1890 / 255 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Oct 1890 18:00:01 GMT) scan diff

.. von Pape, Ober⸗Befehlshabers in den Marken und Gouverneurs von Berlin, des Chefs des Generalstabes der Armee, der sämmtlichen kommandirenden Generale, des General⸗Inspecteurs des Militär⸗Erziehungs⸗ und Bil⸗ dungswesens, des General⸗Inspecteurs der Fuß⸗Artillerie, es Inspecteurs der Feld⸗Artillerie, des Kriegs⸗Ministers und es mit Wahrnehmung der Geschäfte beauftragten General⸗ Inspecteurs des Ingenieur⸗ und Pionier Corps und der Festungen dem General⸗Feldmarschall Grafen von Moltke nläßlich dessen 90. Geburtstages Allerhöchstihre und der Armee Glückwünsche aussprechen. 1 Die —3 hierzu findet um 11 ¾ Uhr Vor⸗ mittags im großen Saale der Wohnung des General⸗Feld⸗ arschalls Grafen von Moltke im Generalstabsgebäude statt. Um dieselbe Zeit erwarten die 1. Compagnie des 2. Garde⸗ Regiments z. F. mit den sämmtlichen vorher aus dem König⸗ lichen Schloß abgeholten Fahnen, einschließlich derjenigen des olberg'schen Grenadier⸗Regiments Graf Gneisenau (2. Pom⸗ nerschen) Nr. 9 und die 1. Escadron des Garde⸗Kürassier⸗ Regiments mit den Standarten, auf dem Platze am Sieges⸗ enkmal die Ankunft Sr. Majestät des Kaisers und Königs. Sogleich nach dem Eintreffen Sr. Majestät werden die Fahnen und Standarten nach dem Generalstabsgebäude gebracht. Se. Majestät begeben Sich in den Versammlungs⸗ aal, um dort die kommandirenden Generale zu begrüßen. Nach Beendigung der Ansprache an die kommandirenden Generale treten Fahnen und Standarten in den Versamm⸗ lungssaal ein und nehmen dort den kommandirenden Generalen egenüber Aufstellung. Sodann begeben sich die General⸗Ad⸗ utanten, General der Kavallerie und Chef des Generalstabes der Armtee Graf von Waldersee und General⸗Lieutenant von Wittich, Kommandant des Allerhöchsten Hauptquartiers, nach den Gemächern des General⸗Feldmarschalls Grafen von Moltke, um denselben als Ehrendienst vor Se. Majestät zu geleiten. Allerhöchstdieselben wollen sodann dem Jubilar Ihre und der Armee Glückwünsche darbringen. Nach Be⸗ endigung der Feier verlassen Se. Majestät über die Haupt⸗ treppe das Generalstaͤbsgebäude. UMmnmittelbar nachdem Se. Majestät das Generalstabs⸗ gebäude verlassen ha en, bringen die Prinzen des Königlichen auses sowie die im Garde⸗Corps dienenden Prinzen aus ouveränen Häusern ihre Glückwünsche dar. Nachmittags um 7 Uhr findet in den Räumen des Neuen Palais in Potsdam ein Diner statt, wozu besondere Einladungen durch das Ober⸗ Hofmarschallamt ergehen. Die Fahnen und Standarten verbleiben in der Wohnung des General⸗Feldmarschalls, werden von dort am 27. d. M. Mittags durch die 1. Compagnie 2. Garde⸗Regiments z. F. und die 1. Escadron Garde⸗Kürassier⸗Regiments wieder ab⸗ geholt und in das Königliche Schloß zurückgebracht.

Ueber die bevorstehende Begegnung des Reichs⸗ kanzlers von Caprivi mit dem Minister⸗Präsi⸗ denten Crispi sagt die „Riforma“: Die Begegnung werde beweisen, daß die Beziehungen der beiden Länder und ihrer Minister noch ebenso herzlich seien wie zu der Zeit, als Fürst Bismarck deutscher Reichskanzler gewesen. Das intime Ver⸗ hältniß sei den Ereignissen entsprechend, welche zu der Einigung der beiden großen Völker geführt haben, und enthalte nichts, was Andere verletzen könne. v .

KHeute Mittag fand eine Sitzung des Bundesraths statt. Vorher waren der Ausschuß für Handel und Verkehr und die vereinigten Aus schüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen zu Sitzungen zusammengetreten.

Nach der im Kaiserlichen Gesundheitsamt bearbeiteten Statistik über die Verbreitung von Thierseuchen im Deutschen Reich während des 2. Vierteljahrs 1890 hat die Maul⸗ und Klauenseuche wieder an Ausbreitung gewonnen. Sie ist in der Berichtsperiode in allen Bundesstaaten, aus⸗ genommen beide Mecklenburg, Sachsen⸗Altenburg, beide Schwarzburg, Waldeck, Reuß ä. L., Schaumburg⸗Lippe, Lübeck und Hamburg, aufgetreten. Von Preußen blieben nur die Regierungsbezirke Stralsund und Lüne⸗ burg, von Oldenburg das Fürstenthum Lübeck, von Sachsen⸗ Coburg und Gotha das Herzogthum Coburg verschont. Neue Ausbrüche wurden gemeldet aus 16 Staaten, 70 Regierungs⸗ c. Bezirken, 395 Kreisen, 1446 Gemeinden ꝛc., 3405 Gehöften. Die Zahl der betroffenen Staaten ist um 3, jene der Re⸗ gierungs⸗ ꝛc. Bezirke um 1, der Kreise ꝛc. um 11 geringer, dagegen die der Gemeinden um 186 und jene der Gehöfte um 1225 größer als im Vorrierteljahr. Die Stückzahl der Thiere in den neu betroffenen Gehöften betrug nachweislich 61 732 Stück Rindvieh, 28176 Schafe, 341 Ziegen, 36 578 Schweine, zusammen 126 827 Thiere gegen 128 822 im 1. Vierteljahr 1890. Unter den 395 betroffenen Kreisen ꝛc. befinden sich 26 Stadtkreise, in welchen die Seuche zumeist in Schlachthäusern und auf Schlachtviehmärkten fest⸗ gesetzt worden ist.

