Bekanntmachung 8 des Großherzoglich oldenburgischen Staats⸗Ministeriums für das Fürstenthum Birkenfeld, betreffend die Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Invaliditäts⸗ und Alters⸗
versicherung, vom 22. Juni 1889.
Nachdem in Gemäßheit der §§. 41 ff. des Reichsgesetzes, betreffend die Invaliditäts⸗ und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889 — Reichs⸗Gesetzblatt Seite 97 — nach Verein⸗ barung mit der Königlich preußischen Staatsregierung und mit Genehmigung des Bundesraths eine gemein⸗ same Versicherungsanstalt für die Rheinprovinz, die Hohenzollernschen Lande und das Fürstenthum Birkenfeld mit dem Sitz in Düsseldorf errichtet worden ist, werden zur Ausführung der §§. 103 und 138 des gedachten Reichsgesetzes im Anschluß an die Ministerial⸗Bekanntmachung vom 8. April d. J. — Gesetzblatt Seite 217 — hierdurch mit höchster Geneh⸗ migung die nachstehenden Bestimmungen erlassen.
1) Im Sinne des Reichsgesetzes sollen gelten:
a. als „weitere Kommunalverbände“ in den Fällen der §§. 13, 112 und 113 der Landarmenverband, die Ortsarmen⸗ verbände und die Bürgermeistereien, im Falle des §. 48 Absatz 2 der Landarmenverband, vertreten durch die Regierung;
b. als „untere 11““ sowie als „Orts⸗
izeibehörden“ die Bürgermeister; “ ghöhere Verwaltungsbehörde“ in den Fällen der §§. 13, 22 Absatz 2 Ziffer 1, 112, 122 die Regierung, soweit es sich aber in den Fällen der §§. 13 und 112 um die Ge⸗ nehmigung von statutarischen Bettimmungen der Regierung als Vertreterin des 11 handelt, das Staats⸗
inisterium, Departement des Innern. 1 Die Ausstellung und der Umtausch der Quitlungs⸗ karten (§. 103 des Reichsgesetzes), die Ersetzung verlorener, unbrauchbar gewordener oder zerstörter Quittungskarten durch neue (§. 105 a. a. O.), sowie die Entwerthung von Marken, soweit diese durch das Gesetz oder die vom Bundesraͤth erlassenen Vorschriften vorgeschrieben ist, erfolgt durch die Bürgermeister, in den Städten Birkenfeld, Oberstein und Idar durch die Schöffen. Oldenburg, den 30. Oktober 1890. Großherzoglich oldenburgisches Staats⸗Ministerium. Jansen.
Königreich Preußen.
Justiz⸗Ministerium.
Dem Ober⸗Landesgerichts⸗Raͤth Siber in Marienwerder ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.
Versetzt sind: der Amtsgerichts⸗Rath Wiebalck in Weener an das Amtsgericht in Stade, der Amtsgerichts⸗Rath Dr. Peters in Schwedt a. O. als Landgerichts⸗Rath an das Landgericht in Potsdam und der Landrichter Dr. Stoeckel in Gnesen als Amtsrichter an das Amtsgericht I in Berlin.
Der kommissarische Hypothekenbewahrer Peltzer in Simmern ist zum Hypothekenbewahrer daselbst ernannt.
Dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Wilde in Weißenfels ist in seiner Amtseigenschaft als Notar vom 1. November d. J. ab der Wohnsitz in Naumburg a. S. an⸗ gewiesen. - In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt, Justiz⸗Rath Rump bei dem Amtsgericht in Bocholt, der Rechtsanwalt Dr. Kuhlenbeck bei dem Landgericht in Halle a. S. und der Rechtsanwalt Milch bei dem Landgericht in Breslau. b
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Flies in Sondershausen zugleich bei dem Land⸗ gericht in Erfurt und der Gerichts⸗Assessor Schönborn bei dem Landgericht I in Berlin.
Der Landrichter Nikolaiski in Tilsit, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Stephan in Delitzsch, der Rechts⸗ anwalt und Notar, Justiz⸗Rath Meitzen in Angerburg, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Lüdecke in Neuhaldens⸗ leben und der Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Dr. Durst⸗ hoff in Essen bei Wittlage sind gestorden.
Finanz⸗Ministerium. Der Regierungs⸗Rath Müller in Breslau ist als Mit⸗
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des Regiments der Gardes du Corps vor und gab Allerhöchst⸗ selbst die Erklärung dazu. Hierauf fuhren die Majestäten unter brausenden Hochs des zahlreich versammelten Publikums nach dem Regimentshause des 1. Garde⸗Regiments zum Frühstück. Alsdann begaben Sich die Majestäten nach dem Neuen Palais, wo Sich König Leopold von Ihrer Majestät der Kaiserin verabschiedete. Von hier fuhren die Majestäten nach der Wildparkstation, von wo die Abreise des Königs der Belgier erfolgte. Der Abschied der beiden Monarchen war, wie „W. T. B.“ be⸗ richtet, überaus herzlich, ebenso auch die Verabschiedung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Sr. Majestät dem König der Belgier. Auger dem preußischen Ehrendienst, der den König bis Köln geleitet, waren auch die General⸗ Adjutanten und die Flügel⸗Adjutanten, der Kommandant von Potsdam sowie die belgische Gesandtschaft auf dem Bahn⸗ hof anwesend.
