1888 / 124 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 May 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. (Nach den neuesten Zeitschriften und Sammlungen.)

1) Wenn der Geschäftsbetrieb eines Kaufmanns für immer eingestellt ist oder thatsächlich nicht be⸗ trieben wird, ist die Firma zu löschen. U. obersten G. H. Wien v. 2. Nov. 1887, Oesterr. Gerichtshalle 1888 S. 166.

2) In einer Stadt, in welcher ein Gasthof bereits die Firma „Grand Hotel d'Aix“ fübrte, er⸗ öffnete ein Anderer später gleichfalls einen Gasthof mit der Firma „Grand Hotel“. Hierin wurde ein ungerechtfertigter Wettbewerb (cancurrence déloyale) gefunden, indem angenommen wurde, daß die Be⸗ anspruchung der Firma „Grand Hotel“ die schwersten Mißstände im Gefolge haben würde, und zwar durch die unvermeidliche Verwirrung, welche sowohl zum Nachtheil der wohl erworbenen Rechte des ersten Wirtls als auch zum Nachtheil des reisenden Publi⸗ kums eintreten würde. Demgemäß wurde er zweite Wirth verurtheilt, sich des Gebrauchs dieser Firma zu enthalten U. Kass. Hofs Paris v. 4. April 1887, Puchelts Ztsch. Bd. 18 S. 574.

3) Nichtig und wirkungslos ist der Dienst⸗ vertrag, durch welchen Jemand sich verpflichtet haben soll, während seiner ganzen Lebenszeit gegen Reichung von Kost und Unterhalt zu dienen. Nach Wegfall dieses Vertrages ist der Lohnanspruch für die geleisteten Dienste nach Billigkeit zu bestimmen. U. dess. G.⸗H. v. 28. Juni 1887 a. a. O. S. 556.

4) In dem Ausdrucke: „Das können Sie ihm geben“ liegt nicht mehr eine bloße Meinungsäuße⸗ rung, sondern ein die Unnachtheiligkeit des Geschäfts versichernder Ausspruch, welcher zur Erwartung des Einstehens für den betreffenden Kunden berechtigt.

U. II. Civilsen. v. 28. Sept. 1887 a. a. O. S. 594.

5) Die offene Handelsgesellschaft haftet, insbesondere nach rheinischem Recht, für unerlaubte Handlung (z. B. dolose Empfehlung eines Dritten als kreditwürdig) ihrer Gesellschafter, welche dieselbe oder einer von ihnen unter Benutzung der Gesell⸗ schaftsfirma im Gewerbsbetriebe derselben begeht. U. dess. Sen. v. 23. Sept. 1887 a. a. O. S. 596.

6) Das bloße Auftragsverhältniß macht den Auftrageber weder zum Eigenthümer noch zum Besitzer der vom Beauftragten für ihn gekauften Sachen; vielmehr sind in dieser Beziehung die sachen⸗ rechtlichen Grundsätze über Besitzerwerb durch Stell⸗ vertreter maßgebend. U. O.⸗L⸗G. Karlsruhe v. 10 Ryeil 1886 a. a. O. S. 602.

7) Art. 349 Abs. 3 H.⸗G.⸗B. bezieht sich nicht auf den Fall. wo der aus der Mangelhaftiskeit der Waare sich ergebende Anspruch kompensations⸗ weise einer aus irgend einem anderen Rechtsgeschäfte entstandenen Forderung gegenüber geltend gemacht werden soll. U. II. Civisen. v. 23. Dez. 1986 a. a. O. S. 618.

8) Erweisliche Kenntniß des Verkäufers von der Vertragswidrigkeit der übersendeten Waare reicht nicht ohne Weiteres zur Begründung des Art. 350 H.⸗G.⸗B. hin. Vielmehr muß der Ver⸗ käufer das Bewußtsein gehabt haben, daß die Waare wegen ihrer Mängel für den Käufer unannehmbar sei, indem derselbe in solchem Falle darauf spekulirt habe, daß der Käufer die kontraktwidrige Beschaffen⸗ heit nicht bemerken und rechtzeitige Untersuchung und Rüge unterlasse. Dass. U. a. a. O.

