Fführung des Gesetzes seine alsbaldige vollständi e Inkraftsetzung 2
möglich und zweckmäßig erscheinen lassen, ist an dem bisher nesgnc, Aus sicht Termin — 1. Januar 1891 — ge; Bundesrath der Entwurf einer Ver⸗ ordnung, betreffend die Formen des Verfahrens und den Ge⸗ schäftsgang des Reichs⸗Versicherungsamts in den An⸗ gelegenheiten der Invaliditäts⸗ und Altersversicherung, vor, wonach in dem Reichs⸗Versicherungsamt eine besondere Ab⸗ theilung für Invaliditäts⸗ und Altersversicherung gebildet , ist dem Bundesrath nunmehr auch der Etat
für das Königlich württembergische Reichs⸗Militär⸗Kontingent
zugegangen. “ tagten die vereinigten Ausschüsse für Handel un
Verkide ten scr Justizwesen und die vereinigten Ausschüsse
für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr.
— —
Aus Anlaß der bevorstehenden Vermählungsfeier sind zum Ehrendienst Allerhöchst kommandirt worden:
bei Sr. Durchlaucht dem Prinzen Adolf zu Schaum⸗ burg⸗Lippe: der Oberst Synold von Schüz, Commandeur des Husaren⸗Regiments König Wilhelm I. (1. Rheinisches)
1
68 bei Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Schaumburg⸗ Lippe: der General⸗Major von Oidtman II., Inspecteur
äger und Schützen, 88 dag Sr. veglzen Hoheit dem Herzog von Clarence und Avondale: der General⸗Lieutenant von Winterfeld, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Commandeur der 20. Division, und der Major von Bülow, und beauftragt mit der Führung des Königs⸗ Ulanen⸗Regiments (1. Hannoversches) Nr. 13. 8
Das „Justiz⸗Ministerialblatt“ veröffentlicht die Geschäfts⸗ gebnisse der preußischen und waldecekischen Justizbehörden aus dem Jahre 1889, welche durch eine Verfügung des Zustiz⸗Ministers vom 3. November bekannt egeben worden sind.
8 der Ersten Selage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ fahren wir mit der Veröffentlichung der Reformgesetz Entwürfe fort, von denen wir heute den Entwurf zu einem Gesetz, betreffend Abänderung des Erb⸗ schaftssteuergesetzes, und den Entwurf über die Ab⸗ änderung des Gesetzes vom 14. Mai 1885, betreffend die Ueberweisung von Beträgen, welche aus landwirthschaft⸗ lichen Zöllen eingehen, an die Kommunalverbände nebst Begründung mittheilen.
In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „R. u. St⸗A.“ wird ein Privilegium wegen Ausfertigung auf den Müater lautender Anleihescheine der Stadt Lands⸗ berg a. d. Warthe im Betrage von 666 000 ℳ veröffentlicht.
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Der Königlich großbritannische Botschafter am hiesigen . ofe Sir Edward Malet ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder über⸗ nommen.
Der Statthalter von Elsaß⸗Lothringen Fürst von Hohen⸗ lohe, welcher sich vorgestern Abend nach Dresden begeben und gestern, wie „W. T. B.“ meldet, an der Königlichen Tafel in Strehlen Theil genommen hatte, ist heute von dort hierher zurückgekehrt.
Der Königlich sächsische General⸗Major von Raab, Commandeur der 64. Infanterie⸗Brigade (6. Königlich Sächsische), der 9 whüststergihge⸗ General⸗Major Freiherr von Falkenstein, General à la suite Sr. Majestät des Königs von Württemberg und Commandeur der 52. Infanterie⸗ Brigade (2. Königlich Württembergische), der Königlich baye⸗ rische General⸗Major Berg, Commandeur der 9. Königlich Bayerischen Infanterie⸗Brigade, ferner der Königlich bayerische General⸗Auditeur, Ober⸗Auditeur Grimm und der Geheime Kriegsrath Huth, Abtheilungs⸗Vorstand im Königlich sächsischen Kriegs⸗Ministerium, haben nach Beendigung der Verhand⸗ g der Immediat⸗Kommission für das Militär⸗Straf⸗ recht Berlin wieder verlassen. G
8
S. N. Kreuzer „Schwalbe“, Kommandant Korvetten⸗
Kapitän Rüdiger, ist am 15. November in Bombay ein⸗
Breslau, 14. November. Bei den Ergänzungs⸗ resp. Ersatzwahlen zur Stadtverordneten⸗Ver⸗ sammlung wurden, dem „W. T. B.“ ufolge, in der dritten Abtheilung gewählt 3. Freisinnige, 8 Kandidaten der freien Vereinigung und ein parteiloser Kandidat.
Sigmaringen, 15. November. Se. Hoheit der Für von Hohenzollern ist, laut Meldung des „W. Iürh heute nach Berlin zur Theilnahme an den Vermählungs⸗ feierlichkeiten abgereist. * ““ Bayern. h1“ 8 Die Genehmigung der Einfuhr von lebenden chweinen aus Italien ist nun auch auf die Städte ngolstadt, Landshut, Kaiserslautern, Ludwigshafen, Speyer, irmasens, Neustadt a. d. Hardt, Frankenthal, Zweibrücken, ean “ Amberg, Bamberg, 5 „Erlangen, 2 Fa. 8 shas vüeserehe 2 NSe. urg, Aschaffenburg, Neu⸗Ulm b nchen, 14. November. Se. Königliche Hoheit der Feinte b wird sich, der „Allg. Ztg.“ zufolge, 8 8 bis 8 getroffenen Dispositionen, welche allerdings bei Fortdauer — jetzigen schönen Wetters noch eine Abänderung erfahren Wnmen, un .“ Ischaffenburg und von da mit 1 - oß Lur Hegeben, um, wie aclahrlich, dort e
Baden.