Se. Majestät der Kaiser und König haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 9. Oktober 1890 für die drei Jahre vom 1. Oktober 1890 bis 30. September 1893 zu Mitgliedern des Gerichtshofes, welcher nach §. 6 des Gesetzes vom 13. Februar 1854 in Fällen, wenn Personen des Sol⸗ datenstandes aus Veranlassung ihres dienstlichen Verhal⸗ tens bei anderen als Militärgerichten belangt werden, über die erhobenen Konflikte zu entscheiden hat, den General⸗Lieutenant und Inspecteur der Feld Artillerie den General⸗Major und Chef der Landesaufnahme
chreiber und den General⸗Major und Commandeur der Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Brigade von dem Knesebeck zu er⸗ nennen, sowie außerdem den General⸗Major und Commandeur der 3. Garde⸗Infanterie⸗Brigade von Lütcken zur Mit⸗ wirkung bei dem genannten Gerichtshofe in Stelle abwesender Mitglieder zu bestimmen geruht.
rer Majestät der Kaiserin und Königin
ist dem hiesigen Magistrat auf seine Geburtstags⸗Glückwunsch⸗ adresse das folgende Allerhöchste Antwortschreiben zugegangen: „Ich sage dem Magistrat zu Berlin Meinen aufrichtigen Dank
für die Mir zu Meinem Geburtstage ausgesprochenen Glückwünsche und die Gesinnungen der Liebe und Treue für das König⸗ liche Haus. Wenn der Magistrat freundlich der Werke christlicher Liebe und Barmherzigkeit gedenkt, durch welche Ich den religiösen und sittlichen Sinn, sowie die Opferwillig⸗ keit zur Linderung geistiger und leiblicher Noth vor Allem in unserer Reichshauptstadt zu fördern bestrebt gewesen bin, so muß Ich dabei der zahlreichen Bürger unserer Stadt und besonders auch des Magistrats dankend gedenken, durch deren thatkräftige Unterstützung es möglich wurde, Kirchenbauten und die Begründung kleinerer Ge⸗ meinden zu beginnen, unter der armen Volksmenge Diakonissen⸗ Stationen zur unenigeltlichen Armen⸗Krankenpflege zu errichten, sowie bei allen Behörden und in allen Kreisen den Sinn und den Wunsch zur Mithülfe anzuregen. Gottes Segen wird auch in Zukunft diese Arbeiten um so mehr geleiten, je mehr es gelingt, auf dem Grunde hingebender christlicher Nächstenliebe alle Kreise und Parteien zu treuer gemeinsamer Arbeit zu vereinigen, und Ich spreche die Hoffnung aus, daß Ich hierbei wie bisher auch fernerhin auf die
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Au guste Victoria Kaiserin und Königin.“
Dem Bundesrath ist der Etat der Einnahmen an Stempelabgaben für 1891/92 zugegangen. Außerdem ist dem Bundesrath der Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend den Nachweis der Befähigung als Seeschiffer und Steuermann auf deutschen Kauffahrteischiffen, nebst einer begründenden Denkschrift zur Beschlußfassung vor⸗ gelegt worden.
Heute trat der Ausschuß für Handel und Verkehr zu einer Sitzung zusammen.
Die Dampfschiffe der oldenburgischen Linie z. B., welche durchschnittlich 600 Registertonnen messen und Lissabon und Oporto anlaufen, zahlten bisher in jedem der beiden Häfen 45 + 15 also 60 Reis und bestritten somit ihre Hafenabgaben für jede Reise nach Por⸗ tugal mit 72 Milreis. — Da ein solches Dampf⸗ schiff, schwere und leichte Güter ineinander gerechnet, circa 1000 Tonnen Gewicht laden mag, so wird es in Zukunft 250 Milreis bezahlen oder 1125 ℳ — anstatt wie bisher 324 ℳ — mithin 800 ℳ mehr. .
Die Dampferlinien werden voraussichtlich eine entsprechende Erhöhung der Frachten durchzusetzen versuchen, was bei der starken Konkurrenz immerhin seine Schwierigkeit haben wird, ohne daß selbst bei günstigem Erfolge dadurch ohne Weiteres die Abwälzung der Steuer auf den portugiesischen Empfänger der Ladung erreicht werden würde, welche vielmehr in Folge des immer mehr Platz greifenden Verkaufs einschließlich Fracht und Asse⸗ kuranz in den allermeisten Fällen dem Absender zur Last fallen dürfte. 1
Außer der Ladung werden auch die Reisenden besteuert, und 5 ankommende mit 300 Reis, abgehende mit 1000 Reis per Kopf. 1
Man erwartet von diesem am 25. September d. J. in Kraft getretenen Gesetze eine Mehre nahme von circa 100 Contos oder 450 000 ℳ 8
““ “ 88 “ Es ist vorgekommen, daß in den Zeugnissen, welche ein A
