Lieutenant Gerlach, zuletzt von der Feld⸗Artillerie des Landw. Bats. Rastenburg (Landw. Bats. Bezirk Rastenburg), Sec. Lt. Kramer, zuletzt von der Feld⸗Art. des Landw. Bats. Allenstein (Landw. Bats. Bezirk Rastenburg), charakteris. Pr. Lt. Kroeck, zuletzt Sec. Lt. von der Feld⸗Art. des Landw. Bats. Königsberg (Landw. Bats. Bezirk Königsberg), charakteris. Pr. Lt. Moeller, zuletzt Second⸗Lieutenant von der Feld⸗Artillerie desselben Bataillons (desgl.), Sec. Lt Eichhorn, zuletzt von der Feld⸗Artiller e des Landw. Bats. Bartenstein (desgl.), Sec Lt. Sprengel, zuletzt von der Feld⸗Art. des Landw. Bats. Insterburg (Landw. Bats. Bezirk Insterburg), Sec. Lt. Falckenthal, zuletzt von der Feld⸗Art. desselben Bats (desgl.), charakteris. Pr. At. Magnus, zuletzt Sec. Lt. von der Feld⸗Art. des Landw. Bats. Gumbinnen (Landw. Bats. Bezirk Gumbinnen) charakteris. Pr. Lt. Imhoff, zuletzt Sec. Lt. von der Feld⸗Art. desselben Bats. (desgl.), Sec. Lt. Lavaud, zuletzt im Feld⸗Art. Regt. Nr. 21 (desgl.), Pr. Lt. Richter, zuletzt von der Feld⸗Art. des Landw. Bats. Dt. Eylau (Landw. Bats. Bezirk Dt. Eylau), charakteris. Pr. Lt. Salomon, zuletzt Sec. Lt von der Feld⸗Art. des Landw. Bats. Graudenz (Landw. Bats. Bezirk Graudenz), Sec. Lt. Pieschel, zuletzt von der Feld Art desselben Bats. (desgl.), Sec. Lt. Bestmann, zuletzt von der Feld⸗Art. desselben Bats. (desgl.), Pr. Lt. Wöhlisch, zu⸗ letzt von der Feld⸗Art. des Landw Bats. Danzig (Landw. Bats. Bezirk Danzig), Sec. Lt. v. Below, zuletzt von der Feld⸗Art. des Landw Bats. Anklam (Landw. Bats. Bezirk Anklam), Seec. Lt. Dieckmann, zuletzt von der Feld⸗Art. des Landw. Bats. Stralsund (Landw. Bats. Bezirk Stralsurd), Sc. Lt. v Tigerström, zuletzt von der Feld⸗Art. desselben Bats. (desgl.), Sec. Lt. Tiburtius, zuletzt von der Feld⸗Art. desselben Bats. (desgl.), Sec. Lt. Aulig, zuletzt von der Feld⸗Art. des Landw. Bats. Stargard (Landw. Bats. Bezirk Star⸗
Schlüter, zuletzt von der Feld⸗Art. desselben Bats.
s
gard), Sec. Lt.
(desgl.), Sec. Lt. Klütz, zuletzt von der Feld⸗Art. des Landw. Bats.
Naugard (Landw. Bats. Bezirk Naugard), Sec. Lt. Eichstädt,
zuletzt von der Feld Art. des Landw. Bats. Stettin (Landw. Bats.
Bezirk Stettin), Sec. Lt. Lefèvre, zuletzt von der Feld⸗
Artillerie desselben Bataillons (desgl.), Sec. Lt. Kempe,
von der Feld⸗Artillerie desselben Bataillons (desgl.),
et. Weiß zuletzt von der Feld⸗Art. desselben Bats. (desgl.), Lt. Schür, zuletzt von der Feld⸗Art. desselben Bats. (desgl),
ec. Bonnenberg, zuletzt von der Feld⸗Art. des Landw. Regts.
Köln (desgl.), Pr. Lt. Stremlom, zuletzt von der Feld⸗Art.
des Landw. Bats. Schivelbein (Landw. Bats. Bezirk Schivelbein),
Second⸗Lieutenant Afheldt, zuletzt von der Feld⸗Art. des⸗
selben Bats. (desgl), Premier Lieutenant Tillich, zuletzt von der
Feld⸗Art,. des Landw. Bats. Schlawe (Landwehr⸗Bataillons⸗
Bezirk Schlawe), charakteris. Pr. Lt. Rahm, zuletzt Sec. Lt.
von der Feld⸗Art. des Landw. Bats. Bromberg (Landw. Bats. Be⸗
zirk Bromberg), Sec. Lt. v Zakrzewski, zuletzt von der Feld⸗
Art. des Landw. Bats. Schrimm (desgl.), charakteris. Pr. Lt.
Jerrentrup, zuletzt Sec. Lt. von der Feld⸗Art des Landw. Bats.
