1888 / 96 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Apr 1888 18:00:01 GMT) scan diff

8 Königreich Preußen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Gymnasial⸗Direktor Dr. Radtke in Wohlau ist in gleicher Eigenschaft an das Gymnasium zu Brieg, und der Gymnasial⸗Direktor Dr. Eckardt in Lissa in gleicher Eigen⸗ schaft an das König⸗Wilhelms⸗Gymnasium zu Breslau versetzt worden.

Dem Oberlehrer am König⸗Wilhelms⸗Gymnasium zu Stettin, Dr. Otto Hänicke, ist das Prädikat Professor bei⸗ gelegt worden.

Der Oberlehrer von dem Gymnasium an Aposteln in Köln, Wrede, ist in gleicher Eigenschaft an das Kaiser⸗ Wilhelms⸗Gymnasium daselbst versetzt worden.

Bei dem Gymnasium an Avposteln in Köln ist der ordent⸗ liche Lehrer Müller, und b

bei dem Gymnasium in Heiligenstadt der ordentliche Lehrer Dr. Dietrich Reichling zum Oberlehrer befördert worden.

Der Rektor des Progymnasiums zu Boppard, Brügge⸗ mann, ist als Oberlehrer an das Gymnasium an Aposteln in Köln versetzt worden. 8

Der Oberlehrer vom Kaiser⸗Wilhelms⸗Gymnasium zu Köln, Dr. Scheins, ist zum Rektor des Progymnasiums zu Boppard ernannt worden.

Der bisherige Kreis⸗Wundarzt Dr. Sikorski in Adelnau ist zum Kreis⸗Physikus des Kreises Adelnau, und der bisherige Kreis⸗Wundarzt des Kreises Birnbaum, Dr. Nemann in Schwerin a. W. zum Kreis⸗Physikus des Kreises Schwerin ernannt worden.

Bekaninenannmng.

Die Buchhaltereien des Einziehungsamts bei der Gerichtskasse 1 bleiben des Jahresabschlusses wegen in der Zeit vom 16. bis 3. April d. J. für den Verkehr mit dem Publikum geschlossen, so daß Einzahlungen von Gerichtskosten in der gedachten Zeit nicht stattfinden können. 1 8

Auszahlungen dagegen werden durch die Zahlstellen der Haupt⸗ kasse ohne Unterbrechung geleistet.

Berlin, den 9. April 1888.

Königliche Gerichtskasse I.

Deutsches Reichh.

Preußen. Berlin, 12. April. Se. Majestät Kaiser und König arbeiteten gestern Nachmittag längere Zeit mit dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck. 8

Im Laufe des heutigen Vormittags nahmen Se. Majestät den Ve des Chefs des Militärkabinets, Allerhöchstihres General⸗Adjutanten, Generals der Kavallerie von Albedyll, sowie den des Kriegs⸗Ministers, General⸗Lieutenants Bronsart von Schellendorff, entgegen.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Augusta empfing gestern den Besuch Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern früh 7 ¾ Uhr wiederum zu Pferde nach dem Tempelhofer Felde, um dem Exerzieren des 3. Bataillons des Garde⸗Füsilier-Regiments und dem des 1. Bataillons 2. Garde⸗Regiments beizuwohnen.

Von 1 Uhr bis 3 ¼ Uhr Nachmittags nahm Se. Kaiser⸗ liche Hoheit an den Berathungen der im Reichstagsgebäude tagenden Landes⸗Pferdezucht⸗Kommission theil und stattete hierauf mit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin der Fürstin Bismarck einen Gratulationsbesuch ab.

Demnächst machten die Höchsten Herrschaften gemeinsam eine längere Spazierfahrt durch den Thiergarten.

Nach dem Familiendiner, welches um 6 Uhr bei den Kronprinzlichen Herrschaften stattfand und zu welchem Ihre Königlichen Hoheiten die Großherzoglich badischen Herrschaften und die Kronprinzessin von Schweden geladen waren, folgten der Kronprinz und die Kronprinzessin einer Einladung Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Mutter zum Thee nach dem Kaiserlichen Palais.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Victoria hat auf die Allerhöchstihr von Frauen und Jungfrauen Berlins gewidmete Adresse zu Händen des Comités folgende Antwort ertheilt:

Die Frauen Berlins haben Mir durch ihre Zuschrift eine große Freude bereitet. Ich danke ihnen von Herzen für ihre treue Theil⸗ nahme an dem schweren Schlage, welcher durch den Tod unseres großen vielgeliebten Kaisers Unser Haus und die ganze Nation ge⸗ troffen hat! Mit ihnen hoffe Ich zu Gott, daß dem Kaiser, Meinem Gemahl, baldige Genesung von der Krankheit, welche Ihn heimsucht, beschieden werden möge. Ich danke ihnen auch für das Vertrauen, welches sie Mir und Meinen Bestrebungen für das Gemein⸗ wohl in so warmen Worten ausgesprochen haben. Schon eine Reihe von Jahren hindurch ist es Mir vergönnt gewesen, mit den Frauen Berlins für das Wohl des weiblichen Geschlechts, für die Erziehung und für die Linderung materiellen und sittlichen Elendes wirken zu dürfen. Manches ist erreicht, Dank der verständnißvollen und hingebenden Hülfe, welche Ich gefunden habe, aber Größeres bleibt noch zu thun. In aufrichtiger Liebe und freudiger Begeisterung stelle Ich Meine ganze Kraft in den Dienst Unseres Volkes. Von den Berliner wie von den übrigen deutschen Frauen hoffe Ich nach den vielen Kundgebungen, welche Mir zugegangen sind mit Be⸗ stimmtheit, daß sie auch ferner bereitwillig mit Mir an den großen Aufgaben, welche den Frauen obliegen, arbeiten werden, d. h. Noth und Leiden zu mildern, edle Freuden zu schaffen und durch rechte Kindheits⸗ und Jugendpflege den festen Grund zu allen wahrhaft menschlichen Tugenden zu legen.

Charlottenburg, den 10. April 1888.