rzt für impfpflichtige Kinder zu deren Befreiung von der Impfung mit Bezug auf §. 2 des 11“ vom 8. April 1874 ausgestellt hat, unter den Gründen ür die aus der Impfung zu besürchtende Gesahr neben angeblich vorhandenen dt Feh Krankheiten auch der Grund ange⸗ führt worden ist, daß die sog. Kuh⸗Lymphe mit dem syphilitischen Gifte gleichwesentlich sei. Auf Grund dieses Zeugnisses haben die Eltern sich geweigert, ihre Kinder impfen zu lassen. Die zuständige Impfbehörde forderte hierauf unter Hinweis auf §. 2 des Impfgesetzes und unter Androhung von Strafe im Falle der Zuwiderhandlung gemäß H. 14a. a. O. die Eltern auf, ihre bis dahin noch nicht geimpften Kinder zur Untersuchung darüber, ob sie zur Zeit geimpft werden könnten oder nicht, binnen acht Tagen dem betreffen den Impf⸗ arzt zuzuführen. Da die Zuführung nicht erfolgte, so wurde die angedrohte Strafe festgesetzt. Die Bestraften trugen hier⸗ gegen auf richterliche Entscheidung an und erlangten in erster und zweiter Instanz ein obsiegendes Erkenntniß. Dieser Vor⸗ gang könnte die Besorgniß erregen, daß die Durchführung des Impfgesetzes durch die Behörden unmöglich werde, wenn man von Impfgegnern ausgestellte Zeugnisse als gleichwerthig mit denen anderer Aerzte anerkennt. Es ergiebt sich indessen auus den An⸗ führungen in den Erkenntnißgründen der zweiten Instanz bei oben beschriebenem Falle die Auffassung, daß die Unterlassung des im §. 10 des Impfgesetzes vorgeschriebenen Nachweises und die Unterlassung der polizeilich angeordneten Vorführung vor den Impfarzt (§. 2 a. a. O.) keineswegs gleichartig sind, und daß der letzteren nicht mit den Strafen des H. 14 a. a. O., sondern nur mit der Androhung von Zwangsmitteln aus §. 132 des Landesverwaltungsgesetzes entgegengewirkt werden
darf. Hiernach wird sich einer den Zwecken des Inppfgesetzes zuwiderlaufenden, in der Sachlage nicht begründeten Befreiung von der Impfpflicht erfolgreich entgegentreten lassen, wenn in allen der Polizeibehörde „zweifelhaft“ erscheinenden Fällen des §. 2 a. a. O. — als welche auch solche Fälle, in denen ärztliche Bescheinigungen beigebracht werden, unter besonderen Um⸗ ständen ohne Frage werden angesehen werden können — dem Vater, Vormund ꝛc. des zu impfenden Kindes die Vorführung desselben vor den Impfarzt binnen einer bestimmten Frist zur Vermeidung einer Exekutivstrafe bis zu 60 ℳ (im Falle fort⸗ gesetzter Weigerung auch zur Vermeidung zwangsweiser Vor⸗ führung) aufgegeben und die Entscheidung des Impfarztes ab⸗ gewartet, bis zu derselben aber jedes Zeugniß eines appro⸗ birten Arztes als formell ausreichend für den oben gedachten Nachweis angesehen wird. Demgemäß sind diejenigen Be⸗ hörden, denen die Kontrole der impfpflichtigen Kinder obliegt, für etwa vorkommende, dem hier behandelten gleichartige Fälle
mit Anweisung versehen worden.
keit gegen sich und gegen Andere und voll von reinem Wohl⸗ wollen gegen die, welche er seiner Fürsorge überwiesen sah, hat er sein Leben und seine ganze Kraft an seinen Beruf gesetzt und sich im treuen Dienste das Vertrauen seiner Vor⸗ 8219b und die Verehrung weiter Kreise in seltenem Maße erworben.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Kaiserliche Unter⸗ Staatssekretär von Schraut ist nach Straßburg abgereist.
Der General⸗Lieutenant von Lindequist, bisher Com⸗ mandeur der 21. Division, welcher unter Ernennung zum General⸗Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers und Königs nach Württemberg Behufs Uebernahme des Kom⸗ mandos der 26. Division kommandirt worden, ist zur Ab⸗ stattung persönlicher Meldung hier eingetroffen.
Der Commandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Division, General⸗ Lieutenant Edler von der Planitz, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt. .
Der Chef der Marinestation der Ostsee, Vize⸗Admiral Knorr, ist mit Urlaub von Kiel hier angekommen.
Der Königlich bayerische Militärbevollmächtigte hierselbst, Oberst Ritter vom Haag, hat sich auf einige Tage nach München begeben.
Die zur Feier des Geburtstages des General⸗Feldmarschalls Grafen von Moltke hier eingetroffene deputation des unga⸗ rischen Infanterie⸗Regiments Graf von Moltke Nr. 71 hat Berlin wieder verlassen.
