1890 / 252 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Oct 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Amerika.

Argentinien. In Buenos Aires wurde am Sonntag eine zahlreich besuchte Versammlung abgehalten, welche, dem „W. T. B.“ zufolge, eine Resolution annahm, in der be⸗ antragt wird, den ehemaligen Präsidenten Juarez Celman sowie seine Anhänger wegen Intriguirens in Anklagezustand zu versetzen. Im Uebrigen herrscht voll⸗

ständige Ruhe. Afrika.

Egypten. Kairo, 17. Oktober. Sir Evpelyn Baring und Se Francis Grenfell, die beiden Unterhändler zur Feststellung der britischen und italienischen Einflußsphäre am Rothen Meere, trafen gestern von Neapel hier ein.

Der „Times“ wird aus Suakim telegraphirt, die Un⸗ zufriedenheit sei Fetc 1e als sie gewesen, und allgemein; es heißt in der Mi theilung:

Politik einer gänzlichen Einstellung des Handels und völliger Isolirung vom Sudan nebst unnöthiger harter Behandluna der Eingeborenen ist geeignet, die Stämme zu entfremden. Der um

Sualim gegen die Cholera eingeführte Cordon wird fortwährend mit Kenntniß der Bewohner umgangen. Die Handelsstraßen waren so ziemlich offen und die Dinge gestalteten sich friedlich. Die Politik, die Mahd istem durch Aushungerung zu unterwerfen, hat sich nutzlos erwiesen. 30 000 Säcke Getreide liegen in Suakim unverkäuflich zu 3 Doll., während die Preise in Handoub und Tokar sich auf 30 Doll bis 50 Doll. stellen, aber die Mahdisten werden sich nie aus Hungers⸗ noth unterwerfen. In Tokar ist die Ernte fast bereit und aus Berber treffen schon Vorräthe ein. Reichlich Regen hat es gegeben, und die Stämme erhalten Getreide durch Teklei aus Massovah, auch fängt der Contrebandehandel mit Djeddah wieder an. So werden die feind⸗ lichen Stämme und die Rebellen jetzt in eine engere Berührung mit den den Sklavenhandel treibenden Arabern gebracht, wodurch die Sklaverei und die Rebellion gesteigert werden. Osman Digma, der sich in Tokar befindet, ist ungebalten über die Handelseinstellung und sagt, er werde in ähnlicher Weise zu Repressalien greifen, sobald der Handel wieder gestattet ist.“ 1 1

Wie der „Times“ aus Sansibar vom 19. d. M. ge⸗

meldet wird, ist Admiral Freemantle mit dem aus 9 Schiffen bestehenden englischen Geschwader dort eingetroffen. Wie es heißt, werde das Flaggschiff mit dem englischen General⸗Konsul und dem Personal des General⸗Konsulats nach Lamu abgehen, um eine Unter⸗ suchung wegen der Niedermetzelung des deutschen An⸗ siedlers Küntzel und dessen Genossen einzuleiten. Wenn nöthig, werden die übrigen Schiffe folgen, um Genugthuung zu erlangen. Nach einer weiteren Meldung der „Times“ wurde eine Karavane, welche 300 Lastthiere mit sich führte, in Ugogo beraubt und völlig vernichtet.

.

8 Parlamentarische Nachrichten.

Im 3. Potsdamer Wahlbezirk (Prenzlau Anger⸗ münde) ist an Stelle des verstorbenen Abg. von Wedell⸗ Malchow der Regierungs⸗Rath von Buch zu Magdeburg, konservativ, einstimmig mit 392 Stimmen zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.

Wetterbericht vom 20 Oktober 1890, Morgens 8 Uhr. Freischütz.

Weber.

8

Celsius

C. = 4 0R

Stationen. Wind.

Temperatur

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp in 0

Mittwoch: Opernhaus. Oper in 3 Akten von C. M. von Text zum Theil nach einem Volksmärchen: = Der Freischütz“, von Friedrich Kind. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 214. Vorstellung. Don Carlos, Infant von Spanien. zügen von Schiller.

Moltke⸗Feier.

Wie schon erwähnt, traten am Sonnabend im hiesigen Rathhause unter dem Vorsitz des Ober⸗Bürgermeisters von Forckenbeck Vertreter der größeren Städte Deutschlands zu⸗ sammen, um über eine gemeinsame Huldigung für den General⸗ Feldmarschall Grafen Moltke zu berathen. Wie die „N. A. Z.“ ört, wurde ein Comité gebildet, das, bestehend aus dem Ober⸗Bürgermeister von Forckenbeck (Berlin), Fritsche (Char⸗ lottenburg), Küper (Dortmund), Liebetraut (Gotha), Hellfritz (Greifswald), Staude (Halle), Boie (Potsdam), Hack (Stutt⸗ gart) und Bankdirektor Koch (Berlin), die Förderung der gemeinschaftlichen Adresse der deutschen Städte an den Grafen Moltke in die Hand nehmen wird.

Die Nationalliberalen werden den Geburtstag des Grafen Moltke am Sonnabend, 25. Oktober, Abends 8 Uhr, in Festsälen, Unter den Linden 44, durch einen Kommers eiern.

Der Verein Berliner Künstler beschloß am Sonnabend, den Grafen Moltke zum Ehrenmitglied zu ernennen und ihm zugleich eine Adresse im Namen der deutschen Kunstgenossen⸗ schaft zu überreichen.

Wie uns aus Schweidnitz berichtet wird, findet aus Anlaß des Geburtstages am 26. d. M. in der Braukommune ein großer Festkommers statt, bei dem der Gymnasial⸗ Direktor Dr. Monse die Festrede halten wird. Ferner werden die städtischen Behörden dem Grafen Moltke eine kunstvoll ausgeführte Glückwunschadresse überreichen.

Aus Elmshorn wird geschrieben: Dem Feldmarschall Grafen Moltke wird aus Anlaß seines 90jährigen Geburts⸗ tages der Flecken Barmstedt eine Ansicht des Schlosses Rantz au verehren. Ein verstorbener Bruder des Jubilars, Kammerherr von Moltke, war früher Administrator auf Rantzau. Der Jubilar verweilte früher öfters in Barmstedt.

