8
Wahrnehmung kommunaler Angelegenheiten kann zur Zeit nur mit Einwilligung der Betheiligten erfolgen; gegen den Widerspruch Betheiligter ist dieselbe nur möglich durch Erlaß eines Spezialgesetzes.
B. Der mit Allerhöchster Ermächtigung vorgelegte Entwurf einer Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen geht davon aus, daß die Befugniß des Landesherrn 8—
1) zur zwangsweisen Abtrennung und Vereinigung von Theilen von Gutsbezirken und Landgemeinden auf den Kreis⸗ Ausschuß übergehen,
2) zur Auflösung ganzer Gutsbezirke und Landgemeinden nicht ferner ausgeübt werden soll.
Als Aequivalent hierfür soll der Landesherr die allerdings erheblich weitergehende Befugniß erhalten, überall da, wo das öffentliche Interesse dies erfordert, nach Anhörung des Kreis⸗ ausschusses auch gegen den Widerspruch der Betheiligten und ohne beschließende Mitwirkung einer Selbstverwaltungsbehörde
a. ganze Gutsbezirke und Land ——nden mit anderen Gutsbezirken oder Landgemeinden vo zu vereinigen, Gutsbezirke in Landgemeinden umzun und umgekehrt,
b. Gutsbezirke und Landgemeinden mit anderen nachbar⸗ lich belegenen Gutsbezirken oder Landgemeinden zum Zweck der gemeinsamen Wahrnehmung einzelner kommunaler An⸗ gelegenheiten zu korporativen Verbänden zu vereinigen. .
Nach §. 143 und der Begründung des Entwurfs liegt die Absicht vor, von der Befugniß des Landesherrn zu 1 zum Zweck der Beseitigung der zur Zeit vorhandenen Zwerg⸗ und Mißbildungen und zwar in den Fällen Gebrauch zu machen, wenn
a. Landgemeinden und Gutsbezirke leistungsunfähig sind, d. h. bei Aufrechterhaltung ihrer kommunalen Selbständigkeit ihre öffentlich rechtlichen Verpflichtungen nicht vollständig zu erfüllen vermögen,
8. Gutsbezirke und Landgemeinden oder Stadtgemeinden mit ihren Gehöften und Feldmarken derart im Gemenge liegen, daß eine Sonderung der beiderseitigen kommunalen In⸗ teressen nicht mehr möglich ist,
y. bei Gutsbezirken durch Zersplitterung, Anlage von Kolonien ꝛc. die Einheit des Besitzes verloren gegangen ist.
C. Nach den Beschlüssen der Majorität der XII. Kommission des Abgeordnetenhauses, welche sich aus den Konservativen, dem Centrum und einem Theil der Freikonservativen zusammensetzt, sollen zwar diejenigen Beschränkungen der Rechte des Landesherrn und die Er⸗ wpeiterung der Zuständigkeit des Kreisausschusses, welche der Entwurf nach Bab (durch Uebertragung der Be⸗ fugniß zur zwangsweisen Vereinigung von Theilen von Gutsbezirken und Landgemeinden auf den Kreis⸗ ausschuß und durch Verzichtleistung auf die Befug⸗ niß zur Auflösung von Gutsbezirken und Landgemeinden) vorsieht, beibehalten, dagegen die im Entwurfe zu §§. 2 und 126 in Anspruch genommenen Rechte des Landesherrn zu Gunsten einer Erweiterung der Rechte der Selbst⸗ verwaltungsbehörden im §. 2 sehr wesentlich abge⸗ schwächt, im 2 126 gänzlich in Wegfall gebracht werden. Denn nach diesen Kommissionabe schlüssen soll .1) im §. 2 der bisherige Zustand, nach welchem eine Ver⸗ eenigung ganzer Landgemeinden und Gutsbezirke sowie die Unmwandlung von Gutsbezirken in Landgemeinden und umge⸗ kehrt nur mit Zustimmung der Betheiligten erfolgen kann,
lals Regel beibehalten und nur in Fällen, in denen das öffent⸗
liche Interesse dies nothwendig macht, die mangelnde Zu⸗ stimmung der Betheiligten durch Beschluß des Kreisausschusses oder durch den auf Beschwerde und weitere Beschwerde er⸗ gehenden Beschluß des Bezirksausschusses und Provinzialraths ergänzt werden können, 1 8 2) im §. 126 die Bildung korporativer Zweckverbände nicht nur bei Zustimmung der Betheiligten, sondern auch gegen deren Widerspruch, sofern das öffentliche Interesse dies noth⸗ wendig macht, nur durch Beschluß des Kreisausschusses, oder des auf Beschwerde ergehenden Beschlusses des Bezirksausschusses und Provinzialraths, ohne jede Mitwirkung einer Staats⸗ verwaltungsbehörde erfolgen können.
