1888 / 114 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Apr 1888 18:00:01 GMT) scan diff

8 3

5) de Eigenthümers Karl Goetze zu Nauen,

vertreten durch den Rechtsanwalt Neumann zu Spandau,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Nauen durch den Amtsrichter Altsmann für Recht:

I. Folgende Urkunden:

1) die aus beglaubigter Abschrift des Erbrezesses 1 vom 31. August 1849 und 6. Januar 1850 nebst 4 [5722] angefügten Hypothekenscheinen vom 21. Januar 1850 gebildete Zweighypothekenurkunde über 600 Thaler, eingetragen auf dem Grundstück Nauen Band 26 Seite 112 in Abtheilung III. Nr. 6, ursprünglich

wird hiermit den sub Ziffer 6 bis 8 obgenannten Beklagten Karoline, Elisabetha und Margaretha Dietrich, da deren Aufenthaltsort unbekannt ist, mit dem Beifügen öffentlich zugestellt, daß durch Verfügung des Vorsipenden der Civilkammer des K. Land⸗ gerichts Zweibrücken vom 19. April 1888 zur münd⸗ lichen Verhandlung der Sache die öffentliche Sitzung der genannten Civilkammer vom fünften Juli nächsthin, Vormittags 9 Uhr bestimmt worden ist. Zweibrücken, den 20. April 1888.

Kgl. Landgerichtsschreiberei:

vertreten durch die Rechtsanwälte Zraeger und Slawyk zu Nordhausen, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Friedrich Echtermeier, zuletzt in Nordhausen wohnhaft gewesen, jetzt in unbekannter 5 abwesend, wegen böslicher Verlassung, mit dem

ntrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Nordhausen auf den 17. September 1888, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen

jvertrag vom 27. Juni 1837 für die Anna Maria Kath. Wiethegger eingetragene Abfindung von 546 Thaler 12 Sgr. 3 Pf.,

b. über die im Grundbuch Dreusteinfurt Band 1 Blatt 228 Abth. III. Nr. 5, laut Obligation vom 3. März 1837 für die Freifrau von Nagel⸗Ittlingen, geb. Gräfin Stolberg, eingetragenen 70 Thaler rück⸗ ständigen gutsherrlichen Gefälle,

c. über die im Grundbuch Nottuln Band 10 Blatt 11 Abth. III. Nr. 1 für den Ackersmann Ferd. Schroer, auf Grund der Verhandlung vom 20. August 1841 eingetragene Mobiliarfilialquote

stellern gehörigen Grundstücke bezieht, zwecks Löschung [5402] K. Amtsgericht Stuttgart Stadt. der Post auf diesen Grundstücken für kraftlos Durch Ausschlußurtheil vom 21. d. Mts. wurde erklärt. 86 1 auf Antrag des Anton von Waldsee der von

2) Die Kosten werden den Antragstellern auf⸗ der Württ. Hypothekenbank in Stuttgart für ein erlegt. Darlehen von 2000 ausgestellte, auf den Inhaber lautende Pfandbrief Serie D. II. Nr. 1926 zu 4 % auf 1. April und 1. Oktober jeden Jahres verzins⸗ lich, für kraftlos erklärt.

Den 23. April 1888

Gerichtsschrbr⸗Stv. Fischer.

wird derselbe für verschollen erklärt und sein Ver⸗ mögen seinen Erben, nämlich: Alois Brendle, Land⸗ wirth in Heitersheim, Maria Anna Brendle, Ehe⸗ frau des Ludwig Birkel, und dem Georg Brendle, ledigen Schreiner von Heitersheim, in fürsorglichen Besitz gegeben. Staufen, den 22. April 1888. Großherzogliches Amtsgericht. Jges. Spiegelbalter. Die Uebereinstimmung mit der Urschrift beurkundet Der Gerichtsschreiber. .) Dufner.

5961] 8 8 Dulch Erkenntnisse vom 17. April 1888

1) die unbekannten Berechtigten an folgenden Hvy⸗ thekenposten;

1 vos⸗ III. Nr. 1 Band 10 Blatt 331 Bauer⸗ schaft Radewig Herford: 100 Thaler für Kondukteur v. d. Goltz zu Herford,

Abth. III. Nr. 8 Band 1 Blatt 135 Spenge: Abdikatsbürgschaft von 34 Thalern 31 Mgr. für Kinder des Heuerlings Kerkhoff zu Nord⸗ spenge, ausgeschlossen;

Im Namen des Königs! Verkündet am 11. April 1888. Heidding, Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot der unten bezeichneten Urkunden, erkennt das Königliche Amts⸗

Im Namen des Königs! Verkündet am 17. April 1888. Franke, als Gerichtsschreiber. Auf den Avntrag:

1) des Ackerbürgers Julius Brauer zu Wolden⸗

erg, des Leibgedingers Carl August Zander sen ebenda.

des Ackerbürgers Carl August Zander jun. ebenda, der verehelichten Ackerbürger Schulz, Ernestine Wilhelmine, geborene Mevyberg, ebenda,

des Klempnermeisters Hermann Gohlke und dessen Ehefrau, Bertha, geborene Schimming, zu Marienwalde,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wolden⸗

berg durch den Gerichts⸗Assessor Rüdlin für Recht:

Die Hypothekenurkunden über

1) 524 Thlr. 24 Sgr. 2 ½ Pf. Matter⸗ und Brudererbtheil, eingetragen zufolge Verfügung vom 28. August 1850 aus dem Erbrezeß vom 13. Juni 1849 für die minderjährige Bertha Louise Garkasch in Abtheilung III. Nr. 3 auf dem dem Ackerbürger Julius Brauer gehörigen Grundstück Woldenberg Band XI. Blatt Nr. 319 (früher Vol. V. Fol. 169 Nr. 39), gebildet aus der Ausfertigung des Erb⸗ rezesses vom 13. Juni 1849 und dem Hypotheken⸗ scheine vom 28. August 1850, 1

2) ein Leibgedinge und 200 Thlr. Kaufgeld, ein⸗ etragen zufolge Verfügung vom 24. Februar 1846 aus dem gerichtlichen Kaufvertrage vom 21. Februar