Die größte räumliche Verbreitung erlangte die Seuche in den Regierungsbezirken Breslau (251 Gemeinden und 444 Gehöfte), Posen (246 und 454), Liegnitz (173 und 272), Arnsberg (97 und 162), Schwarzwaldkreis (74 und 443). Verhältnißmäßig wenig heimgesucht wurden die nördlichen Länderstrecken, ferner Bayern, sowie die Harzgegend nebst den angrenzenden Gebietstheilen westlich der Weser.

Ende Juni herrschte die Seuche noch in 11 Staaten, 48 Regierungs⸗ ꝛc. Bezirken, 143 Kreisen ꝛc., 371 Gemeinden ꝛc. und 857 Gehöften. Im Vergleich zum Beginn des Berichts⸗ vierteljahres waren am Schluß desselben mehr betroffen 153 Gehöfte, weniger 1 Staat, 6 Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke, 55 Kreise ꝛc., 68 Gemeinden und Gutshezirke. Frei waren Pommern, Schleswig Holstein, beide Mecklenburg, Oldenburg, Sachsen⸗Altenburg, Sachsen⸗Coburg und Gotha, Anhalt, beide Schwarzburg, Waldick, beide Reuß, Schaumburg⸗Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg.

„Die preußische Staatseisenbahn⸗Verwaltung hat schon seit

Jahren zu einer ihrer Haupfans sbs⸗ die Entwickelung des regelmäßigen täglichen Verkehrs der Arbeiterbevörke⸗ rung zwischen ihren Wohnstätten und den großen Verkehrs⸗ centren gezählt. 8

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Naͤchdem schon in den siebziger Jahren in einzelnen Be⸗ zirken, wie in Oberschlesien und in den Bezirken Wiesbaden und Kassel, besondere Erleichterungen für Arbeiter durch Einrichtung von Arbeiterägen und Ausgabe er⸗ mäßigter Fahrkarten eingerichtet waren, wurde als⸗ bald nach den ersten größeren Erweiterungen des Staatseisenbahnnetzes im Anfang des zuletzt ab⸗ gelaufenen Jahrzehnts die Ausgabe ermäßigter Arbeiter⸗ Wochen⸗ und Rückfahrkarten zur täglichen Benutzung wäh⸗ rend der Arbeitswoche oder zur Benutzung am Beginn und am Schluß der letzteren zum Einheitssatz von 1 Pf. (später von 1 Pf.) für ein Kilometer auf das gesammte ausgedehnt. Diese Karten berechtigen da, wo die vierte agenklasse nicht gefahren wird, auch zur Benutzung der dritten Klasse der zur Arbeiterbeför⸗ rung bestimmten Züge. In umfassendster Weise wurde bei der Eröffnung der Berliner Stadtbahn nach Be⸗ nehmen mit den zuständigen Organen der Gewerbepolizei auf die Entwickelung dieses Vertehrs besonders Bedacht ge⸗ nommen. Die für den Stadt⸗ und Vorort⸗Verkehr aus⸗ gegebenen Arbeiter⸗Tages⸗ und Wochenkarten gehen hier in einzelnen Entfernungen weit unter den Einheitspreis von 1 für die Person und das Kilometer, ja bis auf ½ für die Person und das Kilometer herunter. In den folgenden Jahren wurden die Königlichen Direktionen durch ver⸗ schiedene Erlasse zu weiteren Erleichterungen, insbesondere auch zur Verbesserung der Fahrgelegenheiten durch E'nrichtung und Vermehrung zweckmäßiger Arbeiterzüge veranlaßt. Ins⸗ besondere durch einen Erlaß vom 23. Juni 1887 wurden die Direktionen allgemein ermächtigt: „in denjenigen Fällen, in welchen nach den örtlichen Verhältnissen ein wirkliches und erhebliches Bedürfniß zur Ermänigung hervortritt, den Einheitspreis bis auf 1 für das Kilometer zu ermäßigen“, und im Oktsber 1888 zu einer wieder⸗ holten Prüfung aufgefordert, ob die für die Beförderung der Arbeiter zwischen der Arbeitsstelle und ihren benachbarten Wohnsitzen bestehenden Einrichtungen überall dem Bedürfniß entsprechen oder der Verbesserung und Autdehnung fähig seien. „Die Herstellung billiger und bequemer Beförderungs⸗ gelegenheiten für die Arbeiterbevölkerung sei, wie es dort heißt, von solcher Wichtigkeit, daß die Eisenbahnverwaltung sich nicht darauf beschränken dürfe, Anträge aus Interessenten⸗ kreisen abzuwarten, es sei vielmehr auch ohne solche Anregung im Interesse der Wohlfahrt und Gesundheit der Arbeiter, wie im eigenen Interesse der Eisenbahnverwaltung eingehend zu prüfen, ob und wie in dieser Beziehung von der Eisenbahnverwaltung fördernd eingewirkt werden könne. Es sei zu untersuchen, in wieweit dies durch Einrichtung neuer Züge zu den passenden Tageszeiten oder durch Aenderung der vorhandenen Züge möglich, wobei selbstverständlich nicht außer Acht gelassen werden dürfe, ob auch die vorhandenen Be⸗

triebseinrichtungen und die Zahl der Betriebsmittel ausreichend

seien, um die durch solche Maßnahmen zu erwartende Verkehrs⸗ vermehrung ordnungsmäßig bewältigen zu können. In einem neuerlichen Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten wird wiederholt hervorgehoben, daß „die Möglichkeit für den Arbeiter⸗ stand, sich gesunde und wohlfeile Wohnstätten außerhalb der großen Städte zu verschaffen, von so hervorragender Bedeutung sei, daß die Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen dieser wichtigen Aufgabe auch in Zukunft die volle Aufmerksamkeit zuzuwenden und namentlich für zweckentsprechende Zugverbindungen Sorge zu tragen haben.“ Gleichzeitig ist dann die allgemeine Ein⸗ führung des Satzes von 1 für die Person und das Kilometer für Arbeiter⸗Wochenkarten, da, wo bisher noch höhere Sätze galten, angeordnet worden.

