icht überschreitet. 1n R vei vierzig Tage
nur von der höheren dann ertheilt werden für den Betrieb oder die betreffende eregelt wird, d ihre tägliche vase die gesetzliche regelmäßige Arbeitszeit Innerhalb eines Kalenderjahres beitgeber für mehr als vierzig Tage Der Antrag ist schriftlich zu stellen
aus 55 ben bomzeittaum angeben, für welchen eid der unteren 2 drei Tagen schriftlich zu sagung der Erlaubniß steht die
euie Behörde zu. ha bie Erlaubniß ertbeilt worden ist,
u führen,
im Jahre
nicht und
ertheilen. Beschwerde
hen Antrag vorgeschriebenen Angaben einzutragen sind. fättitchen vngtraca beeebe kann die Beschäftigung von Arbeiterinnen über 16 Jahren, welche kein Hauswesen zu besorgen haben und um Besuch g Forkbe1dugf cehe nicht verpflichtet sind, bei den unter Ziffer 2 und 3 bezeichneten Arbeiten an Nachmittags nach gestatten. Arbeitgeber zu ver⸗
untere Verwa
105 Absa anabende 8 Vorabenden von Festtagen 5 ½ Uhr, jedoch nicht über 8 ½ Uhr Abends hinaus Erlaubniß ist schriftlich zu ertheilen und vom
wahren.“ §. 1
Vorschlage der Zwischenkommission und einem Spezialantrage Hitze, ) die Verwendung Arbeitern für
sodaß er sautet: „Der Bundesrath ist ermächtigt, von Arbeiterinnen, sowie von jugendlichen ewisse Fabrikationszweige, welche
ür. Gesundbeit oder Sittlichkeit lich zu untersagen oder von besonderen hängig in machen; 2) fuͤr Fabrilen, welche
mit verbunden
für sosche Fahriken und Werkstätten,
Natur nach auf bestimmte Jahresze in §§. 135 Ab für das Gehiet des Reichs oder für örtlie nlassen. In den Fällen zu 2) darf die rdeit eit für Kinder
69 (na
69, übrigens 64 Stunden (nach Antrag Hitze),
in jeder Schicht durch Pausen in der Gesammtdauer einer Stunde unterbrochen sein. ) raths getroffenen Bestimmungen können auf Zeit für
Reichs oder für begrenzte Bezirke erlassen werden und sind durch das ⸗Heichs⸗Gesttblait, zu veröffentlichen und dem Reichstage
unerheblicher Ab⸗
nächsten Session vorzulegen. Art. 1 Tlt. V (Aussicht) 6. 139 b wurde mit anderung angenommen. Auf
ssten Gegenstände mit verbindlicher Kraft ordnen, nach Anhörung betheiligter Gewerbetreibender,
Wetterbericht vom b. Dezember, Morgens 8 Uhr.
]
GStationen. Wind. Wetter.
5
5 bedeckt 6 bedeckt 1 bedeckt 3 bedeckt 2 heiter 1 balb bed. 1 bedect Kill Schnee
Mullaghmore O Aberdeen .. v Cbristiansund WSW Kopenbhagen. N Stockholm NW Haparanda. NO St. Petersb. ONO Moskau..
Cork Queens- boren . Cherbourg . 755 bet ..681 ö166—— amburg .. 762 Swinemünde 760 Reufahrwasser 758 NO 3 bedeckt Memel 2758 NDO 3 Schnee 8899D 2 bedeckt ünster. 759 NW 3 bedeckt Karlesruhe.. 759 NO 3 bedeckt Wiesbaden 759 N 3 bedeckt München. 757 H 5 Nebel Cbemnitz. 760 NNO. 1 Nebel Berlin. 761 WRNW 2 Nebel Wien ... 759 stin wolkenlos Breslau.. 759 N l bedeckt
Fie d'Nrx.. 752 8 3 Dunst *
a . .. 755 4 woldig Triest.. 758 stin bedeckt Nebersicht der Witterung. Ein — 41,— über 768 mm lieg dem norwegischen ere gegenüber einer Depression unter 750 mm über Südwest⸗ECuropa, während die Abnahme des Luftdruckes über Rußland fortgedauert bat. Ueber Central⸗Europa ist der Luftdruck gleich⸗; mäßig vertbeilt und wehen allenthalben schwache, meist östliche bis nördliche Winde bei trüber, viel⸗ fach nebliger Witterung und durchschnittlich wenig verüänderter Temperatur. In Deutschland herrscht ast überall leichter Frost, stellenweise ist etwas gederschlag gefall⸗
756
NO SO
O
ORNO
NNO NNW
3 Regen 4 bedeckt 2 Nebel 1 bedeckt 4 wolkig
Deutsche Seewarte. Theater⸗Anzeigen.