1846 für den Ackerbürger Carl Wilhelm Zander und hinsichtlich des Leibgedinges auch für dessen Ehe⸗

rau, Justine, geborene Haase, auf den dem Acker⸗ bürger Carl August Zander jun. gehörigen Grund⸗ stücken Woldenberg Band I. Blatt Nr. 30 und Band XIX. Blatt Nr. 550 (früher Vol. III. Fol. 194 Nr. 1 und Vol IV. Fol. 143 fresp. 34] Nr. 2) in Ab⸗ theilung II. Nr. 1 resp. 1 und in Abtheilung III. Nr. 21 resp. 15 gebildet aus der Ausfertigung des Kaufvertrags vom 21. Februar 1846 und den Hypothekenscheinen über die verhafteten Grundstücke vom gleichen Tage, 8

3) 425 Thlr. Darlehn, noch gültig über 200 Thlr., eingetragen zufolge Verfügung vom 21. März 1850 aus der gerichtlichen Obligation vom 16. März 1850 ursprünglich für die verwittwete Steueraufseher Anna Sophie Reyher, geborene Siewert, und dem⸗ nächst unter dem 30. November 1875 umaeschrieben auf die verehelichte Ackerbürger Ernestine Wilhelmine Schulz, geborene Meyberg, zu Woldenberg auf den Grundstücken des Ackerbürgers Zander, Woldenberg Band I. Blatt Nr. 30 und Band 19 Blatt Nr. 550 (früher Vol. III. Fol. 194 und Vol. IV. Fol. 143 fresp. 34] Nr. 2) in Ab⸗ theilung III. Nr. 23 resp. 17, gebildet aus der Ausfertigung der gerichtlichen Schuldverschreibung vom 21. März 1850 und den Hypothekenscheinen der verhafteten Grundstücke vom gleichen Tage, so⸗ wie den Attesten, welche die am 16. August 1852 erfolgte Abzweigung von 225 Thlr., die durch Ver⸗ fügung vom 3. Mai 1866 angeordnete Löschung der 200 Thlr. auf dem mitverhaftet gewesenen Grund⸗ stück Woldenberg Vol. IV. Fol. 23/142 Nr. 2 und die Abtretung der 200 Thlr. an die jetzige Gläu⸗ bigerin betreffen,

) 250 Thlr. Darlehn, nech gültig über 150 Thlr., eingetragen zufolge Verfügung vom 15. Januar 1843 aus der gerichtlichen Obligation vom 12. Januar 1843 ursprünglich auf dem Grundstück Band 1. Blatt Nr. 17 (früher Vol. X. Fol. 49 51 Nr. 17) in Abtheilung III. Nr. 2 und von dort nach Löschung von 100 Thlr. auf das dem Klempnermeister Her⸗ mann Gohlke und dessen Ehefrau, Bertha, geb. Schimming, gehörige Grundstück Mariernwalde Band III. Blatt Nr. 142 (früher Vol. II. Fol. 113 120 Nr. 142) nach Abtheilung III. Nr. 1 für den Amtsschmied Carl Zastrow zu Marjenwalde übertragen, gebildet aus der Ausfertigung der gerichtlichen Obligation vom 15.

1843 und den die Eintragung der 2 resp. die Löschung der 100 Thlr. Hypothekenscheinen über das Grundstück: 15 Januar 1843 resp 9. Januar 1858,

5) 100 Thlr. Darlehn, eingetragen zufolge Ver⸗ fügung vom 30. November 1858 aus der gericht⸗ lichen Obligation vom 28. Oktober 1858 für den Eigenthümer Carl Zastrow zu Reierort in Abthbei⸗ lung III. Nr. 2 auf dem den Klempnermeister Gohlke'schen Eheleuten gehörigen Grundstück Marien⸗ walde Band III. Blatt Nr. 142 (früher Vol. II. Fol. 113 120 Nr. 142), gebildet aus der Aus⸗ fertigung der gerichtlichen Obligation vom 30. No⸗

vember 1858 und dem Hyposhekenschein vom 4. De⸗

zember 1858

werden für kraftlos erklärt.

Dem Altsitzer Carl August Zander zu Wolden⸗ berg werden seine Rechte auf die Hypothek ad 2 von 200 Thlr. vorbehalten.

Im Uebrigen werden die unberechtigten Inhaber der Urkunden und alle Diejenigen, welche als Eigen⸗ thümer, Cessionare, Pfand⸗ oder sonstige Brief⸗ inhaber Ansprüche und Rechte darauf zu haben ver⸗ meinen, mit denselben ausgeschlossen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag⸗ stellern zur Last gelegt. Von Rechts Wegen

des Köuigs!

[5670] Im Namen

Auf den Antrag:

1) des Gastwirths Wilhelm Schmidt zu Nauen, 2) des Rentiers Carl Friedrich Wilhelm Wiebe zu Nauen,

3.) des Ackerbürgers Andreas Friedrich Neye und es Pferdehändlers August Trepptin zu Nauen,

4) der Wittwe Krause, Caroline Friederike, geb. Kraatz, verwittwete Bathe, früher zu Markee, jetzt zu Grävendick,

vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Baumert

für die Dorothee Sophie Schulze abgetreten an den Bauergutsbesitzer Friedrich Stimming zu Wachow,

2) die aus dem Kaufvertrage vom 5. Mai 1847, Ausfertigung der Verhandlung vom 8. Oktober 1847 und Hypothekenscheinen vom 10. Oktober 1847 be⸗ stehende Hypothekenurkunde über 1000 Thaler, ein⸗ getragen auf dem Grundstücke Nauen Band 42 Seite 49 in Abtheilung III. unter Nr. 9 für die Wittwe Wiebe, geb. Fehlow, und nach deren Tode übergegangen auf die verehelichte Klunte, Marie Sophie, geb. Wiebe,

3) den aus einer Ausfertigung des Erbrezesses vom 19. Januar 8 1 S 1850 und Hypothekenschein vom 10.