9) Die verschärfte Haftpflicht der Eisen⸗ 1 als Frachtführer wegen böswilliger Handlungs⸗ weise (Art. 396 Abs. 5, 427 Abs 2 H.⸗G.⸗B.) ist, abgesehen von dem Falle der Arglist, nur dann be⸗ gründet, wenn die Bahnverwaltung oder ihre Leute bei dem Transport der Waare in Kenntniß der der⸗ selben drohenden Gefahr in frevelhaft leichtsinniger Weise verabsäumt haben, für die Vermeidung dieser Gefahr Sorge zu tragen und die der Sachlage ent⸗ sprechenden und erforderlichen Vorbeugungsmaßregeln zu treffen. U. II. Cioilsen. v. 24. Mai 1887 a. a. O. S. 619.

10) Eine analoge Ausdebnung der Vorschrift des §. 855 Abs. 2 C.⸗P.⸗O. über den Schiedsver⸗ trag auf den Fall, wenn die Parteien die Erledi⸗ gung gewisser Streitigkeiten durch eine gemein⸗ schaftlich zu wählende Kommission vereinbart haben, und keine Einigung über die Person der Schiedsrichter zu Stande kommt, ist unstatthaft. U. O.⸗L.⸗G. Köln v. 21. Okt. 1887 a. a.

11) Die Kompensation einer nach der Kon⸗ kurseröffnung entstandenen Forderung des Gemein⸗ schuldners mit einer vor der Eröffnung gegen den⸗ selben entstandenen Forderung ist zulässig. U. dess. G.⸗H. vom 5. Nov. 1887 a. a. O. S. 640.

12) a. Der Bahnkörper einer Eisenbahn⸗ Aktiengesellschaft gehört nach rheinpreußischem Rechte nicht zum „domaine public“.

b. Dadurch wird derselbe aber auch nicht „extra commercium“, sondern ist vom Gesichtspunkte einer durch den thatsächlichen Zustand bedingten Beschrän⸗ kung der Verkehrsfähigkeit aufzufassen.

c. Es bleibt an dem Bahnkörper auch das gesetz⸗

iche Kaufpreis⸗Privilegium bestehen, und die Ent⸗

eignung ist nach den Regeln vom Kaufe zu beur⸗ theilen. U. II. Civils. R.⸗G. v. 20. Mai 1887 a. a. O. S. 652.

Die Einfuhr Deutschlands nach Bologna war

n Jahre 1887, wie das „Deutsche Handels⸗ archiv“ berichtet, eine sehr rege. Das Einfuhr⸗ geschäft gestaltete sich sogar in der 2. Jahreshälfte zu einem ungewöhnlich lebhaften, da in Voraussicht der bevorstehenden Zollerhöhungen von vielen Ar⸗ tikeln noch große Bezüge gemacht wurden. Nicht allein war aber die Zunahme der Einfuhr deutscher Industrie⸗Erzeugnisse auf dem Markt von Bologna unverkennbar, sondern es zeigte sich auch, daß die Ueberlegenheit, inshesondere der Berliner Industrie⸗ Artikel, über die einst in Bologna bevorzugten Pariser Provenienzen, welche nun haben weichen müssen, eine immer durchschlagendere geworden ist. Eine weitere Branche, in welcher die deutsche In⸗

dustrie bei der Einfuhr nach Italien von Jahr zu Fahr größere Erfolge zu verzeichnen hat, ist auch diejenige der Maschinen und Geräthe für land⸗