In Dortmund am Vorabend des 26. Oktober ein Fackelzug, ausgeführt von sämmtlichen militärischen Ver⸗ einen, statt, bei welcher Gelegenheit auf dem Marktplatz eine Festrede gehalten werden wird. Der Haupttag wird durch Reveille, Kanonendonner, Festessen im großen Saale des „Fredenbaum“ und Concert gefeiert werden. Die Erträge des Concerts sollen der für die Stadt Dortmund zu errichtenden „Moltke⸗Invalidenstiftung“ zugeführt werden.

Aus Dresden wird gemeldet: Das Kultus⸗Ministerium hat mit Genehmigung des Königs angeordnet, daß in den höheren und den Volksschulen bereits am 25. d. M. eine Feier stattfinde.

In Karlsruhe sollen, nach einem Beschluß des Stadt⸗ raths, die städtischen Gebäude beflaggt werden. An die Ein⸗ wohnerschaft der Stadt ist das Ersuchen gerichtet worden, eben⸗ falls die Häuser zu beflaggen.

In Heidelberg wird von dem Bürgerverein mit Unter⸗ stützung der städtischen Behörden am Abend des 25. d. ein Fest veranstaltet werden. Die Festrede hat Hofrath Professor Erdmannsdörffer übernommen.

Das „Regierungs⸗Blatt“ des Großherzogthums

210. Vorstellung. Der burg. Dienstag: Zum

ardou. Anfang 7 ½ Uhr.

Anfang 7 Uhr.

Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗

39. Male: ariser Sittenbild in 4 Aufzügen von Victorien In Scene gesetzt von Sigmund Lauten.⸗

burg. Trauerspiel in 5 Auf⸗ Mittwoch: Dieselbe Vorstellung. In Vorbereitung: Familie Moulinard.

br

Mecklenburg⸗Schwerin enthält die amtliche Verord⸗

nung, „daß zur Feier des 26. Oktober d. 8. als des Tages an welchem der General⸗Feldmarschall Graf von Moltké das neunzigste Lebensjahr vollenden wird, in allen Schulen des Landes eine Schulfeier mit Ansprache an die Schüler abzuhalten ist, zur Erinnerung an die hohen Verdienste, welche der dem engeren Vaterlande Mecklen⸗ burg durch seine Geburt noch besonders nahe angehörende Eeeneöb Graf von Moltke durch die siegreiche Führung der deutschen Heere im letzten französischen Kriege um die Gründung der Reichseinheit des deutschen Vaterlandes sich erworben hat, und zur Erweckung und Förderung vaterländischer Gesinnung bei der Jugend unseres Landes. Da der 26. Oktober auf einen Sonntag fällt, so soll diese Schulfeier schon am Tage vorher, dem 25. d. M., stattfinden, und der regelmäßige Unterricht an eben diesem Tage in allen Schulen ausfallen.“

Die Seitens der Bremer Bürgerschaft dem General⸗ Feldmarschall Grafen von Moltke gewidmete Adresse ist, der „Wes.⸗Ztg.“ zufolge, seit gestern im Gewerbe⸗Museum daselbst öffentlich ausgestellt. jn den Räumen des Künstler⸗ vereins wird am 26. Oktober Abends nach dem Fackelzuge ein Moltke⸗Kommers abgehalten werden, zu welchem auch Nichtmitgliedern gegen bestimmte Einführungskarten der Zutritt freistehen soll.

Auf 28 Zeitungs⸗Museum in Aachen erläßt folgenden ufruf:

In wenigen Tagen feiert General⸗Feldmarschall Graf Moltke seinen 90. Geburtstag. An den Huldigungen, welche bei dieser Ge⸗ legenheit dem Jubilar zu Theil werden sollen, wird sich die perio⸗ dische Presse sicherlich nicht in letzter Reihe betheiligen. Wo böte sich aber zur Aufbewahrung dieser „Moltke⸗Nummern“ ein besserer Platz als im Zeitungs⸗Museum! Es ergeht deshalb an die verehrlichen Verleger und Redaktionen aller deutschen und ausländischen Zeitungen und Zeitschriften sowie an die Förderer des Museums überhaupt die ergebenste Bitte, sämmtliche Erzeugnisse der periodischen Presse, welche in nächster Zeit auf Graf Moltke bezügliche Aufsätze, Huldigungsartikel, Gratulationen in Wort und Bild, in Prosa und Poesie bringen, in je zwei Exemplaren dem Zeitungs⸗Museum zuͤgehen zu lassen, damit späteren Generationen ein redendes Zeugniß bewahrt werde, wie dankbar das deutsche Volk des großen Schlachtenlenk an seinem Ehrentage gedachte. 8 .

1 7 11 M

Zur Feier des Tages ist im Verlage von Felix Bagel in Düssel⸗ dorf erschienen: „General⸗Feldmarschall Graf Helmut von Moltke“, Das Leben und Wirken des großen Feldherrn für Jung und Alt im deutschen Volk erzählt von Ernst Schreck. Mit vielen Illustrationen. Preis 1 20 ₰. Würdevoll und doch in überzeugender Be⸗ geisterung den Leser hinreißend, schildert der Verfasser den Lebens⸗ gang dieses seltenen Mannes vom Elternhaufe bis zur Gegenmatt. Diese Biographie ist so recht ein Familienbuch, welches in keinem deutschen Hause fehlen sollte, ganz besonders aber Schul⸗ und Volks⸗ bibliotheken zu empfehlen ist.

*

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.) 3 8*

Agat, arabischer Vollblut⸗Schimmelhengst, in Freiheit dressirt und vorgeführt von Hrn. Franz Renz. Debüt des Schulreiters Mrs. Gabérel ꝛc.

Mittwoch, Abends 7 Uhr: Gala⸗Fest⸗Vorstellung zur Feier des Geburtstages Ihrer Majestät der Kaiserin Auguste Victoria.

E. Renz, Direktor.

Ferréol.

rechten Armes erforderlich machte.

anspruch nicht hergeleitet werden könne, erlitten habe.

Ahbsatz 1 des Unfallversicherungsgesetzes verrichtet habe.

red. in Millim

bedeckt bedeckt halb bed. heiter bedeckt wolkenlos Schnee bedeckt

Mullaghmore WNW Aberdeen .. NW

Christiansund 7 OSO Kopenhagen. NNO Stockholm NNW Haparanda. NNW St. Petersb. Moskau ...

