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würden auch praktische Schwierigkeiten entgegenstehen. Schon bei der die Einkommensvermehrung, welche einem bereits besteuerten Pflich⸗] XII. Heranziehung zu 3 8 8 11“ “ “ 8. “ vvökesis 918 “ jetzt vorgeschlagenen Einschränkung ist eine so starke Inanfpruchnahme 5— durch Erbanfall zuwächst. Eine solche wenigstens duftten . Frei⸗ “ Ir. Srrann “ 8 Für 1890/91 wird nach den zur Zeit nur vorliegenden Ergeb]/ Krankenkause und Hr. EC“ Ali V Secage züne 1†¾ ernann, . ch; 1 2 der Centralinstanz zu erwarten, daß einer übermäßigen Häufung der erheblicher Objekte ist mit den Grundsätzen einer gerechten §. 77 — 79.) 8 nissen der Veranlagung die Steigerung eine noch größere sein. Es gischen Universitätsklinik. 49 5 8 sind, möchte herde selbst haben 19 en von aussickerndenn und 2 Beschwerden durch Erhebung einer Gebühr vorgebeugt werden muß hiise der Berankacung d stenten, welche bei den Versuchen EC1“ er Luft brenehe 88 98 si 5 * Bo 2 74). Staat durch den Tod des Erblassers erwachsene Ausfall schon inner⸗ gestattet es nicht, die i Ie — 1 nteresse, — trochnetem Serum bedeckt, sie pertr 8 in rken, 1 U. Ee c Far. 51 des I ö“ durch die entsprechend höhere Elkschann des Efkattet e, für die Se dee behace Eeee ö1“ für das Das veranlangte Hebungssoll mithi h Fn e für das ngesublten Dank aussprechen. Ohne Zelche nach.⸗ Mat neo hin. ahfallen ebinszanten sbofeneämgg iher wart Befürchtung, ee . iben. ü 8. 2 8 mithin mehr bewie 8 8 Ka⸗ s S 3 0 uf 8 stskallschen Zwecken dieng, 88 W“ egegeesicheszas 8 8 8 “ S8” heiscen dielerigen Verminderungen des e fühe 8— Srlee hebceec vüed Jahr abgerundet: 8 10; bhbe e 12.S 11 kedaft. 9 88 mnehog he. zur. Eö wird die Uebertragung der Entscheidung an einen Steuergerschtsbof —Einkommens, durch welche die bei der Veranlagung vorausgesetzte lich in solchen Gemeinden auf Schwierigkeiten stoßen, i 3 ℳ ℳ 9 wierige Ueh he⸗ Vorgange muß noch h hoben werden, daß die geschilderten Ver⸗ p 1 44), dessen Mitglieder vom Könige auf Vorschlag des Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen in erhebli 8 it ei 3 “ welchen so weit zu fördern. 1 3 8 3 gange muß noch hervorgehoben werden, - 1 Sraec 8 nsdrann und zwar zum Theil aus der Zahl der Mitglieder trächtigt wird, auch im Laufe des Fahres Vekcfichtm Sn eeg Er⸗ Steafrpfchtige heteese Hüer gre hernlch 88 32 1888/89 67 785 000 Ueber die Herkunft vF 5 Frritung 1“ shderungen 5 bsd Hcg⸗ ü E11“ der Bekleidung ihres Hauptamts z2 - 45). In dieser n Steuersatz und Leistungsfähigkeit wieder hergestellt wird. u den nach d üi 90 68689 8 - , S;. 8 5 iche, durchau B 8. 8 ent 2 nsteuer geltenden Re⸗ 8 1 2 8 ntw 5 8 8 † 2 erechnet werden. 8 2 8 1 8 B“ * 2 äbt. 8 Die Errichtung einer besonderen Behörde zu diesem Zwecke des Gesetzes vom 1./25. Mai 1851/73) “ als der d1,Sr uc setkarteng enn nccgtegiee eosetle güabe 8 als Le icherheit zu erwartende Steigerung welche an und für ic “ IGööüeterhaßregeln 3mlich a89 aaeh C behandelten Lupus⸗ empfiehlt sich, weil bei Erörterung der Beschwerden vielfach Fragen auf Ermaͤßigung eine Verminderung des Einkommens um mehr als dem Steuertarif des §. 17 angemessen anschlichen assensteuerstüfen ]] für 1890/91 und die folgenden Jahre nur den Durchschnitt der haltbar ist. Für den 168 und die Verdünnungen sind, wenn kra rmn ist so imnstrukaͤv muß zugleich so überzeugend in Bezu theils von grundsätzlicher Bedeutung für die Finanzverwaltung, theils den vierten Theil voraussetzt. Noch den vorliegenden Erfahrungen Da dies eine Ermäßigung der nach § 9a des Ges⸗ 8 für die beiden letzten Jahre ermittelten Steigerungsquoten, also oder weniger verdünnt wer Ns aen föbie spezifische Natur des Miltels wirken, daß Jeder, der sich v. Rücsicht 7 e. D“ EEEE“ “ 88 E mehr 25. Mai 1873 (Gesetz⸗Samml. S. 213) und §.4 des Gesehes 99s “ 29 = 5,15 %, so ergiebt sich als wahrscheinlicher