1890 / 293 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Dec 1890 18:00:01 GMT) scan diff

sollte, so bezieht sich das auf keinen Menschen persönlich, sondern auf das System, auf die ganze Lage. Wenn die Schule das gethan hätte, was von ihr zu verlangen ist, und Ich kann zu Ihnen als Eingeweihter sprechen, denn Ich habe auch auf dem Gymnasium gesessen und weiß, wie es da zugeht so bätte sie von vornherein von selber das Gefecht gegen die Sozialdemokratie übernehmen müssen. Die Lehrer⸗ hätten alle mit einander die Sache fest ergreifen und die heranwachsende Generation so instruiren müssen, daß dielenigen jungen Leute, die mit Mir etwa gleichaltrig sind, also von etwa 30 Jahren, von selbst bereits das Material bilden würden, mit dem Ich im Staate arbeiten könnte, um der Bewegung schneller Herr zu werden. Das ist aber nicht der Fall gewesen. Der letzte Moment, wo Ansere Schule noch für unser ganzes vaterländisches Leben und für unsere Entwickelung maßgebend gewesen ist, ist in den Jahren 1864, 1866—1870 gewesen. Da waren die preußischen Schulen, die preußischen Lehrerkollegien Träger des Einheitsgedankens, der überall gepredigt wurde. Jeder Abiturient, der aus der Schule herauskam und als Einlähriger eintrat oder ins Leben hinausging, Alles war einig in dem einen Punkte: das Deutsche Reich wird wieder aufgerichtet und Elsaß⸗Lothringen wiedergewonnen. Mit dem Jahre 1871 hat die Sache aufgehört. Das Reich ist geeint; wir haben, was wir erreichen wollten, und dabei ist die Sache stehen ge blieben. Jetzt mußte die Schule, von der neu gewonnenen Basis ausgehend, die Jugend anfeuern und ihr klar machen, daß das neue Staatswesen dazu da wäre, um erhalten zu werden. Davon ist Nichts zu merken gewesen, und jetzt schon entwickeln sich in der kurzen Zeit, seit der das Reich besteht, centrifngale Tendenzen Ich kann das gewiß genau beurtheilen, weil Ich oben stehe und an Mich alle solche Fragen herantreten. Der Grund ist in der Erziehung der Jugend zu fuchen; wo fehlt es da? Da fehlt es allerdings an manchen Stellen. Der Hauptgrund ist, daß seit dem Jahre 1870 die Philologen als beati possidentes im Gymnasium gesessen haben und hauptsächlich auf den Lernstoff, auf das Lernen und Wissen den Nachdruck gelegt haben, aber nicht auf die Bildung des Charalters und die Bedürfnisse des jetzigen Lebens. Sie, Hr. Geheim⸗Rath Hinzpeter, werden verzeihen, Sie sind ein begeisterter Philologe, aber nichtsdestoweniger, die Sache ist Meiner Ansicht nach bis zu einer Höhe gekommen, daß es schließlich nicht mehr weiter geht. Es ist weniger Nachdruck auf das Können wie auf das Kennen gelegt worden; das zeigt sich auch bei den Anforderungen⸗ die in den Examen gestellt werden. Es wird von dem Grundsatz aus⸗ gegangen, daß der Schüler vor allen Dingen soviel wie möglich wissen müsse; ob das für das Leben paßt oder nicht, das ist Nebensache. Wenn man sich mit einem der betreffenden Herren darüber unterhält und ihm klar zu machen versucht, daß der junge Mensch doch einigermaßen praktisch für das Leben und seine Fragen vorgebildet werden solle, dann wird immer gesagt, das sei nicht Aufgabe der Schule, Haupt⸗ sache sei die Gymnastik des Geistes, und wenn diese Gymnastik des Geistes ordentlich getrieben würde, so wäre der junge Mann im Stande, mit dieser Gymnastik alles fürs Leben Nothwendige zu leisten. Ich glaube, daß nach diesem Standpunkt nicht mehr verfahren werden kann.

Wenn Ich nun zurückgreife auf die Schulen und speziell auf das Gymnasium selber, so weiß Ich sehr wohl, daß in vielen Kreisen man Mich für einen fanatischen Gegner des Gymnasiums hält und Mich auch zu Gunsten anderer Schulformen ausgespielt hat. Meine Herren, das ist nicht der Fall. Wer selber auf dem Gymnastum gewesen ist und hinter die Coulissen gesehen hat, der weiß, wo es da fehlt. Und da fehlt es vor Allem an der nationalen Basis. Wir müssen als Grundlage für das Gymnasium das Deutsche nehmen; wir sollen nationale junge Deutsche erziehen und nicht junge Griechen und Römer. Wir müssen von der Basis abgehen, die Jahr⸗ hunderte lang bestanden hat, von der alten klösterlichen Er⸗ ziehung des Mittelalters, wo das Lateinische maßgebend war und ein Bischen Griechisch dazu. Das ist nicht mehr maßgebend, wir müssen das Deutsche zur Basis machen. Der deutsche Aufsatz muß der Mittelpunkt sein, um den sich Alles dreht. Wenn Einer im Abiturienten⸗ examen einen tadellosen deutschen Aufsatz liefert, so kann man daraus das Maß der Geistesbildung des jungen Mannes erkennen und beurtheilen, ob er etwas taugt oder nicht. Nun wird selbstverständlich Vieles ein⸗ gewendet und gesagt, der lateinische Aufsatz ist auch etwas sehr Wichtiges, der lateinische Aufsatz ist sehr gut, um den Menschen in einer fremden Sprache zu bilden, und was weiß Ich mehr. Ja, meine Herren, Ich habe das nun einmal selber mitgemacht. Wie entsteht denn ein solcher lateinischer Aufsatz? Ich habe es sehr oft erlebt, daß ein junger Mensch im deutschen Aufsatz ich will einmal sagen, 4 +, im Ganzen befriedigend, und im lateinischen Aufsatz eine 2 hat. Der Mensch verdiente Strafe statt Lob, denn daß er den lateinischen Auf⸗ satz nicht auf dem rechten Wege zu Stande gebracht hat, das ist klar. Und von allen den lateinischen Aufsätzen, die wir geschrieben haben, ist noch nicht einer unter zwölf, der nicht mit solchen Hülfsmitteln zu Stande gekommen ist. Solche Aufsätze wurden als gut bezeichnet. Das war der lateinische Aufsatz. Aber wenn wir auf dem Gym⸗ nasium einen Aufsatz über „Minna von Barnhelm“ schreiben sollten, bekamen wir kaum befriedigend. Deswegen sage Ich, weg mit dem lateinischen Aufsatz, er stört uns, und wir verlieren unsere Zeit für das Deutsche daruͤber.