Cork, Queens⸗ Fofhn. Cherbourg Helder u“ mburg.. winemünde

Neufahrwasser Memel ...

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wolkig bedeckt wolkenlos halb bed. halb bed. wolkig bedeck ¹) wolkig wolkig halb bed. bedeckt wolkig Regen Regen bedeckt Regen bedeckt bedeckt bedeckt bedeckt

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„Mebersicht der Witterung.

Einem barometrischen Maximum von über 770 mm über Irland liegt ein Devpressionsgebiet unter 750 mm über West⸗Rußland gegenüber, sodaß West⸗ Europa von nördlichen Winden überweht wird, welche im Ostseegebiete vielfach starke, im Uebrigen meist nur schwach auftreten. Unter ihrem Einflusse ist die Temperatur in Deutschland erheblich gesunken. Da auch daselbst die Bewölkung im Abnehmen be⸗ griffen ist, dürften demnächst Nachtfröste zu befürchten sein. Im deutschen Binnenlande ist allenthalben gefallen, zu München 22, zu Friedrichshafen

mm.

Deutsche Seewarte.

Theater⸗Anzeigen.

3 Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern⸗ baus. 209. Vorstellung. Der Tronbadour. Oper in 4 Akten von Verdi. Text nach dem Italienischen des S. Camerano. Dirigent: Kapell⸗ meister Kahl. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 213. Vorstellung. Wilhelm ell. Schauspiel in 5 Aufzügen von Schiller. 1 rfest vom Direktor Dr. Otto Devyrient. an r.

Zeutsches Theater. Dienstag: Die Hauben⸗ lerche.

Mittwoch: Faust’'s Tod.

Donnerstag: Zum 1. Male: Der Fechter von Ravenna. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Friedrich

Halm.

Berliner Theater. Dienstag: Die Jungfrau von Orleans.

Mittwoch: Der Veilchenfresser. Donnerstag: Die Jungfrau von Orleaus.

Pesfing-Theater. Dienstag: Im Spiegel. in 3 Akten von Hugo Lubliner. Anfang T. Mittwoch: Das zweite Gesicht. Lustspiel in 4 Akten von Oskar Blumenthal. Donnerstag: Die Ehre. Schauspiel in 4 Akten von Hermann Sudermann.

Wallner-Theater. Dienstag: Gastspiel Felix Schweighofer's. Zum 15. Male: Der Bauern⸗ doktor. Genrebild mit Gesang in 1 Akt von Ed. Dorn. (Lorenz Dollinger: Felix Schweighofer, a G.) Hierauf: Zum 15. Male: Pension Schöller. Posse in 3 Akten nach einer W. Jacoby'schen Idee von Carl Laufs. Philipp Klapproth: Felix Schweig⸗ hofer, a. G.) Anfang 7 Uhr.

Mittwoch und die folgenden Tage: Gastspiel Felix Schweighofer's. Der Bauerndoktor. Pension Schöller.

““

Bictoria-Theater. Dienstag: Zum 57. Male: Die Million. Modernes Ausstattungsstück in 12 Bildern von Alex. Moszkowski und Rich. Nathanson. Musik von C. A. Raida. Ballet Gredelue. Anfang 7 ½ Ukbr. v“

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Triedrich-Wilhelmsädtisches Theater. Direktion: Iulius Fritzsche. Dienstag: Zum 4. Male: Großvaters Operetten. Musikalische Erinnerungen in 2 Abtheilungen, einem Vorspiel und Prolog, zu⸗ sammengestellt von Emil Pohl. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Hr. Kavpellmeister Federmann. Hiekauf mit durchaus neuer Ausstattung zum 60. Male: Die Puppenfee. Pantomimisches Divertissement von J. Haßreiter und F. Gaul. Musik von Jos. Beyer. Arrangirt von J. Haßreiter, K. K. Hofballetmeister aus Wien. Dirigent: Hr. Kavellmeister Wolfheim. Anfang 7 Uhr.

Mittwoch: Großvaters Operetten. Hierauf: Die Puppenfee. . Sonnabend: Boccaccio.

treten der vorzü 3 11““

Belle-Alliance-Theater. Direktion: W. Hase⸗ mann. Dienstag: Ensemble⸗Gastspiel von Mitgliedern des Wallner⸗Theaters. Zum 21. Male: Mein e Mann. Posse mit Gesang in 4 Akten von Leon Treptow und L. Herrmann. Musik von Th. Leprez. Anfang 7 ½ Uhr. 1“

Mittwoch und die folgenden Tage: Mein junger X“ 1

Adolph Ernfl-Theater. 46. Male: Unsere Don Jnans. Gesangsposse in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets von Gustav Görß. Musik von Franz Roth und Adolph Ferron. Anfang 7 ½ Uhr. .

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße 30. Direktion: E. Thomas. Dienstag: Zum 21. Male: Der Raub der Sabinerinnen. Schwank in 4 Akten von Franz und Paul von Schönthan.

Mittwoch: Zum ersten Male: Deficit. Schwank in 4 Akten von Julius Rosen. Zum Schluß zum 1. Male: Das Jahrmarktsfest zu Plunders⸗ weilern. Schönbartspiel mit Gesang in 1 Akt von W. v. Goethe, für die Bühne bearbeitet von Emil Pohl, Musik von Conradi. Anfang 7 ½ Uhr.

Concert⸗Anzeigen.

Concert-Haus. Dienstag: Carl Mevder⸗ Concert. Akad. Fest⸗Ouverture v. Brahms. Ouv. „Preciosa“ von Weber. Fant a. d. Op.⸗Hugenotten v. Meverbeer. Spanisch. Tanz f. Violine v. Sarasate (Hr. Concertmeister Wolff). Vorspiel z. „T v. Verdi. 8

3

Singahademie. Dienstag: Anfang 8 Uhr: Liederabend Amalie Joachim, unter Mitwirkung der Sopranistin Frl. Henriette Reinthaler, sowie des Klaviervirtuosen Hrn. José Vianna da Motta.