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wirthschaftliche sowohl als industrielle Zwecke. Die Ausfuhr anlangend, so erstreckte sich dieselbe vor⸗ züglich auf Landesprodukte und war in 1887 eine besonders belangreiche nach Deutschland in dem Hauptprodukte Hanf. Für die deutschen Spinnereien waren die Einkaufsgelegenheiten überaus günstige, da die Ernte qualitativ sehr mittelmäßig, quanti⸗ tativ dagegen sehr ergiebig ausgefallen war. Neben Hanf waren die wichtigsten Exportartikel, die in großen Mengen nach Deutschland gingen, Klee⸗ und Luzernesaat. Im Uebrigen wurden hauptsächlich folgende Gegenstände noch ausgeführt: Reis, Bohnen, Honig, Viktualien, Geflügel, Wein, Fischwaaren ꝛc.

Nach dem „Deutschen Handelsarchiv“ war war das Jahr 1887 für Malaga als das aller⸗ ungünstigste seit einer langen Reihe von Jahren zu bezeichnen Nicht allein wurde wiederum durch Nacht⸗ fröste im Dezember 1886 und Januar 1887 der Ertrag der Zuckerernte auf ein recht unbedeutendes Quantum reduzirt, wie auch durch Frost im Dezember 1887 die 1888 er Ernte theilweise in Frage gestellt, sondern auch fast alle anderen Produkte, z. B. Ro⸗ sinen, ergaben einen bedeutend kleineren Ertrag. Nur Citronen lieferten einen größeren Ertrag. Aus diesem Grunde wies die Ausfuhr durchweg bedeutend niedrigere Ziffern als in 1886 auf. Auch die Ein⸗ fuhr nach Malaga erfuhr während des Jahres 1887 in fast allen Artikeln, selbst in Konsumartikeln, eine starke Verminderung. Die Artikel der Ausfuhr, die nach Deutschland und Nord⸗Europa gingen, waren besonders folgende: Rosinen (113 000 Arroben), Wein (53 600 Arroben), Weintrauben (2400 Arroben), Feigen (18 000 Arroben), Schalen von Orangen und Pomeranzen (18 800 Arroben), Citronen (18 000 Kisten), Orangen und Pomeranzen (350 Kisten), Mandeln, sowohl lange Jordan⸗, als breite, süße Valencia (2700 Arroben), Olivenöl (1500 t) ꝛc Die Hauptartikel der Ge⸗ sammteinfuhr waren folgende: Sprit (5790 Stück⸗ fässer), Klippfisch (40 729 Ctr.), Faßdauben (347 651 Stück), Gerste (293 121 Fanegas), Reis (12 239 Säcke), Steinkohlen (51 174 t), Bauholz Planken (23 051 Dutzend), Petroleum (48 072 Kisten), Ziegelsteine (43 509 Stück), Guano (10 741 Säcke), Stärke (9798 Kisten) ꝛc.

Während des Jahres 1887 sind von deutschen Handelsschiffen 50 Dampfer ein⸗ und ausklarirt worden, dieselben kamen sämmtlich beladen an und liefen bis auf einen, welcher in Ballast ausging,

adung wieder aus.

