuser beschränkte sich auf eine Bemerkung über den Normalarbeitstag, den er nicht blos für zulässig, sondern im Interesse des sozialen M“ für nothwendig

alte. Der Abg. Harm meine, im Bezirk München⸗Gladbach

a der 14stündige Arbeitstag noch die Regel. Das treffe nicht zu. Gerade dort sei man mit einer Einschränkung der Arbeitszeit zuerst vorgegangen, und jetzt sei da allgemein der 12 stündige Arbeitstag üblich. Er (Redner) sei mit dem Maximalarbeitstag einverstanden, insofern eine regelmäßige Stundenzahl angenommen und dem Arbeiter eine bestimmte Anzahl von Ueberstunden im Interesse der freien wirthschaft⸗ lichen Bewegung zugebilligt würde. Wenn dagegen von den Gewerbetreibenden die fernere Freiheit für den alten gedankenlosen Schlendrian gewünscht werde, so stehe er auf anderem Stand⸗ punkt. Eklatanten Mißbräuchen gegenüber halte er ein gesetz⸗ geberisches Eingreifen nicht blos für berechtigt, sondern sogar für geboten. Ohne ein solches Eingreifen sei eine soziale Re⸗ form nicht möglich. Mit dem Grundsatz: „Wasch mir den Pelz, aber mach' mich nicht naß“, gehe es nicht vorwärts, dann lasse man lieber die Hand von der Reform.

Nach einigen kurzen Bemerkungen der Antragsteller Hitze und Lohren schloß die Debatte; die Anträge wurden einer Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen.

Um 4 ¾ Uhr vertagte sich das Haus auf 1 Uhr. 29 G 8

Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 14. Inhalt: Verfügungen: vom 10. März 1887. Unzulässigkeit der Verwendung von Postkarten als Formulare zu Drucksachensendungen.

Amtliche Nachrichten es Reichs⸗Versicherungs⸗ amts. Nr. 6. Inhalt: I. Amtlicher Theil. Geschäftsbericht des Reichs⸗Versicherungsamts. Rekursentscheidungen. Bescheide und Beschlüsse. II. Nichtamtlicher Theil. Gesichtspunkte für die Ausstellung des Auszugs aus der Heberolle.

Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits⸗ amts. Nr. 11. Inhalt: Gesundheitsstand. Volkskrankheiten in der Berichtswoche. Cholera⸗Nachrichten. Sterbefälle in deutschen Städten von 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung. Grundwasserstand und Bodentemperaturen in Berlin und München Februar 1887. Geburten und Sterbefälle in den Niederlanden 1884 und 1885. Sterblichkeit in den im österreichi⸗ schen Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern 1883. Zeit⸗ weilige Maßregeln gegen Volkskrankheiten. Thierseuchen in Oesterreich November und Dezember 1886. Medizinalgesetzgebung ꝛc. Berichtigung. (Preußen.) Anatomisch⸗pathologische Museen, Panop⸗ tiken u. s. w. (Regierungsbezirk Stettin.) Maßregeln gegen Cho⸗ lera. (Hessen.) Verfahren bei epidemischen und ansteckenden Krank⸗ heiten. (Lippe.) Errichtung öffentlicher Schlachthäuser. (Groß⸗ britannien.) The Rabies Order of 1887. (Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika) Kunstbutter. Rechtsprechung. (Kammergericht zu Berlin.) Knackwurst aus ¾ Schweine⸗, †¼ Pferdefleisch. Einrich⸗ tungen zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. (Preußen.) Die 1885 auf Trichinen und Finnen untersuchten Schweine. (Braunschweig.) Die 1866 bis 1883 untersuchten Schlachtschweine. (Oesterreich.) Neue Ausgabe der Pharmakopöe. Kongresse, Ver⸗ bandlungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen ze. (Deutsches Reich.) Kunstbutter. Blei⸗ und Zinkgesetz. Etat des Kaiserlichen Gesundheitsamts im Reichstage. (Ungarn.) Weinfrage im Ab⸗ geordnetenhause. (Schweiz, Kanton Graubünden.) Verkauf von Honig. (Frankreich.) Regelung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Salicylsäurefrage vor der Académie de médecine. Aus⸗ stellung von Nahrungsmitteln in Amsterdam. (Nord⸗Amerika.) Beschlüsse der Indiana⸗Delegirten⸗ und Staats⸗Ackerbaubehörde, betr. Viehseuchen. Geschenkliste.

Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 11 A. Inhalt: Statistik der Eisenbahnen Deutschlands im Betriebsjahre 1885/86. Die Anwendung von Neigungsmessern bei Eisenbahn⸗Vorarbeiten. Bücherschau.