Rönigliche Schanspiele. Sonnabend: Dpern⸗ baus. 248. Vorstellung. Der Trompeter von Säkkingen. Oper in 4 Akten nebst einem Vor⸗ spiel von Virtor C. Neßler. Text mit autorisirter tbeilweiser Benutzung der Ider und einiger Original⸗- Iieder aus J. Victor von Schesfel'’'s Dichtung von Rudolf Bunge. Ballet von TCharles Guillemin.
eine vierzehn Tage überschreitende Dauer und kann die Berpaltuneb gerh wenn die * Abtheilung des Betrsebes so Dauer im nicht Überschreitet. darf die Erlaubni ertheilt muß den die Erlaubniß beantragt wird, die Zahl der in Betracht Arbeiterinnen, das Maß der längeren Beschäftigung sowie dieseibe stattfinden soll. Der Verwaltungsbebrde auf den Gegen die
Die untere Verwaltunzsbehörde hat über die
in welches der Name des Arbeitgebers und die für den
139 wurde unverändert angenommen, 2
besonderen
Bedingungen ab⸗ mit ununterbrochenem Feuer betrieben werden, oder welche sonst durch die Art des Betriebes auf eine regelmäßige Tag⸗ und Nachtarbeit angewiesen sind, sowie deren Betrieb eine Eintheilung in regelmaͤßige Arbeitsschichten von gleicher Hauer nicht gestattet oder seiner sten beschränkt ist. Ausnahmen von den
22 und 3, 136, 137 Abs. 1 bis 3 vorgesehenen Bestimmungen begrenzte Bezirke nach⸗ Dauer der 36 Stunden, für junge Leute in Ziegeleien Antrag Hitze) übrigens 60, für Fsbekter mgen in Ziegeleien nich Die Nachtarbeit darf in zwei Wochen die Hauer von 60 Stunden, in 4¶ Stunden die Dauer von 10 Stunden nicht überschreiten und muß
Die durch Beschluß
Antrag Hartmann Art, 1X Tit. 1X der Gewerbeordnung 6.142 dabin neugefaßt: Statu⸗ tarische Bestimmungen einer Gemeinde oder eines weite
berbandes können die ihnen durch das Gesetz überwiesenen gewerb⸗ Dieselben werden
Arbeitgeber und Ar⸗ beiter abgefaßt, bedürfen der Genehmigung der höheren Verwaltungs⸗ behorde und sind in der für Bekanntmachungen der Gemeinde oder des weiteren Kommunalverbandes vorgeschriebenen oder üblichen Form zu veröffentlichen. Die Centralbehörde ist befugt, statutarische Bestim⸗
Artikel II, III und IV §88
gleiche wurden unverändert angenommen.
rbeitszeit
Jahresdurch⸗ geordneten,
einem Ar⸗ werden. Grund,
schule.
Antrag ist Ver⸗
an die vor⸗
ein Verzeichniß Die
so stehe der Verfassung. fragen immer ganz besondere seien,
auch dieser ganze
Die
139 mit dem volle Reformversuche
wolle man deshalb das Nothwendigste
bestehen regeln
Gefahren
sind, gänz⸗
deputationen ihre bisherige Stellung behalten. den Schullasten ein, nur könne
wöchentlichen die Aufgaben sichtsbehörde tigen nicht fen.
solle in
überschreiten. mehr zu
von mindestens des Bundes⸗ das Gebiet des
unter richtsgegenstand konfessionelle
d . 8 in der schaft
eine Einigung nicht erzielt
wurde der
ren Kommunal; werde vielfach
dieners und unterliege richterlichen Beamten. besserung seiner zulagen wesentlich erhöht.
Schauspielbaus. 258. Vorstellung. Zum ersten Male! Eine neue Welt. Drama in 4 Aufzügen von Heinrich Bulthaupt. In Seene gesetzt vom Direkior Dr. Otto Devrient. Anfang 7 Uhr. Sonntag: Opernhaus, 249 Vorstellung. Oberon, König der Elfen. Romantische Oper in 3 Auf⸗ zügen. Musik von C. M. von Weber. Die Recitative von F. Wüllner. Ballet von Emil Graeb. Anfang 7 Uhr.
Schauspielbaus. 259. Vorstellung. Zum ersten Male wiederholt: Eine neue Welt. Drama in 4 Aufzügen von Heinrich Bulthaupt. Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater. Sonnabend: Das Winter⸗ märchen⸗ Sonntag: Mein Leopold. 8 Montag: Götz von Berlichingen. Die erste Auffuhrung von Die Kinder der Excellenz, Lustspiel in 4 Autzuͤgen von Ernst von Wolzogen und William Schumann sindet am Dienstag statt.
mungen, welche mit dem 8. in Widerspruch stehen, außer Kraft zu setzen. 146—149 (Strafbestimmungen des Tit. X)
— In der heutigen (12.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ welcher der Minister der geistlichen ꝛc. An⸗ gelegenheiten Dr. von Goßler, der Minister des Innern Herrfurth und der Finanz⸗und Staats⸗Minister Dr. Miquel beiwohnten, stand auf der Tagesordnung die erste Berathung des Gesetzentwurse, betreffend die öͤffentliche Volks⸗
Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. von Goßler wies zunächst auf den innigen 9
Vorlage mit den anderen I1ö“
reform sowohl als der Landgemein Zweckverbände der Landgemeindeordnung seien doch ganz be⸗ sonders für Schulzwecke vorgesehen, und die zu überweisenden Gelder würden vorzugsweise für die Schule verwendet werden. Wie die Grundprinzipien der Verfassung bisher schon immer für die Regierung in Schulangelegenheiten maßgebend gewesen seien,
Allerdings biete eine Einigung in Prinzipien⸗
obgleich die preußische Volksschule im Inlande wie im Auslande sich des größten Ansehens erfreue, bisher hoffnungs⸗ gescheitert.