März 1850 bestehende Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstück Nauen Band 38 Seite 121 in Abtheilung III. unter Nr. 8 für die 5 Geschwister Neye: Andreas Friedrich, Carl Friedrich, Wilhelm Friedrich, Dorothee Friederike, August Friedrich ein⸗ getragenen 803 Thaler 24 Silbergroschen 6 Pfennig, 4) die aus dem Erbrezesse vom 9. März 1855 und angefügten Hypothekenschein vom 14. April 1855 bestehende Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstück Markee Band III. Nr. 9 in Abtheilung III. unter Nr. 1 für die minorennen Geschwister Bathe zu Markee: Georg Friedrich Wilhelm, Auguste Emilie Friederike, Emma Juliane Mathilde, ein⸗ getragenen 1162 Thaler 25 Silbergroschen 10 Pfennig Muttergut und verschiedene Naturalien,

5) die aus dem Kaufoertrage vom 22. Mai 1847,

dem Hypothekenschein vom 31. Mai 1847, der Ces⸗ sionsverhandlung vom 28. Juli 1851 und dem Hypothekenschein vom 3. August 1851 bestehende Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstück Nauen Band 13 Seite 169 in Abtheilung III. Nr. 1 für den Ackerbürger Carl Friedrich Unruh zu Nauen eingetragenen 400 Thaler rückständige Kauf⸗ werden für kraftlos erklä

[5714] Im Namen des Königs!

Verkündet am 19. April 1888.

Thiel, als Gerichtsschreiber.

Sennholz'schen Aufgebotssache F. 2,87 er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht zu Eckartsberga durch den Amtsrichter Döhner für Recht:

die Hypothekenurkunde über 400, in Worten Vier⸗ hundert Thaler Konventionsgeld (Resthypothek) Illaten der verehelichten Christiane Sennholz, ge⸗ borne Koch, aus Borgau, gebildet aus der Aus⸗ fertigung der gerichtlichen Verhandlung, d. d. Stein⸗ burg, den 12. Oktober 1833, dem Recognitions⸗ scheine von demselben Tage sowie der Ausfertigung der gerichtlichen Verhandlung, d. d. Steinburg, 3. Juli 1834 und dem Hypothekenscheine vom 18. Dezember 1834, eingetragen im Hausgrundbuche von Borgau Band I. Blatt 18 Abtheilung III. Nr. 1 wird zum Zwecke der neuen Ausfertigung für fraft⸗

s erklärt. Von Rechts Döhner.

In der

““ Wegen.

Im Namen des Königs! Verkündet am 19. April 1888. Bockmann, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag I. des Kaufmanns Louis Leibholz in Hammer⸗ stein und des Gutsbesitzers Ernst Giese in Wojein, vertreten durch den Rechtsanwalt Hildebrand in Labischin, des Grundbesitzers Wojciech Grajek in Lysinin, vertreten durch den Rechtsanwalt Moczynski in Bromberg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu durch den Amtsrichter Stenzel für Recht: I. Dem Eigenthümer Vincenz Kobus in Schocken⸗ Abbau und der verehelichten Agnes Cichocka in Hutta paledzie werden ihre Ansprüche auf die auf dem Grundstücke Godawy Nr. 11 in Abtheilung III. unter Nr. 40a., s von diesem

II.

Labischin

sowie auf mehreren Grundstücke abgeschriebenen Parzellen in Abtheilung III. unter Nr. 1 für Dorothea Jerzak aus Godawy eingetragenen 64 Thlr. 15 Sgr. 6 Pf. nebst Zinsen, sowie auf das über diese Post lautende Hypotheken⸗ dokument vorbehalten. Im Uebrigen werden alle Rechte auf die Dorothea Jerzak'sche Post aus⸗ geschlossen und das darüber lautende Hypotheken⸗ dokument für kraftlos erklärt.

II. Das Hypothekendokument übber die auf dem Grundstücke Lysinin Nr. 3 in Abtheilung III. unter Nr. 3 für den Rechtsanwalt Sußmann in Brom⸗ berg eingetragenen 1 Thlr. 20 Sgr. nebst Zinsen wird für kraftlos erklärt.

III Die Kosten des Verfahrens werden den An⸗ tragstellern auferlegt.

Stenzel.

[5711] In der Aufgebotssache Dahlberg und Harding E. 9 de 1887 hat das Königliche Amtsgericht zu Salzkotten am 23. April 1888 für Recht erkannt: 1) die Hypothekenurkunde über folgende ursprüng⸗ lich im Grundbuch von Hörste Band 40 Blatt 40 Abth. III. Nr. 1 (Eigenthümer Josef Brock in Hörste) resp. Band 40 Blatt 50 Hörste Abth. III, Nr. 2 (Eigenthümer Heinrich Brock zu Hörste) ein⸗ getragene Post:

„Den Minorennen Franz Johann und Johann Wilhelm Brock zu Hörste gebührt einem Jeden eine Abfindung von 10 Thalern aus dem von dem Be⸗ sitzer Heinrich Brock übernommenen Brocken'schen Nachlaß zur Zeit ihrer Zustandekunft. Eingetragen ex decreto vom 17. Juli 1837“,

welche Post mit einzelnen der verhafteten Par⸗ zellen auf das Grundbuchblatt des Kaufmanns Moses Dahlberg zu Hörste Band VI. Blatt 2 Abtheilung III. Nr 1 und der Eheleute Schmied Johann Harding und Anna, geb. Schulte, zu Hörste, Bd. III. Bl. 31 Abth. III. Nr. 1 übertragen ist,

digung zahlbaren Kaufgeld⸗ und Grundzinsrest von

gericht zu Unna durch den Amtsrichter Kulemann für Recht:

Die Hypothekenurkunden zeichnete Posten:

a. 600 Abstandsgeld nebst 5 % Zinsen und sechsmonatlicher Kündigung aus der Verhandlung vom 29. März 1878, rekognoscirt vom 3. September 1878 für den Maurer Carl Hoffmann auf der Kluse, eingetragen am 10. September 1878 im Grundbuche von Billmerich Band II. Blatt 119 Abth. II. unter

b. 72 Thaler 8 Sgr. 7 Pf. als Abfindung vom Vatergut für die Geschwister Wilhelmine und Friedrich Wilhelm Casack zu Fröndenberg aus der Verhandlung vom 16. Juli 1841, eingetragen im Grundbuche von Fröndenberg Band II. Bl. 233 Abth. III. Nr. 1;

c 298 Thaler 7 Groschen 1 Pf. Muttergut für Henrine Friederike Lisette Quast aus der Verhand⸗ lung vom 27. Juni 1833, eingetragen im Grundbuche der Stadt Unnaer Feldmark Band V. Bl. 127 Abth. III Nr. 3;

d. das Recht des Colon Johann Heinrich Quast, get. Hoeing, bei der Erledigung der Pacht die Hofes⸗ gebäude nach dem Abbruchswerthe vergütet zu ver⸗ langen, eingetragen ex decr. vom 11. Juni 1842 im Grundbuche von Opherdicke Band II. Bl. 90, bei welcher Post ex decr. vom 11. Juni 1842 sub⸗ ingrossirt ist, daß diese Meliorationsforderung ver⸗ pfändet ist für das Muttergut von 598 Thlr. 29 Sgr. 11 Pf, welches laut Theilungsrezesses vom 12. Ok⸗ tober 1841 der Colon Heinrich Quast verschulde seinen minderjährigen Kindern:

1) Franz Heinrich Dirdrich, geb. 19/1. 1828, 1830, 8. 1832,

Diedrich Friedrich, geb. 6./3. 3) Friedrich Wilhelm, geb. 31.

) Heinrich Ludwig, geb. 24./4 1836, Julie Friederike, Christina Louise, 31./10. 1839

werden für kraftlos erklärt. Von Rechts Wegen. Unna, 11. April 1888. Königliches Amtsgericht. Kulemann.

über nachstehend ver⸗

geb.

Im Namen des Königs! Verkündet am 20. April 1888. Goetsch, Referendar, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag

1) des Mühlenbesitzers Andreas Kazik zu Jarischau,

2) der Häusler Simon und Konstantine Pastuschka⸗ schen Eheleute zu Poppitz,

zu 1 und 2 vertreten durch Rechtsanwalt Woh⸗ lauer zu Groß⸗Strehlitz,

3) des Bäckers Lorenz Sornik zu Ujest,

4) der Wittwe Florentine Madalyr, geb. Paterok, zu Salesche, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ujest durch den Amtsrichter Dr. Kretschmann für Recht:

Die Hypothekenbriefe über 1) die auf dem Grundstück Blatt Nr. 9 Jarischau für die Kinder des Müllers Franz Giller mit Ka⸗ roline, geb. Kloisch, in Abtheilung III. Nr. 1 aus der Obligation vom 12. April 1838 eingetragenen 100 Thlr,

2) den auf dem Grundstück Blatt Nr. 30 Poppitz in Abtheilung III. Nr. 1 für den Gutsbesitzer Grafen v. Renard zu Groß⸗Strehlitz aus dem Ver⸗ trage vom 13. November 1850 eingetragenen mit 4 % verzinslichen und nach sechsmonatlicher Kün⸗

60 Thlrn., 3) die auf dem Grundstück Blatt Nr. 39 Ujest Dechantey in Abtheilung III. Nr. 8 für die Seifen⸗ sieder Niepel'schen Erben zu Rosenberg O.⸗S. aus der Verhandlung vom 6. Juni 1862 eingetragenen Pachtkaution von 100 Thlrn., 4) die auf den Grundstücken Blatt Nr. 118, 164 und 223 Salesche in Abtheilung III. Nr. 2, 2 bezw. 3 für die Geschwister Florentine, Ignaz und Marianne Lerch aus den Verhandlungen vom 12. Ok⸗ tober 1850, 3. Juli 1851 und 7 September 1852 zinslos eingetragenen und bei Großjährigkeit der Be⸗ rechtigten zahlbaren Erbegelder von 251 Thlrn. 1 Sgr. 11 Pf., 5) die auf den Grundstücken Blatt Nr. 118, 164 und, 223 Salesche in Abtheilung III. Nr. 3, 3 bezw. 4 für den Kaufmann A. Heilborn zu Leschnitz aus dem Mandate vom 20. Januar 1855 eingetragene rechtskräftige Forderung von 19 Thlrn. 28 Sgr. werden für kraftlos erklärt.

Dr. Kretschmann.

[5401] Bekanntmachung. Durch heute verkündetes Ausschlußurtheil ist die Hypothekenurkunde vom 3. März 1847, lautend über eine im Hypothekenprotokoll von Hohenzell Band 4 Seite 34 eingetragene Darlehnsschuld des Valentin Klug und Frau, Elisabeth, geb. Gerst, in Weiperz von 40 Thlr. an den Meier Baruch Goldschmidt in Sterbfritz für kraftlos erklärt worden, Steinau, am 23. April 1888.

Königliches Amtsgericht.

v. Hagen.

[5398] Bekanntmachung.

Das aus der Schuldurkunde vom 2. November 1865, dem Hypothekenbuchsauszuge vom 3. November 1865 und dem Ingrossationsvermerk vom 7. No⸗ vember 1865 bestehende Hypothekendokument über die auf dem Grundstücke Pleschen Nr. 561 Ab⸗ theilung III. Nr. 1 für den Maurermeister Heinrich Reich zu Pleschen eingetragene Baugeldforderung von 400 Thaler nebst fünf Prozent Zinsen wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat der An⸗ tragsteller zu tragen.

Pleschen, den 20. April 1888.

[5404] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 20. April 1888 sind folgende Hypotheken⸗ urkunden für kraftlos erklärt worden:

a. Das Instrument vom 17. Dezember 1846 über das im Grundbuch von Laubnitz Blatt 31 Abthei⸗ lung III. Nr. 9 für die Geschwister Caroline und Franz Schön eingetragene väterliche Erbtheil von 43 Thalern 17 Sgr. 8 Pf.,

b. das Instrument vom 1. die auf Blatt 106 Olbersdorf Nr. 9 für den Zimmermeister Franz Wagner in Frankenstein eingetragenen Judikatforderung von 9 Thalern 27 Sgr. nebst Zinsen und 28 Sgr. Kosten.

Frankenstein, den 20. April 1888.

Königliches Amtsgericht.

Dezember 1868 über in Abtheilung III.

Im Namen des Königs!