Ueber die Entwickelung, welche der Verkehr auf Arbeiter⸗ Tages⸗, Wochen⸗ und Rückfahrkarten im Jahre 1889 in Folge dieser Erleichterungen genommen, liegen lehrreiche Zusammen⸗ stellungen vor. Für alle größeren Städte, für welche ein Bedürfniß zu Tage getreten, ist ein derartiger Arbeiter⸗ verkehr eingerichtet, so, um nur einige zu erwähnen, für Berlin, Breslau, Frankfurt a. M, Hannover, Bremen, amburg, Barmen, Elberseld, Köln⸗Deutz, Düsseldorf, Krefeld, Danzig, Stettin, Kiel, Halle, Leipzig, die größeren industriellen Plätze des rheinisch⸗westfälischen und des Saarbrücker, sowie des oberschlesischen und des Waldenburge⸗ Kohlenreviers. Im Jahre 1889 sind auf Arbeiterkarten fast 12 Millionen Fahrkarten etwa 6 ½2 Proz. aller auf den Staatsbahnen überhaupt zurückgelegten Fahrten aus⸗ geführt, von welchen auf Berlin allein 7 ½ Millionen ent⸗ fallen. Für fast 10 Millionen dieser Fahrten (9 229 337) wurde ein Einheitsfahrpreis von 1 Pfennig für das Kilometer und weniger erhoben, im Berliner Vorortverkehr, in welchem zum Theil erheblichere Entfernungen in Betracht kommen, wie bemerkt, bis herunter auf ½ Pfennig.

Die preußische Staatsbahnverwaltung wird sonach auch auf diesem Gebiete den Vergleich mit anderen Ländern wohl nicht zu scheuen haben. 8

Nach Ziffer 7 des Bundesrathsbeschlusses vom 21. Juni 1888 §. 372 der Protokolle kann es Händlern allgemein gestattet werden, den bezüglichen, früher gültigen Vorschriften

gemäß Branntwein mit 5 Proz. Holzgeist zum Verkaufe an Gewerbtreibende denaturiren zu lassen, während in Abweichung von den früheren Bestimmungen der Befugniß zum Verkauf von methylirtem Branntwein an Kleinhändler nicht mehr Erwähnung geschieht.

Hiernach ist einerseits die Abgabe von methylirtem Branntwein an andere Händler nicht mehr als Faügis zu erachten, andererseits erscheint es, mit Rücksicht darauf, daß die Unterscheidung zwischen Händlern und Kleinhändlern überhaupt beseitigt worden ist, sämmtlichen Händlern nunmehr gestattet, gemäß §. 17, Absatz 2 des Regulativs, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken, vom Jahre 1879, methylirten Branntwein in Mengen bis zu 21 hinab an bezugsberechtigte Gewerbtreibende abzugeben.

Der Kaiserliche Botschafter in St. Petersburg von Schweinitz ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.

Der Königlich bayerische Bevollmächtigte zum Bundesrath, Ministerial⸗Rath Heller ist hier angekommen.

Der Königlich sächsische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe Graf von Hohenthal und Bergen ist vom Urlaub

nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandt⸗ schaft wieder übernommen.

Der mexikanische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe Don Romero Vargas ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Bildungswesens, General der Infanterie von Keßler ist von Dienstreisen hierher zurückgekehrt.

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S. M. Kanonenboot „Iltis“, Kommandant Korvetten⸗ Kapitän Ascher, ist am 22. Oktober d. J. in Nagasaki ein⸗ getroffen und beabsichtigt, am 28. dess. M. nach Shanghai in See zu gehen.

Breslau, 22. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen traf, der „Schles. Ztg.“ zufolge, gestern Mittag von Heinrichau kommend hier ein und begab sich dirckt nach Kleinburg, um bei dem Offizier⸗Corps des Leib⸗Kürassier⸗Regiments, bei welchem er in den vierziger Jahren eingetreten war und dem er längere Zeit an⸗ gehörte, zu speisen. Das gesammte Offizier⸗Corps em⸗ pfing den hohen Gast, dessen Besuch die Erfüllung eines von ihm selbst lange gehegten Wunsches war, im Saale des Kasinos. Se. Königliche Hoheit ließ sich die einzelnen Herren vorstellen und sprach mit jedem derselben längere Zeit. Bei Tische nahm er zwischen dem Commandeur, Oberst⸗Lieutenant von Frankenberg und Proschlitz und dem Rittmeister Grafen zu Dohna Platz; gegenüber saß der Rittmeister der Reserve Graf Tschirschky⸗Renard. Nachdem der Commandeurauf das Wohl des erlauchten Gastes das Glas geleert, antwortete der Großherzog etwa mit folgenden Worten: Es sei ihm ein besonderes Ver⸗ gnügen, in dem Offizier⸗Corps zu weilen, in dem er seiner Zeit eine so besonders gute Kameradschaft gefunden habe, und es sei ihm eine Freude, dieselbe auch jetzt noch zu finden; er trinke auf das Wohl des ihm so lieben Leib⸗Kürassier⸗Regiments. Nachdem die Tafel aufgehoben war, weilte Se. Königliche Hoheit noch längere Zeit inmitten des Kameradenkreises und unterhielt sich in leutseligster, herzlichster Weise mit den Offizieren. Mit dem um 5 ¾ Uhr hier abgehenden Zuge kehrte der Großherzog wieder nach Schloß Heinrichau zurück.