Victoria.

Heute fand eine Sitzung des Bundesraths statt.

Die in der gestrigen (41.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten bei Beginn der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Regulirung der Stromverhältnisse in der Weichsel und Nogat, von dem Finanz⸗Minister Dr. von Scholz gehaltene Rede lautete:

Meine Herren! Ich glaube, es wird zur Abkürzung der Ver⸗ handlungen des hohen Hauses beitragen können, wenn ich mir erlaube, gleich in diesem Augenblick Namens der Königlichen Staatsregierung 5* 8 zu dem Gegenstand unter Nr. 1 der Tagesordnung abzugeben.

Wenn der Bericht Ihrer XIII. Kommission vor der Vertagung des Hauses hätte zur Verhandlung kommen können, so würde die Staatsregierung nicht in der Lage gewesen sein, den Abänderungen zuzustimmen, welche die Kommission dem hohen Hause vorgeschlagen hat. Die Staatsregierung war nach eingehendster Prüfung aller darin zur Sprache gebrachten Punkte doch der Ueberzeugung, daß die Gesichtspunkte, nach denen ihrerseits die Vorlage vorbereitet und dem hohen Hause mitgetheilt war, in keiner Beziehung widerlegt seien, daß namentlich auch keinerlei überzeugende Gründe in der Verhandlung des hohen Hauses und der Kommission vorgebracht seien, welche es gerechtfertigt oder gar nothwendig er⸗ scheinen lassen könnten, die Gesammtheit der Steuerzahler zu Gunsten des hier in Rede stehenden Projekts höher zu belasten, als von der Staatsregierung in Aussicht genommen war. B

Nachdem aber nun inzwischen seit der Vertagung des Hauses traurige Ereignisse gerade auch in den Gegenden, mit denen das Projekt sich befaßt, Platz geaäriffen haben und unser aller Theilnabme im äußersten Maß natürlich hervorrufen, ift eine erneute Erwägung nach Auffassung der Staatsregierung allerdings nicht nur angezeigt gewesen, sondern sie hat auch, obwohl es sich hierbei nicht um eine Nothstandsvorlage handelt, denn diese kommt in hoffentlich kürzester Zeit in separato an das hohe Haus, ich sage, obwohl es sich nicht um eine Nothstandsvorlage handelt, es doch gerechtfertigt erscheinen lassen, auch bei dieser Vorlage in weiterem Maße noch die Hülfe der Gesammtheit in Anspruch zu nehmen und eintreten zu lassen, als wie es ohne diese Ereignisse sonst thunlich gewesen wäre. 8 8

Unter diesen Gesichtspunkten ist die Staatsregierung also bereit, die Vorlage völlig so wie Ihre Kommission sie vorgeschlagen hat, zu acceptiren, und glaubte sie, daß diese Erklärung vielleicht zur Ab⸗ kürzung der Verhandlungen des hohen Hauses wesentlich beitragen würde.

In der heutigen (42.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Minister des Innern, von Puttkamer, der Justiz⸗Minister, Dr. von Friedberg, und mehrere Kommissarien beiwohnen, steht als erster Gegenstand auf der Tagesordnung: Erste und zweite Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Errichtung eines Amtsgerichts in Gnadenfeld.

In der ersten Berathung wird das Wort nicht verlangt. In der zweiten Berathung bittet der Abg. Conrad um Ab⸗ lehnung des Gesetzentwurfs, während der Abg. Letocha den⸗ selben befürwortet. Ein Antrag des Abg. Dr. Meyer (Breslau) auf Ueberweisung der Vorlage an die Justizkommission wird abgelehnt und der Gesetzentwurf darauf unverändert an⸗ genommen.

Die erste und zweite Berathung des Gesetzentwurfs betreffend die Ahänderung von Amtsgerichts bezirken, wird ohne Debatte erledigt.

Es folgt die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Heranziehung der Fabriken u. s. w. mit Präzipualleistungen für den Wegebau in der Provinz Westfalen.

Abg. Dr. Freiherr von Schorlemer⸗Alst bittet, den Gesetz⸗ entwurf ohne Kommissionsberathung unverändert anzunehmen. Diesem Antrage schließen sich die Abgg. Freiherr von der Reck und von Pilgrim an. In der darauf folgenden zweiten Berathung wird die Vorlage unverändert angenommen.

Die erste und zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ausübung des dem Staate zustehen⸗ den Stimmrechts bei dem Antrage wegen Auf⸗ nahme einer weiteren Prioritäts⸗Anleihe der Westholsteinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft, wird ohne Debatte erledigt.

Es folgt die erste Berathung des Entwurfs einer Kreisordnung für die Provinz Schleswig⸗Hol⸗ stein, und des Gesetzentwurfs, betreffend die Ein⸗ führung der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 in der Provinz Schleswig⸗Holstein.

Abg. Francke (Tondern) steht der Vorlage sympathisch gegenüber, kann sich aber in Bezug auf die Amtsvorsteher mit den Bestimmungen des Gesetzentwurfs, welche die Einsetzung kommissarischer Amtsvorsteher begünstigen, nicht einver⸗ standen erklären, zumal die dem Ober⸗Präsidenten bei⸗ gelegte Befugniß, den präsentirten Ehrenamtsvorstehern aus Gründen der Untauglichkeit oder Unzuverlässigkeit die Bestätigung zu versagen und dann kommissaärische besoldete Amtsvorsteher zu bestellen, große Erbitterung in der Bevölke⸗ rung hervorrufen würde. Die Bevorzugung des Großgrund⸗ besitzes mit einem vollen Drittel der Stimmen im Kreistage scheine ihm zu weit zu gehen. Schwierigkeiten mache die Ein⸗ führung des Systems der selbständigen Gutsbezirke. Es empfehle sich die Vorberathung der Vorlage in eine Kommission von 21 Mitgliedern.

Abg. Hansen erklärt sich sowohl bezüglich der Organisation des Instituts der Amtsvorsteher, als auch bezüglich der Be⸗ stimmungen über den Großgrundbesitz und die selbständigen Gutsbezirke mit der Vorlage einverstanden. Betreffs der ver⸗ änderten Kreiseintheilung werde in der einzusetzenden Kom⸗ mission Aufschluß zu ertheilen sein.