Das Ministerium der Justiz, des Kultus und des Unter⸗ richts hat, wie wir der „Allg. Ztg.“ entnehmen, bekannt gemacht, daß zwischen der Großherzoglich badischen Regierung und der Regierung von Elsaß⸗Lothringen die
egenseitige Anerkennung der Prüfungszeugnisse ür das Lehramt an höheren Schulen mit Wirkung vom 1. Januar 1891 vereinbart worden ist. Dabei ist vor⸗ behalten, daß die in Baden erworbenen Befähigungszeugnisse für das Gebiet von Elsaß⸗Lothringen nur Geltung erlangen, wenn durch die Prüfung festgestellt ist, daß der Kandidat, sofern er einer der beiden christlichen Konfessionen angehört, nicht blos in den in der badischen Prüfungsordnung verlangten Prüfungs⸗ egenständen, sondern auch durch seine Kenntniß der Religions⸗ ehre seiner Konfession den an Lehrer höherer Schulen allgemein zu stellenden Forderungen entspricht, und daß zu diesem Behufe von dem Kandidaten, ohne Unterschied seines Studiengebietes, Bekanntschaft mit dem Inhalt und Zusammenhang der heiligen Schrift, eine allgemeine Uebersicht über die Geschichte der christlichen Kirche und Kenntniß der Hauptlehren seiner Konfession nachzuweisen ist. 8 8
Oldenburg.
(H) Oldenburg, 13. November. Das dem Landtage vorgelegte Budget des Herzogthums Oldenburg für die Finanzperiode 1891/93 führt an Einnahmen auf: Vom Staatsgut 873 171 ℳ pro 1891, 862 388 ℳ pro 1892, 861 338 ℳ pro 1893, von Gewerbsrekognitionen, Sporteln, Gebühren ec. für den Gebrauch von Staatsanstalten ꝛc. 1 779 450, 1 775 450 und 1 772 450 ℳ; direkte und indirekte Steuern 2 062 000, 2 109 000 und 2 116 000 ℳ; ver⸗ mischte Einnahmen 2 899 478, 494 261 und 266 311 ℳ; Gesammteinnahme 7614 100, 5 241 100 und 5 016 100 ℳ An Ausgaben sind vorgesehen: Allgemeiner Landesaufwand 629 212, 609 012 und 640 297 ℳ; Verwaltung des Innern 1 859 064, 1 571 209 und 1 380 704 ℳ; Verwaltung der Justiz 629 606, 628 706 und 633 356 ℳ; Verwaltung der geistlichen Angelegenheiten und Schulen 757 318, 723 288 und 725 103 ℳ; vevensge. der Finanzen 2 292 950, 2 177 438 und 2 128 203 ℳ; vermischte und unvorhergesehene Ausgaben 64 847, 66 344 und 70 334 ℳ; 6 233 000, 5 776 000 und 5 578 000 ℳ
Anhalt. “ ““
Des sau, 14. November. Ihre Hoheiten der Herzo und die Herzogin sowie Se. Durchlaucht der Pring Eduard sind, wie der „A. St.⸗A.“ meldet, gestern nach Letz⸗ lingen bezw. Berlin von hier abgereist. Schwarzburg⸗Rudolstadt. Rnudolstadt, 14. November. In der ersten Sitzung des Landtags, welche am 11. d. M. abgehalten wurde, wurden funaah die Wahlprüfungen mit der Gültigkeitserklärung ämmtlicher Wahlen erledigt. Nach Vereidigung der zwei zum ersten Mal gewählten Abgeordneten durch den Staats⸗ Minister wurde die Wahl des Prüsivirmns vorgenommen und der Abg. Meisel zum ersten, der Abg. Lüttich zum zweiten Vorsitzenden gewählt. Mit der Wahl der Kommissionen und der Vertheilung der Vorlagen an dieselben war die Tages⸗ ordnung erschöpft. Für heute haben der „Schwzb.⸗Rud. Los.⸗ Ztg.“ zufolge sämmtliche Landtags⸗Abgeordneten Einladungen zur Fürstlichen Tafel erhalten.
Gesammtausgabe N11A1“
Oesterreich⸗Ungarn. .
Die „Presse“ meldet, heute und e. werde m Ministerium des Auswärtigen die österreichisch⸗ungarische Zoll⸗ und Handelskonferenz tagen, die sich mit dem österreichisch⸗deutschen Handelsvertrage, sowie mit
der Beziehung desselben zu den Handelsverträgen mit anderen,
insbesondere den südöstlichen Staaten, beschäftigen werde. Auch würden die Instruktionen für die bevorstehenden Verhandlungen wegen der Revision der österreichisch⸗ “ Veterinär⸗Konvention festgestellt werden.
Der tiroler Landtag hat, wiel „W. T. B.“ meldet, den Landesausschuß beauftragt, eine Petition an den Reichsrath zu richten, derselbe möge die Regierung ersuchen, beim Abschluß neuer Handelsverträge mit Deutschland 8 die wirthschaftliche Annäherung beider Reiche Rücksicht zu nehmen und insbesondere Erleichterungen für die Viehaus⸗ fuhr nach Deutschland zu erwirken.
Wien, 15. November. Die Nachricht, Graf Kälnoky treffe heute hier wieder ein, ist, dem „W. T. B.“ zufolge, un⸗ begründet; in Bezug auf den Zeitpunkt seiner Rückkehr liegt Positives überhaupt nicht vor.
Im niederösterreichischen Landtage erklärte gestern der Statthalter, die Steuerreformvorlagen für den Reichsrath seien schon in der Ausarbeitung oder nahezu vollendet.
Der Klub der deutschen Abgeordneten zum böh⸗ mischen Landtage hat auf die in der Ausgleichskommission abgegebene Erklärung des Statthalters in Bezug auf die na⸗ tionale Eintheilung bei dem Ober⸗Landesgericht eine im „Prag. Abdbl.“ veröffentlichte Gegenerklärung abgegeben, ns den deutschen Standpunkt präzisirt.
Die ungarische Unabhängigkeitspartei hat, wie der „Presse“ aus Budapest gemeldet wird, beschlossen, im Unter⸗ hause die Einführung der Civilehe zu beantragen.
