b. eine Belastung der Kreisangehörigen durch Kreis⸗ abgaben über 50 Proz. des Gesammtaufkommens der direkten Staatssteuern,
„Veräußerung von Grundstücken und Immobiliar⸗ rechten des Kreises,
Anleihen, durch welche der Kreis mit einem Schulden⸗ bestande belastet oder der bereits vorhandene Schulden⸗ bestand vergrößert werden würde, sowie die Ueber⸗ nahme von Bürgschaften auf den Kreis,
eine neue Belastung der Kreisangehörigen ohne gesetz⸗ liche Verpflichtung, insofern die aufzubringenden Leistungen über die nächsten fünf Jahre hinaus fort⸗ dauern sollen,
bedürfen in den Fällen zu a der Bestätigung des Ministers des Innern, in den Fällen zu b der Bestätigung des Ministers des Innern und der Finanzen, in den uübrigen Fällen der Bestätigung des Bezirksausschusses. 8 Ohne die vorgeschriebene Bestätigung sind die betreffenden Beschlüsse des Kreistages nichtig.
6) Der Bezirksausschuß beschließt, an Stelle der Auf⸗ sichtsbehörde, über die Feststellung und den Ersatz von De⸗ fekten der Kreisbeamten nach Maßgabe der Verordnung vom 24. Januar 1844 (Gesetz⸗Samml. S. 52). Der Beschluß ist vorbehaltlich des ordentlichen Rechtsweges endgültig.
7) Unterläßt oder verweigert ein Kreis, die ihm gesetzlich obliegenden, von der Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeit festgestellten Leistungen auf den Haushalts⸗Etat zu bringen oder außerordentlich zu genehmigen, so verfügt der Regierungs⸗Präsident, unter Angabe der Gründe, die Ein⸗ tragung in den Etat, beziehungsweise die Feststellung der außerordentlichen Ausgaben. ·
Gegen die Verfügung des Regierungs⸗Präsidenten steht dem Kreise innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Ober⸗Ver⸗ waltungsgerichte zu. Zur Ausführung der Rechte des Kreises kann der Kreistag einen besonderen Vertreter bestellen.
Artikel VI.
Das gegenwärtige Gesetz tritt hinsichtlich der Bestimmungen
im Artikel V. A Nr. 1 bis 4 sofort, im Uebrigen am 1. April
1890 in Kraft.
Noch vor dem 1. April 1890 ist zur Bildung des Pro⸗ vinzialraths, der Bezirksausschüsse, der Kreis⸗ und Stadt⸗ ausschüsse in Gemäßheit der Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes zu schreiten.
Auf die vor dem 1. April 1890 bereits anhängig ge⸗ machten Sachen finden in Beziehung auf die Zuständigkeit der Behörden, das Verfahren und die Zulässigkeit der Rechts⸗ mittel die Bestimmungen der früheren Gesetze, jedoch mit den im §. 7 Absatz 3 und im §. 18 des Gesetzes über die allge⸗ meine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 bezeichneten Ab⸗ änderungen Anwendung.
Bei der Vorschrift des §. 13 des Gesetzes, betreffend Er⸗ änzung und Abänderung einiger Bestimmungen über Er⸗ Ueng der auf das Einkommen gelegten direkten Kommunal⸗ abgaben, vom 27. Juli 1885 (Geset⸗Samml. S. 327) behält es auch für die Provinz Posen sein Bewenden.
Artikel VII.
Der Minister des Innern ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt und erläßt die hierzu erforderlichen An⸗ ordnungen und Instruktionen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. “
Gegeben Braunschweig, den 19. Mai 1889.
(L. S.) Wilhelm. von Boetticher. von Maybach. von Scholz. von Schelling.
Fürst von Bismarck. Fen Lucius von Ballhausen. Graf von Bismarck. Herrfurth. von Verdy.
Statistische Nachrichten.
Dem bereits angezeigten, im Kaiserlichen Gesundheitsamt bear⸗ beiteten statistischen Werk uͤber die „Verbreitung des Heil⸗ personals, der pharmazeutischen Anstalten und des pharmazeu⸗ tischen Personals im Deutschen Reich“ (Berlin, Verlag von Julius Springer) entnehmen wir folgende Angaben: Nach der Zählung vom 1. April 1887 betrug die Gesammtzahl der approbirten, in ihrem Beruf thaͤtigen Aerzte, einschließlich der dem aktiven Heere und der Flotte angehörigen Militär⸗ und Marineärzte im Deutschen Reich, 15 824 Persogen, davon waren 14 489 Civilärzte. Von diesen übten 13 908 die ärztliche Praxis frei aus, 581 (etwa 4 %) waren ausschließlich in und für Anstalten thätig. Auf je 3369 Bewohner (das Militär eingeschlossen) kam im Reich 1 die Praxis frei ausübender Civilarzt (in Oesterreich 1885 1 auf 3060, in Frankreich 1886 1 auf 3186 Be⸗ wohner). Aktive Militär⸗ und Marineärzte wurden 1335 gezählt, von denen sich 765 bei den Ortsbehörden (aus Berlin und Hannover fehlen jedoch die betreffenden Angaben) zur Civilpraxis angemeldet. Außer diesen 15 824 Aerzten, von denen also mehr als 14 673 frei praktizirten bezw. sich zur freien Praxis gemeldet hatten, übten noch 669 approbirte Medizinalpersonen unter dem Namen „Wundärzte“ oder „Landärzte“, „Chirurgen“ ec. die Heilkunst aus. Mehr als die Hälfte dieser (340) kam auf das Königreich Württemberg, ein verhält⸗ nißmäßig bedeutender Theil (73) auf die 3 thüringischen Staaten Sachsen⸗Weimar, Sachsen⸗Altenburg und Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. In allen übrigen Bundesstaaten gab es deren entweder nur noch wenige oder, wie in