Abg. Krah betont, daß in der That in einigen Kreisen der Großgrundbesitz in einer der Bedeutung, die er in der Kreisvertretung gewinnen solle, entsprechenden Weise nicht vorhanden sei, und stellt zur Erwägung, ob nicht eine Modi⸗ fikation des Eintheilungsmaßstabes nach der Höhe des Katastral⸗ reinertrages in Betracht zu ziehen sei. Die Einsetzung kom⸗ missarischer Amtsvorsteher müsse auf durch die Umstände be⸗ sonders charakterisirte Ausnahmefälle beschränkt werden; die dem Ober⸗Präsidenten hierbei beigelegte Befugniß sei nicht empfehlenswerth.

Abg. Graf Baudissin hält dagegen die Aufnahme einer Cautel, wie sie in dem Superarbitrium des Ober⸗Präsidenten liege, im Interesse der erfolgreichen Durchführung der Selbst⸗ verwaltungsreform für unbedingt erforderlich. Eine andere Normirung der Abtheilung des Großgrundbesitzes als nach dem Grundsteuer⸗Reinertrage, sei unthunlich.

Abg. Lassen erklärt sich für die Vorlage.

Abg. Dr. Meyer (Breslau) ist gegen die Vorlage und macht namentlich seine Bedenken bezüglich der Begünstigung des Großgrundbesitzes geltend, der in vier Kreisen überhaupt

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nicht vorhanden sei. Der kommissarische Amtsvorsteher könne grundsätzlich nicht bekämpft werden, denn es sei unter Umständen unmöglich, Ehrenamtsvorsteher zu finden. Die Einsetzung kommissarischer Amtsvorfteher sollte aber nicht dem Ober⸗ Präsidenten, sondern einem Organ der Selbstverwaltung, dem Provinzial⸗Landtag übertragen werden.

Bei Schluß des Blattes nimmt der Minister des Innern von Puttkamer, das Wort. 8

Das V. Verzeichniß der bei dem Hause der Ab⸗ geordneten eingegangenen Petitionen ist im Hause zur Vertheilung gelangt.

Erhebt der Versicherte auf Grund seines Brand⸗ versicherungsvertrages, nach welchem er Ersatz des von ihm selbst verschuldeten Brandschadens nicht beanspruchen darf, die Brandentschädigung unter arglistiger Verschweigung der wahren Thatsache, daß er den Brandschaden verursacht habe, so ist er nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats vom 21. Januar d. J., wegen Betruges zu bestrafen. Hatt⸗ er selbst die versicherte Sache in betrügerischer Absicht in Brand gesteckt und sodann unter Verschweigung seiner eigenen Brand⸗ stiftung die Versicherungsgelder erhoben, so ist er wegen be⸗ trügerischer Brandstiftung (§. 265 St.⸗G.⸗B.) und wegen Be⸗ truges (§. 263) in realer Konkurrenz zu bestrafen.

Se. Majestät der Kaiser haben unter dem 31. v. M. Grundbestimmungen für die Unteroffizier⸗Vor⸗ schulen genehmigt, die im „Armee-Verordnungs⸗Blatt“ Nr. 12 veröffentlicht werden. Gleichzeitig haben Allerhöchs⸗ dieselben angeordnet, daß die im Oktober 1888 in Neu⸗ breisach zu errichtende 3. Unteroffizier⸗Vorschule allmählich in eine Anstalt mit Frühjahrsersatz umzuwandeln ist und daß die etatsmäßige Mannschaft derselben die entsprechende Uniform der Unteroffizier⸗Vorschule zu Weilburg jedoch an Stele gelber weiße Schulterklappen erhält. Das „Organisations⸗ Statut für die Unteroffizier⸗Vorschule zu Weilburg“ vom 9. Juni 1877 tritt nunmehr außer Kraft.

Durch Allerhöchste Ordre vom 14. März d. J. ist zur Erwerbung derjenigen Grundflächen, welche behufs egelung der Abwässerungs⸗Verhältnisse der Treene⸗Niederung für eine dritte Entwässerungsschleuse und für ein neues Unterthor in der Treene bei Friedrichstadt im Kreise Schleswig, sowie zur Regulirung anschließender Uferstrecken Seitens des Staatz erforderlich sind, die Anwendung des Enteignungsrechtz nach Maßgabe des Gesetzes vom 11. Juni 1874 genehmigt worden.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich oldenburgische Geheime Rath Selkmann ist hier ang⸗⸗ kommen.

Der hiesige Herzoglich braunschweigische Minister⸗ Resident, Freiherr von Cramm⸗-⸗Burgdorf, ist vom Ur⸗ laube hierher zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Mission wieder übernommen.

—. Bayern. München, 12. April. (W. T. B.) Der Finanz-⸗Ausschuß genehmigte in seiner heutigen Sitzung einstimmig den gesammten Militär⸗Etat fast unveränden.

Baden. Karlsruhe, 11. April. (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat heute ihre Sitzungen wieder aufge⸗ nommen. Von der Regierung wurde ein Gesetzentwurf wegen Neugestaltung des Beamtengesetzes, zu welchen das Reichs⸗Beamtengesetz als Vorbild gedient hat, vorgelegt

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 11. April. Der Chef des Finanz⸗Ministeriums, Staatsrath von Bülon, hat sich heute Nachmittag zur Erledigung von Regierungs⸗ Angelegenheiten zu dem Großherzog nach Cannes begeben.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 11. April. (Th. C.) Der Großherzog und die Großherzogin empfingen gestern den neuen Bischof von Fulda in besonderer Audienz, welcher hierher gekommen war, un sich den Großherzoglichen Herrschaften und der Regierung vorzustellen. Nachdem Bischof Weyland auch vom Erbgroß⸗ herzog und der Erbgroßherzogin in Audienz empfangen worden war, wurde derselbe zur Großherzoglichen Tafel gezogen.