Konitz (Landw. Bats, Bezirk Konitz), Sec. Lt. Hartwig, zuletzt von
der Feld⸗Art. desselben Bats (desgl.);
i. bei der Fuß⸗Artillerie 2. Aufgebots:
Pr. Lt. Leistikow, zuletzt im Fuß⸗Art. Regt. Nr. 5 (Landw. Bats. Bezirk Stettin), Pr. Lt. Hartlaub, zuletzt von der Fuß⸗ Art. des Landw. Bats. Hamburg (desgl.), Pr. Lt Tetzlaff, zuletzt
von der Fuß⸗Art. des Landw. Bats. Stettin (desgl.); k. bei den Pionieren 2. Aufgebots:
Pr. Lt. Henckel, zuletzt von den Pionieren des Landw. Bats. Stolp (Landw. Bats. Bezirk Stolp); I. beim Train 2 Aufffebots:
Fauth, zuletzt vom Train des Landw. Bats. Barten⸗ stein (Landw. Bats. Bezirk Bartenstein), Sec. Lt. Ballo, zuletzt von der Res. des Train⸗Bats. Nr. 1 (Landw. Bats. Bezirk Königs⸗ berg), Sec. Lt. Belau, zuletzt vom Train des Landw. Bats. Allen⸗ stein (Landw. Zats. Bezirk Allenstein);
m. bei den Sanitäts⸗Offizieren 2. Aufgebots: Stabsarzt Dr. Berthold, zuletzt von der Res. des Landw. Bats. Königsberg (Landw. Bats. Bezirk Königsberg). Assist Arzt 1. Kl.
Dr. Gentzen, zuletzt von der Landw. desselben Bats., (desgl.),
Assist. Arzt 1. Kl. Dr. Unterberger, zuletzt von der Landw. des⸗ selben Bats. (desgl.), Assist. Arzt 1. Kl. Dr. Schröter, zuletzt von der Landw. des Landw. Bats. Danzig (Landw. Bats. Bez. Danzig), Assist. Arzt 1. Kl. Dr. Beßau, zuletzt von der Landw. des Landw.
Beats. Marienburg (Landw. Bats. Bezirk Marienburg), Stabsarzt
Dr. Witte, zuletzt von der Landw, des Landw. Bats. Stralsund (Landw. Bats. Bezirk Stralsund), Assist. Arzt 1. Kl. Dr. Lemcke, zuletzt von der Landw. desselben Bats. (desgl), Assist. Arzt 1. Kl. Dr. Wegner, zuletzt von der Landw. desselben Bats. (desgl.), Assist. Arzt 1. Kl. Dr. Parsenow, zuletzt von der Landw. des Landw. Bats. Stettin (Landw. Bats. Bez. Stettin), charakteris. Stabsarzt Dr. Augstein, zuletzt Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. des Landw. Bats. Bromberg (Landw. Bats. Bezirk Bromberg). v“
— Sec
Sec. Lt.
Aiichtamtliches.
Preußen. Berlin, 9. Mai. Im weiteren Verlauf der gestrigen (59.) Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten kam zur Berathung der Bericht der Rechnungs⸗Kom⸗ mission über den Staatshaushalt des Jahres vom 1. April 1884/85, und die Rechnung über die Fonds des ehemaligen Staatsschatzes im Jahre vom 1. April 1884/85. Die Kommission beantragt:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
1) Bezüglich der verspäteten Ausgaben, d. h. solcher Zahlungen welche in dem Rechnungsjahre, in welchem sie hätten verrechnet werden sollen, nicht mehr zur Verrechnung gelangt sind, fortan von einer nachträglich zu ertheilenden Genehmigung Abstand zu nehmen.
2) Die in der Nachweisung für die einzelnen Verwaltungen als Etatsüberschreitungen und als außeretatsmäßig bezeichneten Aus⸗ gaben im Gesammtbetrage von bez. 117 488,37 ℳ und 895 838,77 ℳ nachträglich zu genehmigen.
3) Im Uebrigen die Entlastung der Königlichen Staatsregierung in Beziehung auf die allgemeine Rechnung über den Staatshaus⸗ halt des Jahres vom 1. April 1884/85, sowie die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Fonds des ehemaligen Staats⸗ schatzes für das Etatsjahr vom 1. April 1884/85 auszusprechen
Abg. Dr. Hammacher erklärt den ersten Vorschlag der Kommission trotz der ihm entgegenstehenden etatsrechtlichen
Bedenken für ein Auskunftsmittel, mit dem im Interesse der bequemeren Verrechnung der Ausgaben wohl ein praktischer Versuch gemacht werden könne.
Finanz⸗Minister Dr. von Scholz:
Meine Herren! Ich bestätige Seitens der Regierung die Auf⸗ fassung des Herrn Vorredners dahin, daß, wenn in Folge der Zahlung einer verspäteten Ausgabe bei irgend einem Fonds eines folgenden Jahres eine Etatsüberschreitung entsteht, diese als Etatsüberschreitung der Genehmigung bedarf, wie jede andere, aus irgend einer anderen Ursache veranlaßte Etatsüberschreitung.
Im Uebrigen danke ich dem Herrn Vorredner dafür, daß er der überwiegend praktischen Auffassung das Wort geredet hat. Ich ver⸗
kenne auch meinerseits nicht, daß, wenn man mit dem strengen Buch⸗ staben und mit der strengen Konsequenz des Begriffs „Etat“ allein operiren will, Einwendungen gegen den Vorschlag der Kommission zu machen sein würden Aber, meine Herren, wir dürfen in der Beziehung nicht zu weit in der Formalität gehen. Das Leben des Staates zerfällt eben nicht in einzelne, absolut getrennte Etats⸗ Perioden, sondern es greift in ununterbrochenem Zusammenhange viel⸗ fach aus einer Periode in die andere hinüber. Es ist unmöglich, den
“
1“
reinen Abschnitt immer herbeizuführen: jetzt ist das Jahr 1887/88 zu Ende, nun beginnt absolut überall das Jahr 1888/89. Wir er⸗ schweren uns auf allen Seiten die Uebersicht und die Leichtigkeit der Erledigung, wenn wir in den formellen Anordnungen zu weit gehen. Ich glaube, auch in Bezug auf die Aufforderung, wie sie der Hr. Abg. Hammacher dem hohen Hause empfiehlt, gewissermaßen versuchsweise zu dieser Praxis überzugehen kann ich die Herren nur einladen, dieser Auftorderung zu folgen.