Circus Renz. Karlstraße. Dienstag, Abends 7Uhr:

Brillante Vorstellung mit neuem Programm u. A.: Great steeple chase mit 8 englischen in Freiheit drefsirten Springpferden, Original⸗Dressur von Hrn. Franz Renz. Auftreten des phänomenalen Reit⸗ fünstlers Mr. John Clarke. Wiener Gigerl⸗ Quadrille, geritten von 16 Damen. Jeu de la rose, fantasie equestre. Mr. Rodgert in seinen nie zuvor gesehenen Evulutionen an Luftapparaten. Auf⸗ I. Neitkünstlerinnen und Reitkünstl.

Dienstag: Zum

Krania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.

Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnbof). Geöffnet von 12—11 Uhr. Täglich Vorstellung im Theater. Näheres die Anschlag⸗ ettel.

MAAATHNEEMSEEEEAENAE;rAmReEEEg Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Hedwig Ritter mit Hrn. Amts⸗ richter Heinrich Wunderlich (Wohlau). Frl. Julie Heydemann mit Hrn. Lieutenant Heinrich von Veltheim (Twyford, Berkshire). Frl. Emma Segelic mit Hrn. Karl Fink (Domnowitz, Kreis

rebni

Verehelicht: Hr. Major Georg Freiherr von Bock mit Freiin Ella von Puttlitz⸗Tröltsch (Breslau) Hr. Pastor Otto Sauer mit Frl. Martha Chevalier (Friedland, Reg.⸗Bez. Breslau). Hr. Prem.⸗-Lieutenant Cuno von Colomb mit Frl. Eva von Rosen (Insterburg). Hr. Sec.⸗ Lieutenant Schlegner mit Frl. Laurette Perrinet von Thauvenay (Frankfurt a. M.). Hr. Pastor Molsen mit Frl. Veronika von Bonin (Kalkberge Rüdersdorf). Hr. Kaiserl. russischer Oberförster Walter von Gerlé mit Frl. Helene Lorck (Uß⸗ mann— Marwa) Hr. Hauptmann Herman von Krafft mit Frl. Fanny Landvogt (Mörchingen). Hr. Stadtrath Dr. Karl Contag mit Frl. Margarethe Pastenaci (Insterburg). Hr. Ritt⸗ meister a. D. Max von Braunschweig mit Gräfin Boos⸗Waldeck (München). Hr. Ger.⸗Assessor Hermann Piecg mit Frl. Julie Müller (Köln Langel). Hr Josef Woldrick mit Frl. Lina van Hoffs (Geldern).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Direktor Dr. Scheins (Münstereifel). Hrn. Amtsrichter Dadder (Mayen). Hrn. Dr. Gustav Adolf Waetzoldt (Pöseldorf) Hrn. Rittmeister C. Bartsch von Sigsfeld (Stendal). Eine Tochter: Hrn. Kapitän zur See Schwarzlose (Kiel). Hrn. Ger.⸗Assessor von Manger (Duilsburg). Prn. Amtsrichter Kaempffe (Mückendorf).

Gestorben: Hr. Lieutenant Ernst von Rathenow (Berlin). Hr. Gutsbesitzer Karl Josef Batz (Neuenhaus). Hr. Dr. Ludwig Müller (Lübeck). Hr. Apotheker Walther John (Berlin). Hr. Ingenieur Ludwig Gustay Zeitschel (Berlin).

Redacteur: Dr. H. Klee. Berlin:

Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlagt⸗ Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 39.

Fünf Beilagen ließli

aber als Arbeiter in einem nicht jhm, s angehörigen (Vater, Bruder) gehörigen Betriebe zu gelten habe. Die Zweifel waren gleichmäßig dadurch begründet, daß Grund und Boden

Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen St

Berlin, Montag, den 20. Oktober

va eeenve

Rekursentscheidungen, Bescheide und Beschlüsse des 8 Reichs⸗Versicherungsamts.

(891.) Von dem Unternehmer eines versicherungspflichtigen Be⸗ triebes wurde ein schwachsinniger Mensch mit kleineren und leichteren Betriebsarbeiten von geringem wirthschaftlichen Werth beschäftigt, wofür er Kost, Nachtquartier und Kleidungsstücke erhielt. Der Auf⸗ fassung der Berufsgenossenschaft und des Schiedsgerichts, daß dieser

von einem Betriebsunfall betroffene Schwachsinnige als ein „Arbeiter“

im Sinne des §. 1 Absatz 1 des Unfallversicherungsgesetzes nicht an⸗ zusehen sei, ist das Reichs⸗Versicherungsamt in einem Urtheil vom 14. April 1890 entgegengetreten. Da derselbe seine wenn auch nur geringe Arbeitskraft im Dienste des Betriebsunternehmers verwerthe, gehöre er in den Kreis der nach jener Bestimmung ver⸗ sicherten Arbeiter. Auf das Maß der körperlichen und geistigen Kräfte derselben komme es hierbei nicht an (zu vergleichen Beschaid 537 vor⸗ letzter Absatz, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V⸗A.“ 1888 Seite 248, auch Bescheid 702, „Amtliche Nachrichten“ 1889 Seite 194).

(892.) Ein Schreiber, welcher bei der Materialienverwaltung einer staatlichen Artillerie⸗Werkstatt als Bureaubeamter beschäftigt war, ohne mit dem eigentlichen Betriebe in Berührung zu kommen, erlitt durch Sturz von der Treppe seines Dienstlokales Verletzungen. Das Reichs⸗Versicherungsgamt hat durch Rekursentscheidung vom 30. Juni 1890 seinen gegen den Reichs⸗Militärfiskus erhobenen Ent⸗ schädigungsanspruch zurückgewiesen, da die ausschließlich als Bureau⸗ beamte beschäftigten Bediensteten nicht als Arbeiter beziehungsweise Betriebsbeamte in einem Betriebe der Heeresverwaltung im Sinne des §. 1 Ziffer 1 des Ausdehnungsgesetzes vom 28. Mai 1885 gelten, mithin auch nicht nach Maßgabe des letzteren gegen Unfälle versichert sind (zu vergleichen Bescheide 11 und 68 Ziffer 2, „Amtliche Nach⸗ richten des R.⸗V.⸗A.“ 1885 Seite 3 und 343).