sei gegen früher und gegen seine Stellung in einigen Landes⸗ theilen jetzt geradezu beschränkt in seinen Befugnissen; er sei in Zukunft nur ein helfendes Organ.
und die Stadtschul⸗Räthe
Gutsbezirke besonders gut dabei wegkämen. Die Gemeinden aber würden durch die Heranziehung der juristischen Personen und Forensen wesentlich erleichtert werden. auch Hürsen zur Erleichterung der Schullasten beizutragen, da wesentlich gewachsen Zukunft die neuen Den Religionsgesellschaften Einfluß gesichert bleiben, denn die Religion solle ein Haupt⸗ der Volksschule sein und bleiben, eine Ertheilung des Unterrichts sei nothwendig, weil sonst ein allgemeiner Zwang in Anwendung kommen könnte. Die Unterrichtspläne sollten nach dem Entwurf mit den kirchlichen Behörden aufgestellt werden; wo etwa Franzosen, zwei Italiener,
Cchweher angeklagt, in der Nacht vom 10. auf den 11. Sep⸗
die Willkür der Unterrichtsverwaltung ein, sondern es bleibe tember in einer damals stattgehabten Versammlung beftige
dann bei dem bisher Bestehenden. im Anschluß an diesen Entwurf nach rein äußerlichen Gesichtspunkten beurtheilt. aber doch durch den gah -h, 8 die Stellung eines Staats⸗
em Disziplinargesetz für die nicht Das sei eine ganz wesentliche Ver⸗ Stellung, außerdem seien die Sollte das Haus die Festsetzung
Berliner Theater. Sonnabend: Kean. Sonntag; Nachm. 2 ½ Uhr; Demetrius. Abends 7 ½ Uhr; Goldfische.
Montag: Goldfische.
Tessing Gesicht. thal. e. Uͤhr.
Sonntag: Sodoms Ende. 1
Montag: Zum ersten Male: Die Angen der Liebe. Hiedauf: Zum ersten Male: Der Viel⸗ geliebte.
Wallner-Thrater. Sonnabend: Gastspiel von gelix e Zum 60. Male: Peuston
DTheater. Sonnadend: Das zwei Lustspiel in 4 Akten von Oscar Blumen⸗
öller. offe in 3 Akten nach einer W. Jacoby'schen Ider von Carl Laufs. Vorher; Jum 13. Male: In Hemdsärmeln. Schwank in 1 Auf⸗ zug von A. Günther. Anfang 7 Uhr
Sonntag; Dieselbe Vorstellung. In Vorbereitung: Papa. Posse in 3 Akten von Vanlos und Setorier. eutsch von Fran
von Schönthan.
Victorin-Thrater. Sonnabend: Zum 7. Male: Mit vollständig neuer Ausstattung. Die steben Raben. Romantisches Zaubermärchen in 5 Akten von Emil Pohl. Musik von G. Lehnhardt. Ballet⸗ compositionen des 3. Aktes von A. Raida. Ballers unter Leitung der Balletmeisters C. Severini. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur W. Hock. Anfang 7 ½ vihr.
Friedrich-Wilhelmfädtisches Theater. Direktion: Julius Fritzsche. Sonnabend; Zum letzten Male: Der Kömigsgardist. Operette in 2 Akten von W. S. Gilbert, umgrarbeitet von F. Zell und R. Genbe. Musik von Arthur Sullivan.
Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Hr. Kapellmeister Federmann. Hierauf: Mit durchaus neuer
Zum 29. Male: Soune und Erde. Ballet in 4 Bildern von F. Gaul
Dirigent: Musikdirektor Wegenet. Anfang 7 Uhr.
.
ein Gese
entwurf, der
usammenhang der mit der Steuer
bveorbnung, hin. Die Der Abg.
des Entwurfs wie eine Reihe
Entwurf auf dem Boden
Entwurf
-. igebr 8 Schwierigkeiten und deshalb angebracht das
Das Bei
lassen, wolle.
Schulaufsichtsgesetz weil man jetzt nur Der Schulvorstand
Die städtischen Schul⸗
würden in Zukunft Eine Verschiebung trete aber in man nicht behaupten, daß die
menden Geschlech Der ꝙ u
ein und erklärte, daß seine Freunde an dem Interesse hätten. wurf die Stellung der Bureaukratie besestige,
Einfluß der Geistlichen allerdings
recht über die Lehrer zu könnten sehr wobl aufrecht erhalten bleiben. Schluß Reichensperger das Wort.
eines Mindestgehalts wünschen, 9 werde die Regierung in Erwägungen darüber treten. Au
sich noch eine Vereinbarung erzielen lassen, sodaß hoffentlich zu Stande kommen werde, welches von den kom⸗
über vieles Andere werde
htern gesegnet werden würde. (Beifall.) Dr. Brüel erklärte sich gegen den Gesetz⸗ rchaus nicht alle Fragen des Volksschulwesens
löse und die, welche er löse, in der unrichtigen Weise anfasse. So beseitige der Entwurf fast alle bestehenden Präsentations⸗ rechte der Patrone. anderen Gemeinde⸗Abgaben aufgebracht würden, Ausgleichung geübt werden wie dies bei den Schulsozietäten möglich gewesen sei. durchaus nicht besser fe als das Alte.