Heute traf Herzog Georg von Mecklenburg⸗ Strelitz zum Besuch am Großherzoglichen Hofe ein.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 9. April. (Lpz. Ztg.) Der Fürst und die Fürstin haben sich in diesen Tagen nach Arnstadt begeben, wo gestern in Gegenwart derselben die feierliche Einweihung der in künf⸗ lerischer Vollendung wiederhergestellten Liebfrauenkirche stattgefunden hat. Von Arnstadt begeben sich die Fürstlichen Herrschaften nach Schloß Gehren, um dort ihren Frühjahre⸗ aufenthalt zu nehmen.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 10. April. (Wien. Ztge) Im Abgeordnetenhause legte die Regierung nat⸗ stehende Entwürfe vor: den Schiffahrts⸗ und Postvertraz vom 19. März 1888 mit dem österreichisch⸗ungarischen Llord, den Gesetzentwurf, welcher zum Abschluß eines Vertrages mi dem Lloyd, betreffend den Betrieb überseeischer Dampfer⸗ linien, ermächtigt; endlich das Gesetz, betreffend die Abände⸗ rung der Reichsrathswahlordnung, wodurch der Sprengel des neuerrichteten Bezirksgerichts Marienbad dem Wahlbezirkes der Landgemeinden zugewiesen wird. Der Minister does Innern bringt eine Nachtragskreditforderung von 9000 †. für die Veröffentlichung der Protokolle des hygienischen Kongresses ein. 8

Pest, 12. April. (W. T. B.) Der „Pester Lloyd“ melde⸗ aus Wien, daß heute oder demnächst im Abgeordneten⸗ hause die Wehrvorlage eingebracht werden soll, welce die Festsetzung der Bestimmungen über die fakultative Eir⸗ berufung der Reservisten enthalten wird.

Agram, 9. April. (Prag. Ztg.) Die kroagtisch Regnikolar⸗Deputation hielt heute die erste Sitzunz; ihre eigentliche Thätigkeit beginnt dieselbe am Mittwoch. London, 12. Aprl⸗

des 2

Großbritannien und Irland. (W. T. B.) Bei dem gestrigen Jahresfestmahl hiesigen deutschen Hospitals theilte der Lordmay'o; de Keyser, welcher den Vorsitz führte, mit: er habe bereis 40 000 für die Ueberschwemmten nach Berlin gesandt; man dürfe hoffen, daß der Hülfsfonds eine Hoh⸗ erreichen werde, die der englischen Nation würdig sei und der in England allgemein empfundenen Theilnahme entspreche.

Schulgemeinden sehr bedauerlich.

Frankreich. Paris, 11. April. Dem Minister für ndel und Industrie, Legrand, sind von dem Minister des Auswärtigen die neuen Vorschläge der italienischen Regierung betreffs des Handelsvertrages mitgetheilt worden. Dem Journal des Débats“ zufolge werden diese Vorschläge von der französischen Regierung nicht für genügend angesehen und wird dieselbe weitere · annehmbarere Vorschläge abwarten, bevor sie die Verhandlungen mit Italien wieder aufnimmt.

Spanien. Madrid, 11. April. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer berieth heute den Antrag der republikanischen Minorität zu Gunsten einer Amnestie für politische Vergehen. Der Minister⸗Präsident Sagasta sprach sich formell gegen den Antrag aus, während Castelar und Lopez⸗Dominguez denselben befürworteten. Schließ⸗ lich wurde der Antrag mit 154 gegen 28 Stimmen ab⸗ gelehnt.

Schweiz. Bern, 11. April. (W. T. B.) In dem Prozeß gegen den Verfasser, den Herausgeber und die Ver⸗ breiter des Baseler Fastnachts⸗Pamphlets: „Vive la France!“ hat der Bundesrath den Regierungs⸗Rath Zutt in Basel zum Bundes⸗Anwalt bestellt.

Türkei. Konstantinopel, 11. April. (W. T. B.) Der Empfang des deutschen Botschafters von Rado⸗ witz durch den Sultan am gestrigen Tage zum Zweck der Ueberreichung der neuen Kreditive hat Seitens des Sultans zu einem so eminenten Ausdruck seiner freundschaftlichen Ge⸗ fühle für den Deutschen Kaiser Anlaß gegeben, daß man in diplomatischen Kreisen dies besonders bemerkt hat. Mit dem Ausdruck der freundschaftlichen Gefühle Seitens des Sultans korrespondirten vollständig die glanzvollen Ceremonien, unter denen der Empfang stattfand.

Rumänien. Bukarest, 11. April. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer genehmigte das Budget. Ueber den Schluß der Session der Kammern ist eine Bestimmung noch nicht getroffen.

Serbien. Belgrad, 10. April. (Wien. Ztg.) Der gesetzgebende Ausschuß der Skupschtina beräth die Vorlage in Betreff der Gemeinde⸗Autonomie, während der Finanz⸗Ausschuß die Steuerreform verhandelt. Aus diesem Grunde hält die Skupschtina keine Sitzungen ab. Die nächste Sitzung findet wahrscheinlich Donnerstag statt.

Bulgarien. Sofia, 10. April. (Wien. Ztg.) (Reuter⸗ Meldung.) Der von Flüchtlingen in Braila ausgegangene Versuch, revolutionäre Manifeste mit der Ünterzeich⸗ nung: „Das Comité vom 9. August“ in die bulgarische Armee einzuschmuggeln und dadurch die Anarchie hervorzurufen, ist vollsäändig gescheitert.