Jons Schlemo'sche⸗ Aufgebotssache von Uszkullmen F. 15/87 erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Tilsit durch den Amtsgerichts⸗Rath Tiburtius für Recht:

daß die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 60 Thalern Wechselforderung inkl. 6 % Zinsen und 8 Thlrn. 23 Sgr. 6 Pf. Kosten, eingekragen für den Kaufmann Nathan Stern zu Tilsit in Ab⸗ theilung III. Nr. 15 des dem Besitzer Jons Schlemo gehörigen Grundstücks Uszkullmen Nr. 25 gemãß Verfügung vom 5. Februar 1869 mit ihren An⸗ sprüchen auf die Post ausgeschlossen und die ge⸗ nannten Posten im Grundbuch zu löschen und die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller zur Last zu

Verkündet am 12. April 18 gez. Tiburtius Tilsit, 14. April 1888. ““ Dultz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

[5400] Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Besitzers Christoph Schankies und des Besitzers Carl Schroeder von Lasdehnen vertreten durch den Justiz⸗Rath Kuwert aus Tilsit, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Tilsit durch den Gerichts⸗Assessor Angar für Recht: Die Hypothekenurkunde über 300 Thaler Kauf⸗ geld, eingetragen auf Grund des Kontrakts vom 21. September 1838 und 18. Juli 1839 gemäß Verfügung vom 6. November 1839 für die Michel und Annicke, geb. Schlopsna, Schankies'schen Eheleute in Abtheilung III. Nr 1 des dem Be⸗ sitzer Christoph Schankies gehörigen Grundstücks Lasdehnen Nr 28 und übertragen Abtheilung III. Nr. 1 des dem Besitzer Carl Schroeder ge⸗ hörigen Grundstücks Lasdehnen Nr. 98, gebildet aus den Kontrakten vom 21. September 1838 und 18. Juli 1839 und dem Hypothekenschein vom 5. Dezember 1839,

wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebots⸗

verfahrens fallen den Antragstellern zur Last.

3 Königliches Amtsgericht.

gez. Angar. Verkündet am 20. April 188 Tirsit, den 20. April 1888. Dultz, Gerichtsschreiber.

[5405)) Auszug 1 aus dem Ausschlußurtheil vom 31. März 1888. Nach vorgängigem Aufgebot sind folgende Hypo⸗ thekenurkunden durch Urtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Neidenburg vom 31. März 1888 für kraftlos erklärt:

1) über die im Grundbuche von Wichrowitz Nr. 17 Abth. III. Nr. 8 für den Schneider Julius Posdziech in Jedwabno eingetragenen 49 Thaler Darlehn, 1 2) über die im Grundbuche von Thalheim.Nr. 4 Abtb. III. Nr. 20 für die Wittwe Julie v. Frey hold eingetragenen 80 Thaler Wechselforderung nebst 6 % Zinsen und 3 Thalern 9 Sgr. 6 Pf. Kosten,

3) über die im Grundbuche von Piotrowitz Nr. Abtheilung III. Nr. 3 für Johann Ernst Konietzka eingetragenen 1. Thaler 20 Sgr. väterliche Erb⸗ gelder, 1 4) über die im Grundbuche von Dembowitz Nr. 1 Abtheilung III. Nr. 1 für die Geschwister 2 Michael Balla eingetragenen 57 Thlr. 15 mütterliche Erbgelder,

5) über die im Grundbuche von Neidenburg Haus Nr. 184 für Catharina Siekierski eingetra genen 21 Thaler 20 Sgr. mütterliche Erbgelder, Abtheilung III. Nr. 22 für Christoph Sezepannek eingetragenen 100 Thaler nebst 5 % Zinsen, im Wege des Arrestes für die unverehelichte Catharina Opalka in Höhe von 18 Thalern und für die Sa⸗ larien⸗Kassenverwaltung zu Neidenburg in Höhe von 16 Thalern 24 Sgr. gepfändet,

ö die im Grundbuche von Puchalowen Nr. 3

a. Abtheilung III. Nr. 1 für die Geschwister Maria, Gottlieb, Barbara und Anna Lassek einge⸗ tragenen 229 Thaler väterliche Erbgelder nebst 5 % Zinsen, nur noch giltig in Höhe von 57 Thalern 7 Sgr. 6 Pf., der Anna

Lassek, b. Abtheilung III. Nr. 2 für die Eheleute Tallarek, Lassek, eingetragenen

Adam und Marie, verwittwete

185 Thaler 15 Sgr. rückständige Kaufgelder, wovon

59 Thaler gelöscht sind.

Neideuburg, den 11. April 1888. Lur, Gerichtsschreiber.

zu Nauen,

wird, soweit sich dieselbe auf die den Antrag⸗

8

Königliches Amtsgericht.

über 100 Thaler ist durch Urtheil des 6) über die im Grundbuche von Modtken Nr. 11

2) die Hypothekenurkunden Bd. 1 Bl. 1 Eickum für Henriette Friederike Wilhelmine Wollbrink: a. Abth. III. Nr. 3: 66 Thlr. 20 Sgr.,

b. Abth. III. Nr. 4: 100 Thlr., für kraftlos erklärt.

Herford, 19. April 1888.

Königliches Amtsgericht.

[5964] Im Namen des Königs! Auf den Anntag des Besitzers Jcachim Marschalleck in Thomsdorf, vertreten durch den Justizrath Siehr in Allenstein, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Allenstein durch den Amtsgerichts⸗Rath Neumann für Recht: Daß die unbekannten Berechtigten Hypotheken⸗Posten: 2. 33 Thaler 10 Sgr. à 5 % verzinsliche Mutter⸗Erbgelder der Catharina Kordowski, geborenen Hermanowski, auf Grund des Catharina Hermanowski'schen Inventars und Erbrezesses vom 28. Juni und 23. Oktober, conf. den 28. Oktober 1833 mit dem Be

folgender

De⸗* merken, daß diese Post den sub Nr. 3 für Joseph Hermanowskt ingrossirten Erbtheilen, Geschenken und Ausstattungen gleiche Priorität hat, zufolge Verfügung vom 21. Oktober 1834

im Grundbuche Thomsdorf Nr. 38 Abthl III.

