1888 / 132 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 May 1888 18:00:01 GMT) scan diff

[102733 Anufgebot. .“

Behufs Todeserklärung der am 11. Februar 1845 zu Oberfriedersdorf gebornen ledigen

Clementine Pauline Zumpe,

bezüglich deren es seit dem Jahre 1867 an jeder Nachricht fehlt und für welche hieramts ein väter⸗ liches Erbtheil von 1238 3 verwaltet wird, ist auf Antrag ihres Bruders, des Webers und Hausbesitzers Gustav Adolf Zumpe in Oberfrieders⸗ dorf von dem unterzeichneten Amtsgerichte das Auf⸗ gebotsverfahren eröffnet worden. 1

Es wird daher die genannte Clementine Pauline Zumpe hiermit geladen, in dem auf den 11. De⸗ zember 1888, Vorm. 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Amtsgerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine zu erscheinen und ihre Ansprüche an das erwähnte väterliche Erbtheil geltend zu machen, widrigenfalls auf weiteren Antrag sie für todt erklärt und über das Erbtheil zu Gunsten ihrer Miterben anderweit verfügt werden wird. Neusalza in Sachsen, den 17. Mai 1888. 8 Königliches Amtsgericht.

Richter.

[10283] Aufgebbt.

Auf Antrag des Rathmanns Johann Peter Maack aus Bardowick, als Nachlaßpflegers und Bevoll⸗ mächtigten des Häuslings Georg Heinrich Christoph Oertzmann zu Scharnebeck, der Ehefrau Catharine Elisabeth Niebuhr, geb. Martens, zu Neuhagen und des Kirchhofaufsehers Georg Hellberg zu Schwerin, werden alle Dieienigen, welche an dem Nachlasse der am 25. Februar 1888 verstorbenen Elisabeth Albers in Bardowick ein näheres oder doch gleich nahes Erbrecht als die Vollmachtgeber des ꝛc. Maack zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf Mitt⸗ woch, den 19. September 1888, 10 Uhr Morgens, anberaumten Aufgebotstermine anzu⸗ melden, widrigenfalls die genannten drei Vollmacht⸗ geber des Antragstellers als die wahren Erben an⸗ gesehen werden sollen; der nach dem Ausschlusse sich etwa meldende Erbberechtigte aber alle bis dahin über die Erbschaft erlassenen Verfügungen anzu⸗ erkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der 1egb Nutzungen zu fordern be⸗ rechtigt sein, sondern sein Anspruch sich auf das beschränken solle, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden sein möchte.

Lüneburg, den 16. Mai 1888.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. [10270) Bekanntmachung.

In Sachen, betreffend den Nachlaß der am 10. April 1888 hierselbst verstorbenen russischen Unterthanin Frau Major von Vegesack, Cleopatra, geb. Krupenikoff, zuletzt hierselbst Thiergarten⸗ straße 18 wohnhaft, werden auf Antrag des Kaiser⸗ lich russischen General⸗Konsulats zu Berlin, gemäß

8 6 8 12. November der deutsch⸗russischen Konvention vom 31. Oktober

1874 alle Diejenigen, welche zur Erhebung von An⸗ sprüchen irgend welcher Art gegen den Nachlaß berechtigt zu sein glauben und solche Ansprüche nicht bereits angemeldet haben, hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens bis zum Ablauf von sechs Monaten nach der Veröffentlichung dieser Be⸗ kanntmachung bei dem Königlichen Amtsgericht an⸗ zumelden. Hannover, den 16. Mai 1888. 8 Königliches Amtsgericht. Abtheilung IIb. Hammerschlag

8

[10495) Bekanntmachun.. In Gemäßheit des §. 627 der Civilprozeßordnung und §. 85 der Vormundschaftsordnung wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß der frühere Hufner in Krokau, jetzige Privatmann Heinrich Theodor Finck, wohnhaft in Schönberg, durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 12 /18. Mai d. J, für einen Verschwender erklärt und deshalb entmündigt bezw. eine Vormundschaft für denselben eingeleitet ist. Als Vormünder des entmündigten Finck sind der Zimmermeister Johannes Krützfeldt in Stein und

der Bierhändler Johannes Friedrich Carstens in

Bornhöved bestellt worden. Schönberg i. Holstein, den 18. Mai 1 8 Königliches Amtsgericht. Loeck. Nr 5082. Großh. Amtsgericht hat heute verfügt: Nachdem Metzger Josef Adam Rödel, geboren am 17. Febrvar 1787 zu Diedesheim, auf diesseitige Aufforderung vom 2. Mai 1887 sich weder dahier gestellt noch Nachricht von sich gegeben hat, auch von dessen Geburt an 100 Jahre verflossen sind, wird derselbe für verschollen erklärt und sein Vermögen seiner muthmaßlichen Erbin Christine, geb. Rödel, Ehefrau des Christian Lampe in Evansville in der Grafschaft Vanderburgh, im Staate Indiana in Amerika, geb. zu Diedesheim am 20. Dezember 1837, als Tochter des Johann Philipp Rödel und der Maria Katharina, geb. Frei, in entgültigem Besitz gegeben.

Mosbach, den 16. Mai 1888.

Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. 1 Heber 8 Bekanntmachung. Im Namen des Königs!