Die Handelsbewegung von Mazagan zeigte, wie das „Deutsche Handelsarchiv“ mitthheilt, für das Jahr 1887 einen Rückgang gegen das Vor⸗ jahr im Betrage von 656 000 ℳ, welcher sich in⸗ dessen, wenn man die Mehreinfuhr von. Metallgeld im Jahre 1886 im Betrage von 384 000 in Abzug bringt, auf 272 000 verringert. Im Ver⸗ gleich zu den Jahren 1880 bis 1885 zeigte nach dem Bericht die Waareneinfuhr aus europäischen Ländern im Jahre 1886 immerhin noch eine beträchtliche Steigerung, welche namentlich auch für deutsche Produkte und Industrieartikel zu konstatiren ist, obwohl letztere Mangels einer direkten Verbindung zwischen beiden Ländern gezwungen sind, den Weg über London oder Marseille zu nehmen, um von da auf britischen und französischen Schiffen zu höheren Frachtsätzen verschifft zu werden. Die Einfuhr von deutschem Brotzucker hat noch immer unter der französischen und belgischen Konkurrenz zu leiden, hauptsächlich wohl deshalb, weil der deutsche Zucker zu weich ist, und die belgischen und französischen Raffineure billigere Preise stellen können. Was den Werth der Gesammteinfuhr nach Mazargan be⸗ trifft, so belief sich derselbe während des Jahres 1887 auf 3 666 680 ℳ, woran Deutschland mit 107 580 betheiligt war. Der Werth der Gesammtausfuhr betrug 3 284 240 Von Deutschland wurden hauptsächlich folgende Gegenstände eingeführt: Wollen⸗ tuch (20 Ballen) für 40 000 ℳ, Brotzucker (40 600 kg) für 19 500 ℳ, Eisenwaaren (79 Fässer) für 9480 ℳ, Irdenwaaren (51 Fässer) für 9180 ℳ, Seide (10 Kisten) für 8000 ℳ, Spirituosen (37 Fässer) für 7400 ℳ, Weißblech für 7040 ℳ, Lichte (3100 kg) für 2480 ꝛc. Die Hauptartikel der Gesammtausfuhr waren folgende: Erbsen(6 303 220 kg) im Werthe von 114 590 ℳ, Mais (10 459 240 kg) im Werthe von 770 740 ℳ, Metallgeld im Werthe von 414 740 ℳ, Bohnen (2 414 060 kg) im Werthe von 218 060 ℳ, Mandeln (152 100 kg) im Werthe von 137 140 ℳ, Ziegenfelle (5500 Dutzend) im Werthe von 110 000 ꝛc.

Wie das „Deutsche Handelsarchiv“ mit⸗ theilt, hatten dieselben Ursachen, deren günstiger Einfluß schon im Jahre 1886 nicht zu verkennen ge⸗ wesen, auch während des Jahres 1887 eine weitere Besserung der allgemeinen wirthschaftlichen Lage von Kalamata im Gefolge. Als günstiger Umstand wirkte vor Allem eine neue Steigerung des Werthes der Korinthen, da die allgemeinen Interessen mit diesem wichtigen Massenartikel in engstem Zusammen⸗ hange stehen. Die Ernte von 1887 blieb quantitativ nur wenig hinter derjenigen von 1886 zurück, über⸗ traf letztere jedoch an Werth. Die Korinthen⸗Pro duktion wird noch erheblich sich steigern, da von Jahr zu Jahr neue Pflanzungen angelegt werden. Die Korinthen⸗Ernte Messinas ergab in 1887 32 030 000 Pfund, im Werthe von 4 964 500 ℳ, gegen 33 076 000 Pfund im Werthe von 4 796 000 in 1886. Nach Deutschland wurden hiervon während des Jahres 1887 625 000 Pfund und in 1886 255 000 Pfund ausgeführt. Andere wichtige Ex⸗ port⸗Artikel Kalamata's sind Feigen und Olivenöl. Der Gesammtwerth der wichtigsten Landesprodukte und Ausfuhrartikel Messinas betrug im Jahre 1887 7 286 000 ℳ, gegen 7 267 000 im Jahre 1886. Was die Einfuhr nach Kalamata anlangt, so belief sich deren Gesammtwerth auf 1 841 000 ℳ, wovon auf Deutschland 54 100 entfielen. Die Hauptgegenstände der deutschen Einfuhr waren folgende: Wollen⸗ und Baumwollwaaren im Werthe von 15 340 ℳ, Eisenwaaren im Werthe von 14 350 ℳ, Chemikalien und Droguen im Werthe von 8440 ℳ, Glas⸗ und Fayencewaaren im Werthe von 4040 ℳ, Maschinen im Werthe von 630 ꝛc.