Ebenso möchte Ich das Nationale bei uns weiter gefördert sehen in Fragen der Geschichte, Geographie und der Sage. Fangen wir erst einmal bei uns zu Hause an. Erst wenn wir in den verschiedenen Kammern und Stuben Bescheid wissen, dann können wir ins Museum gehen und uns auch dort umsehen. Aber vor allen Dingen müssen wir in der vaterländischen Geschichte Bescheid wissen. Der Große Kurfürst war zu Meiner Schulzeit nur eine nebelhafte Erscheinung; der siebenjäh rige Krieg lag bereits außerhalb aller Be⸗ trachtung, und die Geschichte schloß mit dem Ende des vorigen Jahr⸗ hunderts, mit der französischen Revolution. Die Freiheitskriege, die das Wichtigste sind für den jungen Staatsbürger, wurden nicht durch⸗ genommen, und nur durch ergänzende, sehr interessante Vorträge des Herrn Geheimen Raths Hinzpeter hin Ich, Gott sei Dank, in der Lage gewesen, diese Dinge zu erfahren. Das ist aber gerade das punetum saliens. Warum werden denn unsere jungen Leute verführt? Warum tauchen so viele unklare, konfuse Weltverbesserer auf? Warum wird immer an unserer Regierung herumgenörgelt und auf das Ausland verwiesen? Weil die jungen Leute nicht wissen, wie unsere Zustände sich entwickelt haben und daß die Wurzeln in dem Zeitalter der französischen Revolution liegen. Und darum bin Ich gerade der festen Ueberzeugung. daß,

tollegien

wenn wir diesen Uebergang aus der französischen Revolution in das 19. Jahrhundert in einfacher, objektiver Weise in den Grundzügen den jungen Leuten klar machen, so be⸗ kommen sie ein ganz anderes Verständniß für die heutigen Fragen, wie sie es bisher hatten. Sie sind dann im Stande, auf der Universität durch die ergänzenden Vorlesungen, die sie dann hören, ihr Wissen weiter zu verbessern und zu vergrößern.

Komme Ich nun auf die Beschäftigung unserer jungen Leute, so ist absolut nothwendig, daß wir mit der Anzahl der Stunden heruntergehen. Herr Geheime⸗Rath Hinzpeter wird sich erinnern, daß zur Zeit, wie Ich auf dem Gymnasium in Kassel war, der erste Noth⸗ schrei der Eltern und Familien laut wurde, daß es nicht so weiter gehen könne. Es wurden in Folge dessen Erhebungen von der Regierung angestellt: wir waren verpflichtet, alle Morgen unserem Direktor Zettel abzugeben mit der Stundenzahl der häuslichen Stunden, die wir nöthig gehabt hatten, um das für den nächsten Tag aufgegebene Pensum zu bewältigen. Es sind bloß die Zahlen aus der Prima speziell, die Ich jetzt hier berühre. Nun, meine Herren, es kamen bei ganz ehrlichen Angaben bei Mir konnte sie noch Herr Geheime⸗Rath Hinzpeter kontroliren für jeden Einzelnen 5 ½, 6 ½ bis 7 Stunden auf die häuslichen Arbeiten heraus. Das waren die Abiturienten. Rechnen Sie noch dazu die 6 Stunden Schule, 2 Stunden Essen, dann können Sie ausrechnen, was von dem Tag übrig geblieben ist. Wenn Ich nicht Gelegenheit gehabt hätte, hinaus⸗ und hineinzureiten und noch sonst etwas Mich in der Freiheit zu bewegen, dann hätte Ich überhaupt nicht gewußt, wie es in der Welt aussieht. Das sind doch immerhin Leistungen, die man jungen Leuten auf die Dauer nicht auf⸗ bürden kann. Nach Meinem Erachten muß auch nach unten entschieden nachgeholfen und nachgelassen werden. Meine Herren, es geht nicht, man darf diesen Bogen nicht weiter spannen und nicht so gespannt lassen. Wir müssen hier herunter, wir haben hier die ä. ßerste Grenze bereits überschritten. Die Schulen Ich will einmal von den Gymnasien sprechen haben das Uebermenschliche geleistet und haben Meiner Ansicht nach eine allzustarke Ueberproduktion der Gebildeten zu Wege gebracht, mehr wie die Nation vertragen kann, und mehr, wie die Leute selbst vertragen können. Da ist das Wort, das vom Fürsten Bismarck herrührt, richtig, das Wort von dem Abiturienten⸗ proletariat, welches wir haben. Die sämmtlichen sogen. Hunger⸗ kandidaten, namentlich die Herren Journalisten, das sind vielfach ver⸗ kommene Gymnasiasten, das ist eine Gefahr für uns. Dieses Ueber⸗ maß, das jetzt schon zu viel ist, gleichsam ein Rieselfeld, das nicht mehr aufnehmen kann, muß beseitigt werden. Ich werde daher kein Gymnasium mehr genehmigen, das nicht absolut seine Existenzberech⸗ tigung und Nothwendigkeit nachweisen kann. Wir haben schon genug.

Nun aber handelt es sich darum: wie kann man den Wünschen in Bezug auf klassische Bildung und in Bezug auf Realbildung und in Bezug auf die Berechtigung zum Einjährigfreiwilligen⸗Dienst am Besten beikommen? Ich halte dafür, daß die Sache ganz ein⸗ fach dadurch zu erledigen ist, daß man mit einem radikalen Schritt die bisherigen Anschauungen zur Klärung bringt, daß man sagt: klassische Gymnasien mit klassischer Bildung, eine zweite Gattung Schulen mit Realbildung, aber keine Realgymnasien. Die Realgymnasien sind eine Halbheit, man erreicht mit ihnen nur Halbheit der Bildung, und das Ganze giebt Halbheit für das Leben nachher.

