1889 / 112 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 May 1889 18:00:01 GMT) scan diff

8

8 des Gesetzes mit ihrem 3 . nachfolger, sowie die Gläubiger der Genossenschaft zur Einsicht der Konkursverwalter ohne Verzug die Beiträge von den . I“ ** Geseze b we 1 t E B e n l a g E der Bücher und Schriften ermächtigen. 8 (Geno gegen einen Genossen findet in 114.

6 215 8 2 29 9 9 E“ Siebenter abschmett. . genzzze heniaseheewechnen eeeenne G. Nr dathren vtean da enne entnnen gegnge, ¹*Q92 Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗ Konkursverfahren und Haftpflicht der Genossen. 8“ Entscheidung und eine zug 8 dos Ausscheiden der Genossen die Bestimmungen in den 8

9 .

8 9— 2 82 2 2 §. 91 ür die in den Fällen der 8§. 667, 686, 687 der Civil⸗ §§. 63 bis 75 mit der Maßgabe eedeng. de 8. Nr. vwMal Be rlin, Freitag, den 10. Mai Das Konkursverfa ren ndet im Falle der Zahlungs⸗ prozeßordnung zu erhebenden Klagen ist das Amtsgericht, e 4 8gg; lghren des se de Wochen, sowie die 1 öi114X“ —--— unfäbhigkeit nach weffssan er Genossenschaft auch im Falle welchem das Konkursverfahren angüngig K.Ner. dacht gehört inceichung der Urkunden durch den Vorstand (§. 67) min⸗ .X“ n g dem Zeitpunkte, mit welchem die Verpflichtung

der Ueberschuldung statt. 8 Streitge 8 ne de enahedig. a dessen Vezirke der destens drei Wochen vor dem Quartalsschluß erfolgen 6—8; G §. 124 r.e e eingetreten gerichte zugewiefen.

Nach Auflösung der Genossenschaft ist die Eröffnung des das Landgericht au s seete bdr. Im Falle des Ausscheidens ist eine Bilanz aufzustellen; Durch die Bestimmungen der §§. 122, 123 wird die Ein⸗ feiben. * g geleistet wird, rücksichtlich des Ersatzes der⸗ 11 Verfahrens so lange zulässig, als die Vertheilung des Ver⸗ Bezirk des Konkursgerichts ge 1105 die Zahl der mit dem Quartalsschluß ausgeschiedenen Genossen ziehung der Nachschüsse von den in der Genossenschaft vra elbe Die Ersatpfticht wird den Glzubiger 8 Die Vorschriften in Axtikel 12 bis 14 des Handelsgesetz⸗ mögens nicht vollzogen ist. 92 Die eingezogenen Beträge sind bei der von der Gläubiger⸗ ist zu veröffentlichen. 115 2 dliebenen Genossen nicht berührt. nicht aufgehoden, daß die Handkung ae eeSange oc⸗ buchs sinden auf das Genossenschaftsregister Anwendung. Sobald die ablungsugfabigkei der Genossenschaft ein⸗ versammlung destimmten Stelle (Konkursordnung §. 120) zu Sobald sich bei der Geschäftsführung ergiebt, daß das Aus den Nachschüssen der letzteren sind den Ausgeschiedenen v

1— Die Eintragungen sind durch d 1 ebte Generalversammlung beruhk. bel gumg 1 r en Deutschen R. sanzeiger tritt, hat der Vorstand die Eröffnung des nreeeegeegf ens hinterlegen oder anzulegen. 101 Vermögen der Genossenschaft einschließlich des Reservefonds die von diesen geleisteten Beiträge zu erstatten, sobald die ekannt zu machen. Die anderen Blatter het das eangeser u beantragen; dasselbe gilt, wenn bei oder nach Auflösung 1

Befriedigung oder Sicherstellung der sämmtlichen im §. 98 IV. Für die Umwandlung von Genossensch bestimmen, für kleinere Genossenschaften nur ein anderes 1 ö“ er Färte Be⸗ der Geschäftsguthaben zur Deckung der Schulden nicht fatz 1 A e 987 h;’: . N Genossenschaften. Blatt. r Genossenschaft aus der Jahresbilang oder aus einer im Jeder Genosse ist befugt, die fuͤr vollstreckbar erklärte Be und eschäftsg Absatz 1 bezeichneten Konkursgläubiger bewirkt ist. §. 197. Bla §. 148,

is re er Vor ie Generalversammlung zur Be⸗

b er zusechten. Die Klage ist gegen ausreicht, hat der Vorstand die C 8 s Esg V w