Wenn die Schullasten ebenso wie die könne keine
Es werde überall Neues geschaffen, das
arth⸗Magdeburg trat für den Entwurf Zustandekommen Den Vorwurf, daß der Ent⸗ halte er ebenso von anderen Vorwürfen für unbegründet. Der auf die Schule werde nach dem etwas ausgedehnt; es sei vielleicht Recht des Geistlichen in ein bloßes Beschwerde⸗ verwandeln. Die Simultanschulen
Abg.
Seyf
des Blattes erhielt der Dr.
Im zweiten Merseburger Landtags⸗Wahlkreise Schweinitz⸗Wittenberg ist der Polizei⸗Direkter von Koseritz in Potsdam, konservativ, welcher das Landtagsmandat wegen seiner Beförberung niedergelegt hatte, zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten wiedergewählt worden. Sein Gegenkandidat, Kammergerichts⸗Rath Schröder zu Berlin, freisinnig, hat 88 Stimmen erhalten.
mit 228 Stimmen
Der Staat aber habe
Die Schulauf⸗ Unterhaltungspflich⸗ heranziehen dür⸗ der maßgebende
seien.
Lasten müsse
Genf, 5. in Gemein⸗ gänge b sind beendet. werde, trete nicht Die Stellung der Lehrer Reden gegen Der Lehrer erhalte
Dienstalters⸗
Ballet⸗
Musik von J. Baver. Gundlach.
und J. Haßreiter. Balletmeister J.
Arrangement vom
Anfang 7 Uhr Sonntag: Bettelstudent. — Sonne und Erde. Nachmittags⸗Vorstellung bei bedeutend ermäßigten
Preisen. Die Puppenfee. Hierauf: Die Jagd.
Nesidenz-Cheater. Direkttont Sigmund Lauten⸗ burg. Sonnabend: Zum 15. Maler Der Kampf ums Dasein. (I2 jutte pour la vie.) Sittenbild in 5 Akten von Alphonse Daudet. Deutsch von Eugen Zabel. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag: Dieselbe Vorstellun
Velle- Alliance-Thenter. Sonnabend: Ensemble⸗ Gastspiel von Mitgliedern des Wallner⸗Theaters Zum 1. Male: Familie Knickmeyer. Schwank in 4 Akten von Fritz Berend. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag und folgende Tage: Familie Knick⸗ meyer.
—, —
Adolpd Ernst-Cheater. 91. Male: Unfere Don Iuaus. Gesangsposse in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets von Gustav Görß. Musik von Franz Roth und Adolph Ferron. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag: Wieselbe Vorstellung.
Thomas-Thrater. Alte Jakobstraße 80. Direktion: C. Thomas. Sonnabend: Zum 15. Male:
Der Soldatenfreund. b Sonntag und folgende Tage; Der Soldaten⸗
freund.
Sonnabendt Zum
Concert⸗Anzeigen.
Concert-Haus. Sonnabend: Carl Mevyder⸗ Concert. Ouv. „Loreley“, Lachner. „Nachklänge an Osstan“, Gade. Leichte Kavalleriee, Suppsé. Oberon⸗Fantaste f. d. Harfe von Liszt⸗Alvers, vor⸗ etragen von Frl. Lemböck. „Das Zauberlied“ f. Piites von Meyer⸗Hellmund, vorgetragen von Hrn. Richter.
Singakademie. Sennabend, Abends 7 ½ Uhr: Concert zum Besten der Berliner Arbeiter⸗Mission St. Michasi1), unter gütiger Mitwirkung von Mme. Gabrielle Krauß, von der Großen Oper in
aris, sowie des Hrn. Professor Jos. Joachim.
as Philharmonische Orchester.
Aranin, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes ⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnkbof) Geöffnet von 12—11 Uhr. Täglich Vorstellung tm wissenschaftlichen Theater. Näheres die Anschlag⸗
zettel.
Circus Kenz. (Carlstraße.) Sonnabend: Abends
7 Uhr: Gala⸗Vorstellung mit extra auserwähltem 2 ramm und unter Mitwirkung des Direktor . Renz. Zum ersten Male: Old Sport, Schul⸗
pferd, dressirt vom Dircktor C. Renz. geritten von
Kiel, 5. Dezember. B.) der Prinz Heinrich ist heute Vormittag zur Theilnahme an der Jagd in der Göhrde abgereist.
einigen Monaten hier stattgehabten anarchistischen angestellten
Nach Schluß der Redaktion eingegangene
Depeschen. (W. T. B.) Se. Königliche Hobeit
Dezember. (W. T. B.) Die in Betreff der vor V o r⸗ polizeilichen Ermittelungen Es werden auf Grund derselben vier ein Bulgare, ein Grieche und ein
die russische und schweizerische Regierung ge⸗
halten und durch Anschlag zum Umsturz der öffentlichen Ord⸗ nung aufgefordert zu haben.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten
und Siebenten Beilage.);
Frl. Oceana Renz. Great Steeple Chasse von §Fengl. Vollblutspringpferden, dressirt und vorgef. von Hrn. Fr. Renz. Die 4 Ortentalen mit ihren arab. Vollblut⸗Schulpferden. Mr J. F. Clarke, phänomenaler Reitkünstler. Zum ersten Male: Komisches musikalisches Intermezzo von den Clowns Gebr. Dianta., Warne und Herrmann. Auftreten der Reitkünstlerinnen Frls. Zephora. Gierach und Miß Lillie Meers, sowie der amerikanischen Luft⸗ gymnastikerin Miß Zelia Zampe c.