Zeitungsstimmen. Die „Danziger Allgemeine Zeitung“ schreibt über die Wiederaufnahme der Arbeiten des Landtages:

Leider hat sich zu den Aufgaben, die seiner harren, eine außer⸗ ordentlich dringliche gesellt: die Bewilligung der Mittel zur Abhülfe in den Ueberschwemmungsgebieten. Es wird keiner Worte bedürfen, um den Vertretern des preußischen Volks die Erfüllung dieser ge⸗ bieterischen Pflicht an das Herz zu legen; kommt doch ein großer Theil derselben aus den Landestheilen, welche so schwer heimgesucht worden sind, daß, wäre der Wiederzusammentritt des Landtages früher erfolgt, vielleicht für manchen Abgeordneten die Reise nach Berlin garnicht oder nur unter erschwerenden Umständen ausführbar gewesen sein würde. Nach einem ungewöhnlich langen und harten Winter hat sich der Uebergang zum Frühjahr allzuschnell und unvermittelt vollzogen. Die gewaltigen Schneemassen, welche noch zu Ende März weithin das Land bedeckten, haben sich binnen wenigen Tagen in Wasser verwandelt, welches die Flüsse und Bäche nicht aufnehmen konnten, zumal letztere selbst ihre Eisdecke jählings sprengten und weithin über die Ufer sich ergießend das Land verheerten. Eine Ueberschwemmung wie die diesjähribe ist seit Menschengedenken nicht dagewesen, und für den Umfang der dadurch angerichteten Noth ist das Wort des Ministers des Innern bezeichnend, daß selbst ein Viel der Hülfe noch viel zu wenig sei. Die überall aufgebotene und in regster Be⸗ wegung befindliche Privatwohlthätigkeit vermag wohl für kleine Be⸗ dürfnisse des täglichen Lebens helfend einzugreifen, die bei weitem größte Pflicht fällt doch der Gesammtheit aller, d. h. dem Staat zu. Nicht allein wird es darauf ankommen, in den überschwemmten Gebieten die Dämme, Brücken, Straßen und Chausseen wieder herzustellen und gegen künftige Gefahren nach menschlichem Ermessen um so sicherer zu schützen, son⸗ dern gleichzeitig müssen auch viele Tausende unserer Volksgenossen, welche ihr Hab und Gut, Vieh, Getreide, selbst ihre Häuser einge⸗ büßt haben, wieder wirthschaftsmäßig gemacht werden. Für den Staat bedeutet dies nicht nur sehr erhebliche Ausgaben, sondern auch bedeutende Einbußen, denn die so schwer geschädigten Landestheile werden Zeit brauchen, bevor sie wieder ihre frühere Leistungsfähigkeit krlangen und wieder steuerfähig werden. Menschliches und patrioti⸗ sches Interesse verlangen daher ebenso wie die eigensten Zwecke des Staats schleunige und ausgiebige Abhülfe.

8 Cs steht zu erwarten, daß diese Anforderungen die Zeit des Landtages nur wenig in Anspruch nehmen werden. Ohnehin ist von den Aufgaben der Session noch ein starkes Pensum im Rückstande, 16 Regierungsvorlagen, davon sieben, die noch der ersten Berathung arren, sind noch zu erledigen, ferner 7 Anträge zum Theil von großer Tragweite. Unter den Regierungsvorlagen sind namentlich her⸗ vorzuheben: der Gesetzentwurf, betreffend die Erleichterung der Volks⸗ schullasten, der Gesetzentwurf, betreffend die Regulirung der Strom⸗ verhältnisse der Weichsel und Nogat, die Gesetzentwürfe über die Herstellung neuer und den Ausbau bereits bestehender Eisenbahnlinien; die Kreisordnung für Schleswig⸗Holstein, sowie die Vorlagen über die Kosten Königlicher Polizeiverwaltungen in den Stadtgemeinden und über die Ausdehnung der Befugnisse des Polizei⸗Präsidenten von Verlin auf die Kreise Teltow, Niederbarnim und Charlottenburg. ie vorliegenden Anträge betreffen die Neuregulirung der unteren Oder, das Diensteinkommen und die Pension der Lehrer an den nicht⸗ staatlichen höheren Lehranstalten, die Wittwen⸗ und Waisenkassen für Elementarlehrer, die kirchenpolitischen Gesetze, den Religionsunterricht

in den Volksschulen ꝛc. 1s Ob es gelingen wird, dieses Pensum zu erledigen, erscheint mehr seine weifelhaft. Nach Lage der Dinge wird ꝛder Landtag jedenfalls b rafte auf die unmittelbare praktische Arbeit konzentriren und . Fe die Verwaltungsreform durch die Einführung der Kreis⸗ missen. Wialordnung für Schleswig⸗Holstein zum Na Fhs. e Ansichten 1 as die sonstigen Gesetze anbetrifft, so gehen die e über das Volksschullastengesetz leider derart auseinander, Fehe das Zustandekommen desselben, zumal bei der kurzbemessenen Enft, ziemlich zweifelhaft erscheint. Es wäre dies im Interesse der Anbett hr bedauerlich. Von konservativer Seite ist 5 vsgesgacht der Möglichkeit des Scheiterns der G 88 e olksschulfen worden, die Summen, welche für dieses Jahr von dem je unmittegsten⸗Gesetz in Anspruch genommen werden würden, für Reet ekt baren Bedürfnisse der durch die Ueberschwemmung in h gerathenen Landestheile zu verwenden, und die Volksschullasten⸗

Erleichterung im nächsten Jahr ohne Uebereilung und gründlich zu Ende zu führen. Dieser Gedanke verdient gewiß Beachtung, so wenig zu verkennen ist, daß eine baldige Einigung über die Grundlagen des Volksschullasten⸗ Gesetzes in hohem Grade wünschenswerth wäre. Sollte indeß eine Einigung nicht möglich sein, so wird man wohl jenen Gedanken als einen Ausweg betrachten können, welcher der Billigung aller Parteien sicher sein würde. In jedem Fall ist zu hoffen, daß der Landtag seine, vor den Wahlen vermuthlich letzte Session, mit praktischen ö abschließen wird, mit denen er sich den Dank des Landes verdient.