Oldenburg, Sachsen⸗Meiningen, Schwarzburg⸗Sonders⸗ hausen, Waldeck, Schaumburg⸗Lippe, Lübeck und Bremen gar keine mehr. Die Zahl der Aerzte (im engeren Sinne) hat verhältnißmäßig stärker zugenommen als die Bevölkerung. Die Zunahme der letzteren betrug in dem zehnjährigen Zeitraum 1875/85 etwa 9,7 %, die der frei praktizirenden Civilärzte in den 11 Jahren 1876/87 15,4 %, die der Anstaltsärzte (ausgenommen Berlin) 61,3 %. Eine Zunahme hat jedoch nur in den größeren Gemeinden (mit 5000 und mehr Ein⸗ wohnern) stattgefunden. In diesen wuchs die Zahl der Aerzte (ein⸗ schließlich der Militärärzte) von 7816 auf 9943, also um 27,2 %; in den kleinen Gemeinden zeigt sich dagegen eine Abnahme von 5912 auf 5881, also um 0,5 %, ungefähr entsprechend der Bevpölkerungsabnahme in iesen Gemeinden von 32 288 287 auf 32 175 998 Bewohner, d. i. mehr als 0,3 %. In den einzelnen Bundesstaaten hat sich der Wechsel im Aerztebestande sehr verschieden gestaltet; in Mecklenburg⸗Strelitz und im Fürstenthum Reuß ͤ. L. ist trotz unahme der Bevölkerung eine Abnahme der Gesammtzahl der praktizirenden Civilärzte beob⸗ achtet worden. In Elsaß⸗Lothringen haben sich die praktizirenden Civilärzte, einschließlich der Officiers de santé, von 388 auf 372 ver⸗ indert. Die Zahl der aktiven Militärärzte im Reich hat, trotz der urch die Vergrößerung der Armee bedingten Erhöhung der Etats⸗ tärke der aktiven Sanitätsoffiziere (für 1877/78 1626, für 1887/88 686, also 60 mehr) in den 11 Jahren abgenommen, denn an Nilitär⸗ und Marineärzten sind neuerdings nur ebenso viele ermittelt worden, wie im Jahre 1876 allein an Militärärzten. In Bayern und Sachsen sind 15 bezw. 4 Militärärzte weniger als 11 Jahre rüher gezählt worden; dagegen wird für Berlin eine be⸗ deutende Vermehrung derselben (um fast 90 %) angegeben. Die Zahl der Wundärzte, Landärzte zc., d. h. derjenigen im Deutschen Reich approbirten und ärztlich thätigen Medizinalpersonen, welche den Titel „Arzt“ nicht führen dürfen, hat um mehr als die Hälfte
(von 1568 auf 669) abgenommen. Aus einer tabellarischen Uebersicht der Vertheilung des frei praktizirenden bezw. zur freien Praxis an⸗ gemeldeten ärztlichen Personals auf die einzelnen Bundesstaaten ergiebt sich, daß unter allen deutschen Staaten die drei freien Städte Hamburg, Lübeck und Bremen am reichlichsten mit Aerzten versehen sind (1 auf etwa 2000 Bewohner); dann folgen zwei mit Kurorten besonders gesegnete Gebiete, nämlich das Fürsten⸗ thum Waldeck (1 auf 2100 bis 2300 Bewohner) und die preußische Provinz Hessen⸗Nassau (1 auf 2300 bis 2700 Bewohner). Die wenigsten praktizirenden Civilärzte im Verhältniß zur Bevölkerung hatten die preußischen Provinzen Ostpreußen, Westpreußen und Posen (1 auf 5600 bis 5650 Bewohner), das Fürstenthum Reuß ä L. (1 auf 4659 Bewohner) und das Reichsland Elsaß⸗Lothringen (1 auf 4000 bis 4300 Bewohner). In der Stadt Berlin kommt 1 Arzt auf 1374 Bewohner. Was den räumlichen Umfang der ärztlichen Praxis betrifft, so ergiebt die Statistik Folgendes: Berlin zählt auf jeden Quadratkilometer 15 praktizirende Civilärzte, also 1 Arzt auf 0,07 qgkm. Den weitesten Weg zum Arzt durchschnittlich hat die Landbevölkerung in den 6 öst⸗ lichen Provinzen Preußens (Schlesien: 1 Arzt auf 121 qkm, Branden⸗ burg ohne Berlin 1 auf 193, Posen 1 auf 193, Westpreußen 1 auf 236, Ostpreußen 1 auf 250, Pommern 1 auf 260 qgm) und in de beiden Großherzogthümern Mecklenburg (Mecklenburg ⸗Strelitz 1 auf 183, Mecklenburg⸗Schwerin 1 auf 164 qkm) zurück⸗ zulegen, den kürzesten Weg dagegen die Landbewohner im dh hg g. thum Hessen (1 Arzt auf 43 qkm), in Waldeck (1 auf 45), in Ne j. L. (1 auf 49), im Königreich Sachsen (1 auf 53), in G auf 53). Nicht unerheblich verkleinert sich jedoch der durchschnittliche Umfang der Berufsthätigkeit eines Arztes und ändert sich demgemäß auch die Reihenfolge der Staaten, wenn alle praktizirenden Aerzte, auch die⸗ jenigen der Groß⸗ und Mittelstädte, auf das ganze Staatsgebiet ver⸗ theilt werden. Man findet dann, daß die Aerzte am dichtesten im Gebiet der drei freien Städte (Hamburg 1. Arzt auf 1,5 qkm, Bremen 1 auf 3,3, Lübeck 1 auf 8,5), im König⸗ reich Sachsen (1 auf 16) und in der preußischen Rheinprovinz (1 auf 19), dann erst im Großherzogthum Hessen (1 auf 23), der Provinz Hessen⸗Nassau (1 auf 23), dem Herzogthum Braunschweig (1 auf 27) wohnen. Am wenigsten dicht bleiben lie aber auch dann in den preußischen Provinzen Ostpreußen (1 auf 106), Westpreußen (1 auf 102), Posen (1 auf 96), im Großherzogthum Mecklenburg⸗ Strelitz (1 auf 94), in der preußischen Provinz Pommern (1 auf 88), im Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin (1 auf 77) und in der preußischen Provinz Brandenburg (1 auf 74); auch das Großherzog⸗ thum Oldenburg (1 auf 61) nähert sich dann den letzteren Gebietstheilen. Hier und da herrscht zwischen der Dichtigkeit der Aerzte im ganzen Staat und derjenigen der kleinen Gemeinden ein