Schleswig, 30. Oktober. Der Königliche Regierungs⸗ Präsident hat unter dem 19. d. M. an sämmtliche Landräthe der Provinz und die Landrathsämter der Stadtkreise Altona, Kiel, Flensburg folgende Rundverfügung erlassen:
„Im Verlage von Fr. Puvogel in Wandsbek ist ein von dem Stadtrath Stieber dortselbst verfaßtes Plakat erschienen, welches die wichtigsten Bestimmungen des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungs⸗ gesetzes vom 22 Juni 1889 in übersichtlicher, knapper und gemein⸗ verständlicher Fossung enthält und zum Anheften und Auf⸗ hängen in Fabriken und an öffentlichen Orten, sowie zur Vertheilung an die Arbeiter sehr geeignet ist. Da es für die Durchführung und Wirkung der Invaliditäts⸗ und Altersversiche⸗ rung von wesentlicher Bedeutung ist, daß die Woblthaten derselben möglichst bald den betheiligten Kreisen zum Bewußtsein gelangen und eine möglichst weitgehende Verbreitung des Stieber'schen Plakats die Kenntniß des Wesens und Inhalts des Gesetzes nicht unerheblich för⸗ dern dürfte, gebe ich Ew. Hochwohlgeboren anheim, die Anschaffung des Plakats in einer entsprechenden Anzahl von Exemplaren den nach⸗ geordneten Behörden und durch diese den Vorständen von Fabriken und größeren Betriebsstätten zu empfehlen. Der Preis des Plakats beträgt für 1 Exemplar 15 ₰, für 10 = 80 ₰ und für 100 = 6 ℳ“
Münster, 31. Oktober. Der Provinzial⸗Landtag prüfte und dechargirte, wie die „Köln. Ztg.“ berichtet, gestern eine Reihe von Rechnungen und nahm sodann Kenntniß von dem durch den Provinzial⸗Ausschuß erstatteten Bericht über die Ergebnisse der Provinzialverwaltung für das Etatsjahr 1889/90. Der nächste Punkt betraf die Regulirung des Emscher⸗ flusses. Der Provinzial⸗Landtag hat bereits im Jahre 1887 zur Regulirung eines Theils der Emscher 30 000 ℳ bewilligt. Gestern lag ein Antrag des Regierungs⸗Präsidenten von Düssel⸗ dorf vor, für diesen Zweck einen erneuten Beitrag von rund 18 000 ℳ zu leisten. An den Antrag schloß sich eine längere Debatte zwischen den Vertretern der Landwirthschaft einerseits und der Industrie andererseits; auch der Ober⸗Präsident Studt ergriff das Wort in dieser Angelegenheit. Schließlich wies der Landtag die Vorlage an den Provinzial⸗Ausschuß zurück, um erstens die rheinischen Beiträge, zweitens die Bei⸗ träge des Staats festzustellen; drittens auf die höchst⸗
möglichen Beiträge der betheiligten Zechen zu halten; viertens die Unterhaltungspflicht zu sichern. Von dem Vorsitzenden des Fischerei⸗Vereins für Hie Provinz Westfalen, Herrn Ehren⸗Amtmann von Dücker zu Menden, war unter Vorlegung eines Gesetzentwurfs ein Antrag eingegangen, betreffend die Beschränkung der Ausübung der Fischerei in nicht schiffbaren Flüssen. Der Landtag ließ sich auf eine Spezialberathung des Gesetzentwurfs nicht ein und ging zur Tagesordnung über. Eine Vorlage, betreffend die Erhöhung des Grundkapitals und die Abänderung des Reglements für die westsälische Wiltwen⸗ und Waisen⸗
Kaiser und König aus, in welches die Mitglieder des
Provinzial⸗Landtages lebhaft einstimmten. Bayern.
München, 31. Oktober. Se. Königliche Hoheit der
8 von Berchtesgaden kommend, in Begleitung seiner Schwester, der 1
Prinz⸗Regent ist gestern Abend,
Adelgunde von Modena, hier eingetroffen.
Wie die „Allgem. Ztg.“, die „Neuesten Nachrichten“ und das „Fremdenblatt“ gleichlautend ließ ach Be⸗ König liche Hoheit der Prinz⸗Regent heute Mittag von dem Minister des Innern Freiherrn von Fei litzsch Vortrag über die Vertheuerung der Fleischpreise halten und erklärte sein vollständiges Einverständniß mit den Anschauungen des Minister⸗Kollegiums sowie mit den von demselben zur thunlichsten Milderung der hohen Fleischpreise getroffenen
Maßnahmen. Württemberg.
Stuttgart, 31. Oktober. Se. Majestät der König ist, wie der „St.⸗A. f. W.“ meldet, heute, von Bebenhausen kommend, wieder hier eingetroffen. Se. Majestät hat im Königlichen Residenzschlosse Wohnung genommen und wird
den Winter hier zubringen.
Kommission der Abgeordnetenkammer hat die Vorlage über die Verwaltungsreform heute zu Ende berathen, wird aber ihre der Kammer vorzulegenden Anträge erst nächste Woche in einer zweiten Lesung feststellen, sodaß die Ausgabe des Kommissionsberichts im Laufe des nächsten
8 Monats zu erwarten steht.
Baden.
Karlsruhe, 30. Oktober. Gestern Abend empfingen, der „Karlsr. Ztg.“ zufolge, Ihre Königlichen Hoheiten der b Se. Königliche Hoheit den Prinzen Alexander von Preußen, Höchst⸗ welcher seit einigen Tagen in Baden⸗Baden weilt. Der Prinz ge an der Abendtafel bei den Großherzoglichen Herrschaften Theil, zu welcher auch Ihre
Großherzog und die Großherzogin
nahm mit seinem Gefolge
Durchlaucht die Prinzessin Amélie zu Fürstenberg sowie d Geheime Regierungs⸗Rath Richard eingeladen waren 8
Hessen. Darmstadt, 1. November.
hier eingetroffen. 8
Sachsen⸗Meiningen. Meiningen, 30. Oktober.
schrieben wird, wegen des Baues mit der bahn in Verhandlung getreten, die aber Höhe der Baukosten — zwei
noch mehr — sich zerschlagen haben.
bahn Gera-Eichicht —Stockheim münden soll,
schluß eines Staatsvertrages anzubahnen.
Oesterreich⸗Ungarn.
Wien, 1. November. Se. Majestät der Kaiser und König empfing, laut Meldung des „W. T. B.“, gestern den neuen dänischen Gesandten von Löwenörn in besonderer
Audienz und nahm dessen Akkreditive entgegen. Der Klub der
abzugeben, Urtheil möglich sei.