(893.) In einer wegen der Verwendung eines Dampfkessels und durch Dampf beweßgter Triebwerke nach Lage des Falles in ihrem Gesammtumfange versicherungspflichtigen Fabrik ätherischer Dele und Essenzen wurde ein Lehrling beschäftigt, welcher nach dem Lehrvertrage in dem kaufmännischen Fache sowohl im Kontor wie im Lager unter⸗ richtet werden sollte. Als er auf Anordnung des Lageristen der Fabrik, der er zu folgen hatte, beim Abladen einer zur Verpackung des hergestellten bestimmten Kiste von einem Wagen des Unternehmers behülflich war, erlitt er eine Quetschung des kleinen Fingers der rechten Hand, welche in der Folge die Abnahme des Die Berufsgenossenschaft, zu welcher Fabriken der in Rede stehenden Art gehören, lehnte den Entschädigungsanspruch mit der Begründung ab, daß der Ver⸗ unglückte in dem kaufmännischen, nicht in dem technischen Betriebe beschäftigt gewesen sei, und daß er den Unfall nur bei einer vorüber⸗ gehenden Beschäftigung in dem letzteren, aus welcher ein Entschädigungs⸗ Das Schieds⸗ gericht wies die Berufung zurück, weil der Kläger die Arbeit, bei welcher der Unfall sich ereignete, als Lehrling, zum Zwecke seiner Aus⸗ bildung, nicht als Arbeiter oder Betriebsbeamter im Sinne des §. 1 Das Reichs⸗ Versicherungsamt hat durch Rekursentscheidung vom 11. November

1889 die eeee; zur Gewährung der gesetzlichen Ent⸗ schädigung verurt

eilt Der Entschädigungsgrund des Schiedsgerichts so wurde ausgeführt sei irrig, weil das Unfallversicherungsgese hinsichtlich des Rechts auf Entschädigung keinen Unterschied mache, o ein Arbeiter Lohn oder Gehalt beziehe, ob er ausgebildet sei oder nicht

8 (§. 3 Absatz 3 des Unfallversicherungsgesetzes, vergleiche auch Bescheid 10

und Entscheidung 574, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“1885 Seite 3 und 1888 Seite 292). Auch die Auffassung der Berufsgenossenschaft sei nicht zutreffend. Denn nach den thatsächlichen Feststellungen sei der Kläger ebenso wie andere Lehrlinge desselben Unternehmers zeitweise regelmäßig in dem Lager beschäftigt gewesen und hätte dann Arbeiten zu verrichten gehabt wie: Essenzen einfüllen, beim Zusammen⸗

8 setzen der Essenzen behülflich sein, Waaren vom Lager in den Pack⸗

raum schaffen. Diese Arbeiten seien als theils unmittelbar theils mittelbar zu der den Gegenstand des Betriebes bildenden Verfertigung

ätherischer Oele und Essenzen und deren Herstellung in verkaufsfähigen

Zustand gehörig zu erachten. Da nun dem Kläger der Unfall bei einer Arbeit zugestoßen sei, welche die eines gewöhnlichen Arbeiters gewesen sei und dem technischen Betriebe gedient habe, und da nach

dem vorher Gesagten jene Arbeit nicht gelegentlich eines nur verein⸗

zelten, vorübergehenden Aufenthalts in diesem Betriebe ausgeführt

worden sei (zu vergleichen Bescheid 11 und 68 Ziffer 2 Absatz 2,

„Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ von 1885 Seite 3 und 343), so habe die Berufsgenossenschaft den Kläger zu entschädigen. (894.) In mehreren Rekursfällen war die Frage streitig, ob ein

Verunglückter als selbständiger (nicht versicherter) Unternehmer oder

ihm, sondern einem Familien⸗

sowie die Betriebseinrichtungen nicht dem Verunglückten, sondern dem Vater beziehungsweise Bruder eigenthümlich gehörten, und daß zwar dem Ersteren eine ziemlich freie Verfügung über das Betriebserträgniß zustand, Ueberschüsse aber, die nach Befriedigung der Bedürfnisse

seiner Lebenshaltung verblieben, von ihm an den anderen Theil ab⸗

geführt beziehungsweise zu dessen Vortheil verwendet werden sollten. Bei der in hohem Maße vorhandenen Zweifelhaftigkeit der Sachlage hat das Reichs⸗Versicherungsamt schließlich dem persönlichen Ver⸗ halten des Verunglückten vor dem Unfall eine bestimmende Bedeutung beigemessen. Es kau, so heißt es in den

bezüglichen Rekursentscheidungen vom 4. März 1889 und 2. Juni

den Berufsg enossenschaften nicht versagt werden, sich bei der Frage der Entschädigungspflicht, wenn dieselbe davon abhängt, ob Jemand als Arbeiter oder Unternehmer arzusehen ist, auf das Verhalten des Betheiligten und seine eigene, vor dem Unfall der Berufsgenossenschaft kundgegebene Auffassung seiner wirthschaft⸗ lichen Stellung nachträglich wirksam zu berufen. Die Lage der Be⸗

1890

rufsgenossenschaften würde in der That unhaltbar werden, wenn man!

estatten wollte, daß Jemand nach erlittenem Unfall als Arbeiter oder Betriebsbeamtern auftritt, nachdem er vorher, so lange es sich um das Recht der Berufsgenossenschaft auf Beiträge handelte, selbst beansprucht hatte, daß die Berufsgenossenschaft seiner ausdrücklichen oder in seinem Verhalten liegenden Erklärung, er sei Unternehmer, also nicht beitrags⸗

. Glauben schenke er müßte es denn unter Aufklärung seines

erhaltens außer allem Zweifel stellen können, daß er wirklich nicht

Unternehmer gewesen.