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Beobachtungs⸗Ergebnisse der von den forstlichen Ver⸗ suchsanstalten des Köͤnigreichs Preußen, des Herzogthums Braun⸗ schweig, der thüringischen Staaten, der Reichslande und dem Landes⸗

recht ver⸗

direktorium der Provinz Hannover eingerichteten forstlich⸗meteo⸗ rologischen Stationen. Herausgegeben von Dr. A. Müttrich Profefsor an der Königlichen Forst⸗Akademie zu Eberswalde und

irigent der meteorologischen Abtheilung des forstlichen Versuchz⸗ wesens in Preußen. Zwölfter Jahrgang. XII. Dezember 1886 Berlin. Verlag von Julius Springer, Monbijouplatz 3.

Deutsche Beamten⸗Zeitung. (Berlin SW., Belle⸗Alliance⸗ Platz 8.) Nr. 6. Inhalt: Zum 22. März. Bekannt⸗ machungen des Vorstandes und der Zweigvereine. Gesetzentwürfe betr. Abänderungen zum Reichsbeamtengesetz vom 31. März 1873 und Ergänzungen des Gesetzes vom 27. Juni 1871 über die Pensionirung und Versorgung der Militärpersonen. Aus dem Abgeordneten⸗ hause. (Etat des Kultus⸗Ministeriums.) Errichtung von Be⸗ gräbnißkassen und Betheiligung der Beamten an den Begräbnißfeier⸗ lichkeiten verstorbener Kollegen. Die Uebernahme der Beamten bei der Verstaatlichung der Berlin⸗Dresdner Eisenbahn. Festfeier der Staats⸗Eisenbahnbeamten zum Geburtstage Sr. Majestät des Kaiserz Die Ohrenkrankheiten bei den im Fahrdienst beschärtigten Eisen⸗ bahnbeamten. Der diesjährige im Kaiserhofe abgehaltene Winter⸗ ball des Offiziercorvs der Reserve⸗Regimenter (1 und 2 Berlin) Nr. 35. Gerichts⸗Entscheidungen, Vermischtes. Briefkasten. Familienanzeigen. Inserate.

Deutsche Gemeinde⸗Zeitung. (Verlag von P. Stankie⸗ wicz, Berlin SW.) Nr. 11. Inhalt: Die höheren Schulen Norwegens. Vorlagen an den Reichstag. Verhandlungen des preußischen Abgeordnetenhauses. Ministerielle Entscheidung, be⸗ treffend Beiträge der Arbeitgeber für Fortbildungsschulen. Zu⸗ sammensezung des Reichstages. Reichsgerichtliche Entscheidung, betreffend die standesamtliche Geburtsanmeldung. Bestrafung der Schulversäumnisse im Regierungsbezirk Wiesbaden. Ein inter⸗ nationaler Kongreß für Leichenverbrennung. Das Programm für en vierten deutschen Sparkassentag. Versammlung der deutschen Arbeiterkolonien. Tagesordnung für den Kongreß des deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit. Die Vereinigung der Steuer⸗ und Wirthschafts⸗Reformer. Erhebungen über das Stottern von Schulkindern zu Breslau und Berlin. Das Feuer⸗ löschwesen in Oesterreich. Werkstätte für Arbeitslose in Leipzig. Festsetzung des Tarifs für die Gemeinde⸗Einkommensteuer zu Görlitz. Gemeindesteuer⸗Freiheit von Sprottau. Beilagen: Deutscher Gemeinde⸗Anzeiger und Schul⸗Anzeiger Nr. 11. Ortsgesetze. Archiv für Verwaltungsrecht

Chemisch⸗technisches Repertorium. Herausgegeben von Dr. Emil Jacobsen. (R. Gaertner's Verlagsbuchhandlung, Hermann Heyfelder, Berlin.) 1885. Zweites Halbjahr. Zweite Hälfte. Inhalt: Nahrungs⸗ und Genußmittel. Papier. Photographie und Vervielfältigung. Rückstände, Abfälle, Dünger, Desinfektion und gewerbliche Gesundheitspflege. Seife. Zündrequisiten, Sprengmittel. Darstellung und Reinigung von Chemikalien. Chemische Analyse. Apparate, Maschinen, Elektrotechnik, Wärme⸗ technik. Anhang: Geheimmittel, Verfälschungen von Handels⸗ produkten ꝛc. Neue Bücher. Sachregister.

Mittheilungen für die öffentlichen versicherungs⸗Anstalten. (Fr. Stollberg in Merseburg.) Nr. 4. Inhalt: Preußische Brandstatistik. Die Verwaltungs⸗ Ergebnisse der öffentlichen Feuerversicherungs⸗Anstalten in Deutschland im Jahre 1885, mit Rückblicken auf frühere Jahre.