Auf den Antrag der verwittweten Frau Oberkellner Walterhöfer, Henriette, geb. Schulz, zu Alt⸗Strelitz Ierkennt das Königliche Amtsgericht II. Berlin

durch den Amtsgerichtsrath Klamroth für Recht: Die Hypothekenurkunde vom 10. Oktober 1855 ber 100 R.⸗Thaler, eingetragen im Grund⸗ uche von Zehlendorf, Band I., Blatt Nr. 58, Abtheilung III. Nr. 4, gebildet aus der Ver⸗ andlung vom 9 Oktober 1852 nebst Hypo⸗ thekenbuchs⸗Auszügen, wird für kraftlos erklärt.

Berlin, den 14. Mai 1888.

Königliches Amtsgericht II. Abtheilung 9

[10408]

Auf den Antrag des Tagelöhners Johann Arning zu Bentheim hat das Königliche Amtsgericht zu Bentheim am 15. Mai 1888 im Namen des Königs für Recht erkannt:

Die Urkunde über die im Grundbuch der Stadt Bentheim Band V. Artikel 177 Abtheilung III. Nr. 1 eingetragene, aus Spezial⸗Hypothekenbuch tom II. Fol. 55 Nr. 367 übernommene Hypothek

10285]

über 400 Gulden zu Gunsten der Minorennen Johanna Arning in Bentheim, jetzigen Ehefrau des Bahnwärters Schnieder zu Burgsteinfurt wird für kraftlos erklärt.

[10290] 1 8 In der Brockhausen'schen Aufgebotssache hat das Königliche Amtsgericht zu Alsleben, Saale, am

15. Mai 1888 dahin erkannt: 28. Juli 1860

Die Hypothekenurkunde vom 29. Januar 1861

über 400 Thaler Darlehn, eingetragen für die Kirche zu Unterpeißen im Grundbuche von Beesedau Häuser Band III. Blatt 66 Abtheilung III. Nr. 10 auf dem Grundstücke des Maurers Friedrich Brockhaus in Beesedau, wird für kraftlos erklärt zum Zwecke der Löschung der Post im Grundbuche.

[10287] Bekanntmachung.

In der Wojtaszenski'schen Aufgebotssache F. 7/87 hat das unterzeichnete Gericht auf den Antrag des Justiz⸗Raths Schmidt in Graudenz Namens des Einsassen Jacob Wojtaszenski in Slupp unterm 11. Mai 1888 dahin für Recht erkannt:

I. Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 165 Thlr. 29 Sgr. 10 Pf. rückständige Kauf⸗ gelder, eingetragen aus dem Kaufvertrage vom 3. Februar 1836 für die Besitzer Josef und Elisabeth, geb. Stellmann, Wosjtaszenski'schen Eheleute in Abth. III. Nr. 1 des dem Besitzer Jacob Woj⸗ taszenski gehörigen Grundstücks Slupp Bl. 27 worden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausge⸗ schlossen. .

II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Besitzer Jacob Wojtaszenski auferlegt.

Graudenz, den 11. Mai 1888.

Königliches Amtsgericht.

ʒIm Namen des Königs!

Auf den Antrag: 6འ2αã Ire 9h,— .1) der Marianna Ingarowicz, geb. Szafranska, im Beistande ihres Ehemannes Stanislaus In⸗ garowicz zu Neustadt b. Pinne,

2) des Eigenthümers von Twardowo Nr. 4, Jakob Turek zu Twardowo,

3) des Eigenthümers von Samter Nr. 158 früher Nr. 130B. Michael Weglewski zu Samter,

zu 2 und 3 vertreten durch den Rechtsanwalt

Sydow zu Samter, erkennt das Königliche Amtsgerichts zu Samter durch den Amtsrichter Knappe für Recht:

1) Der mit einer Ausfertigung des Erbrezesses vom 31. März, 17. April und 24. Mai 1871 ver⸗ bundene Antheilshypothekenbrief vom 9. September 1881 über die für die Marianna Szafrauska und ihren Bruder Joseph Anton Szafranski im Grund⸗ buche des dem Letzteren gehörigen Grundstücks Scharfenort Band I. Blatt Nr. 17 (früher Nr. 5) in Abtheilung III. unter Nr. 3 eingetragenen väter⸗ lichen Erbegelder von je 250 Thalern, zusammen 500 Thalern,

2) der mit einer Ausfertigung der Schuldurkunde vom 4. Mai 1877 verbundene Hypothekenbrief vom 4. Mai 1877 über die im Grundbuche von Twar⸗ dowo Nr. 4 in Abtheilung III. unter Nr. 2 für den Komornik Vincent Cichy zu Szezuczvn einge⸗ tragenen, mit 7 ½ % verzinslichen 150 Thlr. Darlehn,

3) das aus dem Mandate vom 7. September 1866 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 15. Juni 1867 bestehende Hypothekendokument über die im Grundbuche von Samter, Nr. 158 (früher 130 B.) in Abtheilung III. unter Nr. 12 für den Kaufmann S. Tarnowski zu Samter auf Grund der Requi⸗ sition des Prozeßrichters vom 7. Juni 1867 einge⸗ tragenen, mit 6 % verzinslichen 23 Thlr. 9 Sgr. 6 Pf, sowie 25 Sgr. Kosten,

werden für kraftlos erklärt, und die Kosten des Verfahrens den Antragstellern auferlegt.

Von Rechts Wegen. 8

Samter, den 14. Mai 1888. b . Königliches Amtsgericht.