(895.) Das Reichs⸗Versicherungsamt hat unter dem 16. De⸗ ntschieden, daß nach dem Wortlaut und der Entstehungs⸗ §. 6 Ziffer 2a letzter Absatz des Unfallversicherungs⸗

gesetzes vom 6. Juli 1884 den Kindern eines in Folge Betriebs⸗ unfalls Verstorbenen auch in dem Falle ein Entschädigungsanspruch zusteht, wenn dieselben in einer nach dem Unfall geschlossenen Ehe

geb der durch eine solche Ehe legitimirt worden sind (vergleiche 8 Lengteg aper dunch 180, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1886

8 Seite 129).

896.) Das Reichs⸗Versicherungsamt hat hinsichtlich der berufs⸗ cnosseos haftldgen Zugehörigkeit von Dampfdrescherei⸗Genossenschaften 8 Verfolg des Bescheides 715 („Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1889 S. 321 ff.) in einer Anzahl

neuer⸗

licher Entscheidungen Nachstehendes ausgeführt: Nach dem eingezogenen Bescheide sind allerdings die Betriebe solcher Vereinigungen von Landwirthen, welche eine Dampfdreschmaschine ausschließlich oder überwiegend zum Ausdreschen des Getreides ihrer Mitglieder verwenden, als bei den landwirthschaftlichen Berufs⸗ genossenschaften versichert anzusehen. Im zweiten Absatz dieses Be⸗ scheides ist indessen ausdrücklich hervorgehoben, daß, sohrn die Ver⸗ wendung der Dreschmaschine für nicht zur Vereinigung gehörige Ferfnes einen erheblicheren Umfang annimmt und sich zu einer ohndrescherei gestaltet, der gesammte Betrieb der Dreschgesellschaft an sich als ein nach §. 1 Absatz 3 des Unfallversicherungsgesetzes bei der zuständigen Eisen⸗ und Stahl⸗Berufsgenossenschaft versichertes gewerbliches Unternehmen anzusehen ist und nur je nach der Beschäfti⸗ gungsart der einzelnen verwendeten Arbeiter eine Scheidung in solche, welche bei den landwirthschaftlichen, und solche, welche bei den Eisen⸗ und Stahl⸗Berufsgenossenschaften versichert sind, statt⸗ finden kann. Ferner ist in einem an die Vorstände dieser letzteren Berufsgenossenschaften gerichteten Rundschreiben vom 5. Juni 1889 Reichs⸗Versicherungsamt I. 12 298 hervorgehoben, daß als vorwiegend den Ausdrusch des eigenen Getreides der Mit⸗ glieder bezweckend diejenigen Dreschgesellschaften anzusehen sind, welche die Dreschmaschine nur ausnahmsweise und vereinzelt für nicht zur Vereinigung gehörige Landwirthe verwenden. Hieraus ergiebt sich, daß eine „öüberwiegende’ Verwendung der Dreschmaschine zum Ausdreschen des Getreides der Mitglieder im obigen Sinne nicht schon dann anzunehmen ist, wenn mehr für Mitglieder, als für Nichtmitglieder gedroschen wird, sondern nur dann, wenn das Dreschen für Nichtmitglieder gegenüber demjenigen für Mitglieder eine so untergeordnete Bedeutung hat, daß der Gesammtbetrieb seinen wesentlich landwirthschaftlichen Cha⸗ rakter bewahrt. In Anwendung dieses Grundsatzes sind unter Anderem der betreffenden Eisen⸗ und Stahlberufs⸗ genossenschaft zugetheilt worden: ein Betrieb der in Rede stehenden Art, in welchem in den Jahren 1888 und 1889 an 60 beziehungs⸗ weise 34 Tagen für Mitglieder und an 40 beziehungs⸗ weise 20 Tagen für Nichtmitglieder gedroschen wurde; ein Be⸗ trieb, in welchem an 35 Tagen für Mitglieder und an 25 Tagen für Nichtmitglieder gedroschen wurde; ein Betrieb, in welchem in den Jahren 1888 und 1889 an 6 ½ Tagen und 13 Stunden, beziehungs⸗ weise an 8 ¾ Tagen und 14 Stunden für Mitglieder, dagegen an 3 ¼ Tagen und 31 Stunden, beziehungsweise an 3 ½ Tagen und 28 Stunden für Nichtmitglieder gedroschen wurde, endlich ein Be⸗ trieb, in welchem sich dieses Verhältniß auf 9 Tage gegen 3 Tage stellte. Dabei war in den letzterwähnten beiden Fällen zu be⸗ rücksichtigen, daß, wenn auch die Verwendung der Maschine für Nichtmitglieder an sich keine erhebliche war, doch anderer⸗ seits auch die Benutzung für Mitglieder ebenfalls nur einen kurzen Zeitraum beanspruchte. Dagegen sind als zur landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft gehörig erklärt worden: ein Betrieb, in welchem an 33 bis 38 Tagen für Mitglieder, an 4 Tagen für Nichtmitglieder gedroschen wurde; ein Betrieb, in welchem innerhalb zweier Jahre zusammen an 141 Tagen für Mitglieder, an 26 Tagen für Nicht⸗ mitglieder gedroschen wurde ; endlich ein solcher, in dem die Maschine während 8 bis 10 Wochen im Jahre für Mitglieder und nur an 8 bis 10 Tagen für Nichtmitglieder Verwendung fand.

(897.) Der Vorstand einer Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft hat angefragt, ob Arbeiten, welche Feuerversicherungsgesellschaften zur Ab⸗ räumung der Brandstätten durch eigene Arbeiter ausführen lassen, um den Brandschaden mit größerer Sicherheit abschätzen zu können, der Unfallversicherung unterliegen. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat die Frage durch Beschluß vom 20. September 1890 in der Er⸗ wägung, daß diese Arbeiten, wie Abbrucharbeiten überhaupt (zu ver⸗ gleichen Bescheid 128, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1886 Seite 16) den Bauarbeiten zugerechnet werden müssen, und die Ar⸗ beiter deshalb „bei der Ausführung von Bauarbeiten“ beschäftigt sind (§. 1 Absatz 1 des Bauunfallversicherungsgesetzes).