Laufe des Jahres aufgestellten Bilanz Ueberschuldung sich dehnas e bv Klace anzuf Sten⸗, det IW1“”“ der schlußfassung, ob die Genossenschaft aufgelöst werden sohl zu III. Fuͤr Genossenschaften mit beschränkter 11I114X*X“] LEEEEET M

eaeiece m. Vors ind der Genossenschaft Rot fris eines Monats seit Verkündung der Entscheidung und berufen. 8 die Auflö beschlossen wird, ist zu⸗ Haftpflicht. sich in eine solche mit unbeschränkter Nachschußpflicht nur unter sämmtliche Mitglieder des Vorstandes oder süͤmmtliche Liqui⸗ gg dchnee 8 efen geih c asnei S ¹ doweit statt als der Kläger den Anfechtungsgrund in Fuͤr den Fall. daß des Raf sang sj 1h deizufüͤhren. 1 8 §. 125. Beobachtung der Bestimmungen umwandeln, welche für die datoren persönlich zu bewirken oder in beglaubigter Form

bach Ies be de vnch. ö“ Uermine 100) geltend gemacht hat oder ohne sein Ver⸗ gleich die im §. 97 vorgesehene Beschlußfassung herbeizuführen. Bei Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht darf die Vertheilung des Genossenschaftsvermoͤgens im Falle der Auf⸗ einzureichen.

nach Maßgabe des §. 32 verpflichtet. dem d

8 Kedah Haftsumme der einzeinen Genossen 2) nicht niedriger löͤsung maßgebend sind (§. 80 Absatz 2, §. 88 Absatz 1 bis 8 Die in 8§. 16, 28, g. 91 Absatz; 1 1gp 8 Febhenden Besti b 8 8 zer Stande war. 8 5 8 . 8 6 ho 8 8 Hafts ie dei einze nen U enossen 2) nicht niedriger als 9 . §. d atz 2, §. G Zsatz 8 bis 3) 18. 16, 28, 9., 2 68 4 8 äascg 42 2 Die Ansprüche auf Grund der vorstehenden Bestimmungen schulden geltend un machin anbe wirkt fuͤr und gegen alle bei⸗ Se sere, ben ondeecsfadrfng dha nhcee der ef chäftsantheil seiln. Dasselbe gilt von der Umwandlung einer Genossenschaft Absatz 2, §. 82, § 83 Absatz 2 vorgeschriebenen Anmelbungen 1““ §. 93 tragspslichtigen Genossen nofsenece ns EC116“” üͤr . Ausfall 8 38 5 Sastunenn muß bei Errichtung der Genossenschaft nht zuc se tpftiht. dper. b58 unbeschränkter Nach⸗ nn Seceesehngen nnecen auch zu dem Genossenschaftsregister

9.. 8 8 8 8 an Vermö 8 K b 8 G 8 3 z vhaA i 89 8 e ¹so e mi hoe ränkter. 34 1 9 ede 8 eigniederlassu 8 Zu dem Antrage auf Eröffnung des 8. 8* Die Kl. ist wFa iebno e dem Umtsgerichte zu er⸗ daree se welcgen diese an ihren bei der tußvertheilung durch das Statut bestimmt werden. Die Bestimmung oder eschränkter Hastpflicht. . H äubigern jedes Mitgli es Vorstandes be⸗ Die Klage ist ausschließlie 8 . den Fe denns laubigern jedes Mitglied des

1889.

Einführungsgesetzes zun Gerichtsverfassungsgesetze dem Reichs⸗

§. 126. Anwendung. 2 8 V 8 bder Hoe-⸗ 8 exleiden. 8 Zu einer Erhöh vor 8 ben 8 8 138. . Kitgliedern geste 8 ben. dehe Verhandlung ersolgt nicht vor Ablauf der be⸗ selben erleiden. 8 u“ Zu rhöhung der Haftsumme bedarf es einer 8 1“ Wird der Antrag nicht 898 8 ve Pgeao dis mandhe e . g n ee (Aatehtunagsproesse fund zur Nach vnn es Jei b. erm er. 88 Mehtheit von drei Viertheilen der in der Generalversammlung Zu dem Beschluß auf limwandlung einer Genossenschaft 1 aprso Fo 8 1 e 8 de de e e 8 2 8 8 Z 8 1 8 1 8 die ere nun 1 8 U gee 8 8 . 88 N ühe 8 8 Fe ¹ & 8 delt aegegel de wachen e Was Gericht hat die rerhzeitigen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden. welchem die Nachschußbere g erschienenen Genossen. Das Statut kann

d ore G b chränkter Nachschußpflicht in eine solche mi 1 Von der Eintragung eines beit den G ee ee eedas iss ss noch andere Ere mit wnbeschräͤnt pflicht in eine solche mit unbe 18 gung eines beitretenden Genossen, der s . §. 97 Asteigt der Streitgegenstand eines Prozesses die sonst köͤnnen die Glaubiger, soweit sie disher nicht befriedigt sind, 1 fordernisse aufstellen. schränkter Haftpflicht oder einer Genossenschaft mit beschränkter Eintragung oder Vormerkung des Austritts, der Ausschließung 11h Nbersaciche Fusandeagkein der Amtsgerichte geltende die einzelnen Genossen in Anspruch nehmen, ohne daß den §. 127. Hastpflicht in eine solche mit unbeschränkter Haftpflicht oder oder des Todes von Genossen, sowie von der Eintragung Absaß 2, 3 fu hören. ö. füͤr die sas ce Gericht, sofern eine Partei in einem letzteven die Einrede der Teilung zuseht . termine vo Eine Herabsetzung der Haftsumme kann nur unter mit unbeschränkter Nachschußpflicht bedarf es einer Mehrheit, weiterer Geschäftsantheile in die Liste der Genossen hat das der Ceesaangeiteräg dan osen des Baffahrens e r solchen 8 se vor der Verhandlung zur Hauptsache darauf Festgestellte Forderungen, welche im Prüfungstermine von Beobachtung der Bestimmungen erfolgen, welche fuͤr die Ver⸗ von drei Viertheilen der in der Generalversammlung erschie⸗ Gericht (§. 10) dem Gerichte einer jeden Zweigniederlassung deheze Nhchtenahe nh eröonen d xb 8 vnes deaic Vgan de samnmelscgen Sseeitsachen an das den Lorbande Fder den auidatocen west ausdraͤctich b2 theilung des Genossenschaftsvermögens im Falle der Auf⸗ neuen Genossen. Das Statut kann noch andere Erfordernisse zur Berichtigung der dort geführten Liste Mittheilung zu prechende Konkursmasse nicht vorhanden sei. g. . 58 Beirse es seinen Sitz hat, zu ver⸗ stritten sind, koͤnnen auch von den in Anspruch genommenen lͤsung maßgebend sind (§. 80 Absatz 2, §. 88 Absat 1 bis 3). aufstellen. machen. § 94. Landgericht, bessen Bezitte s Aee optige Beschwerde Genossen nicht bestritten werden. 8 b1 bis 3).