Kamenz, 22. Oktober. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Albrecht ist, nach der „Schles. Ztg.“, aus Hannover heute hierher zurückgekehrt.

Merseburg, 21. Oktober. Die Provinzialsynode hot folgenden Antrag angenommen: „Hochwürdige Synode wolle 1) der nächst zusammentretenden Generalsynode den An⸗ trag vorlegen a. vor den Gliedern der preußischen Landes⸗ kirche öffentlich und eindringlich Zeugniß abzulegen, daß die unsere soziale Arbeiterfrage beherrschende Sozialdemokratie eine antichristliche, den gewaltsamen Umsturz gött⸗ licher und menschlicher Ordnungen verfolgende Rich⸗ tung ist und die Verbindung mit ihr Verrath und Preisgebung der heiligsten Interessen der christlichen Kirche in sich schließt; b. den verfassungsmäßigen Organen der kirchlichen Einzelgemeinden ihres Bereichs ein gleiches Zeugniß in Wort und Schrift vor der Gemeinde zur dringen⸗ den Aufgabe zu machen; 2) inzwischen die gleichen Aufgaben zu a und b in ihrem Bereiche erfüllen.“

Kaiser ließ durch den Regierungs⸗Präsidenten Freiherrn von Fürstenwerth einen prachtvollen Kranz am Denkmal des Fürsten Karl Anton niederlegen. Dem Prinzen Karl von Hohenzollern verlieh Se. Majestät den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse..

Ihre Majestät die Königin von Sachsen hat, nach einer Meldung des „W. T. B.“, heute die Rückreise nach Dresden angetreten. 8 ö

Bayern. 16

München, 23. Oktober. Die Königin von Ru mänien ist, dem „W. T. B.“ zufolge, heute früh hier ein⸗ getroffen und sogleich zum Besuche des Herzogs von Nassau nach Schloß Hohenberg bei Tölz weitergereist. Am Sonnabend vwird sie voraussichtlich nach Bukarest zurück⸗ kehren. Die Frage der Rückberufung der Redemptoristen beschäftigt, der „Allg. Ztg.“ zufolge, gegenwärtig die bayerische Staatsregierung; diese ist im Sinne ihrer vor etwa Jahresfrist im Landtage abgegebenen Er⸗ klärung bereit, diese Rückberufung bei dem Bundes⸗ rath zur Sprache zu bringen. Daß der in nächster Zeit schon im Reichstage von ultramontaner Seite zu erwartende An⸗ trag auf Aufhebung des Jesuitengesetzes im Falle seiner Ab⸗ lehnung auch die Frage der Rückberufung der Redemptoristen in gleicher Weise beeinflussen werde, ist nach dem ge⸗ nannten Blatte nicht richtig. Die Frage der Rück⸗ berufung der Redemptoristen nach Bayern sei eine Angelegenheit, die lediglich den Bundesrath angehe und ihre Erledigung Seitens desselben sei einzig und allein abhängig von der Erbringung des Beweises der Nicht⸗ verwandtschaft des Redemploristenordens mit dem der Jesuiten.

Gestern Mittag fand in der Kapelle der Nuntiatur die feierliche Eidesleistung des neuernannten Erzbischofs von Bamberg Dr. Schork in Gegenwart des Nuntius Msg. Dr. Agliardi und des Uditore Dr. F Ritter von Starowiejski⸗ Biberstein statt.

Sachsen.

Dresden, 23. Oktober.

wird, dem „W. T. B.“ zufolge, am Freitag von Sigmaringen

hier wieder eintreffen. In der nächsten Woche werden sich

Beide Majestäten fuͤr längere Zeit nach Sibyllenort begeben.

6 Württemberg.

Stuttgart, 22. Oktober. Ihre Kaiserlichen Hoheiten der Großfürst und die Großfürstin 1dim Alexandrowitsch von Rußland und Ihre Kaiserliche Hoheit die Herzogin von Edinburg sind, wie der „St.⸗A. f. W.“ meldet, gestern zum Besuch der Königlichen Familie hier eingetroffen und haben im Königlichen Residenzschlosse Wohnung genommen.

Bei der gestern in Tuttlingen stattgehabten Stich⸗ wahl zum Landtage wurde der Drechsler Storz (Demokrat) mit 2386 Stimmen gewählt. Dessen Bruder,

Stadtschultheiß Storz (natl.), erhielt 1843 Stimmen.