Ueber die deutsche Industrie und den italienisch⸗ französischen Zollkrieg äußert sich das „Deutsche Tage⸗ blatt“ folgendermaßen:

Schon ertönen die ersten Klagen der französischen Industriellen über den Ausschluß ihrer Erzeugnisse vom italienischen Markt in Folge der hohen Kampfzölle Italiens, obschon unmittelbar vor dem Ausbruch des Zollkriegs französische Waaren aller Art in großen Massen nach Italien eingeführt worden sind. Von den Folgen des Zollkriegs zunächst und meistbetroffen werden die zahlreichen französischen Agenten und Kaufleute in Italien, und die⸗ selben müssen befürchten, ihre Kundschaft zu verlieren, falls der Zoll⸗ krieg einige Zeit dauert, was mit Sicherheit anzunehmen ist. Mit Rücksicht auf die noch immer vorhandene Ueberfüllung des Markts und auf die Beliebtheit der eingeführten französischen Waaren wird es für die deutschen Geschäftshäuser Anfangs schwierig sein, in die durch den Ausschluß der französischen Konkurrenz entstandenen Lücken einzutreten und die französischen durch deutsche Waaren zu ersetzen. Allein bei der großen Leistungsfähigkeit der deutschen Industrie werden diese Schwierigkeiten gewiß bald überwunden und die Italiener überzeugt werden können, daß man gewisse Waaren ebenso gut und zuweilen noch billiger auch anderwärts als in Frank⸗ reich herzustellen vermag. Sind die deutschen Waaren auf dem italienischen Markt einmal eingeführt, so werden sie auch nach Bei⸗ legung des italienisch⸗französischen Zollkriegs nicht wieder so leicht verdrängt werden können.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

sruhe, 11. April. (W. T. B.) Die Manessische

dschrift wurde gestern in Heidelberg mit folgendem

Sr. Majestät des Kaisers an Se. Königliche it den Großherzog, vom 6. April cr., übergeben: Durchlauchtigster Fürst, freundlich geliebter Vetter, Bruder

und Schwager!

Ew. Königlichen Hoheit bin Ich in der angenehmen Lage mit⸗ theilen zu können, daß sich der von Ew. Königlichen Hoheit befür⸗ wortete Erwerb der bisher im Besitz der Nationalbibliothek in Paris gewesenen Manessischen Handschrift in der geplanten Weise vollzogen hat. In Erfüllung der Ew. Königlichen Hoheit von Meinem in Gott ruhenden Herrn Vater gemachten Zusage habe Ich bestimmt, daß die gedachte Handschrift, welche sich vorläusig in Verwahrung des Botschafters Grafen Münster befindet, der Bibliotheca Palatina in Heidelberg, welche sich bisher mit einer Kopie dieser Handschrift be⸗ gnügt hat, wieder zugeführt werde. Indem Ich Meiner Freude über die Wiedererlangung dieses literarischen Kleinods Ausdruck gebe, ver⸗ bleibe Ich in herzlicher Liebe und unveränderlicher aufrichtiger Freundschaft Ew. Königlichen Hoheit freundwilliger Vetter, Bruder und Schwager 8

Friedrich.

„Geschichte der deutschen Kunst von den f Zeiten bis zur Gegenwart“, von Wilhelm Lüb Voll⸗ ständig in 12 bis 15 reich illustrirten Lieferungen zu je 1 Verlag von Ebner und Seubert (Paul Neff) in Stuttgart. Von diesem seiner Zeit angekündigten neuen Werk des bekannten Kunsthistorikers liegt nunmehr die erste Lieferung vor. Dieselbe ist würdig aus⸗ gestattet und mit werthvollen Abbildungen reich illustrirt. Das erste Kapitel behandelt die älteste Zeit bis auf Karl den Großen. Lübke bietet hier in nuce, was sich nach mühsamen Forschungen über die älteste Form des germanischen Hausbaues aus alten Schriftstellern ermitteln ließ. Dann werden die vorhandenen Reste uralter deutscher Kunst, vor Allem die germanischen Schmucksachen, die sich in Gräbern gefunden haben, ihrem Styl nach untersucht und beschrieben. Ihnen reihen sich die schon kunstvollen fränkischen Goldschmiedewerke, darunter der Tassilokelch in Kremsmünster (Oberösterreich) an. Sehr anziehend ist der Abschnitt über die älteste deutsche Miniaturmalerei, dem auch eine Anzahl von Revproduktionen seltener und charakteristischer Proben eingedruckt ist. Auch die architektonischen Schöpfungen der Zeit, wie die in imposanten Ruinen noch vorhandenen Paläste Theodorich's in Verona und Ravenna sowie sein Grabmal daselbst, ferner die Bauten der Longobarden und Franken werden in fesselnder und belehrender Weise geschildert. Das zweite Kapitel hat die karo⸗ lingische Kunst zum Gegenstande der Darstellung. Hier wird das Muͤnster zu Aachen beschrieben und der großartige Plan zu der Klosterkirche in St. Gallen besprochen; auch die Kirchen in Fulda (St. Michael), Werden und Echternach finden hier ihre Würdigung. Innerhalb der Schilderung der plastischen und Elfenbeinwerke schließt die Lieferung. Der Anfang ist viel versprechend. Die Meisterschaft Lübke's, mit der er fesselnde Lesbarkeit und doch stets gründliche Wissenschaftlichkeit verbindet, bewährt sich auch in diesem Werk in glänzender Weise. Für denjenigen, der sich noch eingehender in Spezialstudien vertiefen möchte, sind unter dem Text alle zur näheren Information über den jeweilig besprochenen Gegen⸗ stand geeigneten Werke citirt. Wir fürchten nur, daß bei der gründlichen Art, mit der die früheste Zeit behandelt worden, die in Aussicht genommene Zahl der Lieferungen nicht reichen wird. Daran ist jedoch nicht zu zweifeln, daß Lübke's „Geschichte der deutschen Kunst“ ein wirklich schönes Haus⸗ und Familienbuch werden wird, das, dem Programm gemäß, dem deutschen Volke die Geschichte seiner Kunst in großen Hauptzügen lebensvoll und anschaulich schildert. Lübke ist dazu wie kein Anderer berufen: „ein großes lichtvolles Ge⸗ sammtbild der deutschen Architektur, Bildhauerei und Malerei, der Kleinkünste und des Kunstgewerbes sowie des Holzschnitts und des Kupferstichs von den frühesten Anfängen bis in die unmittelbare Gegenwart“ zu geben. Das Werk foll, trotz der reichen abbildlichen Ausstattung, den Preis von 15 nicht überschreiten.

