1890 / 298 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Dec 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Eine „Versammlung“ im Sigis der das Vereins⸗ und Versammlungsrecht in Preußen regelnden oder beschränkenden Normen ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 22. September 1890, eine äußerlich irgendwie vereinigte Menschen⸗ menge, welche zu einem gemeinsamen Zwecke, sei es zu einem sog. geselligen, sei es zu einem anderen Zwecke, zusammengetreten ist, auch wenn sie sich irgendwelche Organisation durch Bestellung eines Vorsitzenden, Ordners oder dal. nicht gegeben hat. Nicht die Organisation, sondern lediglich der gemeinsame praktische Zweck unter⸗ scheidet die einheitlich verbundene Versammlung von der formlosen unverbundenen Menschenmenge.

Giebt Jemand Gift an einen Anderen zur Aufbewahrung, obwohl er sich bewußt sein muß, daß das Gift in Folge dessen nicht so werde verwahrt werden, daß nicht eine Gefahr der Vergiftung

gegeben sei, so ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Straf⸗ senats, vom 29. September 1890, Ersterer, wenn durch das sodann chlecht vermwahrte und mit anderen Verbrauchsgegenständen vermischte Gift ein Schaden verursacht ist, aus §. 326 Str.⸗G.⸗B. wegen fahrlässiger Vergiftung zu bestrafen.

Wird der Anspruch auf Aussonderung einer dem Gemein⸗ schuldner nicht gehörigen Sache aus der Konkursmasse von dem Eigenthümer dieser Sache geflissentlich oder aus Nachlässigkeit nicht geltend gemacht, und wird demzufolge die Sache, trotz des Widerspruchs des Gemeinschuldners, als diesem und zur Masse ge⸗ hörig, veräußert, so kann der Eigenthümer, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Civilsenats, vom 1. Oktober 1890, vom Gemein⸗ schuldner Schadenersatz nur bis zum Betrage des Erlöses jener Sache, nicht aber Ersatz des über den Erlös hinausgehenden Werthes verlangen.

1 Durch den Entmündigungsbeschuß wegen Blödsinns wird, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom . Oktober 1890, nicht der Beweis erbracht, daß der Entmündigte zu rgend einer diesem Beschlusse vorausgegangenen Zeit blöd⸗ sinnig gewesen sei; der Beweis hierfür muß vielmehr von der Prozeß⸗ partei, welche die Unverbindlichkeit der dem Entmündigungsbeschlusse vorausgegangenen Willenserklärungen behauptet, besonders geführt werden.

Die Haftpflicht der Herrschaft im Geltungsbereich des reußischen Rechts für einen Schaden, welchen das Gesinde durch das Versehen der Herrschaft im Dienste oder bei Gelegenheit desselben erlitten hat, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Civilsenats, vom 2. Oktober 1890, nach den allgemeinen besetzlichen Bestim mungen über den Schadensersatz zu be⸗ urtheilen. Es hat demnach, wenn der Unfall durch die Vernach⸗ lässigung eines auf Schadensverhütungen abzielenden Polizeigesetzes herbeigeführt ist, die Herrschaft gemäß §. 26 I, 6 des Allg. L.⸗R. für allen Schaden, welcher durch die Beobachtung des Gesetzes hätte ver⸗

v und jeder sonstigen, die Emission selbst betreffenden Veranstaltung der zuständigen Steuerbehörde die durch §. 4 Absatz 1 des Reichs⸗ stempelgesetzes vorgeschriebene Anzeige zu machen.

Hat der Käufer eines Grundstücks versprochen, bei der Auflassung den Kaufpreis bezw einen Theil baar zu leisten, so be⸗ rechtiat, nach einem Ürtheil des Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom 5. Oktober 1890, im Geltungsbereich des Preuß. A L. R. das un⸗ entschuldigte Nichterscheinen des Käufers zu der vom Ver⸗ käufer vertrage mäßig angebotenen Auflassung ohne Weiteres den Ver⸗ käufer zur Aufhebung des Kaufvertrages.

Ist auf Grund des Reichs⸗Haftpflichtgesetzes dem Verletzten wegen der in Folge der Verletzung eingetretenen Erwerbsunfähigkeit eine dauernde Entschädigungsrente zugebilligt, so hat, nach einem Urtbeil des Reichsgerichts, VI. Civilsenats, vom 9. Oktober 1890, diese Rente für diejenige Zeit, in welcher der Verletzte eine längere Freiheitsstrafe verbüßt, wegzufallen.

Der Verkauf einer Waare Seitens des Fabrikanten (Großhändlers) an den Händler unter Uebertragung des Allein⸗ verkaufs in einem bestimmten Gebiete und Uebernahme der Ver⸗ pflichtung Seitens des Käufers für einen umfangreichen Ab⸗ satz der Waare Sorge zu tragen, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Civilsenats, vom 15 Oktober 1890, nicht als Handelskauf, sondern als ein Vertrag über Handlungen zu er⸗ achten; der Verkäufer kann, wenn er annimmt, daß der Käufer nicht seiner Verpflichtung zum Weiterverkauf nachkommt bezw. nicht nach⸗ kommen kann, im Gebiet des Preuß. Allg. Landrechts von dem Ver⸗ trage abgehen und demgemäß die Weiterlieferung jener Waare ein⸗ stellen. Der Käufer kann, falls die Annahme des Verkäufers als unbe⸗ gründet sich herausstellt, nicht Erfüllung des Vertrages, sondern nur Schadenersatz verlangen.