Betrag Westesanh Pacterienvegetationen 8 sie werden 8 MWiltek deschaftigen wiu seine Versuche, 2 Fv ves⸗ E de. hes fahrt esitzen vüne Mlkgernenm agung vorausgesetzten Einkommens 26. März 1883 (Gesetz⸗Samml. S. 37) jetzt maßgebenden Steuersätze 5 11“ 3 übe nicht mehr zu gebrauchen. Um dies zu ver⸗ möglichen ist, mit Lupösen beginnen sollte. welche auf diesem Gebiete ausreichende praktische Erfahrung besitzen. verblieben, so wird im Allgemeinen nicht eine so erhebliche Schmäle⸗ zur Folge hat, wird den minder leistungsfähigen Beitrassdfltcrsübe “ für die Isteinnahme der künftigen Jahre die nachstehende Reihe: 8 88 e ge durch Hitze sterilisirt und unter gieniger frappant, aber immer noch für v⸗ und Gefühl wahr⸗ 68 668 000 ℳ . was beguemer ist, mit 0,5 %iger nehmbar, sind die örtlichen Reaktionen bei Tuberkulose der Lymph⸗
Aus diesem Grunde ist die Berufung von Räthen des Finanz, rung der Leistungsfähigkeit anzuerkennen sein, daß die Nothwendigkeit der unteren Einkommensstufen eine Erleichterun anzi 889/90: 8* 1 8 74271 2 1 gn; e! 8 e 1 — bei der eranzie E1“ 8 Isteinnahme 1889, : b 11““ bewahrt oder, Ministeriums zu Mitgliedern des Gerichtshofes vorgesehen. Hierdurch einer Steuerermäßigung vorliegt. zu den Gemeindelasten zu Theil werden. Im dei der. H Fanüiehung 8 8 18 dazu 5,15 3 536 000 8 8 Wattexerschluß ausäeneab. da Durch öfteres Erhitzen sowohl, als drüsen, der Knochen und Gelenke u: s. w., bei welchen Anschwellung,
ti la ( Besteuerung nicht vereimbar. Diese bedingen vielmehr, daß der dem Die Rücksicht auf die finanzielle Lage der Kommun 8 ägt: f r⸗ 1 L alverbände beträgt: das lebhafte 8 4 ich an dieser Stelle fär igennützige Entgegenkommen. das
wird zugleich die genügende Vertretung der staatlichen Interessen ge⸗ Indem der Entwurf den Anspruch auf Erlaß nicht wie bisher immungen im Einklange mi — echend ; 11·1“ g Phenollösung 8 8 8 I n. und & ’ Se vbc. sichert und eine für das Bedürfniß der Steuerverwaltung ausreichende an den „Verlust“ einer Einnahmequelle knüpft, „Wegfall“ meimmung Cbfaaafs “ 8— 1““ 6 g 8 ü durch die Mischung mit vbveehe he “ oberflächlich gelegenen Theilen auch Fühlan gnt dm egger cheehge hergectegt6 muß aber die Zahl .; wücr senagede Frrüch anät 9 dinen Boraussebung sbalen, “ vv . 1 .. 1 6“ “ 189192: — 75 12700 b B ktand ich habe mich deswegen immer moͤglichst frisch herge⸗ Die Reaktion in den inneren Organen, namentlich in den Lungen. 11ö1.“*“ Pni ,e.J. .. 8 F ung in unbilliger Weise ausschlie as im §. 78 vorgeschlagene Verfahren entspricht im Wesent⸗ L11“ % = 3 910 000 „ stell 5 bedient. entzieht sich dagegen der Beobachtung, wenn man nicht etwa ver⸗ der bei der Entscheidung mitwirkenden richterlichen Mitglieder des und zu Mißdeutungen bei der praktischen Handhabung Anlaß giebt. lichen den Ergebnissen d früh Berath: dazu 5,15 % = 39 2 stellter Lösungen be jrlt das Mittel nicht; um eine zuverlässt brt ft 6 Iranken,. rst Ober⸗Verwaltungs⸗ und des Kammergerichts die Zahl der übrigen Außerdem ist der Ermäßigungsanspruch auf die Fälle ein in⸗ äßi er früheren Berathung. Die Veranlagung ““ 18 einnahme 1892/93: 79 833 000 ℳ „Vom Magen aus wirkt da 8 82 zuverlässige mehrten Husten und Au 3 genkranken na en ersten Nialkier emtgleglic des Vorstzerden überstelcg, ie Entsce. kommenümiterune durc fßenersbrhe Uafläaofane veedeen heeme üegaen Tün dee eenhemmensenes fungirenen Dee Metzaxanendes dech regen dieefüzenmg dee evnter RWlekung un fheienz muß es fabeitan, Klicbtach eiden, e Zaselthnen auf ehe heche heanhga, eghelcriht Zez erarsgen 8eee es . Z. Seee henchpfcht 8 r 8 “ Klafsen⸗ 8ee, vermeiden soll jedoch die Veranlagung grundsäblch . 615 eeea gelasha,nn öö 11g faungeeneriolvglsche Arbeiten angegebene Spritze benutzt daß auch hier sich gleiche Veränderungen vollziehen wie sie ofe b ie nnt, v Zehörden e en begründen. b r. 1 m Wesentli 9 1 1 — ne S nußt, 1 3 .