Abg. Kieschke glaubt, daß gleich ihm auch der Abg. Dr. Hammacher in dem Kommissionsvorschlage wohl kein Definitivum erblicke. Die Kommission habe ihrerseits nicht das Recht, einen modus vivendi in dieser Frage einzuleiten. In der Kommission sei er (Redner) in der Minorität geblieben; er müsse aber bei seiner Auffassung beharren, daß der strikte, am Wortlaut der Verfassung festhaltende Stand⸗ punkt der Ober⸗Rechnungskammer der richtige sei. Art. 99 der Verfassung begrenze jeden Etat auf ein einzelnes, bestimmtes Jahr, und sonach erschienen ihm in Ueber⸗ einstimmung mit der Ober⸗Rechnungskammer die später verrechneten Ausgaben auch als außeretatsmäßige. Den von den Regierungskommissaren geltend gemachten Zweckmäßigkeits⸗ gründen könne er kein besonderes Gewicht beilegen; es müßtern dann doch auch die befürchteten Weiterungen und Un)zuträg⸗ lichkeiten irgendwie schon hervorgetreten sein. Uebrigens werde der Beschluß eine besondere Bedeutung nicht haben.
Geheimer Finanz⸗Rath Lehnert: Er möchte darauf verweisen, daß für die Fondsverwechselungen das vorgeschlagene Verfahren bereits in Uebung sei. Auch hier komme ja Alles zur Kenntniß der Kommission und des Hauses, wenn auch ohne nachträgliche Genehmigung. Die Kontrole gehe also nicht verloren. Wollte man die Ausgaben, die erst nachträglich liquidirt würden, von vornherein als außeretatsmäßige betrachten, so würden die größten Schwierigkeiten und Weiterungen entstehen, da ja für außeretatsmäßige Ausgaben die betreffende Stelle gar keine verfügbaren Mittel habe, sondern dann erst sämmtliche Instanzen durchlaufen und die Beträge, und seien es noch so minimale, erst vom Finanz⸗Minister an die betreffende Stelle, wo die außeretatsmäßige Ausgabe gemacht werden solle, geleitet werden müßten. So sei aber von der Regie⸗ rung eben nicht verfahren worden.
Abg. Rickert: Aus dem, was er hier bis jetzt gehört habe, könne er sich in diesem Augenblick kein definitives Urtheil über die Sache bilden. Er sei von vornherein gegen den Antrag der Kommission gewesen und halte die Sache nicht für unbedenklich. Eine budgetrechtliche Verwaltung, welche an die einengenden Bestimmungen der Verfassung und an die Instruktion für die Ober⸗Rechnungskammer gebunden sei, sei überhaupt mit Schwierigkeiten und Unbequemlichkeiten ver⸗ knüpft. Aber es sei doch die Frage, was mehr gelte, diese Widerwärtigkeiten oder die strikte Innehaltung der Verfassungs⸗ vorschriften. Komme man hier erst ins Rutschen, so sei kein Halt mehr. Der Bericht der Kommission genuͤge ihm nicht, die Redner im Hause hätten verschiedene Standpunkte vertreten. Das Haus befinde sich ohnehin, wie die leeren Bänke bewiesen, in Ferienstimmung, und da scheine es ihm in der That nicht recht begreiflich, eine Frage von solcher Be⸗ deutung in dieser Situation lösen zu wollen. Er wenigstens würde sich für verpflichtet halten, darüber die namentliche Ab⸗ stimmung zu beantragen. Das solle keine Drohung sein. Er beantrage, den Gegenstand von der heutigen Tagesordnung abzusetzen, bis die heutigen Erklärungen aus dem Hause und von der Ministerbank gedruckt seien. Das Haus trete ja am 14. wieder zusammen, und das Opfer einer Sitzung werde für die Sache nicht zu groß sein.
Abg. Bödiker: Er empfehle dem Hause die Annahme des Kommissionsantrags. Jahr für Jahr habe man in der Rechnungskommission die einmüthige Erklärung aller Ressorts erhalten, auf Grund deren die Kommission ihren Antrag formulirt habe, nachdem sie schon im vorigen Jahre zunächst für die übertragbaren Fonds den entsprechenden Vorschlag ge⸗ macht habe. Sie glaube dadurch eine ganz erhebliche Ersparniß in den Staatsausgaben herbeizuführen. Man müsse ja der Ober⸗ Rechnungskammer allen Dank dafür sagen, daß sie mit solcher Energie an dem Wortlaut der Verfassung und ihren Grundsätzen festhalte, aber dem gegenüber sei der Vorschlag der Kom⸗ mission ein eminent praktischer und dem verfassungsmäßigen Budgetrecht werde nichts vergeben. Der Antrag gebe vielmehr eine neue authentische Interpretation der fraglichen Ver⸗
fassungsbestimmung. Er würde es bedauern, wenn blos ein
Versuch in dieser Richtung gemacht würde, wie der Abg. Dr. Hammacher anzudeuten schien.
Abg. Kieschke hält die Sachlage für vollständig geklärt und die Absetzung der Angelegenheit von der Tagesordnung nicht für nothwendig.
