1888 / 112 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Apr 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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Das Abonnement beträgt viertoljährlich 4 50 ₰. Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; è„ 11““ für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Exedition 1 11“

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Insertiongpreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Auzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Donnerstag, den 26. April, Abends.

Charlottenburg, den 24. April 1888, Abends 7 Uhr 30 Min.

Se. Majestät der Kaiser und König fieberten zwar

heute Nachmittag ein wenig, Abends aber weniger. Das All⸗ gemeinbefinden war verhältnißmäßig befriedigend.

Morell Mackenzie. Wegner. Krause. T. Mark Horell. Levyden.

Charlottenburg, den 25. April 1888, Morgens 9 Uhr.

Das Befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs ist nach einer guten Nacht nach Umständen zufrieden⸗

stellend. Das Fieber ist wie gestern niedriger. Da der Zustand jetzt im Laufe des Tages nur geringe Veränderung zeigt, so wird bis auf Weiteres täglich nur ein Bulletin ausge geben werden. Mackenzie. Wegner.

Charlottenburg, den 26. April 1888 Morgens 9 Uhr.

Se. Majestät der Kaiser und König haben in der

letzten Nacht gut geschlafen. Das Fieber ist heute sehr gering. 8 Das Allgemeinbefinden beginnt sich zu heben. 1

Mackenzie. von Bergmann. Wegner. Krause. Leyden. Hovell.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landgerichts⸗Rath a. D. Dr. Dollinger zu Zavern den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Vorsitzenden des Vorstandes der Hanseatischen Anwaltskammer zu Hamburg, Rechtsanwalt Dr. jur. Wolffson, den Rothen

Adler⸗Orden dritter Klasse; sowie dem Ober⸗Landesgerichts⸗

Rath a. D. Duy zu Kolmar i. E. den Königlichen Kronen⸗

Orden zweiter Klasse zu verleihen.

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Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst Fesahah

den Staatsanwalt Schäfer in Mülhausen zum Ersten Staatsanwalt in der Verwaltung von Elsaß⸗Lothringen,

den Landgerichts⸗Rath Hagenauer in Straßburg zum Richter bei dem Amtsgericht daselbst unter Verleihung des Charakters als Amtsgerichts⸗Rath,

den Amtsrichter Dr. Lossen zum Richter bei dem Land⸗ gericht daselbst,

den Amtsrichter Brachvogel in Niederbronn zum Richter bei dem Landgericht in Zabern, und

den Gerichts⸗Assessor North in Sulz u. W. zum Amts⸗ richter bei dem Amtsgericht daselbst zu ernennen; ferner

den Amtsrichter Dr. Mühlhäuser vom Amtsgericht in Sulz u. W. an das Amtsgericht in Niederbronn, und

den Amtsrichter Pfarrius vom Amtsgericht in Truchters⸗ heim an das Amtsgericht in Saarburg in gleicher Amtseigen⸗ schaft zu versetzen.

Dem Kommerzien⸗Rath Gerhard Friedrich Kroos in Harburg ist Namens des Reichs das Exequatur als schwedisch⸗norwegischer Vize⸗Konsul daselbst ertheilt worden.

Der Erste Staatsanwalt Schäfer ist der Staatsanwalt⸗ schaft bei dem Landgericht in Zabern überwiesen worden.

Dem Amtsgerichts⸗Rath Hagenauer ist die allgemeine Skö bei dem Amtsgericht in Straßburg übertragen worden.

Dem Notar Wilhelm in Rufach ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst des Reichslandes ertheilt worden. 1—

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Nachdem durch die Bekanntmachungen des Königlichen Polizei⸗Präsidenten hierselbst vom 12. Januar d. J. und des Königlichen Regierungs⸗Präsidenten zu Arnsberg vom

23. Februar und vom 6. und 23. März d. J. („Reichs⸗An⸗

zeiger“ von 1888 Nr. 11, 53, 63 und 81) die Nummer 58 des II. Jahrgangs und die Nummern 7, 9 und 11 des