d de Z1AA“ begen de graustzungfn ener Eemäßigung vor, so soll diselbe gescelen und de Scstarelrtenn der dee erenäbenhetenmisscnen i ön ag ncrebäte⸗ Bie . .eneesah. m siche. dirss beten s h ine Zes Ses. Nemmnge sind, wear. . inderung der Ber 8 auf denjenigen euersatz stat Ver⸗ ze ; ne 8 8 2 8 8 2 8 dae venn irgen 8 Die 8 den §§. 47, 49 Abs. 2 und 50 des Entwurfs vorgezeich, minderung “ en. enfüche v bbö“ “ Peglaag 8 Vergleichende E “ Ansipülen mie 1e. 1“““ suir 88 5 I “ b neten Grundzüge des Verfahrens sind im Wesentlichen den für das §. 61 handelt von dem Eintritt und dem Erlöschen der Steuer⸗ scheint eine sach emäße und arteitfe 8. 1 F ddeer nach dem Gesetze vom 1./25. Mai 1851/73 geltenden und. retst 18 icht ein einziger Absceß entstanden ist. 8 ich glaube deswegen nicht zu weit zu gehen, wenn sch an⸗ Verfahrenng. vee“ ö 111“ Eöö Als neu sind die Vorschristen gesichert. 3 1ö11u* G der im Entwurf vorgeschlagenen Steuersätze. kutanen Irt titantcns eele wählten wir, nach einigen Versuchen mit nüeg daß das Mittel in Zukunft ein unentbebhrliches diagnosti⸗ 1 „ 101 er allgem * b ervorzuheben. Finschz 8 161 1. F , 132 16, . .Infen „ 1 1en vom 30, Juli 1883) nachgebildet. Bebufs Entlastung des Die Zu⸗ und Abgangstelung soll mit dem auf den Eiatritt eder der Züchegfeelgüsne dee Henschäengsverfagkens entsprichtdie Regelung Hln Egeru d. Pro ent Fnd⸗ n e. it. Züt e Sestcit an derser Leen de wenn. see hex eeeeeee Stacace ftescf es nne 2n Legee aeb “ Vierteljahr geschehen, anstatt, nach Zuloffung der Bescwerde . E111“ Einkommen trägt für einen v d. ECE1“ sogar überhäupt keine örtliche Reaktion zeigte 8 diacgnostfenren, wezn es nicht gelingt, durch den Befund von Bs⸗
1 8 1 1 em folgenden 8 8 G G 7 3 ; 8 e 8 ,85 3 ; . v9 2 s. die im §, 48 des Entwurfs vorgesehene Befugniß einzuräumen, welche Diese Aenderung destattet eine nicht unerbebliche Vereinfachung dem Smneestanf - 1928 L1 2 des Ffststeaag der nach von! dem gegen bisher Spalte 4. fast schenerglos die Wi kung des Mittels auf den Menschen anlangt Kinen, ür. 8 g bB Thrtun 2* 85 Nienn⸗ 8 in ähnlicher Weise den Verfigenen der Verwaltungsgerichte zusteht im Geschäftsgange und Rechnungswesen, und ergiebt sich folgerichtig sonstigen Berechti un “ Se ce Wahl⸗, Stimm⸗ und C—E mehr als — bis jetzigen im Mittel 1 die. bei 1 Beginn der Versuche heraus de in Leid 3 8 verdalhen Drüsenaffektionen, versteckte Knochentuber (C. es h Ge Kea toett 9.s 889) aus der im 8 68 vorgeschriebenen vierteljährlichen Hebung Veranfagung in Gemäßbeit des Igt sch eene dat deef diestibe . Entwurf — (Zahlen fett) d. Einkem. sanftelte, sich ecc Punkte der Mensch sich dem Mittel kulofe weifelhafte Hauttuberkulose und, dergleichen werden leich Durch die Vorschrift des §. 49 Abs. 2 ist die nöthige Handhabe In den §§. 62, 63 ist das Verfahren bei Steuererhöhungen und auch bierfür die geeignete Gr ündie sag 1 e 1 ℳ 1. ℳ ℳ “ tlic göͤderg verhält, als das gewöhnlich benutzte 4gg. und sicher als solche zu erkennen sein. In scheinkar abgelaufenen gegeben, um in den aͤllen dem Steuerpflichtigen Gelegen⸗ Ermaäͤßigungen, bei Feststellung der Ab⸗ und Zugänge sowie das anlagung fehlt empstehkt 8ees Zeles öö. 1 A. Klassensteuer. 55— 1Segeesfcher. Also wiederum eine Bestätigung der Fällen von Lungen⸗ und Gelenkstuberkulose wird sich feifteen heit zur persönlichen Verhandlung über den Gegenstand der Be⸗ Meldewesen in angemessener Weise geordnet; die vorläufige Festsetzun steuerbetrages die 8n 8 sich 8 8 Gen .“ 900 — 1050 6,7 0,62 6 uschärfenden Regel für den E lassen, ob der Krankheitsprozeß in Wirklichkeit schon seinen Ab schwerde zu gewähren. Ein kontradiktorisches mündliches Verfahren des Zuganges durch den Vorsitzenden der Veranlagungskommüfsion schon jetzt in den Städt 88 J Ffüllchen seen. M 16 050 — 1 200 “ 1X“ v 8” Cehn Weiteres vom Thierexperiment das leiche Ver⸗ schl 5 efunden hat, und ob nicht doch noch einzelne Herde vor⸗ als Regel oder gar als nothwendig vorzuschreiben, empfiehlt sich da- empfiehlt sich zur Vermeidung von Verzögerungen in der Steuer⸗ für dir Rhein rovi üthi enfahg süer bit zfälicen Provinzen und “ 200 — 1 350 6 5. 0,94 vds eh ”; 8 schließen soll 86 h b gfünd von denen aus die Krankheit, wie von einem unter 1ch. wean Befgzin 1S E salchen 2 18 E“ 1““ IX. St 88 Der wweit⸗ Absat renelh sne Vüsglasen h Wählerabtheilungen. 