1890 / 261 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Oct 1890 18:00:01 GMT) scan diff

112,50 G 58,00 G 108,00 B 139,50 G 274,00 bz B

133,25 B 18,75 B 77,00 bz G 97,75 G

Seck, Mühlb. .. Stobwasser. . .. Strl. Spilk. St. P Strube, Armatur. Sudenb. Maschin. Süd. d Imm. 40 %2 Tapetenfb. Nordh. Tarnowitz...

do. Union PRorfanr. 130,10 bz G Ver. Hanfschl. Fbr. 139,00 G Vik G 1 69,40 bz G

t.⸗Spei - .. Vulcan Bergwe z 800 122 5 B 1/10. 00/120 96,00 bz G

Weißbier e 1 1/10. 1/10. 1000 83,50G

8 (den 9)

do. (Zilseb.) Wilbelmi Weinb. 1/1.] 1000 110,25 G Wissener Bergwk. 0⸗—,4 1/⁄12. 600 —,— Zeitzer Maschinen 1/7. 300 [241,00 bz G

Versicherungs⸗Gesellschaften. Cours und Dividende = pr. Stck. Dividende pro 188871889

Aach.⸗M. Feuer v. 20 % . 1000 5,420 440 11049 B Aach. Rückvrs.⸗G. 20 v. 400 5ℳ 120 120 2976 G Brl Lnd.⸗‧u. Wissv. 200 % v.500 R 120 120 1650G, väce eer hes 176 [3089 B

I. Hagel⸗A.⸗G. 205 % v. 1000 Rhlr 149 30 640B 8 Beh benev.G. evoe⸗ . 168 4350 B Söln. Hagelvs.⸗G. 20 % v. Sa Cilr Hageef.g. 20 % v.500 , 40 45 1145 G Colonia, Feuerv. 20 % v. 1000 Flr 400 400 10030 G Concordig, Lebv. 200 % v. 1000 7, 84 45 Dt Feuerv. Berl. 20 %v. 1000 9 84 96 1775 B Pt. Aloyd Berlin 20 % 5 10 3850 B Phönix 20 % v. 1000 fl. 114 Sen Dena veoncg 20,9200ℳ 150 135 1900 G 100% v. 1000 300 300%ꝙu— 19099 379 979 Elberf. Feuervrs. 200 % v. 3 2 Se; A. Win 20 % v. 1000 7h. 200 200 Fortuna, 1a Z g- 20 0b.900 Rh⸗ 45 45 euervrs. 20 % v. 1000 he., 0 30 sacn 60 % v. 1000 S8. 720 720 „Allg. V.⸗G. 100 hℳ. 30 30 Feuerv. 20 % v. 1000 7. 225 203 Magdeb. agelv. 33 ½ % v.500 7ℳ. 75 25 Magdeb. Lebensv. 20 v. 500 Sl. 17 25 Magdeb. Rückvers.⸗Gef. 100 45 45 Niederrh. Güt.⸗A. 10 % v.500 . 80 60 Nordstern, Lebvs. 200 % v. 1000 Tℳ 84 84 Oldenb. Vers.⸗G. 200 % v.500 Rℳ] 45 45 8 wanördfh 20 % v. 500 Shr, 37 ½ 37 ½

7100 B 2850 G 1085 G 1055 B

715 bz G 4450 B 560 B 404 B 987 B 1100 B 1600 G

719B 1120 G 794B 389B

reuß.Nat.⸗Vers. 25 % v. 400 , 72 48 Hrovidentia, 10 % von 1000 fl. 43 45 sipem⸗Wit gd.10/2b10001⸗ 45 15 Rhein.⸗Wstf. Rckv. 100 %0 v. 400 Rlr 18 Sächs. Rückv.⸗Ges. 5 % v.500 , 75 75 Schli. Feuerv.⸗G. 20 e v. 500 Tülr 100 Thuringia, V.⸗G. 20 % v. 1000 Tllr 240 Transatlant. Güt. 200 % v. 1500 120 Union, Hagelvers. 20 % v. 500 hc⸗ 22 Victoria, Berlin 20 % v. 1000 hhl. 159 estotsch. Vs.⸗B. 20 % v. 1000 hrℳ. 7. 90

Fonds⸗ und Aktien⸗Börse.