Die Drohung mit der Kündigung des Dienstver⸗

trages Seitens des Dienstherrn gegen seinen auf jederzeitige Kün⸗ digung angestellten Bediensteten, Falls dieser nicht in eine ander⸗ weitige, ihm weniger günstige Regelung des Dienstverhältnisses ein⸗ willige, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 16. Oktober 1890, im Gebiet des Preuß. A. L.⸗R. nicht als ein die Willenserklärung des Bediensteten unwirksam machender Zwang zu erachten; die geschehene Einwilligung des Bediensteten ist für diesen bindend. Hat die vom Ehemann getrennt lebende Gattin im Gebiet des Preußischen Allgemeinen Landrechts den Unterhalt der gemein⸗ schaftlichen Kinder bestritten, obgleich der Ehemann zur Leistung des Unterhalts im Stande war, in der irrthümlichen Meinung, daß sie ebenso wie der Vater zur Bestreitung des Unterhalts verpflichtet sei, so kann sie, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 20. Oktober 1890, die Erstattung der nothwendigen Aus⸗ gaben für jenen Unterhalt vom Vater fordern.

von der „Breslauer Ztg.“ eingezogenen Informationen die Arbeit wieder aufgenommen.

London, 11. Dezember. (W. T. B.) Die von Dublin aus verbreitete Meldung, daß sich die Anti⸗Parnelliten des Redaktionsbureaus des Journals „United Ireland“ in der vergangenen Nacht gewaltsam bemächtigt hätten, wird als voll⸗ ständig erfunden bezeichnet.

Paris, 11. Dezember. (W. T. B.) Dem ‚Echo de Paris“ zufolge hätte der General de Miribel ein neues General⸗ stabsreglement ausgearbeitet, nach welchem die Offiziere des Generalstabs nur als zu Hülfsarbeiten kommandirt zu betrachten sind und alle Verantwortlichkeit in militärischen Angelegenheiten den Generalen überlassen wird.

St. Petersburg, 11. Dezember. (W. T. B.) Der russischen „St. Petersburger Zeitung“ zufolge würde dem Reichs⸗ rath demnäͤchst ein Gesetzentwurf zugehen, welcher die Koloni⸗ sirung Rußlands durch Ausländer untersagt. Es soll zwar dem Minister des Innern überlassen werden, eventuell Ausnahmen zu machen, jedoch müßten die betreffenden Ein⸗ wanderer in die russische Unterthanenschaft eintreten. Das Gesetz solle auch die bereits in Rußland befindlichen Kolonisten veranlassen, sich entweder um die russische Unter⸗ thanenschaft zu bewerben oder Rußland zu verlassen.

Bern, 11. Dezember. Der Bundesrath hat bei der Bundesversammlung die Genehmigung der neuen mit Oester⸗ reich⸗Ungarn abgeschlossenen Viehseuchen⸗Konvention beantragt. Die Bundesversammlung bestätigte als Mit glieder des Bundesraths: Schenk (Bern), Welti Aargau), Ruchonnet (Waadt), Droz (Neuenburg), Deuscher (Thurgau) und Hauser (Zürich), sämmtlich radikal mit Ausnahme Welti's, der liberal⸗konservativ ist. Zum Bundes⸗Präsidenten wurde Welti, zum Vize⸗Präsidenten Hauser, zum Mitglied des Bundes⸗ gerichts Soldan (Waadt), zu dessen Präsidenten Blaesi (Solo⸗ thurn), zum Vize⸗Präsidenten Hafner (Zürich) gewählt. Als neues Mitglied des Bundesraths an Stelle des zurück⸗ getretenen Obersten Hammer ist Oberst Emil Frey von Basel⸗ land (radikal) gewählt worden.

Bukarest, 11. Dezember. (W. T. B.) Anläßlich des Jahrestages der Einnahme von Plewna fand gestern ein seierliches Tedeum statt, welchem der König, der Thronfolger und die höheren Offiziere bei⸗ wohnten. Nach dem Gottesdienst wurde eine Truppenrevue abgehalten. Bei einem den Offizieren am Abend im König⸗ lichen Palais gegebenen Banket brachte der König einen Toast auf die Armee aus.

mieden werden können, zu haften.

Bei einer Aktien⸗Emission einer bestehenden Aktien⸗ Gesellschaft Behufs Vermehrung der Betriebsmittel hat, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats, vom 3. Oktober 1890, erst nachdem die Generalversammlung den auf eine neue Aktien⸗Emission vom Vorstande gestellten Antrag genehmigt hat, aber vor der Zeichnung

der Vorstand der Aktien⸗Gesellschaft hiervon,

Wetterbericht vom 11. Dezember, Morgens 8 Uhr.

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Wind. Wetter.

red. in Millim in ° Celsius

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Mullaghmore SSW 5 Regen Aberdeen 765 SSO AL bedeckt Christiansund 768 SO 2 heiter Kopenhagen. 772 O 1 bedeckt Stockholm. 771 WNW 2 bedeckt aparanda. 767 SSO 2 balb bed. t. Petersb. 766 NNO I bedeckt Moskau. . 767 NW 1 bedeckt

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bedeckt heiter wolkenlos bedeckt bedeckt¹), bedeckt bedeckt

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Wiesbaden. 769 NO wolkenlos München. 767 O wolkenlos Chemnitz. 771 O bedeckt Berlin.. 772 bedeckt BI 1ö1 770 wol Breslau.. 771 halb bed.

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¹) Neblig.

Uebersicht der Witterung.

Das 11“ welches die Witterungs⸗ verhältnisse Europas schon seit mehreren Tagen be⸗ herrschte, hat sich etwas südwärts verschoben, während nordwestlich von Schottland ein baro⸗ metrisches Minimum erschienen ist, welches auf den Hebriden steife Südwestwinde verursacht. Das Wetter ist in Deutschland ruhig, vorwiegend trübe, ohne nennenswerthe Niederschläge und durchschnitt⸗ lich ohne wesentliche Wärmeänderung. In Süd⸗ deutschland liegt die Temperatur 4 bis 10 Grad

unter der normalen. Deutsche Seewarte.

Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Freitag: Opern⸗ haus. 254. Vorstellung. Oberon, König der Elfen. Romantische Oper in 3 Aufzügen. usik von C. M. von Weber. Die Recitative von F. Wüllner. Ballet von Emil Graeb. In Scene Flest vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: ellmeister Kahl. Anfang 7 Uhr. chauspielhaus. 264. Vorfiellung. Prinz Friedrich von Homburg. Schauspiel in 5 Auf⸗ zügen von H. v. Kleist. In Scene gesetzt vom Direktor Dr. Otto Devrient. Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Opernhaus. 255. Vorstellung. Die Hochzeit des Figaro. Komische Oper in 4 Akten

Nach Schluß der Redattion eingegangene Depeschen.