1 msta Se. Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen ist, wie „W. T. B.“ meldet, heute Vormittag zum Besuche der Großherzoglichen Familie
1““ In der gestrigen Sitzung des Landtages gelangte eine Interpellation wegen des Eisenbahnprojektes Wallendorf — Propstzella zur Berathung. Die Regierung war, wie der „Weim. Ztg.“ ge⸗ Werra⸗ wegen der Millionen und wohl Nun hat, wie der Regierungs⸗Kommissar erklärte, die Regierung sich an Preußen gewendet, weil die projektirte Linie in die “ also das preußische Interessengebiet berühre. Vor wenigen Tagen hat nun die preußische Regierung hier erklären lassen, daß sie bereit sei, der Sache näher zu treten und den Ab⸗
deutschen Abgeordneten zum Böhmischen Landtage erklärte, dem „Prag. Abdbl.“ zu⸗ folge, eine definitive Entschließung Betreffs der Beschickung der Landes⸗Ausstellung erst zu einem späteren Zeitpunkt ab⸗ geben zu wollen, da die von dem Aktions Comité der Aus⸗ stellung beschlossene Erstreckung des Anmeldetermins bis zum 30. November es ermöglicht, das Votum zu einem Zeitpunkte an welchem in der Ausgleichsfrage ein klares
Graf eine Antwort, worin die Königin ihre Befriedigung über den ihm bereiteten freundschaftlichen Empfang äußert, welchen Ihre Majestät als einen weitern Beleg der Loyalität der Canadier gegen ihre Fe ansehe.
Die gesetzgebende Versammlung der Kolonie Victoria (Australien) hat, nach einem Reuter'schen Telegramm aus Melbourne, der Regierung ein Mißtrauensvotum er⸗ theilt. Das von Gillies gebildete Ministerium hat infolge dessen demissionirt. Die Ursache der Niederlage der Re⸗ gierung ist der Abfall einer Anzahl von Arbeiterdeputirten welche von den Leitern des Strikes beeinflußt waren.
Rußland und Polen.
FZe Jahresfeier der Errettung der Kaiser lichen Familie wurde am 29. Oktober in St. Petersburg Moskau und anderen Städten des Reichs feierlichst begangen
Die Nachrichten über die beabsichtigte Auflösung de Militärbezirke, an deren Stelle schon in Friedenszeite eine Nord⸗, West⸗ und Südarmee gebildet werden sollten werden sich, wie man der „Köln. Ztg.“ aus St. Petersburg schreibt, nicht bestätigen. Ebenso bezeichnet die „Köln. Ztg.“ es als irrig, wenn der augenblickliche Aufenthalt de Generalstabs⸗Chefs, Generals Obrutschew, in Frankreich mit Verhandlungen über ein russisch⸗französisches Bündn und dergleichen in Verbindung gebracht werde. eine Französin verheirathet und brin jährli herbst einige Wochen auf deren Gütern
Im nächsten Jahre soll nunmehr mit dem Bau der sibirischen Bahn begonnen werden. Bis jetzt ist es der „Magdeb. Ztg.“ zufolge freilich noch unbestimmt, welche Theile zuerst in Angriff sgenommen werden. Das Finanz⸗ Ministerium hat sich dahin ausgesprochen, daß fürs Erste nur die Strecke Tomsk⸗Irkutsk (ca. 1600 Werst) ge⸗ baut werden, weil das Gebiet, durch das diese Bahn gehen würde, an Verbindungswegen Mangel leide. Hier liegt auch das Hauptgebiet der sibirischen Gold⸗ industrie, die für Rußland von großer Bedeutung ist. Anderer⸗ seits wird darauf hingewiesen, daß, wenn nicht gleichzeitig auch die Strecke Slatonst Tomsk oder Tjumen⸗Tomsk gebaut werde, die Eisenbahn Tomsk⸗Irkutsk, da ihr der direkte An⸗ schluß an das europäische Bahnnetz fehlen würde, wenig Nutzen bringen dürfte, und der Betrieb sich äußerst kostspielig gestalten müßte. Die Bahn Tjumen⸗Tomsk würde zu⸗ dem durch ein sehr kulturfähiges Ackerland Im Kriegs⸗Ministerium andererseits wünscht man, daß gleichzeitig auch an der Ostseite von Wladiwostok aus der Bahnbau in Angriff genommen werde. Das erforderten nicht nur strategische Zwecke, sondern auch im Hin⸗ blick auf die sehr nothwendige Kolonisation jenes Ostgebiets sei dort ein Bahnbau sehr wünschens⸗ werth. Gegenwärtig finden nun vorläufige Verhand⸗ lungen zwischen den Ministerien statt, um über die sofort in Angriff zu nehmenden Strecken eine Einigung herbeizu⸗ führen, worauf im Dezember die Sache im Ministercomité zur Verhandlung und zur endgültigen Entscheidung kommen wird. Ueber die Mittel, mit denen die Bahn gebaut werden soll — die ganze sibirische Bahn umfaßt eine Strecke von 7500 Werst und die Kosten werden auf 340 Millionen Rubel geschätzt —, verlautet noch nichts.