Berlin, 28 Oktober. Die heutige Börse eröffnete in festerer Haltung und mit zumeist etwas höheren Coursen auf spekulativem Gebiet, wie auch die von den fremden Börsenplätzen vorliegenden Tendenz⸗ meldungen ziemlich günstig lauteten. Im weiteren Verlaufe des Verkehrs schwächte sich die Haltung in Folge von Realisationen nicht unwesentlich ab. Das Geschäft entwickelte sich im Allgemeinen ziemlich lebbaft und einige Ultimowerthe hatten recht belang⸗ reiche Umsätze für sich.

Der Kapitalsmarkt bewahrte feste Gesammt⸗ haltung für heimische solide Anlagen bei mäßigen Umsätzen, und fremde festen Zins tragende Papiere konnten ihren Werthstand durchschnittlich gut be⸗ haupten und theilweise, wie namentlich Russische Anleihen und Noten, sowie Ungarische 4 % Gold⸗ rente bei regem Handel etwas aufbessern.

Der Privatdiscont wurde mit 4 ¾ % notirt.

Auf internationalem Gebiet setzten Oesterreichische Kreditaktien etwas höher ein, gaben aber später wieder etwas nach bei ziemlich lebhaftem Geschäft; auch Franzosen waren nach festerer Eröffnung matt; Galister, Dux⸗Bodenboch ꝛc. ziemlich belebt und etwas besser; Schweizerische Bahnen fest und still.

Inländische Eisenbahnaktien fest und ruhig; Marienburg⸗Mlawka matter.

Bantaktien waren recht fest; die spekulativen Devisen Anfangs höher und lebhafter, aber später der Haupttendenz entsprechend abgeschwäͤcht, namentlich

8 Dresdener Bank, Berliner Handelsgesellschaft und Disconto⸗Kommandit.

Industriepapiere behauptet und ruhig, Bergwerks⸗ papiere Anfangs höher und belebt, später schwächer

Course um 2 ½ Uhr. Still. —, Oesterreich Kreditaktien 169,25, Franzosen 108,87, Lombard 65,12, Türk. Tabackaktien 155,10, e Gus 151,50, Dortmunder St. Pr. 83,62, Gelsenkirchen 171,75, Harpener Hütte 196,00, Hibernia 176,25 Laurahütte 145,25, Berl. Handelsgesellsch. 164,25 Darmstädter Bank 157,37, Deutsche Bank 165,25 Diskonto⸗Kommandit 218,75, Dresdner Bank 156,25 Internationale 114,00, National⸗Bank 130,25, Oy namite Trust 158,00, Russ. Bk. 80,75, Lübeck⸗Büch 166,75, Mainzer 117,25, Marienb. 63,25, Mecklenk —,—, Ostpr. 96,62, Duxer 243,50, Elbethal 103,50 Galizier 89,75. Mittelmeer 113,00, Nordwestl —,—, Gotthardbahn 159,00, Rumänier 101,40 Italiener 93,00, Oest. Goldrente 94,90 do. dr 1860 er Loose 124,50, Russen 1880 er 97,37, d. 1889er 98 00, 4 % Ungar. Goldrente 90,00, Egyyt 97,60, Russ. Noten 247,75, Russ. Orient II. 78,7, do. do. III. 79,70. 1

2000 B

aeübeck⸗Büchen 166,50, Nordwestbahn 193 ¼, Kredit⸗ aktien 269 ⅛, Darmstädter Bank 156,70, Mittel⸗ deutsche Kreditbank 110,50. Reichsbank 144,10, Diskonto⸗Komm. 218,90, Dresdner Bank 155,90, Privatdisk. 5 %.

Frankfurt a. M., 27. Oktober (W. T. B.) Effekten⸗Societät. (Schluß.) Kreditaktien 270 ⅛, nh 216 ½, Lombarden 130 ⅞, Galizier 177 ⅛,

gypter 97,40, 4 % ungarische Goldrente 89,90, Russen —, Gotthardbahn 159,60, Diskonto⸗ Kommandit 219,80, Dresdner Bank 156,80, Laura⸗ hütte 142,70, Gelsenkirchen 172,80, 4 % Griechen weichend 72,90. Fest.