Rundschau auf dem Gebiete der Thiermedizin und vergleichenden Pathologie unter Berücksichtigung des ge⸗ sammten Veterinär⸗Medizinalwesens. Gleichzeitig Organ zur Ver⸗ tretung der Interessen des thierärztlichen Standes. (A. W Zickfeldt, Osterwieck⸗Harz.) Nr. 10. Inhalt: Rieck: Ueber einen neuen Parasiten der Pockenprozesse. Anatomie und Physiologie: Grützner: Einige neuere Arbeiten, betreffend die Physiologie der Athmung (Schluß). Innere Medizin: Cantani: Die Tollwuth und die mittelst der Pasteur'schen Methode in Neapel erzielten Heilerfolge. Arzneimittellehre: Toxicologie: Langaard: Ueber Antipyretica. Ueber chemische Vorgänge in kleinen Räumen in Beziehung zur Wirkung von Heilmitteln. Fleischbeschau. Mittheilungen aus der Praxis: Phimosis beim Stier, als Ausgang des Bläschenausschlags. Amt⸗ liche Erlasse: Königlich schwedische Verordnung, Verhütung der Ein⸗ schleppung ansteckender Krankheiten betreffend. Verschiedene Mit⸗ theilungen: Heß: Reiseplaudereien (Fortsetzung). Tagesgeschichte. Personalien. Vakanzen. Bücherschau. Briefwechsel. Anzeigen.

Wochenblatt für Forstwirthschaft: „Aus dem Walde“, dazu die Beilage: Anzeiger für die Forst⸗ und Domänenverwaltungen. Nr. 6. IV. Jahrgang. (Vierteljährlich 1,25 ℳ) (Peter Weber in Frankfurt a. M.) Nr. 2 Inhalt: I. Abhandlungen: Auch ein Kulturkostenverzeichniß. Von Revierförster Dr. Jäger in Tübingen. Ueber Nadelreisstreu. Nach Mittheilungen von Oberförster Pollack in Ellwangen. Der Gemeindewald. (Fortsetzung.) Von Revier⸗ förster Dr. Jäger in Tübingen. II. Mittheilungen: Aus der preu⸗ ßischen Kammer: Abgrenzung und Organisation der Berufsgenossen⸗ schaft auf Grund des §. 110 des Reichsgesetzes über die Unfall⸗ und Krankenversicherung der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen. Errichtung eines Denkmals für Preßler. III. Neues aus dem Buchhandel: Landolt: Die Bäche, Schnee⸗ lawinen und Steinschläge. Lauterburg: Die Sicherstellung unserer Flußufer und Rutschhalden. Krafft: Landwirthschafts⸗Lexikon II. Auflage. Jägeralmanach. IV. Forstliche Zeitschriften: Danckelmann, Zeitschrift für Forst⸗ und Jagdwesen 1. und 2. Heft und Allgemeine Forst⸗ und Jagdzeitung. Märzheft. Dienst⸗ und Personalnachrichten: Aus Bayern, Preußen und Württemberg. Aus Welt und Zeit. Vermischtes: Kreuzung zwischen wilden und zahmen Enten. Wie schützen wir unsere Rosen? Von der Rosen⸗ firma Gebrüder Schultheiß.

Milch⸗Zeitung. Organ für die gesammte Viehhaltung und das Molkereiwesen. (Heinsius, Bremen.) Nr. 11. Inhalt: Die Veränderung der Milch durch das Gefrieren. Von Professor Dr. Kaiser und Dr. Schmieder⸗Hannover (Königliche Thierarzneischule). Molkenverfütterung an Mastschweine. Von D. Gäbel. Ausstellun⸗ gen. Mastvieh⸗Ausstellung in Berlin. Allgemeine Berichte. Reor⸗ ganisation der Samenkontrolle im Königreich Sachsen. Aus der Schweiz. Erfahrungen in der Praxis. Der „Livländische Haus⸗ und Gesundheitskäse“, sowie einige Fälle der Schweinezüchterei, als Beiträge zur vortheilhaften Verwerthung der Sauer⸗Magermilch. (Schluß.) Die Fütterungsversuche in Woburn. (Schluß.) Mit⸗ theilung des landw. Instituts der Universität Halle. Fruchtbarkeit der Bastarde von Schakal und Haushund. Einfluß des Futters auf die Qualität und Quantität der Milch. Konservirung von Grünfutter. Geräthe⸗, Maschinen⸗ und Baukunde. Verschiedene Mittheilungen. Vereinswesen und Versammlungen. Literatur. Sprechsaal. Unterrichtswesen. Marktberichte. Anzeigen.