Breslau, 11. Dezember. arbeiter der „Königs⸗ und Laurahütte“, welche nach Mittheilungen oberschlesischer Zeitungen am vergangenen Sonn⸗ abend bezw. Dienstag die Arbeit eingestellt hatten, haben nach

snssoeidrigkeit (W. T. B.) Die Hütten⸗

(Fortsetzung

von Mozart. 7 Uhr.

Schauspielhaus. 265. Vorstellung. Neu einstudirt: Preciosa. Schauspiel mit Gesang und Tanz in 4 Aufzügen von P. A. Wolff. Musik von C. M. von Weber. Ballet von P. Taglioni. In Scene plest vom Direktor Dr. Otto Devrient. Anfang

2

Text von Beaumarchais. Anfang

Beutsches Theater. Freitag: Die Kinder der Excellenz.

Sonnabend: Das verlorene Paradies.

Sonntag: Die Kinder der Execellenz.

Die nächste Aufführung von Das Winter⸗ märchen findet am Montag statt

Verliner Theater. Vorstellung. Demetrius

Sonnabend: Goldfische.

Sonntag: Nachm. 2 ½ Uhr: Die Journalisten.

Freitag: 15. Abonnem.⸗

Abends Uhr: Kean.

b Tessing-Theater. Freitag: Die Ehre. Schauspiel in 4 Akten von Hermann Sudermann. Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Neu einstudirt: Heimgefunden. Volksstück in 3 Akten von Ludwig Anzengruber. Sonntag: Heimgefunden.

Wallner-Theater. Freitag: Gastspiel von

Felix Schweighofer. Zum 66. Male: Pension Schöller. osse in 3 Akten nach einer W. Jacoby'schen Idee von Carl Laufs. Vorher: Zum 19. Male: In Hemdsärmeln. Schwank in 1 Auf⸗ zug von A. Günther. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

In Vorbereitung: Papa. Posse in 3 Akten von Vanlos und Leterier. Deutsch von Franz von Schönthan.

2* 8

Bictoria-Theater. Freitag: Zum 13. Male: Mit vollständig neuer Ausstattung. Die sieben Raben. Romantisches Zaubermärchen in 5 Akten von Emil Pohl. Musik von G. Lehnhardt. Ballet⸗ compositionen des 3. Aktes von C. A. Raida. Ballets unter Leitung des Balletmeisters C. Severini. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur „W. Hock. Anfang 7 ½ Uhr.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Direktion: Julius Fritzsche. Freitag: Mit neuen Kostümen zum 407. Male: Der Bettel⸗ student. Operette in 3 Akten von F. Zell und R. Gense. Musik von Carl Millöcker. Regie: Hr. Binder. Dirigent: Hr. Kavpellmeister Federmann. Hierauf: Mit durchaus neuer Ausstattung: Zum 35. Male: Sonne und Erde. Pantomimisches Ballet in 4 Bildern von F Gaul und J. Haßreiter. Musik von⸗J. Bagyer. allet⸗Arrangement vom Balletmeister J. Gundlach. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Der Bettelstndent. Hierauf: Sonne und Erde.

Sonntag: Nachmittags⸗Vorstellung bei bedeutend Preisen. Die Puppenfee. Hierauf: Die

Sonnabend, den 20. Dezember. Mit neuer Aus⸗ stattung. Zum 1. Male: Die Gondoliere. Bur⸗ leske Operette in 2 Akten von W. S. Gilbert. Deutsch von F. Zell und R. Gense. Musik von Arthur Sullivan.

Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Freitag: Zum 21. Male: Der Kampf ums Dasein. (La lutte pour la vie.) Sittenbild in 5 Akten von Alphonse Daudet. Deutsch von Eugen Zabel. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Velle Alliance-Theater. Freitag: Ensemble⸗

Gastspiel von Mitgliedern des Wallner⸗Theaters. Zum vorletzten Male: Familie Knickmeyer. Ficmant in 4 Akten von Fritz Behrend. Anfang r. Sonnabend: Zum letzten Male: Familie Knick⸗ meyer. Sonnabend und Sonntag: Nachmittags⸗Vorstellung bei bedeutend ermäßigten Preisen. Aschenbrödel. Zaubermärchen mit Musik von C. A. Gorner.

Anfang 3 Uhr. Sonntag: Abend⸗Vorstellung. Ein toller Einfall. Posse in 4 Akten von Carl Laufs.

Anfang 7 ½ Uhr.

Adolph Ernst-Theater. Freitag:

97. Male: Unsere Don Inaus. Gesangsposse in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets von Gustav Görß. Musik von Franz Roth und Adolph Ferron. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung. 8

Alte Freitag:

Thomas-Theater. Jakobstraße 30. Direktion: E. Thomas. Zum 20. Male: Der Soldatenfreund.

Sonnabend und folgende Tage: Der Soldaten⸗ freund.

Concert⸗Anzeigen.

Concert-Haus. Freitag: Carl Meyder⸗ Concert. Quv. „Eine nord. Heerfahrt“, Hartmann. „Mignon“, Thomas. „Figaros Hochzeit“, Mozart. „Gesang⸗Walzer“ (Horn⸗Quartett) von Vogel. Sommerfreuden“, Walzer von Waldteufel. „Norma“ Faatasie f. Piston von Arban, vorgetragen von Hrn.

ichter.

Singakademie. Freitag, Abends 8 Uhr: Concert der Pianistin Martha Siebold mit dem EC Orchester, unter Mitwirkung des Frl. Adele Asmann, sowie des Frauenchors des Scharwenka'schen Conservatoriums unter Leitung des Hrn. Prof. Faver Scharwenka.

Philharmonie. Freitag, Abends: I. popul. Liederabend von Amalie Joachim.

krania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof) Geöffnet von 12 —11 Uhr. Täglich Vorstellung im wissenschaftlichen Theater. Näheres die Anschlag⸗

Die Deputirtenkammer setzte die Verhandlung über die Interpellation, des Mi

der Debatte an.

betreffend die angebliche Verfassungs⸗ nisteriums fort und nahm den Schluß

des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Circus Renz. (Carlstraße.) Freitag, Abends

7 Uhr: Komiker⸗Vorstellung. Auftreten der Clows C. Godlewsky, Paul und Filliann Herrmann, Gebr. Dianta und Warne, Franceis, 3 Gebr. Briatore, Misko ꝛc. in ihren komischen Entrées und Intermezzos. Außerdem Prinz Karneval und sein Gefolge, komisch⸗equestrisches Arrangement mit 12 Freiheitspferden von Hrn. Fr. Renz. Außer⸗ ordentliche Tremplinsprünge mit Doppelsaltomortales über 4, 6, 8 und 10 Pferde. Schulpferd Coriolan, geritten von Frl. Oceana Renz. Wiener Gigerl⸗ Quadrille, geritten von 16 Damen. Der phänome⸗ nale Reitkünstler Mr. J. F. Clarke. Miß Zampa, amerikanische Luftgymnastik. Auftreten der Reit⸗ künstlerinnen Frls. Lillie Meers, Adèle und Briatore. Zum Schluß der Vorstellung: Leben und Treiben auf dem Eise. Großes Ausstattungsstück mit Ballet in 4 Abtheilungen Täglich Vorstellung. Cügmr und Feiertags: 2 Vorstellungen um 4 un r.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Gertrud Freytag mit Hrn. Dr. med . Dumstrey (Leipzig Müncheberg). Frl Elisabeth Wegener mit Hrn. Kaufmann Max Maeltzer (Berlin —Dresden. Frl. Helene Brandes mit Hrn. Pastor Karl Langelotz (Vissel⸗ hövede Bederkesa). Frl. Mitzi Raff mit Hrn. Ferd. Landau (Brünn- Breslau). Frl. Elisa⸗ beth Braude mit Hrn. Architekten Karl Börge⸗ mann (Hannover).

Verehelicht: Hr. Franz Koch mit Frl. Sophie Nuß (Leipzig). Hr. Landrath Dr. jur. Georg von Borries mit Frl. Martha von Kryger (Berlin). Hr. Rechtsanwalt Gustav Schulz mit Frl. Marie Fleißig (Goldberg).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Kapitän⸗Lieut. Poschmann (Wilhelmshaven). Hrn. Amts⸗ richter Splinter (Großkönigsdorf). Hrn. Pastor O. Bünger (Genthin) Hrn. Max Riedel (Rittergut Laas). Hrn. Güterdirektor G. Jeltsch (Rietschützz. Hrn. Wilh. Friedrich (Chemnitz) Eine Tochter: Hrn. Königl. Kreis⸗Bauinspektor Bachem (Elbing). Hrn. Max Richter (Danzig). Hrn. Dr. Joseph Kemmling (Glehn).

Gestorben: Hr. Prem. Lieutenant a. D. Felix

von Siegroth (Breslau). Hr. Major a. D.

Herm. von Loefen (Hannover). Hr. Dr. Otto

Michaelis (Berlin). Frau verw. Pastor E.

Krüger, geb. Michaölis (Zeitz). Hr. Victor

von Paczynski (Köln). Hr. Julius Brückner

(Schweidnitz). Hrn. Oskar Kolb Sohn Walter

(Königsberg). Hr. Rentier Mich. Zahner

(Köln). Hr. Major a. D. Joseph Brunner

(Wiesbaden).

Redacteur: Dr. H. Klee. Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

6 Sechs Beilagen

zettel.

(einschließlich Börsen⸗ Beilage)

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

2 8

Berlin, Donnerstag, den 11. Dezember

1890

298.

ze Rechnungsergebnisse der Berufsgenossenschaften Die Rechentts erge, 1889.

ie dem Reichstage soeben vorgelegte Nachweisung über die Dißnungsergebnisse der Berufsgenossenschaften für 1889 bezieht sich auf die fünfte Rechnungsperiode seit Bestehen der esetzlichen Unfallversicherung Nach dem Bericht betrug die Zahl -6 im Jahre 1889 bei Berufsgenossenschaften versichert ge⸗ wesenen Personen 12 831 246, gegen 9 897 428 im Vorjahr, da im Laufe des Jahres die landwirthschaftliche Unfallversiche⸗ rung nun auch fur Bayern, Sachsen, Hessen, Mecklenburg⸗ Schwerin, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen⸗Altenburg, Sachsen⸗Coburg⸗Gotha, Reuß ä. L. und Neuß j. L., Lippe, Bremen, Hamburg, Elsaß⸗Lothringen und Sachsen⸗Meiningen in Kraft getreten ist. Es hat sich hierdurch auch die Zahl der Berufsgenossenschaften von 86 auf 112 erhöht; von letterer Zahl sind 64 gewerblich und 48 landwirthschaftlich, die im Laufe des Jahres zu den bisherigen hinzugetretenen landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften beliefen sich auf 26. zu der Zahl der in Berufsgenossenschaften versicherten 12 831 246 Personen treten ferner die bei den Aus⸗ führungsbehörden der Reichs⸗, Staats⸗, Provinzial⸗ und Kommunalbetriebe, deren Zahl sich von 178 auf 285 erhöht hat, versicherten Personen im Betrage von 543 320 (gegen 446 250 im Vorjahr) hinzu, sodaß sich im Jahre 1889 die Gesammtzahl der gegen Unfälle versicherten Personen auf 13 374 566 belaufen hat.

An Entschädigungsbeträgen sind Seitens der Berufsgenossenschaften gezahlt worden 12 956 410,32 (gegen 8 705 648,85 im Vorjahre); Seitens der Ausführungs⸗ behörden 1 387 637,21 (gegen 956 413,54 ℳ) und Seitens der dreizehn Versicherungsanstalten der Baugewerks⸗Berufs⸗ genossenschaften 120 255,62 (gegen 19 384,68 ℳ). Die Gesammtsumme der gezahlten Entschädigungsbeträge (Renten ꝛc) belief sich also auf 14 464 303,15 gegen 9681 447,07 im Jahre 1888, gegen 5 932 930,08 im Jahre 1887 und gegen 1 915 366,74 im Jahre 1886.

Die Anzahl der neuen Unfälle, für welche im Jahre 1889 Entschädigungen festgestellt wurden, belief sich auf 31 449. (gegen 21236 im Jahre 1888). Hiervon waren Unfälle mit dauernder völliger Erwerbsunfähigkeit 2908 (gegen 2216), Unfälle mit tödtlichem Ausgange 5260 (3692), die Zahl der von den getödteten Personen hinterlassenen entschädigungs⸗ berechtigten Personen betrug 10594 (7764), darunter 3328 (2406) Wittwen, 6996 (5173) Kinder und 270 (185) Ascen⸗ denten. Die Anzahl sämmtlicher zur Anmeldung gelangter Unfälle betrug 174 874 (gegen 138 057).

Was speziell die 112 Berufsgenossenschaften an⸗ betrifft, so hat sich die Zahl der darin versicherten Betriebe in Folge des Zutritts von 26 landwirthschaftlichen Berufs⸗ genossenschaften von 3 396 704 auf 5 126 044 vermehrt; von letzteren waren 372 236 gewerblich und 4 753 808 land⸗ wirthschaftlic. Für die landwirthschaftlichen Berufs⸗ genossenschaften sind keine Lohnbeträge, welche für die Beitragsberechnung in Anrechnung gebracht werden, in den Nachweisungen zur Aufnahme gelangt; dagegen sind diese für die Arbeiter der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf 2 947 138 403 bei einer Zahl versicherter Arbeiter von 4 742 548 veranschlogt worden; der Zahl der in der Land⸗ wirthschaft versicherten Personen, welche 8 088 698 beträgt, ist keine neue Ermittelung, sondern die Berufszählung vom Jahre 1882 zu Grunde gelegt worden.

„Die Gesammtausgabe der Berufsgenossenschaften belief sich auf 31 391 355 ℳ, wovon 29 677 028 für die gewerblichen und 1 714 327 für die landwirthschaftlichen; die Gesammteinnahme auf 37 686 844 ℳ, wovon 35 861 630 für die gewerblichen und 1 825 213 für die landwirthschaftlichen. G Von der Gesammtausgabe entfielen, wie schon bemerkt, 12 956 410 auf Entschädigungsbeträge; 1 072 864 auf die Kosten der Unfalluntersuchungen und Unfallverhütungen. In den Reservefonds für 1889,90 wurden 12 917 376 eingelegt. Die laufenden Verwaltungskosten be⸗ trugen 4 145 633 (gegen 3 486 729 im Vorjahre). Auf jeden im Rechnungsjahr zur Anmeldung gelang⸗ ten Unfall beliefen sich bei den gewerblichen Berufs⸗ genossenschaften die laufenden Verwaltungskosten auf 5,37 ; im Einzelnen bei der Knappschafts⸗B.⸗G. auf 8,833 ℳ, bei der Steinbruchs⸗B.⸗G. 41,05 ℳ, bei der B.⸗G. der Schornsteinfegermeister auf 228,65 ℳ, bei der Brauerei⸗ und Mälzerei⸗B.⸗G. 106,01 ℳ, bei der Schles. Stahl⸗ und Eisen⸗B.⸗G. 9,29 ℳ, bei der Rhein.⸗Westf. Hütten⸗ und Walzwerks⸗B.⸗G. 3,28 ℳ, bei der See⸗B.⸗G. 35,19 ℳ, bei der Tiefbau⸗B.⸗G. 45,18 ℳ, bei der Zucker⸗B.⸗G. 23,11 u. s. w. Wie man sieht, ist die Höhe der laufenden Ver⸗ waltungskosten sehr verschieden, sie hängt ab von der Zahl der versicherten Personen, der Betriebe, der Unfallgefährlichkeit u. s. w. Zu Vergleichen über die Angemessenheit der Auf⸗ wendungen der Berufsgenossenschaften unter einander können diese Ziffern nicht ohne Weiteres dienen.

Deutscher Reichstag. 1 38. Sitzung vom 10. Dezember, 1 ¼ Uhr.

Am Tische des Bundesraths: Der Reichskanzler von

Caprivi, die Staatssekretäre Dr. von Boetticher, Frei⸗ herr von Maltzahn und Freiherr von Marschall. Ein Schreiben des Reichskanzlers, das die Ermächtigung frechtlichen Verfolgung des sozialdemokratischen Abg.

8 (Hessen) wegen Beamtenbeleidigung nachsucht, wird der

eschäftsordnungs⸗Kommission überwiesen, der Gesetz⸗ entwurf, becge heg die Vereinigung Helgolands mit dem Deutschen Reich in definitiver Schluß⸗ abstimmung angenommen und alsdann die erste Be⸗ rathung des Etats für 1891/92 fortgesetzt. Abg. Graf von Behr: Der Abg. Richter habe nicht umhin gekonnt, seiner Abneigung gegen den Fürsten Bismarck auch gestern A ck zu geben. r wolle mit ihm darüber nicht streiten;

Deutschland wisse, was es diesem großen Staatsmann schuldig sei. Ob die Aufhebung des Sozialistengesetzes ein Segen sei, bleibe abzu⸗ warten. Der Abg. Richter habe sich dann sehr abfällig über das mit dem 1. Januar in Kraft tretende Alters⸗ und Invaliditäts⸗ gesetz ausgesprochen. Er (der Redner) gebe zu, daß der Mittelstand sich bis jetzt noch nicht besonders für das Gesetz erwärmt habe. Die arbeitende Bevölkerung dagegen sehe die Vortheile dieses Gesetzes ein und wünsche derselben theilhaftig zu werden. Unzweifelhaft sei es schwer, sich in ein Gesetz von solcher Ausdehnung gleich ‚hinein⸗ zufinden. Gleichwohl habe der Arbeiter ein großes Interesse dafür und ergreife jede Gelegenheit, sich über dasselbe belehren zu lassen. Er (der Redner) sei fest überzeugt, daß, wenn das Gesetz erst in Kraft getreten sei und eine große Reihe von Altersrenten gewährt würden, jedenfalls die Arbeiter dem Gesetz noch mehr Sympathieen entgegenbringen würden. Hr. Richter verlange die Aufhebung der Viehzölle. Er (der Redner) denke, was dem Einen recht, sei dem Andern billig. Wenn die Vieh⸗ zölle aufgehoben werden sollten, so werde man als Aequivalent dafür auch die Aufhebung der anderen Schutzzölle beantragen. Der Abg. Bebel habe sich gestern über die Lage der Arbeiter ausgesprochen. Man wisse eigentlich gar nicht, was die Herren wollten. Daß die Lage der Arbeiter verbesserungsbedürftig sei, werde Niemand bestreiten, aber ebensowenig, daß der Haushalt der Familien der Arbeiter heute bei Weitem besser sei, als in den vierziger Jahren. Alle Forderungen der Arbeiter werde man niemals erfüllen können; aber wenn Hr. Bebel meine, daß nichts für die Arbeiter geschehen sei, so frage er (der Redner) ihn: Ist denn das Krankenkassen⸗ gesetz, das Unfall⸗ und Alters⸗ und Invaliditätsgesetz auch nichts? Was den Etat batreffe, so habe er (der Redner) schon in früheren Jahren auf die Nothwendigkeit hingewiesen, Ersparnisse zu machen. Er müsse freilich ehrlich gestehen, daß, wenn es zum Streichen ge⸗ kommen sei, die Unterstützung nicht sehr groß gewesen sei. Man könne nicht sagen, daß der Etat, so wie er aufgestellt sei, besonders ungünstig sei, aber ob es dauernd einen günstigen Etat geben werde, sei doch zweifelbaft. Schon jetzt würden den Einzelstaaten nur noch acht bis neun Millionen überwiesen. Was die Ausgaben betreffe, so wolle er den Zulagen für die Unteroffiziere nicht widerspechen, aber nicht in der Höhe, wie sie rorgeschlagen seien. Wenn man den Unteroffizieren die Dienstprämie nicht schon nach fünfjähriger Dienst⸗ zeit, sondern später gäbe, so könnte man erheblich sparen. Die Kommission werde zu prüfen haben, ob nicht bei verschiedenen Ressorts, so bei der Marineverwaltung und bei dem Reichs⸗ amt des Innern, Ersparnisse erzielt werden könnten. Das Tempo in den Neubeschaffungen der Marine scheine ihm zu schnell zu sein. Auffallend sei es, daß nach §. 7 des Etats⸗ gesetzes der Zinscoupon für April schon auf das laufende Jahr 1890/91 übernommen werden solle. Ob dies nothwendig sei, darüber wolle er nicht streiten. Es handele sich aber einfach um eine Mehrausgabe von zehn Millionen, die aus den Erträgen der Zölle und Steuern genommen werden sollten. Um diese Summe verkürze sich der Ueber⸗ schuß, der den Einzelstaaten zugewiesen werden solle. Das bedeute einen Einbruch in die lex Huene, wie denn auch im preußischen Ab⸗ geordnetenhause ein Mißtrauen gegen dieses Gesetz und die Neigung bestehe, über dasselbe anderweitig zu disponiren. Mit Recht seien die Einnahmen aus den Zöllen und Verbrauchsabgaben vorsichtig ver⸗ anschlagt, er glaube, daß man die Hochfluth der Einnahmen bereits hinter sich habe. Man spreche in der letzten Zeit viel von einem Kurs⸗ wechsel der Regierung in Bezug auf die landwirthschaftlichen Zölle. Er wünsche, daß die Regierung darüber eine offene Erklärung abgebe und sich nicht in ein Geheimniß hülle. Jedenfalls würde ein solcher Kurswechsel eine vollständige Aenderung des Etats, wenn nicht einen Zusammenbruch desselben, zur Folge haben und einen Rückgang der ganzen Arbeit im Deutschen Reich. Man habe dann nicht die Mittel wie bisher, das Ansehen des Reichs aufrecht zu erhalten und damit den Frieden zu sichern, und man werde dann ganz unbedingt nicht in der Lage sein, die sozialpolitischen Aufgaben, die begonnen seien, zu Ende zu führen. Daber möchte er, daß ausgesprochen werde, daß eine Aenderung des Kurses nicht in Aussicht genommen sei. Stelle man dagegen alle nicht dringlichen Ausgaben zurück und bewillige lediglich das Nothwendige, dann werde man die Mittel aufbringen können, welche nothwendig seien, um Deutschlands Ansehen und an Frieden zu sichern und die sozialpolitische Gesetzgebung durchzuführen. In diesem Sinne bitte er den Etat anzunehmen. (Beifall rechts.)

Abg. Dr. Windthorst: Damit, daß der Reichstag nur die absolut nothwendigen Ausgaben bewilligen dürfe, sei er völlig ein⸗ verstanden; bel der augenblicklichen Finanzlage dürfe man nicht einmal berücksichtigen, was wohl nützlich wäre, aber was Aufschub vertragen könne. Er wünsche, daß man sich ebenso rasch, wie man sich über diesen Grundsatz einigen könne, auch in der Anwendung des⸗ selben auf den einzelnen Fall einige. Die Finanzlage sei in keiner Weise rosig, das zeige sich am Deutlichsten in der Bestimmung des Etatsgesetzes, nach welcher ohne Weiteres zehn Millionen von den Geldern, die nach der Klausula Franckenstein hätten überwiesen werden müssen, dem Etat zugesetzt worden seien. Nach der. Klaufula Franckenstein sollten alle Einnahmen aus den Zöllen über 130 Mil⸗ lionen den Einzelstaaten überwiesen werden, und jetzt erhöhe man diese Summe ohne Bedenken mit einem Male auf 140 Millionen, hebe also die Klausula Franckenstein um diesen Betrag auf. Dies habe ihn im allerhöchsten Grade betrübt. Wer die Entstehung der Klausula Franckenstein mitgemacht habe, halte es nicht für möglich, daß die verbündeten Regierungen dies hätten thun können. Denn diese Klausel sei ein Fundamental⸗ satz der Finanzverhältnisse geworden und ein wesentliches Stück des föderativen Gedankens. Er denke, daß der Reichstag auf einen solchen Weg nicht eingehen werde, denn er würde dadurch sein wesent⸗ lichstes Recht in Ansehung auf die Steuerbewilligung im böchsten Grade beeinträchtigen, welches in der Bewilligung der Matrikular⸗ beträge liege. Streiche man jene Klausel weg, so störe man die ganzen Steuer⸗ und Zollverhältnisse. Die Regierung hätte alle Ursache gehabt, dies zu vermeiden, denn von allen Seiten werde das Zollsystem jetzt angebohrt, wie auch die Darlegungen Richter'’s und Bebel's zeigten. Seine Partei habe diesem Zollsystem zugestimmt, weil sie in der Franckenstein'schen Klausel einen Schutz für die Rechte des Reichstages gehabt habe; ohne dieselbe sei für seine Partei der wesentlichste Grund der Zustimmung zu dem Zollsystem genommen. Seine Freunde und er hätten sich dahin geeinigt, daß es zur Zeit nicht angezeigt sei, an dem Zollsystem, wie es heute bestehe, zu rütteln. (Bewegung links.) Von besonderer Wichtigkeit seien ihm die Ausführungen Bebel's in der Hinsicht gewesen, weil er (der Abg. Bebel) für seine Tendenzen einen wirksamen Hebel in dem Zoll⸗ svstem, namentlich in den agrarischen Zöllen habe. Er (der Redner) babe damals für die agrarischen Zölle gestimmt, weil bewiesen worden sei, daß ohne diese Zölle die Land⸗ und Volkswirthschaft wesentlich beeinträchtigt werden würde. (Sehr richtig! im Zentrum.) Es sei seitdem zwar mit der Landwirthschaft besser geworden, aber das sei ein zusammenhängendes Ganze, und wenn man die eine Position ändere, müsse man auch die andere ändern. (Abg. Bebel: Selbstverständ⸗ lich! Zurufe links: Das wollen wir auch!) Wenn die ihre Zölle behalten wolle zu ihrem Schutze, so könne man 88 die Zölle zum Schutze des Ackerbaus nicht ohne Weiteres r. (Sehr richtig! im Centrum.) Dann würde auch eine sehr beden liche Lücke in den Einnahmen entstehen, welche er einstweilen nicht auszufüllen vermöge. Ob die findigen Finanzkünstler neue Sinnahmen

vorschlagen könnten, lasse er dahingestellt. Aber unter allen Um⸗ ständen thäte man nicht wohl daran, jetzt das Zollsystem zu ändern; denn in dem nächsten Jahre trete eine erhebliche Revision der inter⸗ nationalen Handelsverhältnisse ein. Mit Oesterreich sei die Re⸗ gierung schon in Verhandlungen eingetreten, was ihn am Abend seines Lebens mit größter Befriedigung erfülle. Er lasse sich aber

über das, was dort zu verhandeln sei, nicht weiter aus, denn er

könnte unsere materiellen Interessen vielleicht schädigen, wenn er die 8 Man

ver

Aussprache der Ansichten Anderer im Hause darüber provozirte.

solle aber in Oesterreich nicht glanben, daß man so leichten Kaufs Komme man nicht genügeng

Alles erreichen könne, was man wolle. Ko an - entgegen, so könnte das Reich auch mit dem jetzigen Zollsystem weiterarbeiten. Er fürchte, daß dies schon zu viel gesagt sein könnte, und hätte keine Silbe geäußert, wenn nicht der Abg. Richter gestern davon gesprochen hätte, und er (der Redner) fürchte. daß dessen Aeußerung nicht nützlich sein könnte. (Heiterkeit.) Er sage aber nicht, daß man unter keinen Umständen Modifikationen des Zoll⸗ systems eintreten lassen solle, jedoch nur zur rechten Zeit und mit Berücksichtigung aller Faktoren; denn es ständen große materielle Interessen auf dem piel. Unter den Sozialdemokraten sei in den letzten Monaten ein großer Kampf zwischen Alten und Jungen entbrannt, und er glaube, daß der Abg. Bebel und seine Genossen manche schwere Stunde dadurch baben würden. Es werde Reiche und Arme, Bevorzugte und Nichtbevorzugte zu jeder Zeit geben. Es sei durchaus nicht richtig, daß nur die Arbeiter Steuern zahlten, die anderen Mitmenschen würden ebenfalls in Anspruch genommen auch für die Lebensmittel, und ein großer Industrieller er nehme einen solchen, weil diese Herren etwas sparsamer sein könnten zahle mit seinem Haushalt an indirekten Steuern namentlich für Lebensmittel verhältnißmäßig viel größere Summen als die Arbeiter. (Widerspruch links.) Es sei nur zu untersuchen, 1 ichti Repartition vornehme. In Bezug auf die Lebensmittelfrage sei dies schon entschieden. Bezüglich der direkten Steuern treffe man jetzt in Preußen Maßnahmen, welche die Ungleichheiten zu Ungunsten der niederen Volksklassen beseitigten. Auch seit Jahren seien schon die unteren Klassen in Preußen erleichtert. Jetzt werde es in noch weiterem Umfange geschehen, und es frage sich, ob nicht nach oben hin noch höhere Ansätze genommen werden müßten. Zu seiner Befriedigung sage der Abg Bebel, daß seine Partei nicht an Gewalt denke. Dieser Ausspruch an sich schon bedeute einen großen Fortschritt und beweise die Berechtigung der Beseitigung des Sozialisten⸗ gesetzes, welches seine (des Redners) Partei immer bekämpft habe; aber der Abg. Bebel habe hinzugefügt, sie dächten nicht daran, weil die deutsche Militärmacht noch groß genug sei, um jede andere Geltend⸗ machung ihrer Anschauungen hintanzuhalten Diese Aeußerung unter⸗ stütze die Militärforderung (Sehr richtig! im Centrum.) Gott möge unser Vaterland vor einer Katastrophe bewahren; so lange die Sozialdemokraten aber mit anderen als Geisteswaffen kämpfen wollten, müsse die Armee gerade recht verstärkt werden. Was das Alters⸗ und Invaliditäts⸗Versicherungsgesetz betreffe, so habe er dasselbe mit aller Energie bekämpft und werde, wenn die Frage wieder zur Verhandlung komme, mit der⸗ selben Entschiedenheit dagegen auftreten, besonders nachdem er gehört habe, in welcher Weise der Abg. Bebel Hrn. Richter zuge⸗ stimmt habe. Indessen sei das Gesetz, wie der Reichskanzler mit Recht bemerkt habe, Mehrheit des Reichstages zu Stande gekommen, und eine retro⸗ spektive Kritik könne wenig nützen. Jetzt müßten sich Alle vereinigen. das Gesetz möglichst gangbar zu machen und die Schwierigkeiten der Einführung zu überwinden bemüht sein. Aber dem Abg. Bebel sei eben nur nicht genug, was das Gesetz biete, er wolle den Reichs⸗ tag auf diesem Wege weiterführen. Man möge sich hüten, ihm zu folgen, sonst werde man unweigerlich der ganzen Konsequenz der sozialdemokratischen Anschauungen verfallen. (Sehr richtig! im Centrum.) Was er (der Redner) bisher gesagt habe, hänge vielleicht nicht eng mit dem Etat zusammen. Bei letzterem sei ihm nun vor Allem bedenklich, daß wieder so enorme Summen auf Anleihen übernommen seien. Er habe einem Räthsel gegenübergestanden, als der Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts gesagt habe, wir hätten uns bei der letzten Anleihe gewissermaßen in einer Zwangslage be⸗ funden. Als er (der Redner) allem Brauche entgegen die nur 3 % Anleihe aufgelegt gesehen habe, habe er sich gefragt: wie hängt das zusammen? Heute dürfe er es mit Befriedigung aussprechen, daß ein großer Theil dieser 3 % Anleihe im Auslande untergebracht sei. Immerhin aber hätten die Vorgänge bei der Begebung der Anleihe gezeigt, daß man die Ansprüche an das deutsche Kapital nicht mehr allzusehr anspannen dürfe, bei aller Solidität der Verhältnisse, die er nicht verkennen wolle, und das mahne zur allergrößten Sparsamkeit, damit man eben möglichst wenig auf Anleihen angewiesen werde. Eine ganze Reihe von Mehrforderungen fänden sich im Etat des Auswärtigen Amts. Er gebe der Budgetkommission zu erwägen, ob nicht im Interesse der Sparsamkeit ohne Gefährdung anderer Interessen manche Konsulate kombinirt werden könnten, und ob wirklich überall da, wo Gesandtschaften beständen, noch kost⸗ spielige Konfulate nebenher bestehen müßten. Ueberrascht hätten ihn die Forderungen für die Deutsch⸗ostafrikanische Gesellschaft durch ihre Höhe, deren Berechtigung in der Kommission sehr zu prüfen sein werde. Es sei überhaupt zu erwägen, ob man nicht eine besondere Kolonialkommission niedersetzen solle, die die ganze Sache funditus behandele. Vor gar nicht langer Zeit habe sein verehrter Freund Bamberger gesagt, man solle von der Kolonialpolitik noch je zurücktreten; er (der Redner) halte das nicht für möglich, sein National⸗ stolz gebe das nicht zu. Wohl aber bekenne er offen, wenn man nicht schon soweit wäre, so würde er heute nein sagen. Er wünsche, daß der Reichskommissar aus jenen Landen so zeitig zurück⸗ komme, daß er noch in der Kommission Auskunft ertheilen könne; denn man bedürfe noch weit größerer Klarheit, namentlich auch, was die geplante Organisation angehe. Aber zu einem bloßen Nein könne er (der Redner) sich heute nicht ent⸗ schließen, und er glaube, die Herren, die heute nein sagen zu wollen erklärten, würden mit ihrem Nein nicht so rasch bei der Hand sein, wenn sie nicht wüßten, Windthorst und die Mehrheit sagen ja. Was sich bei den Mehrforderungen fuͤr Heer und Marine als eine Konsequenz der vorjährigen Neubewilligun darstelle, sei der Reichstag zu bewilligen gezwungen, aber auf das Nothwendige werde die Be⸗ willigung beschränkt bleiben müssen. Ihm sei auch gar nicht zweifelhaft. daß alle übrigen Neuforderungen, auch die, welche nicht im Rahmen der vorjährigen Neubewilligung lägen, in jedem Falle als an sich be⸗ rechtigt und als nützlich Seitens der Militärverwaltung würden nach⸗ b werden können; er zweifle aber, ob sie als so dringlich und absolut nothwendig dargethan werden könnten, daß man nicht Dies und Jenes vertagen und die Last auf eine Reihe Jahre ver⸗ theilen könnte. Man könnte nicht Alles mit einem Mal thun. Was z. B. die Prämie für Unteroffiziere angehe, so gönne er sie ihnen ja gern; aber es sei doch zu bedenken, daß ein großer Theil der letztjährigen Beamtenaufbesserungen ja insofern den Unteroffizteren zugute komme, als sie bei ihrer Civilversorgung in diese auf besserten Stellen einträten. Auch beim Marine⸗Gtat sei der Rei tag durch frühere Bewilligungen theilweise gebunden, aber er (der Redner) wünsche ein langsameres Tempo beim und Schiffe, die überhaupt erst neu gebaut werden sollten, möchte er in diesem Jahre ganz zurückstellen. Man müsse die äußerste Spa⸗

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ob die Steuergesetzgebung eine richtige

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