Sehr berechtigt ist die Klage der Gymnasial⸗Direktoren über den ungeheueren Ballast von Schülern, den sie mitzuschleppen haben, der nie zum Examen kommt und bloß die Berechtigung für den ein⸗ jährigen Heeresdienst erlangen will. Nun wohl, der Sache ist einfach dadurch abzuhelfen, daß wir ein Examen einschieben, da, wo der Einjährige abgehen will, und außerdem seine Berechtigung davon abhängig machen, daß er, wenn er die Realschule besucht, das Ab⸗ gangszeugniß für die Realschule nachweist. Dann werden wir es bald erleben, daß der ganze Zug dieser Kandidaten für den einjährigen Heeresdienst von den Gymnasien auf die Realschulen geht; denn, wenn sie die Realschule durchgemacht haben, dann haben sie, was sie suchen.

Ich verbinde damit noch einen zweiten Punkt, den ich vorhin schon erwähnte, das ist dieser: die Verminderung des Lehrstoffes ist nur möglich durch einfachere Gestaltung der Examina. Nehmen wir die grammatikalischen Produktionen ganz aus dem Abiturienten⸗Examen heraus und legen sie ein oder zwei Klassen tiefer, lassen Sie da ein Examen machen, ein technisch⸗grammatikalisches Examen, dann können Sie die jungen Leute prüfen, so scharf wie Sie wollen, dann können Sie an dieses Examen die Freiwilligenprüfung knüpfen, und außer⸗ dem für denjenigen, der Offizier werden will, das Fähnrichexamen damit verbinden, sodaß er nachher dasselbe nicht mehr zu machen braucht. Sobald wir die Examina in dieser Beziehung modifiziren und die Gymnasien in dieser Weise erleichtert haben, dann wird das Moment wieder zur Geltung kommen, das in der Schule und speziell in den Gymnasien verloren gegangen ist: die Erziehung, die Charakterbildung. Das koͤnnen wir jetzt beim besten Willen nicht, wo 30 Knaben in der Klasse sind und ein solches Pensum zu bewältigen haben, und außerdem oft junge Leute den Unterricht ertheilen, deren Charakter noch häufig selber ausgebildet werden muß. Hier möchte Ich das Schlagwort, das Ich von dem Geheimen Rath Hinzpeter gehört habe, anführen: Wer erziehen will, muß selbst erzogen sein. Das kann man von dem Lehrer⸗ personal jetzt nicht durchweg behaupten. Um die Erziehung zu er⸗ möglichen, müssen die Klassen ia Bezug auf die Schüler⸗ zahl erleichtert werden. Das wird auf dem Wege, den ich eben be⸗ schrieben habe, geschehen. Dann muß davon abgegangen werden, daß der Lehrer nur dazu da ist, täglich Stunden zu geben und daß, wenn er sein Pensum absolvirt hat, seine Arbeit beendigt ist. Wenn die Schule die Jugend so lange dem Elternhause entzieht, wie es geschieht, dann muß sie auch die Erziehung und die Verantwortung für diese übernehmen. Erziehen Sie die Jugend, dann haben wir auch andere Abiturienten. Ferner muß von dem Grundsatz ab⸗ gegangen werden, daß es nur auf das Wissen ankommt und nicht auf das Leben; die jungen Leute müssen für das jetzige praktische Leben vorgebildet werden. b

Ich habe mir einige Zahlen aufgeschrieben, die statistisch inter⸗ essant sind. Es giebt in Preußen Gymnasien und Progymnasien 308 mit 80 979 Schülern, Realgymnasien und Real⸗Progymnasien 172 mit 34 465 Schülern, lateinlose Ober⸗Realschulen und höhere Bürgerschulen 60 mit 19 893 Schülern. Es erwarben die einjährig⸗ freiwillige Berechtigung auf den Eymnasien 68 %, auf den Real⸗ gymnasien 75 % und auf den lateinlosen Real lten 38 %. Das

Reifezeugniß bei dem Abiturienten⸗Examen erwarben auf den Gym⸗

nasien 31 %, auf den Realgymnasien 12 %, auf den Ober⸗Realschulen

2 %. Jeder Schüler der genannten Anstalten hat etwa 25 000

Schul⸗ und Hausarbeitsstunden und ungefähr nur 657 Stunden darunter Turnstunden. Das ist ein Uebermaß der geistigen Arbeit,

das entschieden herabgedrückt werden muß! Für den Zwölf⸗, Dreizehn⸗, Vierzehnjährigen in Quarta und Tertia beträgt einschließlich

des Turnens und Singens die wöchentliche Stundenzahl durchschnittlich

32, steigt in einzelnen Anstalten auf 35 und in der Tertia des Real⸗ gymnasiums sage und schreibe 37 Stunden. Nun, meine Herren, wir sind Alle mehr oder minder gereift und arbeiten, was wir können, aber auf die Dauer würden wir eine solche Arbeit auch nicht aus⸗ halten. Die statistischen Angaben über die Verbreitung der Schul⸗

krankheiten, namentlich der Kurzsichtigkeit der Schüler, sind wahrhaft erschreckend, und für eine Anzahl von Krankheitserscheinungen fehlt es

an einer allgemeinen Statistik noch. Bedenken Sie, was uns für ein Nachwuchs für die Landesvertheidigung erwächst. Ich suche nach Soldaten, wir wollen eine kräftige Generation haben, die auch als

geistige Führer und Beamte dem Vaterlande dienen. Diese Masse

der Kurzsichtigen ist meist nicht zu brauchen, denn ein Mann, der seine Augen nicht brauchen kann, wie will der nachher viel leisten? In Prima steigert sich in einzelnen Fällen die Zahl der Kurzsichtigen bis auf 74 %. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, daß wir, trotz⸗

dem wir in Kassel ein sehr gutes Zimmer hatten, das Lehrerkonferenz⸗-

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zimmer, mit einseitigem schönen Licht und guter Ventilation, die auf

Wunsch meiner Mutter angebracht wurde, doch unter 21 Schülern

18 mit Brillen hatten und 2 darunter, die mit der Brille nicht bis

an die Tafel sehen konnten. Diese Sachen verurtheilen sich von

selber, da muß eingeschritten werden, und deshalb halte

Ich es für sehr dringend, daß die Frage der Hygiene schon in den Vorbereitungsanstalten für die Lehrer aufgenommen werde, die

Lehrer einen Kursus darin erhalten und die Bedingung daran geknüpft 8 wird, jeder Lehrer, der gesund ist, muß turnen können, und jeden Tag

soll er turnen.