wesentlicher Unterschied. So I S. der Gesammtstaat Bayern im Verhältniß zur Größe des Landes zwar weniger Aerzte als Preußen (1 auf 46 gegen 1 auf 42 qkm); indessen scheint für die Landbevölkerung Bayerns der Arzt trotzdem durch⸗ schnittlich leichter erreichbar zu sein, da die bayerischen kleinen Ge⸗ meinden erheblich stärker als die preußischen von Aerzten bewohnt sind (1 auf 82 gegen 1 auf 114 qkm). Ein ähnlicher Unterschied besteht zwischen dem Großherzogthum Oldenburg und der benach⸗ barten preußischen Provinz Hannover (Oldenburg 1 auf 61, bezw. 1 auf 76; Hannover 1 auf 54 bezw. 1 auf 97 qkm). Ein anderes Bild von der Verbreitung der Aerzte in den einzelnen Bundesstaaten gewinnt man, wenn deren Amnzahl mit der Einwohner⸗ zahl verglichen wird. Dann nehmen viele Staaten und Landestheile eine wesentlich andere Stelle in der Reihenfolge ein; namentlich gilt dies von den Königreichen Sachsen (1 Civilarzt auf 6000 bis 6650 Bewohner) und Bayern (1 auf 4000 bis 5000 Bewohner), dem Großherzogthum Mecklenburg⸗Strelitz (1 auf 4000 bis 5000) und der Provinz Schleswig⸗Holstein (1 auf 4000 bis 5000). Im König⸗ reich Sachsen ist die Bevölkerung der kleinen Gemeinden geringer als in den meisten anderen deutschen Staaten mit Aerzten versehen, ob⸗ wohl in Sachsen, wie oben gezeigt, die Aerzte am dichtesten wohnen, d. h. auf den gleichen Flächenraum die größte Anzahl derselben kommt. Umgekehrt gehört Schleswig⸗Holstein, obwohl Aerzte 8öu mäßig spärlich im Lande wohnen (1 auf 969 km), zu den nach Ma gabe der Einwohnerzahl am besten mit Aerzten bedachten Provinzen des preußischen Staats. Die unterste Stufe in letzterer Hinsicht nehmen die östlichen Provinzen Preußens, namentlich Ost⸗ und West· preußen, ein, in deren kleinen Gemeinden erst auf mehr als 10 000 Einwohner eine ärztliche Person kommt. Durchweg mehr Aerzte als in den Landstädten und kleinen Landgemeinden kommen auf die fast ausschließlich städtische Pevölkerung der mittelgroßen und großen Gemeinden des Reichs. In der betreffenden Tabelle der vorliegenden Statistik finden sich die wenigsten Aerzte im Verhältniß zur Ein⸗ wohnerzahl außer im Königreich Sachsen (3,71 auf je 10 000 Bewohner) in den mittelgroßen Gemeinden (mit 5000 bis 19 999 Bewohnern) der preußischen Rheinprovinz (3,72 auf je 10 000 Bewohner), deren kleine Gemeinden gerade eine besonders hohe Aerzteziffer hatten; um⸗ gekehrt gehören in den preußischen Provinzen Posen und Ostpreußen, deren kleine Gemeinden an Aerztemangel leiden, die großen Städte (mit mehr als 20 000 Bewohnern) zu den ärztereichsten im ganzen Deutschen Reich (Posen 10,23, Ostpreußen 8,59 auf je 10 000 Be⸗ wohner). Von den meisten Aerzten bewohnt (1 praktizirender Arzt auf noch nicht 1000 Bewohner) sind nach der oben erwähnten Tabelle: 1) Bückeburg (die einzige mittelgroße Gemeinde des Fürstenthums Schaumburg⸗Lippe), wo auf etwa 5200 Einwohner 8 berufsthätige Aerzte kommen; 2) die vier großen Städte der preußischen Provinz Hessen⸗ Nassau: Frankfurt a. M., Kassel, Wiesbaden, Hanau. Rechnet man die Wundärzte und zur Praxis gemeldeten Militärärzte mit, so gehö⸗ ren ferner hierher: 3) die 8 mittelgroßen Gemeinden von Sachsen⸗ Coburg⸗Gotha und Sachsen⸗Weimar; 4) die beiden großen Gemeinden der preußischen Provinz Posen (Posen und Bromberg). Durchschnitt⸗ lich kommt nach dem letzten Zählungsergebniß a. in den mittelgroßen Gemeinden 1 praktizirender Civilarzt auf 2138, 1 praktizirende appro⸗ birte Medizinalperson auf 1896 Bewohner, b. in den großen Gemeinden: 1 praktizirender Arzt auf 1604, 1 praktizirende approbirte Medizinalperson auf 1450 Bewohner. Von den 21 Großstädten (mit mehr als 100 000 Einwohnern) des Deutschen Reichs hatten: Berlin 957 praktizirende Civilärzte, Breslau 260, Hamburg 253, München 245, Dresden 192, Leipzig 156, Frankfurt a. M. 142, Köln 132, Königsberg 123, Hannover 103, Stuttgart 84, Straßburg 75, Mageburg 74, Düsseldorf 68, Bremen 66, Nürnberg 64, Danzig 54, Altona 39, Elberfeld 38. Chemnitz 35, Barmen 34. Im Verhältniß zur Bewohnerzahl stehen obenan München, Frankfurt a. M. und Leipzig (auf je 1 Arzt weniger als 1100 Bewohner). Berlin kommt in dieser Reihe erst an die neunte Stelle (1300 bis 1700 Bewohner auf 1 Arzt oder auf je 10 000 Bewohner 7,28 Aerzte). Zu unterst stehen Barmen und Chemnitz (3000 bis 3166 Bewohner auf einen Arzt). Von allen Städten mit 20 000 und mehr Einwohnern hatte, soweit die Erhebungen sicheren Aufschluß geben, Wiesbaden die meisten Aerzte (1 auf 600 Bewohner); demnächst folgten die fünf Universitäts⸗ städte: Göttingen (1 auf 635), Bonn (1 auf 690), Greifswald (1 auf 725), Heidelberg (1 auf 770), Freiburg (1 auf 940). Die wenigsten Aerzte im Verhältniß zur Bevölkerung haben einige Nachbar⸗ orte großer Städte, nämlich Linden bei Hannover (1 auf 6400 Be⸗ wohner), Altendorf und Borbeck bei Essen (1 auf 5590), Rixdorf bei Berlin (1 auf 4550) und Spandau (1 auf 4570).