350—1 809 16“ 138 436 50 8 halten eim Nia 7. sich nämlich außerordentlich viel empfindlicher 28 Asche glmmenden Funken, später von Neuem um sich greifen F Beschwerdefälle 8 1 1 . „Der 2 89 pf 3 innerhalb der jedesmaligen Steuerperiode, auf welche aus praktischen (s. gr-C7 bung. siehende dta⸗ begitrung 28 Theilzbsccht durüeans 8 dh be⸗ G 8991 899 48 e WMierang, ch,nn “ W“ 88 ven viel wichtiger aber als die Bedeutung, welche das Mitt Rücksichten Werth zu legen ist, in Frage gestellt werden würde. Die in Uebereinstimmung mit der früheren Vorlage magechlagene Bei dem System der Verordnu 8 30 Mai 1819 1“ 28 b 800 — 2 100 † 1,59 felbst 1e dch der unverdünnten Flüssigkeit subeutan injiciren ohne für diagnostische Zwecke hat, ist seine Heilwirkung Da der voraussichtliche Umfang der Thätigkeit des Steuergerichts⸗ vierteljährliche Steuererhebung ist auf Grund der dem Finanz⸗Minister nicht zu umgehen daß jede “ in 18 8 her . 100 — 2 400 2¾ 16 1,60 baß dosselbe dadurch merklich beeinträchtigt wird. Bei einem gefunden Bei der Beschreibung der Veränderungen, welche eine subcntane hofes sich im Voraus auch nicht annähernd bemessen läßt, so bleibt im Artikel IV. des Gesetzes vom 25. Mai 1873 ertheilten Ermächti⸗ Steuern eine etfcheben der fa ui . 8 1 1 400 — 2700 v.“ 1,76 88 hsenen Menschen genügt dagegen 0,25 ccm, um eine intensive Injektion des Mittels auf lupös veränderte Hautstellen hervorruft, im Uebrigen die nähere Feststellung seiner Geschäftsordnung zweckmäͤßig gung in einem großen Theile des Staatsgebietes gegenwärtig bereits wählerabtheilungen ach sic ieht Wul. u 8 15 . 2 700 — 3 000 1,89 Wirka h vorzubringen Auf Körpergewicht berechnet ist also wurde bereits erwähnt daß nach Abnahme der Schwellung und dem Staats⸗Ministerium vorbehalten (§. 51). in Uebung und hat sich rollkommen bewährt. die als 1nenes * 1 St. 2 Hat 8 mtt Rücksicht hierauf A Minderertrag 1 240 924,75 ℳ bei der bisherigen Klassensteuer. 1/ 8g d er Mäen e a. beim Meerschweinchen noch keine merk⸗ Röthung das Lupusgewebe nicht seinen ursprünglichen Zustand VI Geschäftsordnung der Kommissionen. „ECine allgemeine Durchführung dieser zur Vereinfachung des der Wahlordnung Abbängig X“ 1e Jgung Bei der Einkommensteuer ergiebt sich im Ganzen ungefähr ein liche Wirkung deccsrbringt, für den Menschen sehr stark wirkend. wieder einnimmt, sondern daß es mehr oder weniger zerstört wird (§§. 52 — 56.) 1 Rechnungs⸗ und Hebewesens dienenden Einrichtung findet um so weniger gabe der Gesetzgebung nach Lage der Verhältni 35 bs 8G dera ́. Mehrertrag von 2 045 684 ℳ, im Ganzen 804 759,25 ℳ Mehr⸗ Die Symptome, welche nach der Injektion von 0,25 cem beim und verschwindet. An einzelnen Stellen geht dies, wie der Aug Die Bestimmungen der §§. 52 — 54 schließen sich im Wesentlichen Bedenken, als mit der Aufbebung der beiden untersten Klassensteuer⸗ ihre Lösung nicht find 8 uou. “ 1 Menschen entstehen habe ich an mir selbst nach einer am Oberarm schein lehrt, in der Weise vor sich, daß das kranke . E. Vorschriften an und ergänzen dieselben bezüglich einzelner e Gründe eit dehen Sls. welche zu Gunsten der Auch 888 nablreichen seitherigen Umgestaltungen der direkten 7 86 291 714 2,10 Sedsb Injektion erfahren; sie waren in Kürze folgende: Drei bis nach einer 8ezegre⸗ Injektion Eö 8 urd 8 . 8 en Hebung angeführt werden könnten. b ie sief m Fefor 8 8% 3 000 — 3 300 1I . Glied M Mass 5 ß ird. — cheint „Allgemein läßt der Entwurf zur Erledigung der den Vor⸗ Die digkretiongre Hefugniß der veranlagte Steuer⸗ I 1.“ Perktkenden — 5 “ 8 1 3900— 3800 8 8 97 245 2,26 vie 1 vüiche de.pirtisez Beeben in non griefane Mlattigrett asc. hten Arf von 2 8 deschchahe Veranlagungs⸗ und Berufungskommissionen obliegenden beträge auch ohne den vorgängigen Nachweis der Unbeitreiblichkeit in sind aber in dieser Richtung Seiten . L gelaften 3 600 — 3 900 1 141 729 2,45 8 fünften Stunde trat ein ungewöhnlich heftiger Schüttelfrost einzutreten, welche, um vollständig zu werden, wiederbolter Ein⸗ Geschäffe die Bildung von Unterkommissionen zu (§. 53 Abf. 2). einzelnen Fällen niederzuschlagen (§. 66), entspricht einem in der anstandet worden 88 11“ 3 900 — 4 200 141 736 2,62 dt “ fast eine Stunde andauerte; zugleich Uebelkeit, Erbrechen, wirkung des Mittels bedarf. In welcher Weise dieser Borgang Diese Maßregel verdient, wenn eine Theilung der Geschäfte sich als. Praxis hervorgetretenen Bedürfniß. Theils handelt es sich darum, 8 Der vorliegende Entwurf muß deshalb seine A b 4 200 — 4 500 80 664 2,76 Anstei 8. der Körpertemperatur bis zu 39,60; nach etwa 12 Stunden vollzieht, läßt sich augenblicklich noch nicht mit f nothwendig erweist, den Vorzug vor der Zerlegung der betreffenden die nachtheiligen Folgen des Zwangsverfahrens in solchen Fällen ab: Gebiete darauf bheschräͤnken 8 3 b st 8 8 sühhe Lsgbe 8 8 4 500 — 5 000 120 987 2784 leßen sämmtliche Beschwerden nach die Temperatur sank und erreichte sagen da es an den erforderlichen histologischen Untersuckungen Bezirke, indem das Bestehen der einheitlichen