Durch die Eröffnung 8 Konkursverfahrens wird die weisen. Gegen diesen Beschluß sindet die sofortige Beschwerde X 8

Die Anmeldung des Herabsetzungsbesch Zenossen⸗ 3 §. 199. Imgleichen ist die Eintragung der Auflöste . WE üh 8 gsbeschlusses zum Genossen⸗ ö“ 0 8. 139. 9 itragung uflösung einer Ge⸗ Die Nothfrist beginnt mit der Verkundung des Be⸗ Das pechtskrästige Urtheil, welches in dem Prozeß über Kbea des im §. 88 Absatz 1 Die Umwandlung (§8§. 137, 138) ist auch gegenüber den nossenschaft, sowie der Eröffnung des Konkursversahrens zu

1 . 1 1 schaftsregister erfolgt nicht vor b 1 b Genossenschaft aufgelöst. statt. eine im Prufungstermine von dem Vorstande 1 s. bezeichneten Jahres. Mit der Anmeldung sind die Bekannt⸗ vor der Eintragung des Beschlusses in das Genossenschafts⸗ dem Genossenschaftsregister einer jeden Zweigniederlassung 8. 98. b 1 Beschluß rechtskräftig, so gelten die Streitsachen Wauidatoven bestrittene Forderung suͤr oder gegen dieselben machungen des Beschlusses einzureichen. Zugleich hat der register aus der Genossenschaft Ausgeschiedenen wirksam. mitzutheilen. Die Erössnung des Konkursverfahrens ist unverzüglich Ist der Beschluß rechtskräftig, Verfahren vor ergeht, wirkt gegenüber allen Genossen. Vorstand die

8 8 5 b —*½ 152 1 8 2 88 8 b Die i b schriftliche Versicherung abzugeben, daß die Im Falle der Umwandlung einer Genossenschaft mit 5. 150. b e hgfa. des ns X. Funtp s bei dem Landgerichte anhängig. Die im ahre . 8 8 vorkabr veiti b V zug de 8 n das Genossenschastsregister einzutragen. Die Cintragung VA““ Lrwachsenen Kosten werden als Theil der In Ansehung einer im Konkursverfahren streitig ge

1b eitig Gläubiger, welche sich bei der Genossenschaft gemeldet und unbeschränkter Nachschußpflicht können dieselben für die Ver⸗ Gegen die Entscheidung über An räge auf Eintragung in

ird ni 1G - jebenen Forder uge dieselbe nicht festgestellt der Herabse esti e. bindlichkeiten der Genossenschaft nicht in Anspr 1 das Genossenschaftsregister oder die Liste der E 1 d nicht bekannt gemacht. den ee. Nvvegyass zebandelt und gelten bliebenen Forderung kann, so lange d 8 fe er Herabsetzung nicht zugestimmt haben, befriedigt oder sicher⸗ 1 er Genossenschaft nicht in Anspruch genommen gitter oder die Liste der Genossen oder wird nich - g § 98. bei dem Landgerichte erwachsenen Kosten behande g istt eine Verurtheilung der Genossen nicht erfolgen. ¹ gestellt sind. g er siche werden, sofern ihr Ausscheiden früher als achtzehn Monate auf Vormerkung in der letzteren finden die Rechtsmittel statt Bei der Eröffnung des Verfahrens ist von dem Gerichte als Kosten einer Imstanz. § 117 7

en b & ℛϑ 88 8 198 vor der Eintragung erfolgt ist. Im Falle der U welche gegen die Entscheidung über Eint in i 2 Pe“ X, NorsPrift der Civülproseßerdnung J. 688, 689 8 S. 8 8 §. 128. Uragung 5 l . „à Falle der mwand ung 3 N-Xe g ragungen in das hg Gläͤubigerausschuß zu bestellen. Die Gläubigerversamm⸗ Die Vorschristen der En⸗ ilprozeße d 8 8 Die Klage der Gläubiger gegen die einzelnen Durch das Statut kann die Betheiligung des Genossen einer Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht bleibt der Handelsregister zulässig sind.

