1890 / 297 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Dec 1890 18:00:01 GMT) scan diff

ber auf die zuzuweisende Entschädigung angerechnet ver ee schlagen vor, daß die Einkommensteuer vom 1. Aöril 1892 ab erhoben werden soll. Das Centrum beantragt, daß die Heranziehung zur Einkommensteuer von dem Zeitpunkte erfolgen soll, in welchem die Entschädigung geregelt sein wird. §. 6 bereichnet die von der Besteuerung ausgeschlossenen Kategorien. Graf Limburg⸗ Stirum beantragt, daß das dienstliche Einkommen derjenigen Staats⸗ und Reichsbeamten und Offiziere, welche ihren dienstlichen Wohnsitz im Auslande haben, besteuert werde. Der Nationalliberale Simon (Waldenburg) bat eine Reihe von Anträgen zu verschiedenen Para⸗ graphen eingebracht. Die Kommission ging sofort zur Spezialdebatte Über. Die egierungsvorlage enthält im §. 1 vier Absätze, von denen eins und zwei verschiedene Unterabtheilungen enthalten. Von diesen ist die Unterabtheilung e des ersten Absatzes, ebenso wie der vierte Absatz, welcher Aktiengesellschaften in den Kreis der Besteuerung zieht vorläufig zurückgestellt. Die übrigen Theile des 1 wurden mit einer Aenderung in der Unterabtheilung b des Absatzes 1 (der durch gesperrte Schrift hervorgehoben ist) angenommen. Der §. 1 lautet nach den bisherigen Beschlüssen demgemäß: „Ein⸗ kommensteuerpflichtig sind 1) die preußischen Staatsangehörigen, mit Ausnahme derjenigen: a. welche, ohne in Preußen einen Wohnsitz zu haben, in einem eesese 1u“ Schutz⸗ et oder sich aufhalten; welche neben einem gebiet wohnen sich Teeöö“

Wohnsitz in in einem 3 i deutschen Schutzgebiet ihren dienst⸗ stogt 9 2) diejenigen An⸗

lichen haben; c. vacat; gehörigen anderer Bundesstaaten a. welche, ohne in ihrem Heimathsstaat einen Wohnsitz zu haben, in Preußen wohnen oder, ohne im Heutschen Reiche einen Wohnsitz zu. haben, sich in Preußen aufbalten; b. welche in Preußen ihren dienstlichen Wohnsitz haben; 3) diejenigen Ausländer, welche in Preußen einen Wohnsitz haben oder sich des Erwerbes wegen oder länger als ein Jahr aufhalten; 4) WVns unterstellt der Einkommensteuer ohne Rücksicht auf Staats⸗ angehörigkeit alle Personen, die ihr Einkommen a. aus von der preu⸗ ßischen Staatskasse gezahlten Besoldungen, Pensionen und Warte⸗ geldern beziehen, b. aus preußischem Grundbesitz und aus preußi⸗ schen Gewerbe⸗ oder Handelsanlagen oder sonstigen gewerblichen Be⸗ triebsstätten, ebenso nach Antrag Peters die Agenturen ausländischer Gesellschaften, die in Preußen domiziliren. Zu den gewerblichen Be⸗ triebsstätten zählen auch Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Bergwerkschaften und eingetragene Genossenschaften, deren

Betrieb über den Kreis ihrer Mitglieder hinausgeht. Auch §. 3 des Gesetzes (Befreiung von der subjektiven Steuer⸗ pflicht) findet mit einem kleinem Zusatze, der durch den Druck hervor⸗ gehoben ist, Annahme. Derselbe lautet: „Von der Einkommensteuer find befreit 1) die Mitglieder des Königlichen Hauses und des Hohen⸗ zollernschen Fürstenhauses, 2) die Mitglieder des vormaligen hannover⸗ schen Königshauses, des vormaligen kurhessischen und herzoglich nassauischen Fürstenhauses, 3) die beim Kaiser und König beglaubigten Vertreter fremder Mächte und die Bevoll⸗ maächtigten anderer Bundesstaaten zum Bundesrathe, die ihnen zu⸗ ggewiesenen Beamten sowie die in ihren und in ihrer Beamten Diensten stehenden Personen, soweit sie Ausländer sind, 4) diejenigen Personen, denen sonst nach völkerrechtlichen Grundsätzen oder nach hesonderen mit anderen Staaten getroffenen Vereinbarungen ein Anspruch auf Befreiung von der Einkommensteuer zukommt. 3 Die Befreiungen zu Nr. 3 und 4 erstrecken sich nicht auf das

Preußen einem

nach 8. 2 steuerpflichtige Einkommen und bleiben in den Fällen

Friedrich von Homburg. zügen von H. v. Kleist.

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Gr. 0ᷓ

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Wetter. lerche

in ° Celsius

Temperatur 0C. =

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768 bedeckt 761 bedeckt 772 halb bed. 718 Nebel aparanda. 760 heiter

t. Petersb. 770 bedeckt Moskau.. . 773 Schnee

Cork, Queens⸗ böäi1 Cherbourg. 764 elder .. 1768 8EETETTE11116161686 amburg .. 771 winemünde 771. Neufahrwasser 769 Memel 1768 AarI 766 künster. . 768

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Ende. mann.

Regen Dunst

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bedeckt onnabend: bedeckt bedeckt bedeckt

Nebel

wolkenlos chöller.

Nebel ¹) wolkenlos

bedeckt 769 bedeckt 769 bedeckt 763 2 Nebel (7176“ 3 wolkenlos 767602 5 wolkenlos

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—, bodddESbeneeneneeen,

1) Rauhfrost. ²) Rauhfrost.

Uebersicht der Witterung.