Die von dem Kaiser genebmigten Bestimmungen über die Neu⸗ organisation der Kavallerie, des Pionier⸗Regiments und der ungarischen Landwehr⸗Infanterie ünd jetzt im Militär.Verordnungsblatt veröffentlicht worden. Danach besteht die Kavallerie aus 42 Regimentern, und zwar aus 15 Dragoner⸗, 16 Husaren und 11 Ulanen⸗Regimentern. Sämmtliche Kavallerie⸗ Regimenter führen den Namen der jeweiligen Regiments⸗Inhaber oder einen ihnen für immerwährende Zeiten verliehenen Namen; nebst⸗ dem die Dragoner⸗ sowie die Husaren⸗Regimenter die fortlaufende Nummer ihrer Gattung, die Ulanen⸗Regimenter die Nummern 1 bis 8 und 11 bis 13. Das Hufaren⸗Regiment Nr. 13 führt noch weiter die Benennung „Jazygier und Kumanier“. Jedes Kavallerie⸗Regiment
liedert sich in: den Regimentsstab, 2 Divisionen zu 3 Feld⸗ scadrons und 1 Ersatz⸗Cadre. Im Mobilisirungsfalle werden vs vom Regimentsstab: 1 Zug Stabs⸗Kavallerie und 1 Telegraphen⸗Patrouille; vom Ersaß⸗Capre; 1 Ersatz⸗Escadron, 1 Reserve⸗Escadron und 1 Zug Stabs⸗Kavallerie. Bei jedem Kavallerie⸗ Regiment besteht ein Pionierzug. Zu Uebermittelungen von Mel⸗ dungen und Befehlen auf telegraphischem Wege hat überdies jedes Kavallerie⸗Regiment zwei für diesen Zweck ausgebildete Unterofftziere und zwei Soldaten als Ordonnanzen im Präsenzstande als „Tele⸗ graphen⸗Patrouille“ bereit zu halten. Jedes Kavallerie⸗Regiment
“
hat ferner zur Feld⸗Gendarmerie mindestens zwölf hierfür ausgebildete Unteroffiziere bereit zu halten. Sowohl für die Ausmusterung der Dienstpferde, als für den Ankauf und die Abrichtung der Remonten hat der Grundsatz zu gelten, daß bis zum Frühjahee die größtmög⸗ liche Schlagfertigkeit von Mann und Pferd erzielt werde.
Das Pionier⸗Regiment gliedert sich in den Regimentsstab und fünf Feld⸗Bataillone mit den Nummern 1 bis 5 zu je vier Feld⸗ Compagnien, eine Reserve⸗Compagnie, eine Ersatz⸗Compagnie und eine Zeugsreserve. Die Feld⸗Compagnien führen die Nummern 1 bis 20, die Reserve⸗Compagnien, Ersatz⸗Compagnien und eugs⸗ reserven führen die Nummer jenes Bataillons, zu welchem sse ge⸗ hören. Die Reserve⸗ und Ersatz⸗Compagnien, dann die Zeugs⸗ reserven sind im Frieden auf den Cadre gesetzt. Zum Ver⸗ bande des Pionier⸗Regiments gehört weiter das Pionier⸗ Zeugsdepot, welches zu den Heeresanstalten zählt, und von welchem im Mobilisirungsfalle eine Zeugsreserve mit der Nummer 6 und zwei mobile Pionier ⸗Zeugsdepots mit den Nummern 1 und 2 auf⸗ gestellt werden. Im Falle der Mobilisirung der Landwehr, beziehungs⸗ weise der Einberufung des Landsturms, werden aus den dem Pionier⸗ Re iment entstammenden, dem Heere zur Verfügung stehenden Land⸗ wehrpflichtigen Landwehr⸗Compagnien, dann aus den Landsturm⸗ pflichtigen, insolange diese nicht zum Eria benöthigt werden, Landsturm⸗Compagnien formirt. Das Pionier⸗Zeugsdepot in Kloster⸗ neuburg ist eine Heeresanstalt, welche sowohl im Frieden als im Kriege die Erzeugung und Nachschaffung der gesammten Kriegsaus⸗ rüstung des Pionier⸗Regiments mit Kriegsbrückenmaterial und den besonderen Pionier⸗Ausrüstungserfordernissen zu bewirken hat. Dem Pee obliegt ferner die Verwahrung, Verwaltung und
nstandhaltung der Reserve⸗Kriegsbrücken⸗Equipagen, der zugewiesenen Vorhut⸗Brückentrains, der sonst vorhandenen fertigen Kriegsaus⸗ rüstungs⸗Gegenstände und der Rohmaterial⸗Vorräthe, im Kriege aber insbesondere die schleunigste Deckung des Materialbedarfes durch Nach⸗ schübe aus den vorhandenen Vorräthen. Im Mobilistrungsfalle hat dasselbe zwei mobile Pionier⸗Zeugsdepots und eine Zeugsreserve auf⸗ zustellen. Der Friedensstand ist mit 90, der Kriegsstand mit 182 Per⸗ “ B ie ungarische Landwehr⸗Infanterie besteht im Frieden und im Kriege aus 28 Regimentern, welche nach ihren Etabefgrieden und mit fortlaufenden Nummern von 1 bis 28 bezeichnet werden. Das Regiment besteht im Frieden aus dem Regimentsstab, 3 oder 4 Feld⸗Bataillonen und dem Ersatz⸗Bataillons⸗Cadre, jedes Bataillon aus 4 Feld⸗Compagnien en cadre. In jedem Regiment werden die Bataillone mit fortlaufenden Nummern von 1 bis 3, beziehungs⸗ weise 4, — die Compagnien in der Reihenfolge der Bataillone von 1 bis 12, beziehungsweise 16, bezeichnet. Der Landwehr⸗Stellungs⸗ bezirk Fiume stellt eine Compagnie auf mit der Bezeichnung „Fiumaner Compagnie“, welche im Frieden unmittelbar dem Kommando des Infanterie⸗Regiments Nr. 20 unterstellt ist. Behufs Vorbereitung der eventuell nothwendigen Vermehrung der Landwehr⸗ Bataillone im Kriege bestehen bei einzelnen Regimentern schon im Frieden insgesammt 11 Reserve⸗Cadres, welche nach den betreffenden Regimentern