Meine Herren, das sind im Allgemeinen die Gesichtspunkte, die Ich Ihnen zu entwickeln habe, Dinge, die Mein Herz bewegt haben, und Ich kann nur versichern: die massenhaften Zuschriften, Bitten und Wünsche, die Ich von den Eltern bekommen habe, obwohl wir Väter

von Meinem verehrten Herrn Hinzpeter im vorigen Jahre für eine

Partei erklärt wurden, die bei der Erziehung der Kinder nicht mitzu⸗ reden hätte, legen Mir, als allgemeinem Landesvater, die Pflicht auf, zu erklären: es geht nicht so weiter. Meine Herren, die Männer sollen nicht durch Brillen die Welt ansehen, sondern mit eigenen Augen und Gefallen finden an dem, was sie vor sich haben, ihrem Vaterlande und seinen Einrichtungen. Dazu sollen Sie jetzt helfen!

Mit Genehmigung Sr. Majestät wurde hierauf zum Gegenstand der Tagesordnung übergegangen. steht die Frage:

Läßt sich für die bestehenden drei Schularten (gvmnasiale,

realgymnasiale, lateinlose) oder für zwei derselben ein gemein⸗ samer Unterbau herstellen? Empfiehlt es sich für den letzteren Fall 1 1 8 a. die zur Zeit schon für die drei unteren Klassen des Gym⸗ nasiums und Realgymnasiums bestehende Gemeinsamkeit bis zur Unter⸗Sekunda (inelusive) auszudehnen, während von Ober⸗Sekunda aufwärts der Lehrplan der Ober⸗Realschule eintritt? (Verbindung des Realgymnasiums mit dem Gymnasium.) b. oder das Latein an dem Realgymnasium bis zur Unter⸗Tertia hinaufzuschieben und die drei lateinlosen unteren Klassen zu einer höheren Bürgerschule aufwärts zu ergänzen? 3 (Verbindung des Realgymnasiums mit der höheren Bürger⸗ schule.) Als Referent zu dieser Frage sprach Gymnasial⸗Direktor Professor Dr. Uhlig aus Heidelberg, indem er die Vortheile und Nachtheile der Einheitsschule unter vielfacher Bezugnahme auf die im Auslande bestehenden Einrichtungen eingehend erörterte. Den Inhalt seiner Ausführungen faßte er in folgender These zusammen: B 8 „Eine Schulgestaltung mit gemeinsamem Unterhau für alle drei Schularten ist nicht zu empfehlen. Die mannigfachen Vortheile, welche Viele von dieser Organisation erwarten, werden sich zum

größten Theil nicht ergeben. Der Gewinn aber, welcher etwa von

ihr erhofft werden könnte, wiegt den Schaden nicht auf, den sie sicher bringen würde.“ 1

Um 1 Uhr wurde die Sitzung geschlossen. 8

In der heutigen Sitzung wurde die Berathung der Frage wegen Herstellung eines gemeinsamen Unterbaues fan die be⸗ stehenden Schularten fortgesetzt. Den Vorsitz führte der Ministerial⸗Direktor Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath de la Croix. 1 . 8

Zur Ergänzung seiner gestrigen Ausführungen sprach zunächst nochmals Gymnasial⸗Direktor Uhlig, indem er der im Bericht über die gestrige Sitzung bezeichneten These als zweite These an die Seite setzte:

Wenn auch keine der beiden unter 2a und 2b (der Frage⸗ stellung) bezeichneten Kombinationen als eine Schulgestaltung an⸗ gesehen werden kann, deren durchgehende Einführung erstrebens⸗ werth erschiene, so bieten sie doch beide einige eigenthümliche Vor⸗ theile, welche empfehlen, keine auszuschließen, sondern je nach den örtlichen Bedürfnissen hier die eine, dort die andere zuzulassen.

Als Mitberichterstatter nahmen das Wort der Gymnasial⸗

direktor Geheime Ober⸗Schulrath Professor Dr. Schiller aus

Gießen und der Realgymnasial⸗Direktor Dr. Schlee aus Altona.

Ersterer begründete unter eingehender Erläuterung eines speziellen Lehrplanes folgende Thesen:

1) Eine definitive Ordnung des höheren Schulwesens wird nur

zwei Schularten zu belassen haben, das reformirte Gymnasium und

die lateinlose Real⸗ bezw. Ober⸗Realschule. Die bestehenden Real- gymnasien würden sich nach den örtlichen Bedürfnissen in Gymna⸗

sien oder in Ober⸗Realschulen verwandeln. Da die vorgeschlagene Umgestaltung in 8 der nothwendigen Versuche voraussichtlich einige Zeit beanspruchen würde, so empfiehlt sich, wenn aus sozialen und wirthschaftlichen Rücksichten ein mög⸗ lichst weitgehender Unterbau nothwendig erscheinen sollte, und unter

der Annahme, daß zunächst das Realgymnasium als besondere

Schulgattung erhalten bleiben wird,

2) die Verbindung von Realgymnasium und Gymnasium

wegen der Einfachheit der Ausführung und wegen der sofortigen Möglichkeit etwa nöthig erscheinender Versuche am meisten. Es ließe sich ein gemeinsamer Unterbau bis OIII einschl. nach dem

angeschlossenen Plan herstellen; dabei wären von U III ab Englisch

und Griechisch fakultativ einzuführen, von UII ab würde für das Realgymnasium im Wesentlichen der Lehrplan der Ober⸗Realschule durchzuführen sein.

3) Eine solche Vereinigung würde sowohl dem Gymnasium als dem Realgymnasium sofort erhebliche Vortheile bringen, eine künftige etwaige Ueberleitung zur Herstellung eines gemeinsamen Unterbaues bis zur VI oder V vorbereiten und erleichtern und den Anschluß der lateinlosen höheren Bürgerschule an die Oberstufe des Realgymnasiums (von O II ab) gestatten

Auf derselben

8

—149]) Die Zurückschiebung des Lateinischen nach U III und die Er⸗ änzung der lateinlosen unteren Klassen zu einer höheren Bürger⸗ schule aufwärts würde zwar der ursprünglichen Entwickelung der Realschule mehr entsprechen. Aber sie hat den Nachtheil, daß sie auf der oberen Stufe die Konzentration auf die neueren Sprachen erschwert; ebensowenig wird durch jene Einrichtung das entschiedene Uebergewicht eines Lehrgegenstandes durchgehends herbeigeführt.