Leipzig, 27. Oktober. (W. T. B.) (Schluß⸗Course.) 3 % sächs. Rente 87,60, 4 % do. Anleihr 98,50. Buschthierader Eisenbahn Litt. A. 193,50, Buschth. Eis. Litt. B. 213,00, Böhm. Nordbahn⸗Akt. 124.90,

Leimiger Kreditanstalt⸗Aktien 204,00, Leipziger

88

Frankfurt a. M., 27. Oktober. (W. T. B.

(Schux⸗Course) Londoner Wechsel 20,345, aris. do 80,483, Wien. do. 176,85, Reichsanl. 106, e. Silberr. 78,10, do. Papierr. 78,00. do. 5 % Papierr.

89,10, de 4 % Goldr. 94,70, 1860 Loose 124,20. 4 %

ungar. Goldrente 89,60, Italiener 92,90, 18801

Russen 97,10, I1. Orientanl. 78,50, III. Orientanl.

79,89, 5 % Spanier 75 40, Unif. Egypter 96,90,

3 —% Fgppter 92,40, Konvertirte Türken 18,10,

4 % türk. Anleihe 81,20, 3 % port. Anleihe 57,60,

5 % serb. Rente 88,10, Serb. Tabackr. 88,50,

5 % amort. Rum. 99,00, 6 % kons. Mexik. 92,50,

Böhm. Westbahn 295, Böhm. Nordbahn 186 ½,

Central Pacific⸗110,20, Franzosen 214 ½, Galiz. 176 ½,

Gotthb. 159,40, Hess. Ludwb. 117,20, Lomb. 127 ⅞,

Course.) Oest. Papierrente Mai⸗November verzl. „7 ½, Oesr. Silberr. Jan.⸗Juli verzl. 77 ⅛, Oest. Goldr. 94 ⅛, 4 % Ungarische Goldrente 89, Russische große Eisenbahnen 122 ½, do. I. Ortentanleihe —, vdo. II. Orientanl. 75, Konvert. Türken 18, % holländische Anleihe 100, 5 % garant. Transp.⸗ Eisenb.⸗Oblig. 103 ½, Warschau⸗Wiener Eisenb.⸗Aktien 133 ¼¾. Marknoten 59,35, Rufs. Zoll⸗Coupons 192 ½.

Hamburger Wechsel 59,15, Wiener Wechsel 102,00.

88

New⸗York, 27. Oktober. (W. T. B.) (Schluß⸗ Course.) Fest. Wechsel auf London (60 Tage) 4,81, Cable Transfers 4,86 ⅛,. Wechsel auf Paris (60 Tage) 5,23 b, Wechsel auf Berlin (60 Tage! 94 ½, 4 % fund. Anleihe 124 ¼, Canadian Pacific Aktien 74, Centr. Pac. do. 29 ¼, Chicago u. North⸗Western ds 108 ½8. Chicago Milwaukee u. St. Paul do. 58 ½. Illinois Central do. 100, Lake Shore Michig. South do. 107 ¼, Louisville u. Nashville do. 78, N.⸗Y. Lake Erie u. West. do. 21 ¾. N.⸗Y. Lake Erie West., 2 Nnd Mort Bonds 99 ½, N.⸗Y. Cent. u. Hudson River⸗Aktien 101 , Northern Pacisfie Pref. do. 74 ½, Norfolk u. Western Pref. do. 57 ¼, Philadelphia u. Reading do 37 ⅜. Atchison Topeka u. Santa do. Href. do. 21 ⅛, Silber Bullion 105 ⅞.

Geld leicht, für Regierungsbonds 4, für andere

à 100 % = 10 000 % nach Tralles. Gekündigt 1. Kündigungspreis Loco mit Faß per diesen Monat —, vper Oktober⸗November —.

