1890 / 309 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Dec 1890 18:00:01 GMT) scan diff

verlässigkeit des Uhrenwesens die Anzahl und allmählich auch die Vualnct der Uhren, welche das große Publikum sich anschafft. 8 Was nun ferner die in den bisherigen sogenannten „Wetter⸗Säulen“ ntergebrachten meteorologischen Instrumente anlangt, so ist es sattsam bekannt, daß deren Zuverlässigkeit gemeinhin eine außer⸗ ordentlich geringe ist. Mit Nothwendigkeit ergiebt sich hieraus eine gewisse Mißachtung der meteorologischen Wissenschaft selbst, da nur Sachverständige zu erkennen vermögen, daß die fehlerhaften Angaben der Instrumente nicht diesen, sondern deren nicht zweckentsprechender nterbringung zur Last gelegt werden können.

Allein durch die Anwendung eines in neuester Zeit in die Wissen⸗ schaft eingeführten Prinzips, welches auf der Verwendung metallischer Schirme von geringster Masse, welche wenig Wärme absorbiren, in Verbindung mit massenhafter Lufterneuerung beruht, gelingt es, der obengenannten Schwierigkeiten Herr zu werden, weshalb alle in Frage kommenden meteorologischen Instrumente der UNrania⸗Säulen ausschließlich in dieser Weise aufgestellt werden sollen.

Aber das Publikum fragt erfahrungsgemäß bei der Betrachtung

meteorologischer Instrumente viel weniger nach deren augenblicklichen Angaben, als nach den vorangegangenen und zur Zeit erfolgenden Aenderungen. Es interessirt z. B. die Kenntniß der Thatsache, daß z. Z. ein Barometerstand von etwa 753,7 mm herrscht, nur den Fach⸗ mann, nicht aber den Laien, welcher mit dieser Kenntniß keinen weiteren Begriff zu verbinden vermag; wohl aber interessirt es ihn lebhaft, wenn er erfährt, daß das Barometer in den letzten Tagen stark ge⸗ stiegen, seit einigen Stunden aber in rapidem Fallen begriffen ist. In ähnlicher Weise interessirt es gar Viele, zu ersehen, daß in der vergangenen Nacht das Thermometer unter den Gefrierpunkt gesunken ist, während es zur Zeit in starkem Steigen sich befindet; und das⸗ selbe gilt für die Werthe der Luftfeuchtigkeit, über deren hygienischen L man in neueren Zeiten mehr und mehr Klarheit zu erhalten anfängt. Deshalb sollen dem Publikum in den Urania⸗Säulen außer dem bekannten Barometer und Thermometer, welche die augen⸗ blicklichen Zustände der betreffenden Elemente wiedergeben, noch fortlaufende, selbstthätige Aufzeichnungen des Luftdrucks, der Temperatur und der Feuchtigkeit der Luft in einer gemeinverständlichen, lehrreichen und interessanten Darstellung geboten werden. Diese Aufzeichnungen werden, den Zeitraum einer ganzen Woche umfassend, das zeitliche Zusammenfallen der Aenderungen der einzelnen Elemente vor Augen führen und hierdurch nicht selten wohlbegründete Schlüsse auf die weitere Gestaltung der Witterung ermöglichen.

Aber nicht nur für die Verbreitung des Interesses an meteoro⸗ logischen Vorgängen und für die Belehrung des größeren Publikums an deren Geschehen werden diese mit dem Namen „Aspirations⸗ Meteorographen“ bezeichneten Registrir⸗Apparate von Werth sein, sondern sie werden auch der meteorologischen Forschung selbst erheb⸗ liche Dienste zu leisten vermögen, insofern sie die Stelle von nie er⸗ müdenden Beobachtern vertreten, demnach über alle Vorgänge, selbst die kleinsten und kürzestdauernden, einwurfsfreie Berichte liefern. Kein Gewitter, kein Wirbelsturm, kein Hagelwetter oder Wolkenbruch wird durch das Land ziehen, ohne an einer Anzahl registrirender Apparate die unverkennbaren Spuren seiner begleitenden Erscheinungen zurück⸗ zulassen, sobald, was binnen Kurzem zu erwarten ist, keine Stadt in wu.] ohne eine oder mehrere Urania⸗Säulen existiren wird.

Außerdem könnte die Sicherheit, mit welcher die Aufzeichnungen erfolgen, häufig zur zweifellosen Konstatirung vergangener Witterungs⸗ verhältnisse in mannigfachem Interesse dienen.

Auch für diese Apparate wird, wie bei den Uhren, eine selbst⸗ thätige Vorrichtung angebracht werden, welche ihre Angaben den Augen des Publikums entzieht, sobald dieselben in Folge des Eintritts unerwarteter Störungen z. Z. nicht korrekt sind; hierdurch wird das Publikum vor etwaigen Fehlschlüssen bewahrt bleiben.

Außer der instrumentellen Ausrüstung werden aber die Urania⸗ Säulen noch täglich die neueste Wetterkarte, in einer gemeinfaßlichen Weise dargestellt und erläutert, enthalten, an welche sich eine sach⸗ gemäß begründete Erörterung über den muthmaßlichen Verlauf der Witterung anschließen wird.

Durch alle obigen Einrichtungen könnte im Zusammenwirken von Industrie und Wissenschaft ein Zustand geschaffen werden, dessen Erreichung auf anderem Wege in eine weit entfernte Zukunft gerückt sein wurde. 1

Die Mitwirkung der betheiligter Behörden und wissenschaftlichen Anstalten, z. B. der Sternwarte und des Meteorologischen Instituts zu Berlin, zur Erreichung obigen Zieles ist dem Unter⸗ nehmen gesichert, wodurch zugleich eine Gewähr für die dauernde Zu⸗ verlässigkeit der beabsichtigten Leistungen geboten ist.

Dr. Aßmann, Dr. von Orth vom Königlichen Meteorologischen Ingenieur. Institut.

Rekursentscheidungen, Bescheide und Beschlüsse des 1 Reichs⸗Versicherungsamts.

916.) In einer Rekursentscheidung vom 21. Oktober 1889 hat das Reichs⸗Versicherungsamt in Uebereinstimmung mit dem Schieds⸗ gerichte angenommen, daß ein im Regierungsbezirk Frankfurt a. O. betribener Eisenbahnbaubetrieb noch als einem solchen im Regierungs⸗ bezirk Stralsund im Sinne des §. 5 Absatz 4 des Unfallversicherungs⸗ gesetzes „benachbart“ erachtet werden könne, wenn, wie in dem be⸗ treffenden Falle, weder ein näher belegener gleichartiger Betrieb nach⸗ ewiesen noch behauptet werden kann, daß die Lohn⸗ und sonstigen

erhältnisse in jenen beiden Betrieben verschiedene gewesen seien (vergleiche Entscheidung 746, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1889 Seite 355). Gleichzeitig wurde ausgesprochen, daß die „Gleich⸗ artigkeit“ des letzteren Betriebes mit dem ersteren bei sonst gleich⸗ liegenden Verhältnissen durch den Umstand nicht ausgeschlossen werde, vaß jener nicht in das Kataster der betheiligten, örtlich auch für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft aufgenommen war, da sehr wohl auch völlig gleichartige Betriebe, insbesondere auf Grund der Vorschrift des §. 9 Absatz 3 des Unfallversicherungsgesetzes, verschiedena igen Berufsgenossenschaften angehören können.

(917.) Ein in versicherungspflichtigem Umfange betriebenes Mi⸗ litäreffektengeschäft in L. hat eine Zweigniederlassung in U., in welcher drei bis vier Arbeiter hauptsächlich mit der Annahme und Ausführung von Reparaturarbeiten beschäftigt werden. Die Betriebe stehen unter

emeinschaftlicher Oberleitung, in U. werden Aufträge auf Neuan⸗ fertigungen für L. angenommen, und dabei wird zugleich den Kunden Maß genommen, die gewöhnlichen Reparaturen werden zwar in U. selbständig gefertigt, größere aber auch nach Bedarf nach L. geschickt. Die Verrechnung ist eine gemeinschaftliche. Das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt bat in der Rekursentscheidung vom 16. Juni 1890 angenommen, daß die Abhängigkeit der Zweigniederlassung in U. von dem Haupt⸗ betriebe in L. eine wirthschaftlich so erhebliche sei, daß erstere als Nebenbetrieb des letzteren im Sinne §. 9 Absatz 3 des Unfallversicherungs⸗ gesetzes zu gelten habe. Die Berufsgenossenschaft wurde demgemäß für verpflichtet erklärt, einen Arbeiter des Betriebes in U. für die Folgen eines von ihm in desemn Betriebe erlittenen Unfalls zu ent⸗ schädigen. (Zu vergleichen Bescheid 122, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1886 Seite 13.)

(918.) In einer nicht fabrikmäßig betriebenen S hilerer in der den Hauptbetrieb die unmittelbar bei Bauten ausgeführten Ar⸗ beiten und diejenigen Werkstattsarbeiten bilden, welche der Herstellung oder Vorbereitung der zur demnächstigen eigenen Anbringung an Gebäuden bestimmten Gegenstände dienen, unterliegen auch die son⸗ stigen Werkstattsschlosserarbeiten der Versicherungspflicht. Durch Rekursentscheidung vom 30. Juni 1890 ist nach diesem Grundsatze ein Unfall für entschädigungspflichtig erklärt worden, welcher sich in einem solchen Schlossereibetriebe beim Transport eines in dem Betriebe angefertigten Geldschranks aus der Werkstatt auf die Straße ereignet atte (zu vergleichen Ziffer 1 Ahsatz 2 der Bekanntmachung vom 0. Dezember 1886 und die Rekurzbentscheidungen 837 und 888,

„Amtliche Nachrichten Seite 455).

(919.) Durch Rekursentscheidung vom 4. November 1889 hat das Reichs⸗Versicherungsamt anerkannt, daß die Uebernahme der Be⸗ sorgung einer Depesche im Auftrage eines Dritten und die Ausführung dieser L durch den eigenen Arbeiter einer Speditionsfirma gemäß Artikel 379, 385 des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs dem gewerbetechnischen Betriebe der Firma zuzurechnen, und der Arbeiter hierbei nach §. 1 des Ausdehnungsgesetzes vom 28. Mai 1885 gegen die Folgen von Unfällen versichert ist. In den Gründen der Entscheidung ist dabei zum Begriff der Güterversendung Folgendes ausgeführt: Es wäre ungerechtfertigt, wollte man den Begriff des „Gutes“, dessen Beförderung für das Speditionsgeschäft Begriffs⸗ merkmal ist, auf solche Dinge beschränken, die um ihrer körperlichen Beschaffenheit willen einen unmittelbaren wirthschaftlichen Werth (Eigenwerth) haben. Als „Gut“ im Rechts⸗ und wirthschaftlichen Sinne muß vielmehr, soweit es hier auf diesen Begriff ankommt, auch ein Schriftstück angesehen werden, welches, wie die in Rede stehende Depesche, durch seinen Inhalt für die Vermögenslage eines Betheiligten bedeutsam ist. So hat denn auch bereits das Reichs⸗ Ober⸗Handelsgericht (Entscheidungen Band IV Seite 134) den Trans⸗ port von Annoncen an eine Zeitungsexpedition als Gegenstand eines Speditionsgeschäftes anerkannt, und nicht minder hat das Reichs⸗ Gericht (Entscheidungen in Civilsachen Band 20 Seite 47 ff.) die Auffassung, daß die Beförderung von einfachen Briefen den Gegen⸗ stand eines Frachtvertrages bilden könne, hestätigt.

(920.) Ein Ziegelmeister hatte die Anfertigung der Ziegel und die Lieferung des Materials an die Baustellen die Ziegelei liegt in unmittelbarer Nähe einer größeren Provinzialstadt übernommen und erhielt hierfür neben freier Wohnung für je 1 000 Stück Ziegel einen bestimmten Preis. Daneben hatte er das für den Ziegeleibetrieb nicht erforderliche Areal, welches außer Wiesenland aus einigen Morgen Acker besteht, von dem Ziegeleibesitzer gepachtet und betrieb auf diesem Landwirthschaft. Theils für die Zwecke der Landwirthschaft, theils für die Abfuhr der Ziegel hielt er mehrere Pferde. Ein im Dienst des Ziegelmeisters stehender Arbeiter, welcher von diesem überwiegend in der Landwirthschaft, daneben aber auch bei der Ziegelabfuhr be⸗ schäftigt wurde, verunglückte auf der Rückfahrt zur Ziegelei, nachdem er mit seinem Wagen Ziegel aus der letzteren nach einer Baustelle

efahren und dort abgeladen hatte. Das Reichs⸗Versicherungsamt at durch Entscheidung vom 24. September 1889 die Ziegelei⸗Berufs⸗ genossenschaft zur Gewährung der gesetzlichen Entschädigung verur⸗ theilt. In den Gründen ist zunächst der Einwand, daß der verletzte Arbeiter als ein landwirthschaftlicher anzusehen sei, weil er über⸗ wiegend in dem landwirthschaftlichen Betriebe des Ziegelmeisters beschäftigt würde, verworsen worden. Nicht auf die Eigenschaft der Arbeiter, ob dieselben landwirthschaftliche oder gewerbliche sind, kommt es bei der Entscheidung der Frage an, ob und eventuell gegen welche Berufsgenossenschaft ihnen ein Entschädigungsanspruch zusteht, sondern wesentlich darauf, in welchem Betriebe sie zur Zeit des Unfalls be⸗ schäftigt sind, ob dieser Betrieb ein versicherungspflichtiger ist, zu welcher Berufsgenossenschaft er gehört und ob der Unfall sich „bei“ diesem Betriebe ereignet hat. Kläger ist beim Ziegelabfahren ver⸗ unglückt. Ein solcher Ziegelabfuhrbetrieb bildet dann einen Bestand⸗ theil der Ziegelei, wenn der Unternehmer der Ziegelei auch Unter⸗ nehmer der Abfuhr ist. Dies trifft hier zu. Denn der Ziegelmeister hatte nach dem Vertrage nicht nur die e der Ziegel, sondern mit dieser zusammen auch die Abfuhr für einen Einheitsakkordsatz zu besorgen. Bei dem engen wirthschaftlichen Zusammenhang, welcher somit zwischen der Ziegelanfertigung und ⸗Abfuhr stattgefunden hat, ist der Akkord⸗Ziegelmeister, wie er dadurch, daß er etwa die zur Her⸗ stellung der Ziegelsteine erforderlichen Arbeiten durch lediglich von ihm selbst angenommene und gelohnte Arbeiter ausführen läßt, die Werkzeuge und Geräthschaften, die Maschinen und die zum Treiben der letzteren nöthigen Pferde selbst stellt, kein Unternehmer des Ziegeleibetriebes wurde (zu vergleichen Bescheid 413, „Amtliche Nach⸗ richten des R.⸗V.⸗A.“ 1887 Seite 351), so auch kein Unternehmer des Ziegelabfuhrbetriebes dadurch geworden, 8 er die Pferde gestellt und die Fuhrleute gelohnt hat. Unternehmer für beides ist vielmehr der Besitzer der Ziegelei gewesen, und der Unfall somit dem Ziegelei⸗ betriebe zuzurechnen.

(921.) Die Eigenthümer einer Dreschmaschine vergaben dieselbe dergestalt an andere Personen (die im Uebrigen als gewöhnliche Arbeiter thätig waren), daß die letzteren die Arbeitsgelegenheiten selbst aufzu⸗ suchen hatten und für ihre Thätigkeit in dem Maschinenbetriebe keinen festen Lohn erhielten, sondern den eine vereinbarte Summe über⸗ steigenden Betrag der Tageseinnahme für sich behielten und unter sich theilten, während sie jene Summe für jeden Arbeitstag bei den von Zeit zu Zeit stattfindenden Abrechnungen mit den Eigenthümern an diese abzuliefern hatten. Die letzteren konnten die Maschine jederzeit zurücknehmen und hatten die Kosten aller Reparaturen, der Reini⸗ gung ꝛc. zu tragen. In einer Rekursentscheidung vom 11. November 1889 hat das Reichs⸗Versicherungsamt die Eigenthümer der Dampf⸗ dreschmaschine für die Unternehmer des Maschinenbetriebes im Sinne des §. 9 Absatz 2 des Unfallversicherungsgesetzes erklärt und daher einer bei demselben verunglückten Person der bezeichneten Art, weil sie als Arbeiter anzusehen ist, die von der Genossenschaft verweigerte Entschädigung zugesprochen (zu vergleichen die Bescheide 208 und 209, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1886 Seite 230).

(922.) Eine Maschinenbauanstalt hatte die Lieferung und betriebs⸗ ähige Aufstellung eines Maschinenbauwerks für ein Mitglied einer Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft gegen einen Gesammtpreis über⸗ nommen. Die Montagearbeiten wurden von einem ihrer Monteure geleitet, während der Empfänger die zu diesen Arbeiten ferner erforder⸗ lichen Hülfsmannschaften (Tagelöhner, Handlanger ꝛc.) vertraglich auf seine Kosten zu stellen hatte. Sie unterstanden bei der Ausführung der Arbeiten dem Monteur und hatten dessen Anordnungen Folge zu leisten. Durch Entscheidung vom 3. März 1890 hat das Reichs⸗ Versicherungsamt die zuständige Eisen⸗ und Stahl⸗Berufsgenossenschaft im Anschluß an die Entscheidungen 377, 597, 598 und 603 („Amt⸗ liche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1887 Seite 201, 1888 Seite 316, 317 und 326) für verpflichtet erachtet, einen Unfall zu entschädigen, welcher einen dieser Hülfsarbeiter bei den Montagearbeiten betroffen hatte. Hervorgehoben wurde hierbei, daß privatrechtlichen Verein⸗ barungen darüber, wer die Hülfskräfte zu stellen oder zu lohnen habe, für das öffentlich⸗rechtliche und wirthschaftliche Gebiet des Unfall⸗ versicherungsgesetzes kein entscheidendes Gewicht beizumessen sei. Maß⸗ gebend sei, welcher Unternehmer die Arbeitsleistung der Arbeiter sich aneigne und im Interesse seines Unternehmens verwerthe. Dies sei hier, wo es sich um eine in Großakkord übernommene Montagearbeit handele, die Maschinenbauanstalt auch bezüglich der ihrem Monteur von dem Besteller des Werkes gestellten und durch diesen gelöhnten Hülfskräfte. (Vergleiche die Entscheidung 923 sowie die Entscheidung 774, „Amtliche Nachrichten des „R.⸗V.⸗A.“ 1889 Seite 414).

(923) In einer anderen gleichgearteten und ebenso entschiedenen Sache war insbesondere streitig, ob ein derartiger Unfall auch dann, wenn er sich, wie hier, erst einige Tage nach der Probebelastung des Maschinenbauwerks es handelte sich um einen großen Laufkrahn beim Bewegen desselben ereignete, noch zu Lasten der Maschinen⸗ bauanstalt beziehungsweise der betreffenden Eisen⸗ und Stahl⸗Berufs⸗ genossenschaft gehe. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat in einer Rekursentscheidung vom 7. Januar 1890 diese Faag aus dem Grunde bejaht, weil der Krahn selbst am Tage des Unfalls noch nicht fertig

estellt war, und die Bewegung desselben erfolgte, damit die einzelnen heile sich einliefen, und etwaige Mängel zwecks alsbaldiger Abstellung durch den noch anwesenden Monteur der Maschinenbauanstalt auf⸗ gedeckt würden. Da die Anstalt nicht nur die Aufstellung des Krahns, sondern auch dessen Herstellung in betriebsfähigem Zustande für den vereinbarten Gesammtpreis übernommen hatte und bei derartig um⸗ fangreichen, mit verwickeltem Gangwerk versehenen Maschinenbau⸗ werken erfahrungsmäßig häufig Mängel erst bei der probeweisen Inbetriebnahme entdeckt werden, so war anzunehmen, daß jene Probe⸗

vorgenommen wurden. Demgegenüber konnte auch der von der be⸗ klagten Eisen⸗ und Stahl⸗Berufsgenossenschaft hervorgehobene Umstand daß usancemäßig die Probebelastung als Abnahme gelte, keine aus⸗ schlaggebende Beachtung finden.

(924.) In einem Entschädigungsfalle war allein zweifelhaft, in welchem von zwei Betrieben einem gewerbsmäßigen Fuhrwerks⸗ betriebe oder einem Straßenbaubetriebe sich der Unfall ereignet hatte. Während das Verfahren gegen die eine Genossenschaft die Tiefbau⸗Berufsgenossenschaft bereits bis in die Schiedsgerichts⸗ instanz gediehen war und hier zu einer Verurtheilung dieser Genossen⸗ schaft geführt hatte, hatte die Fuhrwerks⸗Berufsgenossenschaft ohne Kenntniß hiervon ihre Entschädigungspflicht dem Verletzten gegenüber anerkannt und demselben die gesetzliche Rente gewährt. Auf den von der Tiefbau⸗Berufsgenossenschaft gegen das schiedsgerichtliche Urtheil rechtzeitig eingelegten Rekurs hat das Reichs⸗Versicherungsamt durch Entscheidung vom 21. April 1890 auf Aufhebung jenes Urtheils er⸗ kannt. Ohne daß es einer sachlichen Prüfung bedurfte, ergab sich diese Entscheidung aus dem von der Fuhrwerks⸗Berufsgenossenschaft innerhalb der zulässigen Grenzen abgegebenen Anerkenntniß (zu ver⸗ gleichen Bescheid 770 und Entscheidung 793, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1889 Seite 394 und 1890 Seite 163), da der Ver⸗ letzte aus dem Unfall selbstverständlich nur Einen Anspruch hat, dieser rechtskräftig gegen die Fuhrwerks⸗Berufsgenossenschaft feststeht, und daher der in dem Urtheil der Vorinstanz beruhende formelle Titel auf vorläufige Befriedigung desselben auch Seitens der Tiefbau⸗Berufs⸗ genossenschaft durch Aufhebung dieses Urtheils beseitigt werden mußte. Aus diesem Grunde und im Hinblick auf die Entscheidung 614 („Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1888 Seite 334) konnte auch dem von dem Verletzten gestellten Antrage, das Verfahren gegen die Tiefbau⸗Berufsgenossenschaft mit Rücksicht auf das Anerkenntniß der Fuhrwerks⸗Berufsgenossenschaft bis auf Weiteres ruhen zu lassen, nicht stattgegeben werden.

(925.) Ein Schiedsgericht hatte in einem Falle, in welchem der Kläger nach seinem S Zugeständnisse zur Zeit durch den Unfall in seiner Erwerbsfähigkeit nicht beschränkt war, in dem Urtheil lediglich ausgesprochen, daß der Kläger sich durch einen Betriebzunfall ein Leiden zugezogen habe, ohne über die Entschädigungsverpflichtung der Berufsgenossenschaft eine Entscheidung zu treffen. Auf den Rekurs der Berufsgenossenschaft hat das Reichs⸗Versicherungsamt durch Urtheil vom 17. November 1890 das schiedsgerichtliche Urtheil aufgehoben, da der entscheidende Theil desselben einen unzulässigen Inhalt habe. Wie die genossenschaftlichen Bescheide nach §. 59 Absatz 3 des Unfall⸗ versicherungsgesetzes nur entweder die Anerkennung oder die Ablehnung eltend gemachter Entschädigungsansprüche zum Gegenstande haben önnen, so müssen auch die schiedsgerichtlichen Urtheile entweder eine Anerkennung oder eine Zurückweisung des Entschädigungsanspruchs aussprechen. Eine entsprechende Anwendung der Bestimmungen der Civilprozeßordnung über die Zulässigkeit von Zwischenurtheilen (zu vergleichen §§. 275, 276 a. a. O.) findet weder in den Vorschriften der E111“ noch in denen der Kaiserlichen Ver⸗ ordnung über das Verfahren vor den auf Grund des Unfall⸗ versicherungsgesetzes errichteten Schiedsgerichten vom 2. November 1885 irgend welchen Anhalt; auch würde sie dem Geiste und Zwecke dieser Vorschriften widerstreben, welche auf ein möglichst einfaches und schleuniges Verfahren hinwirken sollen (zu vergleichen Bescheide 848. und 849, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1890 Seite 487, 488). Den Rekurs selbst hat das Reichs⸗Versicherungsamt im vorliegenden Falle für zulässig erachtet, da aus der Form und dem Gesammt⸗ inbalte des schiedsgerichtlichen Urtheils zu entnehmen war, daß der Erlaß einer Endentscheidung beabsichtigt gewesen ist. Gegen alle schiedsgerichtlichen Endentscheidungen steht aber, mit alleiniger Aus⸗ nahme der Fälle des §. 57 Absatz 1 Ziffer 1 des Unfallversicherungs⸗ gesetzes, gemäß §. 63 Absatz 1 a. a. O. der Rekurs an das Reichs⸗ Versicherungsamt offen (zu vergleichen Entscheidung 847, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1890 Seite 487).

(926.) Ein Architekt, welcher die Ausführung der Bauarbeiten regelmäßig an Baugewerbetreibende vergiebt, hat zeitweise nebenbei einen Arbeiter für seine eigene Rechnung mit der Reinigung von Neu⸗ bauten, Schuttbeseitigen und dergleichen beschäftigt. Die Baugewerks⸗ Berufsgenossenschaft hat den Architekten als zur Selbstversicherung verpflichtet erklärt, weil er an weniger als 250 Baugewerkstagewerken Lohnarbeiter beschäftigt habe (u vergleichen der Bescheid 721, „Amt⸗ liche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1889 Seite 324). Auf erhobene Beschwerde hat das Reichs⸗Versicherungsamt ausgesprochen, daß der .2 Absatz 2 des Bau⸗Unfallversicherungsgesetzes auf den vorliegenden bel nicht anwendbar ist. Der §. 2 Absatz 2 a. a. O. hat nach den otiven zu dem Gesetze lediglich „kleine Betriebsunternehmer“, d. h. solche Gewerbetreibenden im Auge, „deren Lebensverhältnisse im Wesent⸗ lichen denen des Arbeiters entsprechen“. Unter den in dem vorbezeich⸗ neten Paragraphen erwähnten Gewerbetreibenden sind daher nur solche zu verstehen, welche ihren Unterhalt, ähnlich wie die Arbeiter, durch eigener Hände Arbeit verdienen (zu vergleichen der Nachtrag zum Normalstatut, Anmerkung 2 zu §. 52, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1887 Seite 332).

Statistik und Volkswirthschaft.

Roheisen⸗Produktion. Nach den statistischen Ermittelungen des Vereins deutscher Eisen⸗ und Stahlindustrieller belief sich die Roheisen⸗ produktion des Deutschen Reichs (einschl. Luxemburgs) im Monat November 1890 auf 361 384 t; darunter Puddelroheisen und Spiegeleisen 150 431 t, Bessemerroheisen 33 804 t, Thomas⸗ roheisen 136 438 t und Gießereiroheisen 40 711 t. Die Pro⸗ duktion im November 1889 betrug 389 116 t, im Oktober 1890 373 090 t. Vom 1. Januar bis 30. November 1890 wurden pro⸗ duzirt 4 200 465 t gegen 3 995 981 t im gleichen Zeitraum des Vorjahres. 88 Zur Arbeiterbewegung. 8 Wie die „Volks⸗Ztg.“ mittheilt, beschloß eine stark besuchte Ver⸗ sammlung von Gruben⸗Ausschuß⸗Mitgliedern des Saar⸗ bezirkes in Sulzbach ein Gesuch an den Ressort⸗Minister, in welchem die Wahl der Aerzte, Betheiligung im Knappschafts⸗ Vorstand durch freie Wahl und richterliche Entscheidung bei Invali⸗ ditätserklärung verlangt wird. 1 Die Schweidnitzer „Tal. Rdsch. f. St. u. L.“ theilt den Wort⸗ laut der Petition mit, welche die Weber im Eulengebirge an Se. Majestät den Kaiser und König gerichtet haben. Die Petenten weisen auf die schlimme Lage des ganzen Industrie⸗ zweiges der Handweberei hin, kennzeichnen die unauskömm⸗ lichen Lohnverhältnisse und führen an, daß die Fabri⸗ kanten, welche ohne Dampfbetrieb arbeiten lassen, beim besten Willen selbst nicht in der Lage sind, höhere Löhne zu zahlen und ü ununterbrochene Beschäftigung zu sorgen Die Lage der Weber - durch die Theuerung der Lebensmittel und des Feuerungsmaterie verschlimmert; selbst die Sonntagsruhe müsse oft entbehrt werdie Die Weber legen schließlich Sr. Majestät dem Kaiser die Abhü des Nothstandes ans Herz. Die Schriftgießer in Leipzig sind, wie die „Lyz. Ztg. vücr richtet, vor einiger Zeit dem Unterstützungsverein Deuts h. Buchdrucker, d. h. dem dort bestehenden Gauverein, 85 Verein Leipziger Buchdruckergehülfen, beigetreten, . sie vorher ihren eigenen Unterstützungsverein und Si-. Kassen aufgelöst hatten. Zur Wahrung der tine⸗ 785 den Buchdruckern nicht gemeinsamen Interessen ( eender der Lohn⸗ und Arbeitsverhältnisse, Unterstützung voee einen Schriftgießergehülfen) hatten sodann die Schriftgießer wie 89— An⸗ besonderen Verein gegründet, dem indessen, da er ch 7 g säͤchsi⸗ sicht der Behörde mit öffentlichen Angelegenheiten im Sinne Fät giede 8

fahrten wesentlich noch im Interesse der liefernden Maschinenbauanstalt

schen Vereinsgesetzes befaßte, die Aufnahme minderjähriger untersagt wurde. Diese bei den Verhältnissen der Schriftgießer

z

sich den neuesten Nachrichten zufolge von Colombo (auf Ceylon) aus fortsetzen. Der Gelehrte hat in Ostindien mit großem Erfolg für

gehülfen die Wirksamkeit des Vereins schwer beeinträchtigende Be⸗ timmung war die Veranlassung zu einer am Sonnabend abgehal⸗ tenen Versammlung, welche darüber berathen sollte, ob man unter solchen Umständen nicht besser von der Beibehaltung eines eigenen Vereins gänzlich abzusehen habe. Diese Ansicht fand in der Ver⸗ sammlung fast allgemeine Vertretung und es wurde beschlossen, den gegründeten Verein wieder eingehen zu lassen und dem Tarif⸗Unter⸗ stützungsfonds der hiesigen Buchdrucker beizutreten, der von der ört⸗ lichen Tarifkommission verwaltet wird.

Ein Telegramm des „Wolff’schen Bureaus“ aus Glasgow meldet: Der Strike der Eisenbahnbeamten in Süd⸗ Schottland nimmt zu; die Bahngesellschaften haben beschlossen, den Forderungen der Strikenden nicht nachzugeben. Der Verkehr der Züge geräth mehr und mehr ins Stocken, insbesondere auf der Linie der North British Railway⸗Company, welche anzeigt, daß sie keine Güter zur Beförderung annehmen könne. Die Strikenden von Carlisle, einem wichtigen Knoten⸗ punkte der englische schottischen Eisenbahn, veranstalteten heute eine öffentliche Straßenkundgebung. Der Postzug aus London langte E“ t in Perth an. Ruhe⸗

n sind bisher ni vorgekommen, die Polizei

sich aber in steter Bereitschaft. 9 Ie

S Kunst und Wissenschaft.

Die Erinnerungsstätte für die Hochseligen: Kaiser Wilhelm und Friedrich, welche im ersten Stock des Süughar en, gerade über dem großen Vestibül geschaffen wird, oll Mitte Januar dem Publikum geöffnet werden. Es werden hier, wie schon früher mitgetheilt, die Waffen, Helme und Uniformstücke eider Kaiser sowie die Orden und diejenigen Ehrengeschenke Auf⸗ stellung finden, welche militärischen Charakters sind, während bekannt⸗ lich die übrigen Geschenke u. dgl. nach dem Hohenzollern⸗Museum überführt sind. 8

Die Wahl des Präsidenten der Kunst⸗Akademie in Berlin Professor Karl Becker, zum Ehrenmitgliede der Münchener Kunst⸗Akademie, welche anläßlich seines siebzigsten Geburtstages erfolgte, ist, wie die „Münch. Allg. Z.“ meldet, von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinz⸗Regenten bestätigt worden.

Der Geheime Regierungs⸗Rath Professor Dr. Bastian hat

ach Sydney begeben und will von dort aus ostwärts seinen Kurs

die biesigen Museen gesammelt. In Peschawer hat er Abgüsse gräco⸗ buddhistischer Skulpturen bestellt und werthvolle Ergänzungen unserer Sammlungen über Afghanistan erworben, in Lakhnau hat er den Professor Führer für die Interessen des Museums gewonnen, dieser soll im Gebiet von Tharu und Bagsha sammeln; außerdem sind dort alte Metallgeräthe, Opfergeräthe der Haridvar, gesammelt und Papierabklatsche von Alterthümern der Mathura bestellt worden. Von Gaya aus hat Geheimer Rath Bastian den Baum des Buddha besucht und einige Zweige und Blätter dieses heiligen Baumes hierhergeschickt, er hat ferner in Gaya einen Umhang der Rämapilger erworben und Kostümfiguren bestellt. In Rhagalpur hat er Vantalwaffen gekauft und in Kalkutta endlich Gegenstände der Bon⸗Sekte, der alten Urreligion der Tibetaner, Kultusgegenstände der Jaina, Thonfiguren von Handwerkern, Teufelsmasken und Abbil⸗ dungen buddhistischer Weltsysteme erstanden.

Professor Schweinfurth, welcher gegenwärtig in Genua weilt, hat dem „W. T. B.“ zufolge in einem Briefe an Professor Cora (in Turin) mitgetheilt, er beabsichtige demnächst nach Massovah zu gehen und werde in Keren überwintern.

In St. Petersburg fand die Einweihung des Instituts für Experimental⸗Medizin, das von Sr. Hoheit dem Prinzen Alexander Petrowitsch von Oldenburg errichtet ist, am Sonn⸗ abend, den 20. Dezember, um 11 Uhr Vormittags, statt, bei welcher Gelegenheit der „Reg.⸗Anz.“ nachstehende Einzelheiten der Beschreibung der Feier vorausschickt: Das Institut ist zum Zweck der wissenschaft⸗ lichen Untersuchung der Mikroorganismen und ihres Einflusses auf den Menschen sowie zum Studium der epidemischen Krankheiten und ihrer Bekämpfungsarten errichtet. Die Anstalt befindet sich auf der Avpotheker⸗Insel der Lopuchinskaja⸗Straße und bildet ein ganzes Stadtvierte., in welchem sich Reihen von Gebäuden und verschiedenen Baue vkeiten zu beiden Seiten der Straße hinziehen. In der Zahl de r Gebäude nimmt die erste Stelle das Laboratorium ein. Aus dem geräumigen Empfangssaal desselben mit seinem schönen Ausblick auf den Garten und die Newa führen Thüren nach den Korridoren und einigen Einzel⸗ kabineten für die anatomischen, physiologischen und bakteriologischen Untersuchungen, den Spezial⸗Verbandzimmern und den Räumen für Impfung gegen die Tollwuth ꝛc. Ferner enthält die Anstalt Räume für die den Versuchen und Forschungen dienenden Koninchen, für die Hunde, ein Kabinet für Präparirung des Gehirns, ein Aquarium für Fische und Zimmer für ihre Untersuchung, sowie Kabinete für die Bakterienkultur, Vornahme von mikroskopischen Untersuchungen u s. w. Zur Herstellung von Auf⸗ nahmen von den mikroskopischen Präparaten enthält das Institut eine Abtheilung für Photograpbie, die sich in einer besonderen Räum⸗ lichkeit befindet. In dem Gebäude des Laboratoriums befindet sich ferner ein Kabinet für Se. Hoheit den Prinzen Alexander Petrowitsch von Oldenburg, Kabinete zum Arbeiten für zugereiste Gelehrte, ein Versammlungssaal, Sppeisezimmer, eine kleine Küche, Waschzimmer, Badezimmer, ein solches für die Administration und ein Telephonzimmer. In den unteren Räumlich⸗ keiten des Gebäudes befindet sich ein Ofen zum Verbrennen der Ka⸗ daver und ein Eiskeller. Der Feierlichkeit selbst wohnten bei: mehrere Mitglieder der Kaiserlichen Familie, darunter Se. Hoheit der Prinz Alexander Petrowitsch von Oldenburg, der Minister des Innern, höhere Staatsbeamte, die Botschafter Deutschlands und Großbritanniens, Vertreter der obersten Medizinal⸗Verwaltung, der Militär⸗Medizinischen Akademie, der Universität und eine große Anzahl von Aerzten. Nach einem einleitenden Gottesdienst verlas der Minister des Innern das folgende Kaiserliche Reskript an Se. Hoheit den Prinzen Alexander Petrowitsch von Oldenburg:

8 „Ew. Hoheit! Das warme Mitgefühl für die Leidenden hat in Ihnen den Gedanken angeregt, in St. Petersburg eine Anstalt zu errichten für die wissenschaftliche Erforschung der in der Medizin der Gegenwart entstehenden Fragen ersten Ranges über neue Behandlungs⸗ methoden vieler schwerer Krankheiten, die für unheilbar gebalten wurden. Nachdem Ich das von Ew. Hoheit errichtete Institut für Experimental⸗Medizin, welches Sie gegenwärtig dem Staate gespendet haben, besucht, habe Ich Mich überzeugt, daß Sie zur Errichtung desselben weder Arbeit noch Mittel gespart haben und daß dasselbe lach der Vollkommenheit der betreffenden Hülfsmittel einen servorragenden Platz in der Reihe der fuͤr die Wahrung teerr Volkshygiene bestimmten Institutionen einnehmen wird. achdem Ich mit wahrhaftem Vergnügen die Annahme hrer reichen Spende genehmigt, halte Ich es für eine an⸗ shenehme Pflicht, Ihnen Meine herzliche Dantbarkeit für Ihre groß⸗ drüngen Bemuhungen zum Besten des allgemeinen Wohls auszu⸗ b een und freue Mich, in denselben die herzlichen Eigenschaften E zu sehen, die Sie von Ihrem Vater seligen Andenkens en 8 haben, dessen Name mit dem Entstehen vieler⸗uützlichen Anstalten woll eich eng verknüpft ist. Als Zeichen Meines besonderen Wohl⸗ 9 ens für Sie verleihe Ich dem von Ihnen gegründeten Institut sfs Prädikat Kaiferlich und habe gleichzeitig für wohl befunden, durch 82 Fefehl an den Dirigirenden Senat Ew. Hoheit zum Kurator

sis Instituts zu ernennen, in der Ueberzeugung, daß Sie unter der seibenir ung der besten vaterländischen wissenschaftlichen Kräfte dem⸗

Uascen eIesent sie S9 die eweJeeg Fhsün 89 Ihren nairhaft zankbarer Afexander--

on der bei Julius Hoffmann in Stuttgart verlegten Sammlung „Dekorativer Vorbilder“ wurden seit unserer

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ausgegeben. Auch sie sind sehr reichhaltig an Motiven un bar verwendbaren Mustern aus allen älteren Stilarten 8 möglichen Techniken. Wer aber, wie unsere jüngste Künstler⸗ generation das Alte durchaus für veraltet hält, weil doch eben nur einmal das Höchste und Schönste erreicht werden konnte, und auf neuen Wegen etwas Neues um jeden Preis, sei es auch um den -des Geschmacks und mit kecker Auflehnung gegen jedes Form⸗ und Stilgesetz erstrebt, auch der findet hier was er sucht, theils in rein naturalistischer Darbietung, theils in frei stilisirter Verwendung ganz neuer, der lebendigen Natur entlehnter Formen. Die Tafeln, namentlich die kolorirten, sind mit den weit vorgeschrittenen Mitteln der modernen Technik hergestellt. Auf den Farbendruckblättern sehen wir u. A. Flachornamente im romanischen til, dann Reliefornamente des Rococo nach Motiven aus den Schlössern zu Bruchsal und Hirschberg, ferner Füllungen für Metall⸗ ätzung, Holzbemalung ꝛc., Blumenmalereien nach alten Porzellan⸗ gefäßen ꝛc. Besonders beifälliger Aufnahme dürften sich wegen ihrer vielfältigen und unmittelbaren Verwendbarkeit die mit feinem rich⸗ tigen Verständniß für die Heraldik der Renaissance erfundenen gewerb⸗ lichen Wappen erfreuen; auch das Figürliche ist auf diesen Bläͤttern reizvoll gestaltet, und die Farbengebung zeugt von nicht minderem künst⸗ lerischen Geschmack. Ein in seiner Art sehr originelles Blatt zeigt das Motiv des Ziegenbocks und seines horngeschmückten Kopfes 5 mannigfacher dekorativer Benutzung; ein anderes bietet Beispiele der ornamentalen Verwendung pflanzlicher Formen. Auch die nichtfarbigen Tafeln enthalten neben immer gültigen, guten alten Mustern vielerlei moderne dekorative Erfindungen. Kunstgewerbliche Zeichner und Maler, graphische Künstler, Dekorateure und Architekten werden also g. in chh s. 11— Vorbilder“ mancherlei egung sowohl wie dire enutzbare Muster finden. (Preis Heftes zu je 5 Blättern 1 ℳ) 1. (FP) Auf dem Meeresgrunde der Ostsee bei Sandhammaren an der Südküste von Schweden wurden vor einiger Zeit mehrere alte Säbel gefunden, welche später in der Zollkammer zu Ystad verauktionirt wurden. Auf dem Griff der Säbel war ein Adler mit ausgebreiteten Flügeln und ein verschlungenes FR mit einer Krone darüber angebracht. Man nahm an, daß diese Waffen von einem gestrandeten Kriegsschiffe herrührten, wußte aber doch nicht bestimmt, ob es russische, schwedisch⸗pommersche oder französische seien. Durch Vermittelung des schwedischen Militärattachés in Berlin, Majors Fröding, ist die Sache jetzt dahin aufgeklärt, daß die bei Ystad ge⸗ fundenen Waffen preußische Kürassiersäbel aus der Zeit Friedrich s des Großen sind. Später sind auf derselben Stelle des Meeres noch ca. 60 Stück solcher Säbel, alle von schöner Arbeit und gut. erhalten, gefunden worden. Anfangs Januar werden auch T als Strandfund im Zollpachthause zu Ystadt zur Auktion

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Aus Stockholm, 21. Dezember, wird uns geschrieben: Au Einladung der Aktiengesellschaft „Extractor“ hatten sich in dianf Tagen viele Mitglieder der Landbau⸗Akademie sowie andere Inter⸗ essirte im Lokal der Gesellschaft eingefunden, um den neu erfundenen „Extractor in Thätigkeit zu sehen. Dieser Apparat entsahnt nicht nur die frische Milch, sondern liefert gleichzeitig die fertige Butter. Sämmtliche Fachmänner sprachen ihre höchste Anerkennung über die sinnreiche Erfindung aus, die in der Meiereiwirthschaft von epochemachender Bedeutung ist. Die fertige Butter wurde geprobt und gewann den lebhaftesten Beifall der Kenner. Der Apparat wird jetzt in den Handel kommen.

Budapest, 23. Dezember. Dem „Nemzet“ zufolge wird die ungarische Regierung auf dem Sandgebiet von Deliblat 3000 ungarische Winzerfamilien ansiedeln, denselben Wohnungen bauen und, so lange die Anpflanzungen noch nicht gediehen sind, eine jährliche Unterstützung von 240 Fl. gewähren. Von Versecz bis Panesowa soll eine Vizinalbahn gebaut und in Versecz ein Muster⸗ keller angelegt werden.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 23. Dezember gestellt 9669, nicht recht⸗ zeitig gestellt 1785 Wagen, weil in Folge des wieder eingetretenen Frostes das Rangirgeschäft behindert ist und die großen Sammel⸗ Eict gerüigend Fehäher Veeeg können.

In er esien sind am 22. d. M. gestellt 4457, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. 1 ö“ 8

„Subhastations⸗Resultate. Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin stand das im Grundbuche von Tempelhof Band 22 Nr. 913 auf den Namen des verstorbenen Restaurateurs Ernst Menzel eingetragene, jetzt den Erben desselben gehörige. in der Kreuzbergstraße belegene, 26 a 84 qm große Grundstück zur Versteigerung. Das geringste Gebot wurde auf 147 700 festgesetzt. Für das Meistgebot von 380 500 wurde die Handlung J. u. A. Richter zu Berlin und der Maurer⸗ meister Robert Bruß zu Charlottenburg zu gleichen Rechten und An⸗ theilen Ersteber.

Eine zweckmäßige vergleichende Zusammenstellung der Zollsätze der Mac Kinley⸗Bill, vesgr en mit denjenigen 8es er Zeale 8, iebt eine soeben Seitens des Reichsamts des Innern veröffentlichte usammenstellung Die Zollsätze des amerikanischen Tarifs vom 1. Oktober 1890 verglichen mit denjenigen des alten Tarifs (Nachtrag zu: Die neuesten Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika über Einfuhrzölle ꝛc., Verlag der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler u. Sohn, Berlin SW., Kochstraße 68 - 70. Preis 9 Die Ausgabe enthält ein voll⸗ ständiges Waarenverzeichniß und bildet zu der vor einiger Zeit ver⸗ öffentlichten Ausgabe der Mac Kinley⸗Bill eine zweckdienliche Er⸗ gänzung. Nach einem Telegramm des „W. T. B.“ aus Paris vom heutigen Tage hat der Kongreß von Columbien einen Vertrag ratifizirt, durch welchen die Konzession der Panama⸗Kanal⸗ Gesellschaft um zehn Jabre verlängert wird. Der „Zeitschr. f. Spir.⸗Ind.“ entnehmen wir folgenden Bericht über den Handel mit Stärke nach Mittheilungen der Vertrauensmänner in der Zeit vom 17. bis 22. Dezember 1890. Im Laufe der Berichtswoche sind folgende Abschlüsse in Kartoffel⸗ fabrikaten mitgetheilt worden. Es wurden verkauft an: Kar⸗ toffelmehl 100 Sack prima, Lieferung bis zum 15. Februar 1891, zu 23 und 200 Sack prima, Lieferung bis zum 15. Januar 1891, zu 22,75 ℳ, beides frei Station in der Prignitz. Feuchter Kar⸗ toffelstärke 200 Sack zu 12,75 und 300 Sack zu 12,80 ℳ, beides frei Station an der Mecklenburgischen Südbahn.

Die nächste örPe ber cnt r zu Essen findet am 29. Dezember 1890 im „Berliner Hof“ statt. Leipzig, 23. Dezember. (W. C. B.) Kammzug⸗Termin⸗ bandel. La Plata. Grundmuster B. pr. Januar 4,30 ℳ, pr. Februar 4,30 ℳ, pr. März 4,32 ½ ℳ, pr. April 4,32 ½ ℳ, pr. Mai 4,35 ℳ, pr. Juni 4,35 ℳ, pr. Juli 4,35 ℳ, pr. Auaust 4,35 ℳ, pr. September 4,35 ℳ, pr. Oktober 4,35 ℳ, pr. No⸗ vember 4,35 Umsatz 60 000 kg. Ruhig. Rostock, 24. Dezember. (S. T. B.) Unter Betheiligung auswärtiger angesehener Firmen aus Rhedereikreisen hat sich hier gestern eine Aktiengesellschaft unter der Firma „Neptun“, Schiffswerft und Maschinenfabrik mit einem voll eingezahlten Kapital von 1 300 000 gebildet, welche die bisherige Rostocker Aktiengesellschaft für Schiff⸗ und Maschinenbau mit allen Aktiven und Passiven und den gesammten Betrieb übernimmt. der Gesellschaft ist der bisherige Direktor H. E. Johns estellt. Wien, 23. Dezember. (W. T. B.) Ausweis der Karl⸗Lud⸗

I etzten Besprechung vier neue Hefte, 3 bis 6 des zweiten Jahrgangs,

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Mindereinnahme 598 Fl., die Einnahmen des alten Netzes betrugen in derselben Zeit 195 344 Fl. Mindereinnahme 4568 Fl.

Pest, 23. Dezember. (W. T. B.) Nach Meldung des „Nemzet“ haben zwischen den Mitgliedern des ungarischen Eisenkartells, dem ungarischen Fiskus, der Rima⸗Muranver, der Salgo⸗Tarnjaner Eisenfabrik, der österreichisch⸗ungarischen Staatsbahngesellschaft und der Kronstädter Schmelze Verhandlungen stattgefunden Zwecks Ver⸗ längerung des zwischen den österreichischen und ungarischen Eisenwerken nur bis zum Jahresende gültigen Ueberein⸗ kommens. Es beständen nur noch unerhebliche Differenzpunkte.

London, 23. Dezember. (W. T. B.) An der Küste 3 Weizen⸗ ladungen angeboten.

Manchester, 23. Dezember. (W T. B.) 12r Water Taylor 7, 30r Water Taylor 9 ¼, 20r Water Leigh 8 ½, 30r Water Clayton 8 ⅛. 32r Mock Brooke 8 ¾, 40r Mayoll 9 ⅛, 40er Medio Wilkinson 10 ⅜, 32r Warpcops Lees 8 ½, 36r Warpcops Rowland 9, 40r Double Weston 9 ⅛¼, 60r Double Courante Qualität 12 ⅛, 32“ 116 yds 16 %✕ 16 grey Printers aus 32r/46r 171. Stetig.

New⸗York, 23. Dezember. (W. T. B.) Weizen⸗YVer⸗ schiffungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Vereinigten Staaten nach Großbritannien 49 000, do. nach Frankreich —, do. nach anderen Häfen des Kontinents 6000, do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 13 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 33 000 QOrts.

Submissionen im Auslande.

I. Luxemburg.

. Januar 1891. Großherzogliche Weinbau⸗Kommission zu Grevenmacher: 20 000 kg Schwefelsäure (98 %).

II. Norwegen.

30. Dezember. Christiania. Expeditionsbureau der Nor⸗

wegischen Eisenbahnen: 4 Waggons mit Bremsen. 1 III. Spanische Kolonien.

9. März 1891, 2 Uhr. Stadtverwaltung von Porto⸗Rico: Konzession für Bau und Betrieb einer Wasserleitung in der Stadt San Juan de Porto⸗Rico. Voranschlag 377 471,32 Pesos. Kaution

18 873,53 Pesos. Näh O und Stelle. 8 Mannigfaltigerdru.

Der Königliche Polizei⸗Präsident von Berlin erläßt folgende Warnung: „Von verschiedenen Seiten ist mit Recht darüber Klage geführt worden, daß in der Sylvesternacht vielfach durch Schießen, Johlen, Hutantreiben und dergleichen grober Unfug verübt wird. Ich nehme deshalb beim Herannahen des Jahresschlusses Veranlassung, das Publikum vor der Verübung derartigen Unfugs dringend zu warnen, und mache noch besonders darauf aufmerksam, daß die von den Aufsichtsbeamten eingereichten Anzeigen über etwaige Uebertre⸗ tungen nicht im Wege der vorläufigen Straffestsetzung erledigt, son⸗ dern vom Polizei⸗Präsidium der Königlichen Amtsanwaltschaft zur weiteren Verfolgung werden übermittelt werden. Im vergangenen iu Fespöngen, im e. bis zu 75 ℳ, ent. agen Haft, un ersonen zu Haftstrafen, im Einzel⸗ falle bis zu 10 Tagen verurtheilt worden.“ 1

Am 17. d. M. ist in Berlin der 15 000. Fernsprech⸗An⸗ schluß hergestellt worden. Der 10 000. ward 8 nlviec 1889 dem Betrieb übergeben. Es hat sich mithin in der kurzen Zeit von Jahren die Zahl der Abonnenten um fünfzig Prozent erhöht. In keinem anderen Ort Europas hat sich eine so rapide Entwickelung gezeigt, und die Berliner Fernsprech⸗ Anstalt nimmt weitaus die erste Stelle ein. Es ist dies ein charakteristisches Zeichen für das mächtig pulsirende Leben in

der Hauptstadt des Deutschen Reichs. Daß es sehr großer An⸗ strengungen der Verwaltung bedurft hat, um diesen außer⸗ ordentlichen Anforderungen der Verkehrswelt zu genügen, liegt auf der Möeeae zumal die Anlagen und der Betrieb naturgemäß mit der ermehrung immer schwieriger wurden. In dieser Hinsicht ist es von der größten Bedeutung, daß die Anlage des unterirdischen Fernsprechnetzes vom Reichs⸗Postamt rechtzeitig in Angriff genommen war. Dasselbe ist jetzt fertig gestellt, mit einem Kostenaufwand von nahezu zwei Millionen Mark. Die Gesammtlänge der unterirdischen Leitungen beträgt über vier Millionen Meter, das Gesammt⸗ gewicht der verlegten „je achtundzwanzig⸗ adrigen Kabel 416 822 kg; die Gesammtlänge der gußeisernen Röhren, in denen die Kabel sich befinden, 42 000 m, und das Gewicht dieser Röhren 4 ½ Millionen Kilogramm. Die Zahl der Leitungen kann durch Ein⸗ ziehung neuer Kabel in die Röhren jedeczeit mit Leichtigkeit ver⸗ mehrt werden, zu welchem Zweck 522 Kabelbrunnen in den ver⸗ 11“ sind. Mit dieser großartigen ge besitz erlin jetzt das solideste und vollkommenste;

netz auf der ganzen Erde.

Eine hochangelegte Fußgänger⸗Brücke über die Stettiner Bahn wird der „N. Pr. Z.“ zufolge gegenwärtig an dem Uebergange der Liesen⸗ und Gartenstraße errichtet. Wegen der im Frühjahr be⸗ ginnenden Hebungsarbeiten des Bahnkörpers der Stettiner Bahn wird der Knotenpunkt der Acker⸗, Garten⸗, Gerichts⸗ und Liesenstraße für „Wagenverkehr“ für mehrere Jahre vom April 1891 ab gesperrt,

welche von sehr starker Bauart ist und aus fußstarken Balken ange⸗ fertigt wird. Die Treppen zu dieser Brücke besitzen etwa 60 Stufen.

Der Kirchenälteste von der Französischen Luisenstadt⸗Gemeind

welchem er fünfzig Jahre lang dem französisch⸗reformirten Konsistorium angehörte. Zum Andenken an dieses Fest hat er der „Voss. Ztg. zufolge dem französischen Hospital 10 000 geschenkt, aus deren Zinsertrag die Insassen alljährlich einmal festlich gespei In diesem Jahre hat die Speisung bereits stat

Trotz der zunehmenden Anwendung des elektri chen Lichts hat, wi die „Staatsb. Z.“ erfährt, bei Verwendung 8 11““ im abgelaufenen Verwaltungsjahre 1889/90 die Einfuhr in Berlin do eine recht erhebliche Zunahme aufzuweisen, indem nach den Angaben des Königlichen Haupt⸗Steuer⸗Amts die Einfuhr von Petroleum in Berlin gegen das vorige Jahr um mehr als 5500 t, oder um meh als 10 % gegen das Jahr 1888 gestiegen ist. Die Einfuhr hat i vorigen Jahre betragen 59 718 t gegen 54138 t im Jahre 1888 Fere Fig. vee⸗. fat des ganzen Jabres si zie gleichmäßig erhalten hat, ist sicherlich nicht ohne Einflu diesen Mehrverbrauch geblieben. Durch das Erlöschen des elektrischen Lichts während de Vorstellung geriethen, wie das „D. Tabl.“ mittheilt, die Besuche des Residenz⸗ Theaters am Montag Abend in nicht geringe Be stürzung. Der zweite Akt des Daude’schen Stückes „Der Kampf ums Dasein“ hatte eben begonnen, als plötzlich die Buhne und der gesammte Zuschauerraum in dichte Flaftaam gehüllt wurden. Da Publikum vermochte sich erst nach einigen Minuten von seinem Schrecken zu erholen, die Ruhe wurde jedoch nicht unterbrochen, denn die Worte des Regisseurs Hrn. Lessing, der an der Seite eine Feuerwehrmannes mit brennender Laterne an der Rampe erschien un das Vorkommniß damit erklärte, daß an der Maschine ein Riemen hefhft gfenden sesefäaden bege gben bei den Zuschauern. Nach unfzig Minuten erst konnte mit wieder hergest B n 1 Vorstellung fortgesetzt werden.

wigsbahn (gesammtes Netz) vom 11. bis 20. Dezember 251 880 Fl.,

„Im hiesigen Zoologischen Garten sind trotz der vor⸗ gerückten Jahreszeit wiederum zwei junge Löwen geboren, die (gesäugt

und um den Fußgängerverkehr aufrecht zu erhalten, ohne die Umbau⸗ arbeiten zu stören, errichtet man jetzt die etwa 20 m bohe Laufbrücke,

Hr. G. Haslinger, feierte im Anfang dieses Jahres den Tag, an

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