Der General⸗Inspecteur des Militär⸗Erziehunge⸗ und b

Sigmaringen, 23. Oktober. Se. Majestät der 8

Ihre Majestät die Königin

Wladimir

““ Baden. .“ Karlsruhe. Der in Nr. 252 des „R.⸗ u. St.⸗A.“ ereits erwähnte Antrag der badischen Regierung bei dem Bundesrath, betreffend die Abänderung der §§. 1, 41 und 42 des Branntweinsteuergesetzes vom 24. Juni 1887, ist, wie die Voss. Ztg.“ mittheilt, in Form eines Gesetzentwurfs gehalten, elcher vier Paragraphen umfaßt. Ueber den Inhalt des ntwurfs und die Begründung macht das genannte Blatt folgende Mittheilungen: G § 1 des Gesetzes, welcher von den Steuerbefreiungen handelt, oll folgenden Zusatz erhalten: „3) Branntwein in einer Jabresmenge von nicht mehr als 10 l reinen Alkohols, welcher als Haustrunk aus selbstgewonnenen Wein und Obstrückständen in einfachen Brennvorrich⸗ tungen mit unmittelbarer Feuerung hergestellt wird. Ein jedes Ab⸗ lassen des Haustrunks an nicht zum Haushalte des Brenners gehörige Personen gegen Entgelt ist untersagt.“ 8 Nach §. 2 erhält der § 41 desselben Gesetzes unter Nr. III. folgende Fassung: „An Branntweinmaterialsteuer ist zu entrichten: a, vom Hektoliter Treber von Kernobst 0,25 ℳ, b. vom Hektoliter Kernobst und eingestampfte Weintreber 0,35 ℳ, c. vom Hektoliter Beerenfrüchte aller Art 0,45 ℳ, d. vom Hektoliter Brauereiabfälle, efenbrühe, gepreßte Weinhefe und Wurzeln aller Art 0,50 ℳ, e. vom Hektoliter Trauben⸗ oder Obstwein, flüssige Weinhefe und Steinobst 0,85 ℳ“ 1 8. 3 ordnet an, dem § 42 desselben Gesetzes unter Nr I am Schlusse hinzuzufügen: „In Brennereien, welche auf Antrag von der Branntweinmaterialsteuer freizulassen sind und nicht mehr als 1 hl. reinen Alkohols in einem Jahre erzeugen, wird nur ein Zuschlag von 0,16 für das Liter reinen Alkohols erhoben.“ w—§ A4 läßt den Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes offen. In der Begründung wird ausgeführt, daß das Branntwein⸗ teuergesetz bei den badischen Kleinbrennern eine tiefgehende Miß⸗ timmung hervorgerufen habe, welche durch inzwischen gewährte Betriebserleichterungen nicht beseitigt worden ist, sondern Ab⸗ änderung auf dem Wege der Reichsgesetzgebung erbheische. Bei der jetzigen Sachlage werde das Brennen von Fallobst, Wein⸗ und Kernobsttrebern so gut wie unmöglich gemacht. Daher komme s, daß Trester, die ehedem auf Branntwein verarbeitet wurden, jetzt einfach auf den Dünger geworfen werden. „Vom volkswirthschaftlichen Standpunkt aus ist dies sicherlich zu beklagen: die selbstgewonnenen Rohstoffe, welche der Bauer früher rationell verwerthen konnte, muß er jetzt ungenützt verderben lassen, wäbhrend er genöthigt ist, zur Befriedigung seines Bedürfnisses größere Auslagen in baarem Gelde zu machen, an dem gerade er so fühl⸗ baren Mangel hat. Nicht mit Unrecht wird deshalb behauptet, in dieser Hinsicht das Branntweinsteuergesetz die auf Hebung der Landwirthschaft gerichteten Bestrebungen der Neu⸗ it, welche fordern, daß der Bauer rechne, spare, auch in kleinsten Dingen rationell und jeden Vortheil aus⸗ nutzend verfahre, geradezu durchkreuze. Abhilfe wäre da⸗ durch zu schaffen, daß dem Kleinbrenner gestattet wird, jährlich ein mäßiges Quantum Branntwein aus den bezeichneten Abfallstoffen verbrauchs⸗ abgabefrei herzustellen. Eine solche Vergünstigung möchte sich um so ehr rechtfertigen, als der Branntwein zu den unentbehrlichen Bedürf⸗ nissen des Landwirths gehört; er braucht ihn für sich und seine Dienstboten bei der Arbeit zur Winterszeit oder am frühen Morgen in Wald und Feld, er hat ihn auch gelegentlich als Arznei im Stall nöthig; in keinem anderen Getränk findet er für den Branntwein einen tauglichen Ersatz.“ Die beklagten Uebelstände er jetzigen Gesetzgebung träten übrigens in demselben Maße, wie in Baden auch in Elsaß⸗Lothringen hervor. Bei der Berathung des Braaͤntweinsteuergesetzes im Reichstage hätte der Antrag Grad und Genossen bereits ähnliche Vorschläge wie der jetzige Antrag Badens gemacht. Der Antrag sei indessen abgelehnt worden. Im Weiteren wendet sich die Begründung dem Nachweise zu, daß die finanzielle Wirkung des Vorschlages kaum einen erheblichen Einnahmeausfall bewirken möchte und ein finanzielles Opfer durch volkswirthschaftlich nd politisch günstige Wirkung der Gesetzesänderung reichlich auf⸗

ewogen würde. Hessen.

Darmstadt, 22. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Großherzog wird sich, wie die „Darmst. Ztg.“ erfährt, am 25. d. M. nach Berlin begeben.

Mecklenburg⸗Schwerin.

chwerin, 23. Oktober. Ihre Königliche Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Baden sind, wie „W. T. B.“ meldet, zum Besuch Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin⸗Mutter im Großherzoglichen Schlosse eingetroffen.

Der frühere mecklenburgische Minister, Geheime Rath Wetzell ist gestern in Rostock in Folge eines Schlaganfalls gestorben.

Mecklenburg⸗Strelitz.

MNeustrelitz, 23. Oktober. Der heute erschienene offizielle „Anzeiger“ veröffentlicht die Vorlagen, welche auf dem am 19. November in Malchin zusammentretenden Landtage zur Verhandlung gelangen werden. Es sind dies die gewöhnliche Landeskontribution und der Landesbeitrag, sowie die Bewilligung des Edikts zur Deckung der Bedürfnisse der Central⸗Steuerkasse.

Oldenburg.