Abg. Dr. Lieber: Je mehr über die Sache materiell ver⸗ handelt werde, um so klarer werde die Berechtigung des An⸗ trags Rickert, die Sache heute abzusetzen. Wie es scheine, gehe der Abg. Bödiker in der Auffassung der Bedeutung des Antrags der Kommission noch weiter als die Regierung. Der Finanz⸗Minister sehe in dem Vorschlag einen annehmbaren modus vivendi, der Abg. Bödiker eine neue authentische Inter⸗ pretation von Verfassungsbestimmungen. Nun handele es sich doch nicht etwa um einen Pappenstiel; solle man hier im Handumdrehen in einer Sache entscheiden, welche die sach⸗ verständigen Mitglieder der Kommission lange Jahre in An⸗ spruch genommen habe? Er stehe auf dem streng formalen, etatsrechtlichen Boden, wie die Ober⸗Rechnungskammer, wenn auch sämmtliche Staatsverwaltungsressorts auf dem Stand⸗ punkt der praktischen Bequemlichkeit ständen. Das Haus 22 wirklich ohne Schaden die Sache auf acht Tage zurück— stellen.
Abg. Rickert: Der Abg. Kieschke als Vorsitzender der Kommission sei vollständig orientirt und informirt, die übrigen Mitglieder des Hauses hätten auf anderen Gebieten indessen gearbeitet und seien nicht so glücklich wie er. Er sollte doch anerkennen, daß seine (des Redners) Forderung um so gerecht⸗ fertigter sei, als er doch auch an der Beschlußunfähigkeit des Hauses nicht zweifeln werde.
Die beiden ersten Nummern werden darauf von der Tagesordnung abgesetzt, die Decharge genehmigt.
Es folgt die Berathung von Petitionen.
Der Schulvorstand und die katholischen Hausväter der Schulgemeinde Zielen, Kreis Briesen in Westpreußen, treten an das Haus der Abgeordneten heran mit der Bitte: „um Herbeiführung der Besetzung der dort vakant ge⸗ wordenen Lehrerstelle mit einem katholischen Lehrer.“
Die Unterrichtskommission beantragt, die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu über⸗ weisen
Abg. Seyffardt beantragt den Uebekgang zur Tages⸗ ordnung, indem er darauf hinweist, daß das jetzt bestehende Verhältniß sich bereits seit 60 Jahren erhalten habe.
Gehe mer Ober⸗Regierungs⸗Rath Waetzold führt aus: Der Ministerialerlaß vom 13. Februar 1855 mache einen wesentlichen Unterschied zwischen den Angesessenen und den Nichtangesessenen und lege das entscheidende Gewicht in der vorliegenden Frage in die Ersteren und die von ihnen zur Schulunterhaltung zu leistenden Beiträge. Nun liege das Verhältniß in dem zur Berathung stehenden Falle so: Evangelische Angesessene hätten 18 Haushaltungen mit 22 schulpflichtigen Kindern; sie zahlten 265 ℳ 28 Z; evangelische Nichtangesessene hätten 4 Haushaltungen mit2 Kindern;; sie zahlten für die Schule nichts. Katholische Angesessene hätten 17 Haus⸗ haltungen mit 18 Kindern, sie zahlten 78 ℳ 28 ₰; katholische Nichtangesessene hätten 33 Haushaltungen mit 35 Kindern, sie zahlten für die Schule 5 ℳ Hiernach seien evangelische An⸗ gesessene mehr als katholische (18 gegen 17), sie hätten mehr Kinder (22 gegen 18); sie zahlten mehr Beiträge (265 ℳ 28 ₰ gegen 78 ℳ 28 ₰); die Entscheidung, daß in diesem Falle wieder ein evangelischer Lehrer an der Schule zu Zielen anzustellen sei, entspreche demnach den bestehenden Bestimmungen des Erlasses vom 13. Februar 1855. Die größere Zahl der
katholischen Nichtangesessenen könne nicht entscheidend sein.
Diese Nichtangesessenen seien bloße Einlieger, Tagelöhner und dergleichen, eine wandernde Bevölkerung, die heute hier, morgen dort sei. Sie hätten zur Gründung der Schule nichts beigetragen, und trügen zu deren Unterhaltung so gut wie nichts bei. Die Rücksicht auf sie könne auch bei Besetzung der Stelle, ob mit einem katholischen oder evangelischen Lehrer, nicht maßgebend sein. Daß drei Viertel der Schul⸗ kinder katholisch sei, wie die Petenten behaupteten, sei völlig unzutreffend; katholische Kinder seien 53, evangelische 24; während die Beiträge der angesessenen Evangelischen sich über drei Mal so hoch beliefen, als die der sämmtlichen Katholiken, — angesessenen und nichtangesessenen, nämlich 265 ℳ 28 3₰ gegen 83 ℳ 28 ₰. Da angenommen werden müsse, daß für den Religionsunterricht der katholischen Kinder in ausgiebiger Weise gesorgt werde, stelle er anheim, es bei der getroffenen Entscheidung zu belassen.
Abg. Dr. Mosler hebt hervor, daß, wo die katholische Schülerzahl diejenige der evangelischen so bedeutend überwiege, wie dies in der Schulgemeinde Zielen der Fall sei, die höhere Beitragspflicht zu den Schulunterhaltungs⸗ kosten bei Besetzung von Lehrerstellen an konfessionell ge⸗ mischten Schulen nicht das allein Entscheidende sein könne. Da nun bisher immer ein evangelischer Lehrer an dieser Schule angestellt gewesen sei, so würde es der Gerechtigkeit entsprechen, dieses Mal die Stelle mit einem katholischen Lehrer zu besetzen. Die Petenten betonten in ihrer Eingabe ausdrücklich, daß sie auf einen Lehrer polnischer Nationalität verzichten wollten, wenn derselbe, wie die große Mehrzahl seiner Schüler nur katholisch sei und sich mit Letzteren in ihrer Muttersprache verständigen könne.
