1. Königlich Bayerischen Armee⸗Corps, General⸗Arzt Dr. Port, II. Königlich Bayerischen Armee⸗Corps, General⸗Arzt 1. Klasse Dr. Roth, Corps⸗Arzt des XII. (König⸗ lich Sächsischen) Armee⸗Corps und General⸗Arzt 1. Klasse l)r. Fichte, Corps⸗Arzt des XIII. (Königlich Württembergischen) Armee⸗Corps.
Der Königliche Gesandte in München Graf zu Ranhau hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungirt der Legations⸗Sekretär von Lindenau als Geschäftsträger.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Senator der freien und Hansestadt Hamburg Dr. Burchard ist hier an⸗ gekommen.
Der hiesige Königlich serbische Geschäftsträger, Legations⸗ Sekretär Pavlovitch ist vom Urlaub nach Berlin zuruck⸗ gekehrt und hat die interimistische Füͤhrung der gesandtschaft⸗ lichen Geschäfte wieder übernommen.
Der kommandirende Admiral, Vize⸗Admiral Freiherr von der Goltz hat sich zu den Beisetzungsseierlichkeiten nach dem Haag begeben.
Der General⸗Lieutenant von der Armee von Bogus lawski, bisher Commandeur der 21. Infanterie⸗Brigade, hat seinen Wohnsitz hierher verlegt.
Der General⸗Lieutenant von Arndt, Comynandeur der 14. Division, hat nach Abstattung persoͤnlicher Meldungen Berlin wieder verlassen.
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†† Kassel, 2. Dezember. Der Kommunal⸗Landtag des Regierungsbezirks Kassel wurde heute durch den Ober⸗Präsidenten, Staats⸗Minister Grafen zu Eulenburg geschlossen, nachdem er in dreiwöchentlicher Tagung seine lediglich auf dem Gebiete der kommunalen Bezirks⸗ verwaltung liegenden Geschäfte erledigt hatte. Der Vorsitzende brachte auf Se. Majestät den Kaiser und König ein Hoch aus, in welches die Versammlung mit Begeisterung ein⸗ stimmte.
Koͤln, 2. Dezember. Se. Kaiserliche Hoheit der Erz⸗ herzog Friedrich von Oesterreich ist, nach einer Meldung des „W. T. B.“, heute Nachmittag hier durchgereist, um sich als Vertreter des Kaisers Franz Joseph zu den Bei⸗ setzungsfeierlichkeiten nach dem Haag zu begeben.
Bayern.
München, 2. Dezember. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent trifft der „Allgem. Ztg.“ zufolge am 6. d. von Röhrbrunn wieder hier ein. Am 8. d. wird Se. König⸗ liche Hoheit dem Patrociniumsfest des St. Georgi⸗Ritter Ordens beiwohnen. Se. Königliche Hoheit der Prinz Leopold kehrte vorgestern von den Jagden in Gödöllö hierher zurück.
Württemberg.
Stuttgart, 2. Dezember. Se. Majestät der König empfing heute, dem „St.⸗A. f. W.“ zufolge, Se. Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm, welcher heute Abend in Begleitung des Hofmarschalls Freiherrn von Plato und des persönlichen Adjutanten Rittmeisters Bieber nach dem Haag abreist, um Se. Majestät bei den Beisetzungsfeierlichkeiten daselbst zu vertreten.
Baden.
Karlsruhe, 2. Dezember. Ihre Königlichen Hoheiten der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin treffen, wie die „Karlsr. Ztg.“ meldet, heute in Baden⸗Baden ein, um daselbst während des Geburtstages Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin zu verweilen. Wie das genannte Blatt ferner mittheilt, ist von Ihrer Königlichen Hoheit der Kron⸗ prinzessin von Schweden und Norwegen ein Schreiben, d. d. Kairo, den 23. November, eingetroffen, wonach Höchst⸗ ieselbe sich des besten Wohlseins erfreut.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. 8
Weimar, 2. Dezember. Der Zeitpunkt für die Rück⸗ kehr Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin aus den Niederlanden ist, der „Th. C.“ zu⸗ falges noch nicht endgültig festgestellt, doch dürfte sie wohl pätestens im Laufe der nächsten Woche erfolgen.
Die Session der Landessynode wird am 14. d. M. in der herkömmlichen Weise eröffnet werden und die Thätigkeit derselben am nächsten Tage beginnen. Vor Weihnachten er⸗ folgt nach Erledigung einiger dringlicher Angelegenheiten die Vertagung bis zum Frühjahre.
8 Braunschweig. Braunschweig, 2. Dezember. Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzog⸗ thums Braunschweig, reist heute Nacht in Begleitung zweier Adjutanken nach dem Haag, um den dortigen Beisetzungsseier⸗ lichkeiten beizuwohnen. vI1“ Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Coburg, 3. Dezember. Se. Hoheit der Herzog wird sich, wie „W. T. B.“ meldet, einer Einladung Sr. Majestät des Kaisers folgend, morgen nach der Göhrde begeben.
Oesterreich⸗Ungarn.
Wien, 3. Dezember. Zu Ehren Sr. Durchlaucht des Prinzen Adolf und Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Victoria zu Schaumburg⸗Lippe, welche am 30. v. M. aus Bückeburg hier eintrafen, fand dem „W. T. B.“ zufolge gestern bei dem deutschen Botschafter Hein⸗ rich VII. Prinzen Reuß ein Diner statt.
Die Session des Landtages von Triest wurde am 1. d. M., die des galizischen Landtages am 30. v. M.
geschlossen. Großbritannien und Irland.
Zur Feier des Geburtstages der Prinzessin von Wales prangte Windsor am Montag im Fahnenschmuck, die Kirchen⸗ glocken wurden geläutet und Salutsalven abgefeuert. Die Königin gh im Schlosse ein großes Festmahl. In London wurde der — der Gemahlin des Thronfolgers eben⸗ falls durch Glockengeläute, Salutsalven und Beflaggung der Staatsgebäude festlich begangen.