(H.) Oldenburg, 21. Oktober. Die zwischen den Weseruferstaaten vereinbarten Vorschriften über das Betreten der in die Weser einlaufenden Seeschiffe sind vom Großherzoglichen Staats Ministerium mit der Be⸗ stimmung zur öffentlichen Kunde gebracht, daß die Obliegen⸗ heiten der zur Ertheilung von Erlaubnißscheinen zum Betreten eines aus See kommenden Seeschiffes vor der Befestigung desselben im Bestimmungshafen an dem angewiesenen Liege⸗ platze befugten Polizeibehörden von den Großherzoöglichen Aemtern wahrzunehmen sind und daß die Vorschriften mit dem 1. November d. J. in Kraft treten. Sachsen⸗Meiningen.

Meiningen, 22. Oktober. Der am Montag zusammen⸗ getretene Landtag hielt nach der „Weim. Ztg.“ gestern seine erste ordentliche Sitzung ab. Da nur eine Vertagung vorher⸗ gegangen war, so wurden ohne weitere Förmlichkeit die Ar⸗ beiten mit Verkündigung der hn g. und dem Berichte des Rechnungsausschusses über die Staatsrechnungen pro 1888 egonnen. 8 3 1

1 Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.

Gotha, 23. Oktober. Der Landtags⸗Ausschuß für das Herzogthum Gotha trat heute hier zusammen, um sich mit der Prüfung der Jahresrechnungen der Herzoglichen Domänenkasse und der Herzoglichen Staatskasse über Ein⸗ nahme und Ausgabe auf das Rechnungsjahr vom 1. Juli 888 bis 30. Juni 1889 zu beschäftigen.

Waldeck.

Arolsen, 22. Oktober. Der neugewählte Landtag der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont ist, wie der „A. Z.“ emeldet wird, vom Landes⸗Direktor auf den 27. Oktober ein⸗ erufen worden.

Heamburg, 23. Oktober. Die Bürgerschaft nahm in ihrer gestrigen Sitzung dem „Hamb. Corr.“ zufolge fol⸗ genden Beschluß in zweiter Lesung an:

Die Bürgerschaft ersucht den Senat, eine Revision der jetzt in Geltuiig befindlichen Bestimmungen vom 30. März 1880 über die bei Zahlung von Schulgeld in den Volksschulen in Be⸗ tracht kommende Abstufung nach dem Einkommen, und zwar unter Beobachtung des Grundsatzes, daß bei einem Jahreseinkommen bis zu 1000 weder Schulgeld noch eine Vergütung für Schulutensilien un Bücher zu zahlen sei, durch die Ober⸗Schulbehörde zu veran⸗

Deutsche Kolonien.

Die Mitglieder der deutsch⸗ostafrikanischen Gesell⸗ schaft werden, der „Nat.⸗Ztg.“ zufolge, zu einer außer⸗ ordentlichen Hauptversammlung auf den 20. November, Vormittags 11 Uhr, in das Hotel Kaiserhof, Berlin, ein⸗ geladen. Die Tagesordnung lautet:

1) Beschlußfassung über die Genehmigung eines Vertrages mit der Kaiserlichen Regierung, betreffend die Regelung der zukünftigen Rechtsverhältnisse der Gesellschaft in Ost⸗Afrika 2) Beschlußfassung über Abänderung der Satzungen. 3) Beschlußfassung über die Auf⸗ einer Anleihe. 4) Wahl von Mitgliedern des Verwaltungs⸗ r 98. 1““ 9

Oesterreich⸗Ungarn.

Wien, 23. Oktober. Graf Kalnoky hat laut Meldung des „W. T. B.“ gestern Abend seine Ercholungsreise an⸗ getreten und sich zunächst nach Tirol begeben.

Die Ausgleichskommission des böhmischen Land⸗ tages hat gestern bei der Berathung des Paragraphen der Vor⸗ lage, betreffend den Landeskulturrath, Abänderungs⸗ anträge, welche von den Jungezechen als Minoritäts⸗ voten angemeldet waren, abgelehnt und den Paragraph6 in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen.

Ein Communiqué der deutschen Parteileitung in Böhmen fordert, nach einer Mittheilung der Wiener „Presse“, unter dem Hinweis, daß die letzten Gemeindewahlen die Be⸗ rechtigung der Deutschen zu einer entsprechenden Vertretung in der Gemeindevertretung zweifellos dargethan haben und ein positiver Erfolg bei der derzeitigen Wahlordnung nicht zu er⸗ zielen sei, für dieses Jahr zur Wahlenthaltung bei den bevorstehenden Gemeinde⸗Ergänzungswahlen auf.

In der vorgestrigen Sitzung des mährischen Land⸗ tages stellten, der „Presse“ zufolge, die Abgg. Graf Serenyi und Genossen den Antrag, der Landesausschuß sei zu beauf⸗ tragen, schon in der nächsten Session einen Gesetzentwurf vor⸗ zulegen, durch welchen für beide Wahlkörper des Groß⸗ grundbesitzes die proportionelle Vertretung durch⸗ geführt wird. Ferner wurde von den Abgg. Rozkosny und Genossen ein Antrag, betreffend die Errichtung eines Landeskulturraths für Mähren, eingebracht.