bezeichnet werden. Im Kriege werden aufgestellt: a. Das Ersatz⸗Bataillon durch den Ersatz⸗Bataillons⸗Cadre, mit ebensoviel Ersatz⸗Compagnien, als das Regiment Bataillone hat. Die Ersatz⸗ Bataillone führen keine sonstige Bezeichnung; die Ersatz⸗Compagnien werden in jedem Bataillon mit den Nummern von l bis 3, beziehungs⸗ weise von 1 bis 4 bezeichnet. Wird der Landsturm zur Er⸗ gänzung der Landwehr in Anspruch genommen, so sind die einem Regiment zugewiesenen Landsturmmänner bis zu ihrer Abgabe an die Feldabtheilungen in besondere Ersatz⸗Compagnien zu formiren. b. Stabs⸗Compagnien nach speziellen Anordnungen, durch die von Seiten des Regiments⸗Kommandanten schon im Frieden zu bezeichnende Feld⸗Compagnie. Die Stabs⸗Compagnien werden mit der Nummer ihres Regiments bezeichnet. c. Die Reservetruppen durch die Reserve⸗Cadres. Die Reservetruppen werden nebst der Benennung „Reserve“ mit fortlaufenden Nummern bezeichnet. Die Formirung der Reservetruppen erfolgt nach speziellen Anordnungen. Der Regi⸗ mentsstab und die Bataillone werden im Frieden im Ergänzungs⸗ bezirke des Regiments stabil dislocirt. Das Gebiet der Länder der ungarischen Krone ist in 28 Landwehr⸗Ergänzungsbezirke eingetheilt. Jedes der 28 Landwehr⸗Infanterie⸗Regimenter ist zum Zwecke der Ergänzung an einen Landwehr⸗Ergänzungsbezirk gewiesen.
Großbritannien und Irland. 1— 8
Nunmehr haben auch der Marquis von Salisbury, Lord Granville und Mr. Gladstone die üblichen Rund⸗ schreiben an ihre Parteigenossen anläßlich der bevorstehenden Eröffnung des Parlaments erlassen. Die Adresse in Beantwortung der Thronrede wird im Oberhause von Lord Windsor, im Unterhause von dem konservativen Abgeordneten Obersten William Kenyon⸗Slaney beantragt werden.
Ueber den Unter 1 des Kriegsschiffes „Ser⸗ pent“ an der spanischen Nordwestküste liegen noch keine weiteren Einzelheiten vor. Wie dem „Reuter'schen Bureau“ aus Madrid telegraphirt wurde, ist ber Schlepper „Veloz“ mit dem Vertreter des britischen Konsulats an Bord von Ferrol nach Camarinas gesegelt, um die Ueberlebenden des Schiffbruches in seine Obhut zu nehmen. Die Berichte der drei geretteten Seeleute sind nicht ganz klar. Sie erzählen, daß in dem Augenblick, als das Schiff gegen den F. rannte und sofort zu sinken anfing, Alles in die Boote kürzte. Bis jetzt ist aber noch kein Boot an das Ufer ge⸗
weifel ob, daß alle Uebrigen ertrunken sind, da die „Serpent“ nur m vom Gestade scheiterte. Die drei geretteten Matrosen werden auf dem Schlepper „Veloz“ nach Coruna befördert werden, wenn nicht das Kanonenboot „Lapwing“, welches in Vigo eintraf, früher als der „Veloz“ in Camarinas ankommt. Die „Serpent“ hatte einschließlich der Offiziere eine Besatzung von
FFresel worden, und es waltet daher wohl nur geringer
176 Mann; es wären also, nach Abzug der Geretteten 173 ertrunken. Das untergegangene Fahrzeug war, de „A. C.“ zufolge, ein gepanzerter Schraubenkreuzer Klasse. Er hatte eine Länge von 225 Fuß, eine Breite von 36 Fuß,
einen Tiefgang von 14 Fuß 6 Zoll und ein Deplacement von
1770 Tons mit Maschinen von 4500 Pferdekräften. Die Arma⸗ tur bestand aus 15 Kanonen verschiedenen Kalibers und 2 Mitrailleusen. Der Bau des Kreuzers kostete 121 000 Pfd Sterl. — Der Dampfer „India“ von der indischen Schiffahrts Ge⸗ 2 aft, welcher am 13. d. M. in Plymouth eintraf, berichtet, daß ei Kap Finisterre Sonntag Abend und Montag Morgen furcht⸗ bares Wetter geherrscht hat. Es regnete stark, und ein dichter Nebel hinderte jede Aussicht. Dabei wehte starker Sturm, und ungeheuere Wellen ergossen sich über das Schiff. Man nimmt daher an, daß der diese durch den Sturm Beschädigungen erlitten, entweder Vigo oder Coruna anzulaufen versucht habe, um dort Schutz 1 suchen und die nothwendigen Ausbesserungen vorzunehmen. b nun das Schiff in dem Sturm unlenkbar wurde oder ob es in der nebligen Atmosphäre seinen Kurs verlor ist noch nicht bekannt. Es scheiterte wahrscheinlich mit srch. Gekrach auf den Klippen des Kap Velano. Der ümpf des Schiffes erhielt ein riestges Leck, durch welches das Wasser einströmte. Ehe ein Boot herabgelassen werden konnte, sank es in Tiefwasser und mit ihm die ganze Besatzung b auf die drei Matrosen, die ans Ufer schwammen. Letzteren sollen sobald als thunlich nach England g sandt werden, um im Einklange mit den Vorschriften der
*
Admiralität wegen Verlustes des Schiffes vor ein Kriegsgericht
dritter
apitän der „Serpent“, nachdem