Der Herzog wird der „A. C.“ zufolge während der Weihnachtszeit in Coburg bleiben und im Januar mit seiner Gemahlin und Familie nach England zurückebren.
An Stelle des zurchgetretenen Lord Connemara ist Lord Wented zum Gouverneur von Madras ernannt worden. Derselbe hat bis jetzt kein Regierungsamt bekleidet.
In der gestrigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Umter⸗Staatssekretar der Kolonien Baron Worms: Die Kolonien seien aufgefordert, dielenigen Artikel der Handels⸗ verträge zu bezeichnen, welche den Handelsbeziehungen der Kolonien mit England Beschränkungen auflegen können. Diese wuͤrden einem Ausschusse vorgelegt werden, der beauftragt sei, gewe’sse Fragen zu prüfen, die aus dem nahe bevorstehenden Ablauf verschiedener Handelsverträge sich ergeben hätten. Der Unter Staatssekretär des Auswärtigen Fergusson theilte u. A. mit: Sobald Vorsichtsmahregeln gegen die Cholera nicht mehr nöthig seien, würde Jedermann gestattet werden, zum Ankauf von Getreide nach Suagkim zu kommen, ausge⸗ nommen Diejenigen, bei denen guter Grund zu der Annahme vorhanden sei, daß sie das aufzukaufende Getreide den Der⸗ wischen zugänglich machen wollen.
Die gestern in London abgehaltene neue Versammlung der nationalistischen Abgeordneten verlief sehr stürmisch. Die Anhänger Parnell's beschuldigten dessen Gegner eines „schändlichen Betragens“ und der Absendung irreführender Depeschen an Dillon. Healy warf den Anhängern Parnell's „Obstruktion“ vor; Parnell wies diese Bemerkung jedoch als „Frechheit“ zurück. Die Sitzung wurde sodann auf heute Nach⸗ mittag vertagt.
In einer Zuschrift an die heutigen Londoner Morgenblätter bestreitet Harcourt, die ihm von Parnell in den Mund ge⸗ legte Aeußerung: „Er werde weder jetzt noch künftighin der irischen Partei Versprechungen machen,“ gethan zu haben.
Frankreich.
Paris, 3. Dezember. In der gestrigen Sitzung des Ministerratbs unterzeichnete laut Meldung des „W. T. B.“ der Präsident Carnot eine Vorlage, nach welcher sich Frank reich und Griechenland bis zum 1. Februar 1892 gegenseitig die Rechte der meistbegünstigten Nation zugestehen. Außerdem bewilligt Griechenland den freien Eingang für Weine, eine Herabsetzung von 75 Proz. für Spitzen und von 50 Proz. auf Sammt und Parfümerien sowie gesetzlichen Schutz für Fabrikmarken und industrielle Modelle. Der Präsident Carnot unterzeichnete auch ein Dekret, betreffend das Zoll⸗ verfahren am Senegal, nach welchem französische Er seugnisse zukünftig gegen fremde Fabrikate geschützt werden ollen.
In der vorgestrigen Sitzung der Deputirtenkammer beantragte bei der Fortsetzung der Berathung über das Budget des Finanz⸗Ministeriums Léon Say die Wiederherstellung von Kapitel 6 (Amortisation) und 27 Millionen dafür auszusetzen. Auf seine Ausführungen er klärte der „Köln. Ztg.“ zufolge der Finanz⸗Minister Rouvier, daß er der Tilgung nicht abgeneigt sei, aber dann müsse man für 27 Millionen neue Steuern auflegen, und deshalb sei er gegen den Antrag. Léon Say bestand auf seiner Ansicht, zog aber sein Amendement vorläufig zurück, um es später wieder einzubringen. Sou beyran brachte seinen Antrag über die Rentenumwandlung ein. Neue Steuern, so führte der Antragsteller aus, seien nicht nothwendig, man könne durch die Umwandlung und die Verringerung der Zinsen das Budget für 1891 sicherstellen. Nachdem noch der Berichterstatter des Ausschusses gegen und Pelletan für den Antrag gesprochen, beschloß das Haus mit 306 gegen 216 Stimmen, den Antrag in Erwägung zu ziehen. Auf Wunsch des Finanz⸗Ministers, der erklärte, mit dieser Abstimmung habe die Kammer dem Willen Ausdruck gegeben, die dreißigjährigen Schuldverschreibungen umzuwandeln, wurde Kapitel 6 an den Ausschuß zurückverwiesen. Im weiteren Verlauf der Berathung wurde mit 327 gegen 194 Stimmen beschlossen, den Antrag, bei Kapitel 13 (Zinsen und Tilgung der Schuldscheine, die zur Herstellung von Vizinalwegen und Schulbauten ausgegeben wurden) 437 000 Fr. zu streichen, in Erwägung zu ziehen. Alle übrigen Anträge wurden verworfen und die einzelnen Kapitel des Budgets bis Nr. 66 angenommen.
Wie dem „W. T. B.“ zufolge in Deputirtenkreisen ver⸗ lautet, werde die Regierung, obgleich sie es bis jetzt nicht für nöthig gehalten habe, in die Berathung über die Details des Budgets einzutreten, dennoch ihre Solidarität mit den wesentlichen Punkten, welche das Prinzip des Budgets berühren, erklären und nöthigen Falls die Ver⸗ trauensfrage stellen. In parlamentarischen Kreisen nimmt man jedoch an, daß die Gefahr einer Ministerkrise be⸗ seitigt sei.