Im Finanzausschuß des ungarischen Unter⸗ hauses erklärte vorgestern der Finanz⸗Minister Dr. Weckerle, die Lage der Spiritus⸗Produktion könne nur richtig beurtheillt werden, wenn man von dem Zustande vor dem neuen Spiritussteuer⸗Gesetze ausgehe. Das starke Fallen der Preise hätte damals bald eine Krisis in diesem Gewerbezweige hervorgerufen. Zur Ein⸗ schränkung der Mehrproduktion wurde damals über ein⸗ stimmigen Wunsch der Fabrikanten die Kontingentirung fest⸗ gesetzt. Die Erfahrung zeigte, daß das Kontingent für die innere Konsumtion viel höher angesetzt wurde. Um diesen Uebelständen abzuhelften, war die Regierung bestrebt, das Kontingent herabzumindern. Allein auf eine un⸗ verhältnißmäßige Herabminderung konnte man nicht ein⸗ gehen. Uebrigens zeige sich gegenwärtig eine Besserung der Lage. In der gestrigen Sitzung äußerte der Finanz⸗Minister, er wolle das kleine Lotto aufheben und durch eine Klassen⸗Lotterie ersetzen; er halte es für zweck⸗ mäßig, in dieser Frage im Einverständniß mit dem öster⸗ reichischen Finanz⸗Mi Entsprechende Ver⸗

inister vorzugehen. handlungen hätten bereits begonnen.

Großbritannien und Irland.

Wie man der „Pol. Corresp.“ aus London meldet, hatte Lord Salisbury am 17. d. M. eine lange Unter⸗ redung mit dem italienischen Botschafter Grafen Tornielli, in deren Verlauf der englische Premier den Wunsch nach Wiederaufnahme der Unterhandlungen über die Abgrenzung der Einflußsphären Englands und Italiens gegen den Sudan aussprach. Graf Tornielli erklärte, diese Eröffnung mit lebhafter Befriedigung entgegenzunehmen. Die Pourparlers über diese Angelegenheit werden somit zwischen dem britischen Botschafter beim Quirinal Lord Dufferin und Herrn Crispi demnächst wieder eröffnet werden. Die Instrukronen der englischen Regierung für Lord Dufferin werden an ihn in einigen Tagen abgehen.

Dem Vernehmen nach hat die Regierung nunmehr definitiv beschlossen, das Parlament zum 25. November einzuberufen.

Bei der am Mittwoch in Eccles (Lancashire) vorgenom⸗ menen Ersatzwahl zum Unterhause an Stelle des ver⸗ storbenen Konservativen Egerton wurde der Gladstonianer Roby mit 4901 Stimmen gewählt. Der Konservative Egerton, ein Oheim des verstorbenen Deputirten, erhielt 4696 Stimmen. 1

Wie der „Wes.⸗Ztg.“ gemeldet wird, soll gegen Ende d. M. eine englische Expedition nach West⸗Afrika Behufs Regelung der Abgrenzung des französisch⸗britischen Koloniengebiets nöͤrdlich von Sierra Leone ab⸗ gehen. Hundert Neger, welche polizeiliche Funktionen aus⸗ zuüben haben werden, und zweihundert Träger werden die Engländer begleiten, deren Thätigkeit sich wahrscheinlich auf ein Jahr erstrecken wird.

Stanley ist sehr ungehalten darüber, daß Maijor von Wissmann ihm mit den Vorbereitungen zum Bau eines Victoria⸗Nyanza⸗Dampfers den Vorsprung abgewonnen hat. Die „Times“ erhielt von ihm ein Schreiben, worig er das Fehlschlagen der Sammlungen für den Dampfer in Eng⸗ land feststellt. Wenn nicht 5909 Pfd. Sterl. schleunigst auf⸗ gebracht würden, müßten die bis jetzt gesammelten 2000 Pfd. Sterl. anders verwandt werden; die Deutschen hätten einen

tenden Vorsprung. 1 1 anderthalbstündige Rede, welche Gladstone, wie schon gemeldet, am Dienstag in der Korubörse zu Edinburg gehalten hat, war ausschließlich Irland gewidmet. Die irische Frage müsse, so führte Gladstone, nach

einem Telegramm der „Mgdb. Ztg.“, aus, durch Gewährung

der Selbständigkeit an Irland aus dem Wege geräumt werden, ehe eine n Gesetzgebung für England und Schottland möglich sei. „Die gegenwärtige Verwaltung Irlands sei hassenswerth, sie rechtfertige den Widerstand des Volkes. Nicht der Irländer, sondern die Regierung selber verletze die Gesetze; die Regierung sei thatsächlich das vollkommenste Muster von Ungesetzlichkeit. Nach scharfen Ausfällen gegen die gemäßigt Liberalen, welche er Ultratories nannte,

rophezeite er den Triumph seiner Politik bei den nächsten

euwahlen. Schließlich ermahnte er seine Wähler, sich zum Angriff auf die letzte Veste der Bigotterie drurtheil zusammenzuschaaren.“

Frankreich. 8

Paris, 23. Oktober. Die Großfürsten Nicolaus Michailowitsch und Michael Michailowitsch von Rußland sind nach einer Meldung des „W. T. B.“ gestern hier angekommen.

Der Entwurf des allgemeinen Zolltarifs soll am Freitag oder Sonnabend an die Abgeordneten vertheilt werden. Außer den bereits genannten Erzeugnissen werden auch Leinsamen und Hanf zollfrei sein. Getreide, lebendes Vieh und Fleisch von geschlachtetem Vieh werden nur in dem Maximaltarif enthalten sein; andere landwirthschaftliche Erzeugnisse können in dem Minimaltarif stehen. Mehrere Deputirte beabsichtigen, die völlige Aufhebung des Minimaltarifs zu verlangen. Entgegen dem Beschlusse des konsultativen hygienischen Comités schlägt, wie mehrere Abendblätter melden, der Minister des Innern Constans dem Finanz⸗Minister Rouvier vor, jede Flasche Mineralwasser am Ursprungsorte mit einem Authentizitätsstempel von 5 Centimes zu versehen, um Fälschungen vorzubeugen. Der b Steuerstempel würde nahezu 3 Millionen Francs ergeben. . Ueber den in der Deputirtenkammer eingebrachten Gesetz⸗ entwurf über Spionage entnehmen wir der ‚Fr. C.“ noch Folgendes: Der Entwurf ist keine Ergänzungsnovelle zu dem Gesetz vom 18. April 1886, sondern ein vollständig neues Gesetz. Es unterscheidet sich von dem früheren hauptsächlich durch die Verschärfung der Strafen gegen Militärs und Civilbeamte, die sich der Spionage schuldig machen. Es erhöht für diese die Strafe auf zehn Jahre Ge⸗ fängniß und 10 000 Francs Geldbuße. Des Weiteren enthält es eine Reihe von Zusätzen und Feststellungen, um den Charakter der betreffenden strafbaren Vergehen genauer zu präzisiren. So bestraft es schon die Veröffentlichung von Plänen, Dokumenten ec., welche die Vertheidigung oder Sicherheit des Staates berühren, wenn diese ohne schriftliche Erlaubniß der zuständigen Behörde ge⸗ schieht. Außerdem wendet das neue Gesetz direkt das Wort Spionage an, welches in dem alten Gesetz nicht vorkommt, und es bestraft auch mit Gefängniß von 6 Tagen bis 6 Monaten die selbst ohne Erfolg gebliebene Verleitung zur dhch irgend eines der als Spionage verzeichneten Ver⸗ gehen.