Abg. Dr. Gerlich tritt dem Vorredner entgegen, der das Hauptgewicht darauf gelegt habe, daß nicht dem Grundbesitz das Recht zuzumessen sei, über die Anstellung des Lehrers zu entscheiden, und ist der Ansicht, daß der Grundbesitz geradezu gezwungen werde, flüssig zu werden, wenn man die ihm schul⸗ dige Rücksicht außer Acht lasse. In Westpreußen — wie es von Seiten der Kommission geschehen sei — das Vorhandensein einer fluktuirenden Bevölkerung in Abrede zu stellen, weil dort nur landwirthschaftliche und keine Fabrikarbeiter vorhanden seien, sei ganz falsch. Gerade diese landwirthschaftlichen Arbeiter wären zur fluktuirenden Bevölkerung zu rechnen. Der Grund⸗ besitz würde demnach doppelt leiden, wenn der wandernden Bevölkerung noch mehr Vorschub geleistet würde. Der Grund⸗ besitz habe die Schule begründet und erhalte sie. Redner bittet daher nachdrücklichst, den Kommissionsantrag abzulehnen und vielmehr zur Tagesordnung überzugehen.
Abg. Neubauer ersucht, es bei den Kommissionsbeschlüssen zu belassen. ö11“
Das Haus geht zur Tagesordnung über. t
Die Petition von katholischen Familienvätern Lunau und Genossen zu Hohenstein in Ostpr., um Errichtung einer öffentlichen katholischen Schule eventuell wegen Grün⸗ dung einer katholischen Privatschule daselbst, wird der Regie⸗ rung zur Berücksichtigung überwiesen, nachdem der Antrag des Abg. Dr. Gerlich, über dieselbe zur Tagesordnung überzugehen, nicht die nöthige Unterstützung gefunden hatte.
Ueber zahlreiche Petitionen von Eisenbahnbeamten (Rangirmeistern, Packmeistern, Wagenmeistern, Eisenbahn⸗ Telegraphisten, Laͤdemeistern und Eisenbahnschaffnern), in denen die Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses bezw. des Gehaltes verlangt wird, beantragt die Budget⸗ kommission zur Tagesordnung überzugehen.
Die Abgg. von Schenckendorff und Dr. Hammacher beantragen, die Petition der Eisenbahn⸗Telegraphisten der Re⸗ gierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Ehe das Haus in die Berathung der Petitionen eintritt, bezweifelt der Abg. Sack die Beschlußfähigkeit des Hauses, indem er sich auf den Augenschein beruft. 1
Vize⸗Präsident von Benda erklärt, daß der Hinweis auf die Besetzung der Bänke im Hause nicht genüge, da sich nicht übersehen lasse, wie viele Mitglieder sich außerhalb des Saales befänden.
Es wird deshalb in der Berathung fortgefahren.
Nachdem die Abgg. von Schenckendorff, Pleß (Mülheim) und Lehmann die Annahme des Antrags auf Berücksichtigung empfohlen haben, mit dem Hinweis darauf, daß das Haus Aehnliches schon in früheren Jahren beschlossen habe, erklärt:
der Regierungskommissar, Geheime Regierungs⸗Rath Dr. Dückers, daß die Petitionen unzweifelhaft einer Agitation der Beamten ihren Ursprung verdankten und verliest Briefe eines Eisenbahn⸗Telegraphisten, der diese Petitionen in ver⸗ schiedenem Wortlaut, aber gleichen Inhalts, an seine Kollegen zur Unterschrift versandt habe. Uebrigens hätten verschiedene Beamte, deren Unterschriften sich unter den Petitionen be⸗ fänden, geleugnet, daß sie solche Petitionen veranlaßt, oder auch nur unterzeichnet hätten.
Abg. Dr. Hammacher erklärt, daß die Eisenbahn⸗ Telegraphisten sich auch an ihn persönlich gewandt hätten; er schäme sich dessen nicht, er habe den Leuten gern versprochen, ihre Sachen zu prüfen und sie eventuell, wenn ihre Ansprüche sich als gerechtfertigt herausstellten, auch vor dem Hause zu vertreten. Die Stellung der Eisenbahn⸗Telegraphisten sei, wenn es auch instruktionsmäßig nicht zulässig sein solle, daß sie selbständig die Signale für die Ein⸗ und Aus⸗
en, doch eine sehr veranwortliche und selbst⸗ es auch sein im Interesse der Sicherheit
des Verkehrs. Deswegen sei es aber unerläßlich, daß die Eisenbahn⸗Telegraphisten über die Stellung der Unterbeamten, Bremser, Portiers ꝛc., mit denen sie jetzt bezüglich des Woh⸗ nungsgeldzuschusses im gleichen Range ständen, erhoben würden.
Abg. Dr. Meyer (Breslau) richtet an die Regierung die Frage, ob Beamte, die von ihrem Petitionsrecht Gebrauch machten und sich an das Haus der Abgeordneten wendeten, über ihre Betheiilgung an solchen Petitionen verantwortlich Das würde in keiner Weise zu billi⸗
vernommen würden. gen sein.
Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Dückers erklärt, daß in keiner Weise gegen die Beamten, welche von ihrem Petitions⸗ recht Gebrauch machten, vorgegangen werde; aber wenn sich in einer Verwaltung eine Agitation zur Herstellung von Pe⸗ so müsse dagegen eingeschritten
titionen bemerkbar mache, werden.
