— u atten. ch. Fen h 8 5 gedient seit Es sei ja lich, daf 8 gitst dieser vder jenes Stelle noch nicht hoch genug bemess en, dann hätten aber die Arbeiter die gesetz⸗ liche Möglichkeit, eine Lohnerhöhunß zu erzwingen. (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Die ländlichemn Arheiter nicht!) Diese gerade so, und wenn man jetzt die Klagen höre, daß man im Osten gar keine Arbeiter mehr habe (Zustimmung), so würden die Besitzer in die Nothwendigkeit gesetzt sein, den Leuten bessere Löhne zu bezahlen. Auch die Wohnungsverhältnisse der Arbeiter hätten sich gebessert, und wo dies nicht der Fall sei, würden die Besitzer wohlthun, das Ver⸗ säumte nachzuholen. Das würden sie aber nur thun können, wenn sie in der Lage seien, Verkäufer für ihre Pro⸗ dukte zu haben. Ohne die Lebensmittelzölle hätte man die Beamtengehälter nicht erhöhen können, und wenn irgendwie die finanziellen Mittel es gestatteten, so werde man auf diesem Gebiete auch noch fortfahren. Der Abg. Bebel habe geglaubt, daß die Klein⸗ bauern sich in schlechter Lage befänden, sie müßten ihr Korn sehr frübzeitig losschlagen. Glaube er, daß sie höhere Preise erhalten würden, wenn jetzt die Zölle aufgehoben würden? Wenn die Regicrung bei Regelung der internationalen Verträge finden sollte, daß es noth⸗ wendig sei, an den Korn⸗ oder Viehzöllen etwas zu ändern, dann würde er (der Redner) sich sehr bedenken, ob er dem ent⸗ gegentreten solle. Aber die ganze Wirthschaftspolitik auf den Kopf zu stellen, dazu könne man sich nicht verstehen. Wenn alle Staaten rundum ihre Grenzen absperrten, könne das Deutsche Reich allein die seinigen nicht öffnen. Die öffentliche Meinung sei noch nicht so weit, wenigstens könne er dies bestimmt vpoon seinem Kreise sagen, daß ohne Weiteres die Zölle aufgehoben werden könnten. (Beifall im Centrum und rechts.) 1 Abg. Dr. Bamberger: Als captatio benevolentiae schicke er ans, daß er den beiden Vorrednern nicht in alle die Fragen des Hammels und der Erde zu folgen gedenke, mit denen sie den Etat beleuchten zu müffen geglaubt hätten. Er würde überhaupt nicht sprechen, wenn ihm nicht eine Aeußerung vom Regierungstisch die Pflicht auferlegte, Klarheit über den Gegenstand dieser Aeußerung zu schaffen. Der Reichekanzler habe gestern eine Rede des öster⸗ reichischen Abg. von Plener citirt, und zwar mit der ausdrücklichen Bemerkung, daß er nur aus dem Gedächtniß citire, also für die Ge⸗ nauigkeit des Textes nicht einstehen könne, um damit die Abgg. Rickert und Richter wegen ihrer Aeußerungen über diese Frage einiger maßen urechtzuweisen. Wenn der Reichskanzler inzwischen die Muße gefunden be, die Reden des Abg. Richter und von Plener’s näher einzu⸗ ehen, so werde er gewiß zugeben, daß er sich in Bezug auf beide vollständig geirrt habe. Denn auf wen berufe sich der Abg. von Plener in seinem Appell an Oesterreich, daß es durchaus nicht nöthig habe, Deutschland Konzessionen zu machen? Etwa auf die Freibandelspartei, auf die Freisinnigen, auf die Sozialdemokraten? Nach dem Bericht der Münchener „All⸗ gemeinen Zeitung“, dem ausführlichsten, den er (der Reoner) gesunden, habe Hr. v. Plener gesage, Oesterreich sei hierbei in einer günstigen Lage. In Deutschland sci die frühere Koalition der Großgrundbesitzer und der Großindustriellen, die als Kartellparteien die Reichstagsmehrheit gebildet hätten, gelöst. Nicht auf die linke Seite, auf die andere Seite des Hauses berufe Hr. von Plener sich. (Sehr richtig! links.) Er (Hr v. Plener)könne ja falsch berichtet sein. Leider habe er ja nicht Recht. Die Herren seien dem Pakt, den sie 1879 geschlossen hätten, der Nation gemeinsam das Fell über die Ohren zu ziehen (große Unruhe rechts), treuer ge⸗ blieben, als man wünschen könne. Nicht auf die freisignige Bewegung gegen dieses Zollsystem habe sich Hr. von Plener gestützt, sondern er habe sich darauf berufen, daß er glaube, es rege sich bei den Indu⸗ striellen in dem Sinne, daß in Zukunft die Industrie nicht mehr die schwere agrarische Belastung tragen könne. Noch mehr habe sich der Reichskanzler geirrt in der Annahme, der Abg. Richter wolle dem Hrn. von Plener in Oesterreich Vorschub leisten in seiner Ansicht, daß ein solcher Vertrag auf alle Fälle von Deutschland angenommen werden müsse. Plener verlange gar nicht, daß Oesterreich alle möglichen onzessionen ohne Gegenseitigkeit von uns beanspruche, er lege den Nachdruck auf etwas ganz Besonderes, indem er sage: die öster⸗ reichischen Unterhändler müßten bestrebt sein, österreichischerseits Kon⸗ zessionen erst für differentielle Begünstigung der österreichischen land⸗ wirthschaftlichen Ausfuhr zu gewähren. (Hört, hört! links.) Wie das etwas schutzzöllnerische Art sei, habe Hr. von Plener überhaupt den Mund in dieser Sache furchtbar voll genommen, sich als Herrscher r Situation aufgespielt, dem Niemand widersprechen könne, und die onstrosität ausgesprochen, deren er (der Redner), ehrlich gesprochen, eine deutsche Regierung nicht für fähig halte, Deutschland müsse solche kaudinischen Bedingungen annehmen, daß es sich Oesterreich gegenüber in einem Handelsvertrag verpflichte Differentialzölle zu seinen Gunsten zu stipuliren, das heiße mit anderen Worten, sich die Hände zu binden, daß diejenigen Vergünstigungen im Zoll, die Oesterreich zu⸗ gebilliat würden, anderen Nationen pro futuro verweigert werden müßten. Gegen dieses monströse Ansinnen sei der Abg Richter der deut⸗ schen Regterung, wenn das noch nöthig wäre, zu Hülfe gekommen, er ausgeführt habe, solche Differentialtarise würden eeignet sein, Repressalien herbeizuführen. Der Reichskanzler werde ihm (dem Redner) also zugeben, doß er (der Reichskanzler) weit entfernt, durch die Richter'schen Ausführungen in seiner Position geschwächt zu werden ganz einfach in den Verhandlungen mit Oester⸗ reich, wenn man wirklich die Keckheit so weit treiben sollte, uns zu⸗ zumuthen, solche Differential⸗Vergünstigungen zu gewähren, fagen könnte, hier sei aus der Opposition des Reichstages heraus ein sehr entschiedener Ausspruch gefallen, und er (der Reichskanzler) glaube, wie die Dinge im Reichstage lägen, daß man damit im Reichstage, abgesehen davon, daß er selbst geneigt sei, dies zu gewähren, keine Aussicht habe, durchꝛudringen. Im Uebrigen sei es ja auch für die Reichsregierung wichtig, zu wissen, mit welcher Mehrheit sie in der Zukunft in diesen Dingen werde zu rechnen haben. (Sehr richtig! Uinks.) Handelsverträge könnten im Reichstage ja wie alle inter⸗ nationalen Verträge nicht diskutirt und amendirt werden, sie seien anzunehmen oder abzulehnen; eine Regierung müsse also, wenn sie einen solchen Vertrag schließe, sich ungefähre Rechenschaft davon geben können, was sie zu erwarten habe, wenn sie an ihre gesetzgebende Volksvertretung herantrete. Die Abgeordneten würden ceshalb ihre Pflicht entschieden versärmen, wenn sie mit ihren Ansichten in dieser Beziehung zurückbleiben wollten. Er (der Redner) glaube es im Namen seiner Freunde aussprechen zu dürfen, und er vertraue, diese Anschauung herrsche sogar im Schooße der verbündeten Regierengen, wenn dem Reichstage ein Handelsvertrag mit Oesterreich vorgelegt werde, der das Reich zu Differentialzöllen verpflichte, der Vertrag möchte sonst noch so viele Vortheile bringen, so würde der Reichstag einen solchen Vertrag nicht annehmen (Sehr richtig! links)) Er (der Redner) wolle mit dem Reichskanzler nicht rechten, daß dieser den Abgg. Richter und Rickert in ihren beinahe schüchternen Bemerkungen etwas scharf auf den Leib gegangen sei. Er (der Redner) begreife es, daß der Reichskanzler gerade bei diesen Verhandlungen ein bischen nervös sei, das Gebiet sei ihm neu, er (der Reichskanzler) habe selbst früher einmal erzählt, daß er bei Gelegenheit der kolonialen Aufgaben sich durch den Wust von Kolonialbüchern habe durcharbeiten müssen. Zu seinem (des Redners) Bedauern fürchte er, der Reichskanzler werde sich auch mit diesen unzähligen handelspolitischen Arbeiten quälen und sich darüber eine nähere Einsicht verschaffen müssen. Man wisse ja, er (der Reichskanzler) habe nicht aus persönlichem Interesse, man könne das ohne Schmeichelei sagen, sondern aus Pflichtgefühl die schwere Last auf sich genommen, um dem Rufe seines Monarchen zu folgen. Er (der Redner) verlange also auch nicht von ihm (dem Reichskanzler), daß er so eingeweiht in diese Diage sei wie die Abgeordneten, die theilweise seit 30, 40 Jahren sich mit diesen Dingen abgegeben hätten. Er (der Rednver) verlange nur ein Bischen Billig⸗ keit, wogegen er gerne zugeben wolle, daß die Schwierigkeit der Lage auch eine gewisse Empfindlichkeit rechtfertigen möge. Es sei über⸗ aupt sehr schwer, daß zwei schutzzöllnerische Regierungen sich über nen Handelsvertrag mit einander verständigten (Heiterkeit links), —
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5 E11“ 3 und heute doppelt schwer, nachdem unter der früheren Regierung diese Dinge schon so lange Zeit in eine so beklagenswerthe Stagnation ge⸗ rathen seien. Das Deutsche Reich habe sich beinahe immer negativ verhalten in der ganzen Handelspolitik seit der Aenderung des Tarif⸗ systems, der Anstoß sei immer von der anderen Seite gekommen. Das Reich habe sich immer darauf beschränkt, immer mehr Tarif⸗ bestimmungen aus den Handelsverträgen herausfallen zu sehen, sodaß in Oesterreich, das dem Reiche ja so nahe stehe, schließlich das ganze Handelsverhältniß auf die Nichtigkeit und Hohlbeit eines bloßen Meistbegünstigungsvertrages herabgesunken sei. Nachdem die Dinge seit Jahren so in Versumpfung gerathen seien, sei es natürlich dop⸗ pelt schwer, jetzt Verhandlungen zu führen, und er (der Redner) be⸗ greife, daß die Regierung fürchte, es könne ihr schaden, wenn ihr etwas leichtsinnig in die Parade gefahren werde, was aber von Seiten der freisinnigen Partei durchaus nicht geschehe. Sie (die freisinnige Partei) wünsche ja, vielleicht mehr als alle anderen Fraktionen, daß ein Handelsvertrag zu Stande komme. Wenn sie das sage, würde sie sich eigentlich auch versündigen gegen die Regie⸗ rung, welche glaube, man dürfe nicht laut werden lassen, daß man die Sache wünsche, um die Verhandlungen nicht zu erschweren. Be⸗ kanntlich schließe Niemand besser ein Geschäft ab⸗ als wenn er sage: es liegt mir nichts daran; wenn Du es mir nicht geben willst, so gehe Deiner Wege. Ein korrektes Stillschweigen würde also die besten Dienste leisten nach der Aufsassung, daß man die Regierung allein gehen lassen müsse. Das geschehe aber nicht. Auch der Abg. Dr Windthorst erkläre, er wünsche den Handelsvertrag sehr, und selbst der Abg. Dr. von Frege, obwohl er ein hartgesottener Schutzzöllner sei, koͤnne nicht umbin, einige tiefgefühlte Worte zu sagen, wie sehr er wünsche, daß ein Handelsvertrag zu Stande komme. Und alle deutschen Handelskammern seien seit Jabren voll von Manifestationen in demselben Sinne. Gerade darin, wenn sich so eine communis opinio bilde: um Gotteswillen nur einen Handelsvertrag, sehe er (der Redner) für einen Handelsvertrag, der mehr sein solle als bloßer Schall und Rauch, eine Gefahr, daß man zuletzt auf Etwas eingehe, was wirklich nur inhalt⸗ loses schatkenhaftes Wesen sei. Ein Handelsvertrag solle für die deutsche Industrie die Ausfuhr nach Oesterreich erleichtern, und dagegen müsse man die Konzessionen machen, die nöthig seien, damtt von der anderen Seite Konzessionen gemacht würden. Man müsse Tarifsätze binden, bestimmte Zölle für längere Zeit festlegen, denn es komme weniger darauf an, wie die Zölle seien, als daß sie festgelegt würden auf lange Zeit, daß nicht immer damit agitirt werden könne und Unsicherheit in dem Zustande der beiden Länder herbeigeführt werde. Wenn es aber eine Gefahr hätte, seine Meinung zu äußern, so wäre überhaupt nie ein Handelsvertrag gemacht worden. Der Abg. Dr. von Frege habe gestern sogar — er habe ihn später erfreulicher Weise modifizirt — so einen leichten Schatten eines Ver⸗ dachts des Landesverraths ausgebreitet über die, welche sich erdrei⸗ steten, Meinungen über diese Handelsverträge zu äußern. Der Abg. von Plener habe sich auch darauf berufen, daß jetzt so viel von der Freigebung der Vieheinfuhr die Rede sei. Wer habe sich denn um diese bemühbt? Die bayerische Regierung und, wenn er (der Redner) nicht irre, sogar die eigene Regierung des Abg. Dr. von Frege, die sächsische Regierung habe sich diesen Schein von Landes⸗ verratbh zu Schulden kommen lassen, indem sie laut und ver⸗ nehmlich dafür agitirt habe. Nein, mit solchen Rücksichten in der Oeffentlichkeit Diplomatie zu machen, gehe nicht an. Es schade aber auch nichts. Die Geheimnisse, die im Reichstage ausgeplaudert würden, seien das, was man le secret du public nenne. Die Delegirten der beiden Regierungen würden sich, wenn sie in ihren Konferenzzimmern zusammen gesessen hätten, damit nicht aufgehalten haben, sie wüßten ganz genau, daß es keine Ge⸗ heimnisse auszuplaudern gebe. Er sehe in solcher Meinungsäußerung so wenig Schaden, daß er gern seine, wenn auch nur beiläufige Mit⸗ wirkung zu einer neuen, dieser Tage erscheinenden Denkschrift her⸗ gegeben habe, welche nachweise, wie bedenklich es sein würde, Seitens der deutschen Regierung auf den Vorschlag von Difeferentialzöllen ein⸗ zugehen, und er glaube sich herausnehmen zu dürfen, diese Denkschrift, die nicht von ihm ausgehe, sondern nur von ihm begutachtet sei, der Regierung und den Herren Kollegen bestens zu empfehlen. Er glaube damit den Weg für die künftige Besprechung dieser zarten Angelegen⸗ heit des österreichischen Handelsvertrages geebnet und das Miß⸗ verständniß zwischen der freisinnigen Partei und dem Reichskanzler definitiv beseitigt zu haben. Der Abg. Dr. von Frege beschäftige sich auch mit der Silberfrage. Es sei für die Verhandlungen des Reichs⸗ tages nicht sehr vortheilhaft, diese verwickelte Frage so beiläufig mit einem Pistolenschuß im Vorübergehen anzuschießen. Er (der Redner) wolle auf die verschiedenen Aeußerungen des Abg. Dr. von Frege nicht ein⸗ gehen, sondern erst abwarten, ob Anträge aus dem Hause oder, was er nicht entfernt fürchte, Vorschläge der Regierung kommen würden. Er (der Redner) meine allerdings, daß Deutschland den Rest von Silber, den es leider noch habe, nicht zu den schlechten Preisen des letzten Jahres von 42 bs 45 d hätte verkaufen sollen. Aber wäre man seiner Ansicht gefolgt, als er 1879 sich widersetzt habe, daß die Verkäufe sistirt würden, als das Silber auf 51 und 52 stand, so hätte man es zu einem Preise verkauft, der jetzt wohl die höchste aller Utopien der Silbergläubigen erreiche. Die Bemerkung des Abg. Dr. Windthorst, daß die neueste deutsche Anleihe auch vom Aus⸗ land stark gezeichnet sei, sei allerdings richtig. Zwar hätten nicht gerade Frankreich und England, wobl aber die Belgier sehr starke Summen von dieser Anleihe übernommen, aber dem Abg. Dr. von Frege könne er versichern, daß die Belgier sich auch nicht mit einem Pfennig daran betheiligt haben würden, hätten sie daran gezweifelt, daß das Deutsche Reich Zinsen und Kapital jemals anders zu zahlen Willens sei, als in Gold und Goldes⸗ werth. (Heiterkeit) Im Uebrigen sehe er ganz ruhig dem Gang der Ding entgegen, soweit es sich um Deutschland handele. Seit er auf der Bresche stehe für die gute solvable Reichs⸗ währung, seit beinahe 15 Jahren, seit er das furchtbare Fiasko erlebt habe, das die Silberleute in Amerika und damit in der ganzen Welt gemacht hätten, sei er ganz ruhig darüber, daß Deutschland keine Ge⸗ fährdung der Währung bevorstehe. Auch das Ausland könne sich ganz ruhig auf die Zahlungsfähigkeit des Deutschen Reichs in Gold ver⸗ lassen. Man sehe wahrscheinlich einem neuen Experiment auf diesem interessanten Gebiet entgegen. Man höre aus Amerika, daß die demo⸗ kratische Partei, die zwar eine Gegnerin der Zollmaßnahmen der Mac Kinley⸗Bill, aber wo möglich eine noch eifrigere Parteigängerin der Silberbill sei, die free coinage proklamiren werde, und zwar nach dem alten Paritätsverhältniß von 1: 15 ½, während das faktische Verhältniß jetzt 1: 30 sei. Das werde ein sehr interessantes Schauspiel sein; da werde geschehen, was die Herren Bimetallisten immer von Frankreich gewünscht hätten, daß eine große Nation von 66 Millionen dieses Experiment mache, und man könne einmal rahig sehen, wie die Dinge verlaufen würden. Sollte wirklich ein amerikanischer Emissär herüberkommen, um die verschie⸗ denen europäischen Staaten zur Mitwirkung an diesem schönen Expe⸗ riment einzuladen, so sei er ganz sicher, daß, trotzdem Hr. von Scholz, ein allerdings sehr feiner Kenner der Münzverhältnisse, nicht mehr am Ruder sei, auch sein jetziger Nachfolger, der Finanz⸗Minister Dr. Miquel — dieses Vertrauen habe er (der Redner) absolut zu ihm — Deutschland nicht den Amerikanern ausliefern werde mit ihren Experimenten, das Silber in die Höhe zu bringen. Nun noch ein Wort an den Abg. Dr. Windthorst. Dieser habe erklärt, die Ansicht, daß man jetzt noch Ost⸗Afrika aufgeben solle, könne er nicht theilen, aus Nationalstolz würde er niemals darauf eingehen. Es wundere ihn (den Redner), daß ein Mann, der unter dem Feld⸗ geschrei von „National“ soviel zu leiden gehabt habe, nun kein anderes Argument ihm (dem Redner) gegenüber anzu⸗ führen habe, als wieder eben dieses Feldgeschrei. (Sehr gut! links.) In der Kommission von 1884 habe noch der Abg. Dr. Windthorst seine (des Redners) ablehnende Haltung gegen die Kolonialpolitik ge⸗ theilt und selbst mehrfach das Wort „Kolonialschwindel“ gebraucht. Seit seinem (des Abg. Dr. Windthorst) Kolonialantrag habe eine erhebliche Wandlung bei ihm stattgefunden. Ihm vorzugsweise sei
es zuzuschreiben, daß das Reich so tief in die Kolonialpolitik hinein⸗
gerathen sei. insofern die Ausgaben lohnend wiedererstattet werden sollen, für ein Buch mit sieben Siegeln: die Erfolge seien höchst ungewiß, die Ent⸗ behrungen der Steuerzahler im höchsten Grade gewiß. Der Abg.
ordentlich schönen Aussichten der Ostafrikanischen Gesellschaft nicht ausplaudern wollen; vielleicht werde das später ein Anderer thun.
dem Kilima⸗Ndjaro bauen solle. Reichskanzler von Caprivi:
Meine Herren! Der Hr. Abg. Bamberger hat die Güte gehabt zu erklären, mit Rücksicht auf meine mangelhafte Vorbildung und meine kurze Schulung in den Geschäften, denen obzuliegen jetzt meine Pflicht ist, wolle er mir Schonung angedeihen lassen. Er hat in der ihm eigenen urbanen Art demselben Gedanken Ausdruck gegeben, den im Frühjahr an anderer Stelle der Hr. Abg. Richter in die Worte kleidete, man wolle mir ja noch einige Schonzeit geben. (Heiterkeit.) Was meine Person anlangt, — und es ist mir jedesmal leid, wenn ich von derselben hier sprechen muß, aber ich sehe mich dazu genöthigt, — so habe ich noch nie in meinem Leben von irgend Jemand Schonung verlangt, und ich würde bitten, auch hier mir dieselbe nicht angedeihen zu lassen. Ich weiß auch nicht, ob die Regierung in der Zeit, seit ich die Ehre habe, ihr vorzustehen, Dinge getrieben hat, die sie in den Ruf kommen lassen können, sie wäre schonungsbedürftig. So lieb mir diese freundliche Aeußerung des Hrn. Bamberger ist, so muß ich ihm doch sagen: Der Ton, den der Hr. Abg. Richter neu⸗ lich anschlug, war mir in dem Augenblicke lieber. Ich befand mich hier — Sie werden erlauben, daß ich das Bild eines alten Soldaten gebrauche — in dem Gefühl eines Offiziers, der weiß er ist in der Nähe des Feindes, er kommt aber noch nicht heraus; endlich fällt der erste Kanonenschuß, und man hat das erlösende Gefühl: Da ist er. (Heiterkeit.)
Ich darf übrigens annehmen, daß die wenigen Worte, die ich in Bezug auf unser Verhältniß zu Oesterreich geäußert habe, doch nicht so ganz werthlos gewesen sein können; denn dieselbe Partei hat heute nun ihren dritten Redner gegen diese wenigen Worte ins Gefecht ge⸗ schickt, und, um bei demselben Bilde zu bleiben, der alte Soldat hat das beruhigende Gefühl, aus dem groben Geschützfeuer in das kleine Gewehrfeuer gekommen zu sein. (ceiterkeit rechts.) Weil ich der Meinung bin, daß es nicht richtig ist, während Vertragsverhandlungen mit anderen Staaten im Gange sind, Aeußerungen in so gewichtigen Körperschaften, wie dieses Haus es ist, laut werden zu lassen, enthalte ich mich auch noch heute jedes Eingehens auf die Einzelbeiten, die der Hr. Abg. Bamberger
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politischen Kenntnisse des Hrn. Abg. Bamberger habe, so wird er mir vielleicht zugeben, daß er nicht die Kenntniß über die politischen Verhandlungen hat, die in Bezug auf diesen Vertrag geschwebt haben und schweben, wie ich. Und ist diese Voraussetzung richtig, so darf ich aussprechen, daß ich Aeußerungen aus dieser Ver⸗ sammlung, so lange als Verhandlungen schweben, für durchaus schädlich halte. Wenn ich auch Neuling in parlamentarischen Sitten bin, so möchte ich doch annehmen, daß ich mit der Bitte, die ich neulich aussprach, — und wie ich glaube, war meine Bitte vnicht gereizt, die Antwort darauf fiel weniger schüchtern aus, — mich nicht ins Unrecht gesetzt habe.
und vor allen Dingen in den englischen, denen man doch konstitutio⸗ nelle Routine füglich nicht absprechen kann, die Sitte, daß, wenn der Vertreter der Regierung sich dahin ausspricht, daß politische Aeuße⸗ rungen und namentlich über schwebende Verhandlungen schädlich sein könnten, die Debatte abgebrochen wird. (Sehr richtig! rechts.)
Ich habe keine Macht, das zu erzwingen; ich kann nur konstatiren, daß, wenn durch solche Aeußerungen Schaden geschieht, die Verant⸗ wortung nicht auf mir liegt. Ich habe, soweit es in meinen geringen Kräften steht, davor gewarnt.
Der Herr Abgeordnete hat zwei Stellen aus der Rede des Hrn. Abg. Plener vorgelesen, einer Rede, die, wenn auch aus einer an⸗ deren Zeitung, mir in demselben telegraphischen Auszuge vorliegt wie ihm; es ist nicht der Urtext. Er hat eine Stelle vorgelesen, die von der Verbilligung der Lebensmittel handelte, und ist darauf zu einer dritten Stelle übergegangen, die von den differentiellen Zöllen han⸗ delte. Die zwischenliegende Stelle hat der Herr Abgeordnete aber nicht im Wortlaut wiedergegeben, wie die Zeitung sie giebt, sondern hat sie in seinen Aeußerungen umschrieben. Nun möge es mir er⸗ laubt sein, die zwischenliegende Stelle vorzulesen. Nachdem also der Abg. Plener von den Lebensmitteln gesprochen hat, sagt er:
Deutschland muß dabei aus innerpolitischen Gründen hier Er⸗ mäßigungen unter allen Umständen eintreten lassen, ohne dafür erst von uns besondere Kompensationen verlangen zu können.
Ich stelle nochmals der Erwägung des Hauses anheim, ob Aeußerungen, wie sie hier gefallen sind, geeignet sind, den Abg. Plener und die Oesterreicher in der Meinung zu bestärken, daß Deutschland unter allen Umständen aus innerpolitischen Gründen Ermäßigungen eintreten lassen muß oder nicht. (Bravo! Sehr gut! rechts.)
Abg. Hahn: Der Abg. Dr. von Frege habe ihn beauftragt, in seinem Namen zu erklären, daß er heute genöthigt sei, wegen Be⸗ theiligung an einer Sitzung des Landeskulturraths zu Dresden der Reichstagssitzung fern zu bleiben, und daß er es sich deshalb vor⸗ behalten müsse, bei der Fortsetzung der Etatsberathung auf Angriffe gegen ihn zu erwidern. Er (der Redner) habe geglaubt, daß nach der Rede des Abg. Bebel, die geeignet gewesen sei, nach jeder Richtung hin Unzufriedenheit auf das platte Land zu tragen, die eine wahre Brandrede gewesen sei, der Abg. Dr. Bamberger Bedenken tragen werde, den Effekt der Bebel'schen Rede noch zu erhöhen. Wenn der Abg. Dr. Bamberger Wendungen gebraucht habe, wie die, daß Agrarier und Industrielle einen Pakt geschlossen hätten, der Nation gemeinsam das Fell über die Ohren zu ziehen, so be das nur, dem Kampfe der staatsfeindlichen Elemente Vorschub leisten. Angesichts der Thatsache, daß die Sozialdemokraten ihre Agitation auf das Land tragen wollten, müsse man durchaus wissen, welche Gesell⸗ schaftsordnung, welches Steuersystem dann an die Stelle des jetzigen Zustandes treten sollte. Gerade Seitens seiner Freunde sei im Abgeordnetenhause der Vorschlag gemacht, die höheren Einkommen stärker heranzuziehen, und der Abg. von Rauchhaupt habe sogar den Antrag gestellt, die Steuer bei größeren Einkommen bis zu 5 % zu er⸗ höhen. Es sei also durchaus unrichtig, wenn der Abg. Bebel behaupte, es werde Seitens der übrigen Parteien nicht darauf Bedacht genommen,
die verschiedenen Gesellschaftsklassen nach ihren Potenzen heranzuziehen. Wie wolle denn der Abg. Bebel für die nothwendigen Ausgaben des
Reichs die nothwendigen Geldmittel beschaffen, wenn er mit den
Er (der Redner) halte die Zukunft ron Ost⸗Afrika, Scipio habe gestern aus einer ganz begreiflichen Diskretion die außer⸗
Einstweilen sei er (der Redner) auch noch nicht der Ansicht des Abg. Dr. Windthorst, daß das Reich eine Eisenbahn von der Küste nach
angeführt hat. Ich bin nach wie vor der Ueberzeugung, die ich gester) aussprach, und wenn ich auch nicht annähernd die wirthschafts⸗
Soviel ich weiß, besteht in fast allen parlamentarischen Körperschaften
— 1 en tabula rasa mache? Auch die Konservativen seien undirekten Eimohme von neuen Steuern, aber für die Ausgaben, gewiß Reichstage bewilligt seien, dem gesammten Lande den
Schutz zu gewähren. müsse doch in irgend einer Weise Deckung Echafen werden. Die verständige und einsichtsvolle Land⸗ Doölkerung Deutschlands wisse sehr wohl, daß das is8. 25 Deckung seiner Bedürfnisse Geldmittel. 5 98 sei “ zwe 8 Konservativen das eifrige Bestreben gezeigt worden, da, g h wunde Stellen fänden, zu belfen, und sie beseitigten Noth und lend in weit rößerem Maße als die Sozialdemokratie mit ihrer Negative. Wie g darauf bedacht sein müsse, die Zufriedenheit, die Religion, die Gottesfurcht zu foͤrdern, sei bereits vom Abg. Dr. Windthorst treffend hervorgehoben. Es gengge 8 heEe g 3 ü tigt werden. zuregen, sondern es muüsse seder Grund derselben besei die kleinen Landleute damit aufregen wollen, daß v fagte: Eure Wohnungen sind nicht schön. Jeder, der die Werhältnisse des Ostens kenne, müsse sagen, daß auf dem latten Lande wie auf den Gütern in Bezug auf die Wohnungen e. kleinen Leute in den letzten Dezennien ganz Außerordentliches chehen sei. Wier die Wohnungen in Berlin beschaffen seien, habe 8 (der Redner) gerade in seiner amtlichen Stellung allwöchentlich mehr⸗ erals Gelegenheit zu erkennen. Gegen die Zustände, wie sie in den Keller- und Dachwohnungen sich vorfänden, schreite die Polizei unaufhörlich LE nes aber den, ööe “
8 eholfen. adurch, daß man echt: Wohnungen verbiete, naf gebolf noch nicht bessere; man vertheuere nur die Wohnungen, und der Grund und e 1 “
Berlin sei es den kleinen Leuten ni⸗e möglich, eine Keller⸗ 89 bestehend aus einer Stube, unter 90 Thalern zu erhalten. Für diese eine Stube, in der die Familie oft in Schmutz und Elend wohnen müsse, werde also
ein Drittel, oft nahezu die Hälfte des gesammten Einkommens ver⸗ wendet. Nicht 7 in. Rerle. nders ’ gn 18 größeren und auch mittleren ädten herrschten ähnliche Zustän 6. wirklich einige kleine Leute vom Lande der Einladung Aehel,s auszuwandern folgen würden, in Berlin würden sie, was die Wohnung anbetreffe, in viel größeres Elend kommen. Sei auf dem Lande das Wohnhaus auch nicht so schön, wie die neuen Paläste in Berlin, so befinde sich dort doch in den meisten Fällen ein Gärtchen, 8n e Pe 88 es sei 6 fleißige te die beste Gelegenheit für häuslichen Nebenerwerb gegeben. 5 Berlin finde man gegen Abend in den Straßen Kinder zu Hunderten und Tausenden die einzige Erholung suchen. Die Kinder auf dem Lande hätten es weit besser, und der Abg. Bebel habe also ein ganz schiefes Bild von den ländlichen Verhältnissen entworfen. Daß seine Freunde im Abgeordnetenhause die Erbschaftssteuer nicht mit günstigen Argfn e 1 11818“ Vor⸗ wurf. Die Erbschaftssteuer sei zu dem Zwecke einer Kontrole über die richtige Veranlagung der Steuerzahler eingebracht. Der Abg. von Rauchhaupt habe deshalb den richtigen Vor⸗ schlag gemacht diesen Zweck durch eine Inventarisirung der Erb⸗ schaft zu erreichen. Der Gro grundbesitz scheine nur deshalb so um⸗ fangreich, weil der Abg. Bebel unterlassen habe anzugeben, in welcher Weise der Waldbesitz eine Rolle spiele. Eine Erhaltung und Schonung der Waldkultur sei aber dringend nothwendig. Die klimatischen Verhältnisse Deutschlands seien in Folge der Entwaldung vielfach zurückgegangen, und die Ueberschwemmungen seien gleichfalls auf diese ö“ e 6 0 Stande, Waldbesitz zu halten. Wenn in der Vertheilung zwischen Groß⸗ und Kleingrundbesitz noch einige Mißstände beständen, so ver⸗ danke man dhels der Zea 85 bea en. Ceeaeheagh Für Bekenntniß des Abg. Bebel, daß er eist sei, könne man ihm nur danken. Wenn man das auf dem platten Lande erfahre, wenn man höre, daß die Sozialdemokraten den Landleuten ihren Gott aus dem Herzen reißen wollten, dann werde man wissen, was man von den Sozialdemokraten zu erwarten habe. An dem gesunden Sinn des deutschen Volkes, an seiner Gottesfurcht und Königstreue würden alle Versuche der Sozialdemokraten scheitern. (Beifall.)
Abg. von Kardorff: Der ortsübliche Tagelohn sei für die fimelnen 18 8 feee 8— 8 Bebel ich informiren sollen, dann würde er gefunden haben, daß in dem von 88 Feene E“ F ln reeg vagelbne 5
edeutend höher seien, als der Abg. Bebel angegeben habe. Außerdem hb 8 85 ööö Gür Abg. Besge0 sasen daß 81 länd⸗ en Arbeiter im Osten sehr viel besser wohnten, als in den Industriestädten. Die ländlichen Arbeiter gingen auch nicht in die Städte, weil sie dort billiger zu leben hofften, sondern vielmehr Fülcgen sie 1e8e 8. 11 8 S Pretse für ohnung und Lebensmittel am höchsten ständen, weil dort auch natür⸗ lich der Lohn am höchsten stehe und der Arbeiter sich davon Vortheil verspreche Dhr 8* n sei 88 Uebrigen 1. ehr geschickte Agitationsrede, für das platte Land berechnet gewesen, und, man möge sich darüber nicht täuschen, sie werde auch 1s Wir⸗ kung thun. Die anderen Parteien seien sich klar, mit was für ge⸗ fährlicher Gegnerschaft sie zu kämpfen hätten, aber der Herrgott werde sie 86 8 Zlich lassen in diesem b8- hrne. segzigtät mancher Verhältnisse leugne man nicht, aber mit einem Schlage alle Mißstände zu beseitigen, würde auch der Abg. Bebel nicht vermögen. Nur in der Pflege heimischer Einrichtungen, der Familie, der Gottes⸗ 8 nübge gesgem G benn⸗ man hoffen, das Loos er arbeitenden Klassen fortdauernd zu bessern, aber gerade zu dieser förderlichen Arbeit wollten die Sozialdemokraten die Hand nicht bieten. Sie sprächen immer von ihren Zukunftsplänen, hüteten sich aber, Einzel⸗ heiten kundzugeben, weil sie im Hintergrunde doch Pläne hätten, von denen öffentlich im Reichstage zu reden ihnen bedenklich sei. Er (der Redner) sei 88 IG sollte ihn er sich täuschte — aber er glaube, auf die Dauer werde man gesetzlicher neuer Mittel zur Bekämpfung der Sozialdemokratie nicht 1 können. Die verbündeten Regierungen hätten sich von der Entbehrlichkeit des So⸗ zialistengesetzes ja seiner Zeit nicht überzeugt, sie hätten es wieder eingebracht gehabt, nur der Reichstag habe es abgelehnt. Er fürchte, die weitere Entwickelung der Dinge werde lehren, daß auf die Dauer doch die Schaffung neuer Vorbeugungsmaßregeln sich nöthig erweisen werde. (Beifall rechts.)
„Abg. Wisser: Die Bebel'sche Rede habe allerdings die Reform⸗ födarfste eit e nc Fötltch Fereigt 1c es . ihm
em g. Wisser) interessant gewesen, daß nach ihm die beiden Herren, die ihn bekämpft hätten, die Abgg. Dr. Windthorst und von erdorff 8 1 “ Eheen, 8gs 88 See aen
nen. er g. Dr. Windthor abe mit der Kirche nicht ausgereicht, sondern wolle die Sozialdemokraten unter Umständen mit Gewalt niederwerfen, und der Abg. von Kardorff fürchte, daß ein neues Sozialistengesetz nöthig sein werde. Nein, 8 solle lieber ehrlich reformiren, dann werde man allen sozialdemokratischen Uebergriffen vorbeugen. Wesentlich würde es sein, wenn es gelänge, den Lohnunterschied zwischen dem städtischen Industriearbeiter und dem länd⸗ lichen Landwirthschaftsarbeiter auszugleichen, der heute zu einer ungesunden Verschiebung der Verhältnisse zwischen Stadt und Land führe. Er freue sich, daß der diesmalige Etat mit seinen zehn Millionen, die er herausnehme, die Franckenstein'sche Klausel durchbreche. Er habe es immer bedauert, daß eine Vertheilung nach der Franckenstein'schen Klausel überhaupt jemals stattgefunden habe; wenn man die Reichs⸗ einnahmen unbeschränkt hätte zu Reichsausgaben verwenden dürfen, so würde darin eine wesentliche Kräftigung des Patriotismus und her Reichsgedankens gelegen haben. Sollte die Franckenstein’sche lausel beseitigt werden können, so würde der einstweilige Ausfall gedeckt werden können durch eine gesunde Reform der Zuckersteuer,
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die ja jetzt bevorstehe. G Die Diskussion wird geschlossen. Darauf wird entsprechend einem Antrage der Abgg. Graf
von Behr, von Benda, Dr. von Frege, von Huene
1 Rickert der größte Theil des Ordinariums und
S gesammte Extraordinarium, sowie ein Theil
er Einnahmekapitel des Etats, außerdem das
Etatsgesetz und das Anleihegesetz in die Budget⸗ kommission verwiesen.
Der Rest des Etats wird sofort in zweiter Lesung im Plenum berathen werden.
Es folgt die Berathung der Denkschrift über die Ausführung der seit 1875 erlassenen Anleihegesetze. Eine Debatte findet nicht statt. Der Präsident erklärt, daß durch die Vorlegung den gesetzlichen Vorschriften genügt ist.
In zweiter Lesung wird der Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Kontrole des Reichshaushalts und des Landeshaushalts von Elsaß⸗Lothringen für 1890/91 ohne Debatte unverändert angenommen. 8
Schluß gegen 5 Uhr.
Parlamentarische Nachrichten. 8
Dem Reichstage ist der am 26. August d. J. mit der Türkei abgeschlossene Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag nebst zwei Anlagen und zwei Pro⸗ tokollen im Originaltext und in deutscher Uebersetzung zu⸗ gegangen.
Die der Vorlage beigefügte Denkschrift lautet:
Die Entwickelung der Handelsbeziehungen der europäischen Staaten zum türkischen Reich hat ihre vertragsmäßige Grundlage in den, zum Theil seit Jahrhunderten, für Preußen seit dem 22. März 1761 (a. St.) datirenden Kapitulationen. Auf dieser Grundlage wurden in den Jahren 1838— 1841 die Handels⸗ und Schiffahrts⸗ rechte, welche den Angehörigen der Vertragsstaaten in dem türkischen Reich eingeräumt waren, durch besondere Zusatzabkommen neu ge⸗ ordnet. Durch den Vertrag vom 10./20. Oktober 1840, welchen Preußen Namens des Zollvereins aus diesem Anlaß abschloß, gelangten zugleich die durch den preußischen Kapitulations⸗ vertrag von 1761 begründeten Vertragsbeziehungen zur Ausdehnung auf die übrigen Staaten des Zollvereins. Seitens der Hansestädte war ein grundlegender Freundschafts⸗ und Handelsvertrag mit der Pforte am 18. Mai 1839 abgeschlossen worden, welcher durch einen Zusatzvertrag vom 7. September 1841 im Sinne der Zusatzabkommen der übrigen Vertragsstaaten ergänzt wurde.
Nachdem das in jenen Verträgen gebundene türkische Zollsystem mit seinem niedrigen Eingangs⸗ und hohen Ausgangs⸗ und Durch⸗ gangsezoll sich als ein Hemmniß der wirthschaftlichen und finanziellen Entwickelung des türkischen Reichs erwiesen hatte, traten vor drei Jahrzehnten auf Antrag der Kaiserlich ottomanischen Regierung die Vertragsstaaten, in erster Reihe Frankreich und England, in eine erneute Vertragsrevision ein, auf Grund deren, unter der Bedingung allmählicher Herabsetzung des türkischen Ausgangs⸗ und Durchgangszolls bis auf 1 % des Werths, die Erhöhung des türkischen Eingangszolls von 5 auf 8 % zugestanden und zugleich in die Einführung des Taback⸗ und Salzmonopols, sowie in das staatspolizeiliche Verbot der Einfuhr von Kriegsmaterial nach der Türkei gewilligt wurde. Aus dieser zweiten Vertragsrevision giagen die beiden Verträge hervor, welche am 20. März 1862 von dem Zollverein und am 27. September 1862 von den Hansestädten auf die Dauer von 28 Jahren mit der Türkei abgeschlossen wurden. Zum Ersatz dieser beiden Abkommen ist der am 26. August 1890 zu Konstantinopel zwischen dem Reich und der Türkei abgeschlossene Handelsvertrag bestimmt.
Die Verhandlungen, welche zum Abschluß des neuen Vertrages geführt haben, wurden im Jahre 1882 eingeleitet. Der zu dem Ver⸗ trage des Zollvereins von 1862 vereinbarte und thatsächlich auch auf den hanseatischen Handelsverkehr angewandte türkische Einfuhrzolltarif, in welchem der achtprozentige Werthzoll für viele Artikel in einen festen spezifischen (Gewichts⸗, Stück⸗ oder Maß⸗) Zoll um⸗ gewandelt war, zeigte sich nicht allein in seiner Waaren⸗ eintheilung veraltet, sondern belastete auch durch die auf alten Waarenpreisen beruhenden spezifischen Zölle viele Waaren in Folge Rück⸗ gangs der Preise weit über 8 % des Werths. Eine Umgestaltung des Tarifs erschien im Interesse des deutschen Handels um so noth⸗ wendiger, als die Angehörigen anderer Staaten durch später fest⸗ gestellte spezifische Zollsätze oder durch das Recht der Werth⸗ verzollung vielfach günstiger gesteüt waren und türkischerseits Anstand erhoben wurde, auf Grund des Meistbegünstigungsrechts die Wahl zwischen den einzelnen Sätzen der verschiedenen Vertrags⸗ tarife einzuräumen. In Gemäßheit des Artikels 16 des Vertrages des Zollvereins von 1862 wurde demgemäß deutscherseits eine Revision des Tarifs noch für die letzte siebenjährige Vertrags⸗ periode beantragt. Die im Jahre 1883 eröffneten Verhandlungen blieben indessen nicht auf die Revision des Tarifs beschränkt, sondern erstreckten sich auf Wunsch der Türkei auf die Umgestaltung der ver⸗ tragsmäßigen Grundzüge des Tarifsystems und wurden schließlich im Jahre 1885, gleichfalls auf Antrag der Türkei, auf die Revision des ganzen Vertragsrechts ausgedehnt, nachdem türkischerseits die ungleiche Behandlung des deutschen Handels durch vorläufige Wiedereinführung des allgemeinen achtprozentigen Werthzolls abgestellt worden war.
Die Ziele, mit welchen von beiden Seiten in die Vertragsrevision eingetreten wurde, gingen erheblich auseinander. Die Kaiserlich otto⸗ manische Regierung, welche dem Ablauf aller von ihr seit Beginn der sechsziger Jahre geschlossenen Handelsverträge zum Ende des Jahr⸗ zehnte entgegensah, wünschte im wirthschaftlichen und finanziellen Interesse des türkischen Reichs die Reform des Zollsystems in der bei der früheren Vertragsrevision verfolgten Richtung — Erhöhung des Eingangszolls gegen Ermäßigung des Ausgangs⸗ und Durchgangs⸗ zolls — fortzusetzen, den bisher für alle Waaren gleichmäßigen Einfuhrzoll durch ein verschieden abgestuftes Einfuhrzollsystem zu ersetzen, durch diese Maßnahmen zuͤgleich eine alsbaldige Steigerung der Zolleinnahmen zu erzielen, daneben die spätere Eröffnung neuer finanzieller Hülfsquellen vorzubehalten, auch durch Vereinbarung einer kurzen Vertragsdauer die vertragsmäßige Bindung der Zölle zeitlich möglichst zu beschränken. Türkischerseits wurden demgemäß im Laufe der Verhandlungen folgende Anträge gestellt: Aufstellung eines einheitlichen Einfuhrtarifs spezifischer Gewichtszölle für die Waaren aller Länder unter Zugrundelegung nicht des bisherigen einheitlichen Satzes von 8 %, sondern verschiedener Sätze von 8, 10 bis 15, zum Theil auch 3 und 20 %, Zahlung der Zölle in Gold, Vorbehalt von Zollzuschlägen auf die eingeführten Waaren in Höhe der auf ein⸗ heimische Erzeugnisse einzuführenden inneren Steuern, Vorbehalt des Monopolrechts, ferner Kontrole der Gold⸗ und Silberwaaren durch Einführung eines obligatorischen Gold⸗ und Silberstempels, Be⸗ schränkung der kapitulationsmäßigen Zollfreiheiten der diplomatischen und Konsularbeamten, ausschließliche Kompetenz der türkischen Ver⸗ waltungsbehörden in Zollstreitigkeiten, Erweiterung der Rechte der Zollbehörden gegenüber den ausländischen Staatsangebörigen und der fremden Schiffahrt; gegenseitige Einräumung der Meistbegünstigung, Beschränkung der Vertragsdauer auf 7—8 Jahre. In Verbindung mit diesen Anträgen erklärte sich die Kaiserlich ottomanische Regierung zur Aufhebung des Durchgangszolls und zur Einführung des europäischen Entrepotsystems bereit, während sie die Aufhebung des Ausfuhrzolls ihrer Entschließung vorbehielt.
„Vom Standpunkt der Interessen des deutschen Handels, welcher für das Jahr 1888 von der deutschen Statistik in der Ausfuhr nach der europäischen und asiatischen Türkei (aus dem freien Verkehr des deutschen Zollgebiets) auf 11 713 000 ℳ und in der Einfuhr von dort auf 2361 000 ℳ beziffert wird, aber nach sachkundigem Urtheil bei Hinzurechnung des durch den Zwischenhandel dritter Länder ver⸗ mittelten Verkehrs auf mehr als das Doppelte zu schätzen ist, erschien im Allgemeinen ein Verlassen der Grundzüge des bisherigen Ver⸗ tragsrechts nicht Bedürfniß. Für die deutsche Ausfuhr nach der Türkei, welche, wenn auch minder umfangreich, so doch vielfältiger
neue Weps eröffnet sind, war das hauptsächlichste Erforderniß, nämlich das der meistbegünstigten Beha ig und der Pindung des ge⸗ fammten Tatifs, bereits Putch d ühere Vertragsrecht gewährleistet. Von den türkischen Antrögen f der Vorschlag eines einheitlichen Tarifs für die Waaren aller Winder hiermit noch im Einklang und erschien auch geeignet, der Wkeperkahr von Beschwerden über ungleiche Behandlung vorzubeugen. Der Ersatz des gemischten Systems des Tarifs von 1862 durch ein reines Soystem spezifischer Zölle, wel das Zollverfahren vereinfachen und dem Kaufmann die Vorausbere nung des Zolles ermöglichen, ferner die Aufhebung des Durchgangszolls und die Einführung des Entrepotsystems erschienen gleichfalls den Handels⸗ interessen entsprechend. Auch ergaben sich keine Bedenken dagegen, der Türkei auf dem Gebiete des Handels und der Schiffahrt die Gegen⸗ seitigkeit im Prinzip und in demjenigen Umfange, in welchem dies von anderen Mächten in den im Jahre 1862 abgeschlossenen Ver⸗ trägen geschehen war, einzuräumen. Wenn hierin gegenüber der nur einseitigen Verpflichtung in den deutschen Verträgen von 1862 ein Zugeständniß zu sehen ist, so entspricht dasselbe einerseits dem Geiste der Kapitulationen von 1761 und des hanseatisch⸗türkischen Vertrages von 1839, andererseits der Uebung, welche in Uebereinstimmung mit einer bei Abschluß des Vertrages des Zollvereins von 1862 preußischer⸗ seits abgegebenen Erklärung bisher in Deutschland bestanden hat. Dagegen walteten gegen die übrigen türkischen Anträge Be⸗ denken ob. Es erschien zwar aus Rücksicht auf die finanziellen Interessen des Türkischen Reichs angezeigt, dem Verlangen nach Erhöhung der Zolleinnahmen entgegenzukommen. Immerhin ist, vom Standpunkt des bisherigen Vertragsrechts und der in Betracht kommenden Handels⸗ interessen, ein Eingehen auf die bezüglichen Anträge nicht in vollem Umfange und nur unter der Voraussetzung für gerechtfertigt erachtet worden, daß türkischerseits einige weitere Gegenkonzessionen, außer den angebotenen, gemacht wurden. kamen in erster Linie die Verlängerung der Vertragsdauer bis auf 28 Jahre, sodann noch folgende Punkte in Betracht: Vorbehalt Einwirkung auf die Regelung des türkischen Zollverfahrens, Zoll⸗ befreiungen und Erleichterungen für den Geschäfts⸗, Reise⸗ und Poste⸗ verkehr mit der Türkei; Ordnung des Waffenhandels und der Be⸗ handlung verbotener Einfuhrwaaren. 8 „Ein Ausgleich der gegenseitigen Wünsche, bei welchem zugkeich die Anwendbarkeit des Ergebnisses auf die Beziehungen der Türkes zu den übrigen Vertragsstaaten in Rücksicht zu ziehen war, ist in kang⸗ Verhandlungen durch beiderseitige Zugeständnisse erzielt worden. . „Unter dem Zugeständniß der Erhöhung des Gesammtertrages der türkischen Zölle ist ein neuer Einfuhrtarif spezifischer Zölle (An⸗ lage I des Vertrages), welcher in systematischer Anordnung sämmtliche Waaren, mit Ausschluß der zollfreien Edelmetalle, in, fast 100 Positionen mit zahlreichen Unterpositionen umfaßt, beiderseitige Kommissarien, und zwar deutscherseits unter Ver⸗ werthung von Gutachten des deutschen Handelsstandes, aus⸗ gearbeitet worden. Den spezifischen Zollsätzen liegen 8, 10, 12, auch 15, bei einzelnen Waaren 20, bei anderen wiederum nur 1 bis 3, auch 5 % der Waarenwerthe zu Grunde. Auf der Basis von 20 % ist der Zoll für die Finanzartikel Kaffee und Thee, für Cognac, Rum, Arak, Branntwein in Fässern, Wein und für die dem Monopol⸗ recht freigegebenen Artikel Zündhölzchen (Zündwachskerzchen), Cigarettenpapier (weißes Seidenpapier) und Spielkarten, auf der Basis von 1 bis 3 % der Zoll für gewisse Uhren⸗, Edelmetall⸗, Luxus⸗ und Schmuckfabrikate gebunden. Dem Tarif liegen neu festgestellte, im Vergleich zu dem Tarif von 1862 vielfach niedrigere Waarenwerthe zu Grunde. Die Erhöhung der zu Grunde gelegten Werthprozentsätze stellt daher nicht in entsprechendem Umfange eine Erhöhung des Zolls gegen die Zollbelastung aus dem Tarif von 1862 dar. Im Einzelnen ist eine unmittelbare Vergleichung der neuen und alten Sätze bei der Verschiedenheit der Waareneintheilung und der Verzollungsmaße nicht thunlich. Die Zollsätze, einschließlich der denselben zu Grunde liegenden Waarenwerthe, sind in Gold berechnet und die Zollzahlung soll in Gold⸗ oder in Silber zum Courswerthe
erfolgen. Es liegt hierin ein Zugeständniß deutscherseits, auf Iöö Kaiserlich ottomanische Regierung entscheidendes Gewicht gelegt hat.
Der Tarif ist nur ein Maximaltarif für die deutsche Einfuhr nach der Türkei, da Ermäßigungen, welche anderen Ländern Ih mit diesen noch schwebenden Verhandlungen eingeräumt werden, Kraft des Meistbegünstigungsrechts auch dem deutschen Handel zu Gute kommen (Artikel V). Periodische Revision des Tarifs, wie des Ver⸗ trages, ist vorbehalten (Artikel XXV).
„Das türkische Monopolrecht ist auf die bisherigen Monopol⸗ artikel Taback und Salz und auf die vier neuen Artikel, Spielkarten, Petroleum, Cigarettenpapier und Zündhölzer, und der Vorbehalt von Zuschlägen zu den Einfuhrzöllen auf Grund innerer Steuern auf folgende elf, die neuen Monopolartikel mit einschließenden Kategorien: Wein, Spirituosen, Kaffee, Thiere, Brennstoffe, Spiel⸗ karten, Cigarettenpapier Früchte, Gemüse, Zucker und Mehl, bei den letzten unter Festsetzung von Belastungsgrenzen, beschränkt worden (Artikel XVI und V). Die Beschränkung der Zollfreiheiten der diplomatischen und Konsularbeamten in der Türkei ist nachgegeben worden (Artikel X, Nr. 3 und 4). Eine Erweiterung der Zuständig⸗ keit der türkischen Zollbehörden ist im Interesse der Unterdrückung des Schmuggels, welche sowohl den Interessen des türkischen Fiskus, wie denen des gesetzmäßigen Handelz entspricht, nach Maßgabe des Bedürfnisses anerkannt worden (Artikel XVIII und XX). Die konsu⸗ larische Mitwirkung bei der zugelassenen Durchsuchung von Schiffen und Häusern ist jedoch vorbehalten. Der türkische Antrag auf Stempelung der eingeführten Gold⸗ und Silberwaaren ist auf dies⸗ seitigen Einspruch fallen gelassen worden.
Bezüglich der Vertragsdauer ist Einigung auf 21 Jahre erfolgt unter Vorbehalt periodischer Revisionen (Artikel XXV).
Was die deutscherseits gestellten Anträge betrifft, so ist die Be⸗ rücksichtigung der deutschen Wünsche bei Erlaß und Aenderung der türkischen Zollreglements türkischerseits zugesagt (Hauptprotokoll Nr. II). Zollfreie Einfuhr der Waarenmuster und der Reise⸗ effekten ist zugestanden, dem Postverkehr, an welchem in Konstantinopel ein deutsches Postamt betheiligt ist, sind Zoll⸗ erleichterungen eingeräumt (Artikel X). Eine eingehende Regelun hat die Frage des Waffenhandels erfahren (Artikel XVII). Wenn au das staatspolizeiliche Verbot der Einfuhr von Kriegsmaterial nach der Türkei in der Hauptsache, soweit es sich um den Bedarf des Staats und öffentlicher Dienstzweige handelt, nur formelle Bedeutung hat, so ist es doch, im Interesse des gesetzmäßigen Handels mit Privat⸗ personen, wünschenswerth erschienen, den Kreis der von dem Verbot nicht betroffenen Gegenstände genau zu bestimmen und einige unter der Herrschaft der bisherigen Verträge entstandene Schwierigkeiten thunlichst nach den Wünschen des Handelsstandes zu lösen. Die Mit⸗ wirkung der deutschen amtlichen Vertreter bei der Entscheidung von Zweifelsfragen und die Freigabe der auf ordnungsmäßigem Wege ein⸗ geführten verbotenen Gegenstände zur Wiederausfuhr ist vorgesehen (Artikel XXI).
Im Uebrigen lehnt sich der neue Vertrag nach Inhalt und assung an die bewährten Bestimmungen der Verträge von 1862 an. ie Ausdehnung der Rechte aus dem preußischen Kapitulations⸗ vertrage von 1761 auf das Reich wird anerkannt (Artikel ge-
Deutscherseits werden, abgesehen von der Einräumung der Meist⸗ begünstigung an die Türkei auf dem Gebiet des Handels und der Schiffahrt, Verpflichtungen nicht übernommen. Insbesondere ist eine Bindung der deutschen Zölle nicht. erfolgt.
Zu den einzelnen Vertragsbestimmungen, von denen Artikel 1 bis VII, IX, XI, XII und XI die wechselseitigen Verpflichtungen und daneben die Bindung der türkischen Eingangs⸗ und Ausgangs⸗ zölle (V und IV) die Abschaffung des türkischen Harch angszolls und der Teskeres (IX und II), Artikel VIII, X, XIII, XV bis XXI nebst dem Hauptprotokoll die sonstigen Verpflichtungen der Türkei und Artikel XXII bis XXV Geltungsbereich und Dauer des Vertrages, sowie das Verhältniß desselben zum bisherigen Vertragsrecht betreffen.
ist, als diejenige anderer Länder, und welcher durch Vermehrung regelmäßiger Dampferlinien und durch Vollendung der Orientbahnen
ist Folgendes zu bemerken:
In dieser Hinsicht
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