„— Durch das Marien⸗Blinden⸗Kuratorium in St. Petersburg ist im Jahre 1886 eine Zählung sämmtlicher Blinden im russischen Reich veranlaßt worden. Die Ergebnisse jener Auf⸗ nahme sind vor einiger Zeit im Druck veröffentlicht worden. Darnach beläuft sich die Gesammtzahl der Blinden im russischen Reich auf 189 909 Köpfe, davon sind 95 830 oder 50 ½ % weiblichen Geschechts. Im Durchschnitt entfallen auf je 10 000 Einwohner 20 Blinde, im Königreich Polen dagegen nur 7. Am stärksten ist die Blindheit unter der Dorfbevölkerung verbreitet, weil dort die ärzt⸗ liche Hülfe noch eine sehr mangelhafte ist. Dem Stande nach gehörten 86 % aller Blinden dem Bauernstande, 5,5 % dem Kleinbürgerstande an; 6,8 % waren Soldaten und Kofaken und alle übrigen Stände lieferten nur 1,7 %. Wie wenig noch in Ruß⸗
land für die Blinden gethan wird, erhellt daraus, daß nur 3 % der⸗ selben sich irgendwie beschäftigen und sich ihren Lebensunterhalt er⸗ werben; die übrigen 97 % sind gänzlich beschäftigungslos. Nur 7,5 % der Gesammtzahl aller Blinden werden für Rechnung des Staats oder verschiedener Wohlthätigkeitsgesellschaften verpflegt; 10,6 % leben von ihren eigenen Mitteln, 70 % und rund 12 % leben ausschließlich vom Betteln. 8 88
Kunst, Wissenschaft und 141“
In Nr. 18 der „Kunst für Alle“ erstattet C. von Vincenti Bericht über die diesjährige Ausstellung im Wiener Künstlerhause. Das traurige Ereigniß, welches sich im Kaiserlichen Hause ereignete blieb auch nicht ohne Folgen für diese Ausstellung. Das so groß⸗ artig geplante Künstlerfest fiel aus, und die dr Ligg der Jahres⸗ ausstellung — der achtzehnten — spielte sich zum ersten Male seit Bestand des schönen Kunstheims in der Lothringerstraße in aller Stille, ohne jede Feierlichkeit ab. Trotzdem ist der Besuch der Ausstellung, welche nahezu 600 Nummern enthält, von An⸗ fang an ein sehr lebhafter gewesen, und dieser Zuspruch war nach Ansicht des Berichterstatters insofern ein ver⸗ dienter, als selten eine Jahresausstellung ein in Bezug auf das Niveau des malerischen Könnens so befriedigendes Gesammtbild dargeboten hat, wie diesmal. Von Werken, welche sich auf der Ausstellung befinden, siad in diesem Heft reproducirt: Porträt des Grafen Nadasdy. Von Julius Benczur. — Hart be⸗ drängt. Von Hugo Kauffmann. — Begräbniß in Ober⸗Jtalien. Von P. von Ravenstein. — Die Maus. Von Domenico Skutezky. — Tischgebet. Von Otto Friedrich. — Abendlied. Von Rud. A. Jaumann. — Motiv aus Polen. Von R. Kochanowsky. — Ein Versprechen vor dem Heerd. Von Karl Probst. — Olivenernte. Von Bartolomeo Giuliano. — Hagar und Ismael (Skulptur). Von Max Klein. — Die Vorleserin. Von Ad. Echtler. An sonstigen Illustrationen bringt das Heft: Träumerei. Von Enrique Melida. — Einziehung der türkischen Landwehr in Palästina. Von G. Bauern⸗ feind. — Zum Marienfeste. Von Eduard Grützner. — Winter⸗ morgen in der Eifel. Von Karl Schultze. — Ueber die Uebertragung der Fresken aus der Casa Bartholdy in Rom in die Nationalgalerie zu Berlin berichtet Otto Donnar von Richter. In „Modelle“ eröffnet Johannes Proelß einen Novellenkranz. Die Freske: Joseph vor dem Pharao, von Peter von Cornelius, ist hier in Zinkographie wieder⸗ gegeben. Die üblichen Personal⸗ und Ateliernotizen, Mittheilungen über Denkmäler, Ausstellungen, Sammlungen u. s. w. machen den Beschluß des Heftes.
— Pandekten von Heinrich Dernburg, ord. Prof. der Rechte an der Universität Berlin. Zweite verbesserte Auflage. III. Band: Familien⸗ und Erbrecht. Berlin, Verlag von H. W. Müller. (Pr. 7 ℳ 50 ₰.) — Dem als Lehrer des Pandektenrechts und Bearbeiter des preußischen Privatrechts wohlbekannten Verfasser obigen Werks weiß man in Fachkreisen Dank, daß er durch dessen Erscheinen seine bis vor wenigen Jahren nur in Vorträgen vor den Studirenden mitgetheilte Pandektenlehre zum Gemeingut der deutschen Juristenwelt hat werden lassen. Mit Klarheit, Präcision und Gründlichkeit legt der Verfasser den gegenwärtigen Zustand des gemeinen Rechts in Deutschland dar. Die Ergebnisse der Wissenschaft und Praxis sind in erschöpfender Weise berücksichtigt. Die einzelnen Lehren, namentlich auch diejenigen, welche von der Ver⸗ schmelzung römischer und moderner Rechtsbegriffe handeln, sind mit voller Abrundung und Anschaulichkeit unter Fernhaltung störender Breite erörtert. Die Hoematischen Sätze sind mit Schärfe vor Augen gelegt und hierzu die Rechtsgef ichte nur insoweit herangezogen, als deren Verhältniß es erheischt. — Die Hervorhebung dieser wenigen Gesichtspunkte möge genügen, um das Werk als ein nicht nur für die Studirenden des Rechts, sondern auch für die schon in der Praxis stehenden Juristen besonderer Beachtung werthes erscheinen zu lassen.
— Anleitung zur Anfertigung von Krokis, Skizzen und Erkundungs⸗Berichten. Für die Kriegsschule zu Glogau nach den Bestimmungen der Felddienst⸗ Ordnung und den Angaben des Leitfadens der Taktik und der Terrainlehre zusammengestellt von Kutzen, Hauptmann à la suite des 3. Niederschlesischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 50 und Lehrer an der Kriegsschule zu Glogau. Mit vier Beilagen in Steindruck. Berlin 1889. Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Königliche Hofbuchhandlung (Kochstraße 68 — 70) Pr. 80 . — Die schnelle und sichere Anfertigung von Krokis, von Skizzen und Erkundungs⸗Berichten ist durch die. neuesten militärischen Dienstvor⸗ schriften ein so wichtiges Erforderniß für den Offizier geworden, daß eine Anleitung dazu, wie sie Hauptmann Kutzen in dieser. kleinen Schrift giebt, Beachtung verdient. Der Verfasser ist ein in diesem Fache erfahrener Lehrer an der Kriegsschule zu Glogau, für deren Unterricht er daher diesen Leitfaden auch zunächst bestimmt. Diese Verwendung desselben bezeugt zugleich am besten seine Tauglichkeit und empfiehlt ihn zum weiteren Gebrauch.