Abg. von Uechtritz erklärt, daß die Regierung das Recht haben müsse, Kenntniß zu nehmen davon, ob ihre Beamten
Petitionen unterschrieben haben.
Der Antrag von Schenckendorff wird darauf mit großer Mehrheit angenommen; im Uebrigen werden die bezeichneten Petitionen durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. Nächste Sitzung: Montag, 14. Mai,
Schluß 4 ½ Uhr. 12 Uhr.
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2 annoverscher Sparkassenverband.
— Normativ⸗Bestimmungen für Revisionen. — Die Sparkassen der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika 1886—87. — Die deutschen Lebensversicherungs⸗Gesellschaften im Jahre 1887. — Sparkassenwefen: Jubiläum Möllmann. Magdeburg, Weißenfels, Wiesbaden, Reichspostsparkasse in den Nieder⸗ landen, Rußland. im Elsaß, Sparkassen der Post⸗ und Telegraphenbeamten. Die eng⸗ lische Renten⸗Konversion und die Sparkassen. kassen. — Finanzverwaltung: Zinsscheine IV. der 4 % Staatsanleihe von 1876— 79. — Geld⸗, Münz⸗ und Bankwesen: Münzstätten, zer⸗ brochenes Goldstück. — Versicherungswesen: versicherungs⸗Gesellschaft. Lebensversicherungs⸗Gesellschaften und ihre Resultate. — Verkehrswesen: Kombinirte Rundreisebillets. Personen⸗Geldsätze Konvertirungen Essen, Elberfeld, Nassau, Mainz, Apolda, Aschaffen⸗ burg, Kissingen, Leisnig. — Juristisches: Beweiskraft. — Verschiedenes.
Der Fortschritt, Centtal⸗Fachzeitung für landwirthschaft⸗ liches Genossenschaftswesen. Inhalt: Hauptblatt: Vorläufige Nachrichten über den IV. allgemeinen Vereinstag der Vereinigung deutscher landwirthschaftlicher Genossen⸗ zu Berlin am wirthe. — Der Handel mit Phosphatmehl in Deutschland von Wilh. Biernatzki⸗Kiel. — Kreditwesen. — Anzeigen. bandstag der hessischen landw. Konsumvereine findet Mittwoch, den 16. Mai 1888, Vormittags 10 Uhr beginnend, zu Darmstadt im des Darmstädter Hofes Hessen. — Genossenschafts⸗Zeitung: Ergebnisse der land⸗
50 jähriges Jubiläum Uelzen. Sparkassen Pfennigsparkasse Darmstadt, Essen, Vorschußkassen Geschädigte Spar⸗
Westfälische Landschaft. — Aachen⸗Münchener Feuer⸗
Kreditwesen: Wohlthätigkeit
Normal⸗
Weltpostmarke. — Gemeinde⸗Angelegenheiten:
Hypothekendokumente. —
(Ernst Wiener, Darmstadt.) Nr. 4. —
5. und 6. April 1888 im Klub der Land⸗
Beilage: Der Ver⸗
statt. — Aus den Verbänden und
e. G., im Jahre 1887. Kon⸗
Konsumvereine Schlesiens, e. G., im Jah — Landwirthschaftliche Genossenschaft für Neue
der Oberlausitz. — Wiesbaden. —
Thiermedizin und unter Berücksichtigung des ge⸗ Gleichzeitig Organ zur Ver⸗ (A. W. Zickfeldt, Nr. 18. — Inhalt: Virchow: Emphysema Toxicologie: Der Säuregehalt von Stangen⸗ Carbolcampher. —
Thierseuchen in Italien pro
Inhalt: Gesetz, betreffend die
Allgemeinen verliehen werden. —
— Aufgaben. 82 —
Steckbriefe and Untersuchungs⸗Sachen.
2 Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
*
Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
61] Steckbrief.
Gegen die unten beschriebene Arbeiterin, unver⸗ ehelichte Louise Bertha Auguste Jürgens, geboren am 27. Juli 1864 zu Charlottenburg, welche flüchtig ist und sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls in den Akten 89 D. 1167. 86 ver⸗ hängt. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Königliche Untersuchungs⸗Gefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 11/12, abzuliefern.
Berlin, den 28. April 1888.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 89.
Beschreibung: Alter 23 Jahre, Größe mittel, Statur untersetzt, Haare dunkelbraun, Stirn frei, Augenbrauen dunkel, Augen braun, Nase „ewöhnlich, Mund regelmäßig, Zähne gesund, Kinn rund, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutschh.
[8060]
Der unterm 30. Oktober 1884 hinter die Wittwe Bertha Louise Ottilie Stieber, geborene Stieber, aus Colonie Kupferhammer bei Eberswalde und Genossen in Nr. 260 zu Nr. 49362 dieses Blattes d. d. 4. November 1884 erlassene Steckbrief wird,
soweit er die Wittwe Stieber betrifft, hiermit zurück⸗
genommen. — M² 9. 84. Prenzlau, den 3. Mai 1888. Köhniglicher Erster Staatsanwalt.)
[1055] Bekanntmachung.