Gesammtkommission zuwenden, in welchen die nachsichtsiose Durchführung desselben dem der Staatseinkommensteuer befr 5 vinwähl ““ gxh — 60 127 9 bis zum nächsten Tage wieder die normale Höhe; Schwere in den segen⸗ Nur so viel steht fest, daß es sich nicht um cine Abtödtung eine geeignete Handhabe bietet, um die Gleichmäßigkeit der Ver⸗ Steuerschuldner einen unwiederbringlichen wirthschaftlichen Schaden zu eba soweit dies br 8 B twübher möglichst 8 5 000 — 5 500 1 80 236 2.86 Glicdern und Mattigkeit hielten noch einige Tage an, ebenso lange der im Gewebe befindlichen Tuberkelbacillen handelt, sondern daß n anlagung innerhalb des ungetheilten Bezirkes aufrecht zu erhalten. zufügen würde; theils liegt es im Interesse der Steuerverwaltun 30. Mai 1849 thunlich if c1X“ br 1 39 002 Zeit blieb die Injektlonsstelle ein wenig schmerzhaft und geröthet das Gewebe, welches die Tuberkelbacillen einschließt, von der Wirkuang Die Einrichtung von Unterkommissionen ist nicht unerprobt, sondern selbst, zur Ersparung von Arbeit und Kosten die buchmäßige Beseinte Als einen weckmaͤßi 6r W Erreich di Zieles schläat t 5 500 — 6 000 37 503 Die untere e der Wirkung des Mittels liegt für den ge⸗ des Mittels getroffen wird. In diesem treten, wie die sichtbare besteht dem Wesen nach für die Klassensteuerveranlagung in zahlreichen gung von Resten zu ermöglichen, welche voraussichtlich unbeikreiblich der Entwurf 8 erster Reihe die An. 8 Naß ab 8 . 6 000 — 6 500 I sunden Menschen ungefähr bei 0,01 cem (gleich einem Kubikcentimeter Schwellung und Röthung zeigt, erhebliche Eirkulationsstörangen und größeren Städten; für die Einkommensteuerveranlagung ist dieselbe sein werden, weil z. B. der Steuerschuldner im Auslande lebt latitirt 88 77, 78 veranlagt irt 1“ e ' üc Wen . 6 500 — 7000 109 575 der hundertfachen Verdünnung) wie zahlreiche Versuche ergeben haben. damit offenbar tiefgreifende Veränderungen in der Ernährung ein, auf Grund der Bestimmung im §. 21 Abs. 5 des Gesetzes vom oder in Vermögensverfall gerathen ist. ist bereits ö“ bc Rufbelche 8. 1 7 000 — 7 500 87 660 Die meisten Menschen “ auf diese Dosis nur noch mit leichten welche das Gewebe je nach der Art und Weise, in welcher man das Fe. 1e9n “ Berlia eingeführt, und hat sich hier im I 8. 1 1 heht dant in 8. 5 d des bestehenden Klassensteuer⸗ beiden untersten Stufen 8b Klassenstener ein geschlagen und ben .“““ 75⁰⁰ 3000 8- 88* Gliederschmerzen und bald vorübergehender Mattigkeit. Bei 8 Mittel wirken läßt, mehr oder weniger schnell und fief zum Ahsterben 8 esetzes enthaltene Vor der, j schni ü Lc- ;ö 8 1 2 500— 8 1,9. ichte T F 8 8 scha 86 sen versnf bingemtesen daß beispielsweise in Berlin die Ein⸗ ee teuererhebung orschrict wie Pias fhe “ ““ des §. 78 nicht erfolgt, S 89090 2 8500 7* 88 1 1 vinll Mittel tödtet also, um es noch einmal kurz zu wiederhalen. mis vnen dee e t det ee gen srn e e “ derartigen Nachlasses ist der Landesgesetzgebung im §. 46 des Reichs⸗ bleibt nur übrig, für jeden nicht zur Einkommensteuer veranlagten 8 500 — 9 000 21 899 es Wenn in Bezug auf die Dosis des Mittels (auf Körpergewicht nicht die Tuberkelbacillen, sondern das tuberkulöse Gemebe. Damtt Veranlagungsbezirke wüsdee hie G 88 äst krlt 0 icher 6 ständige Militargesetzes vom 2. Mai 1874 überlassen. 8 Wähler einen durchschnittlichen Steuerbetrag zum Ansatz zu bringen. 9 000 — 9 500 84 096 berechnet) zwischen Versuchsthier und Mensch ein ganz bedeutender ist aber auch sofort ganz bestimmt die Grenze bezeichnet, hes zu welcher 3 eichmäßigkeit des Verfahrens und Die Vorschrift im §. 67 zu 2 wiederholt gleichfalls praktisch Der Entwurf schlägt hierfür als angemessen den Satz von 2,40 ℳ vor. 95 — 10 500 Unterschied besteht, so zeigt sich doch in einigen anderen Eigenschaften die Wirkung des Mittels sich zu erstrecken vermag. Es ist nur 0 1
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52 260 eins te Uese 1 b öG Die wichtigste dieser Eigenschaften ist die spezifische Wir⸗ todtes, z. B. abgestorbene käsige Massen, nekrotische Knochen u. s. m. 8 kung des Mittels auf tuberkuloͤse Prozesse, welcher wirkt es nicht; ebensowenig auch auf das durch das Mittel 80 172 Art sie auch sein mögen. “ selbst bereits zum Absterben gebrachte Eewehe. In n Das Verhalten des Versuchsthiers in dieser Beziehung will ich, Gewebsmassen können dann immerhin noch lebende 58 890 da dies zu weit führen würde, bier nicht weiter schildern, sondern lagern, welche entweder mit dem nekrorischen —— 106 020 mich sofort dem höchst merkwürdigen Verhalten des tuberkulösen werden, möglicherweise aber auch unter besonderen in 1 920 Menschen zuwenden. das benachbarte noch lebende Gewede wieder ein küanten.