Nr. 2 eingetragen und übertragen auf die

Theilstücke von 16,53,51 ha, 3,76,75 ha, 4,96,11 ha, 1,82,16 ha, 0,22,64 ha am 5. August 1887,

b. 130 Thaler à 5 % verzinsliche Erbtheile und Geschenke Ausstattung des Joseph Hermanowski auf Grund des Catharina Hermanowski'schen Inventars und Erbrezesses vom 28. Juni und 23. Oktober, conf. den 28. Oktrber 1833 mit dem Bemerken, daß diese Post mit den Nr. 2 Abthl. III, für die Catharina Kordowski

ingrossirten Erbgeldern in der Priorität

gleichsteht, zufolge Verfügung vom 21. Ok⸗ ober 1834 im Grundbuche Thomsdorf Nr. 38 Abthl. III. Nr. 3 und übertragen auf die Theilstücke von 16,53,51 ha, 3,76,75 ha, 4,96,11 ha, 1,82, 16 ha, 0,22,64 ha am 5. August 1887

mit ihren etwaigen Rechten auf diese Hypotheken⸗

Posten auszuschließen und die Kosten des Aufgebots⸗

verfahrens dem Antragsteller. Besitzer Joachim

Marschalleck in Thomsdorf aufzuerlegen.

Allenstein, den 13. April 1888.

Königliches Amtsgericht.

Auf den Antrag der Erben des Bürgermeisters

ieronyhmus Rehn von hier und des Schreiners

ohannes Lapp von Bodes wird die Obligation vom 23. Juli 1832 über 40 Thaler, eingetragen zu

Gunsten der Ersteren auf dem Grundeigenthum des

Letzteren im Grundbuch von Eitra Band II. Ar⸗

tikel 59 Abth. III. unter Nr. 2, hierdurch für kraft⸗

los erklärt.

Hersfeld, den 20. April 1888.

Konigliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[5395]

In der Heinsdorf'schen Aufgebotsfache Col. 2/87 hat das unterzeichnete Amtsgericht aoen 21. Januar 1888 erkannt:

„Der nach dem vom Königl. Ministerium des Innern im Jahre 1850 genehmigten Plane aus⸗ gegebene Staatsschuldschein der Stadt Auerbach Nr. 48 Litt. D. über 25 Thlr. wird für kraftlos erklärt.“

Königl. Amtsgericht Auerbach V., den 24. April 1888.

Hager, A.⸗R.

Im Namen des Königs! Verkündet am 21. April 1888. Heidorn, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Wittwe des weiland lings Heinrich Wilhelm Eggelmann, Sopbie, geb. Erast, aus Gr.⸗Eicklingen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Celle, Abtheilung IV., durch den Amtsgerichts⸗Rath Hemmerich, für Recht:

Das Quittungsbuch der Stäͤdtischen Sparkasse in Celle Litt. B. Nr. 1699, ausgestellt für den Herrn Wilhelm Eggelmann in Gr.⸗Eicklingen und lautend über ein Guthaben von 1100 ℳ, wird für kraftlos erklärt.

[53 2 9299141

Hemmerich, Amtsgerichts⸗Rath.

[5725] Bekauntmachung. 8 Die Schuldverschreibung der Preußischen Staats⸗ Prämien⸗Anleibe von 1855 Serie 738 Nr. 73 763 Königlichen Amtsgerichts Berlin I. heutigen Tage für kraftlos erklärt. Berlin, den 21. April 1888. Trzebiatowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheil

vom

[5759] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts veom 25. April 1888 ist die von der deutschen Lebensversicherungs⸗Gesellschaft in Lübeck über das Leben des Arbeiters Georg Friedrich Thiemann zu

annover am 17. September 1858 ausgestellte

Holice Nr. 17 439 über 360 für kraftlos erklärt.

Lübeck, den 25. April 1888.

——Das Amtsgericht. Abtheilung II. Zur Beglaubigung: Fick, Gerichtsschreiber.

[5713]

Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 11. April 1888 sind die Urkunden:

a. über die im Grundbuch Angelmodde Band 1 Blatt 4 Abth. III. Nr. 2, laut Auseinandersetzungs⸗

Häus⸗

c

wegen Ehebruchs und

von 1 Thaler 27 Sgr. 3 Pf. und Kaution von 90 Thaler 19 Sgr., für kraftlos erklärt. Münster, den 11. April 1888.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 18. April 1888. Rfdr. Lottner, als Gerichtsschreiber. Auf Antrag der Wittwe Lüling zu Westernkotten erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lippftadt durch den Amtsgerichtsrath Liebrecht für Recht: Die auf die im Grundbuche von Westernkotten Vol. IV. Fol. 201 Abtheilung III. sub Nr. 2 ein⸗ getragene Post der Person und dem Aufenthalte nach unbekannten Berechtigten werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die Post für ausgeschlossen erklärt

Die Kosten des Verfahrens fallen der Antrag⸗ stellerin zur Last.

Rechts

Liebrecht.

[5672]

Wegen.

[5671] Bekanntmachung.

Durch Urtheil vom 16. d. Mts. sind die un⸗ bekannten Eigenthumsprätendenten der zum Grund⸗ stück Nr. 341 der Stadt Schweidnitz gehörig ge⸗ wesenen und durch gerichtlichen Vertrag vom 10 Mai 1831 verkauften 2 Erbbiere mit ihren Eigenthums⸗ Ansprüchen ausgeschlossen worden.

Schweidnitz, den 21. April 1888.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. Bernstein.

[5712 Im Namen des Königs! .

Auf den Antrag der Wittwe Marie Fethke, ge⸗ borenen Foelske, zu Exin, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Loewy daselbst, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Exin durch den Gerichtsassessor Albrecht für Recht:

Die Urkunde, welche über das im Grundbuche der Grundstücke Exin Blatt Nr. 96 und Exin Blatt Nr. 57 in Abtheilung II. unter Nr. 8, beziehungs⸗ weise in Abtheilung II. unter Nr. 1 aus dem

bei dem gedachten Gerichte bestellen. wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Testamente des Ludwig Fethke vom 27. November 1862 für die Wittwe Marie Fethke, ge orene Foelske, zufolge Verfügung vom 27. November 1863 eingetragene Leibgedinge gebildet ist, wird für kraft⸗ los erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen der

Antragstellerin zur Last.

Exin, den 22. April 1888. Königliches Amtsgericht. Verkündet am 10. April 1888 Klemm, Gerichtsschreiber.