Das Wetter. Meteorologische Monatsschrift für Gebildete aller Stände. erausgegeben von Dr. med. et phil. R. Aßmann, Wissenschaftl. Ober⸗Beamter im Königl. Preuß. Meteorologischen Institut und Privatdozent der Meteorologie an der Universität Berlin. (Verlag von Otto Salle in Braunschweig.) Heft 1. Inhalt: Prospekt und Liste der Mitarbeiter. Der große Schneefall vom 19. bis 22. Dezember 1886 von Dr. Wagner. Die Sturm⸗ warnungen des „New⸗York Herald“ von Kapt. Seemann. Ueber den Einfluß der Gebirge auf die Niederschläge von Dr. Ferrari. Ueber⸗ sicht über die Witterung des November 1886 in Central⸗Europa. Referat über: Freyberg, Zur Blitzgefahr im Königreich Sachsen. Meteorologische Notizen: Eigenthümliche elektrische Erscheinung. Tiefe Temperatur im Januar 1887 in Schlesien. Schneefälle im Dezember aus Blankenburg a. H., Ronneburg, Wittenberg, Dresden, Inselsberg, Großbreitenbach. Schneefälle im Januar 1887: aus Schlesien, dem Riesengebirge, Nizza, Madrid, England, Triest. Thauwetter in Alsleben, in England. Allerlei: Schneefall im Jahre 1598; Gewicht des in der Weihnachtswoche in Mittel⸗ Deutschland gefallenen Schnees; Berechnungen des Gewichts und der Mas des im Dezember gefallenen Schnees.

Feuer⸗

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. ngsvo 3 rkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

ngen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl

e DOeffentlich 4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch

8

Anzeiger.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Tachen.

2833 Steckbrief. 2— den unten beschriebenen Arbeiter und Kuh⸗ fütterer August Hartlieb aus Pritzerbe, zuletzt in Briest, welcher fluüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen schweren Diebstahls verhängt. 1

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Brandenburg a. H. ab⸗ zuliefern. * Potsdam, den 11. März 1887.

Königliche Staatsanwaltschaft. t

Beschreibung. Alter 40 Jahre, Statur schlank,

Haare dunkelblond, Augen grau, Nase lang und spitz,

Mund gewöhnlich, Gesicht länglich und

[ĩ57354] Oeffentliche Ladung.

Die nachstehend aufgeführten Personen:

1) Matrose Eduard Friedrich Louis Badendieck, geboren am 8. April 1863 zu Barth, evangelisch, zuletzt wohnhaft zu Barth, 1

2) Matrose Johann Christoph Martin Burow, geboren am 3. Dezember 1862 zu Hermannshagen, evangelisch, zuletzt wohnhaft zu Neuendorf⸗Haide,

3) Matrose Carl Heinrich Christian Clasen, geboren am 19. September 1863 zu Lüdershagen, evangelisch, zuletzt wohnhaft zu Hermannshagen⸗

of. . 5

4) Stellmacher Wilhelm Johann Theodor Dämlow, geboren am 22. September 1863 zu Spiekersdorf, evangelisch, zuletzt wohnhaft zu Storms⸗ dorf

5] Matrose Hermann Heinrich Wilhelm Doß, geboren am 1. August 1863 zu Planitz, evangelisch, zuletzt wohnhaft zu Sundisch⸗Wiese,

6) Matrose Carl Johann Franz Drüsedom, ge⸗ boren am 5. September 1863 zu Wieck, evangelisch, zuletzt zu Wieck wohnhaft, 8

7) Matrose Ludwig Carl Hermann Ehlert, ge⸗ boren am 8 März 1863 zu Wieck, zuletzt wohnhaft daselbst, evangelisch,

8) Matrose Wilhelm August Carl Nikolaus Ehlert, geboren am 27. Februar 1863 zu Michaels⸗ dorf, evangelisch, zuletzt zu Bliesenrade wohnhaft,

9) Schlosser Hans Ludwig Theodor Engelkirchen, geboren am 17. Januar 1865 zu Zingst, evangelisch, zuletzt zu Zingst wohnhaft,

10) Matrose Albert Peter Heinrich Härm, ge⸗ boren am 23. Februar 1863 zu Ahrenshoop, zuletzt wohnhaft daselbst, evangelisch,

11) Matrose Hans Gustav Haut, geboren am 8. August 1863 zu Bresewitz, zuletzt wohnhaft da⸗ selbst, evangelisch,

12) Matrose Robert Hermann Albert Heyden, geboren am 13. März 1863 zu Wieck, zuletzt wohn⸗ haft daselbst, evangelisch,

13) Matrose Louis Hugo Friedrich Hoffmann, geboren am 18. Dezember 1863 zu Wieck, zuletzt wohnhaft daselbst, evangelisch,