[10288]

[10291] Bekanntmachugg. Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts, Ab⸗ theilung XI., zu Köln vom 16. Mai 1888 ist auf den Antrag der Haushälterin Ernestine Stern zu Brüssel, früher Dienstmagd zu Köln, vertreten durch Rechtsanwalt Euler zu Köln, das auf den Namen „Stern, Ernestine, Magd, Gereonsdriesch“, lautende

(Sparkassen⸗Quittungsbuch B. 11 Fol. 217 der

städtischen Sparkasse zu Köln über Zwölfhundert fünf und dreißig Mark acht und fünfzig Pfennig, für kraftlos erklärt worden. Köln, den 16. Mai 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

[10289] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 15. Mai 1888 ist das Sparkassenbuch der Filialkasse Hechingen der Spar⸗ und Leihkasse für die Hohenzollern'schen Lande zu Sigmaringen Nr. 2784, ausgefertigt für Alexander und Ferdinand Benkler von Gauselfingen, für kraft⸗ los erklärt. 8 5

Hechingen, den 15. Mai 1888.

Königliches Amtsgericht. [10410] Bekanntmachung.

Dur „Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Gelsen⸗ kirchen Nr. 5228 über 1421 61 ₰, ausgefertigt für den Fabrikarbeiter Eduard Stranzenbach zu Schalke, für kraftlos erklärt.

Gelsenkirchen, den 17. Mai 1888

Königliches Amtsgericht. [10292] Bekanntmachung. Verkündet am 2. Mai 1888.

C. Neuse, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Oekonomen Günther Faß⸗ heber in Lolzengel, vertreten durch den Rechtsanwalt Koch in Sondershausen, erkennt das Fürstliche Amts⸗ gericht z Greußen durch den unterzeichneten Richter ür Recht:

Die Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 31. De⸗ zember 1872, wonach der Müller Johann Friedrich August Elliger und dessen Ehefrau Friederike Caro⸗ line Adolphine Bertha, geb. Ernst, in Klingen dem Oekonom Günther Faßheber in Holzengel ihre im Grundbuch von Klingen Band IV. Art. 160 auf⸗ geführten Grundstücke

Ortslage Nr. 159, Wohnhaus und Garten = 0 ha 01 a 57 qm und

„Hausplan Nr. 297 = 0 ha 07 a 38 qm für ein Darlehn von 600 zu 5 % verzinslich ver⸗

8

pfändet haben, zu welcher Pfandverschreibung am 24. Januar 1873 vom Fürstlichen Amtsgericht zu Greußen der Konsens ertheilt worden ist, und welche durch Cession vom 24. März 1873 auf Frau Jo⸗ hanne Ehrhardt, geb. Lödel, in Holzengel über⸗ gegangen ist, 1 wird für kraftlos erklärt.

Greußzen, den 2. Mai 1888.

Fürstl. Amtsgericht. Abtheilung II Maempel. 8 2 8

Im Namen des Königs!

Verkündet am 4. Mai 1888.

Michniok, Gerichtsschreiber. 8

In Sachen, betreffend das Aufgebot der Nachlaß⸗ gläubiger des zu Wiese⸗Pauliner verstorbenen Pfarrers Josef Kern hat das Königliche Amtsgericht zu Ober⸗Glogau am 4. Mai 1888 für Recht erkannt: ö 1

Daß die unbekannten Gläubiger mit ihren An⸗ sprüchen an den Nachlaß des Pfarrers Joseph Kern zu Wiese⸗Pauliner mit der Maßgabe auszuschließen, daß dieselben nur berechtigt sind, ihre Ansprüche gegen die Benefizialerben insoweit geltend zu machen, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird, und die Kosten des Verfahrens aus der Masse zu

Ober⸗Glogau, den 4. Mai 1888. Königliches Amtsgericht.

[10303] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Arbeiter Neumann, Caroline, Wilhelmine, geborene Schuboth, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Heimann hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Friedrich August Neu⸗ mann, unbekannten Aufenthalts, zuletzt in Rixdorf wohnhaft gewesen, wegen böslicher Verlassung und Versagung des Unterhalts, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur muündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts II. zu Berlin, Hallesches Ufer 29/31, I Treppe, Zimmer Nr. 33, auf den 22. Oktober 1888, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht.

Berlin, den 7. Mai 1888.

8 Gräden, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II., I. Civilkammer.

[10307] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Handelsmanns Albert Heine⸗ mann, Anna Margaretha, geb. Voigt, zu Twistringen, vertreten durch den Rechtsanwalt L2 Müller hierselbst, klagt gegen ihren gedachten Ehemann, vormals in Twistringen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Herstellung des ehelichen Lebens, da Beklagter von Twistringen verschwunden ist, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten mit der Klägerin das eheliche Leben fortzusetzen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer 2 des Königlichen Landgerichts zu Verden a. Aller auf den 16. Oktober 1888, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Verden, den 12. Mai 1888.