1 2 Nach dem Bericht dürfte sich der Antheil Deutsch· lands an der Einfuhr noch bedeutend erweitern, wenn der Markt von Kalamata öfter von deutschen Handlungsreisenden besucht werden würde.

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Das Rheinschiff, offizielles Organ der west⸗ deutschen Binnenschiffahrts⸗Berufsgenossenschaft ꝛc. Dr. H. Haas, Mannheim). Nr. 19. Inhalt: Die Wasserstraße der Zukunft von der Donau nach dem Rhein. Die Entwickelung der preußisch⸗rhei⸗ nischen Dampfschiffahrt 1825 1888. Der Ar⸗ tikel XVI. der Schiffahrtspolizei und Flußordnung auf dem Rhein. Petroleum⸗Reservoir in Rotter⸗ dam und Tank⸗Dampfer. „Habsburg“⸗„Lindau“. Das Dammbauwesen und das Wasserrecht in Hessen. Verordnung in Betreff der Rheinschiff⸗ brücke bei Mülheim a. Rh. Rhein⸗Ruhr⸗Kanal⸗ Aktienverein zu Duisburg. Nachrichten und Cor⸗ respondenzen. Mannheimer Wochenbericht.

Handels⸗ und Gewerbe⸗Zeitung. (Ber⸗ lin C.) Nr. 19. Inhalt: Für den Bedarf empfohlene Firmen. Leitartikel: Volkswirthschaft⸗ liches: Der Staat und die Börse. Der Patent⸗ Anwalt. Interessantes aus dem Geschäftsleben: XV. Sitzung des badischen Eisenbahnrathes. Skandinavisches Inkasso⸗ und Auskunftsgeschäft „Jönköpings Juridiska Byrau“. Zollvorschriften für Sendungen nach Belgien. Englische Muster⸗ lager in Hamburg Verkehr in fremden Scheide⸗ münzen. Briefkasten. Sprechsaal Zum Patentwesen: Neue Patente. Versicherungswesen: „Concordia“, Kölnische Lebensversicherungs⸗Gesell⸗ schaft. Friedrich Wilhelm, Preußische Lebens⸗ und Garantie⸗Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. XXI. Generalversammlung der Preußischen Feuer⸗ Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. Zur Beachtung: Petroleum in festem Zustande dargestellt. Vom Celluloid. Der statistische Theil enthält: Patent⸗ Anmeldungen. Neu eingetragene Firmen, sowie Konkurse, beide mit Angabe der Geschäftsbranche. Verloosungen. Submissionen.

Die Industrie. Zugleich Deutsche Kor sulats⸗Zeitung. Wochenschrift für die Interessen der deutschen Industrie und des Ausfuhrhandels. Zeitschrift für Handels⸗ und Kolonialpolitik. (Berlin W., Courbidèrestraße 3.) Nr. 18. Inhalt: Die Berechtigung der großgewerblichen Vereinigungen. II. Britisches Geschäfts⸗ und Zeitungsgebahren. Zur heutigen Lage Korea's. Handels⸗ und Gewerbestatistik ꝛc.