Spiritus mit 70 Verbrauchsabgabe. Fest

Gekünd. 440 000 1. Kündigungspreis 45,6 Loco mit Faß ℳ, per diesen Monat 45,2 46— 45,7 bez., per Oktbr.⸗November 40 —40,1— 40 bez., per November⸗Dezember 39 39,1 38,9 bez., per Dezember⸗Januar —, per Januar⸗Februar 1891 per April⸗Mai 1891 39,5 39,7 39,4 39,5 bez Weizenmehl Nr. 00 27,5 25,5, Nr. 0 25,25— 23,75 bez. Feine Marken über Notiz bezahlt. Roggenmehl Nr. 0 u. 1 24,25 23,75, do. feine Marren Nr. 0 u. 1 24,75 24 25 bez., Nr. 0 1 ½ höher als Nr. 0 u. 1 pr. 100 19 br. inkl. Sack. Posen, 27. Oktober. (W. T. B.) Spiritus loco ohne Faß (50er) 60,80, do. loco ohne Faß (hen 41,30. behauptgt.

16N Æ HZX

Monat —.

Spiritus mit 50 Verbrauchsabgabe per 100 ] à 100 % = 10 000 % nach Tralles. Gekündigt —. Kündigungspreis Loco ohne Faß 62,1 bez., per diesen Monat —, per September⸗Oktober —,

Spiritus mit 70 Verbrauchsabgabe per 100 1 à 100 % = 10 000 % nach Tralles. Gekündigt —, Kündigungspreis —. Loco ohne Faß 45 bez.

Spiritus mit 50 Verbrauchsabgabe per 100 1

““ vW

Landschweine: a. gute 116— 118 ℳ, b. geringere 104 114 bei 20 % Tara, Bakony 94 96 bei 25 kg Tara pro Stück. s Kälber. ee, 1201 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg.) I. Qualität 1 30 1,34 ℳ, II. Qualitaͤt 1,20 1,9 ℳ, III. ualität 1,04 1,16 Schafe. Auktrieh 6279 Stück. (Purchschnittapr,

für 1 kg.) I. Qualttät 1,08 1,24 ℳ, II. ual 0,92 1,06 ℳ, III. Oualltät —,—

bezüge;

=— Qas Abonnement beträgt vierteljährlich 4 50 ₰.

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

füͤr Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 25 ₰.

Insertiongpreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Neutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Oktober, Abends.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Oberförster a. D. Kayser zu Berlin, bisher zu Oranienburg (Mühle) im Kreise Nieder⸗Barnim, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Postdirektor a. D. Haack zu Fürstenwalde, dem Regierungs⸗Baumeister Pogge zu Merseburg, bisher zu Kolberg, und dem Steuer⸗ Einnehmer 1. Klasse a. D. Schröder zu Görlitz, bisher zu Guhrau, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem General⸗Major a. D. von der Heyde, bisher Kommandant von Küstrin, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; den Postdirektoren a. D. Behrend zu Swinemünde und von Groß zu Stettin und dem Rentier Max Eyth zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Gesanglehrer an den Königlichen Gymnasien an Marzellen und an Aposteln zu Köln Hermann Kipper, den Ober⸗ Telegraphen⸗Assistenten a. D. Grundt zu Königsberg i. Pr. und Tenschert zu Breslau, dem Post⸗Bureau⸗ Assistenten a. D. Henschel zu Münster i. W. und den Postverwaltern a. D. Hüntemann zu Schöppingen im Kreise Ahaus und Pfeiffer zu Liebemühl im Kreise Osterode O./Pr. den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Kastellan a. D. Schönbrunn zu Berlin und dem Post⸗ packmeister a. D. Arlet zu Frankfurt a. O. das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold; sowie dem Postwagenmeister a. D. Sonnemäker zu Nienburg a. W. und dem Postschaffner a. D. Kriegel zu Jauer das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗

§.5. Die der unteren Verwaltungsbehörde in dem Reichsgesetze zugewiesenen Geschäfte werden vorbehaltlich der Bestimmungen im §. 4 Abs. 3 dieser Verordnung durch die Ortsobrigkeiten wahrgenommen, jedoch mit folgenden Ausnahmen: 1) die Entscheidung der im §. 100 Abs. 3 und in den §§. 122, 123 und 124 des Reichsgesetzes bezeichneten Streitig⸗ keiten, sowie die Wahrnahme der im §. 125 daselbst be⸗ zeichneten Geschäfte erfolgt in denjenigen Fällen, in welchen die Arbeitgeber zugleich Inhaber obrigkeitlicher Rechte sind, durch Unsere Gewerbekommission.