Die Wetterlage zeigt auch heute nur geringe Aenderung und daher dauert in Deutschland die ruhige, vielfach heitere, theilweise nebelige sonst trockene Witterung unverändert fort. In Deutschland und Frankreich ist die Temperatur meist etwas gesunken, in Ostfrankreich sowie in Süddeutschland herrscht ziemlich starke Kälte, dagegen im mittleren deutschen Dstseegebiet liegt die Temperatur etwas über dem GFefrierpunkt. Kassel und Chemnitz melden minus zehn Grad. Im hohen Nordwesten Europas

rrscht ungewöhnlich hohe Wärme. ee e Deutsche Seewarte.

FTheater⸗Anzeigen.

Rönigliche Fchauspiele. Donnerstag: Opern⸗ haus. 253 Vorstellung. Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Dirigent: Kapellmeister Sucher. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus 263. Vorstellung, Die Quitzow’s. Vaterländisches Drama in 4 Aufzügen von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 Uhr.

Freitag: Opernhaus. 254. Vorstellung. Oberon, König der Elfen. Romantische Oper in 3 Aufzügen. Musik von C. M. von Weber. Die Recitative von F. Wüllner, Ballet von Emil Graeb. Anfang 7 Uhr.

18

Raben.

In Scene

Kostümen

Genée. Binder. Hierauf: 34. Male:

und Erde.

8 Jagd.

leske Operette

Veutsches Theater. Donnerstag: Die Hauben⸗

Freitag: Die Kinder der Excellenz.

Sonnabend: Das verlorene Paradies.

765 heiter Die nächste Aufführung märchen findet am Montag statt.

Verliner Theater. Freitag: 15. Abonnem.⸗Vorstellung. Demetrius. Sonnabend: Goldfische. 1 .“

Tessing-Theater. Drama in 5 Akten von Hermann Suder⸗ Anfang 7 Uhr. wolkenlos etas. Die Ehre.

Neu einstudirt: Volksstück in 3 Akten von Ludwig Anzengruber.

Wallner-Theater. Donnerstag: Gaftspiel von

Dun elix Schweighofer. pen 8 Posse in 3 Jacoby'schen Idee von Carl Laufs. Vorher: Zum 18. Male: In Hemdsärmeln. Schwank in 1 Auf⸗ Dunst zug von A. Günther. wolkenl. ²) Dieselbe Vorstellung. in Vorbereitung: von Vanlos und Leterier. von Schönthan.

Victoria-Theater. Donnerstag: Zum 12. Male: Mit vollständig neuer Ausstattung. 6 Romantisches Zaubermärchen in 5 Akten von Emil Pohl. Musik von G. Lehnhardt. Ballet⸗ compositionen des 3. Aktes von C. A. Raida. Ballets unter Leitung des Balletmeisters C. Severini. esetzt vom Ober⸗Regisseur W. Hock. Anfang 7 ½ Uhr.

ausgeschlossen, in welchen in den betreffenden Staaten Gegenseitigkeit nicht gewährt wird.“ Zu §. 4 wurden sämmtliche vorliegende Anträge, mit Ausnahme des Centrumsantrags, abgelehnt. § 5, wurde ohne Diskussion angenommen: „Die Steuerpflicht beginnt mit einem Einkommen von mehr als 900 ℳ“

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Leipzig, 10. Dezember. (W. T. B.) Bei den hiesigen Stadtverordnetenwahlen siegte die Ordnungspartei; die Sozialdemokraten sind vollständig unterlegen.

St. Petersburg, 10. Dezember. (W. T. B.) Der „Regierungs⸗Anzeiger“ bringt eine längere Liste von Gütern, die auf Veranlassung der Reichs⸗ und Adels⸗Agrarbank öffentlich versteigert werden sollen. Wie verlautet, würden die russischen Agrarbanken vom 1. Januar ab auf⸗ hören, sechsprozentige Obligationen auszugeben.

Rom, 10. Dezember. (W. T. B.) Die Kammern wurden heute eröffnet. In der Thronrede begrüßt der König mit Freude und Vertrauen die neue Kammer, welche die Nation erwählt und damit ihr Vertrauen in die freien Institutionen des Landes bethätigt habe. Indem sich die Nation, im Innern ei nig, entschlossen, von ihren Pflichten und Rechten durchdrungen, in ihren Ueberzeugungen fest und in ihrem Willen klar und ent⸗ schieden zeige, gewinne Italien nach Außen stets wachsendes An⸗ sehen und mehr und mehr diejenige Achtung, welche die erste Bürgschaft des Friedens sei. Treu seinen Bündnissen, herzlich in der Freundschaft und aufrichtig in dem Wunsche, die Beziehungen zu allen Mächten jederzeit zu verbessern, sehe Italien mit Genugthuung, daß jede Gefahr internatio⸗ naler Verwickelungen zerstreut sei, und daß die be⸗ ruhigendsten Aussichten sich in ganz Europa verbreiteten und befestigten. „Die Ehrlichkeit unserer Absichten bezüglich Afrikas ist für alle Welt augenscheinlich; wir haben nur noch unsere Gebiete und Einflußsphären in Ueberein⸗ stimmung mit den befreundeten Regierungen abzugrenzen.“ „Sie sind zu ausschließlich friedlicher Arbeit einberufen. Gesetze für das Wohlergehen der Arbeiter werden die Haupt⸗ aufgabe der neuen Session bilden.“ Der Koͤnig wünscht sich Glück zu dem Eintritt des Kronprinzen in den Senat in dem Augenblick, wo die militärische Reorganisation zur Ver⸗ handlung kommt. Innerhalb seiner nationalen Grenzen vollendet, fühle sich Italien seiner selbst sicher. Der König empfiehlt vor Allem die Solidität der Finanzen. Das Parla⸗ ment werde durch Ersparnisse in der öffentlichen Ver⸗ waltung und durch eine Umgestaltung der gegenwärtigen Steuern genügende Hülfsquellen zu finden wissen, um das Gleichgewicht zu verwirklichen. Schließlich erinnerte der König daran, daß er nach den Traditionen seines Hauses

Prinz Schauspiel in 5 Auf⸗ Anfang 7 Uhr.