gestellt zu werden. Es ist dies jedoch bloße Formsache. Die brit sche Regierung hat die spanische ersucht, das Ufer an dem Ort des Schiffbruchs gut bewachen zu lassen, damit die anschwemmenden Leichen mit Achtung behandelt werden und eine S⸗ Bestattung erhalten. Für die Auffischung von Leichen sind Belohnungen ausgesetzt worden. Der spanische Marine⸗Minister hat ein Kanonenboot von Ferrol nach Camarinas abgesandt, um die Küste abzusuchen. Die an das Ufer gespülten Leichen werden auf Kosten des spanischen Staats beerdigt werden. — Da die meisten Seeleute der Besatzung der „Serpent“ aus Devonport und Umgegend stammen, so sind die Scenen, welche sich vom Morgen bis Abend vor dem Admiralitäts⸗ hause daselbst abspiele n, herzzerreißend. Mütter, Frauen und Brüder erkundigen sich jammernd nach dem Schicksal ihrer Angehörigen, und viele Fünnae⸗ werden ohnmächtig fortgetragen. Die Admiralität hat alle Hoffnung, daß sich die Zahl der Geretteten noch vergrößern werde, aufgegeben. Da das Kolonialamt ausfindig machte, daß die Bennett'sche Expedition, welche in der nächsten Woche nach West⸗Afrika segeln wird, durchaus nicht, wie ver⸗ muthet, nur wissenschaftliche Zwecke zu verfolgen bestimmt ist, so hat das Amt die Empfehlungen an die Gouverneure von Gambia, Sierra Leone und der Goldküste zurückgezogen. Commandeur Lovett Cameron, welcher den Zug leiten sollte, hat seine Theilnahme abgelehnt und macht Mr. Bennett ür alle gehabten Verluste verantwortlich. Die Imperial British East Africa Company hat in Ost⸗ Afrika einige Postämter eröffnet. Sie hat auch 85 eigenen Briefmarken, auf denen das Wappen der Gesellschaft — eine Pistene⸗ Sonne, überragt von der Reichskrone — das Mittelstück bildet. Ueber der Sonne ist der Werth der Marke in arabischen Ziffern angegeben, darunter befindet sich das Motto der Gesellschaft „Licht und Freiheit“ sowie der Werth in englischen Ziffern. “ Wie das Dubliner Amtsblatt meldet, ist die irische Nationalliga nunmehr in 51 Ortschaften der Grafschaft Fermanagh und in 33 Ortscha ften der Grafschaft verboten worden. 8
Frrankreich.
Paris, 15. November. Die Deputirtenkammer beendete in ihrer gestrigen Sitzung die Generaldebatte über das Marine⸗Budget. Bei der Berathung bezeichnete, auf eine Anfrage des Deputirten Admiral Vallon der Marine⸗Minister Barbey als eine in der Flotte eingeführte Verbesserung, daß Kanonen von bedeutendem Gewicht nicht mehr verwendet würden. Kanonen von einem Kaliber von 30 mm genügten, ein Panzer⸗
schiff zu durchbohren, man würde also Schiffe bauen können,
die 18 Knoten liefen. Die Verzögerung in dem Bau der⸗ selben sei der Verminderung der Kredite und der Unschlüssig⸗ it in der Herstellung eines Flottenbauplanes zuzuschreiben. Schließlich nahm die Kammer mit 308 gegen 175 Stimmen den Vorschlag der Regierung an, nach welchem eine Kom⸗ ission von 36 Mitgliedern zur Prüfung der Marine⸗Vor⸗
lagen ernannt werden soll. 1 Ueber die im Juni d. J. veröffentlichte Instruktion
über den Munitionsersatz im Felde entnehmen wir der „Nat.⸗Ztg.“ folgende Mittheilungen:
Die P stkukbion betont zunächst in der Vorrede die überaus große Wichtigkeit eines regelmäßigen und gesicherten Munitions⸗Nachschubs. Die Grundzüge der in dieser Hinsicht gegebenen Bestimmungen sind folgende: 1) Während des Gefechts erfolgt die Ergänzung der ver⸗ brauchten Infanterie⸗ und Artillerie⸗Munition stets von hinten nach vorn in der Art, daß die Verantwortung für die Bewirkung des Nachschubs stets den hinteren Staffeln zufällt, sodaß die vorderen Staffeln ihre Aufmerksamkeit ungetheilt dem zuwenden können, was vor ihnen vorgeht.
2) Während des Gefechts wird der Nachschub. wenn auch möglichst ordnun gsmäßig, so doch nur mit Rücksicht auf die Schnelligkeit be⸗ wirkt, hehn mit Förmlichkeiten der Abgabe oder des Empfangs Zeit zu verlieren.
An Infanterie⸗Munition werden für jedes Gewehr mitgeführt: 112 Patronen vom Mann getragen, 26 im Bataillons⸗Munitionswagen, 66 in den Infanterie⸗Abtheilungen des Parks,
46 im Corps⸗Park,
8 250.
Eine weitere Reserve wird im Haupt⸗Park mitgeführt.
Wenn ein Gefecht in Aussicht steht, können den Mannschaften mehr als die vorschriftsmäßigen 112 Patronen ausgegeben werden. Während des Marsches und auf den Halten ist stets, wenn erforder⸗ lich, die Munition der Mannschaften zu ergänzen, und zwar dadurch, daß allen augenblicklich nicht streitenden Mannschaften (verwundet, ab⸗ kommandirt?) die Patronen abgenommen und vertheilt werden; erst wenn diese Maßregel nicht genügt, werden dem Bataillons⸗Munitions⸗ wagen Patronen entnommen. Während des Gefechts aus der Gefechts⸗ linie Mannschaften nach rückwärts zum Heranschaffen von Patronen zu entsenden, ist streng verboten.