14) Knecht Christian Wilhelm Theoodor Jonas, geboren am 6. Februar 1863 zu Wolfsdorf, zuletzt wohnhaft zu Müggenhall, evangelisch,

15) Carl Gustav Friedrich Knebusch, geboren am 1. April 1865 zu Berthke, zuletzt wohnhaft da⸗ selbst, evangelisch,

16) Matrose Christopyh Erhard Kraeft, geboren am 8. September 1863 zu Zingst, zuletzt wohnhaft daselbst, evangelisch,

17) Matrose Johann Friedrich August Lang⸗ schwager, geboren am 27. Dezember 1863 zu Alten⸗Pleen, zuletzt wohnhaft zu Barth, evangelisch,

18) Carl Robert Johann Lorenz, geboren am 22. Juni 1865 zu Richtenberg, zuletzt wohnhaft zu Richtenberg, evangelisch,

19) Matrose Maximilian Johann Christoph Lorenz, geboren am 5. Oktober 1863 zu Barth, zuletzt wohnhaft zu Bodstaedt, evangelisch,

20) Carl Friedrich Christian Meinke, geboren am 25. September 1865 zu Steinhagen⸗Dorf, zu⸗ letzt wohnhaft daselbst, evangelisch,

21) Matrose Johann Friedrich Wilhelm Mester, am 22 September 1863 zu Groß⸗Kedings⸗

agen, zuletzt wohnhaft zu Planitz, evangelisch,

22) Friedrich Wilhelm August Möller (Gold⸗ beck), geboren am 5. September 1865 zu Flemen⸗ dorf, zuletzt wohnhaft daselbst, evangelisch,

2³) Matrose Carl Friedrich Wilhelm Mührke, geboren am 26. April 1863 zu Barth, zuletzt zu Prerow wohnhaft, evangelisch,

24) Emil Friedrich Wilhelm Müller, geboren am 31. Mai 1865 zu Voigdehagen, zuletzt wohnhaft daselbst, evangelisch,

25) Carl Johann Martin Niemann, geboren am 21. März 1865 zu Forkenbeck, zuletzt wohnhaft in Stralsund, evangelisch,

26) Matrose Johann Christoph Theodor Nie⸗ mann, geboren am 11. Juni 1863 zu Müggenburg, zuletzt wohnhaft zu Fuhlendorf, evangelisch,

27) Matrose Friedrich Carl Martin Paetow, geboren am 23. Mai 1863 zu Lüdershagen⸗Dorf, zuletzt wohnhaft daselbst, evangelisch,

28) Matrose Hans Simeon Pankow, geboren am 8. Mai 1863 zu Zingst, zuletzt wohnhaft daselbst, evangelisch,

29) Matrose Johann Heinrich Wilhelm Pankow, geboren am 15. Januar 1865 zu Hermannshagen⸗ Haide, zuletzt wohnhaft zu Stralsund, evangelisch,

30) Matrose Ernst Friedrich Johann Poritz, geboren am 30. Oktober 1863 zu Damgarten, zuletzt wohnhaft daselbst, evangelisch,

31) Knecht Heinrich Carl Martin Rischow, geboren am 27. Mai 1863 zu Richtenberg, zuletzt wohnhaft daselbst, evangelisch,

32) Matrose Emil Louis Roß, geboren am 13 November 1863 zu Wieck, zuletzt wohnhaft da⸗ selbst, evangelisch,

33) Matrose Johann Carl August Saatmann, bebpeen am 13. April 1863 zu Born, zuletzt wohn⸗ aft daselbst, evangelisch,

34) Matrose Hermann Ludwig Gustav Schiebler, geboren am 16. Januar 1863 zu Born, zuletzt wohnhaft daselbst, evangelisch,

35) Arbeiter Johann Joachim Friedrich Schmidt, geboren am 17. Februar 1865 zu Wiepkenhagen, zu⸗ letzt wohnhaft zu Gr. Mohrdorf, evangelisch,

Matrose Carl Friedrich Wilhelm Schütt,

wohnhaft daselbst, evangelisch, 37) Johann Heinrich Christian Schult, geboren am 8. Mai 1865 zu Niepars, evangelisch, zuletzt zu

Niepars wohnhaft,

38) Gärtner Johann Wilhelm Hermann Schwebke, geboren am 11. April 1865 zu Hessenburg, zuletzt wohnhaft daselbst, evangelisch,

39) Matrose Emil Heinrich Christoph Steinort, geboren am 13. September 1863 zu Wieck, zuletzt wohnhaft daselbst, evangelisch,

40) Matrose Wilhelm Friedrich Adolf Streufert, geboren am 18. November 1863 zu Groß⸗Elmen⸗ horst, zuletzt zu Barth wohnhaft, evangelisch,

41) Christian Carl Friedrich Voß, geboren am 27. Januar 1865 zu Saatel, zuletzt wohnhaft da⸗ selbst, evangelisch,

42) Matrose Gustav Wilhelm Albert Wahl, geboren am 16. März 1863 zu Barth, zuletzt wohn⸗ haft daselbst, -

43) Hermann Wilhelm Christian Zühr, geboren am 29. August 1865 zu Grün⸗Kordshagen, zuletzt daselbst wohnhaft, erangelisch,

werden beschuldigt,

als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen, oder nach erreich⸗ tem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgéhalten zu haben,

Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Str.⸗G.⸗B.