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In Ergänzung des am Schluß des vorgestrigen Berichts vom sozialdemokratischen Parteitage in Halle mitgetheilten Telegramms theilen wir noch mit, daß bei der Wahl des Partei⸗ vorstandes der Reichstagsabgeordnete Singer bei 368 abgegebenen gültigen Stimmen einstimmig zum Vorsitzenden gewählt wurde, Metallarbeiter A. Gerisch erhielt als zweiter Vorsitzender 357 Stimmen; zu Schriftführern wurden Reichstagsabgeordneter Auer und Schriftsetzer Richard Fischer gewählt, die erwählten Controleure, die in dem vorgestrigen Telegramm bereits angeführt wurden, wiederholen wir, weil die Namen derselben nach dem „Berl. Volksbl.“ etwas

abweichend geschrieben werden: Maurer Behrend (Frankfurt a. O.),

Buchhändler Dobber (Hamburg), Vergolder Ewald (Brandenburg a. H.), Redacteur Herbert (Stettin), Töpfer Jacobey (Berlin), Cigarrenfabrikant und sächsischer Landtags⸗Abgeordneter Kaden Dresden) und Cigarrenhändler Gottfried Schulz (Berlin). Die

erliner Delegirten gaben iasgesammt die Erklärung ab, es läge ihnen nichts ferner, noch hätten sie jemals die Absicht gehabt, in prinzipiellen Gegensatz zur Partei oder der Parteileitung zu treten oder eine Spaltung der Partei anzustreben; sie werden alle dahin⸗ gehenden Versuche mit Entschiedenheit zurückweisen und stehen nach wie vor auf dem Boden der Parteigrundsätze. Sie wahren sich aber das Recht der freien Kritik und wünschen im Interesse der Partei, daß alle persönliche Gereiztheit in der Presse und Versamm⸗ lungen wie gegen den Einzelnen verschwinden möge. Auf den An⸗ trag Grillenberger's beschließt der Parteitag, die Wahl Lieb⸗ knecht’s zum Chefredacteur des offiziellen Centralorgans zu sanktioniren und ihn für gleichberechtigt mit der Parteileitung zu er⸗ klären. Nach kurzer Debatte gelangte der früher zurück⸗ gestellte Antrag des Reichstags⸗Abgeordneten von Vollmar (vergl. Nr. 248 d. Bl.), die verbündeten Regierungen aufzufordern, um die durch das Ausnahmegesetz angerichteten Schäden einigermaßen gut zu machen, das auf Grund der.. Be⸗ stimmungen dieses Gesetzes weggenommene Eigenthum von Körper⸗ schaften und Personen wieder herauszugehen, zur Annahme. Ein weiterer Antrag von Fell (Leipzig): Der Parteitag wolle beschließen, die Fraktion zu beauftragen, ein Vereins⸗ und Versammlungsgesetz auszuarbeiten und im Reichstage einzubringen, welches unter voll⸗ ständiger Wahrung der Vereins⸗ und dem un⸗ haltbaren Zustande der betreffenden Landesgesetze ein Ende macht, wurde durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. Dagogen beschloß der Darteitag nach dem Antrage von Watermann (Bremerhaven), die Hartfitn der sozialdemokratischen Arbeiterpartei im Reichstage zu er⸗ uchen, nach Se. bei der Gesetzgebung dahin zu wirken, daß die

ißstände beim Auswanderungswesen möglichst beseitigt werden, so insbesondere die Regierungen zu ersuchen, den Transport der Aus⸗ wanderer, wie auch die Unterbringung derselben in den Hafenstädten so scharf wie möglich zu überwachen und zu kontroliren, da die bis⸗ herigen Einrichtungen, sowohl was Transport wie Unterbring der Reisenden anbelangt, den einfachsten . der Hygiene Hohn sprächen. Ferner wird ein Antrag Schwarz⸗Hamburg angenommen:

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In Anbetracht der elenden Lage, in der sich die große Mehrzahl der seefahrenden Bevölkerung Deutschlands befindet, beauftragt der Parteitau die sozialdemokratische Fraktion im Reichstage, die Forderung auf Revision der deutschen Seemanns⸗Ordnung zu stellen. Ein Antrag Dreesbachund Genossen wird in folgender amendirter Gestalt genehmigt: Der Parteitag empfiehlt den Parteigenossen, überall da, wo Erfolge und seien dieselben auch propagan⸗ distischer Art in Aussicht stehen, in die Wahlagitation einzutreten, sei es für den Reichstag, die Landtage oder Gemeindevertretung Auf Antrag Bebel's wurde beschlossen: einem aus Gent eingelaufenen

1890.

Antrage, den nächsten im Jahre 1891 stattfindenden Internatio⸗

nalen Arbeiter⸗Kongreß in Brüssel abzuhalten, zuzustimmen. An den Kongreß der italienischen Arbeiterpartei, welcher gestern in Ravenna zusammentreten sollte, wurde folgendes Tele⸗ gramm abgesandt: Der Kongreß der deutschen Sozial⸗

demokraten in Halle grüßt im Namen der Verbrüderung der *

Völker und der Solidarität der Arbeiter aller Länder die italienischen Sozialisten, die zum Kongreß versammelt sind; er hofft, daß er für den italienischen und internationalen Sozialismus fruchtbar sein wird, und ladet ihn ein, sich auf dem allgemeinen Kongreß 189

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in Brüssel vertreten zu lassen, um dort das Werk der Befreiung der

Arbeiterklasse und der Menschheit fortzusetzen.

Eine Anzahl weiterer Anträge werden der Parteileitung über wiesen. 1. Mai ist dauernd ein Feiertag der Arbeiter, der, entsprechend dem Beschluß des internationalen Pariser Arbeiterkongresses, den Ein⸗ richtungen und Verhältnissen des Landes gemäß zu begehen ist. Wenn sich der Arbeitsruhe an diesem Tag Hindernisse in den Weg stellen, so haben die Umzüge, Feste im Freien u. s. w. am 1. Sonntag im Mai stattzufinden. Ein Antrag des Redacteurs Herber (Stettin) und Genossen: Bei Stichwahlen zwischen den bürgerlichen Parteien haben sich die Genossen der Abstimmung zu enthalten, wurde nach längerer Debatte abgelehnt.