III. Jahrgangs der in London wöchentlich einmal erscheinenden

Druckschrift: „Londoner Freie Presse, Deutsches

unabhängiges Organ für die Interessen der werkthätigen

Klassen. Herausgegeben von der Londoner Verlags⸗Genossen⸗ schaft“, verboten worden sind, wird auf Grund der §§. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der

Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 351) die fernere Verbreitung des Blattes „Londoner Freie Presse“ im Reichsgebiet hierdurch untersagt. Berrlin, den 24. April 1888. 1 Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Wirklichen Geheimen Rath, Grafen von Bismarck⸗Schönhausen, zum Staats⸗Minister und Mitglied des Staats⸗Ministeriums zu ernennen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Grafen Joseph Friedrich Franz von Hahn zu Schloß Neuhaus die Kammerherrnwürde zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Bergrath und vortragenden Rath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, von Roenne, zum Geheimen Ober⸗Bergrath,

den Regierungs⸗Rath Otto Naumann zum Geheimen Regierungs⸗Rath und vortragenden Rath im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten zu ernennen; und .

dem Kommerzien⸗Rath Carl Emil Ebart zu Berlin eeeh als Geheimer Hemmerzien⸗Rath zu verleihen; owie .

in Folge der von der Stadtverordneten⸗Versam nlung zu Viersen getroffenen Wahl den Agenten und Stadtverordneten Eduard Wentges deaselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Viersen für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den zum Pfarrer in Altenkirchen auf Rügen berufenen bisherigen Provinzial⸗Schulrath Schultz in Stettin zum Superintendenten der Synode Altenkirchen, Regierungsbezirk Stralsund, zu ernennen. 1

Auf den Bericht des Staats⸗Ministeriums vom 31. März d. J. will Ich den Ober⸗Präsidial⸗Räthen den Rang der Räthe dritter Klasse hierdurch verleihen. Charlottenburg, den 13. April 1888. Friedrich. von Bismarck. von Puttkamer. von Maybach. Lucius. von Friedberg. von Boetticher. 8 von Goßler. von Scholz. 8 Bronsart von Schellendorff. An das Staats⸗Ministerium.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der bisherige Vermessungs⸗Revisor Louis ist zum Ver⸗ messungs⸗Inspektor bei der General⸗Kommission zu Münster i. W. ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent Dr. Ottomar Rosenbach zu Breslau ist zum außerordentlichen Professor in der medi⸗ zinischen Fakultät der dortigen Universität ernannt worden.

Der Gymnasial⸗Direktor Dr. Kunze in Schneidemühl ist in gleicher Eigenschaft an das Gymnasium zu Lissa versetzt worden.

Die Beförderung des ordentlichen Lehrers am Dom⸗ Gymnasium zu Naumburg a. S., Dr. Selmar Lüttich, zum Oberlehrer an derselben Anstalt ist genehmigt worden.

Bei dem Realgymnasium in Wiesbaden ist der ordentliche Lehrer August E hmidt zum Oberlehrer befördert worden.

Die Beförderung des ordentlichen Lehrers am Real⸗ Progymnasium zu Einbeck, Karl Schultze, zum Oberlehrer an derselben Anstalt ist genehmigt worden.

Die Beförderung des ordentlichen Lehrers an der Real⸗ schule zu Eschwege, Dr. Bernhard Pontani, zum Ober⸗ lehrer an derselben Anstalt ist genehmigt worden.

Die Wahl des Oberlehrers an der Luisenstädtischen Ober⸗ Realschule in Berlin, Professors Dr. W irheum Gerberding, zum Rektor der ersten höheren Bürgerschule ebendaselbst ist bestätigt worden. 1 8

Der bisherige Kreis⸗Wundarzt des Kreises Kottbus, Sanitäts⸗Rath Dr. Liersch zu Kottbus, ist zum Kreis⸗ Physikus des Landkreises Kottbus ernannt worden.