. . 8 WMen Mürs d die Auf 8 * 4 * 8

G peselIin die Wa über die Eimstellung der Zwangsvollstreckung und die Auf g 94 vbk-MAAa. b affe der Forderung ein beer ing en 16 19] 9 oeht sig II1önm hgsrhrs 5

ung hat über die Beibehaltung der bestellten 8 F M. * Vetes Hanzemäßvegeln sinden entsprechende An⸗ verjährt, sofern nece nach Hesche senene IIW1““ nn 8 auf ednn Geschäftsantheile, unter Festsetzung der höͤchsten Anspruch gegen sie auf ihre bisherige Haftsumme beschränkt. Gebühren fuͤr die Ver⸗⸗ 151. .

anderer Mitglieder zu beschließen. Im Uebrigen kommen di dv kürzere Verjährungsfrist gesetzlich eintritt, in Kweir Ie Zahl derselben, gestattet werden. Neunter Abschnitt nc,Gebühren für die Verhandlung und Entscheidung erster

Vorschriften im §. 79 der Konkurs⸗Ordnung zur Anwendung; wendung⸗ 8 106 Ablauf der im §. 116 Absatz 2 destimmien Füst ne Vncch Die Bestimmung oder eine Abänderung derselben ist zu 88— de gph Instanz üher die in vorstehendem Paragraphen bezeichneten §. 97. öö1“ 8 G Genose Die Verjährung zu Gunsten eines Genossen wird dur veröffentlichen (§§. 12, 16). Strafbestimmungen. Anträge, sowie für die Eintragungen und Vormerkungen

8— Bes Soweit in Folge des Unvermögens einzelner Genossen enen die Genossen⸗ 8 . 8 b d 3 1 ing

Die Generalversammlung ist ohne Verzug zur T eschluß⸗ 8* von Beiträgen der zu deckende Gesammtbetrag Rechtshandlungen unterbrochen, welche gegen 8 E Saesn 3 §. 129. 1 §. 140. 1 en nicht erhoben. Die Er ebung von Auslagen findet

sassung darüber zu derufen (8 42 bis 44), vb die bishengen aae⸗ dns wird dder in Gemäßbeit des auf eine Anfechtungs⸗ schaft oder von derselben vorgenommen werden; sie wird Die Haftung eines Genossen, welcher auf mehr als einen Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsraths und, nach 8§. 79, 80 und 80 b des Berichtskostengesetzes statt.

Wtoalioder Föorst ssichtsraths beizubehalten nicht erreich 1 e T scht unterdrochen durch Rechtshandlungen, welche gegen einen Geschäftsantheil betheiligt ist, erhöht si 3 Liquidatoren werden, wenn sie absichtlich 8 i §. 152 Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsraths beizu ee en ürtheils oder aus anderen Gründen die Be⸗ nicht unterdrochen durch; HaadimnCen, ne 8 tsantheil betheiligt ist, erhöht sich auf das der Zahl Liquidatoren werden, wenn sie absichtlich zum Nachtheile der 62 9 a ö ader andere zu destelen find, S.eeeeee har der Konkursverwalter eine Zusatz, andeven Genossen Fee 2 5eneis, vnd der Geschäftsantheile entsprechende Vielfache der Haftsumme. Raate bn za rzanmef ss here Bete und zugleich mit Geld⸗ (g Me E1“] 199 222 8e, Aich 3 §. 98. es 8 Aeswamcer 2 wer 8* S e Die Verjährung läuft auch geger Kimdersjahrige §S. 130 rafe bis zu dreitausend Mark efera t. 8 er in F. jatz F. 5. 16 rvor bes der Scluß⸗ bderechn zustellen. Rüchsichtlich derselben kommen die een Fomzie gegen juristische Perso vnate W11 Zuglei b 3, §§. 28, 3 56* § 276 Abfs1 Soweit die Konkursgläͤnbiger wegen Reg 8. 88 e 1 1 bee . xg dis 10 zur Anwendung. devormundete Personen, Sn Feeen Hartsische ge b nen. 8 Iee. der erste Geschästsantheil erreicht in, der die Be⸗ 8 Zugleich kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte gübsaß 81 8.29 29, Ee. g85 §. 76 Abfatz 2, vertheilung Konkursordnung .Ig ve 8 88 E Die Aufstellung einer Zusatzderechnung ist erforderlichen⸗ denen gesetzlich * 8 . Feen. . üen Stand⸗ sedoch terigung S. auf einen zweiten Geschäftsantheil gerkannt werden. 28 8 Näea. Vorschr⸗ 19 Secgh X 27. 2 37 nnes 3 ent⸗ rungen aus dem zur Zeit der es de K ast fols 1a wiederhelen. Zulassung der ezee. edees Le 3 ens der G enossenschaft nicht zugelassen werden. Bas §. 141. öüee 92 g eog deg tetrage von verfahrens vorhandenen Vermöogen der Ge ssen Hant asse § 107. mit Vordehalt des Rüdkgriffs gege 2 218 d Gleiche gilt von der Zulassung zu jedem weiteren Geschäfts⸗ b iiglieder des Vorstandes und des Aufsichtsraths und sind die Mitglieder des V g a g ten. In gleicher Werse 8 . . uUr U seisten. 8 8 6 A 88 ( dur 8 B. . 8 8 6 8 1 gl Ge e ni ar Hestra 0 4183 - 2 2 3 F. 9, F⸗ 9 sa 2 . e Nvacschäß sind von den Genossen, wenn nicht das kursordnung 8 E1““ e4been Soweit Genossen in Gemäßheit des §. 8 Konkurs⸗ Ein Genosse, welcher auf einen weiteren Geschäftsantheil sie in den von ihnen dem Gerichte (§. 10) zu Laüe.Aee ge 8. 3 und 4, §. 82, S. 3 Absatz 2, F. 87 Absatz 1 Statut ein anderes Beitragsverhältnit festsetzt, nach Köpfen 8 b* erangenen Zusäͤtze zu derechnen, wie gläubiger besriedigen, treten sie in die Rechte der letzteren betheiligt sein will, hat darüber eine von ihm zu unter⸗ meldungen, Anzeigen und Versicherungen wissentlich falsche 8 1nablacis Vorschriften anzuhalten. 8 du leisten. 8 n Sgend d die Genossen in Gemaͤßzheit des S 8 an Nachschüssen zu gegen die Genossenschast e in. 8 zeichnende, unbedingte Erklärung abzugeben. Angaben machen oder in ihren Darstellungen, ihren Ueber⸗ Pte 888 12 Verfahrens sind die Borschriften maß⸗ Beiträge, zu deren Leistung cinzelne Genossen unvermögen veer 8 beben i 9 8 1 bEEII1 j die Die Erklärung ist von dem Vorstande nach der Zu⸗ sichten. über den Vermögensstand der Genossenschaft, über die 8 ordneten A 1 bdür rzwingung der im Handelsgesetzbuch an⸗ sind, werden auf die üdrigen vertheilt 1 haegen „Verech ung (Nachschußberechnung) unterliegt den Die Bestimmungen der . 116 bis 118 finden auf die lassung des Genossen zu dem weiteren Geschäftsantheile be- Mitglieder und die Haftsummen, oder den in der General⸗ geordneten Anmeldungen zum Handelsregister gelten. Zahlungen, welche Genossen über die von ihnen nach den 8- Bereè I S des 102 104 dis 186 der Voörzchrift in den letzten zwei Jahren vor der Eroöͤffnung des Feens hufs Eintragung des letzteren in die Liste der Genossen dem versammlung gehaltenen Vorträgen den Stand der Verhältnisse d 8 8 S. 153.