2

[5739] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Delikatessenhändlers Egmont Knopf aus Blankenburg, Hedwig, geb. Rauschen⸗ fels, jetzt in Leipzig, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Magnus hierselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, unbekannten Fecfenthalts, böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe der Parteien dem Bande nach, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braunschweig auf den 3. Juli 1888, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Braunschweig, den 24. April 1888. H. Rühland, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

—0⸗—2

57397 Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Ehefrau des Zimmermanns Joh. Jacob Hauser, Mathilde, geb. Stegmann, in Bremen, Klägerin, wider ihren Ehemann, un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, wird der Beklagte hierdurch geladen, zu dem auf Dienstag, den 10. Juli 1888, Vormittags 9 Uhr, vor dem Landgerichte, Civilkammer I., zu Bremen anberaumten Termine, vertreten durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt, zu erscheinen, zur Verhandlung über den Antrag der Klägerin:

wegen böslicher Verlassung der Klägerin durch Beklagten die Ehe der Parteien zu scheiden,

zu erlassen. Bremen, aus der Gerichtsschreiberei des gerichts, den 25. April 1888.

Land⸗ Dr. Lampe 8

[5738] Oessentliche Zustellung.

Die verehelichte Schneider Kaes, Bertha Friederike Louise, geb Hoepfner, zu Stettin, vertreten durch den Justiz⸗Rath Sehlmacher zu Stettin, klagt gegen ihren Ehemann, den Schneider Johannes Kaes, zu⸗ letzt zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stettin, Zimmer Nr. 23, auf den 19. September 1888, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Zorll,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[5686] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Schuhmacher Johanne Echtermeier,

geb. Lange, zu Hamburg, Schulterblatt Nr. 130/32,

eventuell vorab einen Rückkehrbefehl gegen ihn

in Preußen wohnhaft,

zugelassenen Anwalt zu Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung Nordhausen, den 20. April 1888. Staerck, Sekretär.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [5740] Oeffentliche Zustellung.

Bei der Civilkammer des Kgl. Landgerichts Fran⸗ kenthal klagt Scholastika Mangold aus Unterkirch⸗ berg in Württemberg, z. Z. in Kirchheim bei Heidel⸗ berg in Diensten. Ehefrau von Sebastian Lehmann genannt Ott, Kutscher, früher in Deidesheim wohn⸗ haft, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort abwesend, durch Rechtsanwalt Karl Schweickert in Frankenthal als Prozeßbevollmäch⸗ tigten vertreten, gegen ihren genannten Ehemann, Beklagten, auf Ehescheidung, mit dem Antrage: „Es gefalle dem Kgl. Landgerichte, Civilkammer, die Ehe⸗ scheidung zwischen der Klägerin und dem Beklagten auszusprechen und dem Beklagten die Prozeßkosten zur Last zu legen.“

Klägerin ladet den Beklagten in die unterm 12. April 1888 zur weiteren mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits estimmte öffentlich⸗ Sitzung der Civilkammer des Kgl. Landgerichts Frankenthal vom 11. Juli 1888, Vormittags 9 Uhr, vor.

Zum Zwecke der gerichtlich angeordneten öffent⸗ lichen Zustellung der wi derholten Vorladung des Beklagten wird dieser Klageauszug bekannt gemacht.

Frankenthal, den 25. April 1888.

Der Eerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts. Teutsch, Kgl. Obersekretär.

8

[5409] Oeffentliche Zustellung.

Die Gemeinde Siegburg⸗Mülldorf, vertreten durch ihren Bürgermeister Ludwig Heuser zu Siegburg⸗ Mülldorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Heix zu Siegburg, klagt gegen den Hermann Heuser, Schuster, früher zu Siegburg⸗Mülldorf, dann zu Bonn wohn⸗ haft, und gegenwärtig ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Auflösung eines Kaufvertrages und wegen Forderung mit dem Antrage:

„Königliches Amtsgericht wolle den zwischen den Parteien am 5. Mai 1878 abgeschlossenen Kauf⸗ vertrag, betreffend einen in Flur IV. an Parzelle Nummer 175/154 anstoßenden Wegeabschnitt in Größe von 94 Meter für aufgelöst, die Klägerin als Eigenthümerin jener Parzelle erklären, wolle ferner den Beklagten zur Zahlung von 72,12 nebst Zinsen seit dem Tage der Klage sowie zur Tragung der Kosten verurtheilen, auch das Urtheil für vor⸗ läufig vollstreckbar erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streites vor das Königliche Amtsgericht II. zu Sieg⸗ burg auf Dienstag, den 12. Juni 1888, Vormittags 9 ½ Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

T h iesen, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. II.

[5423 Oeffentliche Zustellung und Ladung Nachstehender Auszug:

832

(Unterschrift), K. Sekretär.

5422] Oeffentliche Zustellung. Der Fabrikant Joh. Westfalen in Neumünster in

Holstein, vertreten durch Rechtsanwalt O. Haack da⸗ b

früher in Gabel, jetzt unbekannten Aufenthalts in Dänemark, im Wechselprozeß, mit dem Antrage:

elbst, klagt Handelsmann Nis Raun,

gegen den

den Beklagten zur Zahlung der Wechselsumme von 239 34 nebst 6 % jährlicher Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu verurtheilen,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des

Abtheilung III, zu Hadersleben auf

Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht, Donnerstag, den 21. Juni 1888, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wied

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hadersleben, den 21. April 1888. Brose, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung III.

8

[5479] Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann David Lazarus in Moschin, vertreten durch den Rechtsanwalt Schottländer in Posen, klagt gegen die Rechtsnachfolger der Kauf⸗ mann und Branntweinfabrikant Abraham Simon und Terze Lehr'schen Eheleute in Obornik und zwar:

1) den Kaufmann Herrmann (Hirsch) Lehr in Posen, Büttelstraße 11,

2) die Wittwe Röschen Kaplan in Obornik,

3) den praktischen Arzt Dr. Heinrich Kaplan in Guben,

unbekannten

rehelichte Bertha Goldschmidt, im Bei⸗ es Ehemannes, des Landrabbiners Dr. Ifrael Goldschmidt in Birkenfeld (Oldenburg),

6) das Fräͤulein Emma Kaplan in Obornik,

7) den Kaufmann Saul Abraham Lehr Obornik,

8) den Kaufmann Michaelis

9) die verehelichte Henriette Jacobsohn, im Bei⸗ stande ihres Ehemannes, des Holzhändlers Elias Jacobsohn in Posen, Friedrichstraße,