Austria, Archiv für Gesetzgebung und Statistik auf den Gebieten der Gewerbe, des Handels und der Schiffahrt. Redigirt und herausgegeben vom statistisschen Departement im K. K. Handels⸗ Ministerium. 40. Jahrgang, IV. Heft. Wien, 1888. Druck und Verlag der K. K. Hof⸗ und Staatsdruckerei. Inhalt: Gesetze und Verordnungen. Oesterreich⸗ Ungarn: Internationaler Vertrag zum Schutze der Unterseekabel. Krankenversicherung der Arbeiter. Reglement für die Bildung des Versicherungs⸗ beirathes. Anmeldung der Betriebe. Bedingungs⸗ lose Pferdeausfuhr über das Zollamt zu Soosmezö. Zollbehandlung von leeren gebrauchten hölzernen Petroleumfässern. Bestimmungen für den Dampf⸗ schiffahrtsbetrieb auf der Moldau. Deutsches Reich: Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete. Zuckersteuergesetz. Freundschaftsvertrag mit Ecuador. Frankreich: Unterdrückung der Fälschungen in dem Handel mit Düngemitteln. Internatio⸗ naler Vertrag zum Schutze der Unterseekabel. Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag mit Meriko. Belgien: Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag mit Ecuador. Italien: Zoll⸗ gesetz und allgemeiner und vertragsmäßiger Zolltarif. Lagerzinsgebühren für in den Zollämtern zurück⸗ gehaltene Waaren. Zollbehandlung von Maisextract. Zolltarifänderungen. Schweiz: Aenderungen des Einfuhrzolltarifs. Zolltarif⸗Entscheidungen. Zolltarif⸗Aenderungen für die Einfuhr aus Italien. Rußland: Zollbehandlung verschiedener Gegen⸗ stände. Vereinigte Staaten von Amerika: Zolltarif⸗Entscheidungen. Zollrestitutions Be⸗ willigungen und Verlängerungen. Statistik: Oesterreich⸗Ungarn: Waaren⸗Ein⸗ und Ausfuhr in den Monaten Januar und Februar 1888. Branntwein⸗ und Rübenzucker⸗Erzeugung im Monat Februar 1888. Ein⸗ und Ausfuhr von ge⸗ brannten geistigen Flüssigkeiten und Zucker im Monat Februar 1888 Erzeugung, dann Ein⸗ und Ausfuhr von Bier im Monat Februar 1888.

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(Schiffahrt und Handel im Jahre 1886.) Cadix. (Waarenverkehr im Jahre 1886.) Valencia. (Schiffahrt und Waarenverkehr im Jahre 1886.) Alicante. (Waarenverkehr im Jahre 1886.) Bil⸗ bao. (Schiffahrt und Waarenverkehr im Jahre 1886.) Irun. (Einfuhr der wichtigeren Waaren im Jahre 1886, verglichen mit dem Vorjahre.) Ibiza (Balearen). (Waarenverkehr im Jahre 1886,

Ergebnisse des Stempelgefälls im Jahre 1887. Wirthschaftliche Notizen aus Berichten der K. und K. Konsulate. Verschiedene Mittheilungen. Die gleichzeitig mit diesem Heft der „Austria“ erscheinenden Bogen 15 bis 17 der „Jahres⸗ berichte der K. und K. Konsulatsbehörden“ haben folgenden Inhalt: Spanien. Madrid. (Wirth⸗ schaftliche Lage im Jahre 1886.) Malaga.

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verglichen mit dem Vo⸗jahre.) Torrevieja. (Hafenverkehr im Jahre 1886) Portugal. Lissabon. (Wirthschaftliche Lage Portugals im Jahre 1886.) Ponta Delgada (Azoren). (Schiffahrt und Waarenverkehr im Jahre 1886.) Angra (Azoren). (Schiffahrt und Waarenverkehr im Jahre 1886.) Horta (Azoren). (Hafenbewegung im Jahre 1886.) Lagos. (Hafenverkehr im Jahre

einfuhr im Jahre 1886. [und Waarenverkehr im

sicht auf den Antheil demselben.) Nicaragua. Schiffahrt im Jahre 1883.)

1886) San Vincente. (Schiffahrt und Waaren⸗ Fnnchal. 1 . erkeh⸗ ahre 1886.) Ottomani⸗ sches Reich. Konstantinopel. (Handels⸗ und Schiff⸗ fahrtsverkehr im Jahre 1886, mit besonderer Rück⸗ eeeee⸗ an

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(Handel

Zeichen⸗Register Nr. 19.

S. Nr. 18 in Nr. 119 Reichs⸗Anz.

Nr. 119 Central⸗Handels⸗Register.

(Die ausländischen Zeichen werden unter Leipzig veröffentlicht.)