Die „St. Petersb. Ztg.“ schreibt:
„Das brasilianische Auswanderungsfieber hat in unseren westlichen Grenzgebieten fast den Charakter einer Landplage angenommen. Wie groß das Uebel ist, läßt sich beispielsweise daraus ermessen, daß, wie die in Petrokow erscheinende Wochenschrift „Tydzien“ berichtet, die Behörden des einen Kreises Tschenstochau allein 1200 Auswanderungslustige aufgehalten und in ihre heimathlichen Dörfer zurückbefördert haben. Die polnische Presse verfolgt die Sache nun⸗ mehr mit gebührendem Ernste und läßt es an Aufklärungen und Ab⸗ mahnungen nicht fehlen, dieselben dringen aber kaum bis zu dem un⸗ wissenden, leicht zu bethörenden polnischen Bauern, der gerade die ge⸗ suchteste Waare für die Auswanderungsagenten bildet, die offenbar längs unserer Grenze an verschiedenen Stellen ihre Werbebureaus auf⸗ geschlagen haben.“
Wie „W. T. B.“ aus Warschau meldet, dauert die Aus⸗ wanderung nach Brasilien trotz der Warnungen der Behörden fort. Unlängst wollte eine Anzahl Auswanderer im Gouverne⸗ ment Kalisch den Uebergang über die Grenze erzwingen. Die Grenzwache hielt 270 Personen zurück, während etwa 100 Per⸗ sonen über die Grenze entkamen.
Italien. Wie die „Agenzia Stefani“ erfährt, wird der Kronpri nz
kasse, wurde ohne Debatte genehmigt. In seiner Die russischen Panzerkreuzer „Wladimir Monomack“ von Italien gelegentlich seines 21. Geburtstages (11. No⸗ heutigen Sitzung wählte der Provinzial⸗ Landtag und „Damjaty Azowa“ sind gestern Mittag in Triest vember) zum Obersten der Infanterie befördert werden. die Ober⸗Beamten für die „Versicherungsanstalt Westfalen“. eingetroffen. 8 13 “ von Griechenland und Landeshauptmann Overweg wurde Vorsitzender, Landesrath Der überwiegende Theil der Budapester Presse widmet, emalin 1 gestern A 8 auf der Fahrt von Athen Kettner (Münster) erstes, Gerichts⸗Assessor Althoff (Schwerte) wie der „Prag. Ztg.“ geschrieben wird, dem aus dem Amte “ zerlin in Brindisi eingetroffen und setzten heute früh zweites Vorstandsmitglied. Zum Landesrath wurde der Amts⸗ scheidenden Minister Feen von Orczy sehr sympathische die eise fort. Set. .” gewähli. Der Landtag wurde darauf und “ für seine 8. 8 durch den Königlichen Kommissar, Ober⸗Präsidenten Studt, Dienste. owohl die gouvernementale als au ie Briefliche Berichte des „Hann. Cour.“ aus Liss⸗ in herkömmlicher Weise mittelst folgender Ansprache geschlossen! oppositionelle Presse begrüßt den Eintritt des Sektionschefs statiren 9 1a schte des. „Ha Ferahectt lisabon kon. Hochgeehrte Herren! von Szögyeény in das Kabinet als hochwichtig für dasselbe Lage Portugals. Es seien in der letzten Zeit keinerler Sie slehen am Schlusse einer kurzen, aber inhaltsreichen Tagung. und allseitig wird die Erwartung ausgesprochen, daß Hr. von antidyn stis 8 ““ 8 Seee e er 1g daccefäheg egöses Wahl der Vorstandsmitglieder/ Szögyény seinen großen Einfluß, seine Geschäftskenntniß und stürmische derennna dweiche vor Kursem vemerdimge deaoe Reichegesebes Bier ie Sürbfhnnhe ncitgist eüee henig des seine Beliebtheit auch in seiner neuen Stellung zu Gunsten England entstanden war, habe sich wieder gelegt. Die parla⸗ bedeutsamen Schritt ihrem Ziele näher gerückt G un emen Ungarns geltend machen werde. 2 mentarische Lage habe gleichfalls einen freundlicheren Charakter . Ihre Beschlüsse über die beabsichtigte Errichtung einer vierten Nach einer der „Pol. Corr.“ aus Belgrad unter dem angenommen. Irrenonstalt, über die Umwandelung der Provinzial⸗Pflegeanstalt zu 30. d. M. zugegangenen Nachricht, hat die serbische Regierung 1 Geseke in ein Landarmen⸗ und Krankenhaus, sowie über die Abände⸗ bisher in Betreff des 1. Novembers, an welchem bekanntlich Schweiz. drung des Reglements der Wittwen, und Waisenversorgungs⸗Kasse für die Beschränkung der Ausfuhr serbischer Schweine Ueber die Vorgänge bei den Nationalraths⸗ Hinterbliebene von Kommunalbeamten kommen dem hervorgetretenen nach Ungarn gemäß der Budapester Vereinbarun⸗ wahlen in Freiburg schreibt der Berner „Bund“: Füescer gfih⸗ atgagen “ die bessere Erreichung der Zwecke gen aufzuhören hätte, noch keine endgültige Entschei⸗ 1 Sera; dem Bundesgesetz, betreffend eidgenössische Wahlen und Heecncngon ffär die 898 technischen Unterrichte d tall dung getroffen. Es erscheint keineswegs ausgeschlossen, e 1x haben die Fetga gegeeane. TEen.. — arbeiter he Föfc n sünss für die wohlthänige Er Aastanr 806. 13“““ Fht Vöcsicht Ci de aheeheh Bekanntmachung 8 üSse nr is 89a bei der Natural⸗Verpflegungsstationen haben Sie durch Bewilli 8 8 — der Regierung zu Händen der Bundesbehörden Einsprachen gegen die us Provinzialmitteln in ausgiebiger Weise bethätigt. ewilligungen schränkungen durch einige Tage fortbestehen lassen wird. Fültigkeit einer Wahl erhohen werden. Pe diese Beraen — Indem Sie mit vollster Einmüthigkeit dem von dem Provinzial⸗ Großbritannien und Irland. 8 11 8 eFreitec Eheeeö . 5 5 2 b eralen in Aussi⸗ gestellte Rek⸗ em Bundesr vo 8 1“ “ C11“ nicht eingereicht werden können. Bekanntlich hat der Nationalrath n e Krankenhaus. Die Stadt war aus diesem Anlaß auf das