Sonntag: 2 Vorstellungen. Nachmitt. 4 Uhr (1 Kind frei): Mazeppa, Abends 7 Uhr: Deutsche Turner.
„ 2 „ FZFamilien⸗Nachrichten. Verlobt: Fil. Alice Reißner mit Hrn. Architekten Kurt Meitzen (eea — Frl. Sophie von Bockelmann mit Hin. Königl. Reg.⸗Assessor a. D. Hugo von Rosenthal (Schweidnitz — Schloß Bronnek). — Frl. Maria Demrath mit Hrn. Pfarrer Theod. Haberkamp (Barmen —Rhaunen b. Kirn). — 2 Anna Lühr mit Hrn. Fabrikanten Herm. Kvricleis (Braunschweig —- Hannover). — Frl. Marie Thorwest mit Hrn. Hauptmann Georg Hildebrandt (Könnern a. d. Saale — Glogau). — Frau Sanitätsrath Dr. Fuhrmann, geb. Mattbes, mit Hrn. Bildhauer Franz Rosse (Berlin) — Frl. Marse Revymer mit Hrn. Kaufmann Adolf Schu⸗ bert (Posen— Berlin). 8
Verebelicht: Hr. Max Schubert mit Ftl. Eli⸗ sabeth Zell (Leipnig). — Hr. Richard Zimmermann mit Fri. Anna Strohbach (Leipzig —Kohren).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Architekten Sauder (Berlin). — Hrn. Rittmeister Freiherrn E von Grote (Trier). — Hrn. Rob. Jahns (Lüneburg). — Hrn. Oberst a. D. ydenreich (Gotha). —
rn. Major a. D. von Frankenberg (Berlin) — in. Paul Wendel (Leipzia). — Hrn. Th. Hobohm
. — Eine Tochter: Hrn. Oswald Brabant (Leipzig). — Hrn. Michel (Lissa i. P.). — Hrn. Dr. Emil Schiff (Berlin). 8
Gestorben: Hr. Oberförster Gottlieb Klützke (Dammlang). — Frau Josephine von Arnsberg, geb. Röhrßen (Hannover). — Hr. Justiz-⸗Rath Hans Goslich (Berlin). — Frau verw. Helene Harke, geb. Gohnick (Adlershorst). — Hr. Rentier Karl Blanck (Friedenau). — Hr Ingenier Emil Scharrnweder (Berlin). — Hr. Ludwig Denzer (Johannisburg). — Hr Maurermeister Wilhelm Priebe (Berlin). — Hr. Kaufmann Karl Grahl (Breslau). — Hr. Martin Dyrenfurth (Bischofs⸗ burg). — Frau Meta Giesemann, geb. Bode (Hannover).
Redacteur: Dr. H. Klee.
Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilbelmstraße Nr. 32.
Acht Beilagen
(cinschlielich Börsen⸗Beilage).
““
welche in der
Zeit vom 16. bis 30. November 1890 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Steuervergütung
“ 1“
abgefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den freien Verkehr zurückgebracht worden sind. [710: Rohzucker von mindestens 90 Proz. Polarisation und raffinirter Zucker von unter 98, aber mindestens
90 Proz. Polarisation.
711: Kandis und Zucker in weißen vollen harten Broden ꝛc., oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert,
sogenannte Crystals ꝛc.
712: Aller übrige harte Zucker, sowie aller weiße trockene (nicht über 1 Proz. Wasser enthaltend ucker in Krystall⸗, Krümel⸗ und Mehlform von mindestens 98 Proz. Polarisation.] e“ 1
Mit dem Anspruch auf Steuervergütung wurden abgefertigt:
Aus öffentlichen Niederlagen oder Privatniederlagen unter
Staaten bezw. Verwaltungs⸗Bezirke
zur unmittelbaren Ausfuhr
amtlichem Mitverschluß wurden
gegen Erstattung der Vergü⸗
tung in den inländischen Verkehr zurückgebracht
zur Aufnahme in eine öffent⸗
liche Niederlage oder eine
Privatniederlage unter amt⸗ lichem Mitverschluß
710 711 kg kg
712
71⁰ 711 712² 71⁰ 711 712
kg kg kg kg kg kg kg
Preußen.
Provinz Ostpreußen Westpreußen
150 000 — 8 354 9656 489 743 Brandenburg. 1
“ — 55b 447
Pommern. . 16“ 5 753 010% 9898 399 1“ 150 225/ 100 000 Schlesien 114“ 350 000% 456 421 Sachsen, einschl. der schwarzb.
Unterherrschaftin . ...6 Schleswig⸗Holstein . . . . . I11“”” . Westfalen . 1 Rheinland. .
2 269 440 ¹)5 965 669 331 313 121 979
1 495 289 607 538 30 000
917 b000 148 b54
— 12 054 129 34 964 55 825
279 111 20 549
130 000
10 057
—
634 634
1 741 306
630% 750 000 4 310 965 950 807
1 709 909
—
971 1 085 923
111111
50 010 466 992
32 156 849 582 161 075 99
992
6 979 674 ²) 150 000 1 099 858
1 865 035
11 lUilin
Sa. Preußen 8 11 101 742 8 843 750 Bavern.. . “ 858 4 624 achtin .16 8 — Baden Mecklenburg Braunschweig. Bremen . Hamburg . . .
197 707
— 24 521 1 699 479
130 134 1 889 700 1 881 799 230 435 10 711 3931/ 658 990
1 4871 10 1 106 474
531 136 [29 870 371
9 716 —
2 497
33 247] 2 258 30388
d”8 — — —
99] 1 918 175 206 —
499 832
—
499 893
IIiIIIII IIIIII111 IEIIII1111 111111 1II11111
berhaupt im deutschen Zollgebiet . 27 418 871 12 548 987 Hierzu in der Zeit vom 1. August bis
15. November 18902) .. . 104 817 735]44 678 707
543 694 32 788 271 2 732 185 1867 755779 271 013
33 247] 2 258 308 19 290 498114 328 070, 448 784
5 853 535 245 013
Zusammen . . 132 236 606/57 227 694
2 411 409 112059284
8 585 720 323 74516 586 378. 448 803 245 013
In demselben Zeitraum des Vorjahres ³)] 66 561 797/41 127 334
4 318 836/136512455 4 690 082
201 96515 135 265 435 701 304 900
¹) Darunter 100 000, 9 550 000 (100 kg), welche bereits im Oktober, bezw. in der ersten Hälfte des November zur Abfertigung,
jetzt aber erst zum Nachweis gelangt sind.
Berichtigungen. b Berlin, im Dezember 1890. 1 ö111114A4“ 5
8 8 8
) Die Abweichungen von der vorjährigen und der zuletzt veröffentlichten Nachweisung beruhen auf nachträ
glich eingegangenen
8 8
1““ 8
8 Kaiserliches Statistisches Amt.
In Vertretung:
v. Sch
eel.
Koönigreich Preußzen.
Auf den Bericht vom zurückfolgenden, in Folge der Berathungen der reglements⸗ mäßig dazu erwählten Abgeordneten aufgestellten revidirten Reglement der Ostpreußischen Städte⸗Feuer⸗ Sozietät hierdurch Meine Genehmigung ertheilen.
Berlin, den 19. November 1890.
Inhal t.
Umfang, Zweck und Vorrechte der Sozietät §. 1—4 Erfordernisse zur Aufnahme in die Sozietät 5 — 9 Zeit und Bedingungen des Ein⸗ und Austritts.. 10 — 12 13 — 18
Abschnitt Abschnitt
Abschnitt Abschnitt
Se und Ermittelung der Versicherungs⸗ Herabsetzung der Versicherungssumme und Löschung der Versicherung wider den Willen des Versicherten . . . . . . Beiträge der Versicherten und Klassen⸗ 1“““ Bauliche Veränderungen während der Ver⸗ 44“ Verhalten des Versicherten nach dem Brande und Feststellung des Brand⸗ ü4A*“ 35 — 43 Umfang der Ersatzverbindlichkeit der So⸗ 1111“ Auszahlung der Brandentschädigung . 51 — 55 Verpflichtung zum Wiederaufbau des Ge⸗ bäudes auf demselben Hypothekengrundstück 56 —- 57 Folgen des Brandes, sowie des Einsturzes oder Abbruchs eines Gebäudes auf die ortdauer der Versicherung . . . . . 58 — 60 icherung der im Grundbuche einge⸗ tragenen Hypothekengläubiger. §. 61—66 Verwaltung der Sozietät . . K. 67 — 72 Die Abgeordneten .. 73 — 80 1111111141“2“ Etat, Kassen⸗ und Rechnungswesen . 83 — 90 Reservefonds und Rückversicherung 91 — 94 Prämien und Beihülfen, welche die So⸗ 95 — 98
zietät Feneh “ 99 — 106 1
19 — 21 22 — 30 31—34
Abschnitt 9.
Abschnitt 10. Abschnitt 11.
Abschnitt 12.
Verso ren bei Beschwerden und Sireitig⸗ Schlußbestimmungen.. . . .
11. November d. J. will Ich dem
0]
Revidirtes Reglement er Ostpreußischen Städte⸗Feuer⸗Sozietät.
Abschnitt 1. Unfang, Zweck und Vorrechte der Sozietät. 1
Die Ostpreußische Städte⸗Feuer⸗Sozietät umfaßt sämmtliche Städte der Provinz Ostpreußen, mit Ausnahme der Städte Königs⸗ berg und Memel.
Mit Genehmigung des Ober⸗Präsidenten der Provinz Ostpreußen
g jedoch auch diese beiden Städte in die Sozietät aufgenommen
rden.
§. 2.
Zweck der Sozietät ist die gegenseitige Vergütung des Schadens, welchen die Mitglieder an den versicherten Gebäuden durch Feuer oder nicht zündende Blitzschläge erleiden. Die Feuersgefahr wird dergestalt gemeinschaftlich übernommen, daß sich jeder Theilnehmer zugleich in dem Rechtsverhältniß eines Versicherers und eines Versicherten be⸗ findet, als Versicherer jedoch nur mit den ihm nach Verhältniß seiner Versicherungssumme obliegenden Beiträgen verhaftet ist.
Die Sozietät hat die Rechte einer juristischen Person.
Die Verhandlungen, welche die Verwaltung der Sozietät betreffen, die Gebäudebeschreibungen und amtlichen Atteste für die Versicherungen sind vom tarifmäßigen Stempel und von Sporteln befreit.
Zu Verträgen mit einer stempelpflichtigen Partei ist der tarif⸗ mäßige Stempel in dem halben Betrage, zu den Nebenexemplaren der Stempel beglaubigter Abschriften zu verwenden.
Bei Prozessen ist die Sozietät von der Zahlung der Gerichts⸗ kosten und Vorschüsse unter der im §. 6 des Gerichtskostengesetzes vom 10. Mai 1851 (G.⸗S. S. 622) bestimmten Maßgabe befreit.
§. 4.
Jeder Kreis⸗ oder Kommunal⸗Beamte ist innerhalb seines amt⸗ lichen Wirkungsbezirks verpflichtet, den Requisitionen der Sozietäts⸗ Direktion und der Magistrate zur Ausrichtung einzelner Geschäfte Folge zu leisten. Ebenso ist jede öffentliche Behörde und jeder öffent⸗ liche Beamte verpflichtet, der Sozietäts⸗Direktion jede don derselben erbetene und zu ihrem (der requirirten Behörde) Geschäftskreise ge⸗ hörige Auskunft, soweit nicht besondere gesetzliche Bedenken entgegen⸗ stehen, zu ertheilen.
Abschnitt 2.
Erfordernisse zur Aufnahme in die Sozietät.
Die Sohietät darf zur Versicherung gegen Feuersgefahr nur Ge⸗ bäude annehmen, und zwar nur solche, welche innerhalb derjenigen städtischen Gemeindebezirke belegen sind, auf welche sich der Verband der Sozietät erstreckt, desgleichen solche, welche, obwohl nicht im städtischen Gemeindebezirk belegen, der Kämmerei oder den in der Stadt belegenen Stiftungen gehören.
Der Begriff „Gebäude“ umfaßt Baulichkeiten leder Art und Be⸗ stimmung einschließlich der Zänne. Bewährungen und sowie ferner die zu einem Gebäude gehörigen und aus demselbden nich leicht entfernbaren Gegenstände (Pertinenzstücke), wie Orgeln, Altäre, Bänke,
1890.
Glocken u. s. w. — Diese Gegenstände sind jedoch im Katast aufzuführen und zur Einschätzung zu n uns — S; gh 6
3 Fascefschlossas aus der Versicherung sind folgende Gebäude nebst
ehör.
9) Feldeenüogen und Pulver⸗Niederlagen,
2) Petroleum⸗Niederlagen, mit Ausnahme kleinerer zum täglichen Verkauf bestimmter Mengen in kaufmännischen Geschaften,
3) Zuckersiedereien, †
4) Glas⸗ und Schmelzhütten.
Zucker⸗ und Cichorienfabriken,
5) Stückgießereien, Eisen⸗, Kupfer⸗ und Messing⸗Hämmer,
6) Schwefel⸗Raffinerien, Salz⸗ und ——
7) Kalk⸗, Ziegel⸗, Theeröfen und Rußhütten,
8) Brechstuben, Flachs⸗ und Hanfdbarren,
9) Theatergebäude und Schiffmühlen,
10) Vitriol⸗ und Salmiakfabriken,
11) Gebäude und Anstalten, welche zur Fabrikation von Terpentin, Firniß, Lack, Lack⸗ oder Papierwaaren, Essenzen, Aether, ätherischen und Mineral⸗Delen, Gas, Phosphor, Knallsilber, Knallgold, Anilin und Zündmaterial aller Art dienen
12) alle Anla en, welche den vorstehend unter 1—11 auf eführten hinsichtlich der Feuergefährlichkeit nach der Ansicht der Plmktlon
. gleich zu stellen sind, und 13) alle Baulichkeiten, deren Versicherungssumme nicht 50 ℳ beträgt.
Zu
7.
Die Direktion ist befugt, Versicherungsanträge und Anträge au Erhöhung bestehender Versicherungen cenalecn
1) sajer⸗ ein Gebäude durch feuerpoltzeiwidrige Einrichtungen, chlechte Feuerungsanlagen, schlechte Bauart vernachlasstgte
Unnterhaltung oder sonstige Umstände, welche auch in der Persönlichkeit oder Handlungsweise des Versicherungsnehmers
b 9. vK 28, Sheub ihre Begründung finden
können, einen außergewöhnlichen Grad der Feuersgefahr oder
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2) wenn aus der von dem itzer auf Verlangen vorzulegenden
Police eine —e des Mobikiars hervorgeht⸗
3) wenn es sich um die Versicherung der im §. 5 Abs. 2 ge⸗ dachten Pertinenzstücke eines Gebäudes handelt;
4) während eines Kriegszustandes, d. h vom Erlaß der Kriegs⸗ erklärung oder vom Beginn der Feindseligkeiten, bis zur 2 kanntmachung des Friedensschlusses.
Kein Gebäude, welches schon anderswo versichert ist, darf bei ber Sozietät gans oder zum Theil aufgenommen und kein Gebäude welches bei der Sozietat versichert ist, darf ganz oder zum Theil n anderzwo versichert werden. Findet sich, daf ein Gebäude oder darin befindliche, in der Versicherungssumme mit einbegriffene Pertinenz⸗ stücke (6. 5 Abs. 2) noch anderswo versichert sind, so gilt die Ver⸗
es geht auch der Versicherte im Falle eines Brandes der ihm zu⸗ kommenden Brandentschädigung verlustig, ohne daß seine Verbindlich⸗ keit zur Zahlung aller Sozietätsbeiträge bis zum Ablauf des Jahres, gn “ die Aufhebung der Versicherung erfolgt, eine Aenderung erleidet.
Bei Vermeidung eben dieser Nachtheile ist es ferner Niemandem beim Eintritt in die Sozietät gestattet, ohne Genehmigung der Direktion mit einzelnen seiner in derselben Stadt belegenen Gebäude an anderen Versicherungsanstalten Theil zu nehmen. Eine Ausnahme hiervon machen diejenigen Gebäude, deren Aufnahme in die Sozietãt entweder nach §. 6 nicht erfolgen darf oder nach §. 7 von der Direktion abgelehnt ist.
Jedes Gebäude muß einzeln, also jedes abgesonderte Neben⸗ und Hintergebäude besonders versichert werden. Die Versicherung von Ge⸗ bäudetheilen ist unzulässig, ebenso die Ausschließung einzelner Gebäude⸗ theile von der Versicherung. — Jedoch gelten die Fundamente und die Umfassungsmauern der Keller, sowie deren Wölbungen als von der Versicherung ausgeschlossen, falls nicht der Versicherungsnehmer dieselben ausdrücklich mitversichert. “ “
Abschnitt 3 6
Zeit und Bedingungen des Ein⸗ und Austritts. §. 10.
Der Eintritt in die Sozietät, sowie die Erhöhung der Versiche⸗ rungssumme ist jederzeit gestattet. Es müffen jedoch die ordentlichen wie außerordentlichen Beiträge von dem Ersten desjenigen Quartals an entrichtet werden, in welchem veg oder die Erhöhung erfolgt.
1
Der Antrag ist bei dem Magistrat anzubringen und von dem⸗ selben mittelst gutachtlichen Berichts binnen spätestens einer Wochr der Direktion einzureichen. Die rechtliche Wirkung des Vertrages be⸗ ginnt mit der Anfangsstunde des Tages, an welchem die Direktion die Versicherung genehmigt. Geschieht diese Genehmigung innerhalb dreier Tage seit Eingang des Antrages bei der Direktion nicht, so ilt der Antragsteller, sofern nicht ein späterer Anfangstermin der
ersicherung ausdrücklich von ihm beantragt ist, mit dem Beginn des vierten Tages solange als versichert, bis ihm die Zurückweisung oder Beanstandung seines Antrages bekannt gegeben worden ist.
Hinsichtlich der zur Klasse VII gehörigen Gebäude und in den⸗ jenigen Fällen, in welchen die Direktion zur Ablehnung der Ver⸗ sicherungsanträge berechtigt ist (§. 7), tritt die rechtliche Wirkung der Versicherung jedoch immer erst mit Beginn des Tages ein, an welchem die Direktion dieselbe ausdrücklich genehmigt hat.
Ueber die Annahme oder Ablehnung des Versicherungsantrages ist dem Antragsteller eine schriftlich Benachrichtigung zu ertheilen.
§ 12. Der freiwillige Austritt aus der Sozietät kann nur mit dem Ablauf eines Kalenderjahres erfolgen, muß indeß spätestens bis zum 1. Oktober deim Magistrat schriftlich angemeldet werden. Ueber die Genehmigung zum Austritt ist dem Versicherten eine schriftliche Be⸗
des
1 nachrichtigung zu ertheilen.
Die Ermäßigung einer bereits bestehenden Verfi⸗ zeit zulässig; die Beiträge ermäßigen sich aber erst vom nächsten Vierteljahres.
Abschnitt 4. Höhe und Grmittelung der Verficherungsfumme. 6
8 R
Die Versicherungssumme darf den gemeinen Werth der ver⸗ sicherten Gebäude nicht übersteigen. 8
S8.
Gebäude, welche auf fremdem Grund und Boden stehen, somie die Wohn⸗ und Wirthsschaftsgebäude der Besitzer der im §. 6 auf⸗ geführten Anlagen, Falls dieselben dei feuersicherer Bedachung nicht wenigstens 30 Meter und bei nicht fruersicherer Beduchung nicht wenigstens 75 Meter von den letzteren entfernt sind, dürfen höchstens mit ¼ ihres Werthes zur Versicherung angenommen werden.
ist die Direktion befugt. Gebäude der Klasse VII, sowie Baulichkeiten der im §. 7 hezeichneten Art nur mit einem den vollen Werth nicht erreichenden Betrage zur Versicherung anzunechmen, sowie alle vor⸗
stehend erwähnten Versicherungen jederzeit, jedoch mit dierwöchentlicher Frist zu kandigen.
sicherung bei der Sozietät nicht allein sofort für aufgehoben, sondern