28 80 Der gesunde Mensch reagirt, wie wir gesehen haben, auf 0,01 cem Gerade diese Eigenschaft des Mittels ist s ju bernter.
8 5 gar nicht bösens oder in unbedeutender Weise. Ganz dasselbe gilt wenn man die Heilwirkung desselden richtig ausmnutzen mäll.
37 362 auch, wie vielfache Versuche gezeigt haben, für kranke Menschen, vor⸗ muß also zunächst das nech ledende mderkulöfe Eemede zam Ab⸗
4 272 ausgesetzt, daß sie nicht tuberkulös sind. Aber ganz anders gestalten sterben gebracht, und dann Alles aufgedoten werden, um das taꝛbe
36 612 sich die Verhältnisse bei Tuberkulösen; wenn man diesen dieselbe sobald als möglich. 8. B. durch Sirargische Nachdülie ert-
46 926 Dosis des Mittels (0,01 cem) injicirt,²) dann tritt sowohl eine starke⸗ fernen; da aber, wo nicht möslich b und nar g 0 allgemeine, als auch eine örtliche Reaktion ein. hülfe des Organismus die Aussonderune ver sich Die allgemeine Reaktion besteht in einem Fieberanfall, welcher, muß zugleich durch 4 1ö— Mirtels dei gerüördemr
meistens mit einem Schüttelfrost beginnend, die Körpertemperatur lebende Gewebe vor dem der Parasiten greschägt
der e“ geübtes Recht. X. Strafbesti 8. für das e sind rund Ka 7 bg wieder eine ziemlich gute Uebereinstimmung. Stande, lebendes tuberkulöses Gewehe zu berinflussen; auf bereits und die Geschäftsvertheilung bleiben zwecmaßig den Ausfüh wone⸗ 686 88 “ 570 ensiten mit einem Einkommen von ℳ und weniger 500 — 11 500 8 8 1 8* 1 3 verzeichnet, während das I ssoll der Klassensteuerstufen 1 dee ungen vorbehalten, 8* in dieser Hinsicht je nach den örtlichen Es wird kaum Meinungsverschiedenheit darüber bestehen, daß das 88 bres “ 17 088588 —. Fär jeden Eeasenst veng 88 - 500 12 500 Mö fiasnesenvreresdenenhedarfntsss zu Tage treten können. In der im Entwurfe angenommene System die Androhung empfindlicher schnittlich auf 2,04 ℳ beläuft. Gerade in den untersten Stufen finden 500 — 125 8 pasfente n d.n E1“ ““ 8.n Sefen ant ün in den 8§. 68 und 70 vorgesehenen Zuwiderhandlungen sich aber zahlreiche Männer, welche das wahlfähige Alter noch nicht 2 50 b . ¹ tere eser stung, nicht entbehren kann. erreicht haben und selbständige Frauen, also nicht zu den Urwählern 3 velche den mit der Veranlagung betrauten Organen ihre schwierige Die vorgeschlagenen Strafbestimmungen scheinen angemessen, aber gehörige 8EEE111“ derselben würde auf die Ur⸗ 35⁵
1 1 Aufgabe wesentlich erleichtern wird f - d 8 ze wesentlich auch ausreichend und sind, abgesehen von unwesentlichen Aenderungen wähler ein höherer als der Durchschnittssatz von 2,04 ℳ fallen, und 5 Eine Abweichung von dem geltenden Rechte enthält der §. 53 in der Fassung, den Vorschriften nachgebildet, welche bei der Bera⸗ mit Rücksicht hierauf rechtfertigt sich Neg. 1“ 1 500 15 900 165 1 1
22 92 81*
— 13 500 00— 14 500
nsoweit, als auch dem Vorsitzenden der Veranla ungskommission volles thung der früheren Vorlage Billi f 1 t 1 v * 1 n B ge Billigung gefunden haben. auf 2,40 ℳ, I dieser Betrag mit dem im §. 77 vorgesehenen 28 b beigelegt wird, während dem orsitzenden der Ein⸗ Abweichend ist nur die Festsetzung eines angemessenen Straf⸗ a Siene. seenenfaln 8 b.egene. ö50⁰⁰ 17 500 tungskommission für die klassifizirte Einkommensteuer ein Stimm⸗ minimums von 100 ℳ für die im ersten Absatz des §. 68 behan⸗ Die Staatsregierung empfiehlt diese Regelung der Sache in der 500 — 18 500 8 500 — 19 500
cht nur im Falle der Stimmengleichheit der Kommissionsmitglieder delten Straffälle Verhältni g f 3 nsd 1 . “ Ueberzeugung, daß dieselbe unter den gegebenen Verhältnissen am leich 8 süht G. 88 g. 88 Gesetzes vom 1./25. Mai 1851/73), Die Neben und unabhängig von der Strafe soll nach §. 69 die hinter⸗ übers ug v96 ist, wird aber etwaigen besseren Venssela an sorg — “ ü 8. 8 is an den Vorsitzenden erscheint nicht zogene Steuer nachgezahlt werden. Die Einführung einer zehnjährigen fältige Prüfung nicht versagen. 19 500 — 20 500 Grade zur lfe wchrich L. — ü1ehn ese erven in noch höherem BVerjährungsfrist für die Nachsteuer und der Uebergang der Verbind⸗ XIII. Schlußbestimmungen. 8 . 20 500 — 21 500 45 144 r e vollen Autorität gegenüber den lichkeit zur Entrichtung derselben auf die Erben ist bestimmt, der (§S. 80 bis 85.) 