Dieselben werden auf

den 25. April 1887, Mittags 12 Uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Amts⸗ gerichte zu Stralsund zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Civil⸗Vorsitzenden der Ersatz⸗ Kommission des Kreises Franzburg über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausge⸗ stellten Erklärung verurtheilt werden.

Durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Greifswald vom 8. Januar 1887 ist das Vermögen der Angeklagten zur Deckung der dieselben möglicherweise treffenden Geldstrafen und Kosten in Hohe von je 300 mit Beschlag belegt.

Greifswald, den 2. Februar 1887.

Königliche Staatsanwaltschaft. [62901]

1) Der Unteroffizier der Landwehr, Schreiber Friedrich Gottlieb Möhlenbrock, geboren 31. Ja⸗ nuar 1852 in Hespe,

2) der Gefreite der Landwehr, Uhrmacher Her⸗ mann Karl Ilse, geboren 26. Mai 1854 in Han⸗ nover,

3) der Gefreite der Landwehr, Konditor Friedrich Ferdinand Rademacher, geboren 30. Januar 1851 in Helmstedt,

4) der Wehrmann, Drechsler Georg Heinrich Wilhelm Gleue, geboren 15. Februar 1860 in Mandelsloh,

5) der Wehrmann, Barbier Karl Wilhelm Heinrich Goslar, geboren 20. März 1849 in Han⸗ nover,

6) der Wehrmann, Bergmann Heinrich Christian Friedrich Rampendahl, geboren 16. März 1853 in Egestorf,

7) der Wehrmann, Schreiber Friedrich Wilhelm Weingart, geboren 17. Juli 1859 in Heiligenstadt,

8) der Reservist, Maler und Musiker Hermann Heinrich Brinkmann, geboren 18. September 1860

Tischler Wilhelm 2

in Osnabrück, . 9) der Gefreite der Reserve 8. Februar 1860

7

Johannes Karl Scheer, geboren in Büdelsdorf,

10) der Reservist, Schlachter August Friedrich Nolting, geboren 15. Februar 1859 in Bentorf,

11) der Reservist, Schlosser Georg Wilhelm Rekate, geboren 13. September 1859 in Hameln,

12) der Reservist, Volontär Gerhard Friedrich August Reupke, geboren 9. März 1862 in Bredenbeck,

13) der Reservist, Schneider Ernst Christian Sander, geboren 9. Januar 1859 in Hary,

sind durch vollstreckbares Urtheil hiesigen Schöffen⸗ gerichts vom 2. Dezember 1886 wegen Uebertretung §. 360 Nr. 3 Strafgesetzbuchs zu je 150 Geld⸗ strafe, im Unvermögensfalle zu 30 Tagen Haft ver⸗ urtheilt.

Um Strafvollstreckung und Nachricht zu E. 647/86 wird ersucht.

Hannover, 26. Februar 1887.

Königliches Amtsgericht, VI Schmidt.

n der Strafsache gegen den Rekruten Luzian eiß vom Oberelsässischen Landwehr⸗Regiment 131 (2. Bataillon Altkirch), geboren am „Januar 1866 zu Thann und zuletzt daselbst wohn⸗ haft, wegen Fahnenflucht, wird, da der Angeschuldigte Weiß des Vergehens egen §. 69 des Militär⸗Strafgesetzbuchs be⸗ schuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 326 der Strafprozeßordnung und §. 246 Militär⸗ Straf⸗Gerichts⸗Ordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3000 das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Ange⸗ schuldigten mit Beschlag belegt. Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Beschlagnahme außer im Reichs⸗Anzeiger im Thanner Kreisblatt angeordnet. Mülhausen, den 24. Februar 1887. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Gebhard. Hoppe. Munzinger. Zur Beglaubigung: Mülhausen, den 26. Februar 1887. Der Landgerichts⸗Sekretär. (L. S.) Heckelmann.