II Heuser's Verlag (Louis Heuser) in Neuwied a. Rh⸗ und Berlin (O, Spittelmarkt 2) erschien zur Reisezeit: „Joseph Stein⸗ bach's Führer durch das Ahrthal von der Mündung der Ahr bis zu ihren Quellen in Blankenheim, mit besonderer Berücksichti⸗ gung des Bades Neuenahr und seiner Kurmittel“ (Pr. 1 ℳ). Das kleine, mit einem Kärtchen und Illustrationen versehene Werk dürfte den Touristen aus Ost⸗ und Inner⸗Deutschland, welche das romantische, mancherlei große Reize bietende Ahrthal aufsuchen wollen, besonders aber den Besuchern des heilkräftigen Bades Neuenahr, als Rathgeber willkommen sein. Freilich hat der Verfasser das eigentlich landschaftlich Interessante der Gegend vor der Erzählung der histori⸗ schen Vergangenheit der Städte und Burgen, den genealogischen Einzelheiten über die einstigen Insassen dieser ꝛc. etwas zurückgesetzt, jedoch wird sich diesem Umstande in einer folgenden Auflage durch WöI der ersteren und Kürzung der letzteren Angaben abhelfen assen.
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.
Mittheilungen für die öffentlichen Feuerversiche⸗ rungs⸗Anstalten. (Herausgegeben vom Bureau des Verbandes öffentlicher Feuerversicherungs⸗Anstalten in Deutschland.) Nr. 7. — Inhalt: Die Verpflichtung zum Wiederaufbau bei denjenigen deutschen öffentlichen Feuerversicherungs⸗Anstalten, welche dem Verbande und der Vereinigung solcher Anstalten angehören. — Verwaltungs⸗Ergeb⸗ nisse für 1888: der Rheinischen Provinzial⸗Feuersozietät; der ver⸗ einigten landschaftlichen Brandkasse zu Hannover; der Hessischen Brandversicherungs⸗Anstalt zu Kassel. — Land⸗Feuersozietät der Kurmark und der Niederlausitz: 17. Reglements⸗Nachtrag. — Ver⸗ waltungs⸗Ergebnisse für 1888: der Landes⸗Feuerwehr⸗Unterstützungs⸗ kasse im Großherzogthum Baden; der Herzoglichen Landesbrandkasse zu Gotha; der Pommerschen Feuersozietät; der Brandversicherungs⸗ Anstalten der Kantone Solothurn und Luzern. — Sprechsaal: Schutz der Eingänge von Gebäuden ꝛc. ꝛc. — Ausstellung für Unfall⸗ vechütung in Berlin 1889. — Rechtsprechung.
Elektrotechnischer Anzeiger. (F. A. Günther u. Sohn, Berlin SW., Wilhelmstr. 118.) Nr. 22. — Inhalt: Der Westing⸗ house⸗Wechselstrom⸗-Motor. — Ueber Telephontarife. — Funken⸗ Induktor von Pyke u. Barnett. — Der Ankerkern⸗Patentstreit in Amerika. — Ueber Sammler. — Rundschau. Sandwell's elektrische Feshehrahn mit Sammlerbetrieb. — Städtische Elektrizitätswerke Mitt eilungen und Nachrichten. — Der Leuchtthurm von St. Cathe⸗ rine's Point. — Patentnachrichten.
„Pharmaceutische Centralhalle für Deutschland. Zeitung für wissenschaftliche und geschäftliche Interessen der Pharmacie. Berlin N., Julius Springer.) Neue Folge, X. Jahrgang. Nr. 22. —
nhalt: Chemie und Pharmacie: Ueber Bacterien. — Ueber Saccharin. — Zur Kenntniß des Strychnins. — Apparat zur Sterilisirung der Kuhmilch. — Künstliche Muttermilch. — Zum Nachweis der Zu⸗ sammensetzung der Salzsäure. — Antipyrin in Natriumsalicylat. — Untersuchungen über die Reichert’sche Methode der Butterfettanalyse. — Hinweise. — Therapeutische Notizen. — Technische Notizen.
0 % werden von Verwandten unterhalten
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. — treckungen, Fungboe⸗ cs Vergäufe erpachtungen, Verdingungen ꝛc. „Verloosung, Zinszahlung
orladungen u. dergl.
ꝛc. von öffentlichen Papieren.
nzeiger
5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 6. Berufs⸗Genossens 7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. 8. Verschiedene Bekanntmachungen.
aften.
“
ö
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.
9 33 4 5 l b hinter den Wehrpflichtigen 1) Anton Drobietz aus Imielin,,— 2) Carl Gottlieb Liebner aus Tarnow im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen e⸗Anzeiger Stüͤck 126. Nr. 9072, unter dem Mai 1888 erlassene Strafvollstreckungsersuchen wird hiermit erneuert. — IV. M. 8/88. 1 Beuthen O⸗S., den 24. Mai 1889. Der Erste Staatsanwalt.
[1709] 1“ .
In der Strafsache gegen: 8
Franz Leo Menz, geboren am 17. Januar 1868 in Reulbach,
2) Pbilip; Auth, geboren am 6. März 1868 zu si enba , 29 Friedrich Markert, geboren am 17. November 1868 zu Tann a. Rhön,
4) Sixtus Mehler, geboren am 10. Juli 1868 zu Wickers, 8 119) Constantin Vogler, geboren am 17. Februar 1868 zu Thaiden, zuletzt in Seiferts wohnhaft,
6) Franz Leo Winterling, geboren am 12. Fe⸗ bruar 1867 zu Melperts 3
7) Franz Joseph Wehner, geboren am 4. März 1867 zu Thaiden,
8) Augustin Johann Leipold, geboren am 7. August 1866 zu Lütter, 1
wegen Verletzung der Wehrpflicht, ist durch Beschluß Königlichen Landgerichts, Strafkammer, hier, vom 9. Mai 1889 auf .“ eh. 826 5
trafprozeßordnung und S. es Strafgesetzbuchs 8 89 Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Ingeklagten zur Deckung der dieselben möglicher⸗ weise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt worden, was hiermit in Gemäßheit des §. 326 Abs. 1 der Straf⸗ prozeßordnung veröffentlicht wird.
Hanau, den 24. Mai 1889. 1
Der Erste Staatsanwalt: Schumann.