Schwagerer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[10304] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des früheren Gemeindedieners Peter Heinrich Brüggemann in Assel, Marie Lucie, geb. Nagel, in Assel, vertreten durch den Rechtsanwalt Schmidt in Stade, klagt gegen ihren genannten Ehemann, dessen zeitiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen böslichen Verlassens auf Ehescheidung, mit dem Antrage auf Trennung der am 16. Dezem⸗ ber 1880 vor dem Standesbeamten in Assel ge⸗ schlossenen Ehe. Sie ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civil⸗ kammer I. des Königlichen Landgerichts zu Stade auf Montag, den 29. Oktober 1888, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen Zum Zwecke der durch Gerichtsbeschluß vom 16. d. M. bewilligten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stade, den 18. Mai 1888.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [10306] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Geometers Peter Reuter, Henriette Theodore, geb. Germand, zu Heidelberg vertreten durch den Rechtsanwalt Haeckermann zu Greifswald, klagt gegen ihren Ehemann, den Geometer Peter Reuter, zuletzt in Greifswald, jetzt unbekaͤnnten Aufenthalts, wegen böswilliger Verlassung mit dem Antrage, die zwischen den Streittheilen bestehende Ehe dem Band nach zu trennen und den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Greifswald auf den 12. November 1888, Vormittags 9 ¼½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

uu“ Krause, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [10305]

[10286]

Oeffentliche Zustellung. In Sachen der Ehefrau des Handelsmanns David Lehmann, Jette, geb. Heinemann, zu Esens, Klägerin, wider deren Ehemann, den Handelsmann avid Lehmann zu Esens, zur Zeit unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ist nach Erledigung der Beweisaufnahme Termin zur Fort⸗ setzung der Verhandlung auf Sonnabend, den 14. Juli 1888 „Vormittags 9 Ühr, vor der Civilkammer III. hiesigen Landgerichts an⸗ beraumt, wozu der Beklagte hierdurch zufolge heutigen Gerichtsbeschlusses geladen wird. Aurich, den 16. Mai 1888. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

[10310) SDOeffentliche; lung

Der Rentier F. Dobse zu Wildpark bei Pots⸗ dam, Victoriastr. 28, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Ernst und Dr. Händly zu Berlin, Charlotten⸗ straße 33 a, klagt gegen den Fabrikbesitzer Paul E er, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufentha ts, wegen Miethsforderung mit dem Antrage, 1) den Beklagten zu verurtheilen, an den Kläger 787 50 nebst 5 % Zinsen von 262,50 seit dem 1. Oktober 1887, von 262,50 seit dem 1. Januar 1888 und von 262,50 seit dem 1. April 1888 zu zahlen; 2) das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 9. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüdenstr. 58 I., Saal Il, auf den 20. September 1888, Nachmittags 12 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 15. Mai 1888.

Brosowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 9.

[102691: Oeffentliche Zustellung. 8 Bei der Civilkammer des Kgl. Landgerichts Fran⸗ kenthal klagt der Landarmenverband Backnang, ver⸗ treten durch die Landarmenkommission mit dem Sitze zu Backnang, durch den zu Frankenthal wohn⸗ haften Rechtsanwalt Karl Merckle vertreten, gegen 1) Adam Karl Wenzel, Tuchweber, früher zu Lambrecht wohnhaft gewesen, dermalen ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, eigenen Namens, und, soweit nöthig, als Vormund von Matthäus Wenzel und Jakob Wenzel, beide minder jährig und bei ihm domizilirt, 2) Karl Kreis, Stein brecher, in Frankenstein wohnhaft, als Nebenvormun dieser Minderjährigen, Beklagte, wegen Bestreitun einer Anerkennung, mit dem Antrage: „Gefalle e dem K. Landgerichte, die in dem Heirathsakte de Standesamtes Grünstadt vom 27. durch den Beklagten Adam Karl Wenzel erfolgt Anerkennung von Matthäus und Jakob, außerehe ich Kinder der ihm damals angetrauten Henriette Kreis als von ihm erzeugt, zu vernichten, demgemäß die

Legitimation derselben für unwirksam zu erklären,

und Beklagte in ihren angegebenen Eigenschaften in die Kosten zu verfällen.“

Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Ver handlung dieses Rechtsstreits in die hiezu bestimmte öffentliche Sitzung der Civilkammer des K. Land⸗ gerichts Frankenthal vom 3. Oktober 1888, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung vor, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen und innerhalb der ersten zwei Drittel der Zeit zwischen Zustellung der Klage und dem Ver⸗ LE““ ihre Klagebeantwortung zustellen zu lassen.

Zum Zwecke der bewilligten öffentlichen Zustellung an den obgenannten Adam Karl Wenzel wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankenthal, den 17. Mai 1888.

Der Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts. Teutsch, Kgl. Obersekretär.

[10278] Oeffentliche Zustellung.

Dem Bierbrauer Karl Schaefer, früher in Hinter⸗ weidenthal wohnhaft, jetzt unbekannt wo abwesend, werden die beiden nachbezeichneten Urkunden, deren öffentliche Zustellung durch Beschluß des Königlichen Amtsgerichts Dahn vom 15. d. M. bewilligt worden ist, auszugsweise hiermit öffentlich zugestellt, nämlich:

I. eine mit der Vollstreckungsklausel versehene Aus⸗ fertigung eines unterm 30. März 1886 von dem Königlichen Notär Auffschneider in Dahn errichteten Versteigerungsprotokolls, inhaltlich dessen genannter Karl Schaefer von den in Hinterweidenthal wohnen⸗ den Eheleuten August Hensel und Karolina Puster zwei in der Steuergemeinde Hinterweidenthal ge⸗ legene, mit Pl. N. 1179 ½ und 1180 bezeichnete Wiesen um 530 ℳ, zahlbar an den Cessionar Max Siegel, Handelsmann in Dahn, unter folgenden Bedingungen erworben hat:

9) der Steigpreis ist zahlbar in 4 gleichen Thei⸗ len und Zielern, an Martini nächsthin und an dem⸗ selben Tage der 3 zunächst folgenden Jahre nebst 5 % Zinsen vom 30. März 1886, im Säumungs⸗ falle mit Verzugszinsen ꝛc.,

5) der Versteigerer oder deren Rechtsinhaber sind berechtigt, gegebenen Falls das Steigobjekt des säu⸗ migen Steigerers nach Zustellung einer Zahlungs⸗ aufforderung und nach sruchtlosem Ablaufe der darin festgesetzten Frist von 2 Wochen im Wege der vertragsmäßigen Wiederversteigerung zu veräußern ꝛc,

9) Steigerer unterwerfen sich der sofortigen Zwangs⸗ vollstreckung; .