Realgymnasial⸗Direktor Dr. Schlee stellte folgende Thesen auf:

1) Die Ueberlastung der Gymnasien mit ungeeigneten Schülern,

übergroßer Zudrang zu den gelehrten Berufsarten, namentlich aber

die verfehlte Schulbildung bei der großen Mehrzahl der vom

Gymnasium abgehenden Schüler fordern eine Schuleinrichtung,

welche die Trennung der Schularten und die Wahl zwischen den⸗

selben auf eine spätere Stufe verschiebt, ohne daß einerseits die

E1“ für einen gewerblichen Beruf versäumt und

andererseits eine spätere Vorbereitung für ein akademisches oder

technisches Stadium unmöglich gemacht wird: einen den höheren

Schulen gemeinsamer Unterbau.

2) Es empfiehlt sich, den gemeinsamen Unterbau für mehrere höhere Schulen auf Grund einer neueren Sprache zu errichten. Insbesondere ist die französische Sprache zu dem Zweck geeignet.

3) Das dem lateinischen Unterricht auf den Realgymnasien durch die Lhrpläne von 1882 gesteckte Ziel läßt sich ohne Schwierig⸗ keit erreichen, wenn dieser Unterricht in Untertertia begonnen wird und in jeder Klasse mindestens sechs Stunden woͤchentlich erhält.

4) Der Unterbau eines solchen Realgymnasiums eignet sich auch zum Unterbau eines humanistischen Gymnasiums.

5) Wo eine höhere Bürgerschule die einzige höhere Schule des Ortes ist und nur wenige Schüler später ein Realgymnasium oder Gymnasium besuchen sollen, empfiehlt es sich, an der Anstalt einen fakultativen Unterricht im Lateinischen anzuordnen und dagegen Er⸗ leichterung in anderen Gegenständen zu gewähren.

6) Damit Unter⸗Sekundaner einer solchen höheren Bürgerschule auch in die Ober⸗Sekunda eines Gymnasiums eintreten können, empfiehlt es sich, einige Gymnasien in kleineren dazu besonders ge⸗ eigneten Orten in solche aus höherer Bürgerschule und Ober⸗ Gymnasium zusammengesetzte Anstalten umzuwandeln und mit denselben ein Internat zu verbinden, das namentlich befähigten Söhnen von Beamten, welche kein Gymnasium in ihrer Nähe haben, Aufnahme unter erleichternden Bedingungen bieten kann.

In der hieran anschließenden Debatte bemerkte Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Stauder, daß die Kommissare des Ministeriums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten sich in ihren Aeußerungen auf thatsaͤchliche Berichtigungen und Erläute⸗ rungen beschränken würden, welche den Gang der Verhand⸗ lungen zu sördern geeignet wären. Er theilte mit, daß der Kultus⸗Minister geneigt sei, in der Aufstellung der Lehr⸗ pläne nach individuellen und provinziellen Verhältnissen eine gewisse Freiheit der Bewegung zu gestatten.

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Wehrenpfennig er⸗ läuterte hierauf die den Konferenzmitgliedern vorgekegten statistischen Tabellen.

Der Kommissar des landwirthschaftlichen Ministeriums erörterte hierauf die Stellung des Gymnasiums im Verhältniß u den Anforderungen des Erwerbslebens, Geheimer Medizinal⸗ Rath Prof. Dr. Virchow im Verhältniß zu den Anforderungen des medizinischen und naturwissenschaftlichen Studiums. An der weiteren Diskussion betheiligten sich aus der Mitte der Versamm⸗ lung die Hrrn. Direktoren Holzmüller und Frick, Geheimer Ober⸗ Regierungs⸗Rath Dr. Hinzpeter, Abt D. Fürstbischof Dr. Kopp, die Direktoren Jaeger und Matthias sowie der Dr. Göring und Geheimer Regierungs⸗Rath Ende.

Der Bundesrath hat in seiner gestrigen Sitzung be⸗ schlossen, daß die Landesregierungen ermächtigt werden, die

Einfuhr von lebendem Rindvieh aus Oesterreich⸗

Ungarn in größere Städte, welche öffentliche Schlachthäuser besitzen, unter der Bedinguung zu gestatten, daß die Thiere a. an der Grenze mit Ursprungs⸗ und Gesundheitszeugniß sowie mit Bescheinigungen darüber versehen sein müssen, daß am Herkunfsort und in einem Umkreise von min⸗ destens 20 km um denselben innerhalb der letzten drei Monate ein Lungenseuchefall nicht aufgetreten ist, beim Eintritt in das deutsche Gebiet durch beamtete Thierärzte untersucht und gesund befunden worden sind, direkt und ohne Umladung in plombirten Wagen bis zu ihrem Bestimmungsort mit der Eisenbahn über⸗ gesührt und dort auf einer für anderes Vieh nicht zu benutzenden Rampe ausgeladen werden, daselbst nur in einem unter ständiger Kontrole beam⸗ teter Thierärzte stehenden öffentlichen Schlachthause alsbald geschlachtet, bis dahin aber von anderem Vieh getrennt gehalten und aus dem Schlachthause lebend nicht entfernt werden, wenn unter ihnen bei der grenzamtlichen Untersuchung eine Seuche festgestellt wird, sämmtlich von der Weiter⸗ beförderung ausgeschlossen werden. Indessen wird nach Maßgabe dieses Beschlusses mit der Einsuhr von lebendem Rindvieh erst dann begonnen werden

können, wenn die Städte, deren Schlachthöfe für die Einfuhr offen stehen sollen, sowie die weiteren Bedingungen für die

Einfuhr Seitens der einzelnen Landesregierungen bekannt gegeben sein werden.

