1890 / 293 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Dec 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Die gemäßigten republikanischen Blätter geben ihrer Befriedigung uͤber den gestern in der Kammer errungenen Erfolg der Regierung Ausdruck. Auch der royalistische

Soleil“ erkennt an, dieser Sieg sei ein Sieg der Klugheit

und Billigkeit gewesen. Das „Journal des Débats“ meint jedoch, man könne Angesichts der in den letzten Jahpen ge⸗ machten Erfahrungen nicht ohne Beunruhigung der Debatte über das Anlehen und die Steuern entgegensehen.

Die erste Zoll⸗Subkommission lehnte die von der Regierung vorgeschlagenen Zöͤlle auf Cocons und Robseide ab und nahm den Zoll von 300 Fr. pro Meter⸗Centner für gearbeitete oder Seide an. 3

Das Syndikat der Mebl⸗ und Getretdehaändler faßte bezüglich der Verproviantitung ester Plätze eine Resolu⸗ lion dahin gehend, die Verproviantiung woöge nicht zu schnell erfolgen und solle womöglich auf zwe Campagnen pertheilt werden. Ferner solle dieselbe zur Hälste in Getreide, zur andern Haälfte in Mehl bestehecx . 1

Verschiedene französische Bischöfe hatten sich an den Papst gewendet, um zu ersahren, welche Haltung sie mit Racht auf die von dem Kardinal L avigerie zu Gunsten b lik eingeleitete Bewegung beobachten sollten. In dinal Rampolla im Auftrage des Papstes wird, französischen Blättern zufolge, zunächst an die von Gregor XVI. aus Anlaß des Krieges in Spanien erlassene Eneyklika erlnnert. Diese Encyklika erklärt, daß der päpstliche Stuhl die fonstituirten Regierungen anerkenne, ohne daß diese An⸗ erkennung eine Billigung der Prinzipien bedeute, welche bei der Konstituirung entscheidend gewesen seien. Weiter wird der Nachweis zu füͤhren gesucht, wie unbegründet und ungerecht die Anschuldigungen seien, laut denen die Katholiken als Gegner des Seemne Regimes in Frankreich bezeichnet werden, und zwar aus dem einzigen Grunde, weil sie Katho⸗ Uiken seien, „als ob Katholik sein mit Nothwendigkeit gleich⸗ bedeutend wäre mit: Gegner der Republik sein.“

Rußland und Polen.

Der Kronprinz und die Kronprinzessin von Griechenland begaben sich gestern zu dem Kaiser und der Keiserin nach Gatschina und statteten später den Großfürsten

Wladimir und Konstantin Nikolajewitsch und deren Ge⸗ mahlhmen in Zarskoe⸗Selo resp. Pawlowsk Besuche ab.

Der russische Gesandte in Belgrab Persiani ist gestern von dort in St. Petersburg eingetroffen.

Ueber den Gesetzentwurf, betreffend die Unveräußerlich keit von Bauernland, der demnächst dem Reichsrath zur Entscheidung vorliegen wird, theilen die „Nowosti“ mit, daß

diesem Projekt die Veräußerung von Bauern

mag es nun einem Einzelnen oder einer Gemeinde

gebören auf irgend eine civilrechtliche Weise im Prinzip

nanz verboten werden soll. Als Ausnahme aber 8.

ipulirt: „Bauernland eines Einzelbesitzers kann veräußert

berden, wenn das Eigenthumsrecht ebenfalls an einen Bauern

Desgleichen können Bauernlandtheile nicht ver⸗

fändet, noch laut Ansprüchen von Privatkreditoren unter den Hammer gebracht werden.“

Die Einführung der russischen Postmarken in Fin⸗ and ist nach der „Now. Wr.“ von der Hauptverwaltung der zosten und Telegraphen endguültig vom 7. (19.) Juli 1891 b beschlossen, und zwar sollen für die Correspondenz innerhalb

der Repub einem vom Kar abgefaßten Schreiben

Finlands russische Postmarken zu 5 Kop. neben den gegen⸗

wärtig gebräuchlichen sinländischen Marken zu 20 Penni zur Anwendung gelangen, während die Frankirung der Briefe⸗ nach Rußland und ins Ausland statt der gegenwärtigen 20 Penni Marken nur mit russischen 7 Kop.⸗Marken gestattet sein wird. Die russischen Marken werden für die finländischen Post⸗Institutionen aus der Expedition zur Anfertigung der Staatspapiere zum Preise von 60 Penni pro Tausend Stüch verabfolgt werden, und man wiro sie in Finland für russisches oder finisches Geld zu dem nach je drei Monaten zu bestimmen⸗ den Kurse kaufen können.

Zur Frage der Reorganisation der Findelhäuser bezw. der Verpflegung unehelicher Kinder erfahren die „Nowosti“, daß das betreffende Projekt einer abermaligen Um⸗ arbeitung unterworfen wird, und zwar in Zusammenhang mit

der Loösung der Frage von der staatsbürgerlichen Stellung

unehelich Geborener überhaupt.

Italien. 8 Das gestrige Amtsblatt veröfsentlicht die Ernennung von 75 Senatoren, darunter die Diplomaten Graf Nigra

und d’ Ostiani. er Papst erließ ein Schreiben an sämmtliche Bischoͤse, in welchem er dieselben daran erinnert, daß die Kirche sich zu Gunsten der Sklavenbefreiung verwendet habe, und die bezüglichen Thaten früherer Päpste sowie sein Schreiben an die Bischöfe Brasiliens anführt. Der Papst sei von den Erzählungen über die Leiden der Sklaven in Central⸗ afrika so ergrissen worden, daß er den Kardinal Lavigerie beauf⸗ tragt habe, die größten Städte Europas zu besuchen und die Souveräne und Völker aufzufordern, für die Abschaffung der Sklaverei einzutreten. Der Papst spendet den Souveränen Europas Lob und Dank für die Abhaltung der Antisklaverei⸗ Kongresse in Brüssel und Paris und empfiehlt, mit der Ver⸗ kündigung des Evangeliums fortzufahren. Zu diesem Behuf werde er eine jährlich am Dreikönigstage zu veranstaltende

Kollekte anordnen.

Die Königin hat, wie man der „Magdb. Ztg.“ aus id telegraphirt, eine Verfügung unterzeichnet, welche die 8 auflöst und die Neuwahlen auf den 1. Februar Zusammentritt der neuen Cortes

Niederlande.

gestrige Leichenbegängniß des Königs

rlief, wie „W. T. B.“ aus hem Haag berichtet, m imposanter Weise. Die Kopf an Kopf gedrängte Menge zeigte eine ehrfurchtsvolle, sympathische Haltung. Der S war mit Blumen und Kranzen Dem Leichen⸗ wagen folgte ein Wagen, auf welchem die Kränze, die auf dem Sarge keinen Platz hoch —ö—— waren. Der Fürst von und ging mit den Groß⸗ herzogen von Sachsen Weimar und an der Spitze des Leichenzuges, dann solgten die anderen Fürstlichkeiten und

die auswärtigen Vertreter. Die feierliche Bestattung der

König ilbelm III. f in der Natur, bleiben, soda 1 hervorragende Heilwirkungen zu erzielen.

des zu Delft. cchmittags dort ein.

1 8 in Der Leichenzug traf um 3 Dem Trauerakt wohnten Verra

soll am

den auswärtigen Deputationen die Minister, die Mit⸗ glieder der Kammern und die hohen Staatsfunktionäre der Niederlande und Luxemburgs bei. Der Hofprediger Bourlier hielt die Leichenrebe. Um 3 ½ Uhr wurde der Sar in die Krypta versenkt, wo der Justiz⸗Minister die Siegel⸗ amnlegung vollzog.

vuxemburg.

Waͤhrend der gestvigen Veichenfeier im Haag waren, wie die „Frkf. Zig.“ meldet, m Luxemburg die Geschäfte geschlossen, die Glocken. wauteten und jede Minute wurde ein Kanonenschuß gelöst, bis die Feier vorüber war. Die Straßen waren mit umstorten Fahnen geschmückt und die brennenden Gaslaternen schwarz umhangen

Das bisherige Herzoglich nassauische Hausamt hat, wie die „Frkf. Ztg.“ meldet, die Bezeichnung „Großherzoglich Luxemburgisches Hosmarschallamt“ angenommen; die Herzog⸗ liche Finanzkammer, Hoskasse und Schatullverwaltung behalten dagegen vorerst ihre bisherigen Bezeichnungen.

Rumänien.

Bukarest, 5. Dezember. In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer verlas Lascar Catargi eine Erklärung, wonach das fernere Verbleiben des Kabinets nach dem Zwischenfall im Senat unmöglich sei. Der Minister⸗ Präsident entgegnete, Catargi könne nur Namens einiger persönlicher Freunde, aber nicht im Namen der konservativen ieg eine solche Erklärung abgeben. Nachdem Carpi neben Vernesco (oppositionell) gesprochen, wurde der Schluß der Debatte mit 74 gegen 48 Stimmen angenommen.

Amerika.

Vereinigte Staaten. Aus dem Jahresbericht, welchen der Schatzamts⸗Sekretär Windom (wie bereits telegraphisch gemeldet) am 2. d. M. dem Kongreß vorgelegt hat, theilt 99-* B.“ folgende Einzelnheiten mit:

Fuͤr den größtten Mangel des bestehenden Finanzsystems der Vereinigten Staaten hält Hr. Windom die geringe Elastizirät des⸗ selben. Die Nationalbanken hülfen diesem Mangel theilweise ab indem sie ihren Notenumlauf bei Geldknappheit erhöhen dürften, bel dem theuren Stande der Bundesobligationen sei dieses Auskunftsmittel jedoch von geringem praktischen Werth. Die Geldnachfrage sei sehr⸗ ungleich. In den Erntemonaten August und September absorbire der Markt immense Geldmengen. Fast alle großen Handelskrisen haätten sich in diesen beiben Monaten ereignet. Selten sei die Ab⸗ sorption des Geldes durch das Schatzamt Ursache der Geldknappheit. Im Gegentheil habe das Schatzamt während der letzten 53 Tage 25 000 000 Doll. der Einnahme verausgabt. Die Politik, dem Geldmarkt in einer kritischen Zeit zu Hülfe zu kommen, sei seit 1846 stets. befolgt worden. Ueber die Wirkungen der MeKinley⸗Bill äußerte sich der Schatzamts⸗Sekretär genau so, wie der Präsident: die Zeit sei zum Ur⸗ theilen zu kurz. Die neue Silberacte sei allseitig günstig auf⸗ genommen worden. Die jüngsten Schwankungen 8 Preise des Silbers seten Folge der Spekulattion; 8—10 000 000 Unzen seien nämlich vom Schatzamt nicht absorbirt worden. Hätte das Gesetz den Ankauf von Silber nur auf die amerika⸗ nische Silberproduktion beschränkt, so würde der Ueber⸗ schuß längst aufgesogen worden sein. Käme das amerikanssche Silber, welches fast die Hälfte des auf der Erde gewonnenen Silbers ausmache, in Wegfall, so würde bald Silbermangel in anderen Ländern eintreten und der Preis des Gilbers stetig steigen. Herr. Windom empfiehlt die Abschaffung des Gesetzes über den unentgeltlichen Austausch von Goldbarren gegen Goldmünzen und die Prägung von sub⸗ sidtärem Silber im Betrage von 19 000 000 Doll. Der Handel mit dem Auslande, welcher größer sei, als je zuvor, habe im letzten Finanzjahr einen Werth dargestellt von 1 647 139 093 Doll. gegen 1 487 513 027 Doll. im Jahre 1889 Die Einfuhr belief sich, dem Bericht zufolge, auf 789 310 409 Doll. gegen 745 131 652 Doll. und die Ausfuhr auf 857 828 684 Doll. gegen 742 401 375 Doll. im Jahre 1889. Von Deutschland wurden für 13 274 371 DVoll. mehr Waaren eingeführt, als nach dort ausgeführt. Für ganz Europa dagegen überstieg der Werth der Ausfuhr den der Einfuhr um 233 749 131 DVoll. Das den cana⸗ dischen Eisenbahnen bisber gestattete Recht, versiegelte Wagen durch das Vereinigte Staaten⸗Gebiet fahren zu lassen, sollte, meint Hr. Windom, aufgehoben werden. Ee schlägt ferner vor, von 1895 an das metrische Hystem im Zollamt obligatorisch zu machen. Bezünlich der Einwanderungsfrage sagt der Bericht, daß in den letzten Jahren ein Clement von Einwanderern nach den Vereinigten Staaten gezogen sei, welches sich mit dem amerikanischen Volke nicht assimilire und kein Verständniß für amerikanische Staatseinrtichtungen habe, während sich Anstalten und Gefängnisse mit Europäern füllten. Es werde deshalb der Erlaß eines Gesetzes beabsichtigt, welches diese Klasse Einwanderer ausschließe. Hr. Windom kündigt endlich an, daß er eine Vorlage einbringen werde, wonach auf Geistliche, Lehrer und Gelehrte die Bestimmungen des Gesetzes über Ausländer und über den Abschluß von Kontrakten im Auslande keine Anwendung finden sollen.

Kunst und Wissenschaft.

DOas Koch'sche Heilverfahren. Die „Deutsche Medizinische Wochenschrift“ bringt,

wie schon kurz erwähnt, einen Aufsatz von Stabsarzt Dr. Behring und Dr. Kitasato aus Tokio über eine im Hygienischen Institut des Professors Koch ausgeführte Arbeit zur Frage der Unempfänglichkeit von Thieren gegen Diphthe⸗ rie und Tetanus (Wundstarrkrampf). Auf welche Weise die Heilung und Immunisirung, d. i. das Unempfänglich⸗ nachen der Thiere gegen diese Krankhbeitsgifte, erfolgt, wird hier nicht angegeben, sondern einer Publikation in der „Zeitschrift für Hygiene“ vorbehalten. Die Verfasser beschränken sich auf den Nachweis, daß die Unempfänglichkeit von Kaninchen und Mäusen, die gegen Tetanus immunisirt sind, auf der Fähigkeit der zellenfreien Blutflüssigkeit beruht, die gistigen Substanzen, welche die Tetanus⸗Bacillen produziren, unschädlich zu machen. Zur Erklärung dieses Vorgangs sind mancherlei Theorien aufgestellt worden. Dr. Behring konnte bei seinen Studien an diphtherieꝛ immunen Ratten und an immunisirten Meer⸗ schweinchen feststellen, daß keine dieser Theorien die Im⸗ munität der Thiere zu erklären vermag. Nach mannig⸗ sachen vergeblichen Bemühungen zeigte sich in der das Diphtheriegift zerstörenden irkung des Blutes von rieimmunen Thieren die Richtung, in welcher die Unempfänglichkeit für Diphtherie zu suchen sei. Aber erst bei der Anwendung der bei der Diphtherie gemachten Erfahrungen auf den Tetanus sei er zu Ergebnissen gelangt, die, soweit zu erkennen sei, an Beweiskraft Nichts zu wünschen übrig lassen. Hiernach sei erwiesen, daß das Blut des tetanus⸗immunen Kaninchens Eigenschaften besitzt, welche das ist zerstören. Diese Eigenschaften sind so dauerhafter sie auch im Organismus anderer Thiere wirksam man im Stande ist, durch die Bluttransfusion

Die tetanusgift⸗

erstörenden Eigenschaften fehlen jedoch im Blut solcher Thiere, ie gegen Tetanus nicht immun sind, und wenn man das Tetanus k; nichtimmunen Thieren einverleibt hat, so läßt sich dasselbe auch noch nach dem Tode der Thiere im Blut und in sonstigen Körperflüssigkeiten nachweisen. 3

In Verbindung 11e steht folgende Meldung des „W. T. B.“: „Professor Sir Joseph Lister hielt am Mitt⸗ woch Abend im Kings⸗College⸗Hospital in vonbon den ersten Vortrag nach seiner Rückkehr aus Berlin und theilte dabei mit, daß Professor Koch zwei neue Heilmittel ent⸗ deckt habe, welche furchtbare kontagiöse Krankheiten nicht nur heilen, sondern auch verhindern würden. Die genaue Natur dieser Heilmittel könne er nicht enthüllen. Vom Auditorium wurde angenommen, daß Lister damit auf die Heilmittel Koch’s gegen die Diphtheritis und den Tetanus habe hinweisen wollen. Professor Dr. Lister bemerkte schließlich noch, die Heil⸗ mittel beständen aus einer so chemischen Substanz, daß ein Jeder dieselben herstellen könnte.

Von Berlin aus hatte Lister am 28. November an einen Münchener Arzt einen ö“ in welchem es heißt: „Ich bin mit einer meiner hwestern und deren Tochter, die mit Lungenschwindsucht behaftet ist, nach Berlin gekommen, um die Wirkung des Koch’'schen Verfahrens zu erproben. Dr. Koch bot mir sehr freundlicher Weise an, den Fall selbst zu behandeln; ich habe dies Anerbieten gern angenommen. Alles, was ich hier gesehen und gehört habe, bringt mich zu der Ueberzeugung, daß Koch einen ungeheuer wichtigen Bei⸗ trag für die Behandlung der furchtbaren Krankheit, dieser Geißel der Menschheit, geliefert hat. Meine Nichte hat dre⸗ 1 Einspritzungen erhalten, und Alles geht bis jetzt nach Koch’s Angaben.“

Professor Rosenbach⸗Breslau macht in der „D. m. W.“ 8 den Vorschlag, das Koch'sche Heilmittel gegen die Tuberkulose „‚Kochin“ zu nennen. Dr. v. Noorden, klinischer Assistent an ber zweiten medizinischen Klinik des Professors Gerhardt, berichtet ebendort über die Beobachtung frühzeitiger Verände⸗ rungen der Lungen unter dem Einfluß der Koch’'schen Heile methode. Es trat nach einer oder mehreren Einspritzungen in dem physikalischen Befund der Lungen eine auffallende Ver⸗ änderung ein, welche auf eine früher nicht beobachtete, erst durch die Einspritzung hervorgerusene Verdichtung des Lungen gewebes um die erkrankte Stelle schließen ließ. Diese Ver⸗ dichtung des Lungengewebes, welche wahrscheinlich den Hei⸗ lungsvorgang einleitet, geht nach weiteren Einspritzungen vorüber.

Professor Koch wird auf Beschluß der städtischen Behörden in Göttingen, der Universität, an welcher er den größten Theil seiner Studienzeit verbracht hat, eine Gedenktafel an dem Hause, welches er früher bewohnte, erhalten.

Aus München, 3. Dezember, berichtet ferner die „All⸗ gemeine Zeitung“:

Das Befinden sämmtlicher mit Koch’scher Lymphe behandelte Kranken ist, wie Hr. Geheime Rath Hr. von Ziemssen heute in seiner Klinik mitrheilte, ein durchaus befriedigendes. Eine Heilung sei frei⸗ lich noch nicht zu verzeichnen, dafür sei aber auch die Zeit viel zu kurz, seit welcher man hier mit der Lymphe Injektionen mache. (G8 scheine faft, als ob das Mittel gegen Lokaltuberkulose viel gründlicher wirke als gegen Lungentuberkulose, wenn auch im letzteren Falle eine Besserung nicht zu verkennen set., Von einer Gefahr, welche die Reaktion brächte, haben wir hier nichts bemerken können. Mie Kranken fühlen sich nach Ablauf der Reaktion gewöhnlich bedeutend wohler, als zuvor.

Die Konzession für das neuerdings mehrfach besprochene Sanatoriun im Gumpenberg⸗Palats wurde von der Königlichen Polizeidirektion ar die ausdrückliche Bedingung geknüpft, daß akute Insektionskrankbeiten in dem Sanatorium nicht behandelt werden dürsen. Scharlach Diphtherie ꝛc. sind mithin aus diesem Sanatorium ausgeschlossen. Die staatlichen und städtischen Medizinalbehörden haben die Frage der Anstechungsgefahr sehr genau geprüft und erwogen und ihre Bewilli⸗ gung zur Errichtung erst dann ertheilt, nachdem durch die innere Ein richtung des Sapatoriums die vollste Garantie gegeben, daß eine An steckungsgefahr gänzlich ausgeschlossen ist. Die Köͤmen der ärztlichen Leiter, Hofrath Dr. Schmid, langsähriger Badearzt in Reichenhall, und Dr. Lindpaintner, huͤrgen dafüͤr, daß die Anstalt nach streng wissenschaftlichen Prinzipien geleitet wird. Minderbemittelte werden Theils zu erheblich ermäßigten Preisen, Theils ganz unentgeltlich in das Sanatorium aufgenommen

Der „Hamburgische Correspondent“ veröffentlicht einen ausführlichen Bericht über eine von 200 Aerzten Hambur g98 und der Umgegend hesuchte Sitzung des ärztlichen Vereins, in welcher Professor Kast und Dr. Schede die Resuͤltate de bisherigen in den Hamburger Staats⸗Krankenhäusern vor genommenen Behandlung nach der Koch'schen Heilmethode demonstrirten. Die diagnostische Bedeutung der Probe⸗ Einspritzungen siel uͤbereinstimmend mit der Koch’schen Ver⸗ öffentlichung aus. Operative Eingriffe dürften nach Auffassung des Dr. Schede auch künftig unumgänglich sein. Die Demon⸗ stration, bei welcher verschiedene hochinteressante Fälle vor geführt wurden, dauerte drei Stunden.

Der Erzherzog Karl Ludwig hat als Protektor des von Professor von Schrötter angeregten Vereins zur Errich tung einer klimatischen Heilanstalt für Tuberkulöse bei Wien folgendes Handschreiben an das Comité gerichtet:

„Ich setze das Vereinscomité in Kenntniß, daß es mir zur leb⸗- haften Freude gereicht, einem Unternehmen mein Protektorat ange deihen zu lassen, welches sich mit der Gründung und Erhaltung einer klimatischen Heilanstalt für Brustkranke befaßt. Eine solche den Erfordernissen der beutigen Wissenschaft entsprechende Heil⸗ anstalt in greigneter klimatischer Lage, womöglich in der Nähe Wiens, zu errichten, ist ein wahres Bedürfniß und im Interesse der kranken und gesunden Bewohner unserer Großstadt ge⸗ segen. Ich gebe mich der begründeten Hoffnung hin, daß dieses äußerst wohlthätige Institut zum Segen insbesondere der armen Be⸗ völkerung gereichen und wegen seiner Lage in gesunder, frischer Luf zur Bekämpfung einer Krankbeit wesentlich beitragen wird, welche hier den größten Prozentsatz aller Erkrankungen bildet und die größten Opfer jener Klassen der Bevölkerung fordert, die nicht in der Lage sind, in ausreichendem Maße für ihre Gesundheit zu sorgen Wien. 7. November 1890. Erzherzog Karl Ludwig m. p.“

Professor Billroth steüte gestern in Wien sämmtliche bisher in seiner Klinik nach Koch's Methode 88 Patienten vor und äußerte sich über die erzielten Heilresultate sehr günstig; der diagnostische Werth des Koch'schen Heilmittels sei absolut nicht mehr anzuzweifeln, es handle sich nur darum, die Injektionen fortzusetzen, um endgültige Resultate zu erzielen.

1489781]

16. August 1864

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi chen

den 5. Dezember

Berlin, Freitag,

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingung 4. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

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1) Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Kämmerelkassen⸗ Rendant Ernst Schülke aus Bernstein N’/M., ge⸗ boren Friedrichsdorf, Kreis Dramburg, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Ver⸗ gehens gegen §§. 246, 350, 359, 74 Str.⸗Ges.⸗B. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften nd in das Gerichtsgefängniß zu Berlinchen abzu⸗ iefern.

Berlinchen, den 3. Dezember 1890.

Königliches Amtsgericht. 1 Mühlbach. Beschreibung: Größe 5 Fuß 6 Zoll, Haare dunkel, Stirn frei, Bart schwarzen starken Schnurbart, Augen braun, Nase stark u. gebogen, Mund groß,

Zähne defekt, Kinn breit mit Grube, Gescht länglich, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch, Kleidung dunkler Anzug, graubrauner Ueberzieher

mit Sammetkragen, graubrauner steifer Hut mit nach unten gebogener Krempe. Trägt hohen weißen

Stehkragen und braune Glace⸗Handschuhe. Be⸗ sondere Kennzeichen: hat militärische Haltung.

——ö——V

46065]% 1 H“

In der Strafsache gegen Albrecht und Genossen

J. 1 C. 58. 1890 wird nachstehende Person: der Matrose Karl Rudolf Oskar Böttger, 8 geboren 3. Mai 1867 zu Berlin, unbekannten Aufenthalts, dessen keter Wohnsitz oder Aufenthaltsort Berlin gewesen ist, beschuldigt, als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militär⸗ pflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets auf⸗ gehalten zu haben, Vergehen gegen 6. 140 Abs. 1 Nr. 1 des Reichs⸗ Strafgesetzbuchs.

Derselbe wird auf den 28. Februar 1891, Vormittags 9 ½ Uhr, vor die II. Strafkammer des Königlichen Landgerichtg 1., hier, Alt⸗Moabit 11 Saal 49, zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben des An⸗ geklagten wird zur Hauptverhandlung geschritten werden und wird derselbe auf Grund der nach 8 8 472 der eee:Eteet aefasn von der betreffenden zuständigen Kreis⸗Ersatz⸗Kommission über die der Anklage zu Grunde liegenden That⸗ sachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. Berlin, den 15. November 1890. Staatzanwaltschaft beim Königlichen Landgericht I.

43638] Oeffentliche Ladung.

Die nachstehenden Personen, als Ersatzreservisten

des Landwehrbezirks Magdeburg:

1) Albert Fabarius, geboren am 8. Januar 1864 zu Magdeburg, zuletzt hier wohnhaft gewesen, 8 2) Karl Friedrich Wilhelm Schröder, geboren am 3 November 1861 zu Falkenberg, letzter Wohn⸗ sitz Magdeburg,

3) Friedrich Emil Georg Ernst Meyer, geboren am 21. Juni 1865 zu Magdeburg, letzter Wohnsitz

Magdeburg, 4) Gustav Gotthardt Endrikat, geboren am 15. August 1864 zu Urzeszuppen, Kr. Pillkallen, letzter Wohnsitz Magdeburg 5) Oswald Eduard Emll Scholz, geboren am 29. Juli 1861 zu Wusterhausen, Kr. Ruppin, letzter Wohnsitz Magdeburg, 6) Friedrich Hermann Köhler, geboren am zu Langewiesen, Kr. Arnstadt, letzter Wohnsitz Magdeburg, 7) Friedrich Heinrich August Witt, geboren am 30. November 1859 zu Parchim, letzter Wohnsitz Magdeburg, 8) Julius Heinrich Kißner, geboren am 13. August 1861 zu Reichenbach i. Schlesien, letzter Wohnsitz Magdeburg, 9) Hermann Carl Ernst Funke, geboren am 21. Dezember 1864 zu Magdeburg, letzter Wohnsitz Magdeburg, 1

10) Joseph Küttner, geboren am 13. Juli 1862 zu Herzogswalde, letzter Wohnsitz Magdeburg,

11) Paul Hermann Heinrich Tacki, geboren am 19. Juli 1863 zu Magdeburg⸗Neustadt, letzter Wohn⸗ sitz Magdeburg,

12) Friedrich Wilhelm Lehmann, geboren am 21. Mai 1862 zu Gr. Wanzleben, letzter Wohnsitz Magdeburg, 13) Ma

Albert Julius Pistorins, geboren am 20. August 1863 zu

Magdeburg⸗Buckau, letzter Wohnsitz Magdeburg,

14) Paul Carl Franz König, geboren am 5. August 1862 zu Neustadt a./S., letzter Wohnsitz Magdeburg. 3

15) Robert Ernst Reiche, geboren am 17. März

859 zu Helasstsot. Mansfelder Seekreis, letzter b . agdeburg, b

16) Ernst Eduard Alexander Löser, geboren am 10. Dezember 1864 zu Riga, letzter Wohnsitz Riga,

17) Friedrich Wilhelm Louis Richter, geboren

m 4. Juli 1865 zu Genzien, Osterburg, letzter Wohnsitz Magdeburg,

18) Gustav Emil Baer, geboren am 14. Sep⸗

ember 1862 zu Priebow, Ost⸗Sternberg, letzter Wohnsitz Magdeburg,

19) Johann Antkowiak, geboren am 3. Juni 1864 zu Szezodowo, Kossen, letzter Wohnsitz Magde⸗

burg, 20) Julius Hugo Stenzel, geboren am 3. No⸗ ember 1861 zu Dresden, letzter Wohnsitz Magde⸗

ur e beschuldigt: ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein. Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Straf⸗

gesetzbuchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 18. Fe⸗ bruar 1891, Vormittags 9 Uhr, vor das König⸗ liche Schöffengericht hier, Thränsberg 44, Zimmer Nr. 17, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unent⸗ schuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Straf⸗Prozeß⸗Ordnung von dem Königlichen Bezirks⸗Kommando zu Magdeburg auggestellten Erklärung verurtheilt werden. Magdeburg, den 30, September 1890. (I. §) (Unterschrift), Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 12.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[49003] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangzvollstreckung soll das im Grundbuche von der Louisenstadt Band 54 Blatt Nr. 2637 auf den Namen des Kaufmanns Saul Beer Feigelis zu Pee eingetragene, in der Skalitzerstraße Nr. 140 belegene Grundstück am 26. Jannar 1891, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichts⸗ stelle Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C, Erbgeschoß, Saal 40, versteigert werden. Da Grundstüch ist mit 6730 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Autzug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ 12..5 deren Vorhandensein oder Betrag aus dem

rundhuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungzs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere Herartsg⸗ Seee von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden

ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforberung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des ge⸗ ringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die be⸗ rücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden o vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach ejelttem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 26. Januar 1891, Nachmittags 12 ½ Uhr, an obenbezeich⸗ neter Gerichtsstelle verkündet werden. 5 Berlin, den 25. November 1890. 8 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.

[48996]

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des der verehel. Rieckhoff, verwittwet gewesenen Fin⸗ dorf, geb. Winkelmann zu Stabtbuch zugeschriebenen, an der gr. Straße hier unter Nr. 143 belegenen Hauses mit Zubehör Termine

1) zum Verkaufe nach Fesecee⸗ endlicher Re⸗ gulirung der Verkaufbbedingungen am 21. Fe⸗ bruar 1891, Vormittags 10 Uhr,

2) zum Ueberbot am 17. März 1891, Vor⸗ mittags 10 Uhr,

im Zimmer Nr. 5 (Schöffengerichtssaal) des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 7. Februar 1891 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Kaufmann G. Köpcke in Witten⸗ burg, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger An⸗ meldung die Besichtigung des Grundstuücks mit Zu⸗ behör gestatten wird.

Wittenburg, den 2. Dezember 1890.

Großherzogliches Amtsgericht.

[48999]

In der Zwangsvollstreckungssache des Bäckermeisters Fesedech Hassel zu Hessen, Klägers wider den Barbier

einrich Borchers in Hessen, Beklagten, wegen Hypo⸗ thekzinsen, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei v. bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzu⸗ melden.

Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf den 20. Dezember 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vorgeladen werden.

Schöppenstedt, den 27. November 1890.

Herzogliches Amtsgericht. Stünkel. b [49023] Vporladung. G“

In dem gerichtlichen Theilungsverfahren der Katharina Taylor, geb. Mombert, Ehefrau von John W. Taylor in Breese, Kreis Clinton, Staat Illinois, Nordamerika, vertreten durch Eugen Gar⸗ diser, Glasarbeiter in Harzweiler gegen Joseph Mombert, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort in Amerika,

wird Letzterer vorgeladen, in dem am Freitag⸗ den 16. Januar 1891, Nachmi 2 Uhr, 2 nn i. L., in der A 8 des

otars Levy stattfindenden Termine zu erscheinen. um Üüber die gestellten Anträge auf öffentliche Ver⸗

Oeffentlicher Anzeiger.

steigerung der Liegenschaften und Thellung des Er⸗ löses zu verhandeln, unter der Verwarnung, daß gegen den Ausbleibenden angenommen werde, er sei mit der Vornahme der Theilung einverstanden, und daß die letztere ungeachtet seines Ausbleibens für ihn bindend sein werde.

Saarburg i. L., den 2. Dezember 1890.

Feldmann, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[48997] Aufgebot.

Es ist das Aufgebot folgender Schuldverschrei⸗ bungen der konsolidirten 4 %igen Preußischen Staats⸗ Anleihe:

1) von 1880 Litt, E. Nr. 433 552 über 300 vom Milchhändler Carl Heinrich Gorgs in Klein⸗Dobritz bei Dresden, 2) von 1880 Uitt C. Nr. 133 737, 133 738 und 133 739 über je 1000 und UIitt. D. tr. 143 374 über 500 vom Maler Theodor Bauhus zu Kleve, 3) von 1880 Litt, E. Nr. 130 228 über 300 vom Ker chi ase gor Dr. jur, Kammrath zu Lutter am Barenberge beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 31. Dezember 1891, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 30. November 1890,

Königliches Amtzgericht I., Abtheilung 4

[14841] Aufgebot.

Die Erben und Kinder des am 4. März 1890 verstorbenen Werkmeisters Friebrich August Karl Forke in List: a. Richard Forke in List, b. Wilhel⸗ mine Steinmeyer, geb. Forke, in Bremen, c. Karl Forke in List, d. Heinrich Forke daselbst, und e, Paul Forke daselbst, haben das Aufgebot der ihrem Vater und Ercblasser von der Lebensversiche⸗ rungsgesellschaft Caisse géêenérale des familles am 20. Juni 1876 ausgefertigten Police Nr. 27 353 über 1000 Frcs. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. Januar 1891, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ ebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hannover, den 31. Mai 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V B. Pagenstecher.

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Das Sparkassenbuch der Sparkasse der Stadt Kottbus Nr. 9327 über 410 29 ₰, ausgefertigt für Erdmuthe Blanke, ist angeblich verloren und soll auf Antrag der verwittweten Hausbesitzer Erd⸗ muthe Blanke für kraftlos erklärt werden.

Es wird daher ein Jeder, der an diesem Spar⸗ kassenbuch irgend ein Anrecht zu haben vermeint, aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Gericht und zwar spätestens im Aufgebotstermine am S. April 1891, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 18 zu melden, und sein Recht näher zu begründen, widrigenfalls das Buch für erloschen erklärt und der Antragstellerin ein neues an dessen Stelle aus⸗ gefertigt werden wird.

Kottbus, den 13. September 1890. Königliches Amtsgericht.

[489933 Aufgebot. Die Firma Heiliger & Cie. zu Grötzenberg bei Waldbröl hat das Aufgebot eines am 11. Jnni 1889 von der Firma C. B. Eichmann in Köln auf den Barmer Bankverein Hinsberg Fischer &. Cis. in Barmen gezjogenen, an den Vorzeiger bei der Prä⸗ sentation zahlbaren, von Eichmann der tte 22. Heiliger & Cie. übergebenen, mit 22 875 eichneten Cheks TE11“ ũber 300 beantragt. Der der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Fe⸗ —— 11 Uhr, ver dem unterzeichneten ichte anberaumten termine seine Rechte anzumelden und vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen 1 Barmen, den 1890 iche 2 Reinhold.

2) der ½ Hufner Detlef Dieckmamnn in Sparriesbon. 1““ unden, als:

1) Obligation 8bees a9s . A 1 21 s

—qünmannnö—

6. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛ7. Versicherung. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Geno lichehe . 8. Niederlassun 9. Vant augmehe 10. Verschiedene 2

ꝛc. von Rechtsamwälten

Zekanntmachungen. Hemdingen Bd. II. Bl. 54 Abth. III. Nr. 2— 180 eingetragen stehen, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 22. Jannar 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterseichneten Gerichte anberaumten Aufgebote⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfallz die Kraftlogerklärung der Urkunden erfolgen wird, Rannau, den 20. November 1890. Königliches Amtsgericht. „gez, v. Rohhen. Veröffentlicht: Kruse, Aktugr, als Gerschtsschreiber des Königlichen Amtzsgerichts.

[47794] Oeffentliches Aufgebot.

Der in Tönning beheimathete eiserne Schrauben⸗ dampfer Emma Unterscheidungszeichen L. R. G. F., Raumgehalt netto 501,86 briibsche Registertons ist am 25. Januar 1890 mit einer Labung Kohlen für Tönning von Burntizland in See gegangen.

Der Dampfer hat seither den Belllamöngsort nicht erreicht, auch sint Nachrichten über den Ver⸗ bleib des Schiffes und der Besatzung nicht ein⸗ getroffen.

Die Besatzung des Schiffes bestand aus folgenden Personen:

dem Kapitän W. Zerrahn aus Hamburg,

dem Steuermann H. W. Ahrens aus Rostock,

dem Bootsmann Lauritz Beck aus Wonszbeck,

Kreis Haverzleben,

dem Matrosen Hanz Chr. Jeusen aus Iller Roi,

dem Matrosen Hermann Haase aus Memel,

vdem Matrosen H. C. Jordt aus Flensburg,

dem Leichtmatrosen W. Jagan aus Hamburg,

dem Koch Chr. Jörgensen aus Schelde, Kreiz Flensburg,

vem Steward H. Braudt aus Geestemünde,

dem ersten Maschinisten A. Jähncke aus Ost⸗

swine (Pommern),

dem zweiten Maschinisten M. J. F. Spieker⸗

mann aus Stettin,

dem Heizer Joh Peters aus Tönning,

dem Heizer J. H. Auchter aus Varbitz (Han⸗

nover),

dem Heizer C R. Wollner aus Plauen.

Alle Diejenigen, welche über den Verbleib der Emma und deren Besatzung sowie über die Art der Verunglückung des Schiffes Auskunft zu ver⸗- mögen, werden hierdurch aufgefordert, mwas ihnen bekannt ist, dem Könizlichen Seramt Tönniang

binnen sechs Wochen hierher mitzatheilen. 8 Fleusburg, den 24. November 1890. Königliches Setamt Lönning. Der Vorsitzende: Nissen.

[49000] Anufgebot.

An den am 1. September 1841 mu borenen Karl Friedrich Bachmann, angeblich Anfangs der sechsziger Jahre

begeben haben soll und von welchem nie

rigt hierher eingegangen ist, beitehentlich unbekannten Erben und Erbuehmer ergeht a trag des Bormundes des Verschollenen, des T. meisters August Rabe in Mücheln.

vor oder spätestens in dem auf den 6. 1891, Vormittags 10 Uhr, an Fiesiger