2 89 G d 8. öu 8 88 4 8 22 1 8 48 82 W b. 6 5 Rannß 8 „, 8 Het en W 8 . 8 . 8 344 8 2 8 8 3 8 4 2 1 4 vorstohenden Hestimmangen eschuldeton Beitväge, vinans Arat Nmit der Matzgade, daß auf Genossen, deren vecahrens aus der Cemossenschaft aungeschiedenen vüng en Cerichte (§. 10) einzureichen. Zugleich hat der Vorstand der Genossenschaft wissentlich unwahr darstellen.8— e⸗ 5e. 5 vegee Sen * leisten, sind ihnen, die der Gläubiger E“ F Heistung von Beiträgen sich verausgestellt hat, ee KIA 88 8 88 Seh ihres sFriftlich zu daß die üͤbrigen Geschäftsantheile des eeh . 1. auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte (Bundes⸗Gesetzbl 4434 Le 2

ist, & . chschilf zu erstatten. 111141‧*“ 8 Hastpflicht unterliegen, wegen der bis zu dem Jeith. as . enossen erreicht seien erke erden. EE1““ S., 222 1 1 n vom 19. Mai erfolgt ist, aus den Nachschüssen zu erstatten. Inübe ort rden. afcPfulke 8 Aüaö I“ ““ 1 8 8 1 8 71 [Phoie. aeewee-en Gegen die Nachschüsse kann der Genosse eine Fw⸗ ung Beiträge nicht vertheilt we 8108. Ausscheidens von er Cenossenschaft eingegangenen -g.gs 1. Die Betheiligung auf den weiteren Geschäftsantheil tritt S. Glng mildernde Umstände vorhanden, so tritt ausschließlich 1871 0 ehsgse, e. 89 somie die Vorschriften gen an die Genossenschaft e Der Verwalter hat, nachdem die Nachschußberechnung für müt g2 neeene, 82 ö 5 Frmbheit der vorstehenden Absätze erfolgten Ein⸗ Geldstrafe ein. §. 142 des Einführungsgesetzes ö 2 1 1 vechiegen, unter welchen er als Kontareriger 590 Freckhar erklärt ist wüglich den gemäß §. 103 ver⸗ der Gläudiger erst nach Adtanf vom ses v . hr agung in Kraft. 8 1 . 142. 1 führungst 3 zu derselben werd gobe n⸗ sciedigung wegen der Forderung aus den Nachschüssen zu de⸗ E“*“ vneüh ie den och cinzuziehenden Termine, in welchem die Nachschußderechnung (& 10⁄) für Im Uebrigen kommen die Vorschriften des §. 15 zur „„ „Mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit Ge⸗ a F b 5— im F. 6 des letzteren Gesezes. anspruchen hat. 8 99 vnneichender Bestand eingegangen ist, diesen im vollsteckdar erklärt it. erhoden oge⸗ kann. Falle des Toden entsprechenden Anwendung. 8 fängniß bis P9 drei Monaten oder mit beiden Strafen zugleich setzes e8bw- gn Jull die Bestimmungen des Ge⸗ .“ § 99. Beiträgen hinrerchender Best g A. wes. naebnh e ee. Dieser Anspruch erstreckt sich, wenn im Falle des T. 132 werden bestraft: 2 E zug genommen ist, treten an 8 2 ere der Nachtragsvertheilung (Konkursordnung §. 153) unter 2 2 a 4 8 8. 132. vbE1 8 . · 1 8 Der Konkureverwalter hat sosort, nachdem die Bilanz 4 dines Genossen dessen Ausscheiden nach dem im 8 75 v.- 1 Eine Uebertragung des Geschäftsguthabens findet in dem ¹) die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsraths er. 8 x-2 die entsprechenden Bestimmungen des gegen⸗ auf der Gerichtsschreiberei miedergelegt ist die 1“ SAen wn die im §. 155 der Konbur dezeichneten Zeitpunkt eingetragen ist, auf die 92. 8b 2 Falle des §. 128 an einen anderen Genossen nur statt, sofern und die Liquidatoren, wenn länger als drei Monate die 1 g bes. 8 154 §. 