D. Diese Beschlüsse der Kommission sind aus folgenden Gröünden nicht geeignet, eine Grundlage für das Zustandekommen einer Landgemeindeordnung zu bieten: b 1) Die Beschlüsse enthalten zunächst eine zu weit gehende Beschränkung der landesherrlichen Rechte und eine zu weit gehende Erweiterung der Befugnisse der Selbstverwaltungsbehörden. Nur diejenigen Bestim⸗ mungen des Entwurfs, welche eine Verminderung der landesherrlichen Rechte und eine 88 der Befugnisse des Kreisausschusses enthalten, sind von der Kom⸗ mission unverändert angenommen, dagegen diejenigen Bestim⸗ mungen, welche als Aequivalent für diese Einschränkung eine Erweiterung der landesherrlichen Befugnisse enthalten, im §. 126 vollständig, im §. 2 fast vollständig in Wegfall gebracht, und es sind diese Befugnisse den Selbstverwaltungsbehörden, insbesondere dem Kreisausschusse, übertragen. Denn wenn eine Vereinigung von Landgemeinden und Gutsbezirken oder die Umwandlung von Gutsbezirken in Landgemeinden oder endlich die Bildung von Zweckverbänden gegen den Widerspruch Betheiligter nur dann vom Landesherrn aus⸗ gesprochen werden kann, wenn die mangelnde Zustimmung der Betheiligten durch Beschluß des Kreisausschusses, Bezirkes⸗ ausschusses oder Provinzialraths ergänzt wird, so liegt in jedem Einzelfall thatsächlich die Entscheidung in den Händen dieser Selbst⸗ verwaltungsbehörden, nicht aber in der Hand der Krone, welcher nur ein Veto zugestanden wird, indem sie die zwangsweise Vereinigung ꝛc. zwar trotz des Ergänzungsbeschlusses des Krreisausschusses unterlassen, niemals aber ohne einen solchen Beschluß zur Ausführung bringen kann. 1 “ 2) Die Kommissionsbeschlüsse sind aber auch in objektiver Beziehung nicht geeignet, eine ausreichende Sicherheit dafür zu bieten, daß auf Grund derselben die im öffentlichen Interesse erforderliche Beseitigung der vorhandenen kommunalen werg⸗ und Mißbildungen erfolgen und den auf diesem ebiet des ländlichen E“ hervorgetretenen drin⸗ gendsten Bedürfnissen Abhülfe geschafft werden wird.
a. Zunächst soll nach den Kommissionsbeschlüssen zu §. 2 Absatz 3 eine Ergänzung der mangelnden Zustimmung der Betheiligten durch Beschluß des Kreisausschusses ꝛc. nur dann erfolgen können, wenn das öffentliche Interesse dies „nothwendig macht“. Bei dieser Fassungsänderung ist von den Antrag⸗ stellern ausdrücklich Se ehe gen worden, daß sie keineswegs dasjenige, was das öffentliche Interesse erfordere immer auch für nothwendig erachten könnten, und da
lassen.
diese Aenderung vorgeschlagen werde, damit nicht alle Ver⸗ einigungen von Gutsbezirken und Landgemeinden ꝛc., welche das öffentliche Interesse erfordern, auch wirklich zur Ausführung gebracht werden. 8.
b. Sodann bleibt aber nach den Kommissionsbeschlüssen auch bei dem Vorhandensein einer Nothwendigkeit im öffent⸗ lichen Interesse der für die Durchführung der Vereinigung ꝛc. als Vorbedingung maßgebende Beschluß lediglich in das freie Ermessen der Selbstverwaltungsbehörden gestellt. Der Kreisausschuß kann in dem Falle der Nothwendigkeit die mangelnde Zustimmung der Betheiligten durch seinen Be⸗ schluß ergänzen, er kann aber auch einen solchen Ergänzungsbeschluß ablehnen. Wenn auch in diesem Falle eine Beschwerde an die höheren Selbstverwaltungs⸗ behörden zugelassen wird, so sind Letztere doch demnächst in der gleichen Lage, wie der Kreisausschuß; denn auch die weitere Beschwerde geht an den Provinzialraty, dessen Beschluß endgültig ist, und nicht etwa, wie im Falle des im §. 31 des Zuständigkeitsgesetzes, an die Ministerialinstanz, welche nach dem bestehenden Recht auch in sonstigen Fällen — siehe §. 13 Absatz 2 a. a. O. — zur Ergänzung einer mangelnden Zu⸗ stimmung des Bezirksausschusses berufen ist. 3
c. Ferner erscheint auch in den im §. 2 Absatz 3 in Frage kommenden Fällen der Kreisausschuß zu einer be⸗ schließenden Thätigkeit weniger geeignet, während derselbe zu einer begutachtenden Aeußerung vorzugsweise und in erster Linie berufen ist. Denn während der Kreisausschuß in Folge seiner genauen Kenntniß der lokalen Verhältnisse am Besten über die Frage, in welcher Weise eine solche Vereinigung ꝛc. zweckmäßig in Ausführung zu bringen sein werde, „ urtheilen vermag, erscheint er zu der Entscheidung der Frage, ob überhaupt eine solche Vereinigung durch das öffentliche Interesse erfordert werde oder nicht, aus dem Grunde weniger geeignet, weil er den Verhältnissen, insbesondere auch den Personen, deren Interessen durch eine solche Maßnahme berührt werden, zu nahe steht, als daß eine hinreichende Gewähr für die nöthige Unbefangenheit des Urtheils überall gegeben ist, zumal hierbei auch sehr wesentlich die Auffassung des Vorsitzenden desselben und seine prinzipielle Stellung zu dem Bedürfnisse der Land⸗ gemeindeordnung ins Gewicht fällt.