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nach Anmeldung vom 16. April 1888, Nachmittags 4 Uhr 20 Minuten, für ein chemisches Produkt zum Waschen und Scheuern die auf rothem Papier Aeosin angebrachten Zeichen, welche auch auf Papier von jeder andern Farbe angebracht werden. Aachen, den 17. April 1888.

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[8464] Aachen. Als Marken sind eingetragen unter Nr. 316 318 zu der Firma: Ernst Sieglin in Aachen, nach Anmeldung vom 26. April 1888, Vormittags 9 Ubr 10 Minuten, für ein chemisches Produkt zum Waschen und Scheuern die auf rothem Papier Aeosin angebrachten Zeichen, welche auch auf Papier von jeder andern Farbe angebracht werden.

318. FABAIK- MARKE

Raulf DEFoSEEB

SEIEENEDUNE

. A

jets

5 grammes len vorfinde

ulver oder Seife beseitigt werden.

ant les ob.

saupondr. eine St

unr

Umständen in 2 6 Eimer warmen 1

Gebrauchs-Anweisung. nach

½ Pfund dieses Pulvers ist je

Wassers zu lösen.

In dieser Lösung

HAnlEnE DE S'EN SEhvI

On fait dissoudre dans de l'eau bouillante des portions de 10 à1

pour chaque litre d'eau. warmes Wasser anzuwenden

sollten, so können diese mit wenig trockenem Dieses unschäüdliche Reinigungsmittel besitzt trotz seiner Billigkeit eine

Le savon en poudre s'emploie également à sec en

Alors on y laisse tremper le linge quelques heures on pendant une nuit et à nettoyer.

lo lave après avoir ajouté de l'eau bouillante.

und wasche dieselbe sodann mit warm

Schmutz befreit sein wird.

weniger Fussböden etc.

Aachen, oen 26. Apeil 1888.] Königliches Amtsgericht. —V.

Berlin. Königl. Amtsgericht I. zu Berlin, Abtheilung 56 II.

Als Marke ist eingetragen unter Nr. 1156 zu der Firma:

Actien⸗Brauerei⸗Gesellschaft Moabit

in Berlin,

nach Anmeldung vom 4. Mai 1888, Nachmittags 1 Uhr 30 Minuten, für Berliner Löwenbräu das Zeichen:

Berlin. Königliches Amtsgericht I. [8466] zu Berlin, Abtheilung 56 II.

Als Marke ist eingetragen unter Nr. 1155 zu der Firma: Berliner Wagen⸗Achsen⸗Fabrik M. Schumann in Berlin, nach Anmeldung vom 4. Mai 1888, Vormittags 11 Uhr 40 Minuten, für Wagen⸗Achsen das Zeichen:

7573] Frankfurt a. M. unter Nr. 188 und 189 zu der hiesigen Firma: „Elnain et Co, nach Anmeldung vom 27. dies. Mts., Vormittags 9 ¾ Uhr, die Zeichen:

welche au den Verpackungen von Schweizerpillen angebracht werden. Frankfurt a. M., den 28. April 1888.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

Hamburg.

isteingetragen un

zur Firma: Grosswendt & Blunck in Hamburg, nach Anmeldung vom 5. Mai 1888, Nachmittags 2Uhr, für Viehfuttermittel, Mühlen⸗ fabrikate und Abfälle derß

V letzteren das Zeichen:

Als Marken sind eingetragen

1

Das Landgericht Hamburg.

Chemnitz.

Im Waarenzeichen

des unterzeichneten Amtsgerichts ist als Marke eingetragen unter Nr. 88 ¼ zu der Firma: F. A. Landgraf in Chemnitz, nach Anmeldung vom 23. April 1888, Vormittags ½412 Uhr, für Strumpf⸗ und Handschuhwaaren

das Zeichen:

Chemnitz, am 5. Mai 1888.

Königliches Amtsgericht.

Abtheilung B.

(Schiffahrt