114), Fu berachmen, wicdiel d a. Ihüsnwwe- 52* zchmeten Forderungen sind zurückzudedalten die der Eintragung von der Genossenschaft eingegange nan ihr er dessen bisheriges Guthaben mit dem ihm zuzuschreibenden Be⸗ Genossenschaft ohne Aufsichtsrath geblieben ist, oder in dem Auf die in Gemäßheit 2 Gef Juli 18 Feeeimarn Zehlneirages de Genoßen vorschutweie beczatwagen rdeuns dere chn en Forderwesge in Prösü güretmäne von dandliskeiten, sofern nict der Erde deweist, daß den 1hver nage die der döchsten Zahl der Geschäftsantheile entprechende lehteren die zur Beschlußfähiakeit erförderliche Zahl von Mit. eingerroßenen Genssseshatern zühe des wememene düees haben. ““ 6 was-g Ker ee 8 ddneee Hahch destritten worden sind. Dem Eingehung dem Gläubiger der Tod des Genossen Gesammtsumme nicht übersteigt. Fce ist die im §. 74 gliedern gefehlt hat; getrag enossenschaften findet das gegenwärtige Gesetz 7 IJn der Bervochmung (Vorschzußderechnung) sind die färmmt. enn er dlcidt überlassen, den Widerspruch der Vorstandes kanmt war. 8 vorgesehene Versicherung des Vorstandes zu richten. Im 2) die Mitglieder des Vorstandes oder die Liquidatoren, gaben Anwendun vchen Genofsen mamomntlich sn vezrichnen und auf se die Der⸗ darch Klage zu bescitigen. Soweit der Widersoruch vechts⸗ Für Genossenschaften mit undeschränkter Uebrigen verbleibt es bei den Bestimmungen im §. 131. wenn entgegen den Vorschriften in 8. 92, 111, 134 der An⸗ 8 & 155 zu demessen, daß durch cin noramszusehenden Un vmögen cin⸗e ee die übrigen Glänbiger frei. .“ § 120. . 8 Mit der Bilanz eines jeden Geschäftsjahres ist außer den Die Strafe tritt nicht gegen denjenigen ein, welcher nach⸗ ,eeraesene nxnd mn 1 e zusätzliche zelner Genodssen zur Leistung wom Beitnigen ein Ausfall an eade zur Besredigung der Gländiger micht erforderlichen Die Bestimmungen des S. 112 über e Seess8 er 18 §. 31 vorgesehenen Angaben über die Zahl der Genossen weist, daß die Unterlassung ohne sein Verschulden geschehen ist. n- 88 8 ö dem Antvage Uederschüßfe se hat der Konkursverwalter an die Genoffen Furück- Betheiligung auf einen Geschäftsantheil und 8 5, 1 e dnl esammtbetrag, um welchen in diesem Jahre die Geschäfts⸗ §. 143. 1 ist der Vorstand von dem Gerichte (8S5 10,2 12) n Lebe ie Beroihnung üst dem Konbuvsgerichte vmit daes mnahleh. die Berufung der Generalversammlung im Falle der 89 28 5 haben, sowie die Haftsummen der Genossen sich vermehrt Mitglieder des Vorstandes werden mit Geldstrafe bis zu nungsstrafen in Gemäßheit des S zuhalte heee enkanh dnzureichen, dieselbe füm vollstvockhar zu .““ §. 109. schuldung finden auf die Genossenschaften mit unbeschränkter oder vermindert haben, und der Betrag der Haftsummen zu sechshundert Mark bestraft, wenn ihre Handlungen auf andere al II ix Seeeeüen Lee. 8. ge. Eine Aufhebung des Konkurkversahrens durch Zwangs⸗ Nachschußoflicht Anwendung. 8 C“ dnehc am Jahresschluß alle Genossen zu⸗ 8 S. 1 1“ geschäftiichen sind, Solange in dem Statut einer Genossenschaft die im § 161611A* gergleich sinder micht statt. 11u“ e nnahrüd 8 d c. d;- un sie in der Generalversammlung die Erörterung Nr. 4 vorgesehene Bestimmung über die Bildung eines der Liste der Genosfen dcüörn ügen. V verg 1 —— den Versahrens ist erst zuläsfüg, nachder Die T tser härungen (8. 15) müssen die w-anen b 134. 8 von Anträgen gestatten oder nicht hindern, welche auf öffent⸗ servefond N envfsen int die —— 2 e⸗ C der de 2— e inmmt das Gericht mit dem Bollzugt der Schlußvertheilung degommen ist. Die Bemerkmag emthalter, daß die einzelnen Genossen mat ꝛMre s Konkursverfahren findet bei bestehender Genossen⸗ liche Angelegenheiten gerichtet sind, deren Erörterung unter 8 19egs 2₰ Erklär lah Re Berechn . Ddas 229 iu e EE11“ rose⸗ b Zur Erklärung üder dae Berechmung der Geödee” einen Tenmin, welcher nicht über Fwei Wochen Dimams am⸗ V beraumt werden darf. Derselbe öst öfffentlich behammt zu g