II. eine Zahlungsaufforderung an den vorgenann⸗ ten Karl Schaefer, dahin gehend, den an Martini 1886 fällig gewesenen ersten Termin des zufolge ob⸗ erwähnten Versteigerungsprotokolls geschuldeten Steig⸗ preises ad 530 mit 132 50 nebst 5 % Zinsen und Verzugszinsen aus dem ganzen Steig⸗ preise vom 30. März 1886, sowie die Kosten der Zustellung in einer Frist von 2 Wochen, beginnend mit Zustellung dieser Aufforderung, an den obgenann⸗ ten Max Siezel zu bezahlen, widrigenfalls er zur vertragsmäßigen Wiederversteigerung der obenbeschrie⸗ benen Liegenschaften schreiten wird.

Dahn, den 16. Mai 1888.

Die Gerichtsschreiberei: Hemmer, K. Sekretär.

[10295] Oeffentliche Zustellung.

Der Landarmenverband der Provinz Schleswig⸗ Holstein in Kiel, vertreten Landesdirektor, im Prozeß vertreten durch den Rechtsanwalt heters in Kiel, klagt gegen den Arbeiter Johann Kinrich Hansen aus Idstedt, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen 33 65 Detentionskosten für die Zeit vom 1. März bis 27. April 1888 in der Correktions⸗ anstalt zu Glückstadt mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur Zahlung der 33 65 nebst 5 % Zinsen seit Zustellung der Klage und vorläufige Vollstreckbarkeit des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Schleswig auf Montag, den 9. Juli 1888, Vormittags 10 uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht.

Schleswig, den 14. Mai 1888.

Becker, als Gerichtsschreiber des Königlichen

mtsgerichts

8 äääaehe zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Dienstag, den 22. Mai

132.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4 Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

21292

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch Berufs⸗Genossenschaften

Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken

8. Verschiedene Bekanntmachungen.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[10407] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Isidor Daniel zu Sterkrade, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Winterberg zu Ober⸗ hausen, klagt gegen den Ackerer Wilhelm Dörnermann, früher zu Sterkrade, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus einer Waarenforderung von 165 82 nebst 6 % Zinsen seit dem 27. Februar cr. mit dem An⸗ trage: den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen:

0) dem Kläger 165 82 nebst 6 % Zinsen seit

dem 27. Februar d. J. zu zahlen, 2) es zu erleiden, daß dem Kläger die von diesem in der Arrestprozeß⸗ sache Daniel / Dörnermann G. 11./88 am 4. Mai d. J. hinterlegte Kaution von 200 nebst Depositalzinsen zurückgezahlt werde, 3) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Oberhausen auf den 14. Juli 1888, Vormittags 8 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Oberhausen, den 12. Mai 1888.

Flohr, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[10296] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Jacob Magnus zu Drakenburg klagt gegen den Handelsmann Heinrich Hanekop, früher in Drakenburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen im Mai 1887 käuflich gelieferter Waaren,

mit dem Antrage auf Zahlung von 48 nebst 5 %

Zinsen seit dem 15. März 1888, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Nien⸗ burg a. W. auf Donnerstag, den 12. Juli 1888, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Nienburg, 12. Mai 1888.

Hoffknecht, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

[10309] Oeffentliche Zustellung. 8

Die Ehefrau des Bergmanns Ludwig Herbst, Wil⸗ helmine, geb. Wellner, in Egestorf und die Ehefrau des Viehhändlers Wilhelm Wilkening, Louise, geb. Wellner, in Einbeckhausen, vertreten durch den Rechtsanwalt Bojunga in Hannover, klagen gegen den Böttchergesellen Heinrich Wellner, früher in Hannover, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Erb⸗ theilung bezw. Anerkennung eines Theilungsplanes, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig schuldig zu erkennen, den der Klage angeschlossenen Theilungsplan nebst Schlußtheilung bezüglich des Nachlasses des Köthners und Tischlermeisters Wil⸗ helm Wellner in Einbeckhausen, namentlich auch die Art der Vertheilung dieses Nachlasses unter die ein⸗ zelnen Wellnerschen Erben anzuerkennen und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer IV. des König⸗ lichen Landgerichts zu Hannover auf den 22. Ok⸗ tober 1888, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hannover, den 16. Mai 1888.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[10308] 1 K. Württ. Landgericht Heilbroeonn. Oeffentliche Zustellung.