In den diplomatischen Vertretungen Frank reichs sind folgende Veränderungen vollzogen: Der diplomatische Agent in Cettinje, Gérard, ist an Stelle des Grafen Amelot de Chaillou zum Gesandten in Rio de Janeiro ernannt. Der Botschaftsrath in Konstantinopel, Imbert, ist für Lima, Laugiers Villars zum Botschaftsrath in Konstan tinopel ernannt, ferner wurde der erste Sekretär in Stockholm, Bourgarel, für Konstantinopel, Séry zum zweiten Sekretär in Stockholm und Maurouard zum zweiten Sekretär in Athen ernannt.
Das „Journal des Débats“ betrachtet die Zollverhand⸗ lungen zwischen Deutschland und Oesterreich⸗ Ungarn unter dem Gesichtspunkte, daß die Zollbegünsti⸗ gungen, welche Deutschland Oesterreich⸗Ungarn gewähren würde, auch Frankreich zu gute kommen müßten.
Dem „Sidscle“ zufolge soll der Minister des Auswärtigen, Ribot, ein Gelbbuch, betreffend die diplomatische Correspondenz in den Jahren 1889 und 1890 über die Angelegenheiten des Rothen Meeres und Abessyniens, vorbereiten. Die Publikation werde die Politik Frankreichs bezüglich der Aktion Italiens in Nordost⸗Afrika präzisiren.
Italien.
Das „Amtsblatt“ veröffentlichte die Liste der neu er⸗ nannten Senatoren. Es sind General⸗Lieutenant Morra di Lavriano, Chiaves, Pugliese Giannone, Fürst di Baucina, Righi, Gerardi, General⸗Major Geymet, Marquis de Mari, Basteris, Maurogonato⸗Pesaro und Graf Taverna.
Der Schatz⸗Minister wird noch im Lause des Monats Dezember seinen Bericht über die Finanzlage der Kammer unterbreiten, und zwar wird sich der Bericht, wie die „Köln. Ztg.“ vernimmt, eng den betreffenden Erklärungen in der Turiner Rede des Minister⸗Präsidenten Crispi anschließen. Danach werden keine neuen Steuern verlangt, sondern das Gleich
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Reformen in der Steuererhebung hergestellt werden. Auch wichtige Erklärungen über die Fortdauer oder Kündigung der im Jahre 1892 ablaufenden Handelsverträge sollen bei dies Gelegenheit abgegeben werden. 8 81
Der Bundesrath hat an die eidgenössischen Räthe eine Botschaft gerichtet über die internationale Ko nvention, betreffend den Eisenbahnfrachtverkehr, und beantragt:
Art. 1. Dem zwischen dem schweizerischen Bundesrath und den Regierungen von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxem⸗ burg, der Niederlande, Oesterreich⸗Ungarn, einschließlich Liechtenstein und Rußland am 14. Oktober 1890 abgeschlossenen internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr wird hiermit die vorbehaltene Genehmigung ertheilt, in der Meinung, daß der Bundes⸗ rath ermächtigt sein soll, den im Laufe der Zeit allenfalls nöthig werdenden Aenberungen an den Vollziehungs⸗ und Ausführungs⸗ bestimmungen ohne Weiteres beizutreten.
Art. 2. Der Bundesrath ist mit der Auswechselung der Rati⸗ fikationen und mit dem Vollzug des Uebereinkommens, sowie der dazu reglementarischen und Ausführungsbestimmungen be⸗ auftraagt.
Bezüglich der Frage, ob in Folge des Abschlusses dieser internationalen Konvention auch eine Aenderung des internen Rechts vorgenommen werden solle und eine Revision des Trans portgesetzes vom Jahre 1875 stattzufinden habe, behält sich der Bundesrath besondere Antragsstellung vor. 1 sich angelegen sein lassen, die Prüfung Angelegenheit so zu fördern, daß den eidgenössischen Räthen die bezügliche Vorlage zu dem Termin gemacht werden könne, an welchem das internationale Frcmꝛacht in Kraft treten soll. Dieser Termin wird von dem Zeitpunkt der allseitigen Ratifikation des Uebereinkommens abhängen, welche im Laufe des nächsten Jahres stattfinden soll.
Ferner ist der Bundesversammlung folgender Entwurf zu einem Bundesbeschluß, betreffend Förderung der kom⸗ me rziellen Bildung, zugegangen:
Alrt. 1. Als Anstalten, welche gemäß Bundesbeschlusses vom 27. Juni 1884, betreffend die gewerbliche 2* dasaesclases, vamn bildung, Beiträge aus der Bundeskasse erhalten können, sind auch die kommerziellen Bildungsanstalten zu betrachten, und es finden die Be⸗ stimmungen jenes Beschlusses auf dieselben analoge Anwendung.
Art. 2. Der Bundezrath ist ermächtigt, auch kaufmännischen Vereinen für fachmännische Ausbildung Subventionen, und Schülern mit vorzüglichen Fähigkeiten und Leistungen für den Besuch der obern Klassen von inländischen Handelsschulen oder für den Besuch von böhern ausländischen Handelsschulen Stipendien auszurichten.
Art. 3. Im Vollziehungs⸗Reglement zu gegenwärtigem Beschluß wird der Bundesrath die näheren Bedingungen aufstellen, unter welchen Subventionen an Handelsschulen und an kaufmännische Vereine sowie Stipendien an Schüler ausgerichtet werden können.
Art. 4. Der Bundesrath ist beauftragt, auf Grundlage der Be⸗ stimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874, betreffend Volks⸗ abstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die Bekannt⸗ machung dieses Beschlusses zu veranstalten und den Zeitpunkt des Inkrafttretens desselben festzusetzen.
Wie der Berner „Bund“ mittheilt, wird der Bundes⸗ anwalt in den nächsten Tagen in Betreff des Tessiner Putsches seine Anträge stellen. Das umfangreiche Material ist durchgearbeitet; die Fälle, bei denen eine bundesstrafrecht⸗ liche Verfolgung empfohlen wird, sind ziemlich zahlreich und mannigfaltiger Art.
Niederlande.