10) den Kaufmann Moses Marers Lewy in Nakel,

11) den Kaufmann Zacharias Lewy in Nakel,

12) die verehelichte Rebecka Loewy, im Beistande ihres Ehemannes, des Handelsmannes Herrmann Loewy I. in Culm

13) die verehelichte Julie Levy, im Beistande ihres Ehemannes, Schneidermeisters Michaelis Levy i Gollantsch,

14) Abel Levy, unbekannten Aufenthalts,

15) die verwittwete Rabbinersfrau Ettinger in Pleschen,

h den Kaufmann Abraham Ettinger in New York,

0 2

in

Lehr in Obornik,

Zacharias

des

Hannche

den Kaufmann Moritz Ettinger in Hoboken, 8) den Kaufmann Louis Ettinger in New⸗York, 9) die verwittwete Frau Henriette (Jette) Astri in Pleschen, 20) Louis Astrich, unbekannten Aufenthalts, 21) Bruno Astrich, unbekannten Aufenthalts, 22) Herrmann Astrich, unbekannten Aufenthalts,

Zum K. Landgerichte Zweibrücken, Civilkammer, in Schönenberg wohnhaft, Wittwe des allda verlebten Zinngießers Andreas Terrani, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt König in Zweibrücken, gegen die Erben der zu Schönenberg verlebten Eheleute Jakob Dietrich, im Leben Hüttenarbeiter, und Margaretha Terrani, als:

1) Johann Dietrich, Tagner in Kusel wohnhaft,

Klageschrift für Margaretha Hirsch, ohne Gewerbe

V

22)

23) das Fräulein Rosalie Astrich in Pleschen,

24) die verehelichte Helene Lewp, im Beistande ihres Ehemannes, des Kaufmanns Abraham Zacharias Lewy in Nakel,

25) die verwittwete Rebecka Vogel in Kobylin,

26) die minderjährige Paula Vogel, bevormundet und vertreten durch ihre Mutter, die verwittwete Rebecka Vogel in Kobylin,

27) den Kaufmann Abraham Labisch in Obornik,

2) Philippine Dietrich, gewerblos in Neunkirchen Wittwe des verlebten Berg⸗ manns Mathias Tiebel,

3) Jakob Dietrich, Bergmann, daselbst wohnhaft,

4) Katharine Dietrich, Ehefrau von Peter Veith, Bergmann, beisammen in Wellesweiler in Preußen wohnhaft,

5) Letzteren selbst der Gütergemeinschaft wegen,

6) Karoline Tietrich, ledig,

7) Elisabetha Dietrich ledig,

8) Margaretha Dietrich, ledig, die 3 Letztgenannten früher in Schönenberg wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend,

9) Karl Dietrich, Hüttenarbeiter in

Neankirchen wohnhaft, minderjährig,

mund, den obengenannten Peter Veith, Bergmann

vertreten durch seinen Vor⸗

wegen Zahlung einer Legatenforderung, mit dem Antrage, die Beklagten zu verurtheilen, sich als Rechtsnachfolger der Kaufmann und Branntwein⸗ fabrikant Abraham Simon und Terze Lehr'schen Ehe⸗ leute in Obornik zu legitimiren, den Besitztitel des Grundstücks Obornik Nr. 102 auf ihren Namen zu berichtigen und an den Kläger, event zu einer Sara (Zore) Lazarus'schen Legatenmasse 1650 nebst 5 %

Ziasen seit 1. Januar 1888 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet die Beklagten Kaufmann Albert Kaplan, früher in Obornik, Abel Levy, früher in Nakel, Louis Astrich, Brund Astrich, Herrmann Astrich, früher in Pleschen, sämmtlich jetzt unbekannten Aufenthalts, zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Posen auf den

in Wellesweiler, Beklagte, wegen Auflösung eines Schenkungsaktes.

Die Beklagten werden hiermit in die von dem Herrn Präsidenten zu bestimmende Sitzung der Civilkammer des K. Landgerichts zu Zweibrücken vorgeladen mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zum Anwalt zu bestellen, welcher innerhalb zwei Drittel der Zeit, welche zwischen der Zustellung der Klageschrift und 52 anberaumten Termine liegt, die Klage beantragen soll.

Für Klägerin wird beantragt werden:

Gefalle es dem K. Landgerichte, Civilkammer, den zwischen der Klägerin einerseits und der Erb⸗ lasserin der Beklagten anderseits zu Stande gekom⸗ menen Schenkungsakt vor dem K. Notär Cuny in Waldmohr vom 10. Juli 1871 für aufgelöst zu er⸗ klären und zu erkennen, daß die daselbst verschenkten, nachbeschriebenen Liegenschaften frei von allen inzwi⸗ schen etwa darauf gelegten Lasten und Hypotheken in das Eigenthum der Klägerin zurückgefallen sind, auch dem Beklagten die Prozeßkosten zur Last zu legen.

Beschreibung der Liegenschaften:

1) Plan Nr. 1792 4 Dezimalen Fläche. Ein im Orte Schönenberg stehendes einstöckiges Wohn⸗ haus mit Stall, Hofraum und Zubehör, neben Jo⸗ hannes Klink und Heinrich Löhfelm.

2) Plan Nr. 1787 9 Dezimalen Garten im Dorfe neben Einnehmer

Brunner;

Plappert und .““

2. Oktober 1888, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Fiedler, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung Auszug.

In Sachen des Bierbräuers Josef Lohma, Kläger, gegen den Leibold von Burkhardsrieth, Aufenthalts, Beklagten, wegen Forderung, wurde mit Klage vom 21. I. Mts. beantragt:

den Beklagten zur Zahlung von 53 60

4 %ige Zinsen aus 1340 Bierforderungs⸗

rest auf die Zeit vom 1. Januar 1887 bis

dahin 1888, sowie zur Tragung der Kosten des

Rechtsstreites zu verurtheilen und das Urtheil

für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites wird der Beklagte in die öffentliche Sitzung des K. Amtsgerichts Vohenstrauß vom Montag, den 11. Juni d. Js., früh 9 Uhr, hiermit geladen. Vohenstrauß, am 24. April 1888.

[5411] Hanauer von Oekonomen Andreas zur Zeit unbekannten

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. 8 Keith, K. Sekretär.