Der Friedrich Burk Metzger und Wirth zu Möckmühl, Oberamts Neckarfulm, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kleine in Heilbronn, klagt gegen den Friedrich Schütz. Metzger von Schotzach, Ober⸗ amts Besigheim, zur Zeit mit unbekanntem Aufent⸗ halt abwesend, aus einem am 1. Dezember 1887 abgeschlossenen Liegenschafts⸗Kaufvertrag auf Er⸗ füllung desselben, mit dem Antrag, durch ein gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklärendes Urtheil für Recht zu erkennen: der Be⸗ klagte hat den mit dem Kläger am 1. Dezember 1887 abgeschlossenen Kaufvertrag über das zu Möck⸗ mühl an der Straße nach Widdern gelegene Wohn⸗ haus Nr. 89 zu erfüllen und demgemäß dem Kläger 1800 nebst 5 % Zinsen hieraus vom Tage der Klagezustellung zu bezahlen, sowie die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Heilbronn auf Dienstag, den 9. Oktober 1888, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem debr Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Den 16. Mai 1888

(118 Stoll, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

[10405) Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der verehelichten Frau Katharina Huder, geb. Mathi, ohne Gewerbe zu Rohrbach in othr. wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Bartel, Klägerin, gegen ihren Ehemann den Schreiner Paul Huder, früher zu Biningen wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohnsitz oder Aufenthaltsort, hat der Notar Firmery zu Rohrbach zur Theilung der Gütergemeinschaft und Auseinandersetzung der gegen⸗ eitigen Vermögensrechte der Parteien Termin in seiner Amtsstube auf den 28. Juni 1888, Vor⸗ mittags 9 Uhr, festgesetzt

Zu diesem Termin wird der vorgenannte Beklagte geladen. 8 Saargemünd, den 17. Mai 1888. Der Landgerichts⸗Sekretär. Bernhard. G [10300] Oeffentliche Bekanntmachung. Die Adele Stein, Ehefrau von Adolf Dinklage in Langerwehe, vertreten durch Rechtsanwalt Justiz⸗ rath Veling in Aachen, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Gütertrennung, mit dem Antrage: „Königliches Landgericht wolle zwischen Parteien die Aufhebung der bestehenden Gütergemeinschaft, dem⸗ zufolge Gütertrennung verfügen, und die Parteien zur Geltendmachung ihrer Ansprüche vor einen Notar verweisen und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Aachen auf den 13. Juli 1888, Vormittags

9 Uhr. 113“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[10298]

Die Ehefrau des Kohlenhändlers Heinrich Quasten, Wilbelmine, geb. Megens, zu Viersen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Otten hier, klagt gegen ihren genannten, daselbst wohnenden Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 4. Juli 1888, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. 88

Düsseldorf, den 16. Mai 1888.

Arand, 1

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[10297]

Die Ehefrau des Wirthes Bruno Breuers, Maria, geb. Nücker, zu Rbeindahlen, vertreten durch die Rechtsanwälte Grieving und Dr. Klein hier, klagt gegen ihren genannten daselbst wohnenden Ehe⸗ mann, mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 4. Juli 1888, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Düsseldorf, den 18 Mai 1888.

rand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[10299] Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt Krüsemann II. vertretene Hulda, geborene Braun, in Barmen, Ehefrau des Metzgers August Wilms daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung.

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 14. Juli 1888, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Ningelgen, Assistent, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[10268] In die Anwaltsliste des unterzeichneten Amts⸗ gerichts ist am heutigen Tage der bei dem Amts⸗ gericht Roßwein, mit dem Wohnsitz in Roßwein, zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Hugo Hennicke eingetragen worden, was hiermit in Gemäßheit §. 20 der Rechtsanwaltsord⸗ nung bekannt gemacht wird. 3 Roßwein, am 17. Mai 1888. Das Königlich Sächsische Amtsgericht. Dr. Kaden

[10266] Königl. Württ. Landgericht Stuttgart. In die Liste der diesseits zugelassenen Rechts⸗ anwälte ist heute eingetragen worden: Albert Neumann in Stuttgart. Den 16. Mai 1888.

8 1 Der Präsident: von Firnhaber.

[10404] Bekanntmachung.

Auf Grund des §. 24 der deutschen Rechtsanwalts⸗ ordnung wird bekannt gemacht, daß die Eintragung des Rechtsanwalts Karl Heymann in die Liste der bei dem Königlich baverischen Landgerichte Mem⸗ mingen zugelassenen Rechtsanwälte wegen Aufgabe seiner Zulassung bei diesem Gerichte heute gelöscht worden ist. 8 .

Memmingen, den 17. Mai 1888.

Der K. Landgerichtspräsident. 8 v. Kirschbaum. 8 10267] 8

Der Rechtsanwalt Schulze hat die Zulassung bei dem hiesigen Gericht aufgegeben und ist in der Liste gelöscht worden.

Staßfurt, den 14. Mai 1888.

Königliches Amtsgericht. 8 Simon.

3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

[10282] Oeffentlicher Verkauf von 5000 Tonnen alter Schienen und anderer Oberbau⸗Materialien. Termin: 8. Juni, Vormittags 10 Uhr. Zuschlagsfrist: 28 Tage. * - Nachweisungen und Bedingungen werden für 50 abgegeben. Hannover, den 16. Mai 1888. Königliches Eisenbahn⸗Materialien⸗Bureau.

Landgerichts zu

[7581] Bekanntmachung.

Zur Neuverpachtung der Königlichen Domäne Rothenburg und der Jagdnutzung auf den Domänen⸗ ländereien auf 18 Jahre, und zwar von Johannis 1889 bis dahin 1907, haben wir Termin auf Mon⸗ tag, den 4. Juni d. Is., Vormittags 11 Uhr, in unserem Sitzungssaale Dom Nr. 2 vor dem Domänen⸗Departements⸗Rath, Regierungs⸗ Assessor Müller, anberaumt.