Der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ will erfahren haben, daß die niederländische Regierung keinen Antrag auf Verlängerung der Frist zur Unterzeichnung des Protokolls der Brüsseler Congo⸗Konferenz gestellt habe.
Das Amsterdamer „Handelsblad“ ist durch die Direktion der Nederlandsche Afrikaansche Handelsvennootschap er⸗ mächtigt, die von belgischen Journalen verbreiteten Nach⸗ richten zu dementiren, denen zufolge eine Quantität Feuer⸗ waffen, welche für Rechnung der Handelsvennootschap in den Congostaat hätte eingeführt werden sollen, bei Banana mit Beschlag belegt worden sei. Seit Beginn des Jahres 1888 habe kein Import von Feuerwaffen in den Congostaat stattgefunden und sei somit zu einer derartigen Beschlagnahme kein Anlaß gegeben worden. 8 “
Belgien. Im Gemeinderath der Stadt Brüssek sollte am 1. d. M. der Sozialist Vandendorpe als neugewähltes Mitglied vereidigt werden. Derselbe weigerte sich jedoch, der „Köln. Ztg.“ zufolge, dem König den Eid der Treue zu leisten, mit dem Bemerken, er habe als Republikaner nur dem Bür⸗ germeister Treue zu geloben. Bürgermeister Buls erklärte, diesen Vorbehalt nicht dulden zu können. Türkei. Der „Agence de Constantinople“ zufolge der Sultan in Beantwortung einer Adresse der armenischen Notabeln in Konstantinopel: das Vertrauen, welches die Kaiserliche Regierung immer der getreuen Nation der Armenier entgegengebracht habe, sei keineswegs geschmälert. Die revolutionären Akte einiger frag⸗ würdigen Personen seien keineswegs geeignet, die Anschauungen des Sultans über die Gesinnungen der Treue der Armenier zu ändern. Der Sultan hege noch immer die gleiche Sympathie für die Armenier und sei besonders befrie⸗ digt über die Kundgebung der Treue der armenischen No⸗ tabeln. Schließlich drückte der Sultan die feste Zuversicht aus, die Unterzeichner der Adresse würden die Verirrten auf den rechten Weg zurückführen.
Rumänien.
Bukarest, 3. Dezember. In der gestrigen Sitzung des Senats gab der Minister⸗Präsident Aufklärungen über die von ihm nach der Wahl des Senats⸗Präsidenten gemachten Aeußerungen. Er würde die Wahl nicht als eine dem Kabinet feindliche angesehen haben, wenn dieselbe mit den Stimmen der Konservativen allein erfolgt wäre. Die Wahl sei jedoch durch eine Koalition der Konservativen und Liberalen erfolgt, und er habe sich danach die Frage vorlegen müssen, ob der Senat ein aus Konservativen und Liberalen gebildetes Kabinet wolle. Heute verlange er zu erfahren, ob das gegenwärtige Kabinet, das ein Versöhnungs⸗ und Arbeits⸗Ministerium sei, noch das Vertrauen des Senats besitze. In Beantwortung von Aeuße⸗ rungen des Generals Floresco und anderer oppositioneller Redner sprach sich der Minister des Auswärtigen in dem⸗ selben Sinne aus, wie der Minister⸗Präsident, und bezeichnete das Verlangen desselben als durchaus verfassungsmäßig. Der Senat votirte mit 68 gegen 38 Stimmen dem Ministerium sein Vertrauen.
Er werde es dieser
gewicht im Budget soll lediglich durch Ersparnisse sowie durch
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in Neu⸗Mexiko im Umlauf.
Dänemark. ([) Kopenhagen, 1. Dezember. Der von dem Minister des Innern dem een. vorgelegte Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Bewilligung von Staatsunterstützungen für die Landwirthschaftsschulen, kam heute zur ersten Lesung. Nach dem Gesetzentwurf kann die Staatskasse Unter⸗ stützung gewähren für den Unterricht in der Landwirthschaft und im Gartenbau, der in besonderen dazu bestimmten Fach⸗ schulen ertheilt wird, selbst wenn in diesen ein solcher Unter⸗ richt nicht ausschließlich ertheilt wird. Die anerkannten Land⸗ wirthschaftsschulen sollen jährlich erhalten: einen festen Beitrag von 300 Kronen; für jeden Schüler, der ein Jahr die Schule besucht, 10 Kronen und ein Drittel der Ausgaben der Schule im letzten Finanzjahre für Lehrergehälter und für die Anschaffung von Unterrichts⸗ material. In besonderen Fällen soll eine höhere Staats⸗ unterstützung gewährt werden können, jedoch darf diese im Ganzen nie 3000 Kronen übersteigen. Der Gesammtbetrag der Unterstützung für diese Schulen soll sich höchstens auf 60 000 Kronen belaufen. Außerdem soll ein Betrag in der Höhe bis 100 000 Kronen jährlich unter die bedürftigen Schüler dieser Landwirthschaftsschulen vertheilt werden können. Der Gesetzentwurf wurde ohne Abstimmung zur zweiten Lesung im Plenum verwiesen. “ “ Amerika.
Vereinigte Staaten. Der Schatzsekretär Win⸗ dom bemerkt in dem Jahresbericht an den Kongreß: Es dürfte nothwendig werden, das neue Tarifgesetz abzuändern, aber, bevor durchgreifende Veränderungen versucht würden, sollte abgewartet werden, wie es sich bewähre. Die Wirkung des allgemein gebilligten Silbergesetzes auf den Silberpreis lasse sich noch nicht voraussagen. Die jüngsten Schwankungen der Silberpreise seien Spekulationen mit den vom Schatzamt nicht aufgekauften Vorräthen zuzuschreiben. Der Werth des Außen⸗ handels im verflossenen Finanzjahre sei der größte, der bisher dagewesen. Es empfehle sich, das metrische System im Zoll⸗ tarif von 1895 ab obligatorisch zu machen. In dem Jahres⸗ bericht wird schließlich eine Vorlage zur Verhinderung der Einwanderung von Personen angekündigt, welche unfähig seien, amerikanische Bürger zu werden.