Der Bundesrath ertheilte gestern ferner dem Entwurf einer Verordnung wegen Aufhebung des Verbots der Einfuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten dänischen, schwedischen und norwegischen Ursprungs die Zustimmung. Sodann wurde über eine größere Zahl von Eingaben, betreffend die Zollbehandlung verschiedener Gegenstände, Beschluß gefaßt. Der bei der Beschlußnahme über den Gesetzentwurf, betreffend die Wehrpflicht der Geistlichen, von dem Reichstage beschlossenen Resolution, nach welcher Einjährig⸗Freiwillige, welche sich dem Studium der Theologie einer mit Korporationsrechten inner⸗ halb des Deutschen Reichs bestehenden Kirche oder Religions⸗ gesellschaft widmen, in Friedenszeiten auf ihren Antrag nach valbjährigem Dienste mit der Waffe das zweite Halbjahr in der Krankenpflege sollen dienen dürfen, und der Resolution des Reichstages, betreffend die schließliche Entscheidung der in Zollsachen auftauchenden Rechtsfragen, beschloß die Ver⸗ sammlung eine Folge nicht zu geben. Die Vorlage, betreffend die Feststellung der Servisklasse bei Einverleibung einer Ortschaft in den Bezirk einer anderen, die Denkschrift über die Ausführung der seit dem Jahre 1875 erlassenen Anleihegesetze und der Entwurf eines Gesetzes über die Kaiser⸗ liche Schutztruppe in Deutsch⸗Ost⸗Afrika wurden den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Die bereits erfolgte Ueber⸗ weisung der Vorlage wegen Verlängerung des Banknoten⸗ Privilegiums der städtischen Bank zu Breslau an die Aus⸗ schüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen wurde Freanst. Eine Eingabe der Vertretung der österreichischen

emeinde Mittelberg, betreffend den Anschluß dieser Gemeinde

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an das deutsche Zollgebiet, wurde dem Herrn Reichs⸗ kanzler überwiesen. Es wurde ferner beschlossen, daß von den zur Entrichtung der statistischen Gebühr dienenden Stempel⸗ marken künftig die Marken über Werthbeträge von 2 und 5 in Wegfall kommen. Dem Verbande nordwestdeutscher Konsumvereine wurde das Recht zur Bestellung eines Verbands⸗ revisors, der Pensionskasse für die Arbeiter der sächsischen Staatseisenbahnverwaltung das Recht zur selbständigen Durch⸗ führung der Invaliditäts⸗ und Altersversicherung zugestanden.

Dem Bundesrath ist der folgende Antrag Preußens vorgelegt worden:

Das der städtischen Bank zu Breslau zustehende, auf Grund des Beschlusses des Bundesraths vom 13. April 1878 (§. 256 der Protokolle) bis zum 1. Januar 1891 verlängerte Recht zur Aus⸗ gabe von Banknoten erlischt gemäß §. 49 Ziffer 1 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 177) mit dem vorgedachten Zeitpunkt. Der von dem Magistrat der Stadt Breslau gestellte Antrag auf Verlängerung des Notenprivilegiums um weitere zehn Jahre ist von der Königlich preußischen Regierung abgelehnt worden.

Hierauf hat der Magistrat seine Bette dahin beschränkt, das Notenprivilegium der städtischen Bank bis zum 1. Januar 1894 mit der Maßgabe zu verlängern, daß die Stadtgemeinde verpflichtet ist, schon am 1. April 1892 eine Million städtischer Banknoten, am 1. April 1893 die zweite Million an die Königliche Regierungs⸗ Hauptkasse in Breslau zum Zweck der Herausnahme dieser Beträge aus dem Verkehr abzuliefern, und daß die dritte und letzte Million gemäß der seinerzeit vom Bundesrath über den Aufruf und die Präklusion zu erlassenden Vorschriften vom 1. Januar 1894 ab ein⸗ gezogen werden soll.

Zu Gunsten dieses Antrages kommt in Betracht, daß im Gegensatz zu den üͤbrigen vier preußischen Notenbanken die städtische Bank zu Breslau eine Gemeindeanstalt ist, welche seit ihrem Bestehen, d. h seit dem Jahre 1848, eine ihrer Hauptaufgaben darin gefunden hat, im öffent⸗ lichen Interesse, insbesondere durch Diskontirung von kleinen Wechseln, den weniger bemittelten Gewerbetreibenden einen ihren Verhält⸗ nissen entsprechenden billigen Kredit zu vermitteln und verzinsliche Gelder im Depositengeschäft Gund im Giroverkehr anzunehmen. Mit der plötzlichen Einstellung der Wirksamkeit dieser Ge⸗ meindeanstalt, wie sie als Folge eines unmittelbaren Erlöschens des Notenprivilegiums sich ergeben müßte, würde der Magistrat hiernach nicht mehr in der Lage sein, jenen nach wie vor vorhandenen Bedürf⸗ nissen des kleineren Gewerbestandes Rechnung zu tragen. Wird da⸗ gegen die Möglichkeit geboten, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren zu übersehen, wie bei allmählicher Herabminderung des Umlaufs der Noten die für die Befriedigung jener Bedürfnisse in Betracht kom⸗ menden Verhältnisse sich entwickeln, so wird damit für die wegen Ersetzung jener Gemeindeanstalt durch etwaige andere Einrichtungen zu fassenden Entschließungen eine Grundlage gewonnen. Auch gegen die Festsetzung der Termine zur Ablieferung der beiden ersten Millionen Noten auf den 1. April 1892 beziehungsweise 1893 besteht kein Bedenken, weil eine Einlieferung zu Anfang des Jahres in Folge der am Jahresschluß zu leistenden Zahlungen und des zu dieser Zeit besonders lebhaften, die Mittel der Bank in ausgedehntem Maße in Anspruch nehmenden Wechseldiskontverkehrs mit Schwierigkeiten verbunden sein würde.