Die Domäne Rothenburg liegt im Saalkreise, 22 km von Halle und 4 km von der Station Kön⸗ nern; sie umfaßt rund 394 ha, darunter 272 ha Acker, 15 ha Wiese und 88 ha Hutung.

Das Pachtgelderminimum ist auf 26 000 ℳ, das Jagdpachtgeld auf 176 festgesetzt. Zur Ueber⸗ nahme der Pachtung ist ein disponibles Vermögen von 135 000 erforderlich.

Pachtbewerber haben sich vor dem Termine über ihre landwirthschaftliche und sonstige Befähigung

und den Besitz des erforderlichen Vermögens auszu⸗

weisen.

Die Verpachtungs⸗ und Licitationsbedingungen können während der Dienststunden in unserer Do⸗ mänen⸗Kontrole und auf der Domäne Rothenburg eingesehen, auch gegen Erstattung der Schreibgebühren und Druckkosten von uns in Abschrift bezogen werden.

Pachtbewerber, welche die Domäne und die zu⸗ gehörigen Grundstücke in Augenschein zu nehmen wünschen, wollen sich an den jetzigen Pächter, König⸗ lichen Amtsrath Meyer, wenden.

ere den 1. Mai 1888.

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten. Flach.

9 [10250]

Ausschreibung der Lieferung von:

10 000 kg Kupferblech, 300 kg Kupferdraht, 12 000 kg Kupferplatten, gebördelte, 5 500 kg Kupferrohre, 25 000 kg Kupferstangen, 1 650 kg Zinkblech, 14 000 kg Zinn.

Der vorstehenden Ausschreibung werden die Bedin⸗ gungen für die Bewerbung um Arbeiten und Liefe⸗ rungen vom 17. Juli 1885 zu Grunde gelegt. Eröffnung der Angebote am 5. Juni 1888, Vormittags 11 Uhr, Ende der Zuschlagsfrist am 15. Juni 1888, Nachmittags 6 Uhr.

Die Ausschreibungs⸗Unterlagen liegen im Ma⸗ terialien⸗Bureau zur Einsicht offen und werden da⸗ selbst einschließlich des bei Einreichung des Gebots zu benutzenden Gebotbogens gegen 30 in Baar oder in deutschen Reichspost⸗Briefmarken verabfolgt.

Köln, den 18. Mai 1888.

Materialien⸗Bureau der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion (linksrheinischen).

[10403] 1

Die Arbeiten und Lieferungen zur Pflasterung der Zufuhrwege auf den Bahnhöfen Plettenberg und Hemer sollen in zwei Loosen getheilt vergeben werden. Loos 1 umfaßt 900 qkm und Loos 2 1000 qm.

Zeichnungen, sowie Massen⸗ und Preisverzeichnisse nebst Bedingungen liegen im technischen Büreau des unterzeichneten Betriebsamts zur Einsicht aus, auch können vollständige Verdingshefte gegen postfreie Einsendung von 0,50 von dem Büreau⸗Vorsteher, Rechnungs⸗Rath Klingner, bezogen werden.

Versiegelte und mit entsprechender Aufschrift ver⸗ sehene Angebote sind bis Freitag, den 1. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, postfrei an uns ein⸗ zusenden.

Zuschlagsfrist: 14 Tage.

Altena i. W., den 16. Mai 1888.

Königliches Eisenbahn⸗Betriebsamt.

[9549 Ausbietung. Die Lieferung von gefertigten

43 feinen Bettlaken, 1429 gewöhnlichen Bett⸗ laken, 49 feinen Handtüchern, 150 Leibmatratzen⸗ hülsen, 182 Korfpolstersäcken oder für diese Stücke die nöthigen Materialien

sollen im Termin am 11. Juni 1888, Vor⸗

mittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Beklei⸗

dungs⸗Amt (Altestadt Nr. 14) vergeben werden.

Lieferungslustige wollen Angebote versiegelt mit der Aufschrift „Angebot auf Wäschelieferung“ bis zur angegebenen Stunde des Termins an das Be⸗ kleidungs⸗Amt einsenden.

In dem Angebot ist der Preis für jedes Stück beziehungsweise das Meter jeden Materials klar und deutlich in Zahlen und Worten anzugeben.

Proben und Bedingungen können vor dem Termin im hiesigen Bureau eingesehen, auf Wunsch auch die Bedingungen gegen Erstattung der Kopialiengebühr verabfolgt werden.

Düsseldorf, den 15. Mai 1888.

Bekleidungs⸗Amt VII. Armee⸗Corps.

4) Verloosung, Zinszahlung von öffentlichen Papieren

[10178]

Bei der in Gemäßheit des Gesetzes vom 5. No⸗ vember 1853 Nr. 451 der Gothaischen Gesetz⸗ Sammlung am 5. d. M. stattgehabten sieben und sechzigsten Ausloosung von Schuldbriefen der hiesigen Ablösungskasse, welche zur Ab⸗ lösung von Grundlasten ausgegeben worden sind,

ꝛc.

sowie bei der auf Grund des Gesetzes vom 4. März

1876 Nr. 8 der Gothaischen Gesetz⸗Sammlung

an demselben Tage erfolgten zwanzigsten Aus⸗

loosung von Schuldbriefen derselben Kasse, eren Ausgabe zur Ablösung von Abgaben und

Leistungen an Kirchen, Pfarreien ꝛc. stattgefunden

hat, sind die nachverzeichneten Schuldbriefe betroffen

und zur Abzahlung bestimmt worden:

A. Schuldbriefe zur Ablösung von Grund⸗

lasten:

Litt. A. Nr. 140,

Litt. B. Nr. 232 330 341 595 650 794 1089 1118 1330 1492 1753 2045 2054 und 2071

Litt. C. Nr. 214 249 und 489,

Litt. D. Nr. 78,

Litt. E. Nr. 162 256 358 366 370 558 und 573,

Litt. F. Nr. 105 und 128.