1) Friedrich Carl Wilhelm Mahling, geboren am 8. August 1864 zu Havelberg (Kreis West⸗ Prignitz), zuletzt ebenda wohnhaft,
2) Wilhelm Georg Carl Heinrich Haacker, ge⸗
boren am 24. August 1864 zu Wittenberge (Kreis West⸗Prignitz), zuletzt ebenda wohnhaft,
3) der Kaufmann Hugo Georg Otto Schultz, ge- 2 Vilhelm erd boren am 31. März 1864 zu Wittenberge (Kreis Dülke, geboren am 15. Juni 1865 zu Wilsnack West⸗Prignitz), zuletzt ebenda wohnhaft, I
4) der Bäcker und Konditor Ludwig Friedrich August Emil Jahn, gevoren am 27. März 1865 zu Abbendorf (Kreis West⸗Prignitz), zuletzt wohnhaft in Havelberg (Kreis West⸗Prignitz),
5) August Lock, geboren am 15. Februar 1865 zu Gloewen (Kreis West⸗Prignitz), zuletzt ebenda wohnhaft,
Wilhelm Ernst Heiser,
6) Carl geboren am
V
9. August 1865 zu Havelberg (Kreis West⸗Prignitz),
zuletzt ebenda wohnhaft,
7) Ferdinand Johann Heinrich Fehrmann, ge⸗ boren am 4. Mai 1865 zu Kietz (Kreis West⸗Prignitz), zuletzt wohnhaft ebenda,
8) der Knecht Friedrich Georg Thiede, geboren
am 18. Oktober 1865 zu Kietz (Kreis West⸗ Prignitz), zuletzt wohnhaft in Klein⸗Wootz (Kreis West⸗Prignitz), 9) Ludwig Hinze, geboren am 1. Mai 1865 zu I“ (Kreis West⸗Prignitz), zuletzt wohnhaft ebenda,
10) der Glaserlehrling Adolf Johann Martin Friedrich Meklenburg, geboren am 23. September 1865 zu Krinitz (Kreis West⸗Prignitz), wohnhaft zu⸗
letzt in Postlin (Kreis West⸗Prignitz), 11) Friedrich Wilhelm August Specht, geboren
— v111“
am 28. September 1865 zu Legde Prignitz), zuletzt ebenda wohnhaft,
12) der Schuhmacher Gustav Ludwig Wilhelm Mertens, geboren am 21. Lütkendorf (Kreis West⸗Prignitz), zuletzt wohnhaft ebenda,
13) der Commis Adolf Pflughaupt, geboren am 7. Oktober 1865 zu Nebelin (Kreis West⸗Prignitz), zuletzt ebenda wohnhaft,
14) Albert Gustav Kaplick, geboren am 5. De⸗ zember 1865 zu Nitzow (Kreis West⸗Prignitz), zuletzt
ebenda wohnhaft,
15) der Knecht Hermann Ludwig Heinrich Jaap,
geboren am 1. Dezember 1865 zu Perleberg (Kreis
West⸗Prignitz), zuletzt ebenda wohnhaft,
16) Carl Ludwig Marks, geboren am 16. Ok⸗ tober 1865 zu Perleberg (Kreis West⸗Prignitz), zu⸗ letzt ebenda wohnhaft,
17) Otto Wilhelm Thiedke, geboren am 20. April 1865 zu Perleberg (Kreis West⸗Prignitz), zuletzt in
Wittenberge (Kreis West⸗Prignitz) wohnhaft,
18) Otto Carl Christoph Wolff, geboren am 29, Januar 1865 zu Perleberg (Kreis West⸗Prignitz), zuletzt ebenda wohnhaft,
19) Otto Wilhelm Christian Wolf, geboren am 15. Dezember 1865 zu Perleberg Kreis est⸗ Prignitz), zuletzt ebenda wohnhaft,
20) Adolf Carl Gustav Brandt, geboren am 1. Dezember 1865 zu Putlitz (Kreis West⸗Prignitz),
zuletzt ebenda wohnhaft,
21) Carl Friedrich Woltersdorf, geboren am
9. Oktober 1865 zu Retzin (Kreis West⸗Prignitz),
zuletzt ebenda wohnhaft,
22) Wilhelm Paul Berndt, geboren am 5. Juni 1865 zu Sargleben (Kreis West⸗Prignitz), zuletzt ebenda wohnhaft,
23) August Johann Christian Jahn, geboren am 17. August 1865 zu Seddin (Kreis West⸗Prignitz), zuletzt wohnhaft ebenda,
24) der Schlosser Wilhelm Anton Ferdinand (Kreis West⸗Prignitz), zuletzt wohnhaft ebenda,
25) der Knecht Louis Christian Freitag, ge⸗ boren am 28. Juni 1865 zu Wilsnack (Kreis West⸗ Prignitz), zuletzt ebenda wohnhaft,
26) der Knecht Otto Wilhelm Carl Freitag, geboren am 28. Juni 1865 zu Wilsnack (Kreis West⸗Prignitz), zuletzt ebenda wohnhaft,
27) Otto Joachim Friedrich Carl Roewert, ge⸗ boren am 29. Januar 1865 zu Groß⸗Wootz (Kreis West⸗Prignitz) zuletzt ebenda wohnhaft,
28) Friedrich Wilhelm August Albrecht, geboren am 27. Dezember 1865 zu Wustrow (Kreis West⸗ Prignitz), zuletzt wohnhaft ebenda,
29) der Gutsmeier Otto Hermann Ernst Maire, geboren am 20. April 1865 zu Petershagen (Kreis Lebus), zuletzt wohnhaft in Kletzke (Kreis West⸗ Prignitz),
30) der Dienstknecht Friedrich Ludwig Werner, geboren am 3. September 1863 zu Latdorf (Kreis Bernburg), zuletzt wohnhaft in Neu⸗Ruppin (Kreis Ruppin),
werden beschuldigt, ““
— als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem
“
Oeffentlicher Anzeiger.