Bei jedem Bataillons⸗Munitionswagen — welcher 36 Säcke mit je 500 Patronen enthält — befinden sich 1 Unteroffizier und 2 Mann zur Bewachung und Verausgabung der Patronen, im Nothfall sollen 22 auch zum Vorwärtsschaffen des Wagens Hand anlegen; diese Leute
egleiten den Wagen zu Fuß und dürfen nur bei schnellen Gangarten auf denselben aufsitzen. Die Munitionswagen folgen ihren Bataillonen ins Gefecht und nehmen Aufstellung nach Anweisung des Regiments⸗ oder Bataillons⸗Commandeurs, im Allgemeinen etwa 1000 m hinter der Gefechtslinie, unter Umständen noch näher. Die Munitionsergänzung der Gefechtsglinie erfolgt mit dem Bataillons⸗ Munitionswagen in der Art, daß Mannschaften der Reserve⸗Com⸗ pagnien pro Mann je einen Patronensack (Gewicht 16 bis 17 Kilo⸗ ramm) vom Wagen nach der Gefechtslinie tragen; den Trägern der äcke werden einige Ersatz⸗ bezw. Ablösungsleute beigegeben.
Die Bataillons⸗Munitionswagen erhalten, ohne selbst aus dem Gefecht zurückzugeben, ihren Ergaͤnzungsbedarf aus den Infanterie⸗ Abtheilungen des Parks. Diese sowie die Artillerie⸗Abtheilungen des Parks gehören zum Gefechtstroß, folgen unter Umständen bis auf das Gefechtsfeld und geben ihre Vorräthe ohne Unterschted 9 18 in ihrer Nähe befindlichen Truppentheil ab, der derselben edarf.
In entsprechender Art ist der Munitions⸗Nachschub bei der Artillerie geregelt. ¹ 6 aa riftsmäßig werden mitgeführt für ein 90 mm⸗ bezw. 80 mm⸗
eschütz: bezw. gr. Schuß in ön Fesat. 8 6 2½2 „ in den Artillerie⸗Abtheilun 6e““ 55 28 89 Corps Hark heilungen des Parks, “ ür das mm⸗Geschütz einer reitenden Batterie Aavefe⸗Büvtlicnen. 142 Schuß in der Batterie. 8
Das „ZJournal Officiel“ veröffentlicht eine Präsidenten Carnot, wonach die 8cg Iaa 1840, betreffend die Prüfung von Gold⸗ und Silber⸗ waaren, dahin abgeändert wird, daß sowohl in Frankreich wieder eingeführte Gold⸗ und Silberwaaren französischen Ur⸗ sprungs, als dergl. ausländische eingeführte oder wieder ein⸗ 1. Waaren nur in einem unter der Leitung eines be⸗ onderen Controleurs stehenden Garantie⸗Bureau geprüft und
8 “ 788
1*
treff der Wahlen in
estempelt werden dürfen. Derartige Bureaus befinden sich in Fllempett. * Pontarlier, Besangon, Bordeaux, Nantes, Nancy, Lille, Lyon, Paris, Rouen und Havre. Durch Verfügung des Ackerbau⸗Ministers vom 12. d. M. ist die Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh, Schafen, iegen und Schweinen aus Belgien und den Nieder⸗ Sng2⸗ nach bezw. durch Frankreich untersagt worden.
Rußland und Polen. 1 8 8
1 llversicherung der Arbeiter soll, wie
man .8⸗ Uagsa Ztg.“ St. Petersburg schreibt, für folgende Berufsklassen obligatorisch gemacht werden: Bergarbeiter, Ar⸗ beiter in Steinbrüchen, Salzsiedereien, Fabriken und industriellen Betrieben, Eisenbahnen, Dampfern, Werften und Bauten, Erd⸗ arbeiter, ferner bei Gewerben, in denen Dampf oder Elektrizität benutzt wird. Die Werkführer, deren täglicher Verdienst 4 Rubel nicht übersteigt, sind ebenfalls versicherungspflichtig. Die Regierung behält sich vor, gegebenen Falls den Versiche⸗ rungszwang auf das Post⸗ und Telegraphenpersonal, die Apotheker⸗Lehrlinge und Gehülfen, auf die Arbeiter bei Hafen⸗ bauten und e und auf die Arbeiter gewisser
1 iezweige auszudehnen. 1
„Nowosti⸗ erfahren, ist der Regierung das Projekt einer Aktiengesell aft vorgelegt worden, Behufs Anlage eines Kanals zwischen der Düna und dem Dniepr bezw. ihrer Nebenflüsse Ssutschessa und Orschiza. Dieser Kanalbau würde nach 10 Millionen Rubel beanspruchen.
Italien.
ie Königliche Familie ist, von Monza kommend, obo 1 Rom eingetroffen. Der Minister⸗Präsident Crispi ist gleichfalls von Palermo nach Rom zurückgekehrt.
Der Voranschlag für das Budgetjahr 1891/92, welcher fast vollendet ist, weist dem „Hamb. Corr.“ zufolge schon jetzt in Folge der hinsichtlich des Kriegs⸗ und Marine⸗ Etats durchzuführenden Ersparnisse so ziemlich das Gleich⸗ gewicht in Einnahmen und Ausgaben auf. — Nach einer Bekanntmachung des Finanz⸗Ministers wird der am 1. Januar fällige Rentencoupon bereits vom 20. November ab bei sämmtlichen Staatskassen eingelöst.
Eine Wahlversammlung von königstreuen Ar⸗ beitern im Bezirk der Porta Pia in Rom wurde am Donnerstag Abend durch drei Anarchisten gestört. Als diese vor die Thür gesetzt wurden, schoß einer derselben einen Revolver in die Versammlung ab, doch wurde Niemand verletzt. Zwei der Ruhestörer wurden verhaftet, der dritte entkam.
Portugal.
Wie das „Reuter'sche Bureau“ erfährt, wäre der zwischen England und Portugal vereinbarte Modus vivendi gestern in London ratifizirt worden.