B. Schuldbriefe zur Ablösung von Abgaben und Leistungen an Kirchen, Pfarreien ꝛc.: Litt. A. Nr. 3058,

Litt. B. Nr. 3070 3362 3372 3484 3490 3499 3640 3643 3705 3798 3884 3918 4017 4027 und 4041,

Litt. C. Nr. 3055 und 3132,

Litt. D. Nr. 3019 und 3092,

Litt. E. Nr. 3073 3216 3217 und 3220.

Die Inhaber dieser Schuldbriefe werden hierdurch aufgefordert, dieselben, nebst den dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zinsabschnitten und den Zins⸗ leisten innerhalb eines halben Jahres, vom Tage des Erlasses der gegenwärtigen Bekanntmachung an gerechnet, bei der Herzoglichen Ablösungskasse⸗Ver⸗ waltung allhier einzureichen und dagegen den Nenn⸗ werth dieser Schuldbriefe in baarem Gelde, sowie auch die laufenden Zinsen bis zum Tage der Kapital⸗ zahlung, sofern diese innerhalb des bezeichneten halb⸗ jährigen Zeitraums erfolgt, in Empfang zu nehmen.

Mit dem Ablauf des sechsten Monats vom Tage des Erlasses dieser Bekanntmachung an hört die Verzinsung der sämmtlichen ausgeloosten, oben be⸗ zeichneten Schuldbriefe auf.

Hiernächst wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an dem obigen Ausloosungstage die am 19. Mai 1884 ausgeloosten, inzwischen sämmtlich zur Rückzahlung gekommenen Schuldbriefe der Ab⸗ lösungskasse, nämlich:

a. Schuldbriefe zur Ablösung von Grund⸗

lasten:

Litt. A. Nr. 184,

Litt. B. Nr. 109 487 1327 1678 1811 2031 2043 2067 2195

Litt. C. Nr. 275 374 421 und 449,

E. Nr. 79 120 153 166 266 438 441 Litt. F. Nr. 141;

b. Schuldbriefe zur Ablösung von Abgaben und Leistungen an Kirchen, Pfarreien ꝛc.: Litt. A. Nr. 3036 und 3142 Litt. B. Nr. 3023 3122 3156 3274 3339 3420

3578 3668 3719 3731 und 3744,

Litt. C. Nr. 3004 und 3090,

Litt. D. Nr. 3010 und 3036,

Litt. E. Nr. 3013 3106 und 3177 nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und den ab⸗ gelieferten Zinsabschnitten, der gesetzlichen Bestim⸗ mung gemäß, verbrannt worden sind.

Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß folgende, bereits früher ausgelooste Schuldbriefe de Ablösungskasse, nämlich:

a. Schuldbriefe zur Ablösung von Grund⸗

lasten:

Litt. A. Nr. 46,

Litt. B. Nr. 23 173 755 1140 1160 1196 1226 1351 1423 1542 1631 1633 1692 1893 2053 und 2242,

Litt. C. Nr. 258 417 479 und 487,

Litt. D. Nr. 83 und 87, 8

Litt. E. Nr. 116 121 136 199 258 430 462 544 556 und 561,

Litt. P. Nr. 85 110 und 158; b. Schuldbriefe zur Ablösung von Abgaben

an Kirchen, Pfarreien ꝛc.:

Litt. A. Nr. 3028 und 3135,

Litt B. Nr. 3036 3222 3314 3384 3635 3680 3789 3821 3824 3875 3912 4034,

Litt. C. Nr. 3089 3098 und 3118,

Litt. D. Nr. 3015 3030 und 3081,

Litt. E. Nr. 3092 3125 3128 3147 und 3150, bis jetzt der Ablösungskasse⸗Verwaltung zur Ein⸗ lösung noch nicht präsentirt worden sind.

Es werden daher die Inhaber derselben zu derer Einlösung mit dem Bemerken aufgefordert, daß die Verzinsung dieser Schuldbriefe bereits aufgehört at

1356 1366 1562 2197 2210 und

und

3465 36 3913 un

(Schließlich wird hiermit bekannt gemacht, daß von den am 1. November 1883 fällig gewordenen Coupons, die zu den Rentenbriefen Litt. F. Nr. 85 (Abschnitt III. Nr. 19) und Litt. E. Nr. 3156 (Abschnitt I Nr. 14) gehörigen bis jetzt zur Ein⸗ lösung nicht präsentirt worden sind und daher in Folge Ablaufs der vierjährigen Frist ihre Gültigkeit verloren haben.

Gotha, den 11. Mai 1888.

Herzoglich Sächs. Staats⸗Ministerium. 8 (Unterschrift.) 8

[10265] Aufkündigung 1 . von ausgeloosten Rentenbriefen der Provinz Schlesien.

Bei der heute in Gemäßheit der Bestimmungen

.41 und folg. des Rentenbank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 im Beisein der Abgeordneten der Neoftnf gwertretang und eines Notars stattgehabten

erloosung der nach Maßgabe des Tilgungsplanes zum 1. Oktober 1888 einzulösenden Rentenbriefe der Provinz Schlesien sind nachstehende Nummern