Es wird beantragt: der Bundezrath wolle genehmigen, ddaß, das Banknoten⸗Privilegium der städtischen Bank zu Breslau bis zum 1. Januar 1894 mit der Maßgabe verlängert wird, daß die Stadtgemeinde Breslau verpflichtet ist, am 1. April 1892 eine Million städtischer Banknoten, am 1. April 1893 die zweite Million an die Königliche Regierungs⸗Hauptkasse in Breslau zum Zweck, der Herausnahme dieser Beträge aus dem Verkehr abzuliefern, und daß die dritte und letzte Million Banknoten gemäß der seinerzeit vom Bundesrath über den Aufruf und die Präklusion zu erlassenden Vor⸗ schriften vom 1. Januar 1894 ab eingezogen werden muß.“

„Die Beschlußfassung über diesen Antrag wird, da nach der gegen⸗ wärtigen Rechtslage das Privilegium der Bank mit dem Jahres⸗ schluß erlischt, vor diesem Zeitpunkt erfolgen müssen

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1u“ 11““

Die mit Zustimmung der Generalversammlungen der Pensionskassen für die Betriebs⸗ und Werkstättenarbeiter der Staatseifenbahn⸗Verwaltung mit dem 1. Januar 1891 an Stelle der bisherigen beiden Kassen in Wirksamkeit tretende einheitliche Pensionskasse für die Arbeiter der preußischen Staatseisenbahn⸗Verwaltung ist durch Beschluß des Bundesraths vom 13. November als Kassen⸗ einrichtung im Sinne der §§. 5 und 6 des Gesetzes, betreffend die Invaliditäts⸗ und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889 anerkannt worden.

1““ 8

Nach Beendigung der Verhandlungen der Immediat⸗ Kommission für das Militär⸗Strafrecht haben sich in ihre Garnisonen zurückbegeben: General⸗Lieutenant Ziegler, Commandeur der 6. Division, General⸗Major Berg, Com⸗ mandeur der 9. Königlich Bayerischen Infanterie⸗Brigade, General⸗Major von Raab, Commandeur der 6. Koniglich Sächsischen Infanterie⸗Brigade Nr. 64, der Königlich bayerische General⸗Auditeur der Armee, Ober⸗Auditeur Grimm, Geheime Kriegsrath Huth, Abtheilungs⸗Vorstand im Königlich Hachlschen Kriegs⸗Ministerium und der Königlich württem⸗ bergische Ober⸗Kriegsrath von Landbeck.

Der General⸗Lieutenant von Wodtke, Commandeur der 12. Division, hat nach Abstattung persönlicher Meldungen Berlin wieder verlassen.

Der Ober⸗Stallmeister und General⸗Adjutant Sr. Majestät des Sultans von enn Pascha ist mit 16 türkischen Offi⸗ zieren hier eingetroffen.

Der von der Königlichen Regierung zu Königsberg an das Königliche Polizei⸗Präsidium zu Berlin versetzte Regierungs⸗ Rath Steifensand ist zum Vorsitzenden der 58 die Stadt⸗ kreise Berlin und Charlottenburg sowie für die Landkreise Teltow und Niederbarnim zur Durchführung der Invaliditäts⸗ 9 Altersversicherung errichteten Schiedsgerichte ernannt worden.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗

und Cseee wird eine Uebersicht über die Zucker⸗ mengen, welche in der Zeit vom 16. bis 30. November 1890 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Steuervergütung abgefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den freien Verkehr zurückgebracht worden sind, sowie das Allerhöchst genehmigte revidirte Reglement der Ostpreußischen Städte⸗Feuer⸗ Sozietät veröffentlicht. 8

„Nr. 24 des „Marinebefehs“ enthält folgende Mit⸗ theilungen über Schiffsbewegungen (Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang

von 8 1 p S. M. Pzsch. „Baden“ Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. S. „Blücher“ Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Krzr. „Bussard“ Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. S. „Carola“ 17./9. Sansibar. (Post⸗ station: Sansibar.) S. M. Av. „Greif“ Kiel (Poststation: Kiel.) S. M. Krzr. „Habicht⸗ Kamerun. (Poststation: Capstadt.) S. M. Fhrzg. „Hay Wilhelmshaven. (Poststation: Wilhelmsbaven.) S. M. Yacht „Hohenzollern“ Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Knbt. Hyäne“ Kamerun. (Poststation: Kamerun.) S. M. Knbt. „Iltis“ 31./10. Shanghai 26/11. Tientsin. (Poststation: Hongkong.) S. M Fhrzg. Loreley⸗ Konstantinopel. (Poststation: Konstantinopel.) S. M. S. „Mars“ Wilhelmshaven. (Poststation: Wilhelmsbaven.) S. M. Krzr. „Möwe’“Kiel 18./11,— 25./11. Plymouth. 29./11. Gibral⸗ tar. (Poststation bis 2 712. Gibraltar, vom 3./12. bis 16 /12. Alexandrien.) S. M. Piübrig „Mücke“ Wilhelmshaven. (Poststation: Wilbelms⸗ haven.) S. M. Fhrzg. „Nachtigal“ Kamerun. (Poststation: Ka⸗ mernn.) S. M. S. „Nixe“ 7./10. St. Vincenk (Cap Verdes) 21./10. 11./11. Trinidad 25./11. 29./11. La Guayra 9,/12. Barbado 8. (Poststation: Barbadoes.) S. M. Pzsch. „Olden⸗ burg“ Wilhelmshaven. (Poststation: Wilhelmshaven.) S. M. Fhrzg. „Otter“ Kiel, (Poststation: Kiel.) S. M. Minenschulschiff „Rhein“ Kiel. (Poftstation: S. M. Krzr. „Schwalbe“ 15/11. Bombay. (Poststation: Sansibar.) S. M. Krzr. „Sperber“ 5./10 Apia. (Poststation: Sydney) S. M. Knbt. „Wolf“ 12/11. Fusan 24./11. Hiogo 4,/12. YPokohama. (Post⸗ station: Hongkong.) Kreuzer⸗Geschwader: S. M. S. „Leipzig“ (Flaggschiff), S. M. S. „Alexandrine“, S. M. S. „Sopbie“ 17./11. Wellington (Neu⸗Seeland.) (Poststation: Hongkong.) Uebungs⸗ Geschwader: S. M. Pesch. „Kaiser⸗ (Flaggschiff), S. M. pisc. „Deutschlande, S. M. Phzsch. „Friedrich Earl“, S. M. zsch. „Preußen“, S. M. Av. „Pfeil- 8./11. Malta, 13/11. 19/11. Alexandrien 23./11. Port Said 29/11. Mvytilene. (Poststation: bis 14/12. nach Mytilene, vom 15/12, ab nach Smyrna). Ablösungstransporte: für S. M. Krzr. „Habicht“, S. M. Kbt. „Hyäne“, S. M. Fahrz. „Nachtigal“, Hulk „Cyeclop“, Heimreise mittels des Dampfers „Kronprinz Friedrich Wilhelm“ des Nord⸗ deutschen Lloyd: Kamerun 1./11 11/11 11. 19./1 Wilhelmshaven.

Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (36.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Innern Dr. von Boetticher beiwohnte, wurde zunächst der von den Abgg. Auer und Genossen eingebrachte Antrag, betreffend die Einstellung schwebender Strafverfahren gegen den Abg. Wurm beim Königlichen Landgericht zu Hannover für die Dauer der Session, berathen.

Abg. Singer beschwerte sich darüber, daß in dem Fall des Abg. Wurm wie auch in anderen die Staatsanwälte vv die im Sommer eingetretene Vertagung des Reichstages a ö der Session betrachtet und während derselben ohne

enehmigung des Reichstages Strafverfahren gegen Abgeord⸗ nete seiner Partei eingeleitet hätten. 1

Der Antrag wurde sodann angenommen.

Bei Schluß des Blattes begann die erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern.

Bei der Reichstags⸗Ersatzwahl im Kreise Flatow⸗Schlochau wurde dem „W. T. B.“ zufolge Landrath von Helldorf⸗Bedra (d⸗kons.) mit 10 422 Stimmen ge⸗ wählt. Der Freisinnige Neukirch erhielt 7728 Stimmen.

Der Abg. Dr. Reichensperger hat einen Antrag wegen Abänderungen und Ergänzungen des Gerichtsverfassungs⸗ gesetzes (Errichtung von Strafberufungskammern) im Reichstage eingebracht.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung der Arbeiter⸗ schutz⸗Kommission wurden die §§. 134 c und à unverändert angenommen, § 134 e mit dem Vorschlage der Zwischenkommission, nach welchem die Arbeitsordnung jedem Arbeiter bei seinem Eintritt in die Beschäftigung zu behändigen ist, §. 134 f unverändert. §. 134 g wurde wieder hergestellt (in erster Lesung war er abgelehnt), mit dem Antrage der Zwischenkommission, daß die Worte „vor dem Inkrast⸗ treten dieses Gesetzes“ ersetzt werden durch „nor dem 1. Januar 1891*. Auf Antrag der Zwischerkommission wurde folgender neuer §. 134 h eingeschaltet: „Als ständige Arbeiterausschüsse im Sinne der §§. 134 b und 134 d gelten nur: 1) die Vorstände der Betriebs⸗ (Fabrik⸗) Krankenkassen oder anderer für die Arbeiter der Fabrik bestehender Kasseneinrichtungen, deren Mitglieder in ihrer Mehrheit von den Ar⸗ beitern aus ihrer Mitte zu mwählen sind, sofern sie als ständige Arbeiterausschüsse bestellt werden; 2) die Knappschaftsältesten von Knappschaftsvereinen für Betriebe, welche nicht den Bestimmungen der Berggesetze unterstehen, sofern sie als ständige Arbeiterunsschüsse bestellt werden; 3) die bereits vor Erlaß dieses Gesetzes errichteten ständigen Arbeiterausschüsse, deren Mitglieder in ihrer Mehrzuhl von den volljährigen Arbeitern der Fabrik oder der betreffenden Betriebs⸗ abtbeilung aus ihrer Mitte in unmittelbarer und geheimer Wahl ge⸗ wählt werden. Die Wahl der Vertreter kann auch nach Arbeiter⸗ klassen oder nach besonderen Abthrilungen des Betriebes erfolgen.“ Die Kommission ging sodann zur Berathung der Bestimmungen über die Kinderarbeit über. §. 135 wurde nach Ablehnung aller underen Anträge gemäß der ersten Lesung in folgender Faffung ungenommen: „Kinder unter dreizehn Jahren dürfen in Fabriken nicht beschäfrigt werden. Kinder über dreizehn Jahrr dürfen in Fabriken nur be⸗ schäftigt werden, wenn sie nicht mehr zum Befuch der Wolksschule ver⸗ pflichtet sind. Die Beschäftigung von Kindern unter vierzehn Juhren darf die Dauer von sechs Stunden täglich nicht überschreiten. Junge Leute zwischen vierzehn und sechzehn Jahren dürfen in Fabriken nicht länger als zehn Stunden täglich beschäftigt werden.“ §. 136 (Arbeits⸗ stunden, Pausen) blieb wie in der Novelle und in der Fufsung erster Lesung. Mit §. 137 beginnen die Bestimmungen bezüglich der ““ §. 137 gestaltete sich abweichend vom bestehenden

esetz, von der Novelle und von den Beschlüssen erster Lesung also; „Arbeiterinnen dürfen in Fabriken nicht in der Nachtzeit von 8 ½ Uhr Abends bis 5v½ Uhr Mnurgens und am Sonnabend sowie an Vorabenden der Festtage nicht nach 5 ¼ Ubr Nachmittags beschäftigt werden. Dir Beschäftigung von Arbeiterinnen über 16 Jahre darf die Dauer von 11, an Sauistagen 10 Stunden täglich nicht übersteigen. Zwischen den Arbeitsstunden muß den Arbeiterinnen eine mindestens einstündige Mittagepaufe gewährt werden. Verheirathete Frauen dürfen höchstens 10 Srunden täglich beschäftigt werden. Wöchnerinnen dürsen während vier Wochen nach ihrer Niederkunft keinesfalls, und während der darauf folgenden zwei Wochen nur dann beschäftigt werden, wenn das Zeugniß eines approbirten Arztes dies für zulässig erklärt.“ Mit unveränderter An⸗ nahme des §. 138 war das Kapitel der Frauenardeit erschäpft.

In der beutigen Sitzung wurde §. 1888 mit den Varschlägen der Zwischenkommission, den Anträgen Schmidt und von Kleift⸗Retzow angenommen; er lautet demnach; „Wegen Zußergemwöhmlicher Hänfung der Arbeit kann auf Antrag des Aebeitgebertz. die untere Verwaltungöbehörde auf die Dauer von deennde dpam die Beschäftigung von Arbeiterinnen üder sechszchn Iahren dis 10 Uhr Adends an den Wochentagen, auher Sonnodend, nter der Voraussetzung gestatten, daß dir zägliche Ardeitszeit dreizehn Stunden

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