Im Repräsentantenhause wurden verschiedene Vor⸗ lagen, betreffend die freie Silberprägung, eingebracht. Eine andere Vorlage verfügt, daß folgende Artikel auf die Freiliste gesetzt werden sollen: Zinn, Weißblech, Kammgarne für männliche und weibliche Kleidungsstücke, Bindfaden, Decken und baumwollene Kravatten. Ferner ging dem Hause u. A. eine Vorlage zu, betreffend Einführung einer Einkommensteuer auf Einkommen von über 50 000 Doll.
Die Artillerie⸗Abtheilung der Vereinigten Staaten⸗ Flotte in Washington macht unter Commodore Folger, der feit Kurzem an der Spitze steht, große und schnelle Fort⸗ schritte. Sie stellt Kanondn aller Kaliber her, zu denen Privatfirmen die Schmiedestücke liefern; sie beabsichtigt, in
Folge der kürzlich stattgehabten Panzerschießversuche Festig⸗
keits⸗ ꝛc. Versuche mit Nickelstahl in verschiedenen Mischungen zu machen, um denselben eventuell nicht bloß zu Panzerplatten, sondern auch zu anderen Zwecken zu verwenden; sie geht damit um, die Anfertigung gewöhnlicher Granaten nach dem Caley⸗ Courtman⸗Verfahren aus Schmiedestahl in die Vereinigten Staaten einzuführen, ferner die Granaten für Schnellfeuer⸗ Kanonen von 15 cm Kaliber abwärts künftig aus Gußstahl herzustellen und zwar durch Ziehen, wie bei Granaten aus Kupfer üblich. Außerdem hat sie das Recht zur Fabrikation von Whitehead⸗Torpedos angekauft und ein neues Torpedo⸗ netz amerikanischer Erfindung für Kriegsschiffe durch Vertrag erworben.
Der Staatssekretär des Innern Noble hat angeordnet, daß die Rationen der Sioux⸗Indianer vergrößert werden sollen. Im Laufe einer Unterredung mit Mr. Noble über die Lage drückte General Miles, wie ein Kabeltelegramm der „A. C.“ aus Washington berichtet, ernste Befürchtun⸗ gen vor einer Indianer⸗Erhebung aus. Er betrachtet die Lage als so kritisch, daß er beschloß, noch am Montag Abend schleunigst nach Chicago zurückzukehren. Indessen sprach er zugleich die Hoffnung aus, daß das Militär im Stande sein würde, Blutvergießen zu verhindern. Aus New⸗York vom 30. November liegen ferner folgende Nachrichten über die Lage im Indianer⸗Territorium vor:
Von der Rosebud⸗Agentur wird gemeldet, daß in jener Gegend 50 junge Indianer die Farmhäuser ausrauben und Schulhäuser und Kirchen niederbrennen. Den Farmern, welche in ihren Heimstätten geblieben sind, ist indessen kein Leid geschehen. Bei Pine Ridge stehen 2000 Indianer. Dieselben haben ihre Kriegstänze wieder begonnen und schwören allen Weißen Rache, welche den Tanz stören sollten. „Little Wound“, welcher auf der Agentur am Donnerstag erklärt hatte, daß seine Krieger die Tänze eingestell: hätten, betheiligt sich mit seinen An⸗ hängern wüthender daran als je. Die Tänzer brennen die Farmhäuser nieder und rauben das Vieh. Andererseits wird dem „Boston Herald“ emeldet, daß die Sioux der Pine Ridge⸗Agentur keinen Krieg beab⸗ gchtigen. Ihre einzige Beschwerde ist, daß sie nicht genug Lebensmittel erhalten. Im Indianer⸗Territorium scheint die Lage an Ernst zu gewinnen. — Der Censusbeamte, welcher kürzlich von der Regierung nach Nevada abgeschickt wurde, um eine Zählung der Indianer jenes Staats vorzunehmen, meldet, daß der „Messias“ im Mason⸗Thal in Nevada wohnt und Jack Wilson heißt. Er ist 35 Jahre alt und intelligent. Häufig verfällt er in einen 12 bis 14 Stunden dauernden somnambulen Zustand in Anwesenheit vieler Stammesgenossen. Wacht er dann wieder auf, so erzählt er, was er v hat. Denn er ist seiner Aussage nach im Himmel gewesen, wo ihm verkündet worden ist, daß die Indianer in den der Erde kommen werden. Er räth ihnen, die Weißen nicht zu stören, da das weiße Tuch, oder die Haut, welche Letztere „über den Mond gespannt“ haben, bald fallen werde. Dann werde der Mond, welcher aus Feuer bestände, die Weißen vertilgen. Der „Messias“ wird seiner Prophezeiung nach auf dem Grant⸗Berge in Nevada zuerst erscheinen. Dieser Berg gilt den Indianern für heilig. — Es sind Gerüchte über eine Erhebung der Navajoe⸗Indianer
Auch diese haben schon den Geistertanz begonnen. — Eine Depesche aus Bismarck meldet, daß Buffalo Bill (Oberst Codp) von General Miles ermächtigt wurde, den unzufriedenen Häuptling Sitting Bull zu verhaften und ihn nach dem nächsten Militärposten zu bringen. Als die Truppen jedoch anlangten, um den Häuptling festzunehmen, war derselbe verschwunden.
Am 1. Dezember aus Pine Ridge eingegangene Berichte melden, daß eine Anzahl feindseliger Indianer auf zwei Polizisten der Agentur feuerten. 800 Mann Truppen seien von Neu⸗Mexiko nach Nord⸗Dakota abgegangen. Die Ponca⸗Indianer huldigten jetzt auch dem Geister⸗ tanz; sie hätten ihr Kriegskostüm angelegt und benähmen sich unverschämt gegen die Weißen. — Die Indianer von Manitoba und den nordwestlichen Territorien in Kanada sind Nach⸗ richten aus Ottawa zufolge bisher ruhig und zufrieden und
es bestehe nicht die geringste Wahrscheinlichkeit eines Aufstandes.