Studirende der Universität Coimbra veröffentlichten, wie „W. T. B.“ aus Lissabon meldet, ein mit 121 Unter⸗ schriften versehenes republikanisches Manifest. — Die in Lissabon erwarteten, aus Brasilien kommenden Frei⸗ willigen, welche ihre Dienste für das portugiesische Ost⸗ Afrika angeboten haben, sollen zunächst in den Kasernen der Hauptstadt untergebracht und dann wahrscheinlich eingeschifft
tärische Kolonie zu bilden. Schweiz. Die neue Tessiner welche, wie schon gemeldet, in Bern am Donnerstag zusammentrat, hat, dem „W. T. B.“ zufolge, in Betreff der Aufstellung von Grundlagen für die Volkszählung, das Stimmrecht und die Wahllisten zur Anbahnung einer Ver⸗ ständigung geführt. Dem Pro 11cg. stehen beide Parteien eher ablehnend gegenüber, und in Be⸗ en Verfassungsrath hat sich eine Einigung als unerreichbar herausgestellt. Die bundesräth⸗ liche Delegation erklärte, daß sie dem Bundesrath Bericht erstatten und sodann den Abgeordneten schriftlich das Resultat der darüber gepflogenen Berathungen mittheilen werde.
Niederlande.
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ wird die Königin Emma nächsten Donnerstag in feierlicher Versammlung der Generalstaaten den Eid als Regentin leisten. Der Ver⸗ fassungseid, den die Königin in die Hände des Präsiden⸗ ten des Staatsraths abzulegen hat, lautet, nach dem „Hann. Cour.“, folgendermaßen: 8
„Ich schwöre (gelobe) Treue dem König; ich schwöre (gelobe), so lange ich in Vertretung des Königs die Regierung führe, die Ver⸗ fassung nicht zu verletzen. Ich schwöre, die Unabhängigkeit des vater⸗ ländischen Bodens nach Kräften zu vertheidigen und zu erhalten, keinen Eingriff in die allgemeine und persönliche Freiheit der Unter⸗ thanen des Königs zu dulden und zur Erhaltung und Beförderung des allgemeinen Wohlstandes alle Mittel anzuwenden, die mir das Gesetz als einer guten und getreuen Regentin erlaubt. Dazu helfe mir der allmächtige Gott!“
Die Vereidigung der Königin findet unter denselben Ceremo⸗ nien statt, wie sie bei Eröffnung der Kammern gebräuchlich sind. Prinzessin Wilhelmine wird die Königin begleiten. Sofort nach der feierlichen Einsetzung der Königin als Regentin sind die Minister verpflichtet, einen zweiten Gesetzentwurf auszu⸗ arbeiten, der die Vormundschaft über den König regelt.
Eine Anzahl Rheder in Scheveningen hat sich an die Kammer gewandt und um Verstärkung und Verschär⸗ ung 888 izeiaufsicht auf der Nordsee und nament⸗ sun in der Nähe der englischen Küste ersucht, da es neuerdings wiederholt vorgekommen sei, daß englische Fis geseSe
euge mitten durch die ausgespannten Netze der 90 län⸗ bij 8 Schiffer hingefahren und ihnen dadurch großen Schaden verursacht hätten, der gerade jetzt, wo der Herings⸗ fang noch betrieben werden könne, sehr empfindlich sei.
Belgien.
Ueber die weiteren Verhandlungen der Congo⸗Kom⸗ mission erhielt die „Köln. Ztg.“ folgenden Bericht:
Gestern (13.) äußerten die Vertreter die Ansichten ihrer Regierungen betreffs des Vorschlages, das konventionelle Congobecken in ein west⸗ liches und östliches Gebiet zu theilen, deren jedes eine besondere Zoll⸗ fcala nach Maßgabe der gemeinsam vereinbarten höchsten Sätze erhielte. Jede Scala wäre durch einen Unterausschuß aufzustellen. Großbritannien, ursprünglich für den einheitlichen Tarif, billigte den Vorschlag, um keine Schwierigkeiten zu bereiten, jedoch unter der Bedingung, daß beide Zollscalen durch das Plenum zu genehmigen seien. Portugal, Italien, Deutschland nahmen den Vorschlag günstig auf. Frankreichs Vertreter machten einen Gegenvorschlag: im Interesse der Selbst⸗
bestimmung jedes Staates sei den Betheiligten die Aufstellung eines Tarifs bis zu den vereinbarten höchsten Sätzen freizulassen. Der
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dem Kostenanschlag der Ingenieure
werden, um auf dem Plateau von Mossamedes eine mili⸗
Versöhnungs⸗Konferenz,
Gegenvorschlag veranlaßt abermalige Anfragen bei den Regierungen Die nächste Sitzung wurde daher auf den 18. d. M. anberaumt. Wie man dem „H. C.“ schreibt, steht in Belgien ein bemerkenswerthe Reform des Unterstützungswohnsitzes bevor. Bisher hat jede Gemeinde für die aus ihr herstammen den Bedürftigen zu sorgen. Zieht ein Bedürftiger nach einem anderen Orte, so hat diese Ortsbehörde ihm zu Helfen, ist aber berechtigt, die Gemeinde, aus der der Arme stammt, zur Wiedererstattung der verausgabten Hülfsmittel anzuhalten. Wer 5 Jahre an einem Orte wohnt, hat einen neuen Unterstützungs⸗ wohnsitz erworben. Zur Erleichterung der Landgemeinden be⸗ steht ein staatlicher gemeinsamer Fonds aller Gemeinden, welche ¾ der Kosten deckt. Nun hat die Regierung ein Gesetz eingebracht, welches den beee h; ganz aufhebt auch den gemeinsamen Fonds beseitigt. Staat und alle Ge⸗ meinden sollen nun solidarisch für die Irren, Taubstummen und Blinden sorgen; alle anderen Bedürftigen fallen den Ge⸗ meinden, in denen sie ansässig sind, anheim. Gegen diese Vorlage haben alle größeren Städte, welchen die Hauptlast aufgebürdet werden würde, protestirt. Der Ausschuß der Kammer hat die Vorlage angenommen, jedoch mit der Einschränkung, daß der Unterstützungswohnsitz bestehen bleibt, Jeder aber, welcher drei Jahre in einer Gemeinde ansässig ist, einen neuen Unterstützungswohnsitz erwirbt. Die Abgeordneten der rechten klerikalen Mehrheit haben in den letzten Tagen zahlreiche Besprechungen über die Stimmrechtsfrage gehalten. Es wurde Uebereinstimmung erzielt über die Nothwendigkeit, unverzüglich die Anbahnung einer Revision der Verfassung vorzubereiten, um den politischen Wahlkörper zu vermehren; in welcher Form, ist noch zu finden. Die Studien der Frage sollen un⸗ verweilt beginnen. Das reine und einfache allgemeine Wahl⸗ recht wird, der „Köln. Ztg.