Außerdem treten:

2) in den Fällen des §. 4 Abs. 3, sowie der §§. 75, 83 und 84 des Gesetzes an Stelle der ritterschaftlichen Guts⸗ obrigkeiten die auf Grund der Verordnung vom 2. April 1879 errichteten Polizeiämter, und sind in allen übrigen Fällen ihrer Zuständigkeit als untere Verwaltungsbehörde die äitterschaft⸗ lichen Gutsobrigkeiten befugt, sich durch die Polizeiämter ver⸗ treten zu lassen. 6

Als Kommunalverbände im Sinne des Reichsgesetzes sind die Städte, im Uebrigen aber die ortsobrigkeitlichen Bezirke anzusehen, und werden dieselben durch die Magistrate resp. Ortsobrigkeiten (Kabinetsamt, Domanialämter, Landvogtei, Gutsherrschaft ꝛc.) vertreten.

Unter Gemeindebehörde ist der Gemeindevorstand und in denjenigen Ortschaften, in welchen es an einem solchen fehlt, die Ortsobrigkeit zu verstehen.

Wo die Gemeindebehörde nicht zugleich die Ortsobrigkeit ist, wird ihr geschäftlicher Verkehr mit den Organen der

gnädigst geruht:

den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Ritterkreuzes des Großherzoglich mecklen⸗ burg⸗schwerinschen Greifen⸗Ordens:

dem Post Baurath Perdisch zu Koblenz;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Postdirektor Dobler zu Altenburg (S⸗A.); sowie des Ritterkreuzes des Königlich rumänischen Ordens „Stern von Rumänien“: dem Postdirektor Müller zu Sigmaringen.

Beim Reichsamt des Innern ist der expedirende Sekretär S Kalkulator Matzke als Geheimer Registrator angestellt worden.

Bekanntmachung. Am 1. November d. J. wird im Bezirk der Königlichen

Eisenbahn⸗Direktion zu Bromberg an der Bahnstrecke Hee

hohe Thor— Neufahrwasser der Haltepunkt Neuschottla für den Personenverkehr eröffnet werden.

Berlin, den 28. Oktober 1890. 8 In Vertretung des Prastgerten des Reichs⸗Eisenbahnamts: Schulz.

Bekanntmachung.

L Unter Bezugnahme auf §. 138 des Reichsgesetzes 22. Juni 1889, betreffend die Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherung, veröffentlicht die unterzeichnete Großherzog⸗ liche Landesregierung aus der Landesverordnung vom 31. Mai d. J. zur Ausführung dieses e das Nachstehende:

Als Landes⸗Centralbehörde fungirt das Großherzogliche Ministerivm des Innern zu Schwerin in den Fällen des §. 129, Abs. 2 des Gesetzes (efr. auch 64, Ziffer 4 daselbst). 8

in allen übrigen Fällen ist Landes⸗Centralbehörde, Centralbehörde und höhere Verwaltun sbehörde für das Gebiet des Großherzogthums Mecklenburg⸗ trelitz Unsere Landes⸗ regierung.

Außerdem erfolgt durch Unsere Landesregierung:

1) die im §. 3 des Reichsgesetzes der unteren Verwaltungs⸗ behörde überwiesene Festsetzung des Durchschnittswerthes der als Lohn oder Gehalt geltenden Tantibèmen und Natural⸗

2z die Wahrnahme der im §. 126 Abs. 2 und im §. 146 des 1 ver nteren Verwaltungsbehörde vorbehaltenen Geschäfte in denjenigen Fällen, in welchen die Arbeitgeber bezw. Selbstversicherer zugleich Inhaber obrigkeitlicher

Rechte sind. 8

Landes⸗Versicherungsanstalt, sowie mit den nach Maßgabe dieser Verordnung für das Versicherungswesen in Thätigkeit tretenden Behörden durch die Ortsobrigkeit vermittelt.

Weitere Kommunalverbände bilden im Sinne des Reichs⸗ gesetzes Unser hiesiges Herzogthum, sowie Unser Fürstenthum Ratzeburg.