Bekanntmachung.
Die gegen Bergantz, Karl Marie, geboren zu P am 21. Juni 1868, durch Beschluß der jesigen Strafkammer vom 9. Oktober 1888 ver⸗ fügte, in Nr. 286 des Reichs⸗Anzeigers vom 10. No⸗ vember 1888 — I. Beilage — veröffentlichte Ver⸗ mögensbeschlagnahme ist aufgehoben worden.
Straßburg, den 27. Mai 1889. 8
Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt J. V.: Vogt, Staatsanwalt.
[12634]
12710] — K. Württ. Staatsanwaltschaft Hall. Aufhebnug einer Vermögensbeschlagnahme.
Die durch Urthen der Strafkammer des K. Land⸗ gerichts Hall vom 31. März 1882 gegen den wegen Verletzung der Wehrpflicht verurtheilten Jakob Königsberger, Handlungsgehülfen von Weikers⸗ heim, O.⸗A. Mergentheim, erkannte Vermögens⸗ beschlagnahme ist durch Beschluß derselben Straf⸗ kammer vort 25. d. Mts. aufgehoben worden.
Den 28. Mai 1889
Erster Staatsanwalt: Schäfer.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl. 11934“ Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Hasenhaide und den Weinbergen Band 21 Nr. 791 auf den Namen des Maurer⸗ meisters Emil Schahl hier eingetragene, hierselbst Urbanstr. Nr. 7 belegene Grundstüc am 19. Juli 1889, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht — an Gerichtsstelle — Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel C, parterre, Saal 36,. ver⸗ steigert werden. Das Grundstück ist mit 4,41 ℳ Reinertrag und einer Fläche von 9 a 41 qm nur zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D,
immer 41, eingesehen werden. Alle Real⸗ berechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige
orderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des ge⸗ ringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die be⸗ kücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach er olgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Fe des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die
rtheilung des Zuschlags wird am 19. Juli 1889, Nachmittags 1 ¼ Uhr, an obenbezeichneter Gerichtsstelle verkündet werden.
Berlin, den 25. Mai 1889.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.
(12686] d In dem Verfahren, ns durch Zwangsvollstreckung gegen den General⸗ Mealor z. D. Freiherrn Gans Edler von Puttlitz aus defsen Pension beigetriebenen und Fhekeg en Betrages Geri 1211,36 ℳ, ist zur Erklärung über den vom herichte angefertigten Theilungsplan sowie zur Aus⸗ Uührung der Vertheilung Termin auf den 11. Juli 1 89, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen mtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 66 im ersten Stock,
llautend über 1500 ℳ, beantragt. betreffend die Vertheilung
bestimmt worden. Der Theilungsplan liegt vom 1. Juli cr. ab auf der Gerichtsschreiberei IV., Zimmer Nr. 30, zur Einsicht der Betheiligten aus. zu diesem Termine werden Sie auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts geladden. Breslau, den 27. Mai 1889.
Berniczt geiber des Königlichen Amtsgerichts.
n
a. den Kaufmann Herrn Ludwig Spiegel, Aufent⸗ halt unbekannt,
b den Kaufmann Herrn Oskar Spiegel, früher ö“ später in New⸗York, Wohnung un⸗ ekannt. 11“
1 2 67 2] 8 18 E1116“]
In Sachen des Tischlermeisters Heinrich Kramer zu Nehrde, Klägers, wider den Kunstgärtner Wil⸗ helm Wiegand, früher hieselbst, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Zinsen, wird, nach⸗ dem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen Nr. 106 Blatt I. des Feldrisses Hagen an der Wabestraße belegenen Grundstücks zu 24 a 66 qm sammt Wohnhause Nr. 4615, zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 15. Mai 1889 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 16. Mai 1889 erfolgt ist, Termin zur Zwangsver⸗ steigerung auf den 3. September 1889, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgericht hieselbst — Zimmer Nr. 37 — angesetzt, in welchem die Hypo⸗ thekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen
baben. Zugleich hat sich der Beklagte diese öffentliche Bekanntmachung als Ladung dienen zu lassen. Braunschweig, den 21. Mai 1889. Herzogliches Amtsgericht. VIII. v. Praun.
.“
8 [12935] 1 1“ In dem Verfahren, betr. die Zwangsversteigerung der dem Gastwirth Wilh. Meyer zu Alteheide ge⸗ hörigen Büdnerei Nr. 1 daselbst, werden alle Die⸗ jenigen, welchen an das zum Verkaufe gestellte Grundstück dingliche Ansprüche zustehen, mit allei⸗ niger Ausnahme der gesetzlich befreiten Gläubiger, hiemit unter dem Nachtheile des Ausschlusses und der Abweisung geladen, in dem auf den 12. August 1889, Vorm. 10 ½ Uhr, angesetzten Termine ihre Ansprüche gehörig begründet und mit den bezüglichen Originalien belegt anzumelden und ihre etwaigen Prioritätsausführungen beizubringen. Ribnitz, den 25. Mai 1889. Großh Mecklb. Schwer Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber: F. Meyer. [12939] . “ In Sachen des Herzoglichen Finanz⸗Kollegiums, Abtheilung für Leihhaussachen, zu Braunschweig, Klägers, gegen den Ackermann Carl Rüscher in Gr.⸗ Schwülper, Beklagten, wegen Hypothekzinsen, wird das Zwangsversteigerungsverfahren rücksichtlich des Planes Nr. 259 der Feldmark Harvesse und der auf den 31. Mai d. J., Nachmittags 3 ½ Uhr, anstehende Versteigerungstermin damit aufgehoben. Vechelde, den 29. Mai 1889. . Herzogliches Amtsgericht. 1 Dr. Schilling.
8 Der auf den 30. August d. J. anberaumte Ter⸗ min zum Zwangsverkaufe des Lehnguts Gröpperho⸗ ist aufgehoben. “ Blomberg, den 27. Mai 1889. 88 Fürstliches Amtsgericht. II. Melm.
[15619] Aufgebot.
Auf den Antrag des Ackerbürgers und Stadtver⸗ ordneten Josef Jansky zu Bralin wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen altlandschaftlichen Schlesischen Pfandbriefs „Ober⸗Schönfeld Kreis Bunzlau S. J. 86 über 100 Thlr. 3 ½ %“ aufgefordert, seine Rechte auf den Pfandbrief spätestens im Auf⸗ gebotstermin, den 13. Juli 1889, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgericht (Zimmer Nr. 9) anzumelden und den Pfandbrief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des letzteren erfolgen wird.