“ zufolge, von der Mehrheit der Abgeordneten der Rechten zurückgewiesen; „aber man will ein quasi allgemeines Wahlrecht mit Beschränkungen. Die Re⸗ 1. etzt ihrerseits ihre Untersuchungen über die Frage ort und neigt dauernd zu der Berechtigung durch Lesen⸗ und Schreibenkönnen.“
Schweden und Norwegen. ö 1X.“ (F) Christiania, 12. November. In der Frage wegen der Behandlung der gemein schaftlichen diplo⸗ matischen Angelegenheiten, die von den oppositionellen Blättern mit großer Leidenschaftlichkeit diskutirt wird, äußert sich jetzt auch „Morgenbladet“. Das Blatt hält es für unklug, die Augen einer Bewegung gegenüber zu verschließen, die ohne Rücksicht auf die Parteistellung durch die ganze Nation gehe, und deren Forderung eine bessere Stellung für Norwegen bezüglich der fraglichen Angelegenheiten ei. Daß diese Frage so se 8 hervortrete, beruhe wesentlich auf dem Umstand, daß der schwedische Reichs⸗ tag im Jahre 1885, ohne deshalb mit Norwegen in Ver⸗ 88 zu treten, durch einseitige Veränderung der schwe⸗⸗ ischen Verfassung Bestimmungen einführte, welche die Stellung Norwegens verschlechterten. Daß beide Länder je einen Minister des Aeußern haben könnten, hält „Morgenbl.“ ganz natürlich für unvereinbar mit dem Fortbestande des Staatsverbandes. Was dagegen auf Grundlage der bestehenden Union von norwegischer Seite gefordert werden könne, das sei ein gemeinschaftlicher unioneller Minister des Aeußern, wozu sowohl ein Schwede wie ein Norweger ernannt werden könne, und in der Form, die ihn juridisch und poli⸗ tisch für beide Länder verantwortlich mache. Da aber diese Forderung für den Augenblick nicht durchzusetzen sei, so müßten 2 die Norweger vorläufig damit genügen lassen,
eine Verbesserung ihrer Stellung dadurch zu erlangen zu suchen, daß die Behandlung der diplomatischen Angelegen⸗ heiten einem allgemeinen Staatsrath übertragen werde, oder aber dadurch, daß in den ministeriellen Staatsrath drei nor⸗ wegische Mitglieder eintreten. „Aftenposten“ stimmt diesen Ausführungen zu, will aber die Frage wegen d des Aeußern unverzüglich geordnet wisen.
Amerika. t
Die Zeitungs⸗Meldung, Präsident Harrison habe die Einsetzung eines Ausschusses Behufs Milderung der Be⸗ stimmungen der Mac Kinley⸗Bill angeordnet, scheint sich wirklich zu bestätigen. Die Wiener „Pol. Nachr.“ veröffent⸗ lichen nämlich folgende Nachricht: „Wie man uns aus Paris meldet, sind dem Ministerium des Aeußern offizielle Mittheilungen der nordamerikanischen Bundes⸗ regierung zugegangen, welche eine mildere Anwendung der Mac Kinley⸗Bill in der Richtung ankündigen, daß bei den nach den Vereinigten Staaten eingeführten Waaren, welche mit spezifischen Zöllen belegt sind, von dem Nachweife der Fabri⸗ kationskosten, der bei den mit Werthzöllen belegten Waaren beizubringen ist, Abstand genommen wird. Die entsprechenden Weisungen sind bereits an die Zolldirektionen der Vereinigten Staaten erlassen worden.“ 1b
Das Sherman ’sche Gesetz, welches die Inspektion des Viehs vor der Ausfuhr verfügt, trat am 11. d. M. in Kraft. Die Fleischpökeler behaupten, das Gesetz werde das Geschäft nicht ungünstig beeinflussen und auch keine Erhöhung
der Fleischpreise verursachen.
Honduras. Nach einem Telegramm des „New⸗York Herald“ aus Tegucigalpa sucht der Insurgentenführer Sanchez die Truppen durch die Ankündigung aufzustacheln, daß Bogran im Begriff sei, vorzurücken und die Hauptstadt wiederzunehmen. Man hält eine entscheidende Schlacht für bevorstehend.
Parlamentarische Nachrichten.
Die Arbeiterschutzkommission des Reichstages begann gestern mit der Berathung des §. 134e. Derselbe ist neu eingefügt und lautet: „Die Arbeitsordnung. sowie jeder Nachtrag zu derselben ist binnen drei Tagen nach dem Erlaß in zwei Ausfertigungen unter Beifügung der Versicherung, daß der Vorschrift des §. 134 d genügt ist, der unteren ⸗ ehörde einzureichen. Die Arbeits⸗ ordnung ist an geeigneter, allen Arbeitern ugänglicher Stelle aus⸗ zuhängen. Der Rushang muß stets in lesbarem Zustande er⸗ halten werden.“ — Dr. Hirsch schlng vor, daß die Arbeits⸗ ordnung jedem Arbeiter bei seinem Eintritt in die Beschäftigung zu behändigen ist. Freiherr von Stumm wünschte, daß die Aushang⸗ stelle nur den betheiliaten Arbeitern zugänglich sein solle. Bebel und Genossen beantragten als Absatz 1; Die Arbeitsordnung, sowie jeder Nachtrag zu derselben ist unter Mittheilung der Seitens der Arbeiter eäußerten Bedenken dem Gewerbegericht und, wo ein solches nicht bestebt⸗ den in §. 139d bezeichneten Aufsichtsbeamten zur Genehmigung
von Stumm stellte zum Antrag Hiesch
vorzutragen u. s. w. Fre zalag ushändigung der
das Unter⸗Amendement, die Verpflichtung zur