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Der „Times“ wird aus Sansibar vom 30. November gemeldet: Fumo Bakari, der Sultan von Witu, wandert von Ort zu Ort, seine Macht ist gänzlich gebrochen. Mr. Leith, der in Diensten der Britisch⸗ostafrikanischen Gesellschaft steht, hatte einen Kampf mit den Masais zu bestehen. Achtzig Masais griffen sein Lager an, worauf Mr. Leith an der Spitze von drei Mann, mit Gewehren bewaffnet, auszog und die Angreifer völlig zersprengte, nachdem zwölf derselben getödtet und mehrere verwundet worden waren. Kapitän Lugard hat auf dem Marsche von Mombasa nach dem See sieben große befestigte Stationen angelegt und mit den Eingeborenen von Kikuya freundschaftliche Beziehungen hergestellt. 1 16
Parlamentarische Nachrichten.
In der heutigen (34.) Sitzung des Reichstages, welcher die Staatssekretäre Dr. von Boetticher und Freiherr von Maltzahn und andere Bevollmächtigte zum Bundesrath beiwohnten, theilte der Präsident den Eingang eines Gesetz⸗ entwurfs, beireffend die Läufe und Verschlüsse der Handfeuer⸗ waffen, und eines Schreibens des Abg. Müller (Marienwerder) mit, in dem derselbe seine Er⸗ nennung zum Mitglied des Reichsbank⸗Direktoriums anzeigt und anfragt, ob sein Mandat dadurch erloschen sei. 5 Schreiben wurde der Geschäftsordnungskommission über⸗ wiesen.
Als Schriftführer wurde an Stelle des aus diesem Amt geschiedenen Mitgliedes des Reichstages Dr. Bürklin auf Vorschlag des Abg. von Marquardsen der Abg. Schneider (Hamm) gewählt.
Die Rechnung über die Reichs⸗Ausgaben und Ein⸗ nahmen für das Etatsjahr 1889,90 wurde der Rech⸗ nungskommission überwiesen.
Es folgte der Bericht der Wahlprüfungskommission über die Wahl des Mitgliedes des Reichstages von Reden, gewählt für den 9. hannoverschen Wahlkreis. Berichterstatter war der Abg. Fritzen (Koblenz).
Der Antrag der Kommission geht dahin:
1) die Wagl des Abgeordneten von Reden im 9. hannoverschen Wahlkreise für gültig zu erklären,
2) den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, die Wahlakten der Königlich preußischen Regierung zu übermitteln Behufs Untersuchung und eventueller weiterer Veranlassung bezüglich der im Proteste des Arbeiter⸗Wahlcomités sub 9, 10 und insbesondere 20 auf⸗ gestellten Behauptungen und dem Reichstage demnächst von dem Seitens der Königlich preußischen Regierung Geschehenen Mitthei⸗ lung zu machen.
Der Abg. Rickert dagegen beantragte, die Beschlußfassung auszusetzen und über einzelne Punkte des Protestes, nament⸗ lich das Verhalten der Kriegervereine, Erhebungen anzustellen.
Abg. Auer schloß sich dem Antrage an.
Die Abgg. Baumbach (Altenburg) und Mehnert nah⸗ men die Kriegervereine gegen den Vorwurf in Schutz, daß sie Ziele verfolgten, und befürworteten die Gültigkeit der Wahl.
Bei Schluß des Blattes sprach Abg. von Strombeck.
— Die Arbeiterschutz⸗Kommission des Reichstages fuhr heute Vormittag in der zweiten Lesung der Gewerbe⸗ ordnungs⸗Novelle bei der Gewerbehygiene fort und genehmigte zunächst §. 120 a in Uebereinstimmung mit der Fassung der Novelle und der ersten Lesung. §. 120 b wurde in folgender Fassung an⸗ genommen: „Die Gewerbeunternehmer sind verpflichtet, diejenigen Einrichtungen zu treffen und zu unterhalten und diejenigen Vor⸗ schriften über das Verhalten der Arbeiter zu eclassen, welche erforderlich sind, um die Aufrechterhaltung der guten Sitten und des Anstandes zu sichern. Insbesondere muß, somelt es nach der Natur des Betriebes zulässig ist, und nicht die Art desselben eine entsprechende Sicherung der guten Sitten und des Anstandes gewährt, bei der Arbeit die Trennung der Geschlechter durchgeführt werden, sofern nicht die Auf⸗ rechterhaltung der guten Sitten und des Anstandes durch die Einrichtung des Betriebes ohnehin gesichert ist. In Anlagen, deren Betrieb es mit sich bringt, daß die Arbeiter sich umkleiden und nach der Arbeit sich reinigen, müssen ausreichende, nach Geschlechtern getrennte Ankleide; und Waschräume vorhanden sein. Die Bedürfnißanstalten müssen so eingerichtet sein, daß sie für die Zahl der Arbeiter ausreichen, daß den Anforderungen der Gesund⸗ heitspflege entsprochen wird, und daß ihre Benutzung ohne Verletzung von Sitte und Anstand erfolgen kann.“ §. 120 c wurde unverändert aeceptirt. Die Kommission stimmte dem §. 120 d mit folgender Aenderung des vierten Absatzes zu: „Gegen die Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde ist binnen zwei Wochen die Beschwerde an die Centralbehörde zulässig; diese entscheidet endgültig“. Die Kommission nahm ferner den §. 