Ausschusse Ihnen vorgelegten Plane über die Ausführung eines Provinzial⸗Denkmals an der Porta Westfalicea für des Hochseligen Keisers und Köntgs Wilhelms des Ersten Majestät Iöre Billigung über derartige Kassationsgesuche zu entscheiden. rtheilten, haben Sie wiederum einen glänzenden Beweis der Eintracht — 2 uf d Insoweit bei den Nationalrathswahlen in Freiburg das Bundes⸗ und echt raterländischen Gesinnung gegeben, von welchen Ihre Festlichste geschmückt. Der Prinz wurde überall enthusiastisch strafrecht übertreten worden ist, tritt die Strafverfolgung nur ein begrüßt und ihm im Stadthause vom Bürgermeister eine Kraft einer vorläufigen Entscheidung des Bundesraths, weil es sich Adresse in einem prächtig ciselirten goldenen Kästchen überreicht. um politische Delikte handelt. Wenn der Bundesrath im vorliegenden Der Graf von Paris kehrte am Mittwoch Abend Falle die ’ beschließt, so dürfte er auch unzweifel⸗ von Quebec nach Montreal (Canada) zurück. Während haft das eidgenössische Prozeßverfahren eintreten lassen. Die
Sanitätsabgabe, erstere von 25 Reis, letztere von 15 Reis j — 5 Berathungen allezeit beseelt gewesen sind. Ordens von Hohenzollern. Außerdem befindet er sich Sie dürfen nunmehr, hochgeehrte Herren, mit dem Bewußtsein, 8 8 - ie Schuldigen den freiburgischen Gerichten zur Aburtheilung zuzuweisen, seines Aufenthalts in Quebee 8 telegraphirte er an die wäre bei den bekannten freiburgischen Justizzuständen nicbt agareehane Königin Victoria und drückte Ihrer Majestät seine n bekannten freiburgischen Justizzuständen nicht angezeigt;
per Registertonne, ve eeeh beimmnt
dagegen eine Abgabe von 250 Reis auf jede in portugiesische G 1 5 8 sich
Häfen gelöschte Tonne Ladung von 1000 kg Gewicht. Für im Besitz der Hohenzollernschen Denkmünze für Kom⸗ daß Sie durch Ihre pflichttreue Arbeit zur Förderung des Wobles der große transatlantische Dampfschiffe von 2 — 3000 Register⸗ battanten, der Landwehr⸗Dienstauszeichnung und des Provinz und zur Weiterentwickelung der bewährten Einrichtungen der tonnen, welche gewöhnlich nur einen verhältnißmäßig Erinnerungs⸗ Kreuzes 1866 für Nichtkombattanten. Aus provinziellen Selbstverwaltung nach besten Kraͤften beigetragen Uübee⸗
11““ n üräirr 3 Mnf bnan⸗ Aheüst greng. kläre ich den 32. Westfälisch ur die eidgenössische Justiz bietet dafür Gewähr, daß nachgewies t8 2 höbeöbeenlere ich den ..... — g nur die eidgenössische Justiz bietet dafür Gewähr, daß nachgewiesene als Hauptmann und der Erlaubniß zum Tragen der f erhöch b che Genugthuung über den Empfang aus, der ihm Seitens der Vergehen in unparteiischer Weise zur gerichtlichen Beurtheilung und französischen Unterthanen Ihrer Majestät in Canada zu Theil Bestrafung gelangen. 3 geworden, die unter der britischen Flagge alle Freiheiten der Im Kanton Zürich muß wegen der nach dem Gesetze modernen Civilisation genössen. Am 29. Abends erhielt der] unrichtigen Berechnung der absoluten Majorität die Revision
glied an die Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zu Berlin, und der Regierungs⸗Rath Höfeld in Stettin als Mitglied an die Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zu Breslau versetzt worden. Der Ober⸗Zoll⸗Inspektor, Regierungs⸗Rath Kähler zu er ist zum Mitglied der Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zu erlin,
eute feiert in stiller Zurückgezogenheit der Vorsteher des Fenigsen e im ee Sunn der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Geheime Rechnungs⸗Rath Otto Lauer sein fünfzigjähriges Dienstjubiläum. Es ist ein Leben reich an Mühe und Arbeit, an Erfolgen und Aus⸗ zeichnungen, auf welches der Jubilar an diesem Ehrentage
Bei den Justizbehörden des preußischen Staats waren am 1. Juli d. J. im Ganzen 2975 Referendare beschäftigt. Davon entfielen auf das Kammergericht 602, auf das Ober⸗ Landesgericht Breslau 296, auf Kassel 99, Celle 230, Köln 411, Frankfurt 83 SC. 231, 8 11 2
„Doll⸗Insnop 3 — berg 197, Marienwerder 105, Naumburg 334, Posen 9 “ e ghn Dnshennor. EET1 und Stettin 139. Die Gesammtzahl der beschäftigten Referendare Direktion zu Stettin, und g ro 1 ist seit dem Jahre 1883, wo sie 3937 betrug, fortwährend
der Ober⸗Zoll⸗Inspektor, Regierungs⸗Assessor Colomb zu üraoeg gen. Im 8 öBöö“ 8 1 3839; it November 1840 mit ministerieler Genehmigung
Neustadt O.⸗Schl. zum Mitgliede der Provinzial⸗Steuer⸗ 1886: 3724; 18. v“ als Civil⸗Supernumerar bei dem Landrathsamt des Nieder⸗ 8 mFrshetäskesergetst hlÜarnimschen Kreises ein, arbeitete alsdann mehrere Jahre hin⸗ durch bei der Regierung zu Potsdam sowie bei dem Kon⸗
Direktion zu Hannover ernannt worden.