d. Auch von der Majorität der Kommission ist nicht ver⸗ kannt worden, daß, je geringer die Zahl der Fälle einer voll⸗ ständigen kommunalen Vereinigung leistungsunfähiger und im Gemenge liegender Gutsbezirke und Landgemeinden ist, desto häufiger die Nothwendigkeit der zwangsweisen Bil⸗ dung eines Verbandes zur gemeinsamen Wahr⸗ nehmung kommunaler Angelegenheiten eintreten werde. Während aber die Majorität der Kommission die Mitwirkung der Staatsverwaltungsbehörden und die landesherrliche Entscheidung bei den auf Grund des §. 2 vorzunehmenden Kommunalbildungen sehr wesentlich eingeschränkt hat, ist dieselbe so weit gegangen, diese landes⸗ herrliche Entscheidung und sogar jede Mitwirkung einer Staats⸗ verwaltungsbehörde bei den Verbandsbildungen nach §. 126 gänzlich zu beseitigen und dieselbe ausschließlich dem freien Ermessen der Selbstverwaltungsbehörden zu über⸗ Selbst der Hinweis darauf, daß nach dem be⸗ behenden Recht bei der Bildung der Amtsbezirke, d. h. nach⸗ barlicher Verbände zur Verwaltung der und zur Wahr⸗ nehmung anderer öffentlicher Angelegenhoiten nach §. 49 der Kreisordnung die erste Bildung dem Minister des v lediglich auf Vorschlag des Kreistages, die Revision und end⸗ gültige Feststellung derselben aber dem Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Bezirksausschusse übertragen worden ist, hat die Majorität der Kommission nicht dazu bewegen können, eine analoge Bestimmung für die Bildung nachbarlicher Verbände nach §. 126 anzunehmen. Dazu kommt, daß auch hier die Anwendbarkeit der Vorschrift durch Ab⸗ änderung der Worte: „sofern das öffentliche Interesse dies erfordert“ in den Ausdruck: „nothwenig macht“, eine wesentliche Abschwächung erfahren hat. —
Aus vorstehenden Gründen hat Namens der Lehnngscten Staatsregierung der Minister des Innern am Schlusse der Kommissionssitzung vom 17. d. M. die Erklärung abgegeben, daß die Staatsregierung gegen die Beschlüsse der Majorität der Kommission, insbesondere gegen die in denselben enthaltene Einschränkung der landesherrlichen Befugnisse im §. 2 und gegen die Ablehnung jeder Mitwirkung der Staatsverwaltungsbehörden im §. 126 zu Gunsten einer Erweiterung der Befugnisse der Selbst⸗ verwaltungsbehörden Widerspruch erheben müsse und dieselben als Grundlage einer neuen Landgemeindeordnung nicht für geeignet erachten könne. 1 G““
“ 11u““ 8 “ Es hat sich das Bedürfniß herausgestellt, die Etats der Universitäten, welche jetzt mehrfach von einander abweichen, einheitlicher zu gestalten. Demgemäß ist vom Kultus⸗Ministe⸗ rium ein Normal⸗Etat aufgestellt worden, welcher den nächsten
Etats der Universitäten zu Grunde gelegt werden soll.
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten hat die Einfuhr von lebenden Rindern aus Italien nach allen denjenigen Städten, welche die Erlaubniß zum Bezuge von italienischen Schweinen erhalten haben, unter de für diese festgesetzten Bedingungen widerruflich gestattet.
Der Staats⸗ und Fananz⸗Minister Dr. Miquel empfing, wie dem „Hannoverschen Courier“ geschrieben wird, am Sonntag Mittag 12 Uhr die aus dem Stadtrath Dr. Varren⸗ trapp und dem Vorsitzenden der Stadtverordneten⸗Versamm⸗ lung Justiz⸗Rath Dr. Humser bestehende Abordnung der städtischen Behörden der Stadt Frankfurt a. M., welche dem Minister als dem früheren Ober⸗Bürgermeister die Urkunde überreichte, die ihn zum Ehrenbürger Frankfurts ernennt. Der Ehrenbürgerbrief hat folgenden Wortlaut:
„Wir Magistrat und Stadtverordnete der Stadt rankfurt am Main urkunden und bekennen hierdurch, daß wir Sr. Excellenz dem Herrn Staats⸗ und Finanz⸗Minister Dr. juris Johannes Miauel in dankbarer Würdigung der hervorragenden Verdienste, welche derselbe als Ober⸗Bürgermeister hiesiger Stadt während einer zehnjährigen Wirksamkeit an der Spitze der städtischen Ver⸗ waltung sich um das Gemeinwesen erworben hat, und von dem Wunsche geleitet, der dauernden Verbindung seines Namens mit
brief ausgefertigt und unter Anhängung des großen Stadtsiegels voll⸗ zogen worden. So gegeben zu Frankfurt am Main, 4 Juli 1890. Der Magistrat. (gez.) Heußenstamm. Die Stadtverordneten⸗Ver⸗ “ (gez.) Dr. Humser.“
uglei eines Geschenkes, welches Magistrat und Stadtverordnete nicht in amtlicher, sondern in privater Eigenschaft dem früheren Oberhaupte der Stadt gewidmet haben. Es sind drei Aquarelle der Stadt Frankfurt aus der kunstvollen Hand des Ingenieurs Lauter in Frankfurt. Der Herr Finanz⸗Minister empfing die Herren im Kreise seiner Familie und dankte noch besonders dafür, daß die Herren zur Winterszeit die weite
1“
gescheut hätten. 8
Wie die Wiener „Pol. Corresp.“ meldet, sind die Ver⸗ handlungen über den deutsch⸗österreichischen Handelsvertrag mit Rücksicht auf das Weihnachtsfest unterbrochen worden und werden voraussichtlich am 8. Ja⸗ nuar fortgesetzt werden. Die deutschen Delegirten ge⸗ dachten gestern Abend nach Berlin abzureisen. ““
Se. Durchlauch er Prinz Albert zu Sachsen⸗ burg, Commandeur der 3. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.