17 21 500 — 22 500 CC1““ über 390, oft bis 40 und selbst 1o steigert; daneben bestehen Glieder. werden. tuderkalöse 1 Die B helnt een a 8 e5 25 über die 111“ I auch für den Fall späterer Entdeckung der Hinterziehung Die Kompetenzvorschrift des §. 80 entspricht dem §. 45 des Ge 1 u. s. w. mit Mehrerträgen, welchen nur noch bei den St h 16 und schmerzen, Huͤstenreiz, große Mattigkeit, öfters Uebelkeit Er⸗ „Daraus, daß das — eUangen füllen anng n 55 . 9 C. ng 8. u⸗ 8 8 en Fall des Todes des Steuerpflichtigen die Rückeinnahme setzes über die allgemeine Landeßverwaltung vom 30. Juli 1883. 18 Minderbetraͤge von 684 ℳ bezw. 288 ℳ gegenüber steh un brechen. „Einige Male wurde eine leichte icterische Färbung, in bringt und nur auf 8 veS Verxjatte eücen din baftehh . tze au 6s as vor⸗ der nterzogenen Steuerbeträge zu sichern. Die im §. 81 vorgesehene Fristerstreckung trägt einem praktische 8 . 2 en. einigen Fällen auch das Auftreten eines masernartigen Cranthems zwungen noch ein ährend zugleich das Interesse d becl erol hurch seine Einfachheit, 88 §. 71 droht im Intereffe der Steuerpflichtigen nachdrückliche Bedürfniß Rechnung und ist dem §. 30 des Erbschaftssteuergesetz an Brust und Hals beobachtet. Der Anfall beginnt in der Regel Mittels erkl eife aewahetch steresse der Steuerpflichtigen in ausreichender Strafen an gegen die Beamten und Kommissionsmitglieder, welche vom 30. Mai 1873 (Gesetz⸗Samml. S. 329) nachgebildet. Kunst und Wissenschaft 4—5 Stunden nach der Injektion und dauert 12 — 15 Stunden. Aus⸗ .““ sich einer unbefugten Offenbarung der zu ihrer Kenntniß gelangten Er⸗ §. 82 bezweckt eine Aͤenderung des nach §. 6 des Gesetzes vom 8 nahmsweise kann er auch später auftreten und verläͤuft dann mit rfahrens auch für die immerhin vrs l. e 3enl es üsene. werbs⸗, Vermögens⸗ oder Einkommensverhältnisse eines Steuerpflich- 18. Juni 1840 (Gesetz⸗Samml. S. 140) bestehenden Rechts. Wen In einer heute erschienenen E tra⸗Ausgabe der „‚Deutschen geringerer Intensität. Die Kranken werden von dem Anfall auffallend zur Waht vn⸗ P1 g. i a6. ein tigen schuldig machen. 8 nicht eine Zuwiderhandlung gegen die von Seiten de Medizinischen Wochenschrift“ veröffentlicht nunmehr der wenig angegriffen und fühlen sich, sobald er SSen ist, verhältniß⸗ die Wahl unterlaßt oder eine Kominkssion der Gekeinuneber and “ 88 s. fäen 1 Aa6e v 8e n O. ihchfe Pheheeh a u“ Medizinal⸗Nath, Prosessor Dr. Robert Koch einen mwäßig woh 1“ beob 7 8 1 üis n 1 1 88 §§. 73— 76. . assen⸗ mensteuer im Falle der gänzlichen Uebergehun b ; n 85* Die örtliche Re⸗ 1 8 Ne übertragenen Geschäfte E Aufsicht “ 1b Die Einführung einer Gebühr für das Verfahren vor dem nur für das laufende Rechnungsjahr, im Falle des zu geringen An⸗ n vüfsa üben, ssan vegfttmt ten Tuberkulose. achtet werden, deren tuberkuloͤse Affektion 1. Iee. liegt, (65687 ““ 1114“ Feüenesdfe ch st2b S. 74) scheint nothwendig, um dem frivolen Ge⸗ satzes überhaupt nicht zulässig. Eine solche Einschränkung des Rechts b 1 Iee lenem e,. 188 ib “ also z. B. bei Lupuskranken. 8 858 88. 1 ve Bgünd 22—9 “ Oker⸗Abfsichireckt de- 8 ech und der dadurch möglichen Ueberlastung des auf Nachforderungen führt zu Verkürzungen der Staatskasse und ent bries eh. nnedi igischte vemrehs bielt. gchab Fhete auf dem welche die spezisisch .üs. wan s f r nng. “ 8s Nüzs. Anschtkuß an dir Hesttmden e a nt 09 Fi z vee. g Gerick 81 ofes vorzubeugen. Jede Unbilligkeit ist dadurch ausgeschlossen, behrt der Begründung namentlich in denjenigen Fällen, in welchen die vüsecs en Stande st Verucöthi⸗ abe ich ein Mittel ganz überraschenden Weise üiee; e F nige Weunbes. 28eg: 18-clug g im §. esetzes vom 1,25. Mai] daß die Befreiung von der Gebühr angeordnet werden soll, wenn die Steuerpflicht gar nicht, oder erst so spat zur Kenntniß der Steuer⸗ 3 dane weit uiseht eceite an g 1 unempfänglich gegen die Injektion unter die N 8 14““; halb Feieerde aus Gründen, welche eigenes Verschulden des Beschwerde⸗ behörde gelangt, daß eine vorschristsmäßige Veranlagung innerhalb des Thibren tuberkulösen Krankheiteproteß 89 Süfteschon beeee sis nh ziec. Gtegen. 88 gi.eee sge nnerha fü be ausschließen, für gerechtfertigt erachtet wird. b Rechnungsjahres nicht mehr ausführbar ist. Diesen Uebelstand be Mit diesem Mittel sind inzwischen Verfumg eg zu bringen. Punkte gemacht ist, fangen er 15 8 aer. ee (§§. 58 — 63.) dem für das “ “ Penas. 8. 1 Pnhnt 8. 