120 e mit dem Vorschlage der Zwischenkommission an: „Durch Beschluß des Bundesraths können Vorschriften darüber erlassen werden, welchen Anforderungen in be⸗ stimmten Arten von Anlagen zur Durchführung der in den §§ 120 a bis 120 c enthaltenen Grundsätze zu genügen ist. Soweit Pnce Vorschriften durch Beschluß des Bundesraths nicht erlassen sind, können dieselben durch Anordnung der Landes⸗Centralbehörden oder durch Polizeiverordnungen der zum Erlaß solcher berechtigten Behörden erlassen werden. Vor dem Erlaß der desfallsigen Anord⸗ nungen ist den Vorständen der betheiligten Berufsgenossenschaften oder Berufsgenossenschafts⸗Sektionen Gelegenheit zu einer gutacht⸗ lichen Aeußerung zu geben. Auf diese finden die Bestimmungen des §. 79 Absatz 1 des Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter, vom 6 Juli 1884 Anwendung. Durch Beschluß des Bun⸗ desraths kann für solche Gewerbe, in welchen durch übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird, die Dauer der zulässigen täglichen Arbeitszeit und der zu gewährenden Pausen vorgeschrieben werden. Die durch Beschluß des Bundesraths erlassenen Vorschriften sind durch das Reichs⸗Gesetzblatt zu veröffent⸗ lichen und dem Reichstage bei seinem nächsten Zusammentritt zur Kenntniß vorzulegen“ Damit sind die Bestimmungen bezüglich der Gewerbehygiene erledigt. . 8
Es folgte die Berathung des Artikels II (Verhältnisse der Gesellen und Gehülfen). Nach unveränderter Annahme des §. 121 wurde §. 122 mit dem Vorschlage der Zwischenkommission genehmigt: „Das Arbeitsverhältniß zwischen den Gesellen und Gehülfen und ihren Arbeitgebern kann, wenn nicht ein Anderes verabredet ist, durch eine jedem Theile freistehende, 14 Tage vorher erklärte Auf⸗ kündigung gelöst werden. Die Aufkündigungsfristen müssen für beide Theile gleiche sein. Vereinbarungen, welche dieser Bestimmung zu⸗ widerlaufen, sind nichtig.“
1 Entscheidungen des Reichsgerichts.
Die Bestimmung des Aktiengesetzes vom 18. . welche im Handelsgesetzbuch als 4. Absatz des Art. 215 à Aufnahme gefunden hat: „Eine Hasscherung von Rechten auf den Bezug neu auszugebender Aktien, welche vor dem Beschluß auf Er⸗ höhung des Grundkapitals erfolgt, ist der Gesellschaft gegenüber un⸗ wirksam“, findet nach einem Urtheil des Reichsgerichts.
Juli 1884,
Civil- ! nach einer Bestimmung
senats, vom 8. Juli 1890, auf die vor dem Inkrafttreten des neuen Aktiengesetzes zugesicherten Bezugsrechte neu auszugebender Aktien keine Anwendung; die Wirksamkeit dieser früher ent⸗ standenen Bezugsrechte ist durch das neue Aktiengesetz nicht beein⸗ trächtigt worden.
— Ist durch Urtheil die Einziehung eines durch ein vorsätz⸗ liches Verbrechen oder Vergehen hervorgebrachten oder zur Begehung eines vorsätzlichen Verbrechens oder Vergehens gebrauchten Gegen⸗ standes rechtskräftig ausgesprochen, die Besitzergreifung des⸗ selben Seitens des Fiskus aber noch nicht erfolgt, so ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats, vom 8. Juli 1890, im Gebiet des Preuß. Allg. Landrechts das Eigenthum des Gegenstandes auf den Fiskus noch nicht übergegangen; der bisherige Eigenthümer, welcher den Gegenstand, auf dessen Einziehung erkannt ist, beiseite⸗ schafft, ist wegen strafbaren Eigennutzes aus §. 288 Str.⸗G.⸗B. zu bestrafen.
— Bei Berechnung des Werthes eines zu enteignenden Grundstücks im Centrum Berlins aus dem von demselben zu erzielenden Ertrag hatte der Sachverständige einen Kapitalisirungs⸗ maßstab von 5 % zur Anwendung gebracht. Begründet war diese Anwendung durch die Erwägung, daß dieses nach der aus zahlreichen gleichartigen Prozessen erlangten, mit der Mehrzahl der Sach⸗ verständigen im Einklang stehenden Ueberzeugung des Gerichts diejenige Rente sei, die ein Berliner Haus⸗Grundstück in der hier fraglichen Gegend im Allgemeinen gewährt. Die Erben dagegen verlangten klagend, den Zinsfuß von puplllarisch sicheren Hypotheken oder Werthpapieren zu Grunde zu legen. Dieses Ver⸗ langen wurde vom Kammergericht für nicht berechtigt erachtet, indem es ausführte, daß die Kläger nur in den Stand zu setzen seien, aus einem für die Entschädigungssumme neu zu beschaffenden Grundstück eine gleiche Rente, wie aus dem enteigneten zu ziehen, nicht aber diese Rente durch Anschaffung von Werthpapieren sich zu sichern. Die Re⸗ vision der Kläger wurde vom Reichsgericht, V. Civilsenat, durch Urtheil vom 17. September 1890, zurückgewiesen, indem es begründend ausführte: „Die Frage, welcher Kapitalisirunggmodus in Anwendung zu bringen, um aus dem Ertrag eines Grundstücks dessen Werth zu ermitteln, ist eine wesentlich thatsäͤchliche, welche nach den örtlichen und zeit⸗ lichen Verhältnissen zu prüfen und zu beantworten ist. Dieser Prü⸗ fung hat sich der Berufungsrichter unterzogen und das Ergebniß nach seiner auf eigener Sachkunde beruhenden Ueberzeugung kund gegeben. Die hierauf gegründete Feststellung des vollen Werthes des enteigneten Grundstücks ist mit der Revision nicht anfechtbar.“.