Eugen Zabel. Anfang 7 ½ Uhr. Freitag: Dieselbe Vorstellung

Gastspiel von Mitgliedern des Familie Knickmeyer. Fritz Berend. Ansang 7 ½ Uhr. von Das W meyer. Sonnabend und Sonntag: Nach

sj 8 Ke u. Donnerstag a Anfang 3 Uhr.

Sonntag: nfang r. Donnerstag: 8

Adolph Ernfl-Theater. 96. Male: Unsere Don Ina in 4 Akten von Leon Gustav Görß. Musik von Franz Ferron. Anfang 7 ½ Uhr. Freitag: Dieselbe Vorstellun

8

Heimgefunden.

65. Male: Akten nach

Pension

Zum einer W.

Thomas-Theater. Alte Der Soldatenfreund. Freitag und folgende Tage: freund.

Anfang 7 Uhr.

in 5 Akten von Alphonse Daudet.

Belle-Alliance-Theater. Donnerstag: Ensemble⸗ Schwank in 4 Akten von Freitag: Zum vorletzten Male: Familie Knick⸗ bei bedeutend ermäßigten Preisen. Zaubermärchen mit Musik von C. A. Gorner.

Abend⸗Vorstellung. in 4 Akten von Carl Laufs

Treptow. Couplets von

Direktion: E. Thomas. Donnerstag: Zum 19. Male:

Väter,

stimmt, daß,

anderen eine

Der (wie nommene bestimmt: wird die

tischen

Vergehens hat.

suchenden Staat

Belgrad, Partei

Cettinje

emenge. egierung hat

Deutsch von

Wallner⸗Theaters.

mittags⸗Vorstellung Aschenbrödel.

Ein toller

Donnerstag: Zum us. Gesangsposse

““

Roth und Adolph

Jakobstraße 30.

Der Soldaten⸗

Papa. Posse in 3 Akten vossech von Franz

Concert. Gesellschafts⸗Abend.

Die sieben

erster Subseriptions⸗Ball. Bureau des Hauses.

Singakademie.

Concert⸗Anzeigen. Concert-Haus. Donnerstag: Carl Meyder⸗

Am Mittwoch, den 31. Dezember (Sylvester), Billets à 3 im

Donnerstag, Abends 7 ½ Uhr:

Artikel 10 des „Wegen politischer Verbrechen Auslieferung rung wird bewilligt, Beweggrund Handlung, um deren willen die Auslieferung verlangt wird, vorwiegend den Charakter des gemeinen Verbrechens oder

wählte männern, welchem die Regierung Aufklärungen über die Angelegenheiten des Königshauses ertheilen soll, und beschloß, das Memorandum der Königin Natalie ohne die Beilagen desselben in der Skupschtina verlesen zu lassen und sodann zur Tagesordnung überzugehen.

10. Dezember. kam es bei Dulcigno zwischen Montenegrinern und Malis⸗ soren in Folge eines Angriffes der Letzteren zu einem Hand⸗ Beide Parteien verloren je zwei Todte. Die

störungen vorzubeugen.

Musik von J. Bayer. Balletmeister J. Gundlach. Anfan Freitag: Der Bettelstudent.

Sonnabend, den 20. Dezember. stattung. Zum 1. Male: Die Gondoliere. in 2 Akten von W. S. Gilbert. Deutsch von F. Zell und R. Genée. Musik von Arthur Sullivan. .“

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Direktion: Julius Feissche Donnerstag: Mit neuen zum 3 student. Operette in 3 Akten von F. Zell und R. Musik von Carl Millöcker. Dirigent: Hr. Kapellmeister Federmann. Mit durchaus neuer Ausstattung:

Sonne und Erde. Ballet in 4 Bildern von F. Gaul und J. Haßreiter. Ballet⸗Arrangement vom

Male: Der

Regie:

7 Uhr.

Sonntag: Nachmittags⸗Vorstellung bei bedeutend ermäßigten Preisen. Die Puppenfee. Hierauf: Die

Mit neuer Aus⸗ Bur⸗

Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Donnerstag: Zum 20. Male: Der Kampf ums Dasein. (TLa lutte pour la vie.) Sittenbild

Bettel⸗

Zum Pantomimisches

ierauf: Sonne

21. Wohlthätigkeits⸗Concert von Jenny Meyer mit ihren Gesangsklassen im Stern’'schen Konservatorium.

Arania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.

Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof) Geöffnet von 12 11 Uhr. Täglich Vorstellung im Theater. Näheres die Anschlag⸗ zettel. 1“ 8 3

National⸗Panorama. Herwarthstr. 4, Königsplaz.

Das alte Rom

mit d. Triumphzuge Kaiser Constantins i. J. 312 n. Chr. v. d. Kgl. Prof. J. Bühlmann u. Alex Wagner in München. Täglich geöffnet v. Mor⸗ gens 9 Uhr bis zur Dunkelheit. Entrée 1 ℳ. Soldaten und Kinder 30 ₰.

Neu eröffnet.