Bunzlau, den 9. Juni 1888.
Königliches Amtsgericht.
[12667) 18 Der Pommersche Pfandbrief Gr.⸗Jarchow, Kreis Greifenberg, Nr. 38 zu 50 Thlr., zu 3 ½ % verzins⸗ lich, der Prediger⸗Wittwen⸗Kasse der Synode Körlin a. Pers. gehörig, ist dem Rendanten dieser Kasse, dem Pastor Strecker zu Karvin bei Körlin a. Pers. in der Nacht vom 27. auf den 28. Oktober 1885 mittels Einbruchs gestohlen worden. Derselbe soll auf Antrag des gedachten Rendanten zum Zwecke der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt werden.
Es wird daher der etwaige Inhaber des Pfand⸗ briefes aufgefordert, spätestens im Termin am 16. Januar 1890, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 8, seine Rechte anzumelden und die Urkunde eteger. widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden w rd.
Kolberg, den 21. Mai 1889. 1“
Königliches Amtsgericht. 9
[404 Aufgebot.
Die Wittwe Ottilie Golz, geb. Pofahl, in Wreschen, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Bieck zu Erfurt, hat das Aufgebot der auf das Leben ihres Ehemannes August Ludwig Golz ausgestellten Police Nr. 80 294 Litt. A. der Versicherun sgesell⸗ schaft Thuringia zu Erfurt vom 16. Apri 1879, Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Juni 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Zimmer Nr. 58 anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Erfurt, den 2. November 1888
57]
Königliches Amtsgericht. Abtheilung VIII.
[9922] Aufgebot. Nachdem der Partikulier Daniel Meyer zu Roden⸗ berg glaubhaft gemacht, daß ihm die Schuldver⸗ schreibung D. Nr. 7493 der vormals Kurfürstlich hessischen Anleihe vom 1. Juli 1863, über 100 Thaler sprechend, vor längeren Jahren abhanden gekommen sei, so wird der Inhaber dieser Urkunde aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 27. November 1890, Vormittags 11 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte, 19, seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Kassel, den 8. Mai 1889. Königliches Amtsgericht, Abth. I. 3 (gez.) Theobald. 1“ Wird veröffentlicht:
Der Gerichtsschreiber: Friderici.
[129288 Aufgebot. 1 Der Kurschein Nr. des Gewerken Wilhelm Hiby von Sprockhoevel über zwei Kuxe des Stein⸗ kohlenbergwerks Hasenwinkel zu Dahlhausen ist an⸗ geblich verloren gegangen. Auf Antrag der Erben des ꝛc. Hiby wird der Inhaber dieses Kuxscheins hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf den Kurschein spätestens im Auf⸗ gebotstermine den 31. Dezember 1889, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 1, anzumelden und den Kurschein vorzulegen, “ die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Hattingen, den 23. Mai 1889. 5 Königliches Amtsgericht. [12933] Aufgebot. Das auf den Namen der Geschwister Schmidt unter Nr. 4615 ausgefertigte Sparkassenbuch der Kreissparkasse zu Kulm über 101 ℳ 33 ₰ ist an⸗ geblich verloren. Die Einzahlungen auf dies Spar⸗ kassenbuch sind seiner Zeit durch den Vormund der Geschwister Schmidt für diese bewirkt worden. Auf Antrag des derzeitigen Vormundes der minder⸗ jährigen Geschwister Schmidt und der bereits groß⸗ jährigen Geschwister Schmidt wird das oben er⸗ wähnte Sparkassenbuch behufs neuer Ausfertigung aufgeboten. Die Inhaber desselben werden daher aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 4. Januar 1890, Mittags 12 Uhr, vor dem unterfertigten Gericht ihre Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird. 8 Kulm, den 27. Mai 1889. Königliches Amtsgericht Mayer.
[12487] Aufgebot.
Das Sparkassenbuch Nr. 8823 der Sparkasse des Kreises Steinfurt, ausgefertigt über 217 ℳ 98 ₰ für den Sattlergehülfen Richard Bartsch, früher hier wohnhaft, ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag des Eigenthümers, nämlich des Sattlergehülfen Richard Bartsch zu Gr. Germers⸗ leben, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden.
Es wird deshalb der Inhaber des genannten Sparkassenbuchs aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermin vom 16. September d. J., Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 15, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlosigkeit desselben erfolgen wird.
Burgsteinfurt, den 22. Mai 1889.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
[68068] Aufgebot.
Die Ehefrau des Tagelöhners Ruthmann, Martha, geb. Engelhardt, von hier, hat das Auf⸗ gebot des auf den Namen Marie Ruthmann einge⸗ tragenen Sparkassenbuchs der städtischen Sparkasse zu Erfurt Nr. 75 857 über 16 ℳ 97 ₰, welches an⸗ geblich verloren ist, zum Zwecke der Ausfertigung eines neuen Buches beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. Oktober 1889, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 58, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Erfurt, den 16. März 1889.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung VIII.
4
[6989] Aufgebot.
Der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuchs der Kieler Spar⸗ und Lei kasse Nr. 39 337 über 561 ℳ 48 ₰ für Fräulein Sophie Friedrike Magd. Hahn, früher in Kiel, z. Z. in Schleswig, wird auf Antrag der genannten Gläu⸗ bigerin aufgefordert, diese Urkunde bei Vermeidung ihrer Kraftlosertlärung spätestens in dem auf den 15. November d. J., Vorm. 11 ⅛ Uhr, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin hier vorzulegen und etwaige Rechte an derselben anzumelden.
Kiel, den 1. Mai 1889.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. gz. Brockenhuus.