Der hiesige Munizipalrath hat, nach „W. T. B.“, eine Resolution zu Gunsten des Erlasses einer Amnestie für alle Strikevergehen und solche gegen das Preß⸗ und Versammlungsgesetz angenommen.

Aus der Pulverfabrik Moulin Blanc ist von Brest eine Ladung Schießbaumwolle für russische Rechnung nach St. Petersburg abgegangen.

Auf die in letzter Zeit von dem Deputirten Mermeix im „Figaro“ unter dem Titel „Coulisses du Boulangisme“ veröffent⸗ lichten Enthüllungen wird Boulanger heute im „XIX. Siscle“ eine Erklärung veröffentlichen, worin er die gegen ihn erhobenen Beschul⸗ digungen zu widerlegen beabsichtigt. Boulanger behauptet darin, er habe nicht von den Subsidien des National⸗Comités gelebt, im Gegentheil, er habe seine ganzen Ersparnisse im Betrage von 10000 Fr. eingebüßt, welche Summe ihm übrig geblieben sei, nachdem er die Schulden seines Vaters bezahlt habe. Bei heen Austritt aus der Armee habe Dillon ihm die nöthige Summe angeboten, den politischen Feldzug zu unternehmen. Von verschiedenen Seiten habe er außerdem ungefähr 260 000 Fr. erhalten, und von dem Buchhändler Rouff 100 000 Fr. für ein Buch, betitelt „Die deutsche Invasion“. Seine persönlichen Ausgaben für seinen Haushalt und sein Sekretariat hätten sich jähr⸗ lich auf 75 000 Fr. belaufen, die ersten Kosten für seine Wahl auf 25 000 Fr Sein siebenmonatlicher Aufenthalt in Brüssel und London habe 10 000 Fr. pro Monat gekostet. 200 000 Fr. seien für Unterstützungen von Comitémitgliedern, für die Presse und für Wahlagitationen verausgabt. Er habe die Subsidien der Herzogin d'Uzès und des Baron de Mackau nicht in Anspruch genommen und erwarte jetzt, daß diejenigen, die ihn verbannt und angeklagt hätten, seinem Beispiele folgen und Aufklärungen über ihre Finanzverhältnisse, zur Zeit wo sie zur Macht gelangten, geben und nachweisen würden, wie hoch sich ihre Ausgaben beliesen und auf welche Weise sie sich bereichert hätten. Boulanger erklärt ferner, er habe seine Pension, die 100 000 Fr. des Buchhändlers, sowie das Anerbieten von 1 Million Francs für Vorlesungen in den Ver⸗ Staaten geopfert, um seinen letzten Wahlkampf zu unter⸗ nehmen.

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 23. Oktober. Der „Regierungs⸗ Anzeiger“ veröffentlicht ein Bulletin über den Gesundheits⸗ zustand des Großfürsten Nicolai Nicolajewitsch des Aelteren, welcher in der Krim weilt. In diesem Bulletin wird ausgeführt, daß die andauernde Krankheit der Kinn⸗ lade und die Influenza im November 1889 die Gesundheit des Großfürsten derangirt und eine heftige Nervenerschütterung bei demselben hervorgerufen haben. Das warme Klima und die Ruhe gaben Hoffnung auf Genesung, aber eine ploͤtzliche Komplikation verursachte eine schroffe Verschärfung der Krank⸗ heit; hartnäckige Schlaflosigkeit und trübe Stimmung quälen den Kranken besonders und erschöpfen ihn. Die Nacht auf den 22. Oktober der Großfürst unruhig; die Temperatur war 37,5, der Pulsschlag 100.

Der Kommandant der Truppen des Odessaer Militär⸗ bezirks General Roop ist zum Mitgliede des Reichsraths ernannt worden. b

Wie die „Now. Wr.“ meldet, ist der Finanz⸗Minister, Wirkliche Geheime Rath J. A. Wyschnegradski in Be⸗ gleitung der Departements⸗Direktoren von Witte und Jermolow von seiner großen centralasiatischen Reise zurück⸗ gekehrt; nunmehr beginnen wieder die Sitzungen der Zoll⸗ tarif⸗Revisions⸗Kommission.

Italien.

Der „Agenzia Stefani“ zufolge hat die italienische Regierung die brasilianische Republik anerkannt.

Wie nach der „Magdeb. Ztg.“ verlautet, würde der Kriegs⸗Minister Bertole Viale zurücktreten. Als seinen Nachfolger nennt man den General Pelloux, welcher Crispi

gegenüber versprach, 40 Millionen am Kriegs Etat zu ersparen.