Circus Renz. (Carlstraße.) Donnerstag, Abends Uhr: Die lustigen Heidelberger oder: Ein

fest und unerschütterlich die Rechte der Staatsgewalt aufrecht⸗ halte; er verbürge jederzeit die Rechte der Religion seiner ohne im Uebrigen diejenigen anderer Kulte zu beein⸗ trächtigen; er würde aber auch nicht gestatten, daß man in politischen Versammlungen im Namen dieser Religion seine souveräne Autorität angreife. 1 Bern, 10. Dezember. (W. T. B.) Die neue Vieh⸗ seuchen⸗Konvention mit wenn Lichtenstein, andererseits in den Kantonen St. Gallen, Appen⸗ zell und Graubünden die Lungenseuche sich verbreitet, die Einfuhr von Hornvieh verboten werden kann. Wenn aus dem Gebiete des einen vertragschließenden Staats in den

Oesterreich⸗Ungarn be⸗

einerseits in Tirol, Vorarlberg und

ansteckende Thierkrankheit, bezüglich welcher

die Anzeigepflicht besteht, eingeschleppt wird, kann die Ein⸗ fuhr von Thieren aller derjenigen Gattungen, auf welche das Seuchencontagium übertragbar ist, zeitweilig beschränkt oder verboten werden. Kraft treten, zwei Jahre dauern und bei Nichtkündigung um je ein Jahr verlängert werden.

Die Konvention soll am 1. März 1891 in

schon gemeldet) vom Nationalrath ange⸗ Auslieferungsgesetzes und Vergehen nicht bewilligt. Die »Ausliefe⸗ obgleich der Thäter einen poli⸗ oder Zweck vorschützt, wenn die

Das Bundesgericht entscheidet im einzelnen

Falle über die Natur der strafbaren Handlung auf Grund des frei zu ermittelnden Thatbestandes. lieferung bewilligt wird, so stellt der Bundesrath dem er⸗

Wenn die Aus⸗

die Bedingung, daß der Auszuliefernde wegen

seines politischen Beweggrundes oder Zweckes nicht strenger behandelt werden dürfe.“

Die radikale⸗

10. Dezember. (W. T. B.) Vertrauens

einen Ausschuß von

(W. T. B.) An der Grenze

Maßnahmen ergriffen, um weiteren Ruhe⸗

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten

Beilage.)

E. Renz. Die eisernen Ritter des Mittelalters, dargestellt von 12 Herren mit eigens dazu dressirten Schulpferden. Bal et Concert hippique mit 8 arab. Schimmelhengsten, dressirt und vorgeführt von Hrn. Franz Renz. Beautiful, hierauf Sophus, geritten von Frl. Clot. Hager. Auftreten des phänomenalen Reitkünstler Mr. J. F. Clarke. 3 Athleten zu Pferde v. d. Gebr. Briatore. Mr. Rodgers, be⸗ rühmter Luftgymnastiker. Mr. Burnell Fillis, Jockeyreiter. Auftreten der Reitkünstlerinnen Frls. Adèle, Girach und Frida. Komische Entrées und Intermezzos von sämmtlichen Clowns.

Täglich Vorstellung.

hn⸗ und Feiertage: 2 Vorstellungen um 4 und 7 r.

Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Ella Peters mit Hrn. Polizei⸗ Lieutenant Maximilian Frhrn. von Wobeser (Schwerin Hamburg). Frl. Elfriede v. Köppen mit Hrn. Karl Reichsgrafen v. Platen zu Haller⸗ mund (Wiesbaden). Frl. Adele Scharpenack mit Hrn. Dr. Otto Claussen (Elberfeld). Frl. Annette Berends mit Hrn. Architekten Karl Fischer (Emden Hannover). Frl Martha Kroseberg mit Hrn Sec⸗Lieut. Oskar Reuleaux (Hameln Wittenberg). Frl. Käthe Bandow mit Hrn. Dr. Rob. Schleuker (Berlin). Frl. Bertha Neumann mit Hrn. Oekonomen Ludwig Droz (Brandenburg a. H. Magdeburg⸗Neustadt). Verehelicht: Hr. Wilhelm v. Haugwitz⸗Lehnhaus mit Freiin Anna von der Reck (Obernfelde). Hr. Paul Thudium mit Frl. Käthe v. Leithold (Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Julsus Rauchfuß (Rawitsch). Hrn. Prem⸗ Lieut. Wolf von Tümpling (Großenhain). Hrn. Karl von der Steinen (Marburg a L.) Hrn. Hauptmann Emil von Webern (Meiningen). Eine Tochter: Hrn. Amtsgerichts⸗Rath Groschupf (Zellerfeld) Hrn. Dr. C. Ruhuk (Vienenburg). Hrn. Clemens Frhrn. von Rom⸗ berg (Schloß Brünninghausen b. Dortmund). Hrn. Amtsrichter Braun (Köln). Hrn. R. Schumann (Reichau).

Gestorben: Hr. Ober⸗Steuer⸗Rath a. D⸗Theod. von Rozynski (Königsberg). Frau Anna Heidsieck, geb. von Rhein (Klein⸗Siemen b. Gerdshagen i M.). Hr. Dr. Ludwig (Han⸗ nover) Frau Engenie von Mandel, geb. Walleiser (Kleindammer bei Steutsch)h. Hr. Rentier Feich Werner (Berlin). Ehrenstifsdame Marie Gräͤfin von Schwerin (Kloster Lindow). Hr. Königl. Kammermusikus Karl Malchow (Berlin). Hr. Apotheker Ed. Welter (Iser⸗ lobn). Frau Johanne von der Linde, geb. Schus (Hannover). Hrn. Herm. Riemann Tochter Irma (Berlin).

Redacteur: Dr. H. Klee.

Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32

Sieben Beilagen

Studenten⸗Ausflug mit Hindernissen. Große Original⸗

Pantomime, neu arrang. und inscenirt vom Direktor

(einschließlich Börsen⸗Beilage).

Disp. stehenden Offiziere eingereiht.

s⸗Anzeiger und Königlich Preu

Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember

EEIu“

rsonalveränderungen.

Köüniglich Bayerische Armee.

ffiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, und Versetzungen. Im aktiven Heere. 1. Dezember. Hagen, Hauptm. und Comp. Chef im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, zum Generalstabe der 3. Div., Diermayer, auptm. à la suite des 1. Fuß⸗Art. Regts. vakant Bothmer, Unter⸗ Hructor der Geschützgießerei und Geschoßfabrik, als Comp. Chef in das genannte Regt, versetzt. Wirthmann, Hauptm und Comp. Chef im 1. Fuß⸗Art. Regt. vakant Bothmer, unter Stellung à la suite dieses Truppentheils, zum Unter⸗Direktor der Geschützgießerei und Geschoßfabrik ernannt.

3 Dezember. Meß, Pr. Lt. des 3. Inf. Regts. Prinz Karl von Bayern, unter Beförderung zum Hauptm, zum Comp. Chef in diesem Regt. ernannt.

4. Dezember. Frhr. v. Wulffen, Sec. Lt. des 4. Inf. Regts. König Karl von Württemberg, unter Beurlaubung auf die Dauer eines Jahres, in das Verhältniß à la suite des genannten

Truppentheils versetzt.

5. Dezember. Graf v. Geldern, Rittm. und Escadr. Chef des 4. Chev. Regts. König, unter Beförderung zum Major, zum etatsmäß. Stabsoffizier im genannten Regt, v. Heffels, Pr. Lt. vom 2. Schweren Reiter⸗Regt. vakant Kronprinz Erzherzog Rudolf von Oesterreich, im 1. Schweren Reiter⸗Regt. Prinz Karl von Bayern, Kimmerle, Pr. Lt. vom 3. Chev. Regt. vakant Herzog Maximilian, im 4. Chev. Regt. König, beide unter Beförderung zu Rittmeistern, zu Escadr. Chefs, ernannt. Martin, Pr. Lt. à la suite des 1. Ulan Regts. Kaiser Wilhelm II. König von Preußen, Adjutant der 1. Kav. Brig., zum Rittm. befördert. Arnold, Rittm. und Escadr. Chef im 3. Chev. Regt. vakant Herzog Maximilian, Ritter v. Reichert, Rittm. und Escadr. Chef im 4. Chev. Regt. König, Rittm. und Escadr. Chef im 6. Chev. Regt. Großfürst Konstantin Nikolajewitsch, ein Patent ihrer Eharge verliehen. Böck, Port. Fähnr. im 2. Schweren Reiter⸗Regt. vakant Kronprinz Erzherzog Rudolf von Oesterreich, zum Sec. Lt. befördert. Frhr. Reichlin v. Meldegg, Port. Fähnr. vom 2. Chev. Regt. Taxis, zum 1. Schweren Reiter⸗Regt. Prinz Karl von Bayern versetzt. v. Hößlin, Unteroff. im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, zum Port. Fähnr. befördert. Boy, Unteroff, im 2 Feld⸗Art. Regt. Horn, Mannert, Unteroff, im 1. Fuß⸗Art. Regt. vakant Bothmer, zu Port. Fähnrs. befördert.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Frhr. Kreß v. Kreßenstein, Major vom Generalstabe der 1. Div, als ständiges Mitglied zur Ober⸗Studien⸗ und Examinations⸗Kommission an Stelle des Maijors Rosenbusch, etatsmäß. Stabsoffiziers im 2. Schweren Reiter⸗Regt, vakant Kronprinz Erzherzog Rudolf von Oesterreich, kommandirt. 4

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 1. De⸗ zember. Strehler, Major vom Generalstabe der 3. Div, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Ab⸗ schied bewilligt. v. Wißell, Pr. Lt. a. D., die Aussicht auf An⸗ stellung im Civildienst ausnahmsweise nachträglich verliehen.

3. Dezember. Häfel, Hauptm. und Comp. Chef im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, unter Charakteris. als Major und unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Ab⸗ schied bewilligt. Fux, Hauptm. a. D., in die Kategorie der zur

4. Dezember. Frhr. von Gumppenberg, Rittm. und Escadr. Chef im 1. Schweren Reiter⸗Regt. Prinz Karl von Bayern, unter Verleihung eines Patents seiner Charge, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.

5. Dezember. Hösch, Hauvtm. a. D., in die Kategorie der zur Disp. stehenden Offiziere eingereiht.

Im Sanitäts⸗Corps. 6. Dezember. Dr. Entres, Assist. Arzt 1. Kl. von der Landw. 1. Aufgebots (Mindelheim), zur Res. des Sanitäts⸗Corps versetzt. Wöscher, Unter⸗Arzt im 5. Feld⸗ Art. Regt., Schuster, Unter⸗Arzt im 2. Schweren Reiter⸗Regt. vakant Kronprin; Erzherzog Rudolf von Oesterreich, Dr. Lingen⸗ felder (I. München), Dr. Fick (Würzburg), Dr. Rebitzer (Nürn⸗ berg), Unter⸗Aerzte in der Res., zu Assist. Äerzten 2. Kl. befördert.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

1. Dezember. Ochsner, Garn. Bau⸗Insp. vom vormaligen Garn. Baudistrikt Landshut, zum Garn Baudistrikt Regensburg ver⸗ setzt. Babinger, Regierungs⸗Baumeister bei der Intendantur I. Armee⸗Corps, Kreichgauer, Regierungs⸗Baumeister, Sec. Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, bei der Intend. II. Armee⸗Corps, zu Garn. Bau⸗Inspektoren ernannt.

Deutscher Reichstag. 37. Sitzung vom 9. Dezember, 12 ¼ Uhr.

Am Tische des Bundesraths der Reichskanzler von Caprivi, die Staatssekretäre Dr. von Boetticher, Dr. von Stephan, Freiherr von Maltzahn, und der Kriegs⸗ Minister von Kaltenborn⸗Stachau.

Zunächst steht zur dritten Berathung der Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Vereinigung von Helgoland mit dem Deutschen Reich.

Ahbg. Stadthagen: Er habe seinen juristischen und verfassungs⸗ rechtlichen Bedenken schon bei den früheren Lesungen Ausdruck ge⸗ geben. Der Kaiser sei nach der Verfassung befugt, das Reich völkerrechtlich zu vertreten. Er könne Verträge mit fremden Staaten rechtsgültig abschließen, aber nur insoweit, als es sich nicht um Gegenstände handele, die zu ihrem Abschluß der Zu⸗ stimmung des Bundesraths und zu ihrer Genehmigung der Zustimmung des Reichstags bedürften. Das deutsch⸗ englische Abkommen über Helgoland enthalte solche Gegenstände; es enthalte Bestimmungen über das bhürgerliche Recht, über Zoll⸗ und Militairwesen. Es hätte also die Genehmigung des Reichstages für den Vertrag mit England eingeholt werden müssen, und da dies nicht geschehen, sei er ebenso ungültig, wie seine Konsequenz, das Abkommen betreffend Helgoland. Es würde auch nicht genügen, diese Punkte des Vertrages gesondert dem Reichstage vorzulegen, da der deutsch⸗englische Vertrag, in Folge seines die Reichsgesetzgebung betreffenden Inhaltes, nach Art. 11 der Verfassung der Genehmigung des Reichstages bedürfe. Nach Ansicht der Regierung sei aber der Vertrag entgegen seinem Wortlaute vom Reich abgeschlossen. Dann sei aber die Zustimmung des Reichstages erst recht erforderlich. Aber auch wenn der Reichstag seine Zustimmung gebe, sei der Vertrag doch noch ungültig, da die Helgoländer gar nicht gefragt seien, ob sie Deutsche werden wollten. Seine wiederholte Anfrage, ob die⸗ jenigen Helgoländer, welche nicht deutsch werden wollten, aus ihrem Heimathlande verwiesen werden sollten oder nicht, sei vom Regierungs⸗ tische aus nicht beantwortet worden. Es genüge nicht, wie der Vertrag bestimme, den Helgoländern Gelegenheit zu geben, für England zu optiren, sondern es müsse eine Erkläͤrung von ihnen verlangt ver sie tsche werden wollten. Die Macht des Deutschen

Reichs dürfe nicht dazu mißbraucht werden, einen Zwang auf die Mit⸗ glieder von 500 Haushaltungen auszuüben. Seine Partei werde also gegen die Einverleibung Helgolands stimmen, und er hoffe, daß der Reichstag aus verfassungsrechtlichen Bedenken so lange noch mit der Erledigung dieser Sache warten werde, bis das deutsch⸗englische Abkommen hier genehmigt und die Helgoländer gefragt seien, ob sie deutsch werden wollten oder nicht.

Staatssekretär des Innern Dr. von Boetticher:

Meine Herren! Ich fürchte, daß der Herr Vorredner mit seiner Rechtsauffassung ziemlich isolirt in diesem Hause stehen wird (Zuruf rechts), und ich habe geglaubt, daß meine früheren Auseinander⸗ setzungen ihn darüber ins Klare gesetzt haben würden, daß bei dieser Vorlage Alles, um es kurz zu sagen, in schönster Ordnung ist. Da aber der Herr Vorredner gleichwohl seine früheren Zweifel an der Rechtsbeständigkeit und Rechtsgültigkeit des deutsch⸗englischen Ab⸗ kommens heute wiederholt hat, so sehe ich mich genöthigt, auf diese Bedenken noch einmal einzugehen. Meine Herren, Nichts ist klarer, als daß der Deutsche Kaiser befugt ist, im Namen des Deutschen Reichs völkerrechtlich zu verhandeln und Verträge zu schließen, und Nichts ist klarer, als daß die Reichsregierung verpflichtet ist, zur Rechtsgültigkeit solcher Verträge die Zustimmung des ich nachzusuchen,

insoweit wie es in Art. 11 der Verfassung beißt, „die Verträge mit fremden Staaten sich auf solche Gegenstände beziehen, welche nach Art. 4 in den Bereich der Reichsgesetzgebung gehören.“

Gerade um dieser Vorschrift des Art. 11 gerecht zu werden, ist dem Reichstage diese Vorlage gemacht worden. Insoweit das deutsch⸗ englische Abkommen Gegenstände bezüglich der Insel Helgoland be⸗ rührt, welche nach Vorschrift des Art. 4 der Reichsverfassung zum Gebiete der Reichsgesetzgebung gehören, ist eben die Genehmigung des Reichstages in der Form nachzusuchen, daß Ihnen eine Vorlage in Gestalt des gegenwärtigen Gesetzentwurfs gemacht worden ist. Es ist also bezüglich dieses Punktes Alles, wie gesagt, in schönster Ordnung. Wenn der Herr Vorredner auch heute wieder darauf zurückgekommen ist, daß man aus dem deutsch⸗englischen Abkommen nicht klug werde, ob der Deutsche Kaiser für sich als Person die Insel Helgoland er⸗ worben habe, oder ob er die Insel für das Reich erworben habe, so ist auch darüber von Anfang der Verhandlungen an kein Zweifel gewesen, und es entspricht durchaus den Intentionen Sr. Majestät des Kaisers, daß der Kaiser hier in diesem Falle als negotiorum gestor für das Reich gehandelt hat; dieser Begriff wird dem Herrn Vorredner, der ja Jurist ist, klar sein. Also der Kaiser hat die Insel Helgoland für das Reich erworben, und insoweit bei dieser Er⸗ werbung Gegenstände zu reguliren sind, die nach der Reichsverfassung dem Gebiet der Reichsgesetzgebung angehören, ist die Zustimmung des Reichstages nothwendig Diese Zustimmung wird in Gestalt der Vorlage von Ihnen begehrt.

Nun hat der Herr Vorredner auch heute wieder einen Punkt be⸗ rührt, in dem er sich meines Erachtens gleichfalls in einem Rechts⸗ irrthum befindet. Er hat gesagt: Die Helgoländer sind bisher gar nicht gehört worden, ob sie Deutsche werden wollen oder nicht. Auch in dieser Beziehung ist weiter nichts maßgebend gewesen, als die Nr. 2 des deutsch-englischen Abkommens. In dieser Nr. 2 ist ausdrücklich gesagt, daß die deutsche Regierung den aus dem abgetretenen Gebiet herstammenden Personen die Befugniß ge⸗ währen werde, vermöge einer vor dem 1. Januar 1892 von ihnen selbst oder bei minderjährigen Kindern von deren Eltern oder Vormündern abzugebenden Erklärung die britische Staatsangehö rig⸗ keit zu wählen. Dieser Artikel 12 des Vertrags mit seiner Nr. 2 ist auf Helgoland publizirt worden, und männiglich in Helg oland weiß, daß ihm bis zum 1. Januar 1892 die Befugniß zusteht, für England zu optiren. Was das für Folgen hat, ist ganz klar: wenn einer optirt, so wird oder bleibt er Engländer, und wenn er in Deutschland bleibt und Helgoland ist deutsch —, so wird er als ein Ausländer, der im Inlande wohnt, behandelt; darüber kann nach unserem Recht auch nicht der mindeste Zweifel sein. Wenn der Herr Vorredner verlangt, daß eine Erklärung dahin abgegeben werde, daß diesen Optanten bis an ihr seliges Ende die Befugniß zugestanden werden sollte, auf deutschem Gebiet in Helgoland zu bleiben, so kann prinzipiell eine solche Befugniß einem Ausländer überhaupt nicht gegeben werden. Es ist ein Recht eines jeden Staats, den Ausländer, der ihm im Inlande unbequem wird, über seine Grenzen zu weisen, und dieses Recht muß natürlich auch rücksichtlich solcher Optanten aufrecht erhalten werden. Uebrigens darf sich der Herr Vorredner darüber beruhigen: der Fall wird nicht vorkommen. Es ist, wie gesagt, bis jetzt und die erste Zeit ist ja in der Regel in dieser Beziehung die kritischste noch Niemand von den Bewoh⸗ nern Helgolands gekommen, der für England optirt bätte, und ich fürchte nach den von mir gemachten Wahrnehmungen auch nicht, daß in Zukunft Einer kommen wird. Im Gegentheil, die Leute wollen Deutsche sein, und sie werden sich, so Gott will, unter deutscher Herr⸗ schaft mindestens ebenso wohl fühlen, wie sie es bisher unter der englischen gethan haben.

Abg. Stadthagen: Er bleibe dabei, daß der ganze deutsch⸗ englische Vertrag dem Reichstage hätte vorgelegt werden müssen. Es sei wiederum erklärt worden, daß die Helgoländer als Ausländer behandelt werden sollten. Das Gastrecht sei bei uns so hoch geschätzt, daß jeder Ausländer ausgewiesen werden könne. Die Einwohner von Helgoland, die ein natürliches Recht hätten, auf ihrer Jasel zu bleiben, könnten also aus irgend einem Grunde ausgewiesen werden. Es sei eine gerechte Forderung, daß den Helgoländern gesagt werde: Ihr könnt britisch bleiben, oder deutsch werden, in jedem Falle könnt ihr auf der Insel bleiben. Daß dies nicht geschehen, sei bezeichnend für die Art und Weise, wie Deutschland Verträge schließe, sei es in der Nordfee, sei es in Afrika. Es sei das ein Mißbrauch der Macht, eine Zwangsvpolitik.

Staatssekretär des Innern Dr. von Boetticher:

Ich habe dem Herrn Vorredner darauf nur zu erwidern, daß es sich hier nicht um Politik, noch weniger um Zwangepolitik, sondern daß es; sich einfach darum handelt, was unsere deutsche

ständig zu machen. Wenn der Herr

gesetzlich funktionirendes Organ werde.

Im Uebrigen habe ich ihm nur zu sagen, Interpretation des Wortes „insoweit“ nicht streite. Es ist klar, haß gegenüber den Worten „insoweit diese Gegenstände u. s. p ist die Genehmigung des Reichstages erforderlich“, nur gefragt werden kann, inwieweit der Vertrag derartige Gegenstände enthält, zu denen die Genehmigung des Reichstages erforderlich ist. wenn er mich nach der Interpretation fragt, heißt eben (Große Heiterkeit.)

Darauf werden die §§. 1—6 des Gesetzentwurfs ge nehmigt.

Abg. Klemm beantragt,

Kraft.“ Staatssekretär des Innern Dr. von Boetticher:

des Bundesraths finden wird, denn er enthält eine nach meiner Ueber zeugung völlig unbedenkliche Zusatzbestimmung zu dem Gesetzentmurf Was die Fassung anlangt, so bin ich mit dem Herrn Vorredner

des Verkündigungsvermerks herkömmlich war.

dessen für eine spätere Sitzung vorbehalten bleiben. Es folgt die erste Berathung des Reichshaushalts⸗ Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr Maltzahn: Meine Herren, sind bereits im Sommer dieses Jahres erörtert worden. sicht liegt Ihnen vor. beschränken, daran zu erinnern, daß dieses Jahr für die Reichskasse

Die Ueber⸗

daß die Bundesstaaten aus den Ueberweisungstiteln 73 Millionen Mark mehr, nach Abzug der Matrikularbeiträge erhalten haben, als der Etat annahm. Ich darf ferner daran erinnern, daß diese Zahl von 73 Millionen sich daraus ergab, daß bei den Zöllen 79 Mil⸗ lionen mehr eingekommen waren, als der Etat vorausgesehen hatte daß die Branntweinverbrauchsabgabe 19 Millionen weniger, als der Etat vorsah, ergeben hatte, daß dagegen bei den Stempelabgaben welche an die Einzelstaaten fließen, 13 Millionen Mark mehr einge⸗

die Lotterie zur Niederlegung der Schloßfreiheit in Berlin. Auch das Jahr 1890/91 wird, soweit es sich zur Zeit übersehen läßt, günstiger abschließen, als der Etat angenommen hat. Nach den bis⸗

Oktober, wird man etwa annehmen können, daß die Wirthschaft des laufenden Etatsjahres ergeben wird für die Reichskasse selbst (also für die der Reichskasse verbleibenden Einnahmen nach Abzug der von der Reichskasse zu leistenden Ausgaben) einen Ueberschuß von etwa 10 Millionen Mark und daß für die Bundesstaaten ein Mehr an Ueber⸗ weisungen nach Abzug der Matrikularbeiträge verbleiben wird in Höhe von 66 bis 68 Millionen Mark.

Monate die Behauptung bestätigen, welche bei den Verhandlungen über die Nachtrag⸗Etats von diesem Platze ausgesprochen ist, daß für die sehr erheblichen Forderungen der Nachtrag⸗Etat im laufenden Jahre zweifellos die Mittel vorhanden sein würden, ohne die Bundesstaaten höher zu belasten. Denn, meine Herren, die gesammten Nachtrag⸗Etats haben eine Erhöhung der Matriknlarbeiträge um nicht ganz 37 Millionen herbeigeführt. Wenn Sie dies jenen 66 bis 68 + 10 Millionen, also von 76 bis 78 Millionen gegenüberstellen, so ergiebt sich für die Einzelstaaten immer noch ein günstigerer Abschluß des laufenden Etatsjahres, als man nach dem ursprünglichen Etat annehmen konnte.

Ich habe gesagt, daß für die Reichskasse selbst ein Ueberschuß von 10 Millionen aus der Wirthschaft des laufenden Jahres zu erwarten steht. Diese 10 Millionen Ueberschuß würden sich zusammen⸗ setzen aus folgenden einzelnen Posten. Wir haben zu rechnen auf Mehrausgaben in Höhe von ttwa 13 Millionen. Denen würden gegenüberstehen Minderausgaben etwa in der Höhe von 4 ½ Millionen, sodaß thatsächlich 9 & Millionen mehr im Ordinarium zur Veraus⸗ gabung gelangen würden. Bei den Einnahmen, die dem Reich ver⸗ bleiben, werden wir auf 22 Millionen Mehreinnahmen und auf 2 ¾ etwa Mindereinnahmen, also auf 19 ½ Mehreinnahmen zu rechnen haben. 19 ½ Mehreinnahmen 9 ¼ Mehrausgaben ergiebt die 10 Millionen ℳ, welche ich Ihnen vorher genannt habe.

Ich habe diese allgemeinen Zahlen noch etwas näher zu erläutern. Von den 13 Mehrausgaben trisst etwa ½¼ Million auf Mehraus⸗ gaben im Auswärtigen Amt, vorzugsweise bei den Gesandtschaften und Konsulaten und im Reichsamt des Innern, wo es sich darum handelt, erhöhte Ausgaben für Hülfsleistungen, z. B. beim Reichsversicherungs⸗ und Patentamt, und die Ausgaben aus Anlaß der in Kraftsetzung des Gesetzes über Invaliditäts⸗ und Altersversorgung, soweit sie in das laufende Etatsjahr fallen, d. h. für Januar, Februar und März 1891,

zu decken. Der Hauptposten der 13 Mehrausgaben trifft auf die Verwaltung des Reichsheeres, diese wird, soweit sich zur Zeit übersehen läßt, 12 ½ Millionen mehr erfordern. Unter dieser Summe sind folgende die Hauptposten. Es sind sehr erhebliche Mehraus⸗ gaben theils entstanden, theils zu erwarten bei der Brot⸗ und Fourage⸗ verpflegung wie bei der Viktualienverpflegung, weil wir höhere Preise

daß ich über die

Sn

1 als §. 7 hinzuzufügen; „Dieses Gesetz tritt mit der Verkündigung in

Meine Herren! Ich bin zwar ohne Informationen, wie die vec. bündeten Regierungen über diesen Antrag des Hrn. Abg. Klemm.

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denken; ich zweifle aber gar nicht, daß der Antrag die Zustimmung

auch der Meinung, daß die von ihm vorgeschlagene Fassung sich vollständig mit derjenigen deckt, welche bisher in Gesetzen bezüglich Ich kann Ihnen also nur anheimstellen, dem Antrage Klemm zuzustimmen. 9† Der §. 7 wird angenommen, die Schlußabstim⸗ mung über das Gesetz im Ganzen muß aber in Folge

Ich kann mich also bezüglich derselben darauf

abgeschlossen hat mit einem Ueberschuß von 2 ½ Millionen Mark und

kommen waren, darunter etwa 2 Millionen als Stempelabgabe für

herigen Ergebnissen, d. h. nach den Ergebnissen bis zum Schluß des Monats

Sie sehen also, meine Herren, daß die Erfahrungen der letzten

Verfassung erheischt, um den Erwerb der Insel Helgoland 89Eh 8 Vorredner seine Theorien

von der Nothwendigkeit einer Volksabstimmung hier in Deutschland

zur Durchführung bringen will, dann wird es für ihn nothwendig sein,

erst die Verfassung dahin zu ändern, daß die Volksabstimmung ein

Etats für 1891/92 nebst dem Anleihegesetz. von

die Wirtbschaftsergebnisse des Jahres 1889/90