8 8 Fötbenefe 1“ über welche im Nachstehenden berichtet eeh coll enschen gemacht, Föeehls sBenh ens egigi deraöasmns 11. .p Rötbena 8 98. 1 8 d 5 9 eer⸗Verwaltungsgericht zur Hebun agung der Nachsteuer. 1 2 1 3 . “ en. e ders nim b „ I de. Saoeeng, häes zweijährige kommenden Höchstbetrage (§. 106 des Gesetzes über die allgemeine Im Uebrigen wird durch §. 83 des Entwurfs das Gesetz vom 1 Cge. ülicz e 118a Nse die Untersuchungen vollständig immer mehr zu und, kann scednich vneh. gans eer he; bestehende sübrliche Bre s 9. 5 läg 8 Füan vor, die Landesverwalkung vom 30. Juli 1883). Im Uebrigen soll der Tarif] 18. Juni 1840 über die Verjährungsfristen auch auf die Einkommen⸗ berfe übar die Membe Fen Nanasst c d. gusreichende reichen, sodaß das Lupusgewebe repe. e; n 8 8 verkennen, daß die Unheenr 9 I eha S b. 88 äßt sich nicht vom 1“ festgestellt werden. 8 16 steuer für anwendbar erklärt, soweit nicht abweichende Bestimmungen 8 v. “ Maßstabe Mittels in der enr Wund wird. An schärfer abgegrenzten Füruas ere ber 8 dient, weil die jährlich wi 89 ea griaslet ich den Vorzug ver⸗ ie in den §8. 73 und 75 getroffenen Bestimmungen schließen getroffen sind. ei 22 vsenang nh geehem Möstis lüu gewinnen. ehe ich etwas schwollene und braunroth gefärhte Stelle von einem weißlichen se kommensberhaltnintar 225 er 9 inschßung den in. den Ein⸗ sich dem bestehenden Recht an (§. 34 des Gesetzes vom 1,/25. Mai Zweck und Bedeutung des §. 84 im Allgemeinen sind bereits 88 bick e ⸗ und mes s entfieit 198, A br Vorsichtsmaßregeln EEE“ 19 igen 88 enden Veränderungen 1851/73, Verordnung vom 20. Dezember 1876. Gesetz⸗Samml. 1877] dargelegt. Es bleibt übrig, die Höhe des im Entwurf vorgesehenen . die O ffentlichkeit J sodaß 8 — Ferng⸗ Weise, in einem breiten lebhaft gerötheten Ho berichtigen vermag “ “ “ 289 inde der 1.“ 8 8 e; sowie der vorgeschlagenen Steigerungsquote zu be⸗ keiine sal chen Vorstellungen aufkommen 8 dhsern scen gelt dr —2) Diejenigen Aerzte, welche jetzt schon Versuche mit dem Mittel Se. 8 88 84 einden für die örtliche Erhebung e gründen. 1 Ee 8 1 8 *2 e We 2 5 r * so mehr zurücktreten, als die Einfül orschlage geführt hatten, um gezogenen Steuer, wovon 3 % für die Veranlagung gerechnet werden gaben aus den känftigen Erträgen der Einkommensteuer jedenfalls nur kurz ausfallen und muß Uhia 89 eee Verhält⸗ Lüneburgerstraße nh . e Geis Abernomügen 8 ubl 8 wenigstens für die nächsten Jahte b- 91 der Deklarationspflicht (§. 1 des Gesetzes vom 2. Januar 1874 — “ S.9 —, derjenige Betrag vorbehalten bleiben soll, welcher beim Fortbestande ssen lassen f nche wichtige Fragen noch Mitwirkung die Herstellung 8 ü d H.8 Vorratb nur perioge nicht ratbsen dfschchaheitte Serlängerung der Veranlagungs⸗ 8 6 des Gesetzes vom 16. Juli 1880 — Gesetz⸗Samml. S. 287 —, der jetzigen Gesetze voraussichtlich an Klassen⸗ und Einkommensteuer G Die Versuche sind unter meiner Leitung von d ich bemerken, daß der sernach einigen Wochen eiwas Uedhere ee In den 88. 29, 60 wiern us E“ 8.5 des Gesetzes vom 26. März 1883 — Gesetz⸗Samml. S. 37 —). alljährlich aufkommen würde. 1 Libbertz und Stabsarzt Dr. C. P fahle 8 8 Hrrn. Dr. geringer ist, und daß er K. einig größ eN stehenden Grundsatze festgehalten daß eeeen Die vorgeschlagenen Gebührensätze von 2 % für die Veranlagung und Die Isteinnahme an Klassen⸗ nnd Einkommensteuer hat mit FPFFheil noch im Gange. Das nöͤthige Krank 4. Felnhft EE—1— steben n ir uon 3.—5 Jahren haben wir ehe Zehntel Feeingen des Einkommens während des veee ee aee Rüaaüht 8.e2 aegreichendeb be ni vnng 8 Tausende he agen:, 588 000 8 Herse gestellt Hr. Professor Brieger aus seiner Poribaben br. efer Sühseanssn 001. söbr schwaͤchlichen Findern nur 9 . Lew Rege . uf zu erachten, daß die Veranlagungsgebühr künftig au ůr „ in sei g gn eine kräftiage icht besorgni R 3 1“ Arelcon 2s Veranlagung begründen. von der für die Einkommen über 3000 ℳ eeaeewervn Steuer ge⸗ für 188,89: 68 668 000 w77 1 8 “ Renh “ er 8 qarg chen hechstninir Hr. Geheimer gegeben und damit eine kräftige, aber nicht besorgnißerregende Reakkten reckt sich dieser Grundsatz auch auf! währt werden soll. mithin in dem letzteren Jahre mehr: 3 080 000 ℳ oder 4,7 % en tel und Hr. Ober⸗Stabsarzt R. Köhler im Charits⸗] erhalten.
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