Die Geschäfte der weiteren Kommunalverbände werden durch Unsere Landesregierung, die den Verbandsvertretungen zugewiesenen Verrichtungen aber durch den Engeren Aus⸗ schuß der Ritter⸗ und Landschaft einer seits und den ständigen Ausschuß der Vertretung des Fürsten⸗ thums Ratzeburg resp. bis zur verfassungsmäßigen Konstitui⸗ rung des letzteren durch Unsere Landvogtei zu Schönberg andererseits wahrgenommen.

Als Kommunal⸗Aufsichtsbehörde fungirt Unsere Landes⸗ regierung. 1

Für die Wahrnahme der Geschäfte einer Aussichts⸗ behörde über Krankenkassen kommen die Bestimmungen im §. 4 der Verordnung zur Ausführung des Krankenversicherungs⸗ esetzes vom 31. Dezember 1883 Offizieller Anzeiger 1884 tr. 3, bezw. die Bestimmungen im §. 4 der Verordnung für das Fürstenthum Ratzeburg vom 17, Juni 1884 8 Anz. 1884 Nr. 12 mit der Maßgabe zur Anwendung, daß rücksichtlich der von den Ortsobrigkeiten unmittelbar ver⸗ walteten Gemeinde⸗Krankenversicherungen die Entscheidung über Streitigkeiten aus §. 12 des Gesetzes der Gewerbekommission zusteht, wenn es sich um die Geltendmachung der Befugnisse aus Absatz 2 daselbst handelt.

9 8.

Die im §. 108 Abs. 3 des Reichsgesetzes der „Orts⸗Polizei⸗

behörde“ auferlegte Verpflichtung wird in der Ritterschaft den Polizeiämtern übertragen.

§. 9. Die Beitreibung der in den 8 128 und 137 des Reichsgesetzes erwähnten Kosten, Rü⸗ stände und Strafen ge⸗ schieht auf Antrag der Landes⸗Versicherungsanstalt durch b Ortsobrigkeiten, in der Ritterschaft durch die Polizei⸗ ämter.

Richtet sich das Verfahren gegen Personen, welche Träger obrigkeitlicher Rechte sind, so ist der Antrag an Unsere Landes⸗ regierung zu richten.

Neustrelitz, den 22. Oktober 1890.

Großherzoglich mecklenburgische Landesregierung. von Dewitz.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Fabrikanten mechanischer Musikinstrumente Friedrich und Theodor Kaufmann, Inhabern der Firma „F. Kaufmann u. Sohn“ zu Dresden und Berlin, das Prädikat als Königliche Hof⸗Instrumenten⸗Fabrikanten, und den Kaufleuten Max und Alphons Levy zu Straß⸗ burg i. E. das Prädikat als Königliche Hoflieferanten zu ver⸗ leihen; sowie den bisherigen Senator Tramm zu Hannover, der von den städtischen Kollegien getroffenen Wahl gemäß, als Syn⸗ dikus der Haupt⸗ und Residenzstadt Hannover zu bestätigen.

Evangelischer Ober⸗Kirchenrath.

Der in die Pfarrstelle zu Vahldorf berufene bisherige Superintendent der Diözese Wolmirstedt Pfarrer Schneider in Kolbitz ist zum Superintendenten der Diözese Neuhaldens⸗ leben, Regierungsbezirk Magdeburg, bestellt worden.

Nichtamtliches. .““

Deutsches Reich. 1 Preußen. Berlin, 29. Oktober.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten begrüßten gestern Mittag im Neuen Palais Ihre Kaiser⸗ lichen Hoheiten den Großfürsten und die Groß⸗ fürstin Wladimir von Rußland, Höchstwelche demnächst auch an der Kaiserlichen Frühstückstafel theilnahmen. Am Nach⸗ mittag begaben Se. Majestät Sich nach dem Bahnhofe in Potsdam, empfingen dort in Anwesenheit des Großfürsten Wladimir und der Königlichen Prinzen Se. Majestät den König der Belgier und geleiteten Höchstdenselben nach dem König⸗ lichen Stadtschlosse, woselbst die Monarchen demnächst noch einige Zeit vereint blieben. Nachdem Se. Majestät um 6 ½ Uhr dem Fürst⸗Erzbischof von Prag, Kardinal Grafen von Schönborn Audienz ertheilt hatten, fand um 7 Uhr im Marmorsaale des Neuen Palais bei den Kaiserlichen Majestäten große Galatafel zu Ehren des Königs der Belgier statt, an welche sich demnächst der von sämmtlichen Musikern des Garde⸗Corps vor dem Neuen Palais ausgeführte Zapfenstreich anschloß.