— Ist von einem Erblasser in seinem Testament bestimmt worden, daß eines seiner Kinder mit dem Eintritt einer bestimmten Zeit zur Uebernahme der Nachlaßgrundstücke zu einem bestimmten mäßigen Preise unter der Voraussetzung, daß es sich bis dahin gut, ordentlich und sparsam führe, was die Ehefrau des Erb⸗ lassers zu beurtbeilen haben werde, berechtigt sein solle, so ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 18. September 1890, im Geltungsbereich des Preußischen Allgemeinen Landrechts diese Bestimmung rechtswirksam, und die dem betreffenden Kinde ungünstige Entscheidung der Mutter ist zu respektiren, wenn kein Grund für die Annahme vorliegt, daß die von der Mutter über seine Führung getroffene Entscheidung nicht das Ergebniß ihrer Ueber⸗ zeugung, sondern nur ein Vorwand sei, um sein testamentarisches Recht auf Uebernahme der Grundstücke zu vereiteln.
Theater und Musik.
Koönigliches Opernhaus. 8 er Vorstellung der Oper „Fra Diavolo“ am Donnerstag den durch die „Tannhäuser’“⸗Proben stark in Anspruch ge⸗
nommenen Hrn. Ernst zu entlasten. Hr. Rosen vom Hof⸗Theater in Schwerin die Partie des „Lorenzo“ als Gast übernehmen.
Lessing⸗Theater.
Das Lessing⸗Theater bringt am Montag der nächsten Woche einen Novitäten⸗Abend, der ausschließlich der heiteren Gattung gewidmet ist und die trefflichsten Kräfte des Theaters in der Darstellung von zwei erfolgbewährten Lustspielen vereinigen wird. Den Beginn des Abends wird Wilhelmine von Hillern’'s dreiaktiges Lustspiel „Augen der Liebe“ bilden, das aus dem Re⸗ pertoire des Schauspielhauses, an welchem es früher eine nachhaltige Wirkung erzielt hat, seit längerer Zeit ausgeschieden it. Dazu wird der übermüthige dreiaktige Schwank „Ein Vielgeliebter“, den Franz von Schönthan nach dem Französischen des Labiche bearbeitet hat, neu in Szene gehen. Das deutsche Lustspiel wird von Eugen Stäge⸗ mann, der französische Schwank von C. F. van Hell in Scene gesetzt
werden. Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater.
Als Weihnachts⸗Rovität geht Sullivan's neue Operette „Die Gondoliere“ in prachtvoller Ausstattung in Scene. Das Libretto stammt, wie fast alle Texte des „Mikado“⸗Komponisten, von Hrn. Gilbert in London. Bis zur ersten Vorstellung dieser fehr umfassende Vorbereitungen beanspruchenden Neuheit läßt Direktor Fritzsche den „Königsgardisten“ mit anderen beliebten Operetten abwechseln. Zu⸗ nächst wird das genannte Werk bis zum Sonnabend gegeben, um am Sonntag einer Aufführung des „Bettelstudenten“ Platz zu machen, der schon über zwei Jahre nicht auf dem Spielplan erschien. Am Sonntag findet wieder eine Nachmittags⸗Aufführung statt.
Thomas⸗Theater.
Der mit außerordentlichem Erfolg aufgeführte von Moser⸗ Girndt'sche Schwank „Der Soldatenfreund“ hat die Aufmerksamkeit vieler auswärtiger Theater⸗Derektionen lebhaft erregt. Der von den Verfassern für das Thomas⸗Theater besonders bearbeitete Schwank wird nunmehr in dieser Form den auswärtigen Direktionen über⸗
geben werden. 1 Römischer Hof. 2
Ein junger Pianist, Hr. Miguel Capllonch aus Spanien, ab gest rn ein Concert, in welchem er zum ersten Mal vor dem hiescen Publikum erschien. Wir hedauern, von ihm nicht viel Rühmliches berichten zu können. Bei aller Anerkennung seiner technischen Fertigkeit fehlte doch dem Vortrag der C-dur-Sonate von Beethoven (op 53) das tiefere Verständniß, abgesehen von einigen Unebenheiten im ersten Satz; auch ist der Anschlag des Spielers nicht frei von einer gewissen Härte. Besser als die Sonate gelangen übrigens die anderen Klavierstücke, wie die „Vogel⸗Etude“ von Henselt und die Ballade von Chopin. Diese sowie einige recht gefällige doch nicht sehr originelle Salonstücke eigener Komposition wurden mit Beifall auf genommen. Die stets gern gehörte Concertsängerin Frl. Lydi Müller (Sopran) unterstützte das Concert durch den Vortrag mehrerer Lieder von Eichberg, Petri. Thiesen u. A., welche die Künstlerin mit klangvoller, in allen Lagen gleichmäßig leicht an⸗ sprechender Stimme, mit reiner Intonation sowie mit stets lebendiger Ausdrucksweise vortrug. In dem italienischen Liede „La Fioraja von Thiesen ließ sie zugleich eine lobenswerthe Gewandtheit in der Koloratur und im Triller erkennen. Reicher Beifall folgte auf zeden ihrer Gesangvorträge. u.“
Im Jahre 1883 wurde aus Anlaß der silbernen -——2qö—
des Kronprinzlichen Paares bekanntlich ein F gestiftet, dessen Ver
wendung dem Jubelpaar zur Verfügung gestellt warde. Ans diesem Friedrich⸗Wilhelm⸗Viktoria. Fondz. zu weschem Beiträge aas dem ganzen Reich einge waren, sind in der Stille seit jener Zeit bereits beträchtliche Zuwendungen zu 3 igen und wohlthätigen Zwecken erfolgt; an Ardeiterkolonten wurde u. A
eine Kapitalsumme von 170 000 ℳ desher dewilligt. Der Rest⸗- destand dieses Fonds ist jetzt, wie die „KN. Pr. Z schreibt, Ihrer Majestät der Kaiseren