September 1865 zu
00 29 ◻
millitärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundes⸗ gebietes aufgehalten zu haben, — Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str.⸗ Dieselben werden auf den 29. Juni 1888, Vormittags 10 Uhr,
vor die I. Strafkammer des Königlichen Landgerichts
zu Neu⸗Ruppin zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben
auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von Kreis⸗Ersatz⸗Kom⸗ mission des Kreises West⸗Prignitz zu Perleberg, dem Kreis⸗Ersatz⸗Kommission des Lebus zu Seelow und dem Civilvorsitzenden der Kreis⸗Ersatz⸗Kommission des Kreises Bernburg Grunde
dem Civilvorsitzenden der
Civilvorsitzenden der
zu Bernburg über die der Anklage zu liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen ver⸗ urtheilt werden. Neu⸗Ruppin, den 23. März 1888. Königliche Staatsanwaltschaft.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
In Sachen des Oekonomen August Schliephake in Uehrde, Klägers, wider den Ackermann Richard Wolter in Geitelde, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag⸗ nahme der dem Beklagten gehörigen Grundstücke, als:
1) des zu Geitelde sub No. ass. 36 belegenen Ackerhofes und 2) des daselbst sub No. Anbauerwesens zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 28. April 1888 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 30. April 1888 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 29. August d. Is., Nachmittags 3 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, in der Löhr'schen Gastwirthschaft zu Geitelde angesetzt, in welchem die 1u“ die Hypothekenbriefe zu überreichen aben.
Wolfenbüttel, 1. Mai 1888.
Herzogliches Amtsgericht. Behrens.
ban
assec. 53 belegenen
[8099]
Auf Antrag
1) des Bürgers Friedrich Heimber
2) des Kutschers Wilhelm Eickho wird der Inhaber
ad 1 des von der Sparkasse des Landkreises zu Hannover auf den Namen des Antragstellers aus⸗ gefertigten Sparkassenbuchs Nr. 7071 (975) über 600 ℳ 33 ₰,
ad 2 des von derselben Sparkasse auf den Namen des Antragstellers ausgefertigten Sparkassenbuchs Nr. 397 über 111 ℳ 65 ₰ 8
aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, 20. November 1888, Mittags 12 Uhr, (Zimmer 84) anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte bei dem Gerichte anzumelden und die Urkunden
11“” 3 G 8
Aufgebot.
zu Hannover, daselbst,
8202]
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. . Berufs⸗Genossenschaften. .Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. . Verschiedene Bekanntmachungen.
eees eürrbet 2 — —
vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung er⸗ folgen wird. Hannover, 3. Mai 1888. Königliches Amtsgericht. IV b. gez. Jordan. (L. S.) Ausgefertigt: Thiele, Gerichtsschreiber Königl. Amtsgerichts
Aufgebot.
Nr. 10 732. Albertine Faist, geb. Teufel, von Schra berg, Ehefrau des Direktors Georg Faist in Tournay, vertreten durch Rechtsanwalt Osner in Offenburg hat das Aufgebot des von der „Allge⸗ meinen Versorgungsanstalt im Großherzogthum Baden in Karlsruhe für Albertine Teufel von Schramberg unterm 22. September 1862 ausgestellten
Rentenscheines Nr. 1711 über 200 Gulden beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 29. Januar 1889,
Vormittags 9
Uhr, vor dem Großh. Amts⸗ gericht hierselbst — Academiestraße Nr. 2, II. Stock, Zimmer Nr. 13 — anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗
legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben
aufgefordert,
w
erfolgen wird.
Karlsruhe, den 30. April 1888S. Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts. W. Frank.
[8112] Aufgebot.
Der bis zum 1. April 1887 bei der Stadt Wesel angestellt gewesene Stadtrentmeister und Sparkassen⸗ rendant Ludwig Becker von Wesel, zur Zeit in Godesberg wohnhaft, hat zur Sicherheit der Stadt⸗ gemeinde Wesel wegen aller aus seiner amtlichen Stellung als Rendant der städtischen Sparkasse da⸗ selbst und Stadtrentmeister bestehenden und ent⸗ stehenden Verpflichtungen eine Amtskaution von 21 000 ℳ bestellt, welche „demnächst zurückgegeben
werden soll.
Auf Antrag des Bürgermeisters Baur, als Vertreter der Stadtgemeinde Wesel, werden daher alle Diejenigen, welche aus der Amtsverwaltung des Ludwig Becker, als früheren Sparkassenrendanten und Stadtrentmeister, einen Anspruch gegen denselben bezw. die Stadtgemeinde Wesel zu haben glauben, denselben spätestens in dem auf den
5. Juli 1888, Mittags 12 Uhr, Zimmer
Nr. 7, anberaumten Termine anzumelden, widrigen⸗ falls
dieselben mit ihren Ansprüchen gegen die
Stadtgemeinde beziehungsweise städtische Sparkasse
zu Wesel werden ausgeschlossen und an die Person
des Ludwig Becker werden verwiesen werden. b Wesel, den 2. Mai 1888.
Königliches Amtsgericht.
[61783] Aufgebot.
Die Ehefrau des Fleischermeisters August Draeger, Bertha, geb. Maaßen, und ihr Ehemann zu Nakel, vertreten durch Justizrath Deves zu Friedeberg N./M., haben das Aufgebot der abhanden gekommenen Schuldurkunde de dato Altcarbe, den 1. Oktober 1887, in welcher der Schneidermeister Ludwig Gohlke und seine Ehefrau sich zur Zahlung von 1200 ℳ Vatererbe nebst 4 ½ % Zinsen seit dem 1. Oktober 1887 an die Antragsteller verpflichtet haben, bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert,