1890 / 294 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Dec 1890 18:00:01 GMT) scan diff

8 1 gorr.“ berichtet, am 4. . h von dem Arbeits⸗Minister 4— nedsnat worden, Wet Minister führte in langer ede den Mitglledern ihre Aufgaben vor Augen und betonte, daß er Nath nur die Interessen der Industrie unh des Hanhels gelgiens im Auge zu habe. Die Prüfung der Foll⸗ arise set zunä das Wichtigste, nächstdem die Fesistellung ber m Interesse elgiens etwa auslaändischen Länhern zu ge⸗ ln Jüberes zanttgunaene Der Minister überreichte ben von ber Regierun ausgearbeiteten Zolltarisentwursf, ben framos⸗ schen Generaliarif und das Mae Kinsey’sche Tarifgesetz ußb ersuchte vier Abtheilungen ertraflsve unb minerglonische Fnbuserten, Tertil⸗ und Nekleibungsinbustrien, verschiebene und chemische Industrien, kaufmännische Gewerbe zu bilben. Die zu diesen Verathungen abgeorbneten Ministeriäalbeamten ollen alle Nachweise iefern, durh Uhre Erfahrungen sel DPebatten erleuchten, aber hur esse vergthenbe Stimme Hierauf wurde von deß vi verschiebenen Mit⸗ dllebern mit 36 gegen eine Stiwphmno der Antwerpener Venatot unb Groffkaufmahmh Van Mut, welcher frethand⸗ kerischen Anschauungen hulbigt, zum Vorsitzenben des aberen Inhustrie⸗ und Arbestsrathe gewählt und von dem Minsster in sein Amt eingesührt., Nachbem auch bie Dertagzen der vier Abtheilungen mewähtt wordben waren, wurde heschlossen, amn 10. b. M. it der Verathung ber Zolltarise zu beginnen

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Partamentarische Macheichten,

In de heutigen (19,) Sitzung des Haufes der Ab⸗ gewrdwebs. welcher der Minister der FGeistlschen 20. An⸗ solegerhestas Dr, von Goßter und der Finanz Mimister 8 Miguen!; heiwohnten, wurde die erste Berathung des GEnlwurfs eines Gesethes, betreffend die öffeniliche

haben,

bpiene. Das Gesetz hindere diesentgen, welche das Gemeinsame betonten, das höchste Gut, das Christenthum, zu retten, welches setzt in Gefahr sei. (Veifall bei den e und im Centrum.)

Abg. von Huch erklärte die Bereitwilligkeit der kon⸗ servativen Partei, an bem Zustandekommen dieses Gesetzes mit⸗ zwvwirken. Sollie es auch setzt noch nicht zu Stande kommen, so wörben doch die Meintegen geklärt und das spatere Zustande⸗ fomen erleichtert. Mit Genugthüung sei zu —* daß ber Feilesanesef Abh ber konsesstonellen estaltung ber Volksschule festhalte, das sei eine glte Forderung ber konservativen wegia welche ber Forderung der Simultanschulen Auch foisen Schritt entgegenkommen wolle. (MNeisall fechts.) un Gehnbung der Schulen auf dem kommunalen Peinzip seéi seine Partei befeit die Schul⸗ sozietäten bätten sich iw Bsten nicht bewahrt in Hannover berechtigte Eigenthümlichkenlen zu bewaohfen seien, werbe die Kommissiomn eahsg DPurch bie Rertheitung ber Echul⸗ lasten, würden bdie Gutsbesitzer bes Sstens wefentlich meu⸗ belastet. Sollten gber, wie bie Launbgemembeorbnung es wolle, die Gutsbeztrke setbstänbig bleiben, so müßten sie guch bie Pflichten bafür Ubernehmem. Der Gutsbesitzee müsse aber guch dieselben Rechte haben, wie der Scchulvorstand in der Gemeinde. Die Hegane der Selbsiverwaltung seien überhaupt etwas in demn Hintergrund gebrängt (Sehr richtig! Uinks.) Eine strenge Staatsaussicht sei nöthig, e8 gehe aber über das Maß des Nothwendigen binaus, wenn der Schulverwaltung allein der Eelaß der all⸗ gemeinen Anordnungen übertragen werde. Dabhet könne leicht. hie Verlscksichtigung der örtlichen Verhältnisse unterblechemn, Mit der Festsetzung eines angemessenen Diensteinkommene r die Lehrer sei seine Partei einverstanden. Eine Hufch⸗ des Giesetzes sei nur unten Beihülfe des Stagtes möglich, über es sel bebenklich, die Mitjel aus den Ueberweifungen aus den landwirthschaftlichen Zöllen fest⸗ zulegen, ehe mam übersehen konne, was aus der Steuerresorm

à outrance. Da müsse man den letzien Groschen daransetzen, um Privatschulen zu gründen. niversitäten, Gymnasien, Seminarien hingen mit der Volksschule zusammen. Ein Schul gesetz müsse alles umsassen. Von dem Lehrer sei in der Vorlage gar keine Rede, abgesehen von den ökonomischen Verhältnissen desselben. Vielleicht könne die Besserstellung der Lehrer aus der Vorlage herausgenommen und allein fertiggestellt werden. Man hätte doch wenigstens die Organe der Kirche vor her hören sollen. Die Schulräthe regierten ohne Widerspruch, odaß sie schließlich glaubten, sie wären allein auf der Welt und unfehlbar. deneeden) Die Kirche abe keinen Einfluß auf die Anstellung der Lehrer. Fs sei nicht zu ersehen, ob der Geistliche den Religionsunter⸗ richt selbst ertheilen könne. Der Geistliche dͤrfe nicht einmal einen salsch unterrichtenden Lehrer sofort he⸗ richtigen. Hr. von Ladenberg bhabe sor den Re⸗ Uglemsunterricht einen besonderen kirchlichen Inspektor, für den übrigen Unterricht einen weltlichen Inspektor in Auesicht genommen. Daß ber Staat üher die Lehrbücher entscherden solle, sei ein Eingriff in die Lehrfreibheit der Kirche. Das Recht der Eitern in für vthre Kinder sei gar nicht sewahrt G ei Schluß des Blattes dauerte die Rede fort.)

Kunst und Wissenschaft.

In Felge per an den Bürgermeister gelangten Mitthetlung paß der Heatsche Grographentgg aut I, . unp. 8 Rpen sübi in Wien tasen werße, bewihigte, laut Meldung des „W. I. . ber pertsge Gemeinperaih pem Bürgermeister einen Krebit zur Be⸗ Giüfuse bees Konsgresses.

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Rach Schluß der Rebartion eingegangene Depeschen.

sezug auf die Wahl der Schule

Foüreüule, fortgesetzt, venheh Dv. Jrne blewski heklagte, daß die Morlage aut e ei Millionen polnische Unterthanen keine ach pyw. d der Religion nicht die richtige Stelle auweise. uüsse vie Grundlage der gäanzen Wolksschule sein vaäbe ein viel größeres Interesse an ber Schule als Smat. Daß evangelische Lehrer katholischen Religions⸗ GANNN” ertheilt hätten, se. hacshlich, und , auf den Gnn des Hrn, von Scchalscha, vorgekommen Naoch be he, Rechte der Kirche mißachte maß die der Gltern, indem bie Muttersprache nicht genügend verück⸗ werbe, Uinter diesen Umständen könne die SsSchule hie K d nicht mehr vor der Sozialhemofratie bewahren Die Reli⸗ , sellschaften sollten zwar den Neiq opeunterriche letten, at werhde aber voch größeren Einftuß varauf bebaiten, wennend der Geistliche in hiesem GGesetze nur als Giaffage

werbe,

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Montag!t Dpernhaus. letto., sach dem Nalienischen voßn Paul Agottont

Schaufpielhqus.

Wetterbericht vom 6, Dehemͤber, WMordene Uhr.

Wind.

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Graphologte. Sirahl und E. Vvefsing.

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Neberftüot der Witteruns aeae He. toh iieh A e den 22 IpvS Newdeen 48⁸

kommen der Rortage der Kampf erst recht beginnen, er werde stels Abänderungen

bhegantragen und stisten, um das Gebahren der Schulverwaltung zu prusen Der Entwurf sei unannehmbar, er erschaltere die katho⸗ Grundlage Die

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Dper in 4 Akten

Anfaug Uhr 260. Vorstellungo nze ig, 5 Aufzügen von Ghgkespenre ch A. W. v. Schtegel’d dsderevon WW. Kanbert. von E. Geged

hänfer ueh der Sängerkyieg auf der Wart Romahtische Ber in ½& Akten von Richard

G 1 * Schausptelhans. e1. Bgrstellung. Der Wegtei-

Vustspiel in 4 does Feregz von N. von

vaßspiel in 1 Apfmgg von A. & Anfand 8 a

Weowtadz Güc von Bevrrichtnge

und Willihm Wnwoch: Die Kinder der Exervnenz.

Geoldürsche. Oennah, Fabale und Niede.

NeIRag-Adeater. Sewhtag Svdoms Gude⸗ Oew . d Abten von Herxwann Suderwann.

Er hoffe, daß aus der

was zum Heile des MNaterlandes biene. (Veisall.) Die Ahg. De. Windthorst glaubte nicht an ein Zustande⸗ Käme sie doch zu Ehiande, so werde sfür

eimnen

ihrer vesettigt,

Kirche in werde zwar Wilkür, die viel

vielmehr der Entwuef des Ministers von Ladenherg deutenbsten Kultus⸗Ministers, den er meder preußischen Ge⸗ hichte Der Entwurf bebeute die Verstaatlichung der Sschwie

250. Vorstelung Mige von . Nerdi. Fext des F. M. Pisve. Aanz

Her Stuym.

b Noßk von Wang Uhr

1. Voestelung. Taun⸗

Grgeb. Anfaug. Uhn

Aufhügew, nach einge Ides wefeid. Voeber;

Sonmmtahn Moin veopold.

n Malen Die Kinder der 8 AMpüadew von Erust von Schumwann

Gonntag Nachm. Udrn

Die Angen der vos Wilheiwine ven 8 Fran-

Verein

schlimmer sen die Nerfassung nicht aus, der Verfassung enispreche

Fübent. Hense.

Hierzauf; 9 Male

GuaohAdend

Verathung etwas hervorgehe,

interpehüten h Landesvert Mitthesung des

für den ganzen Sstaagt

an eitelnen Prhfungen und durch die Erkis Prüfung unvol die Erxlangung nicht böwerlich

ministerielle sie werde gber zur legalt Dieser Entwuff

des he⸗

(Fortsetung d

Abend⸗Vorstellung. Agfang Uhr, Pey Beteek⸗ Dwevette h 8 Mieh, voß F. und R. Musit vos Carl Mihocker Reaten Hen. Minder, Pirigente Hr. Kapellmeister Febermwmann Mi, purchaus neger Ausstattung! Fum Gonne und Erbde, 18sgncchs Ballet h 4 BüberN von F. Ganl und I. Haßreiter Mäanik vo9. I. Vaver Ballet⸗Aerangement vom VaNeiweistern I. Gundlach Mogtog; Der Wettelstudent. und Erde⸗

Hierauf! Sonne

Restdenr-Cheater. Pwektton Sigmund Vauten⸗ durd. Soehnthdz. Zum 18. Maler Pey Kampf nd Pafein. (Aag eite pour h Vie) Sittenbild d Nirn voß Ripdoßse Handet. Heutsch von Fugen Zbel Uhe. Wonac; Dieselde Verstelung.

Belle AMianece -Cheater. Sonntag Fyfemble⸗ stsptel von Mitoltehern des Walntwer⸗Lbegters Fum v. Maier Ramilte Knickweyer Schwank X Akren von Frch Beregd. Ansang 1 ½ Uboe Montag und Lage Familte Knieck⸗ wenrev.

Ndolpd Erus⸗Cdeater., Gonntogt Jaxmns 99. Male: Uufere Don IJuans. Hesamgesposse 4 Atres dens Kon Nreptene. Coupiess vo. Gustav Grth. Mußk von Fram Notd und Adelph ens d, h 1

Montas: de Vorstellun. Aufang ½ Udr.

Chomaes-Theater. Amme IJobedstvaße 30. &. Idoms. Gonmtag: JZum 16. Male:

und [Agende Tager Der Poldaten⸗

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Convert⸗Anzeigen. Concert-Haus. Genntag: Caul Merder⸗

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Freiwihigen⸗Prüfung,

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Wien, 6. Pegember, (W. T. P) Im Abgeorbnetenhause

eule Heverag und Genossen den Minister beibvigung Grasfen Welsersheimb wegen Gesaämtresultats der abgelegten ven übea⸗ sowie wegen der Ursachen bes beien gufsallend ungünstigen Resuliats der verlangten, daß die wichtbentsche Bevölkerung. rung beruhigt werde, daß bei Ablegung der Istänbige Kenuntniß der deutschen Sprache für der Hssizterscharge bei sonstiger Qualfstatson sein solle

Michtamtlichen in der Ersen und Zweiten Beilage.) v““

4K178 National⸗Panoroama. Herwoarthüroße Nr. Aà, am Köonigsplah.

das alte Rom

mwit dem Iwumpbzuoge Afer ohstongtiws..

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Eirrus Veun. (Carlstreoshe.) Gonntag 2 Vor⸗ steungen. Anfang der Nachmittags Perstellung Uhr A Ki hr Mazeppa’s Verbannung. Froßhe distervehe Pantombne ö 4 Abtbestnngen ue Nagt, SSNanatrt Vnd w. Seepe Pesept vom * trekter . Reuv. N. ens der Abend⸗Norstenung Ubr;

Grohe watieohate Heiapai⸗ ntomime, . Seeue gesept vom Hirekter . Nenz Iebeiden BRorstenangen Keiten vnd Vorfhren der betdresärten Schule und Freibeitspferde. Kuftreten der vorzüaltchsten Künttlerwhwen vnd Künstler, sowie Evmsdshe Ennses und Iermezzos von sämmilichen Iiowys. 8 Montog: Peutsche Turner⸗

Familien⸗Ruchrichten.

Verlebhtr Fil Aeva Heiwsoth mit Hrn. Hermann vow ü (PertmundBwleield) Ful Ehe Eichent mit Pin Rethtswwalt WMyypod (KöntasbenwvcR) . F. Maraateibe Kank wit Hein Se Lien Frid Garide (Cb leitenburs-- Rotzebduig)

VervebgU&, Sr. GerAseser Hans ven Kaller

mit Fhl. Citsoberd E GitsFmapn (Halle a. 8.)

—F.. haen Reden Schmidt Mit Ful Ery weschel (Dalese) 8 Hr, Richard Kuth mit al. Mind Meisingdaus (Heide Brei) Hr Kittmeister Cderbard ven du Faur mit use Fretin ven sderf (Müochen). boren, Gin Sebu Din Amterichter Krand

stelsn) Hen. Dr wed C Nantwein

(Vod Krevzyach) Hrv. Lendratb voo Steinau⸗

mann (Ehewnte). Hen. Rittmeiner Heint von dcd d⸗ DHen. Zimmermeister Gaeser (Gias). Eine Pochter; Hin. Dr Hartman (Dreutdeim) Drn. Freiberrn Scheuk e E Hry. Amts⸗ richter Dr. Martin (Hilderheim). Orn. Kamietd ([(Friedenau d. Berlin). Drn. Paul

8. Batzdorff (Liegnip). r Olly Schrader (Char⸗ 1— Frau mssin Elisabeth Fretin Hr. e. Rittermannshagen). Hr. Hr. Geb. Medizinal⸗ (Berlin). Frau rlin). Hr. Kgl (Forsthaus Rudak).

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Steivrück (Geclem) Hren. Iygeuienr Ziegel-

Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 6. Dezember

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗

Dentscher Reichstag. 36. Sitzung vom 5. Dezember, 2 Uhr.

Alm Tische des Bundesraths: Der Staatssekretär des Innern Dr. von Boetticher und der Staatssekretär des Auswartigen Freiherr von Marschall.

Auf der Tagesordnung steht zunächst der Antrag der Abgg. Auer und Gen. auf Einstellung schwebender Strafverfahren gegen den Abg. Wurm beim Koöniglichen Landgericht zu Hannover für die Dauer der Session. Abg, Singerz Patz gegen den Abg. Wurm elngeleitete Strafver⸗ hohjen hatte nach der been nicht eingeleitet werden dürfen NMach Artiker 31 sei die Feeeeeggügs eines Mitoliedes des Reichstages abhöngig von der Genehmigung res Reichz⸗ tasles. 8 iese Genehmigung habe der Staatséanwalt in Hannover in diesem Fall nicht nachgesucht, obwohl er während der Siungs⸗ persode ein Gtrasverfahren, eingeleiter habe. Obwohl Abg. Wurm wiederbolt biergeen peotestirt babe, sei das Verfabren sortgesetzt worden. Et sei zweifellos, daß wöhrend einer Vertagung des Rescht⸗ 1998 die Gesston fortrauere, Krotzdem habe der Ehtaatesanwalt der Ansicht Ausdruck gegeben, dah dies eine F ge sei. (der Redrer) wisse aus Erfahrund, daß pas er Reäbaan in Berlin auderer Ansicht sfei, da er während der Zeit der Vertagung, obmwohl gr aus Herlmm ausgewtesen geweseh sek, unbehelliat dort hätte weilen können. er weifte nicht, daß der Reichetag seinem alten Brauch folgen unt dem Antrage zustimmen werbe. Der Antrag Auer wird angenommen. Es folgt die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betr den Schutz von Gebrauchsmustern. Abg, Gam bammer DPer vorliegende Entwurf dem Vevuüͤrfnisse einer weit verzweigten. Industrie, Poch bhabe er. eintge. Einwendungen zu machen. Innsͤchst set die Benennung „Gebrauchsmuster“ nen un. unbekannt, Es sei ihm bei weiterer Nach⸗ frage erst Flar geworden, daß der Gesetzentwurf bestimmt sei, eine Kücke zwischen Musterschuhgesetz und Potentgesetz aunszufühlen. Aus dem i besselben gehe das hicht berpor, und er wuüͤnsche daher, daß

verselbe in der Kommission, der er als ran fechyisches 9 üͤber⸗ wiesen werde, abgeündert würde, Gerade die kleinere Industrie bebürfe eines solchen Schutzes, do sie nicht ih der Lage set, ihre (Erzeugnisse unter den Sschuß des Fpsterschahaefthes zu stellen. Er wolle eisen Faud⸗ aus der Proris erzählen. Ein kleiner Industrietler habe sich bar⸗ auf gelegt, ein Gesellschaftsspiel ausfindig zu machen; es sei ihm nicht gelungen, bies Fce Unter den Sschut des Wasterschuuggse geb, noch unter den des Patentgesetzes zu bringen Er habe das mGg in bven Handel gebracht, und da sei sofort eine beutegterige Konfurrenz ent⸗ en so daß er um die Frucht seiner Eisndung gekommen ses. Daun finbe er, daß die Gebhühren von 20 88gg nach 8 gezahlt werden sollten, zu hoch sesen Gerade⸗ die kleine Industrie verfertige vielfach Armfel, welche geschützt werden müßsten, vielleicht 20 oder 30 Artfkel wuͤrden von einem hesen Industriellen in den Handel gebracht. Fur eine einfache Registrirung und Eintragung sei die Gumme von 209 zu hoch, besonders wenn es sich um eine kleinere Industrie bandele, Wegen der Westlänfigkeit des jetzigen Patentperfgbrens werde vielfach ein gewisser Unfug von den Fn dustrielten betrieben, den dieses Gesetz bekämpfe. Haußig werde näͤm⸗ lich von einem Inbustriellen eine neue Erfindung mit bdem Bemerken, Patent angemeldet“, in den Handet gehracht, da sie nicht wissen fönnten, was egentlich Heschutzt werden könne, Ferner sei die Be⸗ stimmung des §. 12, welche als Berufungsinstanz das Reichsgericht einsebe, mcht einwandfrei, denn in den weitesten Kreisen komme es nicht darauf an, einen einheitlichen, sondern einen richtigen Rechts⸗ Ugnch zu erlagen, wozu bei dem nein technischen Charakter der Materie das Reichegericht nicht im Stande sei. Er bitte, den Gesetz⸗ entwurf einer Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen.

Staatssekretär Dr. von Boetticher:

Ich bin dem Herrn Vorredner dankbar für die freundliche Auf⸗ nahme, welche die Vorlage bei ihm gefunden hat. Ich begrüße namentlich mit großer Frende sein Anerkenntniß, daß durch vieses Gesetz eine Lücke in unserer bestehenden Gesetzgebung ausgeföllt wird, eine Ausfüllung, welche dahn beitragen wird, einem in unserer In⸗ dustrie gefühlten Bedürfniß abzuhelfen. Ich bin auch mit dem Herrn Vorredner darin einverstanden, daß es sich empfehlen wird, diesen Gesetzentwurf derselben Kommission zu überweisen, welcher gestern daß

entspreche

Patentgesetz überwiesen ist, und ich möchte anheimstellen, demgemäß

zu beschließen; die Materien sind verwandt. Dies Gesetz ist, wie ich mir gestern bereits anzuführen erlaubt habe, gewissermaßen eine Ergänzung des Patentgesetzes, und es wird deshalb zweckmäßig sein, die Vorberathung in dieselben Hände zu legen, in welche die Vorberathung des Patentgesetzes gelegt ist.

Der Herr Vorredner hat nun zunächst den Ausbruck bemängelt, den das Gesetz in seiner Ueberschrift trägt: „Gebrauchsmuster“. Ich lege auf diesen Ausdruck keinen besonderen Werth. Gs ist richtig, baß der Ausdruck „Gebrauchsmuster“ bisher in unserer Gesetzsprache noch nicht vorgekommen ist; schlägt der Herr Vorredner einen besseren, zweiselsfreieren Ausdruck vor, so werde ich mich nicht dagegen sträuben, daß dieser bessere Ausdruck gewählt wird.

Der Herr Vorredner befindet sich aber in einem Irrthum,

enn er meint, daß dieses Gesetz blos dazu bestimmt

wäre, diejenigen sogenannten Gebrauchsmuster bleiben wir vorläufig mal bei diesem Ausdruck zu schützen, welche nicht patentfähig sind. Im Gezentheil, es ist die Absicht, auch solche an sich patentfähige Erfindungen, welche von geringerer Bedeutung nd, und für welche das weitläufigere Verfahren der Patentirung nach dem Patentgesetz nicht paßt, oder für welche die Gebühren des Patent⸗ gesetzes zu hoch sind, durch das Verfahren, wie es der Entwurf anordnet, zu schützen.é Ich würde deshalb nicht vorschlagen, mit ihm den §. 1 so zu fassen: v“

Was man nicht patentiren kann,

Das sieht man als Gebrauchsmuster an, obgleich ich an sich gar nichts dagegen habe, daß man die Gesetzes⸗ paragraphen in Verse bringt; sie prägen sich dadurch leichter dem Gedächtniß ein und die Anwendung des Gesetzes ist mehr sicher gestellt. (Heiterkeit.) I1A“

Ich würde vielmehr vorschlagen:

Wird die Erfindung nicht patentirt, Dann dies Gesetz zum Ziele führt, und ich stelle ihm anheim, dies Amendement zu dem seinigen zu

Eine Anregung, die der Herr Vorredner dabin ge⸗ geben hat, daß man die Gebühren herabsetzen möge, ist doch sehr zweifelbaft in ihrem Werthe, und es sind niedere Ge⸗ bühren angenehmer wie höhere; darüber kann kein Zweifel sein. Aber mit Rücksicht auf den Gegenstand, um welchen et sich hier han⸗ delt, glaube ich, wird man bei näherer Prüfung zu der Ueberzeugung kommen, daß die Gebühren, die dies Gefetz vorßeeht, doch nicht zu⸗ hoch gegriffen sind. Erwägen Sie, meine Herren, daß, wenn der Mann den Schutz auf drei Jahre nachsucht, die Patentgebühr, die ihm im Betrage von 20 abgenommen wird, auf diese drei Jahre vertheilt pro Jahr den Betrag von ausmacht; wenn er um Verlängerung nachsucht auf fünf Jahre, was der Gesetzentwurf zuläßt, dann beträgt die Gebühr für diese fünf Jahre pro Jahr 10 Ich glaube kaum, daß das eine zu hohe Gebühr sein wird.

Im Uebrigen kann ich mich im Allgemeinen mit dem Herrn Vorredner einverstanden erklären. Ueber die Herstellung der In⸗ stanzen werden wir uns ja in der Kommissson unterhalten. Ich bin im Allgemeinen nicht der Meinung, daß es gut ist und eine größere Garantie bietet, wenn man viele Instanzen hat. Man muß bafür sorgen, daß mwan sachverständige Instanzen hat, die mit vorurtheils⸗ freien, objektiv urtheilenden Richtern besetzt sind. Parin liegt eine größere Gewähr, als wenn man auf die schon vorhandenen Instanzen noch neue hanft. Und was die intennationale Verständigung über die Materie des Gesetzentwurfs anlaugt, so mache ich darauf aufmerrsam, daß diese internationale Verständigung nicht ganz so leicht sein wird, weil bisher nur in verhältnißmäßig wenig Ländern ein Schutz der Gebrauchsmuster gesetzgeberisch hergestellt ist; es sind, so viel ich weiß, zur Zeit nur England und Nord⸗Amerika

Ich gebe Ihnen anheim die vorurtheilsfreie Würdigung des Ent⸗ wurfs, und ich zweifle gar nicht, daß wir uns über diesen Entwurf leicht verständigen werden.

Abg,. Gespion Er habe nur einige Bedenken gegen die Höhe der Anfangsgebühr; vielleicht würte es auch zweckmäßsg erscheinen, einen üͤber fünf Jahre hinausreichenden Schutz zu ermöglichen. Da in den Kreis dieses Gesetzes eine Reihe von Erfintungen von verschiedenstem Werth falle, werde der größte Werth auf eine einheft⸗ liche Rechtsprechung zu legen sein.

Rachdem noch Abg. Hultzsch seine Zustimmung zu dem Entwurf erklärt hatte, schließt die Piskussion.

Der Entwurf wird der Kommission für das Patentgesetz Überwiesen.

Es folgt die Berathung eines Gesetzentwurfs über die Abänderung des Feredgn, betreffend die Kranken⸗ versicherung der Arbeiter.

Staatssekretär Dr. von Boetticher:

Meine Herren! Mit dem vorltegenden Entwurf treten wir in die Periode der Reviston unserer soztalpolitischen Gesetze ein. Daß eine solche Repision sich erforderlich machen würde, ist, glaube ich, von vornhereln von keiner Seite verkannt worben und am allerwenig⸗ sten sind die verbündeten Reglerungen barüber im Zweifel gewesen, daß die Praxls, die auch auf diesem Gebiet die beste Lehrmeisterin ist, uns die Nothwendigkeit an die Hand geben würde, an den Bestimmungen unserer foztalpolktischen Gesetze, wie sie mangels jeder eingehenderen Erfahrung auf diesem Gebiete sich anfänglich gestaltet haben, im Laufe der Zeit Aenderungen vorzunehmen.

Meine Herren, das Krankenkassengesetz, das erste dieser sozial⸗ politischen Gesetze, steht auch am Längsten in praktischer Wirksamkeit: es ist jetzt über sieben Jahre in Geltung, und ich glaube, keinem Widerspruch zu begegnen, wenn ich sage, daß, so sehr auch damals, als vies Gesetz hier verabschiebet wurde, die Meinungen über seine gebeihliche Wirksamkelt getheilt sein mochten, beute doch nut ein ver⸗ schwindend kleiner Theil der Natlon sich der Ueberzeugung wird ver⸗ schließen können, daß dies Gesetz für weite Kreise eine segensvolle Wirkung gehabt hat. Wenn Sie allein die Thatsache berücksichtigen, daß früher unter der Herrschaft der freien Hülfskassen die Fürsorge, die geordnete Fürsorge für Krankheitsfälle sich beispielsweise in Preußen auf wenig mehr als 1 Million Perfonen erstreckte am Schluß des Jahres 1888 aber unter der dieses Gesetzes, in Preußen einen Kreis von über 2 allein dem Arbeiterstand angehöriger Personen umfaßte, und zaß Zeit im Deutschen Reich über 6 Millionen Persoaen an den nungen der Krankenkassenfürsorge betheiligt sind, so lauße ich. man schon an der Hand dieser Zahlen kaum darüber im Zweifel sein können, daß das Gesetz wirklich einen guten und dauersden Frfolg gehabt hat. Wir sind auch durch die Erfabrung iun der Ueberxagung gelangt, daß es nicht nöthig ist, an den Grundpeinzipien des Gesces vom Jahre 1883 irgend eine eingreifende Aenderung vornebmen in müssen. Diese Grundprinzipien haben sich bewährt aund wenn mir Ihnen jetzt eine Reform vorschlagen, so geschiest es lediglich zu dem Zweck, um verschiedenen Bestimmungen des Krankerkafsengescdes nemas Besseres zu substituiren, Mängel des Gesetzes abzastellen und für die Durchführung des Versicherungzwangs, der ja eins der prinzipien dieses Gesetzes ist, die wirksamsten

In der Presse, und namentlich in der gesetzgeberischen Vorschlage. wie er Ihmen vorkiagt, nicht ist in mehr oder weniger scharfen Ausdrücken bündeten Regierungen die Tendenz untergeschoben. sich jetzt darum handle, den freien Dülfskasfen zu gehen. Meine Herren, schon das gute Gemisfen, melches dieser Beziehung haben, schützt uns vellständg von derfem Vermurf. Es ist in der That kaum begreiflich, mwie ams iegend ciner Handlung der Regierungen oder aus irgend einer Verschrüft dieses Gesetzes eine Absicht hergeleitet werden kann, welche den verbündeten Regierungen durchaus fernliegt. Wir wissen sehr wohl, daß im Lande, und namentlich bei den Interessentel der Zwangskaffen vielfach die Meinung verbreitet ist, als od es die Aufgabe der Gesetzgebung set,

bufßert

daß es eine Nothwe wigkeit sei, die freien Hüifskassen zu beseitigen. Meine Herren, wir eilen diese Meinung nicht, und ich persönlich weiß mich frei davon. A Bir wollen den freien Hülfskassen nicht die Lebensader unterbinden. Fir werden uns freuen, wenn die Arbeiter, welche den freien Hälh kassen angehören und die größeren Vortheile, die ihnen nach Feinigen Richtungen in den Zwangs⸗ kassen geboten werdm, möht füt ich nuhbar machen woslen, in der Lage sind, an diesetz freien Hülfskassen Theil nehmen zu können. Die freien Hälsskassen sind durch das Gesetz sanktionirte und thatsächthe h funktionirende Institute, und et liegt keine Veranlassung vor, den frefen Hülfskassen zu Leibe zu gehen. Hätten wir diese Absicht gehabt sse n aäre vielleicht durchzuführen gewesen, wenn sch auch nicht weiß, ob ber . t Majorität bieses Hauses die Meinung, welche ich soeben geschilben t habe, und welche bei den Anhängern der Zwangskassen voed ferrscht, eine Unter⸗ stützung finbet ich sage alsov, hätten vie bvert ündeten Reutetungen tie Absicht gehabt, die freien Hülfskassen aus be.* Welt zu schaffen, so waͤre ehen nichts einfacher gewesen, als einen sol, ben Votschlag zu machen, dver das Gesetz über die freien Hülfskafsen dahin abäntert, daß ihnen nun wirklich die Lebensader unterbünden wird. Was wir gewoslt haben, und was, wie ich glaube anch im Faufe rer Diskussten nachwetsen zu können, allein der Entwutf nach bieser Richtung hin baweckt, das ist das, was ich schon oft bet feltberen Diekussionen gesast habe: c⸗h soll Licht und Schatten gle, chmaßzig vertheilt werten Der Hr. Abg birsch lächelt, (Heiterkeit) a ber ih glaube, daß sein Leͤcheln dech nicht motirirt ist; denn auch er ist Gesetzgeber und auch er hat bie Aufgabe, mit Ernst bahln za wirken, daß die autgleichende Gerechtigkeit unter verschieben konkarrirtaben Institutionen die Wege sindet, welche eben den Grunbsätzen bieser aus⸗ gleichenden Gerechtigkeit entfptechen. Meine Herreyn, wemm ich nun mit ber Aufgabe, wie ich sie hier füe den Emnthuef hhnirt habe, Recht habe, und wenn ich sage, es soll Licht aich Schatten 87769 vertheilt werden, so bezieht sich das wesentlich auf zwei Fraget e eine Ffrage ist die, wie ist es anzufangen, daß die Woßlthaten. welc. die Krankenkassen⸗Gesetzgebung für den erkrankten Arbeiter ie Imrfscht nimmt, von allen Organen, die zut Krankenfürsorge betefen Fttate ür gleichet Weise sichergestellt werden; und die zweits Frage, t it. wie soll das Verhältniß der Kassen unter Aünander gersgelt ven bamit der Versicherungszwang zur vollen dem Willen des G. Hn entsprechenden Durchführung gelangt. Ich gebe auf biese Fragem hust. zunächst nicht weiter ein. Füͤr mich handeit as sich he bisßem Pankt nur darum, dem Hause die Ueberzengung zu gemähren, daß G Feindseligkeit gegen die sreien Kassen sremd ist, usmd nichts sehnlicher wünschen, als mit Ihmen zuf

zu finden, welcher dam führt, daß diesen beiten Wesßlttstpunkttar. die sch soeben bezeichnete, im vellen Umfange Recenmag getsagem wirct. Ich hoffe, damit wird denn auch die Möglichkeit amscgeshasssem aran. daß man nun immer von Neuem auf der Barmansf. Per, mmamm n

gemacht hat, auf den Vorwurf der Feürnzschigkeis geteng, bie fneieen Hülfskassen, zurückkommt. Dieser Feinafeskgkeit ücsleg, müs ms nicht schuldig; wir wollen mit Ihaen mutaarkects bhftsktettam. was nothwendig ist, um das Zel einer mfakfseeattent, Flaege für den Arbeiter zu erreichen und um eiezerügem Maässchah in, üe⸗ seitigen, an denen unser Krankenkassenqesatz erfrrnehüß bascten

und dazu, meine Herren, belfen Sie ung. Danm zmaftse üch müich. daß wir zu einem sachentspeechenden Ergebrch ume enceen. (Bravo!)

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die frelen Hülfskassen aus dem Wege zu schaffen. Wir wisfen sedn wohl, daß namentlich der Unterschied, der zwischen den neien d kassen und Zwangzskassen bezüglich der Vertheilung den Nes dn. die Anhänger der Zwangskassen vielfach zu dg UaNaene ee