t eine Abänderung derselben ist zu veröffentlichen (§§. 12, 16) Die Vorschriften im §. 127 Absatz 2 finden entsprechende Füͤr den Eintritt der in § 13, §. 16 Absatz 4 88. 29 gn ürn erklaͤr ord § 149) berücksichtigten Forderungen bei der⸗ 88§. 12, - b d 8 8§. 29.

88 * heben, welches die Bevechnung für vollstreckbar erklärt hat. § 149) berücksichtig d -

rechtige

84, 139 vorgesehenen Wirkungen enischeidet die Eintragun in das Genossenschaftsregister der Hauptniederlassung. g 56. 140.

8

d

mit den in den nachfolgenden Paragranhen enthaltenen Maß⸗

Inn Poh. ger ga. eh acsn-s n, Rermögen verpflichtet sind, der Genossenschaft die zur schaft außer Falle der;⸗ 1“ ie G F 1 EE“ nach Inkrafttreten des Gefetzes beginnenden Geschäftsjahre an induger ist beizubringen. Imwieweit e. der Zufrme Desrierigeing Feeh eeee e e be .g 8 . 6 1 8 1 S. W1“ es jährli Reingewinns z .

oder —2 Siherlmnc vee Släudigern dedarf, deren Forde⸗ mach Maßgade des Gesetzes zu stages 85 ttseeicn Füler asmoffen Uherelon, Der Lor⸗ WDie Mitglieder des Vorstandes eines Revisionsverbandes 1 chen g8 mn 8 eeh

nc a müht Fesstaet Alt sünd scheudet do gericht nach §. 122. 2 1 ine solche Ueberschuldung sich aus der werden, wenn unterlassen ist, die Vers b äßhei ie Maorseüeezüt e*“ 8

. I1 nächt festgest Uit fünd, entscheidet das Konkursgericht H“ 8 7 en, ist, die Versammlung in Gemäßheit Die Vorschrift der Nr. 3 im § 8 Absatz 1 ühen das.

desomders 8 vnden... 5testens drei Tage wor dem Ter⸗ —2 Erme Itt im Falle Eroffmoms des Konkursver ahrens 822 Füresbilang oder aus einer im Laufe des Jahres aufgestellten des §. 57 Absatz 2 anzuzeigen, mit Geldstrafe bis zu sechs⸗ Geschäftsjahr findet nach Ablauf von drei Die erechmumg ist späte Ixeeereus Wersächen der Betheilnate - b 8 § 110. Ablauf von der Monaten seit dem 22 nn „1 8 nz ergie t, die Eröffnung des Konkursverfahrens zu be⸗ hundert Mark bestraft. Inkrafttreten des Gesetzes Anwend .

mime auf der Gerichösschrerdepei 18,. X 1“ Der Borfta⸗d ütt vempflichtet, den Konkereverwalter dei Nuchschußderechnung (8 107) füñr 8 stre⸗ 8r8 Lehar 1 Die Fei oe ten des §. 92 Absatz 2, 3, §. 93 Die Strafe tritt nicht gegen denjenigen ein, welcher nach⸗ Eine Genossenschaft, deren Statut die Ausdehnung des

miederzulegen. Hierauf ist in der Gens en den diesem in § 99 Abjatz 1, §. 102 Absatz 1, 8. 106, 107 Befricdigung E11“ 822r beirnt, e; entsprechende wengeang. weist, daß die Unterlassung ohne sein Verschulden ge⸗ Geschäftsbetriebes durch Gemwährung von Darlehen an Ver⸗

Ladumgem! § 101 mgewiesenen Otliegenheiten zu umterstützen. 82 Eeeezeeaeg. n innerhalb der letzten Die einzelnen G A11““ schehen ist. sonen gestattet, welche nicht Mitglieder der Genossenschaft sind

ö 1. du Wasfchtamh der vagemten L HI. 1 derzu erforderlichen Beitrüge von den 8 2 G 2 1 8ne zin 8 einzelnen Genossen können über ihre Haftsumme 1 §. 145. unterliegt dem Verbote des §. 8 Absatz 2 nach Ablauf va.