Das Aprilheft der „Deutschen Rundschau“ (Berlin, Gebrüder Pätel), enthält zunͤchst einen von innigem Schmerz und tiefer Pietät diktirten Nachruf an Kaiser Wilhelm. Von seltener Wucht, von fortreißender poetischer Gewalt ist sodann der erste Theil einer neuen novellistischen Schöpfung von Theodor Storm: „Der Schimmelreiter“. Die Erzählung spielt im E“ des Dichters, sie führt uns das Ringen der Küstenbewohner mit dem Meere vor Augen. Hervorragendes Interesse beansprucht Gustav Schmoller's Abhandlung über die „Einführung der französischen Regie durch Friedrich den Großen 1766˙, welche vielfach die landläufige Meinung korrigirt und ein fesselndes Licht auf die Wirthschafts⸗ und Finanzpolitik des großen Königs wirft. Behandelt Franz Xaver Kraus in seinem Aufsatze über Antonio Rosmini einen eifrigen Ver⸗ fechter des Katholicismus, so führt uns Adolph Hausrath in liebevoller Weise die „Drei großen Protestanten der Düsseldorfer Schule“ vor Augen: Johann Wilhelm Schirmer, Karl Friedrich Lessing und Wilhelm von Kaulbach. Der Verfasser war mit allen Dreien befreundet und mit Hülfe vieler kleiner persönlicher Züge macht er uns auf das Genaueste mit ihrem aus vollster Glaubensüberzeugung entsprungenen künst⸗ lerischen Schaffen bekannt. Die „St. Petersburger Aufzeichnungen“ beschäftigen sich mit den ersten Regierungsjahren des Kaisers Nikolaus. In seinen „Zeitball⸗Einrichtungen“ behandelt F. Hennicke einen Gegen⸗

stand, der Vielen gänzlich neu sein dürfte. Ueberraschend wirkt der Schluß der Erzählung: „Die Argonauten von North Liberty“ von Bret Harte, die uns den amerikanischen Romancier auf seiner vollen Höhe zeigt. Die politische Rundschau, eine kunst⸗ und schönwissen⸗ schaftliche literarische Rundschau, sowie bibliographische Notizen schließen das „Rundschau“⸗Heft ab, welches ein neues Quartal eröffnet. Von der Monatsschrift „Unsere Zeit“, herausgegeben von Friedrich Bienemann (Leipzig, F. A. Brockhaus), ist soeben das vierte Heft zur Versendung gelangt. In seinem Nachruf an Kaiser Wilhelm „Deutschlands Schmerz und Trost“ spricht der Herausgeber manchen neuen Gedanken aus. Auf Grund der französischen Schrift „Pro Patria“ von Jules Legoux schildert Emil Burger in Breslau das Fortwuchern der Revanche⸗Idee unserer Nachbarn. Gleichsam als Antwort hierauf stellt Major Joseph Schott sachkundig die Aende⸗ rungen klar, welche durch das neue Wehrpflichtgesetz vom 11. Fe⸗ bruar in der Wehrkraft des Reichs und in den persönlichen Ver⸗ hältnissen der Pflichtigen eingetreten sind. Von Ernst Freiherrn von der Brüggen wird in einer interessanten Studie „Die europäischen Grenzländer Rußlands und das Nationalitätsprinzip“ geschildert, as das Regierungssystem der letzten Jahre bei unserem östlichen Nachbar zu Tage fördert. Auch auf „Innerafrikas politische Ver⸗ hältnisse“ wird im Anschluß an die über Emin Pascha kürzlich er⸗ schienenen Werke von ungenannter Feder aufmerksam gemacht. An den im ersten Heft dieses Jahrgangs der Zeitschrift enthaltenen Nach⸗ ruf für Vize⸗Admiral von Jachmann knüpft Kapitän zur See a. D. Stenzel eine nähere Beleuchtung der Stellung des Dahin⸗ geschiedenen als Oberbefehlshaber des Nordseegeschwaders 1870/71. Franz Walther würdigt Max Lehmann's Monumentalwerk über Scharnhorst als charakteristisches Muster heutiger poli⸗ tischer Geschichtsschreibung. Das vorliegende Heft bringt auch einen bemerkenswerthen kunstwissenschaftlichen Aufsatz von Dr. Jean Paul Richter über „Die Dresdener Gemäldegalerie und die moderne Kunstwissenschaft“, deren Grundsätze in dem neuen Kataloge der Anstalt vom Direktor Woermann Anetrkennung gefunden haben. Die in Leipzig am 14. d. M. erscheinende Nr. 2337 der „Illustrirten Zeitung“ enthält u. A. folgende Abbildungen Die Ueberschwemmung in und bei Dömitz an der Elbe. 6 Abbil⸗ dungen. Nach der Natur gezeichnet von Robert Geißler. Di Ueberschwemmung an der Niederelbe: Rettung in Lentzen durch Frhrn. v. Wangenheim. Nach der Natur gezeichnet von G. Arnould. Karte von dem Ueberschwemmungsgebiet des Elbstromes. Charles Floquet, der neue französische Minister⸗Präsident. Kaiser Fran Joseph in der Internationalen Jubiläums⸗Kunstausstellung zu Wien am 17. März. Originalzeichnung von W. Gaufe. (Zweiseitig.) u. s. w.

Gewerbe und Handel.

In Betreff der Ursprungszeugnisse, welche den 1 Italien und nach Frankreich bestimmten Waarensendungen zugeben sind, sind die näheren Vorschriften im „Reichs⸗Anzei Nr. 69 vom 12. März d. J. und im „Handels⸗Archiv“, Apri heft d. J. I. S. 285 veröffentlicht worden.