Zoll⸗ und Steuer⸗Direktor Golz und Geheimer Regierungs⸗ Rath Vodel sind von Berlin abgereist. 1
Der bisher bei der Königlichen Regierung zu Merseburg aushülfsweise beschäftigte Regierungs⸗Assessor von Duelong ist der Königlichen Regierung zu Bromberg zur weiteren dienst⸗ lichen Verwendung überwiesen worden.
Die Regierungs⸗Referendare Dr. jur. Helmentag aus Liegnitz, von Ditfurth aus Frankfurt a. O., Hartmann aus Köln, von Heineccius aus Liegnitz und von Uckro aus Frankfurt a. O. haben am 20. d. M. die zweite Staats⸗ prüfung für den höheren Verwaltungsdienst bestanden.
S. M. Panzerschiff „Friedrich Carl“ ist am Donnerstag Mittag beim Verlassen des Hafens Kalonia auf der Insel Mytilene im Fahrwasser der Hafeneinfahrt auf Grund ge⸗ rathen. Das Schiff ist anscheinend nicht beschädigt, das Wetter ist den Abbringungsarbeiten günstig. G
S. M. Kreuzer „Schwalbe“, Kommandant Korvetten⸗ Kapitän Rüdiger, ist am 20. Dezember von Bombay nach Sansibar in See gegangen.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des ‚Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine vorläufige Uebersicht der Ergebnisse der Rübenzucker⸗Fabrikation in
der Campagne 1890/91 veröffentlicht.
Breslau, 22. Dezember. Ein Extrablatt zu dem Amtsblatt der hiesigen Regierung macht bekannt, daß auf Grund der Ermächtigung des Bundesraths der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten die Einfuhr von lebendem Rindvieh aus Oesterreich⸗Ungarn in die öffentlichen Schlachthäuser der Städte Görlitz, Liegnitz, Kottbus, Landsberg a. W., Forst i. L, Sorau N.⸗L. und Spremberg unter den vom Bundes⸗ rath festgestellten Bedingungen widerruslich gestattet hat. Zugleich wird darin mitgetheilt, daß als Einfuhrtage über die im Regierungsbezirk Breslau be⸗ legenen Grenzstationen Friedland, Kreis Waldenburg, und Mittelwalde, Kreis Habelschwerdt, der Montag und
Friedland durch den Kreis⸗Thierarzt in Waldenburg, in Mittelwalde durch den Grenz⸗Thierarzt daselbst stattfindet.
Münster i. W. Der „Germania“ ist ein Aufruf an die Mitglieder und Freunde der Centrumspartei in der Diözese Münster zur Veröffentlichung zugegangen, worin der Wunsch ausgesprochen wird, dem Führer des Centrums im Reichstage, Dr. Windthorst am 17. Januar 1891, wo er sein achtzigstes Lebensjahr antreten wird, dadurch eine Geburtstagsfreude zu bereiten, daß durch Sammlung eine Summe von 90 000 ℳ zur Vollendung der Marienkirche in zu⸗ sammengebracht und Hrn. Dr. Windthorst an seinem Geburts⸗ tage überreicht werde. 8 8
1““
Der Entwurf des Finanzgesetzes für
Württember 22. Dezember.
3 Sö 3 ö
auptfinanz⸗Etats un e setz 8 April 1891* bis 31. März 1893 ist dem Präsidium des ständischen Ausschusses Behufs Einleitung der Berathung und
8 Eebanber eh eeter worden. Es sind im Ganzen berechnet worden; Staatsbedarf für 1891/92 auf 65 260 673 8 42 J, für 1892/93 auf 66 009 808 ℳ 97 ₰, und die Einnahmen aus dem Kammergut, den Landes⸗ steuern und dem Antheil an dem Ertrag der Reichssteuern auf bez. 64 776 279 ℳ 70 ₰ und 65 469 537 ℳ 70 Szug Ausgleichung der Ausgaben fehlen sonach für 189 74 484 393 ℳ 72 ₰, für 1892/93 540 271 ℳ 27 ₰, zusammen 1 024 664 ℳ 99 ₰, welche aus der Restverwaltung gede
werden können.
Beschlußfassung bei der
F Darmst. gtg.⸗
Darmstadt, 22. Dezember. Wie die „Darmst. Zig. mittheilt, ist durch Entschließung des Großberzog cher Ministeriums des Innern und der Justis die 88 lebender Schweine aus Italien in die Schlachtanstalten der Städte Darmstadt, Mainz, 2 Offenbach und Worms und die Einfuhr vonle Rindvieh aus Oesterreich⸗Ungarn in die
häuser der Städte Darmstadt, Mainz, Offenbach den
der Geschichte Frankfurts einen feierlichen Ausdruck zu geben, das F.Heletetr4 durch einstimmigen Be chu beider Körperschaften
Worms zum Zweck des alsbaldigen Abschlachtens un vom PneSs festgestellten Bedingungen gestattet worden
ertheilt haben. Dessen zur Urkunde ist gegenwärtiger Ehrenbürger⸗ 8
leich waren die beiden genannten Herren Ueberbringer
Die Königlich sächsischen Bevollmächtigten zum Bundesrath,
und eine Forderung von 5155 ℳ zur Gewährung von Theue⸗
Donnerstag jeder Woche für jede dieser Stationen bestimmt sind und die Untersuchung der einzuführenden Thiere in
ga Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 22. Dezember. Die „Mecklbr. Nachr.“ ver⸗ nhen vom 18. d. M.: 8 8 ie Besserung im Befinden Sr. Königlich it des . herzogs von Mecklenburg⸗Schwerin 1 ägke
Weise vorwärts; so oft es das zur Zeit freilich sehr wechselnd gestattet, werden kurze Ausflüge zur 8* “ 2 1Weter Vom 20. d. M. wird demselben Blatte gemeldet: Iöö . des Großherzogs m seit einigen Tagen raschere v z Schmerzanfälle sind seltener, die Kräfte desser “
8 Sachsen⸗Meiningen. einingen, 21. Dezember. Die Landessynode hat der „Weim. Ztg.“ zufolge die Vorlagen über lbode dungen und Ruhegehälter der Geistlichen, uͤber die Verwaltung erledigter Pfarrstellen und über die Errichtung einer Landes⸗
kirchenkasse mit einigen nicht wesentlichen Abänderungen an⸗ genommen und gestern ihre Berathungen beendigt. “
Anhalt.
Dessau, 21. Dezember. Bei den Neuwahlen zum Landtage sind nach der „Magd. Ztg.“ von 88 bishegen 36 Abgeordneten 29 wiedergewählt worden, während 7, dar⸗ unter 5 Vertreter des flachen Landes, durch neue Persönlich⸗ keiten ersetzt worden sind. In Zerbst sind an die Stelle der bisherigen Abgeordneten der Rechtsanwalt Fiedler (früher 111“ ae ehes “ Hhecle getreten
1 mnburg Amtsgerichts⸗Rath v. e 2
folger Fiedler's geworden ig. 9 Reuß ä. LAL. 6
+ Greiz, 22. Dezember. Heute Vormittag 'w
zu einer außerordentlichen Session einberufene L8 n 8 Fürstenthums durch den Regierungs⸗Präsidenten Dr. Mortag zufolge Höchsten Auftrags eröffnet, worauf der Alters⸗Präsident Geheimer Regierungs⸗Rath von Geldern⸗Crispendorf ein drei⸗ maliges Hoch auf Se. Durchlaucht den regierenden Fürsten ausbrachte. Das Haus konstituirte sich, indem es das Bureau des letzten Landtages (Präfident: Geheimer Kabinets⸗Rath von Geldern⸗Crispendorf, Vize⸗Präsident: Geheimer Hofrath 3 und Schriftführer: Regierungs⸗Assess or Dr. Dietel) wiederwählte. Es fanden heute zwei öffentliche Sitzungen statt, in welchen die im Laufe des Jahres vorgenommenen Neuwahlen nach Prüfung der Wahlakten für gültig erklärt, die neu⸗ ezw. wiedergewählten Mitglieder verpflichtet und folgende Vorlagen Seitens der Fürstlichen Staatsregierung überreicht wurden: ein Gesetzentwurf, betreffend Erhöhung der Besol⸗ zwung der Lehrer auf dem platten Lande, ein Postulat von 10 000 ℳ zur Gewährung einer Subvention an die Stadt⸗ gemeinde Greiz aus Anlaß der Wasserschäden vom Vorjahre
rungszulagen an gewisse Kategorien von Beamten ꝛc. Der
Gesetzentwurf wurde einer fünfgliedrigen Kommission zur
Vorberathung überwiesen, während die beiden anderen Ver⸗
lagen zur demnächstigen Plenarberathung verstellt wurden. Lippe.
(W) Detmold, 22. Dezember. Aus den Verhandlungen der letzten Sitzungen des Landtages ist zu erwähnen, daß nun auch die Volksschullehrer, angeregt durch die Gymnasial⸗ vorlage, eine Eingabe um Gehaltserhöhung eingereicht haben, in der sie als Anfangsgehalt 800 ℳ, nach fünf Jahren 1000 ℳ, alle weiteren vier Jahre einen Zuschuß von 200 ℳ, steigend bis 2000 ℳ nach 25 Jahren als Maximum nebst freier Wohnung verlangen. — Ge⸗ nehmigt wurden vom Landtage in dritter Lesung die Vorlagen: die Zwangserziebung verwahrloster Kinder, die Abänderungen zur Taxordnung für die freiwillige Gerichts⸗ barkeit, Gehaltsaufbesserung der Gerichtssekretäre ꝛc. und Bil⸗ dung neuer Schulgemeinden betreffend. In den weiteren Sitzungen stand die Vorlage bezüglich Aufbesserung der Gehälter der Direktoren, Oberlehrer und Gymnasiallehrer zu Detmold und Lemgo zur Verhandlung. Nach langen Debatten wurde die Regierungsvorlage im Wesent⸗ lichen nach den Abändevungsvorschlägen der Kommission definitiv in dritter Lesung ebenfalls angenommen. Sitzung vom 20. d. M. war eine sehr erregte. Schon Tags
zuvor war die Linke nicht erschienen und dadurch der Land⸗
tag beschlußunfähig geworden. Am Sonnabend ergriff zunächst der Abg. Asemissen das Wort und erklärte, er und seine den würden überhaupt den Etat für 1891 nicht auf ein Jahr, sondern nur auf sechs Monate bewilligen. Auch könnten sie sich an den weiteren Verhandlungen wahr⸗ scheinlich überhaupt nicht mehr betheiligen, bis nicht Steuererlasse in den unteren Stufen und eine neue Land⸗ gemeinde⸗Ordnung vorgelegt seien. Der Abg. Schnitger (Soz.) bemerkte, wenn die Regierung das Land durch eine Neuwahl befrage, werde sie sehen, daß die Sozialdemokratie sich immer weiter ausbreite. Der Abg. Büpten brachte den Antrag ein, den Etat für 1891 nur auf sechs Monate zu bewilligen. Im Verlauf seiner Rede erging er sich sodann in den heftigsten Aeußerungen gegen die Person des regierenden Fürsten. Der Präsident von Lengerke rügte dieselben und gab zu bedenken, daß ein das öffentliche Leben so chwer schädigender Schritt wie die Herbeiführung der dauern⸗ een Beschlußunfähigkeit des Hauses höchst bedenklich sei. Der Kabinets⸗Minister von Wolffgramm betonte zunächst, daß es gesetzlich durchaus unzulässig sei, den Etat nur auf sechs Monate zu bewilligen. Wenn die Berathungen bis zum Schlusse des Jahres nicht beendet seien, so sei nur eine Verlängerung des vorjährigen Etats durch Beschluß des Hauses zulässig. Auch könne der Landtag an die Bewilligung des Etats keine Be⸗ dingungen knüpfen. Die Herren, die den Landtag gestern be⸗ schlußunfähig gemacht, möchten sich sehr überlegen, welche Konsequenzen die Wiederholung solcher Kraftproben nach sich ziehen würde. Der Abg. Asemissen brauche nicht erst die Regierung auf die Auflösung des Landtages auf⸗ merksam zu machen. Im Uebrigen müsse der Minister über die jede Rücksicht außer Acht lassenden Aeußerungen des Abg. Büxten in Bezug auf die Person des Landesherrn sein lebhaftes Bedauern aussprechen. Er wiederhole, was er im vorigen Jahre gelegentlich einer Kommissionssitzung gesagt habe, daß die Staatsregierung nicht mehr in der Lage sei, Sitzungen beizuwohnen, in denen der⸗ artige Aeußerungen sielen. Was die gewünschte Landgemeinde⸗ rdnung anbelange, so könne der Landtag unmöglich er⸗ warten, daß die Regierung nochmals eine Vorlage mache, die unter den jetzigen Verhältnissen aussichtslos sei. Nach weiteren lebhaften Hebatten gelangte schließlich ein ermittelungsantrag des Präsidenten von Lengerke zur An⸗
ville) fähig sei, ihn zu ermorden;
dem alten Etat noch für den Monat Januar k. J. weiter wirthschaften. Sodann erklärte der Hnbare t J nfer 5 Namen des Fürsten den Landtag bis zum 5. Januar für
vertagt. I
Oesterreich⸗Ungarn.
Wien, 23. Dezember. Der in Wien und Ron . 86 g. r. “ 1 hat sich dem „W. lau⸗
jufolge gestern nach Rom begeben, um dem Köni seine Akkreditive zu 1er 8 Im Gemeinderathe berichtete gestern der Bürger⸗ meister über seinen Empfang bei dem Kaiser anläßlich der Danksagung für die Genehmigung der Vorlage, be⸗ treffend Groß⸗Wien. Der Bürgermeister wiederholte dabei die bereits gemeldete Erwiderung des Kaisers und betonte, daß Wien dieses große Werk vor Allem der Gnade und dem steten Wohlwollen des Kaisers für Wien verdanke. Die Ver⸗ sammlung brachte darauf ein dreimaliges enthufiastisches Hoch auf den Kaiser aus. Der Bürgermeister theilte ferner mit daß er auch dem Minister⸗Präsidenten Grafen Taaffe und dem Statthalter von Nieder Oesterreich Grafen Kielmannse gg den Dank für deren kräftige Mitwirkung bei dem Zustande⸗
kommen des Werkes ausgesprochen habe. Zwischen der „freien Vereinigung“ des Abg. „Prag.
Dr. Skarda und den Jungrezechen ist es dem Abdbl.“ zufolge vorläusig noch zu keiner Fusion gekommen. Am Sonnabend wurde eine Konferenz der Bevollmächtigten beider Parteien abgehalten. Bevor es zu dieser Versammlung kam, fanden verschiedene Besprechungen statt, welche ergaben, daß vorläusig eine Verbindung beider Parteien noch nicht durchführbar erscheine. Es wurde über das Er⸗ gebniß der Versammlung am 20. d. M. ein Communiqué herausgegeben, das von den Abg. Dr. Skarda und Professor Tilser unterzeichnet ist und in dem es heißt: „Es wurde über die Grundsätze eines politischen Programms verhandelt, auf dessen Grundlage sich Alle vereinigen könnten, denen es auf
ietel eine entschiedene Vertheidigung der Nechte und der Würde
des Landes ankommt. Die Berathungen werden während der Januar⸗Session des Landtages fortgesetzt. Es wurde beschlossen, dem Klab der Abgeordneten der nationalen freisinnigen Partei und der freien Vereinigung zu empfehlen, dahin zu wirken, daß schon in der Janvar⸗Session eine gemeinsame parla⸗ mentarische Kommission in Bezug auf die Ausgleichsvorlagen ins Leben trete. Im „Czas“ vevöffentlichen die vormaligen Realisten eine Erklärung, in welcher sie die Gründe ihrer Vereinigung mit den Jungezechen angeben. ö
Großbritannien und Irland.
Die russische Botschaft in London hat, wie man der „Frkf. Ztg.“ telegraphirt, Lord Meath 8. Sir Joseph Pease, welche die von dem Guildhall⸗Meeting in Betreff der Bedrückung der Juden gefaßten Resolutionen dem Czaren überbringen sollten, mitgetheilt, daß es für sie unnütz wäre, nach St. Petersburg zu reisen.
Aus Kilkenny, wo gestern die Parlamentswahl stattfinden sollte, liegen noch keine neueren Nachrichten vor. Es wird nur berichtet, daß die meisten Wähler unter Führung. der Priester zu den Wahlurnen marschirten und daß man einen glänzenden Sieg des Anti⸗Parnelliten Hennessy zuversichtlich erwartete. (Vgl. die letzten Depeschen.) Die 110⸗Tonnengeschütze des Panzerschiffes „Sans⸗ Pareil“, welche letzte Woche auf der Nordsee geprobt wurden, haben sich nicht bewährt. Eines derselben wurde beschädigt, trotzdem die Ladung keine volle war.
Die indische Regierung hat, wie „R. B.“ aus Bombay meldet, beschlossen, einen Zug in die schwarzen Berge gegen die Hussanzais auszurüsten, welche sich im letzten Oktcber dem General Mc. Queen nicht unterwarfen. Der Pendschab wird die Truppen stellen.
Fraueehh. Paxris, 22. Dezember. Gestern kam es, wie „W. T. B.“
Die meldet, während der Sitzung des Munizip alrathes in den
Couloirs des Hötels de Ville zu einer lärmenden Scene. Der sozialistische Vize⸗Präsident des Munizipalrathes, Brousse, hatte im Journal „Prolétaire“ erklärt, daß Dumay, der Arbeitervertreter des 20. Pariser Arrondisfements (Belle⸗ · in Folge dessen kam heut Letzterer in das Hôtel de Ville und grif Bůrces tgacaich 88 Dumay schickte schließlich Brousse seine Zeugen.
Rußland und Polen.
liche Königlich niederländische Gesandtschaft welche die offizielle Mittheilung van der Pg 8 hfth der Königin Wilhelmine überbrachte. Diese Gesandtschaft besteht aus dem General⸗Adjutanten G. M. Verspych und dem Flügel⸗Adjutanten Hauptmann van Grovestins.
Wie den „Mofk. Wed.“ aus Nikolajew berichtet wird, ist vom Marine⸗Ministerium beschlossen worden, demnächst bort mit dem Bau eines riesigen Panzers chiffs von noch nicht dagewesenen Dimensionen, in der Größe von 42 480 t, zu beginnen.
ein,
Italien. Auch die Kammerverhandlung über den Antrag Pan⸗ schiedenen Vertrauensvotum für den Minister⸗Präfidenten Crispi und die Regierung Anlaß gegeben. Bei der G Berathung des Antrages erklärte, wie „W. T. B.“ berichtet, Vendrami es für nothwendig, die gesammte Zollreformfrage sn studiren; dies lasse aber die Befugniß nothwendig er⸗ cheinen, den österreichisch⸗italienischen Handelsvertrag von Jahr zu Jahr zu kündigen oder wenigstens die Kündigungs⸗ frist bis zum 31. Dezember 1891 zu verlängern, um ihn alsdann zu kündigen. Luzzatti bemerkte, man kündige nicht einen Vertrag ohne triftige Gründe und erörterte, ob es solche augenblickliech gebe. Wenn man diese Frage gründlich prüfe, werde man seiner Ansicht nach gewichtige Gruͤnde eher dafür finden, den Vertrag aufrechtzuhalten jals ihn zu kündigen. Nichtsdestoweniger wäre es ein Vortheil, dessen einjährige Verlängerung zu erreichen. Die Regierung könnte und müßte dies zu thun im Stande sein. Die Kündigung wäre, bevor ein anderer Vertrag fest⸗ gestellt sei, ein großes Uebel. Was den zweiten Theil des Antrages Pantano Betreffs der Ernennung einer Kommission zum Studium der ganzen Frage anlange, so erkenne er wohl an, daß die Sache im Prinzip der Kammer wohl würdig
nahme, dahin gehend, daß der Regierung gestattet werde, mit
sei, aber er möchte nicht, daß sie den Anschein einer plötz⸗
Am 19. d. traf in St. Petersburg eine außerordent⸗ V
tano Betreffs der Handelsverträge hat zu einem ent⸗
lichen Abänderungssucht auf sich lade; er sei für die bean⸗ tragten Studien, aber mit der Einschränkung, daß die Ver⸗ besserungen der Verträge nicht die nationale Wirthschaft stören. ierauf nahm der Minister⸗Präsident Crispi das Wort. r erklärte, seine wirthschaftlichen Anschauungen seien bekannt. Da Verträge das einzige Mittel zur Besserung der wirthschaft⸗ lichen Beziehungen zwischen den Völkern bilden, so stehe er unentwegt zu den Verträgen. Die europäische Lage sei so beschaffen, daß jede unvorhergesehene Erörterung den Interessen Italiens schaden könne. Man müsse also mit der größten Vorsicht vorgehen. Er könne nicht auf das Wesen der Frage eingehen, müsse es jedoch als ausgeschlossen be⸗ zeichnen, daß der Kammer die Zeit zur Erörterung des Handelsvertrages mit Oesterreich⸗Ungarn gemangelt habe. Letzterer sei von der Kommission, welcher Ferrari von der äußersten Linken als Sekretär angehörte, einstimmig gut⸗ geheißen worden. Der Vertrag lasse Verbesserungen während seiner Wirksamkeit zu und präjudizire nicht den Verhand⸗ lungen, die etwa mit Frankreich einzuleiten sein würden, wenn dasselbe sein Zollwesen völlig festgestellt habe. Er habe bereits Schritte gethan, um mit dem Wiener Kabinet ein Einvernehmen Behufs einjähriger Verlängerung des Vertrages zu erzielen, und hoffe, die bezügliche Verständigung werde vielleicht schon heute (Dienstag) unterzeichnet. (Lebhafte Zustim⸗ mung.) Er zweifle nicht, daß es während der Verlängerung gelingen werde, die wirthschaftlichen Beziehungen zwischen Italien und Oesterreich⸗Ungarn zu bessern. Es wäre sehr nachtheilig, wenn die Verlängerung des Vertrages nicht erhalten werden könnte, um die allgemein gewünschten Verbesserungen herbeizuführen. Er werde eine aus Senatoren, Deputirten und öffentlichen Funktionären zusammengesetzte Kommission ernennen, um die Frage nach jeder Rich⸗ tung zu prüfen. (Zustimmung.) Pantano nahm von dieser Erkärung Akt und zog sodann seinen Antrag zurück. Borgotta beantragte nunmehr Tagesordnung, nach welcher die Kammer die Er⸗ klärungen der Regierung zur Kenntniß nehme. Barzilai sprach noch von den großen Interessen der italienischen Bevölkerung Oesterreichs, welche bei den Vertragsverhand⸗ lungen auf dem Spiel ständen, und empfahl dieselben der Fürsorge der Regierung. Nachdem hierauf der Minister⸗ Präsident Crispi erklärt hatte, die von Borgotta beantragte Tagesordnung zu acceptiren, wurde diese von der Kammer mit großer Majorität einschließlich der Stimmen der äußersten Linken angenommen. Die Kammer vertagte sich hierauf bis zum 20. Januar.
„Ddie bestimmte, von dem König in seiner Ansprache an die Kammerdeputation (vergl. d. gestr. Nr. d. Bl.) aus⸗ gedrückte Hoffnung, daß keine neuen Steuern auferlegt werden würden, wird, wie man der „Frkf. Ztg.“ aus Rom meldet, in den dortigen Blättern als Ausdruck des Königlichen Willens mit Genugthuung aufgenommen. Dem von der Re⸗ gierung angekündigten Programm, wesentliche Ersparungen durchzuführen und die Herstellung des Gleichgewichts im Staatshaushalte anzustreben, ohne den Steuerträgern neue Lasten aufzubürden, soll auch die Budgetvor lage des Finanz⸗Ministers entsprechen, die der Minister mit seinem Exposé nach dem Wiederzusammentritt der Kammern einbringen wird. In seinem Gesetzentwurf zur Regelung des Verkehrs der Zettelbanken, welcher ebenfalls nach den Ferien zur Berathung kommen soll, hat Grimaldi der „Köln. Sie 8gn eine höhere Besteuerung der Banken vor⸗
Belgien.
In Belgien bereiten sich bedeutsame Umgestaltungen v Um einen Ausgleich zwischen den persbalichen Militärdienstes, der militärischen Stellvertretung, der bewaffneten Nation und der Freiwilligen⸗Armee herbeizufüͦ ren sind, wie die „Wes.⸗Ztg.“ mittheilt, die Führer der kiuführen, Partei zu einer Einigung auf dem Boden nachstehenden Kompro⸗ misses gelangt: Jedermann Soldat, Aufhebung der Conscription; Diejenigen, welche die Mittel besitzen, um sich auf eigene Kosten auszurüsten, zahlen eine Militärsteuer und dienen im Lager während vier Perioden von je drei Monaten in vier Jahren. Das Ertrã niß der Militärsteuer soll dazu verwandt werden um Freiwillige, welche sich zu fünfjähriger Dienstpflicht ver⸗ pflichten, ordentlich zu belohnen. Die Dauer der Dienstzeit der gewöhnlichen Milizsoldaten wird herabgesetzt nach der Habl “ um 8 den Heeresbestand erforder⸗ 8 zu erreichen. ie istli werden aufrecht erhalten. I“ In Brüssel tritt am ersten Wei stark beschickte Kon ressistischen Partei Auf diesem Kongreß en erörtert werden: die erfassungsrevision, die Einfügung des allgemeinen Wahl⸗ rechts in das Programm der Partei, die Vertretung der Minderheiten und das Referendum, endlich der Antrag, daß die progressistische Partei auch Diejenigen umfaßt welche den Census beseitigen und Denen, die lesen und schreiben können, das Stimmrecht ertheilen wolle. Der 1 selbst
B“ zweifellos das uneingeschränkte allgemeine Stimm⸗
Neben diesem Kongresse findet an dem elben T.
belgischen Hauptstadt noch ein zweiter vüfechech Lage, in der die feierliche Bestattung des Brüsseler Arztes Dr. De Paepe, des geistigen Führers der belgischen Arbeiterpartei. Auch bei 558 politischen die von seinem sozialistischen Zu⸗ kunftsstaat nichts wissen wollten, stand er in hoher Achtung Die Arbeiterpartei, die demokratischen und progressistischen “ dem arm Verstorbenen eine glänzende Beerdi⸗
Die Tarifkommission für die Fra 2 zölle hielt gestern Nachmittag in 839 sel 8,s Sitzung. Der „Indépendance belge“ zufolge wäre das Ein⸗ der Mächte beinahe hergestellt und die Zustimmun
er Niederlande in Bälde zu erwarten. 8
In der gestrigen Generalversammlung des k ⸗ tiven Wahlvereins betonten, wie die Frkf. Zig.“ leshe.
ämmtliche ie 2 Feenelh. edner die Nothwendigkeit der Verfass ungs:
feiertage der sehr
Griechenland.
. Der Kronprinz und die Kronprinzessimn „
Griechenland sind gestern in Athen und am Bahnhof von dem König, d R l 88 und der Prinzessin Marie empfang vegrens
die Königin im Kronprinzli wäl anwesend war. prinzlichen Palais zur Begrüßung