In dem Termume fümd 9g9ee vnd der Gläunbager⸗ Die in düesem Abschmitte himsichtlich des Vorstandes ge⸗ achtzehn Momate vor der Eröffnung 22 v. hrens ver. gxe 2 auf Leistung von Nachschüssen, noch von den Wer sich besondere Vortheile dafür hat gewähren oder zwei Jahren seit dem Inkrufttreten des Gesetzen 8

Geessenüschast, sumie der 1“” den, dur somst troffemen Bestimmmmgen geltem auch himfichtlich der Sigmödatoven. ausgeschiedemen Genosfem, welche nücht 1e, uag 29.— ukursgläubigern in Anspruch genommen werden. Im versprechen lassen, daß er bei einer Abstimmung in der Gene⸗ 8

ausschuß und, soweit Eimmemdumgem Cr⸗ werdem, E“ 8 ] des 8. 73 oder des §. 74 Absatz 4 der Nachschußpflicht unter⸗ lebrigen finden auf den

Betheiligten zu Hönem. v Achter Abschnitt. 8

dct über dür erhobdeme⸗ Z * 1 2 nspruch der Gläubiger die Be⸗ ralversammlung in einem gewissen Sinne stimme, wird mie 1 8 158. ede 8 n Eimmomdvong Uegen, nach Masgade des §. 98 zur Konkursmasse zu leisten. simmungen in §§. 116 bis 119 Anwendung. g gewissen Sinne stimme, wird mit Auf den Vorstand findet die Das Gerueht Lntschridet uüder dae erhe mn Eimmeomndeomgem, 19

berichtigt, somweit erferderlich, die Berothynumg der üeeeh e

B Bestimmungen. 8 123 e r. Mark, oder mit Gefängniß dis

8 Besondere Bestim 1 8 Lege 1I. 3 8 9. 180. 8 5 einem ahr bestraft. sichtsrath finden die Bestimmungen un § 3. 8 34 Absatz b Berichtigumg an vnd Lrkläärt die Brwactrmang ffür wolftweddar. Für Genossens bees Ent undeschränkter Haft⸗ Per 82 L-ö.gn E-vne g8 829 Zer, ch. des, de 88 fang, in deng Fan⸗ 8 has⸗ 8 Zehnter Abschnitt. . ven feche Rouater sr demn I Rasnraen ds

- chrig Malhca A. 88 8 8 8 1 Sdrerh er Ddaie D. dalgorg⸗ 9 428 M Wb 290 . . 84 1t 8 4. 8 1G · , 2 8 1 9 2 n— b 8 3 . Hord 95

Dee Entscheidung t un dem Termüme ader im cinrem eüehe 82 112. In der Verechnung find dieselben namentlich zu bezeichnen e päfts guthaben an gejahli wird, der 1-e; gegen Schluß⸗ und Uebergangsbestimmungen. Abzab 8ꝙ,n —* Böaderanmenden Termenc. walcher mäct Büe e ehe en semofhenfünften Mi wmsrschcärhter Haftpilocht denf un cnf sie die Beüge zn vencheüen, dene wee, dae. aeegh eatensre de den Caheenehennathaaher. §. 146. Ie hinaus angcseht werrem foll, im rir ist zut ein Genosse micht unf mehr als eimen Seschäftsamtheil dethei⸗ Einzelner zur Leistung von Beiträgen voraus⸗ 88 die Liquidatoren von den Gläubigern der Genossenschast, In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in welchen durch Die Bestimmung des §. 66 üder die Ausschließung von ni der see E mioder⸗ Ügt fein. zusehen 88 tten in . 99 Absatz 3, Jbfte si von dieser ihre Befriedigung nicht erlangen können, Klage oder Widerklage ein Ansprych auf Grund der Bestim⸗ Genossen wegen der Mitgtiedschaft in einer Zleichaetigen Ernsiczt der etheüligten auf der Gerzäheshch §. 113. Uebrigen sinden die E in 8 .11 dn⸗ hün 9 9— gemacht werden. Dasselbe findet gegen mungen dieses Gesetzes geltend gemacht ist, wird die Verhand⸗ Genossenschaft findet, soweit der Beitritt zu vor dem Dae Beitrittkerklärungen (§. 15) müssen die ub 88. 190 bis 102, 104 bis 106 und M. tsprech Hii gr itgl eber des Vorstandes oder die Liquidatoren katt, lung und Entscheidung letzter Instanz im Sinn; des § § des Inhafttreten des Gesetzen erfolgt ss. deine Anwendung⸗ becrec eennecheft eher somie mnmittelbar demn (Schluß in der Zwetten Beilage.) 1

8 „rh 8 . machen; die in der Berechnung aufgeführten Gemosssem sünd

8

Absatz 2 Über die Mindestzahl der Mätglieder, auf den Auf⸗