„Eine soeben erschienene Verfügung des italienischen General⸗ Direktors der Zölle modifizirt zum Theil die obenerwähnten, für die Einfuhr nach Italien erlassenen Vorschriften und hat folgenden Wortlaut:

Durch Normale 15 sind die Zollstellen auf Grund der Be⸗ stimmung des italienisch⸗österreichischen Vertrags ermächtigt worden, die Fakturen an Stelle der Ursprungszeugnisse für die mit Anspruch auf Zollbegünstigung einzuführenden Waaren mit Rücksicht darauf an⸗ zunehmen, daß dem Handel nicht zu große Hindernisse während der Zeit bereitet würden, welche nöthig ist, damit die auswärtigen Produzenten die ihnen auferlegte neue Pflicht kennen lernen.

Nachdem der Grund für diese Erleichterung aufgehört hat, hält es das Ministerium für angezeigt zu bestimmen, daß vom 10. April d. J. ab nur noch Ursprungszeugnisse als gültiger Nachweis behufs Anwendung des Konventionaltarifs anzunehmen und daß diese Zeugnisse der Hauptdeklaration beizufügen sind.

Für den Augenblick bleibt die Befreiung von der Beibringung es Ursprungszeugnisses nur hinsichtlich derjenigen Waaren bestehen, welche direkt aus den Produktionsländern ankommen oöder lediglich von einem Schiff auf das andere in französischen Häfen umgeladen worden sind, sowie derjenigen Waaren, welche in einem be⸗ stimmten Lande hergestellt werden.

Auch hinsichtlich der Postpackete und Waaren, welche Reisende in ibhrem Gepäck bleibt es bei den bisherigen Bestimmungen.

Wir machen darauf aufmerksam, daß die im „Reichs⸗Anzeiger“ Nr. 12 vom 14. Januar d. J. veröffentlichte schweizerische Zoll⸗ tarifnovelle am 1. Mai d. J. in Kraft tritt.

Die daselbst vorgesehenen Zollerhöhungen finden auch auf deutsche Waaren Anwendung, soweit die bestehenden Zollsätze nicht durch Han⸗ delsverträge gebunden sind.

Die „Apotheker⸗Ztg.“ schreibt: „An die Apotheker Deutschlands. Der Vorstand des Deutschen Avpothekervereins trat am Sonnabend Vormittag in Berlin unter Vorsitz des Senators Dr. Brunnengräber zusammen, um über die Mittel und Wege sich schlüssig zu machen, welche dazu führen könnten, einerseits die tief⸗ gehende Beunruhigung zu beseitigen, welche Angesichts der theils miß⸗ verständlichen, theils böswilligen Auslegungen, welche die Erklärungen Sr. Excellenz des Herrn Kultus⸗Ministers von Goßler im Plenum und namentlich die Erklärungen des Geheimen Raths Dr. Kernsandt in der Kommission des Abgeordnetenhauses in Sachen des Apotheken⸗ Konzessionswesens erfuhren, fast den ganzen Apothekerstand ergriffen hatte, und andererseits als geeignet zu erachten wären, um bei der Neuordnung des Apothekenwesens die volle Wahrung der Inter⸗ essen unseres Standes zu sichern. Die Erledigung des ersten Gesichts⸗ punkts wurde als die dringendere Nothwendigkeit zuvörderst ins Auge gefaßt und unverzüglich herbeigeführt, ohne darum den zweiten Punkt länger als um einige Stunden zu verschieben. Es wurde dem⸗ gemäß Seitens des Vorstandes beschlossen, der Vorsitzende Dr. Brunnengräber möge sofort um eine Audienz bei dem Herrn Kultus⸗ Minister einkommen, um diesen zu bitten, durch eine für die Oeffent⸗ lichkeit bestimmte Erklärung die Gemüther namentlich auch nach der Richtung zu beruhigen, daß irgend eine Vergewaltigung der bestehenden Verhältnisse, d. h. die Verleihung von rückwirkender Kraft für die eventuelle Neuordnung des Konzessionswesens im Sinne der ausschließ⸗ lichen Personalkonzession nicht in der Absicht der Königlichen Staats⸗ regierung liege. Die Seitens des Herrn Dr. Brunnengräber erbetene Audienz wurde vom Herrn Kultus⸗Minister in der zuvorkommendsten Weise sofort gewährt und demgemäß hatte der Vorsitzende Deutschen Apothekervereins noch am Sonnabend Nachmittag die ( vom Herrn Minister empfangen zu werden.

Herr Dr. Brunnengräber trug in gedrängter Kürze das Petitum und die Motivirung desselben vor.

Der Herr Kultus⸗Minister, welcher ohne Zweifel der ganzen Angelegenheit ein warmes Interesse entgegenbringt, wies auf die auch von dem Deutschen Apothekerverein und dessen Vorstand so oft anerkannten Mißstände des jetzigen Konzessionswesens hin und machte besonders darauf aufmerksam, daß durch das auf seine Veranlassung im Kultus⸗Ministerium seit Jahren gesammelte statistische Material der Nachweis erbracht sei, daß diese Mißstände einen Umfang an⸗ genommen hätten, welcher die zwingende Nothwendigkeit darthäte, die Frage der Reform des Konzessionswesens wieder in Fluß zu bringen. Es sei ein Irrthum, zu glauben, daß in der aller⸗ nächsten Zeit die Regelung Konzessionswesens zum gesetz⸗ lichen Abschluß gebracht werden könnte. Die Angelegenheit werde allerdings zur Zeit eingehend erwogen und erörtert, es sei auch bereits ein diesbezüglicher Entwurf Seitens des betreffenden Dezernenten aus⸗ gearbeitet; indeß habe der Entwurf selbst innerhalb des Kultus⸗ Ministeriums noch nicht alle nothwendigen Stadien durchlaufen Wenn dies geschehen sein wird, soll der Entwurf benutzt werden im eine gesetzliche Regelung der Apothekenfrage für das Reich durch die Reichsbehörden anzuregen. Eine rückwirkende Kraft dem zu erlassenden Gesetz beizulegen, liege nicht in der Absicht. Zu einer Beunruhigung,

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