hei eeee t cle schhe Kniebusch ist zum Ge⸗ 1 Kacsdane bei, den s
eimen Registrator im Finanz⸗Ministerium ernannt worden. iesisches Gesetz vom 16. September sistorium und dem Provinzial⸗Schulkollegium in Berlin un Cica gfaccs ek ebf Süen⸗ 8e 8 2 siten seit 1860 dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗
und Medizinal⸗Angelegenheiten an.
d. J., betreffend eine an die Stelle der bisherigen Tonnengelder Nachdem er hier in verschiedenen Stellungen theils im
tretende „Ladungssteuer“ (Direito de 85 gaßt 5s 98
Grundsatze aus, daß es der Gerechtigkeit besser entspricht, die —
Schiff ) 8 Ebrachten Ladung zu, BSekretariat, theils als Vorsteher der Geheimen Kanzlei und
See.e z. der nach , ge7 gee als Vorsteher der Geheimen Registratur thätig gewesen ist, bekleidet er seit 1878 sein jetziges Amt als Vorsteher des
besteuern, als wie bisher den ganzen Naum tributpflichtig zu Centralbureaus.
halten. Indessen ist der Satz 8 hoch nornitr, daß 1
ine ziemli öhere Belast er kleineren Schiffe 3 enistehen hie An welche Stelle er auch berufen wurde, überall hat er Seit dem 1. April 1889 zahlten nach dem Zollreglement sich als ein hervorragend tüchtiger Beamter von großer vom 31. Januar 1889 sämmtllche Schiffe an Tonnengeld Pflichttreue, umfassender Sachkenntniß und unermüdlichem 45 Reis fuͤr die Registertonne Naumgehalt, mit Ausnahme Fleiß bewährt. Im Jahre 1877 ist er mit dem Charakter als der Postdampfschiffe, welche nur 20 Reis per⸗ Fösgisertanne ““ Sgerhöüchst Se vee — em waren Segelschiffe und Dampfschiffe einer besitzt er den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, “ seit 1885 den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, seit 1888 das Ritterkreuz des Königlichen Haus⸗
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I. 8 zurückblickt. Geboren den 30. Dezember 1821 und vor Portug⸗ 8 gebildet auf der Realschule zu Potsdam, welche mit dem Zeugniß der Reife verließ, trat er am
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Nichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 1. November.
Se. Majestät der König der Belgier hat gestern Nachmittag um 3 Uhr 10 Minuten Potsdam verlassen und Sich nach Brüssel zurückbegeben.
Mittags um 12 Uhr waren Se. Majestät der Kaiser und König und Sein Hoher Gast in einem Vierspänner nach der Kaserne des 1. Garde⸗Regiments z. F. gefahren und 5 deren Einrichtung besichtigt. Alsdann fand vor Ihren
Najestäten im Lustgarten, wo auch Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Heinrich und Friedrich Leopold sich eingefunden hatten, eine Uebung des I. Bataillons 1. Garde⸗Regiments im Feuergefecht und darauf Parademarsch der gesammten Garnison, erst in Zug⸗, dann in Compagnie⸗Front, statt. König Leopold besichtigte eingehend die feldmarsch⸗ mäßige Ausrüstung eines Unteroffiziers des 1. Garde⸗ Regiments sowie die eines Leib⸗Garde Husaren. Se. Majestät der Kaiser stellte sodann dem Erlauchten Gast die neue Fahne des 1. Bataillons 1. Garde⸗Regiments und die neue Standarte
kleinen Theil ihrer Ladung in Portugal löschen, dürfte eine verabschiedet worden. rovinzial⸗Landtag für geschlossen.
Mehrbelastung kaum Reaad ja in Fales 18.
eine Erleichterung stattsinden, anders aber bei den klein 3 “
Schiffen⸗ aeeß hce den regelmäßigen Waarenverkehr Im Innersten abgewandt von allem hohlen Schein und 8 865 dieser 1“ söbenbe des
zwischen Portugal und dem übrigen Europa vorwiegend aller Unlauterkeit, unentwegt auf die idealen Ziele seines Landtages, Landrath von Oheimb, dae N. fast . ie “ Berufs gerichtet, streng und von unerschrockener Wahrhaftig⸗ zum Schlusse ein dreifaches Hoch auf Se. Majestät den
vermitteln.