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Für Theilnehmer an dem bei der Königlichen Taub⸗

stummen⸗Anstalt zu Berlin im Etatsjahre 1. April 1887/88 abgehaltenen Kursus zur Ausbildung von Lehrern für den

Taubstummenunterricht ist im Monat Februar 1888 eine Prüfung nach Maßgabe der Prüfungsordnung vom 27. Juni

1878 abgehalten worden, in welcher das Zeugniß der Be⸗

fähigung für das Lehramt an Taubstummen⸗Anstalten erlangt

haben: 1) Hellwig, Elementarlehrer zu Berlinchen,

2) Hümmel gen⸗ Elementarlehrer zu Steinhagen, und 22

3) Wunschi zu Ratibor. Berlin, den 12. April 1888. 8 Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angel Im Auftrage: de la Croix.

Hülfslehrer an der Taubstummen⸗-Anstal

Dentsches Reich.

Preußzen. Berlin, 26. April. Se. Majestät de Kaiser und König arbeiteten gestern im Laufe des Vor mittags mit dem General⸗Adjutanten von Winterfeld. Gegen

1 Uhr Mittags empfingen Allerhöchstdieselben den Reichskanzler

Fürsten von Bismarck.

Heute Vormittag arbeiteten Se. Majestät mit dem General⸗Adjutanten von Winterfeld und hörten von 11 Uhr Vorträge des Generals von Albedyll und des Kriegs

inisters.

der Königin von Großbritannien und Irland

gestern Nachmittag in Charlottenburg mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden.

Dem Gottesdienst wohnte Ihre Majestät gestern in der Kapelle des Augusta-⸗Hospitals bei.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der

Kronprinz begab Sich vorgestern um 8 Uhr früh mit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der

Kronprinzessin zum Empfange Ihrer Majestät der

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Ihre Majestät die Kaiserin und Königin

Augusta empfing vorgestern den Besuch Ihrer Majestäten

und der Kaiserin und Königin und erwiderte denselben

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Königin von Großbritannien und Irland nach Char⸗ lottenburg, von dort zu Pferde nach dem Tempelhofer

Felde zu den Bataillonsexercitien der 2. Garde⸗Infanterie⸗ Brigade und nahm, um 12 ½ Uhr in das Schloß zurückgekehrt, mehrere militärische Meldungen entgegen.

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Von 2 bis 2 ¾ Uhr arbeitete der Kronprinz mit dem

Regierungs⸗Rath von Brandenstein.

Nach einer mit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit

um 3 ½ Uhr unternommenen Spazierfahrt und einem Besuch bei Sr. Majestät dem Kaiser empfing Höchstderselbe um

6 Uhr den Geheimen Rath Professor von Bergmann, um

6 ¾ Uhr den Fürsten zu Fürstenberg, um 7 Uhr den Fürsten . ¼ 8A s. 48q Snr zu Solms⸗Baruth und begab Sich um 7 ½ Uhr zum Diner

nach Charlottenburg. 1 b Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit besuchte bei der Rückkehr früh von Charlottenburg die Großherzogin von

Baden und um 12 Uhr Ihre Majestät die Kaiserin⸗

Mutter. 1

Heute fand eine Sitzung des Bundesraths steatt.

Auf der Tagesordnung der am Freitag, den 27. d. M., Mittags 12 Uhr, stattfindenden 51. Ple ar⸗ sitzung des Hauses der Abgeordneten stehen folgende Gegenstände: Dritte Berathung des Antrages der Abgg. Dr. Kropatscheck und von Schenckendorff auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend das Diensteinkommen und die Pension der Lehrer an den öffentlichen nichtstaatlichen höheren Lehranstalten. Petitionen.

Die durch Konsularkonventionen zwischen dem Deutschen Reich und einem auswärtigen Staat den Konsular⸗ beamten zugebilligte persönliche Immunität von Verhaftungen schließt, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Straf⸗ senats, vom 27. Januar d. J,, nicht die strafgerichtliche Ver⸗ folgung, sondern allein die Verhaftung des Verfolgten, und zwar nur so lange aus, als derselbe die Eigenschaft eines Konsularbeamten in dem Staate hat, in welchem er straf⸗ gerichtlich verfolgt wird.

Hinsichtlich der Auslegung des über dieb erufs genossen⸗ schaftliche Zugehörigkeit der Stoffhandschuh⸗ fabrikenzwischen den Vorständen der Bekleidungsindustrie⸗ und einer Textil⸗Berufsgenossenschaft getroffenen Abkommens („Amt⸗