[12671] Anfgebot. Auf den Antrag: 1b 1) des Lumpensammlers Michael Fritenich Mendlich aus Buschkau und des Abwesenheitsvormunds, Stellmachermeisters Carl Tidelski aus Labischin, 2) des Abwesenheitsvormunds, Wirths Friedrich Schubert aus Walownica, 3) des Wirths Carl Weiß aus Mamlitz⸗Hauland bei Bartschin, 4) des Abwesenheitsvormunds, Schänkers Abraham Cohn aus Labischin, und der Frau Flora Cohn, geb. Goldstein, ebendaher, 3 werden folgende Personen aufgefordert, sich spätestens am 17. April 1890 vor dem unterzeichneten Gericht in Zimmer Nr. 2 zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird: zu 1 die Wittwe Caroline Mendlich, geb. Busse, welche mit dem in Jasin bei Lipno in Polen vor etwa 50 Jahren verstorbenen Tuchmacher Johann Mendlich aus Labischin verheirathet war und vor
etwa 20 Jahren Labischin verlassen hat,
Veröffentlicht: Wiefe, Gerichtsschreiber.
zu 2 der Bruder des Antragstellers, frühere Schneider Christoph Schubert aus Czyszowiee, Sohn der bereits verstorbenen Wirths Adam und Elifabeth, geb. Splitt, Schubert'schen Eheleute aus Walownica, der im Jahre 1871 nach Amerika aus⸗
gewandert ist, G
zu 3 der Bruder des Antragstellers, Friedrich Wilhelm Weiß, geboren am 11. Oktober 1818 in Mamlitz⸗Hauland und Sohn der bereits verstorbenen Wirth Gottlieb und Magdalena, geb. Wetzler, Weiß'schen Eheleute, der vor etwa 33 bis 40 Jahren nach Amerika ausgewandert ist, zu 4 der Ehemann der Mitantragstellerin Flora Cohn, Handelsmann Simon Cohn aus Labischin, Sohn der verstorbenen Handelsmann Neumann und Pauline, geb. Caro, Cohn’schen Eheleute aus Kolmar, der im Herbste 1878 Labischin verlassen hat. Labischin, den 24. Mai 1889.
Königliches Amtsgericht. [12669] Bekanntmachung. ““ Auf Antrag des Rechtsanwalts Kurnik zu Liebau, als Bevollmächtigten der unverehelichten Franziska Bürgel zu Dittersbach grüssau wird der Hufschmiede⸗ meister Sigismund Schmidt aus Dittersbach grüss., welcher seit dem Jahre 1830, bis zu welchem er sich in Dittersbach grüss. aufgehalten, verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 20. März 1890, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird. Liebau, den 11. Mai 1889. Königliches Amtsgericht.
[12668] Aufgebot. Auf den Antrag des Arbeiters Johann Peschke zu Zülz werden dessen Brüder 1) der Tagearbeiter Anton Peschke, geboren den 17. Januar 1837 zu Polnisch⸗Jamke, 2) der Arbeiter Joseph Peschke, geboren den 8. März 1839 zu Polnisch⸗Jamke, Söhne der Gärtner Anton und Josefa — geborene Schumann — Peschke'schen Eheleute zu Polnisch⸗ Jamke, über deren Aufenthalt innerhalb der letzten Jahre keine Nachricht bekannt geworden ist, aufge⸗ fordert sich spätestens im Aufgebotstermin am 20. März 1890, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls dieselben für todt werden er⸗ klärt werden. Friedland O.⸗S., den 22. Mai 1889 FKEFgövshnigliches Amtsgericht.
[12666] Aufgebot.
Auf den Antrag der verehelichten Schiffer Wil⸗ helmine Graefe, geb. Müller, zu Fürstenberg a. O., vertreten durch den Rechtsanwalt Guder ebenda, wird deren Onkel, der Schiffer und Fischer Ernst Müller, welcher seit dem Jahre 1868 Fürstenberg a. O. ver⸗ lassen hat und von dessen Aufenthalt seit dieser Zeit keine Nachricht mehr eingegangen ist, “ sich spätestens im Aufgebotstermine am 3. ril 1890, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeich⸗ neten Gericht zu melden, widrigenfalls seine Todes erklärung erfolgen wird.
Zerenhen a. O., den 22. Mai 1889
Fönigliches Amtsgericht. [12681] Aufgebot.
Der am 4. Mai 1819 geborene Conrad Georg Schwahn, welcher seit dem 12. Oktober 1858 von Frankfurt a. Main abgereist ist, um sich nach Hernambuco in Brasilien zu begeben, und über dessen
eben seitdem jede verläßliche Nachricht fehlt, wird auf Antrag des dem ꝛc. Schwahn zum Pfleger be⸗ stellten Rechtsanwalts Dr. Haag zu Frankfurt a. Main hierdurch aufgefordert, sich binnen einer Frist von 10 Monaten, spätestens aber in dem vor dem Königlichen Amtsgericht, Abtheilung II , dahier — Porzellanhofstraße, Zimmer Nr. 71 — auf den 21. Mai 1890, Vormittags 11 Uhr, ange⸗ setzten Termin zu melden, widrigenfalls derselbe für todt und als ohne Leibeserben verstorben erklärt werden wird.
Frankfurt a. M., den 22. Mai 1889.
Königliches Amtsgericht. II³.
[12692] Aufgebot Verschollener.
Der Fn Johannes Schröder, geboren am 22. November 1805, und dessen Tochter Anna Catharine Schröder, welche im Jahre 1873 sich von Wahlhausen entfernt haben, werden aufgefordert, sich spätestens in dem vor uns am 16. April 1890, Mittags 12 Uhr, Zimmer Nr. 13, an⸗ stehenden Termine zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden.
Heiligenstadt im Eichsfeld, den 20. Mai 1889.
Königli es Amtsgericht. 4. Abtheilung. [12691] Aufgebot.
Die nunmehr verstorbene Ehefrau des Konrad März in Griedel, Katharina, geborne Liebrich, hat mit ihrem genannten Ehemann am 10. Juli 1888 ein gerichtliches Testament errichtet, nach welchem die durch das Gesetz gerufenen Personen zu Erben derselben eingesetzt sind. Außerdem ist bestimmt, daß das Längstlebende von ihnen die lebenslängliche Nutznießung an dem Nachlaß des Vorverstorbenen haben und befugt sein soll, dessen ganzes Vermögen oder Theile desselben zu veräußern. ]
Auf Antrag des Konrad März wird die mit un⸗ bekanntem Aufenthalt abwesende Tochter desselben Margaretha März, eventuell deren Leibeserben hier⸗ durch aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin Donnerstag, den 19. September 1889, Vor⸗ mittags 8 Uhr, über die Rechtsgültigkeit des Testaments zu erklären, andernfalls dasselbe als an⸗
erkannt gilt.
Butzbach, am 25. Mai 1889. .
1 Großh. Hessisches Amtsgericht. Dr. Blum.
e.
malie Friederike Heuck, Ehemannes Andreas Universalerbin von
[12687] Auf Antrag von Emma geb. Beyn, im Beistande ihres
Amtsgericht
Friegrich Nicolaus Heuck, als ertha Catharina Wichers,
vertreten durch die