Heute Vormittag hörten Se. Majestät einen längeren Vortrag des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus und statteten Mittags mit Ihrer Majestät der Kaiserin Ihren Kaiserlichen Hoheiten dem Groß⸗ fürsten und der Großfürstin Wladimir von Rußland im Stadtschloß zu Potsdam einen Besuch ab.

8

Se. Majestät der König der Belgier traf gestern zum Besuch Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Majestäten Nachmittags um 4 S. 38 Minuten mit Sonderzug in Potsdam ein. Se. Majestät der Kaiser und König begrüßte auf dem Bahnhof Seinen Gast, Aller⸗ höchstwelcher die Uniform Seines Kurmärkischen Dragoner⸗ Regiments Nr. 14 angelegt hatte, auf das Herzlichste: beide Majestäten reichten Sich die Hande und küßten einander. Alsdann stellte Se. Majestät Seinem Gast die an⸗ wesenden Prinzen, soweit sie Allerhöchstdemselben noch nicht bekannt waren, vor. Erschienen waren: Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Wladimir, Ihre König⸗ lichen Hoheiten die Prinzen Heinrich und Friedrich Leopold und der Herzog von Connaught, Se. Hoheit der Erbprinz von Sachsen⸗Meiningen. Ferner waren bei dem Empfang zugegen die General⸗Adjutanten Sr. Majestät, der Staatssekretär Freiherr von Marschall, der russische Militärbevollmächtigte Graf Kutusow, die Gemahlin des belgischen Cesandege sowie die Mitglieder der Gesandt⸗ schaft. Der belgische Gesandte Baron Greindl hatte mit dem preußischen Ehrendienst den König von der Grenze an nach Potsdam geleitet. Die Majestäten schritten nach der Vorstellung der beiveseitigen Gefolge unter den Klängen der belgischen Nationalhymne die Front der Ehrenwache, welche eine Compagnie des Garde⸗Jäger⸗Bataillons gestellt hatte, ab und bestiegen als⸗ dann einen offenen vierspännigen Galawagen, welchem ein Zug Gardes du Corps mit Musik voranritt, während ein anderer Zug Gardes du Corps dem Wagen folgte. Vom ahnhof bis zum Stadtschloß, wo Se. Majestät der König Leopold während Seiner Anwesenheit am Allerhöchsten Hose Wohnung genommen, bildeten das 1. Garde⸗Regiment z. F. und das Garde⸗Jäger⸗ Bataillon Spalier; das dicht gedrängte Publikum empfing die Majestäten mit jubelnden Grüßen. Im Scloßhofe waren die Leib⸗Compagnie des 1. Garde⸗Regiments z. F. mit der Fahne und das gesammte Offiziercorps der Garnison aufgestellt. Nachdem die Majestäten hier den Wagen verlassen, schritten Allerhöchstdieselben unter den Klängen der belgischen Nationalhymne die Front der Leib⸗Compagnie ab und nahmen alsdann den Parademarsch ab. Demnächst begaben Sich die Majestäten in das Schloß.

Abends um 7 Uhr fand dem hohen Gast zu Fhan in dem Marmorsaal des Neuen Palais bei Ihren Kaiserlichen Majestäten große Galatafel zu 150 Gedecken statt, zu welcher die anwesenden Fürstlichkeiten, der Reichskanzler, der General⸗Feldmarschall Graf Moltke, der General⸗Oberst von Pape, die Generale des Garde Corps, das -- der Ehren⸗ dienst und die Mitglieder der Gesandtschaft des Königs der Belgier, der englische und der russische Botschafter, der Staats⸗ sekretär des Auswärtigen Amts, die Staats⸗Minister und andere hohe Persönlichkeiten Einladungen erhalten hatten.