Genehmigt wird der Antrag Liebknecht und Gen.: Der

Es wurde nun zur Berichterstattnng der Kommission behufs

Schlichtung der Berliner Streitigkeiten geschritten. Geck (Offenbach) berichtete im Namen der Kommission. Die Kommission habe folgendes Urtheil abgegeben: 1) Ist Werner als C . sozialist zu bezeichnen? Nein. 2) Ist es wahr, daß sich zwischen die Fraktion und die Berliner Genossen Mittelspersonen gedrängt haben? Nein. 3) Ist die Behauptung Werner's über seine Nicht⸗ anstellung beim Berliner Volksblatt wahr? Nein. 4) Ist das Vor⸗ gehen der Fraktion gegen den Genossen Schippel als ein zu schroffes und ungerechtfertigtes zu bezeichnen? Nein. 5) Ist die Anwendung

des Wortes „Spitzel“ zur Ces gessseruzg der Berliner Zustände als

eine Beleidigung der Berliner Genossen anzusehen? Nein. In den ausführlichen Entscheidungsgründen heißt es: Die Kommission habe das Material sehr genau geprüft und das verlesene Urtheil einstimmig ge⸗ faßt. Es sei u. A. vorgeschlagen worden: den Genossen Werner aus der Partei auszuschließen. Dieser Antrag sei jedoch abgelehnt worden, da die Kommission der Meinung war, daß Werner weder das Takt⸗ gefühl noch die Fähigkeit besitze, sich die Tragweite seiner Handlungs⸗ weise klar zu machen. habe Grillenberger nur erklärt: Es habe eine Zeit gegeben, in der man, wenn man mit drei Genossen in Berlin zusammenkam, nicht wissen konnte, ob unter diesen dreien sich ein Spitzel befand. Der Bericht der Kommission rief eine äußerst erregte Debatte hervor, wobei Werner wiederum eine ganze Reihe von Be⸗ schuldigungen gegen die Reichstagsfraktion, die Redaktion und den Verlag des „Berliner Volksblatts erhob. Aus den Aus⸗ führungen Werner’'s ging hervor, daß die zur Zeit von dem Abg. Schippel redigirte „Berliner Volkstribüne“ als im Dienst der Polizei stehend verdächtigt worden sei. Die Abgg. Bebel und Grillenberger und der Redacteur des „Berliner Volksblatts“, Curt Baake (Berlin), wiesen die Angriffe Werner’s zurück, während Abg. Schippel für Werner eintrat. Nach längeren, zum Theil sehr heftigen persönlichen Bemerkungen wurde der Bericht der Kommission mit allen gegen etwa 24 Stimmen angenommen. Die Tagesordnung des Kongresses war demnach begee; ölcke (Iserlohn) dankte der Ge⸗ schäftsleitung. Der Vorsitzende, Abg. Singer (Berlin) schloß hierauf mit den üblichen Dankesworten den Kongreß mit einem dreifachen Hoch auf die internationale Sozialdemokratie.

Aus Hamburg werden der „Mgdb. Ztg.“ aus dem in der letzten Hauptversammlung des dortigen A der Maurer erstatteten Vereins⸗Jahresberichte folgende Angaben mitgetheilt: Am 7. Mai legten 4749 Maurer die Arbeit nieder. Am 8. Juli hat die Arbeitseinstellung wegen „Fahnenflucht“ einer beträchtlichen Anzahl Mitglieder und namentlich wegen des starken Zuzugs aus⸗ wärtiger Arbeitskräfte für beendet erklärt werden müssen. Während des Maurerausstandes sind im Ganzen 131 492 ℳ, darunter 76 330 allein von Hamburger Maurern aufgebracht. Der Zu⸗ schuß von der Geschäftsleitung der Maurer Deutschlands hat 31 112 betragen. Die Ausgaben bezifferten sich für wöchent⸗ liche Strikeunterstützungen auf 94 789 ℳ, für Vorschuß zur August⸗ miethe auf 6661 ℳ, für Reisegelder auf 4402 ℳ, für Frauen abgereister und verhafteter Mitglieder auf 2927 ℳ, für Rechtsunkosten auf 1839 ℳ, für Abhaltung des Zuzugs 4510 ℳ, für Verwaltungs⸗ kosten 3103 Der Verlust an Arbeitslöhnen, hervorgerufen durch die mißglückte Arbeitseinstellung, ist auf etwa eine halbe Million Mark abzuschätzen. Die Zahl der Mitglieder ist von 6338 auf 4044 zurückgegangen.

In Bolkenbain sind, wie die „Schl. Ztg.“ berichtet, die Sozialdemokraten eifrig bemüht, einen Arbeiterverein zu Stande zu bringen. Eine Versammlung, die sie zu diesem Zweck am Sonntag, den 11. d. M., einberufen hatten, war indeß nur von 20 Personen besucht. Ein Gegengewicht gegen diese Bestrebungen soll in einem evangelischen und einem katholischen Arbeiterverein ge⸗ schaffen werden, deren Gründung für die nächste Zeit geplant ist.

Ueber die Lohnbewegung unter den Angestellten der Wiener Tramwaybahn⸗Gesellschaft entnehmen wir in Er⸗ gänzung der in der vorgestrigen Nr. 251 d. Bl. mitgetheilten telegraphischen Nachrichten der Wiener „Presse“ folgende dem Blatte Seitens der Direktion der Gesellschaft zugegangene Darstellung. Die von den Bediensteten entsendeten Vertrauensmänner erschienen am Donners⸗ tag bei der Direktion, um derselben ihre Wünsche bekannt zu geben. Bei dieser Gelegenheit erklärten die Kutscher, daß sie mit ihren dermaligen Lohn⸗ und Arbeitsverhältnissen zufrieden seien und für sich den Fort⸗ bestand der gegenwärtigen Dienstbedingungen wünschen, daß sie jedoch dessen ungeachtet für die Erfüllung der im Memorandum für alle Bediensteten gestellten Forderungen solidarisch eintreten. Die Kon⸗ dukteure forderten entgegen den deute zu Recht bestrhenden Ab⸗ machungen die sofortige materielle Gleichstellung mit den Kutschern. Diesbezüglich wurde ihnen die g. zu daß die Erfüllung dieses Wunsches für jenen Z. in Aus

usmäßig bereits gewährte

genommen sei, zu welchem der konzef

(neue Tarif zur Einführung gelangt, wie dies in der Vollversamm⸗

lung der Bediensteten Seitens des Präsidenten des Verwaltungsrurhes am 99 April d. J. bereits zugesichert wurde. Dem Wunsche der Be⸗ diensteten, daß die im Mobilistrungefalle zur Militärdienstleistung Einbe⸗ rufenen nicht entlassen, sondern als beurlaudt geführt werden mögen wurde Folge gegeben, ebenso erkärte sich die Direktion bereit, dir von den Ver⸗ trauensmännern gewünschte Weglassung der Disziplinarstraft der „Zurückversetzung in eine niedrigere Soldklasse“ dem Verwaltungs⸗ rathe und der Regierung zur Genehmhaltung zu empfehlen, und war

Was die Bezeichnung Spitzel anlange, so