[62836]

In der Strafsache gegen den Rekruten Josef Ernst Zimberlin vom 2. Bataillon Oberelsässischen Landwehr⸗Regiments Nr. 131 (Altkirch), geboren

geboren am 10. März 1863 zu Langendamm, zuletzt

wird, da der Angeschuldigte Rauber des Vergehens gegen §. ( bese ist, auf Grund der §§. 480, 326 der Strasprozeß⸗ ordnung und §. 246 Militär⸗Stratgerichts⸗Ordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden Verfabrens auf Höhe von 3000 ℳ, das im Deut⸗ schen Reiche befindliche Vermögen des Angeschul⸗ digten mit Beschlag belegt. Veröffentlichung dieser Beschlagnahme Reichs⸗Anzeiger angeordnet.

[62903]

wird gegen den Seefahrer Johann Heinrich August Schütte, zuletzt wohnhaft zu Osnabrück, geboren am 12. April 1863 zu Norderney, reichend verdächtig erscheint,

1““ 111“

6. Berufs⸗Genossenschaften.

7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken 8. Verschiedene Bekanntmachungen.

9. Theater⸗Anzeigen. 10. Familien⸗Nachrichten.

In der Börsen⸗Beilage.

wegen Fahnen Zimberlin des Vergehens gegen §. 69 des Militäar⸗ Strafgesetzbuchs beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 326 der Strafprozeßordnung und §. 246 Militär⸗

möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3000 das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des An⸗ geschuldigten mit Beschlag belegt. Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Beschlagnahme außer im Reichs⸗Anzeiger, im Altkircher Kreisblatt an⸗ geordnet. Mülhausen, den 19. Februar 1887. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Gebhard. Hoppe. Munzinger. Zur Beglaubigung: Mülhanusen, den 19. Februar 1887. Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. S.) Hrckelmann.

[62837] 8 In der Strafsache gegen den Rekruten Nikolaus Schreck vom Oberelsä sischen Landwehr⸗Bataillon Nr. 99 (Mülhausen), geboren den 14. Mai 1866 zu Obersteinbrunn, zuletzt in Mülhausen wohnhaft, wegen Fahnenflucht, wird, da der Angeschuldigte Schreck des Vergehens gegen §. 69 des Militär⸗Strafgesetzbuchs beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 326 der Straf⸗ prozeßordnung und §. 246 Militär⸗Strafgerichts⸗ zur Docküuüung H on naoes dint† Ordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicher⸗ weise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3200 das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Ange⸗ schuldigten mit Beschlag belegt. Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Beschlagnahme außer im 9— in der „Neuen Mülhauser Zei⸗ tung“ angeordnet. Mülhausen, den 15. Februar 1887. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Gebhard. Hoppe. Munzinger. Zur Beglaubigung: Mülhausen, den 17. Februar 1887. Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. S.) Heckelmann.

[62838]

In der Strafsache gegen den Rekruten Eugen Seiller vom Oberelsässischen Landwehr⸗Bataillon Nr. 99 (Mülhausen), geboren den 2. September 1866 zu Banzenheim, Kreis Mülhausen, wegen Fahnen⸗ flucht, wird, da der Angeschuldigte Seiller des Ver⸗ gehens gegen §. 69 des Militärstrafgesetzbuchs be⸗ schuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Anschul⸗ digten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3000,00 das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Be⸗ schlagnahme außer im Reichs⸗Anteiger in der Neuen Mülhauser Zeitung angeordnet.

Mülhausen, den 15. Februar 1887.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Gebhard. Hoppe. Munzinger. Zur Beglaubigung:

Mülhansen, den 17. Februar 1887.

Der Landgerichtssekretär: Heckelmann.

1 9 8

11“

(L. S.)

[62839]

In der Strafsache gegen den Rekruten Josef Rnetsch vom Oberelsässischen Landwehr⸗Bataillon Nr. 99 (Mülhausen), geboren den 9. Dezember 1865 zu Dornach, Kreis Mülbausen, wegen Fahnenflucht, wird, da der Angeschuldigte Ruetsch des Vergehens gegen §. 69 des Militärstrafgesetzbuchs beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 326 der Strafprozeß⸗ ordnung und §. 246 der Millitär⸗Strafgerichts⸗ ordnung zur Deckung der den Angeschuldigten mög⸗ licherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3000,00 das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Beschlagnahme außer im Reichs⸗Anzeiger in der Neuen Mülhauser Zeitung angeordnet.

Mülhausen, den 15. Februar 1887. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Gebhard. Hoppe. Munzinger. Zur Beglaubigung:

Mülhausen, den 17. Februar 1887. Der Landgerichtssekretär. (L. S.) Heckelmann. [62840]

In der Strafsache gegen den Rekruten Emil Rauber vom Oberelsässischen Landwehr⸗Bataillon Nr. 99 (Mülhausen), geboren den 4. Januar 1866 zu Brunstatt, Kreis Mülhausen, wegen Fahnenflucht,

§. 69 des Militärstrafgesetzbuchs beschuldigt

Geldstrafe und der Kosten des

(

höchsten

Gleichzeitig wird die b außer im in der Neuen Mülhauser Zeitung

Mülhausen, den 19. Februar 1887. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Gebhard. Hoppe. Munzinger. Zur Beglaubigung: Mülhausen, den 19. Februar 1887. Der Landgerichts⸗Sekretär. (L S.) Heckelmann.

Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft

welcher hin⸗

als Wehrpflichtiger in der Absicht sich dem

am 13. Oktober 1864 zu Bisel, Kreis Altkirch, 8 1ö“ 8

8

Str.⸗G.⸗Ordg. zur Deckung der den Angeschuldigten

i. Vertr. d. Gerichtsschreibers Herzoglich Anhaltischen

oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß entweder das Deutsche Reich verlassen zu haben, oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Deutschen Reiches aufzuhalten,

Vergehen gegen §. 140 1 St. G. B. das Hauptver⸗

fahren vor der Strafkammer des Königlichen Land⸗

gerichts hierselbst eröffnet.

Auf Grund des §. 140 Abs. 3 St. G. B. und des §. 326 St. P. O. wird die Beschlagnahme des im Deutschen Reiche befindlichen Vermöge

Königliches Landgericht, Strafk er. Brandt. Janensch. Goering.

[62902] 8 Beschluß. 8

Auf Antrag der Königlichen Staatsanwa h gegen den Carl Friedrich Günther, zuletzt ft in Osnabrück, geboren am 12. April 1863 sa. welcher hinreichend verdächtig erscheint, als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Ein⸗ tritte in den Dienst des stehenden Heeres oder zu entziehen, ohne Erlaubniß ent⸗ das Deutsche Reich verlassen zu haben, oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Deutschen Reiches aufzuhalten, Vergehen gegen §. es Str.⸗G.⸗B., as Hauptverfahren

Auf Grund des §. 1

.326 Str.⸗P.⸗O. wird

Deutschen Reiche befindlichen

lagten damit ausgesprochen.

Osnabrück, den 3. März 1887. Königliches Landgericht, Strafkammer. Brandt. Janensch. Goering.

——

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

162912] Zwangsversteigerun

Dn ngs rj g g. Grundbuche von der Dorotheenstadt Band 8 Nr. 47 auf den Namen des Banquiers Friedrich Albert Hackel eingetragene, in der Georgenstraße Nr. 48 und am Kupfergraben Nr. 4 belegene Grundstück am 6. Mai 1887, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichts⸗ stelle Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C parterre, Saal 36, versteigert werden.

Das Grundstück ist mit 14 940 Nutzungswerth zu Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, glaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, besondere Kaufbed ¹ können in der Gerichtsschreiberei, Nleue Frie straße 13, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerun vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige For⸗ derungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrend Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten den und, falls der betreibende Gläu

cht, dem Gericht glaubhaft zu machen,

geringster

sowie owie

anzume biger widerspr widrigenfalls dieselben bei Feststellung des Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei

d el 1

des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An sprüche im Range zurücktreten. 3 Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an Stelle des Grundstücks tritt.

D die Ertheilung

lung

Das Urtheil über G . wird am 6. Mai 1887, Mittags 1

an obenbezeichneter Gerichtsstelle verkündet werden. Berlin, den 11. Mäarz 1887.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.

[62911] 1 In Sachen der unverehelichten Auguste Willecke hierselbst, Klägerin, wider den Schuhmacher Friedrich Schrader in Oberlutter, Beklagten, wegen Forderung ist der auf den 25. d. M. anberaumte Termin zu Zwangsversteigerung des Schrader'schen Wohnhause No ass 108 zu Oberlutter auf Antrag der Klägerin wieder aufgehoben. Königslutter, den 10. März 1887.

Herzogliches Amtsgericht.

Brinckmeier.

[54575] Aufgebot. stedt hat das Aufgebot der Schuld⸗ und Pfandverschreibung 1867 c. ann. über Eintausendachthundert Mark, Schuld der Maurer Friedrich Ramdohr’schen Ehe⸗ leute in Sandersleben, später in Folge Schuldüber⸗ nahme des Handarbeiters Friedrich Bischoff daselbst und gegenwärtig des Handelsmannes Wilhelm Bauer⸗ meister daselbst, eingetragen im Grundbuche von Sandersleben Band I. Blatt 40, beantragt. 8 Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 20. September 1887,

Vormittags 10 Uhr, 8 oe dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. 8 n Sandersleben, den 29. Januar 1887.

Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. 8 (gez.) Behr. 6 Ausgefertigt:

Sandersleben, den 29. Januar 1887. Hartmann, Bureau⸗Diätar,

Januar

Amtsgerichts.

Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres